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www.schwarzefahne.info nationale und sozialistische elektronische Zeitschrift nr. 7 Sonderausgabe März 2013 Beitrag aus der Haft Koblenz Tag & Nacht

Schwarze Fahne 7

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Deutsche patriotische Zeitschrift

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nationale und sozialistischeelektronische Zeitschriftnr. 7 Sonderausgabe März 2013

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Damals wie heute –Antworten auf dieRepression

In den 80er Jahren hatten wir eine mit der heutigenRepressionssituation vergleichbare Lage. 1988 warenwir zwar nur zu viert in Untersuchungshaft, aber deranschließende große Bewegungsprozeß, wegen an-geblicher Fortführung der verbotenen Aktionsfront Na-tionaler Sozialisten/Nationale Aktivisten (ANS/NA) vorder Staatsschutzkammer des Landgerichtes Stuttgart,sollte die damals noch kleine Bewegung lähmen undkriminalisieren.

Auch damals war die richtige rechtliche Linie, demStaat durch grundsätzliche Aussageverweigerung inkeiner Weise bei der Inszenierung der großenVerfolgungsschau zu helfen, und stattdessen vor Ge-richt eine fundamentale juristische Abwehr der Vorwür-fe aufzubauen. Die Medien schrieben dazu: „In einerbeispiellosen Art und Weise blockierten und ver-schleppten die Angeklagten und ihre Anwälte an über150 Verhandlungstagen das Verfahren vor der

von Christian Malcoci

Von den ursprünglich 24 von der KoblenzerRepressionsmaschine vor einem Jahr verhaftetenKameraden, werden sieben immer noch in Untersu-chungshaft festgehalten.Die aktuelle Sonderausgabe Nr. 7 der SchwarzenFahne veröffentlicht brandneu und exklusiv die Sichteines inhaftierten Kameraden auf die staatliche Unter-drückung im Koblenzer Prozeß wegen angeblicherBildung einer kriminellen Vereinigung:

365 Tage Gesinnungshaft oder Koblenz Tag &Nacht – eine Dokusoap aus den Amtsstuben, JVAsund Gerichtssälen von Rheinland-Pfalz

Trotz Kerker und Vernichtung der zivilen Existenz schil-dert er mit Humor und Biß die Ereignisse im größtenProzeß gegen Nationalisten seit der Errichtung dieserRepublik.

Das Titelbild zeigt ein Transparent im MünsteranerGefängnis am 23. März 2013.

Die Schwarze Fahne ist unter [email protected] erreichbar.Die älteren Ausgaben der Zeitschrift sind beiwww.schwarzefahne.info als pdf-Datei abrufbar.

Staatsschutzkammer“, nach vier Jahren Prozeßdauerwar nicht mehr zu erreichen „und es gelang ihnen,durch einen taktischen juristischen Schachzug amEnde des Prozesses, Bewährungsstrafen für alle An-geklagten zu erreichen.“Es waren nicht nur die erreichten Bewährungsstrafen,der Prozeßverlauf verschreckte in den folgenden Jah-ren viele Staatsanwaltschaften und Gerichte, ähnlicheInszenierungen zu veranstalten.Im Koblenzer Prozeß sind es zwar erst 40Verhandlungstage bei gerade beginnender Beweis-aufnahme, aber auch hier ist der Erfolg uns allen zu-sammen bei konsequenter Ausschöpfung aller juristi-schen Möglichkeiten sicher.

Neben dem juristischen Vorgehen ist Öffentlichkeitsar-beit die zweite wichtige Antwort auf Repression.Meist betreibt die Staatanwaltschaft zusammen mit derPolizei eigene Pressearbeit, um schon im Vorfeld einerGerichtsverhandlung Stimmung zu machen. Die ge-schieht rechtswidrig und greift trotz Verbot durch den §353d StGB in Grundrechte der Beschuldigten ein.Durch diese ganz offiziellen und gelegentlich auchweniger offiziellen Informationen an die Medien wirddie Hetze bewußt geschürt: So hetzte im damaligenStuttgarter Bewegungsprozeß die BILD-Zeitung:„Warum uns 11 Neonazis über 10 Millionen Mark ko-sten“, als ob wir den Prozeß bestellt hätten, und soschreiben die heutigen Medien im Koblenzer Verfah-ren von der angeblich so „gefährlichen kriminellenVereinigung“, der man nur durch die „hervorragende“Arbeit des polizeilichen Staatsschutzes und derStaatsanwaltschaft auf die Spur gekommen wäre.Schon am Abend der Verhaftung der 24 Beschuldigtenim März 2012 haben in Dortmund rund 80 Kameradenin der Dortmunder Innenstadt solidarisch demonstriert,weitere Kundgebungen fanden am gleichen Abend inmehreren anderen Städten statt.Über 200 Kameraden demonstrierten im August 2012,anläßlich des bevorstehenden Prozesses wegen derangeblichen kriminellen Vereinigung Aktionsbüro Mit-telrhein am Gerichtsort in Koblenz, mit dem Motto

