30
Sonderpädagogische Förderung Handlungsleitfaden schulische Integration Empfehlungen zur Förderung von Schülern mit Behinderungen Eine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten

Referat Förderschulen, Integration Handlungsleitfaden … · 2018-07-24 · integrativer Unterrichtung ... 17 Fachberater für Integration/Fachberater ... Wir wollen so viel gemeinsamen

  • Upload
    phamnga

  • View
    221

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Sonderpädagogische FörderungHandlungsleitfaden schulische IntegrationEmpfehlungen zur Förderung von Schülern mit BehinderungenEine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten

Herausgeber:Sächsisches Staatsministerium für Kultus und SportReferat Förderschulen, Integration Carolaplatz 1, 01097 DresdenBürgertelefon: (03 51) 564 25 26 E-Mail: [email protected]: www.bildung.sachsen.de (Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente)Gestaltung:Löser & PartnerTitelbild:www.corbis.deDruck:Starke & Sachse, Offsetdruckerei GmbHNeuauflage:November 2009Auflagenhöhe: 10.000Bezug:Diese Druckschrift kann kostenfrei bezogen werden bei:Zentraler Broschürenversand der Sächsischen StaatsregierungHammerweg 30, 01127 DresdenTelefon: +49 351 2103671Telefax: +49 351 2103681E-Mail: [email protected]

VerteilerhinweisDiese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen ihrerverfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben.Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum vonsechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Diesgilt für alle Wahlen.

Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informa-tionsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipoliti-scher Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zurVerwendung bei der Wahlwerbung.Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druck-schrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zuGunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.

Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon,auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zu-gegangen ist. Erlaubt ist jedoch den Parteien, diese Informationsschrift zur Unterrichtungihrer Mitglieder zu verwenden.

CopyrightDiese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nach-druckes von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe, sind dem Herausgebervorbehalten.

Br.s.P. Schüler Umschlag dr. 27.04.2010 9:35 Uhr Seite 1

01

Inhalt

3 Vorwort

4 Einleitung

5 Die sächsische Datenerhebung zur integrativen Unterrichtung

6 Rechtsgrundlagen (Auszüge)6 Grundgesetz für die Bundesrepublik

Deutschland6 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen6 Verordnung über die integrative

Unterrichtung von Schülern in öffent-lichen Schulen im Freistaat Sachsen

6 Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport

6 Schulordnung Mittelschulen Abschlussprüfungen

7 Oberstufen- und Abiturprüfungs-verordnung

8 Auf dem Weg zur sonderpädagogischenFörderung in der allgemein bildenden Schule

8 Schuleingangsphase in der Grundschule8 Zurückstellung vom Schulbesuch8 Antragstellung und Umsetzung des

Verfahrens zur Feststellung des sonder-pädagogischen Förderbedarfs

8 Förderausschuss8 Das förderpädagogische Gutachten8 Der Schulfeststellungsbescheid9 Schematische Darstellung des Verfahrens

zur Feststellung des sonderpädagogi-schen Förderbedarfs

10 Intervention und Prävention in der Schule

10 Voraussetzungen und Bedingungen bei integrativer Unterrichtung

10 Anforderungen an die Schulen10 Anforderungen an Lehrer der Grund- und

Mittelschulen, Gymnasien und berufs-bildenden Schulen

10 Anforderungen an räumliche und sächliche Voraussetzungen

10 Qualifizierung10 Die individuelle Förderplanung für

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf – Förderplan und Entwicklungsbericht

10 Kriterien für die Erarbeitung von Förderplänen

11 Allgemeine Hinweise12 Beispiel für einen individuellen Förderplan13 Erläuterungen zum individuellen

Förderplan – Förderbereiche13 Kriterien für die Erarbeitung von

Entwicklungsberichten14 Beispiel für einen Entwicklungsbericht16 Bildungsvereinbarung16 Beispiel für eine Bildungsvereinbarung

17 Beratung und Unterstützung17 Regionalstellen Sächsische

Bildungsagentur17 Förderschulen, Förderzentren,

Förderschulzentren17 Förderpädagogische Beratungsstellen17 Fachberater für Integration/Fachberater

der Förderschulen17 Schulpsychologische Beratung17 Einzelfallhilfe

18 Übergänge–schulische Schnittstellen18 Schnittstellen18 Allgemeine Hinweise18 Verfahrensweise bei Wechsel des

Förderschwerpunktes

20 Empfehlungen zur Förderung/ Schulischer Nachteilsausgleich

20 Allgemeine Hinweise für alle Förderschwerpunkte

21 Förderschwerpunkt Sprache

22 Förderschwerpunkt Hören

23 Förderschwerpunkt Sehen

24 Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

25 Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

26 Förderschwerpunkt Autismus

27 Informationsquellen

28 Mitarbeit

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 1

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 2

03

Vorwort

Der Titel dieses Handlungsleitfadens drückt das Anliegen klar aus: Er ist eine Handreichung fürLehrerinnen und Lehrer aller Schularten – von der Grundschule bis zur beruflichen Schule – zurUnterstützung und Förderung von Schülern mit Behinderungen im schulischen Lernen. Wir wol-len jedem Kind in unserem Land eine seinem individuellen Lernen entsprechende schulischeBildung zukommen lassen und die Förderung gewähren, die es braucht. Jeder zählt! Das beginntschon im Vorschulalter – hier werden die Weichen gestellt. Auf den Anfang kommt es an!

Wir haben ein gutes Fundament, auf dem sich weiter aufbauen lässt. Die Broschüre, die Sie in denHänden halten, soll Ihnen dabei als Wegweiser dienen. Die integrative Unterrichtung ist Anspruchund Aufgabe nicht nur der Förderschulen, sondern der Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasienund auch der berufsbildenden Schulen. Vielfältige Erfahrungen aus dem Bereich der sonderpäd-agogischen Förderung sollen an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen genutzt wer-den können. Die individuelle Förderung ist ein zentrales Anliegen jeder Schulart. Integration, alsoder gemeinsame Unterricht behinderter und nichtbehinderter Schüler, muss im schulischen Alltagzu einem selbstverständlichen Angebot entwickelt werden.

Wir wollen so viel gemeinsamen Unterricht wie möglich und so viel besonderen Unterricht wienötig anbieten. Die Erfahrungen zeigen, dass Integration allen Schülerinnen und Schülern zu-gutekommt!

Um diese integrativen Ansprüche pädagogisch anspruchsvoll umzusetzen, muss Integration injeder Schule »gelebt« werden. Sie, sehr geehrte Lehrerinnen und Lehrer, setzen die integrativeUnterrichtung im Schulalltag um und gestalten sie aktiv mit. Lassen Sie uns diesen Weg mit allenverbundenen Anstrengungen erfolgreich gehen. Eine gute Zusammenarbeit mit allen am ProzessBeteiligten, besonders mit den Eltern, ist dabei unverzichtbar. Eine gute Bildung ist eine entscheidende Schlüsselqualifikation für die Persönlichkeitsentwick-lung jedes Menschen.

Ich wünsche Ihnen Ideen, Kraft und Ausdauer, damit den Schülerinnen und Schülern mit sonder-pädagogischem Förderbedarf die notwendige schulische Unterstützung für ein erfolgreichesLernen zur Verfügung gestellt wird.

Prof. Dr. Roland WöllerSächsischer Staatsminister für Kultus und Sport

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 3

04

Einleitung

Kinder mit sonderpädagogischem Förder-bedarf sollen, solange gewährleistet ist,dass sie an der Schule die erforderlichebesondere Förderung erhalten, gemeinsammit Kindern ohne Beeinträchtigungenlernen können. Ziel ist es, jedem Schülerden seinen Lernvoraussetzungen ambesten entsprechenden Lernort zurVerfügung zu stellen.

In der Schulzeit ist das eine Herausforde-rung für alle, die an der Bildung undErziehung von Schülern beteiligt sind. Fürden Prozess des Lernens bedeutet dies,Schülern mit sonderpädagogischemFörderbedarf angemessene Unterstützungim Unterricht zuteil werden zu lassen. Die Integration beginnt im FreistaatSachsen bereits im Bereich der frühkind-lichen Erziehung. Diese Gemeinsamkeit sollte auch in der Schule fortgeführt werden.

Nach der aktuell gültigen Schulinte-grationsverordnung und der SchulordnungFörderschulen für den Freistaat Sachsenkönnen Schüler mit sonderpädagogischemFörderbedarf zusammen mit nicht behin-derten Schülern in einer öffentlichenSchule unterrichtet werden.

Die sonderpädagogische Förderung imFreistaat Sachsen hat sich seit Einführungder Schulintegrationsverordnung qualitativund quantitativ weiterentwickelt. Mit derEinführung des Handbuchs zur Förder-diagnostik im Jahr 2005 ist eine weitereHandlungs- und Arbeitsgrundlage fürLehrer an den allgemein bildenden Förder-schulen, Grund- und Mittelschulen sowieGymnasien und berufsbildenden Schulengeschaffen worden.

Der vorliegende Handlungsleitfaden sollaufzeigen, welche Möglichkeiten zur schulischen Integration bestehen undSchritte auf dem Weg zum gemeinsamenUnterricht als Aufgabe aller Schulenbeschreiben.

Wir bedanken uns für die freundlicheUnterstützung der Fachberater der allgemein bildenden FörderschulenSachsens.

Diese Handreichung ist auch im Internetzum Herunterladen verfügbar:❚ www.sachsen-macht-schule.de/publikationen

Projektteam

Anmerkung: Mit Rücksicht auf die Lesbarkeit derTexte wird an einigen Stellen auf die Nennung beider Formen von Gruppenmitgliedern(Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen undSchüler usw.) verzichtet.

