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Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Babes-Bolyai Universität, Cluj Wintersemester 2014/2015

Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

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Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf

Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf

Babes-Bolyai Universität, Cluj Wintersemester 2014/2015

Babes-Bolyai Universität, Cluj Wintersemester 2014/2015

Page 2: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Ziele der Veranstaltung: Was soll vermittelt werden?

1. Überblick über Rechtsformen und ihren sinnvollen Einsatz in Unternehmen mit allen (rechtlichen, kapitalmäßigen) Konsequenzen

2. Vorstellen wichtiger Rechtsformen mit ihren gesetzlichen Bedingungen sowie mit ihrer Wertung auf Eignung in der Praxis

3. Sonderformen der Rechtsformen und wichtige Rahmenbedingungen

4. Hauptfinanzierungsarten (Fremd-, Eigenkapital, steuerliche Gestaltungs-möglichkeiten zur Kapitalbildung, Sonderformen der Kapitalbeschaffung)

5. Detaillierte Vorstellung der Fremdfinanzierung mit ihren Haupt- und Sonderformen sowie begleitenden Bedingungen

6. Eigenfinanzierung am Beispiel der Aktien mit Sonderformen

7. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten (Selbstfinanzierung) und Sonder- formen (z.B. Liquidation von Vermögensteilen)

8. Gesamtfazit

Page 3: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

1. Grundlagen:1.1. Bedeutung des Begriffes "Finanzwirtschaft" in Unternehmen1.2. Einordnung der Finanzen im Unternehmungsprozess1.3. Klärung wichtiger Begriffe

2. Rechtsformen der Unternehmen:2.1. Einzelunternehmen2.2. Personengesellschaften2.3. Kapitalgesellschaften

3. Grundzüge der Finanzplanung in Unternehmungen:3.1. Ermittlung des Finanzbedarfs3.2. Methoden und Bewertung der Finanzplanung3.3. Bestimmung des optimalen Finanzvolumens3.3.1 Der Leverage Effekt 3.3.2 Das Kapitalbudget

4. Finanzierungsarten - Deckung des Kapitalbedarfs:4.1. Fremdfinanzierung über Banken, Lieferanten, Kunden 4.2. Arten der Fremdfinanzierung4.2.1. Kreditwürdigkeit und Kreditsicherheiten 4.2.2. Aufnahme von Darlehen4.2.3. Obligationen/Schuldverschreibungen/Sonderformen4.2.4. Aufnahme von Schuldscheindarlehen 4.2.5. Langfristige Fremdfinanzierungsarten4.2.6. Kurzfristige Fremdfinanzierungsarten4.2.7. Leasing4.2.8. Factoring

5. Merkmale der Beteiligungsfinanzierung5.3.1. Beteiligungsfinanzierung bei Aktiengesellschaften5.3.2. Grund-/ Eigenkapital einer Aktiengesellschaft5.3.2.1 Aktien als Anteile am Grundkapital5.3.2.2 Die Funktionen der Börse5.3.2.3 Preisbildung der Aktienkurse an der Börse5.3.2.4.Formen der Kapitalerhöhung5.3.2. Beteiligungsfinanzierung bei anderen Rechtsformen

6. Selbstfinanzierung

7. Sonderformen der Finanzierung

8. Wertung der Rechtsformen und der Finanzierungsmöglichkeiten

9. Literaturverzeichnis

Hochschule fHochschule füür Wirtschaft und Umwelt, Nr Wirtschaft und Umwelt, Nüürtingenrtingen--GeislingenGeislingen

Grundzüge der Finanzwirtschaft: Gliederung

Dazu gibt Ihnen Dazu gibt Ihnen das Manuskriptdas Manuskriptviele Informa-viele Informa-tionen und Platztionen und Platzgenug, um Ihregenug, um IhreergänzendenergänzendenAnmerkungenAnmerkungenaus der Vor-aus der Vor-Lesung einzu-Lesung einzu-tragen. Dies wirdtragen. Dies wirdergänzt durchergänzt durchÜbungenÜbungen

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Historische Einordnung der Wirtschaftsentwicklung:

Die Zeit nach dem 2ten Weltkrieg - Phase des Wiederaufbaus (Marshall Plan)- Wirtschaftswunder- Boom in den Jahren 1960 – 70- Probleme in der Folge

80iger Jahre- Die japanische Konkurrenz,- High-Tech Produkte- Staatsverschuldung

90iger Jahre- Kostenabbau (López) und Inflationsbekämpfung- Bereinigung der Märkte (EU)- Neue Technologie (Handy, Internet, UMTS)

Die Jahre 2000 - 2012-Weltweite Fusionen und feindliche Übernahmen- Branchenbereinigungen, Aktienbaisse- Finanzkrise 2007 (Bankensanierung)- Staatskrise 2010 ff. (Ländersanierung)

WachsendeRisikeninsbesondereaus derStaatsver-Schuldung

S. 1-2

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Was ist Inhalt der heutigen Was ist Inhalt der heutigen Vorlesung?Vorlesung?

Was ist Inhalt der heutigen Was ist Inhalt der heutigen Vorlesung?Vorlesung?

• Teil 1:Teil 1: In welcher In welcher RechtsformRechtsform treten treten

erwerbswirtschaftlich orientierte Unternehmen erwerbswirtschaftlich orientierte Unternehmen in den Märkten auf ?in den Märkten auf ?

• Welche Welche MöglichkeitenMöglichkeiten zur Bildung einer für das zur Bildung einer für das Unternehmen geeigneten Rechtsform gibt es?Unternehmen geeigneten Rechtsform gibt es?

• - PersonengesellschaftenPersonengesellschaften• - Kapitalgesellschaften- Kapitalgesellschaften• - Wichtige Rahmenbedingungen- Wichtige Rahmenbedingungen

• Teil 1:Teil 1: In welcher In welcher RechtsformRechtsform treten treten

erwerbswirtschaftlich orientierte Unternehmen erwerbswirtschaftlich orientierte Unternehmen in den Märkten auf ?in den Märkten auf ?

• Welche Welche MöglichkeitenMöglichkeiten zur Bildung einer für das zur Bildung einer für das Unternehmen geeigneten Rechtsform gibt es?Unternehmen geeigneten Rechtsform gibt es?

• - PersonengesellschaftenPersonengesellschaften• - Kapitalgesellschaften- Kapitalgesellschaften• - Wichtige Rahmenbedingungen- Wichtige Rahmenbedingungen

Vorteile?Vorteile? Nachteile?Nachteile?

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Ziele der Veranstaltung: Was soll vermittelt werden?1. Überblick über nationale und europäischeRechtsformen und ihren

sinnvollen Einsatz in Unternehmen mit allen (rechtlichen, kapitalmäßigen) Konsequenzen

2. Vorstellen wichtiger Rechtsformen mit ihren gesetzlichen Bedingungen sowie mit ihrer Wertung auf Eignung in der Praxis

3. Sonderformen der Rechtsformen und wichtige Rahmenbedingungen

4. Hauptfinanzierungsarten (Fremd-, Eigenkapital, steuerliche Gestaltungs-möglichkeiten zur Kapitalbildung, Sonderformen der Kapitalbeschaffung)

5. Detaillierte Vorstellung der Fremdfinanzierung mit ihren Haupt- und Sonderformen sowie begleitenden Bedingungen

6. Eigenfinanzierung am Beispiel der Aktien mit Sonderformen

7. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten (Selbstfinanzierung) und Sonder- formen (z.B. Liquidation von Vermögensteilen)

8. Gesamtfazit

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1. Grundlagen:1.1. Bedeutung des Begriffes "Finanzwirtschaft" in Unternehmen1.2. Einordnung der Finanzen im Unternehmungsprozess1.3. Klärung wichtiger Begriffe

2. Rechtsformen der Unternehmen:2.1. Einzelunternehmen2.2. Personengesellschaften2.3. Kapitalgesellschaften

3. Grundzüge der Finanzplanung in Unternehmungen:3.1. Ermittlung des Finanzbedarfs3.2. Methoden und Bewertung der Finanzplanung3.3. Bestimmung des optimalen Finanzvolumens3.3.1 Der Leverage Effekt 3.3.2 Das Kapitalbudget

4. Finanzierungsarten - Deckung des Kapitalbedarfs:4.1. Fremdfinanzierung über Banken, Lieferanten, Kunden 4.2. Arten der Fremdfinanzierung4.2.1. Kreditwürdigkeit und Kreditsicherheiten 4.2.2. Aufnahme von Darlehen4.2.3. Obligationen/Schuldverschreibungen/Sonderformen4.2.4. Aufnahme von Schuldscheindarlehen 4.2.5. Langfristige Fremdfinanzierungsarten4.2.6. Kurzfristige Fremdfinanzierungsarten4.2.7. Leasing4.2.8. Factoring

5. Merkmale der Beteiligungsfinanzierung5.3.1. Beteiligungsfinanzierung bei Aktiengesellschaften5.3.2. Grund-/ Eigenkapital einer Aktiengesellschaft5.3.2.1 Aktien als Anteile am Grundkapital5.3.2.2 Die Funktionen der Börse5.3.2.3 Preisbildung der Aktienkurse an der Börse5.3.2.4.Formen der Kapitalerhöhung5.3.2. Beteiligungsfinanzierung bei anderen Rechtsformen

6. Selbstfinanzierung

7. Sonderformen der Finanzierung

8. Wertung der Rechtsformen und der Finanzierungsmöglichkeiten

9. Literaturverzeichnis

Hochschule fHochschule füür Wirtschaft und Umwelt, Nr Wirtschaft und Umwelt, Nüürtingenrtingen--GeislingenGeislingen

Grundzüge der Finanzwirtschaft: Gliederung

Dazu gibt Ihnen Dazu gibt Ihnen das Manuskriptdas Manuskriptviele Informa-viele Informa-tionen und Platztionen und Platzgenug, um Ihregenug, um IhreergänzendenergänzendenAnmerkungenAnmerkungenaus der Vor-aus der Vor-Lesung einzu-Lesung einzu-tragen. Dies wirdtragen. Dies wirdergänzt durchergänzt durchÜbungenÜbungen

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Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung

Spielregeln für die Vorlesung:Spielregeln für die Vorlesung:

Ergänzung des Manuskriptes (siehe Rand) und Nacharbeit derVorlesungskapital .

Mitarbeit in der Vorlesung (das Studium des Manuskriptes zur Vor-bereitung auf die Klausur wird ohne die Erklärungen in den Vor-lesungen nicht ausreichen!!).

Powerpoint-Präsentation zum Thema Rechtsformen. ( einschl.Üben des „Freien Redens“ und Vertiefung des Stoffes)

Klausur zum gesamten Stoffgebiet.

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Historische Einordnung der Entwicklung zu modernen Unternehmen

Vom Wiederaufbau nach dem zweiten Weltkrieg bis zu den Global Playern der Gegenwart:

Die Wirtschaft in Deutschland und in der Welt hat sich massiv verändert und weiterentwickelt. Viele Unternehmen sind heute auf dem Weltmarkttätig.

Daraus ergeben sich wichtige Rahmenbedingun-gen für die Unternehmensfinanzierung.

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Historische Einordnung der Wirtschaftsentwicklung:

Die Zeit nach dem 2ten Weltkrieg - Phase des Wiederaufbaus (Marshall Plan)- Wirtschaftswunder- Boom in den Jahren 1960 – 70- Probleme in der Folge80iger Jahre- Die japanische Konkurrenz,- High-Tech Produkte- Staatsverschuldung90iger Jahre- Kostenabbau (López) und Inflationsbekämpfung- Bereinigung der Märkte (EU)- Neue Technologie (Handy, Internet, UMTS)Die Jahre 2000 – 2014-Weltweite Fusionen und feindliche Übernahmen- Branchenbereinigungen, Aktienbaisse- Finanzkrise 2007 (Bankensanierung)- Staatskrise 2010 ff. (Ländersanierung)- Seit 2012 deutscher Exportboom mit Vollbeschäftigung

WachsendeRisikeninsbesondereaus derStaatsver-Schuldung

S. 1-2

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Was ist für das Verständnis des Zusammenhanges zwischen Was ist für das Verständnis des Zusammenhanges zwischen Rechtsformen und Kapitalbeschaffung wichtig?Rechtsformen und Kapitalbeschaffung wichtig?

Was ist für das Verständnis des Zusammenhanges zwischen Was ist für das Verständnis des Zusammenhanges zwischen Rechtsformen und Kapitalbeschaffung wichtig?Rechtsformen und Kapitalbeschaffung wichtig?

• Teil 1:Teil 1:

• Möglichkeiten zur Bildung einer für das Möglichkeiten zur Bildung einer für das Unternehmen geeigneten Rechtsform:Unternehmen geeigneten Rechtsform:

• - PersonengesellschaftenPersonengesellschaften

• - Kapitalgesellschaften- Kapitalgesellschaften

• - Wichtige Rahmenbedingungen- Wichtige Rahmenbedingungen

• Teil 1:Teil 1:

• Möglichkeiten zur Bildung einer für das Möglichkeiten zur Bildung einer für das Unternehmen geeigneten Rechtsform:Unternehmen geeigneten Rechtsform:

• - PersonengesellschaftenPersonengesellschaften

• - Kapitalgesellschaften- Kapitalgesellschaften

• - Wichtige Rahmenbedingungen- Wichtige Rahmenbedingungen

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Betriebe mit…

erwerbswirtsch.Zielen nicht erwerbsw.Zielen. nach nach öffent- Privatrecht lichem Recht Einzelunternehmen Genossenschaften Personengesellsch. Stiftungen Kapitalgesellsch. Versicherungsvereine Misch- und Sonder- formen

Einteilung der Betriebe nach ihrem Rechtscharakter

S. 6

Es geht um Unternehmen, die Gewinne erwirtschaften wollen!