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„Weg mit § 129 StGB – Freiheit für alle politischenGefangenen!“ und dem Zitat von Sven Skoda: „Angstist unsexy“:

Neben unzähligen anderen Informationsveranstaltun-gen für Kameraden, öffentlichen Kundgebungen,Flugblättern, Aufklebern und Plakaten zur aktuellenstaatlichen Verfolgung, fand am 16. März 2013, zumJahrestag der Verhaftung und aus Solidarität mit densieben nach einem Jahr immer noch in Untersu-chungshaft festgehaltenen Kameraden, eineKundgebungstour durchs Rheinland statt, wo der lau-fende Koblenzer Prozeß und der aktuelle Verbots-wahn in Aachen, Mönchengladbach und Düsseldorfthematisiert wurden.

365 TageGesinnungshaft oderKoblenz Tag & NachtEine Dokusoap aus den Amts-stuben, JVAs und Gerichtssälenvon Rheinland-Pfalz

Es klingt weder neu noch überraschend wenn manfeststellt, dass in der BRD Prozesse gegen politischnonkonform denkende Menschen geführt werden.Trotzdem wehren sich die Herrschenden mit allen Mit-teln dagegen, wenn aus dieser Erkenntnis der Schlussgezogen werden soll, dass es zum politischen Instru-mentarium ihres Systems gehört, Strafprozesse auspolitischem Kalkül zu führen.Strafprozesse gegen Menschen, die eine andere Welt-anschauung vertreten.Strafprozesse gegen Menschen, weil man eine inhalt-liche Auseinandersetzung mit ihren Standpunktenscheut, weil eine offene Diskussion die eigenenLebenslügen zu entlarven drohen würde.Strafprozesse gegen Dissidenten? Das klingt so garnicht nach Demokratie und Rechtsstaat. Trotz der Exi-stenz von Sonderparagraphen, die die Meinungsfrei-heit eindeutig einschränken, gilt die Kriminalisierungvon Meinungen als ein Merkmal, welches die Verant-wortlichen dieser Republik stets nur bei anderen Staa-ten und Systemen festgestellt haben wollen. Ein Merk-mal totalitärer Systeme, von sogenannten Schurken-staaten und überraschenderweise eigentlich allenNationen, die sich der „westlichen Werte-gemeinschaft“ noch nicht angenähert haben. Wäh-rend man nicht müde wird, mit Worthülsen wie Demo-kratie und Meinungsfreiheit den Weg in kriegerischeAuseinandersetzungen überall auf der Welt zu ebnen,kann man die Spuren politischer Verfolgung auch di-rekt vor der eigenen Haustür finden.Ein besonders eindringliches Beispiel für politischeVerfolgung jährt sich heute zum ersten Mal. Am 13.März 2012 stürmte die Polizei im Auftrag der Staatsan-waltschaft Koblenz etliche Wohnungen in Rheinland-Pfalz und NRW, um damit den Auftakt für einen politi-schen Schauprozess allererster Güte zu geben. Auf-takt für einen Prozess, der seinesgleichen sucht undnicht finden wird, wie der Vorsitzende Richter Göttgenwährend der Hauptverhandlung später feststellenwird.Auch wenn sich diese Aussage auf die Anzahl derAngeklagten und die daraus entstehenden organisa-torischen Probleme bezog, wird man sie im Nachgang

von einem Kameraden in Haft

Insgesamt wäre die Öffentlichkeitsarbeit bei langemProzeßverlauf noch steigerungsfähig. Nicht zu ver-nachlässigen ist die weitere rechtliche Schulung derAktivisten, um zukünftige Verfahren dieser Art schonim Ansatz zu vermeiden.

Demonstration und Kundgebung in Düsseldorf in derNähe des Innenministeriums

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wohl auch als geradezu prophetisch für die politischeDimension des Prozesses herausgreifen können.Was war passiert?

