76
Sichere Arbeit im Gastgewerbe

Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

  • Upload
    vantram

  • View
    221

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Sichere Arbeitim Gastgewerbe

Page 2: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim
Page 3: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Sichere Arbeitim Gastgewerbe

Herausgeber:BerufsgenossenschaftNahrungsmittel und GaststättenDynamostraße 7 - 1168165 Mannheim

Ausgabe: 2008

Druck:KNOPF DRUCK MEDIA GmbH

Page 4: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Inhaltsverzeichnis

Seite

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4Die Berufsgenossenschaft; Was ist sie? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5Unternehmen, Vollarbeiter, Unfälle, Berufskrankheiten 2006 . . . . . . . . . . . . . . . 7Anschriften Geschäftsbereich Prävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8Berufsanfänger, Neulinge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9Unterweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9Arbeitskleidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Persönliche Schutzausrüstung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Reinigung, Hygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Erste Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Maschinen, Geräte, Einrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Bearbeitungsmaschinen für FleischMürbeschneider (Steaker) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Fleischwölfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

KüchenmaschinenUniversalküchenmaschinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Brot- und Aufschnittschneidemaschinen mit Rundmesser . . . . . . . . . . . . . . . . . 24Salat- und Gemüseschleudermaschinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Rühr- und MischmaschinenHandmixer, Handrührer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Püriermaschinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Rühr- und Schlagmaschinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Planetenrühr- und -knetmaschinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Back-, Brat-, Gar- und KochgeräteHerde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28Brat-, Grill-, und Griddleplatten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29Grillgeräte (Salamander), Gyros-Grill, Grill mit offenem Feuer . . . . . . . . . . . . . 29Etagen-, Brat- und Backöfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30Mikrowellengeräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30Kochkessel mit drucklosem Kochraum und Druckkochkessel . . . . . . . . . . . . . . 30Heißumluftgeräte, Heißluftdämpfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32Kippbratpfannen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33Fritteusen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34Wasserbäder (Bain Marie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

2

Page 5: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Seite

Kaffeezubereitung Kaffeemaschinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

EiszubereitungSpeiseeisbereiter mit horizontaler Welle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37Speiseeisbereiter mit vertikaler Welle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38Softeisbereiter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

ReinigungsmaschinenGeschirrspülmaschinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39Hochdruckreinigungsgeräte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Sonstige technische ArbeitsmittelMesser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Haken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Hackblöcke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40Zettel-Bonspießer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Wäscherei- und BügelmaschinenWasch- und Waschschleudermaschinen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41Mangeln (Muldenmangeln und Zylindermangeln) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42Bügelmaschinen, Bügelpressen und Fixierpressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Kälteanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43Abluftanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44Getränkeschankanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46Elektrische Anlagen und Betriebsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48Fußböden (Bodenbeläge) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50Treppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54Leitern und Tritte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56Luken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58Verkehrswege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59Türen und Tore . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59Regale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60Brandschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62Sicherheitsbeleuchtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66Flüssiggas . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67Kegel- und Bowlingbahnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71

3

Page 6: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Vorwort

Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Umsetzung diesesGrundrechtes im betrieblichen Alltag verpflichtet den Unternehmer und alle dieje-nigen, die Unternehmerpflichten übernommen haben, für die Sicherheit und denSchutz der Gesundheit der Beschäftigten im Unternehmen Sorge zu tragen.

Aber auch die Beschäftigten sind verpflichtet alles „Mögliche“ zu tun, damit einsicheres Arbeiten gewährleistet ist.

Mit der vorliegenden Broschüre, die sich hauptsächlich an Berufsanfänger undAuszubildende wendet, soll eine Hilfestellung zur Durchführung eines sicherenund gesunden Arbeitens im Unternehmen gegeben werden.

Beispielhaft werden Gefährdungen und deren Vermeidung im Gastgewerbe auf-gezeigt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der

Berufsgenossenschaft Tel.: 0621 4456-0Nahrungsmittel und Gaststätten Fax: 0621 4456-3448Dynamostraße 7 – 11 E-Mail: [email protected] Mannheim Internet: http://www.bgn.de

4

Page 7: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Die BerufsgenossenschaftWas ist sie?

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten ist eine der Trägerinnender gesetzlichen Unfallversicherung für die gewerbliche Wirtschaft. Sie ist Körper-schaft des öffentlichen Rechts, verwaltet sich selbst und untersteht der Aufsicht desStaates.

Die Organe der Selbstverwaltung sind die Vertreterversammlung und der Vorstand.Beide Organe sind je zur Hälfte von Unternehmern (Arbeitgebervertreter) undArbeitnehmern (Versichertenvertreter) besetzt.

Beide Gruppen beraten gemeinsam, arbeiten zusammen und sind gegenüber allenMitgliedern und Versicherten, aber auch gegenüber dem Staat und vor der Öffent-lichkeit verantwortlich.

Die Vertreterversammlung ist das legislative Organ, der Vorstand das Exekutiv-organ der Selbstverwaltung.

An der Spitze der Verwaltung steht der Hauptgeschäftsführer. Er ist für die Führungder laufenden Verwaltungsgeschäfte verantwortlich.

Die Berufsgenossenschaften haben den gesetzlichen Auftrag, mit allen geeignetenMitteln:

● für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingtenGesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen,

● bei Eintritt eines Versicherungsfalles die Gesundheit wieder herzustellen und denVerletzten beruflich wieder einzugliedern,

● durch Geldleistungen soziale Härten zu verhindern.

ZugehörigkeitJeder Unternehmer eines Betriebes gehört kraft Gesetzes der für seinen Gewerbe-zweig zuständigen Berufsgenossenschaft an.

Wer ist versichert?Jeder Beschäftigte ist gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Dasgilt auch für Personen, die nur vorübergehend wie ein solcher Beschäftigter tätigwerden.

Bis zum 31.12.2007 bestand bei der BGN für Unternehmer und deren im Unterneh-men ohne Arbeitsvertrag mittätigen Ehegatten eine Pflichtversicherung kraft Sat-zung. Seit 01.01.2008 ist dieser Personenkreis nicht mehr automatisch versichert.Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern.

Weitere Informationen können im Internet unter www.bgn.de – Rubrik Mitglied-schaft – eingesehen oder bei der Hauptverwaltung der BGN – Abrteilung Mitglie-der und Beitrag – angefordert werden.

Die Schrift „Wichtige Informationen“ (H 13), die jährlich erscheint und über dieBGN bezogen werden kann, gibt Ihnen die erforderlichen Auskünfte.

5

Page 8: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Unter welchen Voraussetzungen wird Versicherungsschutz gewährt?

Bei allen Arbeitsunfällen, das sind Unfälle, die ein Versicherter bei seinerberuflichen Tätigkeit erleidet, sofern sie nicht absichtlich oder vorsätzlich herbei-geführt sind.

Gleichgestellt sind Arbeitsunfälle bei der Verwahrung, Beförderung, Instandhal-tung oder Erneuerung des Arbeitsgerätes, bei Betriebssport (keine Wettkämpfe),auf Dienstwegen, Fortbildungskursen u. Ä.

Wegeunfälle, das sind Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zwischen Woh-nung und Arbeitsstätte ereignen. Der Schutz entfällt bei Um- und Abwegen.Umwege, die durch die Bildung von Fahrgemeinschaften entstehen, sind versi-chert.

Berufskrankheiten sind durch die versicherte Tätigkeit verursachte Erkran-kungen, die durch Rechtsverordnung von der Bundesregierung anerkannt und ineinem Katalog aufgeführt sind.

Was leistet die Berufsgenossenschaft?

Grundsatz der Leistungsgewährung ist:

Heilen vor Vergüten, also Rehabilitation vor Rente.

Bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten besteht Anspruch aufHeilbehandlung, Verletztengeld oder Übergangsgeld, besondere Unterstützung,Wiederherstellung oder Erneuerung von Körperersatzstücken, Berufshilfe, Verletz-tenrente, Sterbegeld, Rente an Hinterbliebene.

Beiträge

Für die Berufsgenossenschaft gilt das „Umlageverfahren der nachträglichenBedarfsdeckung“, d. h. die gesamten Aufwendungen der Berufsgenossenschaftwerden am Ende des jeweils abgelaufenen Geschäftsjahres auf die Mitgliederumgelegt.

Die Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt durch die Beiträgeder Unternehmer; Arbeitnehmer zahlen keine Beiträge.

Ist die Eigenbelastung eines Betriebes – aufgrund weniger – Unfälle geringer alsdie Durchschnittsbelastung aller Unternehmen, so erhält der Betrieb einen Bei-tragsnachlass.

6

Page 9: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Unternehmen, Vollarbeiter, Unfälle, Berufskrankheiten 2006

Gewerbezweig 16 – Gaststätten, Beherbergungsunternehmen

Unternehmen .280.412Vollarbeiter .968.037Versicherte 2.077.065

Meldepflichtige Arbeitsunfälle 41.523Meldepflichtige Wegeunfälle 6.916Unfälle insgesamt 48.439

Auf Verdacht angezeigteBerufskrankheiten (BK) 1.442

Neue BK-Renten 15

Neue Unfallrenten 809

7

Page 10: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Anschriften Geschäftsbereich Prävention(Dienststellenverzeichnis)

BerufsgenossenschaftNahrungsmittel und GaststättenGeschäftsbereich Prävention

Präventionsaußenstellen (TAD)

DortmundKarl-Marx-Straße 2444141 DortmundTel.: 0231 17634-5613Fax: 0231 17634-5614

DresdenWiener Straße 132 A01219 DresdenTel.: 0351 87731-0Fax: 0351 87731-26

ErfurtLucas Cranach Platz 299097 Erfurt, Tel.: 0361 4391-4821Fax: 0361 4391-4830

GermeringStreiflacher Straße 5 a82110 GermeringTel.: 089 89466-5980Fax: 089 89466-5988

HannoverTiergartenstraße 109 - 11130559 Hannover, Tel.: 0511 23560-5420Fax: 0511 23560-5422

NürnbergPassauer Straße 790480 Nürnberg, Tel.: 0911 40079-0Fax: 0911 40977-82

PotsdamEleonore-Prochaska-Straße 1114480 Potsdam, Tel.: 0331 64958-0Fax: 0331 64958-31

Dynamostraße 7 - 1168165 MannheimTel.: 0621 4456-3517Fax: 0621 4456-3448Internet: http://www.bgn.deE-Mail: [email protected]

8

Page 11: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Berufsanfänger, Neulinge

Den „Neuen im Unternehmen“, sehr oft Jugendliche, die als Auszubildende in dasBerufsleben eintreten, ist zunächst vieles fremd und unbekannt. Deswegen sollenerfahrene Beschäftigte sich ihrer annehmen und sie mit ihrem neuen Arbeitsplatzund ihren künftigen Tätigkeiten vertraut machen.

Hierzu gehört:

● Unterweisung an den vorhandenen Maschinen, Geräten und sonstigen technischen Arbeitsmitteln,

● Hinweise auf die besonderen Gefährdungen im Unternehmen,

● bauliche Einrichtungen,

● Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen,

● Benutzen und Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen,

● Achten auf Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz, Hygiene,

● Pflege und Wartung.

Unterweisung

Der Unternehmer hat die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auftretendenGefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigungund danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zuunterweisen.

Die Unterweisungen sollen „vor Ort“ unter Hinweis auf die geltenden Rechts-normen, BG-Vorschriften, Regeln der Technik u. Ä. durchgeführt werden.

Bei Jugendlichen ist eine eingehende Unterweisung unter Hinweis auf bestehendeBetriebsvereinbarungen besonders wichtig, da diese am Unfallgeschehen über-durchschnittlich beteiligt sind.

Die BG-Vorschriften und das Jugendarbeitsschutzgesetz fordern zum Schutz derAuszubildenden bzw. Jugendlichen Beschäftigungsbeschränkungen, wie z. B. beiArbeiten, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen, die mit besonderen Unfallgefah-ren verbunden sind und bei denen sie schädlichen Einwirkungen ausgesetzt sind.

Dies gilt nicht für Jugendliche über 16 Jahre, wenn dies zur Erreichung ihres Aus-bildungszieles erforderlich und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigengewährleistet ist.

Die Unterweisungen sind nach BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ § 4 zu doku-mentieren.

9

Page 12: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Arbeitskleidung

Grundsätzlich gilt:

Bei der Arbeit darf nur Kleidung getragen werden, durch die ein Arbeitsunfall,insbesondere durch sich bewegende Teile von Einrichtungen, durch Hitze, ätzendeStoffe, elektrostatische Aufladung nicht verursacht werden kann.

Unter Arbeitskleidung ist eine Kleidung zu verstehen, die anstelle, in Ergänzungoder zum Schutz der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird. Sie hat keine spe-zifische Schutzfunktion gegen schädigende Einflüsse.

Schmuckstücke, Armbanduhren oder ähnliche Gegenstände dürfen beim Arbeitennicht getragen werden, wenn sie zu einer Gefährdung führen können.

Zur Kleidung gehört auch die Fußbekleidung (Schuhwerk), die ebenso wie dieübrige Kleidung den Arbeitsbedingungen zu entsprechen hat. UnzweckmäßigesSchuhwerk, wie z. B. Sandalen, Schuhe ohne Fersenhalt, ausgetretenes Schuhwerk,abgelaufene oder zu hohe Absätze, ungeeigneter Sohlenbelag, stellen eine Gefähr-dung dar und sind nicht arbeitsplatzgerecht. Im Gastgewerbe kann der Schutz-,Sicherheits- oder Berufsschuh nicht generell gefordert werden (PSA ist vomUnternehmer bereitzustellen).

10

Page 13: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Jedoch ist, wie bereits erwähnt, geeignetes Schuhwerk zu tragen, das

● einen ausreichend festen Sitz am Fuß gewährleistet,

● einen Fersenhalt aufweist,

● Absätze mit ausreichend großer Auftrittsfläche und mäßiger Höhe besitzt,

● rutschhemmend ausgebildete Sohlen und Absätze besitzt,

● ein ausgeformtes Fußbett hat, das auch bei hoher Laufleistung dieBeanspruchung in erträglichen Grenzen zu halten vermag.

11

Page 14: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Persönliche Schutzausrüstung

Ist durch betriebstechnische Maßnahmen nicht ausgeschlossen, dass die Beschäf-tigten Unfall- und Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, so ist geeignete „Persön-liche Schutzausrüstung“ (PSA) zur Verfügung zu stellen, und diese ist von den Beschäftigten zu tragen.

So ist z. B. Fuß- und Beinschutz zu tragen, wenn mit Fußverletzungen zu rechnenist.

Dies kann bei der Warenannahme, dem Transport und beim Umsetzen von Groß-gebinden, Transport von großen Behältnissen und Wagen, Tätigkeiten im Topfspül-bereich, durch heiße oder ätzende Flüssigkeiten der Fall sein. Auch bei Ausbein-,Auslöse- und Zerlegearbeiten bei der Fleischbearbeitung bestehen Gefährdungen(z. B. Stichverletzungen), die ein Tragen von geeignetem Körperschutz (Stech-schutzschürzen, Metallringgeflechthandschuhe) erfordern.