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 4

05

Die sächsische Datenerhebung zur integrativen Unterrichtung

Die Datenerfassung zur integrativen Unter-richtung im Freistaat Sachsen von Schülernaller Schularten erfolgte bisher durch dasStatistische Landesamt. Diese Daten sinddetailliert nach Schularten in jährlich veröf-fentlichten Broschüren nachlesbar. Auch imInternet (siehe Informationsquelle) sind Infor-mationen abrufbar.Ergänzend zur bisherigen Datenerfassung hatder Freistaat Sachsen die Sächsische Schul-verwaltungssoftware (SaxSVS) installiert.Zielstellung ist:

❚ den Arbeitsaufwand der Schulen für Verwaltung, Planung, Berichterstattung und Informationsbereitstellung zu senken,

❚ die Qualität, Aktualität, Verfügbarkeit und Auswertbarkeit der erhobenen Daten undden Informationsfluss auf allen Ebenen der Kultusverwaltung und im StatistischenLandesamt zu verbessern und

❚ mehr Eigenverantwortung der Schulen zu ermöglichen.

Die statistische Erfassung von Schülern in derintegrativen Unterrichtung zu den Förder-schwerpunkten Hören, Lernen, Sprache, Sehen,geistige, körperliche/motorische und emotio-nale/soziale Entwicklung erfolgte bisher nach§ 3 Abs. 1 Pkt. 1, 2 der Schulintegrationsver-ordnung.

Die Kooperationen von öffentlichen Schulenund Förderschulen in Form der Unterrichtungvon Schülern mit sonderpädagogischem För-derbedarf in einzelnen Unterrichtsfächern ander öffentlichen Schule und die Zusammen-arbeit der öffentlichen Schule mit einer be-nachbarten Förderschule, indem eine odermehrere Klassen der Förderschule im Schul-gebäude dieser Schule unterrichtet werden,sind bisher statistisch nicht abgebildet.

Somit sind die integrativen Maßnahmen imFreistaat Sachsen weitaus höher als bisher sta-tistisch erfasst.

Integrierte Förderschüler an allgemein bildenden undberufsbildenden Schulen in den Schuljahren 1997/98bis 2007/08 nach Schularten (Quelle: StatistischesLandesamt des Freistaates Sachsen)

2007/08

2006/07

2005/06

2004/05

2003/04

2002/03

2001/02

2000/01

1999/00

1998/99

1997/98

0 500 1.000 1.500 2.000 2.500 3.000 3.500

Grundschulen

Mittelschulen

Gymnasien

Freie Waldorfschulen

berufsbildende Schulen

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 5

06

Rechtsgrundlagen (Auszüge)

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutsch-land, in der Verfassung des Freistaates Sachsen,im Sächsischen Integrationsgesetz und denVerordnungen finden sich Bestimmungen, diedie rechtliche Basis für die integrative Unter-richtung abgeben. Aus Gründen der Übersicht-lichkeit soll nachfolgend nur auszugsweise aufeinzelne Schwerpunkte eingegangen werden.

Grundgesetz für die BundesrepublikDeutschlandArtikel 3 Abs. 3 Niemand darf wegen seiner Behinderung be-nachteiligt werden.

Schulgesetz für den Freistaat SachsenDer § 13 Abs. 1 besagt, dass Schüler, die wegender Beeinträchtigung einer oder mehrererphysischer oder psychischer Funktionen auchdurch besondere Hilfen in den anderen allge-mein bildenden Schulen nicht oder nicht hin-reichend integriert werden können und des-halb über einen längeren Zeitraum einersonderpädagogischen Förderung bedürfen, inFörderschulen unterrichtet werden.

Verordnung über die integrativeUnterrichtung von Schülern in öffent-lichen Schulen im Freistaat SachsenDie Umsetzung der integrativen Unterrichtungwird durch die Schulintegrationsverordnunggeregelt. Nach § 3 Abs. 1 kann die integrativeUnterrichtung nach folgenden Formen erfolgen:

1. Die Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nehmen in vollem Umfang am Unterricht einer Klasse der öffentlichenSchule teil und gehören auch dieser Schulean; die Lehrer der Klasse beraten sich regel-mäßig mit einem Lehrer des jeweiligen Förderschwerpunktes.

2. Die Schüler nehmen in vollem Umfang amUnterricht einer Klasse der öffentlichen Schule teil und gehören auch dieser Schulean; ein zusätzlicher Lehrer fördert die Schüler in einem der Ausprägung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ange-messenen Umfang im Klassenunterricht oder in gesondertem Förderunterricht.

3. Die öffentliche Schule ermöglicht Schülernmit sonderpädagogischem Förderbedarf einer benachbarten Förderschule in einzel-nen Unterrichtsfächern den Besuch; diese bleiben Schüler der Förderschule.

4. Die öffentliche Schule arbeitet mit einer benachbarten Förderschule zusammen, indem eine oder mehrere Klassen der Förderschule im Schulgebäude dieser Schule unterrichtet werden; die Schüler dieser Klassen bleiben Schüler der Förderschule.

Nach § 4 Abs. 1 müssen folgende Voraus-setzungen in der öffentlichen Schule vorliegen:

1. Es müssen die erforderlichen Lehrkräfte und, wenn aufgrund der Behinderung desSchülers auch während der UnterrichtszeitBetreuung und Pflege notwendig sind, dieentsprechend qualifizierten Betreuungs- oder Pflegekräfte bereitstehen.

2. Es müssen eine behindertengerechte säch-liche Ausstattung einschließlich dererforderlichen Lehr- und Hilfsmittel sowie behindertengerechte bauliche und räum-liche Bedingungen gegeben sein.

Die Zuweisung der Lehrerwochenstunden er-folgt im Rahmen der zur Verfügung stehendenHaushaltsmittel.

Gemäß § 5 Abs. 1 werden Schüler mit sonder-pädagogischem Förderbedarf in der Grund-schule aufgrund der Entscheidung der Re-gionalstelle der Sächsischen Bildungsagenturentsprechend ihrer Leistungsfähigkeit entwe-der in allen Fächern nach dem Lehrplan derGrundschule oder in einzelnen Fächern nachdem Lehrplan der Förderschule unterrichtet. Inallen anderen öffentlichen Schulen wird aus-schließlich nach den Lehrplänen der jeweiligenSchulart unterrichtet.1

1 Werden die Schüler nach den Lehrplänen von Grund-,Mittelschule und Gymnasium integrativ unterrichtet,wird in der Praxis meist der Begriff lernzielgleiche inte-grative Unterrichtung verwendet. Erfolgt die Unterrichtung in einzelnen Fächern nach denLehrplänen der Förderschule (Lehrplan der Schule zurLernförderung und Lehrplan Schule für geistig Be-hinderte) wird in der Praxis meist der Begriff lernzieldif-ferente integrative Unterrichtung verwendet. Die integrative Unterrichtung in den Förderschwer-punkten Lernen und geistige Entwicklung ist nachSchulintegrationsverordnung gegenwärtig nur bis zumAbschluss der Grundschule möglich.

Förderrichtlinie des SächsischenStaatsministeriums für Kultus und Sportüber die Gewährung einer Zuwendung für be-sondere Maßnahmen zur Integration vonbehinderten und von Behinderung bedrohtenKindern und Jugendlichen in allgemein bilden-den und berufsbildenden Schulen im FreistaatSachsen. In dieser Förderrichtlinie sind Zuwen-dungszweck, Gegenstand der Förderung, Zu-wendungsvoraussetzungen, Art, Umfang, Höheund das Verfahren dargestellt.Anträge sind von den Schulträgern unter Ver-wendung entsprechender Formulare zu stellen(§ 44 der Sächsischen Haushaltsordnung).

Schulordnung MittelschulenAbschlussprüfungenDer § 32 Abs. 2 verweist für Schüler mit son-derpädagogischem Förderbedarf im Förder-schwerpunkt Hören, die nach Maßgabe derSchulintegrationsverordnung in der Mittel-schule unterrichtet werden, auf die Gültigkeitvon § 33 Nr. 1 und 2 der Schulordnung Förder-schulen wie folgt:Für Schüler der Schule für Hörgeschädigte istder praktische Teil im Fach erste Fremdsprachefür die Prüfung zum Erwerb des Realschulab-schlusses und für den Leistungsnachweis derbesonderen Leistungsfeststellung eine Einzel-

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 6

07

prüfung; sie soll 15 Minuten dauern und kannin schriftlicher oder mündlicher Form durch-geführt werden. Die Vorbereitungszeit beträgt30 Minuten. Weiterhin entscheidet der Prüfungsausschussunter Berücksichtigung der jeweiligen Beein-trächtigung des Schülers über die zugelasse-nen Hilfsmittel und die Art und Weise derDurchführung der Prüfung oder des Leis-tungsnachweises der besonderen Leistungs-feststellung in dem jeweiligen Fach und Prü-fungsteil. Für die schriftlichen Prüfungen unddie schriftlichen Leistungsnachweise der be-sonderen Leistungsfeststellung können Formund Art der Aufgaben vom Staatsministeriumfür Kultus und Sport den besonderen Erfor-dernissen des Förderschwerpunktes angepasstwerden.