Episode 1: Der Tanz beginnt

In etwa dreijähriger Ermittlungsarbeit hatten polizeili-cher Staatschutz und Staatsanwaltschaft versucht, dieUmrisse einer angeblich kriminellen Vereinigung in ei-nem Freundeskreis politisch interessierter Menschen,die man zum Umfeld der Internetseite ab-mittelrhein.info zählte, zu finden. Dazu wurden nahezualle Möglichkeiten ausgeschöpft, die man sonst soge-nannten totalitären Systemen bei der Überwachungihrer Gegner unterstellt.

Trotz des Einsatzes von V-Leuten, Personen- undTelefonüberwachung, Hausdurchsuchungen undZeugenvernehmungen war die Ausbeute, wie manheute nach Durchsicht der Ermittlungsakten sagenkann, sehr dünn.

Drei Jahre ergebnislose Arbeit lässt sich niemand ger-ne nachsagen, aber trotzdem hätte die Geschichte andieser Stelle eigentlich ihr Ende finden müssen. Fandsie aber nicht, denn ein kleines Wunder in Form einessogenannten „Szene-Aussteigers“ konnte arrangiertwerden.

Wie der Ritter, der im Märchen mit glänzender Rüstungund weißem Pferd am Horizont aufzutauchen pflegtund stets für die Rettung des Sieges in der schon ver-loren geglaubten Schlacht sorgt, sprang ChristopherJung den Ermittlern an die Seite.Jung ist sowas wie die bundesrepublikanische Versiondes weißen Ritters im Märchen. Weniger glanzvoll,weniger ehrenhaft, aber in der bundesrepublikani-schen Wirklichkeit zählt der Nutzwert einer Person undnicht ihr Charakter.Christopher Jung hatte sich bereits vorher bei den Er-

JVA-Koblenz

mittlungsbehörden empfohlen, weil er in einem ande-ren Ermittlungsverfahren, in dem er selbst einer derBeschuldigten war, demonstriert hatte wie wandel- undformbar sein Aussageverhalten ist.Mit Formulierungen, die klar darauf ausgerichtet wa-ren, die zu erwartende Strafe der anderen Angeklag-ten hoch ausfallen zu lassen, schien er eine milde Stra-fe für sich erkauft zu haben.Die vielen Änderungen in seinen Aussagen schienendabei weder im ersten Prozess am AmtsgerichtMontabaur, noch beim für die Berufung zuständigenLandgericht Koblenz irgendwen zu beunruhigen.

Mit diesen Erfahrungen im Gepäck erschien Christo-pher Jung damals eine Idealbesetzung für die Rolledes lernenden Zeugen zu sein. Man muss nur wissen,welche Knöpfe man zu drücken hat und alles andereläuft wie von selbst. Das „Casting“ für eine Rolle alslernender Zeuge in einer BRD-Polit-Posse läuft in derRegel über die Gefängnisse der Republik. Durch eineVerhaftung hofft man wohl, die kreativen Reserven zumobilisieren und auf Kommando abrufbar zu machen.Die erneute kurzzeitige Verhaftung von ChristopherJung Mitte 2011 war also etwa vergleichbar mit einerEinladung zu einem „Recall“ in einer bekanntenCasting-Show. Sein Auftritt lieferte die erhofften Aus-sagen und er wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.Was jahrelange Ermittlungsarbeit nicht zu Tage för-dern konnte, lag über Nacht auf einmal vor.Die Freude bei den Ermittlern dürfte entsprechendgroß gewesen sein, schließlich waren drei Jahre Arbeitwohl doch nicht umsonst gewesen und endlich hatteman damit die Munition, mit der man einmal mehr inRheinland-Pfalz unerwünschten politischen Aktivis-mus mit Kriminalität gleichzusetzen versuchen wollte.Am 13. März 2012 wurden aufgrund dieser Aussagen25 Personen verhaftet und ihre Wohnungen und Ar-beitsstellen durchsucht.

Die Verhaftung von 25 Personen war aber nur der

JVA-Koblenz, Hofgang

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Auftakt für das Spektakel, welches sich bis heute zieht.Während sich Staatsanwaltschaft und Staatschutznoch von den Medien feiern ließen und fleißig Fotosvon beschlagnahmten Gegenständen veröffentlichtwurden, sind 24 Festgenommene bereits über die ver-schiedenen Justizvollzugsanstalten von Rheinland-Pfalz verteilt worden. Nur 24, weil einer der zuvor Fest-genommenen mit seiner Bereitschaft zur umfangrei-chen Einlassung wohl selbst die Erwartungen der Er-mittlungsbehörden übertroffen zu haben schien undzu diesem Zeitpunkt bereits wieder auf freien Fuß ge-setzt worden war.Für die übrigen bis dahin beschuldigten begann damitdie Gesinnungshaft.