Diese Persönlichen Schutzausrüstungen sind bereitzustellen, zu benutzen undpfleglich zu behandeln.

Weitere Persönliche Schutzausrüstungen sind:

● Kopfschutz

● Gehörschutz

● Augen- und Gesichtsschutz

● Hautschutz

● Schutzhandschuhe

12

Page 15: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Reinigung, Hygiene

Die Hygiene ist in einem gastronomischen Betrieb sehr wichtig. Eine tägliche Rei-nigung und Desinfektion der Räume und Einrichtungen sollte selbstverständlichsein.

Man unterscheidet im Küchenbereich zwischen primären und sekundären Konta-minationen. Primär, also bereits bei der Anlieferung verunreinigte Produkte,erzeugen vor allem Schäden, wenn sie ungenügend erhitzt und/oder falsch gela-gert wurden. Die Vermeidung der sekundären Kontaminationen erstreckt sich aufdas Verbot der Beschäftigung kranker, auch leicht kranker Personen sowie vonAusscheidern.

Die Flächen und Küchengeräte sollen sorgfältig nach der Reinigung desinfiziertwerden. Die vorgeschriebenen Einwirkungszeiten sind unbedingt einzuhalten,jedoch müssen Reste des Desinfektionsmittels vor Benutzung der Geräte mit Trink-wasser abgespült werden.

Die Wasch- und Reinigungsbecken sollen mit heißem Wasser nachgespült werden.Polieren nur mit frischen Tüchern oder Einmalpapiertüchern, keinesfalls mit ,,Putz-lappen“.

Es ist sehr wichtig, dass die Bürsten, Schrubber, Drahtschwämme und andere Rei-nigungsgeräte täglich gereinigt werden.

13

Page 16: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Häufiges Wechseln der Wischlappen, nötigenfalls mehrfach täglich, tägliches Aus-kochen und Trocknen sind Mindestforderungen, die nicht eindringlich genug erho-ben werden können.

Die Wischlappen sollten durch die heute im Handel zu beziehenden Einmalspültü-cher ersetzt werden.

Jeder Küchenangestellte sollte bei der Arbeit ein eigenes, nur für ihn bestimmtesHandtuch benutzen, keinesfalls Gemeinschaftshandtücher.

Diese, wie die Trocken- und Abwischtücher, sind täglich zu erneuern.

Für das Händetrocknen sollen Einmalhandtücher aus Papier oder Rollenhand-tücher in Handtuchspendern benutzt werden.

Die Arbeitskleidung, Kittel, Schürzen usw. in der Küche sollen täglich frisch zurVerfügung stehen, und zwar am besten aus weißem, kochfestem Material, das diezur Erzielung einer einwandfreien Desinfektion erforderlichen Temperaturen von +80 °C bis 100 °C verträgt.

Bei der Lagerung von Lebensmitteln und Speisen sind die Grenztemperaturen derBakterien-, Hefen- und Schimmelpilzvermehrung zu berücksichtigen.

Ein wichtiger Punkt in der Gastronomie ist die Kontrolle der Schädlinge.

Die wichtigste Kontrollart ist die Hygiene!

Küchenschaben z. B. brauchen Nahrung, Wasser und geschützte Verstecke. Dadiese Insekten praktisch alles fressen, liegt die Grundlage einer Küchenschaben-kontrolle darin, Abfälle zu beseitigen und einen ordentlichen Betrieb einschließlichder Sozialräume durch Anwendung permanenter Reinigungsprogramme zu erhal-ten.

Das in der Gastronomie am häufigsten saisonbedingt vorkommende Insekt ist dieFliege.

Der wirksamste Weg der Kontrolle besteht darin, das Eindringen in Verarbeitungs-,Lager-, Vor-/Zubereitungs- und Servierbereiche zu verhindern. Luftschranken, Flie-gengitter und doppelte Türen hindern Fliegen am Eindringen. Müll sollte ingeschlossenen Behältern gelagert werden.

Verschiedene Insekten, wie Ameisen, Käfer und Motten, kommen in trockenenLagerräumen vor. Diese Schädlingsarten können anhand von Löchern in Lebens-mitteln und Verpackungsmaterial identifiziert werden.

Durch eine aufgeräumte, saubere Umgebung, gute Belüftung und Umschichten derGüter im Lager können die Insekten unter Kontrolle gehalten werden.

Der Hygiene-Plan gibt Auskunft über die Zuständigkeiten und Verantwortlichkei-ten jedes einzelnen Beschäftigten in Bezug auf die Reinigung und Hygiene.

14

Page 17: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Er sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

a) Persönliche Hygiene

Händewaschen und -desinfizieren

● vor Arbeitsaufnahme

● nach Toilettenbesuch

● nach bestimmten Arbeiten

b) Bauliche Voraussetzungen

1. Lagerbereich

● Regallager

● Kellerlager

● Kühllager

● Tiefkühllager

2. Küchenbereich

● Hauptküche

● Kalte Küche (Diätküche)

● Separater Schmutzplatz

● Gerätereinigung und -lagerung

● Raum für Leitung

● Räume für Personal

3. Speisentransport

● Ausgabestelle

● Stellfläche für Transportwagen

● Reinigung

c) Funktionsablauf

● Speisenvorbereitung

● Kalte Küche

● Portionierung

● Reste

● Reinigung - Desinfektion

● Entsorgung

Da die Reinigungstätigkeit einen nicht unerheblichen Anteil der täglichen Arbeitausmacht, spielt die Sicherheit in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.Ereignen sich doch jährlich viele Unfälle bei Reinigungsarbeiten.

15

Page 18: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Ursachen sind hier unter anderem

● feuchte und nasse Fußböden,

● Stolperstellen durch herumliegende Schläuche,

● aufgedeckte Bodeneinläufe,

● Verätzungen beim Umgang mit Reinigungsmitteln,

● Verletzungen durch falsche Bedienung von Reinigungsmaschinen und Geräten,

● Benutzung von ungeeigneten Aufstiegen,

● Aufsteigen auf Geräte,

● Schnittverletzungen an nicht entgrateten Kanten, bei Maschinen, Geräten undEinrichtungsgegenständen.

Umgang mit Reinigungs-, Pflege-, und Desinfektionsmittel

In der Gastronomie werden eine Vielzahl von Reinigungs-, Pflege- und Desinfek-tionsmitteln eingesetzt.

Den wünschenswerten Reinigungs- und Desinfektionseigenschaften dieser Mittelsteht die gesundheitsschädigende Wirkung vieler Inhaltsstoffe gegenüber. Bei diesen Mitteln ist in der Regel mit den Eigenschaften ätzend, minder giftig oderreizend zu rechnen, wobei ein und dasselbe Mittel auch mehrere gefährliche Eigen-schaften gleichzeitig aufweisen kann.

Im Vordergrund steht jedoch die ätzende Wirkung vieler Reinigungsmittel, z. B.bei Grillreinigern, Geschirr-Reinigern.

Solche Reinigungsmittel sind „Gefährliche Stoffe“, das heißt, sie müssen derGefahrstoffverordnung entsprechen.

Das bedeutet, dass

● die Behältnisse, in denen sich die Reinigungsmittel befinden, so gekennzeich-net sein müssen, dass man die Schadwirkung des Mittels erkennen kann (Gefah-rensymbol, Sicherheitsratschläge (S-Sätze), Hinweise auf die besonderenGefahren (R-Sätze).

● beim Umgang mit gefährlichen Reinigungsmitteln Schutzkleidung getragenwerden muss, damit Verletzungen verhindert, zumindest aber in ihren Auswir-kungen verringert werden. Zur persönlichen Schutzausrüstung zählt das Tragenvon Gesichtsschutz oder Schutzbrille, eventuell Atemschutz, Schutzhandschu-hen, Gummischürze und Schutzstiefeln.

● Reinigungsmittel (Gefahrstoffe) nur in solchen Behältnissen aufbewahrt odergelagert werden dürfen, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt nichtmit Lebensmitteln verwechselt werden kann.

16

Page 19: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

● eine Betriebsanweisung vorhanden sein muss, in der die beim Umgang mitgefährlichen Reinigungsmitteln auftretenden Gefahren für Mensch und Umweltsowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln festgelegtsind.

Die Betriebsanweisung ist in verständlicher Form und in der Sprache derBeschäftigten abzufassen und an geeigneter Stelle im Betrieb bekannt zumachen.

17

Page 20: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Erste HilfeBei Notfällen aller Art kann eine schnelle und wirksame Erste Hilfe eine Ver-schlimmerung von Verletzungs- und Krankheitsfolgen verhüten oder sogar voreinem möglichen Tod bewahren.

Erste-Hilfe-Organisation im BetriebDer Unternehmer hat die Verpflichtung, Erste Hilfe im Betrieb zu gewährleisten.

Das bedeutet:

● Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass genügend Beschäftigte als Ersthel-fer ausgebildet sind.

Die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ BGV A1 schreibtvor,

dass bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,

bei mehr als 20 anwesenden Versicherten 10 % der Belegschaft als ausgebildeteErsthelfer erforderlich sind (in der Verwaltung 5 %).

● Weiterhin hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass das notwendige Erste-Hilfe-Material (z. B. Verbandskasten) vorhanden ist.

Das Erste-Hilfe-Material muss leicht zugänglich sein, gegen schädigende Ein-flüsse geschützt und rechtzeitig ergänzt und erneuert werden. Die Mindesthalt-barkeit des Erste-Hilfe-Materials ist zu beachten.

Die von der Berufsgenossenschaft anerkannten „Anleitungen zur Ersten Hilfe“sind im Verbandskasten aufzubewahren.

Erste-Hilfe-Einrichtungen, wie z. B. der Verbandskasten, sind durch ein weißesKreuz auf quadratischem oder rechteckigem grünen Feld mit weißer Umrandungzu kennzeichnen.

Versorgung des Verletzten

● Bei einem Unfall ist sofort Erste Hilfe zu leisten. Im Betrieb geschieht diesdurch die hierfür ausgebildeten Ersthelfer. Auch kleinere Wunden müssenbehandelt und verbunden werden. Erste-Hilfe-Leistungen sind in ein Verband-buch einzutragen.

● Bei schweren Unfallverletzungen hat ein sofortiger und schonender Transport ineines der für die Behandlung Schwer-Unfallverletzter zugelassenen Kranken-häuser zu erfolgen. Bei schweren Verbrennungen soll es ein für die Erstbehand-lung von Schwerverbrannten geeignetes Krankenhaus sein.

● Augen-, Hals-, Nasen- oder Ohrenverletzungen sind umgehend von einemAugen (A)-, bzw. Hals-, Nasen-, Ohren (HNO)-Facharzt zu behandeln.

● Alle übrigen Verletzungen, aufgrund derer mit einer Arbeitsunfähigkeit zu rech-nen ist, sind bei einem Durchgangsarzt (D-Arzt) behandeln zu lassen.

● Ist mit einer Arbeitsunfähigkeit nicht zu rechnen, so genügt es den nächsterreichbaren Arzt aufzusuchen

18

Page 21: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber hat die allgemeine Pflicht, Sicherheit und Gesundheit der Arbeit-nehmer in sämtlichen arbeitsbezogenen Aspekten sicherzustellen. Die hierzu not-wendige Analyse der Arbeitsplätze erfolgt mittels einer Gefährdungs- und Risiko-beurteilung. Eine Analyse ist immer dann notwendig,

● wenn noch keine Beurteilung der Arbeitsplätze vorliegt (Erstanalyse) oder ● wenn sich an den Arbeitsplätzen relevante Veränderungen ergeben

(z. B. bei Modernisierungs- bzw. Umbaumaßnahmen, neue Maschinen, neueProdukte) oder

● wenn die Arbeitsorganisation geändert wird (z. B. Erweiterung der Aufgabenbe-reiche von Beschäftigten) oder

● wenn sich die Vorschriften bzw. der Stand der Technik, Arbeitsmedizin undHygiene wesentlich ändern bzw. ändert.

Anschließend muss der Unternehmer Maßnahmen einleiten, mit denen die aufge-deckten Gefährdungen und Belastungen beseitigt bzw. verringert werden.

Damit der Unternehmer weiß, worauf es bei der Gefährdungs- und Risikobeurtei-lung ankommt, wie sie aussehen kann und vor allem wie er diese Aufgabe ohneMühe erfüllen kann, hat die BGN eine Handlungsanleitung entwickelt. Wesent-licher Bestandteil ist ein Gefährdungs- und Maßnahmenkatalog.

Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten besteht eine zusätzliche Pflicht. Hiermuss der Unternehmer die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen und die fest-gelegten Maßnahmen schriftlich festhalten.

19

Page 22: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Maschinen, Geräte und EinrichtungenIm Gastgewebe ereignen sich eine Vielzahl von Unfällen an Maschinen und Ein-richtungen.

Für die Benutzer treten Gefahren insbesondere dann auf, wenn

● die notwendige Unterweisung durch Unternehmer und Vorgesetzte nicht er-folgte,

● die Übung im Umgang mit den Maschinen fehlt,

● die Maschinen, Geräte und Einrichtungen nicht bestimmungsgemäß verwendetwerden,

● die Wartung vernachlässigt wird.

Gefährdungen ergeben sich, wenn die Möglichkeit besteht, dass

● Körperteile gequetscht werden (Quetschstellen, z. B. Kegelaufstellautomaten),

● Körperteile abgetrennt werden (Schneid- und Scherstellen, z. B. Aufschnittschnei-demaschinen, Knochenbandsägen),

● Körperteile eingezogen werden (Einzug-, Auflaufstellen, z. B. Kettentriebe, Zahn-radtriebe, Förderbänder, Walzen),

● Körperteile von Personen oder Bekleidungsstücke mitgerissen werden (Fang-stellen, z. B. mitlaufende hervorstehende Teile, Speiseeisbereiter).

20

Page 23: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Gefährdungen lassen sich weitgehend durch sicherheitsgerechtes Gestalten vonMaschinen vermeiden. Können Gefahrstellen nicht vermieden werden, so müssendiese durch Schutzeinrichtungen gesichert werden. Der Betreiber ist verpflichtet,mitgelieferte Schutzeinrichtungen zu benutzen und diese funktionsfähig zu halten.

Maschinen und Geräte dürfen nur benutzt werden, wenn sie den einschlägigenSicherheitsbestimmungen entsprechen. Deshalb hat der Unternehmer schon beimKauf darauf zu achten, dass technische Arbeitsmittel den derzeit geltenden Arbeits-sicherheitsvorschriften entsprechen.

