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QMS-RL-004 Sicherheits- und Verhaltensrichtlinie für Lieferanten, Dienstleister und Fremdfirmen Revision: 0 Stand: 14.11.2014 T:\QM\QMS-RL-004 (Sicherheits- und Verhaltensrichtlinie für Lieferanten, Dienstleister und Fremdfirmen).docx Seite 1 von 20 Sicherheits- und Verhaltensregeln für Lieferanten, Dienstleister und Fremdfirmen in der Glaswerk Ernstthal GmbH Glaswerkstraße 29 98724 Lauscha - Ernstthal Tätigkeitsbeschreibung: 1. Kurzbeschreibung des Vorhabens Parallel werden weitere Arbeiten durch folgende weitere Auftragnehmer durchgeführt, z. B. : Die Zeiträume wurden wie folgt festgelegt: bis Als verantwortlicher Koordinator des GWE wurde festgelegt.

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Sicherheits- und Verhaltensregeln für Lieferanten, Dienstleister und Fremdfirmen

in der Glaswerk Ernstthal GmbH

Glaswerkstraße 29 98724 Lauscha - Ernstthal

Tätigkeitsbeschreibung:

1. Kurzbeschreibung des Vorhabens

Parallel werden weitere Arbeiten durch folgende weitere Auftragnehmer durchgeführt, z. B. :

Die Zeiträume wurden wie folgt festgelegt:

bis

Als verantwortlicher Koordinator des GWE wurde festgelegt.

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2. Gefährdungsbeurteilung

Das größte Gefährdungspotenzial resultiert aus der Tatsache, dass häufig mehrere Gewerke parallel arbeiten müssen. Hier ist eine gute Koordination erforderlich.

Ansonsten dominieren in allen Bereichen mechanische Gefährdungspotenziale durch

bewegliche Teile, Fahrverkehr und Benutzung von Werkzeugen.

3. Allgemeines

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter mit den Informationen,

Sicherheitshinweisen und Verhaltensregeln der Glaswerk Ernstthal GmbH vertraut zu machen, zur Einhaltung anzuhalten und diese zu überwachen.

Auf die Verantwortung, die der Auftragnehmer mit Abschluss des Vertrages übernommen

hat, wird hingewiesen. Er hat die entsprechenden Bestelltexte mit Lieferbedingungen, Zusatzbedingungen sowie Werksnormen für die betroffenen Gewerke zu beachten und einzuhalten.

Der Auftragnehmer hat die von ihm beherrschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung

und Sauberkeit zu sorgen und die Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Treffen Leistungen zeitlich und örtlich mit denen anderer Unternehmer zusammen, so hat er sich mit den Unternehmen abzustimmen, um eine Gefährdung Dritter zu vermeiden.

Der Auftragnehmer hat eine schriftliche Sicherheitserklärung, zur Einhaltung der Gesetze,

Richtlinien und Kriterien des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu übergeben (Anlage 1).

Jeder Verstoß gegen diese Regelungen, stellt einen Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen dar und kann zur Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Auftragnehmer sowie Minderungen von vereinbarten Leistungsvergütungen durch die Glaswerk Ernstthal GmbH führen.

Der Auftragnehmer hat die für ihn zuständigen Unfallverhütungsvorschriften sowie die

Brandschutz- und Umweltvorschriften, Verordnungen und Auflagen zu beachten und dafür zu sorgen, dass auf dem Werksgelände weder die Mitarbeiter desGWE noch die technischen Einrichtungen, die Produktion und Produkte gefährdet oder beschädigt werden. Er hat sich mit dem angegebenen Koordinator in allen Fragen des technischen Ablaufes seines Auftrages sowie der Sicherheit und des Umweltschutzes zu besprechen.

Diese Verhaltensregeln sind allgemeine Regeln für Auftragnehmer auf dem Firmengelände

und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit aller für die den Auftragnehmer in Frage kommenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen usw.

Ein Exemplar der vorliegenden Verhaltensregeln wird jedem Auftragnehmer übergeben.

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Durch eine unterschrifts- und vertretungsberechtigte Person des Auftragnehmers werden die erforderlichen Dokumente unterschrieben und an den Auftraggeber übergeben.

4. Informationen zur Einweisung von Fremdfirmen

Der Auftragnehmer hat u. a. folgende Sicherheitsauflagen zu befolgen:

Bekanntgabe eines Ansprechpartners, Telefonnummer und Benennung der Personen.