Über das Wesen der Gesinnungshaft

Gesinnungshaft? Ein starkes Wort. Ein Wort für etwas,das es in einer sogenannten Demokratie, also auchder BRD, nicht geben dürfte. Trotzdem lassen sichimmer mehr Beispiele dafür finden.In der Bundesrepublik versucht man aber offensicht-lich, dem Motto getreu „Es kann nicht sein, was es nichtgeben darf!“, den Vorwurf der Gesinnungshaft alsStimmungsmache politischer Querulanten abzutunund ins Lächerliche zu ziehen, statt sich objektiv mitder eigenen Praxis auseinanderzusetzen. An den Fak-ten ändert man damit freilich aber nichts!

Es muss von Gesinnungshaft ausgegangen werden,wenn Motivation zu und Formulierung von Haftbefeh-len und Anklageschrift politisch geprägt ist.

Es muss von Gesinnungshaft ausgegangen werden,wenn die Vorwürfe unter anderen Umständen niemalseine längere Inhaftierung rechtfertigen würden.

Es muss von Gesinnungshaft ausgegangen werden,wenn die Haftbedingungen unnötig hart ausfallen undbewusst darauf ausgerichtet sind, Menschen zu bre-

JVA-Koblenz

chen, um ein gewünschtes Verhalten herbeizuführen.

Es muss von Gesinnungshaft ausgegangen werden,wenn der einzig sichere Weg zurück in die sogenannte„Freiheit“ die umfassende Einlassung im Sinne derAnklage und die damit einhergehende Distanzierungvon der eigenen, bis dahin gepflegten politischen Pra-xis und Meinung ist.

All diese Punkte sind in diesem Verfahren erfüllt!Aber gehen wir die Punkte der Reihe nach durch:

1. Die politische Prägung der Haftbefehle und derAnklageschrift

Haftbefehle und die 926-seitige Anklageschrift enthal-ten lauter politische Wertungen und Formulierungen,die lediglich der Stimmungsmache dienen. Legalepolitische Aktionsformen, wie die Teilnahme an und dieOrganisation von Demonstrationen, das Verteilen vonFlugblättern und die Unterstützung nicht verbotenerParteien bei Wahlkämpfen, werden in einen falschenKontext gesetzt und sollen so zu kriminellen Aktivitätenumgedeutet werden.Wenn dazu eine große Verunsicherung der Bevölke-rung durch Parolen wie z. B. „NS – Jetzt!“ herbei-halluziniert, oder unterstellt wird, dass „Polizeibeamtebei ihrer Aufgabe, ein unmittelbares Aufeinandertref-fen des rechten und linken Lagers zu verhindern, er-heblich in Mitleidenschaft gezogen und zuweilenschwer verletzt“ worden sein sollen, ohne dafür irgend-einen Beleg, Zeugen oder ähnliches aufbieten zu kön-nen, fühlt man sich im besten Fall an einen Artikel innicht gerade für Objektivität bekannte Boulevardzei-tungen erinnert.Menschen, die sich aber mal mit den Vorwürfen, die inder DDR gegen Regimegegner erhoben worden sind,auseinandergesetzt haben, würden wohl auch Paral-lelen feststellen müssen.

JVA-Koblenz, Besuchszelle

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2. Rechtfertigen die Vorwürfe die Inhaftierung?

Eine Frage, die sich objektiv aus der Sicht eines Inhaf-tierten nur schwer beantworten lassen wird, weil dieeigenen Emotionen das Urteil verfälschen könnten.Betrachtet man allerdings die Lebensläufe und Le-bensumstände der Menschen, die in Haft genommenwurden, und vergleich diese zusammen mit dem Vor-gehen in diesem Verfahren, mit dem Vorgehen gegenPersonen, bei denen kein politischer Kontext vorhan-den ist, kommt man auch nach objektiven Maßstäbennicht darum herum, eine gewisse Schieflage festzu-stellen.Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung,der ohne den politischen Kontext nie unterstellt wor-den wäre und der als verbindendes Element benutztwird, bildet den Aufhänger für die umfangreichen In-haftierungen.Besonders auffällig ist dabei, dass sich der Paragraph129 gerade in Rheinland-Pfalz einer großen Beliebt-heit zu erfreuen scheint, zumindest wenn man ihngegen national eingestellte Menschen anwendenkann.Kein anderes Bundesland dürfte in den letzten zehnJahren diesen Paragraphen so exzessiv gegen Natio-nalisten eingesetzt haben. Umso mehr überrascht esden kritischen Beobachter, wenn er überprüft, wie oft inder gleichen Zeitspanne, von dem, normalerweise inder politischen Auseinandersetzung gerne von ande-ren Bundesländern angewendeten, Vereinverbot ge-gen Nationalisten Gebrauch gemacht worden ist. InRheinland-Pfalz gab es nicht einen Fall!Um dieses Bild geradezurücken, hilft es wenig, wennAnklagevertreter und Gericht nicht müde werden zuwiederholen, dass der Paragraph 129 genau für sol-che Fälle gemacht worden sei und es um Straftaten,nicht um eine Weltanschauung, ginge, denn späte-stens nachdem alle im Sinne der Anklage aussagen-den Mitangeklagten gehört worden waren, war klar,dass es keine Absprachen über Straftaten in irgendei-