Im Übrigen wird dies auch durch das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallvorhü-tungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) zum Ausdruck gebracht:

„Erteilt der Unternehmer den Auftrag, Arbeitsmittel, Ausrüstungen oder Arbeits-stoffe zu liefern, so hat er dem Auftragnehmer schriftlich aufzugeben, im Rahmenseines Auftrags die für Sicherheit und Gesundheitsschutz einschlägigen Anforde-rungen einzuhalten.“(§5, BGV A1)

Viele Maschinen und Geräte sind heute mit den CE-Kennzeichen gekennzeichnet.Hiermit bringt der Hersteller oder Lieferant zum Ausdruck, dass die für dieMaschine geltenden EG-Richtlinien eingehalten wurden. Vielfach ist hierfür einePrüfung durch eine zugelassene Stelle notwendig, welche die Konformität über-prüft.

Bei den nachfolgend aufgeführten Maschinen, Geräten und Einrichtungen werdennur die funktionstypischen Gefährdungen beispielhaft beschrieben. Maßnahmenzur Vermeidung nicht funktionstypischer Gefährdungen, z. B. durch Keilriemen,Kettentriebe oder durch die elektrische Ausrüstung, werden nicht behandelt.

21

Page 24: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Bearbeitungsmaschinen für Fleisch

Mürbeschneider (Steaker)

Gefährdung durch:

● Schneid- und Einzugsstellen an rotierenden Messerwalzen,

● Messer beim Ein- und Ausbau bzw. bei der Reinigung des Messers.

Schutzmaßnahmen:

● Die Schneid- und Einzugsstellen sind z. B. an der Zuführseite durch einen Ein-laufschutz und an der Auslaufseite durch Abstreifkämme gesichert.

● Das Wechseln der Werkzeuge und ihre Aufbewahrung muss entsprechend derBetriebsanleitung erfolgen.

● Beim Reinigen der Werkzeuge sind geeignete schnittfeste Handschuhe (z. B. ausmetallverstärktem Gewebe) zu tragen.

Fleischwölfe

Gefährdung durch:

● Quetsch- und Scherstellen zwischen rotierenden Schnecken oder Messern undfeststehenden Maschinenteilen am Ein- und Auslauf,

● Quetsch- und Schnittstellen beim Ein- und Ausbau der Schnecke bzw. beim Rei-nigen des Messers.

Schutzmaßnahmen

● Die Schneid- und Einzugsstellen sind z. B. an der Zuführseite durch einen Ein-laufschutz und an der Auslaufseite durch Abstreifkämme gesichert.

● Das Wechseln der Werkzeuge und ihre Aufbewahrung muss entsprechend derBetriebsanleitung erfolgen.

● Beim Reinigen der Werkzeuge sind geeignete schnittfeste Handschuhe (z. B. ausmetallverstärktem Gewebe) zu tragen.

22

Page 25: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Küchenmaschinen

Universalküchenmaschinen

Gefährdung durch:

● Gefahrstellen an Werkzeugen,

● scharfe Werkzeuge beim Wechseln.

Schutzmaßnahmen

Die Gefahrstellen an den Werkzeugen müssen von der Einfüllseite her gesichertsein, z. B. durch:

● Schutztrichter,

● Einfülltrichter mit Einbauten (z. B. Ablenkbleche, Gitter, Stäbe, Pilz)

oder

● Zuführschacht, ggf. mit an den Querschnitt angepasstem Stopfer oder Andrücker.

Dreh- oder abnehmbare Schutzeinrichtungen müssen mit dem Antrieb verriegeltsein.

Die Gefahrstellen an den Werkzeugen müssen von der Auslaufseite her gesichertsein,

z. B. durch:

● konstruktive Maßnahmen (Unterseite der Werkzeuge möglichst glatt gestaltet)

oder

● Fingerabweiser.

Zuführschacht mit Andrücker

Universalküchenmaschine mit Fleischwolf

23

Page 26: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Brot- und Aufschnittschneidemaschinen mit Rundmesser

Gefährdung durch:

● Rundmesser,

● ungeeignete Aufstellung,

● Hineingreifen in den Schneidbereich,

● Messer beim Ein- und Ausbau bzw. bei der Reinigung.

Schutzmaßnahmen:

● Die Schneidemaschinen sind so eingerichtet, dass Personen mit ihren Händennicht in den Gefahrbereich des Messers geraten. Bei Maschinen mit handgeführ-ten Schlitten ist der nicht zum Schneiden benutzte Teil des Messers durch eineunlösbare Verdeckung und durch den Schlitten gesichert.

● Der Schlitten kann nur abgenommen oder abgeklappt werden, wenn dieAnschlagplatte die Messerschneide verkleidet.

● Handgeführte Schlitten haben Einrichtungen, die verhindern, dass die schlittenfüh-rende Hand während des Schneidevorgangs nicht unbeabsichtigt in den Schneid-bereich gelangt, z. B. Schlittenrückwand und nicht abnehmbarer Restehalter.

24

Page 27: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

● Der Ein- bzw. Ausbau des Messers muss entsprechend den Angaben der Be-triebsanleitung erfolgen.

● Bei der Reinigung der Maschine sind geeignete schnittfeste Schutzhandschuhezu tragen.

● Bei Aufschnittschneidemaschinen mit einem Messerdurchmesser bis 150 mmund einer max. Drehzahl von 200 U/min ist die vereinfachte Sicherung nachDIN 1859 ausreichend.

Salat- und Gemüseschleudermaschinen

Gefährdung durch:

● Quetsch- und Einzugsstelle zwischen rotierender Trommel und Maschinen-gehäuse.

Schutzmaßnahmen:

Die Gefahrstellen durch Einziehen infolge scharfer Teile, hervorstehender Teile,rauer Oberflächen, Quetsch- und Einzugsstellen zwischen rotierender Trommelund Maschinengehäuse sind gesichert oder vermieden, z. B. durch

● einen verriegelten Schutzdeckel mit Zuhaltung,

● Vermeidung von scharfen und hervorstehenden Teilen oder rauen Oberflächenan der Innenseite der Trommel,

● Entwässerungsöffnungen in der Trommel von weniger als 8 mm

und

● einen Abstand zwischen Trommel und Maschinengehäuse, der weniger als 8 mmoder über 20 mm beträgt.

● Bei Maschinen ohne Deckel ist die Trommeloberkante 10 mm unterhalb derOberkante des Maschinengehäuses angeordnet.

25

Page 28: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Rühr- und Mischmaschinen

Handmixer, Handrührer

Gefährdung durch:

● Schneid- und Fangstellen an Messern, Rührwerkzeugen und Wellen.

Schutzmaßnahmen:

● Über die Messer überstehende Verdeckungen von mind. 10 mm.

● Ein Schalter mit selbsttätiger Rückstellung.

● Ein Wellenschutz bei über 150 Watt Leistungsaufnahme.

Püriermaschinen

Gefährdung durch:

● Rotierende Werkzeuge.

Schutzmaßnahmen:

● Der unmittelbare Zugriff zu den rotierenden Pürierwerkzeugen ist z. B. durcheinen Schutzring verhindert.

Rühr- und Schlagmaschinen

Gefährdung durch:

● Quetsch- und Einzugsstellen zwischen Werkzeug und Kesselwand,

● Fangstellen am Werkzeug,

● Hineingreifen in den Wirkbereich.

Schutzmaßnahmen:

● Von der Kesseloberkante bis zur Gefahrstelle ist ein Sicherheitsabstand von 120mm eingehalten.

● Hervorstehende Teile an der Werkzeugbefestigung sind glatt rundlaufend ver-deckt oder vermieden.

Planetenrühr- und -knetmaschinen

Gefährdung durch:

● Gefahrstellen zwischen Werkzeug und Kesselwand bzw. umlaufendem Ab-streifer,

● Mehlstaubentwicklung (allergische Erkrankungen) beim Befüllen und währendder Anmischphase.

26

Page 29: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Schutzmaßnahmen:

● Der Zugriff zu den Gefahrstellen an den Werkzeugen ist durch eine Verkleidungoder durch Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion gesichert.

● Die Maschine kann nur dann in Gang gesetzt werden, wenn sich der Kessel inArbeitsstellung befindet.

● Eine Schutzeinrichtung ist nicht erforderlich bei einem Bottichinhalt < 10 lund/oder einem Kesseldurchmesser bis 260 mm, wenn der Abstand zwischenKesseloberkante und Gefahrstelle mind. 120 mm beträgt.

● Zur Begrenzung der Mehlstaubentwicklung ist bei einem Kesseldurchmesservon mehr als 510 mm die Schutzeinrichtung als möglichst dicht schließendeHaube ausgeführt.

Über dem Kessel angebrachte, schwenkbareVerkleidung, die über Positionsschaltergekoppelt ist

Schutzringe, die mit dem Antrieb gekoppeltsind und bei Berührung auf den Positions-schalter wirken

27

Page 30: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Back-, Brat-, Gar- und KochgeräteHerde

Gefährdung durch:

● Quetschstellen an klappbaren Kochplatten,● Entzündung brennbarer Fett- und Speiserückstände,● Dünste und Strahlung.

Schutzmaßnahmen:

● Bei herausnehmbaren oder klappbaren Kochplatten ist ein Mindestabstand von25 mm zu benachbarten Platten oder festen Herdteilen gegeben bzw. sind zumEntfernen Hilfsmittel vorhanden.

● Für übergelaufenes Kochgut sind Auffangwannen vorhanden.● Gasbeheizte Herde sind an allen Brennstellen mit Flammenüberwachungsein-

richtungen ausgerüstet.● Herde sind mit Dunstabzugsanlagen ausgestattet, welche über den Kochfeldern

die Dünste gefahrlos abführen.● Induktionsherde sind so ausgeführt, dass eine Gefährdung von Personen durch

elektromagnetische Strahlung ausgeschlossen ist.● Für Induktionsherde werden nur vom Herdhersteller empfohlene Kochgeschirre

verwendet.

28

Page 31: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Brat-, Grill- und Griddleplatten

Gefährdung durch:

● Quetschstellen beim Auswechseln der Heizplatten,

● Brand und Explosion,

● Dünste und Wrasen.

Schutzmaßnahmen:

● Von Hand auswechselbare Heizplatten sind mit Griffen ausgestattet. Die Plattenwiegen max. 30 kg.

● Brat-, Grill- und Griddleplatten sind so gebaut, dass sie leicht zu reinigen sind,und haben Fettsammelrinnen.

● Gasbeheizte Geräte sind an allen Brennstellen mit Flammenüberwachungsein-richtungen ausgerüstet.

● Brat-, Grill- und Griddleplatten sind so ausgeführt, dass die Entstehung vonBränden verhindert ist.

● Brat-, Grill- und Griddleplatten sind mit Dunstabzugsanlagen ausgestattet,welche über den Platten die Dünste gefahrlos abführen.

Grillgeräte (Salamander), Gyros-Grill, Grill mit offenem Feuer

Gefährdung durch:

● heiße Teile,

● elektrischen Strom,

● Brand und Explosion,

● Dünste und Wrasen,

● Verbrennungsgase,

● Ungeeignete Zündhilfen.

Schutzmaßnahmen:

● Für das Einlegen und Ausheben der Roste sind z. B. Griffe, Haken vorhanden.

● Elektrische Heizelemente beim Gyros-Grill sind so geschützt, dass das Berüh-ren der unter Spannung stehenden Teile mit einem Messer oder einer Gabel nichtmöglich ist.

● Gasbeheizte Geräte sind an allen Brennstellen mit Flammenüberwachungsein-richtungen ausgerüstet.

● Verbrennungsgase werden gefahrlos abgeführt.

● Als Zündhilfen bei offenem Feuer dürfen keine brennbaren Flüssigkeiten, z. B.Spiritus, verwendet werden.

29

Page 32: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Etagen-, Brat- und Backöfen

Gefährdung durch:

● Quetschstellen zwischen Tür und feststehendem Ofenteil,

● Brand und Explosionen an gas- oder ölbeheizten Backöfen.

Schutzmaßnahmen:

● Ofentüren sind in geöffneter Stellung, z. B. durch Rastungen oder Gewichtsaus-gleich gesichert.

● Gasbeheizte Öfen sind an allen Brennstellen mit Flammenüberwachungsein-richtungen ausgerüstet.

Mikrowellengeräte

Gefährdung durch:

● Mikrowellenstrahlung,

● Ungeeignete Aufstellung.

Schutzmaßnahmen:

● Mikrowellengeräte sind so gestaltet, dass Mikrowellen in gefährlicher Dosisnicht austreten können, dies wird z. B. durch bewegliche und fest verschraubteSchutzeinrichtungen, die mit Dichtungen ausgerüstet sind erreicht.

● Bewegliche Schutzeinrichtungen sind redundant mit dem Mikrowellengerät(Magnetstrom) gekoppelt.

● Mikrowellengeräte sollten so aufgestellt werden, dass eine Beschickungshöhevon 1,60 m nicht überschritten wird.

Kochkessel mit drucklosem Kochraum und Druckkochkessel

Gefährdung durch:

● Quetschstellen zwischen herabfallendem Deckel und Kessel,

● Quetsch- und Scherstellen zwischen kippendem Kessel und feststehenden Ge-räteteilen,

● Zerknall des Druckraumes,

● entweichende Dampfschwaden,

● auslaufendes Kochgut,

● austretende Dämpfe an Einfüll-, Auslauf- und Sicherheitsarmaturen,

● unter Überdruck stehender Kochraum.

30

Page 33: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Schutzmaßnahmen:

● Die Deckel sind so gestaltet, dass sie gegen unbeabsichtigtes Zufallen gesichertsind.

● Bei Kippkochkesseln mit Getriebe sind unbeabsichtigte Bewegungen durchselbsttätige Arretierung in jeder Stellung verhindert.

● Bei kraftbetriebenen Kesseln ist ein Schalter mit selbsttätiger Rückstellung vor-handen.

● Durch ein Sicherheitsventil wird der Zerknall des Druckraumes verhindert.

● Die Deckelgriffe sind so angeordnet, dass beim Öffnen ein Verbrühen durchDampfschwaden vermieden wird.

● Die Hahngriffe sind so gestaltet, dass ein unbeabsichtigtes Öffnen nicht möglich ist.

● Der Auslauf oder Rand des Kippkochkessels ist so geformt, dass die Flüssigkeitals gebundener Strahl austritt.

● Verbrühungen durch austretende Dämpfe an Einfüll-, Auslauf- und Sicherheits-armaturen sind durch entsprechende Leitungsführung oder Rückschlagventilverhindert.

● Die Deckelverschlüsse sind so gebaut, dass die Deckel sich nicht öffnen lassen,solange noch Druck in den Kochräumen vorhanden ist.

31

Page 34: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Heißumluftgeräte, Heißluftdämpfer

Gefährdung durch:

● Gebläserad,

● kippende, rollende Beschickungsgestelle und herausfallende Einschubteile,

● versehentliches Einschließen von Personen,

● Verbrühung bei der Entnahme von Behältern,

● ungeeignete Aufstellung.

Schutzmaßnahmen:

● Der Zugriff zum laufenden Gebläserad ist z. B. durch eine Verdeckung oder Kopp-lung des Antriebs mit der Gerätetür verhindert.

