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RVM-AKTUELL > III/2014 > S. 10 > S. 04 > S. 14 SANKTIONEN – UND NOCH IMMER KEIN ENDE? LEBENSVERSICHERUNGSREFORM- GESETZ (LVRG) BILANZOPTIMIERUNG DURCH FACTORING TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:

RVM Aktuell 03/2014

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Dieser Informationsdienst der RVM Gruppe dient Ihrer persönlichen Unterrichtung über Neuerungen aus den Bereichen Versicherung und Vorsorge / Kapitalanlage. Für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Ausarbeitung keine Gewähr übernommen werden. Über Anregungen, Hinweise oder den Wunsch nach weiteren Informationen freuen wir uns.

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Page 1: RVM Aktuell 03/2014

RVM-AKTUELL

> III/2014

> S. 10

> S. 04

> S. 14

SANKTIONEN – UND NOCH IMMER

KEIN ENDE?

LEBENSVERSICHERUNGSREFORM-

GESETZ (LVRG)

BILANZOPTIMIERUNG DURCH FACTORING

TOP-THEMEN DIESER AUSGABE:

Page 2: RVM Aktuell 03/2014

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EDITORIAL

THEMEN DIESER AUSGABE

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Editorial

RVM now on Facebook

Bilanzoptimierung durch Factoring

Das Stromausfallrisiko in Deutschland

Betriebssicherheitsverordnung

Sanktionen – und noch immer kein Ende?

Kfz-Versicherung: Glasschäden

Kidnap & Ransom (K&R)

Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG)

RVM – wir stellen uns vor

Rechnung online – Papier offline

Projekte der Weihnachtsspende 2013

RVM – in eigener Sache

Michael Friebe Erich Burth

Guten Tag, liebe Leserin,guten Tag, lieber Leser,

herzlich willkommen zur dritten Ausgabe von RVM-AKTUELL in

2014! Mit großem Elan hat unser Redaktionsteam wieder inter-

essante Artikel aus allen Bereichen rund um die Themen Versiche-

rungsschutz und Finanzen für Sie zusammengestellt; und natürlich

erfahren Sie auch, was sich bei RVM derzeit sonst »so tut«!

Besonders hinweisen wollen wir nochmals auf unser diesjähriges

Highlight: Beim RVM-FORUM am 08.10.2014 spricht Herr Joschka

Fischer, Bundesaußenminister und Vizekanzler unter Gerhard

Schröder, zum Thema »Deutschlands Rolle in Europa und der

Weltgemeinschaft: Früher und heute«! Die Veranstaltung findet ab

18.30 Uhr im Büro- und Schulungszentrum H3, Arbachtalstraße 6,

72800 Eningen u. A. statt. Anmelden können Sie sich gerne noch

per FAX +49 7121 923-247 oder schicken Sie eine E-Mail an Frau

Ute Zeile ([email protected]). Wir freuen uns auf Sie!

Schöne Herbsttage wünschen Ihnen

Page 3: RVM Aktuell 03/2014

RVM NOW ON FACEBOOK

So kennen Sie RVM: Immer dynamisch und innovativ – und das seit fast 30 Jahren! Um diesem Anspruch gerecht zu werden,

suchen wir stets motivierte und talentierte junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie zukünftige Auszubildende. Wie

kann diese Personengruppe heute besser angesprochen werden als über Facebook? Dieses größte soziale Netzwerk wird

täglich von über einer Milliarde Menschen genutzt. Ob zu Hause oder unterwegs, Facebook prägt den Alltag. Deshalb sind

auch wir zukünftig in diesem Medium präsent: RVM now on Facebook!

RVM-AKTUELL (V1)0914 03

Ihre Ansprechpartnerin:

Larissa Lang

Tel. +49 7121 923-147

[email protected]

Selbstverständlich finden Sie als Besu- wünschen viel Spaß beim Stöbern. Über

cher unserer Facebook-Seite interessante positiven Zuspruch und ein »Gefällt mir«

Informationen zu den Themen Versiche- auf unserer Seite freuen wir uns sehr. Auch

rungsschutz und Finanzen sowie die we- für Anregungen und Beiträge sind wir stets

sentlichen Zahlen und Fakten zu RVM. offen.

Wichtiger sind uns in diesem Zusammen-

hang jedoch die Menschen, die RVM aus-

machen. Fotos und Videos ergeben eine

persönliche Note.

Berichte über unsere zahlreichen Aktivi-

täten und Veranstaltungen zeigen, dass

wir ein attraktives Unternehmen sind.

Auch auf den persönlichen Kontakt und

Austausch mit Ihnen legen wir großen

Wert!

Das wollen wir besonders hervorheben:

Das Konzept und die Gestaltung der

Facebook-Seite wurde vom gesamten

RVM-Azubi-Team entwickelt und reali-

siert! Auch um die laufende Aktualisie-

rung kümmert sich diese Gruppe.

Nun sind Sie gefragt: Wir begrüßen Sie als

Besucher auf unserer Facebook-Seite und

Bei unserem Betriebsfest im Sommer auf

dem Übersberger Hof stellten wir unser

Projekt den RVM-lern vor. Alle waren

begeistert! Als Highlight des Abends

gingen wir mit unserer Facebook-Seite

online und unsere Geschäftsleitung mach-

te den ersten Post, um die Seite damit

einzuweihen. Passend zu diesem Event

ließen wir Facebook-T-Shirts anfertigen,

die auch unseren Geschäftsführern Erich

Burth und Michael Friebe gut standen

(siehe Foto).

Das gesamte Azubi-Team von RVM

topazubis

!Now on

Page 4: RVM Aktuell 03/2014

BILANZOPTIMIERUNG DURCH FACTORING

In Zeiten von Basel III und der deutlich restriktiveren Kreditvergabepraxis der Banken kommt der Optimierung der

ratingrelevanten Faktoren in der Bilanz eine erhöhte Bedeutung zu.

04

Vorteile des Factoring zur Verbesserung der

Bilanz

Rechnungen werden sofort ausgeglichen,

die Bargeldreserven steigen an. Die zur

Verfügung stehenden Mittel können zur

Tilgung von Verbindlichkeiten eingesetzt

werden. Lieferantenkredite sind nicht

mehr nötig, dafür können Skonti in

Anspruch genommen werden. Der Verwal-

tungsaufwand sinkt, weil das Factoring-

Institut den Forderungseinzug über-

nimmt. Mit dem Forderungsankauf über-

nimmt der Factor für das Unternehmen im

Rahmen des im Vertrag festgehaltenen

Limits auch das komplette Ausfallrisiko.

Damit sorgt der Factor nicht nur für rasche

Liquidität, sondern schützt das Unterneh-

men auch nachhaltig vor Forderungs-

ausfällen.

Und letztlich ist die Auseinandersetzung

des Unternehmers mit alternativen Finan-

zierungsinstrumenten und die Umsetzung

der erkannten Vorteile wiederum eine

Managementleistung, die sich positiv auf

die »soft-facts« auswirkt.

Schritte zum Factoring – so funktioniert es!

�Zunächst erfolgt eine Bedarfsanalyse

vor Ort. In diesem Gespräch wird ge-

meinsam erörtert, ob Factoring für das

Unternehmen geeignet ist.

�Nach Einblick in das Unternehmen ein-

schließlich der Abnehmerstruktur er-

folgt die Ausarbeitung eines indivi-

duellen Angebotes.

Die Banken sorgen dafür, dass sich der

Mittelstand um seine Bilanzstruktur mehr

Gedanken machen muss. Vor allem eine

hohe Eigenkapitalquote trägt dazu bei,

dass das Zahlenwerk im rechten Licht er-

scheint. Auch wenn in den letzten Jahren

in der einschlägigen Fachliteratur in viel-

facher Weise die sogenannten »soft facts«

beleuchtet und diskutiert wurden, so sind

doch die klassischen »hard-facts« nach

wie vor wesentlicher Bestandteil des

Ratingprozesses. Hier sind neben den Er-

tragsstrukturkennziffern auch Bilanz- und

Liquiditätskennziffern zu nennen. Zur Ver-

besserung dieser »hard-facts« trägt Fac-

toring in ganz erheblichem Maße bei.

