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Rheinland-Pfalz Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017/2018 Einzelplan 06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

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Rheinland-Pfalz

Haushaltsplan

für die Haushaltsjahre

2017/2018

Einzelplan 06

Ministerium für Soziales, Arbeit,

Gesundheit und Demografie

- 1 -

Inhaltsverzeichnis

Vorwort zum Einzelplan 06 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Kapitel 06 01 Ministerium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Kapitel 06 02 Allgemeine Bewilligungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Kapitel 06 03 Leistungen nach dem Landeskrankenhausgesetz (LKG) . . . . . . . . . . . . . . . . 57

Kapitel 06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

Kapitel 06 11 Landespersonal im Landeskrankenhaus - Anstalt des öffentlichen Rechts - . . . . . 111

Kapitel 06 13 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied . . . . . . . . . . . . . . . . 115

Kapitel 06 14 Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied . . . . . . . . . . . . . . . 133

Kapitel 06 15 Wilhelm Hubert Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Trier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149

Kapitel 06 17 Kostenerstattung für die Gesundheitsämter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163

Kapitel 06 75 Landeskonversionsprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169

Kapitel 06 85 Landesuntersuchungsamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173

Haushaltsübersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2017 . . . . . . . . . . 186

Haushaltsübersicht über die im Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188

Haushaltsübersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 . . . . . . . . . . 192

Haushaltsübersicht über die im Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2018 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194

Übersicht über die Stellen im Haushaltsjahr 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 198

Übersicht über die Stellenplanentwicklung im Haushaltsjahr 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . 202

Übersicht über die Stellen im Haushaltsjahr 2018 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204

Übersicht über die Stellenplanentwicklung im Haushaltsjahr 2018 . . . . . . . . . . . . . . . . . 208

Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushalts, die Mittel der EU enthalten . 210

- 2 -

Inhaltsverzeichnis

- 3 -

Vorwort zum Einzelplan 06

1. Haushaltszahlen im Überblick 2014 2015 2016 2017 20181.1 Einnahmen Ist Ist Ansatz Ansatz Ansatz

HGr.1 Verwaltungseinnahmen 34.103,2 34.510,7 33.428,8 33.896,9 33.840,12 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen 937.060,2 980.108,3 1.027.356,2 1.117.458,1 1.155.478,43 Besondere Finanzierungseinnahmen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0

Summe der Einnahmen des Epl. 06 971.163,4 1.014.619,0 1.060.785,0 1.151.355,0 1.189.318,5

1.2 AusgabenHGr.

4 Personalausgaben 96.364,3 97.482,0 101.531,5 100.408,2 98.483,85 Sachausgaben 21.141,6 21.399,5 20.616,7 21.291,2 21.391,26 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse 1.661.275,2 1.686.381,3 1.738.140,7 1.872.146,1 1.917.473,18 Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungen 119.325,2 121.775,4 124.926,6 134.794,2 139.245,69 Besondere Finanzierungsausgaben 610,2 627,0 639,7 667,2 668,6

Summe der Ausgaben des Epl. 06 1.898.716,5 1.927.665,2 1.985.855,2 2.129.306,9 2.177.262,3

2. Personalausgabenbudgets (HGr. 4)2.1 Aktivbereich 2014 2015 2016 2017 2018

Kapitel06 01 Ministerium 10.705,9 11.141,3 11.537,2 12.086,9 11.612,706 02 Allgemeine Bewilligungen 705,1 573,3 800,0 900,0 900,006 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) 35.529,9 35.360,2 36.411,8 35.032,4 34.021,006 13 - 06 15 Landesförderschulen Neuwied/ Trier 18.694,0 18.820,4 19.990,7 19.276,5 19.002,206 17 Kostenerstattung für die Gesundheitsämter 307,5 253,6 0,3 0,3 0,206 85 Landesuntersuchungsamt 4.806,9 4.876,4 5.304,4 5.112,1 4.947,7

Summe Personalausaben HGr. 4 - Aktivbereich - im Epl. 06 70.749,4 71.025,1 74.044,4 72.408,2 70.483,8

2.2 schwer steuerbarer BereichEpl. 06 Summe des schwer steuerbaren Ausgabenbereichs 25.614,9 26.456,9 27.487,1 28.000,0 28.000,0

3. StellenplanentwicklungKapitel etatisierte Stellen 2014 2015 2016 2017 2018

06 01 Ministerium 173,55 173,55 173,84 184,34 182,8406 02 Allgemeine Bewilligungen 30,00 30,00 30,00 35,00 40,0006 04 LSJV 820,60 822,10 810,85 772,66 758,1206 11 Landeskrankenhaus (AöR) 45,00 45,00 33,50 29,50 29,5006 13 - 06 15 Landesförderschulen Neuwied/ Trier 422,89 422,07 421,52 424,55 421,5506 17 Kostenerstattung für die Gesundheitsämter 6,00 6,00 5,00 4,00 4,0006 85 Landesuntersuchungsamt 103,20 103,20 102,70 100,70 100,70

Summe der im Epl. 06 etatisierten Stellen 1.601,24 1.601,92 1.577,41 1.550,75 1.536,71

4. Sächliche Verwaltungsausgaben (HGr. 5) 2014 2015 2016 2017 2018Kapitel

06 01 Ministerium 1.384,4 1.396,8 1.509,7 1.518,6 1.532,906 02 Allgemeine Bewilligungen 465,9 480,2 405,4 404,4 404,406 04 LSJV 11.742,8 11.654,2 10.919,6 11.248,3 11.309,906 13 - 06 15 Landesförderschulen Neuwied/ Trier 5.025,3 5.222,9 5.173,7 5.252,3 5.270,406 85 Landesuntersuchungsamt 2.523,1 2.645,3 2.608,3 2.867,6 2.873,6

Summe der sächlichen Verwaltungsausaben im Epl. 06 21.141,6 21.399,5 20.616,7 21.291,2 21.391,2

5. Verwaltungsinvestitionen (OGr. 81,82) 2014 2015 2016 2017 2018Kapitel

06 01 Ministerium 37,0 52,2 17,0 17,0 17,006 02 Allgemeine Bewilligungen 487,3 1.287,2 570,0 1.020,0 570,006 04 LSJV 136,5 121,1 123,0 139,0 139,006 13 - 06 15 Landesförderschulen Neuwied/ Trier 127,2 183,2 216,4 238,4 203,406 85 Landesuntersuchungsamt 154,1 197,9 159,0 409,3 183,7

Summe der sächlichen Verwaltungsausaben im Epl. 06 942,2 1.841,7 1.085,4 1.823,7 1.113,1

6. Übersicht über die in politischen Schwerpunkten veranschlagten Mittel 2014 2015 2016 2017 2018

44.953,7 27.826,3 30.120,6 30.199,3 30.261,3

120.126,2 120.036,5 128.304,0 137.304,0 143.304,0

480.985,9 466.386,1 473.848,6 512.551,0 516.786,0

67.636,0 69.322,0 73.371,0 74.681,0 77.341,0

6.366,3 6.769,2 7.911,0 9.652,0 10.689,0

75.435,3 79.207,5 79.133,5 82.698,2 83.901,2

1.314,6 1.286,8 1.448,2 1.530,0 1.562,0

77.502,4 77.339,8 78.377,3 79.707,1 79.507,0

2.486,9 2.438,0 2.643,2 2.650,0 2.650,0

5.343,1 5.405,1 5.670,0 5.847,0 5.990,0

Im Rahmen des Abbaus von 2.000 Stellen werden im Einzelplan 06 insgesamt 154,31 Stellen abgebaut. Der Stellenabbau ist in vollemUmfang bei der Haushaltsaufstellung 2017/2018 berücksichtigt und etatisert worden.

Einzelplan 06 - Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

in Tsd. EUR

in Tsd. EURArbeitsmarktpolitik und Arbeitsschutz, Initiative Gesundheitswirtschaft sowie Gesundheit und Pflege 2020

Hilfe zur Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung behinderter Menschen

Armut und Ausgrenzung

Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe

in Tsd. EUR

Regionale Gesundheitsversorgung durch Krankenhausfinanzierung und Sicherung der ärztlichen Versorgung in ländlichen RegionenEingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Gesundheit, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie weitere Hilfen nach SGB XII - netto -

Maßnahmen des Maßregelvollzugs

Demographischer Wandel, Gut leben im Alter, Menschen pflegen

Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung

Kinderschutz und Kindergesundheit

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Kapitel 06 01 Ministerium

Vorwort zu Kapitel 06 01 – Ministerium – Der Aufgabenbereich des MSAGD umfasst nach § 6 der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 2016 (GVBl. S. 276) insbesondere 1. das Arbeitsrecht einschließlich der Heimarbeit, 2. das Führen des Tarifregisters, die Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen und das Schlichtungswe-

sen, 3. die Arbeitsmarktpolitik (allgemeine, europäische und internationale) einschließlich diesbezüglicher Fragen der Kon-

version und des Europäischen Sozialfonds, 4. die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und der Schwarzarbeit, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Res-

sorts besteht, 5. die Heil- und Pflegeberufe, 6. den sozialen, technischen und medizinischen Arbeitsschutz, 7. die Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, 8. die Pflegepolitik und die Pflegeversicherung, 9. die soziale Sicherung, die Armutsbekämpfung und die Schuldnerberatung, 10. die Seniorenpolitik und die Politik für Generationen, 11. die Grundsatzfragen des demografischen Wandels, 12. die Inklusion von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung einschließlich des Schwerbehinderten-

rechts, 13. die berufliche und die soziale Rehabilitation, 14. das soziale Entschädigungsrecht, 15. die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, 16. die Maßnahmen gegen Drogen- und Rauschmittelmissbrauch und die Suchtkrankenhilfe, 17. die Gesundheitspolitik einschließlich der Gesundheitsförderung, des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der

Seuchenbekämpfung, 18. die Gesundheitsökonomie und die Gesundheitsberichterstattung, 19. das Krankenhausrecht, die Krankenhausplanung und die Krankenhausfinanzierung, 20. die psychiatrische Versorgung, 21. das Arzneimittel- und Apothekenwesen, 22. den Katastrophenschutz und die zivile Verteidigung im Gesundheitswesen. Kapitel 06 01 enthält insbesondere die Einnahmen, Personal-, Sach- und Investitionsausgaben, die bei der Aufgabener-füllung des Ministeriums als oberste Landesbehörde entstehen. Das Ministerium gliedert sich in 5 Abteilungen: 1. Zentrale Aufgaben 2. Arbeit 3. Gesundheit 4. Soziales und Demografie 5. Sozialversicherungen Dem Ministerium unmittelbar unterstellt sind:

1. das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung mit Sitz in Mainz und Dienststellenteilen in Koblenz, Landau, Mainz und Trier einschließlich der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied, der Landes-schule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied und der Wilhelm Hubert Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige in Trier;

2. das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz – Abteilung Humanmedizin – mit dem Institut für Hygiene

und Infektionsschutz Koblenz, dem Institut für Hygiene und Infektionsschutz Landau, dem Institut für Hygiene und Infektionsschutz Trier, den Gesundheitsfachschulen – Schulzweig MTA – in Koblenz und Trier, der Ge-sundheitsfachschule – Schulzweig PTA – in Trier und – Abteilung Lebensmittelchemie – mit dem Institut für Lebensmittelchemie und Arzneimittelprüfung Mainz im Hinblick auf den Arzneimittelbereich (Fach- und im Rah-men des durchlaufenden Haushalts auch Dienstaufsicht; im Übrigen Dienstaufsicht durch Ministerium für Um-welt, Energie, Ernährung und Forsten);

3. die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier bezüglich der Referate 24 „Soziales, Jugend, Familie und

Flüchtlingswesen“ und 45 „Wirtschaftsrecht, Preisüberwachung, Wirtschaftssicherstellung“, besonders für den Bereich Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz und für den Bereich Erteilung von Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarten für das digitale Kontrollgerät (Fachaufsicht; Dienstaufsicht durch Ministerium des Innern und für Sport);

4. das Landesamt für Umwelt in Mainz bezüglich des sozialen, technischen und medizinischen Arbeitsschutzes

(Fachaufsicht; Dienstaufsicht durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten);

- 6 -

5. die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord in Koblenz und Süd in Neustadt an der Weinstraße

bezüglich des sozialen, technischen und medizinischen Arbeitsschutzes und der Entgeltüberwachung in der Heimarbeit (Fachaufsicht; Dienstaufsicht durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten sowie Ministerium des Innern und für Sport).

6. die Landkreise und die kreisfreien Städte als örtliche Träger der Sozialhilfe, soweit diese Leistungen der

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 b SGB XII) als Geldleistungen erbringen (Fachaufsicht)

Dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sind rechtsaufsichtlich unmittelbar unterstellt: 1. die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz 2. die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland in Eisenberg/Pfalz in Satzungs- und Haushaltsangelegenheiten 3. der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz in Alzey 4. die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz in Mainz 5. die Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz in Mainz 6. die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz in Mainz 7. die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz in Mainz 8. die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz in Mainz 9. die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz in Mainz 10. die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz in Mainz 11. das Landeskrankenhaus – Anstalt des öffentlichen Rechts – in Andernach 12. das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz 13. die zugelassenen kommunalen Träger nach dem SGB II (Jobcenter)

� Jobcenter Landkreis Kusel in Kusel � Jobcenter Landkreis Mainz-Bingen in Ingelheim � Jobcenter Landkreis Mayen-Koblenz in Mayen � Jobcenter Landkreis Südwestpfalz in Pirmasens � Jobcenter Landkreis Vulkaneifel in Daun

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 01 Ministerium

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Einnahmen

HGr. 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.

Erläuterungen:

Verwaltungsgebühren nach dem Landesgebührengesetz.

Erläuterungen:

Leertitel.

HGr. 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Erstattungen von Integrationsämtern, Arbeitsagenturen, Trägern der Leistungen für die Teilhabe und anderen Leistungsträgern für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf Integrationsarbeitsplätzen im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie.

Erläuterungen:

Erstattungen von Sozialversicherungsträgern für Ausgaben im Zusammenhang mit den Sozialversicherungswahlen 2017 nach § 87 Abs. 2 SVWO (BGBl. I 1997 S. 1946).

Vergleiche Titel 427 35.

111 11 011 Verwaltungsgebühren 500 500 500

119 11 011 Einnahmen aus Veröffentlichungen 0 0 0

119 69 011 Vermischte Verwaltungseinnahmen 1.4001.921

1.900 1.900

132 02 011 Erlöse aus der Veräußerung unbrauchbarer oder entbehrli-cher Gegenstände

10022

100 100

Summe HGr. 1: 2.0001.944

2.500 2.500

233 15 011 Erstattungen von Personalausgaben aus Anlass der Wahr-nehmung eines kommunalen Ehrenamtes als Ortsbürger-meister/in durch Gemeinden

0 0 0

Vgl. Vermerk bei Titel 427 15.

235 06 011 Erstattungen für Integrationsarbeitsplätze 40.00046.172

40.000 40.000

Vgl. Vermerk bei HG 4.

236 01neu

011 Einnahmen im Zusammenhang mit den Sozialversiche-rungswahlen 2017

5.000 0

Summe HGr. 2: 40.00046.172

45.000 40.000

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 01 Ministerium

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Ausgaben

Zusätzliche Ausgaben dürfen im Rahmen der Technischen Hilfe ESF in Höhe der bei Kapitel 0602 Titel 684 18 und 684 19 anteilig erzielten Minderausgaben geleistet werden.

HGr. 4: Personalausgaben

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei 235 06 geleistet werden.Die Ausgaben der OGr. 42 (ohne Titel 422 11) und der OGr. 45 (ohne Grp. 452) aller Kapitel des Epl. 06 sind gegenseitig dec-kungsfähig.

Erläuterungen:

Weniger entsprechend der Ist-Entwicklung.

Aus diesem Titel können auch Sachaufwendungen einschließlich Bewirtungskosten im Zusammenhang mit der Aufgabenerfüllung der Ausschüsse und Beiräte sowie aus Anlass von Sitzungen gezahlt werden.

Erläuterungen:

Stellenplan:

412 02 011 Kosten für Mitglieder von Fachbeiräten und Ausschüssen 18.50015.186

20.300 20.300

2017EUR

2018EUR

01. Heimarbeitsausschüsse 500 500

02. Landesausschuss für Jugendarbeitsschutz 300 300

03. Beirat für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 1.400 1.400

04. Arbeitsmarktbeirat 300 300

05. Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen sowie nachgeordnete Gremien einschließlich Arbeits-kreise

10.000 10.000

06. Gemeinsames Gremium nach § 90a SGB V für sektorenübergreifende Fragen der medizinischen Ver-sorgung

2.000 2.000

07. Landesfachbeirat für Seniorenpolitik 500 500

08. Landespflegeausschuss 300 300

09. Landespsychiatriebeirat 500 500

10. Ausschuss für Krankenhausplanung sowie fachlich begleitende Gremien einschließlich Arbeitsgruppen 500 500

11. Beirat zur Feststellung der repräsentativen Tarifverträge nach dem Landestariftreuegesetz 2.000 2.000

12. Kommission zur Feststellung eines Mindestentgelts nach dem Landestariftreuegesetz 2.000 2.000

Summe: 20.300 20.300

412 11 011 Aufwandsentschädigung für Aufgaben nach dem Personal-vertretungsrecht

1.000 1.000 1.000

421 01 011 Amtsbezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsiden-ten, der Ministerin, des Ministers, der Bürgerbeauftragten und des Bürgerbeauftragten

153.100149.885

153.700 153.700

2017EUR

2018EUR

1. Amtsbezüge einschl. Zulagen und Zuwendungen 149.600 149.600

2. Dienstaufwandsentschädigung 4.100 4.100

Summe: 153.700 153.700

422 01 011 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten (Richte-rinnen und Richter)

5.750.0005.630.057

6.032.000 5.913.500

Amtsbezeichnung Bes.-Gr. Ea 2016 2017 2018

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 01 Ministerium

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 422 01

Leerstellen:

Erläuterungen:

Dienstbezüge einschl. gesetzliche Zulagen und Zuwendungen.

Abgänge

Umwandlung/Umsetzung

Zugänge

Staatssekretärin, Staatssekretär B9 IV 1,00 1,00 1,00

Ministerialdirigentin, Ministerialdirigent B6 IV 4,00 4,00 4,00

Leitende Ministerialrätin, Leitender Ministerialrat B3 IV 6,50 6,50 6,50

Ministerialrätin, Ministerialrat A16 IV 11,25 11,25 11,25

Medizinaldirektorin, Medizinaldirektor A15 IV 0,00 0,00 0,00

Regierungsdirektorin, Regierungsdirektor A15 IV 13,75 16,75 16,75

Oberregierungsrätin, Oberregierungsrat A14 IV 6,00 8,00 8,00

Regierungsrätin, Regierungsrat A13 IV 3,00 3,50 3,50

Regierungsrätin, Regierungsrat A13 III 31,33 31,33 31,33

Amtsrätin, Amtsrat A12 III 11,60 11,60 11,60

Regierungsamtfrau, Regierungsamtmann A11 III 16,88 17,88 17,88

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2020 Ver-waltungs-/ Prüfbehörde (ESF)

2018: 1,00 im Jahr 2020 Ver-waltungs-/ Prüfbehörde (ESF)

Regierungsoberinspektorin, Regierungsoberin-spektor

A10 III 1,00 1,00 0,00

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2017 Abbau 2000 Stellen

Regierungsinspektorin, Regierungsinspektor A9+AZ II 1,00 1,00 1,00

Regierungsinspektorin, Regierungsinspektor A9 II 1,50 1,50 1,50

Regierungshauptsekretärin, Regierungshauptse-kretär

A8 II 0,50 0,50 0,50

Zusammen: 109,31 115,81 114,81

Regierungsrätin, Regierungsrat A13 III 0,00 1,00 1,00

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2021

2018: 1,00 im Jahr 2021

Zusammen: 0,00 1,00 1,00

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 109,31 115,81 114,81

2017 2018

Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

0,00 1,00 A10 Regierungsoberinspektorin, Regierungsoberin-spektor

Abbau 2000 Stellen

0,00 1,00 Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

0,00 1,00 Stellen Abgänge insgesamt

0,00 -1,00 Stellen Zugänge/Abgänge

Umsetzungen und sonstige Umwandlungen

1,00 0,00 A15 Regierungsdirektorin, Regierungsdirektor Umwandlung / Umsetzung von 06 04 / 422 01

- 10 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 01 Ministerium

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 422 01

Leerstellen

Zugänge

Erläuterungen:

Vgl. Titel 422 01.

Erläuterungen:

Entgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte insbesondere in Fällen des Mutterschutzes sowie bei Abordnungen an Stellen außerhalb der Landesverwaltung und Beurlau-bungen unter 12 Monaten.

2,00 0,00 A15 Regierungsdirektorin, Regierungsdirektor Umwandlung / Umsetzung von 06 04 / 422 01

2,00 0,00 A14 Oberregierungsrätin, Oberregierungsrat Umwandlung / Umsetzung von 06 04 / 422 01

0,50 0,00 A13 Regierungsrätin, Regierungsrat Umwandlung / Umsetzung von 06 04 / 422 01

1,00 0,00 A11 Regierungsamtfrau, Regierungsamtmann Umwandlung / Umsetzung von 06 04 / 422 01

6,50 0,00 Sonstige Umwandlungen / Umsetzungen

6,50 0,00 Stellen Zugänge insgesamt

6,50 0,00 Stellen Zugänge/Abgänge

Zugänge im Haushaltsvollzug des abgelaufenen Haushaltsjahres

1,00 0,00 A13 Regierungsrätin, Regierungsrat

1,00 0,00 Zugänge Haushaltsvollzug

1,00 0,00 Stellen Zugänge insgesamt

1,00 0,00 Stellen Zugänge/Abgänge

422 04 011 Bezüge der abgeordneten Beamtinnen und Beamten (Rich-terinnen und Richter)

250.000170.034

255.000 250.000

Ea 2016 2017 2018

IV 3,00 3,00 3,00

III 3,00 3,00 3,00

II 0,00 0,00 0,00

I 0,00 0,00 0,00

Zusammen: 6,00 6,00 6,00

422 11 011 Nachversicherung der ausgeschiedenen Beamtinnen und Beamten (Richterinnen und Richter)

100 100 100

(424 01)2018

011 Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamten-versorgung nach § 3a LFinFG (aus der Besoldungsanpas-sung)

32.00031.092

33.500

427 01 011 Entgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte 185.000167.524

200.000 186.300

427 09 011 Beschäftigungsentgelte an Praktikantinnen, Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre

1.500 1.500 1.500

427 15 011 Entgelte für Vertretungskräfte im Rahmen von Freistellun-gen zur Wahrnehmung eines kommunalen Ehrenamtes als Ortsbürgermeister/in

0 0 0

- 11 -

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06 01 Ministerium

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 427 15

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Leertitel in 2018.

Entschädigungen für die/den Landeswahlbeauftragten sowie deren/dessen Stellvertreter/in. Aufwendungen für den Landeswahlausschuss einschließlich Sachausgaben.

Stellenplan:

Nichttechnischer Dienst

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei dem Titel 233 15 geleistet werden.

427 35 011 Aufwendungen im Zusammenhang mit den Sozialversiche-rungswahlen 2017

7.200 3.800 0

427 36 011 Aufwendungen für Dienst- und Werkvertragspartner 45.00014.700

50.800 45.000

428 01 011 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 5.106.2004.969.592

5.347.900 5.055.000

EntgeltGr 2016 2017 2018

at 1,00 2,00 2,00

E 15 4,00 4,00 4,00

E 14 0,00 0,00 0,00

E 13 1,00 1,00

E 12 5,50 5,50 5,50

E 11 3,00 4,00 4,00

davon kw 2017: 0,75 im Jahr 2020 Ver-waltungsbehörde (ESF)

2018: 0,75 im Jahr 2020 Ver-waltungsbehörde (ESF)

E 10 0,00 0,00 0,00

E 9 4,00 5,00 4,50

davon kw 2017: 0,50 im Jahr 2017 Abbau 2000 Stellen

E 8 14,00 15,00 15,00

E 6 5,00 5,00 5,00

E 5 20,03 19,03 19,03

davon kw 2017: 0,50 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

2018: 0,50 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

E 4 3,00 3,00 3,00

E 3 0,00 0,00 0,00

E 2 0,00 0,00 0,00

Azubi 5,00 5,00 5,00

Zusammen: 64,53 68,53 68,03

- 12 -

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06 01 Ministerium

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 428 01

Leerstellen:

Nichttechnischer Dienst

Übertariflich erhalten Beschäftigte

Erläuterungen:

Entgelte einschl. (tarifliche) Zulagen und Zuwendungen sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur zusätzlichen Altersversorgung der tariflichen, au-ßertariflichen und abgeordneten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Auszubildenden.

Abgänge

atBAT 1,00 1,00 1,00

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2018

2018: 1,00 im Jahr 2018

E 14 1,00 0,00

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2017

E 13 1,50 0,00 0,00

E 10 1,00 1,00 1,00

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2021

2018: 1,00 im Jahr 2021

E 9 1,00 1,00 1,00

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2018

2018: 1,00 im Jahr 2018

E 6 0,50 0,50 0,50

davon kw 2017: 0,50 im Jahr 2018

2018: 0,50 im Jahr 2018

E 5 1,00 0,00 0,00

E 4 1,00 1,00

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2021

2018: 1,00 im Jahr 2021

Zusammen: 6,00 5,50 4,50

In einer Stelle der EntgeltGr Vergütung nach EntgeltGr

E 5 - II E 9 - III 1,00 1,00 1,00

E 5 - II E 8 - II 3,00 3,00 3,00

E 5 - II E 6 - II 2,00 2,00 2,00

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 64,53 68,53 68,03

2017 2018

Sonstige Abgänge (auch im Haushaltsvollzug des abgelaufenen Haushaltsjahres)

Nichttechnischer Dienst

1,00 0,00 E 5 Abbau 2000 Stellen

1,00 0,00 Sonstige Abgänge

Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

Nichttechnischer Dienst

0,00 0,50 E 9 Abbau 2000 Stellen

0,00 0,50 Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

- 13 -

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06 01 Ministerium

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Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 428 01

Umwandlung/Umsetzung

Zugänge

Leerstellen

Zugänge

Abgänge

1,00 0,50 Stellen Abgänge insgesamt

-1,00 -0,50 Stellen Zugänge/Abgänge

Umsetzungen und sonstige Umwandlungen

Nichttechnischer Dienst

1,00 0,00 at Umwandlung / Umsetzung von 06 04 / 428 01

1,00 0,00 E 13 Umwandlung / Umsetzung von 06 04 / 428 01

1,00 0,00 E 11 Umwandlung / Umsetzung von 06 04 / 428 01

1,00 0,00 E 9 Umwandlung / Umsetzung von 06 04 / 428 01

1,00 0,00 E 8 Umwandlung / Umsetzung von 06 04 / 428 01

5,00 0,00 Sonstige Umwandlungen / Umsetzungen

5,00 0,00 Stellen Zugänge insgesamt

5,00 0,00 Stellen Zugänge/Abgänge

Zugänge im Haushaltsvollzug des abgelaufenen Haushaltsjahres

Nichttechnischer Dienst

1,00 0,00 E 14

1,00 0,00 E 4

2,00 0,00 Zugänge Haushaltsvollzug

2,00 0,00 Stellen Zugänge insgesamt

Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

Nichttechnischer Dienst

0,00 1,00 E 14

1,50 0,00 E 13

1,00 0,00 E 5

2,50 1,00 Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

2,50 1,00 Stellen Abgänge insgesamt

-0,50 -1,00 Stellen Zugänge/Abgänge

428 08 011 Überstundenentgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer

2.0002.981

3.000 2.000

432 01 018 Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten 5.000.0004.915.128

4.950.000 4.950.000

432 02 018 Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen von Beamtinnen und Beamten

1.700.0001.534.748

1.609.200 1.619.100

(434 01)2018

018 Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamten-versorgung nach § 3a LFinFG (aus der Versorgungsanpas-sung)

180.900172.904

180.900

- 14 -

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06 01 Ministerium

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Veranschlagt ist der voraussichtliche Bedarf an Beihilfen für Landesbedienstete (ausgenommen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger) aufgrund der Beihilfenverordnung.

Erläuterungen:

Veranschlagt sind die Mittel für die amtsärztlichen und ärztlichen Untersuchungen für die Einstellung und die Anstellung sowie für die Ausübung bestimmter Funktionen im öffentlichen Dienst und die Mittel für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Bediensteten.

Erläuterungen:

Veranschlagt ist der voraussichtliche Bedarf an Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und dgl. aufgrund der Beihilfenverordnung.

Erläuterungen:

Leertitel.

Umsetzung wegen haushaltssystematischer Anpassung bzw. Umsetzung wegen Änderung der haushaltssystematischen Vorschriften von 06 01 - 636 02. ( Ansatz 2016: 0 EUR.)

Es erfolgt die Verausgabung von Erstattungsleistungen aus dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz; entsprechende Inanspruchnahmefälle sind in der Regel nicht planbar.

Erläuterungen:

Es können auch Prämien für anerkannte Verbesserungsvorschläge im Rahmen des Ideenmanagements in der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung geleistet werden.

441 01 841 Beihilfen 288.000282.180

288.000 288.000

443 01 011 Unfallfürsorge für Beamtinnen und Beamte (Richterinnen und Richter)

1.500 1.500 1.500

443 03 018 Unfallfürsorge für Versorgungsempfängerinnen und Versor-gungsempfänger

1.500 1.500 1.500

443 05 011 Ärztliche Untersuchungen sowie arbeitssicherheitsrechtli-che Maßnahmen im öffentlichen Dienst

10.00014.016

10.800 10.800

446 01 018 Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versor-gungsempfänger

1.435.0001.443.223

1.435.000 1.406.000

446 46neu

011 Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen für beihilfeberechtigte Pflegebedürftige

0 0

452 01 011 Erstattungen an Versicherungsträger (im Zuge der Durch-führung des Versorgungsausgleichs nach dem 1. EheRG)

50.00059.841

51.700 51.700

453 01 011 Trennungsgeld, Umzugskostenvergütungen 5.0005.392

5.500 5.500

459 69 011 Vermischte Personalausgaben 200 200 200

Summe HGr. 4: 20.223.70019.578.481

20.636.900 19.962.700

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06 01 Ministerium

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

HGr. 5: Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

Erläuterungen:

Aus diesem Titel können auch Ausgaben für das zentrale Beschaffungswesen des Landes geleistet werden.

Weniger entsprechend der Ist-Entwicklung.

Erläuterungen:

In Betracht kommen: 7 Dienstfahrzeuge (Personenwagen)

Erläuterungen:

Heizung, Beleuchtung, sonstige Energiekosten, Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung, Steuern, Abgaben und Sonstiges (z.B. Wartungsverträge, Pflege der Au-ßenanlagen sowie Verbrauchsmittel und kleinere Gebrauchsgegenstände bis zum Anschaffungswert von 50 EUR im Rahmen der Hausbewirtschaftung).

Aus dem Titel können auch Ausgaben im Rahmen des Energie-/Medieneinspar-Contracting geleistet werden, Erstattungen können abgesetzt werden.

In Betracht kommt:

1 Dienstgebäude mit 6.040 qm Nutz- und Nebenraumfläche.

Weniger entsprechend der Ist-Entwicklung.

Erläuterungen:

Anmietung von Parkplätzen.

Erläuterungen:

Mieten für Fotokopiergeräte.

511 01 011 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte und Ausstattungsgegenstände

155.500155.274

159.000 162.000

2017EUR

2018EUR

1. Geschäftsbedarf 39.000 40.000

2. Bücher, Zeitschriften 49.500 50.000

3. Post- und Fernmeldedienstleistungen, Hörfunk- und Fernsehgebühren 49.500 50.000

4. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Maschinen für Verwaltungszwecke 21.000 22.000

5. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände in Amts-, Dienst- und Werkdienstwohnungen 0 0

Summe: 159.000 162.000

514 01 011 Fahrzeughaltung, Verbrauchsmittel, persönl. Ausrüstungs-gegenstände

39.00039.571

39.000 39.000

2017EUR

2018EUR

1. Haltung von Dienstfahrzeugen 37.500 37.500

2. Verbrauchsmittel 500 500

3. Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände 1.000 1.000

Summe: 39.000 39.000

517 01 011 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 241.000216.514

232.000 237.000

518 01 011 Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume 6.400 12.700 12.700

518 02 011 Mieten und Pachten für Maschinen und Geräte 30.00031.316

30.000 30.000

- 16 -

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06 01 Ministerium

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Anzahl der geleasten Dienstfahrzeuge: 6 Pkw

Mehr entsprechend der Bedarfsentwicklung.

Erläuterungen:

Reisekosten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aus- und Fortbildung sowie sonstige sächliche Verwaltungsausgaben für die Aus- und Fortbildung.

Erläuterungen:

Reisekostenvergütungen für den allgemeinen Dienstreiseverkehr, Vergütungen für Reisen in Personalvertretungsangelegenheiten, Sonstiges.

Erläuterungen:

Reisekostenpauschalvergütung für:

Erläuterungen:

Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig. Die Mittel können bis zu 15 v.H. des Ansatzes auch für notwendige interne Repräsentationsmaßnahmen verwendet werden.

518 05 011 Nutzungsentgelte und Pachten an den Landesbetrieb Lie-genschafts- und Baubetreuung bzw. dessen Rechtsnachfol-ger

598.500576.197

602.600 608.600

518 13 011 Leasing von Dienstfahrzeugen 16.00022.321

19.000 19.300

519 05 011 Kleinere hauswirtschaftliche Instandsetzungen, kleinere bauliche Maßnahmen und Schönheitsreparaturen bei Objek-ten des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung bzw. dessen Rechtsnachfolger

9.60010.534

10.000 10.000

525 01 011 Aus- und Fortbildung 37.70030.476

37.700 37.700

526 01 011 Kosten für Sachverständige 23.7005.900

23.300 23.300

526 11 011 Gerichts- und ähnliche Kosten 11.9001.425

11.700 11.700

527 01 011 Reisekostenvergütungen 140.000142.371

145.000 145.000

527 02 011 Reisekostenpauschalvergütungen 11.90011.243

11.900 11.900

2017EUR

2018EUR

1. Ministerin 2.500 2.500

2. Staatssekretär 2.000 2.000

3. 2 Kraftfahrer 7.400 7.400

Summe: 11.900 11.900

529 01 011 Verfügungsmittel 12.80010.674

12.800 12.800

- 17 -

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06 01 Ministerium

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Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 529 01

Erläuterungen:

Kosten für Veröffentlichungen und Informationsmaterial einschließlich Informationsveranstaltungen.

Erläuterungen:

Maßnahmen der Gesundheitsförderung im Rahmen des Gesundheitsmanagements sowie weitere Maßnahmen der Personalentwicklung.

Erläuterungen:

Maßnahmen im Rahmen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

2017EUR

2018EUR

1. Ministerin 9.900 9.900

2. Staatssekretär 2.900 2.900

Summe: 12.800 12.800

531 01 013 Presse und Information 2.500955

2.500 2.500

531 02 011 Veröffentlichungen, Dokumentationen, sonstige Öffentlich-keitsarbeit

132.000109.051

129.400 129.400

Die Ausgaben sind übertragbar.Abweichend von § 61 Abs. 1 und § 63 Abs. 3 LHO dürfen Veröf-fentlichungen und Dokumentationen unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.

533 01 011 Haftung für Schadenersatz, auch aus Billigkeitsgründen 200 200 200

Einnahmen (insbesondere Erstattungen) sind von der Ausgabe abzusetzen.

547 01 011 Gesundheitsmanagement und andere Maßnahmen der Per-sonalentwicklung

10.0002.992

10.000 10.000

547 02 011 Vereinbarkeit von Beruf und Familie 2.400705

2.400 2.400

547 69 011 Vermischte sächliche Verwaltungsausgaben 2.0002.259

2.000 2.000

Aus Titelgruppen: 26.60027.065

25.400 25.400

Außerplanmäßige T. / Ausgabereste / Weggefallene T.

Summe HGr. 5: 1.509.7001.396.845

1.518.600 1.532.900

- 18 -

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06 01 Ministerium

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

Weggefallene Titel

Erläuterungen:

Umsetzung wegen haushaltssystematischer Anpassung bzw. Umsetzung wegen Änderung der haushaltssystematischen Vorschriften nach 06 01 - 446 46.

HGr. 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Erläuterungen:

Ersatz und Ergänzung von technischem Gerät sowie Ergänzungsausstattung der Büro- und Funktionsräume des Dienstgebäudes.

HGr. 9: Besondere Finanzierungsausgaben

(636 02) 011 Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

0

Summe HGr. 6: 0

812 01 011 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen 17.00052.230

17.000 17.000

Außerplanmäßige T. / Ausgabereste / Weggefallene T.965.373

Summe HGr. 8: 17.0001.017.603

17.000 17.000

Aus Titelgruppen: 800800

800 800

Summe HGr. 9: 800800

800 800

- 19 -

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06 01 Ministerium

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Titelgruppen

Ausgaben

TGr. 99: Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik

Die Ausgaben bei TG 99 sind gegenseitig deckungsfähig.Neben der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Ausgaben der TG 99 gilt zwischen den Titeln der Titelgruppe und den sonsti-gen Titeln innerhalb des Kapitels die allgemeine Deckungsfähigkeit nach den haushaltsgesetzlichen Bestimmungen.

Erläuterungen:

Änderung der Veranschlagung wegen Änderung der Haushaltssystematischen Richtlinien.

Ankauf, Miete und Wartung von fachspezifischer Software.

Erläuterungen:

Fachspezifische Aus- und Fortbildung in der Datenverarbeitung.

Erläuterungen:

Leertitel.

Änderung der Veranschlagung wegen Änderung der Haushaltssystematischen Richtlinien.

Erläuterungen:

Kostenerstattung an das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation für die Überlassung von Daten, die im webbasierten geografischen Informationssystem des MSAGD verwendet werden.

Vereinnahmung bei Kapitel 03 22 Titel 381 01.

511 99neu

011 Geräte und Ausstattungsgegenstände für die Datenverarbei-tung, Datenübertragung, Software

22.100 22.100

525 99 011 Aus- und Fortbildung 3.5002.730

3.300 3.300

539 99 011 Werkverträge, Aufträge und Dienstleistungen 23.10024.335

0 0

981 99 891 Kostenerstattungen der Landesverwaltungen für den Erwerb und die Aktualisierung von Geobasisinformationen

800800

800 800

Nachrichtlich: Summe TGr. 99: 27.40027.865

26.200 26.200

Nachrichtlich: Summe Ausgaben der Titelgruppen 27.40027.865

26.200 26.200

- 20 -

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06 01 Ministerium

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Abschluss

Einnahmen

Ausgaben

HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schulden-dienst und dgl.

2.0001.944

2.500 2.500

HGr. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

40.00046.172

45.000 40.000

Gesamteinnahmen 42.00048.115

47.500 42.500

HGr. 4 Personalausgaben 20.223.70019.578.481

20.636.900 19.962.700

HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

1.509.7001.396.845

1.518.600 1.532.900

HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

0

HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investiti-onsförderungsmaßnahmen

17.0001.017.603

17.000 17.000

HGr. 9 Besondere Finanzierungsausgaben 800800

800 800

Gesamtausgaben 21.751.20021.993.729

22.173.300 21.513.400

Überschuss (+) / Zuschuss (-) -21.709.200-21.945.614

-22.125.800 -21.470.900

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Kapitel 06 02 Allgemeine Bewilligungen

Vorwort zu Kapitel 06 02 – Allgemeine Bewilligungen – I. Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsschutz

1. Leistungsauftrag zur arbeitsmarktpolitischen Förderung Rechtsgrundlagen: Die Förderung findet statt auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), besonders § 44 LHO und der dazu erlas-senen Verwaltungsvorschrift, einschließlich der dazu ergangenen Nebenbestimmungen sowie des Landesverwaltungsver-fahrensgesetzes (LVwVfG) in Verbindung mit den bundesrechtlichen Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Zudem sind für die jeweilige ESF-Förderperiode das operationelle Programm des Landes Rheinland-Pfalz für den Europäischen Sozialfonds sowie die einschlägigen EG-Verordnungen zu berücksichtigen. Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht und zur Sicherung des Fachkräftebedarfs bestehen folgende Schwerpunkte:

� die Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen mit Bleibeperspektive in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt � die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit und hier insbesondere des Langzeitleistungsbezuges � die Beseitigung des Fachkräftemangels, insbesondere auch in den Gesundheitsfachberufen sowie

mit diesen drei Zielen einhergehend die Bekämpfung der Armut

Die Ausgaben belaufen sich voraussichtlich wie folgt:

Haushaltsstelle 2017 2018 0602-684 19 10.700.700 € 10.850.700 € 0675-684 22 700.000 € 300.000 € 0602-684 18 15.567.000 € 15.879.000 € Gesamtausgaben: 26.967.700 € 27.029.700 €

Die Europäische Kommission hat das operationelle Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Rheinland-Pfalz für die Förderperiode 2014-2020 genehmigt. Die arbeitsmarktpolitischen Mittel des Landes orientieren sich stark an der Förder-systematik des Europäischen Sozialfonds. Der bisher ausgebrachte Leistungsauftrag ist entsprechend den Förderstrukturen des Europäischen Sozialfonds anzupassen. Einen weiteren Ansatz bilden die grenzüberschreitenden Maßnahmen, die beispielsweise überregionale Arbeitsangebots- und Nachfrageprozesse beleuchten und helfen, deren Effekte für Rheinland-Pfalz nutzbar zu machen. So beteiligt sich das Land an der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonische Re-gion - Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens. Darüber hinaus fördert das Land seit Jahren Projekte im Rahmen der EU-RES-Transfrontaliers Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz sowie Oberrhein.

2. Ziel der „Initiative Gesundheitswirtschaft Rheinland-Pfalz“ ist es, die erheblichen Innovations- und Beschäftigungspoten-ziale des Bereiches Gesundheitswirtschaft für Rheinland-Pfalz zu identifizieren und aufzugreifen, um diesen bedeutenden Zukunfts- und Wachstumssektor zu erschließen und weiter zu entwickeln. Infrastrukturmaßnahmen, Modellprojekte, Initiativen und Netzwerke in der Gesundheitswirtschaft werden daher unterstützt und gefördert. Mit 16,5 % (Stand Ende 2011) aller Beschäftigten hat die Gesundheitswirtschaft eine hohe Bedeutung für das Land. In den letzten Jahren sind überdurchschnitt-lich viele neue sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in den Gesundheitsberufen entstanden. Die Kern-philosophie der Initiative Gesundheitswirtschaft ist eine konsequente strategische Ausrichtung an sektorübergreifenden Ver-sorgungsketten und Systemlösungen. Der medizinisch-technische Fortschritt ist eine wichtige Grundlage einer leistungsfähi-gen Versorgung. Telematik im Gesundheitswesen ist eine wichtige Säule der Initiative Gesundheitswirtschaft im MSAGD in den kommenden Jahren. Entsprechende Konzepte werden gefördert.

3. Hauswirtschaftliche Berufsbildung soll die Qualität der hauswirtschaftlichen Berufe steigern, Privathaushalte als Beschäf-tigungsorte stärker als bisher erschließen und damit illegale Beschäftigung minimieren sowie die Weiterentwicklung der Qua-litätsstandards der hauswirtschaftlichen Dienstleistungen wahrnehmen. Die Landesarbeitsgemeinschaft für hauswirtschaftli-che Bildung Rheinland-Pfalz e.V. (LAG) als Vertretung der Verbände der Hauswirtschaft in Rheinland-Pfalz übernimmt diese Aufgabe als Partner des Landes. Diese zentrale Arbeit in dem sich entwickelnden Bereich Hauswirtschaft wird auch im Jahr 2017/2018 finanziell gefördert.

4. Die Fachberufe des Gesundheitswesens (Gesundheitsfachberufe), insbesondere die Pflegeberufe, werden zur Siche-rung des Bedarfes an Angehörigen der Gesundheitsfachberufe und zur qualitativen Verbesserung der Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich gefördert. Schulträger von Ausbildungsstätten für Gesundheitsfachberufe bekommen Zuschüsse zu den laufenden Personal- und Sach-kosten des Unterrichtsbetriebes. Darüber hinaus werden Arbeitsmarkt- sowie Modell- und Forschungsprojekte im Bereich der Gesundheitsfachberufe durchgeführt.

5. Zu den im MSAGD angesiedelten Bereichen des Arbeitsschutzes gehören der soziale, der technische und der medizinische Arbeitsschutz. Er ist für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie für die soziale und wirtschaftliche Stabilität, Wachstum und Produktivität von entscheidender Bedeutung. Das MSAGD ist die oberste Verwal-tungsbehörde im Arbeitsschutz in Rheinland-Pfalz und hat die Fachaufsicht über die Struktur- und Genehmigungsdirektionen als zuständige Arbeitsschutzbehörden für 205.300 rheinland-pfälzische Betriebe mit über 1,4 Millionen Arbeitsplätzen. Diese werden im Rahmen des Vollzugs der Arbeitsschutzgesetze durch Beratungen, Präventionsmaßnahmen, Unterweisungen und Kontrollen unterstützt. Ferner gehört zu den Aufgaben des Ministeriums auch die Überwachung des Inverkehrbringens und des sicheren Betriebs von energetisch betriebenen Medizinprodukten (aktive Medizinprodukte). Sowohl Patientinnen und Patienten als auch

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Ärztinnen und Ärzte und Pflegepersonal gehören zum Kreis der Personen, deren Sicherheit die Gewerbeaufsicht zu überwa-chen hat. Zur schwerpunktartigen Kontrolle von Medizingeräten überprüft die Gewerbeaufsicht jährlich mit fachlicher Unter-stützung von Sachverständigen die Einhaltung der Vorschriften des Medizinprodukterechts bei Betreiberinnen und Betreibern derartiger Geräte. Für die Mitwirkung der Sachverständigen bei diesem Projekt werden Mittel bereitgestellt.

6. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz hat den gesetzlichen Auftrag (Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)), in den öffentli-chen Bereichen des Landes Rheinland-Pfalz Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Versi-cherten wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Ihr Aufgaben- und Leis-tungsspektrum entspricht damit dem der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Darüber hinaus sind bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz Kinder in Tageseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler und Studierende versichert. Insgesamt sind rund 1,5 Millionen Menschen, darunter 850.000 Kinder, Jugendliche und Studierende, bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz versi-chert. Die Unfallkasse finanziert sich durch Umlagen, die von den Unternehmern (Arbeitgebern) zu zahlen sind.

II. Soziales – Teilhabe der Menschen stärken

1. Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Die Teilhabe an allen Lebensbereichen ist ein verbrieftes Recht aller Menschen mit Behinderungen. Die UN – Behinder-tenrechtskonvention konkretisiert dieses elementare Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen und beschreibt die Schritte auf dem Weg zu einer vollumfänglichen „Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ als ein zentrales politisches Ziel. Das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen verpflichtet ebenfalls zur Umsetzung einer inklusiven Ge-sellschaft und formuliert als Ziel, die Verwirklichung gleicher Chancen in den grundlegenden Lebensbereichen Bildung, Arbeit, Wohnen und Freizeit. Bereits in 2010 hat das Land mit dem Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behin-dertenrechtskonvention seine Bereitschaft deutlich gemacht, in allen Lebensbereichen für Menschen mit Behinderungen aktiv zu werden. Dieser politische Wille wurde durch die Fortschreibung des Aktionsplans zu einem Landesaktionsplan 2015 ver-stetigt, ausgeweitet und weiterentwickelt. Erste Ziele wurden erreicht und darauf aufbauende Herausforderungen wurden identifiziert. In den nächsten Jahren steht das Land daher vor der Aufgabe, die Infrastruktur und die Vernetzung zur Gestaltung der sozialen Verhältnisse weiter inklusiv zu entwickeln, um Menschen mit Behinderungen die Teilhabe an allen gesellschaft-lichen Bereichen von Anfang an zu gewährleisten. � Kontinuierliche Fortschreibung des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

in Rheinland-Pfalz

Mit der im Dezember 2015 vorgelegten Fortschreibung des Landesaktionsplans hat sich die Landesregierung zu einer zielorientierten und planvollen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Rheinland-Pfalz bekannt. In den kom-menden Jahren steht nun die kontinuierliche Kontrolle sowie Evaluation der Maßnahmen des Plans sowie deren Wirk-samkeit für ein inklusives Rheinland-Pfalz an. Dabei werden die Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Be-hinderungen sowie die Zivilgesellschaft beteiligt. Durch ein kontinuierliches Controlling-Verfahren innerhalb der Landes-regierung sollen die einzelnen Ressorts weiter an die Querschnittsaufgabe der Inklusion herangeführt und bestehende Strukturen gefestigt werden.

� Interessenvertretung behinderter Menschen Zur Erreichung dieser Ziele trägt die Zusammenarbeit mit den Interessenvertretungen behinderter Menschen als Exper-tinnen und Experten in eigenen Angelegenheiten wesentlich bei. Umgesetzt wird sie im Landesbeirat zur Teilhabe behin-derter Menschen in der Vernetzung mit den kommunalen Behindertenbeiräten und -beauftragten sowie mit den Selbst-vertretungen der Wohnheime und Werkstätten für behinderte Menschen. Der Landesbeauftragte für die Belange behin-derter Menschen unterstützt die Selbstvertretungen der Menschen mit Behinderungen und fördert die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Rheinland-Pfalz.

� Gemeindenahe Wohnformen Wohnen und gesellschaftliche Teilhabe sind menschliche Grundbedürfnisse, die auch für pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderungen gewährleistet werden müssen. Alternative Wohnformen tragen auf ganz unterschiedliche Art dazu bei, ein selbstbestimmtes Wohnen in jedem Lebensalter zu ermöglichen. Die Bandbreite der alternativen Wohn-formen reicht von gemeinschaftlichen Wohnprojekten, in denen Menschen jeden Alters selbstbestimmt leben können ohne allein zu sein, über möglichst wohnortnahe und kleinteilige Senioren- und behindertengerechte Wohnangebote mit möglichst frei wählbaren Hilfs- und Betreuungsleistungen, mit Angeboten zur Begegnung und Teilhabe und einer Einbin-dung ins Quartier (Service-Wohnen, Mehrgenerationenwohnen aber auch Quartiersprojekte), bis hin zu selbst organisier-ten Pflegewohngemeinschaften und ambulant betreuten Pflegewohngruppen, in denen Menschen mit Pflegebedarf oder mit Behinderungen gemeinsam leben und frei wählen können, welche Pflegeleistung sie von welchem Anbieter in An-spruch nehmen wollen. Mit seinem Beratungsnetzwerk bietet das Land hierbei Informationen zu neuen Wohnformen, Unterstützung beim Aufbau gemeinschaftlicher Wohnprojekte sowie eine gemeinsame Erarbeitung von Lösungen zum barrierefreien Um- und Aus-bau an.

� Persönliche Budgets Menschen mit Behinderungen sollen – wie alle anderen Menschen auch – mitten in unserer Gesellschaft leben können. Die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen soll sich an ihren individuellen Bedürfnissen orientieren. Ein wichtiges Instrument auf dem Weg dahin waren und sind Persönliche Budgets. Unter Beachtung ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse sollen sie Entscheidungen, die sich auf ihr Leben auswirken, eigenverantwortlich treffen können. Im Mittelpunkt stehen ihre angemessenen Wünsche und die notwendigen Bedarfe.