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Das deutsche Handelsrecht und viele andere Rechts-grundlagen nehmen heute starken Einfluss auf die Finanzierungsalternativen, indem sie für die Rechts-formen von Unternehmen zahlreiche Vorschriften vorsehen:

-zum Beispiel für die Haftung der Unternehmung,-für die Geschäftsführung und -vertretung-für die Mindestausstattung der Unternehmen mit Eigenkapital (als Haftungsmasse)- für die Mitbestimmung in Unternehmen …

Was ist Inhalt der heutigen Vorlesung?Was ist Inhalt der heutigen Vorlesung?Was ist Inhalt der heutigen Vorlesung?Was ist Inhalt der heutigen Vorlesung?

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Finanzierungs-Finanzierungs-alternativenalternativen

RechtsformenRechtsformen

Haftung?Kapitalgeber?Management? …

Was eignet sich?Was wird benötigt?Was ist zu beachten? …

Womit beschäftigen wir uns in den ersten 2 Wochen?

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2.2. Einzelunternehmen:Im juristisch engeren Sinne liegt ein Einzelunternehmen dann vor, wenn darunter die Tätigkeit eines nach dem Handelsgesetzbuch tätigen, voll haftenden Einzelkaufmanns verstanden wird. Die Einzelfirma ist ein Unternehmen, das auf Rechnung einer Einzelperson (des Eigentümers) betrieben wird. DerInhaber trägt die volle Verantwortung, haftet persönlich und unbeschränkt.

Einzelunternehmen eignen sich besonders für:

- Kleingewerbetreibende Führt der Kaufmann sein Handels- - Handwerker gewerbe allein, ohne Gesellschafter oder nur mit einem stillen Gesell- - Dienstleister schafter, ist er Einzelkaufmann mit Zusatz:„eingetragener - Freie Berufe Kaufmann (e.K.)“.

- Existenzgründer

S. 6-8

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Bei Gründung wird der Gründer automatisch zum Einzelunternehmer, wenn das in Gründung befindliche Unternehmen von ihm allein eröffnet wird. Erallein trägt das unternehmerische Risiko.

Bei Kleingewerbetreibenden, die keine vollkaufmännische Einrichtung (z.B. Buchhaltung) erfordern, können diese sich freiwillig ins Handelsregister ein-tragen lassen (nicht freie Berufe).

Erfolgt die Eintragung ins Handelsregister, werden alle Rechte und Pflichten eines Kaufmanns übernommen. Der „eingetragene Kaufmann (e.K.)“ ist Firmenbestandteil.

Erfolgt keine Anmeldung im Handelsregister, genügt die Anmeldung bei der Gewerbeanmeldestelle der Kommune.

Bei Vollkaufleuten besteht dagegen die Pflicht auf die Eintragung ins Handels-register. Mindestkapital wird bei Gründung eines Einzelunternehmens nicht verlangt (mittelbar aber Mindesteigenkapital zur Risikoprävention und als Nachweis, dass sich der Einzelunternehmer für sein Unternehmen engagiert).

Was muss rechtlich beachtet werden? S. 7

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Übersicht über die Rechtsformen

• Zunächst zeige ich Ihnen den Unterschied zwischen Einzelunternehmen, kleinen Personengesellschaften, großen Personen-gesellschaften und Kapitalgesellschaften

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Freiberufliche Tätigkeit Gewerbliche Tätigkeit

Eintragung ins

Handelsregister

Nein (nicht möglich) Nur wenn Kaufmann gem. HGB Handelsre-gister Abt.A ( wenn eingetragener Kaufmann )

Gewerbeanmeldung Nein Ja

Firma Name + Vorname des Unternehmers sowie Personen oder Unternehmerzusatz: z.B. Baustatikbüro Heiner Miller, Baustatikbüro Heiner Miller jr., Heiner Müller, Baustatikbüro

Freie Wahl der Firma, jedoch darf der Name nicht über die realen Verhältnisse irreführend sein. Wird die Firma im Handelsregister ein-getragen, muss sie den Zusatz e.K.(bzw.e.Kfr.) eingetragener Kaufmann, eingetragene Kauf-frau enthalten.Z.B.:EDV-Handel Heiner Miller, EDV-Handel Heiner Miller e.K., EDV Miller/EDV Miller e.Kfm., ...

Beginn der Gesellschaft Sofort Sofort

Geschäftsführung/ -vertretg. Unternehmer, alleine Unternehmer, alleine

Überwachendes/beschließendes Organ - Haftung

Keines, Privat- und Unternehmensvermögen

Keines, Privat- und Unternehmensvermögen

Beteiligung am Kapital Allein aus Privatvermögen, Selbst-finanzierung, begrenzte Kredit-basis, alleinige Gewinnbeteiligung

Allein aus Privatvermögen, Selbstfinanzier-ung, Begrenzte Kreditbasis, alleinige Gewinnbeteiligung

Steuern • Einkommenssteuer• Lohnsteuer (für die Angestellten)• Umsatzsteuer

• Einkommenssteuer• Lohnsteuer (für die Angestellten)• Gewerbesteuer/ Umsatzsteuer

Auflösungsgrund Liquidation, Insolvenz, Tod des Inhabers

Liquidation, Insolvenz, Tod des Inhabers

Sonstiges Gesetzliche Regelungen:

Nur für freie Berufe gem. § 18 EKStG

Gesetzliche Regelungen: HGB §§ 1-104

Die wichtigsten Regeln der freiberuflichen bzw. gewerblichen Tätigkeit :

S. 8

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Was ist bei den Rechtsformen von Bedeutung?

- Die Eigenkapitalausstattung - Die Geschäftsführung und –vertretung - Die Haftung im Außenverhältnis der Unternehmung - Die Kreditwürdigkeit (Banken,Lieferanten) - Die Öffentlichkeit (Handelsregister) - Die Pflicht zur Rechnungslegung (GuV, Bilanz je Geschäftsjahr) - Die Rechtsgrundlagen (AktG, GmbHG,

BGB, HGB, …)

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Die wichtigsten Regeln der Einzelunternehmung

bzw. der Personengesellschaften

im deutschen Recht:

S. 9 ff.

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Rechtsformen: PersonengesellschaftenPersonengesellschaften

Kleine Personengesellschaften:Kleine Personengesellschaften:Bei ihnen schließen sich mehrere Personen zu einem gemein-samen (gewerblichen) Zweck zusammen: Zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts Sie wird gegründet mit mindestens zwei Gesellschaftern:(zum Beispiel: Rechtsanwaltskanzleien Juristen, Ärztezentren, Steuerberatungsbüros, Lottogemein-schaften, …)•Haftung der GbR: mit dem Geschäftsvermögen und Privatvermögen der Gesellschafter!•Zuständigkeiten: Geregelt im Gesellschaftsvertrag

S. 9

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Rechtsformen: PersonengesellschaftenPersonengesellschaften

Kleine Personengesellschaften:Kleine Personengesellschaften:•Partnerschaftsgesellschaften (PartG): Auch sie zählen zu den Personengesellschaften und eignen sich für freiberufliche Tätigkeiten, für die die Rechtsform der GmbH (noch) nicht in Frage kommt. Gründung: - durch mindestens zwei Partner (=Gesellschaf- ter) mit Partnerschaftsvertrag und Eintragung ins Partnerschaftsregister Haftung: - Wie bei der GbR (Ausnahme: Fehler in der Berufsausübung – dafür gibt es Versicherungen)

S. 9

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Rechtsformen: PersonengesellschaftenPersonengesellschaften

Größere Personengesellschaften:

•Offene Handelsgesellschaften: OHGs sind besonders für mittlere Unternehmen geeignet, bei denen mindestens zwei natürliche oder juristische Personen (als Kapitalgeber und Geschäftsführer/-vertreter) gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe betreiben und in der Gesellschaft alleine zuständig sein wollen.

Es ist kein Mindestkapital vorgeschrieben.

S. 9

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Rechtsformen: Personengesellschaften - OHGsPersonengesellschaften - OHGs

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Rechtsformen: PersonengesellschaftenPersonengesellschaften

• Kommanditgesellschaften (KG): KGs sind besonders für kleinere bis mittlere Unter- nehmen geeignet, bei denen mindestens zwei natür- liche oder juristische Personen gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe betreiben. Mindestens 1 Gesellschafter ist Vollhafter (Komple- mentär) und mindestens ein weiterer Gesellschafter tritt als Teilhafter (Kommanditist) auf. Vollhafter haften mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen, Teilhafter nur mit ihrem Geschäftsanteil! Verteilung von Gewinn/Verlust in

angemessenem Verhältnis

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Rechtsformen: PersonengesellschaftenPersonengesellschaften

• Kommanditgesellschaften (KG): - Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich. - Kein Mindestkapital vorgeschrieben - Verzinsung der Kapitaleinlage mit 4% pro Jahr Komplementär: - Geschäftsführung und -vertretung durch jeden Komplementär (aber: andere Regelung ist möglich)

Kommanditist:-Ist nur Teilhafter-Nimmt nicht an der Geschäftsführung und –vertretung teil-Haftet nur mit seinem Geschäftsanteil

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Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gem. BGB

Partnerschaft gem. PartGG Offene Handelsgesellschaft gem.HGB

Kommanditgesellschaft gem. HGB.

Mindestanzahl der Gründer

2 2 2 2

Form Nicht vorgeschrieben, i.R. schriftlich

Schriftlicher Partnerschaftsvertrag Nicht vorgeschrieben, i.R. schriftlich

Nicht vorgeschrieben, i.R. schriftlich

Gewerbeanmeldung Nein Nein Ja (Handelsregister Abtg A) Ja (Handelsregister Abteilung A)

Firma Keine Name mind. 1 Partners mit Zusatz und Partner oder Partnerschaft so-wie alle in der Partnerschaft vertretenen Berufe. Z.B.

Müller und Partner, Rechtsanwälte,

Müller Partnerschaft, Steuerberater,

Müller und Partner, Rechtsanwälte und Steuerberater

Name mind. 1 Gesellschafters mit Zusatz OHG sowie optionalen, den Unternehmensgegenstand andeutenden Zusätzen oder Namen aller Gesellschafter.

Beispiel: Maier OHG,

EDV-Handel Maier OHG

Name mind. 1 persön-lich haftenden Gesellschafters (Komplementär) mit Zusatz sowie optionalen, den Unternehmensgegenstand andeutenden Zusätzen

Beispiel:

Hertner KG,

EDV-Handel Hertner KG

Geschäftsführung /

-vertretung

Alle Gesellschafter gemein-schaftlich

Alle Partner jeweils für ihre Tätigkeit. Vertragliche Regelungen sind möglich, jedoch kann kein Partner von der Geschäftsführung ausgeschlossen werden.

Jeder Gesellschafter einzeln. Nur persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) einzeln. Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Gewinnbeteiligung Nach Köpfen Angemessener Anteil 4% des Kapitals,

Rest nach Köpfen oder Vertrag

4% des Kapitals,

Rest: angemessenes Verhältnis

Haftung Gesellschafter persönlich und solidarisch mit Privat- und Ge-sellschaftsvermögen

Partner persönlich und solidarisch mit Privat- und Partnerschaftsver-mögen. Die Haftung aus der Tätig-keit kann vertraglich beschränkt werden.

Gesellschafter persönlich als Gesamtschuldner mit Privat- und Gesellschaftsvermögen

Gesellschaft mit ihrem Betriebsver-mögen, Komplementär mit Privatvermögen, Kommanditist (nur beschränkt) mit seinen Einlagen

Verlustbeteiligung Nach Köpfen Nach Vertrag Nach Köpfen oder Gesellschaftsvertrag

Angemessenes Verhältnis oder Gesellschaftsvertrag

Steuern Einkommen-,Lohn- (für Angestellte), Umsatz-*,

Gewerbesteuer ( * soweit gewerbliche Tätigkeit).

Einkommensteuer,

Lohnsteuer (für Angestellte),

Umsatzsteuer*.

Einkommensteuer,

Lohnsteuer (für Angestellte),

Umsatzsteuer*,

Gewerbesteuer*.

Einkommensteuer.

