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Kostja G. von Keitz Rechtsschutz Privater gegen FFH-Gebiete Eine Untersuchung von nationalen und europäischen Rechtsschutzmöglichkeiten im Zusammenhang mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie Nomos

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Kostja G. von Keitz

Rechtsschutz Privatergegen FFH-Gebiete

Eine Untersuchung von nationalen und europäischenRechtsschutzmöglichkeiten im Zusammenhang mit derFlora-Fauna-Habitat-Richtlinie

Nomos

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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis 27

Erster Teil: Einführung 37

A. Umsetzung der FFH-RL in nationales Recht 37

I. Bundesnaturschutzgesetz 371. Änderungs-und Neuregelungsgesetze 372. Grundsätze der Rahmengesetzgebung 38

II. Verzögerte Umsetzung durch die Bundesländer 39III. Verwaltungszuständigkeit der Bundesländer 42

B. Inhalt und Intention der FFH-RL 43

C. Problemaufriss 45

Zweiter Teil: Verfahren 46

§ 1 Auswahl der Gebiete durch die Mitgliedstaaten 46

A. Auszuwählende Gebiete - prioritäre und nicht prioritäre Gebiete 47

B. Zuständigkeit der Bundesländer 47

C. Auswahlkriterien 48

I. Naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum 48II. Besonders schutzwürdige Gebiete 50III. In den Gebieten existierende Vorbelastungen 51IV. „Relative Beurteilung" der einzelnen Gebiete 52

1. Sachliche Beurteilung 52

2. Räumliche Beurteilung 53

D. Festlegung der Gebietsgrenzen 54

I. Bestimmung der Kerngebiete 54

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II. Einbeziehung von Rand- und Pufferzonen 55

E. Erfassung der Gebiete mittels des Standard-Datenbogens 57

I. Inhalt des Meldebogens 57

II. Bedeutung des Meldebogens 57

F. Verfahren für die nationale Gebietsauswahl 59

I. Zuständige Landesbehörden 59II. Beteiligung der Betroffenen 59

III. Veröffentlichung der ausgewählten Gebiete 60

G. Folgen der nationalen Gebietsauswahl 60

I. Grundsätzlich keine normativ begründeten Rechtsfolgen 60

n. §26cAbs.2Satzl,§26dAbs. 6BbgNatSchGE 60

§ 2 Benehmensherstellung zwischen Bund und Ländern 61

A. Funktion der Benehmensherstellung 61

B. Inhalt der Benehmensherstellung 62

C. Pflicht des Bundes und der Länder zu bundestreuem Verhalten 63

D. Beteiligung anderer Bundesministerien 64

E. Folgen der Benehmensherstellung 64

§ 3 Nationale Meldung der Gebiete an die Kommission 65

A. Inhalt der Gebietsmeldung 65

B. Folgen der Gebietsmeldung 65

I. Art. 4 Abs. 2 FFH-RL i.V. m. Anhang ffl (Phase 2) der FFH-RL 65n. Rechtsfolgen für den Einzelnen 66

1. Regelungen des BNatSchG 662. § 26e NatSchG BW und § 20d Abs. 4 Satz 3 LNatSchG SH 673. Art. 6 Abs. 3,4 FFH-RL in Fällen gemeldeter prioritärer Gebiete 67

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§ 4 Erstellung der Gemeinschaftsliste durch die Kommission 68

A. Erstellung des Entwurfs der Gemeinschaftsliste 69

I. Auswahlkriterien 691. Naturschutzfachlicher Beurteilungsspielraum 692. Pflicht zur Gebietslistung 70

U. Im Einvernehmen mit dem Mitgliedstaat 71

B. Konzertierungsverfahren 71

I. Inhalt des Verfahrens 71n. Konzertierungsgebiete 72in. Bedeutung des Verfahrens 73

C. Erstellung der Gemeinschaftsliste 74

D. Folgen der Gebietsaufnahme in die Gemeinschaftsliste 74

I. Gemeinschaftsrecht 741. Art. 6 Abs. 2 FFH-RL - Verschlechterungs- und Störungsverbot 75

a. Wirkungsinhalt 75b. Wirkungskreis 76

2. Art. 6 Abs. 3,4 FFH-RL - Verträglichkeitsprüfung 77a) Voraussetzungen - Art. 6 Abs. 3 FFH-RL 77

aa) Verhältnis zu Art. 6 Abs. 2 FFH-RL 77bb) Plan- und Projektbegriff 77cc) Prüfungspflicht 78dd) Wirkungskreis 79