Liquiditätsbeschaffung durch Factoring

ist schon seit vielen Jahren ein alternatives

Finanzierungsinstrument zur klassischen

Bankfinanzierung. Factoring lässt sich von

Unternehmen jeder Größenordnung in An-

spruch nehmen. Neben der Liquiditätsbe-

schaffung erzielt ein Unternehmen durch

den laufenden Forderungsverkauf weitere

positive Effekte. So nutzen viele Unterneh-

men das Factoring auch vorrangig dazu, um

ihre Bilanzkennziffern zu verbessern. Der

Forderungsverkauf sorgt für eine erhöhte

Eigenkapitalquote und verkürzt die Bilanz-

summe. Dies führt zu einem besseren

Rating. Das verbesserte Rating stärkt die

Verhandlungsposition bei der Beantragung

eines Kredites. So werden Kredite mit

einem guten Rating leichter bewilligt und

können zu günstigeren Konditionen ver-

einbart werden. Eine verbesserte Bilanz

wird sich auch in den Verhandlungen mit

neuen Lieferanten positiv auswirken.

Page 5: RVM Aktuell 03/2014

RVM-AKTUELL (V1)0914 05

�Nach Besprechung des Angebotes wird

ein Factoring-Vertrag abgeschlossen.

Die Mindestlaufzeit beträgt in der Regel

ein Jahr.

�Jeder Abnehmer erhält ein Kreditlimit,

das sich an der maximalen Forderungs-

höhe orientiert.

�Das Unternehmen informiert seine Kun-

den, dass auf Factoring umgestellt

wurde, um noch wirtschaftlicher arbei-

ten zu können. Die Kunden zahlen zu-

künftig direkt an die Factoring-Gesell-

schaft.

�Das Unternehmen stellt der Factoring-

Gesellschaft laufend Kopien der Rech-

nungen zur Verfügung oder übermittelt

die Rechnungsdaten online per gesich-

erter Datenübertragung.

�Die Factoring-Gesellschaft kauft die

Forderungen im Rahmen des maximal

vereinbarten Limits an und zahlt täglich

bis zu 90% des Rechnungsbetrages an

das Unternehmen aus. Der Einbehalt

dient zunächst als Sicherheit für Skon-

toabzüge und/oder andere Zahlungs-

kürzungen.

�Nach vollständiger Bezahlung der

Rechnung durch den Abnehmer zahlt

die Factoring-Gesellschaft den Sicher-

heitseinbehalt aus – spätestens jedoch

nach 120 Tagen – selbst wenn der

Abnehmer nicht gezahlt hat.

�Für das Unternehmen fällt eine Fac-

toringgebühr bezogen auf den Umsatz

sowie ein marktüblicher Kontokorrent-

zins für die Vorfinanzierung an.

Unternehmen können die Factoringkos-

ten minimieren oder sogar einspielen und

einen Zusatzertrag erwirtschaften, wenn spräch. Im Gegenteil: Factoring dient als

sie clever vorgehen: Durch verbesserte Argument für bessere Kreditkonditionen.

Einkaufskonditionen, Umsatz- und Er- Außerdem ist ein Unternehmen in der

tragswachstum und geringere Kredit- Lage, die Finanzierung auf mehrere Beine

kosten. Da verkaufte Forderungen nicht zu stellen. So steigt die Sicherheit bei

bilanziert werden müssen, verbessert sich besseren Entwicklungschancen.

die Eigenkapitalquote, sofern der Kapital-

zufluss genutzt wird, um Verbindlich- Ist diese Lösung interessant für Sie? Für

keiten zu tilgen. weiteren Beratungsbedarf stehen Ihnen

unsere Experten gerne zur Verfügung.

Fazit

Mit Factoring gehören die Vorgaben durch

Basel ll und Basel lll nicht mehr zum

Schreckensszenario in einem Bankge-

Bestellu

ng

Bonitätsprüfung

Factoring-nutzer

Factoring-unternehmen

Kunde

Verkauf der Forderung

Überweist das Geld

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4

BILANZOPTIMIERUNG DURCH FACTORING

Ihr Ansprechpartner:

Rudi Brunner

Tel. +49 7121 923-116

[email protected]

Ablauf von Factoring

Page 6: RVM Aktuell 03/2014

06

DAS STROMAUSFALLRISIKO IN DEUTSCHLAND

Wo stehen wir aktuell? Worin liegt die Gefahr?Jedoch gibt es Unterschiede. Dem

Millennium-Bug wurde durch milliarden-

Der Zeitplan ist im Verzug. Gut die Hälfte An manchen Tagen wird mittlerweile mehr schwere Ersatzinvestitionen weltweit ge-

der betroffenen Photovoltaik-Anlagen be- Energie ins Netz gepumpt, als von rade noch rechtzeitig der Wind aus den

nötigt noch ein Update. Laut der Agentur Industrie und Bevölkerung abgenommen Segeln genommen. Dagegen sind die er-

für Erneuerbare Energien ist insbeson- werden kann. Die Sonne scheint eben, forderlichen 180 Mio. EUR zur Eliminie-

dere die Nachrüstung der rund 90.000 wann sie will. In solchen Fällen steigt die rung des 50,2 Hertz-Problems längst

mittelgroßen Anlagen zwischen 30 und Netzfrequenz langsam aber stetig an. noch nicht in dem Maße verbaut, dass

100 kWp, die schon bis Ende Mai 2014 Kann dem nicht rechtzeitig entgegen-man von Entwarnung sprechen könnte.

abgeschlossen sein sollte, noch nicht gewirkt werden (z. B. durch Fernabschal-

vollständig erfolgt. Diese Gruppe stellt tung von Energieerzeugern), könnte die Die enorme Zahl der umzurüstenden An-

aber, zusammen mit den kleineren älteren Frequenz die kritische Marke von 50,2 lagen (rund 400.000 alleine in Deutsch-

Anlagen (<10 kWp), die mangels poli- Hertz überschreiten. Und genau bei 50,2 land) ließ von vornherein Zweifel daran

tischer Durchsetzbarkeit nicht umgerüs- Hertz schalten sich dann alle nicht aufkommen, ob diese Herkulesaufgabe

tet werden müssen, die größte Bedrohung umgerüsteten Photovoltaik-Anlagen kon-bis zum Ende des Jahres 2014 bewältigt

für die Netzstabilität dar. struktiv bedingt schlagartig ab. Das wäre werden könnte.

Kennen Sie noch den »Millennium-Bug«? Obwohl schon 14 Jahre alt, ist der Begriff geläufiger, als das aktuellere »50,2

Hertz-Problem«, das den Selbstabschaltungsmechanismus für ältere Photovoltaik-Anlagen bei Überschreiten einer

Frequenz von 50,2 Hertz beschreibt. Es geht bei beiden Phänomenen in deren Folge um das gleiche Szenario: Den

vollständigen, großflächigen und lang anhaltenden Stromausfall – auch »Blackout« genannt.