nem der von Ermittlungsbehörden konstruierten Krei-se gegeben hat und der Vorwurf damit nicht haltbarsein wird. Mit der Entkräftung dieses Vorwurfes hättenspätestens alle noch wegen dieses Verfahrens Inhaf-tierten aus der U-Haft entlassen werden müssen. Diesist bis heute nicht geschehen!

3. Die Haftbedingungen

Nach nun einem Jahr sind unsere Haftbedingungenmit denen von regulären U-Häftlingen weitgehendidentisch. Das war aber längst nicht immer so. Groblässt sich das Jahr dabei in zwei Phasen einteilen, indie Zeit vor dem Prozessbeginn und in die Zeit danach.Das erste halbe Jahr vor dem Beginn des Prozesseswar geprägt von unnötiger Härte. In dieser Zeit wurdeder Großteil der Gefangenen aus dem Umfeld derInternetseite ab-mittelrhein.info in „strenger Einzel-haft“ gehalten. Strenge Einzelhaft bedeutet nichts an-deres als Isolation und wird, speziell über so einenlangen Zeitraum, von Leuten, für die Menschen- undBürgerrechte mehr als Worte sind, mit Folter gleichge-setzt.Die Isolation lässt sich auch nicht zur verfahrens-notwendigen Maßnahme umdenken, da sie nicht ge-gen alle Inhaftierten Anwendung fand und der unter-stellten Verdunkelungsgefahr schon durch die Auftei-lung auf verschiedene Haftanstalten ausreichendRechnung getragen war. In keiner JVA, in der die stren-ge Einzelhaft umgesetzt wurde, gab es eine Belegungin der die Inhaftierten, bei normalen Haftbedingungen,Kontaktmöglichkeiten untereinander gehabt hätten.Die Isolation muss daher als unnötige Härte, durch dieman sich möglicherweise Vorteile beim Aussage-verhalten erhofft hatte, verstanden werden.

4. Der sichere Weg in die sogenannte „Freiheit“

Bei einer so hohen Anzahl Inhaftierter, einer so unter-schiedlichen Anzahl von Vorwürfen gegen die einzel-

JVA-Koblenz, jeder Flur in einer anderen Farbe

JVA-Koblenz, Trakt der gefährlichen Gefangenen

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nen Beschuldigten und nun einem seit unserer Fest-nahme vergangenem Jahr, ist der Weg aus der Haftnicht mehr für alle gleich gewesen. Bis zum Zeitpunktder Anklageerhebung war der Rückweg in die soge-nannte Freiheit allerdings untrennbar an das Aussage-verhalten gekoppelt. Nur wer sich „rückthaltlos undumfassend“ im Sinne der Anklage geäußert und sichdamit von seiner vorher proklamierten Einstellung ver-abschiedet hatte, konnte mit einer Aussetzung desHaftbefehls rechnen. Das reine Einräumen eines Vor-wurfes, ohne dabei andere zu belasten, reichte nichtaus!Der Weg zum erwünschten Aussageverhalten ist da-bei insgesamt als abenteuerlich zu bezeichnen. Auchohne das in allen Fällen komplett aufarbeiten zu kön-nen, weil sich die Personen der Befragung durch dieVerteidiger der anderen Angeklagten entzogen haben,muss schon anhand der Aktenlage davon ausgegan-gen werden, dass den Zusammenarbeitswilligen stetsdie bis dahin vorliegenden Einlassungen, noch vor ih-rer Aussage, vorgelegt worden sind. Ein höchst son-derbarer Vorgang, wenn man auf der Suche nach derWahrheit ist und nicht nur eine Geschichte bestätigthaben will. Inzwischen sind, abgesehen von den imProzess de facto als Kronzeugen genutzten Angeklag-ten Hermann, Scholl, Düren, Schumacher, Ippendorfund Reitz, auch einige Angeklagte aus der U-Haft ent-lassen worden, obwohl sie sich nicht verbiegen ließen.An dem merkwürdigen Vorgehen, den monatelanggebetsmühlenartig wiederholten Phrasen zur Recht-fertigung der Haftbefehle und der unverhältnismäßiglangen U-Haft ändert das allerdings nichts.