Lohnsteuer (für Angestellte),

Umsatzsteuer*,

Gewerbest.*

Überwachendes/beschließendes Organ

- - - -

Sonstiges Nur für freie Berufe

Gem. §18 EKStG

S. 9-12

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Rechtsformen: PersonengesellschaftenPersonengesellschaften

• Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)• Sie soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen benachbarten EU-Ländern erleichtern und zählt zu den Handelsgesellschaften. - Gründung durch natürliche Personen (Personenge- sellschaften, Handelsregister A) - Mindestens zwei Mitglieder müssen aus unterschied- lichen EU-Ländern sein - Sie darf maximal 500 Personen beschäftigen - Sitz der EWIV muss in EU (ggf. in der EFTA) liegen - Eine oder mehrere Personen sind Geschäftsführer - Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen (Ausnahme: assoziierte Mitglieder aus Drittländern)

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Speziell auf die EU zugeschnittene Sonderform:Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung:

Gesellschafter: Mind. 2 aus unterschiedlichen EU-Staaten

Rechtsform: Wird in Deutschland unter Handelsregister A bei den Personengesellschaften geführt

Firmensitz: Im Gebiet der EU + EFTA

Rechte der Mitglieder: Stimmrecht (je 1 Stimme)

Geschäfts- 1 oder mehrere natürliche Personenführung und –vertretung:

Haftung: Alle Mitglieder unbeschränkt und gesamtschuld- nerisch

S. 13

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Übung: Übung: Bitte beantworten Sie die nachstehenden Fragen:

1. Was ist eine Handelsfirma? Wer kann die Firma leiten bzw. nach außen vertreten? Welche Handelsbücher müssen geführt werden? Was sagt der Gesetzgeber zum Jahresabschluss?

2. Was ist eine OHG, welcher Gesetzestext regelt sie? Wer ist leitungs- und vertretungsbefugt? Wie ist die Haftung der OHG geregelt? Was ist bei Gründung der OHG notwendig? Wie kann ein Gesellschafter ausscheiden?

3. Was ist eine KG, welcher Gesetzestext regelt sie? Wer ist leitungs- und vertretungsbefugt? Wie ist die Haftung der OHG geregelt? Was ist bei Gründung der OHG notwendig? Wie kann ein Gesellschafter ausscheiden?

4. Was wird unter einer Europäischen Personengesellschaft verstan- den? Wozu wird sie gebraucht?

S. 6-13

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Die wichtigsten Regeln

der

Kapitalgesellschaften

im deutschen Recht:

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Die wichtigsten Regeln der Kapitalgesellschaften im deutschen Recht:

Was ist eine Kapitalgesellschaft, wie unter- scheidet sie sich von einer Personengesellschaft?

• Sie ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person) und Zusatz (AG, GmbH). Daher kann sie in eigenem Namen klagen und verklagt werden.

• Sie ist Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens und ist Inhaberin aller Gesellschaftsforderungen, Schuldnerin aller Gesellschafts-schulden.

• Sie haftet für Verbindlichkeiten nur mit ihrem Gesellschafts-vermögen, (nicht mit dem Privatvermögen ihrer Gesellschafter). Diese Haftungsbeschränkung kann die Aufnahme von Darlehen /Krediten stark einschränken.

• Gesetzlich ist ein Mindestkapital (Stamm-, Grundkapital, das der Gesellschaft gehört) vorgeschrieben.

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Die wichtigsten Regeln der Kapitalgesellschaften im deutschen Recht:

Was ist eine Kapitalgesellschaft, wie unter- scheidet sie sich von einer Personengesellschaft?

Kapitalgesellschaften treten auf als :

1.Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)2.Aktiengesellschaft (AG)3.Sonderform (GmbH & Co. KG, AG & Co. KG, Societas Europaea – SE)

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S.16-20Gründung der GmbH:Gründung der GmbH:

Gründung: erfolgt durch eine oder mehrere Personen. Wesentlicher Bestandteil ist dabei der Gesellschaftervertrag (in notarieller Form) auf der Grundlage des geltenden Rechtes, der von allen Gesellschaftern unterschrieben werden muss (§§2-3 GmbHG).

Der Gesellschaftervertrag enthält:• Die Firma (= Namen) und den Sitz der Gesellschaft• Den Gegenstand der Unternehmung (Handel, Produktion, …)• Den Betrag des Stammkapitals (mindestens 25.000,-Euro)• Die Zahl und die Nennbeträge der Geschäftsanteile ( zum Beispiel bei 5 Gesellschaftern je Gesellschafter 5.000,- €). • Insgesamt müssen bei Gründung mindestens 10.000,- Euro eingezahlt werden. Bis 25.000,- € Mindestkapital eingezahlt sind, heißt die GmbH Unternehmergesellschaft.

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Rechts- = Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (jurist. Person) und Zusatz (AG, GmbH). form: = Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens.

= Inhaberin aller Gesellschaftsforderungen, Schuldnerin aller Gesellschaftsschulden.

= haftet für Verbindlichkeiten nur mit Gesellschaftsvermögen.

Grund- = Seit 1.1.1999 mind. 50.000,- Euro, vorher 100.000,- DM Stamm- = Mind. 25.000 Euro, auf volle Euro lautend.kapital: davon bare Mindesteinlage 25%, Sacheinlagen voll kapital: (bei Gründung reichen zunächst 10.000 Euro, (§§7 und 36a AktG). hier ist Bezeichnung: Unternehmergesellschaft erforderlich, bis 25.000,- erreicht sind).

Aktien: = Geschäftsanteil am Grundkapital der AG, Stammeinlagen: = Geschäftsanteile am Stammkapital der

GmbH, = Das Grundkapital setzt sich aus Nennbetrags- bzw. Stück- Höhere Nennbeträge müssen auf volle Euro lauten (§8 Abs. 2 Beteiligungsver- = wird im Gesellschaftsvertrag geregelt AktG) ( Seit 1.1.1999, vorher DM 5,-). hältnis der Gesell- Die Summe aller Gesellschafteranteile schafter: ergibt das Stammkapital der GmbH = Stückaktien lauten auf keinen Nennwert. Der auf sie ent- Höhe der fallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf 1 Euro Stammeinlagen: = Sie kann zwischen den Gesellschaftern unter- unterschreiten. (§8 Abs 3 AktG). schiedlich sein.

= Der Anteil der Aktie am Grundkapital bestimmt sich bei wertaktien nach dem Verhältnis ihres Nennbetrages zum Grundkapital, bei Stückaktien nach der Zahl der Aktien. (§8Abs.4 AktG). Sie sind unteilbar.

Eigen- = Es besteht aus dem Grundkapital (AG) bzw. Stammkapital (GmbH), den Rücklagen, dem Bilanz-kapital: gewinn und dem Bilanzverlust.

Organe: = Aufsichtsrat (Kontrollorgan), Vorstand (Geschäftsführung), Organe: = Gesellschafterversammlung, Hauptversammlung ( Beschliessendes Organ). Geschäftsführung.

Die wichtigsten Regeln der Kapitalgesellschaften im deutschen Recht: Aktiengesellschaft (AG): Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

:S.14,15

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Kapitalgesellschaften: Rechtsform der Aktiengesellschaft

Art der Aktien:

- Nenn- bzw. Stückaktien (Mindestanteil am Grundkapital = 1 Euro)- Stamm- bzw. Vorzugsaktien- Inhaber-, Namens-, vinkulierte Namensaktien

Organe der Aktiengesellschaft:

-Hauptversammlung (Gremium der Aktionäre der AG)- Vorstand (Geschäftsführung und –vertretung)- Aufsichtsrat (fachliches Kontrollorgan)

S.16-20

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Rechts- = Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (jurist. Person) und Zusatz (AG, GmbH). form: = Eigentümerin des Gesellschaftsvermögens.

= Inhaberin aller Gesellschaftsforderungen, Schuldnerin aller Gesellschaftsschulden.

= haftet für Verbindlichkeiten nur mit Gesellschaftsvermögen.

Grund- = Seit 1.1.1999 mind. 50.000,- Euro, vorher 100.000,- DM Stamm- = Mind. 25.000 Euro, auf volle Euro lautend.kapital: davon bare Mindesteinlage 25%, Sacheinlagen voll kapital: (bei Gründung reichen zunächst 10.000 Euro, (§§7 und 36a AktG). hier ist Bezeichnung: Unternehmergesellschaft erforderlich, bis 25.000,- erreicht sind).

Aktien: = Geschäftsanteil am Grundkapital der AG, Stammeinlagen: = Geschäftsanteile am Stammkapital der

GmbH, = Das Grundkapital setzt sich aus Nennbetrags- bzw. Stück- aktíen( ohne Nennbetrag, mit Beteiligung im gleichen Umfang). Höhere Nennbeträge müssen auf volle Euro lauten (§8 Abs. 2 Beteiligungsver- = wird im Gesellschaftsvertrag geregelt AktG) ( Seit 1.1.1999, vorher DM 5,-). hältnis der Gesell- Die Summe aller Gesellschafteranteile schafter: ergibt das Stammkapital der GmbH = Stückaktien lauten auf keinen Nennwert. Der auf sie ent- Höhe der fallende anteilige Betrag des Grundkapitals darf 1 Euro nicht Stammeinlagen: = Sie kann zwischen den Gesellschaftern unter- unterschreiten. (§8 Abs 3 AktG). schiedlich sein.

= Der Anteil der Aktie am Grundkapital bestimmt sich bei Nenn- wertaktien nach dem Verhältnis ihres Nennbetrages zum Grundkapital, bei Stückaktien nach der Zahl der Aktien. (§8Abs.4 AktG). Sie sind unteilbar.

Eigen- = Es besteht aus dem Grundkapital (AG) bzw. Stammkapital (GmbH), den Rücklagen, dem Bilanz-kapital: gewinn und dem Bilanzverlust.

Organe: = Aufsichtsrat (Kontrollorgan), Vorstand (Geschäftsführung), Organe: = Gesellschafterversammlung, Hauptversammlung ( Beschliessendes Organ). Geschäftsführung.

Die wichtigsten Regeln der Kapitalgesellschaften im deutschen Recht: Aktiengesellschaft (AG): Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

:

S.16-20

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Was sollten Sie für die Klausur wissen?

5. Was ist eine Kapitalgesellschaft? Wie wird sie juristisch be- handelt? Auf welchen Rechtsquellen ist sie begründet? Wie haftet sie? Wie wird ihr Eigenkapital bereitgestellt? Welche Rechte und Pflichten lassen sich daraus ableiten?

6. Was ist eine Aktiengesellschaft? Wieviel Grundkapital muss sie haben? Wie setzt sich das Grundkapital zusammen? Wie ist hier die Haftung geregelt? Welche Organe gibt es? Wer übt die Ge- schäftsführung und –vertretung aus, wer kontrolliert? Wie heißt die Versammlung der Aktionäre und welche Rechte und Pflichten hat sie?

7. Was ist eine GmbH? Wie wird sie gegründet? Wieviel Stamm- kapital muss sie haben? Wie ist hier die Haftung geregelt? Wer übt die Geschäftsführung und –vertretung aus, wer kontrolliert?

S.14-20

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Antworten:5. Eine Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person.

Das bedeutet, sie ist unter ihrer Firma (ihrem Namen mit Zusatz AG

bzw. GmbH) rechtsfähig (kann Verträge abschließen, kann klagen,

verklagt werden und ein Gewerbe (Handel, Produktion) betreiben).

Rechtsquelle: Aktiengesetz, GmbH-Gesetz.

Haftung: Nur mit dem Geschäftsvermögen (Eigenkapital).

Bereitstellung des Eigenkapitals: Aus der Summe aller ausgegebenen

Aktien (Grundkapital) bzw. Beteiligungen am Stammkapital (GmbH) und

aus Zusatzkapital (nicht ausgeschüttete Gewinne, Rücklagen, die aus der

Geschäftstätigkeit erwirtschaftet werden).

Rechte und Pflichten: Die Gesellschafter müssen ihre Beteiligung be-

zahlen. Dafür bekommen sie ein Mitspracherecht bei den wichtigen Ge-

schäftsentscheidungen und ein Recht auf Gewinnausschüttung.

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Antworten:Was ist eine AG? Die AG ist eine juristische Person (mit eigener Rechtspersönlichkeit)Mindestgrundkapital: 50.000,- EuroZusammensetzung des Grundkapitals: Aus Nennwertaktien (mit dem Beteiligungsbetrag in €/Lei) bzw. aus Quotenaktien (Beteiligung am Grundkapital mit 1/10000tel) – Mindestbe-teiligung: 1 EuroHaftung? Nur mit Geschäftsvermögen der AG (Eigenkapital)Organe? Hauptversammlung (Interessenvertretung aller Aktionäre, bestimmt über Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates, über die Gewinnausschüttung und über wichtige Geschäftsentscheidungen); Vorstand (Geschäftsführung und –vertretung der AG, macht die strategische und operative Arbeit); Aufsichtsrat (Wählt den Vorstand, überwacht die Tätigkeit des Vorstandes, setzt sich aus Fachleuten zusammen).Wer übt die Geschäftsführung und –vertretung aus? Der Vorstand der AGWer kontrolliert? Unmittelbar der Aufsichtsrat, der den Vorstand überprüft. Mittelbar die Hauptversammlung, als Interessenvertretung aller Aktionäre, die die Geschäftstätigkeit und damit die Arbeit von Vorstand und Auf-sichtsrat überprüft und beide entlastet, wenn ordnungsgemäß und erfolgreich gearbeitet wurde.Versammlung der Aktionäre? Hauptversammlung, die mindestens 1mal pro Geschäftsjahr einberufen wird.Rechte: Wahl des Aufsichtsrates, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für ihre Geschäftstätigkeit, Mitbestimmung bei wichtigen Geschäftsentscheidungen, Beschluss über die Ausgabe neuer Aktien sowie über die Gewinnausschüttung. Pflicht: Ihre Beteiligung am Grundkapital (Beteiligungswert der Aktie) zu bezahlen.

