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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Europawahl, Stadtratswahl, Wahl der Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte am 25. Mai 2014

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

Europawahl, Stadtratswahl, Wahl der

Ortsteilbürgermeister und Ortsteilräte

am 25. Mai 2014

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

Kreiswahlleiter/stellv. Kreiswahlleiter Europawahl: Wahlleiter: Herr Norbert Gleinig, stellv. Wahlleiter: Herr Harald Schröder,

Wahlleiter/stellv. Wahlleiter Kommunalwahlen: Wahlleiter: Herr Norbert Gleinig, stellv. Wahlleiter: Herr Manfred Kaniß,

am Wahltag erreichbar über die Wahlzentrale unter

Tel. Nr. 0365/ 838-1180

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Erreichbarkeit der Wahlzentrale

•am Samstag vor der Wahl von 13:00 bis 16:00 Uhr

sowie

•am Wahlsonntag ab 7:15 Uhr unter

Tel. Nr. 0365/ 838-1180

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Ausgabe der Wahlunterlagen an die Wahlvorsteher

Samstag, 24.05.2014, von 13:00 Uhr und 16:00 Uhr

im Rathaussaal, Kornmarkt 12, 07545 Gera

Wichtig: Zum Parken auf dem Kornmarkt Parkerlaubnis nutzen (Übergabe der Parkerlaubnis in der Wahlschulung bzw. Übersendung)!

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Wahlvorsteher/in + stellv. Wahlvorsteher/in

+

drei bis sieben Beisitzer/innen

• holt (i.d.R.) die Wahlunterlagen • leitet die Tätigkeit des Wahlvorstandes (wie Arbeitsein- und -aufteilung )• bestellt erforderlichenfalls die Schrift- führerin/den Schriftführer aus den Beisitzerinnen/Beisitzern• bestellt die stellv. Schriftführerin/den stellv. Schriftführer aus den Beisitzer- innen/Beisitzern

Schriftführer/in: • führt das Wählerverzeichnis • prüft Wahlberechtigung • vermerkt Stimmabgabe • zählt Stimmabgabevermerke • fertigt Niederschrift

Beisitzer/in: • unterstützt Wahlvorsteher/in • unterstützt Schriftführer/in bei der Prüfung der Wahlberechtigung• gibt Stimmzettel aus • beobachtet Wahlkabine • gibt Wahlurne frei • ordnet Andrang im Wahlraum

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Der Wahlvorstand

arbeitet ehrenamtlich und erhält hierfür eine Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld)

achtet darauf, dass während der Wahlzeit in und an dem Wahlgebäude sowie unmittelbar vor dem Zugang jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift o. Bild sowie jede Unterschriftensammlung unterbleibt (im Umkreis von 20 m)

überprüft die Wahlkabinen auf unerlaubte Wahlpropaganda und hat Neutralität zu wahren

hat zur Durchsetzung der Wahlgrundsätze das Hausrecht im Wahlraum

entscheidet über alle Fragen bei der Wahlhandlung und der Ermittlung des Ergebnisses

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Der Wahlvorstand verhandelt, berät, entscheidet in öffentlicher Sitzung, zählt die Stimmen öffentlich aus und stellt Wahlergebnis öffentlich fest

entscheidet über Gültigkeit der Stimmen

entscheidet mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit ist Stimme der Wahlvorsteherin/des Wahlvorstehers ausschlaggebend

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Beschlussfähigkeit des Wahlvorstands

ist gegeben:  während der Wahlhandlung (8:00 Uhr bis 18:00 Uhr) bei Anwesenheit von mindestens 3 Mitgliedern,

bei der Ermittlung u. Feststellung des Wahlergebnisses, bei Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern,

darunter: - die Wahlvorsteherin/der Wahlvorsteher,- die Schriftführerin/der Schriftführer bzw. deren Stellvertreter

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Zusammentritt und Maßnahmen des Wahlvorstands Zusammentritt aller Mitglieder am Wahlsonntag um 7:30 Uhrim Wahllokal, sofern kein Schichtdienst vereinbart ist!