Für mitgeführte Güter, Materialien und Geräte wird durch die Glaswerk Ernstthal GmbH keinerlei Haftung übernommen. Gerätschaften, die auf dem Werksgelände benutzt werden, müssen den einschlägigen Sicherheitsvorschriften entsprechen (z.B. Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung).

Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen ist ein Abschalten / Freischalten unbedingt

erforderlich. Die Stromab und -wiedereinschaltung bzw. Montage und Demontage des Schutzes darf nur durch die Elektroabteilung der Glaswerk Ernstthal GmbH durchgeführt werden.

Verbots-, Gebots-, und Hinweisschilder der Glaswerk Ernstthal GmbH sind zwingend zu

beachten! Fotografieren und Filmen ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung

gestattet.

Das Mitführen und der Verzehr von Alkohol und anderen berauschenden Genussmitteln sind auf dem Werksgelände strikt untersagt.

Auf dem Werksgelände ist Rauchverbot, Rauchen ist nur in den ausgewiesenen

Raucherzonen erlaubt.

Für mitgeführte Wirtschaftsgüter, Materialien, Geräte und Werkzeuge wird keinerlei Haftung übernommen, dies gilt auch für Gegenstände der Mitarbeiter.

5. Betreten und Verlassen des Werkes

Der Auftragnehmer hat sich beim ersten Betreten des Werkes an der Anmeldung im Sekretariat anzumelden. Hier wird der Auftragnehmer die Besucherausweise entgegennehmen.

Alle Auftragnehmer müssen den auszustellenden Besucherausweis tragen. Zum Verlassen des Werkes muss sich der Auftragnehmer, während der regulären

Arbeitszeit im Sekretariat abmelden. Nach der regulären Arbeitszeit muss das Abmelden beim zuständigen Koordinator oder einer von ihm beauftragten Person geschehen. Der zuständige Koordinator oder die beauftragte Person nimmt den Besucherausweis entgegen und begleitet den Auftragnehmer zum Ausgang.

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Der Abschluss eines Auftrages muss dem zugewiesenen Koordinator gemeldet und eine entsprechende schriftliche Abnahme der beauftragten Arbeiten nach Auftragsbeschreibung mit diesem vorgenommen werden.

Mitarbeiter des Auftragnehmers dürfen sich auf dem Werksgelände nur in den Bereichen

bewegen, die für die auszuführende Tätigkeit erforderlich sind. Das Werksgelände darf nur über die ausgewiesenen Zu- und Abgänge betreten bzw.

verlassen werden.

6. Werksverkehr

auch Flurförderfahrzeuge, Hebebühnen, Krane etc. dürfen auf dem Werksgelände und in den Hallen nur nach ausdrücklicher Fahrgenehmigung (Anlagen 3-5) eingeführt und bewegt werden. Diese Fahrzeuge dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Personen bedient werden, die von ihrer Firma schriftlich beauftragt und von der Glaswerk Ernstthal GmbH bevollmächtigt sind.

Das Befahren des Werksgeländes durch den Auftragnehmer erfolgt auf eigene Gefahr.

Fahrwege, Durchgänge, Zufahrten und insbesondere Notausgänge sind ständig freizuhalten.

Bei Materialanlieferung durch eigene Fahrzeuge des Auftragnehmers oder von Drittfirmen,

müssen die Fahrer Angaben über die Ladung – insbesondere über Gefahrstoffe – auf Verlangen vorlegen.

Es dürfen nur Montage- und Baustellenfahrzeuge und Fahrzeuge zur Materialanlieferung

ins Werk einfahren, keine privaten Pkws zur Personalbeförderung. Diese sind auf den durch den Koordinator zugewiesenen Parkflächen abzustellen.

In den Hallen, Werkstätten, Gebäuden dürfen keine Kraftfahrzeuge abgestellt werden; Befahren ist nur zum Be- und Entladen gestattet.

Die Glaswerk Ernstthal GmbH behält sich das Recht vor, die Ladung ein- und ausfahrender Fahrzeuge zu kontrollieren und Ein- und Ausfuhrlisten für Material, Geräte und Werkzeuge zu verlangen. Beanstandeten Fahrzeugen wird die Ein-/Ausfuhr verweigert.