b) Verträglichkeitsgrundsatz - Art. 6 Abs. 3 Satz 2 FFH-RL 80c) Ausnahmsweise Plan- und Projektszulassung - Art. 6 Abs. 4 FFH-RL 82

aa) Alternativlösung 82bb) Gemeinschaftlich bedeutsame Gebiete 83cc) Gebiete mit prioritären Bestandteilen 84dd) Ausgleichsmaßnahmen 86

n. Nationales Recht 871. § 33 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG 87

a) Zeitlicher Anwendungsbereich 87aa) Beginn mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger 87bb) Beendigung mit Unterschutzstellung des Gebiets 89

b) Inhalt des Störungs- und Verschlechterungsverbots 90aa) Beeinträchtigung durch Aktivitäten außerhalb des Gebiets 90bb) Verbot „erheblicher" Beeinträchtigungen 91

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cc) Reduziertes Schutzregime 912. §§ 34 ff. BNatSchG 91

a) Zeitlicher Anwendungsbereich 91b) Inhalt der Verträglichkeitsprüfung 92

aa) Voraussetzungen 92bb) Verträglichkeitsgrundsatz 93

(1) Prüfungsmaßstab 93(a) Kein bereits vorhandener Gebietsschutz 93(b) Vorliegen so genannter „Altverordnungen" 94

(2) Erhebliche Beeinträchtigung 95(3) Für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck

maßgeblichen Bestandteile 96cc) Ausnahmsweise Plan- und Projektzulassung 96

c) Prüfungsverfahren 983. Landesrechtliche Bestimmungen 99

a) Störungs- und Verschlechterungsverbot 99b) Verträglichkeitsprüfung 100

aa) Inhaltliche Umsetzung 100bb) Verfahren 102

c) Fehlende landesrechtliche Umsetzungsbestimmungen 1024. Ergebnis 103

m. Folgen der Inkongruenz zwischen nationalem Recht undGemeinschaftsrecht 1041. Richtlinienkonforme Auslegung 1042. Unmittelbare Wirkung der FFH-RL 107

a) Entwicklung und Zweck unmittelbarer Richtlinienwirkung 107b) Folgen unmittelbarer Richtlinienwirkung 108c) Voraussetzungen 108

aa) Verstoß gegen die Umsetzungsverpflichtung 110bb) Hinreichende Bestimmtheit 110

(l)Art. 6 Abs. 2 FFH-RL 111(2) Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL 112

cc) Inhaltliche Unbedingtheit 113(l)Art. 6 Abs. 2 FFH-RL 113(2) Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL 114

dd) Keine Belastung des Einzelnen 115(1) Unzulässigkeit unmittelbarer Belastungen 115(2) Zulässigkeit mittelbarer Belastungen 116(3) Art. 6 Abs. 2 FFH-RL 118(4) Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL 120

ee) Objektive unmittelbare Wirkung 121IV. Zusammenfassung 122

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§ 5 Bekanntmachung der Gemeinschaftsliste im Bundesanzeiger 123

A. Reiner Publikationsakt ohne erneute Sachentscheidung 123

B. Folgen der Bekanntmachung 123

§ 6 Ausweisung der Gebiete durch die Mitgliedstaaten 124

A. Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben 124

I. Pflicht zur Schutzgebietsausweisung 124U. Inhalt der Schutzgebietsausweisung 125HI. Folgen der Ausweisung als besonderes Schutzgebiet 125