Beachte:Veranlassung des Schichtdienstes durch Wahlvorsteher/ Wahlvorsteherin; ggf. auch Kontaktaufnahme zu den Objektverantwortlichen zur Organisationsabsprache

Beispiel für die Aufteilung:

1. Schicht: 7:30 Uhr bis 12:45 Uhr und ab 17:45 Uhr

bis zum Ende der Auszählung

2. Schicht: 12:30 Uhr bis zum Ende der Auszählung

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Zusammentritt und Maßnahmen des Wahlvorstands

Vollständigkeit des Wahlvorstands überprüfen, ggf. Schriftführerin/Schriftführer bestellen

Vorbereitung des Wahlraumes (vgl. im Koffer beigefügte Hinweise)

Vorhandensein von Wahlurne und Sichtblenden prüfen, aufstellen und Wahlurne versiegeln

Auslegen des Wählerverzeichnisses und der Gebrauchsmaterialien

Kofferinhalt prüfen (vgl. Packzettel im Wahlkoffer)

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Überprüfen der Zugänglichkeit des Objekts, der Toiletten, der Funktionsfähigkeit von Licht, Heizung, Prüfung der Nutzbarkeit von Festnetz und Fax (falls Nutzungsmöglichkeit), Überprüfen der telefonischen Erreichbarkeit

Achtung: Das Öffnen der Wahlurne ist bis zum Abschluss der

Wahlhandlung untersagt! Die Wahlkabinen müssen so aufgestellt sein, dass kein

Dritter die Wahlhandlung beobachten kann!

Einzelne Maßnahmen des Wahlvorstands

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Wahlhandlung

Beginn der Wahl: 8:00 Uhr  Eröffnung der Wahlhandlung mit der Verpflichtung des Wahlvorstands zur unparteiischen Wahrnehmung des Amtes und zur Verschwiegenheit über die bei der ehrenamtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen durch die/den Wahlvorsteher/in

Übernahme der zugeteilten Aufgaben durch die Mitglieder des Wahlvorstands

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Die Vornahme der Wahl

Stimmzettel-ausgabe

(1 Beisitzer)

Stimmzettel-ausgabe

(1 Beisitzer)

WahlkabineWahlkabine

Prüfung derWahlberechtigung

(Beisitzer+

Schriftführer mitWählerverzeichnis)

Prüfung derWahlberechtigung

(Beisitzer+

Schriftführer mitWählerverzeichnis)

WahlurneWahlurne

TürTür

1.5.

4.

3.

2.

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Nachweis der Wahlberechtigung in der Regel durch Vorlage der Wahlbenachrichtigung (kein Muss!) und Vorlage eines Ausweises

Bitte beachten: Wahlbenachrichtigung ist für die aktuellen Wahlen keine Karte, sondern ein doppelseitiges Schreiben

Prüfung durch Schriftführer/in, ob Wähler/in im Wählerverzeichnis eingetragen ist und ob Vermerke vorhanden sind

Wahlberechtigung•

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Wahlberechtigung

Prüfung der Berechtigung zur Stimmabgabe anhand Wählerverzeichnis:

• Person eingetragen + kein Vermerk „W“ oder „Wahlschein“: Eintragung eines Stimmabgabevermerks im Wählerverzeichnis, die Person darf den Stimmzettel in die Wahlurne werfen

• Person nicht im Wählerverzeichnis eingetragen: Prüfung und ggf. Klärung über Wahlzentrale (Tel. 0365 838-1180)

• Person eingetragen + Vermerk„W“ bzw. „Wahlschein“: keine Wahl möglich, Zurückweisung der Wähler, ggf. Klärung über Wahlzentrale (Tel. 0365/ 838-1180)

• Person eingetragen + Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt: keine Wahl möglich, Zurückweisung der Wähler, Klärung bei Zweifeln der Richtigkeit des Stimmabgabevermerks durch den Wahlvorstand

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Weitere Gründe für Zurückweisung von Wählern,

1. Kennzeichnen oder Falten des Stimmzettels außerhalb der Kabine

2. Falten des Stimmzettels so, dass die Stimmabgabe erkennbar ist, bzw. der Stimmzettel ist mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen

3. für den Wahlvorstand erkennbare Abgabe mehrerer oder nicht amtlich hergestellter Stimmzettel bzw. mit dem Stimmzettel soll

ein weiterer Gegenstand in die Wahlurne geworfen werden

Auf Verlangen ist in diesen 3 Fällen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen!