Servicefahrzeuge, die zur Ausführung der Arbeiten vor Ort benötigt werden, können nach

Genehmigung durch den zuständigen Koordinator eingefahren und abgestellt werden. Der Abstand zu Tanklagern/ Gasflaschenstation muss mindestens 10 m betragen. Auf die zulässige Deckenbelastung sowie die Höhen- und Seitenbegrenzungen ist zu achten. Außerdem sind Einfahrverbote (z. B. bei Explosionsgefahr) zu befolgen. Dazu ist der zuständige Koordinator anzusprechen.

Das Parken von Fahrzeugen auf dem Firmengelände bzw. auf dem Mitarbeiterparkplatz ist

nur mit gültigem Parkausweis erlaubt. Der Parkausweis ist im Sekretariat erhältlich.

Die Fahrzeuge müssen allen Sicherheitsvorschriften entsprechen und dürfen nur von Personen mit gültiger Fahrerlaubnis gefahren werden. Das gilt auch für Gabelstapler.

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Auf dem Werksgelände gilt die Straßenverkehrsordnung, die Höchstgeschwindigkeit ist auf 10 km/h festgelegt.

Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstigen Hilfsfahrzeugen sowie

Durchgänge und Ausgänge sind frei zu halten.

7. Baustelle und Gefahrstoffe

Material-, Umkleide- und Baucontainer sowie Bürocontainer dürfen nur nach schriftl. Zustimmung der Glaswerk Ernstthal GmbH auf den dafür vorgesehenen Plätzen aufgestellt werden und keine Behinderung des Werksverkehrs darstellen.

Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die

Baustelle zu bringen und wieder abzutransportieren.

Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind Sicherheitsdatenblätter und dazugehörige Betriebsanweisungen auf der Baustelle vorzulegen und auf Verlangen auch vorzuzeigen.

Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die einschlägigen, rechtlichen Vorschriften wie z.B.

Gefahrstoffverordnung und Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) einzuhalten. Eine Verunreinigung der Arbeitsumgebung ist verboten. Sollte es doch zur Verunreinigung durch Gefahrstoffe kommen, ist dies schriftlich zu melden.

Sollten durch einen Unfall Gefahrstoffe austreten, ist eine sofortige Gefahrenabwehr

einzuleiten. Baustellenbereiche, Ausschachtungen, Gruben, Kanäle, Bodenöffnungen usw. sind

während der gesamten Bauzeit durch den Auftragnehmer ausreichend zu sichern. Lagerbereiche sowie Ver- und Entsorgungseinrichtungen dürfen nur nach Zuweisung genutzt werden.

Absperrungen und Abgrenzungen sind mit dem Koordinator abzusprechen. Art und Umfang

der Absperrung wird seitens der Glaswerk Ernstthal GmbH vorgegeben.

Die Glaswerk Ernstthal GmbH stellt die Allgemeinbeleuchtung. Für ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung hat der Auftragnehmer über abgesicherte Baustromverteiler zu sorgen.

Besteht für Auftragnehmer, für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen Mitteilungspflicht an das

Staatliche Amt für Arbeitsschutz/Gewerbeaufsichtsamt, so hat der Auftragnehmer diese Mitteilung zu machen. Weiterhin ist dies bei der Glaswerk Ernstthal GmbH zu melden.

Außerdem hat der Auftragnehmer die vom zuständigen Staatlichen Amt für Arbeitsschutz/

Gewerbeaufsichtsamt festgelegte Zeitordnung (z. B. maximale Arbeitszeiten) zu beachten. Es gilt das Arbeitszeitgesetz.

Die Glaswerk Ernstthal GmbH besitzt zu jedem Zeitpunkt das Hausrecht.

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Diebstahl von Eigentum der Glaswerk Ernstthal GmbH bzw. Diebstahl gegenüber unseren

Mitarbeitern, hat zivil- und arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge. Die Glaswerk Ernstthal GmbH behält sich das Recht vor, in solchen Fällen Strafanzeige zu erstatten.

Sollte es bei Mitarbeitern des Auftragnehmers auf dem Werksgelände der Glaswerk Ernstthal GmbH zu Diebstahl kommen, so ist dieser durch eine schriftliche Schadensmeldung bei dem zuständigen Koordinator zu melden.

Das Fremdpersonal darf sich nur dort aufhalten, wo aufgrund des Werks- oder Arbeitsvertrages der Arbeitsplatz ist.