Page 7: RVM Aktuell 03/2014

RVM-AKTUELL (V1)0914 07

Ihr Ansprechpartner:

Rüdiger Holzmann

Tel. +49 7121 923-243

[email protected]

etwa so, als würde man zwei unter Volllast aber eben nur stundenweise, bei strahlen- abwurf erreicht ist. Das alles muss natür-

laufende Atomkraftwerke von einer Se- dem Sonnenschein und optimalem Wind. lich sehr schnell gehen, eine entsprechen-

kunde auf die andere vom Netz nehmen. Für die restliche Zeit werden konven- de Vorwarnung an die betroffenen Ver-

Auch das beste Netzmanagement könnte tionelle Großkraftwerke benötigt und braucher ist kaum möglich und in dem

die daraus resultierenden Schwankungen deren Leistungsabgabe lässt sich nur mit Prozess auch nicht vorgesehen.

nicht mehr ausgleichen – das gesamte mehrtägiger Vorlaufzeit zu- oder ab-

Übertragungsnetz würde höchstwahr- schalten. Versicherbar oder nicht?

scheinlich kollabieren. In der jüngsten

Vergangenheit gab es schon einige solcher Darum muss im Voraus sehr genau Unternehmer, denen die Aussicht auf bis

Tage, die von der Bundesnetzagentur als prognostiziert werden, wieviel konventio- zu 2 ½ Tage ohne Strom gewisse

diesbezüglich »kritisch« bezeichnet wur- nelle Energie an welchem Tag zu welcher Bauchschmerzen bereiten, können sich

den. Teilweise musste das gesamte zur Uhrzeit zusätzlich zum grünen Strom gegen derartige Versorgungsunterbrech-

Verfügung stehende Abschaltpotenzial gebraucht wird. Der grüne Strom hat ungen versichern – von anderen vorbeu-

(die sogenannte »negative Regelenergie«) Vorrang, dem konventionellen Erzeuger genden Maßnahmen einmal ganz abge-

in Anspruch genommen werden, um die kommt nur noch die Rolle des Lücken- sehen.

Netzfrequenz unter dem kritischen Wert füllers zu.

Der Versicherungsschutz wird mittels zu halten.

Wenn aber die Prognose nicht stimmt, weil ergänzender Klausel zu bestehenden

Doch wie sagt der Kölner so treffend: »Et zum Beispiel starker Schneefall mehr Schaden-Versicherungen dargestellt. So

hätt noch immer jut jejange«. Die Um- Solar-Module als erwartet in den Dorn- können nicht nur die reinen Ertragsaus-

bauarbeiten verzögern sich zwar (leider röschenschlaf schickt, können kurzfristig fallschäden, sondern auch die nach dem

auch noch über den Winter 2014/2015 Lücken zwischen benötigter und zur Stromausfall zurückbleibenden Sach- und

hinaus), aber die Bundesnetzagentur ist Verfügung stehender Leistung in der Verderbschäden (zum Beispiel erstarrte

nach eigener Aussage bestens auf alle Größenordnung von mehreren Kernkraft- Metallschmelzen, aufgetautes Kühlgut)

Eventualitäten vorbereitet. Zumindest werken entstehen. Gelingt es dann nicht, versichert werden. Der übliche Ausschluss

trainieren die Netzbetreiber schon seit schnellstmöglich zusätzliche Leistung von für Schäden »durch geplante Abschaltun-

Anfang 2013 die erforderlichen Schaltvor- irgendwoher aufzutreiben, kann das kom- gen« sollte allerdings – angesichts des

gänge, um nach einem bundesweiten plette Netz zusammenbrechen. Kaskaden-Prozedere – dringend abbedun-

Blackout die Energieversorgung schnellst- gen werden.

Um den daraus resultierenden »Blackout« möglich wieder hochzufahren. Die Best-

zu vermeiden, ist vom Übertragungsnetz- Haben Sie Absicherungsbedarf? Ein indi-zeiten sollen schon bei unter 60 Stunden

betreiber gemäß EnWG unverzüglich die viduelles Angebot erhalten Sie von uns.liegen.

sogenannte »Kaskade« in Gang zu setzen.

Der zu hohe Leistungsbezug wird auf seine Die Kaskade des Energiewirtschaftsge-

Verteilnetzbetreiber umgelegt, die ihrer-setzes (EnWG)

seits die Anteile auf ihre untergelagerten

Netzbetreiber aufteilen bis am Ende die Nicht nur ein Stromüberangebot kann die

lokalen Netzbetreiber die Beträge auf die Versorgungssicherheit bedrohen – der

Verbraucher (Stadtgebiete, Industriezen-plötzliche Mangel an regenerativer Energie

tren, einzelne Großabnehmer) umlegen ist nicht minder gefährlich. Zwar ist be-

müssen. Diese werden dann der Reihe reits genügend regenerative Leistung

nach abgeschaltet bis der vom übergeord-installiert, um fast die gesamte Bundesre-

neten Netzbetreiber verlangte Leistungs-publik mit grünem Strom zu versorgen,

DAS STROMAUSFALLRISIKO IN DEUTSCHLAND

Page 8: RVM Aktuell 03/2014

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BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG

Bereits seit 2002 ist die sehr komplexe Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Diese Verordnung regelt

Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, an den betrieblichen Explosionsschutz und an den

Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.

Bis 2002 gab es je Anlage oder Arbeits- erkennen. Flüssigkeiten der ehemaligen

mittel eine eigene Rechtsvorschrift, in VbF-Klasse AII sind nur noch durch den R-

welcher Beschaffenheit, Betrieb und Satz R 10 (entzündlich) und nicht mehr

Prüfungen geregelt waren. Mit der durch ein Symbol auf dem Behälter zu

BetrSichV wurden die bisherigen Vor- erkennen. Flüssigkeiten der ehemaligen

schriften und Detailregelungen nunmehr VbF-Klasse AIII sind nicht mehr leicht

in einer einzigen Vorschrift zusammen- identifizierbar, es sei denn, der Flamm-

gefasst. Hierdurch ergeben sich für punkt ist aus dem Sicherheitsdatenblatt

Unternehmen allerdings erhöhte Anfor- bekannt.

derungen an die Eigenverantwortung, da

Welche Unternehmen sind von der Verord-an Stelle starrer Regeln nun flexible,

nung betroffen?allgemein gültige Grundvorschriften tre-

ten. Arbeitgeber und Betreiber tragen die

Verantwortung für die Umsetzung der Grundsätzlich sind alle Unternehmen

BetrSichV, wobei ihnen viel Gestaltungs- betroffen, die Beschäftigten Arbeitsmittel

und Ermessensspielraum eingeräumt zur Verfügung stellen. Die Verordnung gilt

wird. Dies führt allerdings gerade bei unabhängig der Größe des Unternehmens.

kleineren und mittelständischen Unter- Das Spektrum der Arbeitsmittel reicht

nehmen zu gewissen Unsicherheiten. hierbei vom Bleistift bis hin zur Produk-

tionsstraße.

Welche Vorschriften und Verordnungen

wurden abgelöst? Wie ist der Explosionsschutz innerhalb der

BetrSichV geregelt?

In den Jahren 2002 und 2003 wurden

Sofern sich bei der Gefährdungsbeurtei-zahlreiche Verordnungen, wie die Ver-

lung ergibt, dass eine gefährliche explo-ordnung über brennbare Flüssigkeiten

sionsfähige Atmosphäre auftreten kann, (VbF), die Dampfkesselverordnung, die

besteht die Pflicht zur Erstellung und Verordnung über elektrische Anlagen in

Fortschreibung eines Explosionsschutz-explosionsgefährdeten Bereichen sowie

dokumentes. Eine gefährliche explosions-diverse weitere Vorschriften außer Kraft

fähige Atmosphäre besteht dann, wenn gesetzt beziehungsweise abgelöst. Durch

diese in einer solchen Menge auftritt, dass den Wegfall der Verordnung über brenn-

besondere Schutzmaßnahmen für das Auf-bare Flüssigkeiten (VbF) sind auch die

rechterhalten des Schutzes von Sicherheit bisherigen Gefahrenklassen AI, AII, AIII

und Gesundheit der Arbeitnehmer oder und B entfallen. An ihre Stelle treten die

anderer Personen erforderlich werden. Da-flammpunktbereichsabhängigen Be-

zu gehören Lackierkabinen, ebenso Fut-zeichnungen der Gefahrstoffverordnung.

tersilos oder Kläranlagen. Das zu erstel-Stoffe der ehemaligen VbF-Klasse AI sind

lende Explosionsschutzdokument mussnur noch an dem Gefahrensymbol F zu

Page 9: RVM Aktuell 03/2014

RVM-AKTUELL (V1)0914 09

Für diese Anlagen gelten besondere

Bestimmungen. Sie müssen nach dem

Stand der Technik montiert, installiert und

betrieben werden. Einige dürfen erst mit

Genehmigung beziehungsweise Erlaubnis

der zuständigen Behörden errichtet und

betrieben werden.