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Durch die Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes beteiligt sich das Land ab 1. Januar 2014 an den anderweitig nicht gedeckten Ausgaben der ambulanten Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) der örtlichen Sozialhilfeträger. Die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Sozialhilfe erhalten dadurch noch verlässlichere Rahmen-bedingungen. Von Seiten des Landes wird dadurch dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ noch mehr Rechnung getra-gen: Durch die Kostenbeteiligung des Landes an den ambulanten Aufwendungen wird eine fiskalische Vergleichbarkeit mit den stationären Aufwendungen hergestellt.

� Frühförderung und Förderung von Kindern mit Behinderung im Vorschulalter Zur Unterstützung der Eltern bei der anspruchsvollen und zeitintensiven Pflege und Betreuung der Kinder steht ein Netz mit speziellen ambulanten Kinderkrankenpflegediensten zur Verfügung. Zur Weiterentwicklung der Versorgungs- und Be-treuungsstrukturen hat das Land die „Fachberatungsstelle für Fragen rund um die Pflege und Betreuung schwerstkranker und chronisch kranker Kinder Rheinland-Pfalz“ eingerichtet. Durch die Kooperation der Fachberatungsstelle mit den 135 Pflegestützpunkten in Rheinland-Pfalz kann auch die flächendeckende Beratung betroffener Eltern sichergestellt werden. In Rheinland-Pfalz bieten acht Sozialpädiatrische Zentren mit angegliederten Frühförderstellen Leistungen der Sozialpä-diatrie und der Frühförderung an. Durch insgesamt 31 Außenstellen ist eine wohnortnahe Versorgung der Kinder möglich. Die Frühförderung sinnesbehinderter Kinder wird in der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied, der Lan-desschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied, der Wilhelm Hubert Cüppers-Schule Trier sowie dem Pfalzinstitut für Hörsprachbehinderte Frankenthal erbracht. Damit existiert ein dichtes Netz an diagnostischer und therapeutischer Infrastruktur für betroffene Kinder, Jugendliche und deren Eltern. Frühförderung ist der erste Schritt zu Teilhabe und mehr Selbstbestimmung. Es sind in Zukunft verstärkt Methoden und Instrumente zu entwickeln, um eine „Inklusion von Anfang an“ für Neugeborene möglich zu machen. Vernetzte Hilfen und Unterstützungsangebote für Kinder und ihre Eltern sind stärker zu entwickeln. Frühförderung und frühe Hilfen sind aufei-nander abzustimmen. Für Eltern von Kindern mit Behinderungen im Vorschulalter besteht in Rheinland-Pfalz die Wahlmöglichkeit zwischen den Angebotsformen der „Einzelintegration in Kindertagesstätten“, „integrativen Gruppen“ und „heilpädagogischen Gruppen“. In den integrativen und heilpädagogischen Gruppen wurden im Jahr 2015 insgesamt 1.856 Kinder mit Behinderungen und 1.842 Kinder ohne Behinderungen gefördert.

� Berufliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben Die Beschäftigung behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist ein vorrangiges Anliegen der Behinder-tenpolitik des Landes. Um als Arbeitgeberin ihrer Vorbildfunktion bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen gerecht zu werden, hat die Landesregierung das Programm zur Beschäftigung arbeitsloser schwerbehinderter Menschen im Landesdienst aufgelegt. Mit diesem Förderinstrument werden befristete oder unbefristete Einstellungen behinderter Menschen finanziert. Teil des Maßnahmenpaketes ist auch ein Stellenpool zur Verbesserung der Ausbildungssituation junger schwerbehinderter Menschen. 40 Stellen stehen 2018 ausschließlich für schwerbehinderte Auszubildende bereit. Darüber hinaus soll mit dem „Budget für Arbeit“ behinderten Menschen, die zur Aufnahme in eine Werkstatt für behin-derte Menschen (WfbM) anstehen oder dort bereits arbeiten, die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsleben erleichtert wer-den. Weiter gibt es in Integrationsfirmen ca. 900 Arbeitsplätze, in denen schwerbehinderte Menschen mit Unterstützung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Integrationsfachdienste sind ein weiteres Instrument zur Eingliederung behinderter Menschen in den allgemeinen Arbeits-markt. Notwendig ist eine persönliche Begleitung und Beratung frühzeitig vor dem Übergang von der Schule in den Beruf, die wir in allen Bezirken der Agentur für Arbeit durch Integrationsfachdienste sicherstellen.

2. Wohlfahrtsverbände Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege erhalten zur Wahrnehmung sozialer Aufgaben Globalzuschüsse. Daneben ge-währt das Land den Wohlfahrtsverbänden Zuwendungen zur Initiierung, Begleitung und Weiterentwicklung des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements und zur Stärkung der ehrenamtlichen Hilfe von Bürgerinnen und Bürgern im sozialen Be-reich. Es werden Maßnahmen gefördert, die die ehrenamtliche Mitarbeit stabilisieren, verbessern und anregen.

3. Hilfe für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten In Rheinland-Pfalz besteht ein differenziertes Hilfesystem, das für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten pro-fessionelle Unterstützung in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form anbietet. Das Land Rheinland-Pfalz finanziert als überörtlicher Träger der Sozialhilfe in 19 Einrichtungen, die sich in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände befinden, insge-samt 433 Plätze zur Resozialisierung wohnungsloser Menschen. Außerdem beteiligt sich das Land mit 50 Prozent an den Kosten von 96 Wohngemeinschaftsplätzen an 14 Standorten, die dazu dienen, wohnungslose Menschen sowie aus Freiheits-entziehung Entlassene wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Darüber hinaus werden zwölf Plätze des dezentralen statio-nären Wohnens für junge Wohnungslose und wohnungslose Frauen zur Verfügung gestellt, mit dem Ziel, eine selbstständige Lebensführung der Betroffenen zu fördern. Neben den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, die der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege angehören, soll die Obdachlo-seninitiative „Platte“ e.V. in Bingen in ihrem Bestreben, wohnungslose Menschen wieder in die Gesellschaft einzugliedern, weiterhin finanziell unterstützt werden. Im Rahmen der Gemeinwesenarbeit in Rheinland-Pfalz sollen – wie in den vergangenen Jahren – Personalkostenzuschüsse für 25 sozialpädagogische Fachkräfte (in Teil- und Vollzeit) in neun Städten gewährt werden. Es soll auch weiterhin eine

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finanzielle Unterstützung von einzelnen abgrenzbaren Maßnahmen der Gemeinwesenarbeit in aufzuwertenden Stadtteilen und Gemeinden erfolgen, unter anderem im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative „Soziale Stadt“. Das MSAGD hat darüber hinaus einen Runden Tisch „Armut und Gesundheit“ eingerichtet, der sich mit der Frage befasst, inwieweit für nichtkrankenversicherte Personen in Rheinland-Pfalz ein Zugang zur gesundheitlichen Versorgung gewährleistet werden kann.

4. Schuldnerberatungsstellen Schuldnerberatung hat angesichts der weiterhin hohen Überschuldung privater Haushalte erhebliche Bedeutung. In Rhein-land-Pfalz sind 64 Schuldnerberatungsstellen als geeignete Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren anerkannt; hiervon werden 53 Beratungsstellen aus Landesmitteln gefördert. Die dort tätigen Fachkräfte bieten Unterstützung bei der Klärung und Bewältigung von Überschuldungssituationen an. In Rheinland-Pfalz kam es in den letzten 10 Jahren von 2004 bis 2014 zu einem Anstieg der laufenden Beratungsfälle um rund 35 Prozent auf 13.516 (2014). Das Land finanziert darüber hinaus an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ein Schuldnerfachberatungszentrum, das den Beratungskräften Fachberatung und Fortbildungsmaßnahmen bietet sowie als Dokumentations- und Forschungs-stelle fungiert. Die Notwendigkeit der Fachberatung wird weiter an Bedeutung zunehmen. Das Landesgesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung (AGInsO) vom 22.12.2008 (GVBl. S. 314) erschwert die Anerken-nung gewerblicher Schuldnerberatungsstellen, indem es die Unentgeltlichkeit der Beratung zur Bedingung macht. Das Lan-desgesetz soll verhindern, dass die Notlage überschuldeter Menschen durch unseriöse Schuldnerberatungen ausgenutzt wird. Das Anerkennungsverfahren und die Förderung von Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen wird in der „Landesver-ordnung über die Anerkennung und Förderung geeigneter Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren“ geregelt. Leistungsauftrag zur Anerkennung und Förderung der Schuldner- und Insolvenzberatung Nach § 5 AGInsO fördert das Land die anerkannten geeigneten Stellen, soweit sie zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes sowie zur qualifizierten Erfüllung der Aufgaben nach § 2 AGInsO erforderlich sind. Die Förderung selbst richtet sich nach der Landesverordnung über die Anerkennung und Förderung geeigneter Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren vom 3. März 2015 (GVBl. S. 27f.). Danach erfolgt die Förderung durch das LSJV (§ 7 LVO) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (§ 1 Abs. 1 LVO) durch Zuwendungen in Form von Festbeträgen (§ 2 LVO) � zu den ungedeckten Fachpersonalkosten i.H.v. 22.700 € pro Vollzeitstelle und � zu den ungedeckten Sachkosten i.H.v. 4.550 €. Die finanzielle Förderung der Beratungsstellen durch das Land ist für 2017 und 2018 wie folgt vorgesehen:

Haushaltsstelle 2017 2018 0602-684 03 2.190.000. 2.190.000

Schuldnerberatung ist Soziale Arbeit mit überschuldeten und von Überschuldung bedrohten Menschen. In Rheinland-Pfalz besteht deshalb seit dem Jahr 1994 ein gut ausgebautes System sozialer Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in unter-schiedlicher pluraler Trägerschaft. Die in den letzten 21 Jahren vollzogene weitere Ausdifferenzierung der Arbeit orientiert sich an dem gestiegenen Bedarf und an veränderten Problemlagen. Der bundesweit immer noch zunehmenden Überschul-dung von Privathaushalten gilt es daher, wirksam entgegen zu wirken.

5. Betreuungswesen Aufgabe der Betreuungsvereine ist die Betreuung bedürftiger Personen. Die Vereine sollen ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer gewinnen, diese in ihre Aufgaben einführen, fortbilden und beraten, über Vorsorgevollmachten und Betreuungsver-fügungen informieren und einen Erfahrungsaustausch zwischen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglichen. In Rheinland-Pfalz sind 110 Betreuungsvereine anerkannt. 105 anerkannte Betreuungsvereine werden von Land und Kom-munen gefördert. Rheinland-Pfalz hat damit ein gut ausgebautes, flächendeckendes Netz an Betreuungsvereinen.

6. Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe In Rheinland-Pfalz besteht ein gut ausgebautes Hilfesystem für suchtkranke Menschen und deren Angehörige, das die Be-reiche Suchtprävention, Suchtberatung, Behandlung, Nachsorge und Suchtselbsthilfe umfasst. Die Entwicklungen im Bereich des Missbrauchs legaler und illegaler Suchtstoffe machen deutlich, dass weiterhin kontinuier-liche und zielgruppenspezifische suchtpräventive Maßnahmen gegen den Suchtmittelkonsum erforderlich sind. Durch die Förderung des Landes wurden mit den inzwischen 38 Regionalen Arbeitskreisen Suchtprävention, dem Fachkräfteprogramm „Suchtprävention“ mit 18,5 Personalstellen und dem bei der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. eingerichteten Büro für Suchtprävention Strukturen geschaffen, die sich bewährt haben und es ermöglichen, differenziert Suchtprävention zu gestalten. Die 42 Suchtberatungsstellen und ihre 17 Außenstellen stehen Suchtgefährdeten, Suchtkranken und deren Angehörigen offen. Sie wurden im Jahr 2014 von 16.500 Personen in Anspruch genommen (zwei und mehr Beratungskontakte). Über das Fachkräfteprogramm „Aufsuchende Arbeit/psychosoziale Betreuung“ werden niedrigschwellige Hilfeangebote für Drogenabhängige vorgehalten, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind und die auf Grund ihrer Lebens-situation in ihrem Umfeld keine Unterstützung mehr erfahren.

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Die berufliche Integration suchtkranker Menschen ist von entscheidender Bedeutung und verhindert Rückfälle. Ergänzend zu den Maßnahmen der verschiedenen Leistungsträger setzt das Land daher Schwerpunkte bei der beruflichen und sozialen Integration suchtkranker Menschen. Durch Angebote des betreuten Wohnens für behandelte Suchtkranke sowie spezifische Arbeits- und Beschäftigungsprojekte wird Betroffenen die Möglichkeit zu einer sozialen und beruflichen (Re-)Integration er-öffnet. Selbsthilfegruppen haben eine erhebliche Bedeutung bei der sozialen und gesellschaftlichen Eingliederung Abhängigkeits-kranker und werden darüber hinaus in hohem Maße auch zum Ausstieg aus der Sucht ohne die Inanspruchnahme eines professionellen Hilfeangebots genutzt. Die bestehenden rd. 300 Gruppen der Suchtkrankenselbsthilfe in Rheinland-Pfalz leis-ten für Betroffene und Angehörige ortsnahe und niedrigschwellige Hilfen und werden durch die Förderung von Schulungs-maßnahmen unterstützt. Auf der Grundlage des zum 1.7.2012 in Kraft getretenen Landesglücksspielgesetzes und des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland werden Maßnahmen und Projekte der Spielsuchtprä-vention, der Ausbau und Betrieb eines Netzes von Beratungsstellen für Glücksspielsucht sowie die Erforschung der Glück-spielsucht unterstützt. Die Beratungsstellen für Glücksspielsucht wurden in Anbindung an bestehende Suchtberatungsstellen umgesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen die Durchführung präventiver Maßnahmen in der Region, die Beratung der Verkaufs-stellen, die Beratung der Betroffenen und ihrer Angehörigen, die Beratung überschuldeter Spielsüchtiger, die Vermittlung in Therapie, Frühintervention und die Förderung von Selbsthilfeinitiativen. Zudem werden finanzielle Mittel für die wissenschaft-liche Begleitung der Angebote und Maßnahmen bereitgestellt

7. Gestaltung des demografischen Wandels Die rheinland-pfälzische Landesregierung beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit der Gestaltung des demografischen Wandels. Mit Beginn der neuen Legislaturperiode wurde diese wichtige Querschnittsaufgabe an einer Stelle, im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, gebündelt. Von hier aus wird die Gesamtstrategie der Landesregierung zur Gestaltung des demografischen Wandels weiterentwickelt und koordiniert. Über eine vom MSAGD geleitete interministerielle Arbeitsgruppe (IMA Demografie) werden neue Impulse für die politische Gestaltung des demografischen Wandels in Rhein-land-Pfalz gesetzt. Eine ressortübergreifend abgestimmte Strategie verfolgt zwei wesentliche Ziele: Zum einen will die Lan-desregierung den demografischen Wandel so weit wie möglich beeinflussen – zum Beispiel über eine kinder- und familien-freundliche Landespolitik und eine gezielte Zuwanderung. Zum anderen möchte sie den demografischen Wandel gemeinsam mit ihren Partnerinnen und Partnern so gestalten, dass die Menschen in allen Teilen von Rheinland-Pfalz auch in Zukunft gut leben können. Die ressortübergreifend abgestimmten Maßnahmen konzentrieren sich dabei auf die Themenbereiche 1. Ge-nerationen, Miteinander, Vielfalt, 2. Landesplanung, ländliche Räume, Daseinsvorsorge, 3. Bildung, Arbeit, Wirtschaft und 4. Staat, Verwaltung, Soziale Sicherung. Gleichzeitig werden die einzelnen Ministerien ihre fachspezifischen Aufgaben weiterhin vor dem Hintergrund einer sich wandelnden Gesellschaft erfüllen und ihre vielfältigen demografiepolitischen Maßnahmen weiterführen. Die Maßnahmen der Ressorts werden über die IMA Demografie und vor allem über das 2013 ins Leben gerufene Demografiekabinett gebündelt, in dem sich die ganze Landesregierung regelmäßig mit der demografiefesten Weiterentwick-lung des Landes beschäftigt.

8. Politik für ältere Menschen Vor dem Hintergrund einer sich verändernden Altersstruktur und damit eines deutlichen Anstiegs der älteren Bevölkerung in Rheinland-Pfalz setzt die Landesregierung auf eine Politik für ältere Menschen, die ein gutes Leben im Alter ermöglicht. Dazu gehören ein altersgerechtes Wohnumfeld, alternative Wohnformen im Alter, eine gute und bezahlbare Pflege, der Ausbau ambulanter Betreuungsformen, die Solidarität der Generationen und eine Beteiligung älterer Menschen vor Ort bei allen sie betreffenden Planungen. Der Aktionsplan „Gut leben im Alter“ bündelt seniorenpolitische Ansätze und Maßnahmen der Landesregierung. Dieser Akti-onsplan wurde in einem landesweiten Beteiligungsprozess „Gut leben im Alter – den demografischen Wandel gemeinsam gestalten“ zu einem Landesaktionsplan weiterentwickelt und um Initiativen in den Kommunen ergänzt. Die Landesregierung ist dabei ein Akteur unter vielen. Ein gutes Leben im Alter braucht das Zusammenwirken von allen gesellschaftlichen Gruppen und allen Akteurinnen und Akteuren der unterschiedlichen Politikfelder. Der Landesregierung ist es deshalb wichtig, dass alle relevanten Akteurinnen und Akteure der Seniorinnen- und Seniorenpolitik auch weiterhin eng zusammenarbeiten. Deshalb wird sie die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure weiter fördern, vor allem auch im Sinne eines generationenübergreifenden Dialogs. Eine besondere Rolle nehmen dabei die Kommunen ein. Sie sind es, die den demografischen Wandel durch eine gute örtliche Infrastruktur gestalten. Die Ergebnisse des 7. Bundesaltenberichts „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune“ die im Herbst 2016 vorgelegt werden, werden die Bedeutung von Vernetzung und Daseinsvorsorge in den Kommunen noch stärken. Eine Kernaufgabe der Politik für ältere Menschen bleibt die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Handlungs-schwerpunkte sind die Unterstützung von Nachbarschaftsinitiativen, die Förderung der Begegnung zwischen Organisationen aus dem Migrationsbereich und Seniorenorganisationen, Qualifizierungsprojekte für Ältere z.B. für Ehrenamtliche in kommu-nalen Seniorenbeiräten oder die Ausbildung zu Senior Trainerinnen und Senior Trainern aber auch die Förderung ehrenamt-lichen Engagements aller Generationen und intergenerative Konzepte und Initiativen, die das Zusammenleben aller Genera-tionen fördern, z. B. in Häusern der Familie. Die 2016 erstmalig gemeinsam für Haupt- und Ehrenamtliche eine modellhaft umgesetzte Qualifizierungsreihe wird auch 2017 ff. durchgeführt. Die Förderung der Medien- und Internetkompetenz älterer Menschen wird auch 2017 ein Schwerpunkt bleiben und über fortgeschriebene Aktivitäten des Projektes „SilverSurfer“ mehrerer Partner aus Rheinland-Pfalz umgesetzt. Gesundheit im Alter zu erhalten ist Ziel der Bewegungskampagne „Ich bewege mich – Mir geht es gut!“. Die LZG ist beauftragt mit Partnern Bewegung älterer Menschen im öffentlichen Raum Alltag werden zu lassen. Die Sicherheit im Alter und der Verbraucherschutz sind weiter dauerhafte Themen. Die beliebte und landesweit verbreitete Seniorenzeitschrift „Spätlese“ bildet das breite Spekt-rum des aktiven Alterns in Rheinland-Pfalz ab.

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Die Landesleitstelle "Gut leben im Alter" berät und unterstützt seit über 23 Jahren neue Initiativen und ist Ansprechpart-nerin für die ältere Generation. Sie arbeitet eng mit der Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz e.V., den kommunalen Seniorenbeiräten, den kommunalen Fachkräften der Altenhilfe und weiteren Partnern zusammen. Gutes Wohnen ist entscheidend für die Lebensqualität. Ob das Leben im gewohnten Wohnumfeld und in der vertrauten Nachbarschaft auch im Alter oder bei Pflegebedarf möglich ist, hängt auch von den verfügbaren altersgerechten Wohnange-boten ab. Kleine Wohngemeinschaften für ältere und pflegebedürftige Menschen können den Verbleib im Dorf oder im Quar-tier möglich machen und helfen, den Umzug in eine stationäre Einrichtung zu vermeiden. Die Entwicklung neuer gemein-schaftlicher Wohnkonzepte für Jung und Alt – als eigenständiges oder generationenübergreifendes Wohnen – ist auch wei-terhin eine Schwerpunktaufgabe und eine notwendige Ergänzung der bestehenden Versorgungsstruktur. Das Land wird ne-ben den über 120 vorhandenen gemeinschaftlichen Wohnprojekten unterschiedlichster Art – von Mehrgenerationenquartieren über gemeinschaftliche Wohnprojekte bis hin zu ambulanten Wohn-Pflegegemeinschaften – unter anderem mit WohnPunkt RLP, der Landesberatungsstelle Neues Wohnen und einer Moderationsförderung weitere Wohnprojekte im Land bei der Ver-wirklichung unterstützen.

9. Maßnahmen zur Verbesserung und Sicherung der Pflegequalität, besonders für Menschen mit Demenz Ziel aller nachfolgend beschriebenen Maßnahmen ist, die Pflege und Betreuung im nahen Wohnumfeld zu stärken, die Rah-menbedingungen der Pflege zu sichern und die Einrichtungen und Dienste bei ihrem Prozess der interkulturellen Öffnung zu unterstützen. Die Entwicklung neuer Wohn- und Versorgungskonzepte für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf, wie zum Beispiel an Demenz erkrankte Menschen, ist eine wichtige Ergänzung der bereits bestehenden Versorgungsstruk-turen. Auch pflegebedürftige Menschen wollen nach ihren individuellen Wünschen selbstbestimmt und mit der Möglichkeit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinde wohnen. Das ist in der Regel eine eigene Wohnung, eine Wohngruppe oder Wohnge-meinschaft. Um die Entwicklung von kleinen, gemeinschaftlichen Wohnformen zu fördern, sollen die Netzwerke der Bera-tungs- und Leistungssysteme, z. B. für die Initiierung gemeinschaftlicher Wohngruppen und zur Wohnraumanpassung, aus-gebaut und verbunden werden. Die landesweiten Netzwerke für Demenz sind Teil dieser Initiative. Fachlich begleitet wird die Arbeit der beiden Koordinierungsstellen durch das Landesgremium Demenz. Die landesweiten Initiativen zur Umsetzung der Empfehlungen des Expertenforums Demenz werden von zwei Koordinierungsstellen, eine für Medizin und Pflege an der Rheinhessen-Fachklinik Alzey, und eine weitere für Selbsthilfe und Beratung bei der LZG, begleitet und unterstützt. Mit der Servicestelle für kommunale Pflegestrukturplanung und Sozialraumentwicklung werden in einem besonderen Schwerpunkt die Kommunen bei der Umsetzung der Pflegestrukturplanung unterstützt und das bürgerschaftliche Engagement gestärkt und gefördert. Sämtliche Maßnahmen der Initiative Menschen pflegen werden durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit unterstützt, um die Angebote der Pflege und Beratung für Bürgerinnen und Bürger transparent abzubilden und den Zugang weiter zu verbessern. Daneben ist die Qualitätsentwicklung in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen weiterhin zu unterstützen und Modellprojekte zu fördern sowie die Öffnung der Einrichtungen in die Gemeinde zu begleiten.

10. Pflegestützpunkte Zum unverzichtbaren Bestandteil der Pflegeinfrastruktur in Rheinland-Pfalz gehören 135 Pflegestützpunkte, die zum 1. Januar 2009 mit finanzieller Förderung des Landes u.a. auf der Grundlage des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterent-wicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) und den getroffenen Vereinbarungen für durchschnittlich 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner pro Stützpunkt geschaffen wurden. Als flächendeckendes, wohnortnahes und kostenloses Angebot beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte pflegebedürftige Menschen und ihre Angehöri-gen, vermitteln die im Einzelfall erforderlichen Hilfen und koordinieren das Hilfeangebot, oftmals auch im Rahmen von Haus-besuchen. Darüber hinaus gehört es zu ihren Aufgaben, bürgerschaftlich engagierte Menschen zu gewinnen, zu unterstützen und in die Angebotsstrukturen einzubeziehen. Mit dem Landesgesetz zur Weiterentwicklung der Beratungs- und Koordinie-rungsarbeit in Pflegestützpunkten ist eine gute Grundlage zur Sicherung und Fortentwicklung der Strukturen gelegt.

11. Persönlicher Pflegemanager Der Leistungskatalog der Pflegeversicherung ist für viele nicht mehr überschaubar. Dies umso mehr, wenn man Leistungen miteinander kombiniert. Deshalb wollen wir Fachkräfte in den Pflegestützpunkten zu Persönlichen Pflegemanagern weiter-entwickeln und dazu beitragen, dass die Menschen schnell ihren Anspruch auf gute Pflege umsetzen können. Die Entwicklung des Konzepts soll in einem fachlichen Beteiligungsprozess mit den Trägern der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung in Pflegestützpunkten, den Kommunen und den Pflegekassen im Jahr 2017 erfolgen und ab 2018 schrittweise umgesetzt werden. Es ist geplant, 2018 mit der Qualifizierung und Erprobung des Einsatzes der Persönlichen Pflegemanager in ausge-wählten Regionen zu beginnen.

12. Modellprojekt Gemeindeschwesterplus In sieben Regionen (6 Landkreise, 3 kreisfreie Städte) wird im Rahmen eines vom Land geförderten Modellprojektes der Einsatz von 12,5 Pflegefachkräften als Gemeindeschwesterplus erprobt. Die Gemeindeschwesterplus kümmert sich auf Wunsch um hochbetagte (in der Regel ab 80 Jahren), aber noch nicht pflegebedürftige Menschen in ihrer Region. Durch diese prä-ventiven Hausbesuche werden hochbetagte Menschen in Rheinland-Pfalz, die noch selbstständig leben und wohnen, dabei unterstützt, ihre Selbstständigkeit lange zu erhalten. Neben dieser präventiven Beratung und Begleitung stärkt die Gemeindeschwesterplus die regionalen Netzwerke und sozialen Unterstützungssysteme und trägt dazu bei, dass die Bedingungen und Voraussetzungen für eine sozialräumliche Pflege be-darfsgerecht weiterentwickelt werden.

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III. Gesundheitswesen

1. Prävention und Gesundheitsförderung Prävention und Gesundheitsförderung sind für die Gesundheits- und Sozialpolitik des Landes ein wichtiges Schwerpunkt-thema. Aus diesem Grund hat die Landesregierung eine Interministerielle Arbeitsgruppe „Prävention und Gesundheitsförde-rung“ gebildet. Ihre Aufgabe ist u.a. die Begleitung der Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz. Prävention und Gesundheitsförderung erfordern das Engagement und die Partizipation aller Beteiligten. Daher sind die Stär-kung von Selbsthilfe und ehrenamtlicher Tätigkeit sowie der Ausbau von Patientenrechten notwendig. Ein wichtiges Anliegen ist die Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit durch die Förderung sozial benachteiligter Bevölkerungsgrup-pen. Dieses Ziel soll durch entsprechende Projekte sowie die Entwicklung und Stärkung regionaler Strukturen der Gesund-heitsförderung erreicht werden. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung müssen dabei auch die geschlechtsspezifische Per-spektive berücksichtigen. Die Landesregierung unterstützt den Auf- und Ausbau eines flächendeckenden und effizienten Selbsthilfe-Netzes mit quali-tätsorientierten Kontakt- und Informationsstellen sowie regionale und überregionale gesundheitsfördernde Projekte und Initi-ativen, wie Gesundheitskonferenzen und Gesundheitstage in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Ein wichtiger Partner bei der Umsetzung dieser Maßnahmen ist die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V.. Ein weiterer Schwerpunkt der Landesgesundheitspolitik ist die Förderung der Kindergesundheit. Die Früherkennungsunter-suchungen für Kinder nach § 26 SGB V zielen darauf ab, Erkrankungen und Behinderungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, damit dauerhafte Gesundheitsschäden und Behinderungen vermieden werden können. Ziel der Landesregierung ist, dass jedes Kind an diesem Untersuchungsprogramm vollständig teilnimmt. Mit dem am 21. März 2008 in Kraft getretenen Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit wurde dafür die gesetzliche Grundlage geschaffen. Im Jahr 2008 wurde ein zentrales Einladungs-, Erinnerungs- und Rückmeldesystem für anstehende Früherkennungsuntersuchungen aufgebaut. Seit 2011 nehmen regelmäßig 99% der Kinder unter 6 Jahren an den Früherkennungsuntersuchungen teil. Die Prävention und Bekämpfung von chronischen Erkrankungen, insbesondere von Zivilisationskrankheiten wie Herzkreis-lauferkrankungen und Diabetes mellitus Typ 2 sowie Krebs wird immer wichtiger Krebs ist eine der häufigsten Erkrankungen. Aktuell erkranken jährlich etwa 33.000 Menschen in Rheinland-Pfalz an Krebs. Bei einer älter werdenden Gesellschaft ist zu erwarten, dass die Zahl der Neuerkrankten und auch der Krebs-Sterbefälle weiter zunehmen wird. Das Land unterstützt in Abstimmung mit den Partnern der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen die Prävention und Be-kämpfung von Krebs insbesondere

� durch die Förderung von Krebsfrüherkennungsmaßnahmen, durch die die Behandlungsergebnisse und Heilungs-chancen bei Krebserkrankungen verbessert werden,

� durch die anteilige Förderung des Tumorzentrums Rheinland-Pfalz e.V. und der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.,

� durch die bevölkerungsbezogene Registrierung von Krebserkrankungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachse-nen,

� durch Umsetzung des Krebsfrüherkennungs- und –registergesetzes (KFRG). Die Landesregierung hat gemeinsam mit der Universitätsmedizin Mainz die Krebsregister Rheinland-Pfalz gGmbH gegründet. Sie nimmt als klinisch-epidemiologisches Krebsregister die Aufgaben entsprechend § 65 c SGB V und dem Landeskrebsregistergesetz wahr. Das klinisch-epidemiologische Krebsregister dient in erster Linie der Qualitäts-sicherung der onkologischen Versorgung und der Abbildung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Hierzu ist eine Verlaufs- und Behandlungsdokumentation (klinische Krebsregistrierung) sektorenübergreifend aus der ambulan-ten und der stationären Behandlung notwendig. Die epidemiologischen Daten über das Auftreten und die Häufigkeit von Krebserkrankungen werden gesondert ausgewertet

Durch die kontinuierliche finanzielle Förderung bestehender Beratungs- und Versorgungsstrukturen wird die Bekämpfung von Infektionskrankheiten wie AIDS und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen unterstützt. Die langfristig angelegte Unterstützung von Projekten, Initiativen und Selbsthilfegruppen zur Adipositasprävention soll dazu dienen, besonders bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig Ernährungs- und Bewegungsstörungen zu erkennen beziehungs-weise mit Hilfe präventiver Maßnahmen zu verhindern. Ziel der Landesregierung ist es weiterhin, bei rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürgern die Bereitschaft zur Organ-spende zu fördern. Rund 11.000 schwer kranke Menschen in Deutschland setzen ihre Hoffnung in die Transplantation eines Organs. Um die Bürgerinnen und Bürger zu überzeugen, zu Lebzeiten eine Entscheidung zur Organspende zu treffen und einen Organspendeausweis auszufüllen, ist es notwendig, sie für die Belange der Menschen auf der Warteliste zu sensibili-sieren und zum Thema Organspende aufzuklären. Die Landesregierung unterstützt dauerhaft die Sensibilisierung und Auf-klärung der Bevölkerung in Zusammenarbeit mit der Initiative Organspende Rheinland-Pfalz (IO-RP). Dabei werden u.a. Auf-klärungsmaterial und die Durchführung von Veranstaltungen und Aktionen finanziert. Mit der laufenden Förderung für die Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege leistet die Landesregierung einen dauerhaften Beitrag zur Zahngesundheit der rheinland-pfälzischen Bevölkerung.

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2. Vorbereitungen auf Influenzapandemien und sonstige außergewöhnliche Seuchenlagen

Grundlage der Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen ist das Infektions-schutzgesetz (IfSG). Die Ausführung des IfSG erfolgt gem. Art. 83 GG durch die Länder in eigener Zuständigkeit und Verant-wortung. Die Verantwortung in besonderen Seuchenlagen und zur Umsetzung des Nationalen Influenza-Pandemieplans und damit auch die Finanzierungsverpflichtung der notwendigen Maßnahmen liegen im Wesentlichen bei den Ländern. Die Grippe (Influenza) ist eine akute Infektionskrankheit, die mit tödlichen Komplikationen einhergehen kann. Das Influenzavi-rus hat im vergangen Jahrhundert drei Pandemien (weltweite Grippewellen) verursacht. Dabei starben allein in den Jahren 1918/1920 weltweit 20-40 Millionen Menschen. Die Expertinnen und Experten sind sich einig, dass die Influenza in den nächs-ten Jahren wieder pandemisch auftreten und dabei auch die deutsche Bevölkerung treffen kann. Ausgangspunkt einer möglichen Pandemie ist die Entstehung eines neuen Influenzavirustyps, der auf eine immunologisch unvorbereitete Bevölkerung trifft, das heißt, eine Bevölkerung, die weder durch überstandene Infektionen bekannter Virusty-pen noch durch die bisherigen Influenzaimpfungen geschützt ist. Eine solche Pandemie ist 2009 durch ein neues H1N1 Virus aufgetreten, die sogenannte Schweinegrippe, sie ist jedoch vergleichsweise milde verlaufen. Die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) befürchtete Ausbreitung des sehr viel gefährlicheren Vogelgrippevirus H5N1 hat bisher zwar nicht stattgefunden, jedoch gibt es immer wieder Ausbrüche. In Rheinland-Pfalz wurden unter Federführung des Gesundheitsministeriums mit den Akteuren des Gesundheitswesens Um-setzungsstrategien des Nationalen Pandemieplans erarbeitet und im März 2006 veröffentlicht. Diese werden - ebenso wie der Nationale Pandemieplan unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit der Influenzapandemie 2009 fortgeschrieben. Zur Vorbereitung auf eine Pandemie sind seit 2006 Medikamente und sonstige Materialien bevorratet worden, die fachgerecht kostenpflichtig gelagert werden. Im erneuten Pandemiefall müssen auch Impfstoffe beschafft und verimpft werden. Die Be-schaffung soll mit den Herstellern auf europäischer Ebene verhandelt werden. Hierzu laufen derzeit die Vorbereitungen für ein Ausschreibungsverfahren auf europäischer Ebene unter Beteiligung von Bund und Ländern. Eine vergleichbare Verpflichtung haben die Länder für die Vorbereitung auf besondere und außergewöhnliche Seuchenlagen im Sinne des § 1 des rheinland-pfälzischen Rahmen- Alarm- und Einsatzplanes Seuchen (RAEP-Seuchen). Ausbrüche wie das seit Ende 2013 in Westafrika aufgetretene Ebolafieber, eine sonst sehr seltene hochinfektiöse Erkrankung, haben 2014 auch in Deutschland in Bund und Ländern weitergehende Vorbereitungsmaßnahmen neben dem bisher fest etablierten Kri-senmanagement erforderlich gemacht. Gemäß § 30 Abs. 6 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektions-schutzgesetz - IfSG – vom 20. Juli 2000) haben die Länder dafür Sorge zu tragen, dass beim Auftreten hochinfektiöser Er-krankungen die notwendigen Räume, Einrichtungen und Transportmittel zur Verfügung stehen. Über die diesbezügliche ver-tragliche Vereinbarung mit dem Land Hessen zur stationären Versorgung solcher hochinfektiöser lebensbedrohlicher Erkran-kungen in der Uniklinik Frankfurt hinaus, werden Maßnahmen im Lande zum sicheren Umgang mit solchen Lagen getroffen, um jederzeit auf das Auftreten von Verdachtsfällen hochinfektiöser lebensbedrohlicher Erkrankungen vorbereitet zu sein.

3. Gesundheitsberichterstattung Die Gesundheitsberichterstattung liefert die empirischen Grundlagen zur Beurteilung der gesundheitlichen Situation und Ver-sorgung der Bevölkerung. Auf Basis eines Indikatorensatzes der Länder für die Gesundheitsberichterstattung werden über 200 regionale und landesbezogene Gesundheitsindikatoren berechnet und der Öffentlichkeit über das Internet zur Verfügung gestellt. Die Datenbereitstellung erfolgt unter Nutzung des vom Statistischen Landesamt entwickelten Landesinformations-systems. Weitere Schwerpunkte der Gesundheitsberichterstattung sind themenbezogene Auswertungen (etwa von Schuleingangsun-tersuchungen), vertiefte Analysen von Krankheits- und Sterbedaten durch die anteilige Finanzierung von speziellen Registern (Fehlbildungsregister, Herzinfarktregister, Datenmanagementsystem Mortalität) und die Weiterentwicklung und Evaluation gesundheitsbezogener Maßnahmen. Hierzu zählen das Projekt „Herzinfarktregister Rheinland-Pfalz“ zur Senkung der Herz-infarktsterblichkeit, der Einsatz der Telemedizin in der Schlaganfallversorgung, die Weiterentwicklung des Geriatriekonzeptes und die Aktualisierung des Landeskrankenhausplanes.

4. Psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung Die Prävention psychischer Erkrankungen und die Verbesserung der Behandlungs- und Unterstützungsangebote für psy-chisch erkrankte Menschen sind wichtige gesundheitspolitische Ziele des Landes. Das schließt die Sicherstellung einer gemeindenahen und qualitativ guten medizinischen und psychotherapeutischen Be-handlung ein. Mit der Dezentralisierung der stationären klinischen Versorgung Erwachsener und dem Aufbau von stationären und teilstationären kinder- und jugendpsychiatrischen Angeboten wurden hierfür in Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jah-ren die notwendigen Strukturen geschaffen. Gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern sollen in der psychiatrisch-psy-chotherapeutischen Versorgung qualitative Verbesserungen und eine engere Vernetzung der Leistungsanbieter erreicht wer-den. Vor dem Hintergrund der weiteren Zunahme psychischer Erkrankungen sind in 2017 und 2018 Maßnahmen zur Förderung der seelischen Gesundheit geplant. Im Mittelpunkt wird hierbei der Zusammenhang von Bewegung und (Rückfall)prophylaxe psychischer Erkrankungen stehen. In Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für Gesundheitsförderung sollen in 2017 und 2018 geeignete Präventionsprogramme zur psychischen Gesundheit erprobt und verbreitet werden. Den meisten chronisch psychisch kranken Menschen fehlt es an einer sinnstiftenden Arbeit und Beschäftigung. Eine gute berufliche Perspektive stellt der Beruf des Genesungsbegleiters in psychiatrischen Kliniken oder anderen Arbeitsplätzen der

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Gemeindepsychiatrie dar. Im Rahmen sogenannter Ex-In-Projekte werden Psychiatrie-Erfahrene zu Genesungsbegleitern ausgebildet mit dem Ziel, anderen Erkrankten – auf der Basis eigener Erfahrungen – zur Seite zu stehen. Die Erfahrung zeigt, dass diese Form der Unterstützung für akut erkrankte Menschen von besonderem Wert ist und die Genesungsbegleiter selbst einen hohen Nutzen aus dieser Tätigkeit ziehen. Die Landesregierung wird daher solche Ex-In-Projekte in 2017 und 2018 fördern. 2015 wurden über 50.000 Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz registriert. Diese Flüchtlinge haben aufgrund ihrer traumatischen Erlebnisse ein erhöhtes Risiko, eine Traumafolgeerkrankung zu entwickeln. Das Versorgungssystem steht aufgrund sprach-licher, soziokultureller, rechtlicher und finanzieller Barrieren vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung wird daher in 2017 und 2018 Schulungen und Weiterbildungsangebote für die in den psychiatrischen Einrichtungen tätigen Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter finanziell unterstützen. Die Landesregierung fördert die Selbsthilfeverbände der Psychiatrie-Erfahrenen und der Angehörigen psychisch kranker Men-schen und trägt beispielsweise durch die Unterstützung von Fachtagungen zur Aufklärung über psychische Erkrankungen und zu deren Entstigmatisierung bei.

5. Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen Die Sicherung der medizinischen Versorgung in den ländlichen Regionen von Rheinland-Pfalz ist eine zentrale gesundheits-politische Herausforderung. Trotz der in Rheinland-Pfalz immer noch guten Versorgung mit Ärztinnen und Ärzten wird es zunehmend schwieriger, in ländlichen Regionen freiwerdende Arztsitze - besonders Hausarztsitze - wieder zu besetzen. Es bedarf vielfältiger Maßnahmen, die helfen, auch in Zukunft die medizinische Versorgung in den ländlichen Regionen von Rheinland-Pfalz sicherzustellen. Die Landesregierung hat deshalb bereits vor vielen Jahren gemeinsam mit ihren Partnern mit dem Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung einen Katalog von Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung erarbeitet und zum Beispiel mit dem Förderprogramm hausärztliche Versorgung bereits frühzeitig die Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten in ländlichen Regionen unterstützt. Der Maßnahmenkatalog wurde in den letzten Jahren im-mer wieder weiterentwickelt und ergänzt. Ziel des Förderprogramms PJ-Tertial Allgemeinmedizin ist, das Interesse der Studierenden am Hausarztberuf zu wecken und ihnen einen Einblick in das abwechslungsreiche Aufgabenspektrum einer Hausarztpraxis zu geben. Damit soll erreicht wer-den, dass sich mehr Absolventinnen und Absolventen für die Allgemeinmedizin entscheiden und später für die hausärztliche Versorgung zur Verfügung stehen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich die Studierenden im Wahlfachtertial des Praktischen Jahres für das Fach Allgemeinmedizin entscheiden. Studierende der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die im PJ einen Platz im Wahlfach Allgemeinmedizin erhalten haben, können während dieses Tertials eine finanzielle Unterstüt-zung in Höhe von monatlich 600 Euro (insgesamt 2.400 Euro) erhalten. Das Projekt „Lokale Zukunftswerkstätten“ unterstützt Kommunen im ländlichen Raum dabei, gemeinsam mit den lokalen Akt-euren des Gesundheitswesens und der Kassenärztlichen Vereinigung geeignete Ideen und Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, um die ärztliche Grundversorgung zu sichern. Im Vordergrund steht dabei die hausärztliche Versorgung. Auf-grund der guten Erfahrungen ist das Projekt auf insgesamt 20 Regionen ausgedehnt worden. Die Maßnahmen zur Förderung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum werden fortgesetzt und intensiviert. In Abhängigkeit von der Entwicklung der Rahmenbedingungen auf Bundesebene – so im Zuge des Masterplans Medizinstudium 2020 – werden weitere Maßnahmen zur Förderung der medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen umgesetzt. Dabei fließen auch die Ergebnisse der lokalen Zukunftswerkstätten zur Sicherung der ärztlichen Versorgung ein.

6. Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege - 2020“ Die Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen und pflegerischen Versorgung, insbesondere auch in den ländlichen Regionen, ist eines der zentralen sozialen Zukunftsthemen in einer älter werdenden Gesellschaft. Die neuen Lebensformen älterer Menschen brauchen entsprechend angepasste medizinische und pflegerische Dienstleistungsangebote. In den kom-menden Jahren bleibt daher das Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege - 2020“ ein politischer Schwerpunkt und wird als Querschnittsprojekt des MSAGD im Mittelpunkt der fachlichen und politischen Arbeit stehen. Das MSAGD will mit dem Schwerpunkt „Gesundheit und Pflege – 2020“ dafür Sorge tragen, dass die medizinische und pflegerische Versorgung im ländlichen Raum auch in Zukunft sichergestellt wird, da aufgrund der weiteren Verringerung der Bevölkerungsdichte in länd-lichen Regionen gerade dort neue Versorgungsmodelle zu entwickeln und umzusetzen sind. Zentrale Handlungsfelder des Projektes sind:

� Unterstützung der zukünftigen Fachkräftesicherung in den Segmenten Gesundheit und Pflege � Unterstützung von Versorgungsangeboten durch nichtärztliche, ggf. auch neue Berufsgruppen zur Vermeidung von

Versorgungsengpässen � Unterstützung für die Entwicklung sektorübergreifender Versorgungsmodelle im ländlichen Raum � Unterstützung für den Ausbau von telemedizinischen Strukturen oder deren modellhafte Entwicklung

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Einnahmen

HGr. 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

HGr. 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

Erläuterungen:

Leertitel.

Siehe Erläuterungen zu Titel 429 01.

119 12 291 Einnahmen aus Überzahlungen nach Schluss des Haus-haltsjahres

40.00044.111

45.000 45.000

119 56 291 Einnahmen aus Überzahlungen von Zuschüssen an aner-kannte Betreuungsvereine

09.608

0 0

Vgl. Vermerk bei 684 56.

119 69 291 Vermischte Verwaltungseinnahmen 100120

100 100

162 61 291 Zinseinnahmen 80.00061.281

80.000 80.000

182 61 291 Darlehensrückflüsse 7.2007.557

5.300 4.000

2017EUR

2018EUR

1. Rückflüsse aus Darlehen an Geschädigte nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG)

1.600 300

2. Rückflüsse aus Darlehen an Träger der Suchtkrankenhilfe 3.700 3.700

Summe: 5.300 4.000

Aus Titelgruppen: 094.483

Summe HGr. 1: 127.300217.160

130.400 129.100

231 02 312 Personalkostenerstattungen des Bundes für Beschäftigte am Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz

0 0 0

Vgl. Vermerk bei Titel 429 01.

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) erstattet der Bund in einem pauschalierten Verfahren 22 v.H. der den Ländern nach § 4 Abs. 1 entstandenen Ausgaben (vgl. Titel 681 04).

Erläuterungen:

Nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz trägt der Bund 65 v.H. der Ausgaben, die den Ländern durch Leistungen nach diesem Gesetz entstehen (vgl. Titel 681 43).

Erläuterungen:

Nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz trägt der Bund 60 v.H. der den Ländern entstehenden Aufwendungen (vgl. Titel 636 44).

Erläuterungen:

Nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz trägt der Bund pauschal 57 v.H. der Ausgaben, die den Ländern durch Leistungen nach diesem Gesetz entste-hen (vgl. Titel 681 46).

231 04 291 Erstattungen vom Bund für Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

2.805.0003.093.166

3.007.400 3.144.500

231 07 282 Ausgleichszahlungen des Bundes nach § 46a SGB XII an Landkreise und kreisfreie Städte für die finanziellen Bela-stungen durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

234.000.000215.609.557

242.118.000 258.445.000

Vgl. Vermerk bei 633 07.Erstattungen sind von der Einnahme abzusetzen.

231 08 252 Zuweisung des Bundesanteils nach § 46 Abs. 5 und 6 SGB II an Kommunen

203.000.000214.337.153

262.000.000 259.080.000

Vgl. Vermerk bei 633 08.Erstattungen sind von der Einnahme abzusetzen.Bei Titel 633 08 noch nicht verausgabte Einnahmen können in das nächste Haushaltsjahr vorgetragen werden.

231 43 244 Erstattungen vom Bund für Leistungen nach dem Strafrecht-lichen Rehabilitierungsgesetz

80.600160.625

65.000 69.600

Vgl. Vermerk bei 681 43.

231 44 244 Erstattungen vom Bund für Leistungen nach dem Berufli-chen Rehabilitierungsgesetz

9.30011.117

9.300 9.300

Vgl. Vermerk bei 636 44.

231 46 244 Erstattungen vom Bund für Leistungen nach dem Verwal-tungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz

10.3008.395

8.800 9.000

Vgl. Vermerk bei 681 46.

271 18 253 Zuschüsse aus dem Europäischen Sozialfonds für Maßnah-meträger in Rheinland-Pfalz sowie andere EU-Mittel

15.261.8002.050.252

15.567.000 15.879.000

Vgl. Vermerk bei Titel 684 18.

281 02 291 Ausgleichsverfahren zur Finanzierung der Altenpflege- und Altenpflegehilfeausbildung

33.890.00027.487.601

36.392.000 37.966.000

Vgl. Vermerk bei 671 02.Erstattungen sind von der Einnahme abzusetzen.

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Einnahmen aus Regressen.

Erläuterungen:

Erstattungen von Fürsorgekosten (Kostenbeiträge und Ersatzleistungen) für Impfgeschädigte.

Erläuterungen:

Leertitel.

Ausgaben

HGr. 4: Personalausgaben

Die Ausgaben der OGr. 42 (ohne Titel 422 11) und der OGr. 45 (ohne Grp. 452) aller Kapitel des Epl. 06 sind gegenseitig dec-kungsfähig.

Stellenplan:

Erläuterungen:

Gem. Ministerrats-Beschluss vom 11.06.1996 sind insgesamt 30 Anwärterinnen- bzw. Anwärterstellen mit schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern zu beset-zen. Die Stellen werden denjenigen Ressorts, die sie eingebracht haben, mit der Maßgabe zugewiesen, schwerbehinderte Beamtenanwärterinnen und -anwärter einzu-stellen. In den Haushaltsjahren 2017 und 2018 wird das Kontingent um jeweils 5 weitere Stellen erhöht.

Aus dem Titel können auch Entgelte für nichtbeamtete Personen im Sinne des § 62 APOVwD-E2/3 und für sonstige Auszubildende in staatlich anerkannten Ausbildungs-berufen gezahlt werden. Die Stellen können auch im Austausch (Ea II und III) besetzt werden.

281 04 291 Erstattung von Leistungen nach dem Gesetz über die Ent-schädigung für Opfer von Gewalttaten

350.000459.847

350.000 350.000

Vgl. Vermerk bei 681 04.Vgl. Vermerk bei 681 57.

281 57 291 Erstattung von Leistungen nach dem Infektionsschutzge-setz

580.000638.048

580.000 580.000

Vgl. Vermerk bei 681 04.Vgl. Vermerk bei 681 57.

282 10 011 Spenden Dritter für Aufgaben des Landes 027.500

0 0

Vgl. Vermerk bei 684 67.

Aus Titelgruppen: 60.0001.556.557

60.000 60.000

Summe HGr. 2: 490.047.000465.439.819

560.157.500 575.592.400

422 05 253 Anwärterbezüge 300.000328.164

400.000 400.000

Beamte im Vorbereitungsdienst und Dienstanfänger Ea 2016 2017 2018Inspektoranwärterin, Inspektoranwärter ANW III 13,00 18,00 20,00

Sekretäranwärterin, Sekretäranwärter ANW II 17,00 17,00 20,00

Zusammen: 30,00 35,00 40,00

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 30,00 35,00 40,00

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 422 05

Zugänge

Umwandlung/Umsetzung

Zugänge

Erläuterungen:

Voraussichtlicher Absetzungsbetrag: 90.000,-- EUR.

Erläuterungen:

Leertitel.