Auf dem Werksgelände sind außerdem verboten:

Hereinbringen und Führen von Waffen

Hereinbringen von Tieren

Privater Handel, Werbe- und Vertretertätigkeit

Empfang privater Besuche

Jede Art parteipolitischer Tätigkeit

Verbreiten von Druckschriften und Sammlungen

Glücksspiele

Nach Ausführung der Arbeiten sind die Baustellenbereiche besenrein und entsprechend der vereinbarten Auftragsbeschreibung zu übergeben.

Nach Beendigung der Arbeitszeit hat das Fremdpersonal das Werk ohne Verzögerung zu

verlassen.

8. Brandschutz und Alarmierung

Ansprechpartner ist grundsätzlich der Koordinator. Außerhalb seiner Arbeitszeit ist dieser

telefonisch zu verständigen (Telefonnummer siehe Anlage 1).

Eine weitere Alarmierung erfolgt über im Betrieb vorhandene Handfeuermelder. Informieren Sie sich über die Lage der Handfeuermelder, der Fluchtwege und der Feuerlöschgeräte.

Denken Sie an die Einweisung des Rettungsdienstes. Wenden Sie sich bei kleineren

Verletzungen an den jeweiligen Koordinator.

Jeder Brand und jede Benutzung eines Feuerlöschers ist dem Brandschutzbeauftragten sofort zu melden. Außerhalb dessen Arbeitszeit ist dies dem zuständigen Koordinator zu melden.

Weiterhin gilt die Brandschutzordnung der Glaswerk Ernstthal GmbH.

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9. Persönliche Schutzausrüstung

Für Arbeiten jeglicher Art ist das Tragen notwendiger PSA vorgeschrieben. Für die Bereitstellung der PSA ist jeder Auftragnehmer selbst verantwortlich!

Notwendige PSA, z.B. Augen-, Gesichtsschutz, Gehörschutz, Atemschutz und spezielle

Arbeitskleidung richten sich nach den Schutzmaßnahmen die anhand einer Gefährdungsbeurteilung aller auszuführenden Arbeiten durch den Auftragnehmer ermittelt wurden.

Zuwiderhandelnde Personen können nach Verwarnung im Wiederholungsfall des Geländes

verwiesen werden.

10. Verhalten bei Unfall

Bei Arbeitsunfällen ist sofort erste Hilfe zu leisten.

Anschließend ist die Unfallstelle zu sichern. Die Unfallstelle unverändert lassen, wenn dies die Personenrettung erlaubt und keine Sicherung zur Vermeidung weiterer Unfälle notwendig ist.

Der jeweilige Koordinator ist über Hergang und Schwere des Unfalls zu informieren.

11. Maschinen, Werkzeuge und Geräte

Bei Maschinen, Geräten, Werkzeugen, elektr. Anlagen und Betriebsmitteln sowie überwachungsbedürftigen Anlagen, die einer Prüfpflicht unterliegen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die entsprechenden Nachweise, Prüf- und Kontrollbücher, Zulassungsbescheide, Aufbauanleitungen, Statiken u.dgl. vorzuhalten.

Werkzeuge und Geräte müssen sich in einem mangelfreien Zustand befinden. Leitern und Baugerüste sind ordnungsgemäß aufzustellen und zu sichern. Sie müssen

gültige Nachweise incl. Prüfsiegel besitzen. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Maschinen und Geräte nur von beauftragten,

befähigten Personen bedient werden.

Ist eine schriftliche Beauftragung erforderlich, so muss die beauftragte Person diese bei sich führen und auf Verlangen vorzeigen.

Gefahrenbereiche sind abzusperren. Personen dürfen sich nicht im Gefahrenbereich

aufhalten

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12. Unterweisung

Personal muss vor Beginn der Arbeiten, anhand der vom Auftragnehmer durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen der auszuführenden Arbeiten, über die besonderen Gefährdungen und das richtige Verhalten in Gefahren- und Notsituationen unterwiesen werden.

Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers müssen über die Verhaltensregeln der Glaswerk

Ernstthal GmbH unterwiesen werden.

Der Auftragnehmer hat grundsätzlich einen verantwortlichen Ansprechpartner zu benennen, der für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich ist.

Die Unterweisung ist zu dokumentieren und der Glaswerk Ernstthal GmbH zu übergeben

(Anlage 1).

Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass nur geeignetes Personal eingesetzt und im Rahmen arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen betreut wird.