Oberstufen- und Abiturprüfungs-verordnungGrundsätzlich erfolgt die Realisierung derPrüfungen für alle Schüler nach den Festle-gungen, die sich aus der Oberstufen- undAbiturprüfungsverordnung (OAVO) sowie derVerwaltungsvorschrift zur Durchführung derOberstufen- und Abiturverordnung an Gym-nasien, Abendgymnasien und Kollegs (OAVO-VwV) in der jeweils geltenden Fassung ergeben. Der § 27 OAVO regelt die Rechte und Pflichtendes Prüfungsausschusses, dem eine hohe Ver-antwortung obliegt.Nach § 27 Abs. 2 Nummer 8 OAVO trifft derPrüfungsausschuss auch Entscheidungen überdie Zulassung von Hilfsmitteln und die Art undWeise der Durchführung der Prüfung im je-weiligen Prüfungsfach und Prüfungsteil beiSchülern, die im Gymnasium nach der Schul-integrationsverordnung integriert wurden.

Informationsquelle❚ www.revosax.sachsen.de

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 7

08

Auf dem Weg zur sonderpädagogischenFörderung in der allgemein bildenden Schule

Schuleingangsphase in der GrundschuleDie Wahl der geeigneten Schule ist für Kinder,Eltern und Bezugspersonen sowie die Schul-aufsicht ein wichtiges Anliegen – eine »Wei-chenstellung« für die weitere Entwicklung desKindes. Von besonderer Bedeutung ist dies bei Schü-lern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.Dabei ist die Verzahnung von Schulvorberei-tungsjahr und Schuleingangsphase ein wesent-licher Baustein für die Gestaltung von Über-gängen. Das letzte Kindergartenjahr wird in Verant-wortung des Trägers der Kindertageseinrich-tung in Zusammenarbeit mit der Grundschuleals Schulvorbereitungsjahr gestaltet.

Zur Schuleingangsphase gehören die Anmel-dung in der Grundschule, die gesetzlich vorge-schriebene Schulaufnahmeuntersuchung, dieErmittlung des aktuellen Lernstandes und derAnfangsunterricht. Dieser umfasst die Klas-senstufen 1 und 2 und bildet eine pädagogi-sche Einheit. Schulvorbereitungsjahr und Schuleingangs-phase werden als Prozess verstanden, die zeit-lich parallel und aufeinander bezogen verlau-fen. Kindergarten und Grundschule verständi-gen sich im Dialog mit den Eltern über ihrenBeitrag zur Gestaltung des Übergangs. Bei vermutetem sonderpädagogischem Förder-bedarf kann schon im Schulvorbereitungsjahrverantwortungsvoll geprüft werden, ob das Ver-fahren zur Feststellung des sonderpädagogi-schen Förderbedarfs einzuleiten ist.

Zurückstellung vom SchulbesuchDie Zurückstellung vom Schulbesuch nach § 27Abs. 3 Schulgesetz um ein Jahr sollte die Aus-nahme sein. Sie erfolgt nur, wenn es keine An-haltspunkte für sonderpädagogischen Förder-bedarf gibt, z. B. gesundheitliche Beeinträchti-gungen. Im Fall einer Zurückstellung berät derSchulleiter der Grundschule die Eltern überFördermaßnahmen zur Vorbereitung des Schul-eintritts. Die Umsetzung dieser Maßnahmenliegt in der Verantwortung der Eltern.

Antragstellung und Umsetzung desVerfahrens zur Feststellung des sonder-pädagogischen FörderbedarfsDas o.g. Verfahren kann von der Schule, dieder Schüler besucht bzw. an der er angemeldetist, oder den Eltern bei der Regionalstelle derSächsischen Bildungsagentur beantragt wer-den. Zur Beantragung sind entsprechendeFormblätter (Vordrucke) zu verwenden. Im Vor-feld erfolgt durch die meldende Einrichtungeine umfassende Beratung der Eltern.

Den Auftrag zur Feststellung des sonderpäd-agogischen Förderbedarfs erhält die entspre-chende Förderschule von der Regionalstelleder Sächsischen Bildungsagentur. Die Förder-schule informiert die Eltern über das beabsich-tigte Vorgehen. Mittels standardisierter undinformeller diagnostischer Verfahren und Me-thoden und unter dem Aspekt der interdiszi-plinären Zusammenarbeit hat die Förderdiag-nostik die Aufgabe, die Notwendigkeit sonder-pädagogischer Förderung festzustellen unddie Möglichkeiten für die Förderung aufzuzei-gen. Dabei kann die Diagnostik in Klein-gruppen an der Förderschule oder mittels einerprobeweisen Unterrichtung in einer Klasse ander mit der Diagnostik beauftragten Förder-schule (bis zu 12 Wochen) oder an einem ande-ren Ort realisiert werden.

Die Ergebnisse werden im Förderausschuss ineinem Auswertungsgespräch besprochen. UmArt und Umfang des sonderpädagogischenFörderbedarfs zu beschreiben und geeigneteHilfen anbieten zu können, muss das Verfahrenzur Feststellung des sonderpädagogischen För-derbedarfs rechtzeitig eingeleitet werden.

FörderausschussDer Schulleiter der Förderschule bildet nach § 13 Abs. 5 der Schulordnung Förderschuleneinen Förderausschuss. Diesem gehören minde-stens ein Vertreter der bisher besuchten Schule,ein mit der Diagnostik beauftragter Lehrer derbeauftragten Förderschule sowie mindestensein Elternteil an. Weitere beteiligte Personen/Institutionen können einbezogen werden.

Der Förderausschuss gibt neben dem Vor-schlag zum Bildungsgang und Förderschwer-punkt auch Hinweise zu Fördermaßnahmen,Anregungen zur Gestaltung fördernder Lern-bedingungen und förderspezifische Hilfen. Da-rüber hinaus erhalten die Eltern Empfehlungenzur förderlichen außerschulischen Betreuung,zu therapeutischen Hilfen und weiteren Unter-stützungsmaßnahmen.

Das förderpädagogische Gutachten Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt die Do-kumentation des gesamten Prozesses im för-derpädagogischen Gutachten. Dieses benenntu. a. den sonderpädagogischen Förderbedarf,unterbreitet Fördervorschläge, gibt Empfeh-lungen zum weiteren Bildungsgang und zuintegrativen Maßnahmen nach der Schulinte-grationsverordnung. Das förderpädagogischeGutachten ist Grundlage zur Erstellung desindividuellen Förderplans. Das Gutachten soll-te als Kopie der aufnehmenden Schule und aufWunsch den Eltern ausgehändigt werden.

Der SchulfeststellungsbescheidAuf der Grundlage des förderpädagogischenGutachtens trifft die Regionalstelle der Säch-sischen Bildungsagentur eine begründete Ent-scheidung nach § 30 Abs. 2 Satz 1 Schulgesetz. Die Eltern erhalten einen Schulfeststellungs-bescheid. Diese Entscheidung ist ein Verwaltungsakt, ge-gen den die Eltern unter Wahrung der FristenWiderspruch einlegen können.

InformationsquelleHandbuch der Förderdiagnostik 2005❚ www.sachsen-macht-schule.de/schule/download/ download_smk/hb_foerderdiagnostik.pdf

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 8

09

Schematische Darstellung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischenFörderbedarfs

Antragstellung durch Schuleoder Personensorgeberechtigte

Auftragserteilung durchSächsische Bildungsagentur

Gutachtenerstellung durch diebeauftragte Förderschule

Gesamte Dokumentations-unterlagen und KopieAntrag, Formblatt 2,3

Antrag und Formblatt 2,3 dermeldenden Schule an dieSächsische Bildungsagentur

meldende Schule beauftragtAmtsarzt mit Erstellung einesmedizinischen Gutachtens

Förderschule beruft Förder-ausschuss ein:

- Förderschule- meldende Schule- Eltern- ggf. Schulpsychologie, öffentlicher

Gesundheitsdienst, Jugendamt,Sozialamt etc.

Förderschule beteiligt Schul-psychologie und ggf. andereEinrichtungen

ggf. Anhörung in derSächsische Bildungsagentur

Bescheiderstellung durchSächsische Bildungsagentur

bei IntegrationsentscheidungFormblatt 16 an Schulträger

kein sonderpädagogischerFörderbedarf

Beschulung in einerFörderschuleBeschulung in einerFörderschule

integrative Beschulung

sonderpädagogischerFörderbedarf

parallel dazu

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 9

Intervention und Prävention in der Schule

10

Voraussetzungen und Bedingungen beiintegrativer UnterrichtungDer Integrationsprozess setzt bei allen Be-teiligten Aufgeschlossenheit, Motivation, Flexi-bilität, Kooperationsfähigkeit und Akzeptanzvoraus. Für das Gelingen der integrativen Unter-richtung sind die verantwortungsvolle Mitwir-kung der Eltern und des Schülers wesentlicheBedingungen. Einige wichtige Aspekte zur Re-alisierung sind nachfolgend dargestellt.

Anforderungen an die Schulen❚ Schulprogramm mit entsprechender

Schwerpunktsetzung❚ Einbeziehung der Mitwirkungsgremien

(Schulkonferenz u. a.)❚ Schulklima der Aufgeschlossenheit und

Akzeptanz (Öffnung der Schule)❚ Fortbildungskonzept entsprechend den

Integrationsschwerpunkten❚ Klassenstärke von max. 25 Schülern soll

nicht überschritten werden (SchIVO)

Anforderungen an Lehrer der Grund- undMittelschulen, Gymnasien und berufs-bildenden Schulen❚ Positive integrationsorientierte

Grundhaltung ❚ Akzeptanz förderpädagogischer Beratung

und Begleitung durch die allgemein bildende Förderschule

❚ Bereitschaft zur Teamarbeit, gegenseitige Wertschätzung

❚ verlässliche Lehrer-Schüler-Beziehungen❚ Umsetzung entsprechender

Unterrichtsformen (didaktisch-metho-dische Professionalität)

❚ Fortbildungsbereitschaft❚ Kooperationsbereitschaft mit weiteren

Partnern (Gesundheitsamt, Jugendamt, Betreuungs- und Pflegekräften etc.)