B. Nationale Umsetzung 126

I. Umsetzungs- und Entscheidungsspielraum 1261. Unter Schutz zustellende Gebiete 1272. Art der Unterschutzstellung 127

a) Vertragsnaturschutz 128b) Geschützte Teile von Natur und Landschaft - Naturschutzgebiet 129

aa) Eignung 129bb) Ausgestaltung der Schutzerklärung 131

II. Ausweisungsverfahren 1321. Zuständigkeit der Landesnaturschutzbehörden 1322. Form der Ausweisung 1333. Verfahren der förmlichen Unterschutzstellung 133

a) Keine gemeinschaftsrechtliche Determinierung 133b) Beteiligung Privater 134

HI. Folgen der förmlichen Unterschutzstellung 1341. Gebietsmanagement 1342. Störungs-und Verschlechterungsverbot 135

a) Inhaltliche Anforderungen 135b) Räumliche Vorgaben 136

3. Verträglichkeitsprüfung 137

§ 7 Nationales Verwaltungshandeln infolge der Gebietsausweisung 138

A. Einschreiten der Verwaltung 138

I. Vollzug und Vollstreckung der habitatschutzrechtlichen Vorgaben 13 8II. Ermächtigungsgrundlage 139

1. Ermächtigung in der Schutzerklärung 139

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2. Ermächtigung im Landesnaturschutzgesetz 140

3. Ermächtigung im allgemeinen Polizei- und Ordnungsrecht 141

B. Ablehnende Entscheidungen der Verwaltung 142

§ 8 Zeitliche Umsetzungsdefizite und die Existenz sog.

potentieller FFH-Gebiete 142

A. Problematik 142

B. Potentielle FFH-Gebiete 144I. Grundaussagen des BVerwG 144

1. Entwicklung und normative Grundlage 144a) Santona-Urteil des EuGH 144b) Unmittelbare Richtlinienwirkung 145

aa) Grundsätzliche Bedingtheit der FFH-RL 146(1) Beurteilungsspielräume 146

(a) Mitgliedstaatlicher Auswahlspielraum 146(b) Gemeinschaftsrechtlicher Auswahlspielraum 147

(2) Weitere Mitwirkungshandlungen der Kommission 148(3) Keine Ausweisung gegen den Willen des Mitgliedstaates 148(4) Subsidiaritätsprinzip gemäß Art. 5 Abs. 2 EGV 149

bb) Ausnahme für an die Kommission gemeldeteprioritäre Gebiete 149

c) Normative Grundlage in Art. 10 Abs. 2 EGV 1502. Als potentielle FFH-Gebiete anzusehende Flächen 1513 Von potentiellen FFH-Gebieten ausgehende Rechtswirkungen 152

a) Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL 153b) Art. 10 EGV 153

aa) Keine Begründung von Individualpflichten 153bb) Vermittelnde nationale Norm 154

(1) Keine Anwendung der §§ 33 ff. BNatSchG 154(2) Heranzuziehendes nationales Recht 155

cc) Durch Art. 10 EGV veranlasste Schutzintensität 156II. Kritik und Auffassungen im Schrifttum 157

1. Zeitraum nach Meldung der Gebiete an die Kommission 1572. Nationale Gebietsauswahl als Entstehungsvoraussetzung? 159

a) Meinungsstand 160b) Stellungnahme 161

aa) Denkbare Konstellationen einer konstitutivenWirkung der Gebietsauswahl 161

bb) Erfordernis mitgliedstaatlicher Mitwirkungshandlungen 161

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(1) Grundidee der FFH-RL 161(2) Begrenzung der Gebietsbewertung auf die nationale Ebene 162(3) Mitgliedstaatlicher Entscheidungsspielraum 162

cc) Verbot widersprüchlichen Verhaltens aus Art. 10 EGV 163dd) Bewusst gemeinschaftsrechtswidrige Nichtauswahl

schützenswerter Gebiete 164ee) Rechtssicherheit und Rechtsklarheit 166

C. Landesgesetzliche Vorverlagerung des Schutzregimes 167

Dritter Teil: Rechtsschutz 169

§ 1 Problematik des § 44a VwGO 169

A. Problemaufriss 169

B. Gemeinschaftsrechtlicher Bezug 170

I. FFH-RL und der indirekte mittelbare Gemeinschaftsrechtsvollzug 170U. Nationale Beachtlichkeit gemeinschaftsrechtlicher Verfahrensgrundsätze 171