Wie sind die Prüfpflichten und Prüffristen

geregelt?

Die Fristen zur Prüfung von Arbeitsmitteln

sind nun nicht mehr gesetzlich festgelegt,

sondern müssen von den Unternehmen

selbst auf Basis der Gefährdungsbe-

urteilung bestimmt und ermittelt werden.

Das Unternehmen muss daher selbst

wissen, wann welche Anlage, nach wel-

chen Regelwerken, durch wen und wie

dokumentiert, zu prüfen ist.

Praktische Anhaltspunkte für den Arbeit-

geber, die Prüffristen, Tiefe der Prüfung

und die Qualifikation der befähigten

Person, finden sich nicht in der BetrSichV

sondern in den technischen Regelwerken.

Welches Vorgehen kann zur Umsetzung der

Pflichten der BetrSichV praktiziert werden?

· Systematische Erfassung der Arbeits-

mittel anhand Inventarlisten und Prüf-

büchern und Klassifizierung nach Ge-

fährdungspotenzial inklusive Ermitt-

lung der überwachungsbedürftigen

Anlagen

· Beschaffung von Informationsmaterial

zu den Arbeitsmitteln (Bedienungs-

anleitungen, Wartungspläne, Prüfinter-

valle, gegebenenfalls Fachzeitschriften,

Schulungen, Erfahrungsaustausch)

· Zusammenstellung des speziellen Re-

gelwerks zu den Arbeitsmitteln

· Erstellung eines Termin- und Maßnah-

menplans mit Prioritätenliste.

Fazit

Bei der Betriebssicherheitsverordnung

handelt es sich um eine Rechtsverein-

fachung im Bereich der Sicherheit und des

Gesundheitsschutzes bei der Bereit-

stellung von Arbeitsmitteln und deren

Benutzung bei der Arbeit.

Nachdem es sich hierbei um eine

gesetzliche Verordnung handelt und die

Einhaltung der gesetzlichen, behördlichen

Vorschriften auch eine versicherungs-

vertragliche Grundlage darstellt, ist eine

saubere Durchführung und Dokumen-

tation unerlässlich.

· die Analyse der Anlage,

· einen strukturierten Prüfplan,

· Maßnahmen zum Schutz vor Explosio-

nen sowie

· Nachweise zur Schulung des Personals

beinhalten. Explosionszonen müssen fest-

gelegt und Schutzmaßnahmen gegen alle

Zündquellen (nicht nur gegen elektrische)

getroffen werden. Die Prüfungen in ex-

plosionsgefährdeten Bereichen dürfen nur

von befähigten Personen durchgeführt

werden, die von der zuständigen Behörde

anerkannt sind.

Was sind überwachungsbedürftige Anlagen

und was muss hierbei beachtet werden?

Überwachungsbedürftige Anlagen sind

beispielsweise:

�Dampfkesselanlagen, Druckbehälter-

anlagen, Füllanlagen, Leitungen unter

innerem Überdruck für gefährliche Me-

dien,

�Aufzugsanlagen,

�Anlagen in explosionsgefährdeten Be-

reichen (z. B. Lackierkabine, Zuckersilo,

Faulturm eines Klärwerks),

�Lageranlagen mit einem Gesamtraum-

inhalt von mehr als 10.000 Litern für

entzündliche, leichtentzündliche und

hochentzündliche Flüssigkeiten,

�Füll-/Entleerstellen mit einer Umschlag-

kapazität von mehr als 1.000 l/h für

entzündliche, leichtentzündliche oder

hochentzündliche Flüssigkeiten,

�Tankstellen und Flugfeldbetankungs-

anlagen.

Ihr Ansprechpartner:

Joachim Roth

Tel. +49 7121 923-273

[email protected]

BETRIEBSSICHERHEITSVERORDNUNG

Page 10: RVM Aktuell 03/2014

SANKTIONEN – UND NOCH IMMER KEIN ENDE?

Sicherlich ist Ihnen der Artikel »Die Iran-Sanktionen der EU und die Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz« aus

RVM-AKTUELL II/2011 noch gegenwärtig. Richtig, hier ging es unter anderem darum, dass kein Versicherungsschutz

besteht (gleichgültig ob im Rahmen Ihrer Betriebs-Haftpflicht-, Sach-, Transport-, Verkehrshaftungs- oder sonstigen

Versicherungen), wenn Sie gegen Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-Sanktionen der Europäischen Union (EU) oder der

Bundesrepublik Deutschland (Hinweis: § 134 BGB) verstoßen.

10

/commercial/archive/newsletter-

commercial-juli-2010/us-

reexportkontrolle.htmlhttp://www.treasury.gov/resource-

center/sanctions/Pages/default.aspxwww.bis.doc.gov/index.php/the-denied-

persons-list

Die Problematik

»Ja, das ist mir bekannt und ich halte

mich auch an die erweiterten Sanktionen

und Vorschriften der USA, da ich nach wie

vor Geschäfte unter anderem mit den USA

tätige und vor allem selbst nicht auf einer

blacklist stehen beziehungsweise mich

Strafzahlungen aussetzen möchte«

Spätestens ab jetzt kommen Sie jedoch in

einen Interessenkonflikt. Denn § 7 der

Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ver-

bietet die Abgabe von Erklärungen im

Außenwirtschaftsverkehr, durch die sich

ein Inländer an einem Boykott gegen

einen anderen Staat beteiligt.

Unzulässig sind danach grundsätzlich

Erklärungen von Inländern, die ausdrück-

lich auf ein Land, einen Boykott oder eine

blacklist Bezug nehmen.

Etwas anderes gilt nur, als die Vereinten

Nationen, die Europäische Union oder

Deutschland Sanktionen gegen das be-

treffende Land verhängt haben. Im

Übrigen kann ein Verstoß gegen dieses

Verbot mit einer Geldbuße von bis zu

500.000 EUR geahndet werden.

auf eine blacklist gesetzt. Zugleich tritt ein

Versicherungsschaden in Millionenhöhe

ein. Bei Geltung der GDV-Klausel ändert

sich zwar nichts daran, dass Ihr Un-

ternehmen aufgrund Ihres »Paria-Status«

(blacklist) de facto operativ keine Ge-

schäfte mehr tätigen kann und damit als

aktiver (»werbender«) Betrieb nicht mehr

aufrecht zu erhalten ist – Sie können aber

das Unternehmen auflösen/liquidieren

und da macht es schon einen Unterschied,

ob die Versicherungssumme im Betriebs-

vermögen vorhanden ist und an die Gesell-

schafter verteilt werden kann oder eben

nicht.

Worin liegt dieser erhebliche Unterschied

zu der GDV-Klausel? Diese Klauseln

beziehen sich nicht nur auf die Sank-

tionen der EU und Deutschland, sondern

vielmehr auf alle Sanktionen, die ein Staat

gegen einen anderen Staat erlassen hat.

Sanktionslisten

Wissen Sie, um welche Sanktionen es sich

hier handelt und wo Sie diese nachlesen

können? Alleine um die durch die USA

verhängten Sanktionen, Vorschriften und

Verordnungen befolgen zu können, be-

nötigen Sie eine entsprechende Soft-

warelösung oder Sie müssen in mühsamer

Arbeit die einschlägigen Internetseiten

durchforsten. Beispielhaft können nach-

folgende Links Hilfe leisten:

www.sanktionslisten.de/index.php/listenwww.aeb.de/de/xpress/compliance/

sanktionslisten.phpwww.finanz-sanktionsliste.dehttp://www.taylorwessing.com/newsletter/

Sanktionsklauseln

Aus diesem Grunde hatte der Gesamt-

verband der Deutschen Versicherungs-

wirtschaft e.V. (GDV) eine unverbindliche

Sanktionsklausel zur Klarstellung veröf-

fentlicht, die zwischenzeitlich von allen

deutschen Versicherern und auch Ihren

Versicherungsverträgen zu Grunde gelegt

wurde beziehungsweise wird.