● Fahrbare Gestelle sind ausreichend standsicher und gegen Wegrollen sowie, Ein-schubteile gegen Herausfallen gesichert.

● An begehbaren Geräten sind die Türen, wenn sie von selbst ins Schloss fallenkönnen, von innen zu öffnen.

● An der Vorderseite von Stand- bzw. Tischgeräten und Beschickungswagen mitgroßen Bauhöhen ist eine Kennzeichnung in 1,60 m Höhe (vom Fußboden aus)angebracht.

● Heißumluftöfen und Heißluftdämpfer sind so aufgestellt, dass eine ausreichen-de Bewegungsfläche vorhanden ist. (Die Bewegungsfläche in der Tiefe berech-net sich aus der Tiefe der Einschubteile zuzüglich 100 cm).

32

Page 35: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Kippbratpfannen

Gefährdung durch:

● Quetschstellen zwischen herabfallendem Deckel und Bratpfannen,

● Quetsch- und Scherstellen zwischen kippender Pfanne und feststehenden Ge-räteteilen,

● entweichende Dampfschwaden,

● auslaufendes Bratgut,

● Frittieren bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung.

Schutzmaßnahmen:

● Die Deckel sind gegen unbeabsichtigtes Zufallen, z. B. durch Rasten, Anschlägeoder Gewichtsausgleich gesichert.

● Bei Kippbratpfannen mit Getriebe sind unbeabsichtigte Bewegungen durchselbsttätige Arretierungen in jeder Stellung verhindert. Bei kraftbetriebenenPfannen ist ein Schalter mit selbsttätiger Rückstellung vorhanden.

● Deckel und Deckelgriffe sind so angeordnet, dass beim Öffnen ein Verbrühendurch Dampfschwaden und das Verbrennen an heißen Oberflächen vermiedenwird.

● Der Auslauf oder Rand der Kippbratpfannen ist so gestaltet, dass die Flüssigkeitals gebundener Strahl austritt.

33

Page 36: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Fritteusen

Gefährdung durch:

● Heißes Fett,

● Brand und Explosion,

● Quetsch- und Scherstellen an mechanischen Hubeinrichtungen.

Schutzmaßnahmen:

Das Eintauchen und Herausnehmen der Frittierkörbe muss gefahrlos möglich sein.Dies wird erreicht z. B.:

Durch● geeignete Gestaltung der Griffe an den Frittierkörben.

● Einrichtungen, die ein kontinuierliches Heben und Absenken ermöglichen.

● Einrichtungen, die Frittierkörbe in angehobener Stellung sicher halten.

● Ausschwenkbare Heizungen müssen in oberer Stellung sicher gehalten werden.Heizkörper dürfen außerhalb des Frittierraumes nicht betrieben werden können.

● An Fritteusen müssen der mindestens erforderliche und der höchstzulässigeFüllstand deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein.

● Die Ablasseinrichtungen müssen gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein,z. B. durch verdeckten Einbau, Klappgriff, Drehgriff.

● Zum Ablassen von Fett müssen geeignete, ausreichend bemessene Behälter vor-handen sein.

Geeignet sind z. B. Behälter aus temperatur- und formbeständigem Material, mit Einrichtungen gegen Überschwappen und zum Ausgießen in gebundenemStrahl.

● Zum Handtransport mit heißem Fett bestimmte Fritteusen und Behälter müssenmit Tragegriffen ausgerüstet sein.

● Jede Fritteuse muss mit einem Regelthermostaten und einem davon unabhängi-gen Temperaturbegrenzer ausgerüstet sein.

Der Regelthermostat darf sich nur bis höchstens 200 °C Fetttemperatur einstel-len lassen. Der Temperaturbegrenzer muss bei einer Fetttemperatur von höch-stens 230 °C ansprechen.

● Für Fritteusen bis zu einer Füllmenge von 50 l muss ein für Fettbrände geeigne-ter Feuerlöscher vorhanden sein. Ansonsten muss eine ortsfeste Löschanlageinstalliert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bis zu einer Füll-menge von 100 l auf eine ortsfeste Löschanlage verzichtet werden. (siehe hier-zu BGR111)

34

Page 37: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Wasserbäder (Bain Marie)

Gefährdung durch:

● Heißwasser,

● scharfe Kanten.

Schutzmaßnahmen:

● Eine örtliche Überhitzung durch unzureichende Wasserumwälzung im Bereichder Heizeinrichtung muss verhindert sein, z. B. durch einen gelochten Zwi-schenboden oder eingelegten Rost.

● Die Ablasseinrichtungen müssen gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein,z. B. durch verdeckten Einbau, Klappgriff, Drehgriff.

● An Warmhaltebecken ist der höchstzulässige Füllstand deutlich erkennbar unddauerhaft gekennzeichnet und darf nicht überschritten werden.

35

Page 38: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Kaffeezubereitung

Kaffeemaschinen

Gefährdung durch:

● Zerknall des Druckraumes,

● Dampf und Heißwasser.

Schutzmaßnahmen:

● Es muss sichergestellt sein, dass Dampf und Heißwasser nicht unbeabsichtigtaustreten können.

● Der Aufguss muss so erfolgen, dass es während des Brühverfahrens nichtspritzt. Es muss deutlich erkennbar sein, wann der Filtervorgang beendet ist.

● Der Filter muss so gestaltet sein, dass eine sichere Handhabung möglichist, z. B. durch praktische und gebrauchsgerechte Anordnung der Handgriffe.

36

Page 39: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Eiszubereitung

Speiseeisbereiter mit horizontalen Wellen

Gefährdung durch:

● Scherstellen am Ein- und Auslauf.

Schutzmaßnahmen:

● Der Zugriff zu den Scherstellen zwischen Rührwerkzeugen und Einlauföff-nungen muss verhindert sein.

● Die Scherstellen zwischen Rührwerkzeugen und Auslauföffnungen sind durchSchutzstäbe gesichert, deren lichter Abstand 8 mm nicht überschreitet und diemindestens 5 mm vor dem Werkzeug angeordnet sein müssen.

● Der Verschlussdeckel der Trommel ist mit dem Antrieb der Maschine gekoppelt.Eine Kopplung ist nicht erforderlich, wenn der Verschlussdeckel das Gegenlagerfür die rotierenden Abstreif- und Austragswerkzeuge bildet.

37

Page 40: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Speiseeisbereiter mit vertikalen Wellen

Gefährdung durch:

● rotierende Wellen,

● Quetschstellen zwischen rotierendem Abstreifer und feststehenden Maschinen-teilen.

Schutzeinrichtungen:

● Die rotierende Welle ist durch eine Schutzhülse gesichert, die höchstens 100 mmüber der Tischkante endet.

● An der Bedienungsseite ist eine großflächige Befehlseinrichtung zum Stillsetzen vorhanden, die mit den Beinen betätigt werden kann, z. B. durch

eine über die gesamte Maschinenseite angeordnete Schaltleistevon 30 mm Höhe

oder

ein Stellteil mit einer Fläche von mindestens 300 mm x 300 mm.

● An Maschinen mit rotierendem Abstreifer muss dieser an der Rückseite derTrommel hinter der Welle angeordnet sein.

Als Rückseite hinter der Welle ist ein Bereich bis zu 45° beidseitig der Welle anzu-sehen.

● Krawatten, langärmlige Kleidung, Schmuck, Schals oder lange Haare erhöhendas Unfallrisiko an diesen Maschinen. Deshalb zweckmäßige, enganliegendeKleidung und wenn nötig Haarschutz tragen.

38

Page 41: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Softeisbereiter

Gefährdung durch:

● Scherstellen zwischen Gefrierschnecke und feststehenden Maschinenteilen.

Schutzmaßnahmen:

● Der Zugriff zu den Scherstellen zwischen Gefrierschnecke und Ein- und Aus-lauföffnung ist verhindert durch Schutzstäbe.

Reinigungsmaschinen

Geschirrspülmaschinen

Gefährdung durch:

● Quetsch- und Scherstellen an Türen und Transporteinrichtungen,

● heißes Wasser,

● Reinigungsmittel.

Schutzmaßnahmen:

● Die Quetsch- und Scherstellen an Transporteinrichtungen sind z. B. durch festverschraubte Verkleidungen oder Verdeckungen gesichert.

● Hubtüren sind gegen unbeabsichtigtes Zufallen, z. B. durch Gewichtsausgleichoder Einrasten, gesichert.

● Durch entsprechende Anordnung der Spritzdüsen, oder deren Abschalten kannheißes Wasser nicht unbeabsichtigt strahlartig aus Öffnungen der Maschinenaustreten.

● Reinigungsmittel werden z. B. durch Dosiereinrichtungen so zugeführt, dassGefährdungen weitgehend verhindert werden. Persönliche Schutzausrüstungenbeim Umgang mit den Reinigungsmitteln sind zu benutzen.

● Die Beschäftigten sind regelmäßig über den ordnungsgemäßen Umgang mit denGeräten und den Reinigungsmitteln zu unterweisen.

Hochdruckreinigungsgeräte

Gefährdung durch:

● unkontrolliertes Umherschlagen des Schlauchendes,

● unkontrolliertes Austreten von Flüssigkeiten unter Druck,

● gefährliche Flüssigkeiten und Reinigungsmittel.

39

Page 42: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Schutzmaßnahmen:

● Beim Loslassen der Betätigungseinrichtungen ist der Flüssigkeitsaustritt selbst-tätig unterbrochen.

● Hochdruckreinigungsgeräte sind mit

einem Druckmessgerät ausgerüstet sein, das den jeweiligen Betriebsüberdruckanzeigt.

Einer Einrichtung ausgerüstet, die eine Überschreitung des jeweils zulässigenBetriebsüberdruckes verhindert.

Sonstige technische Arbeitsmittel

MesserAn Küchenmessern ist der Griff so gestaltet, dass die Hand nicht auf die Messer-schneide abrutschen kann und das Messer nicht auf dem Rücken liegen bleibt.

Die Klingenbreite bei Auslösemesser muss 15 mm von der der Spitze gemessenmindestens 8 mm betragen.

Für Messer müssen geeignete Ablegeeinrichtungen vorhanden sein, z. B. magne-tische Leisten, Haltebügel, Messertaschen.

HakenHaken für Fleisch (S-Haken) dürfen nur an einem Ende spitz sein. Alle übrigenHaken, die nicht zum Aufspießen von Fleisch dienen, müssen stumpf sein.

HackblöckeHackblöcke müssen standsicher aufgestellt sein. Die Arbeitsfläche muss eben sein.

Zettel-BonspießerZettel- bzw. Bonspießer sind so beschaffen, z.B. aus flexiblem Kunststoff, als Bon-brett oder Klemmleiste, dass Handverletzungen vermieden werden.

40

Page 43: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Wäscherei- und Bügelmaschinen

Wasch- und Waschschleudermaschinen

Gefährdung durch:

● Quetsch-, Scher- und Fangstellen an der rotierender Trommel,

● Zufallen von Deckeln,

● austretende Waschflotte, Wasch- und Waschhilfsmittel sowie Dampf,

● ätzende Flüssigkeiten,

● Unwuchten der Trommel.

Schutzmaßnahmen:

● Waschmaschinen sind mit Schutzeinrichtungen ausgerüstet, die beim Öffnen der Deckel, Türen, Klappen und ähnlichen Einrichtungen die Antriebskraft ab-schalten.

● Waschschleudermaschinen mit einer kinetischen Energie bis 1500 Nm sind mitSchutzeinrichtungen ausgerüstet, die sicherstellen, dass die Deckel, Türen,Klappen und ähnliche Einrichtungen sich erst öffnen lassen, wenn die Trommel-drehzahl weniger als 60 Umdrehungen pro Minute beträgt.

● Waschschleudermaschinen mit einer kinetischen Energie von mehr als 1500 Nmsind mit Schutzeinrichtungen ausgerüstet, die sicherstellen, dass die Maschineerst in Gang gesetzt werden kann, wenn die Deckel, Türen, Klappen und ähn-liche Einrichtungen fest verschlossen sind (Verriegelung).

Die Deckel, Türen, Klappen und ähnliche Einrichtungen dürfen erst geöffnetwerden können, wenn die Trommel stillsteht (Zuhaltung).

Die Zuhaltung muss auch bei Ausfall der Energiezufuhr wirksam bleiben.

● Waschschleudermaschinen mit abnehmbarem Trommeldeckel dürfen sich erst inGang setzen lassen, wenn der Trommeldeckel fest verschlossen ist.

● Bewegliche Trommel- und Gehäusedeckel an Wasch- und Waschschleuder-maschinen sind mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen gegen Zufallen ausge-rüstet, wenn nicht durch die Bauart der Maschine der Deckel in geöffneter Posi-tion genügend weit über seinem Totpunkt liegt.

● Öffnungen im Gehäuse von Wasch- und Waschschleudermaschinen für das Ein-füllen von Wasch- und Waschhilfsmitteln zur Waschflotte sind so eingerichtet,dass der Zugriff zu Gefahrstellen im Innern der Maschine verhindert ist.

● Wasch- und Waschschleudermaschinen sind so eingerichtet, dass beim Öffnender Gehäuse- oder Trommeltür eine Gefährdung durch auslaufende heiße Wasch-flotte sowie austretende heiße Dämpfe verhindert ist.

● Unwuchten der Trommel werden z. B. durch Unwuchtschalter verhindert.

41

Page 44: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Mangeln (Muldenmangeln und Zylindermangeln)

Gefährdung durch:

● Einzugsstellen zwischen Mulde und Walze bzw. zwischen Zylinder undUmlenkwalze,

● Quetschstellen beim Absenken von Walzen oder Mulden,

● heiße Oberflächen.

Schutzmaßnahmen:

● Durch konstruktive Maßnahmen oder durch Einlassschutzeinrichtungen wirdder Zugriff zu den Gefahrstellen verhindert.

● Hubeinrichtungen für Walzen oder Mulden an Mangeln sind so eingerichtet,dass beim Absenken von Walzen oder Mulden keine Gefahren entstehen kön-nen. Dies gilt nicht für Mangeln mit einer Walzenlänge kleiner 1400 mm.

● Mangeln mit einer Walzenlänge größer gleich 1400 mm sind auf der Einlauf-seite und Mangeln mit Rückwärtslauf auch auf der Auslaufseite mit Not-Befehlseinrichtungen ausgerüstet. Die Einlassschutzeinrichtung kann auch alsNot-Befehlseinrichtung eingerichtet sein.

● Heiße Oberflächen, die nicht unmittelbar für den Arbeitsvorgang erforderlichsind und im Arbeits- oder Verkehrsbereich liegen, müssen gegen zufälliges Be-rühren so gesichert sein, dass Verletzungen durch Verbrennen ausgeschlossensind.

Bügelmaschinen, Bügelpressen und Fixierpressen

Gefährdung durch:

● Quetschstellen,

● heiße Oberflächen.