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Antworten:Was ist eine GmbH? Wie wird sie gegründet? Wieviel Stammkapital muss sie haben? Wie ist hier die Haftung geregelt? Wer übt die Geschäftsführung und –vertretung aus, wer kontrolliert?

GmbH: Juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Kann unter ihrer Firma (Robert Bosch GmbH) Verträge abschließen, klagen, verklagt werden, ihr Gewerbe betreiben.

Wie wird sie gegründet? Durch die Gesellschafter, die die Stammeinlagen zeichnen undbezahlen.

Wieviel Stammkapital muss sie haben? Mindestens 25.000 Euro

Wie ist die Haftung geregelt? Die GmbH haftet mit ihrem Geschäftsvermögen (Eigenkapital).Es gibt keine Haftung der Gesellschafter aus ihrem Privatvermögen.

Wer übt die Geschäftsführung und –vertretung aus? Die dafür eingesetzte Geschäfts-führung (Gesellschafter oder andere dazu berufene Personen)

Wer kontrolliert? Die Gesellschafterversammlung (= alle Gesellschafter), sofern dies vorge-sehen ist, der Aufsichtsrat.

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Wie schreibe ich meine Klausur? 1 2Was ist eine Kapitalgesellschaft? Wie wird sie juristisch behan- 3delt? Auf welchen Rechtsquellen ist sie begründet? 4 5Wie haftet sie? Wie wird ihr Eigenkapital bereitgestellt? 6Welche Rechte und Pflichten lassen sich daraus ableiten?

Antworten zur Frage:

Zu 1:

Zu 2:

Zu 3:

Zu 4:

Zu 5:

Zu 6:

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Fazit: Die Rechtsformen unterscheiden sich:Fazit: Die Rechtsformen unterscheiden sich:

In ihren Möglichkeiten, Eigenkapital zu beschaffen und bei Verlusten zu haften: (Eigenkapital ist die Haftungssubstanz der Unternehmung und wird für Risikoinvestitionen benötigt).

Kapitalgesellschaften können durch Aktien/Stammeinlagen sehr viel Eigenkapital sammeln. Ihre Kreditwürdigkeit hängt daher an der Höhe des Eigenkapitals, da die Anteilseigner nicht mit ihremPrivatvermögen haften. (Problematisch: GmbH mit 25.000 EuroMindeststammkapital)

Personengesellschaften sind auf das Vermögen angewiesen, dasder/die Unternehmer hat/haben und das zur Haftung mit herange-zogen wird. Je nach Vermögenslage kann hier die Beschaffung vonEigenkapital limitiert sein (Ausnahme: Kommanditgesellschaft).

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Was ist Inhalt der heutigen Was ist Inhalt der heutigen Vorlesung?Vorlesung?

Was ist Inhalt der heutigen Was ist Inhalt der heutigen Vorlesung?Vorlesung?

Teil 2: Teil 2: • Finanzierung einer UnternehmungFinanzierung einer Unternehmung

Teil 2: Teil 2: • Finanzierung einer UnternehmungFinanzierung einer Unternehmung

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Welchen Stellenwert hat dasThemaFinanzierung in einer Unternehmung ?

Wofür wird Kapital benötigt?

? ?

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Interne Gestaltung des unternehmerischen Entscheidungsprozesses:Interne Gestaltung des unternehmerischen Entscheidungsprozesses:Interne Gestaltung des unternehmerischen Entscheidungsprozesses:

AuftragsAuftrags-- Kalkulation Einkauf/ Kalkulation Einkauf/ Produktion ... Produktion ... beschaffungbeschaffung VersorgungVersorgung

FFüührungsprofile hrungsprofile MarktbeschaffenheitMarktbeschaffenheit

SteuerungsinstrumenteSteuerungsinstrumente WettbewerbsstrukturWettbewerbsstruktur

Organisationsstruktur Organisationsstruktur ProduktportfolioProduktportfolio

Personalstruktur ... Personalstruktur ... Kundenstruktur...Kundenstruktur...

ManagementManagement-- RisikoRisiko-- MarktMarkt--entscheidungenentscheidungen potential potential entscheidungenentscheidungen

WertschWertschööpfungsentscheidungenpfungsentscheidungen

Finanzwirtschaftliche EntscheidungenFinanzwirtschaftliche Entscheidungen

Investitionen Finanzierung/ KostenInvestitionen Finanzierung/ Kosten-- KapitalKapital-- VermVermöögensgens--LiquiditLiquiditäät t strukturstruktur strukturstruktur strukturstruktur......

S.3

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Wertschöpfungsentscheidungen:Wertschöpfungsentscheidungen: Wertschöpfungsentscheidungen:Wertschöpfungsentscheidungen:

Auftrags- Auftrags- beschaffungbeschaffung

MarkttransparenzMarkttransparenz

MarketingMarketing

AuftragsbearbeitungAuftragsbearbeitung

ServiceService......

Kalkulation:Kalkulation:

Mengen- und Mengen- und WertegerüstWertegerüst

Auftrags- und Auftrags- und Arbeitskalku-Arbeitskalku- lationlation

NachkalkulationNachkalkulation ......

BeschaffungBeschaffung/Versorgung:/Versorgung:

EinkaufEinkauf

BetriebsmittelBetriebsmittel

LagerverwaltungLagerverwaltung

Hilfsbetriebe Hilfsbetriebe (intern/extern)(intern/extern) ......

Produktion:Produktion:

TerminplanungTerminplanung

QualitätQualität

WertschöpfungsketteWertschöpfungskette und - tiefeund - tiefe ......

Finanzwirtschaftliche Entscheidungskomponenten:Finanzwirtschaftliche Entscheidungskomponenten: Finanzwirtschaftliche Entscheidungskomponenten:Finanzwirtschaftliche Entscheidungskomponenten:

Kapitalstruktur: Kapitalstruktur:

EigenkapitalEigenkapital

FremdkapitalFremdkapital

Liquidität ...Liquidität ...

Vermögensstruktur:Vermögensstruktur:

AnlagevermögenAnlagevermögen

Umlaufvermögen Umlaufvermögen ......

Kostenstruktur:Kostenstruktur:

Kostenplan und -budgetKostenplan und -budget KostencontrollingKostencontrolling

Einparungspotenzial Einparungspotenzial durch Rationalisierungdurch Rationalisierung /Produktivitätsstei-/Produktivitätsstei- gerung ...gerung ...

PersonalPersonal Sachmittel (Standort, Sachmittel (Standort, Maschinen, Lager ...)Maschinen, Lager ...)

Know HowKnow How

Optimierungsent-Optimierungsent- scheidungen ... scheidungen ...

S. 22

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Liquidität:

• Unter Liquidität wird verstanden, dass ein Unter-nehmen jederzeit (immer) in der Lage ist, seine Rechnungen (Schulden, Forderungen an das Unternehmen) termingerecht (pünktlich) zu bezahlen.

• Was passiert, wenn ein Unternehmen dauer-Was passiert, wenn ein Unternehmen dauer-

haft nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden haft nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden

zu bezahlen?zu bezahlen?

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Frage: Warum ist das Insolvenzrecht so scharf formuliert?Frage: Warum ist das Insolvenzrecht so scharf formuliert?Was soll es bewirken? Wem nützt es? Was regt es vorbeugend Was soll es bewirken? Wem nützt es? Was regt es vorbeugend an?an?

Insolvenzordnung:

§ 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit ist eingetreten)

§ 18 InsO (Zahlungsunfähigkeit droht)

§ 19 InsO (Überschuldung liegt vor)

S.23-24

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Technische Kapazität? Finanzwirtschaftliche Absatzmöglichkeit (Produktionsmöglichkeiten für): Kapazität (Geld für): in den Märkten?

Handlungsemp- fehlungen?

1.000 Einheiten/Monat 800 Einheiten/Monat 800 Einheiten/Monat

1.000 Einheiten/Monat 1.200 Einheiten/Monat 1.000 Einheiten/Monat

800 Einheiten/Monat 1.000 Einheiten/Monat 1.000 Einheiten/Monat

1.000 Einheiten/Monat 800 Einheiten/Monat 1.000 Einheiten/Monat

1.000 Einheiten/Monat 1.000 Einheiten/Monat 800 Einheiten/Monat

Sie sind das Management! Was schlagen Sie vor, um die technische Kapazität, die Absatzmöglichkeiten und die Finanzmittel des Unternehmens auszugleichen? Diskutieren Sie zu zweit/zu dritt die Lösungen dazu!

Kosten abbauen,oder mehr Auf-träge + Finanz-mittel für 1000 Ein-heiten besorgen!

Zusätzliche Aufträgefür 1200 Einheiten holen und die tech-nische Kapazität erweitern!

Technische Kapazi-tät auf 1200 Ein-heiten ausbauen!

Für Finanzierung(1000 Einheiten) sorgen!

Sich um zusätzlicheAufträge (200 Ein-heiten) kümmern!

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Wie kann Insolvenz vermieden werden?D.h.. Wieviel Kapital brauche ich ständig,

Um immer zahlungsfähig zu sein?

Hilfsmittel: Finanzplanung! Planung der Einnahmen und Ausgaben

Aus heutiger Sicht, um zu erkennen, ob das Unternehmen in Zukunft Liquiditätsengpässe

oder –überschüsse haben wird.

Quartal 1 Quartal 2 Quartal 3 Quartal 4 Quartal 5 Quartal 6......

Revolvierende Finanzplanung:

S.25-26

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Grundsätze der Finanzplanung:Grundsätze der Finanzplanung:

- Vollständigkeit. - Vollständigkeit. ( Erfassung ( Erfassung alleraller Ein- und Aus- Ein- und Aus- zahlungen! )zahlungen! )

- Zeitpunktgenauigkeit: - Zeitpunktgenauigkeit: ( Wann werden Zahlungen liqui-( Wann werden Zahlungen liqui- ditätswirksam? )ditätswirksam? )

- Betragsgenauigkeit: - Betragsgenauigkeit: ( Möglichst genaue Zahlungshöhe !)( Möglichst genaue Zahlungshöhe !)

- Elastizität:- Elastizität: ( Einbau von Änderungen in den ( Einbau von Änderungen in den Finanzplan sofort und vollständig !) Finanzplan sofort und vollständig !)

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Anlage- und Umlaufkapitalbedarf einer UnternehmungAnlage- und Umlaufkapitalbedarf einer UnternehmungAnlage- und Umlaufkapitalbedarf einer UnternehmungAnlage- und Umlaufkapitalbedarf einer Unternehmung

AusgabenAusgaben/Einnahmen/Einnahmen

Jan. Febr. März April Mai Juni Juli August Sept. …Jan. Febr. März April Mai Juni Juli August Sept. …

ZeitZeit

Einkauf

Verkauf/Aus- Lagerg. lieferung Fertig- produkte

Er- probung

Be- zahlung

Einkauf Produktion

Lagerg.Fertig- produkte

Produktion

Optimale Deckung eines gegebenen Kapitalbedarfs:Optimale Deckung eines gegebenen Kapitalbedarfs: Optimale Deckung eines gegebenen Kapitalbedarfs:Optimale Deckung eines gegebenen Kapitalbedarfs:

Kapital-Kapital-bedarfbedarf

ZeitZeit

Finanzieller SockelbedarfFinanzieller Sockelbedarf

(saisonaler) Spitzenbedarf(saisonaler) Spitzenbedarf

Der Sockelbetrag sollte ( insbes. bei Existenzgründung ) langfristig ( 5 - 10 Jahre ), der Spitzenbe-darf (Projektfinanzierung) kurz- bis mittelfristig ( i. R. 3 Monate bis 1 Jahr ) finanziert werden.

Kontokorrentfür Saisonbedarf

Darlehen

Eigenkapital für länger-

fristigen Bedarf

S. 26

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Die Unternehmung muss also fortlaufend ihrenKapitalbedarf prüfen und entsprechende Maß-nahmen einleiten, um jederzeit zahlungsfähigzu sein.

Welche Kapitalbeschaffungsvarianten stehendafür zur Verfügung?

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Welche 4 Hauptmöglichkeiten hat das Unternehmen, sich für das Unternehmen zwecks Investitionen Kapital zu beschaffen?

1.Fremdfinanzierung (Darlehen, Kredite = Fremdkapital von Kreditgebern)

2.Eigenfinanzierung (siehe Rechtsformen: Beteiligungs- bzw. Eigenkapital einer Unternehmung)

3. Selbstfinanzierung (aus steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und einbehaltenen Gewinnen)

4. Sonderformen (Freisetzung von nicht produktiven Unterneh- mensteilen, um dort gebundenes Kapital für lohnendere Inves- titionen freimachen zu können)

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I.Fremdfinanzierung:

( Darlehen, Kredite = Fremdkapital von Kreditgebern )

• Stellt Schuldnern Kapital von außen zur Verfügung

• Beteiligt sich nicht am unternehmerischen Risiko

• Verlangt Zinsen als Entgelt für die Kreditleihe

• Kalkuliert einen Preis, der neben dem Zins einen Risiko- zuschlag enthält ( daraus ergibt sich die jährliche Ver- zinsung )

• Ist immer zeitlich befristet (durch die Tilgung)

• Hilft mit, Wachstumsphasen, aber auch Liquiditätsengpässe zu finanzieren.