Nachdem die Globalisierung immer weiter

fortschreitet und auch vor der Versiche-

rungswirtschaft nicht Halt macht, fließen

zwischenzeitlich Sanktionsklauseln aus

dem englischen und vor allem dem US-

amerikanischem Versicherungsmarkt in

Deutschland in die Versicherungsverträ-

ge ein.

Der gravierende Unterschied zur GDV-

Klausel ist, dass diese Klauseln um ein

vielfaches weitergehender sind als die

GDV-Klausel und somit Ihren Versiche-

rungsschutz massiv einschränken können,

wie beispielhaft:

· Schiff mit Ihrer Ladung strandet oder

erklärt Havarie-Grosse vor einem Land,

gegen das seitens der USA oder einem

anderen Land eine Sanktion verhängt

wurde -> keine Schadenregulierung!

· Sie liefern an ein Land, gegen das

seitens der USA eine Sanktion verhängt

wurde, und die Lieferung kommt zu

Schaden -> keine Schadenregulierung!

· Sie handeln im Einklang mit deutschen

und europäischen Rechtsvorschriften,

verstoßen aber gegen US-Bestimmun-

gen und werden von den US-Behörden

Page 11: RVM Aktuell 03/2014

RVM-AKTUELL (V1)0914 11

Ihr Ansprechpartner:Sven-Stephen PetersmarckTel. +49 7121 [email protected]

Der Grund für dieses Verbot ist, dass über diese Problemstellung von Ihrem

solche Boykotterklärungen den von Versicherer oder Makler aufgeklärt wurden

Deutschland ausgehenden freien Außen- und Sie hierin keine Nachteile ersehen

wirtschaftsverkehr erheblich beeinträch- können, besteht für Sie kein Hand-

tigen können. Daraus können außenwirt- lungsbedarf. Anderenfalls wenden Sie

schaftliche Nachteile für Deutschland sich gerne an uns – wir unterstützen Sie!

erwachsen. Zudem ist es mit der Sou-

veränität der Bundesrepublik Deutsch- Für Sie als RVM-Kunde haben wir bereits

land nicht vereinbar, einseitig erlassene eine Lösung erarbeitet: Ihr RVM-Kunden-

Rechtsakte eines anderen Staates als in betreuer meldet sich wegen der weiteren

Deutschland verbindlich gelten zu lassen. Vorgehensweise in den nächsten Tagen bei

Auf europäischer Ebene verfolgt die Ver- Ihnen!

ordnung (EG) Nr. 2271/96 des Rates vom

22. November 1996 ebenfalls das Ziel,

einer extraterritorialen Anwendung von

Rechtsakten eines Drittstaates entgegen-

zuwirken.

Das Bundesministerium für Wirtschaft

und Energie (BMWi) hat diesbezüglich mit

Schreiben vom 08.08.2014 gegenüber

dem GDV Stellung bezogen und klar

gemacht, dass ausschließlich die vom

GDV entworfene Sanktionsklausel derzeit

rechtlich haltbar ist, so lange keine

abweichenden Einschätzungen der zu-

ständigen (Straf-)Verfolgungsbehörden

und Gerichte vorliegen.

Problematisch sind somit nun alle Ver-

sicherungsverträge bei denen die GDV-

Klausel nicht zugrunde gelegt wurde. Dies

dürften hauptsächlich Versicherungs-

verträge sein, bei denen ein englischer

oder amerikanischer Versicherer und/oder

Versicherungsmakler dahinter steht, da

diese auf Grund ihrer Herkunft gezwun-

genermaßen die erweiterten Sanktions-

klauseln verwenden müssen. Sofern Sie

SANKTIONEN – UND NOCH IMMER KEIN ENDE?

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KFZ-VERSICHERUNG: GLASSCHÄDEN

Wir haben hier für Sie die wichtigsten Fakten zum Thema »Regulierung von Glasschäden im Bereich der Kraft-

fahrzeugversicherung« zusammengestellt.

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Die Entstehung eines Glasschadens sitzen bleibt, weshalb eine sehr hohe einzubauen, muss bei vielen Versicherern

Selbstbeteiligung in der Teilkaskover- keine Selbstbeteiligung tragen. Die Harz-

Ein Glasschaden ist grundsätzlich jede sicherung selten zu empfehlen ist. Behandlung ist mit etwa 100 EUR

Beschädigung am Fahrzeug, die durch den deutlich billiger als eine neue Scheibe.

Bruch einer Scheibe entstanden ist. Im Exkurs zur Regulierungspraxis Die Hoffnung der Versicherer hat sich

Allgemeinen entsteht ein solcher Schaden jedoch nicht erfüllt, auf diese Weise die Bislang ist es so, dass bei einer Reparatur durch Unfall, Steinschlag oder Hagel. Ausgaben insgesamt senken zu können. durch Auffüllen von Harzen der volle

Betrag, entweder netto oder brutto, ge-Wer reguliert den Glasschaden? Die Versicherer haben Partnerwerkstätten, zahlt wurde, ohne die Selbstbeteiligung zu bei denen die Rechnungen anerkannt

Die Schadensregulierung bei einem Glas- berücksichtigen. Allerdings wollen die werden und ohne Abzüge, die sonst dem schaden durch Hagel/Steinschlag erfolgt großen deutschen Versicherer nach meh- Kunden berechnet würden, reguliert in der Regel durch den Teilkaskover- reren Berichten in der Fachpresse versu- werden. Die Listen dieser Partnerwerk-sicherer. Entsteht der Schaden durch ei- chen, die immensen Kosten für diese stätten sind, je nach Versicherer, noch in nen Unfall, den der Versicherungsnehmer »Ausbesserungen« am Glas einzudäm- der Entstehungsphase. Zur Sicherheit nicht verschulden hat, muss die KFZ- men. Auslöser der Überlegungen seien kann man daher im Moment nur Haftpflichtversicherung des Unfallverur- kräftig gestiegene Ausgaben für diese Art empfehlen, über uns oder direkt beim sachers (Gegner) für die Regulierung ein- von Glasschäden. Glasschadenservice der eigenen Versiche-treten. rung nachzufragen, welche Werkstatt

Nach Angaben des Gesamtverbandes der anerkannt wird.Selbstbeteiligung beachten deutschen Versicherungswirtschaft mach-

ten diese zahlenmäßig drei Viertel aller Beim Abschluss einer KFZ-Kaskover- gemeldeten Kaskofälle aus. Die Versiche-sicherung sollte der Tarif im Hinblick auf rungsbranche kostete diese Glasschäden die Deckung von Glasschäden genau zuletzt 1,3 Milliarden EUR pro Jahr. Der überprüft werden. Grund hierfür ist, dass Hintergrund: Wer bisher einen kleinen der Versicherungsnehmer bei einer hohen Sprung in der Scheibe mit Spezialharz Selbstbeteiligung oftmals auf den Kosten ausbessern lässt, statt eine neue Scheibe

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Martina Hackenberg

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RVM-AKTUELL (V1)0914 13

In de facto-Bürgerkriegsländern wie tumsraten. Nigeria, dessen Wachstums- Verbrechen ist durch eine K&R - Police in

Libyen oder dem Irak kämpfen verschie- rate zuletzt bei knapp über 6 % lag, ist sogenannten Cyber-Klauseln gedeckt.

dene Interessensgruppen um die Vorherr- dabei exemplarisch für den Ursprung der

Prävention und prompte Reaktion durch K&R schaft im Land. Es ist ein Irrglaube zu Probleme vor Ort. Trotz der erheblichen