Schutzmaßnahmen:

Gefahrstellen an Bügelmaschinen, Bügelpressen und Fixierpressen im Arbeits-und Verkehrsbereich sind durch folgende Schutzeinrichtungen gesichert:

● trennende Schutzeinrichtungen.

● Zweihandschaltungen in Verbindung mit zusätzlichen Schutzeinrichtungen.

● Schutzeinrichtungen mit Annäherungsreaktion.

● Verletzungen durch Verbrennungen beim Berühren heißer Oberflächen sind, z. B. durch Verdeckungen oder Isolierungen, zu verhindern.

42

Page 45: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Kälteanlagenfür Speiseeisbereiter, Kühlräume, Kühlschränke und Kühlvitrinen, Gebäckfroster, Sahnebläser usw.

Gefährdung durch:

● Auflaufstellen der Keilriemen und Ventilatorflügel,

● Kältemittel.

Schutzmaßnahmen:

● Einbau in Schrankgehäusen mit fest verschraubten Verkleidungen.

● Schutzgitter über Keilriemen und Ventilator.

● Ausreichende Lüftung.

● Wartung durch beauftragte Personen.

Kühlräume, Kühlschränke, Vitrinen

Gefährdung durch:

● Eingeschlossen werden,

● Kälte.

43

Page 46: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Schutzmaßnahmen:

● Türen in nicht abgeschlossenem Zustand können immer von innen geöffnet wer-den.

● Die Ausgänge können auch bei Dunkelheit bzw. bei abgeschalteter Haupt-beleuchtung aufgefunden werden.

● Kühlräume mit mehr als 10 m2 Grundfläche können, auch wenn die Türen vonaußen abgeschlossen sind, jederzeit verlassen werden.

● An der Innenseite der Kühlraumtür sollte gut erkennbar und leicht verständlichangegeben sein, wie das Entriegeln der Tür durchzuführen ist.

● In ortsfesten begehbaren Kühlräumen mit Temperaturen unter -10 °C und einerGrundfläche über 20 m2 muss eine vom allgemeinen Stromversorgungsnetzunabhängige Notrufeinrichtung vorhanden sein. Der Notruf muss an einer Stel-le wahrgenommen werden können, die während der Betriebszeit besetzt ist.

● Bereitstellen und Tragen der notwendigen Kälteschutzkleidung.

Abluftanlagen

Dunstabzugsanlagen

Die Notwendigkeit von raumlufttechnischen Anlagen (Zu- und Abluftanlagen) ingewerblichen Küchen ergibt sich aus der Tatsache, dass insbesondere die thermi-schen Geräte Wärme in erheblichem Maße durch Konvektion und Strahlung abge-ben, bei der Speisezubereitung und beim Spülen in bedeutendem Umfang Feuch-tigkeit anfällt und die Raumluft durch Gerüche, Fettdünste und gasförmige Ver-brennungsprodukte belastet wird.

Gefährdung durch:

● Dünste und Wrasen,

● Brand infolge Flammendurchschlag,

● Vernachlässigen hygienischer Prinzipien,

● Absturz von Personen beim Ein- und Ausbau von Fettfiltern und bei Reinigungs-arbeiten,

● unzureichende Reinigung.

Schutzmaßnahmen:

● Durch Einblasen und Absaugen entsprechender Luftströme ist zu gewährleisten,dass während der Arbeitszeit der Beschäftigten eine ausreichend gesundheitlichzuträgliche Atemluft und Raumtemperatur vorhanden ist.

44

Page 47: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

● Die lüftungstechnische Anlage ist so auszulegen, dass an den Arbeitsplätzenkeine unzumutbare Zugluft auftritt und ein geräuscharmer Betrieb gewährleistetist.

● Die Abluft sollte möglichst dort abgesaugt werden, wo die Luftverschlechterun-gen, insbesondere Wrasen und Küchendünste, auftreten. Aus diesem Grunde istes sinnvoll, über den thermischen Geräten Hauben oder Abluftdurchlässe (beiLüftungsdecken) anzuordnen, damit die Wrasen und Dünste schnell erfasst wer-den.

● Abluftanlagen sind mit wirksamen Fettfangfiltern ausgerüstet. Bei Küchen-abluftdecken müssen die Luftdurchlässe als wirksame Fettfangfilter ausgebildetsein.

● Fettfangfilter müssen einfach und gefahrlos ein- und ausgebaut werden können.

Sofern der Ein- und Ausbau nicht von der Zugangsebene erfolgen kann, müssengeeignete Aufstiege und Trittflächen zur Verfügung stehen.

● Zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen durch Mikroorganismen müs-sen Dunstabzugsanlagen entsprechend den Angaben der Betriebsanweisungregelmäßig gereinigt werden.

Vorbeugender Brandschutz bei Abluftanlagen

Brände in Hotels und Restaurants gehen oft von der Küche aus.

Ursache: Verfettete Leitungen, Filter und Hauben.

Bei Abluftanlagen müssen daher besondere Maßnahmen gegen die Brandgefahren,insbesondere die Brandübertragung über das Leitungssystem getroffen werden.

45

Page 48: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Dies sind zum Beispiel:

● Die gesamte Abluftanlage muss so gebaut sein, dass sie sicher und leicht gerei-nigt werden kann. Alle Leitungsabschnitte müssen daher mit ausreichenden Rei-nigungsöffnungen ausgerüstet und Ventilatoren so ausgeführt sein, dass sieleicht zugänglich sind.

● Fettfangfilter müssen einen möglichst hohen Wirkungsgrad bei der Fettabschei-dung gewährleisten, damit eine Verschmutzung der Abluftkanäle und des Venti-lators weitgehend vermieden wird.

● Fettfangfilter sollen einen Flammendurchschlag in nachfolgende Anlagenteilenach Möglichkeit verhindern, z. B. durch den Einbau von Wirbelstromfiltern(Flammenschutzfilter).

Da trotz eingebauter Fettfangfilter oder entsprechend gestalteter Luftdurchlässe beiLüftungsdecken auf die Dauer eine Verschmutzung der Abluftanlage nicht zu ver-meiden ist, muss die komplette Anlage regelmäßig überprüft und gereinigt werden.

GetränkeschankanlagenIn Getränkeschankanlagen werden mittels Druckgasen Getränke oder Getränke-grundstoffe gefördert. Als Druckgase sind nur die lebensmittelrechtlich unbedenk-lichen Gase Kohlendioxid (CO2), Stickstoff (N2) oder Gemische aus beiden Gasen(N2/CO2) zugelassen. Hiervon ist Kohlendioxid, besser bekannt unter seinem Han-delsnamen Kohlensäure das am häufigsten verwendete Druckgas.Kohlendioxid ist ca. eineinhalbmal schwerer als Luft. Es sammelt sich daher inBodennähe bzw. in tiefer liegenden Gebäudeteilen. Insbesondere in solchen Berei-chen können erhöhte CO2-Konzentrationen auftreten.Kohlendioxid gilt üblicherweise nicht als giftig; trotzdem besitzt es eine toxischeWirkung, die auch bei Anwesenheit von ausreichendem Sauerstoff zu Gesundheits-störungen bis hin zum Tod führen kann.Die Lagerung und Bereitstellung kann in so genannten Druckgasbehältern (Kohle-säureflaschen) oder für größere Mengen in Druckbehältern erfolgen.Kohlensäureflaschen stehen unter hohem Druck. Bei 20 °C ca. 57 bar, bei 30 °Cca. 93 bar Druck. Sie enthalten Kohlensäure sowohl in flüssigem wie gasförmigemZustand. Entnommen wird bei richtiger Aufstellung und richtigem Anschluss nuraus der Gasphase.In Druckbehältern wird das Kohlendioxid flüssig und tiefkalt gelagert.Aus dem Vorgenannten wird deutlich, dass beim Entleeren von DruckgasflaschenSchutzmaßnahmen durchzuführen sind, damit eine Gefährdung für Personen durchunkontrolliert ausströmendes Kohlendioxid nicht zu befürchten ist.

Schutzmaßnahmen:

● Grundsätzlich kann daher gesagt werden, dass durch eine ausreichende Be- undEntlüftung der Räumlichkeiten zu gewährleisten ist, dass sich Kohlendioxid inGefahr bringender Menge nicht ansammeln kann. Das kann durch natürlicheoder künstliche Lüftung erreicht werden oder es ist zumindest ein Gaswarngerätzu installieren.

46

Page 49: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

● Jeder Beschäftigte der Umgang mit Getränkeschankanlagen hat, muss unterwie-sen werden.

● Kohlensäureflaschen sind liegend oder gegen Umfallen gesichert zu lagern.● Flaschen nur aufrecht stehend an den Druckminderer anschließen. Nie liegend,

da dann flüssige Kohlensäure über den Druckminderer in den Getränkebehältergelangt, sich dort entspannt und den Zerknall des Behälters bewirken kann.

● Flaschen immer gegen Umfallen sichern.● Flaschen immer vor Wärmeeinwirkung und Sonnenbestrahlung schützen.● Ventilschutzkappe nur entfernen, wenn die aufrecht stehende Flasche gegen

Umfallen gesichert ist; anschließend das Ventil und den Druckminderer mitein-ander verbinden; erst dann das Ventil öffnen und die Verbindungen auf Dichtheitüberprüfen. Das Flaschenventil ist bei Inbetriebnahme voll aufzudrehen; es stehtdann der volle Flaschendruck im Druckminderer an.

● Erst dann mit dem Schankbetrieb beginnen !

Das Flaschenventil ist immer zu schließen:

● bei längerer Betriebspause,

● nach Entleerung und

● vor dem Lösen der Anschlussverschraubung (zum Druckminderer).

Druckminderer haben die Aufgabe, das in der Gasflasche unter hohem Druck ste-hende Kohlendioxid (CO2) auf den betrieblich benötigten Druck herabzusetzen. DaDruckminderer empfindliche Geräte sind, müssen sie stets pfleglich behandeltwerden und dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie keine äußerlich erkennbarenSchäden aufweisen.

Wenn z. B. die Manometergläser beschädigt sind oder das Sicherheitsventil nichtverplombt bzw. die Plombe schadhaft ist, dann muss der Druckminderer derWeiterbenutzung entzogen werden.

47

Page 50: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Beim unsachgemäßen Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln bzw.bei Verwendung schadhafter elektrischer Geräte besteht die Gefahr, einen Strom-unfall zu erleiden. Darüber hinaus sind defekte oder überlastete Elektroanlagenund -geräte häufig die Ursache von Bränden. Es ist daher erforderlich, beim Um-gang mit solchen Geräten und Anlagen geeignete Schutzmaßnahmen zu treffenund bestimmte Regeln zu beachten.Grundlegende Anforderungen für den Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebs-mittel enthält die Unfallverhütungsvorschrift BGV A 3.Die Installation, Änderung und Instandsetzung elektrischer Anlagen und Gerätedarf nur durch eine Elektrofachkraft (bzw. unter deren Leitung und Aufsicht) er-folgen. Dies gilt auch für scheinbar einfache Elektroarbeiten wie z. B. die Installation vonLampen, das Herstellen von Verlängerungsleitungen oder die Reparatur von schad-haften Elektrogeräten. Jegliche Art von „Basteleien“ oder „Do-it-yourself“-Reparaturen durch elektro-technische Laien müssen unterbleiben. Strengstens verboten ist das Überbrückenvon Sicherheitseinrichtungen wie Temperaturüberwachungen, Sicherungen o. ä.Ein sachgemäßer Umgang mit elektrischen Geräten erhöht die Sicherheit und trägtdarüber hinaus zu einer Verlängerung der Lebensdauer der Geräte bei.

Typische Fehler, die im betrieblichen Alltag aber immer wieder vorkommen, sind:

● Das Einklemmen elektrischer Leitungen zwischen Tür und Türrahmen, wennz. B. eine Leitung von einem Raum in den anderen geführt wird.

● Das ungeschützte Verlegen von Verlängerungsleitungen, z. B. im Bereich vonVerkehrswegen (solche Leitungen bilden nicht nur gefährliche Stolperstellen,durch Überfahren oder Hängen bleiben wird auch die Leitung gequetscht bzw.die Isolierung beschädigt).

● Das Aufhängen elektrischer Geräte an der Anschlussleitung.

● Das Ausstecken von Geräten durch Ziehen an der Leitung (richtig: immer amStecker ziehen).

● Das Abspritzen von Elektrogeräten mit dem Wasserschlauch oder mit einemHochdruckreiniger.

● Die Überlastung von Stromkreisen durch unsachgemäße Verwendung vonMehrfachsteckdosen in Verbindung mit dem Anschluss elektrischer Geräte mithoher Leistung (Wärmegeräte, Heizstrahler und dergl.).

Werden Mängel an elektrischen Anlagen oder Geräten bemerkt (z. B. defekte Iso-lierung an Leitungen, fehlende Abdeckungen von Steckdosen, Lichtschaltern, Ver-teilerkästen, Wackelkontakte an Geräten, defekte Starter an Leuchtstofflampen,Schmauchspuren an Steckdosen o. ä.), so sind diese Mängel unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden.

48

Page 51: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Bis eine sachgemäße Reparatur durch die Elektrofachkraft erfolgt, sind die defek-ten Geräte der Benutzung zu entziehen.

Elektrogeräte und -anlagen unterliegen - wie andere Arbeitsmittel auch - schädi-genden Einflüssen, z. B. durch Alterung, Abnutzung oder Korrosion. Um ihrensicherheitsgerechten Zustand auch langfristig sicherstellen zu können, müssen siedaher regelmäßig durch Elektrofachkräfte geprüft werden.

Empfohlen wird: Ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre, ortsveränderliche Geräte alle 6Monate zu prüfen, Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) sind - sofern vor-handen - in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle 6 Monate, durchDrücken der Prüftaste zu kontrollieren.

49

Page 52: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Fußböden (Bodenbeläge)

Sturz-, Rutsch-, Stolpergefahren

Sturzunfälle bilden nach wie vor einen Schwerpunkt des Unfallgeschehens imHotel- und Gaststättengewerbe. So beträgt der Anteil der Sturzunfälle im Gast-gewerbe ca. 30 %. Hohe Entschädigungsleistungen, Arbeitsausfall und zum TeilRentenzahlungen belasten die BGN und die Unternehmer in hohem Maße.

Schmutz, Abfall und Feuchtigkeit auf dem Boden sind hier als Ursache von Stür-zen an erster Stelle zu nennen. Hektik, Eile, ungeeigneter Bodenbelag und herum-liegende Gegenstände sind weitere Faktoren.

Oft genügt ein Besen oder ein Lappen um Schmutz, Feuchtigkeit usw. zu beseiti-gen. Allerdings ist es nicht ausreichend durch Beseitigen von Abfall, herumliegen-den Gegenständen das Sturzrisiko zu vermeiden, viel wichtiger ist die Auswahl desrichtigen Bodenbelages und des geeigneten Schuhwerks.