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Dazu stellt sich die Frage:

Wann und wieviel Fremdkapitaleinsatzlohnt sich für ein Unternehmen?

Dazu zwei theoretische Abhandlungen:

Leverage und Dean

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Interpretation des Leverage - Effektes:Interpretation des Leverage - Effektes: Re (%)Re (%)

FK FK

Re=f( ) Re=f( )

EKEK

r - ir - iff

FK FK

EKEK

Solange der Sollzinssatz Solange der Sollzinssatz ifif unter der Investitionsrendite unter der Investitionsrendite rr liegt, wächst die liegt, wächst die Rentabilität des Eigenkapitals(EK) durch zusätzliches Fremdkapital (FK) Rentabilität des Eigenkapitals(EK) durch zusätzliches Fremdkapital (FK) (r, i(r, iff und EK sind konstant unterstellt!) und EK sind konstant unterstellt!)

S.27-29

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iiff (%)(%)

rr

Bearbeitungs-Bearbeitungs-

10,0 zentrum 410,0 zentrum 4

Universalmaschine DUniversalmaschine D

Bohrwerk 7Bohrwerk 7

iiff (%)(%)

rr

Bearbeitungs-Bearbeitungs-

10,0 zentrum 410,0 zentrum 4

Universalmaschine DUniversalmaschine D

Bohrwerk 7Bohrwerk 7

Die Methode des Kapitalbudgets:Die Methode des Kapitalbudgets:

2,52,5

5,05,0

7,57,5

Versandzentrum BVersandzentrum B Modernisierung Modernisierung FuhrparkFuhrpark

KfW-Darlehen mit GSKfW-Darlehen mit GS

Bankdarlehen Bankdarlehen

mit GSmit GS

Sicherungsübereig-Sicherungsübereig-nung div. Maschinennung div. Maschinen

Vorteilhafte Investitionen Vorteilhafte Investitionen Unvorteilhafte InvestitionenUnvorteilhafte Investitionen

C (TDM)C (TDM)

50 100 150 200 250 300 350 400 450 50050 100 150 200 250 300 350 400 450 500

Eigenkapital (nach Steuern)Eigenkapital (nach Steuern)

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FinanzierungsmöglichkeitenFinanzierungsmöglichkeiten if=f1(C)

Investitionsmöglichkeiten Investitionsmöglichkeiten r = f2(C)

CoptCopt

C(TDM)C(TDM)

FK-Zinsen = iFK-Zinsen = iff

Investitions-Investitions-rendite = r(%)rendite = r(%)

Abbildung zum Kapitalbudget nach Dean:Abbildung zum Kapitalbudget nach Dean:Abbildung zum Kapitalbudget nach Dean:Abbildung zum Kapitalbudget nach Dean:

S.29-32

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Welche Rechte und Pflichten übernimmtder Gläubiger gegenüber seinem

Kreditnehmer (Schuldner)?

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Der Status des Gläubigers:Der Status des Gläubigers:Der Status des Gläubigers:Der Status des Gläubigers:Merkmale: Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung:

Ansprüche des Der Fremdkapitalgeber hat Anspruch auf Kapital Fremdkapitalgebers dienst (Zins-/Tilgung) und bei Insolvenz auf anteilige Konkursmasse

Mitbestimmung des Formal keine. Aber bei Fehlentwicklungen in Fremdkapitalgebers Unternehmung hat FK-Geber starken Einfluß auf die Geschäftsführung.

Verfügbarkeit des Fremdkapital wird in der Regel befristet bereit-Fremdkapitals gestellt ( per Tilgung oder per Endfälligkeit)

Haftung des Aus der Gläubigerstellen entsteht keine Fremdkapitalgebers Haftung.

Steuerliche Behand- Fremdkapitalzinsen sind bei Unternehmungenlung (Kreditnehmer) als Aufwand absetzbar.

S.32

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Darlehen/ein Kredit möglich ist?

1. Kreditfähigkeit was bedeutet das in 2. Kreditwürdigkeit der BWL und in der 3. Sicherheiten juristischen Praxis

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1. Wann sind Privatpersonen und Unternehmen

juristisch kreditfähig?

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2. Prüfung der Kreditwürdigkeit bei Privatpersonen:

- Wie ist seine Vermögenslage (Anlagen, Schulden) ?

- Wie ist sein bisheriges Zahlungsverhalten aus Sicht der Hausbank?

- Gibt es von dritter Seite Informationen und Erkenntnisse zum Zahlungsverhalten des Schuldners?

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Wertung der fWertung der finanziellen Situation des Darlehensnehmers (Schuldners):Wertung der fWertung der finanziellen Situation des Darlehensnehmers (Schuldners):

Geordnete Verhältnisse: Beste Situation: der Bau-/Kaufwillige hat keine Geordnete Verhältnisse: Beste Situation: der Bau-/Kaufwillige hat keine

anderweitigen Verschuldungen. Für die Bau-anderweitigen Verschuldungen. Für die Bau-

/Kaufabsicht ist ausreichend Eigenkapital /Kaufabsicht ist ausreichend Eigenkapital

vorhanden.vorhanden.

Neutrale Verhältnisse: Verschuldung ist zwar vorhanden, wird aber

durch Vermögenswerte mindestens ausge-

glichen (z.B. Aktiendepot, werthaltiges Immo-

bilienvermögen, ...). Eigenkapital ist vorhanden.

Angespannte (risiko- Es besteht beim Bau-/Kaufinteressenten keine

reiche) Verhältnisse: Vermögenswerte. Es ist kein Eigenkapital vor-

handen (besonders erschwerend: negative

Schufaeintragungen).

HfWU – RE/MAX, Immobilienfinanzierung, WS 2012/2013 Kreditwürdigkeitsprüfung durch die finanzierende Bank bei Privatpersonen:Kreditwürdigkeitsprüfung durch die finanzierende Bank bei Privatpersonen:

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3. Prüfung der Kreditwürdigkeit bei Unternehmen:

- Wie ist die Geschäftslage des Unternehmens in den letzten Bilanzjahren (Gewinne, Verluste)?

- Wie entwickelt sich das Unternehmen aktuell (Auftrags- lage, betriebswirtschaftliche Auswertungen zu den Monaten des laufenden Geschäftsjahres, Entwicklung der Branche des Unternehmens, Analyse der aktuellen und erwarteten Konjunkturlage?

- Informationen von Dritten (Auskunfteien, Bankauskünfte)

- Eigene Beobachtungen aus der Zusammenarbeit mit dem Unternehmen (Fähigkeiten des Managements, Betriebs- besichtigung)

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- Was versteht der Darlehensgeber (Gläubiger) unter Sicher- heiten?

- Warum werden Sicherheiten in der Regel bei Krediten und Darlehen verlangt?

- Welche Hauptformen gibt es und was sichern sie (akzessorisch bzw. fiduziarisch)?

- Werden Kredite nur wegen Sicherheiten bereitgestellt oder was muss der Gläubiger immer prüfen und sicherstellen?

Sicherheiten, die der Schuldner dem Gläubiger bereitstellt:Sicherheiten, die der Schuldner dem Gläubiger bereitstellt:

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Grundsätzlich muss der Schuldner dauerhaft in der Lage sein,die vertraglich vereinbarten Zinsen für den Kredit und die Tilgungsraten (i. R. monatlich/quartalsweise) zu bezahlen.Sicherheiten sind zusätzlich erforderlich, damit der Gläubigerseine Restforderung (den noch nicht getilgten Teil der Kredites)durch die Sicherheit abdecken kann, falls der Schuldner seineZahlungen dauerhaft beendet (z.B. wegen Arbeitslosigkeit,Krankheit, bei Unternehmen wegen Insolvenz etc.).

Die typischen Hauptsicherungsarten sind:Dingliche Sicherheiten (hier gibt der Schuldner dem Gläubiger ein Grundstück, ein Gebäude, eine Maschine etc. als Sicherheit für die Rückzahlung des Kredites. Diese Sicherheit muss einenWert haben).

Personalsicherheiten (hier sichert eine dritte Person (der Bürge)Den Kredit mit seinem Einkommen und Vermögen).

S.29-44Hauptbedingung für das Darlehen/den Kredit?

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Sicherungsumfang: (Welcher Kredit, welches Darlehen wird durch die dingliche bzw. Personalsicherheit gesichert)?

Akzessorische Sicherheit (Sicherheit mit enger Zweckerklärung) – Sichert nur ein speziellesDarlehen (Bedingung: Das Darlehen muss bereit-gestellt werden). Ist das Darlehen zurückgezahlt,muss die Sicherheit gelöscht werden.

Die akzessorische Sicherheit ist immer an denHauptvertrag (Darlehensvertrag) gekoppelt.

S.34

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Akzessorische Sicherheit (z. B. Hypothek)

Gießerei Kopf GmbH

Fremdfinanzierung:

- Kontokorrent (Rahmen: 50.000,- Lei)

- mittelfristiges Darlehen für eine Fertigungsanlage (30.000,- Lei)

- Kreditlinie für Betriebs- mittel (70.000,- Lei)

- Baudarlehen für eine Fertigungshalle (1.328.000,- Lei)

Hausbank:

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Akzessorische Sicherheit (z. B. Hypothek)Gießerei Kopf GmbH

Fremdfinanzierung:

- Kontokorrent (Rahmen: 50.000,- Lei)

- mittelfristiges Darlehen für eine Fertigungsanlage 30.000,- Lei)

- Kreditlinie für Betriebs- mittel 70.000,- Lei)

- Baudarlehen für eine Fertigungshalle (1.328.000,- Lei)

Hausbank:

Was wirdmit derHypothekgesichert?

??

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Akzessorische Sicherheit (z. B. Hypothek)Gießerei Kopf GmbH

Fremdfinanzierung:

- Kontokorrent (Rahmen: 50.000,- Lei)

- mittelfristiges Darlehen für eine Fertigungsanlage (30.000,- Lei)

- Kreditlinie für Betriebs- mittel (70.000,- Lei)

- Baudarlehen für eineBaudarlehen für eine FertigungshalleFertigungshalle (1.328.000,- Lei)(1.328.000,- Lei)

Hausbank:

Akz

esso

risc

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ich

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das

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Ist das Baudarlehen getilgt, wird die Hypothek zwingend gelöscht!

Page 74: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Fiduziarische Sicherheit:

(Sicherheit mit weiter Zweckerklärung) – Sichert das gesamte Kreditverhältnis zwischen Gläubiger (Hausbank) und Schuldner.

Die fiduziarische Sicherheit kann gestellt werden, ohne dass schon ein Kredit/Darlehen vereinbart ist (Eigentümergrundschuld). Hier kann der Gläubiger wählen, welcher der an seinen Schuldner ver-gebenen Kredite/Darlehen gesichert werden soll. Ist das Darlehen zurückgezahlt, bleibt die Sicherheit bestehen.

Typisches Beispiel: Grundschulden.

Fiduziarische Sicherheiten werden gerne mit Unternehmen verein-bart, die immer wieder Darlehen/Kredite brauchen (spart hoheNotarkosten).

S.34

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Fiduziarische Sicherheit (z. B. Grundschuld)

Gießerei Kopf GmbH

Fremdfinanzierung:

- Kontokorrent (Rahmen: 50.000,- Lei)

- mittelfristiges Darlehen für eine Fertigungsanlage (30.000,- Lei)

- Kreditlinie für Betriebs- mittel (70.000,- Lei)

- Baudarlehen für eine Fertigungshalle (1.328.000,- Lei)

Hausbank:

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Fiduziarische Sicherheit (z. B. Grundschuld)Gießerei Kopf GmbH

Fremdfinanzierung:

- Kontokorrent (Rahmen: 50.000,- Lei)

- mittelfristiges Darlehen für eine Fertigungsanlage (30.000,- Lei)

- Kreditlinie für Betriebs- mittel (70.000,- Lei)

- Baudarlehen für eine Fertigungshalle (1.328.000,- Lei)

Hausbank:

Was wirdmit derGrundschuldgesichert?

??

Page 77: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Fiduziarische Sicherheit (z. B. Grundschuld)Gießerei Kopf GmbH

Fremdfinanzierung:

- Kontokorrent (Rahmen: 50.000,- Lei)

- mittelfristiges Darlehen für eine Fertigungsanlage (30.000,- Lei)

- Kreditlinie für Betriebs- mittel (70.000,- Lei)

- Baudarlehen für eine Fertigungshalle (1.328.000,- Lei)

Hausbank:

Bei

fid

uzi

aris

chen

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.

Die Grundschuld ist nicht einem speziellen Darlehen zugeordnet.

Page 78: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Akzessorische Sicherheit (z. B. Hypothek)Gießerei Kopf GmbH

Fremdfinanzierung:

- Kontokorrent (Rahmen: 50.000,- Lei)

- mittelfristiges Darlehen für eine Fertigungsanlage (30.000,- Lei)

- Kreditlinie für Betriebs- mittel (70.000,- Lei)

- Baudarlehen für eineBaudarlehen für eine FertigungshalleFertigungshalle (1.328.000,- Lei)(1.328.000,- Lei)

Hausbank:

Akz

esso

risc

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ie H

ypot

hek

nu

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Dar

leh

ensn

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mer

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etra

gge

nau

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rleh

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Ist das Baudarlehen getilgt, wird die Hypothek zwingend gelöscht!