Für die Durchführung herzchirurgischer Eingriffe an Zivilpatientinnen und -patienten stellt das Land rd. 90 Fachkräfte bereit. Die damit verbundenen Kosten erstattet der Bund (vgl. Titel 231 02).

Erläuterungen:

Zuschüsse des Landes für Maßnahmen, die sich aus der Beschäftigungspflicht nach §§ 71 und 72 SGB IX ergeben.

2017 2018

Neue Stellen

5,00 0,00 ANW Inspektoranwärterin, Inspektoranwärter

5,00 0,00 Zugänge neue Stellen

5,00 0,00 Stellen Zugänge insgesamt

5,00 0,00 Stellen Zugänge/Abgänge

Umsetzungen und sonstige Umwandlungen

0,00 2,00 ANW Inspektoranwärterin, Inspektoranwärter Umwandlung / Umsetzung von 06 04 / 422 05

0,00 3,00 ANW Sekretäranwärterin, Sekretäranwärter Umwandlung / Umsetzung von 06 04 / 422 05

0,00 5,00 Sonstige Umwandlungen / Umsetzungen

0,00 5,00 Stellen Zugänge insgesamt

0,00 5,00 Stellen Zugänge/Abgänge

427 02 253 Entgelte gemäß dem Programm der Landesregierung zur "Beschäftigung arbeitsloser schwerbehinderter Menschen im Landesdienst"

500.000245.097

500.000 500.000

Erstattungen an Landesdienststellen aller Ressorts, die schwer-behinderte Menschen befristet beschäftigen, sind bei den betref-fenden Kapiteln beim jeweiligen Titel 427 01 oder bei den entsprechenden Titeln in Titelgruppen von der Ausgabe abzuset-zen; gleiches gilt hinsichtlich der Erstattungen der Arbeitsverwal-tung an die jeweiligen Landesdienststellen.Einnahmen aus Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit für das Programm der Landesregierung zur "Beschäftigung arbeits-loser schwerbehinderter Menschen im Landesdienst" bei unbefri-stet Beschäftigten sind von der Ausgabe abzusetzen

429 01 312 Nicht aufteilbare Personalausgaben für Bedienstete am Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz

0 0 0

Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei dem Titel 231 02 geleistet werden.

443 11 291 Fürsorgeleistungen des Landes als Arbeitgeber 1.000 1.000 1.000

Aus Titelgruppen: 300 300 300

- 34 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

HGr. 5: Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

Erläuterungen:

Überprüfung des sicherheitstechnischen Zustandes der in medizinischen Bereichen betriebenen Geräte mit hohem Gefährdungspotential, besonders der in bestimmten Arztpraxen eingesetzten Geräte.

Erläuterungen:

Kosten für ärztliche Untersuchungen und Nachuntersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Erläuterungen:

Aus den Mitteln können auch Zuwendungen gewährt werden.

HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

Erläuterungen:

Zur Verhinderung von Schädigungen bei neugeborenen Kindern wegen Rhesusfaktor-Unverträglichkeit wurden in der ehemaligen DDR zwischen dem 02.08.1978 und dem 14.03.1979 mehrere tausend Frauen mit verunreinigten Anti-D-Immunglobulinen behandelt und dadurch mit Hepatitis C infiziert.

Nach dem Anti-D-Hilfegesetz erhalten Anspruchsberechtigte Krankenbehandlung und finanzielle Hilfe. Die monatlichen finanziellen Hilfen werden vom Bund und den Län-dern aufgebracht, wovon die alten Bundesländer 12,4 % tragen.

Summe HGr. 4: 801.300573.261

901.300 901.300

526 17 313 Umsetzung des Medizinproduktegesetzes 27.00025.312

26.000 26.000

533 01 313 Kosten der ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendar-beitsschutzgesetz

340.000313.218

340.000 340.000

547 01 314 Durchführung von gesundheitlichen Präventionsmaßnah-men sowie qualitätssichernden Maßnahmen im Gesund-heitswesen

38.40027.212

38.400 38.400

Die Ausgaben bei 812 51 sind einseitig deckungsfähig zugun-sten der Ausgaben bei 547 01.

Außerplanmäßige T. / Ausgabereste / Weggefallene T.114.444

Summe HGr. 5: 405.400480.187

404.400 404.400

632 05 314 Erstattungen nach dem Anti-D-Hilfegesetz 33.50030.048

33.500 33.500

Die Ausgaben bei 632 05, 636 44, 681 43, 681 46 sind gegensei-tig deckungsfähig.Die Ausgaben sind übertragbar.

633 02 291 Leistungen nach dem Landesgesetz zum Schutz von Kin-deswohl und Kindergesundheit - Bereich Gesundheit -

1.448.2001.286.841

1.530.000 1.562.000

Die Ausgaben sind übertragbar.

- 35 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 633 02

Erläuterungen:

Mit dem Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit sollen die rechtlichen und instrumentellen Grundlagen zum Schutz des Kindeswohls und der Kindergesundheit verbessert werden. Ziel des Gesetzes sind die frühe Förderung durch möglichst niedrigschwellige, frühzeitige, umfassende und bedarfsgerechte Un-terstützung der Eltern durch freie Träger und Kommunen (Jugendämter und Gesundheitsämter), die Verbesserung des Schutzes von Kindern vor Vernachlässigung, Miss-brauch und Misshandlung mit gezielten Strategien von Wahrnehmung und Intervention durch den Aufbau und die Arbeit lokaler Netzwerke in der Federführung der Jugendämter sowie im Bereich Gesundheit die Förderung der Kinder- und Jugendgesundheit insbesondere durch die Steigerung der Inanspruchnahme der Untersu-chungsangebote zur Früherkennung von Krankheiten (Früherkennungsuntersuchungen) mittels des Einladungs- und Erinnerungsverfahrens unter Mitwirkung der Ge-sundheitsämter.

Die vom Land nach dem Gesetz an Dritte zu leistenden Mittel sind:

Erläuterungen:

Erläuterungen:

Gemäß § 116 Abs. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) hat das Land durch die Landesverordnung über die Errichtung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz (UnfKV RP) mit Wirkung vom 01.01.1998 die Unfallkasse Rheinland-Pfalz als rechtlich selbständigen Unfallversicherungsträger errichtet.

Veranschlagt sind die Arbeitgeberbeiträge für die gesetzliche Unfallversicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes sowie die Beiträge für die Schü-lerunfallversicherung (§ 128 Abs. 1 SGB VII).

Mehr entsprechend der voraussichtlichen Beitragsentwicklung der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

2017EUR

2018EUR

1. Erstattung an die Träger der Gesundheitsämter gem. § 13 LKindSchuG 636.000 652.000

2. Kosten des Verfahrens zu den Früherkennungsuntersuchungen sowie sonstige Maßnahmen 894.000 910.000

Summe: 1.530.000 1.562.000

633 07 282 Ausgleichszahlungen des Bundes nach § 46a SGB XII an Landkreise und kreisfreie Städte für die finanziellen Bela-stungen durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

234.000.000215.609.557

242.118.000 258.445.000

Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei 231 07 geleistet werden.

633 08 252 Zuweisung des Bundesanteils nach § 46 Abs. 5 und 6 SGB II an Kommunen

203.000.000214.337.153

262.000.000 259.080.000

Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei 231 08 geleistet werden.

2017EUR

2018EUR

1. Unterkunft und Heizung (§ 46 Abs. 5 SGB II)

- Leistungen für Unterkunft und Heizung 230.000.000 226.440.000

- Zentrale Warmwasserversorgung 9.500.000 9.690.000

2. Bildung und Teilhabe

- Transferleistungen für Bildung und Teilhabe (§ 46 Abs. 6 SGB II) 16.500.000 16.830.000

- Verwaltungskosten (§ 46 Abs. 5 SGB II) 6.000.000 6.120.000

Summe: 262.000.000 259.080.000

636 21 223 Beiträge an die Unfallkasse Rheinland-Pfalz 11.950.00011.734.800

12.400.000 12.600.000

Die Ausgaben sind übertragbar.

636 44 244 Erstattung für Aufwendungen nach dem Beruflichen Rehabi-litierungsgesetz

15.50018.528

15.500 15.500

- 36 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 636 44

Erläuterungen:

Nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz erhalten Verfolgte als Ausgleich beruflicher Benachteiligung, besonders durch politische Verfolgung in der Zeit vom 08.05.1945 bis 02.10.1990 im Beitrittsgebiet, Leistungen nach diesem Gesetz.

Von den Aufwendungen des Landes trägt der Bund 60 v.H. (vgl. Titel 231 44).

Verpflichtungsermächtigung

zur Verpflichtungsermächtigung

Erläuterungen:

Vom Land bis einschließlich 2009 bewilligte Schuldendiensthilfen (Zins- und Tilgungsleistungen) für vom Landeskrankenhaus - AöR - aufgenommene Darlehen für not-wendige Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Übergang des Landessprachheilzentrums Meisenheim, der Reha-Klinik Rheingrafenstein in Bad Münster und dem Kinderneurologischen Zentrum in Mainz auf das Landeskrankenhaus - AöR -.

Die Ausgaben bei 632 05, 636 44, 681 43, 681 46 sind gegensei-tig deckungsfähig.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei 231 44 geleistet werden.Die Ausgaben sind übertragbar.

661 01 312 Schuldendiensthilfen zur Förderung des Landeskranken-hauses für die zum 01.01.2000 übergegangenen 3 Einrich-tungen des Geschäftsbereichs des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie (ehemalige Kap. 06 07, 06 16 und 06 19)

860.300860.279

860.300 860.300

2017 2018

EUR EUR

Betrag 0 0

davon fällig

2018 bis zu 0

2019 bis zu 0 0

2020 bis zu 0 0

2021 bis zu 0 0

2022 ff bis zu 0

Bewilligungsrahmen 2017 2018

EUR EUR

Vorbelastung aus Verpflichtungsermächtigungen früherer Haushaltsjahre 7.152.200 6.291.900

davon veranschlagt 860.300 860.300

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre 6.291.900 5.431.600

für neue Maßnahmen sind Gesamtausgaben vorgesehen von 0 0

davon veranschlagt 0 0

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre, zugleich neue Verpflichtungsermächtigung 0 0

Veranschlagt zusammen 860.300 860.300

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre insgesamt 6.291.900 5.431.600

671 02 291 Ausgleichsverfahren zur Finanzierung der Altenpflege- und Altenpflegehilfeausbildung

33.890.00027.873.795

36.392.000 37.966.000

Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei 281 02 geleistet werden.Sind nach den rechtlichen Bestimmungen darüber hinaus Ausga-ben zu leisten, können diese in das nächste Haushaltsjahr vorge-tragen werden.

681 04 291 Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

12.750.00013.417.598

13.670.000 14.293.000

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 681 04

Erläuterungen:

Nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) ist grundsätzlich das Land zur Gewährung von Versorgung verpflichtet, in welchem die Schä-digung eingetreten ist. 22 v.H. der Ausgaben für Geld- und Sachleistungen werden vom Bund erstattet (vgl. Titel 231 04).

Mehr entsprechend der voraussichtlichen Bedarfsentwicklung.

Erläuterungen:

Nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz haben Personen, die durch strafrechtliche Entscheidungen deutscher Gerichte in der ehemaligen DDR Opfer einer politisch motivierten Strafverfolgungsmaßnahme oder einer rechts- und verfassungswidrigen gerichtlichen Entscheidung geworden sind, Anspruch auf Heil- und Kranken-behandlung sowie Versorgungsbezüge.

Der Bund trägt 65 v.H. der dem Land entstehenden Aufwendungen (vgl. Titel 231 43).

Erläuterungen:

Nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz haben Personen, die infolge einer rechtsstaatswidrigen Verwaltungsentscheidung eine Schädigung erlitten ha-ben, Anspruch auf Leistungen in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes (§ 3 VwRehaG). Der Bund trägt pauschal 57 v.H. der Ausgaben, die den Ländern durch Leistungen nach diesem Gesetz entstehen (§ 17 VwRehaG) - vgl. Titel 231 46 -.

Verpflichtungsermächtigung

Die Ausgaben bei 681 04, 681 57, 682 01 sind gegenseitig dec-kungsfähig.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei 281 04, 281 57 geleistet werden.

681 43 244 Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsge-setz

124.000237.279

100.000 107.000

Die Ausgaben bei 632 05, 636 44, 681 43, 681 46 sind gegensei-tig deckungsfähig.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei 231 43 geleistet werden.Die Ausgaben sind übertragbar.

681 46 244 Leistungen nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitie-rungsgesetz

18.00014.768

15.400 15.700

Die Ausgaben bei 632 05, 636 44, 681 43, 681 46 sind gegensei-tig deckungsfähig.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei 231 46 geleistet werden.Die Ausgaben sind übertragbar.

681 57 291 Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz 7.572.0007.433.698

7.733.000 7.940.000

Die Ausgaben bei 681 04, 681 57, 682 01 sind gegenseitig dec-kungsfähig.Die Ausgaben bei 681 57, 812 52 sind gegenseitig deckungsfä-hig.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei 281 04, 281 57 geleistet werden.

2017 2018

EUR EUR

Betrag 0 0

davon fällig

2018 bis zu 0

2019 bis zu 0 0

2020 bis zu 0 0

2021 bis zu 0 0

2022 ff bis zu 0

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 681 57

zur Verpflichtungsermächtigung

Erläuterungen:

Der Ansatz berücksichtigt auch die anteilige Finanzierung von Strukturen für die Versorgung von hochinfektiös erkrankten Menschen an der Universitätsklinik Frankfurt im Rahmen des Verwaltungsabkommens.

Mehr entsprechend der voraussichtlichen Bedarfsentwicklung.

Erläuterungen:

Den Verkehrsbetrieben sind die Kosten für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr nach §§ 148 ff. SGB IX vom Land zu erstatten.

Erläuterungen:

Die Mittel dienen der Stärkung und Sicherstellung der flächendeckenden ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen sowie der Förderung der wohnortnahen psycho-therapeutischen Versorgung.

Aus den Mitteln können auch investive Maßnahmen, landeseigene Maßnahmen (besonders auch Informationsmaßnahmen) durchgeführt und Sachkosten einschließlich Verfahrenskosten geleistet werden.

Erläuterungen:

Zuschüsse an soziale Beratungsstellen sowie andere anerkannte Einrichtungen zur Durchführung von Schuldnerberatung nach dem Verbraucherinsolvenzverfahren. Aus den Mitteln können auch Maßnahmen des Landes, einschließlich Sachkosten, finanziert werden.

Erläuterungen:

Der Betrag dient der Unterstützung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements. Es sollen besonders Auslagen- und Fahrtkostenersatz sowie Versicherungsschutz und Zuschüsse zur Aus- und Weiterbildung ehrenamtlicher Kräfte gewährt werden.

Aus dem Titel können auch entsprechende Maßnahmen des Landes, einschließlich Sachleistungen und repräsentative Ausgaben, finanziert werden.

Zuschüsse zur Förderung

Bewilligungsrahmen 2017 2018

EUR EUR

Vorbelastung aus Verpflichtungsermächtigungen früherer Haushaltsjahre 210.000 105.000

davon veranschlagt 105.000 105.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre 105.000 0

für neue Maßnahmen sind Gesamtausgaben vorgesehen von 7.628.000 7.835.000

davon veranschlagt 7.628.000 7.835.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre, zugleich neue Verpflichtungsermächtigung 0 0

Veranschlagt zusammen 7.733.000 7.940.000

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre insgesamt 105.000 0

682 01 291 Kosten der unentgeltlichen Beförderung von schwerbehin-derten Menschen im öffentlichen Personenverkehr

10.500.0009.648.606

10.400.000 10.300.000

Die Ausgaben bei 681 04, 681 57, 682 01 sind gegenseitig dec-kungsfähig.Die Ausgaben sind übertragbar.

683 01 314 Förderung der medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen

500.000232.549

500.000 500.000

Die Ausgaben sind übertragbar.

684 03 291 Zuschüsse zur Durchführung von Schuldnerberatungen 2.183.2002.105.848

2.190.000 2.190.000

Die Ausgaben bei 684 03, 684 28 sind gegenseitig deckungsfä-hig.Die Ausgaben sind übertragbar.

684 05 291 Mittel zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit 677.000578.343

677.000 677.000

Die Ausgaben bei 684 05, 684 58, 684 62, 684 69 sind gegensei-tig deckungsfähig.Die Ausgaben sind übertragbar.

- 39 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 684 05

Erläuterungen:

Die Zuschüsse sind vorgesehen für Vereinigungen und Organisationen, wie z.B. DGB, Sozialverband VdK usw., die sozialpolitische Schulungen durchführen.

Erläuterungen:

2017EUR

2018EUR

1. sozialer Dienste 370.000 370.000

2. des Gesundheitswesens 77.000 77.000

3. der Hospizbewegung 200.000 200.000

4. von Maßnahmen im Suchtbereich 30.000 30.000

Summe: 677.000 677.000

684 06 153 Zuschüsse für sozialpolitische Schulungen 37.00035.520

37.000 37.000

684 07 291 Förderung von Strukturen der spezialisierten ambulanten Palliativ-Versorgung (SAPV)

250.000 250.000 250.000

2017EUR

2018EUR

1. Anschubfinanzierung zum Aufbau von SAPV-Netzwerken 150.000 150.000

2. Förderung von Maßnahmen für Familien mit schwerstkranken und schwer behinderten Kindern 100.000 100.000

Summe: 250.000 250.000

684 18 253 Zuweisungen aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie andere EU-Mittel

15.261.80013.705.413

15.567.000 15.879.000

Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen (Jahresrech-nung) bei Titel 271 18 geleistet werden. Falls darüber hinaus Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet werden und diese Einnahmen wegen einer nach dem Recht der Europä-ischen Union bestehenden Vorfinanzierungspflicht erst in den fol-genden Haushaltsjahren eingehen, dürfen diese Einnahmen nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden.Verpflichtungen dürfen übernommen werden, sobald verbindli-che Zusagen der EU vorliegen.Vgl. Vermerk bei Kapitel 06 01 und 06 04 (Ausgaben).

684 19 253 Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen 9.850.70010.283.191

10.700.700 10.850.700

Die Ausgaben bei 06 02 -684 19, 06 75 -684 22 sind gegenseitig deckungsfähig; dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigun-gen.Die Ausgaben bei 684 19, 684 46 sind gegenseitig deckungsfä-hig.Die Ausgaben bei 684 19, 686 03 sind gegenseitig deckungsfä-hig; dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigungen.Die Ausgaben sind übertragbar.Vgl. Vermerk bei Kapitel 06 01 und 06 04 (Ausgaben).

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 684 19

Verpflichtungsermächtigung

zur Verpflichtungsermächtigung

Erläuterungen:

Aus den Mitteln können auch investive Maßnahmen gefördert, landeseigene Maßnahmen durchgeführt, Sachkosten geleistet, Zuweisungen an Kommunen gewährt und Kosten der Evaluation finanziert werden. Zweckgebundene Zuschüsse Dritter können durch Rotabsetzung von der Ausgabe vereinnahmt werden.

Zu Titel 684 19 und 06 75/684 22:

Zuschüsse

2017 2018

EUR EUR

Betrag 2.030.000 3.390.000

davon fällig

2018 bis zu 1.750.000

2019 bis zu 175.000 2.750.000

2020 bis zu 105.000 640.000

2021 bis zu 0 0

2022 ff bis zu 0

Bewilligungsrahmen 2017 2018

EUR EUR

Vorbelastung aus Verpflichtungsermächtigungen früherer Haushaltsjahre 10.274.300 4.430.000

davon veranschlagt 7.874.300 3.750.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre 2.400.000 680.000

für neue Maßnahmen sind Gesamtausgaben vorgesehen von 4.856.400 10.490.700

davon veranschlagt 2.826.400 7.100.700

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre, zugleich neue Verpflichtungsermächtigung 2.030.000 3.390.000

Veranschlagt zusammen 10.700.700 10.850.700

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre insgesamt 4.430.000 4.070.000

2017EUR

2018EUR

1. Maßnahmen zur Anpassung der Arbeitskräfte und Unternehmen an den Wandel, die aktive Inklusion durch Förderung der Chancengleichheit und aktive Beteiligung und Verbesserung der Beschäftigungs-fähigkeit sowie durch die Technologieberatung

2.500.000 2.500.000

2. Maßnahmen zur Verbesserung der Berufswahlkompetenz und Erhöhung von Ausbildungsreife und Ausbildungsfähigkeit

2.500.000 2.500.000

3. Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit von am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personengruppen einschl. der Finanzierung von Eingliederungsmaßnahmen für behinderte Menschen, die keine Anerkennung nach dem SGB IX haben

2.500.000 2.500.000

4. Ko-/Vorfinanzierung von Maßnahmen im Rahmen europäischer Förderprogramme, die vom Bund um-gesetzt werden, grenzüberschreitender Projekte und Technischer Hilfe zum ESF sowie zur Vorfinanzie-rung und zum Ausgleich von Deckungslücken im ESF und zur Durchführung von arbeitsmarktpolitischen Veranstaltungen

3.200.700 3.350.700

Summe: 10.700.700 10.850.700

2017EUR

2018EUR

1. zur Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen (Titel 684 19) 10.700.700 10.850.700

2. zur Bewältigung der Beschäftigungsfolgen in Konversionsgebieten (Titel 06 75 / 684 22) 700.000 300.000

Summe: 11.400.700 11.150.700

684 24 127 Zuschüsse zur Förderung der hauswirtschaftlichen Berufs-bildung

49.00040.000

40.000 40.000

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06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Zuschüsse für

Aus den Mitteln können auch kommunale Maßnahmen gefördert sowie eigene Maßnahmen durchgeführt werden.

Erläuterungen:

Nach dem ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag und dem entsprechenden Landesgesetz gewährleistet das Land die Finanzierung des Ausbaus und Betriebs eines Netzes von Beratungsstellen für Glücksspielsucht und von Projekten zur Erforschung der Glücksspielsucht.

Aus den Mitteln können auch kommunale Maßnahmen gefördert und eigene Maßnahmen durchgeführt werden.

Erläuterungen:

Veranschlagt ist die vertragliche Leistung des Landes Rheinland-Pfalz an die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Rheinland-Pfalz (LAGZ) zur Gruppenpro-phylaxe gemäß § 21 SGB V.

Erläuterungen:

Zuschüsse

Weniger insbesondere in Folge Einführung der flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung und der Gründung der Krebsregister Rheinland-Pfalz gGmbH.

684 28 291 Zuschüsse zu Maßnahmen für suchtgefährdete und abhän-gigkeitskranke Menschen

4.670.0004.460.107

4.847.000 4.990.000

Die Ausgaben bei 684 03, 684 28 sind gegenseitig deckungsfä-hig.Die Ausgaben sind übertragbar.

2017EUR

2018EUR

1. Maßnahmen der Suchtberatungsstellen und der Suchtprävention 3.163.000 3.257.000

2. Übergangseinrichtungen und Projekte der sozialen und beruflichen Integration 546.000 563.000

3. Maßnahmen der aufsuchenden Sozialarbeit und psychosozialen Betreuung 1.058.000 1.090.000

4. Sonstiges 80.000 80.000

Summe: 4.847.000 4.990.000

684 29 291 Maßnahmen gegen die Glücksspielsucht 1.000.000945.000

1.000.000 1.000.000

Die Ausgaben sind übertragbar.

684 32 314 Förderung der Jugendzahnpflege 294.000282.240

297.000 297.000

Die Ausgaben sind übertragbar.

684 33 314 Zuschüsse zur Intensivierung der Krebsbekämpfung 1.528.0001.847.082

1.393.000 1.309.000

Die Ausgaben sind übertragbar.Einnahmen aus Leistungen des Bundes und Entgeltzahlungen der Bundesländer für die Inanspruchnahme des Kinderkrebsregi-sters sind von der Ausgabe abzusetzen.

2017EUR

2018EUR

1. an das Tumorzentrum Rheinland-Pfalz e.V. 80.000 80.000

2. an die Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. 127.500 127.500

3. für das Krebsregister Rheinland-Pfalz 914.200 825.000

4. für die onkologische Nachsorge (Zentren Trier, Kaiserslautern) 0 0

5. für das Deutsche Kinderkrebsregister 271.300 276.500

Summe: 1.393.000 1.309.000

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 684 33

Übersicht über den (vorläufigen) Haushalts-/Wirtschaftsplan des Tumorzentrums Rheinland-Pfalz e.V.

Die Veränderungen beruhen auf der Überleitung der Vertrauensstelle in die Krebsregister gGmbH. Für die Durchführung medizinischer Projekte werden Rückstellungen gebildet, die nach Bedarf durch Vorstandsbeschluss freigegeben werden.

Übersicht über den (vorläufigen) Haushalts-/Wirtschaftsplan der Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.

Ausgaben: 2015EUR

2016EUR

2017EUR

2018EUR

1. Personalausgaben 375.053 245.500 193.700 194.700

2. Sächliche Verwaltungsausgaben 31.652 33.200 44.100 50.000

3. Investitionen 1.007 8.800 5.000 5.000

4. Besondere Finanzierungsausgaben 597.095 14.200 36.100 41.200

5. Abwicklung aus Vorjahren 12.522 0 0 0

Zusammen: 1.017.329 301.700 278.900 290.900

Abzüglich Einnahmen: 13.228 8.500 10.000 10.000

Mithin Zuwendungsbedarf: 1.004.101 293.200 268.900 280.900

Der Zuwendungsbedarf soll gedeckt werden durch: 2015EUR

2016EUR

2017EUR

2018EUR

1. Institutionelle Förderung 99.936 69.600 80.000 80.000

2. Dritte 321.000 223.600 188.900 188.900

3. Betriebsmittel 0 0 0 0

4. Projektförderung Krebsregister Rheinland-Pfalz 581.962 0 0 0

5. Sonstige Projektförderung 1.203 0 0 12.000

6. Fehlbedarf 0 0 0 0

Zusammen: 1.004.101 293.200 268.900 280.900

Stellenplan: 2016Stellenanzahl

2017Stellenanzahl

2018Stellenanzahl

Beschäftigte

E 15 TV-L 1,00 1,00 1,00

E 13 TV-L 1,00 0,00 0,00

E 9 TV-L 4,00 3,50 3,00

E 5 TV-L 0,50 0,00 0,00

Zusammen: 6,50 4,50 4,00

Insgesamt: 6,50 4,50 4,00

Ausgaben: 2015EUR

2016EUR

2017EUR

2018EUR

1. Personalausgaben 1.307.433 1.259.000 1.264.000 1.305.000

2. Sächliche Verwaltungsausgaben 853.660 617.000 388.000 412.000

3. Ausgaben für Investitionen 0 0 0 0

4. Besondere Finanzierungsausgaben 0 0 0 0

5. Abwicklung aus Vorjahren 0 0 0 0

6. Rückstellung 0 0 0 0

Zusammen: 2.161.093 1.876.000 1.652.000 1.717.000

Abzüglich Einnahmen: 2.038.693 1.670.600 1.524.500 1.589.500

Mithin Zuwendungsbedarf: 122.400 205.400 127.500 127.500

- 43 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 684 33

Erläuterungen:

Das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) sichert eine pflegerische Versorgungs- und Beratungs-struktur mit einem flächendeckenden Netz von Fachkräften der Beratung und Koordinierung in den Pflegestützpunkten, fördert neue Versorgungskonzepte, vornehmlich für demenzkranke Menschen und stärkt zukunftsorientiert den Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und des bürgerschaftlichen Engagements.

Aus den Mitteln können auch investive und Sachkosten, einschließlich Veranstaltungskosten, geleistet und landeseigene Maßnahmen durchgeführt werden.

Der Finanzierungsanteil der Pflegekassen für die Pflegeberatung durch die Fachkräfte der Beratung und Koordinierung beträgt ca. 1,65 Mio. EUR.

Der Zuwendungsbedarf soll gedeckt werden durch: 2015EUR

2016EUR

2017EUR

2018EUR

1. Institutionelle Förderung 122.400 122.400 127.500 127.500

2. Dritte 0 0 0 0

3. Fehlbetrag 0 83.000 0 0

Zusammen: 122.400 205.400 127.500 127.500

Stellenplan: 2016Stellenanzahl

2017Stellenanzahl

2018Stellenanzahl

Beschäftigte

E 15 Ü TV-L 1,00 1,00 1,00

E 15 TV-L 1,00 1,00 1,00

E 14 TV-L 4,00 4,00 4,00

E 13 TV-L 9,15 9,15 9,15

E 12/13 TV-L 0,50 0,50 0,50

E 12 TV-L 0,50 0,50 0,50

E 9/10/11 TV-L 2,50 2,50 2,50

E 8/9 TV-L 1,00 1,00 1,00

E 6/7 TV-L 1,00 1,00 1,00

E 5/6 TV-L 4,25 4,25 4,25

Zusammen: 24,90 24,90 24,90

Insgesamt: 24,90 24,90 24,90

684 34 236 Zuschüsse an die Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz e.V.

21.00020.160

26.000 26.000

684 41 235 Zuschüsse an ambulante Pflegeeinrichtungen nach dem LPflegeASG für Fachkräfte in Pflegestützpunkten sowie För-derung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und son-stige besondere Angebote der Pflege

6.990.0005.793.266

8.726.000 9.763.000

Die Ausgaben sind übertragbar.

2017

EUR

2018 EUR

1. Förderung der Fachkräfte der Beratung und Koordinierung in Pflegestützpunkten 6.176.000 6.189.000

2. Angebote zur Unterstützung im Alltag, Entlastungsbetrag, Förderung der Weiterentwicklung der

Versorgungsstrukturen und des Ehrenamtes sowie der Selbsthilfe nach § 45 a-d SGB XI

450.000 900.000

3. Förderung komplementärer Angebote 150.000 0

4. Förderung von Modellvorhaben 140.000 140.000

5. Förderung von besonderen Angeboten der Pflege 900.000 900.000

6. Gemeindeschwesterplus

850.000 850.000

7. Pflegemanagerin und Pflegemanager 60.000

784.000

Summe 8.726.000 9.763.000

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Zuschüsse für

Erläuterungen:

Zuschüsse zu den laufenden Aufwendungen der Bahnhofsmissionen.

Erläuterungen:

Veranschlagt sind Mittel für Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und Wohnungslosigkeit (besonders für Kinder und Familien), für aufzuwertende Stadtteile und Ge-meinden, zur Resozialisierung Wohnungsloser sowie für Begleitvorhaben der Bund-Länder-Gemeinschaftsinitiative "Soziale Stadt", Modellprojekte und andere Maßnah-men.

Aus den Mitteln können auch investive Maßnahmen gefördert, landeseigene Maßnahmen durchgeführt, Sachkosten, einschließlich Veranstaltungskosten, geleistet und Zuweisungen an Kommunen gewährt werden.

Verpflichtungsermächtigung

684 42 235 Zuschüsse an Einrichtungen zur Frühförderung behinderter Kinder und sonstige Fördermaßnahmen für behinderte Men-schen

458.000435.076

458.000 458.000

2017EUR

2018EUR

1. Einrichtungen zur Frühförderung behinderter Kinder 452.800 452.800

2. sonstige, auch landeseigene Maßnahmen 5.200 5.200

Summe: 458.000 458.000

684 46 236 Zuschüsse an Bahnhofsmissionen 9.0008.640

9.000 9.000

Die Ausgaben bei 684 19, 684 46 sind gegenseitig deckungsfä-hig.

684 53 291 Zuschüsse zur Bekämpfung von Armut und zugunsten von aufzuwertenden Stadtteilen und Gemeinden, einschließlich Modellmaßnahmen

460.000332.105

600.000 600.000

Die Ausgaben sind übertragbar.

684 54 127 Förderung der Fachberufe des Gesundheitswesens, beson-ders Pflegeberufe

1.400.0001.195.717

1.400.000 1.400.000

Die Ausgaben sind übertragbar.

2017 2018

EUR EUR

Betrag 700.000 700.000

davon fällig

2018 bis zu 300.000

2019 bis zu 400.000 300.000

2020 bis zu 0 400.000

2021 bis zu 0 0

2022 ff bis zu 0

- 45 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 684 54

zur Verpflichtungsermächtigung

Erläuterungen:

Zuschüsse an Ausbildungsstätten für Berufe des Gesundheitswesens, Durchführung von Maßnahmen (auch landeseigene, u.a. Sachkosten) zugunsten von Pflege- und anderen Gesundheitsfachberufen, auch Modellprojekte. Aus dem Titel werden besonders Maßnahmen der "Fachkräfte- und Qualifizierungsinitiative Gesundheitsfachbe-rufe", insbesondere Pflege, finanziert. Einnahmen (besonders Erstattungen) sind von der Ausgabe abzusetzen. Aus dem Titel können auch Aus-, Fort- und Weiterbil-dungsmaßnahmen finanziert werden.

Erläuterungen:

Veranschlagt sind Personal- und Sachkosten der nach dem Landesgesetz zur Ausführung des Betreuungsrechts (AGBtR) anerkannten und förderungsfähigen Betreu-ungsvereine. Aus den Mitteln können auch Maßnahmen des Landes finanziert werden.

Erläuterungen:

Aus den Mitteln können auch Zuwendungen gewährt werden.

Erläuterungen:

Bewilligungsrahmen 2017 2018

EUR EUR

Vorbelastung aus Verpflichtungsermächtigungen früherer Haushaltsjahre 467.000 800.000

davon veranschlagt 367.000 400.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre 100.000 400.000

für neue Maßnahmen sind Gesamtausgaben vorgesehen von 1.733.000 1.700.000

davon veranschlagt 1.033.000 1.000.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre, zugleich neue Verpflichtungsermächtigung 700.000 700.000

Veranschlagt zusammen 1.400.000 1.400.000

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre insgesamt 800.000 1.100.000

684 56 236 Förderung anerkannter Betreuungsvereine nach dem Lan-desgesetz zur Ausführung des Betreuungsrechts (AGBtR)

2.950.0002.826.894

3.010.000 3.100.000

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei 119 56 geleistet werden.Die Ausgaben sind übertragbar.

684 57 291 Beiträge an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen 14.30012.678

14.300 14.300

2017EUR

2018EUR

1. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin 8.500 8.500

2. Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit e.V. (BASI) 1.300 1.300

3. Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose e.V. (DZK) 1.500 1.500

4. Deutsche Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten e.V. (DVV) 3.000 3.000

Summe: 14.300 14.300

684 58 314 Gesundheitsförderung und Selbsthilfe 1.400.0001.316.419

1.427.000 1.427.000

Die Ausgaben bei 684 05, 684 58, 684 62, 684 69 sind gegensei-tig deckungsfähig.Die Ausgaben sind übertragbar.

2017EUR

2018EUR

1. Zuschüsse an die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. 783.000 783.000

2. Förderung von Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Selbsthilfe 124.000 124.000

3. Förderung von Maßnahmen der AIDS-Prävention und AIDS-Bekämpfung 425.000 425.000

4. Weiterentwicklung gesundheitsfördernder Strukturen 29.000 29.000

5. Förderung von Initiativen in der Gesundheitsregion (Projektförderung bis zu 1.500 Euro) 41.000 41.000

6. Maßnahmen zur Umsetzung des Präventionsgesetzes (PrävG) 25.000 25.000

Summe: 1.427.000 1.427.000

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 684 58

Zu UT 4: Aus den Mitteln können auch landeseigene Maßnahmen finanziert werden.

Übersicht über den (vorläufigen) Haushalts-/Wirtschaftsplan der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V.

1) 1,37 Stellen sind dem Projekt "Büro für Suchtprävention" zugeordnet.

2) 0,22 Stellen Entgeltgruppe 6 werden nach Entgeltgruppe 5 vergütet.

3) 1,00 Stelle ist dem Projekt "Büro für Suchtprävention" zugeordnet.

Erläuterungen:

Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände (Caritasverbände, Diakonische Werke, Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz).

Erläuterungen:

Zuschüsse

Ausgaben: 2015EUR

2016EUR

2017EUR

2018EUR

1. Personalausgaben 1.710.852 1.769.700 1.878.000 1.878.000

2. Sächliche Verwaltungsausgaben 1.064.168 921.700 903.000 903.000

3. Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für In-vestitionen

230 200 200 200

4. Abwicklungen aus dem Vorjahr 99.887 84.200 0 0

5. Überschuss 84.237 0 0 0

Zusammen: 2.959.374 2.775.800 2.781.200 2.781.200

Abzüglich Einnahmen: 327.330 327.800 409.000 409.000

Mithin Zuwendungsbedarf: 2.632.044 2.448.000 2.372.200 2.372.200

Der Zuwendungsbedarf soll gedeckt werden durch: 2015EUR

2016EUR

2017EUR

2018EUR

1. Institutionelle Förderung (Land) 735.000 783.000 783.000 783.000

2. Projektförderung 1.806.249 1.580.800 1.589.200 1.589.200

3. Übertrag aus Vorjahr 90.795 84.200 0 0

Zusammen: 2.632.044 2.448.000 2.372.200 2.372.200

Stellenplan: 2016Stellenanzahl

2017Stellenanzahl

2018Stellenanzahl

Beschäftigte

E 15 Ü TV-L 1,00 1,00 1,00

E 12 TV-L 1) 3,00 3,00 3,00

E 10 TV-L 1,00 1,00 1,00

E 9 TV-L 1,00 1,00 1,00

E 8 TV-L 1,00 1,00 1,00

E 6 TV-L 2) 3) 2,76 2,76 2,76

E 5 TV-L 1,78 1,78 1,78

E 3 TV-L 1,00 1,00 1,00

Zusammen: 12,54 12,54 12,54

Insgesamt: 12,54 12,54 12,54

684 61 236 Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände 900.000900.000

900.000 900.000

684 62 236 Zuschüsse für ehrenamtliche Dienste 160.000155.000

160.000 160.000

Die Ausgaben bei 684 05, 684 58, 684 62, 684 69 sind gegensei-tig deckungsfähig.

- 47 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 684 62

Aus den Mitteln können auch Maßnahmen des Landes finanziert werden.

Erläuterungen:

Gefördert wird der sachliche und personelle Aufwand der stationären und ambulanten Kinderhospizarbeit und die Kinderpalliativversorgung.

Erläuterungen:

Maßnahmen

Aus den Mitteln können auch Sachausgaben, einschließlich Tagungen, Studien und wissenschaftliche Arbeiten, Veranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit finanziert werden. Zuweisungen an Maßnahmeträger des öffentlich-rechtlichen Bereichs sind zulässig.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Veranschlagt zur Durchführung besonders förderungswürdiger Maßnahmen, für die keine speziellen Fördermittel zur Verfügung stehen.

2017EUR

2018EUR

1. an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege für die Gewinnung, Schulung und den Auslagenersatz eh-renamtlicher Helferinnen und Helfer im sozialen Bereich

155.000 155.000

2. für Fachveranstaltungen und Tagungen 5.000 5.000

Summe: 160.000 160.000

684 63 236 Zuschüsse zur Förderung der Kinderhospizarbeit 50.00048.000

65.000 65.000

684 64 314 Zuschüsse zu Maßnahmen zur Verbesserung der psychiatri-schen Versorgung einschließlich der forensischen Psychia-trie sowie Zuschüsse zu Maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen

350.000248.616

365.000 365.000

2017EUR

2018EUR

1. zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären psychiatrischen Versorgung einschl. der forensi-schen Psychiatrie

120.000 120.000

2. zur Verbesserung der Teilhabe behinderter Menschen 100.000 100.000

3. des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen 50.000 50.000

4. zur Etablierung und Fortführung einer Anlaufstelle für therapeutische Präventionsmaßnahmen für Per-sonen mit einem Risiko für zukünftige sexuelle Übergriffe und Nutzung von Missbrauchsabbildungen im Internet

95.000 95.000

Summe: 365.000 365.000

684 67 291 Zur Verwendung von Spenden 028.958

0 0

Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei 282 10 geleistet werden.

684 69 291 Zuschüsse für Maßnahmen in besonderen sozialen Notfällen 3.500800

3.500 3.500

Die Ausgaben bei 684 05, 684 58, 684 62, 684 69 sind gegensei-tig deckungsfähig.

685 04 013 Zuschüsse zu Ausstellungen, Veröffentlichungen, Veran-staltungen und Tagungen

40.50025.520

39.700 39.700

Die Ausgaben sind übertragbar.

- 48 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 685 04

Erläuterungen:

Aus den Mitteln können auch entsprechende Maßnahmen des Landes, Kosten für Wettbewerbe auf sozialem Gebiet, z.B. betr. innovative Entwicklungen, sowie Sachlei-stungen (einschl. repräsentative Ausgaben, Ehrungen und Auszeichnungen) finanziert werden.

Erläuterungen:

Anteil des Landes an den Aufwendungen des Länderinstituts nach dem Landesgesetz zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizi-nische und pharmazeutische Prüfungsfragen.

Erläuterungen:

UT 4 und UT 5 neu.

Verpflichtungsermächtigung

zur Verpflichtungsermächtigung

685 52 139 Anteil des Landes an den Aufwendungen für das Länderin-stitut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfra-gen

300.000273.394

270.000 320.000

685 62 681 Kostenanteile für Institutionen mit Länderaufgaben in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz

82.10055.757

214.600 214.600

2017EUR

2018EUR

1. Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) 56.000 56.000

2. Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) 6.100 6.100

3. Gemeinschaftsaufgaben der Länder im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)

17.000 17.000

4. Geschäftsstelle Nationaler Impfplan am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsi-cherheit (LGL)

5.500 5.500

5. Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen (AfÖG) 130.000 130.000

Summe: 214.600 214.600

686 03 314 Initiative Gesundheitswirtschaft Rheinland-Pfalz und Zukunftsprogramm "Gesundheit und Pflege - 2020"

1.800.0001.074.056

1.800.000 1.800.000

Die Ausgaben bei 684 19, 686 03 sind gegenseitig deckungsfä-hig; dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigungen.Die Ausgaben sind übertragbar.

2017 2018

EUR EUR

Betrag 700.000 700.000

davon fällig

2018 bis zu 700.000

2019 bis zu 0 700.000

2020 bis zu 0 0

2021 bis zu 0 0

2022 ff bis zu 0

Bewilligungsrahmen 2017 2018

EUR EUR

Vorbelastung aus Verpflichtungsermächtigungen früherer Haushaltsjahre 1.200.000 700.000

davon veranschlagt 1.200.000 700.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre 0 0

für neue Maßnahmen sind Gesamtausgaben vorgesehen von 1.300.000 1.800.000

davon veranschlagt 600.000 1.100.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre, zugleich neue Verpflichtungsermächtigung 700.000 700.000

Veranschlagt zusammen 1.800.000 1.800.000

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre insgesamt 700.000 700.000

- 49 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 686 03

Erläuterungen:

Der aufgrund der demografischen Entwicklung erwartete Strukturwandel im Gesundheits- und Pflegesystem wird unterstützt und mit dem Zukunftsprogramm "Gesundheit und Pflege - 2020" dafür Sorge getragen, dass die medizinische und pflegerische Versorgung im ländlichen Raum auch in Zukunft sichergestellt wird. Aus dem Titel wer-den die Entwicklung und Umsetzung von Modellprojekten zur Unterstützung der zukünftigen Fachkräftesicherung in den Segmenten Gesundheit und Pflege, die psycho-therapeutische Versorgung, die medizinische Versorgung für geistig behinderte Menschen im Krankenhaus, die Unterstützung von Versorgungsangeboten durch nichtärztliche Berufsgruppen zur Vermeidung von Versorgungsengpässen, die Unterstützung für die Entwicklung sektorübergreifender Versorgungsmodelle im ländlichen Raum sowie für den Ausbau telemedizinischer Strukturen oder deren modellhafte Entwicklung finanziert.

Mit der "Initiative Gesundheitswirtschaft Rheinland-Pfalz" werden Infrastrukturmaßnahmen, Modellprojekte, Initiativen und Netzwerke im Bereich der Gesundheitswirt-schaft gestaltet. Im Vordergrund stehen Projekte zur Fachkräftesicherung, zur patientenorientierten modernen gesundheitlichen Versorgung sowie zur Förderung von In-novationen.

Aus dem Titel können Ausgaben für landeseigene Maßnahmen sowie Sachkosten einschließlich Veranstaltungen, Studien, Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation sowie investive Maßnahmen finanziert werden.

HGr. 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Erläuterungen:

Aus den Mitteln können auch nichtinvestive Maßnahmen (einschl. Veranstaltungen) gefördert, landeseigene Maßnahmen durchgeführt, Sachkosten (besonders Verfah-renskosten) geleistet und Zuweisungen an Kommunen gewährt werden.

Erläuterungen:

Aus den Mitteln können auch nicht investive Maßnahmen, einschließlich Informationsmaßnahmen, gefördert und besonders auch landeseigene Maßnahmen finanziert, Sachkosten geleistet und Zuweisungen an Kommunen gewährt werden.

Mehr in 2017 für den geplanten Abschluss eines Bereitstellungsvertrages für die optionale Beschaffung von Impfstoff im Pandemiefall.

Aus Titelgruppen: 180.000312.490

176.400 176.400

Außerplanmäßige T. / Ausgabereste / Weggefallene T.1.300

Summe HGr. 6: 570.030.600552.083.090

644.430.900 662.079.200

812 51 314 Gesundheitsberichterstattung und andere gesundheitsbezo-gene Maßnahmen

500.0001.281.514

500.000 500.000

Die Ausgaben bei 812 51 sind einseitig deckungsfähig zugun-sten der Ausgaben bei 547 01.

2017EUR

2018EUR

1. Gesundheitsberichterstattung: Weiterentwicklung eines Berichtssystems über das Gesundheitswesen in Rheinland-Pfalz

100.000 100.000

2. Evaluation und Weiterentwicklung von gesundheitsbezogenen Maßnahmen 110.000 110.000

3. Fehlbildungsregister 50.000 50.000

4. Telemedizin 210.000 210.000

5. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitssektor 10.000 10.000

6. Durchführung von Impfungen nicht versicherter Kinder 20.000 20.000

Summe: 500.000 500.000

812 52 314 Kosten im Zusammenhang mit der Influenzapandemieprä-vention und -bekämpfung und sonstigen außergewöhnli-chen Ereignissen i.S.d. § 1 Rahmen-Alarm und Einsatzplan Seuchen (RAEP-Seuchen)

70.0005.735

520.000 70.000

Die Ausgaben bei 681 57, 812 52 sind gegenseitig deckungsfä-hig.

893 41 235 Zuschüsse zum Bau und zur Ausstattung von Einrichtungen sowie sonstige Maßnahmen für behinderte Menschen

450.0001.394.610

450.000 450.000

- 50 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 893 41

Erläuterungen:

Aus den Mitteln können auch Forschungsvorhaben über neue Wege der Behindertenhilfe, Modellmaßnahmen und Sachkosten des Landes, besonders Verfahrens- und Veranstaltungskosten, der Teilhabekongress und Euregio-Projekte finanziert sowie im Einzelfall nichtinvestive Zuwendungen gewährt werden.

Erläuterungen:

Aus den Mitteln können Maßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels, besonders solche, die das Engagement älterer Menschen fördern, sowie das eigen-ständige und selbst bestimmte Wohnen in innovativen Wohnformen unterstützen, finanziert werden. Die Mittel dienen auch zur Förderung von Maßnahmen zur Qualitäts-sicherung sowie unterstützenden Angeboten in der Pflege, besonders für Menschen mit Demenz, sowie zur Unterstützung von Eigeninitiative und Anleitung zur Selbsthilfe unter besonderer Berücksichtigung generationsübergreifender Aspekte.

Aus den Mitteln können auch nichtinvestive Maßnahmen gefördert, landeseigene Maßnahmen durchgeführt, Sachkosten, einschließlich Veranstaltungskosten, geleistet und Zuweisungen an Kommunen gewährt werden. Zweckgebundene Zuschüsse Dritter können durch Rotabsetzung von der Ausgabe vereinnahmt werden.

HGr. 9: Besondere Finanzierungsausgaben

Erläuterungen:

Vereinnahmung bei Kapitel 04 07 Titel 381 01.

Erläuterungen:

Vereinnahmung bei Kapitel 03 06 Titel 381 01.

893 52 236 Demografischer Wandel, insbesondere Altenhilfe im ländli-chen Raum, Maßnahmen zur Förderung der Aktivitäten der älteren Generation und Hilfen, besonders für Menschen mit Demenz

900.000955.797

900.000 900.000

Aus Titelgruppen: 01.455.003

Summe HGr. 8: 1.920.0005.092.658

2.370.000 1.920.000

981 04neu

891 Entgelte für Leistungen der Arbeitsbetriebe der Justizvoll-zugsanstalten

30.000 30.000

981 05 891 Erstattung des Verwaltungsaufwandes an das LfF für die Zahlbarmachung von Bezügen

517.800501.165

517.900 517.900

Mehrausgaben dürfen in Höhe der Minderausgaben bei Haupt-gruppe 4 der jeweiligen Kapitel geleistet werden.Einnahmen aus Rückzahlungen des LfF sind von der Ausgabe abzusetzen.

981 51 891 Kostenerstattung für die Inanspruchnahme des Statisti-schen Landesamtes

97.20096.600

103.100 104.300

Summe HGr. 9: 615.000597.765

651.000 652.200

- 51 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Titelgruppen

Einnahmen

TGr. 75: Beteiligung an den Versorgungslasten und Sonstiges

Vgl. Vermerk bei TG 75 .Die Einnahmen bei den Titeln 231 75, 232 75 und 233 75 sind zweckgebunden.

Erläuterungen:

Zentrale Ansatzbildung für den Einzelplan 06. Laut dem die Ansätze der Titelgruppe 75 bewirtschaftenden Landesamt für Finanzen sind Inanspruchnahmefälle nicht plan-bar. Näheres ist auch dem Fachressort nicht bekannt. Deshalb werden die Ansätze 2016 überrollt.

Erläuterungen:

Leertitel.

Nicht kapitalisierte Beteiligung des Bundes an den Versorgungslasten.

Erläuterungen:

Nicht kapitalisierte Beteiligung der Länder an den Versorgungslasten.

Leertitel.

Erläuterungen:

Nicht kapitalisierte Beteiligung der Gemeinden/GV an den Versorgungslasten.

Erläuterungen:

Umsetzung wegen der Umgruppierung der Zuführungs- und Entnahmetitel mit Bezug zum Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz von 06 02 - 181 75. ( Ist 2015: 94.483 EUR. Ansatz 2016: 0 EUR.)

Leertitel.

Vereinnahmung von Erstattungen aus dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz im Rahmen der Anwendung des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages zur Leistung korrespondierender Ausgaben bei den Titeln 631 75, 632 75 und 633 75.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Leertitel.

231 75 018 Beteiligung des Bundes an den Versorgungslasten und Erstattungen des Bundes nach dem Versorgungslastentei-lungs-Staatsvertrag

0298.138

0 0

232 75 018 Beteiligung der Länder an den Versorgungslasten und Erstattungen der Länder nach dem Versorgungslastentei-lungs-Staatsvertrag

0 0 0

233 75 018 Beteiligung der Gemeinden/Gv. an den Versorgungslasten und Erstattungen der Gemeinden/Gv. nach dem Versor-gungslastenteilungs-Staatsvertrag

60.0001.200.237

60.000 60.000

234 75neu

018 Erstattungen aus dem Finanzierungsfonds für die Beamten-versorgung nach Maßgabe des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages

0 0

236 75 018 Beteiligung der Sozialversicherungsträger an den Versor-gungslasten

011.914

0 0

261 75 018 Erstattung von Versorgungslasten aus sonstigen Bereichen und sonstige Erstattungen

046.269

0 0

- 52 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Weggefallene Titel

Erläuterungen:

Umsetzung wegen der Umgruppierung der Zuführungs- und Entnahmetitel mit Bezug zum Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz nach 06 02 - 234 75.