Die Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenverordnung und BG-Regeln for-dern, dass die Fußböden sicher begehbar, eben und leicht zu reinigen sind. Aus denzitierten Forderungen lässt sich jedoch nicht ableiten, dass ein Bodenbelag mitmöglichst glatter (ebener) Oberfläche genügt, weil er, da leicht zu reinigen, auchim sauberen Zustand rutschhemmend ist. Dies würde der praktischen Erfahrungwidersprechen.

In den gewerblichen Küchen ist die Reinhaltung des Bodenbelages (Fußboden)weitaus schwieriger als in anderen Bereichen und damit das sichere Begehen wäh-rend der Arbeitszeit schwer durchzuführen. Verunreinigungen des Bodens durchFeuchtigkeit, Fett, Öl, Gemüse etc., die produktions- und arbeitsbedingt anfallen,vermindern die Rutschhemmung und erhöhen die Rutschgefahr. Deshalb ist durchdie Wahl eines geeigneten Fußbodenbelages sicherzustellen, dass bei der üblichenVerschmutzung ein rutschhemmender Zustand während der Arbeitszeit vorhandenist.

Der Fußbodenbelag soll auch eine ausreichende Belastung z. B. durch Transport-geräte aufweisen und der Aggressivität von bestimmten Reinigungsmethodengewachsen sein. Durch den Umgang mit gleitfördernden Stoffen, die produktions-oder arbeitsbedingt auf den Fußboden gelangen, besteht Rutschgefahr.

Dies bedeutet, dass rutschhemmende Fußbodenbeläge eingesetzt werden sollen. Jenach Anforderung können dies feinraue, raue oder profilierte Bodenbeläge sein.

Abdeckungen von Ablaufrinnen/Abflussöffnungen sind tritt- und kippsicher, aus-reichend belastbar sowie Fußboden eben zu verlegen.

Bei der Auswahl von Rosten oder Abdeckungen ist die Rutschhemmung und dieReinigung zu berücksichtigen.

50

Page 53: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Reinigung und Pflege

Durch den Einsatz von bewährten Reinigungsverfahren vom harten Besen oderWischtuch bis zur Bodenreinigungsmaschine und zum Flüssigkeitsstrahler undunter Verwendung geeigneter Reinigungsmittel soll der Fußboden sauber undrutschhemmend werden.

Selbstverständlich ist auch die Hygiene zu beachten.

Grundsätzlich ist zu prüfen, ob die Bodenbeläge einer Behandlung mit Pflege-mitteln bedürfen.

Gleitfördernde Stoffe setzen die Rutschhemmung des Bodenbelages herab. Des-halb sind diese Stoffe regelmäßig, bei starkem Anfall dieser Stoffe in kurzen Zeit-abständen zu entfernen (Intervallreinigung).

Die praktische Erfahrung in den Betrieben zeigt, dass Bodenbeläge mit zunehmen-der Rutschhemmung schwerer zu reinigen sind bzw. einen erhöhten Reinigungs-aufwand erfordern.

Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel sollen auf den Bodenbelag abgestimmtsein. So lassen sich z. B. verschiedene Bodenbeläge mit einem harten Besen beiVerwendung von heißem Wasser und Zugabe von Fett lösenden Mitteln, bei hohenbiologischen Anforderungen auch gekoppelt mit Desinfektionsmitteln, wirtschaft-lich und ausreichend reinigen.

Bei Bodenbelägen mit rauer Oberfläche oder starker Profilierung hat sich der Ein-satz von Reinigungsmaschinen mit rotierenden Bürsten und Flüssigkeitsstrahlernbewährt.

Die Rutschhemmung der Bodenbeläge kann durch falsche Dosierung der Reini-gungs- und Pflegemittel gemindert werden. Bei der Anwendung ist auf die richtigeDosierung (Herstellerangabe) zu achten.

Keramische Fliesen und Klinker

Fliesen bieten die Möglichkeit, Fußböden in optisch ansprechender Weise zu ge-stalten. Eine Vielzahl von keramischen Fliesen und Klinkern verschiedener Her-steller sind durch Prüfstellen auf ihre Rutschhemmung geprüft und der jeweiligenBewertungsgruppe zugeordnet.

Nähere Hinweise gibt die BGR 181 „Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbe-reichen mit Rutschgefahr” und die ASI 4.40 „Unfallsichere Gestaltung von Fuß-böden”.

Die Vorteile der Fliesen können jedoch nur genutzt werden, wenn der gesamteBodenaufbau zum Tragen kommt.

Beim Verlegen von Fliesen ist darauf zu achten, dass Wasser und Wasserdampf-druck nicht an die Unterseite der Fliesen gelangen kann und dadurch ein Ablösender Fliese die Folge wäre.

51

Page 54: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

IndustriefußbödenDiese Bodenbeläge sind besonderen, extremen Belastungen gewachsen, wie sie inHerstellungs- und Produktionsverfahren auftreten. Als Industriefußboden bezeich-net man z. B. Betonplatten mit Fugenverguss, Zementgebundene Böden mit Zu-schlagstoffen, Kunstharzestriche/Kunststoffvergussböden.

Kunstharzestriche und KunststoffvergussbödenDiese Beläge eignen sich nicht nur zum schnellen Erneuern schadhafter Böden,sondern sind auch auf Estrich bzw. Beton gut zu verlegen.

Die Rutschhemmung wird durch verschiedene Zuschlagstoffe stark beeinflusst. Siesind sehr verschleißfest, flüssigkeitsdicht, beständig gegenüber Säuren, Ölen undFetten, können auf fast jedem Untergrund verlegt werden, sind gut zu reinigen undin verschiedenen Farben lieferbar. Eine fugenlose Herstellung bis ca. 400 m2 istmöglich.

Die rasche Verlegung und schnelle Begehbarkeit ist ein erheblicher Vorteil bei Pro-duktionsumstellungen und Sanierungen. Die geringe Bauhöhe erspart bei vielenVorhaben bauseitig vorzunehmende Abrissarbeiten. Ähnlich der Hohlkehlfliesekann der Kunstharzestrich an den Wänden hochgezogen werden.

MetallBei hoher Beanspruchung werden Stahlblechplatten verlegt. Die fliesenförmigenPlatten können mit Granulat beschichtet sein. An der Oberfläche und an der seit-lichen Umrandung sind die Platten mit ausgestanzten Ankern versehen, die eineunlösbare Verbindung mit dem Verlegemörtel bewirken. Dadurch sind diese Plat-ten auch schweren Beanspruchungen gewachsen. Man sollte hier in jedem Fall(auch in trockenen Räumen) profilierten Ausführungen den Vorrang geben.

52

Page 55: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

RosteAuch für Roste gilt: Tragfähigkeit, Rutschhemmung, sachgerechte Verlegung usw.berücksichtigen. Stolperstellen sind zu vermeiden.

Bei der Verlegung einer großen Zahl von Rosten, z. B. auf Bühnen empfiehlt essich, einen Verlegeplan vom Hersteller bzw. Verlegefirma ausarbeiten zu lassen.

Ausschnitte an Gitterrosten und oftmals an Profilrosten sind eingefasst.

Behelfsmaßnahmen

Glatte Oberflächen von Bodenbelägen können im Schnellverfahren rutschhem-mend gemacht werden, indem man sie mit flüssiger Polyurethanfarbe versiegeltund den noch nassen Kunststoff mit Quarzsand (Körnung) bestreut.

Abätzen/Aufrauen keramischer Bodenbeläge mit Säure u. ä. Verfahren bringen mitEinschränkung eine Verbesserung der Rutschhemmung bei zu glatten Oberflächen-strukturen.

Kunststoffroste und –matten sowie selbstklebende Beläge mit unterschiedlichenKörnungen können kurzzeitig helfen und sind daher nur ein Kompromiss.

Die unterschiedlichen Arbeitsverfahren erfordern, dass sich die Beschäftigten auchin Nebenräumen, Gängen, Treppenhäusern und auf Treppen bewegen. Dabei wirdSchmutz und Abfall aus den Arbeitsräumen in diese Bereiche getragen.

Deswegen empfiehlt es sich, auch diese Bereiche mit den gleichen Bodenbelägenzu versehen wie die Haupträume.

Abstreifeinrichtungen, wie z. B. Abstreifmatte, Gitterrost, Schmutzschleuse, die anKreuzungsstellen angebracht sind, bewirken, dass die an den Schuhsohlen haften-den Verschmutzungen abgestreift werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass andiesen Einrichtungen keine Stolperstellen auftreten.

53

Page 56: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

TreppenDas sind bauliche Einrichtungen, deren Gestaltung bzw. Ausführung in Verord-nungen, DIN-Normen und Unfallverhütungsvorschriften geregelt ist.

Unfälle auf innerbetrieblichen Verkehrswegen stellen nach wie vor einen erheb-lichen Teil der Arbeitsunfälle dar. Sturzunfälle auf Treppen bilden dabei einenbesonderen Schwerpunkt.

Deshalb ist es unbedingt erforderlich, die unfallsichere Gestaltung und Instandhal-tung von Treppen zu überwachen.

Unfalluntersuchungen von Sturzunfällen auf Treppen zeigen folgende Ursachenauf:

● bauliche Mängel (z. B. ausgebrochene Stufenkanten, unterschiedliche Stufen-maße, ausgetretene Stufen, fehlende Handläufe und Geländer, ungeeigneter Stu-fenbelag).

● Verschmutzungen der Treppen (z. B. Feuchtigkeit, Fett- und Ölverschmutzung,Abfälle auf den Stufen).

● Hindernisse durch abgestellte Waren, Kartons und dergleichen.

● unzureichende Beleuchtung (Schlagschatten).

● Verhaltensfehler (z. B. Unachtsamkeit, Eile, Hektik, Sichtbehinderung durch dasTragen von Lasten).

● Reinigung und Pflege (z. B. zusätzliche Glätte nach Feuchtreinigung, polierteStufen, ungeeignetes Reinigungsverfahren).

● ungeeignetes Schuhwerk und falscher Sohlenbelag.

Wesentlich für eine gut begehbare und verkehrssichere Treppe sind ausreichendgroße, ebene, rutschhemmende und tragfähige Auftrittsflächen in gleichmäßigen,mit dem Schrittmaß übereinstimmenden Abstände.

Besonders wichtig ist, dass alle Stufen einer Treppe die gleichen Maße aufweisen.Ausgetretene, schiefe, morsche oder beschädigte Stufen sind umgehend auszu-bessern.

Die Rutschhemmung von Treppenstufen hängt weitgehend vom Stufenmaterialoder -belag ab.

Je nach Verwendungszweck bzw. Beanspruchung können die Auftrittflächen ausGitterrosten, Beton, Naturstein, Fliesen, Teppichboden, Holz oder PVC-Belagbestehen.

Wichtig ist, dass das Stufenmaterial den auftretenden Beanspruchungen standhältund rutschhemmend ist.

Treppen mit Teppichläufern sollen mit Teppichhalterungen (Teppichstangen) be-festigt sein, die sich nicht von selbst lösen können. Kantenprofile sind bündig mitder Stufenoberfläche zu verlegen.

Beschädigte Kantenprofile sind gegen neue auszuwechseln.

54

Page 57: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Treppen mit mehr als vier Stufen sind mit Handläufen zu versehen, die gut be-festigt, stabil sind und sich leicht umfassen lassen.

Freie Seiten der Treppen, Treppenabsätze und Treppenöffnungen sind durch Gelän-der zu sichern.

Für die Sicherheit ist eine gute Erkennbarkeit der Stufen und der Stufenkantenwichtig. Deswegen sind Treppen - wie auch alle Verkehrswege - ausreichend hellzu beleuchten. Lichtschalter sind an den Treppenzugängen leicht erreichbar undgut sichtbar anzubringen. Schlagschatten sind zu vermeiden.

Gegenstände möglichst in einer Hand tragen - auf freie Sicht achten - und mit deranderen Hand den Handlauf benutzen.

Treppen nicht als Lager und Abstellorte benutzen.

Geeignete Reinigungsmittel bzw. Reinigungsverfahren wählen.

Rutschhemmendes Schuhwerk tragen.

Fassrutschen oder andere Hilfsmittel benutzen, um Beschädigungen der Stufen zuverhindern.

55

Page 58: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Leitern und Tritte

Begriffe:

Leitern sind ortsveränderliche Aufstiege mit Stufen oder Sprossen, die mit Wan-gen oder Holmen verbunden sind.

Tritte sind ortsveränderliche Aufstiege bis 1 m Höhe, deren tragende Schenkel inGebrauchsstellung zug- und druckfest miteinander verbunden sind und deren ober-ste Fläche zum Betreten vorgesehen ist.

Allgemeines

Leitern und Tritte dürfen nur benutzt werden, wenn sie den gesetzlichenBestimmungen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspre-chen.

Für den Benutzer von Leitern ist eine Betriebsanleitung zu erstellen, die an der Lei-ter deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht werden soll. Die Form derBetriebsanleitung kann durch Piktogramme gestaltet sein.

Leitern und Tritte sind in der erforderlichen Art, Anzahl und Größe bereitzustellen.

Sie sollen sicher begehbar, ausreichend tragfähig, gegen übermäßiges Durch-biegen, starkes Schwanken und Verwinden gesichert sein.

Durch eine beauftragte Person ist dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte regel-mäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Schadhafte Leiternund Tritte dürfen erst wieder nach sachgemäßer Instandhaltung verwendet wer-den.

Gegen schädigende Auswirkungen, wie z. B. durch Witterungseinflüsse, sonstigeFeuchtigkeits- und Temperatureinflüsse, mechanische Beschädigungen, Säure-und Laugeneinwirkungen sind sie zu schützen und aufzubewahren. Schutzanstri-che für Leitern und Tritte aus Holz sind durchscheinende Lacke, Lasierungen undähnliche Imprägnierungen. Deckende Anstriche lassen Schäden im Holz nichterkennen.

Im Verkehrsbereich aufgestellte Leitern sind durch Absperrungen gegen Umstoßenu. ä. zu sichern.

56

Page 59: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Stehleitern

Sie sind durch ihre Bauart gegen Umstürzen und Auseinandergleiten gesichert.Spreizsicherungen sichern das Auseinandergleiten der Schenkel und sind deshalbfest mit den Leiterschenkeln verbunden. Oberhalb der Gelenke dürfen sich keineWiderlager bilden können.

Stehleitern nicht wie Anlegeleitern benutzen.

Von Stehleitern nicht auf andere hochgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswegeübersteigen.

Seitliches Hinausbeugen des Körpers und Festhalten an anderen Stellen erhöht dieUmkippgefahr.

Auf der obersten Stufe von Stehleitern, die zum Betreten vorgesehen ist, musssicheres Stehen, z. B. eine Sicherheitsbrücke mit einer Haltevorrichtung, gewähr-leistet sein.

57

Page 60: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Anlegeleitern

Anlegeleitern sind sicher aufzustellen und, wenn nötig, gegen Umstürzen zusichern.