- Policenmeinen, dass ein Bürgerkrieg nur politi- Wachstumsrate leben 60 % der Einwoh-

sche Opfer kennt. Personen aus dem ner in extremer Armut und von weniger als

privaten Bereich, insbesondere von aus- 1,25 USD pro Tag. Korruption steht an der Vorsorgen können Unternehmen, indem

ländischen Unternehmen sind “attrak- Tagesordnung und Nigeria auf Platz 144 sie sogenannte Kidnap and Ransom

tive“ Opfer. Mit den Lösegeldern lassen von 177 Ländern im Korruptionsranking (K&R) Versicherungen abschließen. Da-

sich Waffen organisieren und Macht von Transparency International. Dies durch werden Löse- oder Erpressungs-

erkaufen. erklärt nicht nur den Zulauf zu den ver- gelder, Lohnfortzahlungen etc. abgedeckt

schiedenen Terrororganisationen, sondern und – nicht weniger wichtig – der gesamte

Dass ein Bürgerkrieg auch in Europa und auch die Anzahl der Entführungen im Vorfall durch einen erfahrenen Krisen-

damit in unmittelbaren Nähe ausbrechen Land. berater professionell betreut. Zu guter

kann, zeigt das Beispiel der Ukraine. Letzt werden die Kunden in einem prä-

Cyber-Kriminalität führt zu neuen Arten der Amnesty International berichtet auch hier ventiven Training auf den Ernstfall vor-

Erpressungvon mehreren Vorfällen, in denen Perso- bereitet. So können Sie bereits vor dem

nen von den pro-russischen Separatisten Schadenfall vom Versicherungsschutz

zur Erpressung von Lösegeld entführt Auch im Internet ist die Erpressung von einer solchen Police profitieren.

wurden. Lösegeld kein neues Feld mehr. Krimi-

nelle Hacker verseuchen Computer von

Wirtschaftswachstum lockt – Gefahr bleibt Firmen oder Privatpersonen mit Trojanern

bestehen oder ähnlichen Viren, die ihnen erlauben,

Zugriff auf die Daten zu haben und diese

Ein anderes, weniger offensichtliches nach Belieben zu manipulieren. Im

Risiko bilden die aufstrebenden Schwel- Folgenden wird dem Opfer eine Forderung

lenländer. Nigeria, Brasilien, Mexiko aufgegeben, die zu zahlen ist, um die

locken allesamt mit rasanten Wachs- Tätigkeit einzustellen. Auch diese Art der

KIDNAP & RANSOM (K&R)

Ihr Ansprechpartner:

Thomas Kalbacher

Tel. +49 7121 923-124

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Das Risiko, Opfer einer Entführung zu werden, steigt weltweit. In Deutschland bleiben die Entführungsfälle zur Erpressung

von Lösegeld mit etwa 90 Fällen pro Jahr laut polizeilicher Kriminalstatistik zwar auf stabilem Niveau. In den bekannten

Krisenherden werden die Menschen jedoch immer häufiger zu Opfern. Ohne die richtigen Vorkehrungen kann ein

Engagement in den attraktiven, wachstumsversprechenden Märkten daher schnell zur “Milchmädchen“-Rechnung werden.

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LEBENSVERSICHERUNGSREFORMGESETZ (LVRG)

Mit der am 06.08.2014 vollzogenen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das LVRG in Kraft. Ziel des Reformpaketes

ist es, in der aktuell anhaltenden Niedrigzinsphase die Lebens- und Rentenversicherung zu stärken und eine faire Verteilung

von Überschüssen zwischen den Kunden sicherzustellen.

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Neuordnung der Beteiligung an stillen Reser- Gesellschaft zu Gesellschaft unterschied-

ven (Bewertungsreserven) lich sein. Losgelöst davon gibt es aber eine

Reihe von Aspekten die gegen eine Stille Reserven der Kapitalanlagen ent- vorzeitige Kündigung sprechen und die stehen, wenn der Marktwert einer vor einer Aktion bedacht werden sollten:Kapitalanlage über dem Buchwert liegt.

�Befindet sich der Vertrag nicht nahe Seit 2008 ist gesetzlich geregelt, dass bei

dem eigentlichen Vertragsende, verliert vorzeitigen und regulären Vertragsbe-man eventuell den Anspruch auf die endigungen der Versicherte zur Hälfte an Schlussgewinnbeteiligung. Des Wei-diesen Bewertungsreserven zu beteiligen teren könnten diese Verträge darüber ist. hinaus mit Stornokosten belastet wer-

den.Die bisherige Gesetzeslage bewirkt in der �Meist besteht nicht die Möglichkeit, das aktuellen Niedrigzinsphase insofern einen

freiwerdende Geld im aktuellen Markt-Substanzverlust der Lebensversicherer umfeld zu mindestens gleichen Kon-und geht zu Lasten der Versiche-ditionen bei gleichwertigem Risiko-rungsgemeinschaft, da genau die Wert-profil anzulegen. Dies gilt insbesondere papiere (festverzinsliche mit höchster für ältere Verträge, die teilweise sogar Bonität und langer Laufzeit) zu verkaufen noch eine Garantieverzinsung von bis zu wären, die der Lebensversicherer für die 4% vorsehen.Bedeckung der Garantieversprechen an

�Bei einer Kündigung könnten eventuell alle Versicherten benötigt. enthaltene Zusatzversicherungen, wie

zum Beispiel ein Berufsunfähigkeits-Dies wird mit dem aktuellen Reformgesetz schutz, verloren gehen, der gar nicht korrigiert. Danach kann künftig die Be-oder nur zu schlechteren Konditionen teiligung an Bewertungsreserven unter wiederhergestellt werden könnte. bestimmten Voraussetzungen begrenzt

�In der betrieblichen Altersversorgung werden, um die Garantieverzinsungen sind vor Alter 62 – in älteren Verträgen aller Kunden nicht zu gefährden. Eine vor Alter 60 – keine vorzeitigen Leis-solche Begrenzung muss der Versicherer tungstermine möglich. gegenüber der Bundesanstalt für Finanz-

�Selbst wenn die vorzeitige Beendigung dienstleistungsaufsicht (BaFin) begrün-einer betrieblichen Altersversorgung den. möglich wäre, da der Versicherte

beispielsweise schon 63 Jahre alt ist, ist Macht die Kündigung eines laufenden dies wirtschaftlich/steuerlich nicht an-Vertrages noch in diesem Jahr wegen des geraten, da die Besteuerung der Ver-LVRG Sinn?sorgungsleistungen mit Aktivbezügen

zusammenfällt. Bei den Durchfüh-Ob und in welchem Umfang es zu

rungswegen Pensionszusage und Unter-Kürzungen kommt wird auf jeden Fall von

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RVM-AKTUELL (V1)0914 15

stützungskasse ist dies sogar, laut erhöhen. So müssen ab dem 01.01. 2015 schluss noch in 2014.

einem Schreiben des Bundesministe- Lebensversicherungsverträge eine Kenn- · Gleiches gilt für Unternehmen, die über

riums für Finanzen (BMF), gar nicht zahl zur effektiven Kostenbelastung Ausfinanzierungen/Auslagerungen von

machbar. enthalten. Die Effektivkostenquote (»Re- Verpflichtungen aus Pensionszusagen

duction in Yield«) gibt an, wie hoch nachdenken (das Niedrigzinsumfeld

Stärkere Beteiligung der Versicherten an sämtliche einkalkulierten Kosten bezogen belastet zusätzlich den Ausweis in der

den Risikoüberschüssen auf die Verzinsung sind. Dies ist eine HGB-Bilanz).