HL Formelle Vorgaben der FFH.RL 173

C. Tatbestandliche Voraussetzungen von § 44a VwGO 174

I. Verfahrens-und Behördenbegriff im Sinne des § 44a VwGO 174n. Sachentscheidung im Sinne des § 44a VwGO 175

1. Gebietsauswahl der Länder 1752. Listungsentscheidung der Kommission 1753. Nationale Unterschutzstellung 176

a) Schutzgebietsverordnung oder-Satzung 176b) Maßnahmen nach § 33 Abs. 4 BNatSchG 177c) Behördliche Einzelmaßnahmen 177

m. Rechtsbehelf im Sinne des § 44a VwGO 177D. Art. 19 Abs. 4 GG und die gemeinschaftsrechtlichen Verfahrensgrundsätze 178

I. Verfassungskonforme Begrenzung des § 44a Satz 1 VwGO 1781. Mangelnder effektiver Rechtsschutz gegen die Endentscheidung 1792. Dauer der zeitlichen Verschiebung des gerichtlichen Rechtsschutzes 1803. So genannte „faktische Bestandskraft" 181

II. Einfluss des Gemeinschaftsrechts auf die Anwendbarkeit von § 44a VwGO 1821. Effektiver Rechtsschutz bei so genannten „gemischten Entscheidungen" 182

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2. Beachtlichkeit der gemeinschafsrechtlichen Verfahrensgrundsätze 182a) Gemeinschaftsrechtliches Recht auf rechtliches Gehör 183

aa) Inhalt und Umfang des Rechts auf rechtliches Gehör 183bb) Keine Gewährung rechtlichen Gehörs vor Erstellung

der Gemeinschaftsliste 184(1) Keine Verleihung subjektiver Anhörungsrechte in

Art. 4 Abs. 2 FFH-RL 185(2) Praktische Unmöglichkeit einer Beteiligung 185(3) Mangelnde Bundeskompetenz im Natur- und

Verwaltungsverfahrensrecht 186b) Vereitelungsverbot und Effizienzgebot 186

§ 2 Auswahl der Gebiete durch die Bundesländer 187

A. Einführung 187

B. Rechtsprechungsübersicht und denkbare Fallkonstellationen 188

I. Unbeendetes Auswahlverfahren 189n. Abgeschlossenes Auswahlverfahren 189m. Beendetes Auswahlverfahren und erfolgte Meldung an das BMU 189

C. Zulässigkeit vorbeugenden Rechtsschutzes 190

I. Statthaftigkeit der vorbeugenden Leistungsklage 1911. Rechtsnatur der Gebietsauswahl durch die Länder 191

a) Gebietsauswahl als internes Verwaltungshandeln 191b) Fehlender Regelungscharakter 193

2. Mangelnde gegenwärtige und unmittelbare Rechtsverletzung 194a) Zu den etwaig verletzten subjektiven öffentlichen Rechten 194

aa) Verhältnis zwischen nationalem und Gemeinschaftsrecht 195bb) Gemeinschaftsrechtliche Determinierung des

nationalen Umsetzungsaktes 196(1) Formelle Determinierung durch die Vorgaben der FFH-RL 197(2) Materielle Determinierung durch die Vorgaben der FFH-RL 198

cc) Gemeinschaftsgrundrechte 199(1) Ursprung und Entwicklung der Gemeinschaftsgrundrechte 199(2) Mitgliedstaaten als Verpflichtete der Gemeinschafts-

grundrechte 201b) Zum fehlenden mittelbaren Eingriff 202

aa) Zur Beachtlichkeit mittelbarer Auswirkungen aufGemeinschaftsgrundrechte 202

bb) Wertverlust von Grundstücken 203

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(1) Problemaufriss 203(2) Schutzbereich des gemeinschaftsrechtlichen Eigentums-

grundrechts 205(a) Sacheigentum 205(b) So genannte „wohlerworbene Rechte" 207(c) Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb 207

(3) Eingriff in das gemeinschaftsrechtliche Eigentumsgrundrecht 209cc) So genannte „enteignungsrechtliche Vorwirkungen" 210