Episode 2: Bis einer heult

Die Drohkulisse ist aufgebaut. Den aufmerksamenBeobachter wird aber von vornherein die hohe Zahl derVerhaftungen überrascht haben. Was für ein Erfolg füreinen Staat, dem man aktuell gern Blindheit auf dem

rechten Auge nachsagt. „Es geht also doch...“, „Wirhaben es ja schon immer geahnt...“ und ähnliche Re-aktionen dürfte die Berichterstattung über die Verhaf-tungen ausgelöst haben. Wer sich aber die bis dahinvorliegenden Indizien hätte anschauen können, wäreschnell wieder auf dem Boden der Tatsachen ange-kommen und hätte sich wohl auch fragen müssen, obso viele Verhaftungen wirklich zu einem Rechtsstaatpassen wollen. Passen sie nicht, aber sie waren nun-mal nötig, um das Bild zu komplettieren. „Wo gehobeltwird, fallen nunmal Späne“ und ähnliche Weisheitenhelfen das Gewissen zu beruhigen, aber verdeckenden Charakter der Maßnahme nicht.Der eigentliche Hintergrund der vielen Verhaftungendürfte darin zu suchen sein, dass mit lediglich einerAussage auf dem Tisch, eine Verurteilung immer nochden starken Beigeschmack von Willkür gehabt und einGlücksfall gewesen wäre. Um dieses Manko zu umge-hen, sucht man sich also weitere Mosaiksteine, umdamit das Bild möglichst komplett erscheinen zu las-sen. Bei so vielen Verhafteten, die sich teilweise nichteinmal untereinander kannten, war die Wahrschein-lichkeit groß, weitere geeignete Kandidaten bei die-sem „Casting“ zu finden. Die Rolle des Kronzeugen,der als eine zentrale Figur verkauft werden konnte, warschließlich noch frei. Die Rollenbeschreibung dürfteetwa gewesen sein: Politisch länger aktiv oder zumin-dest mit politisch aktiven Menschen befreundet, labil,korrumpierbar und im Idealfall Profilneurotiker, damitsichergestellt ist, dass er zumindest so lang nicht ausder Rolle fällt, wie er Aufmerksamkeit genießt. Esdauerte natürlich nicht lang, bis man einen passendenKandidaten gefunden hatte.

Auftritt David Herrmann

Wahrscheinlich war David bereits vor seiner Verhaf-tung als heißer Kandidat für die Rolle gehandelt wor-den, zeichnete sich seine Labilität doch über Monate –Ermittlungsakten auf dem Tisch des Landgerichtes

Seit Ende des 15. Jahrhunderts wird die Justitia ausSpott über die Blindheit der Justiz oft mit einerAugenbinde dargestellt.

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und für Ermittlungsbehörden dank der Telefon-überwachung deutlich wahrnehmbar – ab.Letztendlich lieferte er den Behörden alles, was ihrerMeinung nach wohl vorher noch fehlte. Er war dabei soin seinem Element, dass man ihm neben der Entlas-sung direkt noch einen Platz im Zeugenschutz-programm spendierte. Zeugenschutz ist wieder so einWort, das normale Menschen nur aus dem Fernseh-programm kennen und sich erstmal nach einer sinnvol-len Maßnahme für bedrohte Personen anhört.Was sich aber genau dahinter verbirgt, bleibt ein Ge-heimnis.Es ist sogar so geheim, dass offensichtlich nicht einmaldie mit den Ermittlungen betrauten Beamten über dieInhalte der Vereinbarungen, die für den Zeugenschutznotwendig sind, informiert werden. Auf jeden Fall las-sen sich in den Vernehmungsniederschriften mehr-fach Hinweise darauf finden, dass die Vernehmungs-beamten nicht an den „Beratungsgesprächen“ teilge-nommen haben.Ein merkwürdiger Vorgang, den man je nach Blickwin-kel, entweder als Zeichen des Misstrauens gegenüberden Ermittlern oder als Absicherung der eigenen Ar-beitsmethoden nach dem Motto „Was der Mann nichtweiß, macht ihn nicht heiß“ abtun könnte.Man macht bestimmt nichts verkehrt, wenn man dabeiim Hinterkopf behält, dass Schutz kostet. Ganz ohneden Ablauf mit dem Vorgehen mafiöser Strukturengleichsetzen zu wollen, kann man aber davon ausge-hen, dass es zumindest ein Vertrags- und Regelwerkgeben wird, dem man sich als Mitglied dieses exklusi-ven Clubs unterzuordnen hat. Eine Art Grundlage zurRechtfertigung der Kosten.