Anforderungen an räumliche und sächlicheVoraussetzungen❚ Mindestausstattungen (orientiert am

Förderschwerpunkt)❚ Räumliche Bedingungen (Platz für Einzel-

und Gruppenförderung)❚ Ausstattung mit entsprechenden Lehr-

und Arbeitsmitteln

QualifizierungDie Qualifizierung nimmt eine Schlüsselpo-sition in der integrativen Unterrichtung einund soll deshalb hier noch einmal besondershervorgehoben werden. Die Umsetzung von integrativer Unterrichtungist eine sehr komplexe Aufgabe und erfordertbei allen Beteiligten eine hohe Professionalität.Neben fachlichen Kompetenzen in den jewei-ligen Förderschwerpunkten sind außerdemKenntnisse zur allgemeinen integrativen Di-daktik, zur Förderplanarbeit und zur differen-zierten Leistungsermittlung und Leistungs-bewertung notwendig. Die Lehrer sollten überkommunikative, diagnostische und koopera-tive Fähigkeiten verfügen. Empfehlenswert istder vom Sächsischen Staatsministerium fürKultus und Sport neu installierte Zertifikatskurs»Integrativer Unterricht«. Lehrer von Grund-und Mittelschulen, Gymnasien und berufsbil-denden Schulen können in einem Zeitraum vonzwei Jahren (gesamt 360 Stunden) entspre-chende Kompetenzen erwerben.

Die individuelle Förderplanung für Schülermit sonderpädagogischem Förderbedarf–Förderplan und Entwicklungsbericht§ 5 der Schulintegrationsverordnung und § 17der Schulordnung Förderschulen verlangenzwingend die Erstellung von Förderplänen. För-derplanarbeit ist somit eine verbindliche Arbeitder Lehrer. Die Förderung von Schülern, denenim Verfahren zur Feststellung des sonderpäd-agogischen Förderbedarfs die Notwendigkeitsonderpädagogischer Förderung bestätigt wur-de, ist effizient durchzuführen. Da diese Maß-nahmen individuell auf die Bedürfnisse desSchülers abgestimmt werden, ist es folgerichtig,sie individuell zu planen und zu evaluieren.Förderpläne bilden die Grundlage der sonder-pädagogischen Arbeit mit integrativ beschul-ten Schülern. Sie sind mit allen am Bildungs-prozess Beteiligten abzustimmen. Verantwort-lich für die Erstellung von Förderplänen undEntwicklungsberichten ist die Schule (Klassen-leiter), in die der Schüler integriert ist. Be-ratungskompetenzen der Förderschule solltenunbedingt einbezogen werden. In den halb-jährlich im Voraus zu erstellenden individuellenFörderplänen werden Aussagen zum aktuellenEntwicklungsstand des Schülers in Bezug zumsonderpädagogischen Förderbedarf und zu sei-

ner weiteren Schullaufbahn getroffen. Die fest-gelegten Maßnahmen sind zu dokumentieren,umzusetzen und zu evaluieren.

Kriterien für die Erarbeitung vonFörderplänenEntwicklungsbereiche❚ Die individuelle Förderung bezieht sich auf

die Entwicklungsbereiche Sprache/ Kommunikation, Wahrnehmung, Denken/ Gedächtnis, Motorik, Sozialverhalten/ Emotionen und Lern- und Arbeitsverhalten.

Ausgangssituation/Ist-Zustand❚ Basierend auf den Aussagen des förder-

pädagogischen Gutachtens werden die Lernvoraussetzungen des Schülers unter dem Aspekt der Entwicklungspotenziale und -risiken für den Lernprozess beschrieben.

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 10

11

Abgeleitete Maßnahmen/sonder-pädagogische Zielstellungen❚ In Abgleich der individuellen Lernvoraus-

setzungen des Schülers mit den jeweils zutreffenden Lehrplanwerken sind sonder-pädagogische Teilziele (ggf. für einzelne Fächer extra) zu formulieren.

❚ Für die einzelnen Teilziele werden konkreteMaßnahmen abgeleitet und in zeitlichemund inhaltlichem Umfang beschrieben. Verantwortlichkeiten einzelner Lehrer/ zusätzlicher Helfer werden festgelegt.

Evaluation❚ In einer begleitenden Reflexion werden die

Ergebnisse der Fördermaßnahmen durchalle Prozessbeteiligten evaluiert. Bei Bedarfwerden neue Teilziele (Maßnahmen) bestimmt.

Feststellung des sonderpädagogischenFörderbedarfs

Förderplanung

FörderungBeratung

Evaluation

Allgemeine Hinweise❚ Schule, Name, Vorname, Geburtsdatum

des Schülers, Klasse, Klassenleiter, Förderlehrer, Zeitraum der Planung und Förderschwerpunkt (siehe förderpädagogi-sches Gutachten oder Schulfeststellungs-bescheid) müssen ersichtlich sein.

❚ Der erstrangige Entwicklungsbereich im Förderplan sollte dem Förderschwerpunktentsprechen.

❚ Nicht jeder Schüler hat in allen Entwick-lungsbereichen sonderpädagogischen Förderbedarf, demzufolge müssen im För- derplan nicht alle Bereiche belegt werden.

❚ Bei »beginnender« integrativer Unterrichtung sind die Ausgangsdiagnose (Förderbedarf) und die Fördervorschläge aus dem förderpädagogischen Gutachten zu entnehmen.

❚ Bei Fortsetzung einer integrativen Unterrichtung (z. B. im nächsten Schuljahr oderauch bei Schulwechsel) ist der vorhandene Förderplan fortzuführen. Aktuelle Infor- mationen aus dem Entwicklungsbericht und ggf. aus weiteren aktuellen Gutachten sind bei der Planung neuer Maßnahmen zu berücksichtigen.

Das nachfolgende Muster eines individuellenFörderplanes ist nur als Beispiel angegeben.Weitere wertvolle Hinweise zu Förderplänen fin-den Sie unter der aufgeführten Informations-quelle am Ende dieses Abschnittes.

Schematische Darstellung der Förderplanung

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 11

12

Beispiel für einen individuellen FörderplanFö

rder

plan

Schu

leSc

hulja

hrN

ame

Vorn

ame

geb.

Förd

ersc

hwer

punk

t

von

bis

Klas

senl

ehre

rFö

rder

lehr

erPl

anun

gsze

itrau

m

Förd

erbe

reic

he*

Ausg

angs

situ

atio

n/Is

t-Zu

stan

dFö

rder

ziel

eab

gele

itete

Förd

erm

aßna

hmen

Verla

ufsk

ontr

olle

abge

leite

te n

eue

Förd

erm

aßna

hmen

Spra

che/

Kom

mun

ikat

ion*

Wah

rneh

mun

g*

Denk

en/

Gedä

chtn

is*

Mot

orik

*

Sozi

alve

rhal

ten/

Emot

ione

n*

Lern

- un

dAr

beits

verh

alte

n

*Erlä

uter

unge

n au

f der

folg

ende

n Se

ite/In

form

atio

nsqu

elle

Mat

eria

l- u

nd M

etho

dens

amm

lung

zur

För

derd

iagn

ostik

bea

chte

n!

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 12

13

Erläuterungen zum individuellenFörderplan–FörderbereicheSprache/Kommunikation❚ Artikulation, Grammatik, Wortschatz,

Sprachgedächtnis, Sprachverständnis,Redefluss, Schriftsprache, Kommunikationsfähigkeit etc.

Wahrnehmung❚ Hörverarbeitung, Differenzierung

(optische, phonematische, kinästhetische, melodische, rhythmische), visuelle, auditive, vestibuläre, taktile, propriozeptiveWahrnehmung etc.

Denken/Gedächtnis❚ Kurzzeitgedächtnis, Langzeitgedächtnis,

logisches Denken, Problemlöseverhalten,Aufgabenverständnis etc.

Motorik❚ Grobmotorik, Feinmotorik, motorische

Handlungsplanung und -steuerung (Körperschema, Rechtslinks-Unter-scheidung, Überkreuzung der Körpermitte),Koordination etc.

Sozialverhalten/Emotionen ❚ emotionale Stabilität, Aufmerksamkeit,

Ablenkbarkeit, Motivation, Selbstvertrauen,Frustrationstoleranz etc.

Kriterien für die Erarbeitung vonEntwicklungsberichtenBestandteil von Förderplänen sind Entwick-lungsberichte. Diese sind in der Regel im zwei-ten Teil des zweiten Schulhalbjahres (also ein-mal jährlich) zu erstellen. Ein Teil der Regio-nalstellen der Sächsischen Bildungsagenturhat dazu Vordrucke entwickelt.