Page 79: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Fiduziarische Sicherheit (z. B. Grundschuld)Gießerei Kopf GmbH

Fremdfinanzierung:

- Kontokorrent (Rahmen: 50.000,- Lei)

- mittelfristiges Darlehen für eine Fertigungsanlage (30.000,- Lei)

- Kreditlinie für Betriebs- mittel (70.000,- Lei)

- Baudarlehen für eine Fertigungshalle (1.328.000,- Lei)

Hausbank:

Bei

fid

uzi

aris

chen

Sic

her

hei

ten

kan

n d

er G

läu

big

er w

ähle

n, w

aser

dam

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ich

ern

möc

hte

.

Die Grundschuld ist nicht einem speziellen Darlehen zugeordnet.

Page 80: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Welche dingliche Sicherheiten sindfür Unternehmen typisch?

- Sicherungsübereignung - Zessionen

- Hypotheken

- Grundschulden

S.35-43

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Kreditnehmer = produzierendes Unternehmen

Kreditgeber =Bank

Vereinbarung eines Darlehens gegen die Absicherung mit Sicherungsübereignungs-vertrag (zum Kauf div.Vermögensobjekte)

Kreditnehmer wird Besitzer der Sicherungs-gegenstände, bis Kredit zurück-gezahlt ist.

Bank wird Eigen-tümer,bis Kredit zurück-gezahlt ist.

Zusätzlich wird ein Nutzungsvertrag zuguns- ten des Kreditnehmers vereinbart (Besitzkon-stitut)

Dingliche Sicherheiten: Finanzierung gegen Sicherungsübereignung der finanzierten Objekte:

S.35-36

Page 82: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Zession:Zession:= Sicherungsabtretung= Sicherungsabtretung

KreditnehmerKreditnehmer KreditgeberKreditgeber(bisheriger (bisheriger KreditinstitutKreditinstitutGlGlääubiger) =neubiger) =neuer uer GlGlääubiubi--

= = ZedentZedent gerger =Zessionar=ZessionarForderungsabtretung Forderungsabtretung

Schuldner:Schuldner:Aus WarenAus Waren--Lieferung =Lieferung =DrittschuldneDrittschuldnerr

Forderu

ng

Forderu

ng

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trag

For

der

ung

aus

Kau

fver

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ÜÜbergang durch bergang durch Vertrag nur sicherungsVertrag nur sicherungs--halber = halber = fiduziarischfiduziarisch

KrediteinrKrediteinrääumungumung

Zahlu

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n

Zahlu

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bei

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n

Die Rechnung(Forderung ausLieferung undLeistung) wird dem Kreditin-stitut als Sicherheit ab-getreten.

Die Rechnung(Forderung ausLieferung undLeistung) wird dem Kreditin-stitut als Sicherheit ab-getreten.

S.36

Page 83: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Grundbuch:

Öffentliches Register, geführt in Baden-Württemberg durch Grund-bücher (Notare)

Aufbau des Grundbuchs:

Das Grundbuch besteht aus der Aufschrift, dem Bestandsver-zeichnis und den drei Abteilungen (I, II, III)

Abteilung I:Abteilung I: Zeigt das Eigentümerverhältnis

Abteilung II:Abteilung II: Zeigt Lasten und Beschränkungen, die auf dem Grundstück lasten

Abteilung III:Abteilung III: Zeigt Hypotheken und Grundschulden, die auf dem Grundstück lasten

S.40

Page 84: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Bestands-verzeichnisim Grund-Buch

Zuständig:

Amtsgerichtdes Land-kreises, derKreisfreienStadt

Page 85: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Eigen- tümer der Immo- bilie

Page 86: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Alle Grund-stückslasten(ohne Sicher-heiten)

Page 87: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Dingliche Lasten:Dingliche Lasten:Rechtliche Grundlagen (BGB Sachenrecht) :

Dienstbarkeiten: Vorkaufsrechte: Reallasten:- Grunddienstbarkeiten: § 1094 BGB § 1105 BGB

§ 1018 BGB = regelt gesetzliches bzw. ver- = regelt, daß der, für

= regelt Nutzungsrechte, tragliches Recht des Vorkaufs- den Reallast eingetragen

= regelt Handlungsverbote, berechtigten, in den zwischen wird, wiederkehrende

Eigentümer und Dritten über Leistungen aus dem

- Nießbrauch (umfassend): das Grundstück geschlossenen Grundstück erhält

§ 1030 BGB Kaufvertrag zu gleichen Bedin-

= regelt Besitz des Grundstücks gungen einzutreten. Beispiel: Naturalien,

(Bewegliche + unbew. Sachen) (z.B. 1 t Kartoffeln p.a.)

z.B. Nutzungsrecht Beispiele: Vorkaufsrechte Geld,

- der Miterben Handlungen (Strom)

- Beschränkt persönliche Dienst- - nach Bundesbaugesetz(BBAuG)

barkeit: (§ 1090 BGB) - nach Städtebauförderungsgesetz

= regelt eingeschränkte Nutzung (StBAuFG)

durch best. Person (Wohnrecht)

Rechtliche Grundlagen (BGB Sachenrecht)Rechtliche Grundlagen (BGB Sachenrecht) ::

Dienstbarkeiten: Vorkaufsrechte: ReDienstbarkeiten: Vorkaufsrechte: Reallasten:allasten:-- Grunddienstbarkeiten:Grunddienstbarkeiten: §§ 1094 BGB 1094 BGB §§ 1105 BGB1105 BGB

§§ 1018 BGB1018 BGB = regelt gesetzliches bzw. ver= regelt gesetzliches bzw. ver-- = regelt, da= regelt, daßß der, fder, füürr

= regelt Nutzungsrechte, tragliches Recht= regelt Nutzungsrechte, tragliches Recht des Vorkaufsdes Vorkaufs-- den Reallast eingetragenden Reallast eingetragen

= regelt Handlungsverbote, berechtigten, i= regelt Handlungsverbote, berechtigten, in den zwischenn den zwischen wird, wiederkehrende wird, wiederkehrende

EigentEigentüümer und Dritten mer und Dritten üüber Leistungen aus dem ber Leistungen aus dem

-- NieNießßbrauch brauch (umfassend): (umfassend): das Grundstdas Grundstüück geschlossenen Grundstck geschlossenen Grundstüück erhck erhäältlt

§§ 1030 BGB1030 BGB Kaufvertrag zu gleicKaufvertrag zu gleichen Bedinhen Bedin--

= regelt Besitz des Grundst= regelt Besitz des Grundstüücks gungen einzutreten. cks gungen einzutreten. Beispiel: Naturalien,Beispiel: Naturalien,

(Bewegliche + unbew. Sachen) (Bewegliche + unbew. Sachen) (z.B. 1 t Kartoffeln p.a.)(z.B. 1 t Kartoffeln p.a.)

z.B. Nutzungsrecht Beispiele:z.B. Nutzungsrecht Beispiele: Vorkaufsrechte Geld,Vorkaufsrechte Geld,

-- der Miterben Handlungen (Sder Miterben Handlungen (Strom)trom)

-- BeschrBeschräänkt persnkt persöönliche Dienstnliche Dienst-- -- nach Bundesbaugesetznach Bundesbaugesetz(BBAuG)(BBAuG)

barkeit:barkeit: ((§§ 1090 BGB)1090 BGB) -- nach Stnach Stäädtebaufdtebauföörderungsgesetzrderungsgesetz

= regelt eingeschr= regelt eingeschräänkte Nutzung nkte Nutzung (StBAuFG)(StBAuFG)

durch best. Person (durch best. Person (WohnrechtWohnrecht))

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Sicherheiten (Grund- schulden, Hypotheken), die auf der Immobilie lasten!

Page 89: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Lageplan lautKataster-Auszug

Zuständig für Lage,Maße, Flächenan-gaben:

Landratsamt, kreis-freie Stadt

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Erste Sicherungsmöglichkeit: RealsicherheitZweite Sicherungsmöglichkeit: Personalsicherheit

Personalsicherheit:

Absicherung von Darlehen und Krediten mittels Vermögen /Einkommen einer Dritten Person, die für den Schuldner haftend eintritt, wenn dieser seinen Kapitaldienst (Zins- und Tilgungszahlung) dauerhaft einstellt.

Der Bürge wird bei Kreditvergabe ebenso auf Kreditwürdigkeit geprüft wie der Schuldner selbst.

S.43-44

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Bürgschaftsarten:Arten: Eigenschaften:

- Selbstschuld- Bürge verzichtet auf Einrede der Vorausklage, d.h. er kann wie nerische Bürgschaft Hauptschuldner unmittelbar in Anspruch genommen werden.

- Ausfallbürgschaft Der Bürge muß nur für den Teil der Hauptschuld zahlen, der beiZwangsvollstreckung nicht abgedeckt wird (Recht auf Einrede der Vorausklage).

- Kreditbürgschaft Der Bürge verpflichtet sich, für den von seiner Bank gewährten Kredit ( einmalig/ laufend/ ggf. bis Höchstbetrag ) eines best.Schuldners einzutreten.

- Mitbürgschaft Mehrere Personen verbürgen sich für dieselbe Verbindlichkeit (als Gesamtschuldner). Der Gläubiger kann jeden Bürgen voll bean-spruchen. (§§ 421 ff. BGB Recht auf Ausgleichung untereinander).

- Nachbürgschaft Nachbürge verpflichtet sich beim Gläubiger zu dessen Gunsten, daß der Bürge seinen Verpflichtungen nachkommt.

- Rückbürgschaft Rückbürge verpflichtet sich gegenüber Bürgen, daß der Haupt-schuldner bei Inanspruchnahme des Erstbürgen seine Ver-pflichtungen erfüllt.

BBüürgschaftsarten:rgschaftsarten:Arten: EigenArten: Eigenschaften:schaften:

-- SelbstschuldSelbstschuld-- BBüürge rge verzichtet auf Einrede der Vorausklage,verzichtet auf Einrede der Vorausklage, d.h. er kann wie d.h. er kann wie nerischenerische BBüürgschaft rgschaft Hauptschuldner unmittelbar in Anspruch genommen werden. Hauptschuldner unmittelbar in Anspruch genommen werden.

-- AusfallbAusfallbüürgschaft rgschaft Der BDer Büürge rge mumußß nur fnur füür den Teil der Hauptschuld zahlen, der beir den Teil der Hauptschuld zahlen, der beiZwangsvollstreckung nicZwangsvollstreckung nicht abgedeckt wird (ht abgedeckt wird (Recht auf Einrede Recht auf Einrede der Vorausklage).der Vorausklage).

-- KreditbKreditbüürgschaft rgschaft Der BDer Büürge verpflichtet sich, rge verpflichtet sich, ffüürr den von seiner Bank gewden von seiner Bank gewäährten hrten Kredit Kredit ( einmalig/ laufend/ ggf. bis H( einmalig/ laufend/ ggf. bis Hööchstbetrag ) chstbetrag ) eines best.eines best.Schuldners Schuldners einzutreten.einzutreten.

-- MitbMitbüürgschaft Mehrere Personenrgschaft Mehrere Personen verbverbüürgen sich frgen sich füür dieselbe Verbindlichkeit (r dieselbe Verbindlichkeit (als als Gesamtschuldner).Gesamtschuldner). Der GlDer Glääubiger kann jeden Bubiger kann jeden Büürgen voll rgen voll beanbean--spruchenspruchen. (. (§§§§ 421 ff. BGB Recht auf Ausgleichung untereinander).421 ff. BGB Recht auf Ausgleichung untereinander).

-- NachbNachbüürgschaft Nachbrgschaft Nachbüürge verpflichtet sichrge verpflichtet sich beim Glbeim Glääubiger zu dessen Gunsten, ubiger zu dessen Gunsten, dadaßß der der BBüürge rge seinen Verpflichtungen nachkommt.seinen Verpflichtungen nachkommt.

-- RRüückbckbüürgschaft Rrgschaft Rüückbckbüürge verpflichtet sichrge verpflichtet sich gegengegenüüber Bber Büürgen, rgen, dadaßß der der HauptHaupt--schuldnerschuldner bei Inanspruchnahme des Erstbbei Inanspruchnahme des Erstbüürgen seine Verrgen seine Ver--pflichtungenpflichtungen erferfüüllt.llt.

Page 92: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Klassische Einteilung des Fremdkapitals nach Laufzeit der

Kredite/Darlehen:

Page 93: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Kurzfristige Mittelfristige langfristige Kredite/Darlehen Kredite/Darlehen Kredite/Darlehen (bis ca. 1 Jahr) (>1 Jahr bis < 4 Jahre) (> 4 Jahre)

z.B. Kontokorrent- z.B. Konsumkredit z.B. Obligationen kredit, Wechsel- (Autofinanzierung mit mit Laufzeit von kredit, … Laufzeit: 36 Monate) 4 Jahren Seiten 45-47 Seiten 48-51 Seiten 52-63

Laufzeiten von Krediten/Darlehen:

S.45 ff.

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Summe aller Tagessollzinsen ergibt die Zinslast pro Jahr

Lieferantenkredit:

Nutzung Skonto Ausschöpfung Zahlung hinhalten des Zahlungsziels

i.R. 2 % inner- i.R.10 - 30 Tage Zahlung erst halb 14 Tagen, im Preis einkal- nach 30 Tagen,

im Preis einkal- kuliert. nicht einkal- kuliert. kuliert.