(1) Entschädigungsrechtliches Institut 210(2) Eigentumsentziehung und Konnexität 211

dd) Keine existenzgefährdende Einbuße der Kreditwürdigkeit 214(1) Zum Schutzbereich der gemeinschaftsrechtlichen

Berufsfreiheit 215(2) Zum Eingriff in die gemeinschaftsrechtliche Berufsfreiheit 216

ee) Art. 10 EGV und die Rechtsfigur der „potentiellen FFH-Gebiete" 217c) Grundsatz des Rechts auf rechtliches Gehör 218

aa) Problematik und Fragestellungen 218bb) Nationales Anhörungsrecht und gemeinschaftsrechtliche

Verfahrensgrundsätze 219(1) Beachtlichkeit des gemeinschaftsrechtlichen Rechts

auf rechtliches Gehör 219(2) Verfassungsrechtliches Recht auf rechtliches Gehör 220

cc) Anhörungsanspruch vor Abschluss der nationalenGebietsauswahl und -meidung 221(1) Anspruch aus § 48b Abs. 2 Satz 1 LG NW und

§ 20b Abs. 1 LNatSchG SH(2) Grundrechtlicher Anspruch

(a) Umfassende Bewertung und Bestimmungprivater Belange und Rechtspositionen

(b) Vermeidung der Objektstellung des Beteiligten(3) Recht auf rechtliches Gehör als gemeinschaftsrechtlicher

Rechtsgrundsatz 225dd) Beteiligungs- und Anhörungsrecht des Privaten als relatives

Verfahrensrecht 225(1) Inhalt und Bedeutung relativer und absoluter

Verfahrensrechte 225(2) § 48b Abs. 2 Satz 1 LG NW und § 20b Abs. 1 LNatSchG SH 226(3) Grundgesetzliche Verfahrensgarantien als relative

Verfahrensrechte 227(4) Gemeinschaftsrechtliches Recht auf rechtliches Gehör 227

d) Ergebnis 2283. Klagebegehren 228

a) Unterlassen der Gebietsauswahl 229

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b) Änderung der Auswahlliste 229c) Feststellung der Rechtswidrigkeit der Gebietsauswahl 230

n. Klagebefugnis 2311. Möglichkeit drohender Rechtsverletzungen durch die nationale

Gebietsauswahl 232a) Einvernehmens zwischen Kommission und Mitgliedstaat 233b) Listungswahrscheinlichkeit bei besonders schutzwürdigen Gebieten 233c) Listungsautomatismus bei prioritären Gebieten 234d) Wahrscheinlichkeit der Gebietslistung aus anderen Gründen 234e) Ergebnis 235

2. Drohende Verletzung der Gemeinschaftsgrundrechte 235a) Gemeinschaftsgrundrechte als subjektive Rechte 236b) Konkretisierung und Kausalität einer drohenden Rechtsverletzung 236

HI. Qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis 2371. Keine zumutbare Verweisung auf nachträglichen Rechtsschutz 238

a) Unzulässige Nichtigkeitsklage und eingeschränkte Prüfungsdichte 239b) Unzureichende Kontrolle der Gebietsauswahl im Verfahren

nach Art. 234 EGV 2402. Qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis und Gemeinschaftsrechtsprechung 2403. Schaffung vollendeter Tatsachen 241

IV. Rechtsschutzbedürfnis 243V. Ergebnis 244

D. Zulässigkeit repressiven Rechtsschutzes nach Maßgabe des Landesrechts 244

E. Begründetheit 245

I. Formelle Rechtmäßigkeit der Gebietsauswahl und Verletzung desAnhörungsrechts 245

II. Materielle Rechtmäßigkeit der Gebietsauswahl 2461. Beurteilungsspielraum und gerichtliche Kontrolldichte 2462. Sachfremde Kriterien 2483. „Relative" Gebietsbeurteilung 2484. Gebietsbegrenzung und Berücksichtigung von „Puffer- bzw.