Kriterien bei lernzielgleicher Unterrichtung❚ Kurzdarstellung des Umfanges sowie der

Organisation der integrativen Maßnahme,z. B. beteiligte Pädagogen, Anzahl der Förderstunden

❚ Darstellung der sozialen Situation des Schülers in seiner Klasse

❚ Lernstandsanalyse für die vom sonder-pädagogischen Förderbedarf betroffenen Fächer und Entwicklungsbereiche

❚ Darstellung der Evaluation der sonder-pädagogischen Maßnahmen

❚ Ggf. Darstellung der Ergebnisse von begleitenden Maßnahmen und außer-schulischer Unterstützung und Förderung

❚ Konkrete Aussagen zu benötigten Ressourcen, um die Integration erfolgreichfortzusetzen

❚ Darstellung der Zielstellung für den nächsten Entwicklungszeitraum

Kriterien bei lernzieldifferenterUnterrichtung❚ Basierend auf der Analyse der individuellen

Lernfortschritte im Rahmen gesonderterLehrpläne (Lehrplan Schule zur Lernförde-rung, Lehrplan Schule für geistig Behinderte) sind alle Punkte der lernziel-gleichen Integration s. o. auch hier zutreffend.

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 13

14

Beispiel für einen Entwicklungsbericht

Schule: Datum:

Entwicklungsbericht zur integrativen Unterrichtung im Schuljahr

1. Allgemeine Angaben

Name Vorname geb.

Klassenstufe Anzahl der Schuljahre

Förderschwerpunkt❍ körperliche/mot. Entwicklung ❍ Hören ❍ Sehen ❍ Sprache ❍ Lernen ❍ geistige Entwicklung ❍ autistisches Verhalten

Integrationsbescheid vom Prognose zur Weiterführung der Integration

2. Entwicklungsbericht

a) Wie gelingt die Bewältigung der schulischen Anforderungen gemessen an den Lehrplanzielen?

b) Welche Fördermaßnahmen wurden angeboten? Mit welchem Erfolg? (kurze Wertung)

c) Durch wen erfolgt die Betreuung des Schülers innerhalb der Schule?Welche Leistungen? Maßnahmen? siehe b)

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 14

15

d) Inwieweit wurde der Förderplan erfüllt? Begründung für starke Abweichungen

e) Welche Halbjahresnote wurde in den Fächern

Deutsch Mathematik 1. Fremdsprache erreicht?

f) besondere Stärken des Schülers

g) Förderbereiche im kommenden Schuljahr unter Beachtung §§ 5 und 6 der Schulintegrationsverordnung

h) Welcher Bedarf an schulischer Förderung besteht für das nächste Schuljahr?

Stunden FS Stunden GS/MS/Gym/BBS

i) Welche räumlichen

sächlichen

personellen

Bedingungen sollten als Grundlage für die Weiterführung der Integration geschaffen werden? 2

Schulleiter der integr. Schule Klassenlehrer Förderschullehrer Kenntnisnahme der Eltern

2 Die Zuweisung der Lehrerwochenstunden erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 15

Beispiel für eine Bildungsvereinbarung

Schüler/-in Eltern

Lehrer

abgeschlossen am gültig bis

Die Beteiligten vereinbaren folgende Ziele:

Maßnahmen der Lehrer zur Zielrichtung:

MaßnahmenSchüler:

Eltern:

nächstes Gespräch am

Ort, Datum Unterschrift Schulleiter Unterschrift Klassenlehrer

Unterschrift Schüler Unterschrift Eltern

16

BildungsvereinbarungNeben den beschriebenen individuellen Förder-plänen können nach § 35 a Abs. 2 SchulgesetzBildungsvereinbarungen zwischen dem Schüler,den Eltern und der Schule abgeschlossen wer-den. Ziel ist es, die individuelle Förderung undden Bildungs- und Erziehungsauftrag effek-tiver zu gestalten. Diese Bildungsvereinbarungbeschreibt die vereinbarten Ziele und die Ar-beitsprozesse in einem festgelegten Zeitraum.Durch die Unterschriften aller Beteiligten wirdein verbindlicher Charakter erreicht.

Als Erstellungsgrundlage sollten bei Schülernmit sonderpädagogischem Förderbedarf in derintegrativen Unterrichtung das förderpädago-gische Gutachten, der individuelle Förderplanund andere Materialien einbezogen werden.

InformationsquelleMaterial- und Methodensammlung zurFörderdiagnostik in Sachsen❚ www.sachsen-macht-schule.de/publikationen

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 16

17

Beratung und Unterstützung

Sächsische Bildungsagentur RegionalstellenDie Mitarbeiter der Sächsischen Bildungs-agentur stehen als Vertreter der Schulaufsichtin beratender Funktion als Ansprechpartner zurVerfügung. Bei Fragen zur integrativen Unter-richtung können die zuständigen Schulrefe-renten kontaktiert werden.

Förderschulen, Förderzentren,FörderschulzentrenDie an den Einrichtungen vorhandenen son-derpädagogischen Kompetenzen können aufWunsch und bei vorhandenen Kapazitäten derintegrierenden Schule beratend zur Verfügunggestellt werden. Dabei nimmt die allgemeineSchule bei Bedarf Kontakt zu den o. g. Ein-richtungen auf.

Förderpädagogische BeratungsstellenFörderpädagogische Beratungsstellen als Be-standteil der Förderschulen haben im Inte-grationsprozess eine Schlüsselstellung. Es wer-den Schüler, Eltern, Lehrer und ggf. weiterePersonen und Institutionen beraten.

Unterstützend wirken sie bei der❚ Schullaufbahn- und Schuleingangs-

beratung❚ Unterrichtsberatung, Beratung zur

individuellen Förderung❚ Begleitung integrativer Maßnahmen❚ Systemberatung❚ Fortbildung

Die Aufgabenfelder sind❚ Organisation und Durchführung von Früh-

erfassung, Früherkennung und Frühförde-rung von schulpflichtigen Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

❚ Organisation und Durchführung diagnos- tischer Maßnahmen zur Ermittlung dessonderpädagogischen Förderbedarfs

❚ Erstellung förderpädagogischer Gutachten❚ Begleitung der schulischen Integration❚ Differenzierte Einzelarbeit mit Schülern

mit diagnostiziertem sonderpädagogi-schem Förderbedarf, schulartübergreifend

❚ Förderpädagogische Beratung von Familien und Lehrkräften

❚ Zusammenarbeit mit allen beteiligten Diensten und Institutionen

Fachberater für IntegrationFachberater der FörderschulenFachberater unterstützen alle am Integra-tionsprozess Beteiligten, einschließlich Lehrerund Eltern, und stehen für die schulinterne,lokale und regionale Fortbildung zur Verfü-gung. Sie sind in allen Schularten tätig.

Informationen über Fachberater der verschie-denen Förderschwerpunkte und Fachberaterfür Integration sind über die Regionalstellender Sächsischen Bildungsagentur abrufbar.

Schulpsychologische BeratungSchulpsychologische Beratung ist eine staatli-che Aufgabe und erfolgt schulartübergreifenddurch Schulpsychologen, die in der Sächsi-schen Bildungsagentur angestellt sind.

Sie sollen die pädagogische Arbeit an denSchulen unterstützen. Grundsätzlich nehmenSchulpsychologen beratende, diagnostischeund präventive Aufgaben wahr.

Die Tätigkeit basiert auf dem Anforderungs-bedarf der Schulen, der Schulaufsichtsbehör-de, der Eltern und der Schüler. Die Beratungerfolgt möglichst schul- und zeitnah.

Neben der Schullaufbahnberatung und Bera-tung bei Lern-, Leistungs- und Verhaltenspro-blemen unterstützen Schulpsychologen dieArbeit an den Schulen und führen Fortbildungs-veranstaltungen für Lehrer durch. Eine wesent-liche Aufgabe ist die Qualifizierung und dieregelmäßige Zusammenarbeit mit den Bera-tungslehrern.

EinzelfallhilfeIst ein Schüler auf eine persönliche Assistenz(Integrationshelfer, Schulbegleiter) im Rahmender gleichberechtigten Teilhabe am Unterrichtangewiesen, so kann diese als Maßnahme derEingliederungshilfe beantragt werden. Für dieGewährung von Eingliederungshilfe gibt eszwei unterschiedliche Rechtsgrundlagen:

❚ § 54 SGB XII Eingliederungshilfe als Leistung der Sozialhilfe. Zuständig ist das örtliche Sozialamt.

❚ § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe. Zuständig ist das örtliche Jugendamt.

Der Antrag kann nur von den Eltern bei derentsprechenden Behörde gestellt werden. Esist dringend anzuraten, in Frage kommendeHilfen möglichst frühzeitig vor Beginn desSchuljahres zu beantragen und bereits im An-tragsschreiben den besonderen Hilfebedarfkonkret darzulegen. Unterstützend wirkt dabeiauch das förderpädagogische Gutachten. Die Einbeziehung der entsprechenden Vertretero. g. Behörden in den Förderausschuss ist un-erlässlich. Über die Gewährung und die Realisierung derUmsetzung von Hilfen entscheiden die o. g. Be-hörden eigenständig.

Informationsquelle❚ www.sachsen-macht-schule.de/Beratung und Unterstützung

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 17

18

Übergänge–schulische Schnittstellen

SchnittstellenBesondere und sensible Schnittstellen bei derintegrativen Unterrichtung ergeben sich beiÜbergängen.

❚ Grundschule❚ Mittelschule/Gymnasium

❚ Mittelschule❚ Gymnasium

❚ Mittelschule/Gymnasium❚ berufsbildende Schule

❚ Förderschule❚ andere allgemein bildende Schule

Allgemeine HinweiseBei Fortsetzung der integrativen Unter-richtung in einem weiterführenden Bildungs-gang ist das Grundprinzip des Handelns diegegenseitige Information der »abgebenden«und der »weiterführenden« Einrichtung. DieVerantwortung tragen dabei die Schulleiter.Rechtzeitige Kontaktaufnahme für die Bera-tung und Organisation sind erforderlich. Bei Bedarf sollte die Unterstützung der Re-gionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur,des Fachberaters für Integration oder desFachberaters der Förderschule einbezogenwerden.