Kontokorrentkredit:Sollsalden werden taggleich mit Sollzinsen berechnet:

Sollsaldo x KK-Zins ./. 365 Tage = Sollzins pro Tag

S.45

Page 95: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Beispiel für den Kontokorrentkredit auf dem Geschäftskonto:• Girokonto Munteanu OHG: Kredit: 4.000 Lei Sollzinsen 9 % p.a:• Buchungen:

22.11. 840,00 Lei Guthaben 0,00 Lei Zinsen 23.11. - 320,00 Lei für Autorechnung - 210,00 Lei für Strom - 300,00 Lei in Bar Saldo 23.11. 10,00 Lei Guthaben 0,00 Lei Zinsen 24.11. - 700,00 Lei Abbuchung Miete + 320,00 Lei Rückzahlung Finanzamt - 240,00 Lei Telefonrechnung Saldo 9(%) 24.11. - 610,00 Lei Kreditbeanspruchung 610(Lei) x 100 (= Sollstand) 365 610 x 9 365 x 100 = 0,15041 Lei Zinsen

Page 96: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

• Girokonto Munteanu OHG: Kredit: 4.000 Lei Sollzinsen 9 % p.a:

= 0,15041 LeiSaldo24.11. - 610,00 Lei

25.11. 1.300 Lei Lohnzahlung - 45 Lei Versicherung - 420 Lei Autoreparatur - 320 Lei Handwerkerrechnung 9(%) 95(Lei) x 10025.11. - 95 Lei = 365Saldo

95 x 9 365 x 100

= 0,023424 Zinsen

26.11. 510 Lei Mieteinnahmen

Saldo 415 Lei Guthaben 0,0 Zinsen

Page 97: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

für 3 Tage

Soll/Haben Tageszins5.000,00

• 23.1.2013 Buchungen Bar 200,00 Lei• Bücher 60,00 Lei

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Kurz- bis langfristige Fremdfinanzierungsarten:

-Autokredit (Finanzierung von privat und gewerb- lich genutzten PKWs – über 56 % der Konsumen- tenkredite entfallen auf PKW´s)

Barzahlung: 40 %Barzahlung: 40 %

Finanzierung: > 75 %Finanzierung: > 75 %

Leasing: > 85 %Leasing: > 85 %

S.48

Page 99: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Kurz- bis langfristige Fremdfinanzierungsarten:

62

21

8

7

4

2

2

2

2

10

Gesamt

GeschlechtMänner(n=111)

Frauen(n=110)

Alter

18-29Jahre(n=52*)

Auto/Motorrad

Bekleidung

Elektrogeräte

Möbel/Einrichtungs-gegenstände

Urlaub

Umschuldung(z.B. Dispokredit)Med. Behandlung

(z.B. Zahnbehandlung)

Sonstiges

70

16

6

7

5

2

11

52

27

11

7

2

4

4

1

3

10

50

32

19

1

1

1

2

1

1

10

65

20

4

9

3

3

2

2

2

8

Hausrenovierung/Umbau

Freizeit/Hobby

50+ Jahre

(n=71*)65

10

7

8

7

1

15

30-49Jahre(n=98*)

S.49

Page 100: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Kurz- bis langfristige Fremdfinanzierungsarten:

flexible monatliche Rückgabe des Fahrzeugs Anzahlung Ratenzahlung Weiterfinanzierung Schlussrate Zahlung Schlussrate

= Modelle der „Mehrwegefinanzierung“

S.49

Page 101: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Kurz- bis langfristige Fremdfinanzierungsarten:

Laufzeit in Monaten

Finanzierungsbetrag in €

0 12 24 36 48 60

klassischer (linearer)Konsumentenkredit

S-Auto-Kredit classic

S-Auto-Kredit vario

Dreiwege-Finanzierung

S. 50

Page 102: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Kurz- bis langfristige Fremdfinanzierungsarten:

Kreditsumme: 12.000,-- €

Laufzeit: 42 Monate

Monatl. Rate: 193,14 €

Restrate: 6.320,-- €

Zinssatz: 7,69 % eff.

Möglichkeiten nach 42 Monaten: Tilgung der Restrate Weiterfinanzieren Rückverkauf

S.51

Page 103: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:

Obligationen, Anleihen, Schuldverschreibungen,Industrieobligationen, -anleihen, Zero Bonds,…

Wertpapiere gegen Zins und Tilgung sowie festvereinbarter Laufzeit.

Sie eröffnen dem Anleger den Gläubigerstatus!

S.52-57

Page 104: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:Ausstattung der Obligationen:Anleihen weisen einen festen, in % vom Nennwert (Nominalwert angege-benen Zinssatz, den Nominalzinssatz auf, daher werden sie "festverzinsliche Anleihen" genannt.

Die Tilgung der Obligation erfolgt in der Regel einmalig am Ende der Laufzeit

Sonderformen bei Anleihen unterscheiden sich von normalen Anleihen dadurch, daß sie neben Zins und Tilgung weitere Rechte einräumen. Dafür werden i.R. geringere Zinsen gezahlt

S.54

Page 105: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Sonderformen von Obligationen, Anleihen, Schuldver-Sonderformen von Obligationen, Anleihen, Schuldver-schreibungen, Pfandbriefe,….:schreibungen, Pfandbriefe,….:

= in Urkunden verbriefte Wertpapiere, die als Teilschuld- verschreibungen Darlehen (i.R. an Großkreditnehmer) vergeben und besondere Rechte/Privilegien beinhalten. In Deutschland i.R. Fremdemissionen durch ein Banken- konsortium und meist durch Grundschulden abgesichert. Industrieobligationen

Wandel- Options- Gewinnschuld- Genuß-Anleihen anleihen verschreibungen scheine

Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:S.54

Page 106: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:

Wandelanleihen:Wandelanleihen: Sie sind Anleihen von Aktiengesellschaften, dieihren Eigentümern das Recht einräumen, in bestimmtem Zeitraumdie Wandelanleihe in einem bestimmten Verhältnis in Aktien derAG umzutauschen (zu wandeln). Es handelt sich um eine Möglich-keit für den Anleger, der die Wandelanleihe neben Zins und Tilg-ung attraktiver macht.

Durch Umwandlung wird aus dem SchuldtitelDurch Umwandlung wird aus dem Schuldtitel (Fremdfinanzierung)Fremdfinanzierung) ein Beteiligungstitelein Beteiligungstitel (Eigenfinanzierung).(Eigenfinanzierung). Diese Möglichkeit wird vom Anleger durch niedrigeren Zins honoriert, der später durch Kurschancen der Aktien kompensiert werden kann. Verzichtet der Anleger auf die Wandlung, hält er die Wandelanleihe bis zur Fälligkeit oder kann sie verkaufen.

Vorteil der Wandelanleihe:Vorteil der Wandelanleihe:Erfolgt die Wandlung, dann steht der Aktiengesellschaft in entspre-chender Höhe langfristig verfügbares Eigenkapital zur Verfügung. = Statustausch= Statustausch

S.54-55

Page 107: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:

Optionsanleihe:Optionsanleihe:Sie räumt ihren Eigentümern das Zusatzrecht Zusatzrecht ein, während einesbestimmten Zeitraumes Wertpapiere (i.R. Aktien) zu erwerben. Gegenstand der Option ist das Recht auf Bezug von Aktienauf Bezug von Aktien bzw.das Recht auf Erwerb zukünftiger Anleihen des Emittenten zueinem zum Zeitpunkt der Herausgabe der Optionsanleihe imvoraus festgesetzten Preis (Optionspreis, -kurs). Für diesen Zu-satzanreiz ist sie mit niedrigerem Zins als vergleichbare Normal-anleihen ausgestattet.

Vorteile der Optionsanleihe:Vorteile der Optionsanleihe:Der Emittent (AG) sichert sich langfristig zinsgünstiges Fremdka-pital und beschafft sich bei Ausübung der Option durch die Anle-ger Eigenkapital sowie Liquidität durch Optionspreis.

S.55

Page 108: Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Rechtsformen und Unternehmensfinanzierung Dozent: Dr. Bernhard Kopf Babes-Bolyai Universität,

Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:Mittel- bis langfristige Fremdfinanzierungen:

Gewinnschuldverschreibung:Bei derartigen Industrieobligationen werden neben Tilgung Zinsansprüche eingeräumt, die ganz oder z.T. Gewinn- bzw. Dividendenabhängig sind. Der Eigentümer der Teilschuldverschreibung (Gläubiger) wird am Ge-schäftserfolg der Unternehmung beteiligt, beim Participation bond durch Basiszins und dividendenabhängigen Zusatzzins bzw. beim income bond mit einem in voller Höhe gewinnabhängigen Zins.

Genußscheine:Hier handelt es sich um Wertpapiere, die besondere Genußrechte insbeson-dere am Gewinn und am Liquidationserlös verbriefen. Sie werden meist im Zusammenhang mit Unternehmungsgründung für besondere Leistungen der Gründer bei Gründung (Gründergenußschein als Gründerlohn), für Unter-nehmungssanierung zum Ausgleich von Gläubigerverzicht, Kapitalherab-setzung, Zuzahlung auf Aktien (Sanierungsgenußschein oder Besserungs-schein als Sanierungslohn), bei Unternehmungsverschmelzung (Fusion als Verschmelzungslohn), zur Gewinnbeteiligung von Mitarbeitern ausgegeben. Die Banken haben die Möglichkeit, Genußkapital auf das haftende Eigenkapital anrechnen zu lassen (§ 10 abs. 1 KWG)

S.55-56

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Sonderformen der Fremdfinanzierung:Sonderformen der Fremdfinanzierung:

- Leasing

- Faktoring

S.49-53

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Leasing-Arten:LeasingLeasing--Arten:Arten:

Operate Leasing:

- i.R. kurzfristiger Miet-vertrag (§§535 ff. BGB),

- unter Einhaltung vonKündigungsfristen je-derzeit kündbar,

- Investitionsrisiko beimLeasing-Geber,

- tendenziell Konsumgüter-orientiert,

- Investitionsalternativezur Überbrückung von kurzfristigen Engpässen,

- zivilrechtlich wie her-kömmliche Mietverträge.

OperateOperate Leasing:Leasing:

-- i.R. kurzfristiger Mieti.R. kurzfristiger Miet--vertrag (vertrag (§§§§535 ff. BGB),535 ff. BGB),

-- unter Einhaltung vonunter Einhaltung vonKKüündigungsfristen jendigungsfristen je--derzeit kderzeit küündbar,ndbar,

-- Investitionsrisiko beimInvestitionsrisiko beimLeasingLeasing--Geber,Geber,

-- tendenziell Konsumgtendenziell Konsumgüüterter--orientiert,orientiert,

-- InvestitionsalternativeInvestitionsalternativezur zur ÜÜberbrberbrüückung von ckung von kurzfristigen Engpkurzfristigen Engpäässen,ssen,

-- zivilrechtlich wie herzivilrechtlich wie her--kköömmlichemmliche MietvertrMietverträägege..

Vollamortisations- Leasing:

- ohne Option,

- mit Mietverlängerungs-option,

- mit Kaufoption,

- mit Verlängerungs- undKaufoption,

- Mietvertrag wird lang-fristig abgeschlossen,

- Mietvertrag ist in Grund-mietzeit von beiden Seiten unkündbar,

- Investitionsrisiko hatLeasing-Nehmer.

VollamortisationsVollamortisations-- Leasing:Leasing:

-- ohne Option,ohne Option,

-- mit Mietverlmit Mietverläängerungsngerungs--optionoption,,

-- mit Kaufoption,mit Kaufoption,

-- mit Verlmit Verläängerungsngerungs-- undundKaufoption,Kaufoption,

-- Mietvertrag wird langMietvertrag wird lang--fristigfristig abgeschlossen,abgeschlossen,

-- Mietvertrag ist in GrundMietvertrag ist in Grund--mietzeitmietzeit von beiden Seiten von beiden Seiten unkunküündbar,ndbar,

-- Investitionsrisiko hatInvestitionsrisiko hatLeasingLeasing--Nehmer.Nehmer.

Teilamortisations- Leasing

- mit Andienungsrecht des Leasing-Gebers,

- mit Aufteilung des Mehr-erlöses,

- sogenanntes kündbares Leasing,

- Mietvertrag wird lang-fristig abgeschlossen,

- Mietvertrag ist in Grund-mietzeit von beiden Seiten unkündbar,

- Investitionsrisiko liegt beim Leasing-Nehmer.

TeilamortisationsTeilamortisations-- LeasingLeasing

-- mit Andienungsrecht des mit Andienungsrecht des LeasingLeasing--Gebers,Gebers,

-- mit Aufteilung des Mehrmit Aufteilung des Mehr--erlerlöösesses,,

-- sogenanntes ksogenanntes küündbares ndbares Leasing,Leasing,

-- Mietvertrag wird langMietvertrag wird lang--fristigfristig abgeschlossen,abgeschlossen,

-- Mietvertrag ist in GrundMietvertrag ist in Grund--mietzeitmietzeit von beiden Seiten von beiden Seiten unkunküündbar,ndbar,

-- Investitionsrisiko liegt Investitionsrisiko liegt beim Leasingbeim Leasing--Nehmer.Nehmer.