Randzonen" 2495. Beachtlichkeit der Kriterien der Anhänge I und H der FFH-RL 2506. Gesamtbeurteilung der Gebiete und Berücksichtigung von

Vorbelastungen 2507. Verfahrensfehler 250

F. Zusammenfassung und Ergebnis 251

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§3 Benehmensherstellung und Gebietsauswahl auf Bundesebene 252

A. „Benehmen" als untauglicher prozessualer Angriffsgegenstand 252

I. Mangelnde Verwaltungsaktqualität 2521. Mangelnde Außenwirkung 2522. Mangelnder Regelungscharakter 253

H. Problematik der Bestimmung eines effektiven Rechtsschutzziels 254

B. Änderung der Gebietsauswahlentscheidung bei der Benehmensherstellung 254

I. Einvernehmliche Änderung der Gebietslisten 254II. Fortgesetzte „Gebietsauswahl auf Bundesebene" 255III. Zulässigkeit vorbeugenden Rechtsschutzes 255

1. Klagebegehren 2562. Klagebefugnis 256

§ 4 Meldung der Gebiete an die Kommission 256

A. Rechtsfolgen auslösende Gebietsmeldung 256

B. Gebietsmeldung als schlichtes Verwaltungshandeln 257

I. Mangelnde Gerichtetheit auf die Setzung einer Rechtsfolge 257U. Mangelnde Gerichtetheit auf Außenwirkung 258

C. Allgemeine Leistungsklage 259

I. Statthaftigkeit und Klagebegehren 2591. Vorbeugende Klage auf Unterlassen der bevorstehenden

Gebietsmeldung 2592. Klage auf Zurückrufen der Meldeliste bei der Kommission 2593. Klage auf Verweigerung des Einvernehmens nach

Art. 4 Abs. 2 UAbs. 1 FFH-RL 260H. Rechtsschutzbedürfnis 260in. Mangelnde Klagebefugnis 261IV. Ergebnis 262

D. Feststellungsklage 262

I. Statthaftigkeit und Klagebegehren 262U. Klagebefugnis 263in. Feststellungsinteresse und Rechtsschutzbedürfnis 263

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IV. Behördlicher Klagegegner und Problematik der Beiladung vonBund und Land 264

V. Ergebnis 265

§ 5 Aufnahme der Gebiete in die Gemeinschaftsliste durch die Kommission 265

A. Nichtigkeitsklage vor dem EuG und inzidenter nationaler Rechtsschutz 265

B. Nichtigkeitsklage gemäß Art. 230 EGV 267

I. Unzulässigkeit der Nichtigkeitsklage 2681. Mangelnder tauglicher Klagegegenstand 268

a) Gemeinschaftsliste als tauglicher Klagegegenstand? 269aa) Keine verbindliche Rechtswirkung nach Außen gegenüber

dem Einzelnen 269(1) Zum Wirkungsbeginn des Störungs- und

Verschlechterungsverbots 270(2) Zum Beginn der Verträglichkeitsprüfungspflicht 270

bb) Gemeinschaftsliste als eine an eine andere Person gerichteteEntscheidung 271

cc) Habitatschutzrechtliches Verfahren als mehrstufiges Verfahren 272dd) Ergebnis 273

b) FFH-RL als tauglicher Klagegegenstand? 274aa) Ansichten des Schrifttums 275bb) Rechtsprechung der Gemeinschaftsgerichte 276cc) Stellungnahme 278

2. Fehlende Klagebefugnis 279a) Keine individuelle Betroffenheit 279

aa) Persönliche bzw. objektive Charakterisierung desAdressatenkreises 279(1) Ausgangspunkt 279(2) Grundstücksqualität als gattungsmäßiges, objektives

Adressatenmerkmal 280(3) Individuelle Betroffenheit und effektiver Rechtsschutz 282

bb) Nicht vorgesehene Verfahrensbeteiligung nach der FFH-RL 283b) Unmittelbare Betroffenheit wegen mangelnden nationalen

Umsetzungsspielraums 284c) Zusammenfassung 285

3. Problematik der Klagefristbestimmung 285a) Frist im Falle der FFH-RL als Klagegegenstand 285b) Frist im Falle der Gemeinschaftsliste als Klagegegenstand 287

4. Ergebnis 287II. Umfang der gerichtlichen Kontrolldichte im Rahmen der Begründetheit 288

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1. Gerichtliche Überprüfung der Kommissionsentscheidung 290a) Naturschutzspezifischer Beurteilungs- und Prognosespielraum

der Kommission 290b) Problematik der gerichtlichen Überprüfung von festgestellten

