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Zugelassene Wirtschaftsbeteili
gteReferentin: Tatjana Tkatschuk
Studiengang: Zollwesen
STAATSEXAMEN 2012FAKULTÄT FÜR INTERNATIONALE BEZIEHUNGEN
Ziel der Forschung
Die Tätigkeit von zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten in der Zollunion zwischen RF, RB und RK und in der EU vergleichen
Die Vorteile der Tätigkeit zu begründen
Inhalt:
1.Bedeutung zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
1.1 Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte in der Zollunion zwischen der Russischen Föderation, der Republik Belarus und der Republik Kasachstan
2.1 Der Status der Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten in der Europäischen Union
2. Die Bewilligungsvoraussetzungen
3. Vorteile für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte 3.1 Vorteile in der Zollunion 3.2 Vorteile in der Europäischen Union
Russland Belarus Kasachstan
Zollunion zwischen den 3 Ländern im Rahmen der
Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft
(EAWG)
1.1.2010
1991-2010
2010 -
gewissenhafte Teilnehmer der
Außenwirtschaft
Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
AEO-Zertifikat "Zollrechtliche
Vereinfachungen" (AEO C)
AEO-Zertifikat "Sicherheit" (AEO S)
AEO-Zertifikat "Zollrechtliche
Vereinfachungen/Sicherheit" (AEO F)
Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
Bewilligungsvoraussetzungen
mindestens 1 Million Euro als Sicherheit hinterlegen
die Beteiligung an der
Außenwirtschaft nicht weniger als 3
Jahre
keine Rechtsverletzungen im Zollbereich
keine Verschuldung vor den Zollorganen
Bewilligungsvoraussetzungen
Einhaltung entsprechender
Sicherheitsstandards Nachweis der Zahlungsfähigk
eit (Bonität)
einwandfreie Buchführung
Einhaltung der zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften
Vorteile für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
Die vorübergehende Aufbewahrung der Waren auf den Territorien der zugelassenen
Wirtschaftsbeteiligter
Die Ausgabe der Waren bis zur Abgabe der Zollerklärung
der zinslose Aufschub der Zahlung befristet von 10 bis zu 40 Tagen gewährt
Die Möglichkeit, das Verfahren des Zolltransits ohne Eintragung der zusätzlichen Versorgung der Zollzahlungen aufzumachen
Andere spezielle Vereinfachungen, die von der Zollgesetzgebung des Zollunion vorgesehen sind.
Vorteile für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
leichterer Zugang zu zollrechtlichen Vereinfachungen;
weniger physische Zollkontrollen und überprüfungen der Unterlagen;
vorrangige Abfertigung bei einer Kontrolle;
die Kontrolle kann auf Antrag an einem anderen Ort als dem der beteiligten Zollstelle durchgeführt werden.
Quellen:1. VERORDNUNG (EG) Nr. 450/2008 DES EUROPДISCHEN
PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2008 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (Modernisierter Zollkodex)
2. „Bundesministerium der Finanzen“ , [Homepage], 05.05.2011. http://www.zoll.de/ (05.05.2011)
3. „Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO)“,[Homepage],05.05.2011. http://www.ihk-kassel.de/solva_docs/flyerAEO1.pdf (05.05.2011)
4. ZUGELASSENE WIRTSCHAFTSBETEILIGTE. LEITLINIEN: Brüssel, 29. Juni 2007
5. Таможенный кодекс таможенного союза: с обзором изменений таможенного законодательства/автор обзора Ю.Н. Кудрявец. – Минск: Амалфея, 2010. 376 S.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!