(181 75) 018 Erstattungen aus dem Finanzierungsfonds für die Beamten-versorgung nach Maßgabe des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages

094.483

Nachrichtlich: Summe TGr. 75: 60.0001.651.040

60.000 60.000

Nachrichtlich: Summe Einnahmen der Titelgruppen 60.0001.651.040

60.000 60.000

- 53 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Titelgruppen

Ausgaben

TGr. 75: Beteiligung an den Versorgungslasten und Sonstiges

Die Ausgaben bei TG 75 sind gegenseitig deckungsfähig.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei TG 75 geleistet werden.Die Ausgaben der OGr. 41, 43 und 44, der Gruppe 452 sowie des Titels 422 11 aller Kapitel des Epl. 06 sind einseitig dec-kungsfähig zugunsten der Ausgaben bei TGr. 75.

Erläuterungen:

Zentrale Ansatzbildung für den Einzelplan 06. Laut dem die Ansätze der Titelgruppe 75 bewirtschaftenden Landesamt für Finanzen sind Inanspruchnahmefälle nicht plan-bar. Näheres ist auch dem Fachressort nicht bekannt.

Erläuterungen:

Entsprechende Inanspruchnahmefälle sind nach Mitteilung des Landesamtes für Finanzen in der Regel nicht planbar.

Leertitel.

Erläuterungen:

Umsetzung wegen der Umgruppierung der Zuführungs- und Entnahmetitel mit Bezug zum Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz von 06 02 - 861 75. ( Ist 2015: 1.455.003 EUR. Ansatz 2016: 0 EUR.)

Leertitel.

Entsprechende Inanspruchnahmefälle sind nach Mitteilung des Landesamtes für Finanzen in der Regel nicht planbar.

Erläuterungen:

Entsprechende Inanspruchnahmefälle sind nach Mitteilung des Landesamtes für Finanzen in der Regel nicht planbar.

Erläuterungen:

Entsprechende Inanspruchnahmefälle sind nach Mitteilung des Landesamtes für Finanzen in der Regel nicht planbar.

Leertitel.

452 75 018 Beteiligung an den Versorgungslasten der Sozialversiche-rungsträger sowie Erstattungen nach § 72 Abs. 11 G 131 und § 99 AKG an Sozialversicherungsträger

300 300 300

631 75 018 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes 20.00041.692

19.600 19.600

632 75 018 Beteiligung an den Versorgungslasten der Länder 150.000202.285

147.000 147.000

633 75 018 Beteiligung an den Versorgungslasten der Gemeinden/Gv. 010.152

0 0

634 75neu

018 Zuführungen der von Dritten geleisteten Erstattungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag an den Finan-zierungsfonds für die Beamtenversorgung

0 0

636 75 018 Zuweisungen an Sozialversicherungsträger 10.00015.126

9.800 9.800

671 75 018 Beteiligung an den Versorgungslasten von Nichtgebietskör-perschaften

0291

0 0

- 54 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Leertitel.

Weggefallene Titel

Erläuterungen:

Umsetzung wegen der Umgruppierung der Zuführungs- und Entnahmetitel mit Bezug zum Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz nach 06 02 - 634 75.

681 75 018 Beteiligung an den Versorgungslasten von Nichtlandesbe-diensteten

042.944

0 0

(861 75) 018 Zuführungen der von Dritten geleisteten Erstattungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag an den Finan-zierungsfonds für die Beamtenversorgung

01.455.003

Nachrichtlich: Summe TGr. 75: 180.3001.767.493

176.700 176.700

Nachrichtlich: Summe Ausgaben der Titelgruppen 180.3001.767.493

176.700 176.700

- 55 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Abschluss

Einnahmen

Ausgaben

HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schulden-dienst und dgl.

127.300217.160

130.400 129.100

HGr. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

490.047.000465.439.819

560.157.500 575.592.400

Gesamteinnahmen 490.174.300465.656.979

560.287.900 575.721.500

HGr. 4 Personalausgaben 801.300573.261

901.300 901.300

HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

405.400480.187

404.400 404.400

HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

570.030.600552.083.090

644.430.900 662.079.200

HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investiti-onsförderungsmaßnahmen

1.920.0005.092.658

2.370.000 1.920.000

HGr. 9 Besondere Finanzierungsausgaben 615.000597.765

651.000 652.200

Gesamtausgaben 573.772.300558.826.962

648.757.600 665.957.100

Überschuss (+) / Zuschuss (-) -83.598.000-93.169.983

-88.469.700 -90.235.600

- 56 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

- 57 -Kapitel 06 03 Leistungen nach dem Landeskrankenhausgesetz (LKG)

Vorwort zu Kapitel 06 03 – Leistungen nach dem Landeskrankenhausgesetz (LKG) – Gefördert werden Investitionen der in den Landeskrankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser (79 Plankranken-häuser mit 101 Standorten) mit Ausnahme der Universitätsmedizin Mainz. Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen dualen Krankenhausfinanzierung finanziert das Land Rheinland-Pfalz die In-vestitionskosten der in den Landeskrankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser. Die Krankenhausträger erhalten Mittel für die Errichtung, Erweiterung und Erstausstattung eines Krankenhauses, für die Wiederbeschaffung von mittel-fristigen Anlagegütern, für die Ergänzung von Anlagegütern, für die Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern (in Form einer Pauschale) und für den Schuldendienst. Darüber hinaus können Anlauf- und Umstellungshilfen, der Ausgleich von Eigenmitteln sowie Ausgleichsbeträge bei der Umwidmung von Krankenhäusern als Härteausgleich finanziert werden. Die Mittel des Kapitels 06 03 werden besonders für die Umsetzung des Landeskrankenhausplans benötigt. Der Kranken-hausplan enthält Strukturentscheidungen, um die qualitativ hochwertige und wohnortnahe Versorgung zu sichern und weiterzuentwickeln. Zur Umsetzung des beschlossenen Strukturfonds zur Unterstützung des Umstrukturierungsprozesses der Krankenhaus-versorgung werden Mittel aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Projekte werden nur dann aus dem Gesundheitsfonds finanziert, wenn die Länder jeweils kofinanzieren, wobei die Mittel zusätzlich zu den Investitionsfördermitteln zur Verfügung gestellt werden müssen. Für diesen Zweck sind Mittel eingestellt.

- 58 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 03 Leistungen nach dem Landeskrankenhausgesetz (LKG)

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen zu Kapitel 06 03:Von den Ausgabemitteln nach dem Landeskrankenhausgesetz (LKG) entfallen in den Haushaltsjahren 2017/2018 129.804.000 EUR/132.804.000 EUR (2016: 123.804.000 EUR) auf den kommunalen Steuerverbund.

Einnahmen

HGr. 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

Ausgaben

Die Ausgaben bei Kapitel 0603 mit Ausnahme von 893 12, 893 13 sind gegenseitig deckungsfähig.

HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

Verpflichtungsermächtigung

zur Verpflichtungsermächtigung

234 13 312 Einnahmen aus dem Strukturfonds zur Förderung von Maß-nahmen zur Verbesserung der Krankenhaustrukturen der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser

4.000.000 7.000.000 10.000.000

Vgl. Vermerk bei 893 13.

Summe HGr. 2: 4.000.000 7.000.000 10.000.000

661 02 312 Finanzierungsbeitrag (Zinsanteil) für die auf dem Kapital-markt vorfinanzierten Bau- und Einrichtungskosten der kommunalen/staatlichen Krankenhaus- und Schulträger

2.310.3002.551.905

2.057.000 2.279.000

Die Verpflichtungsermächtigungen der Titel 661 02, 663 02, 883 02 und 893 02 sind gegenseitig deckungsfähig.

2017 2018

EUR EUR

Betrag 4.535.000 4.535.000

davon fällig

2018 bis zu 520.000

2019 bis zu 494.000 520.000

2020 bis zu 467.000 494.000

2021 bis zu 3.054.000 467.000

2022 ff bis zu 3.054.000

Bewilligungsrahmen 2017 2018

EUR EUR

Vorbelastung aus Verpflichtungsermächtigungen früherer Haushaltsjahre 10.156.400 12.634.400

davon veranschlagt 2.057.000 2.279.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre 8.099.400 10.355.400

für neue Maßnahmen sind Gesamtausgaben vorgesehen von 4.535.000 4.535.000

davon veranschlagt 0 0

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre, zugleich neue Verpflichtungsermächtigung 4.535.000 4.535.000

Veranschlagt zusammen 2.057.000 2.279.000

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre insgesamt 12.634.400 14.890.400

- 59 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 03 Leistungen nach dem Landeskrankenhausgesetz (LKG)

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 661 02

Erläuterungen:

Vgl. Erläuterung zu Titel 663 02.

Zum Bewilligungsrahmen:

Für neue Schuldendiensthilfen zu Kapitalmarktdarlehen von bis zu 13,0 Mio. Euro in den Jahren 2017/2018 sind Zuwendungen des Landes in Höhe von jeweils bis zu 17,535 Mio. Euro vorgesehen (vgl. Titel 883 02).

Erläuterungen:

Leertitel.

Vgl. Erläuterung zu Titel 663 05.

Verpflichtungsermächtigung

zur Verpflichtungsermächtigung

Erläuterungen:

Zu Titel 661 02, 663 02, 883 02 und 893 02:

Zuwendungen für Verwaltungskosten, Zinsen und Tilgung der von den Krankenhausträgern aufgenommenen Darlehen zur Abwicklung laufender Baumaßnahmen (§ 11 LKG), einschließlich zinssichernder Maßnahmen.

Veranschlagt sind an:

661 05 312 Schuldendiensthilfen an kommunale/staatliche Kranken-hausträger für die vor Aufnahme in den Krankenhausplan aufgenommenen Darlehen - Alte Last -

0 0 0

663 02 312 Finanzierungsanteil (Zinsanteil) für die auf dem Kapitalmarkt vorfinanzierten Bau und Einrichtungskosten der freigemein-nützigen/privaten Krankenhaus- und Schulträger

4.857.0005.185.765

4.421.000 5.037.000

Die Verpflichtungsermächtigungen der Titel 661 02, 663 02, 883 02 und 893 02 sind gegenseitig deckungsfähig.

2017 2018

EUR EUR

Betrag 10.534.600 10.534.600

davon fällig

2018 bis zu 1.208.000

2019 bis zu 1.147.600 1.208.000

2020 bis zu 1.085.000 1.147.600

2021 bis zu 7.094.000 1.085.000

2022 ff bis zu 7.094.000

Bewilligungsrahmen 2017 2018

EUR EUR

Vorbelastung aus Verpflichtungsermächtigungen früherer Haushaltsjahre 21.987.000 28.100.600

davon veranschlagt 4.421.000 5.037.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre 17.566.000 23.063.600

für neue Maßnahmen sind Gesamtausgaben vorgesehen von 10.534.600 10.534.600

davon veranschlagt 0 0

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre, zugleich neue Verpflichtungsermächtigung 10.534.600 10.534.600

Veranschlagt zusammen 4.421.000 5.037.000

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre insgesamt 28.100.600 33.598.200

- 60 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 03 Leistungen nach dem Landeskrankenhausgesetz (LKG)

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 663 02

Zum Bewilligungsrahmen:

Für neue Schuldendiensthilfen zu Kapitalmarktdarlehen von bis zu 30,2 Mio. Euro in den Jahren 2017/2018 sind Zuwendungen des Landes von bis zu 40,7346 Mio. Euro vorgesehen (vgl. Titel 893 02).

Bei der Übernahme des Schuldendienstes gemäß § 11 Landeskrankenhausgesetz kann das Land alle erforderlichen Erklärungen abgeben, um für die Krankenhausträger die Erlangung von Kommunalkreditkonditionen zu ermöglichen, etwa durch die Erklärung, dass das Land für den gesamten Schuldendienst die Gewähr, ggf. auch im Insolvenzfall des Darlehensnehmers, übernimmt.

Erläuterungen:

Zu 661 05 und 663 05:

Zuwendungen für Verwaltungskosten, Zins- und Tilgungsleistungen für förderungsfähige Investitionskosten, für welche die Krankenhausträger vor Aufnahme in den Lan-deskrankenhausplan Darlehen auf dem Kapitalmarkt aufgenommen haben (§ 16 LKG).

Veranschlagt sind an:

Erläuterungen:

Leertitel.

Vgl. Erläuterung zu Titel 684 01.

Erläuterungen:

Leertitel.

Zu 682 01 und 684 01:

Zuwendungen zu Anlauf- und Umstellungskosten, welche die Träger nicht übernehmen können, ohne die Aufnahme oder Fortführung des Betriebes zu gefährden (§ 15 LKG).

Veranschlagt sind an:

2017EUR

2018EUR

1. freigemeinnützige/private Träger

- Titel 663 02 4.421.000 5.037.000

- Titel 893 02 19.020.000 20.005.000

2. kommunale/staatliche Träger

- Titel 661 02 2.057.000 2.279.000

- Titel 883 02 10.447.000 10.233.000

Summe: 35.945.000 37.554.000

663 05 312 Schuldendiensthilfen an freigemeinnützige/private Kran-kenhausträger für die vor Aufnahme in den Krankenhaus-plan aufgenommenen Darlehen - Alte Last -

5.5005.261

5.500 5.500

2017EUR

2018EUR

1. freigemeinnützige/private Träger (Titel 663 05) 5.500 5.500

2. kommunale/staatliche Träger (Titel 661 05) 0 0

Summe: 5.500 5.500

682 01 312 Zuschüsse an kommunale/staatliche Krankenhausträger für Anlauf- und Umstellungskosten

0 0 0

684 01 312 Zuschüsse an freigemeinnützige/private Krankenhausträger für Anlauf- und Umstellungskosten

0 0 0

2017EUR

2018EUR

1. freigemeinnützige/private Träger (Titel 684 01) 0 0

2. kommunale/staatliche Träger (Titel 682 01) 0 0

Summe: 0 0

- 61 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 03 Leistungen nach dem Landeskrankenhausgesetz (LKG)

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

HGr. 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Erläuterungen:

Leertitel.

Das Land stellt unterjährig aufgrund gewährter Zuwendungen nach dem Landeskrankenhausgesetz (vgl. Titel 891 01 und 893 01) den Zuwendungsempfängern die Dar-lehen im Sinne einer Zwischenfinanzierung zur Verfügung. Die zwischenfinanzierten Darlehen werden zum Jahresende durch Gemeinschaftsdarlehen mit Quotalhaftung der Zuwendungsempfänger zusammengefasst und am Kapitalmarkt aufgenommen. Die Kapitalzahlungen werden vor Abschluss des Haushaltsjahres unmittelbar von den Kreditinstituten an das Land ausgezahlt.

Verpflichtungsermächtigung

zur Verpflichtungsermächtigung

Erläuterungen:

Vgl. Erläuterung zu Titel 661 02.

Summe HGr. 6: 7.172.8007.742.931

6.483.500 7.321.500

863 52neu

312 Zwischenfinanzierung von Darlehen im Rahmen der Investi-tionsförderung nach dem Landeskrankenhausgesetz

0 0

Ausgaben dürfen bis zu 43,2 Mio. EUR (vgl. Titel 883 02 und 893 02) während des laufenden Haushaltsjahres vorübergehend geleistet werden. Die geleisteten Ausgaben sind noch vor Abschluss des Haushaltsjahres durch Kapitalzahlungen aus Dar-lehensverträgen der Krankenhausträger (Gemeinschaftsdarle-hen mit Quotalhaftung) auszugleichen. Die Kapitalzahlungen sind von den Ausgaben abzusetzen.

883 02 312 Finanzierungsbeitrag (Tilgungsanteil) für die auf dem Kapi-talmarkt vorfinanzierten Bau- und Einrichtungskosten der kommunalen/staatlichen Krankenhaus- und Schulträger

10.842.20011.147.478

10.447.000 10.233.000

Die Verpflichtungsermächtigungen der Titel 661 02, 663 02, 883 02 und 893 02 sind gegenseitig deckungsfähig.

2017 2018

EUR EUR

Betrag 13.000.000 13.000.000

davon fällig

2018 bis zu 650.000

2019 bis zu 676.000 650.000

2020 bis zu 703.000 676.000

2021 bis zu 10.971.000 703.000

2022 ff bis zu 10.971.000

Bewilligungsrahmen 2017 2018

EUR EUR

Vorbelastung aus Verpflichtungsermächtigungen früherer Haushaltsjahre 88.242.400 90.795.400

davon veranschlagt 10.447.000 10.233.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre 77.795.400 80.562.400

für neue Maßnahmen sind Gesamtausgaben vorgesehen von 13.000.000 13.000.000

davon veranschlagt 0 0

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre, zugleich neue Verpflichtungsermächtigung 13.000.000 13.000.000

Veranschlagt zusammen 10.447.000 10.233.000

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre insgesamt 90.795.400 93.562.400

- 62 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 03 Leistungen nach dem Landeskrankenhausgesetz (LKG)

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Verpflichtungsermächtigung

zur Verpflichtungsermächtigung

Erläuterungen:

Vgl. Erläuterung zu Titel 893 01.

Zum Bewilligungsrahmen:

Von den insgesamt veranschlagten Mitteln entfallen in den Jahren 2017/2018 jeweils bis zu 13,0 Mio. EUR auf Darlehensfinanzierung (vgl. Titel 883 02).

Verpflichtungsermächtigung

891 01 312 Zuschüsse an kommunale/staatliche Krankenhaus- und Schulträger zu Bau- und Einrichtungskosten einschließlich Kosten nach § 14 LKG.

7.238.10012.312.964

8.293.000 7.810.500

Die Verpflichtungsermächtigungen der Titel 891 01 und 893 01 sind gegenseitig deckungsfähig.

2017 2018

EUR EUR

Betrag 5.171.000 5.171.000

davon fällig

2018 bis zu 1.300.000

2019 bis zu 1.300.000 1.300.000

2020 bis zu 1.300.000 1.300.000

2021 bis zu 1.271.000 1.300.000

2022 ff bis zu 1.271.000

Bewilligungsrahmen 2017 2018

EUR EUR

Vorbelastung aus Verpflichtungsermächtigungen früherer Haushaltsjahre 26.397.500 21.804.500

davon veranschlagt 9.764.000 9.281.500

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre 16.633.500 12.523.000

für neue Maßnahmen sind Gesamtausgaben vorgesehen von 16.700.000 16.700.000

davon veranschlagt 11.529.000 11.529.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre, zugleich neue Verpflichtungsermächtigung 5.171.000 5.171.000

Veranschlagt zusammen 21.293.000 20.810.500

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre insgesamt 21.804.500 17.694.000

891 05 312 Zuschüsse an kommunale/staatliche Krankenhaus- und Schulträger zu Wiederbeschaffungskosten mittelfristiger Anlagegüter, zu den Kosten des Ergänzungsbedarfs sowie anderen förderungsfähigen Maßnahmen nach dem Landes-krankenhausgesetz

1.840.0001.351.000

1.840.000 1.840.000

Die Verpflichtungsermächtigungen der Titel 891 05 und 893 05 sind gegenseitig deckungsfähig.

2017 2018

EUR EUR

Betrag 680.000 680.000

davon fällig

2018 bis zu 680.000

2019 bis zu 0 680.000

2020 bis zu 0 0

2021 bis zu 0 0

2022 ff bis zu 0

- 63 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 03 Leistungen nach dem Landeskrankenhausgesetz (LKG)

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 891 05

zur Verpflichtungsermächtigung

Erläuterungen:

Vgl. Erläuterung zu Titel 893 05.

Erläuterungen:

Vgl. Erläuterung zu Titel 893 09.

Verpflichtungsermächtigung

zur Verpflichtungsermächtigung

Erläuterungen:

Zu 891 01 und 893 01:

Zuwendungen zu Neu-, Aus-, Um- und Erweiterungsbauten von Krankenhäusern und deren Einrichtungskosten (§ 12 Abs. 1 LKG) einschließlich Kosten nach § 14 LKG.

Veranschlagt sind an:

Bewilligungsrahmen 2017 2018

EUR EUR

Vorbelastung aus Verpflichtungsermächtigungen früherer Haushaltsjahre 2.021.000 1.881.000

davon veranschlagt 820.000 820.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre 1.201.000 1.061.000

für neue Maßnahmen sind Gesamtausgaben vorgesehen von 1.700.000 1.700.000

davon veranschlagt 1.020.000 1.020.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre, zugleich neue Verpflichtungsermächtigung 680.000 680.000

Veranschlagt zusammen 1.840.000 1.840.000

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre insgesamt 1.881.000 1.741.000

891 09 312 Zuschüsse an kommunale/staatliche Krankenhaus- und Schulträger zu Wiederbeschaffungskosten kurzfristiger Anlagegüter nach § 13 LKG sowie Ausgleichsbeträge gemäß §§ 17 und 18 LKG sowie Zuschüsse für Rehabilitationsklini-ken

16.384.00016.097.697

16.384.000 16.384.000

893 01 312 Zuschüsse an freigemeinnützige/private Krankenhaus- und Schulträger zu Bau- und Einrichtungskosten einschließlich Kosten nach § 14 LKG

16.888.90014.846.673

19.017.500 17.891.000

Die Verpflichtungsermächtigungen der Titel 891 01 und 893 01 sind gegenseitig deckungsfähig.

2017 2018

EUR EUR

Betrag 12.065.000 12.065.000

davon fällig

2018 bis zu 3.000.000

2019 bis zu 3.000.000 3.000.000

2020 bis zu 3.000.000 3.000.000

2021 bis zu 3.065.000 3.000.000

2022 ff bis zu 3.065.000

Bewilligungsrahmen 2017 2018

EUR EUR

Vorbelastung aus Verpflichtungsermächtigungen früherer Haushaltsjahre 68.294.300 61.256.800

davon veranschlagt 19.102.500 17.976.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre 49.191.800 43.280.800

für neue Maßnahmen sind Gesamtausgaben vorgesehen von 41.600.000 41.600.000

davon veranschlagt 29.535.000 29.535.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre, zugleich neue Verpflichtungsermächtigung 12.065.000 12.065.000

Veranschlagt zusammen 48.637.500 47.511.000

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre insgesamt 61.256.800 55.345.800

- 64 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 03 Leistungen nach dem Landeskrankenhausgesetz (LKG)

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 893 01

Zum Bewilligungsrahmen:

Von den insgesamt veranschlagten Mitteln entfallen in den Jahren 2017/2018 jeweils bis zu 30,2 Mio. EUR auf Darlehensfinanzierung (vgl. Titel 893 02).

Aus dem Titel können auch die Ausgaben für ZBau-Prüfleistungen finanziert werden.

Verpflichtungsermächtigung

zur Verpflichtungsermächtigung

Erläuterungen:

Vgl. Erläuterung zu Titel 663 02.

2017EUR

2018EUR

1. freigemeinnützige/private Träger (Titel 893 01) 19.017.500 17.891.000

2. kommunale/staatliche Träger (Titel 891 01) 8.293.000 7.810.500

Summe: 27.310.500 25.701.500

893 02 312 Finanzierungsanteil (Tilgungsanteil) für die auf dem Kapital-markt vorfinanzierten Bau- und Einrichtungskosten der frei-gemeinnützigen/privaten Krankenhaus- und Schulträger

18.119.00016.629.321

19.020.000 20.005.000

Die Verpflichtungsermächtigungen der Titel 661 02, 663 02, 883 02 und 893 02 sind gegenseitig deckungsfähig.

2017 2018

EUR EUR

Betrag 30.200.000 30.200.000

davon fällig

2018 bis zu 1.510.000

2019 bis zu 1.570.400 1.510.000

2020 bis zu 1.633.200 1.570.400

2021 bis zu 25.486.400 1.633.200

2022 ff bis zu 25.486.400

Bewilligungsrahmen 2017 2018

EUR EUR

Vorbelastung aus Verpflichtungsermächtigungen früherer Haushaltsjahre 166.816.100 177.996.100

davon veranschlagt 19.020.000 20.005.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre 147.796.100 157.991.100

für neue Maßnahmen sind Gesamtausgaben vorgesehen von 30.200.000 30.200.000

davon veranschlagt 0 0

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre, zugleich neue Verpflichtungsermächtigung 30.200.000 30.200.000

Veranschlagt zusammen 19.020.000 20.005.000

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre insgesamt 177.996.100 188.191.100

893 05 312 Zuschüsse an freigemeinnützige/private Krankenhaus- und Schulträger zu Wiederbeschaffungskosten mittelfristiger Anlagegüter, zu den Kosten des Ergänzungsbedarfs sowie anderen förderungsfähigen Maßnahmen nach dem Landes-krankenhausgesetz

6.503.0003.778.915

6.503.000 6.503.000

Die Verpflichtungsermächtigungen der Titel 891 05 und 893 05 sind gegenseitig deckungsfähig.

- 65 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 03 Leistungen nach dem Landeskrankenhausgesetz (LKG)

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 893 05

Verpflichtungsermächtigung

zur Verpflichtungsermächtigung

Erläuterungen:

Zu 891 05 und 893 05:

Zuwendungen für die Wiederbeschaffung von Anlagegütern, deren Nutzung sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren bis zu 30 Jahren erstreckt (mittelfristige Anlagegüter) sowie für die Ergänzung von Anlagegütern, soweit diese über die übliche Anpassung der vorhandenen Anlagegüter an die medizinische und technische Entwicklung wesentlich hinausgeht (§ 12 Abs. 3 LKG) einschließlich Kosten nach § 14 LKG.

Veranschlagt sind an:

Erläuterungen:

Zu 891 09 und 893 09:

Zuwendungen für die Wiederbeschaffung von Anlagegütern, deren Nutzung sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als drei Jahren bis zu 15 Jahren erstreckt (kurzfristige Anlagegüter) gemäß § 13 LKG und für Ausgleichsbeträge gemäß §§ 17 und 18 LKG sowie Zuschüsse für Reha-Kliniken. Aus dem Titel können auch Sach-kosten des Landes (Verfahrenskosten, Kosten der Krankenhausplanung) finanziert werden.

Veranschlagt sind an:

2017 2018

EUR EUR

Betrag 2.387.000 2.387.000

davon fällig

2018 bis zu 2.387.000

2019 bis zu 0 2.387.000

2020 bis zu 0 0

2021 bis zu 0 0

2022 ff bis zu 0

Bewilligungsrahmen 2017 2018

EUR EUR

Vorbelastung aus Verpflichtungsermächtigungen früherer Haushaltsjahre 9.742.200 9.239.200

davon veranschlagt 2.890.000 2.890.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre 6.852.200 6.349.200

für neue Maßnahmen sind Gesamtausgaben vorgesehen von 6.000.000 6.000.000

davon veranschlagt 3.613.000 3.613.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre, zugleich neue Verpflichtungsermächtigung 2.387.000 2.387.000

Veranschlagt zusammen 6.503.000 6.503.000

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre insgesamt 9.239.200 8.736.200

2017EUR

2018EUR

1. freigemeinnützige/private Träger (Titel 893 05) 6.503.000 6.503.000

2. kommunale/staatliche Träger (Titel 891 05) 1.840.000 1.840.000

Summe: 8.343.000 8.343.000

893 09 312 Zuschüsse an freigemeinnützige/private Krankenhaus- und Schulträger zu Wiederbeschaffungskosten kurzfristiger Anlagegüter nach § 13 LKG sowie Ausgleichsbeträge gemäß §§ 17 und 18 LKG sowie Zuschüsse für Rehabilitationsklini-ken

34.816.00035.897.020

34.816.000 34.816.000

- 66 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 03 Leistungen nach dem Landeskrankenhausgesetz (LKG)

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 893 09

Verpflichtungsermächtigung

zur Verpflichtungsermächtigung

Erläuterungen:

Entsprechend §2 Abs. 2 und 3 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung können aus diesem Titel auch nicht-investive Maßnahmen gefördert werden. Der auf Rhein-land-Pfalz entfallende Anteil am Strukturfonds beträgt bis zu rd. 24,0 Mio. EUR.

2017EUR

2018EUR

1. freigemeinnützige/private Träger (Titel 893 09) 34.816.000 34.816.000

2. kommunale/staatliche Träger (Titel 891 09) 16.384.000 16.384.000

Summe: 51.200.000 51.200.000

893 12 312 Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Kranken-haustrukturen der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser aus dem Strukturfonds - Landesanteil

4.000.000 7.000.000 10.000.000

Die Mittel (Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen) dürfen bis zur Höhe und nur insoweit in Anspruch genommen werden, als sie der Kofinanzierung der bei Titel 893 13 veranschlagten Maßnahmen dienen.

2017 2018

EUR EUR

Betrag 7.500.000 7.500.000

davon fällig

2018 bis zu 5.000.000

2019 bis zu 2.500.000 5.000.000

2020 bis zu 0 2.500.000

2021 bis zu 0 0

2022 ff bis zu 0

Bewilligungsrahmen 2017 2018

EUR EUR

Vorbelastung aus Verpflichtungsermächtigungen früherer Haushaltsjahre 2.000.000 7.500.000

davon veranschlagt 2.000.000 5.000.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre 0 2.500.000

für neue Maßnahmen sind Gesamtausgaben vorgesehen von 12.500.000 12.500.000

davon veranschlagt 5.000.000 5.000.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre, zugleich neue Verpflichtungsermächtigung 7.500.000 7.500.000

Veranschlagt zusammen 7.000.000 10.000.000

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre insgesamt 7.500.000 10.000.000

893 13 312 Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Kranken-haustrukturen der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser aus dem Strukturfonds - Bundesanteil

4.000.000 7.000.000 10.000.000

Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei 234 13 geleistet werden.Die Mittel (Barmittel und Verpflichtungsermächtigungen) dürfen nur für Maßnahmen und entsprechend der Vorgaben und Rege-lungen zum Strukturfonds in Anspruch genommen werden.

- 67 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 03 Leistungen nach dem Landeskrankenhausgesetz (LKG)

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 893 13

Verpflichtungsermächtigung

zur Verpflichtungsermächtigung

Erläuterungen:

Entsprechend §2 Abs. 2 und 3 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung können aus diesem Titel auch nicht-investive Maßnahmen gefördert werden. Der auf Rhein-land-Pfalz entfallende Anteil am Strukturfonds beträgt bis zu rd. 24,0 Mio. EUR.

2017 2018

EUR EUR

Betrag 7.500.000 7.500.000

davon fällig

2018 bis zu 5.000.000

2019 bis zu 2.500.000 5.000.000

2020 bis zu 0 2.500.000

2021 bis zu 0 0

2022 ff bis zu 0

Bewilligungsrahmen 2017 2018

EUR EUR

Vorbelastung aus Verpflichtungsermächtigungen früherer Haushaltsjahre 2.000.000 7.500.000

davon veranschlagt 2.000.000 5.000.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre 0 2.500.000

für neue Maßnahmen sind Gesamtausgaben vorgesehen von 12.500.000 12.500.000

davon veranschlagt 5.000.000 5.000.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre, zugleich neue Verpflichtungsermächtigung 7.500.000 7.500.000

Veranschlagt zusammen 7.000.000 10.000.000

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre insgesamt 7.500.000 10.000.000

Summe HGr. 8: 120.631.200112.061.069

130.320.500 135.482.500

- 68 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 03 Leistungen nach dem Landeskrankenhausgesetz (LKG)

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Abschluss

Einnahmen

Ausgaben

HGr. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

4.000.000 7.000.000 10.000.000

Gesamteinnahmen 4.000.000 7.000.000 10.000.000

HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

7.172.8007.742.931

6.483.500 7.321.500

HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investiti-onsförderungsmaßnahmen

120.631.200112.061.069

130.320.500 135.482.500

Gesamtausgaben 127.804.000119.804.000

136.804.000 142.804.000

Überschuss (+) / Zuschuss (-) -123.804.000-119.804.000

-129.804.000 -132.804.000

- 69 -

Kapitel 06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Vorwort zu Kapitel 06 04 – Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Die Ämter für soziale Angelegenheiten Landau, Koblenz, Mainz und Trier sind zum 1. Januar 2013 organisatorisch in das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingegliedert worden (Landesgesetz zur Eingliederung der Ämter für soziale Angelegenheiten in das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung vom 15. Oktober 2012, GVBl. S. 341). Die Landessozialverwaltung bleibt als Fachverwaltung mit Dienststellenteilen an ihren vier Standorten bestehen. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung nimmt im Wesentlichen folgende Aufgaben wahr: - Zwischengeschaltete Stelle des ESF: Bearbeitung der Anträge auf Förderung arbeitsmarktpolitischer Projekte des

Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes

- ESF–Bescheinigungsbehörde: Erstellen von bescheinigten Zahlungsanträgen und Ausgabenerklärungen und Weiterleiten an die Kommission

- Führung und Pflege des rheinland-pfälzischen Tarifregisters, Erteilung von Auskünften (ohne Rechtsberatung) und Ermöglichung der Einsichtnahme in Tarifverträge

- Servicestelle nach dem Landestariftreuegesetz: Informationen über das Landestariftreuegesetz sowie unentgeltliche Überlassung der Entgeltregelungen aus einschlägigen und repräsentativen Tarifverträgen

- Feststellung einer Behinderung, ihres Grades, weiterer gesundheitlicher Merkmale und Ausstellung der entsprechenden Nachweise im Rahmen des Sozialgesetzbuches – Neuntes Buch – (SGB IX)

- Begleitende Hilfen im Arbeits- und Berufsleben, Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen, einschließlich Fragen der Rehabilitation sowie Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe

- Unterstützung und Beratung der Jugendämter sowie der freien Träger der Jugendhilfe

- Fortbildung für die Fachkräfte der Jugendämter sowie der freien Träger der Jugendhilfe

- Förderung, Fachberatung und Fortbildung der Familienbildungsstätten und Träger der Familienbildung im Rahmen des Programms „Netzwerk Familienbildung“

- Aufgaben im Rahmen der Bundesinitiative „Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen“: Bearbeitung der Anträge von Kommunen und Geburtskliniken, Planung, Durchführung und Evaluation von Fortbildungen zur Familienhebamme und Fortbildungen in Geburtskliniken

- Förderung der Erziehung in der Familie

- Familienerholung

- Beratung und Unterstützung im Bereich des psychosozialen Beratungswesens

- Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen nach § 45 SGB VIII

- Geschäftsstelle der Stiftungen „Familie in Not Rheinland-Pfalz“ und „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“

- Aufgaben nach dem Landesgesetz zur Ausführung der Insolvenzordnung

- Unterhaltsvorschussgesetz sowie Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

- Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen

- Servicestelle und Zentrale Stelle nach dem Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG)

- Beratung der Jugendämter und Kostenerstattung bei Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige sowie Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen

- Wahrnehmung der Aufgaben der regionalen Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder, die ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben sowie Wahrnehmung von regionalen Aufgaben für die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“

- Verteilung von unbegleiteten minderjährigen ausländischen Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz

- Gewährung der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden an Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz und an Berechtigte nach dem Opferentschädigungsgesetz und dem Infektionsschutzgesetz

- Unterstützung und Beratung der örtlichen Träger der Sozialhilfe sowie der Leistungserbringer, besonders im Rahmen der Teilhabeplanung, der Steuerung der Leistungserbringung, des Controllings und der Sozialplanung

- Gewährung von Leistungen im Rahmen des SGB IX und SGB XII, besonders Hilfen für Personen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Sozialhilfe für Deutsche im Ausland

- Geschäftsstelle der Schiedsstelle gemäß § 80 SGB XII

- Vertretung des Landes als überörtlicher Sozialhilfeträger in Gremien nach dem SGB XI und SGB XII

- Steuerungsaufgaben, Planungsaufgaben und Weiterentwicklung der Hilfen für behinderte und pflegebedürftige Menschen im Bereich des überörtlichen Sozialhilfeträgers

- 70 -

- Förder- und Beratungsleistungen im Sozialbereich, Leistungen an Träger sozialer Dienste und an behinderte Menschen und Überörtliche Betreuungsbehörde

- Geschäftsstelle der Vergütungskommission, Vereinbarung von Vergütungen

- Leistungen des Bundes und des Landes an die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

- Umlagefinanzierung der Ausbildung in der Altenpflege und Altenpflegehilfe

- Landesprüfdienst der Kranken- und Pflegeversicherung gem. § 274 SGB V

- Fachberatung und Erteilung von Betriebserlaubnissen nach dem SGB VIII bei Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

- Qualitätssicherung im sozialen Bereich, Beratung und Aufsicht über Einrichtungen nach dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG)

- Fachaufsicht über die Versicherungsämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Aufsichtsfunktionen über landesunmittelbare Sozialversicherungsträger

- Durchführung des Maßregelvollzugs und Aufsicht über den Maßregelvollzug sowie Aufsicht über die als geeignet anerkannten psychiatrischen Einrichtungen gemäß § 12 PsychKG

- Investitionsförderung und -finanzierung von Einrichtungen für behinderte Menschen

- Bußgeldverfahren nach dem SGB IV und SGB XI

- Fachberatung der und Fachaufsicht über die Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz nach dem Landesgesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGdG)

- Aufgaben in Zuwendungsverfahren zur institutionellen und Projektförderung im Gesundheitswesen, der Altenpflege im ländlichen Raum sowie der besonderen Angebote der Pflege

- Aufgaben nach dem Landeskrankenhausgesetz und nach dem Infektionsschutzgesetz

- Kostenerstattung an die Kreisverwaltungen nach dem Landesgesetz über die Eingliederung der Gesundheitsämter in die Kreisverwaltungen

- Ausbildungs- und Prüfungswesen in den Gesundheitsfachberufen

- Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle

- Organisation und Durchführung der Prüfungen für Studierende der Medizin, der Pharmazie, der Psychotherapie und Zahnheilkunde sowie Anerkennung von Studienleistungen

- Vorsitz des gemeinsamen Gutachterausschusses für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

- Koordination des Binnenmarktinformationssystems (Internal Market Information System) als Informationsplattform der EU-Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen; Bereitstellung von Informationen und Informationsaustausch nach dem Landesgesetz über die Ausübung der Patientenrechte in der Gesundheitsversorgung (Landespatientenmobilitätsgesetz)

- Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen an Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten

- Überwachung des Arzneimittelverkehrs (Human- und Tierarzneimittel) und des Verkehrs mit nicht aktiven Medizinprodukten, Apothekenüberwachung

- Erteilung von Zertifikaten für den Export von Arzneimitteln in das Ausland oder für die Registrierung von Arzneimitteln im Ausland

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung nimmt ferner die Trägeraufgaben über folgende drei Landeseinrichtungen wahr: - Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied (Kap. 06 13) - Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied (Kap. 06 14) - Wilhelm Hubert Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Trier (Kap. 06 15)

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Einnahmen

HGr. 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.

Erläuterungen:

Verwaltungsgebühren besonders für

1. die Erteilung von Approbationen, Berufserlaubnissen an Ärztinnen und Ärzte,

Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten,

2. Amtshandlungen bei der Durchführung des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG),

3. die Erteilung von staatlichen Anerkennungen an Sozialarbeiterinnen und

Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen,

4. Amtshandlungen auf dem Gebiet des Apotheken- und Arzneimittelrechts und der Medizinprodukte,

5. die Erteilung von Erlaubnissen zum Führen der Berufsbezeichnung eines Gesundheitsfachberufes,

6. sonstige Gebührentatbestände.

Erläuterungen:

Gebühren besonders für Supervisionslehrgänge und Weiterbildungen.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Leertitel.

Gebühren nach der Landesverordnung über die Gebühren der Gesundheitsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).

111 11 219 Verwaltungsgebühren 998.0001.022.645

1.000.000 1.000.000

111 12 263 Gebühreneinnahmen der "Gemeinsamen Zentralen Adopti-onsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen"

2.4001.789

2.400 2.400

111 31 155 Gebühren von Teilnehmerinnen und Teilnehmern 8.200213.713

8.200 8.200

Vgl. Vermerk bei Titel 427 31.

111 32 291 Einnahmen durch die Ausgabe von Wertmarken nach dem SGB IX

1.650.0001.552.656

1.731.000 1.731.000

Vgl. Vermerk bei 631 32.

111 35 155 Kostenerstattungen für externe Fortbildungsveranstaltun-gen und Tagungen des Sozialpädagogischen Fortbildungs-zentrums sowie sonstige Fachveranstaltungen

0317.894

0 0

Vgl. Vermerk bei Titel 533 02.

111 36 219 Gebühren und Auslagen für die Überprüfung der Gleichwer-tigkeit des Ausbildungsstandes bei Studien- und Berufsab-schlüssen für Gesundheitsberufe, die in Ländern außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgten

0178.856

0 0

Vgl. Vermerk bei Titel 533 04.

112 01 219 Geldstrafen und Geldbußen 400.000202.764

375.000 375.000

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06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 112 01

Erläuterungen:

Geldbußen, besonders nach den Vorschriften des SGB IV und SGB XI.

Erläuterungen:

Stundungs- und Verzugszinsen, soweit der Nachweis zusammen mit der Hauptforderung nicht möglich ist.

Erläuterungen:

Vergütung für eine Dienstwohnung sowie Kostenbeiträge für die Nebenkosten.

Weggefallene Titel

HGr. 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

("mit Kostenbeteiligung" bedeutet: Einnahmen aus Leistungen, an denen die örtlichen Träger nach § 6 AGSGB XII beteiligt sind.)Vgl. Vermerke bei Hauptgruppe 6.

119 14 219 Erstattungen von Rechtsanwaltsgebühren aus abgelaufenen Haushaltsjahren

5004.165

1.000 1.000

119 15 219 Stundungs- und Verzugszinsen 5005.161

1.500 1.500

119 16 219 Einnahmen aus Schadenersatzleistungen, Regressen 600876

2.000 2.000

119 69 219 Vermischte Verwaltungseinnahmen 2.00014.136

600 600

124 01 219 Mieten und Vergütungen für Wohnungen und Nebenentgelte 8.3008.126

9.000 9.000

132 02 219 Erlöse aus der Veräußerung unbrauchbarer oder entbehrli-cher Gegenstände

3003.868

800 800

(119 06) 219 Entgelte für die Inanspruchnahme von Personal, verwal-tungseigenen Einrichtungen und Material

0

(182 42) 241 Kriegsopferfürsorge 0

Aus Titelgruppen: 19.946.00019.942.993

21.390.000 21.384.000

Außerplanmäßige T. / Ausgabereste / Weggefallene T.53.634

Summe HGr. 1: 23.016.80023.523.274

24.521.500 24.515.500

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06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Der den Landkreisen und kreisfreien Städten zustehende Anteil wird aus Kapitel 06 02 Titel 633 07 gezahlt.

Erläuterungen:

Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz, Ersatzleistungen sowie Rückerstattungen von Leistungen in der Kriegsopferfürsorge (Landesanteil).

Umsetzung wegen haushaltssystematischer Anpassung gemäß Umsetzungen in der Jahresrechnungsstatistik von 06 04 - 281 42 (Ist 2015: 370.442 EUR. Ansatz 2016: 450.000 EUR).

Erläuterungen:

Kostenerstattung des Bundes nach Nr. 2 des Rundschreibens des Bundesministeriums des Innern vom 24.07.1962 (GMBl. S. 329).

Vgl. auch Titel 631 49.

Erläuterungen:

Kostenbeteiligung nach § 6 AGSGB XII.

Veränderung der Ansätze entsprechend der Ausgabenentwicklung (Bezugsbasis für die Kostenbeteiligung); vgl. Titel 633 31.

Erläuterungen:

Einnahmen, die nach dem AGSGB XII abgerechnet werden. Ersatzleistungen für Leistungsberechtigte ohne gewöhnlichen Aufenthalt:

231 02 282 Anteil des Landes an den Ausgleichszahlungen des Bundes nach § 46a SGB XII für die finanziellen Belastungen durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

32.000.00026.574.103

28.400.000 29.500.000

Vgl. Vermerk bei 633 31.Erstattungen sind von der Einnahme abzusetzen.

231 42neu

241 Kriegsopferfürsorge (Landesanteil) 330.000 310.000

Erstattungen sind von der Einnahme abzusetzen.

231 49 286 Erstattungen vom Bund für Sozialhilfe an Deutsche im Aus-land

1.0001.646

1.000 1.000

Rückzahlungen des Landes aufgrund zu viel erhaltener Erstat-tungen des Bundes aus Abrechnungen für Vorjahre sind von der Einnahme abzusetzen.

233 19 286 Kostenbeteiligung der örtlichen Träger der Sozialhilfe 484.809.000466.190.431

505.000.000 523.000.000

Rückzahlungen des Landes aufgrund zu viel erhaltener Kosten-beteiligung nach dem AGSGB XII aus Abrechnungen für Vor-jahre sind von der Einnahme abzusetzen.

233 21 286 Erstattungen von Gemeinden (Gv.) nach dem AGSGB XII für Sozialhilfe

1.203.0001.115.545

1.161.000 1.184.000

Rückzahlungen des Landes aufgrund zu viel erhaltener Erstat-tungen nach dem AGSGB XII aus Abrechnungen für Vorjahre sind von der Einnahme abzusetzen.

2017EUR

2018EUR

1. gem. § 2 Abs. 2 AGSGB XII 1.130.000 1.153.000

2. gem. §§ 106 ff SGB XII 19.000 20.000

3. gem. § 108 SGB XII in Einrichtungen 11.000 10.000

4. gem. § 108 SGB XII außerhalb von Einrichtungen 1.000 1.000

Summe: 1.161.000 1.184.000

233 22 286 Sozialhilfe 79.00041.034

43.000 44.000

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06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 233 22

Erläuterungen:

Für Leistungsberechtigte ohne gewöhnlichen Aufenthalt:

Erläuterungen:

Ersatzleistungen für Leistungsberechtigte mit gewöhnlichem Aufenthalt:

Erläuterungen:

Für Leistungsberechtigte mit gewöhnlichem Aufenthalt:

Erläuterungen:

Leertitel.

2017EUR

2018EUR

1. Kostenbeitrag bzw. Aufwendungsersatz (§§ 19, 26 SGB XII) 100 100

2. Kostenersatz (§§ 102 ff SGB XII) 42.700 43.700

3. Sonstige Einnahmen (Ersatzleistungen §§ 48 SGB I, 102ff SGB X, 93f SGB XII, 292 Abs. 3-5 LAG; Til-gung und Zinsen von Darlehen §§ 37f, 91 SGB XII)

100 100

4. Krankenversorgung gem. § 276 Abs. 3 und 4 LAG 100 100

Summe: 43.000 44.000

233 31 286 Erstattungen von Gemeinden (Gv.) nach dem AGSGB XII für Sozialhilfe mit Kostenbeteiligung

10.600.00012.535.031

10.800.000 11.000.000

Rückzahlungen des Landes aufgrund zu viel erhaltener Erstat-tungen nach dem AGSGB XII aus Abrechnungen für Vorjahre sind von der Einnahme abzusetzen.

2017EUR

2018EUR

1. der Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung 510.000 520.000

2. der Hilfen zur Gesundheit 410.000 418.000

3. der Hilfe zur Pflege 7.030.000 7.160.000

4. der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 2.741.000 2.791.000

5. sonstiger Hilfen in anderen Lebenslagen 109.000 111.000

Summe: 10.800.000 11.000.000

233 32 286 Sozialhilfe mit Kostenbeteiligung 44.00075.171

78.000 80.000

Rückzahlungen des Landes besonders aufgrund zu viel erhalte-ner Kostenbeiträge, Aufwendungsersätze, Kostenersätze oder sonstige Einnahmen von örtlichen Trägern der Sozialhilfe aus Abrechnungen für Vorjahre sind von der Einnahme abzusetzen.

2017EUR

2018EUR

1. Kostenbeitrag bzw. Aufwendungsersatz (§§ 19, 26 SGB XII) 100 100

2. Kostenersatz (§§ 102 ff SGB XII) 77.800 79.800

3. Sonstige Einnahmen (Ersatzleistungen §§ 48 SGB I, 102ff SGB X, 93f SGB XII, 292 Abs. 3-5 LAG; Til-gung und Zinsen von Darlehen §§ 37, 38, 91 SGB XII)

100 100

Summe: 78.000 80.000

235 05 219 Zuwendung der Bundesagentur für Arbeit 0 0 0

Vgl. Vermerk bei HG 4.

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06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Leertitel.

Erstattungen von Integrationsämtern, Arbeitsagenturen, Trägern der Leistungen für die Teilhabe und anderen Leistungsträgern für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf Integrationsarbeitsplätzen im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Weggefallene Titel

Erläuterungen:

Umsetzung wegen haushaltssystematischer Anpassung gemäß Umsetzungen in der Jahresrechnungsstatistik nach 06 04 - 231 42.

HGr. 3: Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen

Ausgaben

Personal-, Sach- und investive Mittel dürfen für die verwaltungsmäßigen Aufgaben der Stiftung "Familie in Not - Rheinland-Pfalz" unentgeltlich in Anspruch genommen werden.Einnahmen aus der Kostenbeteiligung des Landes Hessen an der "Gemeinsamen Zentralen Adoptionsstelle Rheinland-Pfalz und Hessen" sind von der Ausgabe abzusetzen.Die Kostenerstattung der "Stiftung Anerkennung und Hilfe" ist von der Ausgabe abzusetzen.Zusätzliche Ausgaben dürfen im Rahmen der Technischen Hilfe ESF in Höhe der bei Kapitel 06 02 Titel 684 18 und 684 19 anteilig erzielten Minderausgaben geleistet werden.

HGr. 4: Personalausgaben

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei 235 05, 235 06 geleistet werden.Die Ausgaben der OGr. 42 (ohne Titel 422 11) und der OGr. 45 (ohne Grp. 452) aller Kapitel des Epl. 06 sind gegenseitig dec-kungsfähig.

235 06 219 Erstattungen für Integrationsarbeitsplätze 0 0 0

Vgl. Vermerk bei HG 4.

261 01 219 Erstattungen für zentrale Verwaltungsdienste 350.000300.918

313.000 320.000

(281 42) 241 Kriegsopferfürsorge (Landesanteil) 450.000370.442

Aus Titelgruppen: 3.567.1007.247.945

3.957.100 4.237.100

Summe HGr. 2: 533.103.100514.452.266

550.083.100 569.676.100

Aus Titelgruppen: 0 0 0

Summe HGr. 3: 0 0 0

412 02 219 Kosten für Mitglieder von Fachbeiräten und Ausschüssen 70.00065.204

79.400 79.400

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06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 412 02

Erläuterungen:

Erläuterungen:

Nach § 78 SGB VIII hat das Landesjugendamt Arbeitsgemeinschaften zu bilden. Aus den Mitteln werden Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Arbeitsgemein-schaften geleistet.

Stellenplan:

Erstattungen für die Durchführung von Schiedsverfahren sind von der Ausgabe abzusetzen.