Damit es in den JVAs nicht zu leer wird, dachte mansich wohl, dass man die in der Zwischenzeit aufgelau-fenen „Ergebnisse“ nutzen könnte, um eine weiterePerson in Haft zu nehmen.Praktischer Nebeneffekt einer neuen Festnahme ist

die Nachricht nach innen und außen, dass man eswirklich ernst meint und gute Fortschritte machen wür-de.

Bis Ende Mai 2012 war das Casting weitgehend abge-schlossen, alle wesentlichen Rollen besetzt und dieDarsteller in die sogenannte Freiheit entlassen. ZumHauptdarsteller hatten sich noch ein paar Neben-darsteller gesellt und es wurde langsam Zeit für dennächsten Schritt, denn mit den nun vorliegenden Aus-sagen konnten die bisher löchrig und nebulös wirken-den Haftbefehle durch neue ersetzt werden.

Neue Haftbefehle, neues Casting und auch wenn dieAusbeute in diesem Durchgang bescheidener ausfiel,so gewinnt die Geschichte mit jeder neuen Figur anDetails.Inzwischen hatten auch wirklich alle erkannt, wie dieTür der JVA wieder aufgeht, schließlich hatten sie esjetzt schwarz auf weiß, wie es andere gemacht hatten.Dazu gab es, quasi als freundliche Dreingabe zumneuen Haftbefehl, noch die Aussagen der bisher Ent-lassenen als eine Art Orientierungshilfe.

Ende Juni 2012 wurde dann alles in einem Guß alsAnklageschrift präsentiert.926 Seiten reines Dynamit oder Irrsinn, Lügen undHalbwahrheiten?Das war nun die Frage mit der sich die 12. Strafkammer– Staatsschutzkammer – des Landgerichtes Koblenzauseinandersetzen musste.Mit ihrem Eröffnungsbeschluss bestätigte sie zumin-dest im Ansatz die potentielle Plausibilität des Drehbu-ches und führt uns nach über 40 Verhandlungstagenbis zum heutigen Jubiläum: 365 Tage Gesinnungshaft.In den letzten Monaten haben sich die Gefängnisse inRheinland-Pfalz wieder etwas geleert und von den 26Angeklagten befinden sich „nur noch“ 7 in Haft.

Gefangenentransport vom Landgericht zurück in dieJVA Koblenz

Blick in den Gerichtssaal bei einemHauptverhandlungstermin gegen unsere Kameraden

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Aktionskünstler erfreut aufrechte Nationalisten:Kurz vor Ende der Verhandlung konnte man am14. Februar 2013 vom Landgerichtssaal 128 ausbeobachten, wie ein Unbekannter auf dem gegen-überliegenden Parkplatz „NS“ und „Freiheit“ groß aufden Straßenbelag malte, was die aufrechtenAngeklagten nach Ende der Verhandlung mitstrahlenden Augen und einem Lächeln aus demFenster honorierten.

Was erstmal nach einer Entspannung klingen mag undfür die aufrechten Freigelassenen auch eine positiveEntwicklung ist, bleibt bei genauerer Betrachtungtrotzdem noch erschreckend.Alle Darsteller, die gerne am Drehbuch mitarbeitethatten, sind gehört worden. Sie haben dabei viel er-zählt und sich, obwohl offiziell angeklagt, so gut alsZeugen verkauft, dass selbst ein erfahrener Jurist wieder Vorsitzende Richter Göttgen, bei der Anrede mehr-fach daneben greift und vom Zeugen X, statt vomAngeklagten X gesprochen hatte.Trotz der vielen Worte konnte der für die kriminelleVereinigung zentrale Punkt der gemeinsamen Pla-nung von Straftaten nicht unterfüttert werden. Mehrnoch, gerade die Figuren auf denen die Staatsanwalt-schaft die Anklage aufgebaut hatte, hinterlassen deut-liche Zweifel an ihrer Geschichte, weil sie sich einerBefragung durch die Verteidiger der anderen Ange-klagten nicht stellen.Wenn man dazu nicht ignoriert, dass die Hauptfigurder ersten Episode, Christopher Jung, bereits vor ih-rem Auftritt in diesem Verfahren an Glaubwürdigkeitverloren hat, weil das OLG Koblenz der Revision ge-gen ein anderes Urteil, welches auf seiner Aussagefußte, stattgegeben hat, eben weil massive Zweifel andem Wahrheitsgehalt seiner Aussagen bestehen müs-sen, hätten alle zu dem Zeitpunkt noch bestehendenHaftbefehle aufgehoben werden müssen.