· Eine generelle Empfehlung zur Kün-Kenngröße anhand derer man auch ohne

Bislang war eine Mindestbeteiligung an digung von Versicherungsverträgen versicherungsmathematische Kenntnisse

Risikoüberschüssen von 75 % vorge- sprechen wir aus oben angeführten die Kostenbelastung eines Lebensver-

schrieben. Diese Mindestbeteiligung wur- Gründen nicht aus. Vorab sollten Sie die sicherungsvertrages nachvollziehen kann.

de mit dem LVRG auf 90 % erhöht. Viele Beratung aus unserem Hause einholen.

Höchstrechnungszins sinkt zum 01.01.2015Lebensversicherer haben in der Vergan- · Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über

genheit mehr als die gesetzlich vor- die Auswirkungen des geplanten LVRG,

geschriebenen 75 % weitergegeben. Inso- Zum 01.01.2015 sinkt für neue Verträge damit sich diese noch den aktuellen

fern hält sich die Breitenwirkung dieser der Höchstrechnungszins (Garantiezins) Garantiezins in 2014 sichern können.

Verbesserung in deutlichen Grenzen. von 1,75 % auf 1,25 %. Bestehende Gerne unterstützen wir Sie mit Infor-

Verträge sind davon nicht berührt! Dieser mationsmaterial!

Absenkung des Höchstzillmersatzes Garantiezins wird für alle Lebensver-

sicherungen verbindlich und einheitlich

Ab dem 01. 01. 2015 sinkt der Höchst- vom Bundesministerium für Finanzen

zillmersatz bei Lebensversicherungen von (BMF) festgelegt und orientiert sich an der

40 ‰ auf 25 ‰. Die sogenannte Zill- Zinsentwicklung europäischer Staatsan-

merung ist eine Bilanzierungshilfe mit der leihen. Der Garantiezins ist ein wichtiger,

Lebensversicherer einen Teil der im aber auch nur ein Baustein in der

Geschäftsjahr angefallenen Abschluss- Gesamtrendite einer Lebensversicherung.

kosten auf die Folgejahre verteilen In der Konsequenz wird durch diese

können. Zwar hat dies nicht bei jedem Maßnahme die Verzinsung der Verträge als

Lebensversicherer Auswirkungen, da solches nicht absinken. »Lediglich« der

einige bereits vor dem LVRG nicht mehr garantierte Teil der Verzinsung sinkt für

gezillmert haben, aber die Rückkaufs- Neuverträge ab dem 01.01.2015.

werte aufgrund Kündigung innerhalb der

Unsere Handlungsempfehlungen ersten fünf Jahre dürften bei einigen

Gesellschaften dadurch ansteigen.

· Das Niedrigzinsumfeld wird noch einige

Kostenausweis Zeit Bestand haben und ein Aufwärts-

trend könnte eventuell schleppend ver-

Die Transparenz der Versicherungsver- laufen. Wir empfehlen deshalb Kunden,

träge wird sich mit dem LVRG weiter die Garantien präferieren, einen Ab-

Ihr Ansprechpartner:Josef MaierTel. +49 7121 [email protected]

LEBENSVERSICHERUNGSREFORMGESETZ (LVRG)

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RVM – WIR STELLEN UNS VOR

Mit durchschnittlich zwölf Jahren stellt das Team Rechnungswesen die Abteilung mit den längsten Betriebszugehörigkeiten

von MitarbeiterInnen bei RVM.

16

Ihr Ansprechpartner:

Christian Rossel

Tel. +49 7121 923-142

[email protected]

und der Verkürzung komplexer Arbeits-

schritte. Die Umsetzung solcher Anfor-

derungen verlangt umfangreiche Kennt-

nisse über die Abläufe und Strukturen des

Unternehmens, setzt Kreativität und die

permanente Hinterfragung bestehender

Prozesse voraus. Diese Herausforderun-

gen werden jährlich in verschiedenen IT-

unterstützten Projekten umgesetzt.

Fazit

Bei allen Automatismen und Routine-

arbeiten legen wir großen Wert auf den

vertraulichen Umgang mit dem Kunden.

Die Themen und Belange des Rechnungs-

wesens und die Kommunikation mit dem

Kunden behandeln oftmals sensible

Daten und Informationen und unterliegen

hoher Vertraulichkeit. Ein absolutes

MUSS in unserem Bereich. Unser Thema

– unser Credo. Sie können sich auf uns

verlassen!

den die Prämienrechnungen erstellt, die

Abrechnungen mit den Gesellschaften

durchgeführt; tausende von Vorgängen

werden koordiniert und verarbeitet.

Die effiziente Bearbeitung solcher Pro-

zesse verlangt den Einsatz moderner

Werkzeuge und Methoden, und mit dem

notwendigen Knowhow werden unter-

schiedliche Software-Anwendungen für

die Bereiche des Rechnungswesens

genutzt. Neben Standards wie dem

Buchhaltungsprogramm werden daten-

bankgestützte Analysemodule und Repor-

tingsysteme eingesetzt, deren Output als

Entscheidungsgrundlagen für betriebliche

und vertriebliche Maßnahmen dienen.

Gesetzliche Bestimmungen diktieren

zusätzliche Maßnahmen im Rechnungs-

wesen. Die Umsetzung der SEPA-Regeln,

die RVM bereits zum Jahresende 2013

erfolgreich abschließen konnte sowie

steuerliche Bestimmungen, die an unsere

Software und an das Rechnungslayout

neue Anforderungen stellten, summierten

sich in 2013 auf mehrere hundert Stun-

den. Neben diesen Aufgaben arbeiten wir

kontinuierlich an der Automatisierung von

Unter der Leitung von Herrn Christian

Rossel – seit 20 Jahren bei RVM – sowie

�Frau Christina Krause,

Bilanzbuchhalterin und Gruppenleitung

– seit 17 Jahren bei RVM

�Frau Melanie Rettschlag, Betriebswirtin

– seit 10 Jahren bei RVM

�Frau Sabine Votteler, Bankfachwirtin

– seit 11 Jahren bei RVM

�Frau Sarah Müller, Auszubildende

– seit 2 Jahren bei RVM

bewältigt dieses Team eingespielt und

routiniert das komplette Spektrum einer

Buchhaltung:

Angefangen bei der Datenerfassung, Ver-

arbeitung von Zahlungsein- und ausgän-

gen über die Abstimmung und Kontrolle,

den Monatsabschluss bis hin zur Vorbe-

reitung des Jahresabschlusses. Die Anfor-

derungen, die an das Rechnungswesen

gestellt werden, gehen weit über das

hinaus, was man gemeinhin unter einer

Buchhaltung versteht. Das Rechnungs-

wesen bei RVM ist die zentrale An-

laufstelle für sämtliche Abteilungen des

Hauses. Hier bündelt sich, was in den

mehr als 20 Teams betreut wird. Hier wer-

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RVM-AKTUELL (V1)0914 17

RECHNUNG ONLINE – PAPIER OFFLINE

Ihr Ansprechpartner:

Christian Rossel

Tel. +49 7121 923-142

[email protected]

4Was benötigen wir? Adobe ), damit Sie den elektronischen Speziell für die elektronische Übertragung

von Rechnungsbelegen wurden dem Beleg öffnen und lesen können. Mit dieser

Zuerst einmal Ihr Einverständnis. Wir Anwender seitens der Finanzverwaltung Versandart bieten wir Ihnen die Möglich-

werden Sie in den nächsten Wochen durch das Diktat der digitalen Signatur keit, den Belegfluss vom Posteingang über

persönlich anschreiben und um Ihre allerdings Stolpersteine bei der Umstel- den Zahlungsausgleich bis hin zur Ablage

Zustimmung bitten. Sie erteilen uns Ihr lung in den Weg gelegt. Eine den elektronisch durchzuführen. Dies spart Einverständnis, indem Sie uns eine Vorschriften entsprechende Anwendung Zeit, reduziert die internen Wege und eindeutige Mailadresse nennen, an die war teilweise nur durch Zukauf externer verkürzt die Suche nach dem Papierbeleg. zukünftig der Rechnungsversand erfolgen Dienstleistung oder teure Aufrüstung der Die Archivierungspflicht elektronischer soll. Bevor Sie Ihr Einverständnis erteilen: eigenen IT-Struktur zu überwinden. Das Rechnungen unterliegt übrigens den

eigentliche Ziel, die Kostenersparnis, Falls es Versicherungsverträge gibt, die gleichen Bedingungen wie für den Pa-blieb dabei oftmals auf der Strecke. einer besonderen Vertraulichkeit unter- pierbeleg (HGB §257, AO §147).

liegen und deren Rechnungen in Ihrem

Aber in 2011 wurde im Steuerverein- Hause nicht den üblichen Weg von der

fachungsgesetz durch den Bundesrat Eingangskontrolle bis zur Zahlungs-1 freigabe durchlaufen, sollten Sie auf den endgültig beschlossen, dass die Echtheit

2 Online-Versand verzichten, denn die und Unversehrtheit einer elektronischen 3Umstellung gilt für alle Verträge , die unter Rechnung nun nicht mehr mittels einer

Ihrer Firmierung geführt werden und de-qualifizierten elektronischen Signatur

ren Rechnungsstellung über RVM läuft.nachgewiesen werden muss.