Dabei ist die Bearbeitung von Formblatt 16,Genehmigung der integrativen Unterrichtung,der Dokumentation zum Verfahren zur Fest-stellung des sonderpädagogischen Förder-bedarfs erforderlich, für die der Schulleiter derbisherigen Einrichtung zuständig ist.

Verfahrensweise bei Wechsel des Förder-schwerpunktesStellt sich während der integrativen Beschu-lung heraus, dass der Schüler vermutlichFörderbedarf im Bereich eines anderen Förder-schwerpunktes hat, ist das Verfahren zurFeststellung des sonderpädagogischen Förder-bedarfs nach § 13 Schulordnung Förder-schulen einzuleiten.

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 18

Empfehlungen zur Förderung/Schulischer Nachteilsausgleich

Sprache

Hören

Sehen

körperliche und motorische Entwicklung

emotionale und soziale Entwicklung

Autismus

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 19

20

Empfehlungen zur Förderung/Schulischer Nachteilsausgleich

Allgemeine Hinweise für alleFörderschwerpunkteGemeinsamer Unterricht von Schülern mit undohne sonderpädagogischen Förderbedarf er-fordert ein hohes Maß an Schülerorientierung,Individualisierung und Öffnung des Unter-richts. Alle Beteiligten sollten sich bei dergemeinsamen Unterrichtung von dem Ge-danken »So viel individuelle Förderung wienötig – so viel Selbstständigkeit wie möglich«leiten lassen.

Zur Herstellung einer wirklichen Chancen-gerechtigkeit sollte die Umsetzung individuel-ler Förderung primär im gemeinsamen Unter-richt (unterrichtsimmanent) erfolgen. Vorranghaben bei der Förderung des Schülers die Mög-lichkeiten der Teilhabe am regulären Unter-richt, nicht die isolierten Fördermaßnahmen.

Die Leistungsermittlung und Leistungsbewer-tung liegen unter Beachtung der aktuell gülti-gen Rechtslage in der pädagogischen Verant-wortung des Lehrers.

Die nachfolgenden Empfehlungen zu einzelnenFörderschwerpunkten beschreiben möglicheMaßnahmen und stellen eine Auswahl dar. Ein Rechtsanspruch auf die dargestellten Hil-fen besteht nicht.

Wie schon in den vorangegangenen Kapitelnerwähnt, ist es erforderlich, die Beratungskom-petenz eines entsprechenden Förderschulleh-rers frühzeitig in die Gestaltung der Förderungeinzubeziehen.

Für die Förderschwerpunkte Lernen und geisti-ge Entwicklung werden keine Empfehlungenausgewiesen, da die Unterrichtung nach denLehrplänen der jeweiligen Förderschule er-folgt, reduziert in Inhalt, Umfang und Tiefe deszu vermittelnden Wissens, der Kompetenzenund Werte. Unterstützend kann hier die »Handreichung zurLeistungsermittlung und Leistungsbewertung«für Lehrer an Schulen zur Lernförderung emp-fohlen werden.

Im Unterricht

Im Förderunterricht In der außerschulischenFörderung

Umsetzung individueller Fördermaßnahmen

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 20

21

Förderschwerpunkt Sprache

Hilfen zur Unterrichtsorganisation❚ Strukturierung von mündlichen und

schriftlichen Aufgabenstellungen, klein-schrittige Anweisungen geben

❚ Eine Aufgabe pro A4-Seite, Platz zur Lösung freihalten, Zeichnungen oder Fotosals visuelle Orientierungshilfe zum Aufgabeninhalt ergänzen

❚ Klare Strukturierung von Tafeltexten❚ Übersichtliche Gestaltung von

Arbeitsblättern, möglichst durch Farbkopien unterstützen, Vergrößerung der Schrift

❚ Verwendung von Nachschlagewerken, Wörterbüchern mit Registratur

Technische Hilfsmittel❚ Nutzung von Notebook, ggf. Diktiergerät❚ Einsatz von Sprachverzögerungsgeräten❚ Ersetzen von Hörtexten auf Tonträgern

durch Szenen von Video/DVD bzw. Lehrervortrag

Hilfen zur Leistungsermittlung undLeistungsbewertung❚ Leistungsüberprüfungen im Unterricht

❚ Erbringen mündlicher Leistungen vom Platz aus oder in separaten Räumen einzeln ermöglichen

❚ Einsatz technischer Geräte zur Erfüllungschulischer Aufgaben zulassen

❚ Klassenarbeiten❚ Ab 45 Minuten Dauer Zeitzugabe von

ca. 15 Minuten prüfen

❚ Schriftliche Prüfungen, Besondere Leistungsfeststellungen❚ Zeitzugabe von ca. 15 Minuten

ermöglichen

❚ Mündliche Prüfungen❚ Einsatz von Tonträgern (CD, DVD etc.)❚ Evtl. Teilnahme eines Lehrers des

Vertrauens ohne prüfungsrelevante Mitwirkung

❚ Prüfungen allgemein❚ Verlängerung der Vorbereitungszeit,

Zeitzugabe von ca. 15 Minuten prüfen❚ Formulierungen vereinfachen, Themen

beim freien Schreiben kürzer gestalten❚ Bei Bedarf Aufgabenstellungen vorlesen❚ Aufgabenstellungen mit eindeutigen

Lösungen verwenden, Begriffsklärung sichern

❚ Zulassung technischer Geräte

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 21

22

Förderschwerpunkt Hören

Schüler mit diesem Förderschwerpunkt habeneine unterschiedlich ausgeprägte auditive Auf-nahmekapazität, die Kommunikations- sowieInteraktionsprobleme einschließen können.Anliegen und Ziel der besonderen Hilfen ist es,das Informationsdefizit so zu mindern bzw.auszugleichen, dass ein den hörenden Schülernvergleichbarer Informationsstand erreicht wird.Hörgeschädigte Schüler haben häufig weitereFörderbedarfe, die über einen Ausgleich des In-formationsdefizits hinausgehen.

Hilfen zur Unterrichtsorganisation❚ Fragen zum Stoffkomplex rechtzeitig

besprechen❚ Übungsmöglichkeiten mit analogen

Aufgaben- und Fragestellungen evtl. inForm eines Fragenkataloges bereitstellen

❚ Rechtzeitige Ankündigung von Inhalten von Leistungsüberprüfungen, um einen evtl. beachtlichen Mehraufwand an häus-lichem Fleiß sinnvoll zu steuern

❚ Anpassen des Katastrophenalarmplanes und der Hausordnung der Schule

Technische Hilfsmittel❚ Individuelle Hörhilfen der Schüler sowie

zusätzliche technische Hilfsmittel sind, soweit nötig und vereinbart, zu nutzen

❚ Klassenlehrer ist für die Einweisung im Umgang mit technischen Hilfsmitteln bei Lehrerwechsel oder Unterrichtsvertretung zuständig

❚ In höheren Klassenstufen kann die Einweisung durch den Schüler selbst erfolgen

❚ Raumausstattung❚ Ggf. sind schallfrequenzdämmende

Maßnahmen (z. B. Teppichboden, Gardinen, mehr Mobiliar etc.) erforderlich

Hilfen zur Leistungsermittlung undLeistungsbewertung❚ schriftliche Leistungsüberprüfungen

❚ Bei Bewertung werden Hörfehler geson-dert aufgeführt und nicht mitgezählt

❚ Um Verständnisprobleme auszu-schließen, sind die Fragen aller Leistungsüberprüfungen dem hörge-schädigten Schüler in gedruckter Form

auszuhändigen und auch für eine evtl. Berichtigung zur Verfügung zu stellen

❚ Offensichtlich nicht verstandene Aufgabenstellungen erhalten keine Bewertung

❚ Grad und Umfang des Hörvermögens bzw. der Sprachentwicklung erfordern evtl. vorherige Informationen über die Thematik und Schwerpunkte einer Arbeit

❚ Je nach Hörvermögen und Sprachent-wicklungsstand müssen integrativ beschulte hörgeschädigte Schüler oder ihre Eltern das Thema eines Diktats, ggf.alle Wörter und Wortgruppen kennen und besondere Möglichkeiten der Vorbereitung erhalten

❚ Ggf. Diktate individuell in Förderstundenschreiben

❚ Alternativ andere Formen, z. B. Büchsen- oder Laufdiktate, wählen

❚ Anstelle des Diktates lernzielgleiche Grammatik- und Rechtschreibkontrollenerbringen lassen

Zusammenfassung allgemeine Hilfen❚ Teile von Leistungsüberprüfungen und

Prüfungen adaptieren❚ Alle oder einige Aufgaben- und

Fragestellungen adaptieren❚ Teile von Leistungsüberprüfungen redu-

zieren (z. B. Singen, Gedichte etc.)❚ Leistungskontrollen nach Möglichkeit

gesondert schreiben❚ Arbeitszeit in geeigneter Weise verlängern

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 22

23

Förderschwerpunkt Sehen

Hilfen zur Unterrichtsorganisation❚ Wahl des Sitzplatzes nahe der Wandtafel

unter Beachtung der Blendfreiheit undguter Ausleuchtung

❚ Schülertisch nach Möglichkeit mit höhen- und neigungsverstellbarer Arbeitsfläche