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Stimmabgabe

• Stimmabgabe erfolgt auf amtlichem Stimmzettel

• verschriebene oder versehentlich unbrauchbar gemachte Stimmzettel können vor Einwurf in die Wahlurne ersetzt werden (= Übergabe eines neuen Stimmzettels und Vernichtung des alten Stimmzettels durch den Wahlvorstand)

• bei Bedarf: Stimmabgabe unter Zuhilfenahme Dritter (z. B. bei körperlicher Beeinträchtigung)

• Die Stimmabgabe ist ein persönliches Recht! Es ist keine Stellvertretung möglich!

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Wahl mit Wahlschein im Wahllokal

bei Kommunalwahlen: nein, ist nicht möglichbei Europawahl: ja, ist möglich

Es gilt: Keine Annahme von Wahlbriefen! Hinweis auf Einwurfmöglichkeit in den Briefkasten im Rathaus (Haupteingang) bis 18:00 Uhr. Bei der Europawahl ebenfalls keine Annahme; Wähler/in muss Wahlbrief öffnen, Wahlschein abgeben, erhält neuen Stimmzettel (Stimmzettel aus Wahlbrief wird vernichtet) und kann dann wie jede/r andere Wähler/in wählen

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Ende der Wahl: 18:00 Uhr

Sperren des Zutritts zum Wahlraum - anwesende Wähler/innen können noch ihre Stimmabgabe vornehmen

Wahlvorsteher/in erklärt die Wahlhandlung für geschlossen

dann: öffentliche Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

Abschluss des Wahlgeschäfts

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• erst: Europawahl

• nachfolgend: Wahl des Ortsteilbürgermeisters

• nachfolgend: Stadtratswahl

Bitte beachten:Die Wahl der Ortsteilräte ist nicht auszuzählen.

Reihenfolge der Auszählung

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öffentliche Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wie folgt:

- Öffnen der Wahlurne

- Zählen der Stimmzettel und Bilden von Stapeln für die Auszählung

- zeitgleich: Auszählen der Stimmvermerke zzgl. ggf. eingenommene Wahlscheine im Wählerverzeichnis

Auszählung der Stimmen

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Auszählung der Stimmen der Europawahl

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Stapel 1: offensichtlich ungültige Stimmabgaben

Stapel 2: Stimmzettel, über die der Wahlvorstand ggf. entscheiden muss

Stapel 3: gültige Stimmabgaben Bewerber 1

Stapel 4: gültige Stimmabgaben Bewerber 2usw.

Stapelbildung zur Auszählung wie folgt:

Auszählung der Stimmen der Europawahl

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Wahlergebnis Europawahl

•Übernahme der Zahlen aus dem Wählerverzeichnis: Eintragung A1, A2 ist aus dem Deckblatt des Wählerverzeichnisses zu entnehmen! B = Zahl der Wähler (= gültige und ungültige Stimmzettel)

•Eintragung unter ZS 1 eindeutige Stimmen (gültig/ungültig)

•Eintragung unter ZS 2 der Stimmen (gültig/ungültig), über die der Wahlvorstand beschlossen hat – Vermerk darüber auf Stimmzettel und Beifügung der Stimmzettel zur Wahlniederschrift

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Auszählung der Stimmen der Stadtratswahl

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Hinweise zur Stimmabgabe

Sie können einem Bewerber bis zu 3 Stimmen

durch Ankreuzen der hinter dem Bewerber

vorgesehenen Kreise geben.

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Hinweise zur Stimmabgabe

Sie können Ihre 3 Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber

verschiedenen Wahlvorschlägen

angehören.

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

Hinweise zur Stimmabgabe

Sie können Ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass Sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei

Bewerber des Wahlvorschlages jeweils eine Stimme).

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Bitte beachten:

Werden mehr als drei Stimmen abgegeben, so ist die Stimmabgabe insgesamt ungültig.

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Hinweise zur Stimmabgabe

… oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig innerhalb Ihrer Stimmenzahl ( 3 Stimmen ) einzelnen Bewerbern Stimmen geben; im letzteren Fall entfallen die noch verbleiben-den Stimmen auf die Bewerber des gekennzeichneten Wahlvor-schlages in der Reihenfolge ihrer Benennung im Wahlvorschlag.