2017EUR

2018EUR

1. Widerspruchsausschuss beim Integrationsamt 4.500 4.500

2. Landesjugendhilfeausschuss und Personen gem. § 11 der Satzung des Landesjugendhilfeausschusses 25.300 25.300

3. Beratender Ausschuss bei dem Integrationsamt 1.000 1.000

4. Ausschüsse nach dem Landesgesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterinnen und So-zialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen

3.000 3.000

5. Vergabeausschuss der Stiftung "Familie in Not - Rheinland-Pfalz" und der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"

5.000 5.000

6. Ehrenamtliche Pharmazierätinnen und Pharmazieräte 37.000 37.000

7. Schiedsausschüsse und Schiedsstellen 100 100

8. Forum "Arbeiten mit Behinderung" 3.500 3.500

Summe: 79.400 79.400

412 03 219 Kosten von Arbeitsgemeinschaften 8.5003.865

8.500 8.500

412 11 219 Aufwandsentschädigung für Aufgaben nach dem Personal-vertretungsrecht

1.000720

1.000 1.000

422 01 219 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten (Richte-rinnen und Richter)

17.390.00016.170.758

16.304.400 16.433.800

Amtsbezeichnung Bes.-Gr. Ea 2016 2017 2018

Präsidentin, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung

B6 IV 1,00 1,00 1,00

Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung

B3 IV 1,00 1,00 1,00

Abteilungsdirektorin, Abteilungsdirektor B2 IV 3,00 3,00 3,00

Leitende Regierungsdirektorin, Leitender Regie-rungsdirektor

A16+AZ IV 1,00 0,00 0,00

Leitende Medizinaldirektorin, Leitender Medi-zinaldirektor

A16 IV 3,00 3,00 3,00

Leitende Pharmaziedirektorin, Leitender Phar-maziedirektor

A16 IV 1,00 1,00 1,00

Leitende Regierungsdirektorin, Leitender Regie-rungsdirektor

A16 IV 7,00 8,00 8,00

Medizinaldirektorin, Medizinaldirektor A15 IV 17,50 16,50 16,50

Pharmaziedirektorin, Pharmaziedirektor A15 IV 3,00 3,00 3,00

Psychologiedirektorin, Psychologiedirektor A15 IV 1,00 1,00 1,00

Regierungsdirektorin, Regierungsdirektor A15 IV 15,50 13,50 13,50

Obermedizinalrätin, Obermedizinalrat A14 IV 6,00 6,00 6,00

Oberpharmazierätin, Oberpharmazierat A14 IV 2,00 2,00 2,00

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 422 01

Oberregierungsrätin, Oberregierungsrat A14 IV 10,50 8,50 8,50

davon kw 2017: 0,39 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

2018: 0,39 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 1,34 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

2018: 1,34 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

Regierungsrätin, Regierungsrat A13 IV 4,00 2,50 2,00

davon kw 2017: 0,50 im Jahr 2017 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

2018: 1,00 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

2018: 1,00 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

Regierungsrätin, Regierungsrat A13 III 24,00 24,00 24,00

Amtsrätin, Amtsrat A12 III 49,50 49,50 49,50

Sozialamtsrätin, Sozialamtsrat A12 III 1,00 1,00 1,00

Regierungsamtfrau, Regierungsamtmann A11 III 98,40 98,90 98,90

Sozialamtfrau, Sozialamtmann A11 III 1,00 1,00 1,00

Regierungsoberinspektorin, Regierungsoberin-spektor

A10 III 60,50 60,50 60,50

davon kw 2017: 1,50 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

2018: 1,50 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 2,20 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

2018: 2,20 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 3,50 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

2018: 3,50 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

Sozialoberinspektorin, Sozialoberinspektor A10 III 1,00 1,00 1,00

Regierungsinspektorin, Regierungsinspektor A9 III 15,00 10,00 9,00

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2017 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 4,00 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

2018: 4,00 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

2018: 1,00 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

- 78 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 422 01

Leerstellen:

davon kw 2017: 3,00 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

2018: 3,00 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

Regierungsinspektorin, Regierungsinspektor A9+AZ II 6,00 6,00 6,00

Regierungsinspektorin, Regierungsinspektor A9 II 14,00 14,00 14,00

Regierungshauptsekretärin, Regierungshauptse-kretär

A8 II 85,90 85,90 85,90

Regierungsobersekretärin, Regierungsoberse-kretär

A7 II 43,40 43,40 43,40

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

2018: 1,00 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

Regierungssekretärin, Regierungssekretär A6 II 18,00 15,00 15,00

davon kw 2017: 3,00 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

2018: 3,00 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 2,00 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

2018: 2,00 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 4,00 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

2018: 4,00 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

Regierungssekretärin, Regierungssekretär A6 I 2,00 2,00 2,00

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

2018: 1,00 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

Zusammen: 496,20 482,20 480,70

Regierungsrätin, Regierungsrat A13 IV 1,00 1,00 1,00

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2018

2018: 1,00 im Jahr 2018

Amtsrätin, Amtsrat A12 III 1,00 1,00 0,00

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2017

Regierungsamtfrau, Regierungsamtmann A11 III 2,00 3,00 3,00

davon kw 2017: 2,00 im Jahr 2018

2018: 2,00 im Jahr 2018

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2020

2018: 1,00 im Jahr 2020

Regierungsoberinspektorin, Regierungsoberin-spektor

A10 III 1,00 0,00 0,00

- 79 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 422 01

Dienstwohnungen haben

Erläuterungen:

Teilumsetzung wegen Übertragung der Zuständigkeit nach dem LPflegeASGDVO von 03 82 - 422 01 in Höhe von 33.800 EUR bzw. 33.800 EUR.

Dienstbezüge einschl. gesetzliche Zulagen und Zuwendungen.

Zugänge

Abgänge

Umwandlung/Umsetzung

Zugänge

Abgänge

Regierungshauptsekretärin, Regierungshauptse-kretär

A8 II 1,00 1,00 1,00

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2018

2018: 1,00 im Jahr 2018

Zusammen: 6,00 6,00 5,00

Beamte II und I 1.00 1.00 1.00

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 496,20 482,20 480,70

2017 2018

Neue Stellen

1,00 0,00 A11 Regierungsamtfrau, Regierungsamtmann

1,00 0,00 Zugänge neue Stellen

1,00 0,00 Stellen Zugänge insgesamt

Sonstige Abgänge (auch im Haushaltsvollzug des abgelaufenen Haushaltsjahres)

1,00 0,00 A13 Regierungsrätin, Regierungsrat Abbau 2.000 Stellen

5,00 0,00 A9 Regierungsinspektorin, Regierungsinspektor Abbau 2.000 Stellen

3,00 0,00 A6 Regierungssekretärin, Regierungssekretär Abbau 2.000 Stellen

9,00 0,00 Sonstige Abgänge

Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

0,00 0,50 A13 Regierungsrätin, Regierungsrat Abbau 2.000 Stellen

0,00 1,00 A9 Regierungsinspektorin, Regierungsinspektor Abbau 2.000 Stellen

0,00 1,50 Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

9,00 1,50 Stellen Abgänge insgesamt

-8,00 -1,50 Stellen Zugänge/Abgänge

Umsetzungen und sonstige Umwandlungen

0,50 0,00 A11 Regierungsamtfrau, Regierungsamtmann Aufgabenübergang LPflegeASGD-VO

Umwandlung / Umsetzung von 03 82 / 422 01

0,50 0,00 Sonstige Umwandlungen / Umsetzungen

0,50 0,00 Stellen Zugänge insgesamt

Umsetzungen und sonstige Umwandlungen

1,00 0,00 A15 Medizinaldirektorin, Medizinaldirektor Umwandlung / Umsetzung nach 06 01 / 422 01

2,00 0,00 A15 Regierungsdirektorin, Regierungsdirektor Umwandlung / Umsetzung nach 06 01 / 422 01

2,00 0,00 A14 Oberregierungsrätin, Oberregierungsrat Umwandlung / Umsetzung nach 06 01 / 422 01

0,50 0,00 A13 Regierungsrätin, Regierungsrat Umwandlung / Umsetzung nach 06 01 / 422 01

1,00 0,00 A11 Regierungsamtfrau, Regierungsamtmann Umwandlung / Umsetzung nach 06 01 / 422 01

6,50 0,00 Sonstige Umwandlungen / Umsetzungen

6,50 0,00 Stellen Abgänge insgesamt

- 80 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 422 01

Stellensenkungen

Leerstellen

Zugänge

Abgänge

Erläuterungen:

Leertitel.

Vgl. Titel 422 01.

Stellenplan:

Erläuterungen:

Anwärterbezüge einschl. gesetzliche Zulagen und Zuwendungen für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst.

Umwandlung/Umsetzung

Abgänge

-6,00 0,00 Stellen Zugänge/Abgänge

Senkungen infolge ku-Vermerk

1,00 0,00 von A16+AZ Leitende Regierungsdi-rektorin, Leitender Re-gierungsdirektor

nach A16 Leitende Regierungsdirektorin, Lei-tender Regierungsdirektor

1,00 0,00 Senkungen infolge ku-Vermerk insgesamt

1,00 0,00 Stellensenkungen insgesamt

Sonstige Zugänge

1,00 0,00 A11 Regierungsamtfrau, Regierungsamtmann

1,00 0,00 Sonstige Zugänge

1,00 0,00 Stellen Zugänge insgesamt

Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

0,00 1,00 A12 Amtsrätin, Amtsrat

1,00 0,00 A10 Regierungsoberinspektorin, Regierungsoberin-spektor

1,00 1,00 Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

1,00 1,00 Stellen Abgänge insgesamt

0,00 -1,00 Stellen Zugänge/Abgänge

422 04 219 Bezüge der abgeordneten Beamtinnen und Beamten (Rich-terinnen und Richter)

0 0 0

422 05 219 Anwärterbezüge 670.000592.110

630.000 580.000

Beamte im Vorbereitungsdienst und Dienstanfänger Ea 2016 2017 2018Inspektoranwärterin, Inspektoranwärter ANW III 38,00 38,00 36,00

Sekretäranwärterin, Sekretäranwärter ANW II 10,00 10,00 7,00

Zusammen: 48,00 48,00 43,00

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 48,00 48,00 43,00

2017 2018

Umsetzungen und sonstige Umwandlungen

0,00 2,00 ANW Inspektoranwärterin, Inspektoranwärter Umwandlung / Umsetzung nach 06 02 / 422 05

0,00 3,00 ANW Sekretäranwärterin, Sekretäranwärter Umwandlung / Umsetzung nach 06 02 / 422 05

0,00 5,00 Sonstige Umwandlungen / Umsetzungen

- 81 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 422 05

Erläuterungen:

Entgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte besonders in Fällen des Mutterschutzes, der längeren Erkrankung sowie bei Abordnungen an Stellen außerhalb der Landes-verwaltung und Beurlaubungen unter 12 Monaten.

Erläuterungen:

Veranschlagt sind besonders Honorare für Referate, Leitung von Arbeitsgemeinschaften und Lehrgängen.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

0,00 5,00 Stellen Abgänge insgesamt

0,00 -5,00 Stellen Zugänge/Abgänge

422 11 219 Nachversicherung der ausgeschiedenen Beamtinnen und Beamten (Richterinnen und Richter)

15.00026.726

35.000 35.000

Aus dem Titel können auch entsprechende Ausgaben für die Kapitel 06 11, 06 13, 06 14 und 06 15 geleistet werden.

(424 01)2018

219 Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamten-versorgung nach § 3a LFinFG (aus der Besoldungsanpas-sung)

92.40088.568

89.800

427 01 219 Entgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte 200.000149.553

200.000 200.000

427 09 219 Beschäftigungsentgelte an Praktikantinnen, Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre

25.0003.367

25.000 25.000

427 31 155 Nebenamtliche und nebenberufliche Lehrkräfte an Schulen 103.800295.031

103.800 103.800

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei dem Titel 111 31 geleistet werden.

427 32 219 Nebenamtliche und nebenberufliche Kräfte zur Aus- und Fortbildung von Bediensteten

0 0 0

427 33 311 Aufwendungen des Landesprüfungsamtes für Studierende der Medizin und Pharmazie und des Landesprüfungsamtes für Psychotherapie für ärztliche, zahnärztliche, pharmazeuti-sche und psychotherapeutische Prüfungen sowie für beglei-tende Unterrichtsveranstaltungen

120.00064.643

95.000 95.000

2017EUR

2018EUR

1. Vergütungen für die Mitglieder der ärztlichen, zahnärztlichen, pharmazeutischen und psychotherapeu-tischen Prüfungskommissionen

75.000 75.000

2. Vergütungen für das Aufsichtspersonal bei den schriftlichen Prüfungen 5.000 5.000

3. Sachkosten einschl. Landesprüfungsamt 15.000 15.000

Summe: 95.000 95.000

- 82 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Erläuterungen:

Entschädigung der Landesärztinnen und -ärzte für behinderte Menschen gem. § 62 SGB IX.

Erläuterungen:

Finanzierung der begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für auszubildende Apothekerinnen und Apotheker gemäß § 4 Abs. 4 AAppO.

Stellenplan:

Ärztlicher Dienst

Verwaltungsdienst

427 34 155 Nebenamtliche und nebenberufliche Kräfte für die Arbeits-gemeinschaften der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen im Berufspraktikum, Vergütungen der Prüferinnen und Prüfer

100.00057.858

160.500 157.900

2017EUR

2018EUR

1. Arbeitsgemeinschaften der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und So-zialpädagogen im Berufspraktikum

22.000 21.000

2. Vergütungen der Prüferinnen und Prüfer im Gesundheitswesen 135.000 133.000

3. Vergütungen der Prüferinnen und Prüfer für Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung 3.500 3.900

Summe: 160.500 157.900

427 35 219 Aufwendungen für Dienst- und Werkvertragspartner 30.00029.914

50.000 50.000

427 36 219 Entschädigung der Landesärztinnen und -ärzte 11.7004.652

6.500 5.900

427 37 311 Begleitende Unterrichtsveranstaltungen für Apothekerinnen und Apotheker

15.0009.337

13.000 13.000

428 01 219 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 17.100.00016.898.889

16.800.500 15.802.200

Beschäftigte, die nach Entgeltgruppe E 13Ü vergütet werden, können auf einer nach Entgeltgruppe E 13 bewerteten Stelle geführt werden.

EntgeltGr 2016 2017 2018

E 14 2,50 2,50 2,50

davon kw 2017: 0,50 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

2018: 0,50 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

at 1,00 0,00 0,00

E 15 3,00 2,00 2,00

E 14 1,00 1,00 1,00

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

- 83 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 428 01

2018: 1,00 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

E 13 3,00 3,00 3,00

davon kw 2017: 2,00 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

2018: 2,00 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

E 12 6,00 6,00 6,00

E 11 30,00 29,00 29,00

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2019

2018: 1,00 im Jahr 2019

E 9 27,65 25,65 24,35

davon kw 2017: 1,30 im Jahr 2017 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 2,00 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

2018: 2,00 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 6,75 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

2018: 6,75 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 0,62 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

2018: 0,62 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

E 8 25,63 24,63 23,63

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2017 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 0,85 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

2018: 0,85 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 0,75 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

2018: 0,75 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

E 6 54,13 50,55 49,05

davon kw 2017: 1,50 im Jahr 2017 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 1,77 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

2018: 1,77 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 1,25 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

2018: 1,25 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

E 5 90,49 76,65 73,41

- 84 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 428 01

Leerstellen:

Verwaltungsdienst

Erläuterungen:

Entgelte einschl. (tarifliche) Zulagen und Zuwendungen sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur zusätzlichen Altersversorgung der tariflichen, au-ßertariflichen und abgeordneten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Auszubildenden.

davon kw 2017: 3,24 im Jahr 2017 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 7,30 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

2018: 7,30 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 4,20 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

2018: 4,20 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 10,87 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

2018: 10,87 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

E 4 1,50 0,73 0,73

davon kw 2017: 0,73 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

2018: 0,73 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

E 3 1,00 1,00 0,00

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2017 Abbau 2000 Stellen

E 2Ü 1,00 1,00 1,00

E 2 2,75 2,75 2,75

davon kw 2017: 0,50 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

2018: 0,50 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

Azubi 1,00 1,00 1,00

Zusammen: 251,65 227,46 219,42

E 10 1,00 1,00 1,00

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2018

2018: 1,00 im Jahr 2018

E 9 2,00 1,00 1,00

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2018

2018: 1,00 im Jahr 2018

E 6 0,00 1,00 0,00

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2017

Zusammen: 3,00 3,00 2,00

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 251,65 227,46 219,42

- 85 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 428 01

Abgänge

Umwandlung/Umsetzung

Abgänge

Stellensenkungen

Leerstellen

Zugänge

Abgänge

2017 2018

Sonstige Abgänge (auch im Haushaltsvollzug des abgelaufenen Haushaltsjahres)

Verwaltungsdienst

1,00 0,00 E 9 Abbau 2.000 Stellen

3,08 0,00 E 6 Abbau 2.000 Stellen

11,34 0,00 E 5 Abbau 2.000 Stellen

0,77 0,00 E 4 Abbau 2.000 Stellen

16,19 0,00 Sonstige Abgänge

Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

Verwaltungsdienst

0,00 1,30 E 9 Abbau 2.000 Stellen

0,00 1,00 E 8 Abbau 2.000 Stellen

0,50 1,50 E 6 Abbau 2.000 Stellen

2,50 3,24 E 5 Abbau 2.000 Stellen

0,00 1,00 E 3 Abbau 2.000 Stellen

3,00 8,04 Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

19,19 8,04 Stellen Abgänge insgesamt

-19,19 -8,04 Stellen Zugänge/Abgänge

Umsetzungen und sonstige Umwandlungen

Verwaltungsdienst

1,00 0,00 at Umwandlung / Umsetzung nach 06 01 / 428 01

1,00 0,00 E 13 Umwandlung / Umsetzung nach 06 01 / 428 01

1,00 0,00 E 11 Umwandlung / Umsetzung nach 06 01 / 428 01

1,00 0,00 E 9 Umwandlung / Umsetzung nach 06 01 / 428 01

1,00 0,00 E 8 Umwandlung / Umsetzung nach 06 01 / 428 01

5,00 0,00 Sonstige Umwandlungen / Umsetzungen

5,00 0,00 Stellen Abgänge insgesamt

-5,00 0,00 Stellen Zugänge/Abgänge

Senkungen infolge ku-Vermerk

Verwaltungsdienst

1,00 0,00 von E 15 nach E 13

1,00 0,00 Senkungen infolge ku-Vermerk insgesamt

1,00 0,00 Stellensenkungen insgesamt

Sonstige Zugänge

Verwaltungsdienst

1,00 0,00 E 6

1,00 0,00 Sonstige Zugänge

1,00 0,00 Stellen Zugänge insgesamt

Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

Verwaltungsdienst

1,00 0,00 E 9

- 86 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 428 01

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Veranschlagt ist der voraussichtliche Bedarf an Beihilfen für Landesbedienstete (ausgenommen für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger) aufgrund der Beihil-fenverordnung.

0,00 1,00 E 6

1,00 1,00 Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

1,00 1,00 Stellen Abgänge insgesamt

0,00 -1,00 Stellen Zugänge/Abgänge

428 08 219 Überstundenentgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer

0 0 0

432 01 018 Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten 7.900.0007.952.156

8.611.000 8.946.000

Aus dem Titel können auch entsprechende Ausgaben betreffend die auf das Landeskrankenhaus -AöR- übergeleiteten Einrichtun-gen (weggefallene Kapitel 06 07, 06 16 und 06 19) geleistet wer-den.

432 02 018 Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen von Beamtinnen und Beamten

2.238.0001.972.217

1.913.400 1.870.000

Aus dem Titel können auch entsprechende Ausgaben betreffend die auf das Landeskrankenhaus -AöR- übergeleiteten Einrichtun-gen (weggefallene Kapitel 06 07, 06 16 und 06 19) geleistet wer-den.

(434 01)2018

018 Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamten-versorgung nach § 3a LFinFG (aus der Versorgungsanpas-sung)

274.200266.089

291.600

Aus dem Titel können auch entsprechende Ausgaben betreffend die auf das Landeskrankenhaus -AöR- übergeleiteten Einrichtun-gen (weggefallene Kapitel 06 07, 06 16 und 06 19) geleistet wer-den.

441 01 219 Beihilfen 1.200.0001.077.989

1.200.000 1.250.000

443 01 219 Unfallfürsorge für Beamtinnen und Beamte (Richterinnen und Richter)

13.0009.941

15.000 15.000

Aus dem Titel können auch entsprechende Ausgaben für die Kapitel 06 11, 06 13, 06 14 und 06 15 geleistet werden.

443 03 018 Unfallfürsorge für Versorgungsempfängerinnen und Versor-gungsempfänger

100 100 100

Aus dem Titel können auch entsprechende Ausgaben für die Kapitel 06 11, 06 13, 06 14 und 06 15 geleistet werden.

- 87 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Veranschlagt sind die Mittel für die amtsärztlichen und ärztlichen Untersuchungen für die Einstellung und die Anstellung sowie für die Ausübung bestimmter Funktionen im öffentlichen Dienst und die Mittel für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Bediensteten.

Erläuterungen:

Veranschlagt ist der voraussichtliche Bedarf an Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger und dgl. aufgrund der Beihilfenverordnung.

Erläuterungen:

Leertitel.

Umsetzung wegen haushaltssystematischer Anpassung bzw. Umsetzung wegen Änderung der haushaltssystematischen Vorschriften von 06 04 - 636 02. ( Ansatz 2016: 0 EUR.)

Es erfolgt die Verausgabung von Erstattungsleistungen aus dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz; entsprechende Inanspruchnahmefälle sind in der Regel nicht planbar.

Erläuterungen:

443 04 314 Gesundheitsfürsorge für das Personal 5.5001.209

5.500 5.500

443 05 314 Ärztliche Untersuchungen sowie arbeitssicherheitsrechtli-che Maßnahmen im öffentlichen Dienst

45.00027.531

45.000 45.000

443 11 841 Fürsorgeleistungen für Bedienstete 1.000 1.000 1.000

446 01 018 Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versor-gungsempfänger

2.050.0002.096.776

2.200.000 2.250.000

Aus dem Titel können auch entsprechende Ausgaben betreffend die auf das Landeskrankenhaus -AöR- übergeleiteten Einrichtun-gen (weggefallene Kapitel 06 07, 06 16 und 06 19) geleistet wer-den.

446 46neu

219 Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen für beihilfeberechtigte Pflegebedürftige

0 0

452 01 219 Erstattungen an Versicherungsträger (im Zuge der Durch-führung des Versorgungsausgleichs nach dem 1. EheRG)

200.000103.711

200.000 200.000

Aus dem Titel können auch entsprechende Ausgaben für die Kapitel 06 11, 06 13, 06 14 und 06 15 geleistet werden.

453 01 219 Trennungsgeld, Umzugskostenvergütungen 50.00043.048

50.000 50.000

2017EUR

2018EUR

1. Trennungsgeld 46.000 46.000

2. Umzugskostenvergütungen 4.000 4.000

Summe: 50.000 50.000

459 69 219 Vermischte Personalausgaben 500175

500 500

- 88 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 459 69

Erläuterungen:

Es können auch Prämien für anerkannte Verbesserungsvorschläge im Rahmen des Ideenmanagements in der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung geleistet werden.

HGr. 5: Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

Erläuterungen:

Aus diesem Titel können auch Ausgaben für das zentrale Beschaffungswesen des Landes geleistet werden.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

Heizung, Beleuchtung, sonstige Energiekosten, Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung, Steuern, Versicherungen, Abgaben und Sonstiges (z.B. Wartungsverträ-ge, Pflege der Außenanlagen sowie Verbrauchsmittel und kleinere Gebrauchsgegenstände bis zum Anschaffungswert von 50 EUR im Rahmen der Hausbewirtschaftung), sowie Kostenerstattung betreffend das Sozialpädagogische Fortbildungszentrum (SPFZ).

Aus dem Titel können auch Ausgaben im Rahmen des Energie-/Medieneinspar-Contracting geleistet werden, Erstattungen können abgesetzt werden.

In Betracht kommen 9 Gebäude mit insgesamt rd. 27.700 qm Nutz- und Nebenraumfläche.

Folgende Behörden sind ohne Kostenerstattung mit untergebracht:

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie -teilweise-, Landesamt für Umwelt Mainz - Messinstitut -, Arbeitsgericht Landau/Pfalz, Landgericht Landau/Pfalz -teilweise-.

Aus Titelgruppen: 638.6001.042.146

638.600 638.600

Summe HGr. 4: 50.568.30049.054.184

49.774.100 48.862.200

511 01 219 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte und Ausstattungsgegenstände

1.220.0001.199.773

1.274.000 1.315.000

2017EUR

2018EUR

1. Geschäftsbedarf 495.000 527.000

2. Bücher, Zeitschriften 58.000 59.000

3. Post- und Fernmeldedienstleistungen, Hörfunk- und Fernsehgebühren 706.000 714.000

4. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Maschinen für Verwaltungszwecke 15.000 15.000

Summe: 1.274.000 1.315.000

514 01 219 Fahrzeughaltung, Verbrauchsmittel, persönl. Ausrüstungs-gegenstände

80.00079.983

81.000 82.000

2017EUR

2018EUR

1. Haltung von Dienstfahrzeugen 76.000 77.000

2. Verbrauchsmittel 3.500 3.500

3. Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände 1.500 1.500

Summe: 81.000 82.000

517 01 219 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 1.095.0001.054.683

1.056.000 1.068.000

518 01 219 Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume 12.50022.965

118.000 118.000

- 89 -

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06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 518 01

Erläuterungen:

Diensträume und -gebäude, Wohnungen und Wohngebäude, unbebaute Grundstücke.

Erläuterungen:

Leertitel 2018.

Mieten für Fotokopiergeräte des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

Erläuterungen:

Veranschlagt sind Mittel für kleinere hauswirtschaftliche Instandsetzungen und kleinere bauliche Maßnahmen, bei Mietobjekten in der Regel bis zu 10.000 EUR im Ein-zelfall (bezüglich der vom LBB angemieteten Objekte vgl. Titel 519 05).

Erläuterungen:

Die kleineren hauswirtschaftlichen Instandsetzungen und die kleineren baulichen Maßnahmen bezüglich der von Dritten (außer dem LBB) angemieteten Objekte sind bei Titel 519 02 veranschlagt.

Erläuterungen:

Mehr infolge Übernahme der Gebühren für das Kommunale Studieninstitut (KSI) vom MdI.

Erläuterungen:

Kosten für Lehr- und Lernmittel des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums.

518 02 219 Mieten und Pachten für Maschinen und Geräte 24.40023.119

24.400 0

518 05 219 Nutzungsentgelte und Pachten an den Landesbetrieb Lie-genschafts- und Baubetreuung bzw. dessen Rechtsnachfol-ger

2.678.2002.579.051

2.620.000 2.646.000

518 13 219 Leasing von Dienstfahrzeugen 40.00035.536

49.000 49.500

519 02 219 Kleinere hauswirtschaftliche Instandsetzungen und kleinere bauliche Maßnahmen

1.0001.252

1.000 1.000

519 05 219 Kleinere hauswirtschaftliche Instandsetzungen, kleinere bauliche Maßnahmen und Schönheitsreparaturen bei Objek-ten des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung bzw. dessen Rechtsnachfolger

35.00071.319

35.000 35.000

525 01 219 Aus- und Fortbildung 125.00094.906

130.000 130.000

525 11 155 Lehr- und Lernmittel 2.700703

2.700 2.700

526 01 219 Kosten für Sachverständige 5.5003.637

5.700 5.900

526 11 219 Gerichts- und ähnliche Kosten 576.000530.106

576.000 576.000

- 90 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 526 11

Erläuterungen:

Erläuterungen:

Reisekostenvergütungen für den allgemeinen Dienstreiseverkehr, Kilometer- und Mitnahmeentschädigungen für 129 anerkannt privateigene Kraftfahrzeuge und 15 re-gelmäßig dienstlich mitbenutzte privateigene Kraftfahrzeuge.

Erläuterungen:

Veranschlagt zur Verfügung des Präsidenten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig. Die Mittel können bis zu 15 v.H. des Ansatzes auch für notwen-dige interne Repräsentationszwecke verwendet werden.

Erläuterungen:

Druckkosten für Veröffentlichungen, Aufklärungsschriften, Informationsmaterial.

Erläuterungen:

Gutachterkosten, Röntgenkosten, Reisekosten der zur ärztlichen Untersuchung gebetenen Personen und OEG-Traumaambulanzen (Sachverhaltsaufklärung).

Erläuterungen:

Kosten für die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.

Erläuterungen:

Leertitel.

2017EUR

2018EUR

1. Erstattung der notwendigen Aufwendungen, die den Berechtigten im Vor- und Gerichtsverfahren entste-hen

68.000 68.000

2. Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren 508.000 508.000

Summe: 576.000 576.000

527 01 219 Reisekostenvergütungen 183.000168.172

185.000 187.000

529 01 219 Verfügungsmittel 600562

600 600

531 02 219 Veröffentlichungen, Dokumentationen, sonstige Öffentlich-keitsarbeit

30.40028.776

30.700 31.000

Einnahmen aus Veröffentlichungen fließen den Ausgaben zu.

532 11 219 Beweiserhebung und Kostenerstattung 4.400.0004.862.436

4.626.000 4.626.000

533 01 155 Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst

19.00011.781

19.000 19.000

533 02 155 Externe Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrums sowie sonstige Fachveranstaltungen

0290.974

0 0

Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei dem Titel 111 35 geleistet werden.

533 03 219 Haftung für Schadenersatz, auch aus Billigkeitsgründen 9.00017.496

9.000 9.000

Einnahmen (besonders Erstattungen) sind von der Ausgabe abzusetzen.

- 91 -

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06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Leertitel.

HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

Die Ausgaben der Titel 631 42 bis 671 45 - mit Ausnahme des Titels 632 03 - sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Einnahmen anlässlich von Abrechnungen sowie von Rechnungsprüfungen bei den Titeln 631 42 bis 671 45 - mit Ausnahme des Titels 632 03 -, die dem Land zufließen, besonders wegen in Vorjahren zu viel gezahlter Leistungen aus Abrechnungen mit dem Bund, mit Leistungsberechtigten und örtlichen Trägern besonders der Sozialhilfe sowie Leistungserbringern sind von der Ausgabe abzusetzen. Mehreinnahmen bei den Titeln 231 42, 231 49, 233 19, 233 21, 233 22, 233 31 und 233 32 beson-ders aufgrund nicht vorgenommener Netto-Abrechnung der örtlichen Sozialhilfeträger können bei den Titeln 631 42 bis 671 45 - mit Ausnahme der Titel 632 03, 636 01 und 671 45 - von der Ausgabe abgesetzt werden (Haushaltserläuterung: Der Abset-zungsbetrag beträgt rd. 110 Mio. EUR). Erstattungen (Titel 231 49, 233 21 oder 233 31) können von der Ausgabe abgesetzt werden. Nicht in Anspruch genommene Ausgabenermächtigungen bei den Titeln 631 42 bis 671 45 - mit Ausnahme des Titels 632 03 - können in das nächste Haushaltsjahr vorgetragen werden. Es können auch Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Hilfen für behinderte Menschen einschließlich notwendiger Ent-wicklungs- und Verfahrenskosten finanziert werden.Sozialhilfe kann auch als Darlehen gewährt werden.Sollten sich aufgrund der Änderung sozialrechtlicher Vorschriften des Bundes oder des Landes (Umsetzung des BTHG) insbe-sondere auch Zuständigkeiten zwischen Land und Kommunen ändern, wird das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie mit Einwilligung des Ministeriums der Finanzen ermächtigt, innerhalb des Kapitels 0604 Mittel umzusetzen und - soweit dies haushaltssystematisch erforderlich ist - neue Haushaltsstellen zu schaffen.

("mit Kostenbeteiligung" bedeutet: Ausgaben, an denen die örtlichen Träger nach § 6 AGSGB XII beteiligt sind.)

Erläuterungen:

Anteil des Bundes i.H.v. 27 v.H. der Einnahmen bei Titel 111 32.

Erläuterungen:

Erstattung anteiliger Aufwendungen nach den §§ 25 - 27 h BVG (Landesanteil 20 v.H.) an den Bund sowie Erstattungen an Kommunen:

533 04 219 Erstattungen für die Überprüfung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes bei Studien- und Berufsabschlüssen für Gesundheitsberufe, die in Ländern außerhalb der Bun-desrepublik Deutschland erfolgten

0187.496

0 0

Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei dem Titel 111 36 geleistet werden.

546 01 241 Kostenerstattungen für die Inanspruchnahme von DV-Lei-stungen sonstiger Unternehmen

78.80064.558

87.700 88.700

547 69 219 Vermischte sächliche Verwaltungsausgaben 2.000555

2.000 2.000

Aus Titelgruppen: 301.500324.375

315.500 317.500

Summe HGr. 5: 10.919.60011.654.214

11.248.300 11.309.900

631 32 291 Erstattungen an den Bund für Wertmarken nach dem SGB IX 446.000423.366

467.400 467.400

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei 111 32 geleistet werden.

631 42neu

241 Kriegsopferfürsorge 1.570.000 1.570.000

- 92 -

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06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 631 42

Umsetzung wegen haushaltssystematischer Anpassung gemäß Umsetzungen in der Jahresrechnungsstatistik von 06 04 - 681 42 (Ist 2015: 2.136.801 EUR. Ansatz 2016: 2.450.000 EUR).

Erläuterungen:

Veranschlagt sind nach § 24 SGB XII:

Erläuterungen:

Verwaltungskosten insbesondere für den Sozialdatenabgleich an die Deutsche Rentenversicherung sowie der Schiedsstelle nach § 76 SGB XI.

Erläuterungen:

Nach § 7 Abs. 5 des Landesgesetzes für psychisch kranke Personen beteiligt sich das Land pauschal mit 0,51 EUR je Einwohnerin und Einwohner pro Jahr an den Kosten, die den Landkreisen und kreisfreien Städten für die gemeindenahe psychiatrische Versorgung entstehen.

2017EUR

2018EUR

1. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 100 100

2. Erziehungsbeihilfe 100 100

3. ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, Erholungsbeihilfe und Wohnungsbeihilfe 10.000 10.000

4. Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär) 930.000 930.000

5. Hilfe in besonderen Lebenslagen, Krankenhilfe, Altenhilfe, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts 500.000 500.000

6. Erstattungen an Kommunen (§ 6 Abs. 1 DGKOF) 129.800 129.800

Summe: 1.570.000 1.570.000

631 49 286 Sozialhilfe für Deutsche im Ausland 239.000305.444

314.000 319.000

2017EUR

2018EUR

1. Leistungen zu Lasten des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe 220.000 223.000

2. Leistungen zu Lasten des Bundes 93.900 95.900

3. Krankenversorgung gemäß § 276 Abs. 3 und 4 LAG 100 100

Summe: 314.000 319.000

632 03 219 Verwaltungskostenerstattungen 1.500646

1.500 1.500

Einnahmen können von der Ausgabe abgesetzt werden.

633 02 314 Zuweisungen an Landkreise und kreisfreie Städte zur Ver-besserung der gemeindeintegrierten psychiatrischen Ver-sorgung

2.065.0002.054.381

2.083.400 2.096.100

633 21 286 Erstattungen an Gemeinden (Gv.) für Sozialhilfe und Tuber-kulosehilfe für Leistungsberechtigte ohne gewöhnlichen Aufenthalt

12.477.00011.036.883

11.353.000 11.588.000

- 93 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 633 21

Verpflichtungsermächtigung

zur Verpflichtungsermächtigung

Erläuterungen:

Erläuterungen:

Mehr entsprechend der Bedarfsentwicklung.

2017 2018

EUR EUR

Betrag 50.000 50.000

davon fällig

2018 bis zu 50.000

2019 bis zu 0 50.000

2020 bis zu 0 0

2021 bis zu 0 0

2022 ff bis zu 0

Bewilligungsrahmen 2017 2018

EUR EUR

Vorbelastung aus Verpflichtungsermächtigungen früherer Haushaltsjahre 0 50.000

davon veranschlagt 0 50.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre 0 0

für neue Maßnahmen sind Gesamtausgaben vorgesehen von 11.403.000 11.588.000

davon veranschlagt 11.353.000 11.538.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre, zugleich neue Verpflichtungsermächtigung 50.000 50.000

Veranschlagt zusammen 11.353.000 11.588.000

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre insgesamt 50.000 50.000

2017EUR

2018EUR

1. § 2 Abs. 2 AGSGB XII 10.923.000 11.151.000

2. § 2 Abs. 2 Nr. 6 AGSGB XII in Wohngruppen 1.000 1.000

3. § 106 SGB XII 185.000 188.000

4. §§ 108 ff SGB XII in Einrichtungen 193.000 197.000

5. §§ 108 ff SGB XII außerhalb von Einrichtungen 1.000 1.000

6. Projekt "Datenerhebung nach § 9 AGSGB XII" 50.000 50.000

Summe: 11.353.000 11.588.000

633 31 286 Sozialhilfe mit Kostenbeteiligung sowie beschützendes und betreutes Wohnen

978.100.000951.144.043

1.033.788.000 1.056.381.000

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei 231 02 geleistet werden.

2017EUR

2018EUR

1. Beschützendes und betreutes Wohnen 5.399.000 5.560.000

2. Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 ff SGB XII) 23.200.000 23.700.000

3. Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 ff SGB XII) 13.500.000 13.000.000

4. Eingliederungshilfe (§§ 53 ff SGB XII) einschl. investiver Maßnahmen sowie persönliches Budget und Budget für Arbeit

740.000.000 753.000.000

5. Grundsicherung (§§ 41 ff SGB XII) 56.800.000 59.000.000

6. Hilfe zur Pflege (§§ 61 ff SGB XII) einschl. investiver Maßnahmen 191.500.000 198.300.000

7. Sonstige Hilfen 3.389.000 3.821.000

Summe: 1.033.788.000 1.056.381.000

- 94 -

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06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz an schwerbehinderte Menschen außerhalb von Rehabilitationseinrichtungen.

Weniger wegen Fallzahlrückgang.

Erläuterungen:

Verwaltungskostenerstattung an Krankenkassen für die Heil- und Krankenbehandlung der Versorgungsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), Opfe-rentschädigungsgesetz (OEG), Infektionsschutzgesetz (IfSG) und dem Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG).

Erläuterungen:

Erläuterungen:

Veranschlagt nach § 67 SGB XII:

Mehr entsprechend der Bedarfsentwicklung.

633 52 291 Landespflegegeld 341.000385.735

316.000 290.000

633 53 291 Landesblindengeld 15.397.00015.387.133

15.500.000 15.400.000

636 01 219 Verwaltungskostenerstattungen an Krankenkassen 185.000178.562

145.000 125.000

671 05 286 Überregionale Hilfen, besonders Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

1.373.6001.284.827

1.387.000 1.421.000

2017EUR

2018EUR

1. Eingliederungshilfe 1.298.000 1.331.000

2. Medienpool 74.000 75.000

3. Sonstige unmittelbare Hilfen 15.000 15.000

Summe: 1.387.000 1.421.000

671 11 286 Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 10.395.0009.147.825

11.192.000 11.886.000

2017EUR

2018EUR

1. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten einschl. Modellprojekte zur Erprobung neu-er Wohnformen in der Wohnungslosenhilfe

10.319.000 10.963.000

2. Hilfe zum Lebensunterhalt 672.000 713.000

3. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 129.000 136.000

4. Hilfen zur Gesundheit 71.700 73.700

5. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 100 100

6. Hilfe zur Pflege 100 100

7. Hilfe in anderen Lebenslagen 100 100

Summe: 11.192.000 11.886.000

671 45 312 Aufwendungen auf Grund strafgerichtlicher Unterbringung 73.371.00069.321.993

74.681.000 77.341.000

- 95 -

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06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 671 45

Verpflichtungsermächtigung

zur Verpflichtungsermächtigung

Erläuterungen:

Mehr entsprechend der Bedarfsentwicklung.

Die Ausgaben verteilen sich zugunsten

2017 2018

EUR EUR

Betrag 3.760.600 4.858.900

davon fällig

2018 bis zu 168.800

2019 bis zu 166.600 218.100

2020 bis zu 164.500 215.200

2021 bis zu 3.260.700 212.400

2022 ff bis zu 4.213.200

Bewilligungsrahmen 2017 2018

EUR EUR

Vorbelastung aus Verpflichtungsermächtigungen früherer Haushaltsjahre 59.814.700 60.403.200

davon veranschlagt 3.172.100 3.557.600

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre 56.642.600 56.845.600

für neue Maßnahmen sind Gesamtausgaben vorgesehen von 75.269.500 78.642.300

davon veranschlagt 71.508.900 73.783.400

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre, zugleich neue Verpflichtungsermächtigung 3.760.600 4.858.900

Veranschlagt zusammen 74.681.000 77.341.000

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre insgesamt 60.403.200 61.704.500

2017EUR

2018EUR

1. Behandlung und Sicherung erwachsener Patientinnen und Patienten nach §§ 63, 64 StGB

- im Landeskrankenhaus - Anstalt des öffentlichen Rechts - 39.111.000 40.217.000

- im Pfalzklinikum 17.921.000 18.450.000

2. Behandlung und Sicherung erwachsener Patientinnen und Patienten in den Einrichtungen außerhalb von Rheinland-Pfalz nach §§ 63, 64 StGB

6.357.000 6.678.000

3. Behandlung und Sicherung im Jugend-Maßregelvollzug im Pfalz-Institut oder anderen Einrichtungen nach § 7 JGG i.V.m §§ 63, 64 StGB

2.643.000 2.721.000

4. Interkurrente Behandlungskosten und weitere Nebenkosten (insbesondere für längerfristige Erprobun-gen in Form der stationären Unterbringung in komplementären Einrichtungen)

3.097.000 3.189.000

5. Ambulante Nachsorge (forensische Ambulanzen) 2.209.000 2.308.000

6. Schuldendiensthilfen (investive Maßnahmen) - siehe VE und Bewilligungsrahmen -

a) Tilgung 1.989.000 2.313.000

b) Zinsen 1.354.000 1.465.000

Summe: 74.681.000 77.341.000

2017EUR

2018EUR

1. Landeskrankenhaus - Anstalt des öffentlichen Rechts - 43.781.000 45.330.000

2. Bezirksverband Pfalz 24.543.000 25.333.000

3. Sonstige 6.357.000 6.678.000

Summe: 74.681.000 77.341.000

- Anzahl der Patientinnen und Patienten am 31.12.2015 (Stichtag)

1. Landeskrankenhaus - Anstalt des öffentlichen Rechts 380

2. Bezirksverband Pfalz

Summe: 587

- 96 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 671 45

Erläuterungen:

Mittel sind veranschlagt, soweit die Hauptfürsorgestelle nach Maßgabe des Landesgesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge (DGKOF) zuständig ist und die Ausgaben nicht vom Bund zu tragen sind oder aus der Ausgleichsabgabe gedeckt werden können.

Erläuterungen:

a) Pfalzklinikum 149

b) Pfalz-Institut (Jugend-MRV) 12

3. Außerhalb von Rheinland-Pfalz 46

- Jahresdurchschnittlich eingesetztes Personal 2015 in Vollzeit:

Ärztinnen/Ärzteund Psycholo-

ginnen/Psycholo-gen

Therapeutinnen/Therapeuten

Pflegepersonal(einschl. Sicher-

heit)

insgesamt

1. Landeskrankenhaus - Anstalt des öffentlichen Rechts -

53 73 355 481

2. Bezirksverband Pfalz

a) Pfalzklinikum 23 30 157 210

b) Pfalz-Institut (Jugend-MRV)

4 4 27 35

671 61 241 Beihilfen für Maßnahmen der Kriegsopferfürsorge und Für-sorgemaßnahmen für schwerbehinderte Menschen

86.00070.450

82.000 82.000

2017EUR

2018EUR

1. Zuschuss an die Westdeutsche Blindenhörbücherei e.V. in Münster 77.000 77.000

2. Beihilfen der Kriegsopferfürs. für Beschädigte mit einem Grad der Schädigung von 30 und 40 und Hin-terbliebene sowie Fürsorgemaßn. für schwerbeh. Menschen nach dem SGB IX einschl. Schulung der Helferinnen/Helfer und sonst. Maßn. zur Durchf. des SGB IX

5.000 5.000

Summe: 82.000 82.000

686 01 219 Beiträge an Vereine, Verbände und sonstige Organisationen 28.90022.255

32.900 32.900

2017EUR

2018EUR

1. Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) 4.600 4.600

2. Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) 17.000 17.000

3. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. 2.100 2.100

4. AFET- Bundesverband für Erziehungshilfe e.V 2.100 2.100

5. Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) 2.100 2.100

6. Internationaler Sozialdienst (ISD) 4.200 4.200

7. Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter 600 600

8. Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) 100 100

9. Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e.V. 100 100

Summe: 32.900 32.900

686 02neu

291 Landesanteil an der Finanzierung der "Stiftung Anerken-nung und Hilfe"

732.000 440.000

- Anzahl der Patientinnen und Patienten am 31.12.2015 (Stichtag)

Summe: 587

- 97 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Weggefallene Titel

Erläuterungen:

Umsetzung wegen haushaltssystematischer Anpassung bzw. Umsetzung wegen Änderung der haushaltssystematischen Vorschriften nach 06 04 - 446 46.

Erläuterungen:

Umsetzung wegen haushaltssystematischer Anpassung gemäß Umsetzungen in der Jahresrechnungsstatistik nach 06 04 - 631 42.

HGr. 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Erläuterungen:

Ersatzbeschaffungen von Geräten und Mobiliar.

HGr. 9: Besondere Finanzierungsausgaben

(636 02) 219 Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

0

(681 42) 241 Kriegsopferfürsorge 2.450.0002.136.801

Aus Titelgruppen: 20.896.00021.704.092

23.290.000 23.564.000

Außerplanmäßige T. / Ausgabereste / Weggefallene T.255.000

Summe HGr. 6: 1.117.852.0001.084.859.438

1.176.935.200 1.203.004.900

812 01 219 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen 65.00052.481

65.000 65.000

Aus Titelgruppen: 1.918.000625.146

1.374.000 1.374.000

Außerplanmäßige T. / Ausgabereste / Weggefallene T.32.938

Außerplanmäßige T. / Ausgabereste / Weggefallene T.1.369.341

Außerplanmäßige T. / Ausgabereste / Weggefallene T.21.872

Summe HGr. 8: 1.983.0002.046.968

1.439.000 1.439.000

Aus Titelgruppen: 23.90023.700

15.400 15.600

- 98 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Außerplanmäßige T. / Ausgabereste / Weggefallene T.4.734

Summe HGr. 9: 23.90028.434

15.400 15.600

- 99 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Titelgruppen

Einnahmen

TGr. 71: Ausgleichsabgabe nach § 77 SGB IX

Vgl. Vermerk bei TG 71.

Erläuterungen:

Nach § 77 SGB IX haben Arbeitgeber, die die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigen, für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwer-behinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Die Zahlung der Ausgleichsabgabe hebt die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht auf.

Die Ausgleichsabgabe (Sonderabgabe) dient als Motivation, die vom Gesetzgeber geforderte Pflichtquote von derzeit 5 % zu erfüllen und gleicht möglicherweise auftre-tende Wettbewerbsnachteile im Zusammenhang mit der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen aus. Die Ausgleichsabgabe darf nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfen im Arbeitsleben verwendet werden.

Begünstigte können schwerbehinderte Menschen, Arbeitgeber und Träger von Maßnahmen sein, die dazu dienen und geeignet sind, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu ermöglichen, zu erleichtern und zu sichern.

Erläuterungen:

Nach § 77 SGB IX haben Arbeitgeber für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.

Die vom Land zu zahlende Ausgleichsabgabe ist bei Titel 381 71 veranschlagt.

Erläuterungen:

Nach § 77 Abs. 6 SGB IX wird zwischen den Integrationsämtern ein Ausgleich herbeigeführt.

Erläuterungen:

Leertitel.

Vgl. Erläuterung zu Titel 111 71.

111 71 291 Ausgleichsabgabe von öffentlichen und privaten Arbeitge-bern

19.500.00019.517.657

21.100.000 21.100.000

112 71 291 Geldbußen nach § 156 SGB IX 25.0006.050

10.000 10.000

119 71 291 Säumniszuschläge für rückständige Ausgleichsabgabe 61.00065.206

50.000 49.000

162 71 291 Zinseinnahmen 25.00014.391

20.000 20.000

182 71 291 Rückflüsse aus Darlehen 335.000339.688

210.000 205.000

282 71 291 Leistungen als Ausgleich zwischen den Integrationsämtern 2.810.0005.716.788

3.200.000 3.480.000

381 71 891 Ausgleichsabgabe vom Land 0 0 0

Nachrichtlich: Summe TGr. 71: 22.756.00025.659.781

24.590.000 24.864.000

- 100 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

TGr. 72: Landesprüfdienst der Kranken- und Pflegeversicherung Rheinland-Pfalz

Erläuterungen:

Die gesetzlichen Krankenkassen und deren Arbeitsgemeinschaften, die Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenkassen Rheinland-Pfalz, die Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigung sowie die Stellen nach § 106 SGB V erstatten nach § 274 Abs. 2 SGB V die Kosten für die Durchführung der Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung (vgl. Titelgruppe 72).

TGr. 74: Ausgleichsverfahren im Rahmen der Ausbildung in der Altenpflege und der Altenpflegehilfe

236 72 219 Erstattungen von Aufwendungen für die durchgeführten Prüfungen

553.2001.276.157

553.200 553.200

Vgl. Vermerk bei TG 72.Erstattungen sind von der Einnahme abzusetzen.Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei TG 72.

Nachrichtlich: Summe TGr. 72: 553.2001.276.157

553.200 553.200

281 74 219 Verwaltungskostenpauschale 203.900255.000

203.900 203.900

Vgl. Vermerk bei TG 74.Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Titel-gruppe 74.

Nachrichtlich: Summe TGr. 74: 203.900255.000

203.900 203.900

Nachrichtlich: Summe Einnahmen der Titelgruppen 23.513.10027.190.938

25.347.100 25.621.100

- 101 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Titelgruppen

Ausgaben

TGr. 71: Ausgleichsabgabe nach § 77 SGB IX

Die Ausgaben bei TG 71 sind gegenseitig deckungsfähig; dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigungen.Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei TG 71 geleistet werden.Für die Inanspruchnahme der Isteinnahmen ist das Ergebnis der Jahresrechnung maßgeblich.Erstattungen sind von der Ausgabe abzusetzen.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

Vom Aufkommen an der Ausgleichsabgabe (vgl. Titel 111 71 und 381 71) sind 20 v.H. an den Ausgleichsfonds abzuführen, aus dem überregionale Maßnahmen finanziert werden.