Tatsachen 2912. Mangelnde inzidente Überprüfung der nationalen Gebietsauswahl 291

a) Feststellung der Tatsachen durch die Mitgliedstaaten 292b) Berücksichtigung des mitgliedstaatlichen fachlichen

Beurteilungsspielraums 292c) Reduktion der Überprüfung festgestellter Tatsachen auf

offensichtliche Fehler 293d) Nichtauswahl eines anderen Gebiets aus sachfremden Erwägungen 293e) Übertragung der Rechtsprechung zu den „gemischten

Entscheidungen" 294aa) Unzuständigkeit des EuGH im Hinblick auf nationale

Behördenhandlungen 295bb) Pflicht der nationalen Gerichte zur Gewährung effektiven

Rechtsschutzes 296f) „Verlassendürfen" der Kommission auf mitgliedstaatlich festgestellte

Tatsachen? 297g) Keine gemeinschaftsgerichtliche Prüfung national vorgesehener

Bestimmungen 297HI. Vorliegen eines qualifizierten Rechtsschutzbedürfnisses als Konsequnz 298

C. Inzidenter Rechtsschutz vor nationalen Gerichten 299

§ 6 Bekanntmachung der Gemeinschaftsliste im Bundesanzeiger 300

A. Faktische Außenwirkung wegen § 33 Abs. 5 und § 10 Abs. 6 BNatSchG 300

B. Bekanntmachung als bloßer Publikationsakt ohne Sachentscheidung 300

C. Vergleichbare Konstellationen in Fällen untergesetzlicher Rechtsnormen 301

§ 7 Nationale Unterschutzstellung 302

A. Zulässigkeit der Normenkontrolle 302

I. Statthaftigkeit 303U. Antragsbefugnis 304

1. Gemeinschaftsgrundrechte als etwaig verletzte subjektive Rechte 3042. Verletzung der Gemeinschaftsgrundrechte 305

a) Gemeinschaftsrechtliche Eigentumsfreiheit 305

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aa) Schutzbereich 305bb) Eingriff 305

(1) Gebietsmanagement 306(2) Störungs- und Verschlechterungsverbot 307(3) Verträglichkeitsprüfung 307

(a) Inhalt der Schutzgebietsanordnung als Maßstab fürdie Verträglichkeitsprüfung 307

(b) Kausalität zwischen Rechtsverletzung undSchutzgebietsanordnung 308

(4) Antragsbefugnis in Fällen außerhalb des Schutzgebietsliegender Grundstücke 311

(5) Antragsbefügnis bei bereits national ausgewiesenenSchutzgebieten 312

b) Gemeinschaftsrechtliche Berufsfreiheit 314aa) Schutzbereich 314bb) Eingriff 314

c) Allgemeine Handlungsfreiheit 316d) Anspruch auf rechtliches Gehör als gemeinschaftsrechtlicher

Verfahrensgrundsatz 3173. Verletzung der verfassungsrechtlichen Verfahrensgarantien 318

m. Antragstellung 319IV. Zusammenfassung 321

B. Begründetheit der Normenkontrolle 321

I. Formelle Rechtmäßigkeit 3221. Gebietsausweisung 3222. Gebietsauswahl 323

H. Materielle Rechtmäßigkeit 3241. Verstoß gegen nationales Naturschutzrecht 3242. Verstoß gegen die Verfahrensgarantien der nationalen materiellen

Grundrechte 3263. Verstoß gegen unmittelbar wirkendes Gemeinschaftsrecht 327

a) Verstoß gegen die FFH-RL 327b) Verstoß gegen die Listungsentscheidung der Kommission 328c) Verletzung der Gemeinschaftsgrundrechte - Rechtfertigung

von Eingriffen 329aa) Umweltschutz als zulässiges Ziel des Gemeinwohls 330bb) Wesensgehalt und Verhältnismäßigkeit 331