Des Weiteren sind sie an sichere Stützpunkte anzulegen. Als sichere Stützpunktesind nur solche Bauteile anzusehen, die selbst unverschiebbar sind und durch dieangelegte und belastete Leitern nicht zerbrechen können. Glasscheiben, Spann-drähte, Türen und Tore entsprechen diesen Voraussetzungen nicht.

Anlegeleitern müssen mit beiden Holmen anliegen und dürfen sich nicht überGebühr durchbiegen. Sie sind gegen Wegrutschen zu sichern, z. B. durch die Artdes Leiterfußes (Gummifüße, Stahlspiken), durch Aufsetz-, Einhake- oder Einhän-gevorrichtungen. Über Austrittstellen müssen sie mindestens 1 m hinausragen,wenn nicht eine gleichwertige Haltemöglichkeit vorhanden ist.

Stufen und Sprossen müssen trittsicher sein, gleiche Abstände voneinander habenund zuverlässig (dauerhaft) mit den Wangen oder Holmen verbunden sein.

Festes Schuhwerk ist zu benutzen, das dem Fuß einen sicheren Halt bietet.

Am sichersten steht eine Anlegeleiter, wenn sie unter einem Winkel von 65° - 75°angestellt wird.

Von Anlegeleitern aus dürfen nur Arbeiten geringen Umfanges ausgeführt werden.

Bei der Beurteilung des Begriffes „Arbeiten geringen Umfanges“ ist folgendes zubeachten:

Menge und Gewicht des mitgeführten Werkzeuges und Materials,Dauer und Schwierigkeitsgrad der Arbeit.

Tritte

Für geringe Steighöhen können Tritte verwendet werden. Aus Bequemlichkeit wer-den oft an ihrer Stelle Kisten, Hocker, Stühle und dergleichen benutzt. Durch dieseungeeigneten Aufstiege wurden schon viele Unfälle verursacht.

Tritte sind ortsveränderliche Aufstiege bis 1 m Höhe. Hierzu zählen auch Tritt-hocker mit festen, ausziehbaren oder ausklappbaren Stufen.

Tritte sind mit Stufen ausgerüstet. Es dürfen nur Tritte verwendet werden, die injeder Gebrauchsstellung standfest sind und ein unbeabsichtigtes Verschiebenbeim Betreten verhindern. Die oberste Stehfläche muss sicheres Stehen gewähr-leisten.

LukenWandluken, Fußbodenluken, Treppenöffnungen, Gruben, Schächte, Kanäle etc.sind so zu sichern, dass Personen nicht hineinstürzen können.

Dies kann geschehen durch, z. B. Geländer, feste Abschrankungen oder Brüstun-gen.

58

Page 61: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Treppenöffnungen sind an den freien Seiten mit Geländern zu versehen. DasGeländer soll mindestens 1 m hoch sein und ein Hindurchfallen von Personen ver-hindern, z. B. durch Knieleisten, Gitter, feste Ausfüllungen.

Treppenabgänge und Fußbodenluken, die durch Falltüren oder Deckel geschlos-sen werden können sind nur dann als unfallsicher anzusehen, wenn bei offenerLuke ein Schutz gegen Hineinstürzen gegeben ist. Die getroffene Maßnahme mussden gleichen Schutz wie eine Umwehrung oder ein Geländer bieten.

VerkehrswegeEntsprechend der verschiedenen Nutzungsart werden Verkehrswege mit Personen-verkehr, mit Lastverkehr und mit gemeinsamem Personen- und Lastverkehr unter-schieden.

Fest steht, dass die Sicherheit bei strikter Trennung von Personen- und Lastverkehram höchsten ist.

Die Verkehrswege müssen in solcher Anzahl vorhanden und so beschaffen undbemessen sein, dass sie je nach Bestimmungszweck sicher begangen oder befah-ren werden können und neben den Wegen beschäftigte Personen durch den Verkehrnicht gefährdet werden.

Die Breite der Verkehrswege (Personenverkehr) richtet sich nach der Zahl der imjeweiligen Bereich tätigen Personen. Bei bis zu 100 Personen ist eine Breite von1,25 m vorzusehen. Die Breite der Verkehrswege für den innerbetrieblichen Fahr-zeugverkehr ist so zu wählen, dass zwischen der äußeren Begrenzung der Beförde-rungsmittel und Grenze des Verkehrsweges ein Sicherheitsabstand von mindestens0,5 m auf beiden Seiten vorhanden ist.

Führen Verkehrswege für Fahrzeuge an Türen, Toren, Durchgängen, Durchfahrtenund Treppenaustritten vorbei, ist ein Sicherheitsabstand von 1 m einzuhalten.

Verkehrswege sollten deutlich von benachbarten Arbeits- oder Lagerflächen abge-grenzt sein, z. B. durch Farbanstriche, Abschrankungen. Sie sind von Gegenstän-den frei zu halten, um ein sicheres Begehen/Befahren zu ermöglichen.

Wesentlich ist auch eine gute Beleuchtung in Verkehrswegen.

Türen und Tore Türen und Tore sollen Wege freigeben und nicht versperren.

Türen dürfen nicht zu Treppen hin öffnen, wenn diese unmittelbar ohne Podesthinter den Türen abwärts führen. Lage, Anzahl, Ausführung und Abmessungen vonTüren und Toren richten sich nach der Art und Nutzung der Räume.

Tore, die auch dem Fußgängerverkehr dienen, sind so ausgeführt, dass sie leichtgeöffnet oder geschlossen werden können. In unmittelbarer Nähe von Toren, dievorwiegend für den Fahrzeugverkehr bestimmt sind, sind Türen für den Fußgänger-verkehr vorzusehen.

59

Page 62: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Pendeltüren werden meist mit Schwung aufgestoßen. Zur Vermeidung vonGefährdungen sind solche Türen durchsichtig oder in Augenhöhe mit ausreichen-der Durchsicht (Sichtfenster) versehen.

Glastüren oder Türen mit lichtdurchlässigen Flächen, ausgenommen Türfüllun-gen im oberen Drittel von Türen, sollen bruchsicher sein, z. B. Verbundsicherheits-glas, Einscheibensicherheitsglas oder Kunststoff mit vergleichbaren Sicherheitsei-genschaften. Glasflächen, besonders bei rahmenlosen Glastüren, sollen deutlichwahrnehmbar sein. Auch das Anbringen von großen Griffen ist erforderlich.Quetschstellen zwischen Türrahmen und Türblatt sind durch Profilleisten o. ä. zuverhindern.

Bestehen lichtdurchlässige Flächen von Türen nicht aus bruchsicherem Werkstoff,so sind diese Flächen gegen Eindrücken zu sichern. Die Abschirmung kann z. B.aus festem Stab- oder Drahtgitter bestehen.

Schiebetüren und -tore sind gegen Ausheben und Herabfallen zu sichern, z. B.Anschläge unterhalb und am Ende der Schienen. Türen und Tore, die nach obenöffnen sind gegen Herabfallen zu sichern.

Kraftbetriebene Türen und Tore sind mit Sicherheitseinrichtungen gegen Ein-klemmen, Herunterrollen und Herabkippen zu versehen, solange sich Personen imGefahrbereich befinden.

Dies kann z. B. durch Kontaktleisten oder -schläuche, durch Lichtschranken, Schal-ter ohne Selbsthaltung (Totmannschaltung) usw. geschehen. Quetsch- und Scher-stellen sind zu sichern.

Vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf - jedoch mindestens jährlich ein-mal - sind diese Türen und Tore von einer befähigten Person zu prüfen.

Türen im Verlauf von Rettungswegen sind zu kennzeichnen. Die Türen sollen sichvon innen ohne fremde Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Per-sonen in der Arbeitsstätte befinden.

RegaleRegale (Lagereinrichtungen und -geräte) sollen so beschaffen und aufgestellt sein,dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Last des Lagergutes sicher auf-nehmen können. Ihre Stand- und Tragsicherheit hat den betrieblichen Beanspru-chungen zu genügen. Dazu sollen sie grundsätzlich auf ebenem Boden stehen und- sollten sie an einer Wand stehen - möglichst an dieser verankert sein. Frei imRaum stehende Regale sind untereinander zu verstreben oder an der Decke zubefestigen.

Verkehrswege und Gänge sind so einzurichten, dass ein sicheres Bedienen derRegale gewährleistet ist, z. B. Verkehrswege für Fußgänger zwischen Regalen sol-len 1,25 m breit sein, Gänge, die nur für das Be- und Entladen von Hand bestimmtsind, sollen mindestens 0,75 m breit sein.

60

Page 63: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Die zulässige Belastung von Regalen/Regalböden darf nicht überschritten werden.Bei größeren Lasten muss daher eine Kennzeichnung angebracht sein, auf der u. a.die zulässige Fachlast angegeben ist.

Wenn höhere Regalböden nicht vom Boden aus erreicht werden können, sindgeeignete Aufstiege (Leitern oder Auftritte) zu benutzen.

61

Page 64: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Brandschutz

Das Wort „Brand” verfolgt uns fast täglich. Es vergeht kaum ein Tag, wo man vonden Medien Mitteilungen über Brände, Folgen von Bränden lesen oder hören kann.

Ein Brand kommt in den meisten Fällen überraschend. Meistens sind es dieberühmten „Kleinigkeiten” die sich zum großen Problem entwickeln. Gebäudekönnen nach einem Brand mit mehr oder weniger großem Aufwand instand gesetztwerden. Den Verlust von menschlichem Leben und die Beeinträchtigung derGesundheit wiegt sehr viel schwerer. Das Hotel- und Gastgewerbe steht aufgrundder möglichen Menschengefährdungen ganz besonders in der Verantwortung.

Auch unzureichender Brandschutz kann in der Öffentlichkeit den Ruf des Hausesschädigen und somit auch die Existenz gefährden. Eine verantwortungsbewussteGeschäftsleitung muss alles für die Sicherheit der Gäste und des Personals veran-lassen. Gleichfalls sind Beschäftige ebenso verpflichtet, durch ihr Verhalten zurVerhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen.

Umgang mit kalten/heißen Fetten und Ölen

Fette / Öle müssen regelmäßig gewechselt werden. Brandverdächtig ist ein starkverfärbtes Fett/Öl und "Schlamm", der sich am Boden des Beckens und an denHeizschlangen abgesetzt hat. Das Ablassen von heißem Fett/Öl ist ausschließlichnur in geeignete, ausreichend bemessene Behälter zulässig. Einen festen Fettblocknicht direkt auf die Heizschlangen legen, sonst kann es passieren, dass sich das Fettan den heißen, freiliegenden Oberflächen der Heizschlange entzündet. Stangen-und Blockfett muss zunächst in einem Topf verflüssigt werden, erst dann kann dieBefüllung des Frittierbeckens erfolgen. Die Füllmarke der Frittiereinrichtung ist zubeachten.

Umgang/Lagerung brennbaren Flüssigkeiten

Brennbare Flüssigkeiten dürfen höchstens bis zur Menge eines Tagesbedarfs amArbeitsplatz bereitgehalten werden. Beim Umgang mit brennbarer Flüssigkeit istgrößte Sorgfalt geboten, da besonders hier Brand- und Explosionsgefahren auf-treten können. Sie dürfen auch nicht unachtsam in Wasch- oder Toilettenbeckensowie andere Ausgüsse geschüttet werden.

Feuergefährliche Flüssigkeiten sind nur in geeigneten bruch- und feuersicherenGefäßen aufzubewahren bzw. zu transportieren.

Umgang/Lagerung von Abfällen

Entzündete Streichhölzer oder Tabakreste dürfen nur in nichtbrennbaren Aschen-bechern abgelegt werden. Diese dürfen nicht in Papierkörbe entleert werden, son-dern ausschließlich in spezielle Metallbehälter.

Ölige Putzlappen, Wolle und dergleichen dürfen nicht in der Arbeitskleidungaufbewahrt werden. Hierfür sind nicht brennbare und schließbare bzw. selbstschließende Behälter zu verwenden.

62

Page 65: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Verunreinigte brennbare Flüssigkeiten (Abfälle) wie z. B. Reinigungsbenzin, Ter-pentin etc. sind täglich aus den Betriebsräumen zu entfernen und ordnungsgemäßbei den vorgeschriebenen Sammelstellen zu entsorgen.

Altpapier und feuergefährliche Abfälle nicht auf Dachböden, in Heizungsräumenund Garagen lagern.

Offene FlammenRauchverbote müssen unbedingt befolgt werden. Rauchen, Feuer und offenes Lichtsind in feuer- und explosionsgefährdeten Räumen verboten. Lagerräume für Holz,Papier, brennbare Flüssigkeiten oder Gase oder andere leicht entflammbare Stoffedürfen nicht mit offenem Feuer betreten werden.

Nur schwer entflammbares Dekorationsmaterial darf im Betrieb Verwendung fin-den.

Elektrische Einrichtungen / Maschinen und GeräteNicht mehr als einen Verbraucher in die gleiche Steckdose stecken. Keine elektri-schen Sicherungen - auch nicht nur zur kurzfristigen Behebung einer Notsituation- flicken, da dies zu einer unzulässigen, übermäßigen Erwärmung der elektrischenLeitung und somit zu einem Brand führen kann. Durchgebrannte Sicherungen,schadhafte Steckdosen und Leitungen sind nur durch Fachkräfte zu reparieren.

Elektroheiz- und Kochgeräte (z. B. Kaffeemaschinen) auf feuerfeste Unterlagenstellen.

Blumengefäße und brennbares Material in der Nähe von Elektrogeräten entfernen.

Zur Abführung der erzeugten Wärme bei Elektrogeräten dürfen die Be- und Ent-lüftungsschlitze nicht verdeckt werden, dies ist auch bei Einbauten in Möbel zubeachten.

FeuerschutztürenFeuerschutztüren und -tore sind stets funktionsfähig (selbst schließend) zu haltenund dürfen nicht verstellt, festgebunden oder verkeilt werden.

FeuerlöscherDie brennbaren Stoffe sind sehr unterschiedlich, daher gibt es auch unterschied-liche Löschmittel.

Bei der Auswahl und Beschaffung von Feuerlöscher ist darauf zu achten, dass siefür die entsprechende Brandklasse zugelassen sind. Über die Anzahl der bereitzu-stellenden Feuerlöscher gibt die BG-Regel „Ausrüstung von Arbeitsstätten mitFeuerlöschern” BGR 133 genaue Auskunft.

Feuerlöscher sind regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre, durch befähigtePersonen zu prüfen. Bei hohen Brandrisiken oder starker Beanspruchung durchUmwelteinflüsse können kürzere Zeitabstände erforderlich sein. Ein Vermerk überdie Prüfung (Prüfdatum, Name des Prüfers) ist gut sichtbar und dauerhaft amFeuerlöscher anzubringen.

63

Page 66: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden. Daher ist eine ausreichendeAnzahl von Personen in der sachgemäßen Handhabung von Feuerlöschern - richti-ge Benutzung und Löschtaktik- zu unterweisen.