Verpflichtungsermächtigung

zur Verpflichtungsermächtigung

631 71 291 Abführungen an den Ausgleichsfonds 3.900.0003.856.467

4.200.000 4.200.000

681 71 291 Zuschüsse an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber 16.996.00017.847.625

19.090.000 19.364.000

2017 2018

EUR EUR

Betrag 12.584.800 7.682.000

davon fällig

2018 bis zu 6.817.000

2019 bis zu 3.257.000 4.914.000

2020 bis zu 2.510.800 1.794.000

2021 bis zu 0 974.000

2022 ff bis zu 0

Bewilligungsrahmen 2017 2018

EUR EUR

Vorbelastung aus Verpflichtungsermächtigungen früherer Haushaltsjahre 26.666.900 26.792.800

davon veranschlagt 12.458.900 15.358.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre 14.208.000 11.434.800

für neue Maßnahmen sind Gesamtausgaben vorgesehen von 19.215.900 11.688.000

davon veranschlagt 6.631.100 4.006.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre, zugleich neue Verpflichtungsermächtigung 12.584.800 7.682.000

Veranschlagt zusammen 19.090.000 19.364.000

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre insgesamt 26.792.800 19.116.800

Einnahmen 25.659.780,99

Ausgaben 22.205.788,46

Mehr-/Mindereinnahmen 3.453.992,53

zzgl. Ausgaberest des Vorjahres 5.236.807,75

Bestand 8.690.800,28

Stand 31.12.2015

Bestand der Ausgleichsabgabe

- 102 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 681 71

Erläuterungen:

Aus den Mitteln können auch Forschungs- und Modellprojekte besonders mit der Zielsetzung der besseren Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den ersten Arbeitsmarkt sowie Sachkosten finanziert werden.

Erläuterungen:

Leertitel.

Nach § 77 Abs. 6 SGB IX wird zwischen den Integrationsämtern ein Ausgleich herbeigeführt.

Verpflichtungsermächtigung

zur Verpflichtungsermächtigung

TGr. 72: Landesprüfdienst der Kranken- und Pflegeversicherung Rheinland-Pfalz

Die Ausgaben bei TG 72 sind gegenseitig deckungsfähig.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei 236 72 geleistet werden.Die Titel der Titelgruppe 72 sind von der allgemeinen Deckungsfähigkeit nach § 6 Abs. 1 LHG ausgenommen.

691 71 291 Leistungen als Ausgleich zwischen den Integrationsämtern 0 0 0

863 71 291 Darlehen 300.000 300.000 300.000

893 71 291 Integrationsbetriebe und investive Projektförderung 1.560.000501.696

1.000.000 1.000.000

2017 2018

EUR EUR

Betrag 550.000 550.000

davon fällig

2018 bis zu 550.000

2019 bis zu 0 550.000

2020 bis zu 0 0

2021 bis zu 0 0

2022 ff bis zu 0

Bewilligungsrahmen 2017 2018

EUR EUR

Vorbelastung aus Verpflichtungsermächtigungen früherer Haushaltsjahre 550.000 550.000

davon veranschlagt 550.000 550.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre 0 0

für neue Maßnahmen sind Gesamtausgaben vorgesehen von 1.000.000 1.000.000

davon veranschlagt 450.000 450.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre, zugleich neue Verpflichtungsermächtigung 550.000 550.000

Veranschlagt zusammen 1.000.000 1.000.000

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre insgesamt 550.000 550.000

Nachrichtlich: Summe TGr. 71: 22.756.00022.205.788

24.590.000 24.864.000

422 72 219 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten (Richte-rinnen und Richter)

309.700380.973

309.700 312.100

- 103 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 422 72

Stellenplan:

Erläuterungen:

Dienstbezüge einschl. gesetzliche Zulagen und Zuwendungen.

Stellenplan:

Erläuterungen:

Entgelte einschl. (tarifliche) Zulagen und Zuwendungen sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur zusätzlichen Altersversorgung der tariflichen, au-ßertariflichen und abgeordneten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Auszubildenden.

Erläuterungen:

Veranschlagt ist der voraussichtliche Bedarf an Beihilfen für Landesbedienstete aufgrund der Beihilfenverordnung für die im Stellenplan der Titelgruppe 72 vorgesehenen Bediensteten.

Amtsbezeichnung Bes.-Gr. Ea 2016 2017 2018

Leitende Regierungsdirektorin, Leitender Regie-rungsdirektor

A16 IV 1,00 1,00 1,00

Regierungsdirektorin, Regierungsdirektor A15 IV 1,00 1,00 1,00

Oberregierungsrätin, Oberregierungsrat A14 IV 3,00 3,00 3,00

Regierungsrätin, Regierungsrat A13 III 6,00 6,00 6,00

Zusammen: 11,00 11,00 11,00

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 11,00 11,00 11,00

(424 72)2018

219 Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamten-versorgung nach § 3a LFinFG (aus der Besoldungsanpas-sung)

1.9002.026

1.900

428 72 219 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 31.500164.307

31.500 31.500

EntgeltGr 2016 2017 2018

E 5 1,00 1,00 1,00

Zusammen: 1,00 1,00 1,00

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 1,00 1,00 1,00

429 72 219 Erstattungen von Personalkosten für die Inanspruchnahme zentraler Verwaltungsdienste

11.900211.238

11.900 11.900

432 72 018 Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten und der Hinterbliebenen von Beamtinnen und Beamten

73.20054.720

73.200 73.200

(434 72)2018

018 Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamten-versorgung nach § 3a LFinFG (aus der Versorgungsanpas-sung)

5001.461

500

441 72 219 Beihilfen 10.00029.614

10.000 10.000

- 104 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Umsetzung wegen haushaltssystematischer Anpassung bzw. Umsetzung wegen Änderung der haushaltssystematischen Vorschriften von 06 04 - 636 72. ( Ansatz 2016: 0 EUR.)

Veranschlagt ist der voraussichtliche Bedarf an Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger und dgl. aufgrund der Beihilfenverordnung.

Es erfolgt die Verausgabung von Erstattungsleistungen aus dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz; entsprechende Inanspruchnahmefälle sind in der Regel nicht planbar.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Reisekostenvergütungen für den allgemeinen Dienstreiseverkehr, Kilometer- und Mitnahmeentschädigung für anerkannt privateigene und regelmäßig dienstlich mitbe-nutzte privateigene Kraftfahrzeuge.

Erläuterungen:

Leertitel.

443 72 219 Unfallfürsorge für Beamtinnen und Beamte (Richterinnen und Richter) sowie für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

0 0 0

446 72 018 Beihilfen für Versorgungempfängerinnen und Versorgungs-empfänger sowie Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

30.0003.981

30.000 30.000

452 72 219 Erstattungen an Versicherungsträger (im Zuge der Durch-führung des Versorgungsausgleichs nach dem 1. EheRG)

16.000 16.000 16.000

453 72 219 Trennungsgeld, Umzugskostenvergütungen 0 0 0

511 72 219 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte und Ausstattungsgegenstände

4.5005.669

4.500 4.500

514 72 219 Fahrzeughaltung, Verbrauchsmittel, persönliche Ausrü-stungsgegenstände

0 0 0

525 72 219 Aus- und Fortbildung 7.0007.431

7.000 7.000

527 72 219 Reisekostenvergütungen 35.00029.116

35.000 35.000

533 72 219 Haftung für Schadenersatz, auch aus Billigkeitsgründen 0300

0 0

Einnahmen (besonders Erstattungen) sind von der Ausgabe abzusetzen.

- 105 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Beschaffung von Laptops, Peripheriegeräten und Software.

Weggefallene Titel

Erläuterungen:

Umsetzung wegen haushaltssystematischer Anpassung bzw. Umsetzung wegen Änderung der haushaltssystematischen Vorschriften nach 06 04 - 446 72.

TGr. 74: Ausgleichsverfahren im Rahmen der Ausbildung in der Altenpflege und der Altenpflegehilfe

Die Ausgaben bei TG 74 sind gegenseitig deckungsfähig.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei 281 74 geleistet werden.Die Titel der Titelgruppe 74 sind von der allgemeinen Deckungsfähigkeit nach § 6 Abs. 1 LHG ausgenommen.

Stellenplan:

Erläuterungen:

Dienstbezüge einschl. gesetzliche Zulagen und Zuwendungen.

Umwandlung/Umsetzung

Abgänge

547 72 219 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben für die Inanspruchnahme zentraler Verwaltungsdienste

14.00080.230

14.000 14.000

812 72 219 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen 8.000 8.000 8.000

(636 72) 219 Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

0

Außerplanmäßige T. / Ausgabereste / Weggefallene T.32.938

Nachrichtlich: Summe TGr. 72: 553.2001.004.004

553.200 553.200

422 74 219 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten (Richte-rinnen und Richter)

104.20066.996

64.200 64.400

Amtsbezeichnung Bes.-Gr. Ea 2016 2017 2018

Regierungsamtfrau, Regierungsamtmann A11 III 1,00 1,00 1,00

Regierungsoberinspektorin, Regierungsoberin-spektor

A10 III 1,00 1,00 1,00

Regierungshauptsekretärin, Regierungshauptse-kretär

A8 II 1,00 0,00 0,00

Zusammen: 3,00 2,00 2,00

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 3,00 2,00 2,00

2017 2018

Umsetzungen und sonstige Umwandlungen

1,00 0,00 A8 Regierungshauptsekretärin, Regierungshauptse-kretär

Umwandlung / Umsetzung nach 06 04 / 428 74

1,00 0,00 Sonstige Umwandlungen / Umsetzungen

1,00 0,00 Stellen Abgänge insgesamt

- 106 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 422 74

Stellenplan:

Erläuterungen:

Umwandlung/Umsetzung

Zugänge

Erläuterungen:

Veranschlagt ist der voraussichtliche Bedarf an Beihilfen für Landesbedienstete aufgrund der Beihilfenverordnung für die im Stellenplan der Titelgruppe 74 vorgesehenen Bediensteten.

Erläuterungen:

Umsetzung wegen haushaltssystematischer Anpassung bzw. Umsetzung wegen Änderung der haushaltssystematischen Vorschriften von 06 04 - 636 74. ( Ansatz 2016: 0 EUR.)

Leertitel.

Es erfolgt die Verausgabung von Erstattungsleistungen aus dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz; entsprechende Inanspruchnahmefälle sind in der Regel nicht planbar.

Erläuterungen:

Leertitel.

-1,00 0,00 Stellen Zugänge/Abgänge

(424 74)2018

219 Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamten-versorgung nach § 3a LFinFG (aus der Besoldungsanpas-sung)

200356

200

428 74neu

219 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer36.730

40.000 40.000

EntgeltGr 2016 2017 2018

E 8 1,00 1,00

Zusammen: 1,00 1,00

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 1,00 1,00

2017 2018

Umsetzungen und sonstige Umwandlungen

1,00 0,00 E 8 Umwandlung / Umsetzung von 06 04 / 422 74

1,00 0,00 Sonstige Umwandlungen / Umsetzungen

1,00 0,00 Stellen Zugänge insgesamt

1,00 0,00 Stellen Zugänge/Abgänge

429 74 219 Erstattungen von Personalkosten für die Inanspruchnahme zentraler Verwaltungsdienste

44.00089.680

44.000 44.000

441 74 219 Beihilfen 5.50064

5.500 5.500

446 74neu

219 Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

0 0

453 74 219 Trennungsgeld, Umzugskostenvergütungen 0 0 0

- 107 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Weggefallene Titel

Erläuterungen:

Umsetzung wegen haushaltssystematischer Anpassung bzw. Umsetzung wegen Änderung der haushaltssystematischen Vorschriften nach 06 04 - 446 74.

TGr. 76: Basisdokumentation der psychiatrischen Versorgung

Die Ausgaben bei TG 76 sind gegenseitig deckungsfähig.

Erläuterungen:

Aufwendungen zur Durchführung der Basisdokumentation der psychiatrischen Einrichtungen.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Vereinnahmung bei Kapitel 03 06 Titel 381 01.

TGr. 99: Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik

Erläuterungen:

Leertitel.

547 74 219 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 50.00037.758

50.000 50.000

(636 74) 219 Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

0

Außerplanmäßige T. / Ausgabereste / Weggefallene T.21.872

Nachrichtlich: Summe TGr. 74: 203.900253.458

203.900 203.900

427 76 314 Beschäftigungsentgelte 0 0 0

547 76 314 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 20.0004.483

20.000 20.000

981 76 891 Kostenerstattung für die Inanspruchnahme des Statisti-schen Landesamtes

23.90023.700

15.400 15.600

Nachrichtlich: Summe TGr. 76: 43.90028.183

35.400 35.600

511 99 219 Mieten und Gebühren für Datenfernübertragung, Geräte und Ausstattungsgegenstände für die Datenverarbeitung

0 185.000 187.000

514 99 219 Verbrauchsmaterial 0 0 0

- 108 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Leertitel.

518 99 219 Mieten für Datenverarbeitungsanlagen, Geräte und Ausstat-tungsgegenstände

0 0 0

525 99 219 Aus- und Fortbildung 0 0 0

539 99 219 Ankäufe und Mieten von Software und Lizenzen, Werkver-träge, Wartungskosten für Software

171.000159.387

0 0

812 99 219 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen für die Datenverarbeitung, Software

50.00068.640

66.000 66.000

Nachrichtlich: Summe TGr. 99: 221.000228.027

251.000 253.000

Nachrichtlich: Summe Ausgaben der Titelgruppen 23.778.00023.719.460

25.633.500 25.909.700

- 109 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Abschluss

Einnahmen

Ausgaben

HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schulden-dienst und dgl.

23.016.80023.523.274

24.521.500 24.515.500

HGr. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

533.103.100514.452.266

550.083.100 569.676.100

HGr. 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuwei-sungen und Zuschüssen für Investitionen, beson-dere Finanzierungseinnahmen

0 0 0

Gesamteinnahmen 556.119.900537.975.540

574.604.600 594.191.600

HGr. 4 Personalausgaben 50.568.30049.054.184

49.774.100 48.862.200

HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

10.919.60011.654.214

11.248.300 11.309.900

HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

1.117.852.0001.084.859.438

1.176.935.200 1.203.004.900

HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investiti-onsförderungsmaßnahmen

1.983.0002.046.968

1.439.000 1.439.000

HGr. 9 Besondere Finanzierungsausgaben 23.90028.434

15.400 15.600

Gesamtausgaben 1.181.346.8001.147.643.238

1.239.412.000 1.264.631.600

Überschuss (+) / Zuschuss (-) -625.226.900-609.667.697

-664.807.400 -670.440.000

- 110 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 04 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

- 111 -Kapitel 06 11 Landespersonal im Landeskrankenhaus - Anstalt des öffentlichen Rechts -

Vorwort zu Kapitel 06 11 – Landespersonal im Landeskrankenhaus – Anstalt des öffentlichen Rechts – Gemäß § 2 des Landesgesetzes über die Errichtung des Landeskrankenhauses – Anstalt des öffentlichen Rechts – (LKErG) gingen die bis Ende 1996 als Landesbetriebe geführten Landesnervenkliniken Andernach und Alzey sowie das Neurologische Landeskrankenhaus Meisenheim am 1.1.1997 und aufgrund der Ersten Landesverordnung zur Übertragung von Einrichtungen auf das Landeskrankenhaus vom 16.9.1999 am 1.1.2000 das Kinderneurologische Zentrum des Landes Rheinland-Pfalz, das Landessprachheilzentrum Meisenheim und die Reha-Klinik Rheingrafenstein Bad Münster am Stein-Ebernburg auf das Landeskrankenhaus – Anstalt des öffentlichen Rechts – über. Die Anstalt hat die bei den ehemaligen Landesbetrieben und -einrichtungen beschäftigten Beamten, Angestellten und Arbeiter in ihren Dienst übernommen, soweit diese zugestimmt haben. Gemäß § 17 LKErG erstattet die Anstalt dem Land die Kosten des im Landesdienst verbliebenen, jedoch bei der Anstalt beschäftigten Landespersonals. Das Landespersonal wird auf nachfolgenden Plan-/Stellen geführt, die aus den Stellenplänen der auf die Anstalt übergegangenen Einrichtungen übertragen wurden.

- 112 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 11 Landespersonal im Landeskrankenhaus - Anstalt des öffentlichen Rechts -

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Ausgaben

HGr. 4: Personalausgaben

Das Landeskrankenhaus trägt die Ausgaben für das bei ihm beschäftigte Landespersonal. Einnahmen aus der Erstattung von Personalkosten für die beim Landeskrankenhaus beschäftigten Landesbediensteten sind von der Ausgabe abzusetzen. Soweit am Ende des Haushaltsjahres im voraus geleistete Ausgaben noch nicht erstattet werden, sind die Ist-Ausgaben in das folgende Haushaltsjahr umzubuchen. Freie und freiwerdende Plan-/Stellen dürfen nicht wieder besetzt werden.

Stellenplan:

Verwaltungsdienst

Pflegedienst

Medizinisch-technischer Dienst

Erläuterungen:

Leertitel.

Abgänge

428 01 312 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 0 0 0

EntgeltGr 2016 2017 2018

E 8 1,00 1,00 1,00

E 6 1,00 1,00 1,00

E 5 2,00 2,00 2,00

E 4 1,00 1,00 1,00

E 2 7,00 3,00 3,00

E 6 2,00 2,00 2,00

KR 9c 2,00 2,00 2,00

KR 9a 2,00 2,00 2,00

KR 8a 4,50 4,50 4,50

KR 7a 5,00 5,00 5,00

KR 4a 1,00 1,00 1,00

E 14 1,00 1,00 1,00

E 9 1,00 1,00 1,00

E 8 2,00 2,00 2,00

E 5 1,00 1,00 1,00

Zusammen: 33,50 29,50 29,50

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 33,50 29,50 29,50

2017 2018

Haushaltsvollzug

Verwaltungsdienst

4,00 0,00 E 2 Abbau 2000 Stellen

4,00 0,00 Haushaltsvollzug

4,00 0,00 Stellen Abgänge insgesamt

-4,00 0,00 Stellen Zugänge/Abgänge

459 01 312 Sonstige Personalausgaben 0 0 0

- 113 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 11 Landespersonal im Landeskrankenhaus - Anstalt des öffentlichen Rechts -

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 459 01

Erläuterungen:

Leertitel.

Summe HGr. 4: 0 0 0

- 114 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 11 Landespersonal im Landeskrankenhaus - Anstalt des öffentlichen Rechts -

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Abschluss

Ausgaben

HGr. 4 Personalausgaben 0 0 0

Gesamtausgaben 0 0 0

Überschuss (+) / Zuschuss (-) 0 0 0

- 115 -Kapitel 06 13 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

Vorwort zu Kapitel 06 13 – Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied – Die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied ist die einzige Bildungsstätte ihrer Art in Rheinland-Pfalz. Ihr Auftrag beinhaltet alle Maßnahmen der Bildung, Beratung, Unterstützung und Förderung in der vorschulischen, schuli-schen bzw. beruflichen Ausbildung Blinder und Sehbehinderter, vom frühesten Kindesalter bis ins Erwachsenenalter. Die Schule ist als Förder- und Beratungszentrum beauftragt. Frühförderung für Kinder mit Sehschädigungen (ca. 300 Kinder) Integrative Kindertagesstätte (40 Plätze) Die beiden eigenständigen Förderschulformen Schule für Blinde und Schule für Sehbehinderte sind organisatorisch als Ganztagsschule in verpflichtender Form zusammengefasst (insgesamt ca. 165 Schülerinnen und Schüler). Sie gliedern sich in verschiedene Schulstufen/Bildungsgänge mit folgenden Schulabschlüssen:

� Grundschule � Berufsreife � Besondere Berufsreife � Abschluss im Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung � Qualifizierter Abschluss der Sekundarstufe I (nach Besuch der Berufsfachschule I und II in der Fachrichtung

Wirtschaft und Verwaltung) � Berufsvorbereitungsjahr

Ausbildung zum Bürsten- und Pinselmacher (dreijährige Ausbildung) Internat (74 Plätze und zwei Kurzzeitpflegeplätze) Inklusive Beratung und Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit Sehschädigung (ca. 450 Schülerinnen und Schüler an allen wohnortnahen Regel- oder Förderschulen)

- 116 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 13 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Einnahmen

HGr. 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.

Erläuterungen:

Leertitel.

Verwaltungsgebühren nach dem Landesgebührengesetz.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

Erstattung besonders von Kosten für die Untersuchung und Behandlung außerhalb des Heimes, Beförderungskosten, Ferienreisekosten, Taschengelder, Blindenhilfe, Beihilfen und Unterbringungskosten in Pflegestellen.

Erläuterungen:

Einnahmen aus der Beköstigung besonders von Schülerinnen und Schülern, Personal und Gästen.

Erläuterungen:

Leertitel.

111 11 124 Verwaltungsgebühren 0 0 0

111 31 235 Pflegekosten 5.003.3004.879.751

4.343.500 4.225.300

111 33 235 Unmittelbar erstattungsfähige Aufwendungen 240.000212.071

252.900 259.900

Erstattungen an den örtlichen Leistungsträger nach der Verein-barung vom 15.06.2009 sind von der Einnahme abzusetzen.

2017EUR

2018EUR

1. Erstattungsfähige Kosten der Schullandheimaufenthalte (vgl. Titel 535 01) 5.000 5.000

2. Erstattungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe für die Betreuung von behinderten Kleinkindern im Kindergarten

290.000 298.000

3. Erstattung von Personalkosten an den örtlichen Leistungsträger -42.100 -43.100

Summe: 252.900 259.900

111 34 235 Sonstige unmittelbar erstattungsfähige Aufwendungen 330.000336.566

326.600 324.000

Vgl. Vermerk bei Titel 534 01.

119 06 235 Entgelte für die Heimverpflegung und andere Dienstleistun-gen

92.600104.587

97.200 97.200

Vgl. Vermerk bei Titel 514 02.

119 69 235 Vermischte Verwaltungseinnahmen 07

0 0

124 01 235 Mieten und Vergütungen für Wohnungen und Nebenentgelte 125.500114.936

116.800 116.800

- 117 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 13 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 124 01

Erläuterungen:

Erläuterungen:

Erlöse aus der Bürstenmacherei.

Erläuterungen:

Leertitel.

HGr. 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

Erläuterungen:

Geplant sind Erstattungen des Bundes für 3 freiwillig Dienstleistende im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.

Erläuterungen:

Übernahme der Kosten für die Ausbildung blinder und sehbehinderter Jugendlicher im Bürstenmacherhandwerk (Sachausgaben, Personalausgaben der Ausbildungslei-terin bzw. des Ausbildungsleiters, Raum- und Abschreibungskosten).

Erläuterungen:

Leertitel.

Erstattungen von Integrationsämtern, Arbeitsagenturen, Trägern der Leistungen für die Teilhabe und anderen Leistungsträgern für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf Integrationsarbeitsplätzen in der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte.

2017EUR

2018EUR

1. Einnahmen aus Dienstwohnungen 7.400 7.400

2. Einnahmen aus Vermietung an Dritte 109.400 109.400

Summe: 116.800 116.800

125 02 124 Erlöse aus den Lehrwerkstätten 12.0007.864

9.000 9.000

132 01 124 Erlöse aus der Veräußerung von Kraftfahrzeugen 0 500 0

132 02 235 Erlöse aus der Veräußerung unbrauchbarer oder entbehrli-cher Gegenstände

0 0 0

Aus Titelgruppen: 158.500582.559

158.500 158.500

Summe HGr. 1: 5.961.9006.238.342

5.305.000 5.190.700

231 02 235 Erstattung von Aufwendungen für den Bundesfreiwilligen-dienst.

10.2006.519

10.200 10.200

235 05 124 Zuwendung der Bundesagentur für Arbeit 22.00034.938

28.700 23.800

235 06 124 Erstattungen für Integrationsarbeitsplätze 0245

0 0

Vgl. Vermerk bei HG 4.

- 118 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 13 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Beiträge und Zuschüsse für den Besuch des Kindergartens aufgrund des Kindertagesstättengesetzes

Ausgaben

HGr. 4: Personalausgaben

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei 235 06 geleistet werden.Die Ausgaben der OGr. 42 (ohne Titel 422 11) und der OGr. 45 (ohne Grp. 452) aller Kapitel des Epl. 06 sind gegenseitig dec-kungsfähig.

Personalkostenerstattungen des örtlichen Leistungsträgers sind von der Ausgabe abzusetzen.

Insbesondere zur Sicherung der Unterrichtsversorgung ist das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ermächtigt, zwischen den Kapiteln 06 13, 06 14 und 06 15 Planstellen und Stellen umzusetzen. Die Gesamtzahl der Planstel-len und Stellen der drei genannten Kapitel darf hierdurch nicht ausgeweitet werden.

Für die Bewirtschaftung der Stellenpläne - Schulbereich - der Kapitel 0613 bis 0615 gilt folgendes:

Sofern Ersatzkräfte für in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) befindliche Lehrkräfte nicht mehr auf (durch in der Arbeitsphase der Altersteilzeit befindliche Lehrkräfte) freien Stellen-/ Anteilen geführt werden können, werden die notwen-digen Stellen-/ Anteile zusätzlich gebildet. Die Stellen-/ Anteile erhalten einen kw-Vermerk, der zum Zeitpunkt des Ausschei-dens der als nächstes ausscheidenden in der Freistellungsphase befindlichen Kraft der gleichen Besoldungs-/Entgeltgruppe wirksam wird.

Sollten die für den Ersatz von Lehrkräften veranschlagten Stellen-/ Anteile für den notwendigen Ersatz von Lehrkräften, die in die Freistellungsphase wechseln, nicht ausreichen, wird das für Finanzen zuständige Ministerium ermächtigt, zusätzliche Plan-stellen zu schaffen. Für andere Stellen als Planstellen wird auf die Ermächtigung des § 49 Abs. 3 LHO verwiesen.

Erläuterungen:

Bei der Veranschlagung befanden sich 5 Kräfte des Schulbereichs in Altersteilzeit im Blockmodell. Davon war keine Kraft in der Arbeitsphase und 5 Kräfte in der Freistel-lungsphase. Hieraus resultiert der zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung etatisierte Mehrbedarf an kw-Stellen im Schulbereich.

Stellenplan:

Schulbereich

281 01 124 Kindergartenbeiträge 75.90072.740

75.700 76.900

2017EUR

2018EUR

1. Elternbeiträge 19.000 19.000

2. Zuschüsse vom Träger des Jugendamtes 56.700 57.900

Summe: 75.700 76.900

Summe HGr. 2: 108.100114.442

114.600 110.900

422 01 124 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten (Richte-rinnen und Richter)

2.553.6002.206.512

2.296.000 2.242.400

Amtsbezeichnung Bes.-Gr. Ea 2016 2017 2018

Oberstudienrätin, Oberstudienrat mit sonderpäd-agogischer Qualifikation mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen

A14 IV 3,00 3,00 3,00

- 119 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 13 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 422 01

Sozialbereich

Erläuterungen:

Dienstbezüge einschl. gesetzlicher Zulagen und Zuwendungen.

Stellenzulagen gem. Lehrkräfte-Stellenzulagenverordnung

2017 / 2018

-------------------

4 4 nach Nr. 1.1.3

5 5 nach Nr. 3.3.1

Förderschulrektorin, Förderschulrektor einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schülerinnen und Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und minde-stens einen über den Abschluss der Berufsreife hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt

A15+AZ III 1,00 1,00 1,00

Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem För-derschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schülerinnen und Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Abschluss der Berufsreife hin-ausgehenden allgemein bildenden oder berufs-bildenden Zug führt

A14+AZ III 1,00 1,00 1,00

Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter eines Bildungsgangs, der an einer Förderschule mit mehr als 135 Schülerinnen und Schülern neben einem Bildungsgang zur Erlangung der Berufs-reife geführt wird

A14 III 3,50 3,50 3,50

Zweite Förderschulkonrektorin, Zweiter Förder-schulkonrektor einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 Schülerinnen und Schü-lern

A14 III 1,00 1,00 1,00

Förderschullehrerin, Förderschullehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen

A13 III 38,44 38,44 37,44

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2017 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 0,37 im Jahr 2018

2018: 0,37 im Jahr 2018

davon kw 2017: 0,82 im Jahr 2022

2018: 0,82 im Jahr 2022

Zusammen: 47,94 47,94 46,94

Amtsrätin, Amtsrat A12 III 1,00 1,00 1,00

Regierungsoberinspektorin, Regierungsoberin-spektor

A10 III 1,00 1,00 1,00

Zusammen: 2,00 2,00 2,00

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 49,94 49,94 48,94

2017 2018

- 120 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 13 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 422 01

Schulbereich

Abgänge

Erläuterungen:

Leertitel.

Vgl. Titel 422 01.

Erläuterungen:

Leertitel.

Mehrarbeitsvergütungen für Lehrerinnen und Lehrer.

Erläuterungen:

Entgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte insbesondere in Fällen des Mutterschutzes sowie bei Abordnungen an Stellen außerhalb der Landesverwaltung und Beurlau-bungen unter 12 Monaten.

Erläuterungen:

Veranschlagt für 10 Praktikantinnen und Praktikanten des Erziehungsdienstes, 8 Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und 2 weitere Praktikantinnen und Praktikanten.

Stellenplan:

Schulbereich

Schuldienst

Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

0,00 1,00 A13 Förderschullehrerin, Förderschullehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen

Abbau 2000 Stellen

0,00 1,00 Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

0,00 1,00 Stellen Abgänge insgesamt

0,00 -1,00 Stellen Zugänge/Abgänge

422 04 124 Bezüge der abgeordneten Beamtinnen und Beamten (Rich-terinnen und Richter)

100 0 0

422 08 124 Mehrarbeitsvergütungen der Beamtinnen und Beamten (Richterinnen und Richter)

0 0 0

(424 01)2018

124 Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamten-versorgung nach § 3a LFinFG (aus der Besoldungsanpas-sung)

13.70011.551

12.300

427 01 235 Entgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte 325.000455.322

460.000 460.000

427 09 235 Beschäftigungsentgelte an Praktikantinnen, Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre

231.000134.921

151.800 151.800

427 31 124 Nebenamtliche und nebenberufliche Lehrkräfte an Schulen 2.9002.603

2.900 2.900

428 01 235 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 6.821.0006.472.598

6.574.800 6.489.500

EntgeltGr 2016 2017 2018

E 13 2,00 2,00 2,00

- 121 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 13 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 428 01

Sozialbereich

Verwaltungsdienst

Erziehungsdienst

Wirtschafts- und Versorgungsdienst

E 10 5,00 5,00 5,00

E 9 29,00 32,48 32,48

davon kw 2017: 0,48 im Jahr 2018

2018: 0,48 im Jahr 2018

E 8 4,50 0,00 0,00

Zusammen: 40,50 39,48 39,48

E 8 2,00 2,00 2,00

E 5 2,50 2,50 2,50

Azubi 1,00 1,00 1,00

E 13 0,50 0,50 0,50

E 12 1,00 1,00 1,00

E 11 1,00 1,00 1,00

E 9 71,20 71,20 71,20

davon kw 2017: 2,70 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

2018: 2,70 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 3,10 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

2018: 3,10 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

E 8 4,00 4,00 4,00

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

2018: 1,00 im Jahr 2019 Abbau 2000 Stellen

Azubi 4,00 4,00 4,00

E 9 1,00 1,00 1,00

E 8 2,00 2,00 2,00

E 6 3,00 3,00 3,00

E 5 10,00 10,00 10,00

davon kw 2017: 1,50 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

2018: 1,50 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

E 4 4,00 4,00 4,00

E 3 8,25 8,25 8,25

davon kw 2017: 1,50 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

2018: 1,50 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

- 122 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 13 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 428 01

Dienstwohnungen haben

Erläuterungen:

Entgelte einschl. (tarifliche) Zulagen und Zuwendungen sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur zusätzlichen Altersversorgung der tariflichen, au-ßertariflichen und abgeordneten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Auszubildenden.

Stellenzulagen gem. Lehrkräfte-Stellenzulagenverordnung

2017 / 2018

-------------------

2 2 nach Nr. 1.1.1

Schulbereich

Zugänge

Abgänge

Stellenhebungen

Erläuterungen:

Überstundenentgelte für die Hauswirtschaftsleitung und die Erziehungskräfte und für Überstunden der Hausmeisterin bzw. des Hausmeisters und der Hauswirtschafts-kräfte im Internat.

E 2 2,00 2,00 2,00

Azubi 1,00 1,00 1,00

Zusammen: 118,45 118,45 118,45

Beschäftigte 1.00 1.00 1.00

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 158,95 157,93 157,93

2017 2018

Sonstige Zugänge

Schuldienst

0,48 0,00 E 9 Altersteilzeit-Mehrbedarf

0,48 0,00 Sonstige Zugänge

0,48 0,00 Stellen Zugänge insgesamt

Sonstige Abgänge (auch im Haushaltsvollzug des abgelaufenen Haushaltsjahres)

Schuldienst

1,50 0,00 E 8 Abbau 2000 Stellen

1,50 0,00 Sonstige Abgänge

1,50 0,00 Stellen Abgänge insgesamt

-1,02 0,00 Stellen Zugänge/Abgänge

Sonstige Hebungen

Schuldienst

3,00 0,00 von E 8 nach E 9 Eingruppierung gem. § 29 Abs. 3 und 4 TVÜ-L i.d.F. des § 11 TV-Ent-gO-L

3,00 0,00 Sonstige Hebungen insgesamt

3,00 0,00 Stellenhebungen insgesamt

428 08 235 Überstundenentgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer

43.00033.923

40.000 40.000

432 12 118 Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten im Schul-bereich

194.300120.018

127.000 127.000

- 123 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 13 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Veranschlagt ist der voraussichtliche Bedarf an Beihilfen für Landesbedienstete (ausgenommen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger) aufgrund der Beihilfenverordnung.

Erläuterungen:

Aus dem Titel wird der Aufwand für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung, auch nichtärztlicher Art, geleistet. Veranschlagt sind auch die Kosten der amtsärztlichen Untersuchungen für die Einstellung und Anstellung im öffentlichen Dienst sowie für die Ausübung bestimmter Funktionen.

Erläuterungen:

Veranschlagt ist der voraussichtliche Bedarf an Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und dgl. aufgrund der Beihilfenverordnung.

Erläuterungen:

Leertitel.

Umsetzung wegen haushaltssystematischer Anpassung bzw. Umsetzung wegen Änderung der haushaltssystematischen Vorschriften von 06 13 - 636 02. ( Ansatz 2016: 0 EUR.)

Es erfolgt die Verausgabung von Erstattungsleistungen aus dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz; entsprechende Inanspruchnahmefälle sind in der Regel nicht planbar.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Leertitel.

Es können auch Prämien für anerkannte Verbesserungsvorschläge im Rahmen des Ideenmanagements in der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung geleistet werden.

432 13 118 Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen von Beamtinnen und Beamten im Schulbereich

25.000-23

25.000 25.000

(434 12)2018

118 Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamten-versorgung nach § 3a LFinFG im Schulbereich (aus der Ver-sorgungsanpassung)

6.0003.215

3.500

441 12 124 Beihilfen im Schulbereich 210.000200.487

215.000 220.000

443 04 235 Gesundheitsfürsorge für das Personal 1.00033

1.000 1.000

443 05 235 Ärztliche Untersuchungen sowie arbeitssicherheitsrechtli-che Maßnahmen im öffentlichen Dienst

28.00010.369

18.500 17.000

446 12 118 Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versor-gungsempfänger im Schulbereich

20.0008.805

20.000 20.000

446 46neu

235 Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen für beihilfeberechtigte Pflegebedürftige

0 0

453 01 124 Trennungsgeld, Umzugskostenvergütungen 0 0 0

459 69 235 Vermischte Personalausgaben 0 0 0

Aus Titelgruppen: 158.400475.034

158.400 158.400

- 124 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 13 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

HGr. 5: Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

Erläuterungen:

Aus diesem Titel können auch Ausgaben für das zentrale Beschaffungswesen des Landes geleistet werden.

Erläuterungen:

In Betracht kommen: 6 Dienstfahrzeuge (2 Personenwagen, 2 Transporter, 2 Traktoren)

Erläuterungen:

Beköstigung von durchschnittlich 202 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, besonders von Schülerinnen und Schülern, Personal und Gästen zu einem täglichen Bekösti-gungssatz von 5,70 EUR für die Haushaltsjahre 2017/2018.

Einnahmen aus der Erstattung von Kosten der Verpflegung in der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied: Ist 2015: 94.972 EUR; Soll 2016: 92.883 EUR; Soll 2017: 85.760 EUR; Soll 2018: 87.296 EUR.

Summe HGr. 4: 10.633.00010.135.369

10.106.200 9.955.000

511 01 235 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte und Ausstattungsgegenstände

143.300169.955

148.700 148.700

2017EUR

2018EUR

1. Geschäftsbedarf 13.500 13.500

2. Bücher, Zeitschriften 8.000 8.000

3. Post-, und Fernmeldedienstleistungen, Hörfunk- und Fernsehgebühren 5.500 5.500

4. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Maschinen für Verwaltungszwecke 1.000 1.000

5. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände in Heimräumen sowie Wäsche einschl. Desinfek-tion

120.700 120.700

Summe: 148.700 148.700

511 68 235 Mieten und Gebühren für Datenfernübertragung, Geräte und Ausstattungsgegenstände für die Datenverarbeitung

0 800 800

514 01 235 Fahrzeughaltung, Verbrauchsmittel, persönl. Ausrüstungs-gegenstände

18.60017.212

18.600 18.600

2017EUR

2018EUR

1. Haltung von Dienstfahrzeugen 12.000 12.000

2. Verbrauchsmittel 2.500 2.500

3. Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände 4.100 4.100

Summe: 18.600 18.600

514 02 235 Beköstigung 207.300186.595

207.300 207.300

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei dem Titel 119 06 geleistet werden.Einnahmen aus der Erstattung von Kosten der Verpflegung in der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied sind von der Ausgabe abzusetzen.Der in den Erläuterungen für das jeweilige Haushaltsjahr ange-gebene Beköstigungssatz ist verbindlich.

- 125 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 13 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Heizung, Beleuchtung, sonstige Energiekosten, Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung, Steuern, Abgaben und Sonstiges (z.B. Wartungsverträge, Pflege der Au-ßenanlagen sowie Verbrauchsmittel und kleinere Gebrauchsgegenstände bis zum Anschaffungswert von 50 EUR im Rahmen der Hausbewirtschaftung).

Aus dem Titel können auch Ausgaben im Rahmen des Energie-/Medien-Einspar-Contracting geleistet werden, Erstattungen können abgesetzt werden.

In Betracht kommen 12 Gebäude mit insgesamt 21.390 qm Nutz- und Nebenraumfläche.

Mehr entsprechend der Ist-Entwicklung.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Reisekosten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aus- und Fortbildung sowie sonstige sächliche Verwaltungsausgaben für die Aus- und Fortbildung.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

Reisekostenvergütungen für den allgemeinen Dienstreiseverkehr, für die Durchführung von Maßnahmen zur sozialen und schulischen Integration sehbehinderter Schü-lerinnen und Schüler an Regelschulen sowie für Dienstreisen im Rahmen der ambulanten Frühförderung.

517 01 235 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 695.400768.003

800.000 800.000

518 05 235 Nutzungsentgelte und Pachten an den Landesbetrieb Lie-genschafts- und Baubetreuung bzw. dessen Rechtsnachfol-ger

1.154.0001.142.304

1.156.000 1.167.600

518 12 235 Leasing von Maschinen und Geräten 0 0 0

518 13 235 Leasing von Dienstfahrzeugen 2.4001.869

2.400 2.400

519 05 235 Kleinere hauswirtschaftliche Instandsetzungen, kleinere bauliche Maßnahmen und Schönheitsreparaturen bei Objek-ten des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung bzw. dessen Rechtsnachfolger

25.00097.395

25.000 25.000

525 01 235 Aus- und Fortbildung 40.00032.365

40.000 40.000

525 11 124 Lehr- und Lernmittel 35.00031.969

35.000 35.000

2017EUR

2018EUR

1. Lehr- und Lernmaterial für den Einsatz im Unterricht 19.000 19.000

2. Lernmittel für die Schülerinnen und Schüler aufgrund der Lernmittelfreiheit an Förderschulen 16.000 16.000

Summe: 35.000 35.000

527 01 235 Reisekostenvergütungen 40.00030.538

35.000 35.000

- 126 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 13 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 527 01

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Kosten für die Untersuchung und Behandlung außerhalb des Heimes, Beförderungskosten, Ferienreisekosten, Taschengelder, Blindenhilfe, Beihilfen etc. und Unterbrin-gungskosten in Pflegestellen.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

533 01 235 Haftung für Schadenersatz, auch aus Billigkeitsgründen 02.115

0 0

Einnahmen (insbesondere Erstattungen) sind von der Ausgabe abzusetzen.

534 01 235 Sonstige unmittelbar erstattungsfähige Aufwendungen für die Schülerinnen und Schüler

330.000327.451

326.600 324.000

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei dem Titel 111 34 geleistet werden.

535 01 235 Sonstige Aufwendungen für die Schülerinnen und Schüler 25.50025.163

25.300 25.300

2017EUR

2018EUR

1. Freizeitgestaltung einschließlich einer Weihnachtsfeier 10.000 10.000

2. Schullandheimaufenthalte und Bildungsfahrten 15.300 15.300

Summe: 25.300 25.300

535 03 235 Sonstige Aufwendungen für den Kindergarten 12.0003.294

9.900 9.900

2017EUR

2018EUR

1. Freizeitgestaltung einschließlich einer Weihnachtsfeier 1.200 1.200

2. Beschaffung von Lehr-, Arbeits- und Spielmaterial 1.000 1.000

3. Beförderungskosten 7.500 7.500

4. Sonstiges 200 200

Summe: 9.900 9.900

536 01 235 Haftpflichtversicherung 500440

500 500

539 68 235 Ankäufe und Mieten von Software und Lizenzen, Werkver-träge und Wartungskosten für Software

6.000692

5.200 1.200

547 02 124 Betriebsausgaben für die Lehrwerkstätten 10.2009.186

10.200 10.200

- 127 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 13 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 547 02

Erläuterungen:

HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

Erläuterungen:

Geplant sind Aufwendungen für 3 freiwillig Dienstleistende im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.

Weggefallene Titel

Erläuterungen:

Umsetzung wegen haushaltssystematischer Anpassung bzw. Umsetzung wegen Änderung der haushaltssystematischen Vorschriften nach 06 13 - 446 46.

Leertitel.

Es erfolgt die Verausgabung von Erstattungsleistungen aus dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz; entsprechende Inanspruchnahmefälle sind in der Regel nicht planbar.

HGr. 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

2017EUR

2018EUR

1. Beschaffung von Rohmaterial und Fertigungsmaterial 6.500 6.500

2. Beschaffung und Unterhaltung der Geräte und Ausstattungsgegenstände der Betriebe 2.000 2.000

3. Sonstige Aufwendungen (Nebenkosten) 1.700 1.700

Summe: 10.200 10.200

547 69 235 Vermischte sächliche Verwaltungsausgaben 6002.146

1.200 1.200

Aus Titelgruppen: 10067.162

100 100

Summe HGr. 5: 2.745.9002.915.851

2.847.800 2.852.800

681 03 235 Erstattungsfähige Aufwendungen für den Bundesfreiwilli-gendienst

27.00013.836

27.000 27.000

(636 02) 235 Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

0

Summe HGr. 6: 27.00013.836

27.000 27.000

811 01 124 Erwerb von Dienstfahrzeugen 0 35.000 0

812 01 124 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen 100.000136.776

100.000 100.000

- 128 -

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06 13 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

812 68 124 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen für die Datenverarbeitung

20.0005.547

7.000 7.000

Außerplanmäßige T. / Ausgabereste / Weggefallene T.414.783

Summe HGr. 8: 120.000557.106

142.000 107.000

- 129 -

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06 13 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Titelgruppen

Einnahmen

TGr. 71: Frühförderung

111 71 235 Erstattung der Kosten der Frühförderung durch die örtlichen Sozialhilfeträger

158.500582.559

158.500 158.500

Vgl. Vermerk bei TG 71.

Nachrichtlich: Summe TGr. 71: 158.500582.559

158.500 158.500

Nachrichtlich: Summe Einnahmen der Titelgruppen 158.500582.559

158.500 158.500

- 130 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 13 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Titelgruppen

Ausgaben

TGr. 71: Frühförderung

Die Ausgaben bei TG 71 sind gegenseitig deckungsfähig.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei 111 71 geleistet werden.

Stellenplan:

Erläuterungen:

Dienstbezüge einschl. gesetzlicher Zulagen und Zuwendungen.

Stellenplan:

Erläuterungen:

Entgelte einschl. (tarifliche) Zulagen und Zuwendungen sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur zusätzlichen Altersversorgung der tariflichen, au-ßertariflichen und abgeordneten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Auszubildenden.

Zugänge

422 71 235 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten (Richte-rinnen und Richter)

52.00076

52.000 52.000

Amtsbezeichnung Bes.-Gr. Ea 2016 2017 2018

Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter eines Bildungsgangs, der an einer Förderschule mit mehr als 135 Schülerinnen und Schülern neben einem Bildungsgang zur Erlangung der Berufs-reife geführt wird

A14 III 0,50 0,50 0,50

Zusammen: 0,50 0,50 0,50

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 0,50 0,50 0,50

428 71 235 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 102.000474.455

102.000 102.000

EntgeltGr 2016 2017 2018

E 12 1,00 1,00 1,00

E 10 2,50 2,50 2,50

E 9 3,00 5,63 5,63

Zusammen: 6,50 9,13 9,13

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 6,50 9,13 9,13

2017 2018

Neue Stellen

1,00 0,00 E 9

1,00 0,00 Zugänge neue Stellen

Zugänge im Haushaltsvollzug des abgelaufenen Haushaltsjahres

1,63 0,00 E 9

1,63 0,00 Zugänge Haushaltsvollzug

2,63 0,00 Stellen Zugänge insgesamt

2,63 0,00 Stellen Zugänge/Abgänge

- 131 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 13 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Aus dem Titel können auch investive Ausgaben geleistet werden.

459 71 235 Sonstige Personalausgaben 4.400503

4.400 4.400

547 71 235 Sachausgaben 10067.162

100 100

Nachrichtlich: Summe TGr. 71: 158.500542.196

158.500 158.500

Nachrichtlich: Summe Ausgaben der Titelgruppen 158.500542.196

158.500 158.500

- 132 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 13 Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Abschluss

Einnahmen

Ausgaben

HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schulden-dienst und dgl.

5.961.9006.238.342

5.305.000 5.190.700

HGr. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

108.100114.442

114.600 110.900

Gesamteinnahmen 6.070.0006.352.783

5.419.600 5.301.600

HGr. 4 Personalausgaben 10.633.00010.135.369

10.106.200 9.955.000

HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

2.745.9002.915.851

2.847.800 2.852.800

HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

27.00013.836

27.000 27.000

HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investiti-onsförderungsmaßnahmen

120.000557.106

142.000 107.000

Gesamtausgaben 13.525.90013.622.162

13.123.000 12.941.800

Überschuss (+) / Zuschuss (-) -7.455.900-7.269.379

-7.703.400 -7.640.200

- 133 -Kapitel 06 14 Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied

Vorwort zu Kapitel 06 14 – Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied – Die Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied ist eine von drei Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit Hörschädigungen in Rheinland-Pfalz und zuständig für die Region Koblenz. Der Auftrag der Schulen beinhaltet alle Maßnahmen der Beratung, Betreuung, Förderung und schulischen bzw. beruflichen Ausbildung Hörgeschädigter. Die Schule ist als Förder- und Beratungszentrum beauftragt. Beratungsstelle für Pädagogische Audiologie (pro Jahr ca. 800 Überprüfungen) Frühförderung für Kinder mit Hörschädigungen (ca. 80 Kinder) Integrative Kindertagesstätte (39 Plätze) Förderschule (160 Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigungen, 21 hörende Schülerinnen und Schüler), unterglie-dert in: Schule für Schwerhörige mit den Schulabschlüssen

� Grundschule (Bildungsgang mit integrierten Klassen -umgekehrte Integration-) � Berufsreife � Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen � Abschluss im Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung

Schule für Gehörlose mit den Schulabschlüssen

� Grundschule � Berufsreife � Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen � Abschluss im Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung

Berufsschule (20 Auszubildende/ Berufsschülerinnen und Berufsschüler) Internat (16 Plätze) Inklusive Beratung und Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigung (ca. 230 Schülerinnen und Schüler an Förderschulen, Grundschulen, Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien und Berufsbildenden Schulen)

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 14 Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Einnahmen

HGr. 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.

Erläuterungen:

Leertitel.

Verwaltungsgebühren nach dem Landesgebührengesetz.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

Erstattung besonders von Kosten für die Untersuchung und Behandlung außerhalb des Heimes, Beförderungskosten, Ferienreisekosten, Taschengelder und Beihilfen.

Erläuterungen:

Einnahmen aus der Beköstigung besonders von Schülerinnen und Schülern, Kindergartenkindern, Personal und Gästen.

Erläuterungen:

Einnahmen aus Vermietung von Wohnungen einschl. Nebenentgelte an Dritte.

111 11 124 Verwaltungsgebühren 0 0 0

111 31 235 Pflegekosten 873.700776.176

703.300 722.300

111 33 235 Unmittelbar erstattungsfähige Aufwendungen 783.000797.787

798.400 819.600

2017EUR

2018EUR

1. Erstattungsfähige Kosten der Schullandheimaufenthalte (vgl. Titel 535 01) 2.500 2.500

2. Erstattungen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe für die Betreuung von behinderten Kleinkindern im Kindergarten

785.600 806.800

3. Audio-verbale Nachsorge nach Cochlea-Implantation 10.300 10.300

Summe: 798.400 819.600

111 34 235 Sonstige unmittelbar erstattungsfähige Aufwendungen 62.00050.239

51.100 52.200

Vgl. Vermerk bei Titel 534 01.

119 06 235 Entgelte für die Heimverpflegung 58.80056.705

62.100 63.100

Vgl. Vermerk bei Titel 514 02.

119 69 235 Vermischte Verwaltungseinnahmen 100 100 100

124 01 235 Mieten und Vergütungen für Wohnungen und Nebenentgelte 4.5004.260

4.500 4.500

132 01 235 Erlöse aus der Veräußerung von Kraftfahrzeugen 0 0 0

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 14 Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 132 01

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Leertitel.

HGr. 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

Erläuterungen:

Leertitel.

Erstattungen von Integrationsämtern, Arbeitsagenturen, Trägern der Leistungen für die Teilhabe und anderen Leistungsträgern für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf Integrationsarbeitsplätzen in der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige.

Erläuterungen:

Beiträge und Zuschüsse für den Besuch des Kindergartens aufgrund des Kindertagesstättengesetzes.

Ausgaben

HGr. 4: Personalausgaben

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei 235 06 geleistet werden.Die Ausgaben der OGr. 42 (ohne Titel 422 11) und der OGr. 45 (ohne Grp. 452) aller Kapitel des Epl. 06 sind gegenseitig dec-kungsfähig.

Insbesondere zur Sicherung der Unterrichtsversorgung ist das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ermächtigt, zwischen den Kapiteln 06 13, 06 14 und 06 15 Planstellen und Stellen umzusetzen. Die Gesamtzahl der Planstel-len und Stellen der drei genannten Kapitel darf hierdurch nicht ausgeweitet werden.

Für die Bewirtschaftung der Stellenpläne - Schulbereich - der Kapitel 0613 bis 0615 gilt folgendes:

132 02 235 Erlöse aus der Veräußerung unbrauchbarer oder entbehrli-cher Gegenstände

0 0 0

Aus Titelgruppen: 206.000311.656

206.000 206.000

Summe HGr. 1: 1.988.1001.996.823

1.825.500 1.867.800

235 06 124 Erstattungen für Integrationsarbeitsplätze 0 0 0

Vgl. Vermerk bei HG 4.