❚ Verbalisierung, Vergegenständlichung und Visualisierung von Unterrichtsmaterialienund Unterrichtsinhalten

❚ Einsatz von Overheadprojektor und Beamersind nicht ausreichend(siehe techn. Hilfsmittel)

❚ »Sehpausen« einplanen❚ Motivierung zum Gebrauch von

Hilfsmitteln und Einforderung ihrer Verwendung

❚ Bei allen Arbeiten, bei denen feinmotor-ische bzw. visomotorische Genauigkeit gefordert wird, sollten größere Toleranzen eingeräumt werden

❚ Anbieten des Stoffes über verschiedene Sinneskanäle (vorwiegend auditiv) ist fürden sehbehinderten Schüler von Vorteil

❚ Anpassung des Katastrophenalarmplans und der Hausordnung der Schule an denFörderschwerpunkt

❚ Arbeitsblätter kontrastreich, gut struktu-riert mit Reduktion auf das Wesentliche und übersichtlich gestalten

❚ Hilfslinien, Hinweispfeile, Markierungen von Flächen als Orientierungshilfen ver-wenden

❚ Günstige Schriftarten, Arial, Verdana (serifenlos), fett gedruckt in Schriftgröße 14, eventuell Vergrößerungskopien verwenden, Überschaubarkeit beachten

❚ Hohe Komplexitätsgrade bei Abbildungen, Zeichnungen, Karten vermeiden

❚ Naturwissenschaftlicher Unterricht❚ Anschauung »begreifbar« machen❚ Einsatz von Funktionsmodellen❚ Präparate einfärben, Modelle einsetzen❚ Bei Lehrerexperimenten Schüler nahe

herantreten lassen❚ Bei Videoeinsatz u. Projektionen vorab

Sinnerwartung vermitteln, bei BedarfStandbilder, Bewegungsverlangsamung,Kommentieren der Inhalte

❚ Mathematik/Geometrie❚ Eventuell Ersatz des Bleistiftes durch

Fineliner, Zirkel mit Stifthalter❚ Kontrastreiche Arbeitsmittel❚ Bewertung der Genauigkeit anpassen

(Toleranzerhöhung)

❚ Kartenarbeit❚ Atlas statt Karte, bei großen Wandkarten

verbale Orientierungshilfen geben❚ Kontrastreiche stumme Karte❚ Einsatz von Reliefkarten❚ Möglichst farbige Vergrößerungskopien

verwenden❚ In Förderstunden vorarbeiten

❚ Tafelarbeit❚ Saubere Tafelflächen, duktusgerechte

Schrift mit breiter Strichstärke❚ Verwendung von weißer und gelber

Kreide für kontrastreiche Tafelbilder❚ Bei Bedarf Tafelbild als Kopie dem

Schüler vorlegen❚ Tafelbild beim Anschreiben kommentieren

Technische Hilfsmittel❚ Arbeit am PC

❚ Einsatz von Vergrößerungssoftware prüfen

❚ Monitore (reflektionsarm, Flachbildschirm) ab 19 Zoll nutzen

❚ Bei Textverarbeitung individuelle Vorlagen erstellen

❚ Bei Bedarf sehgeschädigtenspezifische Tastaturen einsetzen

❚ Ggf. Einsatz von Lesegeräten

Hilfen zur Leistungsermittlung undLeistungsbewertung❚ Klausuren, Klassenarbeiten,

Leistungsfeststellungen❚ Erforderliche Zeitzugaben prüfen❚ Grundsätzlich als Arbeitsblatt (weißes

Papier), nicht handschriftlich

Prüfungen, Besondere Leistungsfeststellung❚ Vorbereitung

❚ Die Prüfungskommission tritt im November des Prüfungsschuljahres zusammen und legt gemeinsam mit dem Lehrer der Förderschule alle notwendigen Prüfungsbedingungenfest; diese werden bereits in eventuellenVorprüfungen umgesetzt

❚ Arbeitsplatz und notwendige Hilfsmittelunter Berücksichtigung der Sehbehinderung festlegen

❚ Hilfsmittel in Prüfungskommission fest-legen (Papier, Stifte, Computer, Nachschlagewerke, Diktiergerät u. a.)

❚ Es erfolgt eine sehbehinderten-spezifische Adaptation und Aufbereitung der Prüfungsunterlagen

❚ Durchführung❚ Zeitzugabe bei schriftlicher Prüfung um

10 Minuten pro 30 Minuten Arbeitszeit prüfen

❚ Freie Entscheidung über Nutzung der Zeitzugabe (Pause, Arbeitszeit)

❚ Prüfen der Zeitzugabe (Einlesezeit) bei Prüfungen

❚ Vorbereitungsraum für die mündliche Prüfung sollte gut ausgeleuchtet sein

❚ Unterstützung bei Mikroskopieren, Versuchen, Experimenten (neutrale Hilfsperson)

❚ Arbeitsplatzwahl nach sehbehinde-rungsspezifischen Gesichtspunkten

❚ Korrektur❚ Hinweis auf Sehbehinderung in

Unterlagen bezüglich Form- und Konstruktionsbewertungen

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 23

24

Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

Bei Schülern mit Förderbedarf in diesem För-derschwerpunkt gibt es vielfältige Erschei-nungsbilder, die über spezielle Krankheitsbilderbis zu extrem körperlicher Beeinträchtigungreichen. Um diesen vielfältigen Ausprägungs-arten gerecht zu werden, bedarf es einer weit-reichenden Gestaltung der Rahmenbeding-ungen zur Unterstützung beim Lernen.

Allgemeine Anforderungen❚ Umbaumaßnahmen, Sanitärausstattung

(z. B. Anbringung zusätzlicher Griffe)❚ Besondere Maßnahmen zur Realisierung

des Toilettengangs (z. B. Pausen-verlängerung bzw. -betreuung)

❚ Schülerbeförderung organisieren❚ Wandertage, Exkursionen,

Unterrichtsgänge den Möglichkeiten anpassen (z. B. Route, Personal, Fahrdienste)

❚ Anpassung des Katastrophenalarmplans und der Hausordnung der Schule

❚ Evtl. anfallende »Ausfallzeiten« des Schülers berücksichtigen

❚ Zimmereinrichtung unter dem besonderenAspekt der Unfallprophylaxe (z. B. für Anfallskinder) gestalten

Hilfen zur Unterrichtsorganisation❚ Speziell aufbereitetes Arbeitsmaterial (z. B.

vergrößerte bzw. vorbereitete Arbeitsblätter)

❚ Zusätzlicher Büchersatz zum häuslichen Verbleib

❚ Hefte mit größerer Lineatur❚ Individuelle Aufbereitung der Lerninhalte

in Musik, Sport, Werken, Deutsch (Schreiben) und Mathematik (Geometrie)

❚ Spezialschwimmbekleidung

Technische Hilfsmittel❚ Rollstuhl oder andere verordnete

Hilfsmittel❚ Stehbrett, Rollbrett❚ Spezieller Stuhl und Schülertisch, Sitzsack,

Liege , Keil-Sitzkissen❚ Computer mit spezieller Software, Maus,

Tastatur, Handauflage❚ Linkshänderschere, Spezialstift, rutschfeste

Schreibunterlage

Hilfen zur Leistungsermittlung undLeistungsbewertung❚ Teilbefreiungen (Ersatz durch andere

Inhalte) z. B. für das Fach Sport❚ Vorbereitete oder teilvorbereitete

Arbeitsblätter

Prüfungen, Besondere Leistungs-feststellung❚ Individueller, auf die jeweilige

Behinderung zugeschnittener Arbeitsplatz❚ Einsatz technischer Hilfen und neutraler

Hilfspersonen❚ Manuelle Hilfestellung während einer

Prüfung (z. B. bei Experimenten)❚ Veränderte Abfrage (mündlich statt

schriftlich)❚ Verlängerte Arbeitszeiten bei schriftlichen

Prüfungen (gestaffelt nach Behinderungsgrad) prüfen

❚ Individuelle Pausenregelungen (mit bzw. ohne Hilfe außerhalb des Prüfungsraumes in einem zusätzlich beaufsichtigten Raum für z. B. Lockerungsübungen bei Hemiparese, Stehen bzw. Laufen bei Rollstuhlfahrern, Lagerung bei hoch-gradiger Lähmung etc.)