RVM hat diese Gesetzesänderung aufge- Was benötigen Sie?

nommen und bietet Ihnen ab sofort die

Eine E-Mail-Adresse und einen PDF-Möglichkeit, Ihre Prämienrechnungen per

Reader (kostenloses Tool des Herstellers Mail zu erhalten.

Der Versand von Rechnungen auf elektronischem Weg ist seit Jahren auf dem Vormarsch. Was zu Beginn den großen

Konzernen vorbehalten war, fand seine Fortsetzung im privaten Bereich und wird mit dem Argument der Kosten- und

Zeitersparnis auch für den Mittelstand zunehmend attraktiver.

1 Die Echtheit bezieht sich auf die Herkunft der Rechnung. Der Aussteller

der Rechnung muss eindeutig identifizierbar sein.2 Die Unversehrtheit bezieht sich auf den Inhalt der Rechnung. Es muss,

unabhängig vom Dateiformat, erkennbar sein, ob Manipulationen am

Beleg vorgenommen wurden.3 Grundsätzlich von dieser Regelung ausgenommen sind Verträge aus dem

Bereich der Vorsorge, Lebens- und Krankenversicherung. Diese werden

direkt vom Versicherer erstellt und verschickt.4 Download-Link: http://www.adobe.com/de/products/reader.html

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Ihre Ansprechpartnerin:

Ute Zeile

Tel. +49 7121 923-141

[email protected]

PROJEKTE DER WEIHNACHTSSPENDE 2013

Ein weiteres Projekt, das wir mit unserer Weihnachtsspende 2013 unterstützt haben, war die Anschaffung von

Instrumenten für die Kinderchirurgie der Universitätsklinik Tübingen. Das Zentrum für minimal-invasive Operationen

benötigt dringend Instrumente, um diese »Schlüsselloch«-Operationen durchführen zu können.

Die Kinderchirurgie mit Kinderurologie ist aufgrund der kleineren Narben und derklinik Tübingen informieren oder

eine von fünf Abteilungen der Universi- Verwachsungen, bis zu einem Drittel spenden möchten, hier noch die Kontakt-

täts-Kinderklinik Tübingen. Schwerpunk- früher nach Hause entlassen zu werden. daten:

te der Tübinger Kinderchirurgen sind die Was letztlich auch zu einer Kosten-

Stiftung für kranke Kinder / Hilfe für kranke onkologische Tumortherapie und die entlastung der Krankenkassen beiträgt.

Kinder e. V.chirurgische Behandlung von angebore-

nen und seltenen Fehlbildungen bei Herr Oberarzt Dr. Kirschner sieht in der

Neugeborenen, Kindern und Jugend- minimal-invasiven Operationstechnik gro- Kinderklinik Tübingen

lichen von 0 bis 16 Jahren. Es gibt zwei ßes Zukunftspotenzial vor allem bei ange- Hoppe-Seyler-Straße 1, 72076 Tübingen

kinderchirurgische Stationen, eine Inten- borenen Fehlbildungen im Bauch- und Telefon: 07071 2981455

siv- und eine Tagesstation, sowie eine Brustkorb, in der Kinder-Urologie und www.spenden-fuer-krankekinder.de

Poliklinik mit Spezialambulanzen. Traumatologie. Für diese Schlüsselloch- Spendenkonto:

Operationen werden noch dringend wei- IBAN und BIC:

Herr Oberarzt Dr. Kirschner betont, dass tere Instrumente benötigt. Von unserer DE61 6415 0020 0000 5548 55

die Kinderchirurgie in Tübingen eines der Spende konnte ein Instrumentensatz von SOLADES1TUB

Zentren in Europa für minimal-invasive Spül- und Saug-Systemen angeschafft

Operationen (Schlüssellochchirurgie) ist werden (s. Foto). Bei unserem Gespräch

und hier auch eine führende Stellung zeigte uns Oberarzt Dr. Kirschner die

einnimmt. Etwa ein Drittel aller Eingriffe Geräte und demonstrierte die Anwen-

wird inzwischen mit dieser Technik dungsweise bei minimal-invasiven Opera-

durchgeführt, die für Kinder und Jugend- tionen.

liche viele Vorteile mit sich bringt: Die

Verwachsung der Wunden und der Wund- Über den Verein »Hilfe für kranke Kinder

schmerz sind wesentlich geringer als bei e.V.« in der Kinderklinik Tübingen haben

herkömmlichen Operationen. Es bleiben wir dieses Projekt gerne unterstützt!

weniger Narben zurück, gerade bei

Jugendlichen ein sehr wichtiger kosme- Wenn Sie sich über die Arbeit des Vereins

tischer Aspekt. Die Patienten können, »Hilfe für Kranke Kinder e.V.« in der Kin-

Page 19: RVM Aktuell 03/2014

Über 160 Mitarbeiterinnen und Mitar-

beiter bilden mittlerweile die wertvollste

Ressource bei RVM. Aus diesem Grunde ist

es uns ein großes Anliegen, Ihnen einen

tieferen Einblick zu geben, was sich bei

uns »so tut«.

Neue MitarbeiterInnen:

Wir haben uns verstärkt durch:

· Frau Damla Pektas

· Herr Christian Breuning

· Frau Anja Waltemate

· Herr Axel Fiebig · Frau Nadia Friedrich

· Frau Lisa Liller

· Frau Julia Sautter· Herr Kim Frank Ristau

· Frau Ramona Groß

· Herr Reinhold Sturm

· Frau Anja Weber

· Frau Melanie Rettschlag· Frau Birgit Reichenecker

· Frau Kathrin Roy

· Herr Jens Grunewald

· Frau Mia Binder

Auszubildende Kauffrau für Versiche-

rungen und Finanzen / Finanzassistentin

Auszubildender Kaufmann für Versiche-

rungen und Finanzen / Finanzassistent

Auszubildende Kauffrau für Versiche-

rungen und Finanzen / Finanzassistentin

Assistent Leitung Sach-Industrie Studentin Bachelor of Arts (B.A.) an der

DHBW

Kundenbetreuer Weiterbildung:

Wir bilden uns für Sie weiter:Sachbearbeiterin Administration

Betriebswirtin (IHK) Sachbearbeiter Vorsorge

Ausbilderin (IHK)

Prokurist und Bevollmächtigter Bereich Jubiläum:

Logistik / Akquisiteur

Ihr 10-jähriges Firmenjubiläum hatten

Sachbearbeiterin Kompositam 01.09.2014

Sachbearbeiterin Komposit

Sachbearbeiter Komposit

Auszubildende Kauffrau für Versiche-

rungen und Finanzen / Finanzassistentin

· Herr Erik Kunert

RVM – IN EIGENER SACHE

RVM-AKTUELL (V1)0914 19

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