281 01 124 Kindergartenbeiträge 53.20051.971

54.900 56.000

2017EUR

2018EUR

1. Elternbeiträge 9.600 9.800

2. Zuschüsse vom Träger des Jugendamtes 45.300 46.200

Summe: 54.900 56.000

Summe HGr. 2: 53.20051.971

54.900 56.000

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 14 Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Sofern Ersatzkräfte für in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) befindliche Lehrkräfte nicht mehr auf (durch in der Arbeitsphase der Altersteilzeit befindliche Lehrkräfte) freien Stellen-/ Anteilen geführt werden können, werden die notwen-digen Stellen-/ Anteile zusätzlich gebildet. Die Stellen-/ Anteile erhalten einen kw-Vermerk, der zum Zeitpunkt des Ausschei-dens der als nächstes ausscheidenden in der Freistellungsphase befindlichen Kraft der gleichen Besoldungs-/Entgeltgruppe wirksam wird.

Sollten die für den Ersatz von Lehrkräften veranschlagten Stellen-/ Anteile für den notwendigen Ersatz von Lehrkräften, die in die Freistellungsphase wechseln, nicht ausreichen, wird das für Finanzen zuständige Ministerium ermächtigt, zusätzliche Plan-stellen zu schaffen. Für andere Stellen als Planstellen wird auf die Ermächtigung des § 49 Abs. 3 LHO verwiesen.

Erläuterungen:

Bei der Veranschlagung befanden sich 8 Kräfte des Schulbereichs in Altersteilzeit im Blockmodell. Davon waren 2 Kräfte in der Arbeitsphase und 6 Kräfte in der Freistel-lungsphase. Hieraus resultiert der zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung etatisierte Mehrbedarf an kw-Stellen im Schulbereich.

Stellenplan:

Schulbereich

422 01 124 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten (Richte-rinnen und Richter)

2.269.0001.990.538

2.179.800 2.096.000

Amtsbezeichnung Bes.-Gr. Ea 2016 2017 2018

Studienrätin, Studienrat mit sonderpädagogi-scher Qualifikation mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen

A13 IV 3,00 3,00 3,00

Förderschulrektorin, Förderschulrektor einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schülerinnen und Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und minde-stens einen über den Abschluss der Berufsreife hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt

A15+AZ III 1,00 1,00 1,00

Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem För-derschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schülerinnen und Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Abschluss der Berufsreife hin-ausgehenden allgemein bildenden oder berufs-bildenden Zug führt

A14+AZ III 1,00 1,00 1,00

Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter eines Bildungsgangs, der an einer Förderschule mit mehr als 135 Schülerinnen und Schülern neben einem Bildungsgang zur Erlangung der Berufs-reife geführt wird

A14 III 3,00 3,00 3,00

Zweite Förderschulkonrektorin, Zweiter Förder-schulkonrektor einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 Schülerinnen und Schü-lern

A14 III 1,00 1,00 1,00

Förderschullehrerin, Förderschullehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen

A13 III 36,87 39,04 38,04

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2017 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 0,50 im Jahr 2018

2018: 0,50 im Jahr 2018

davon kw 2017: 3,04 im Jahr 2020

- 137 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 14 Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 422 01

Sozialbereich

Erläuterungen:

Dienstbezüge einschl. gesetzlicher Zulagen und Zuwendungen.

Stellenzulagen gem. Lehrkräfte-Stellenzulagenverordnung

2017 / 2018

-------------------

5 5 nach Nr. 1.1.3

5 5 nach Nr. 3.3.1

Schulbereich

Zugänge

Abgänge

Erläuterungen:

Entgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte insbesondere in Fällen des Mutterschutzes sowie bei Abordnungen an Stellen außerhalb der Landesverwaltung und Beurlau-bungen unter 12 Monaten.

2018: 3,04 im Jahr 2020

Zusammen: 45,87 48,04 47,04

Förderschullehrerin, Förderschullehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen

A13 III 1,50 1,50 1,50

Amtsrätin, Amtsrat A12 III 1,00 1,00 1,00

Regierungsoberinspektorin, Regierungsoberin-spektor

A10 III 1,00 1,00 1,00

Regierungshauptsekretärin, Regierungshauptse-kretär

A8 II 2,00 2,00 2,00

Zusammen: 5,50 5,50 5,50

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 51,37 53,54 52,54

2017 2018

Sonstige Zugänge

2,17 0,00 A13 Förderschullehrerin, Förderschullehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen

Altersteilzeit-Mehrbedarf

2,17 0,00 Sonstige Zugänge

2,17 0,00 Stellen Zugänge insgesamt

Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

0,00 1,00 A13 Förderschullehrerin, Förderschullehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen

Abbau 2000 Stellen

0,00 1,00 Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

0,00 1,00 Stellen Abgänge insgesamt

2,17 -1,00 Stellen Zugänge/Abgänge

(424 01)2018

124 Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamten-versorgung nach § 3a LFinFG (aus der Besoldungsanpas-sung)

12.10010.661

11.700

427 01 235 Entgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte 264.000259.481

264.000 264.000

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 14 Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Veranschlagt für 6 Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr.

Erläuterungen:

Nebenamtlicher Unterricht zur Förderung von hörgeschädigten Kindern, bei denen eine Cochlea-Implantat-Operation vorgenommen wurde.

Stellenplan:

Schulbereich

Schuldienst

Sozialbereich

Verwaltungsdienst

Erziehungsdienst

Wirtschafts- und Versorgungsdienst

Erläuterungen:

Entgelte einschl. (tarifliche) Zulagen und Zuwendungen sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur zusätzlichen Altersversorgung der tariflichen, au-

427 09 235 Beschäftigungsentgelte an Praktikantinnen, Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre

30.00037.735

39.000 39.000

427 31 124 Nebenamtliche und nebenberufliche Lehrkräfte an Schulen 3.0003.345

3.500 3.500

Einnahmen aus Vergütungen der Krankenkassen für die ambu-lante Nachsorge für Kinder mit Cochlea-Implantat sind von der Ausgabe abzusetzen.

428 01 235 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 2.753.3002.537.352

2.731.400 2.742.700

EntgeltGr 2016 2017 2018

E 10 3,00 3,00 3,00

E 9 18,75 17,75 17,75

Zusammen: 21,75 20,75 20,75

E 8 1,00 1,00 1,00

E 5 1,00 1,00 1,00

E 10 1,00 1,00 1,00

E 9 15,85 21,65 21,65

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

2018: 1,00 im Jahr 2020 Abbau 2000 Stellen

E 8 5,80 0,00 0,00

Azubi 4,00 4,00 4,00

E 6 1,00 1,00 1,00

E 5 1,00 1,00 1,00

E 4 2,50 2,50 2,50

E 3 3,25 3,25 3,25

E 2 2,75 2,75 2,75

Zusammen: 39,15 39,15 39,15

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 60,90 59,90 59,90

- 139 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 14 Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 443 05

ßertariflichen und abgeordneten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Auszubildenden.

Schulbereich

Abgänge

Sozialbereich

Stellenhebungen

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Veranschlagt ist der voraussichtliche Bedarf an Beihilfen für Landesbedienstete (ausgenommen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger) aufgrund der Beihilfenverordnung.

Erläuterungen:

Aus dem Titel wird der Aufwand für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung, auch nichtärztlicher Art, geleistet. Veranschlagt sind auch die Kosten

2017 2018

Sonstige Abgänge (auch im Haushaltsvollzug des abgelaufenen Haushaltsjahres)

Schuldienst

1,00 0,00 E 9 Abbau 2000 Stellen

1,00 0,00 Sonstige Abgänge

1,00 0,00 Stellen Abgänge insgesamt

-1,00 0,00 Stellen Zugänge/Abgänge

Sonstige Hebungen

Erziehungsdienst

5,80 0,00 von E 8 nach E 9 neue Eingruppierung gem. Ziffer 20.6 der Entgeltordnung zum TV-L

5,80 0,00 Sonstige Hebungen insgesamt

5,80 0,00 Stellenhebungen insgesamt

428 08 235 Überstundenentgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer

0235

0 0

432 12 118 Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten im Schul-bereich

65.80044.664

69.900 88.000

432 13 118 Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen von Beamtinnen und Beamten im Schulbereich

5.50027.440

28.000 28.000

(434 12)2018

118 Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamten-versorgung nach § 3a LFinFG im Schulbereich (aus der Ver-sorgungsanpassung)

2.0001.930

2.700

441 12 124 Beihilfen im Schulbereich 160.000153.188

161.000 165.000

443 04 235 Gesundheitsfürsorge für das Personal 50010

500 500

443 05 235 Ärztliche Untersuchungen sowie arbeitssicherheitsrechtli-che Maßnahmen im öffentlichen Dienst

10.0004.635

10.000 10.000

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06 14 Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 443 05

der amtsärztlichen Untersuchungen für die Einstellung und Anstellung im öffentlichen Dienst sowie für die Ausübung bestimmter Funktionen.

Erläuterungen:

Veranschlagt ist der voraussichtliche Bedarf an Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und dgl. aufgrund der Beihilfenverordnung.

Erläuterungen:

Leertitel.

Umsetzung wegen haushaltssystematischer Anpassung bzw. Umsetzung wegen Änderung der haushaltssystematischen Vorschriften von 06 14 - 636 02. ( Ansatz 2016: 0 EUR.)

Es erfolgt die Verausgabung von Erstattungsleistungen aus dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz; entsprechende Inanspruchnahmefälle sind in der Regel nicht planbar.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Leertitel.

Es können auch Prämien für anerkannte Verbesserungsvorschläge im Rahmen des Ideenmanagements in der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung geleistet werden.

HGr. 5: Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

Erläuterungen:

Aus diesem Titel können auch Ausgaben für das zentrale Beschaffungswesen des Landes geleistet werden.

446 12 118 Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versor-gungsempfänger im Schulbereich

6.0007.851

8.300 8.500

446 46neu

235 Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen für beihilfeberechtigte Pflegebedürftige

0 0

453 01 124 Trennungsgeld, Umzugskostenvergütungen 0 0 0

459 69 235 Vermischte Personalausgaben 0 0 0

Aus Titelgruppen: 205.900241.283

205.900 205.900

Summe HGr. 4: 5.787.1005.320.347

5.715.700 5.651.100

511 01 235 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte und Ausstattungsgegenstände

81.00073.331

81.000 81.000

2017EUR

2018EUR

1. Geschäftsbedarf 20.500 20.500

2. Bücher, Zeitschriften 10.000 10.000

3. Post-, und Fernmeldedienstleistungen, Hörfunk- und Fernsehgebühren 6.100 6.100

4. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Maschinen für Verwaltungszwecke 1.400 1.400

5. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände in Heimräumen sowie Wäsche einschl. Desinfek-tion

43.000 43.000

Summe: 81.000 81.000

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Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

In Betracht kommen: 5 Dienstfahrzeuge (3 Personenwagen, 1 Schulbus, 1 Werbebus)

Erläuterungen:

Beköstigung von durchschnittlich 177 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, besonders von Schülerinnen und Schülern, Personal und Gästen zu einem täglichen Bekösti-gungssatz von 5,70 EUR für die Haushaltsjahre 2017/2018.

Erläuterungen:

Heizung, Beleuchtung, sonstige Energiekosten, Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung, Steuern, Abgaben und Sonstiges (z.B. Wartungsverträge, Pflege der Au-ßenanlagen sowie Verbrauchsmittel und kleinere Gebrauchsgegenstände bis zum Anschaffungswert von 50 EUR im Rahmen der Hausbewirtschaftung).

Aus dem Titel können auch Ausgaben im Rahmen des Energie-/Medien-Einspar-Contracting geleistet werden, Erstattungen können abgesetzt werden.

In Betracht kommen 7 Gebäude mit insgesamt 9.771 qm Nutz- und Nebenraumfläche.

511 68 235 Mieten und Gebühren für Datenfernübertragung, Geräte und Ausstattungsgegenstände für die Datenverarbeitung

0 4.500 5.500

514 01 235 Fahrzeughaltung, Verbrauchsmittel, persönl. Ausrüstungs-gegenstände

19.60013.294

19.000 19.000

2017EUR

2018EUR

1. Haltung von Dienstfahrzeugen 15.100 15.100

2. Verbrauchsmittel 1.600 1.600

3. Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände 2.300 2.300

Summe: 19.000 19.000

514 02 235 Beköstigung 98.300102.591

88.700 90.400

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei dem Titel 119 06 geleistet werden.Der in den Erläuterungen für das jeweilige Haushaltsjahr ange-gebene Beköstigungssatz ist verbindlich.

517 01 235 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 268.000246.554

270.000 273.000

518 05 235 Nutzungsentgelte und Pachten an den Landesbetrieb Lie-genschafts- und Baubetreuung bzw. dessen Rechtsnachfol-ger

781.500773.302

782.500 790.500

518 13 235 Leasing von Dienstfahrzeugen 5.0004.802

6.000 6.000

519 05 235 Kleinere hauswirtschaftliche Instandsetzungen, kleinere bauliche Maßnahmen und Schönheitsreparaturen bei Objek-ten des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung bzw. dessen Rechtsnachfolger

13.1005.989

13.100 13.100

525 01 235 Aus- und Fortbildung 30.50016.392

30.500 30.500

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 14 Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 525 01

Erläuterungen:

Reisekosten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aus- und Fortbildung sowie sonstige sächliche Verwaltungsausgaben für die Aus- und Fortbildung.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

Kosten der Durchführung sprachtherapeutischer Beratung sowie Kosten für Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher.

Zuschüsse des Integrationsamtes zu den Kosten für Gebärdensprachdolmetscherinnen und-dolmetscher können abgesetzt werden.

Erläuterungen:

Reisekostenvergütungen für den allgemeinen Dienstreiseverkehr sowie für die Durchführung von Maßnahmen zur sozialen und schulischen Integration hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler an Regelschulen.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Kosten für die Untersuchung und Behandlung außerhalb des Heimes, Beförderungskosten, Ferienreisekosten, Taschengelder und Beihilfen etc.

Erläuterungen:

525 11 124 Lehr- und Lernmittel 28.00021.437

28.000 28.000

2017EUR

2018EUR

1. Lehr- und Lernmittel für den Einsatz im Unterricht 11.000 11.000

2. Lernmittel für die Schülerinnen und Schüler aufgrund der Lernmittelfreiheit an Förderschulen 11.000 11.000

3. Lehr- und Lernmittel für den Einsatz in der "Integrierten Förderung Hörbehinderter (IFH)" 6.000 6.000

Summe: 28.000 28.000

526 01 235 Kosten für Sachverständige 15.00016.968

20.000 20.000

527 01 235 Reisekostenvergütungen 15.0008.300

13.500 13.500

533 01 235 Haftung für Schadenersatz, auch aus Billigkeitsgründen 0 0 0

Einnahmen (insbesondere Erstattungen) sind von der Ausgabe abzusetzen.

534 01 235 Sonstige unmittelbar erstattungsfähige Aufwendungen für die Schülerinnen und Schüler

62.00049.861

51.100 52.200

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei dem Titel 111 34 geleistet werden.

535 01 235 Sonstige Aufwendungen für die Schülerinnen und Schüler 17.60012.399

13.300 13.500

2017EUR

2018EUR

1. Freizeitgestaltung einschließlich einer Weihnachtsfeier 3.600 3.700

2. Schullandheimaufenthalte und Bildungsfahrten 9.700 9.800

Summe: 13.300 13.500

- 143 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 14 Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Erläuterungen:

Leertitel.

HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

Erläuterungen:

Geplant sind Aufwendungen für 2 Plätze im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.

Weggefallene Titel

Erläuterungen:

Umsetzung wegen haushaltssystematischer Anpassung bzw. Umsetzung wegen Änderung der haushaltssystematischen Vorschriften nach 06 14 - 446 46.

Leertitel.

Es erfolgt die Verausgabung von Erstattungsleistungen aus dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz; entsprechende Inanspruchnahmefälle sind in der Regel nicht planbar.

535 03 235 Sonstige Aufwendungen für den Kindergarten 120.000107.523

120.000 120.000

2017EUR

2018EUR

1. Freizeitgestaltung einschließlich einer Weihnachtsfeier 1.000 1.000

2. Beschaffung von Lehr-, Arbeits- und Spielmaterial 1.800 1.800

3. Beförderungskosten 112.000 112.000

4. Sonstiges 5.200 5.200

Summe: 120.000 120.000

536 01 235 Haftpflichtversicherung 500 500 500

539 68 235 Ankäufe und Mieten von Software und Lizenzen, Werkver-träge und Wartungskosten für Software

6.0001.415

4.000 500

547 69 235 Vermischte sächliche Verwaltungsausgaben 0 0 0

Aus Titelgruppen: 10031.764

100 100

Außerplanmäßige T. / Ausgabereste / Weggefallene T.

Summe HGr. 5: 1.561.2001.485.921

1.545.800 1.557.300

681 03 235 Erstattungsfähige Aufwendungen für den Bundesfreiwilli-gendienst

14.30010.898

15.000 15.000

(636 02) 235 Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

0

- 144 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 14 Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

HGr. 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Erläuterungen:

Leertitel

Summe HGr. 6: 14.30010.898

15.000 15.000

811 01 124 Erwerb von Dienstfahrzeugen 0 0 0

812 01 124 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen 40.00024.500

40.000 40.000

812 68 124 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen für die Datenverarbeitung

6.400 6.400 6.400

Außerplanmäßige T. / Ausgabereste / Weggefallene T.351.350

Summe HGr. 8: 46.400375.850

46.400 46.400

- 145 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 14 Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Titelgruppen

Einnahmen

TGr. 71: Frühförderung

111 71 235 Erstattung der Kosten der Frühförderung durch die örtlichen Sozialhilfeträger

206.000311.656

206.000 206.000

Vgl. Vermerk bei TG 71.

Nachrichtlich: Summe TGr. 71: 206.000311.656

206.000 206.000

Nachrichtlich: Summe Einnahmen der Titelgruppen 206.000311.656

206.000 206.000

- 146 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 14 Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Titelgruppen

Ausgaben

TGr. 71: Frühförderung

Die Ausgaben bei TG 71 sind gegenseitig deckungsfähig.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei 111 71 geleistet werden.

Stellenplan:

Erläuterungen:

Dienstbezüge einschl. gesetzlicher Zulagen und Zuwendungen.

Stellenplan:

Erläuterungen:

Entgelte einschl. (tarifliche) Zulagen und Zuwendungen sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur zusätzlichen Altersversorgung der tariflichen, au-ßertariflichen und abgeordneten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Auszubildenden.

Zugänge

Stellenhebungen

422 71 235 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten (Richte-rinnen und Richter)

105.00064.376

105.000 105.000

Amtsbezeichnung Bes.-Gr. Ea 2016 2017 2018

Förderschullehrerin, Förderschullehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen

A13 III 2,50 2,50 2,50

Zusammen: 2,50 2,50 2,50

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 2,50 2,50 2,50

428 71 235 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 94.800176.597

94.800 94.800

EntgeltGr 2016 2017 2018

E 9 3,00 3,00 3,00

E 6 0,75 0,75

E 5 0,50 0,00 0,00

Zusammen: 3,50 3,75 3,75

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 3,50 3,75 3,75

2017 2018

Neue Stellen

0,25 0,00 E 6

0,25 0,00 Zugänge neue Stellen

0,25 0,00 Stellen Zugänge insgesamt

0,25 0,00 Stellen Zugänge/Abgänge

Sonstige Hebungen

0,50 0,00 von E 5 nach E 6

0,50 0,00 Sonstige Hebungen insgesamt

0,50 0,00 Stellenhebungen insgesamt

- 147 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 14 Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Aus dem Titel können auch investive Ausgaben geleistet werden.

459 71 235 Sonstige Personalausgaben 6.100311

6.100 6.100

547 71 235 Sachausgaben 10031.764

100 100

Nachrichtlich: Summe TGr. 71: 206.000273.048

206.000 206.000

Nachrichtlich: Summe Ausgaben der Titelgruppen 206.000273.048

206.000 206.000

- 148 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 14 Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Abschluss

Einnahmen

Ausgaben

HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schulden-dienst und dgl.

1.988.1001.996.823

1.825.500 1.867.800

HGr. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

53.20051.971

54.900 56.000

Gesamteinnahmen 2.041.3002.048.795

1.880.400 1.923.800

HGr. 4 Personalausgaben 5.787.1005.320.347

5.715.700 5.651.100

HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

1.561.2001.485.921

1.545.800 1.557.300

HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

14.30010.898

15.000 15.000

HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investiti-onsförderungsmaßnahmen

46.400375.850

46.400 46.400

Gesamtausgaben 7.409.0007.193.016

7.322.900 7.269.800

Überschuss (+) / Zuschuss (-) -5.367.700-5.144.222

-5.442.500 -5.346.000

- 149 -Kapitel 06 15 Wilhelm Hubert Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Trier

Vorwort zu Kapitel 06 15 – Wilhelm Hubert Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Trier – Die Wilhelm Hubert Cüppers-Schule ist eine von drei Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit Hörschädigungen in Rheinland-Pfalz und zuständig für die Region Trier. Der Auftrag der Schulen beinhaltet alle Maßnahmen der Beratung, Betreuung, Förderung und schulischen bzw. beruflichen Ausbildung Hörgeschädigter. Die Schule ist als Förder- und Beratungszentrum beauftragt. Beratungsstelle für Pädagogische Audiologie (pro Jahr ca. 750 Überprüfungen) Frühförderung für Kinder mit Hörschädigungen (ca. 45 Kinder) Förderschule für Gehörlose und Schwerhörige (ca. 135 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förder-bedarf Hören) mit folgenden Schulabschlüssen:

� Grundschule � Berufsreife � Qualifizierter Abschluss der Sekundarstufe I � Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen � Abschluss im Förderschwerpunkt Ganzheitliche Entwicklung

Internat (24 Plätze) Inklusive Beratung und Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigung (ca. 160 Schülerinnen und Schüler an Förderschulen, Grundschulen, Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien und Berufsbildenden Schulen)

- 150 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 15 Wilhelm Hubert Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Trier

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Einnahmen

HGr. 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.

Erläuterungen:

Leertitel.

Verwaltungsgebühren nach dem Landesgebührengesetz.

Erläuterungen:

Erstattungsfähige Kosten für Schullandheimaufenthalte (vgl. Titel 535 01).

Erläuterungen:

Erstattung besonders von Kosten für die Untersuchung und Behandlung außerhalb des Heimes, Beförderungskosten, Ferienreisekosten, Taschengelder und Beihilfen.

Erläuterungen:

Einnahmen aus der Beköstigung besonders von Schülerinnen und Schülern, Personal und Gästen.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Einnahmen aus Dienstwohnungen (Werkdienstwohnungen)

111 11 124 Verwaltungsgebühren 0 0 0

111 31 235 Pflegekosten 900.000945.643

788.000 810.000

111 33 235 Unmittelbar erstattungsfähige Aufwendungen 1.000961

1.000 1.000

111 34 235 Sonstige unmittelbar erstattungsfähige Aufwendungen 49.20042.126

35.700 36.200

Vgl. Vermerk bei Titel 534 01.

119 06 235 Entgelte für die Heimverpflegung 29.60028.702

31.000 31.000

Vgl. Vermerk bei Titel 514 02.

119 69 235 Vermischte Verwaltungseinnahmen 0595

0 0

124 01 235 Mieten und Vergütungen für Wohnungen und Nebenentgelte 7.0006.473

7.000 7.000

2017EUR

2018EUR

1. Vergütungen für die Wohnungen 6.200 6.200

2. Kostenbeiträge für Beleuchtung, Heizung, Wasser und dgl. 600 600

3. Sonstiges 200 200

Summe: 7.000 7.000

- 151 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 15 Wilhelm Hubert Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Trier

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Leertitel.

HGr. 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

Erläuterungen:

Geplant sind Erstattungen des Bundes für 1 freiwillig Dienstleistende/-n im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erstattungen von Integrationsämtern, Arbeitsagenturen, Trägern der Leistungen für die Teilhabe und anderen Leistungsträgern für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf Integrationsarbeitsplätzen in der Wilhelm Hubert Cüppers-Schule.

Ausgaben

HGr. 4: Personalausgaben

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei 235 06 geleistet werden.Die Ausgaben der OGr. 42 (ohne Titel 422 11) und der OGr. 45 (ohne Grp. 452) aller Kapitel des Epl. 06 sind gegenseitig dec-kungsfähig.

Insbesondere zur Sicherung der Unterrichtsversorgung ist das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ermächtigt, zwischen den Kapiteln 06 13, 06 14 und 06 15 Planstellen und Stellen umzusetzen. Die Gesamtzahl der Planstel-len und Stellen der drei genannten Kapitel darf hierdurch nicht ausgeweitet werden.

Für die Bewirtschaftung der Stellenpläne - Schulbereich - der Kapitel 0613 bis 0615 gilt folgendes:

Sofern Ersatzkräfte für in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) befindliche Lehrkräfte nicht mehr auf (durch in der Arbeitsphase der Altersteilzeit befindliche Lehrkräfte) freien Stellen-/ Anteilen geführt werden können, werden die notwen-digen Stellen-/ Anteile zusätzlich gebildet. Die Stellen-/ Anteile erhalten einen kw-Vermerk, der zum Zeitpunkt des Ausschei-dens der als nächstes ausscheidenden in der Freistellungsphase befindlichen Kraft der gleichen Besoldungs-/Entgeltgruppe wirksam wird.

Sollten die für den Ersatz von Lehrkräften veranschlagten Stellen-/ Anteile für den notwendigen Ersatz von Lehrkräften, die in die Freistellungsphase wechseln, nicht ausreichen, wird das für Finanzen zuständige Ministerium ermächtigt, zusätzliche Plan-stellen zu schaffen. Für andere Stellen als Planstellen wird auf die Ermächtigung des § 49 Abs. 3 LHO verwiesen.

Erläuterungen:

Bei der Veranschlagung befanden sich 2 Kräfte des Schulbereichs in Altersteilzeit im Blockmodell. Davon war keine Kraft in der Arbeitsphase und 2 Kräfte in der Freistel-

132 02 235 Erlöse aus der Veräußerung unbrauchbarer oder entbehrli-cher Gegenstände

0700

0 0

Aus Titelgruppen: 139.300291.243

139.300 139.300

Summe HGr. 1: 1.126.1001.316.442

1.002.000 1.024.500

231 02 235 Erstattung von Aufwendungen für den Bundesfreiwilligen-dienst

3.000 3.000 3.000

235 06 124 Erstattungen für Integrationsarbeitsplätze 1.8003.606

0 0

Vgl. Vermerk bei HG 4.

Summe HGr. 2: 4.8003.606

3.000 3.000

- 152 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 15 Wilhelm Hubert Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Trier

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

lungsphase. Hieraus resultiert der zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung etatisierte Mehrbedarf an kw-Stellen im Schulbereich.

Stellenplan:

Schulbereich

Sozialbereich

422 01 124 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten (Richte-rinnen und Richter)

2.035.5001.641.145

1.866.500 1.826.400

Amtsbezeichnung Bes.-Gr. Ea 2016 2017 2018

Förderschulrektorin, Förderschulrektor einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schülerinnen und Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und minde-stens einen über den Abschluss der Berufsreife hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt

A15+AZ III 1,00 1,00 1,00

Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem För-derschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schülerinnen und Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Abschluss der Berufsreife hin-ausgehenden allgemein bildenden oder berufs-bildenden Zug führt

A14+AZ III 1,00 1,00 1,00

Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter eines Bildungsgangs, der an einer Förderschule mit mehr als 135 Schülerinnen und Schülern neben einem Bildungsgang zur Erlangung der Berufs-reife geführt wird

A14 III 2,00 2,00 2,00

Zweite Förderschulkonrektorin, Zweiter Förder-schulkonrektor einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 Schülerinnen und Schü-lern

A14 III 1,00 1,00 1,00

Förderschullehrerin, Förderschullehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen

A13 III 28,61 28,61 27,61

davon kw 2017: 1,00 im Jahr 2017 Abbau 2000 Stellen

davon kw 2017: 0,24 im Jahr 2020

2018: 0,24 im Jahr 2020

davon kw 2017: 0,37 im Jahr 2021

2018: 0,37 im Jahr 2021

Realschullehrerin, Realschullehrer mit der Befä-higung für das Lehramt an Realschulen

A13 III 4,00 4,00 4,00

Zusammen: 37,61 37,61 36,61

Amtsrätin, Amtsrat A12 III 1,00 1,00 1,00

Zusammen: 1,00 1,00 1,00

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 38,61 38,61 37,61

- 153 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 15 Wilhelm Hubert Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Trier

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 422 01

Erläuterungen:

Dienstbezüge einschl. gesetzlicher Zulagen und Zuwendungen.

Stellenzulagen gem. Lehrkräfte-Stellenzulagenverordnung

2017 / 2018

-------------------

1 1 nach Nr. 1.1.3

1 1 nach Nr. 3.3.1

Schulbereich

Abgänge

Erläuterungen:

Entgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte insbesondere in Fällen des Mutterschutzes sowie bei Abordnungen an Stellen außerhalb der Landesverwaltung und Beurlau-bungen unter 12 Monaten.

Erläuterungen:

Veranschlagt für 2 Praktikantinnen und Praktikanten des Erziehungsdienstes.

Erläuterungen:

Aufwendungen für Fachlehrerinnen und Fachlehrer -Kunsterziehung/Bildn. Gestalten- sowie nebenamtlichen Unterricht zur Förderung von hörgeschädigten Kindern, bei denen eine Cochlea-Implantat-Operation vorgenommen wurde.

Stellenplan:

2017 2018

Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

0,00 1,00 A13 Förderschullehrerin, Förderschullehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen

Abbau 2000 Stellen

0,00 1,00 Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

0,00 1,00 Stellen Abgänge insgesamt

0,00 -1,00 Stellen Zugänge/Abgänge

(424 01)2018

124 Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamten-versorgung nach § 3a LFinFG (aus der Besoldungsanpas-sung)

11.0008.907

10.000

427 01 235 Entgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte 240.000253.444

220.000 220.000

427 09 235 Beschäftigungsentgelte an Praktikantinnen, Praktikanten, Volontärinnen und Volontäre

44.00033.003

46.000 46.000

427 31 124 Nebenamtliche und nebenberufliche Lehrkräfte an Schulen 3.0003.172

3.000 3.000

Einnahmen aus Vergütungen der Krankenkassen für die ambu-lante Nachsorge für Kinder mit Cochlea-Implantat sind von der Ausgabe abzusetzen.

428 01 235 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1.832.0001.807.402

1.860.300 1.871.500

EntgeltGr 2016 2017 2018

- 154 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 15 Wilhelm Hubert Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Trier

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 428 01

Schulbereich

Schuldienst

Sozialbereich

Verwaltungsdienst

Erziehungsdienst

Wirtschafts- und Versorgungsdienst

Dienstwohnungen haben

Erläuterungen:

Entgelte einschl. (tarifliche) Zulagen und Zuwendungen sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur zusätzlichen Altersversorgung der tariflichen, au-ßertariflichen und abgeordneten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Auszubildenden.

Erläuterungen:

Leertitel.

E 10 2,00 2,00 2,00

E 9 8,00 8,00 8,00

Zusammen: 10,00 10,00 10,00

E 8 2,00 2,00 2,00

E 6 2,50 2,50 2,50

Azubi 1,00 1,00 1,00

E 11 1,00 1,00 1,00

E 10 1,00 1,00 1,00

E 9 14,75 14,75 14,75

E 8 1,00 1,00 1,00

E 8 1,00 1,00 1,00

E 5 3,00 3,00 3,00

davon kw 2017: 2,20 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

2018: 2,20 im Jahr 2018 Abbau 2000 Stellen

E 4 1,00 1,00 1,00

E 3 2,50 2,50 2,50

E 2 2,00 2,00 2,00

Azubi 2,00 2,00 2,00

Zusammen: 34,75 34,75 34,75

Beschäftigte 1.00 1.00 1.00

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 44,75 44,75 44,75

428 08 235 Überstundenentgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer

0 0 0

432 12 118 Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten im Schul-bereich

877.600833.817

910.000 953.000

432 13 118 Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen von Beamtinnen und Beamten im Schulbereich

0 0 0

- 155 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 15 Wilhelm Hubert Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Trier

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 432 13

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Veranschlagt ist der voraussichtliche Bedarf an Beihilfen für Landesbedienstete (ausgenommen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger) aufgrund der Beihilfenverordnung.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Aus dem Titel wird der Aufwand für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung, auch nichtärztlicher Art, geleistet. Veranschlagt sind auch die Kosten der amtsärztlichen Untersuchungen für die Einstellung und Anstellung im öffentlichen Dienst sowie für die Ausübung bestimmter Funktionen.

Erläuterungen:

Veranschlagt ist der voraussichtliche Bedarf an Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und dgl. aufgrund der Beihilfenverordnung.

Erläuterungen:

Leertitel.

Umsetzung wegen haushaltssystematischer Anpassung bzw. Umsetzung wegen Änderung der haushaltssystematischen Vorschriften von 06 15 - 636 02. ( Ansatz 2016: 0 EUR.)

Es erfolgt die Verausgabung von Erstattungsleistungen aus dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz; entsprechende Inanspruchnahmefälle sind in der Regel nicht planbar.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Leertitel.

Es können auch Prämien für anerkannte Verbesserungsvorschläge im Rahmen des Ideenmanagements in der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung geleistet werden.

(434 12)2018

118 Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamten-versorgung nach § 3a LFinFG im Schulbereich (aus der Ver-sorgungsanpassung)

24.00022.340

24.500

441 12 124 Beihilfen im Schulbereich 125.000113.845

125.000 125.000

443 04 235 Gesundheitsfürsorge für das Personal 0 0 0

443 05 235 Ärztliche Untersuchungen sowie arbeitssicherheitsrechtli-che Maßnahmen im öffentlichen Dienst

4.5004.984

5.500 5.500

446 12 118 Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versor-gungsempfänger im Schulbereich

130.000158.580

155.000 160.000

446 46neu

235 Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen für beihilfeberechtigte Pflegebedürftige

0 0

453 01 124 Trennungsgeld, Umzugskostenvergütungen 0 0 0

459 69 235 Vermischte Personalausgaben 0 0 0

Aus Titelgruppen: 139.200200.212

139.200 139.200

- 156 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 15 Wilhelm Hubert Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Trier

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

HGr. 5: Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

Erläuterungen:

Aus diesem Titel können auch Ausgaben für das zentrale Beschaffungswesen des Landes geleistet werden.

Erläuterungen:

In Betracht kommen: 5 Dienstfahrzeuge (4 Personenwagen, 1 Kleinbus)

Erläuterungen:

Beköstigung von durchschnittlich 153 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, besonders von Schülerinnen und Schülern, Personal und Gästen zu einem täglichen Bekösti-gungssatz 5,70 EUR für die Haushaltsjahre 2017/2018.

Erläuterungen:

Heizung, Beleuchtung, sonstige Energiekosten, Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung, Steuern, Abgaben und Sonstiges (z.B. Wartungsverträge, Pflege der Au-

Summe HGr. 4: 5.465.8005.080.852

5.365.000 5.349.600

511 01 235 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte und Ausstattungsgegenstände

84.00072.490

81.500 82.500

2017EUR

2018EUR

1. Geschäftsbedarf 7.000 7.000

2. Bücher, Zeitschriften 3.000 3.000

3. Post-, und Fernmeldedienstleistungen, Hörfunk- und Fernsehgebühren 3.500 3.500

4. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Maschinen für Verwaltungszwecke 3.000 3.000

5. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände in Heimräumen sowie Wäsche einschl. Desinfek-tion

65.000 66.000

Summe: 81.500 82.500

511 68 235 Mieten und Gebühren für Datenfernübertragung, Geräte und Ausstattungsgegenstände für die Datenverarbeitung

0 4.000 4.000

514 01 235 Fahrzeughaltung, Verbrauchsmittel, persönl. Ausrüstungs-gegenstände

22.00016.126

20.000 20.000

2017EUR

2018EUR

1. Haltung von Dienstfahrzeugen 18.000 18.000

2. Verbrauchsmittel 1.000 1.000

3. Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände 1.000 1.000

Summe: 20.000 20.000

514 02 235 Beköstigung 66.00063.322

64.000 64.000

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei dem Titel 119 06 geleistet werden.Der in den Erläuterungen für das jeweilige Haushaltsjahr ange-gebene Beköstigungssatz ist verbindlich.

517 01 235 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 125.000121.848

130.000 130.000

- 157 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 15 Wilhelm Hubert Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Trier

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 517 01

ßenanlagen sowie Verbrauchsmittel und kleinere Gebrauchsgegenstände bis zum Anschaffungswert von 50 EUR im Rahmen der Hausbewirtschaftung).

Aus dem Titel können auch Ausgaben im Rahmen des Energie-/Medien-Einspar-Contracting geleistet werden, Erstattungen können abgesetzt werden.

In Betracht kommen 3 Gebäude mit insgesamt 6.044 qm Nutz- und Nebenraumfläche.

Erläuterungen:

Reisekosten in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aus- und Fortbildung sowie sonstige sächliche Verwaltungsausgaben für die Aus- und Fortbildung.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

Kosten der Durchführung sprachtherapeutischer Beratung sowie Kosten für Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher.

Zuschüsse des Integrationsamtes zu den Kosten für Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher können abgesetzt werden.

Erläuterungen:

Reisekostenvergütungen für den allgemeinen Dienstreiseverkehr sowie für die Durchführung von Maßnahmen zur sozialen und schulischen Integration hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler an Regelschulen.

518 05 235 Nutzungsentgelte und Pachten an den Landesbetrieb Lie-genschafts- und Baubetreuung bzw. dessen Rechtsnachfol-ger

394.500390.468

395.500 399.500

518 13 235 Leasing von Dienstfahrzeugen 6.0005.919

6.100 6.200

519 05 235 Kleinere hauswirtschaftliche Instandsetzungen, kleinere bauliche Maßnahmen und Schönheitsreparaturen bei Objek-ten des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung bzw. dessen Rechtsnachfolger

22.50021.427

25.000 25.000

525 01 235 Aus- und Fortbildung 22.50017.284

22.500 22.500

525 11 124 Lehr- und Lernmittel 34.00028.190

34.000 34.000

2017EUR

2018EUR

1. Lehr- und Lernmittel für den Einsatz im Unterricht 25.500 25.300

2. Lernmittel für die Schülerinnen und Schüler aufgrund der Lernmittelfreiheit an Förderschulen 8.500 8.700

Summe: 34.000 34.000

526 01 235 Kosten für Sachverständige 13.00010.410

13.000 13.000

527 01 235 Reisekostenvergütungen 8.0006.229

7.000 7.000

533 01 235 Haftung für Schadenersatz, auch aus Billigkeitsgründen 0 0 0

Einnahmen (besonders Erstattungen) sind von der Ausgabe abzusetzen.

- 158 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 15 Wilhelm Hubert Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Trier

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 533 01

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Kosten für die Untersuchung und Behandlung außerhalb des Heimes, Beförderungskosten, Ferienreisekosten, Taschengelder und Beihilfen etc.

Erläuterungen:

Erläuterungen:

Leertitel.

HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

Erläuterungen:

Geplant sind Aufwendungen für 1 freiwillig Dienstleistende/-n im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.

534 01 235 Sonstige unmittelbar erstattungsfähige Aufwendungen für die Schülerinnen und Schüler

49.20038.862

35.700 36.200

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei dem Titel 111 34 geleistet werden.

535 01 235 Sonstige Aufwendungen für die Schülerinnen und Schüler 13.50012.666

14.000 14.000

2017EUR

2018EUR

1. Freizeitgestaltung einschließlich einer Weihnachtsfeier 6.500 6.500

2. Schullandheimaufenthalte und Bildungsfahrten 7.500 7.500

Summe: 14.000 14.000

536 01 235 Haftpflichtversicherung 300261

300 300

539 68 235 Ankäufe und Mieten von Software und Lizenzen, Werkver-träge und Wartungskosten für Software

6.0002.408

6.000 2.000

547 69 235 Vermischte sächliche Verwaltungsausgaben 0 0 0

Aus Titelgruppen: 10013.262

100 100

Summe HGr. 5: 866.600821.171

858.700 860.300

681 03 235 Erstattungsfähige Aufwendungen für den Bundesfreiwilli-gendienst

8.000 8.500 8.500

- 159 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 15 Wilhelm Hubert Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Trier

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Weggefallene Titel

Erläuterungen:

Umsetzung wegen haushaltssystematischer Anpassung bzw. Umsetzung wegen Änderung der haushaltssystematischen Vorschriften nach 06 15 - 446 46.

Leertitel.

Es erfolgt die Verausgabung von Erstattungsleistungen aus dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz; entsprechende Inanspruchnahmefälle sind in der Regel nicht planbar.

HGr. 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Leertitel.

(636 02) 235 Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

0

Summe HGr. 6: 8.000 8.500 8.500

811 01 235 Erwerb von Dienstfahrzeugen 0 0 0

812 01 124 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen 50.00016.380

50.000 50.000

812 68 124 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen für die Datenverarbeitung

0 0 0

Außerplanmäßige T. / Ausgabereste / Weggefallene T.327.420

Summe HGr. 8: 50.000343.800

50.000 50.000

- 160 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 15 Wilhelm Hubert Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Trier

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Titelgruppen

Einnahmen

TGr. 71: Frühförderung

111 71 235 Erstattung der Kosten der Frühförderung durch die örtlichen Sozialhilfeträger

139.300291.243

139.300 139.300

Vgl. Vermerk bei TG 71.

Nachrichtlich: Summe TGr. 71: 139.300291.243

139.300 139.300

Nachrichtlich: Summe Einnahmen der Titelgruppen 139.300291.243

139.300 139.300

- 161 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 15 Wilhelm Hubert Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Trier

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Titelgruppen

Ausgaben

TGr. 71: Frühförderung

Die Ausgaben bei TG 71 sind gegenseitig deckungsfähig.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei 111 71 geleistet werden.

Stellenplan:

Erläuterungen:

Dienstbezüge einschl. gesetzlicher Zulagen und Zuwendungen.

Stellenplan:

Erläuterungen:

Entgelte einschl. (tarifliche) Zulagen und Zuwendungen sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur zusätzlichen Altersversorgung der tariflichen, au-ßertariflichen und abgeordneten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Auszubildenden.

Erläuterungen:

Aus dem Titel können auch investive Ausgaben geleistet werden.

422 71 235 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten (Richte-rinnen und Richter)

54.50064.663

54.500 54.500

Amtsbezeichnung Bes.-Gr. Ea 2016 2017 2018

Förderschullehrerin, Förderschullehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen

A13 III 1,50 1,50 1,50

Zusammen: 1,50 1,50 1,50

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 1,50 1,50 1,50

428 71 235 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 80.000123.728

80.000 80.000

EntgeltGr 2016 2017 2018

E 9 2,50 2,50 2,50

Zusammen: 2,50 2,50 2,50

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 2,50 2,50 2,50

459 71 235 Sonstige Personalausgaben 4.70011.821

4.700 4.700

547 71 235 Sachausgaben 10013.262

100 100

Nachrichtlich: Summe TGr. 71: 139.300213.475

139.300 139.300

Nachrichtlich: Summe Ausgaben der Titelgruppen 139.300213.475

139.300 139.300

- 162 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 15 Wilhelm Hubert Cüppers-Schule, Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Trier

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Abschluss

Einnahmen

Ausgaben

HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schulden-dienst und dgl.

1.126.1001.316.442

1.002.000 1.024.500

HGr. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

4.8003.606

3.000 3.000

Gesamteinnahmen 1.130.9001.320.048

1.005.000 1.027.500

HGr. 4 Personalausgaben 5.465.8005.080.852

5.365.000 5.349.600

HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

866.600821.171

858.700 860.300

HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

8.000 8.500 8.500

HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investiti-onsförderungsmaßnahmen

50.000343.800

50.000 50.000

Gesamtausgaben 6.390.4006.245.824

6.282.200 6.268.400

Überschuss (+) / Zuschuss (-) -5.259.500-4.925.776

-5.277.200 -5.240.900

- 163 -Kapitel 06 17 Kostenerstattung für die Gesundheitsämter

Vorwort zu Kapitel 06 17 – Kostenerstattung für die Gesundheitsämter – In Rheinland-Pfalz gibt es 24 kommunale Gesundheitsämter. Nach dem Landesgesetz über die Eingliederung der Gesundheitsämter in die Kreisverwaltungen sind die 24 Gesundheitsämter einschließlich Nebenstellen ab 1.1.1997 in die Trägerschaft der kommunalen Gebietskörperschaften übergegangen. Diese erhalten vom Land außerhalb des Finanzausgleichs einen Betrag je Einwohner, bezogen auf die Einwohnerinnen und Einwohner der Dienstbezirke der Gesundheitsämter der jeweiligen Kreisverwaltung. Die Dienstbezirke umfassen den jeweiligen Landkreis und die kreisfreien Städte in der Region. Die Aufgaben sind im Wesentlichen im Infektionsschutzgesetz und im Landesgesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGdG) niedergelegt. Sie nehmen ihre Aufgaben als Auftragsangelegenheiten wahr. Die Fachaufsicht über die Gesundheitsämter obliegt dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Die Gesundheitsämter � beobachten, untersuchen und bewerten die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung einschließlich

der Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit, gehen den Ursachen von Gesundheitsgefährdungen und Gesundheitsschäden nach und wirken auf deren Beseitigung hin,

� koordinieren Angebote der Gesundheitsförderung mit den zuständigen Stellen und bieten bei Bedarf

ergänzende Leistungen an, � beraten die Bevölkerung und die Träger öffentlicher Aufgaben bei gesundheitlichen Fragestellungen und

nehmen Stellung zu Planungen und Maßnahmen hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung,

� unterstützen die Erarbeitung und Weiterentwicklung fachlicher Standards zur Sicherung der Qualität

medizinischer Leistungen, � wachen darüber, dass die gesundheitsrechtlichen Bestimmungen und die Anforderungen der Hygiene eingehalten

werden mit dem Ziel, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen der Bevölkerung zu vermeiden oder zu beseitigen,

� wirken darauf hin, dass übertragbare Krankheiten bei Menschen verhütet und bekämpft werden, ermitteln die

Infektionswege und veranlassen Schutzimpfungen, � wirken mit bei der epidemiologischen Erfassung und Bewertung von Krankheiten, � wirken mit bei der Ausbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens, � überwachen die Einhaltung gesundheitsrechtlicher Bestimmungen bei den die Heilkunde ausübenden

Personen, bei Angehörigen sonstiger Berufe des Gesundheitswesens und bei Einrichtungen des Gesundheitswesens.

- 164 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 17 Kostenerstattung für die Gesundheitsämter

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Einnahmen

Ausgaben

HGr. 4: Personalausgaben

Die Ausgaben bei 633 02 sind einseitig deckungsfähig zugunsten der Ausgaben bei HG 4.Die Ausgaben bei HGr 4 sind gegenseitig deckungsfähig.Die Ausgaben der OGr. 42 (ohne Titel 422 11) und der OGr. 45 (ohne Grp. 452) aller Kapitel des Epl. 06 sind gegenseitig dec-kungsfähig.

Auf den Stellenplänen werden die Kräfte geführt, die nicht zu den kommunalen Gebietskörperschaften gewechselt sind; die Personalkosten werden von den kommunalen Gebietskörperschaften getragen (Drittfinanzierung gemäß § 3 Ziffer 5 des Lan-desgesetzes über die Eingliederung der Gesundheitsämter in die Kreisverwaltungen). Die Plan-/Stellen sind mit Ausscheiden der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers in Abgang zu stellen.

Stellenplan:

Gesundheitsämter

Erläuterungen:

Dienstbezüge einschl. gesetzliche Zulagen und Zuwendungen.

Gesundheitsämter

Abgänge

422 01 311 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten (Richte-rinnen und Richter)

100144.431

100 100

Amtsbezeichnung Bes.-Gr. Ea 2016 2017 2018

Amtsrätin, Amtsrat A12 III 1,00 1,00 1,00

davon ku 2017: 1,00 nach A11 III

2018: 1,00 nach A11 III

Sozialamtfrau, Sozialamtmann A11 III 1,00 1,00 1,00

Regierungsinspektorin, Regierungsinspektor A9+AZ II 1,00 0,00 0,00

Zusammen: 3,00 2,00 2,00

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 3,00 2,00 2,00

2017 2018

Haushaltsvollzug

1,00 0,00 A9+AZ Regierungsinspektorin, Regierungsinspektor Abbau 2000 Stellen

1,00 0,00 Haushaltsvollzug

1,00 0,00 Stellen Abgänge insgesamt

-1,00 0,00 Stellen Zugänge/Abgänge

422 11 311 Nachversicherung der ausgeschiedenen Beamtinnen und Beamten (Richterinnen und Richter)

100 100 100

(424 01)2018

311 Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamten-versorgung nach § 3a LFinFG (aus der Besoldungsanpas-sung)

100765

100

- 165 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 17 Kostenerstattung für die Gesundheitsämter

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Stellenplan:

Gesundheitsämter

Verwaltungsdienst

Sozialmed.- und technischer Dienst

Erläuterungen:

Entgelte einschl. (tarifliche) Zulagen und Zuwendungen sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur zusätzlichen Altersversorgung der tariflichen, au-ßertariflichen und abgeordneten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Auszubildenden.

Erläuterungen:

Veranschlagt ist der voraussichtliche Bedarf an Beihilfen für Landesbedienstete (ausgenommen für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger) aufgrund der Beihil-fenverordnung.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Leertitel.

428 01 311 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 100108.395

100 100

EntgeltGr 2016 2017 2018

E 6 1,00 1,00 1,00

E 10 1,00 1,00 1,00

Zusammen: 2,00 2,00 2,00

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 2,00 2,00 2,00

432 01 018 Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten 1.600.0001.482.585

1.600.000 1.672.400

432 02 018 Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen von Beamtinnen und Beamten

200.000125.142

200.000 200.000

(434 01)2018

018 Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamten-versorgung nach § 3a LFinFG (aus der Versorgungsanpas-sung)

42.00043.067

44.000

441 01 311 Beihilfen 1002.312

2.500 2.500

443 01 311 Unfallfürsorge für Beamtinnen und Beamte (Richterinnen und Richter)

0 0 0

443 03 018 Unfallfürsorge für Versorgungsempfängerinnen und Versor-gungsempfänger

0 0 0

446 01 018 Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versor-gungsempfänger

380.000411.500

420.000 420.000

- 166 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 17 Kostenerstattung für die Gesundheitsämter

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 446 01

Erläuterungen:

Veranschlagt ist der voraussichtliche Bedarf an Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger und dgl. aufgrund der Beihilfenverordnung.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Leertitel.

Es können auch Prämien für anerkannte Verbesserungsvorschläge im Rahmen des Ideenmanagements in der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung geleistet werden.

HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

Erläuterungen:

Den Landkreisen wird für den Personal-, Sach- und Investitionsaufwand der von ihnen betriebenen Gesundheitsämter eine pauschale Erstattung gewährt. Der Haushalts-ansatz errechnet sich auf der Grundlage der Bevölkerungszahl sowie des landeseinheitlichen Einwohnerwerts. Mehr aufgrund der gesetzlich festgelegten Fortschreibung des Einwohnerwerts durch Besoldungssteigerung.

452 01 311 Erstattungen an Versicherungsträger (im Zuge der Durch-führung des Versorgungsausgleichs nach dem 1. EheRG)

0 0 0

459 69 311 Vermischte Personalausgaben 0 0 0

Summe HGr. 4: 2.222.5002.318.197

2.266.900 2.295.200

633 02 311 Kostenerstattung nach dem Landesgesetz über die Einglie-derung der Gesundheitsämter in die Kreisverwaltungen sowie dem Landesgesetz zu dem Abkommen über die Ein-richtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf

41.736.00040.547.696

43.546.000 44.717.000

Die Ausgaben bei 633 02 sind einseitig deckungsfähig zugun-sten der Ausgaben bei HG 4.

Summe HGr. 6: 41.736.00040.547.696

43.546.000 44.717.000

- 167 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 17 Kostenerstattung für die Gesundheitsämter

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Abschluss

Ausgaben

HGr. 4 Personalausgaben 2.222.5002.318.197

2.266.900 2.295.200

HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

41.736.00040.547.696

43.546.000 44.717.000

Gesamtausgaben 43.958.50042.865.893

45.812.900 47.012.200

Überschuss (+) / Zuschuss (-) -43.958.500-42.865.893

-45.812.900 -47.012.200

- 168 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 17 Kostenerstattung für die Gesundheitsämter

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

- 169 -Kapitel 06 75 Landeskonversionsprogramm

Vorwort zu Kapitel 06 75 – Landeskonversionsprogramm – Die Beschäftigungskonversion stellt innerhalb der Konversionspolitik des Landes Rheinland-Pfalz mittlerweile schon seit Jahr-zehnten einen wichtigen Handlungsschwerpunkt dar. Gerade die strukturschwächeren Regionen des Landes sind von den Folgen des Truppenabbaus und der Standortschließungen stark betroffen. Die US-Streitkräfte und die Bundeswehr haben in den vergangenen Jahren in großem Umfang Zivilpersonal abgebaut und setzen absehbar auch zukünftig Pläne zu Trup-penreduzierungen, Umstrukturierungen und Einsparmaßnahmen um. Bei der Bundeswehr schreitet die Neuausrichtung gemäß dem Stationierungskonzept von 2011 weiter voran. Derzeit verfügt die Bundeswehr über 63.000 zivile aktive Dienstposten. Bis 2019 sollen bundesweit noch 58.000 Zivilbeschäftigte tätig sein, wie viele davon in Rheinland-Pfalz ist nicht bekannt. Dass diese Zielgröße weiter gilt, wird immer wieder betont. Bisher konnte die Umstrukturierung relativ sozialverträglich umgesetzt werden. Denn nach dem Tarifvertrag über sozialver-trägliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw) sind bis zum 31. De-zember 2017 betriebsbedingte Kündigungen bei der Bundeswehr ausgeschlossen. Zwar werden nach Aufhebung des Ein-stellungsstopps Ende 2013 zurzeit die meisten neuen Arbeitsverträge unbefristet abgeschlossen, aber ob diese Verfahrens-weise vor dem Hintergrund der Zielgröße beibehalten werden kann, bleibt abzuwarten. Unterstützungsbedarf besteht hier auf jeden Fall weiterhin bei den Auszubildenden und den befristet eingestellten Zivilbeschäftigten, die vorwiegend im Küchenbe-reich eingesetzt werden. Auch die Gefährdung der Arbeitsplätze von Zivilbeschäftigten bei den US-Streitkräften besteht weiter fort. So setzen die US-Streitkräfte noch immer Vorgaben aus dem Haushaltsgesetz von 2011 sowie die strategischen Richtlinien, die 2012 vom Präsidenten und vom Verteidigungsminister von 2012 herausgegeben worden sind, um. Dazu gehören Kostenreduzierungen – auch im Personalbereich. Im Januar 2016 gaben die US-Streitkräfte erneut Personalmaßnahmen zur Reduzierung von Planstellen bei Zivilbeschäftigten in Europa bekannt. Am stärksten betroffen ist demnach Deutschland. In Rheinland-Pfalz wurde eine Kürzung von rund 70 Planstellen in 2016 und 2017 bei den deutschen Zivilbeschäftigten in Sembach und Kaisers-lautern angekündigt. Hinzu kommen am Standort Kaiserslautern die im Jahr 2014 angekündigten Personalreduzierungen mit ca. 80 Zivilbeschäftigten, die bislang noch nicht umgesetzt, aber für das Jahr 2016 erwartet werden. Unklar ist zudem, wie lange die 116 Zivilbeschäftigten, die vom Standort Kaiserslautern vorübergehend nach Mannheim versetzt wurden, weiter beschäftigt werden können. Durch die gleichzeitig stattfindende militärische Reduzierung wird dies auch Auswirkungen auf die mittelbar betroffenen Beschäftigten, z. B. bei Vertragsfirmen, haben. Im Bereich des Standortes Baumholder sollen die Wasserwerke Hoppstädten-Weiersbach und Pfeffelbach im September 2016 an die regionalen Versorgungsnetze zurückgegeben werden, wodurch die hier tätigen Zivilbeschäftigten von Kündigung bedroht wären. Berücksichtigt werden muss weiterhin, dass angekündigte Maßnahmen nicht zwangsläufig exakt wie angekündigt umgesetzt werden. So kann die Verlegung von Truppen an andere Standorte innerhalb oder außerhalb von Deutschland oder Europa, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Krisenherde in der Welt, jederzeit und ohne große Vorankündigungen erfolgen. Welche Auswirkungen dies auf die zurzeit noch über 7.000 Zivilbeschäftigte in Rheinland-Pfalz haben könnte, ist ungewiss. Vor diesem Hintergrund bleibt eine individuelle Begleitung, Beratung und Unterstützung der betroffenen Zivilbeschäf-tigten auch weiterhin notwendig. Die Erfahrungen der Vergangenheit zeigen, dass sich die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit oder die Eröffnung neuer beruflicher Perspektiven der betroffenen Zivilbeschäftigten mit dem Maßnahmenpaket der Landes-regierung deutlich verbessern bzw. erweitern lassen. Daher bleiben die Maßnahmen der Beschäftigungskonversion zur � Sicherung bestehender ziviler Arbeitsplätze im militärischen Bereich, � Eröffnung neuer beruflicher Perspektiven für die zivilen Beschäftigten der Streitkräfte und � zum Ausbau der Kenntnisse und Fähigkeiten der Zivilbeschäftigten und der Verwertbarkeit für Tätigkeiten im

Zivilbereich erforderlich. Dafür wird das bislang erfolgreich eingesetzte und bewährte Maßnahmenpaket für die von Kündigung betroffenen oder bedrohten Zivilbeschäftigten sowie für mittelbar Betroffene fortgeführt. Insbesondere die Beschäftigungs- und Qualifizierungs-projekte in Konversionsregionen und die individuellen Qualifizierungsprogramme für Zivilbeschäftigte zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit am Arbeitsmarkt.

- 170 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 75 Landeskonversionsprogramm

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Ausgaben

HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

Verpflichtungsermächtigung

zur Verpflichtungsermächtigung

Erläuterungen:

Maßnahmen zur sozialen und arbeitsmarktpolitischen Flankierung des Truppenabbaus, besonders zur Förderung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie zur Beratung und beruflichen Eingliederung unmittelbar und mittelbar von Konversion betroffener Menschen.

Aus den Mitteln können auch investive Maßnahmen gefördert, landeseigene Maßnahmen durchgeführt, Sachkosten geleistet, Zuweisungen an Kommunen gewährt und Kosten der Evaluation finanziert werden.

Vgl. Erl. zu Titel 06 02/684 19.

684 22 253 Zuschüsse zu Maßnahmen zur Bewältigung von Beschäfti-gungsfolgen des Truppenabbaus

1.300.0001.123.450

700.000 300.000

Die Ausgaben bei 06 02 -684 19, 06 75 -684 22 sind gegenseitig deckungsfähig; dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigun-gen.Die Ausgaben sind übertragbar.

2017 2018

EUR EUR

Betrag 250.000 180.000

davon fällig

2018 bis zu 160.000

2019 bis zu 90.000 110.000

2020 bis zu 0 70.000

2021 bis zu 0 0

2022 ff bis zu 0

Bewilligungsrahmen 2017 2018

EUR EUR

Vorbelastung aus Verpflichtungsermächtigungen früherer Haushaltsjahre 160.000 260.000

davon veranschlagt 150.000 170.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre 10.000 90.000

für neue Maßnahmen sind Gesamtausgaben vorgesehen von 800.000 310.000

davon veranschlagt 550.000 130.000

verbleibende Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre, zugleich neue Verpflichtungsermächtigung 250.000 180.000

Veranschlagt zusammen 700.000 300.000

Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre insgesamt 260.000 270.000

Summe HGr. 6: 1.300.0001.123.450

700.000 300.000

- 171 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 75 Landeskonversionsprogramm

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Abschluss

Ausgaben

HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

1.300.0001.123.450

700.000 300.000

Gesamtausgaben 1.300.0001.123.450

700.000 300.000

Überschuss (+) / Zuschuss (-) -1.300.000-1.123.450

-700.000 -300.000

- 172 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 75 Landeskonversionsprogramm

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

- 173 -Kapitel 06 85 Landesuntersuchungsamt

Vorwort zu Kapitel 0685 – Landesuntersuchungsamt – Auf Grund des Landesgesetzes zur Reform und Neuorganisation der Landesverwaltung vom 12.10.1999 (GVBl. S. 325) wurde das Landesuntersuchungsamt mit Sitz der Verwaltung in Koblenz errichtet. Das Landesuntersuchungsamt nimmt in der Abteilung Humanmedizin die bisherigen Aufgaben der eingegliederten Behörden (gemäß § 3 des Landesgesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst) wahr. Aufgabenbereich Das Landesuntersuchungsamt – Abteilung Humanmedizin – ist landesweit die fachliche Leit-, Beratungs- und Untersuchungs-stelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst in den Bereichen o Infektionsprophylaxe und Infektionserfassung, o Epidemiologie von übertragbaren Krankheiten.

Die Abteilung Humanmedizin ist an den Erfordernissen einer modernen Präventivmedizin besonders im Sinne des Infekti-onsschutzes orientiert. Fachliche Schwerpunkte wurden an den drei Instituten für Hygiene und Infektionsschutz in Kob-lenz, Trier und Landau gebildet, die nun Kompetenzzentren für die Themenbereiche Krankenhaushygiene, Wasserhygiene und Lebensmittelhygiene darstellen. Nach diesem Schwerpunkt-Konzept übernimmt im Bereich Lebensmittelhygiene das IHIS Trier landesweit die Untersuchungs-leistung für alle nicht-tierischen Lebensmittel (außer Mineral-, Quell- und Tafelwasserproben). Das IHIS Landau betreutschwerpunktmäßig die Wasserhygiene inklusive Mineral-, Quell- und Tafelwasserproben. Das IHIS Koblenz betreut denSchwerpunkt Krankenhaushygiene und übernimmt landesweit Untersuchungsaufgaben z. B. Untersuchung von Bioindikato-ren, Diagnostik von multiresistenten Erregern MRSA/ MRE). Integraler Bestandteil der Abteilung Humanmedizin sind auch die Gesundheitsfachschulen des Landes Rheinland-Pfalz,deren Ziel die Ausbildung bestimmter Gesundheitsfachberufe (medizinisch-technische und pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten) ist. Aufgabenschwerpunkte der Abteilung Humanmedizin sind im Einzelnen: � Beratung und Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bei der Überwachung der Hygiene von

Krankenhäusern, Praxen und Gemeinschaftseinrichtungen u.a. mit dem Ziel, die Anzahl der bei der stationären und ambulanten Behandlung erworbenen (nosokomialen) Infektionen zu vermindern bzw. zu vermeiden; zu diesen Aufga-ben gehört bei bestimmten Fragestellungen auch die Übernahme von koordinierenden Tätigkeiten

� Beratung und (koordinierende) Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bei der Etablierung und Fortentwicklung von MRSA/MRE-Netzwerken

� Beratung und Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bei der Überwachung der Hygiene sonsti-ger Einrichtungen und Gewerbe, bei denen durch Tätigkeiten am Menschen Krankheitserreger übertragen werden können, mit dem Ziel, Infektionen zu verhindern; zu diesen Aufgaben gehört bei bestimmten Fragestellungen auch die Übernahme von koordinierenden Tätigkeiten

� Beratung und Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bei Ausbrüchen ggf. auch durch Tätigkeiten vor Ort mit Ausarbeitung von Untersuchungs- und Impfempfehlungen

� Laboruntersuchungen von humanen Materialien (Mikrobiologie, Serologie, klinische Chemie, Hämatologie) einschließ-lich HIV-Screening als Dienstleistung für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)

� Hygienisch/ mikrobiologische Wasser- und Lebensmitteluntersuchungen (einschließlich Beratung und Schulung) � Beratung und Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) durch Projekte im Rahmen der Thematik � Gesundheitsschutz und Klimawandel � Beratung und Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bei Antrags- und Bewilligungsverfahren im

Rahmen des Krankenhausfinanzierungsprogramms zum Zwecke der Qualitätssicherung � Beratung und Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) zum Thema Bioterrorismus � Sicherstellung der Untersuchungsmöglichkeit im Falle eines bioterroristischen Anschlages (S3-Labor) � Landeskompetenzzentrum für das Meldewesen, die Infektionserfassung und die Impfstatuserfassung nach dem Infek-

tionsschutzgesetz � Erstellung von Fachkonzepten und Berichten zur Verbesserung des Infektionsschutzes auf der Grundlage der Epide-

miologie von übertragbaren Krankheiten � Durchführung infektiologischer bzw. infektionsepidemiologischer Forschungstätigkeiten mit dem vorrangigen Ziel eine

wissenschaftlich fundierte Grundlage zu schaffen, welche ermöglicht den Bevölkerungsschutz in Rheinland-Pfalz zu verbessern

� Beratung und Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) bei der Planung und Analyse von Sentinel-systemen gemäß Infektionsschutzgesetz

� Mitwirkung bei der Überwachung von Laboratorien, die mit Krankheitserregern gemäß Infektionsschutzgesetz arbei-ten

� Organisation von Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und an-dere Akteure im Gesundheitswesen, insbesondere in Themenfeldern der (Krankenhaus-)Hygiene

� Ausbildung von o medizinisch-technischen Assistentinnen und Assistenten und o pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten

� Unterstützung des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung bei der Anerkennung von ausländischen Bil-dungsnachweisen

- 174 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 85 Landesuntersuchungsamt

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Einnahmen

HGr. 1: Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl.

Erläuterungen:

Gebühren u. a. für Tätigkeiten nach § 44 IfSG.

Erläuterungen:

Gebühren nach der LVO über die Gebühren der Gesundheitsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Leertitel.

HGr. 2: Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

Erläuterungen:

Leertitel.

111 11 314 Verwaltungsgebühren 6.0009.553

10.000 10.000

111 31 314 Benutzungsgebühren 1.200.0001.172.762

1.100.000 1.100.000

Vgl. Vermerk bei HG 5, TG 99.Die abzuführende Umsatzsteuer wird von der Einnahme abge-setzt.

119 69 314 Vermischte Verwaltungseinnahmen 500511

0 0

124 01 314 Mieten und Vergütungen für Wohnungen und Nebenentgelte 0 0 0

132 02 314 Erlöse aus der Veräußerung unbrauchbarer oder entbehrli-cher Gegenstände

100355

0 0

Außerplanmäßige T. / Ausgabereste / Weggefallene T.33.532

Summe HGr. 1: 1.206.6001.216.713

1.110.000 1.110.000

235 05 314 Zuwendung der Bundesagentur für Arbeit 0 0 0

Vgl. Vermerk bei HG 4.

- 175 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 85 Landesuntersuchungsamt

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Leertitel.

Erstattungen von Integrationsämtern, Arbeitsagenturen, Trägern der Leistungen für die Teilhabe und anderen Leistungsträgern für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf Integrationsarbeitsplätzen im Landesuntersuchungsamt.

Ausgaben

HGr. 4: Personalausgaben

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Isteinnahmen bei 235 05, 235 06 geleistet werden.Die Ausgaben der OGr. 42 (ohne Titel 422 11) und der OGr. 45 (ohne Grp. 452) aller Kapitel des Epl. 06 sind gegenseitig dec-kungsfähig.

Zur Gewährleistung einer ausgewogenen und sachgerechten Personalsteuerung darf die Präsidentin/der Präsident des Lan-desuntersuchungsamtes in Ausnahmefällen, aufgrund einer (über die allgemeine Bewirtschaftungsbefugnis hinausgehenden) zusätzlichen besonderen Bewirtschaftungsermächtigung durch das jeweils zuständige Ministerium einzelne Planstellen und Stellen in den Stellenplänen, die für das Landesuntersuchungsamt in den verschiedenen Einzelplänen veranschlagt sind, ein-zelplanübergreifend in Anspruch nehmen. Die Besetzung fachspezifischer Planstellen mit Beamtinnen/Beamten anderer Fachrichtungen ist nach Einholung der Einwilligung des Ministeriums der Finanzen möglich (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 LHG).

Stellenplan:

Erläuterungen:

Dienstbezüge einschl. gesetzliche Zulagen und Zuwendungen.

Umwandlung/Umsetzung

Zugänge

235 06 314 Erstattungen für Integrationsarbeitsplätze 0 0 0

Vgl. Vermerk bei HG 4.

Summe HGr. 2: 0 0 0

422 01 314 Bezüge der planmäßigen Beamtinnen und Beamten (Richte-rinnen und Richter)

810.000523.591

750.000 760.000

Amtsbezeichnung Bes.-Gr. Ea 2016 2017 2018

Abteilungsdirektorin, Abteilungsdirektor B2 IV 1,00 1,00

Leitende Medizinaldirektorin, Leitender Medi-zinaldirektor

A16 IV 3,00 2,00 2,00

Medizinaldirektorin, Medizinaldirektor A15 IV 1,00 1,00

Pharmaziedirektorin, Pharmaziedirektor A15 IV 1,00 1,00 1,00

Obermedizinalrätin, Obermedizinalrat A14 IV 4,50 4,50 4,50

Oberpharmazierätin, Oberpharmazierat A14 IV 2,00 2,00 2,00

Medizinalrätin, Medizinalrat A13 IV 1,30 1,30 1,30

Pharmazierätin, Pharmazierat A13 IV 0,25 0,25 0,25

Amtsrätin, Amtsrat A12 III 1,00 1,00 1,00

Regierungsamtfrau, Regierungsamtmann A11 III 2,00 2,00 2,00

Zusammen: 15,05 16,05 16,05

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 15,05 16,05 16,05

2017 2018

Umsetzungen und sonstige Umwandlungen

- 176 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 85 Landesuntersuchungsamt

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 422 01

Stellenhebungen

Erläuterungen:

Leertitel.

Vgl. Titel 422 01.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Entgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte insbesondere in Fällen des Mutterschutzes, der längeren Erkrankung sowie bei Abordnungen an Stellen außerhalb der Lan-desverwaltung und Beurlaubungen unter 12 Monaten.

Stellenplan:

1,00 0,00 A15 Medizinaldirektorin, Medizinaldirektor Umwandlung / Umsetzung von 06 85 / 428 01

1,00 0,00 Sonstige Umwandlungen / Umsetzungen

1,00 0,00 Stellen Zugänge insgesamt

1,00 0,00 Stellen Zugänge/Abgänge

Sonstige Hebungen

1,00 0,00 von A16 Leitende Medizinaldi-rektorin, Leitender Me-dizinaldirektor

nach B2 Abteilungsdirektorin, Abteilungsdi-rektor

1,00 0,00 Sonstige Hebungen insgesamt

1,00 0,00 Stellenhebungen insgesamt

422 04 314 Bezüge der abgeordneten Beamtinnen und Beamten (Rich-terinnen und Richter)

0 0 0

422 08 314 Mehrarbeitsvergütungen der Beamtinnen und Beamten (Richterinnen und Richter)

0 0 0

422 11 314 Nachversicherung der ausgeschiedenen Beamtinnen und Beamten (Richterinnen und Richter)

033.532

0 0

(424 01)2018

314 Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamten-versorgung nach § 3a LFinFG (aus der Besoldungsanpas-sung)

4.4002.779

4.000

427 01 314 Entgelte für Vertretungs- und Aushilfskräfte 45.000127.018

144.200 86.200

427 31 314 Nebenamtliche und nebenberufliche Lehrkräfte an Schulen 45.00047.049

50.000 50.000

428 01 314 Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 4.400.0004.166.131

4.163.900 4.051.500

EntgeltGr 2016 2017 2018

- 177 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 85 Landesuntersuchungsamt

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 428 01

Verwaltungsdienst

alle Dienste zusammen

Medizinisch-technischer Dienst

Schuldienst

Leerstellen:

alle Dienste zusammen

Übertariflich erhalten Beschäftigte

Erläuterungen:

Entgelte einschl. (tarifliche) Zulagen und Zuwendungen sowie Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und Umlage zur zusätzlichen Altersversorgung der tariflichen, au-ßertariflichen und abgeordneten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Auszubildenden.

Abgänge

E 9 0,50 0,50 0,50

E 8 4,50 4,50 4,50

E 6 6,75 6,75 6,75

E 5 6,25 6,25 6,25

Azubi 1,00 1,00 1,00

E 5 1,50 1,50 1,50

E 4 1,75 1,75 1,75

E 3 10,40 9,90 9,90

E 2 1,00 0,00 0,00

E 15 3,00 2,00 2,00

E 11 3,00 3,00 3,00

E 9 20,28 20,28 20,28

E 8 4,47 4,47 4,47

E 7 2,00 2,00 2,00

E 6 7,00 7,00 7,00

E 10 4,50 4,50 4,50

E 9 7,25 6,75 6,75

E 6 2,50 2,50 2,50

Zusammen: 87,65 84,65 84,65

E 10 1,00 0,00 0,00

Zusammen: 1,00 0,00 0,00

In einer Stelle der EntgeltGr Vergütung nach EntgeltGr

E 9 - III E 10 - III 1,00 1,00 1,00

Stellen insgesamt (soweit nicht Leerstellen): 87,65 84,65 84,65

2017 2018

Sonstige Abgänge (auch im Haushaltsvollzug des abgelaufenen Haushaltsjahres)

alle Dienste zusammen

0,50 0,00 E 3 Abbau 2000 Stellen

1,00 0,00 E 2 Abbau 2000 Stellen

Schuldienst

0,50 0,00 E 9 Abbau 2000 Stellen

2,00 0,00 Sonstige Abgänge

2,00 0,00 Stellen Abgänge insgesamt

- 178 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 85 Landesuntersuchungsamt

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 428 01

Umwandlung/Umsetzung

Abgänge

Leerstellen

Abgänge

Erläuterungen:

Überstundenentgelte und Zeitzuschläge für Samstags- und Sonntagsdienst. Die Überstunden können nur teilweise durch Freizeit ausgeglichen werden.

Leertitel.

Erläuterungen:

Veranschlagt ist der voraussichtliche Bedarf an Beihilfen für Landesbedienstete (ausgenommen für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger) aufgrund der Beihil-fenverordnung.

Erläuterungen:

Leertitel.

-2,00 0,00 Stellen Zugänge/Abgänge

Umsetzungen und sonstige Umwandlungen

Medizinisch-technischer Dienst

1,00 0,00 E 15 Umwandlung / Umsetzung nach 06 85 / 422 01

1,00 0,00 Sonstige Umwandlungen / Umsetzungen

1,00 0,00 Stellen Abgänge insgesamt

-1,00 0,00 Stellen Zugänge/Abgänge

Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

alle Dienste zusammen

1,00 0,00 E 10

1,00 0,00 Abgänge infolge Vollzug kw-Vermerk

1,00 0,00 Stellen Abgänge insgesamt

-1,00 0,00 Stellen Zugänge/Abgänge

428 08 314 Überstundenentgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer

0839

0 0

432 01 018 Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten 354.400344.279

352.000 392.000

432 02 018 Versorgungsbezüge der Hinterbliebenen von Beamtinnen und Beamten

45.00042.664

45.000 45.000

(434 01)2018

018 Zuführungen an den Finanzierungsfonds für die Beamten-versorgung nach § 3a LFinFG (aus der Versorgungsanpas-sung)

11.00010.388

11.000

441 01 314 Beihilfen 25.00028.148

27.000 27.000

443 01 314 Unfallfürsorge für Beamtinnen und Beamte (Richterinnen und Richter)

0 0 0

- 179 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 85 Landesuntersuchungsamt

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Veranschlagt sind die Mittel für die amtsärztlichen und ärztlichen Untersuchungen für die Einstellung und die Anstellung sowie für die Ausübung bestimmter Funktionen im öffentlichen Dienst und die Mittel für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Bediensteten.

Erläuterungen:

Veranschlagt ist der voraussichtliche Bedarf an Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger und dgl. auf Grund der Beihilfenverordnung.

Erläuterungen:

Leertitel.

Umsetzung wegen haushaltssystematischer Anpassung bzw. Umsetzung wegen Änderung der haushaltssystematischen Vorschriften von 06 85 - 636 02. ( Ansatz 2016: 0 EUR.)

Es erfolgt die Verausgabung von Erstattungsleistungen aus dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz; entsprechende Inanspruchnahmefälle sind in der Regel nicht planbar.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Leertitel.

Es können auch Prämien für anerkannte Verbesserungsvorschläge im Rahmen des Ideenmanagements in der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung geleistet werden.

443 03 018 Unfallfürsorge für Versorgungsempfängerinnen und Versor-gungsempfänger

0 0 0

443 04 314 Gesundheitsfürsorge für das Personal 0 0 0

443 05 314 Ärztliche Untersuchungen sowie arbeitssicherheitsrechtli-che Maßnahmen im öffentlichen Dienst

45.00031.528

45.000 45.000

446 01 018 Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versor-gungsempfänger

45.00046.402

50.000 50.000

446 46neu

314 Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen für beihilfeberechtigte Pflegebedürftige

0 0

452 01 314 Erstattungen an Versicherungsträger (im Zuge der Durch-führung des Versorgungsausgleichs nach dem 1. EheRG)

07.952

0 0

453 01 314 Trennungsgeld, Umzugskostenvergütungen 08.967

0 0

459 69 314 Vermischte Personalausgaben 0 0 0

Summe HGr. 4: 5.829.8005.421.265

5.642.100 5.506.700

- 180 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 85 Landesuntersuchungsamt

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

HGr. 5: Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei 111 31 geleistet werden.

Erläuterungen:

Aus diesem Titel können auch Ausgaben für das zentrale Beschaffungswesen des Landes geleistet werden.

Erläuterungen:

Mehr entsprechend der Ist-Entwicklung.

Erläuterungen:

Heizung, Beleuchtung, sonstige Energiekosten, Reinigung, Müllabfuhr, Be- und Entwässerung, Steuern, Versicherungen, Abgaben und Sonstiges (z.B. Wartungsverträ-ge, Pflege der Außenanlagen sowie Verbrauchsmittel und kleinere Gebrauchsgegenstände bis zum Anschaffungswert von 50 EUR im Rahmen der Hausbewirtschaftung).

Aus dem Titel können auch Ausgaben im Rahmen des Energie-/Medien-Einspar-Contracting geleistet werden.

Erstattungen der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz für die Unterbringung des Gesundheitsamtes (ca. 50.000 €) können abgesetzt werden.

In Betracht kommen 5 Gebäude mit insgesamt 8.107 qm Nutz- und Nebenraumfläche.

Das Staatliche Studienseminar für das Lehramt an Realschulen ist ohne Kostenerstattung mit untergebracht.

Erläuterungen:

Miete für Fotokopiergeräte und medizinische Geräte.

511 01 314 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte und Ausstattungsgegenstände

304.000264.739

300.000 300.000

2017EUR

2018EUR

1. Geschäftsbedarf 150.000 150.000

2. Bücher, Zeitschriften 25.000 25.000

3. Post- und Fernmeldedienstleistungen, Hörfunk- und Fernsehgebühren 45.000 45.000

4. Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie Maschinen 80.000 80.000

Summe: 300.000 300.000

514 01 314 Fahrzeughaltung, Verbrauchsmittel, persönl. Ausrüstungs-gegenstände

720.000932.727

1.000.000 1.000.000

Zweckgebundene Einnahmen, besonders aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, sind von der Ausgabe abzusetzen.

2017EUR

2018EUR

1. Haltung von Dienstfahrzeugen 8.000 8.000

2. Verbrauchsmittel 984.000 984.000

3. Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände 8.000 8.000

Summe: 1.000.000 1.000.000

517 01 314 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 645.000612.769

625.000 625.000

Nebenkosten-Einnahmen von mit untergebrachten Dienststellen sind von der Ausgabe abzusetzen.

518 02 314 Mieten und Pachten für Maschinen und Geräte 41.00041.215

41.000 41.000

- 181 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 85 Landesuntersuchungsamt

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Leertitel.

Erläuterungen:

Reisekostenvergütungen für den allgemeinen Dienstreiseverkehr und Kilometer- und Mitnahmeentschädigungen für anerkannt privateigene oder regelmäßig dienstlich mitbenutzte Kraftfahrzeuge.

Erläuterungen:

Leertitel.

518 05 314 Nutzungsentgelte und Pachten an den Landesbetrieb Lie-genschafts- und Baubetreuung bzw. dessen Rechtsnachfol-ger

590.000583.495

595.000 601.000

518 12 314 Leasing von Maschinen und Geräten 0 0 0

518 13 314 Leasing von Dienstfahrzeugen 8.5006.821

8.500 8.500

519 05 314 Kleinere hauswirtschaftliche Instandsetzungen, kleinere bauliche Maßnahmen und Schönheitsreparaturen bei Objek-ten des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung bzw. dessen Rechtsnachfolger

25.0002.324

24.500 24.500

525 01 314 Aus- und Fortbildung 35.00019.922

35.000 35.000

525 11 314 Lehr- und Lernmittel 110.000102.149

110.000 110.000

526 01 314 Kosten für Sachverständige 50.00017.920

50.000 50.000

526 11 314 Gerichts- und ähnliche Kosten 0 0 0

527 01 314 Reisekostenvergütungen 15.00013.398

15.000 15.000

533 01 314 Haftung für Schadenersatz, auch aus Billigkeitsgründen 0 0 0

Einnahmen (insbesondere Erstattungen) sind von der Ausgabe abzusetzen.

546 12 314 Rückzahlungen nach Schluss des Haushaltsjahres 0 0 0

- 182 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 85 Landesuntersuchungsamt

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

noch zu 546 12

Erläuterungen:

Leertitel.

HGr. 6: Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

Weggefallene Titel

Erläuterungen:

Umsetzung wegen haushaltssystematischer Anpassung bzw. Umsetzung wegen Änderung der haushaltssystematischen Vorschriften nach 06 85 - 446 46.

Leertitel.

Es erfolgt die Verausgabung von Erstattungsleistungen aus dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz; entsprechende Inanspruchnahmefälle sind in der Regel nicht planbar.

HGr. 8: Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Erläuterungen:

Beschaffung von medizinisch-technischen Geräten.

547 01 314 Gesundheitsmanagement und andere Maßnahmen in der Personalentwicklung

3.000 3.000 3.000

547 69 314 Vermischte sächliche Verwaltungsausgaben 300 300 300

Aus Titelgruppen: 61.50047.810

60.300 60.300

Summe HGr. 5: 2.608.3002.645.289

2.867.600 2.873.600

(636 02) 314 Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen

0

Summe HGr. 6: 0

812 01 314 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen 159.000197.934

409.300 183.700

Aus Titelgruppen: 0 0 0

Außerplanmäßige T. / Ausgabereste / Weggefallene T.82.455

Summe HGr. 8: 159.000280.389

409.300 183.700

- 183 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 85 Landesuntersuchungsamt

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Titelgruppen

Ausgaben

TGr. 99: Aufwand für Informations- und Kommunikationstechnik

Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei 111 31 geleistet werden.Ergänzend zu den allgemeinen haushaltsgesetzlichen Bestimmungen gilt: Die Ausgaben bei TGr. 99 sind gegenseitig dec-kungsfähig.

Erläuterungen:

Leertitel.

511 99neu

314 Geräte und Ausstattungsgegenstände für die Datenverarbei-tung, Datenübertragung, Software

5.800 5.800

525 99 314 Aus- und Fortbildung 5.0002.531

4.900 4.900

526 99 314 Ausgaben für Sachverständige sowie für Systemanalysen, Untersuchungen und Gutachten

7.500 7.400 7.400

539 99 314 Werkverträge, Aufträge und Dienstleistungen 49.00045.279

42.200 42.200

812 99 314 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegen-ständen für die Datenverarbeitung, Software

0 0 0

Nachrichtlich: Summe TGr. 99: 61.50047.810

60.300 60.300

Nachrichtlich: Summe Ausgaben der Titelgruppen 61.50047.810

60.300 60.300

- 184 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 85 Landesuntersuchungsamt

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

Abschluss

Einnahmen

Ausgaben

HGr. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schulden-dienst und dgl.

1.206.6001.216.713

1.110.000 1.110.000

HGr. 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

0 0 0

Gesamteinnahmen 1.206.6001.216.713

1.110.000 1.110.000

HGr. 4 Personalausgaben 5.829.8005.421.265

5.642.100 5.506.700

HGr. 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

2.608.3002.645.289

2.867.600 2.873.600

HGr. 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

0

HGr. 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investiti-onsförderungsmaßnahmen

159.000280.389

409.300 183.700

Gesamtausgaben 8.597.1008.346.944

8.919.000 8.564.000

Überschuss (+) / Zuschuss (-) -7.390.500-7.130.230

-7.809.000 -7.454.000

- 185 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

06 85 Landesuntersuchungsamt

Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2016Ist 2015

Ansatz 2017 Ansatz 2018

Angaben in EUR

- 186 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

Haushaltsübersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2017

Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2017

Einnahmen

Kapitel

0 1 2 3 4

Einnahmen aus Steuern und

steuerähnlichen Abgaben

Verwaltungsein-nahmen, Einnah-

men aus Schuldendienst

und dgl.

Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüs-sen mit Aus-

nahme für Investitionen

Einnahmen aus Schuldenaufnah-men, aus Zuwei-

sungen und Zuschüssen für Investitionen,

besondere Finanzierungs-

einnahmen

Summe Einnahmen

Personalausga-ben

- EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -

1 2 3 4 5 6 7

06 01 2.500 45.000 47.500 20.636.900

06 02 130.400 560.157.500 560.287.900 901.300

06 03 7.000.000 7.000.000

06 04 24.521.500 550.083.100 0 574.604.600 49.774.100

06 11 0

06 13 5.305.000 114.600 5.419.600 10.106.200

06 14 1.825.500 54.900 1.880.400 5.715.700

06 15 1.002.000 3.000 1.005.000 5.365.000

06 17 2.266.900

06 75

06 85 1.110.000 0 1.110.000 5.642.100

Summe 2017 33.896.900 1.117.458.100 0 1.151.355.000 100.408.200

Summe 2016 33.428.800 1.027.356.200 0 1.060.785.000 101.531.500

Vgl. z. 2016 468.100 90.101.900 0 90.570.000 -1.123.300

- 187 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2017

Ausgaben

5 6 7 8 9

Sächliche Ver-waltungsausga-

ben und Ausgaben für den Schulden-

dienst

Ausgaben für Zuweisungen

und Zuschüsse mit Ausnahme

für Investitionen

Baumaßnahmen Sonstige Ausga-ben für Investi-

tionen und Investitionsför-

derungsmaßnah-men

Besondere Finanzierungs-

ausgaben

Summe Ausgaben

+Überschuss -Zuschuss

- EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -

8 9 10 11 12 13 14

1.518.600 17.000 800 22.173.300 -22.125.800

404.400 644.430.900 2.370.000 651.000 648.757.600 -88.469.700

6.483.500 130.320.500 136.804.000 -129.804.000

11.248.300 1.176.935.200 1.439.000 15.400 1.239.412.000 -664.807.400

0 0

2.847.800 27.000 142.000 13.123.000 -7.703.400

1.545.800 15.000 46.400 7.322.900 -5.442.500

858.700 8.500 50.000 6.282.200 -5.277.200

43.546.000 45.812.900 -45.812.900

700.000 700.000 -700.000

2.867.600 409.300 8.919.000 -7.809.000

21.291.200 1.872.146.100 134.794.200 667.200 2.129.306.900 -977.951.900

20.616.700 1.738.140.700 124.926.600 639.700 1.985.855.200 -925.070.200

674.500 134.005.400 9.867.600 27.500 143.451.700 -52.881.700

- 188 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

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- 189 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

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- 190 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

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- 192 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

Haushaltsübersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2018

Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2018

Einnahmen

Kapitel

0 1 2 3 4

Einnahmen aus Steuern und

steuerähnlichen Abgaben

Verwaltungsein-nahmen, Einnah-

men aus Schuldendienst

und dgl.

Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüs-sen mit Aus-

nahme für Investitionen

Einnahmen aus Schuldenaufnah-men, aus Zuwei-

sungen und Zuschüssen für Investitionen,

besondere Finanzierungs-

einnahmen

Summe Einnahmen

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06 03 10.000.000 10.000.000

06 04 24.515.500 569.676.100 0 594.191.600 48.862.200

06 11 0

06 13 5.190.700 110.900 5.301.600 9.955.000

06 14 1.867.800 56.000 1.923.800 5.651.100

06 15 1.024.500 3.000 1.027.500 5.349.600

06 17 2.295.200

06 75

06 85 1.110.000 0 1.110.000 5.506.700

Summe 2018 33.840.100 1.155.478.400 0 1.189.318.500 98.483.800

Summe 2017 33.896.900 1.117.458.100 0 1.151.355.000 100.408.200

Vgl. z. 2017 -56.800 38.020.300 0 37.963.500 -1.924.400

- 193 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2018

Ausgaben

5 6 7 8 9

Sächliche Ver-waltungsausga-

ben und Ausgaben für den Schulden-

dienst

Ausgaben für Zuweisungen

und Zuschüsse mit Ausnahme

für Investitionen

Baumaßnahmen Sonstige Ausga-ben für Investi-

tionen und Investitionsför-

derungsmaßnah-men

Besondere Finanzierungs-

ausgaben

Summe Ausgaben

+Überschuss -Zuschuss

- EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -

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404.400 662.079.200 1.920.000 652.200 665.957.100 -90.235.600

7.321.500 135.482.500 142.804.000 -132.804.000

11.309.900 1.203.004.900 1.439.000 15.600 1.264.631.600 -670.440.000

0 0

2.852.800 27.000 107.000 12.941.800 -7.640.200

1.557.300 15.000 46.400 7.269.800 -5.346.000

860.300 8.500 50.000 6.268.400 -5.240.900

44.717.000 47.012.200 -47.012.200

300.000 300.000 -300.000

2.873.600 183.700 8.564.000 -7.454.000

21.391.200 1.917.473.100 139.245.600 668.600 2.177.262.300 -987.943.800

21.291.200 1.872.146.100 134.794.200 667.200 2.129.306.900 -977.951.900

100.000 45.327.000 4.451.400 1.400 47.955.400 -9.991.900

- 194 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

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- 198 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

Übersicht über die Stellen im Haushaltsjahr 2017

Übersicht

über die Stellen im Haushaltsjahr 2017

06 01 06 02 06 04 06 11 06 13 06 14 06 15 06 17 06 85 Summe

I. Planmäßige Beam-tinnen und Beamte

Besoldungsordnung B

B9 IV 1,00 1,00

B6 IV 4,00 1,00 5,00

B3 IV 6,50 1,00 7,50

B2 IV 3,00 1,00 4,00

11,50 5,00 1,00 17,50

Besoldungsordnung A

A16+AZ IV 0,00 0,00

A16 IV 11,25 13,00 2,00 26,25

A15 IV 16,75 35,00 2,00 53,75

A14 IV 8,00 19,50 3,00 6,50 37,00

A13 IV 3,50 2,50 3,00 1,55 10,55

A15+AZ III 1,00 1,00 1,00 3,00

A14+AZ III 1,00 1,00 1,00 3,00

A14 III 5,00 4,00 3,00 12,00

A13 III 31,33 30,00 38,44 43,04 34,11 176,92

A12 III 11,60 50,50 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 67,10

A11 III 17,88 100,90 1,00 2,00 121,78

A10 III 1,00 62,50 1,00 1,00 65,50

A9 III 10,00 10,00

A9+AZ II 1,00 6,00 0,00 7,00

A9 II 1,50 14,00 15,50

A8 II 0,50 85,90 2,00 88,40

A7 II 43,40 43,40

A6 II 15,00 15,00

A6 I 2,00 2,00

104,31 490,20 50,44 56,04 40,11 2,00 15,05 758,15

Summe 2017 115,81 495,20 50,44 56,04 40,11 2,00 16,05 775,65

Summe 2016 109,31 510,20 50,44 53,87 40,11 3,00 15,05 781,98

III. Beschäftigte

at IV 2,00 0,00 2,00

E 15 IV 4,00 2,00 2,00 8,00

E 14 IV 0,00 3,50 1,00 4,50

E 13 IV 1,00 3,00 2,50 6,50

E 12 III 5,50 6,00 2,00 13,50

E 11 III 4,00 29,00 1,00 1,00 3,00 38,00

E 10 III 0,00 7,50 4,00 3,00 1,00 4,50 20,00

E 9 III 5,00 25,65 1,00 110,31 42,40 25,25 27,53 237,14

E 8 II 15,00 25,63 3,00 8,00 1,00 4,00 8,97 65,60

E 7 II 2,00 2,00

E 6 II 5,00 50,55 3,00 3,00 1,75 2,50 1,00 16,25 83,05

E 5 II 19,03 77,65 3,00 12,50 2,00 3,00 7,75 124,93

E 4 I 3,00 0,73 1,00 4,00 2,50 1,00 1,75 13,98

E 3 I 0,00 1,00 8,25 3,25 2,50 9,90 24,90

E 2Ü I 1,00 1,00

- 199 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

- 200 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

E 2 I 0,00 2,75 3,00 2,00 2,75 2,00 0,00 12,50

63,53 228,46 15,00 161,06 59,65 44,25 2,00 83,65 657,60

KR 9c III 2,00 2,00

KR 9a III 2,00 2,00

KR 8a II 4,50 4,50

KR 7a II 5,00 5,00

KR 4a I 1,00 1,00

14,50 14,50

Azubi II 5,00 1,00 6,00 4,00 3,00 1,00 20,00

5,00 1,00 6,00 4,00 3,00 1,00 20,00

Summe 2017 68,53 229,46 29,50 167,06 63,65 47,25 2,00 84,65 692,10

Summe 2016 64,53 252,65 33,50 165,45 64,40 47,25 2,00 87,65 717,43

IV. Beamtinnen und Beamte im Vorberei-

tungsdienst und Dien-stanfängerinnen und

Dienstanfänger

Besoldungsordnung A

ANW III 18,00 38,00 56,00

ANW II 17,00 10,00 27,00

35,00 48,00 83,00

Summe 2017 35,00 48,00 83,00

Summe 2016 30,00 48,00 78,00

Insgesamt 2017 184,34 35,00 772,66 29,50 217,50 119,69 87,36 4,00 100,70 1.550,75

Insgesamt 2016 173,84 30,00 810,85 33,50 215,89 118,27 87,36 5,00 102,70 1.577,41

06 01 06 02 06 04 06 11 06 13 06 14 06 15 06 17 06 85 Summe

- 201 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

- 202 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

Übersicht über die Stellenplanentwicklung im Haushaltsjahr 2017

Übersichtüber die Stellenplanentwicklung im Haushaltsjahr 2017

Anzahl Stellen Fälligkeit kw-Vermerke

Kapitel 2015 2016 2017 Diff. zu 2016 2017 nach 2017 ohne Jahr

1 2 3 4 5 6 7 8

06 01 173,55 173,84 184,34 +10,50 1,50 2,25

06 02 30,00 30,00 35,00 +5,00

06 04 822,10 810,85 772,66 -38,19 9,54 72,02

06 11 45,00 33,50 29,50 -4,00

06 13 216,53 215,89 217,50 +1,61 1,00 11,47

06 14 118,66 118,27 119,69 +1,42 1,00 4,54

06 15 86,88 87,36 87,36 0,00 1,00 2,81

06 17 6,00 5,00 4,00 -1,00

06 85 103,20 102,70 100,70 -2,00

Summe 1.601,92 1.577,41 1.550,75 -26,66 14,04 93,09

davon Ausb. 98,00 98,00 103,00 +5,00

davon drittfin. 211,97 201,19 200,67 -0,52

- 203 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

- 204 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

Übersicht über die Stellen im Haushaltsjahr 2018

Übersicht

über die Stellen im Haushaltsjahr 2018

06 01 06 02 06 04 06 11 06 13 06 14 06 15 06 17 06 85 Summe

I. Planmäßige Beam-tinnen und Beamte

Besoldungsordnung B

B9 IV 1,00 1,00

B6 IV 4,00 1,00 5,00

B3 IV 6,50 1,00 7,50

B2 IV 3,00 1,00 4,00

11,50 5,00 1,00 17,50

Besoldungsordnung A

A16+AZ IV 0,00 0,00

A16 IV 11,25 13,00 2,00 26,25

A15 IV 16,75 35,00 2,00 53,75

A14 IV 8,00 19,50 3,00 6,50 37,00

A13 IV 3,50 2,00 3,00 1,55 10,05

A15+AZ III 1,00 1,00 1,00 3,00

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A14 III 5,00 4,00 3,00 12,00

A13 III 31,33 30,00 37,44 42,04 33,11 173,92

A12 III 11,60 50,50 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 67,10

A11 III 17,88 100,90 1,00 2,00 121,78

A10 III 0,00 62,50 1,00 1,00 64,50

A9 III 9,00 9,00

A9+AZ II 1,00 6,00 0,00 7,00

A9 II 1,50 14,00 15,50

A8 II 0,50 85,90 2,00 88,40

A7 II 43,40 43,40

A6 II 15,00 15,00

A6 I 2,00 2,00

103,31 488,70 49,44 55,04 39,11 2,00 15,05 752,65

Summe 2018 114,81 493,70 49,44 55,04 39,11 2,00 16,05 770,15

Summe 2017 115,81 495,20 50,44 56,04 40,11 2,00 16,05 775,65

III. Beschäftigte

at IV 2,00 0,00 2,00

E 15 IV 4,00 2,00 2,00 8,00

E 14 IV 0,00 3,50 1,00 4,50

E 13 IV 1,00 3,00 2,50 6,50

E 12 III 5,50 6,00 2,00 13,50

E 11 III 4,00 29,00 1,00 1,00 3,00 38,00

E 10 III 0,00 7,50 4,00 3,00 1,00 4,50 20,00

E 9 III 4,50 24,35 1,00 110,31 42,40 25,25 27,53 235,34

E 8 II 15,00 24,63 3,00 8,00 1,00 4,00 8,97 64,60

E 7 II 2,00 2,00

E 6 II 5,00 49,05 3,00 3,00 1,75 2,50 1,00 16,25 81,55

E 5 II 19,03 74,41 3,00 12,50 2,00 3,00 7,75 121,69

E 4 I 3,00 0,73 1,00 4,00 2,50 1,00 1,75 13,98

E 3 I 0,00 0,00 8,25 3,25 2,50 9,90 23,90

E 2Ü I 1,00 1,00

- 205 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

- 206 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

E 2 I 0,00 2,75 3,00 2,00 2,75 2,00 0,00 12,50

63,03 220,42 15,00 161,06 59,65 44,25 2,00 83,65 649,06

KR 9c III 2,00 2,00

KR 9a III 2,00 2,00

KR 8a II 4,50 4,50

KR 7a II 5,00 5,00

KR 4a I 1,00 1,00

14,50 14,50

Azubi II 5,00 1,00 6,00 4,00 3,00 1,00 20,00

5,00 1,00 6,00 4,00 3,00 1,00 20,00

Summe 2018 68,03 221,42 29,50 167,06 63,65 47,25 2,00 84,65 683,56

Summe 2017 68,53 229,46 29,50 167,06 63,65 47,25 2,00 84,65 692,10

IV. Beamtinnen und Beamte im Vorberei-

tungsdienst und Dien-stanfängerinnen und

Dienstanfänger

Besoldungsordnung A

ANW III 20,00 36,00 56,00

ANW II 20,00 7,00 27,00

40,00 43,00 83,00

Summe 2018 40,00 43,00 83,00

Summe 2017 35,00 48,00 83,00

Insgesamt 2018 182,84 40,00 758,12 29,50 216,50 118,69 86,36 4,00 100,70 1.536,71

Insgesamt 2017 184,34 35,00 772,66 29,50 217,50 119,69 87,36 4,00 100,70 1.550,75

06 01 06 02 06 04 06 11 06 13 06 14 06 15 06 17 06 85 Summe

- 207 -

06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

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Übersicht über die Stellenplanentwicklung im Haushaltsjahr 2018

Übersichtüber die Stellenplanentwicklung im Haushaltsjahr 2018

Anzahl Stellen Fälligkeit kw-Vermerke

Kapitel 2016 2017 2018 Diff. zu 2017 2018 nach 2018 ohne Jahr

1 2 3 4 5 6 7 8

06 01 173,84 184,34 182,84 -1,50 2,25

06 02 30,00 35,00 40,00 +5,00

06 04 810,85 772,66 758,12 -14,54 21,92 50,10

06 11 33,50 29,50 29,50 0,00

06 13 215,89 217,50 216,50 -1,00 3,85 7,62

06 14 118,27 119,69 118,69 -1,00 0,50 4,04

06 15 87,36 87,36 86,36 -1,00 2,20 0,61

06 17 5,00 4,00 4,00 0,00

06 85 102,70 100,70 100,70 0,00

Summe 1.577,41 1.550,75 1.536,71 -14,04 28,47 64,62

davon Ausb. 98,00 103,00 103,00 0,00

davon drittfin. 201,19 200,67 200,67 0,00

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06 Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

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Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushalts, die Mittel der EU enthalten

Übersicht

über die Einnahmen und Ausgaben des Landeshaushalts,die Mittel der EU enthalten

Kapitel Ist Ansatz Ansatz AnsatzTitelgruppe Zweckbestimmung 2015 2016 2017 2018

Titel - EUR - - EUR - - EUR - - EUR -

1 2 3 4 5 6

Einnahmen:

06 02 Allgemeine Bewilligungen

271 18 Zuschüsse aus dem Europäischen Sozial-fonds für Maßnahmeträger in Rheinland-Pfalz sowie andere EU-Mittel

2.050.252 15.261.800 15.567.000 15.879.000

Summe Einnahmen: 2.050.252 15.261.800 15.567.000 15.879.000

Ausgaben:

06 02 Allgemeine Bewilligungen

684 18 Zuweisungen aus den Mitteln des Europä-ischen Sozialfonds sowie andere EU-Mittel

13.705.413 15.261.800 15.567.000 15.879.000

Summe Ausgaben: 13.705.413 15.261.800 15.567.000 15.879.000