Für Auftragnehmer gelten die gleichen Sicherheitsvorschriften wie für interne Mitarbeiter.

Der Auftragnehmer ist darüber hinaus zusätzlich verpflichtet seine Mitarbeiter, sowohl

generell als auch arbeitsspezifisch, über mögliche Gefahren für die Umwelt bei den durchzuführenden Tätigkeiten zu unterweisen und diesbezüglich zu beaufsichtigen.

13. Umweltschutz Bei allen Tätigkeiten auf dem Werksgelände sind die gesetzlichen Bestimmungen des

Umweltschutzes hinsichtlich Wasser-, Boden- und Luftreinhaltung, Abfallbeseitigung, Gefahrgut und Lärmschutz zu beachten.

Vor Beginn der Erdarbeiten sind grundsätzlich Ermittlungen über die Lage von

Versorgungsleitungen und Fremdlasten durchzuführen. Das Ausheben von Gruben und Gräben sowie das Eintreiben von Pfählen und Metallstangen dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Koordinatoren erfolgen.

Grundsätzlich ist mit wassergefährdeten Stoffen, so umzugehen, dass eine Verunreinigung

des Bodens, des Grundwassers oder eines Gewässers sicher vermieden wird. Deshalb dürfen keine festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffe in das Kanalisationsnetz gelangen.

Es dürfen keine wassergefährdenden Stoffe (z. B. Salze, Öle) auf dem Erdreich gelagert

werden.

Werden wassergefährdende Stoffe auch nur vorübergehend auf das Werksgelände gebracht, sind die Bestimmungen über den Umgang und die Lagerung wassergefährdender Stoffe des § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes und die hierzu erlassenen Rechtsvorschriften, wie z. B. die Verordnung über Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe (VAwS), anzuwenden.

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Auf dem Werksgelände dürfen keine Kraftfahrzeuge, Gabelstapler, Behälter, Wannen usw. abgespritzt bzw. gewaschen werden. Dies ist nur auf dem zugewiesenen Waschplatz (Kärcherraum) mit Zustimmung des zuständigen Koordinators möglich.

In allen Fragen des Umweltschutzes ist Herr Eichhorn (UMB) anzusprechen.

14. Entsorgung

Bauschutt hat der Auftragnehmer regelmäßig nach den Bestimmungen des

Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes und den hierzu erlassenen Rechtsverordnungen zu entsorgen, es sei denn, es liegen schriftliche Sonderregelungen vor.

Betriebliche Entsorgungseinrichtungen und –anlagen sind nur mit der schriftlichen

Genehmigung des zuständigen Koordinators zu benutzen.

Es ist auf sortenreine Abfallentsorgung, insbesondere bei Altglas, in den gekennzeichneten Behältern zu achten.

Gleiches gilt für die Entsorgung von Pappe, Plastik und Metallen. Gesondert

gekennzeichnete Behälter bzw. Plätze befinden sich an den Verpackungsstellen der einzelnen Produktionslinien und auf dem Werksgelände.

Zuwiderhandlung oder Missachtung der Entsorgungsregelungen können mit einem

Bußgeld geahndet werden. Sollten dennoch Restmaterialien nicht entsorgt worden sein, wird dies durch die Glaswerk Ernstthal GmbH übernommen. Die dadurch anfallenden Kosten werden an den Verursacher weiterbelastet.

Ordnung und Sauberkeit an Arbeitsstätten – auch Baustellen – sind Voraussetzung für ein

gutes und unfallfreies Arbeiten. Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeitszeit in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu verlassen. Elektrische Geräte sind abzustellen und zu sichern. Anfallende Restmaterialien sind unaufgefordert zu entfernen.

Auf dem Werksgelände darf kein Abfall gelagert oder abgekippt werden. Regelungen sind

mit dem Abfallbeauftragten zu treffen.

15. Datenschutz / Geheimhaltung

Über alle Vorgänge in der Glaswerk Ernstthal GmbH ist, auch nach Beendigung der Tätigkeit, Dritten gegenüber Geheimhaltung zu bewahren.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle ihm bekannt gewordenen Betriebs- und

Geschäftsgeheimnisse und sonstigen Informationen oder Erkenntnisse über Einrichtungen, Vorgänge und Arbeitsanweisungen geheim zu halten.

Der Auftragnehmer ist verantwortlich, dass diese Bestimmungen auch von seinen

Mitarbeitern eingehalten werden.