Episode 3: Was war, was bleibt, was wird?

Unzählige Details bleiben in diesem Überblick uner-wähnt, weil der Prozess noch läuft und sie erst imKontext eines Urteils bewertet werden können. Esbleibt aber schon jetzt ein schaler Nachgeschmack.Wer den Prozess bisher verfolgt hat und vorher nochan den Rechtsstaat geglaubt hatte, dürfte sich zumin-dest überrascht zeigen von den Abläufen in Rheinland-Pfalz.Natürlich entspricht der Prozess bisher weitgehendden gesetzlichen Vorgaben und viele Absonderlichkei-ten lassen sich wohl wohlwollend betrachtet mit unter-schiedlichen Blickwinkeln erklären. Nähert man sichaber dem Komplex etwas kritischer, wird man schnellan einen Punkt kommen, an dem klar ist, dass nichtalles was legal ist, auch automatisch noch richtig seinmuss.Das Vorgehen der Ermittlungsbehörden gleicht mehreinem Kreuzzug als ergebnisoffener Suche nachStraftätern. Man wird den Eindruck einfach nicht los,dass man eine Gruppe unbequemer Menschen her-ausgegriffen und dann nach dem Motto „Die Täterhaben wir, jetzt brauchen wir nur noch die passendenTaten“ ermittelt hat.Es bleibt abzuwarten, wie sich das Gericht am Endedazu stellen wird, denn es ist klar, dass wir noch weitvon einem Urteil entfernt sind und noch etlicheVerhandlungstage vor uns haben.Sollte man am Ende dem Trugschluss aufgesessensein, dass die Geschichte der Anklage stimmig sei,wird der Vorwurf der Kumpanei mit den Anklagevertre-tern wohl nicht lang auf sich warten lassen. Beweise fürdas präsentierte Konstrukt haben sich bisher auf jedenFall nicht finden lassen.Mit dem Ansatz, dass der Teufel immer nur die anderensind, lassen sich vielleicht die eigenen Wahrheitenauch dann noch beschützen und jedes Urteil kann vorsich selbst gerechtfertigt werden, mit Gerechtigkeit hatdas allerdings dann nichts mehr zutun.

Bisher bleibt das Gefühl, dass in Koblenz ein Verfah-ren gegen Menschen geführt wird, die sich nicht ein-fach Wahrheiten vorgeben lassen und dafür auch be-reit sind, durch die Kerker dieser Republik zu gehen,wenn es denn nötig ist.Das ist soweit auch gut und richtig, zeigt es doch, dassAnstand und Charakter auch in der Bundesrepublik beieinzelnen noch vorhanden sind.

Jede Maßnahme gegen uns unterstreicht die Tren-nung zwischen uns und diesem System. Jede Maß-nahme gegen uns legitimiert diejenigen, die außerhalbder Gefängnisse für eine lebenswerte Zukunft unseresVolkes kämpfen!

Gleichzeitig demaskiert sich das System mit jeder Ak-

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tion nur selbst, denn dort wo man Strafgesetze stattArgumente ins Feld führt, verrät man die eigenen Idea-le.

Wenn eines Tages von der BRD nur noch Einträge inGeschichtsbüchern übrig sind, wird man dann abernicht diejenigen, die sich bereits gedanklich von dieserRepublik verabschiedet hatten als ein Zusammen-bruch noch weit entfernt schien, als ihre Totengräberpräsentieren müssen, sondern diejenigen, die diestets proklamierten Ideale leichtfertig dem Schutz dereigenen Lebenslüge geopfert haben.

Diejenigen, die heute noch herrschen, schaden ihrerRepublik mehr, als wir es jemals könnten!

Non serviam, 13. März 2013

(Fehler durch die Übertragung möglich)