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Hinweise zur Stimmabgabe

Wichtig: Kennzeichnen Sie niemals mehrere

Wahlvorschläge, weil Ihre Stimmabgabe dann nicht

zweifelsfrei erkennbar und ungültig sein kann !

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X X X1 2 3

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

Stapel 1: offensichtlich ungültige Stimmabgaben Stapel 2: Stimmzettel, über die der Wahlvorstand ggf. entscheiden muss Stapel 3 - 11: gültige Stimmabgaben bei Kennzeichnung

des Wahlvorschlags (bei 9 Wahlvorschlägen) Stapel 12: gültige verschieden verteilte Stimmabgaben

(= Ermittlung anhand Zählliste)

Stapelbildung zur Auszählung wie folgt:

Auszählung der Stimmen der Stadtratswahl

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

Es ist ein Listenführer zu bestimmen, der die Zähllisten führt. Die Zählliste ist durch Wahlvorsteher und Listenführer zu

unterzeichnen.

Bitte beachten: Bei Vergabe von weniger als 3 Stimmen oder bei Vornahme

von Bewerberstreichungen sind die abgegebenen Stimmen gültig.

Bei Kennzeichnung von Wahlvorschlag sowie Einzelbewerber gilt: Einzelbewerber gehen vor, nur verbleibende Stimmen gehen auf Bewerber des Wahlvorschlags in Reihenfolge.

Führen der Zähllisten bei der Stadtratswahl

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

Wahlergebnis Stadtratswahl, wie Europawahl:

•Übernahme der Zahlen aus dem Wählerverzeichnis: Eintragung A1, A2 ist aus dem Deckblatt des Wählerverzeichnisses zu entnehmen!

B = Zahl der Wähler (= gültige und ungültige Stimmzettel)

•Eintragung der ermittelten Stimmen gemäß Vorgabe in die Wahlniederschrift

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

Auszählung der Stimmen der Ortsteilbürgermeisterwahl

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Schulung (Brief-) Wahlvorstände – Ortsteilbürgermeisterwahl 2013

Keine Wahl mit Wahlschein im WahllokalKeine Wahl mit Wahlschein im Wahllokal

Der WahlbriefDer Wahlbrief

= verschlossener Wahlbriefumschlag (gelb), darin:

Wahlschein

Eidesstattliche Versicherung muss unterschrieben sein

Stimmzettel

in gesondertem verschlossenem Stimmzettelumschlag (gelb)

Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Schulung (Brief-) Wahlvorstände – Ortsteilbürgermeisterwahl 2013

Ermittlung + Feststellung des WahlergebnissesErmittlung + Feststellung des Wahlergebnisses

Wahlurne öffnen,Stimmzettelumschläge herausnehmen,Wahlvorsteher überzeugt sich davon, dass Wahlurne leer ist

Stimmzettelumschläge öffnen,Stimmzettel herausnehmen und zählen,Wahlscheine zählen.

Leere Stimmzettelumschlägemit Vermerk über fehlende Stimmzettel versehen,fortlaufend nummerieren undder Wahlniederschrift beifügen.

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Schulung (Brief-) Wahlvorstände – Ortsteilbürgermeisterwahl 2013

Ermittlung + Feststellung des WahlergebnissesErmittlung + Feststellung des Wahlergebnisses

Es gilt:

Differenzen sind in der Wahlniederschrift zu erklären!

und:

Die Zahl der Wähler ist in die Wahlniederschrift unter Punkt 4, Buchstabe B einzutragen.

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Anzahl Stimmzettel + Vermerke fehlende Stimmzettel= Anzahl Wahlscheine zzgl. Stimmabgabevermerke im

Wählerverzeichnis

Anzahl Stimmzettel = Anzahl Wähler

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Schulung (Brief-) Wahlvorstände – Ortsteilbürgermeisterwahl 2013

Ermittlung + Feststellung des ErgebnissesErmittlung + Feststellung des ErgebnissesStimmzettel nach folgenden Stapeln sortieren:

1.Stimmzettel ohne Kennzeichnung oder mit offensichtlich ungültigen Stimmabgaben

2.Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben

(anschließend Beschluss des Wahlvorstands, falls Uneinigkeit

besteht; Verfahren s. Punkt 3.3.3 der Wahlniederschrift)

1.Stimmzettel mit offensichtlich gültigen Stimmabgaben

Ermittlung Anzahl ungültige und gültige Stimmabgaben

Gültige Stimmabgaben getrennt nach den Wahlvorschlägen sortieren und zählen.