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Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Tätigkeit in der Glaswerk Ernstthal GmbH bekannt werden, dürfen nicht zu einem anderen Zweck anderen zugänglich gemacht oder anderweitig genutzt werden.

Die Auftragnehmer sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter auf das Datengeheimnis des

Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) hinzuweisen und sie ausdrücklich gemäß § 5 BDSG zu verpflichten.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags- und Arbeitsverhältnisses

mit Glaswerk Ernstthal GmbH fort.

Bei Verstößen gegen das Datengeheimnis werden rechtliche Maßnahmen gegen den betreffenden Auftragnehmer eingeleitet.

Die Verwendung von Hardware-Schnittstellen der Glaswerk Ernstthal GmbH ist erst nach schriftlicher Erlaubnis gestattet

16. spezielle Hygieneregeln

In der Glaswerk Ernstthal GmbH sind spezielle Hygienevorschriften eingerichtet, um die

gute Herstellungspraxis (GMP) sowie die Anforderungen des HACCP-Systems zu verfolgen. Daher ist auf dem gesamten Werksgelände auf die geltenden Hygienevorschriften zu achten:

Es ist untersagt ohne Beauftragung und Berechtigung die Produktionsbereiche zu betreten.

Das Tragen von sichtbarem Schmuck jeder Art (Ringen, Ohrringen, Piercings, Ketten, Armbanduhren und sonstigen Gegenständen) ist im Produktionsbereich ausnahmslos untersagt!

Bei Arbeiten im Produktionsbereich (Kaltende) ist das Händewaschen nach dem Essen, Trinken, Rauchen, der Toilettenbenutzung oder der Abfallentsorgung Pflicht.

Essen und Trinken ist nur an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Orten

gestattet!

Das Mitführen und Einnehmen von Medizin ist im Produktionsbereich nicht gestattet. Ist dies aus gesundheitlichen Gründen dennoch notwendig, ist der verantwortliche Koordinator zu informieren.

Verletzungen an offenliegenden Körperstellen sind durch leicht erkennbare, wasserfeste

Heftpflaster abzudecken.

Glasbehälter und Maschinenteile dürfen ohne Erlaubnis des verantwortlichen Koordinators nicht berührt werden

17. meldepflichtige Erkrankungen

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Laut Infektionsschutzgesetz § 42 besteht ein Zugangsverbot für Personen, die in Kontakt

mit Flaschen bzw. Verpackungsmaterial kommen, bei folgenden übertragbaren Krankheiten innerhalb der letzten 14 Tage:

akute Durchfallerkrankungen Virushepatitis A oder E (Leberentzündung) infizierte Wunden Hautkrankheiten Verdacht auf Salmonellenerkrankungen

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QMS-RL-004

Sicherheits- und Verhaltensrichtlinie für Lieferanten, Dienstleister und Fremdfirmen

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18. Spezielle Verhaltensregeln, die aus der speziellen Gefährdungsbeurteilung (Abschnitte 1 und 2) resultieren

Anlagen:

1. Arbeits- und Gesundheitsschutzunterweisung

2. Schweißerlaubnisschein

3. Beauftragung zur Benutzung von Kranen der Glaswerk Ernstthal GmbH

4. Beauftragung zur Benutzung von Flurförderzeugen der Glaswerk Ernstthal GmbH

5. Beauftragung zur Benutzung von Hubarbeitsbühnen der Glaswerk Ernstthal GmbH

6. Auflistung Fremdfirmen mit zuständigen Koordinatoren

7. Lageplan Glaswerk Ernstthal

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QMS-RL-004

Unterweisung

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Arbeits- und Gesundheitsschutzunterweisung Baustelle: Glaswerk Ernstthal GmbH

Glaswerkstraße 29 98724 Lauscha - Ernstthal

Firma:

Unterweisung / Nachbelehrung Ernstthal, den

Allgemeine Einhaltung der BGV, UVV, Betriebssicherheitsverordnung Allgemeine Informationen zur Einweisung von Fremdfirmen Betreten und Verlassen des Werkes Verhalten gegenüber dem Werksverkehr Informationen zu Baustelleneinrichtung und Umgang mit Gefahrstoffen Brandschutz Notwendigkeit der persönlichen Schutzausrüstung Verhalten bei Unfall Umgang mit Maschinen, Werkzeugen und Geräten Unterweisungspflicht Umweltschutz Abfallentsorgung Datenschutz/Geheimhaltung Spezielle Hygieneregeln meldepflichtige Erkrankungen spezielle Verhaltensregeln

Ansprechpartner: Tel.:

Bauleiter: Tel.: 036702/286-

Anlage 1

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QMS-RL-004

Unterweisung

Revision: 0

Stand: 14.11.2014

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Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich über die für alle Fremdfirmen geltenden

Sicherheits- und Verhaltensregeln informiert wurde. Ich werde diese Regeln zu jeder Zeit

einhalten.