S.61

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Beteiligte beim Factoring:Beteiligte beim Beteiligte beim FactoringFactoring::

Faktor als Anbieter des Factoring

Faktor als Anbieter Faktor als Anbieter des des FactoringFactoring

Klient als Nach-frager nach

Factoring

Klient als NachKlient als Nach--fragerfrager nach nach

FactoringFactoring

Kunde als Nach-frager der Leistun-

gen des Klienten

Kunde als NachKunde als Nach--frager frager der der LeistunLeistun--

gen gen des Klientendes Klienten

(3) (3) BevorschussungBevorschussungder Forderungder Forderung

(1)(1) FactoringFactoring--VertragVertrag

(4) Zahlung der(4) Zahlung derKaufsummeKaufsumme

(2) Kaufvertrag(2) Kaufvertrag

und Lieferung auf Zielund Lieferung auf Ziel

3 Beteiligte:3 Beteiligte:3 Beteiligte:

S.62-63

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Zweite Hauptfinanzierungsart:Zweite Hauptfinanzierungsart:

Eigenfinanzierung/BeteiligungsfinanzierungEigenfinanzierung/Beteiligungsfinanzierung

- Aufbringung von Grundkapital einer AGAufbringung von Grundkapital einer AG mittels Verkauf von Aktien an Drittemittels Verkauf von Aktien an Dritte

- Aufbringung von Stammkapital durch dieAufbringung von Stammkapital durch die Gesellschafter einer GmbHGesellschafter einer GmbH

S.64 ff.

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Eigenfinanzierung Eigenfinanzierung ( = Beteiligungsfinanzierung )( = Beteiligungsfinanzierung )

Bei dieser Kapitalbeschaffungsform erwirbtBei dieser Kapitalbeschaffungsform erwirbt derjenige, der sich beteiligt, Anteil(e) amderjenige, der sich beteiligt, Anteil(e) am Unternehmen.Unternehmen.

Er wird Mitunternehmer mit allen RechtenEr wird Mitunternehmer mit allen Rechten und Pflichten und trägt das unternehmerischeund Pflichten und trägt das unternehmerische Wagnis mit !!!Wagnis mit !!!

Grundsätzlich steht dieses Kapital (Grund-,Grundsätzlich steht dieses Kapital (Grund-, Stamm-, Eigenkapital) dem Unternehmen Stamm-, Eigenkapital) dem Unternehmen unbefristet zur Verfügungunbefristet zur Verfügung

S.64 ff.

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Einteilung des Grundkapitals nach demBeteiligungswert: Beteiligungshöhe Mindestbetei- am Grundkapital? ligungsbetrag?

Nennwertaktien z.B. 50 Euro mindestens 1,0 € bzw.

Stück(Quoten-)aktien 1/1000tel am Grund- umgerechnet kapital der AG mindestens 1,0 €

Dieser Anteil am Grundkapital darf nicht verwechselt werden mitdem täglichen Börsenkurs (aus Angebot und Nachfrage) der Aktie, der spekulative Erwartungen (Konjunktur, Gewinnentwicklung, Auf-tragslage) und Wertzuwächse aus der Substand (Zusatzkapital)enthält.

S.64

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KapitalKapitalKapital

EigenkapitalEigenkapitalEigenkapital FremdkapitalFremdkapitalFremdkapital

ZusatzkapitalZusatzkapitalZusatzkapitalGrundkapitalGrundkapitalGrundkapital

Kapital-rücklageKapitalKapital--rrüücklagecklage

Bilanzgewinn(Gewinnvortrag)

BilanzgewinnBilanzgewinn(Gewinnvortrag)(Gewinnvortrag)Offene RücklagenOffene ROffene Rüücklagencklagen

GesetzlicheRücklage

GesetzlicheGesetzlicheRRüücklagecklage

Rücklage füreigene AnteileRRüücklage fcklage füürreigene Anteileeigene Anteile

FreieRücklagen

FreieFreieRRüücklagencklagen

§§ 272 272 AbsAbs. 2. 2HGBHGB (Agio,(Agio,ZuzahlungenZuzahlungenv. Aktionv. Aktionäären)ren)

§§§§ 231, 232231, 232AktGAktG (bei der(bei dervereinfachtenvereinfachtenKapitalherabKapitalherab--setzungsetzung))

§§ 237 237 AbsAbs. 5. 5AktGAktG((beiKapibeiKapi--talherabsetzungtalherabsetzungdurch durch EinziehEinzieh--ung ung von Aktien)von Aktien)

Einstellung Einstellung des des 20igsten 20igsten Teils des Teils des JahJah--resresüüberschusberschus--sesses ((abzglabzgl..VerVer--lustvortraglustvortragaus Vorjahr),aus Vorjahr),bisbis mit Kap.mit Kap.--RRüücklagecklage10%10%(>Satzung)(>Satzung)des des GKGK erer--reicht ist.reicht ist.§§ 150 150 AbsAbs. 2. 2AktGAktG(Gewinne)(Gewinne)§§ 300 300 AktGAktG((GewinnabfGewinnabfüührhr--ungsvertragungsvertrag))

MMööglich fglich füürreigene Aneigene An--teileteile

§§ 272 272 AbsAbs. 4. 4HGBHGB (aus (aus vorhandevorhande--nennen, frei, freiverfverfüügbarengbarenGewinnrGewinnrüückck--lagen)lagen)

Möglich bis50% des umKap. Und ge-setzl. Rück-lagenredu-ziertenJahresüber-schusses

§ 58 AktG

Verkauf neuerAktien

Verkauf neuerVerkauf neuerAktienAktien

Ausgabe vonGratisaktien aus

Rücklagen

Ausgabe vonAusgabe vonGratisaktien ausGratisaktien aus

RRüücklagencklagen

Kapitalerhöhunggegen Einlagenlt. §§ 182-191AktG

Bedingte Kapi-talerhöhung lt.§§ 192-201 AktG

Genehmigtes Kapital lt. §§ 202-206 AktG

KapitalerhKapitalerhööhung hung im im rechtlrechtl. Sinne. Sinne

KapitalerhKapitalerhööhunghungim im wirtschwirtsch. Sinne. Sinne

KapitalerKapitaler--hhööhung hung ausausGesellschaftsGesellschafts--mitteln ltmitteln lt..§§§§ 207207--220220AktGAktG

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Einteilung des Grundkapitals nach demEigentümer:

S.64

Stammaktie:Stammaktie: Inhaber der Aktie / des Depots, in das die Aktieeingebucht ist, ist Eigentümer.

Namensaktie:Namensaktie: Der Vorstand registriert den Eigentümer und trägtihn im Aktienbuch ein. (Vorteil: größere Kaufaktivitäten bei Namens-Aktien zeigen früh, ob feindliche Übernahme droht).

VinkulierteVinkulierteNamensaktie:Namensaktie: Der Vorstand registriert den Eigentümer, stimmt Dem Eigentumsübertrag durch Verkauf zu oder lehnt den Käufer ab(Vorteil: größere Kaufaktivitäten bei Verdacht auf feindliche Über-nahme kann bei diesen Aktien verhindert werden).

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Einteilung des Grundkapitals nach Rechten:Einteilung des Grundkapitals nach Rechten:

Vorzugsaktien:

Dividendenvorzüge Stimmrechtsvorzüge LiquidationsvorzügeHöhere Dividenden- Eine Aktie bekommt Höhere Ausschüttungausschüttung als mehrere Stimmrechte des Liquidationser-Stammaktien (prio- (In Deutschland nicht löses als Stammaktieritätisch, kummulativ) zulässig)

lativ,

Stammaktien:

Stimmrecht: Mitentscheidungsrecht: Anspruch auf Dividende:Je Aktie eine Wahl des Aufsichtsrates Bei GewinnerwirtschaftungStimme + Entlastung des Auf- im Geschäftsjahr Beschluss sichtsrates/Vorstandes der Hauptversammlung

S.65

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3. Finanzierungsmöglichkeit

Kapitalbeschaffung durch Selbstfinanzierung

• Durch die Erwirtschaftung von Gewinnen

und deren Einbehaltung kann ein

Unternehmen aus seiner Geschäftstätigkeit

sein Eigenkapital (Passivseite der Bilanz) verstärken.

• Insbesondere tragen Abschreibungen (in der GuV) dazu bei.

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Einstellung des Gewinns in das Zusatzkapital einer Aktiengesellschaft

2014 erwirtschafteter Gewinn der AG: 48 Mio. Lei

abzüglich direkte Steuer: 33,3% 16 Mio. Lei

abzüglich Ausschüttung an Aktionäre 20% 9,6 Mio. Lei

Restgewinn: 22,4 Mio. Lei

Einstellung in das Zusatzkapital der AG:

(in die Rücklagen, in den Gewinnvortrag)

= Selbstfinanzierung der AG (aus der Tätig- 22,4 Mio. Lei

keit als Unternehmen)! Damit erhöht sich

das Eigenkapital (Haftungskapital) der AG

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4. Finanzierungsmöglichkeit Kapitalfreisetzung von bereits gebunde- nem Kapital

• Durch Verkauf oder Liquidation von nicht rentier-lichen Unternehmensteilen (i. R. Profitcenters) wird bereits investiertes Kapital wieder liquide gemacht und steht für neue (rentierliche) Investitionen zu Verfügung.

• Das bedeutet, es wird kein frisches, von außen neu bereitgestelltes Kapital für die Unternehmensfinan-zierung bereitgestellt, sondern bisher schon investier-tes Kapital wird umgewidmet.

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Finanzielle Sanierung einer Unternehmung:Finanzielle Sanierung einer Unternehmung:Finanzielle Sanierung einer Unternehmung:

Reine Sanierungdurch

Herabsetzung des Nominalkapitals

Reine SanierungReine Sanierungdurchdurch

Herabsetzung des Herabsetzung des NominalkapitalsNominalkapitals

Zuzahlungs-sanierung durch

die Gesellschafter

ZuzahlungsZuzahlungs--sanierungsanierung durch durch

die Gesellschafterdie Gesellschafter

Sanierung durchInanspruchnah-

me der Gläubiger

Sanierung durchSanierung durchInanspruchnahInanspruchnah--

me me der Glder Glääubigerubiger

Kap.herabsetzungmit anschließenderKapitalerhöhung

Kap.Kap.herabsetzungherabsetzungmit anschliemit anschließßenderenderKapitalerhKapitalerhööhunghung

Kombi-nationen

KombiKombi--nationennationen

Sanierung durchRückkauf von

Aktien unter pari

Sanierung durchSanierung durchRRüückkauf von ckkauf von

Aktien unter pariAktien unter pari

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Hauptfinanzierungsarten für erwerbswirtschaftliche UnternehmenHauptfinanzierungsarten für erwerbswirtschaftliche Unternehmen

1.1. Fremdfinanzierung:Fremdfinanzierung: - Mittelbeschaffung über Gläubiger von

außen - Hohe Auflagen (Kreditwürdigkeit und –

fähig- keit, Sicherheiten, Kapitaldienst,

Rechtsform- abhängig, strenge Auflagen nach Basel III

) - Befristete Bereitstellung des FK durch Tilgung - Keine Beteiligung des Gläubigers am Unternehmerrisiko

2. Beteiligungsfinanzierung:2. Beteiligungsfinanzierung:

- Mittelbeschaffung über (Mit-)Gesell- schafter von außen ( Aktionäre ) - Unbefristete Bereitstellung des EK - Beteiligung des Gesellschafter (Aktionäre) am Unternehmerrisiko - Rechte und Pflichten (Bereitstellung des Kapitals, Recht auf Gewinnausschüttung, Mitsprache)

3.3. Selbstfinanzierung:Selbstfinanzierung: - - Mittelbeschaffung durch Gewinnerwirtschaftung, einbehalte- ne Gewinne, Rücklagen, Rückstellun- gen in der Bilanz, Abschreibungen in

der GuV) - Verwendung erfolgt durch Beschluss

der Geschäftführung und der

Gesellschafter

4. Sonderformen der Finanzierung:4. Sonderformen der Finanzierung: - Liquidierung von nicht rentablen Unter- nehmensteilen wegen Managementfeh- lern, Branchenentwicklung, Konkurrenz, veralteten Produkten … - Das hier gebundene Kapital wird frei- gesetzt und in rentable Unternehmens- bereichen neu investiert

4 Mög-lichkeiten

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Zusammenfassung und Wertung:• Unternehmen brauchen zwingend Eigenkapital, um haften zu können und

Risikoinvestitionen finanzieren zu können.• Fremdkapitaleinsatz ist insbesondere in Phasen mit starkem Wachstum

erforderlich.• Mit Fremdkapital lässt sich Gewinn erwirtschaften (wenn die Kreditzinsen

niedriger sind als der Zusatzertrag, der sich mit FK erwirtschaften lässt).• Ein Unternehmen muss dauerhaft Gewinn erwirtschaften, um überleben zu

können (Selbstfinanzierungskraft).• Sind Unternehmensteile auf Dauer Verlustbringer, dann ist es besser, sie zu

verkaufen und das erzielte Kapital dort zu investieren,

wo Geld verdient werden kann (Sonderform der Kapitalbe-

schaffung).