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

Wahlergebnis Ortsteilbürgermeisterwahl

•Übernahme der Zahlen aus dem Wählerverzeichnis: Eintragung A1, A2 ist aus dem Deckblatt des Wählerverzeichnisses zu entnehmen! B = Zahl der Wähler (= gültige und ungültige Stimmzettel)

•Ungültige Stimmen unter C eintragen, gültige unter D

•Gültige Stimmen auf die Bewerber aufgeteilt in der Liste vermerken

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera Schulung (Brief-) Wahlvorstände – Ortsteilbürgermeisterwahl 2013

Auszählung der Stimmen Auszählung der Stimmen Eintragung A1, A2 ist aus dem Deckblatt des Wählerverzeichnisses zu entnehmen!

B = Zahl der Wähler (= gültige und ungültige Stimmzettel)

Auszug aus der Wahlniederschrift

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

Weitere allgemeine Hinweise zur Auszählung

und zur Wahlniederschrift

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

Bei Zahlenunterschied zwischen ermittelter Zahl der Stimmzettel und ermittelter Vermerke im Wählerverzeichnis zzgl, ggf. eingenommener Wahlscheine gilt:

Zahl der Stimmzettel = Zahl der Wähler (B)

Auszählung der Stimmen

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

Stimmen sind ungültig, wenn der Stimmzettel

1. nicht amtlich hergestellt ist,2. mit äußerem Merkmal versehen ist,3. den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei

erkennen lässt oder keine Kennzeichnung enthält,4. einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.

Es gilt:

leerer Stimmzettel = ungültige Stimme

  

Auszählung der Stimmen

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Schulung der Wahlvorstände – Susanne Sothen, Gera

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Nach Ermittlung des Ergebnisses

• Sofort die Schnellmeldung telefonisch (oder wenn möglich per Fax) durchgeben!

• Tel.Nr. und Fax-Nr. sind auf dem Hinweisblatt zur Schnellmeldung!

• Zeit und Ansprechpartner (bei telefonischer Meldung) auf der Schnellmeldung vermerken!

• Schnellmeldung unterschreiben und im Rathaus persönlich abgeben!

Bei telefonischer Weiterleitung Hörer erst auflegen, wenn die Zahlen wiederholt wurden sind!

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Nach Ausfüllen der Schnellmeldung und telefonischer Meldung (bzw. per Fax)

fertiges Ausfüllen der Wahlniederschrift mit Unterschriften aller Mitglieder des Wahlvorstands

Packen der Unterlagen (siehe dazu: letzte Seite der Wahlniederschrift)

Aufräumen des Wahllokals, Schilder abhängen, Wahlutensilien im Wahlkoffer verstauen

Abgabe der Unterlagen im Rathaus der Stadt Gera: Koffer am Nebeneingang Persönlich abzugebende Unterlagen im Rathaussaal (siehe auch Beschilderungen!)

Abschluss des Wahlgeschäfts

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Übergabe der Wahlunterlagen

Persönliche Abgabe im Rathaussaal: Wahlniederschrift einschl. eventueller Anlagen wie Stimmzettel, über die der Wahlvorstand beschlossen hat

Ordner Wählerverzeichnis (nicht nur Deckblatt)

Original der Schnellmeldung

Quittung Erfrischungsgeld

Sonderunterlagen bei Sonderaufgaben (wie Erfassung der Wahlbeteiligung)

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Bitte beachten:Abgabe des ganzen Wählerverzeichnisses (= Ordner) nicht nur des Deckblattes zusammen mit der Wahlniederschrift und weiteren Unterlagen

Was zu tun ist, steht alles in der

Wahlniederschrift!

Insbesondere die letzte Seite beachten mit den Hinweisen zu der Rückgabe der Unterlagen!!

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VIELEN DANKFÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!    

GUTES GELINGEN AM WAHLTAG!