NAME

UNTERSCHRIFT

Anlage 1

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QMS-RL-004 Erlaubnisschein

Für Schweiß-, Löt-, Auftau-, und Schleifarbeiten in brandgefährdeten Bereichen

Revision: 0

Stand: 14.11.2014

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Auftraggeber: Glaswerk Ernstthal GmbH Glaswerkstraße 29 98724 Lauscha / OT Ernstthal Abteilung:

Auftragnehmer:

1. Arbeitsort/-stelle

2. Arbeitsauftrag (z.B. Konsole anschweißen)

3. Arbeitsverfahren Schweißen Schneiden Flammrichten Schleifen Löten Auftauen Sonstiges:

4. Sicherheitsmaß-nahmen vor Beginn der Arbeiten:

Entfernen der brennbaren Gegenstände und Stoffe, auch Staubablagerungen, an der

Arbeitsstelle im Umkreis von m und – soweit erforderlich – auch in angrenzenden Räumen

Abdecken der brennbaren Gegenstände, z.B. Holzbalken, -wände und -fußböden, Kunststoffe usw.

Abdichten von Öffnungen, Mauerdurchbrüchen, Rinnen, Kanälen, Fugen, Ritzen, u. ä. mit

nichtbrennbaren Stoffen

Entfernen von Wand- und Deckenverkleidungen, Isolier- und Dämmmaterial

Verschließen von Rohren, Kanälen, Schächten, Apparaten, Behältern mit nichtbrennbaren Stoffen

Bereitstellen einer Brandwache mit geeigneten Löschgeräten bzw. Löschmitteln

5. Brandwache

während der Arbeit:

nach der Arbeit: Dauer: Std.

6. Alarm im Brandfall

Standort des Brandmelders:

Standort des Telefons:

Feuerwehr Telefon-Nr.:

7. Bereitgestellte Löschgeräte-

mittel

Feuerlöscher Wasser Pulver CO2

gefüllte Wassereimer angeschlossener Wasserschlauch

Löschdecken

8. Erlaubnis Vor Beginn der Arbeiten sind die unter 4 genannten Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften ggf. die Landesverordnungen zur Verhütung von Bränden und die Sicherheits- vorschriften der Versicherer sind zu beachten.

Datum

Unterschrift Auftraggeber/ dessen Beauftragter

Unterschrift Aufsichtsführender/Ausführender

Anlage 2

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QMS-RL-004

Beauftragung

Revision: 0

Stand: 14.11.2014

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Auftraggeber: Glaswerk Ernstthal GmbH Glaswerkstraße 29 98724 Lauscha / OT Ernstthal

Schriftliche Beauftragung zum Führen von Kranen durch externe Personen

Herr/Frau: Firma:

wird in vorstehend genannten Betrieb als Kranführer/ -in mit dem selbständigen Führen von Kranen beauftragt. Die Beauftragung gilt für folgende Krane:

Hersteller Typ

Die Befähigung zum Führen der vorstehend genannten Krane gegenüber dem Unternehmen sind nachgewiesen worden, durch:

Kranführerlehrgang vom:

innerbetriebliche Einweisung am: Datum Auftraggeber (Koordinator) Kranführer

Anlage 3

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QMS-RL-004

Beauftragung

Revision: 0

Stand: 14.11.2014

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Auftraggeber: Glaswerk Ernstthal GmbH Glaswerkstraße 29 98724 Lauscha / OT Ernstthal

Schriftliche Beauftragung zum Führen von Flurförderzeugen durch externe Personen

Herr/Frau: Firma:

wird in vorstehend genannten Betrieb als Fahrzeugführer mit dem selbständigen Führen von Flurförderzeugen beauftragt. Die Beauftragung gilt für folgende Flurförderzeuge:

Hersteller Typ

Die Befähigung zum Führen der vorstehend genannten Flurförderzeuge gegenüber dem Unternehmen sind nachgewiesen worden, durch:

Staplerschein vom:

innerbetriebliche Einweisung am: Datum Auftraggeber (Koordinator) Fahrzeugführer

Anlage 4

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QMS-RL-004

Beauftragung

Revision: 0

Stand: 14.11.2014

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Auftraggeber: Glaswerk Ernstthal GmbH Glaswerkstraße 29 98724 Lauscha / OT Ernstthal

Schriftliche Beauftragung zum Führen von Hubarbeitsbühnen durch externe Personen

Herr/Frau: Firma:

wird in vorstehend genannten Betrieb als Fahrzeugführer mit dem selbständigen Führen von Hubarbeitsbühnen beauftragt. Die Beauftragung gilt für folgende Hubarbeitsbühnen:

Hersteller Typ

Die Befähigung zum Führen der vorstehend genannten Hubarbeitsbühnen gegenüber dem Unternehmen sind nachgewiesen worden, durch:

Bedienungsberechtigung vom:

innerbetriebliche Einweisung am: Datum Auftraggeber (Koordinator) Fahrzeugführer

Anlage 5

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QMS-RL-004

Auflistung Fremdfirmen mit zuständigen Koordinatoren

Revision: 0

Stand: 14.11.2014

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Fremdfirmen und Koordinatoren

lfd. Nr. Firma Ansprechpartner der Firma

Telefon Fax Ansprechpartner der Glaswerk Ernstthal GmbH

Telefon 036702-286-

1

2

3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

18

19

20

Anlage 6

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QMS-RL-004

Lageplan Glaswerk Ernstthal

Revision: 0

Stand: 14.11.2014

Lageplan Glaswerk Ernstthal GmbH

Lagerhalle Wanne 1:

1: Musterzimmer

2: Magazin

Sortierhalle Wanne 1:

3: Qualitätssicherung Wanne 1

Wanne 1:

4: CNC-Werkstatt

5: Formenvermessung

6: IS-Werkstatt

16: Hüttenmeister (1. Stock)

17: Arbeitsvorbereitung Heißende (2. Stock)

18: Arbeitsvorbereitung Kaltende (2. Stock)

19: Ausbildungsverantwortliche (2. Stock)

20: Formeneinkauf (2. Stock)

21: Produktentwicklung/Konstruktion (2. Stock)

Wanne 2:

7: Formenwerkstatt

8: Lehrwerkstatt

9: Qualitätssicherung Wanne 2

30: Produktionsleiter/Prod.-Spezialisten (1. Stock)

31: Bereichsleitung Kaltende/Serviceabteilungen (1. Stock)

32: Technischer Werkleiter (1. Stock)

Wanne 3:

10: Kaltendwerkstatt

11: Labor

12: Qualitätssicherung Wanne 3

Villa:

13: Technischer Kundendienst (Erdgeschoss)

14: IT- Abteilung (1. Stock)

15: Personalabteilung (2. Stock)

Bürogebäude:

22: Abteilung Betriebserhaltung Mechanik (Erdgeschoss)

23: Abteilung Betriebserhaltung Elektrik (Erdgeschoss)

24: Kantine (Erdgeschoss)

25: Einkauf (1. Stock)

26: Finanz und Rechnungswesen (1. Stock)

27: Sekretariat (1. Stock)

28: Geschäftsführer (1. Stock)

29: Bereichsleiter Glasherstellung/Betriebserhaltung (3. Stock)

Sanitäranalgen:

Wanne 1: 33: Herren WC

34: Frauen WC (1. Stock)

Wanne 2: 35: Herren WC

36: Herren WC (1. Stock)

37: Frauen WC

Wanne 3: 38: Herren WC

39: Herren/Frauen WC (1. Untergeschoss)

Bürogebäude: 40: Herren WC (1. Stock)

41: Frauen WC (2. Stock)

Villa: 42: Herren WC (Erdgeschoss)

Sortierhalle Wanne 1: 43: Herren/Frauen WC (1. Stock)

Besucherzugang: 44 Besucherparkplatz: 45 Hauptzufahrt: 46 Ausweichparkplatz für Fremdfirmen/Mitarbeiterparkplatz: 47

22,23,24,25,26,27 28,29,40

6,16,17,18 19,20,21,33 34

1,2

3

8,30 31

9,32

10

7

5

4

12

11 13,14,15

41

6

35

36

37

38

39

44 45

46

47

Anlage 7