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 24

25

Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

Allgemeine Anforderungen❚ Selbstentwicklung und Erarbeitung sozialer

Kompetenzen als Priorität vor kognitiver Lernförderung

❚ Aushalten von Konflikten❚ Vorgeben von eindeutigen Strukturen,

auch Vorstrukturierung von Freiräumen❚ Umgang mit Wahlmöglichkeiten als

wichtige Lernaufgabe für die Schüler❚ Verhaltensveränderung über konsequente

Schulung der Selbstwahrnehmung❚ Unterrichtsinhalte mit

Selbsterfahrungscharakter gestalten❚ Überschaubare, täglich abgeschlossene

Konsequenzen❚ Ertragen der Spannung zwischen

Aushalten und Setzen von Grenzen❚ Austausch im Kollegium erforderlich❚ Permanente Selbstreflexion der Lehrer

erforderlich, »Kreisläufe« stoppen, Veränderungen in der Kommunikation arrangieren

Interaktion❚ Lehrer – Schüler

❚ Authentizität und Empathie des Lehrers❚ Lehrer als Vertrauensperson❚ Berechenbarkeit und Verlässlichkeit des

Lehrerverhaltens❚ Annahme und Verstehen des kindlichen

»So-Seins«❚ Emotionale Wärme geben

❚ Schüler – Schüler❚ Kenntnis (Beachtung des

Interaktionsverhaltens) der sozialen Beziehungen in der Klasse, Image der Peergroups

❚ Klare Regeln❚ Förderung der Realitätsorientierung❚ Stärkung des Selbstbewusstseins und

Aufbau der Frustrationstoleranz

❚ Lehrerverhalten zur Vermeidung von Konflikten im Unterricht❚ Klarheit und Konsequenz bei

Intervention❚ Maßnahmen zur Strukturierung und

Ich-Stützung❚ Visualisieren von Regeln❚ Strukturierte Klassenräume❚ Interaktions- u. Rollenspiele

❚ Verbalisieren von Gefühlen❚ Gespräche, Spiegelung des

Problemverhaltens❚ Unterscheidung von Symptom und

Person❚ Reflexion eigener Anteile

Hilfen zur Unterrichtsorganisation❚ Klare, verlässliche Strukturen❚ Rhythmisieren der alltägl. Abläufe (Rituale)❚ Motivation des Schülers, ansprechende

Gestaltung der Stundenthematik❚ Förderung der Methodenkompetenz des

Schülers❚ Verhaltensmodifikation, z. B. durch

Tokensystem❚ Reizdosierung, besonders bei ADS, ADHS❚ Einbeziehung vielfältiger

Bewegungsmöglichkeiten❚ Hoher Aufforderungscharakter zum

sprachlichen Handeln❚ Leistungsfordernder Unterricht❚ Kooperation (Teamteaching, Eltern,

Therapeuten)❚ Schreiben von Leistungsüberprüfungen

auch in der Einzelsituation ermöglichen

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 25

26

Bei Schülern mit dem Förderschwerpunkt Au-tismus ist großer Wert auf strukturiertes Ler-nen zu legen.

Allgemeine Anforderungen❚ Geringe Klassenstärke❚ Integrative Unterrichtung möglichst im

Zweilehrersystem (Teamteaching)❚ Schulbegleiter, Integrationshelfer, dem der

Schüler vertraut❚ Zugehörigkeit zur Klasse aufbauen ❚ Ruhiger Arbeitsplatz, bei Notwendigkeit

während Arbeiten, Prüfungen und Klausuren ein Einzelzimmer ermöglichen

❚ Zusätzliche Förderstunden mit dem Schwerpunkt Sozialtraining

❚ Hilfe bei Hausaufgaben❚ Besondere Beachtung der speziellen

Bedürfnisse des Schülers bei der Planung und Organisation des Sportunterrichts

❚ Offene Gespräche über die Behinderung, in Abhängigkeit vom individuellen Wunschdes Schülers

❚ Ausschöpfung des Spezialwissens des Schülers für die Gestaltung des Unterrichts, Stärkung der sozialen Kompetenzen

❚ Beständigkeit des Tagesablaufes gewähr-leisten

❚ Rückzugsmöglichkeiten anbieten❚ Ausgleichende Hofpausenangebote❚ Vermeidung großer Menschenmengen

Hilfen zur Unterrichtsorganisation❚ Energische und direkte Anforderungen

erforderlich❚ Gebrauch fester Redewendungen, um

Aufmerksamkeit zu steuern❚ Vermeidung doppelter Anforderungen❚ Gezielte individuelle Zuwendung❚ Korrekte Bestätigung einer erbrachten

Leistung❚ Komplexe Aufgabenstellungen in

Teilaufgaben zerlegen❚ Bedürfnis nach Abstand und Sachlichkeit

akzeptieren❚ Feingefühl für notwendige Hilfe ent-

wickeln ❚ Regelmäßige Strukturen zur eigenen

Sicherheit schaffen (Sitzordnung, Vertretung, personelle Veränderung, feste Gruppe, Projekte)

❚ Möglichst nur auf einzelne Sachen, Auf- gaben, Problemstellungen konzentrieren

❚ Deutliche Ansagen auf das Wesentliche❚ Auszeiten ermöglichen – Sonderzeichen

vereinbaren❚ Mehr Zeit für die Bearbeitung von

Aufgaben zur Verfügung stellen❚ Laute und deutliche Aussprache des

Lehrers notwendig

Technische Hilfsmittel❚ Schreibhilfsmittel, PC❚ Einsatz von Symbolkarten❚ Angebote zur selbstständigen Strukturie-

rung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel

Förderschwerpunkt Autismus

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 26

27

❚ KMK-Empfehlungen zur sonderpädago-gischen Förderung 2004: www.kmk.org/doc/beschl/sopae94.pdf

❚ Allgemeine Informationen zum sächsischen Förderschulsystem: www.sachsen-macht-schule.de/schule/974.htm

❚ Rechtsgrundlagen: www.sachsen-macht-schule.de/schule/1748.htm

❚ Handbuch der Förderdiagnostik 2005:www.sachsen-macht-schule.de/schule/download/download_smk/hb_foerderdiagnostik.pdf

❚ Material- und Methodensammlung zur Förderdiagnostik in Sachsen:www.sachsen-macht-schule.de/publikationen

❚ Schulgesetz/Schulordnungen/Fachleiter/Fachberater/Förderrichtlinie:www.revosax.sachsen.de

❚ Entwicklung effektiver Organisations- formen zur interdisziplinären Hilfeplanung, Entwicklung und Begleitung von Angeboten zwischen Jugendhilfe, Psychiatrie und Schule:www.slsf.sachsen.de/lja

❚ Chronisch kranke Schüler im Schulalltag: www.sachsen-macht-schule.de/publikationen

❚ Standards der sonderpädagogischen Förderung –Verband Sonderpädagogik e. V.: www.verband-sonderpaedagogik.de

❚ Eltern und Freunde hörgeschädigter Kinder Dresden e. V. in Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum für Hörgeschädigte Dresden: www.hoergeschaedigte-kinder-dresden.de

Informationsquellen

❚ Fachberater Förderschulen Sachsen: www.sn.schule.de

❚ Integration/Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit einer Sehschädigung an Regelschulen:www.isar-projekt.de

❚ Handreichung für integrative Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen:www.slfs.sachsen.de/lja/service/pdf/lja_hr_integ_06.pdf

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 27

28

Dieser Handlungsleitfaden wurde von der Pro-jektgruppe »Sonderpädagogische Förderungim Freistaat Sachsen – weitere Erhöhung derQualität des Systems der sonderpädagogi-schen Förderung« erarbeitet:

❚ Burkhardt, I.: A.-Schweitzer-Schule, Förderzentrum zur Lernförderung, Dresden

❚ Dr. Koinzer, P.: Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport, Dresden

❚ Eger, Th.: Sächsische Blindenschule, Chemnitz

❚ Gückel, R.: J.-F.-Jencke-Schule, Schule für Hörgeschädigte, Förderzentrum, Dresden

❚ Hörrmann, C.: Förderschule für geistig Behinderte, Polenz, Neustadt in Sachsen

❚ Kleinschmidt, L.: Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig

❚ Kranz, M.: Förderzentrum »Makarenko«, Dresden

❚ Leisner, A.: Förderzentrum Sprache »Schule im Albertpark«, Dresden

❚ Marusch, B.: Förderschule für Erziehungshilfe »Hans Fallada«, Weißwasser

❚ Petschke, S.: Förderzentrum für Körper-behinderte »Prof. Dr. Rainer Fetscher«, Dresden

❚ Reinsch, S.: Sächsisches Staatsministeriumfür Kultus und Sport, Dresden

Mitarbeit

❚ Schuster, M.: Klinik- und Krankenhausschule, Dresden

❚ Seifert, A.: Förderschule für Erziehungshilfe, Heinrich-Hoffmann-Schule, Erlau

❚ Trogisch, B.: Sächsisches Bildungsinstitut, Radebeul

❚ Vogel, R.: Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Zwickau

❚ Woldt, U.: Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Dresden

Br.S.p.Förderung Inhalt5 01.12.2009 18:11 Uhr Seite 28

Sonderpädagogische FörderungHandlungsleitfaden schulische IntegrationEmpfehlungen zur Förderung von Schülern mit BehinderungenEine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten

Herausgeber:Sächsisches Staatsministerium für Kultus und SportReferat Förderschulen, Integration Carolaplatz 1, 01097 DresdenBürgertelefon: (03 51) 564 25 26 E-Mail: [email protected]: www.bildung.sachsen.de (Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente)Gestaltung:Löser & PartnerTitelbild:www.corbis.deDruck:Starke & Sachse, Offsetdruckerei GmbHNeuauflage:November 2009Auflagenhöhe: 10.000Bezug:Diese Druckschrift kann kostenfrei bezogen werden bei:Zentraler Broschürenversand der Sächsischen StaatsregierungHammerweg 30, 01127 DresdenTelefon: +49 351 2103671Telefax: +49 351 2103681E-Mail: [email protected]

VerteilerhinweisDiese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen ihrerverfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben.Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum vonsechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Diesgilt für alle Wahlen.

Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informa-tionsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipoliti-scher Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zurVerwendung bei der Wahlwerbung.Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druck-schrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zuGunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.

Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon,auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zu-gegangen ist. Erlaubt ist jedoch den Parteien, diese Informationsschrift zur Unterrichtungihrer Mitglieder zu verwenden.

CopyrightDiese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nach-druckes von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe, sind dem Herausgebervorbehalten.

Br.s.P. Schüler Umschlag dr. 27.04.2010 9:35 Uhr Seite 1