Dort, wo es die örtlichen Verhältnisse zulassen, empfiehlt es sich, in regelmäßigenZeitabständen praktische Löschübungen mit Feuerlöschern abzuhalten. ZuÜbungszwecken können auch Feuerlöscher-Simulatoren und Feuerlöschtrainerverwendet werden.

Rettungswege und Notausgänge

Rettungswege und Notausgänge müssen allgemein bekannt und als solche deutlich- auch bei Dunkelheit - dauerhaft gekennzeichnet sein. Sie dürfen nicht eingeengtwerden und sind stets freizuhalten.

Türen im Verlauf von Rettungswegen und Notausgängen müssen in Fluchtrichtungaufschlagen und während der Betriebszeit von innen ohne fremde Hilfsmittel leichtzu öffnen sein.

64

Page 67: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

AlarmplanZweck des Alarmplans ist es, die schnelle Alarmierung sicherzustellen.

In einem solchen Plan sollen auch die zu treffenden Maßnahmen und der Einsatzvon Personen und Mitteln zur Menschenrettung und Brandbekämpfung geregeltsein.

Die Erfahrung zeigt, die besten Pläne taugen nichts, wenn sie nur auf dem Papierstehen oder in Schubladen verstauben. Durch regelmäßige Unterweisungen, Fort-bildungen und Übungen kann man sich den Umgang mit Situationen wie Brandaus-bruch, Bombendrohung, Überfall etc. aneignen, so dass einem der mögliche Ernst-fall nicht unvorbereitet überrascht. Die ersten Minuten sind entscheidend für dieRettung von Menschenleben, aber auch für eine schnelle Einleitung aller erforder-lichen Maßnahmen zur erfolgreichen Gefahrenabwehr.

Brandschutzmaßnahmen beziehen sich auf den vorbeugenden Brandschutz mit derAufgabe, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern, als auch aufden abwehrenden Brandschutz mit der Aufgabe, Brände möglichst schon in derEntstehungsphase zu erkennen, zu bekämpfen und Gefahren für die Menschenabzuwenden.

Rettung von Menschen geht vor Brandbekämpfung !Durch Hinweise, Belehrungen und Demonstrationen sollte das Gefahrenbewusst-sein der Beschäftigten und somit das richtige Verhalten geschult bzw. geübt werden.Die Vermeidung bzw. Reduzierung von Brandentstehungsgefahren im Betrieb,sowie beim Umgang mit den Betriebsmitteln durch geschulte Beschäftigte istwesentlich notwendiger und zugleich kostengünstiger als aufwendige Schadensver-hütungsmaßnahmen.

65

Page 68: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Brandgefahr durch Zigarettenkippen im Abfall

Sicherheitsbeleuchtung

Häufig erfordert die bauliche Situation, die besondere Gefährdung am Arbeitsplatzund die Gesetzeslage die Ausrüstung der Rettungswege mit einer Sicherheitsbe-leuchtung. Dies ist immer dann der Fall, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuch-tung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsplätze für die Arbeitnehmer nicht gewähr-leistet ist. Insbesondere müssen die Notausgänge, Treppen, Kreuzungen und Brand-bekämpfungsvorrichtungen ausreichend beleuchtet sein.

Grundsätzlich ist eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich für:

● Rettungswege in Arbeits- und Lagerräumen mit einer Grundfläche von mehr als2000 m2.

● Rettungswege in Arbeits- und Pausenräumen, wenn deren Fußboden mehr als22 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegt.

● Rettungswege in Arbeitsräumen ohne Fenster oder Oberlichter mit mehr als100 m2 Raumgrundfläche. Bei Raumgrundflächen von 30 bis 100 m2 müssenmindestens an den Ausgängen Rettungszeichenleuchten angebracht sein; diesemüssen von jedem Arbeitsplatz aus eingesehen werden können.

● Rettungswege zu den vorgenannten Räumen.

66

Page 69: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Die Gaststättenbauverordnung verlangt in Betrieben mit mehr als 400 Gastplätzenoder mit mehr als 60 Gastbetten zur Beleuchtung von Fluren, Treppenräumen. Aus-gängen und anderen Rettungswegen eine Sicherheitsbeleuchtung.

Bei kleineren Gaststätten kann eine Sicherheitsbeleuchtung gefordert werden,wenn dies wegen mangelnder Übersichtlichkeit oder fehlender natürlicherBeleuchtung erforderlich ist.

Die Versammlungsstättenverordnung verlangt für Versammlungsräume für mehrals 200 Besucher und für Versammlungsräume mit Bühnen für mehr als 100 Besu-cher eine Sicherheitsbeleuchtung. Die Besucher mehrerer kleiner Räume werdenzusammengezählt.

Flüssiggas

Allgemeines

Flüssiggase sind Propan, Butan und deren Gemische. Flüssiggas ist schwerer alsLuft, hat wahrnehmbaren, aber leicht zu überdeckenden Geruch und bildet mit Luftbzw. Sauerstoff zünd- und explosionsfähige Gemische.

Eine Flüssiggasanlage besteht aus der Versorgungsanlage und der Verbrauchsanla-ge. Diese Anlagen dürfen nur von Unternehmen erstellt, in Stand gehalten, geän-dert und geprüft werden, die dafür die erforderliche Sachkunde und Erfahrungbesitzen. Prüfungen dürfen nur von befähigten Personen / Sachkundigen oderzugelassenen Überwachungsstellen / Sachverständigen durchgeführt werden.

Flüssiggasbehälter

Flüssiggasbehälter sind ortsbewegliche oder ortsfeste Druckbehälter, die als Fla-schen, Fässer oder Lagerbehälter (Tanks) ausgeführt sind.

Ortsbewegliche Behälter wechseln zwischen Füllen und Entleeren ihren Standort.

Ortsfeste Behälter werden am Aufstellungsort befüllt.

Ortsbewegliche Behälter (Flüssiggasflaschen)

Versorgungsanlagen mit ortsbeweglichen Behältern (Flüssigasflaschen) dürfennur im Freien oder in besonderen Aufstellungsräumen aufgestellt werden.

Innerhalb von Arbeitsräumen dürfen bis 500 m3 sowie für jede weiteren 500 m3

Rauminhalt

● ein Druckgasbehälter mit einem zulässigen Füllgewicht bis 33 kg

oder

● zwei Druckgasbehälter mit einem zulässigen Füllgewicht bis jeweils 14 kg.auf-gestellt werden. Ansonsten sind die Flüssigasflaschen im Freien (Schutzschrän-ken) oder in besonderen Räumen aufzustellen. Für eine gute Belüftung ist zusorgen.

67

Page 70: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Aufstellungsräume müssen vom Freien aus zugänglich sein; Türen müssen nachaußen aufschlagen. Flüssigasflaschen, die im Freien aufgestellt werden, bedürfeneines Schutzbereiches. Der Schutzbereich darf sich nicht auf Nachbargrundstückeund öffentliche Verkehrsflächen erstrecken.

Im Schutzbereich dürfen sich keine gegen Gaseintritt ungeschützte Kelleröffnun-gen, Luft- und Lichtschächte, Bodenabläufe, Kanaleinläufe sowie keine Zündquel-len befinden. Brennbare oder explosionsfähige Stoffe dürfen darin nicht gelagertwerden. Die Aufstellung von Flaschen in Räumen unter Erdgleiche, in Treppenräu-men, Fluren, Durchgängen und Durchfahrten von Gebäuden sowie in ihrerunmittelbaren Nähe ist nicht zulässig.

Im Freien aufgestellte Flüssigasflaschen müssen gegen den Zugriff Unbefugter,z. B. durch abschließbare Flaschenschränke oder -hauben aus nicht brennbarenWerkstoffen gesichert sein.

Der Umgang mit offenem Feuer und das Rauchen am Aufstellungsort von Flaschenist nicht zulässig (Hinweisschild).

Flaschen sind vor unzulässiger Erwärmung zu schützen.

Flaschen - auch die entleerten - müssen aufrecht stehen.

Dies gilt nicht für Flaschen, denen das Gas aus der flüssigen Phase entnommenwird.

Diese Behälter dürfen aufgestellt oder eingelagert werden:

● außerhalb von Räumen oberirdisch

● außerhalb von Räumen erdgedeckt oder halboberirdisch

● in besonderen Räumen.

Oberirdisch im Freien aufgestellte Behälter müssen standsicher sein, gegen mecha-nische Einwirkungen von außen und gegen unzulässige Erwärmung durch Sonnen-einwirkung geschützt werden. Die Behälter müssen so aufgestellt werden, dass siegut besichtigt werden können. Die Armaturen müssen leicht und sicher erreicht undbedient werden können und gegen unbefugtes Benutzen gesichert sein.

Erdgedeckte Behälter, das sind Behälter, die allseitig mit mindestens 50 cm Erdeüberdeckt sind. Eine Stirnwand darf von der Erddeckung frei bleiben. Sie müssendurch eine geprüfte Umhüllung gegen Korrosion geschützt sein.

Armaturen von erdgedeckten Behältern, die zum Befüllen erforderlich sind, müs-sen ohne Einsteigen in den Domschacht betätigt werden können.

Halboberirdisch eingelagerte Flüssiggasbehälter sind Behälter, deren untere Hälf-te bis zur waagerechten Behälterachse im Erdreich eingelagert ist.

Werden Behälter in besonderen Räumen aufgestellt, so sind diese Räume in min-destens feuerhemmender Bauweise auszuführen. Die Aufstellungsräume müssenvom Freien aus zugänglich sein. Türen (feuerhemmend) müssen nach außen auf-schlagen, von anderen Räumen sind diese Räume feuerbeständig abzutrennen, einegute Be- und Entlüftung muss vorhanden sein. In den Räumen dürfen keine Kanal-einläufe, offene Schächte und Zündquellen vorhanden sein. Brennbare oder explo-sionsfähige Stoffe dürfen darin nicht gelagert werden.

68

Page 71: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

In Räumen unter Erdgleiche dürfen Behälter nicht aufgestellt werden.

Die Räume und Bereiche im Freien mit Flüssiggasbehältern müssen deutlicherkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein, z.B. mit dem Zeichen P02.

Abblaseleitungen von Sicherheitsventilen und Druckregelgeräten sind getrennt insFreie zu führen.

Schutzbereich

Oberirdisch oder erdgedeckte im Freien aufgestellte Behälter müssen von einemSchutzbereich umgeben sein, damit bei Undichtheiten eine Explosionsgefahr ver-mieden wird. Er darf sich nicht auf Nachbargrundstücke und öffentliche Verkehrs-flächen erstrecken. Die Schutzbereiche erstrecken sich auf die Anschlüsse undBehälterwandungen (im Freien aufgestellte Behälter).

In den Schutzbereichen dürfen sich keine Zündquellen, keine brennbaren Stoffe,keine Fenster, Türen, Kelleröffnungen, Luftschächte, Lichtschächte und Grubenbefinden. Der Schutzbereich ist zu kennzeichnen.

Der Schutzbereich darf an einer oder zwei Seiten verringert werden, wenn hierzuöffnungslose, ausreichend hohe Schutzwände in feuerhemmender Bauart errichtetwerden. Eine gute Durchlüftung des Schutzbereiches muss gegeben sein.

69

Page 72: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Gasverbrauchseinrichtungen

Beim Kauf von Gasverbrauchseinrichtungen (z. B. Herde, Backöfen, Fritteusen,Hockerkocher, Warmwassergeräte) ist darauf zu achten, dass die Geräte dengesetzlichen Bestimmungen entsprechen (u. a. CE-Kennzeichnung + Kennummerder mit der Produktionsüberwachung beauftragten zugelassenen Stelle) und fürden vorgesehenen gewerblichen Anwendungsbereich zugelassen sind.

Vor der Verbrauchsanlage muss eine jederzeit zugängliche Hauptabsperreinrich-tung eingebaut sein.

Gasverbrauchsgeräte müssen fest angeschlossen werden. Lassen betriebstechni-sche Gründe dies nicht zu, dann müssen bewegliche Leitungen (Schläuche) so kurzwie möglich sein und ggf. besondere Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.

Sicherheits- und Regeleinrichtungen

Jeder Brenner einer Verbrauchseinrichtung muss mit einer Flammenüberwachungs-einrichtung, z. B. Zündsicherung, versehen sein. Die Zündsicherung muss leichtüberprüft werden können. Die Brennereinrichtung muss eine voreinstellbare undabsperrbare Zündflamme oder eine andere gleichwertige Zündeinrichtung haben.

Durch die Regelung des Brenners darf die Wirkung der Zündflamme nicht beein-trächtigt werden können.

Sicherheits- und Regeleinrichtungen müssen so beschaffen und eingebaut sein,dass sie in ihrer Wirkungsweise durch schädliche Einflüsse (z. B. Wind) nichtbeeinträchtigt werden.

70

Page 73: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

Kegel- und Bowlingbahnen

Gefährdung durch:

● Quetsch- und Scherstellen zwischen beweglichen und feststehenden Teilen beiKegelstellmaschinen,

● Quetschstellen zwischen rücklaufenden und bei der Kugelbereitstellung in Ruhebefindlichen Kugeln,

● Einzugsstellen durch Wellen, Zahn- und Kettenräder, Keilriementriebe,

● Anlaufen der Anlage während Reparaturarbeiten.

Schutzmaßnahmen:

● An Kegelstellmaschinen und an Fördereinrichtungen sind die im Griffbereichliegenden Quetsch- und Scherstellen, z. B. durch Verdeckungen, gesichert.

● Durch z. B. Begrenzen der Aufprallgeschwindigkeit werden Verletzungen durchdas Aufeinanderprallen der zurücklaufenden Kugeln weitgehend verhindert.

● Einzugsstellen an Wellen und anderen drehenden Maschinenteilen werden ver-mieden, z. B. durch Verdeckungen oder berührungslos wirkende Schutzeinrich-tungen.

● Ein Anlaufen der Anlage während der Reparaturarbeiten kann z. B. durch einenabschließbaren Hauptschalter verhindert werden.

● Der Betreiber einer Anlage darf nur geeignete und unterwiesene Personen mitder Bedienung und Wartung derselben betrauen. Der Zugang Unbefugter in denMaschinenraum ist zu untersagen.

● An Kegelstellmaschinen und an Fördereinrichtungen für den Kugelrücklaufmüssen folgende Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein:

1. Hersteller, Lieferer oder Einführer

2. Typ und Erzeugnisnummer

3. Baujahr

71

Page 74: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

72

Page 75: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim
Page 76: Sichere Arbeit im Gastgewerbe - dehoga-rlp.de · Sichere Arbeit im Gastgewerbe Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostraße 7-11 68165 Mannheim

www.bgn.de

Dynamostraße 7-11

68165 Mannheim

Tel.: 06 21 / 44 56-0

Fax: 06 21 / 44 56 - 34 48

E-Mail: [email protected]

Ihr Partner für Sicherheit am Arbeitsplatz

0608

- KE

-10

. 08-

043

0 - G

edru

ckt a

uf c

hlo

rfre

iem

Pa

pie

r