(1) Eigentumsgarantie 331(2) Berufsfreiheit 333

d) Verletzung des gemeinschaftsrechtlichen Anspruchs aufrechtliches Gehör 334

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e) Zusammenfassung 334

C. Tenorierung, Vorlage und Aussetzung des nationalen

Normenkontrollverfahrens 335

§ 8 Nationales Verwaltungshandeln infolge der Unterschutzstellung 337

A. Zu direkten und inzidenten Kontrollmöglichkeiten derSchutzgebietsausweisung 337

B. Anfechtungsklage

I. Zulässigkeit1. Statthaftigkeit2. Klagebefugnis

a) Subjektive Gemeinschaftsrechte und gemeinschaftsrechtlicheDeterminierungaa) Entschließungsermessenbb) Auswahlermessen

b) Mögliche Verletzung der Gemeinschaftsgrundrechte3. Zuständiges Gericht

n. Beiladung der das Schutzgebiet ausweisenden Behörde1. Gemeinschaftsrechtliche Pflichten des Satzungs- und

Verordnungsgebers2. Etwaiges Vorabentscheidungsverfahren durch den EuGH

IU. Begründetheit1. Rechtswidriger Verwaltungsakt

a) Inzidente Prüfung der Schutzgebietsanordnungaa) Ermächtigung in der Schutzerklärungbb) Ermächtigung im einfachen Landesrecht

b) Überprüfung des Verwaltungsaktesaa) Formelle Rechtmäßigkeitbb) Materielle Rechtmäßigkeit

2. Rechtsverletzung

C Verpflichtungsklage

I. Zulässigkeit1. Statthaftigkeit2. Klagebefugnis

n. Begründetheit1. Anspruch auf Erlass des Verwaltungsaktes2. Bescheidungsurteil

339

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D. Allgemeine Feststellungsklage 350

I. Zulässigkeit 3511. Statthaftigkeit 351

a) Subsidiarität 351aa) Einschränkung der Rechtsprechung hinsichtlich der allgemeinen

Leistungsklage 351bb) Vorrang von Anfechtungs- und Verpflichtungsklage 352

b) Rechtsverhältnis 3522. Feststellungsinteresse 353

a) Relevante Interessen 354b) Konkreter Klärungsbedarf einer relevanten Frage 354c) Interesse an der baldigen Feststellung 354d) Interesse in Fällen straf- und bußgeldbewerter Verwaltungsakte 355

3. Klagebefugnis 356II. Begründetheit 357

E. Zusammenfassung 357

§9 Potentielle FFH-Gebiete und nationales Verwaltungshandeln 357

A. Verwaltungshandeln ohne zugrunde liegende Schutzgebietsausweisung 357

B. Nationaler Rechtsschutz und die Rechtsfigur der„potentiellen FFH-Gebiete" 358

I. Zulässige Klagearten 3581. Anfechtungsklage 3582. Verpflichtungsklage 3593. Feststellungsklage 359

a) Rechtsverhältnis 359b) Feststellungsinteresse 360

II. Prüfungsumfang 3611. Kriterien des Art. 4 Abs. 1 FFH-RL 3612. Aufdrängen der Gebietsaufnahme in das kohärente Netz „Natura 2000" 3623. Verhältnismäßigkeit und Beeinträchtigungswirkung der drohenden

Handlung 363

§ 10 Vorabentscheidung durch den EuGH nach Art. 234 EGV 363

A. Kontroll- und Prüfungsdichte im Hinblick auf die nationaleGebietsauswahl 363

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B. Vorabentscheidung des EuGH über die (Un-)Gültigkeit derGemeinschaftsliste 364

C. Vorabentscheidung bei gemeinschaftsrechtswidrigerSchutzgebietsanordnung 365

I. Anordnung beruht auf gemeinschaftsrechtswidriger Gemeinschaftsliste 365II. Anordnung verstößt gegen unmittelbar wirkendes Gemeinschaftsrecht 365in. Anordnung verstößt gegen nationales Recht 366

1. Fehler im Ausweisungsverfahren 3662. Fehler im Auswahlverfahren 367

a) Fehlerhafte Anwendung der Auswahlkriterien 367b) Verletzung der §§ 20b Abs. 1 LNatSchG SH, 48b LG NW 368

Vierter Teil: Fazit und Ausblick 369

Literaturverzeichnis 371

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