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Sonderpädagogische Förderung Handlungsleitfaden schulische Integration Empfehlungen zur Förderung von Schülern mit Behinderungen Eine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten

Sonderpädagogische Förderung Handlungsleitfaden … · integrativer Unterrichtung ... 21 Fachberater Fotofür Integration/Fachberater der Förderschulen ... gemeinsame Unterricht

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Sonderpädagogische Förderung Handlungsleitfaden schulische IntegrationEmpfehlungen zur Förderung von Schülern mit BehinderungenEine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten

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12 InterventionundPräventioninderSchule12 VoraussetzungenundBedingungenbei

integrativerUnterrichtung12 AnforderungenandieSchulen12 AnforderungenanLehrerderGrund-und

Mittelschulen,Gymnasienundberufsbilden-denSchulen

12 AnforderungenanräumlicheundsächlicheVoraussetzungen

13 Qualifizierung13 DieindividuelleFörderplanungfürSchüler

mitsonderpädagogischemFörderbedarf–FörderplanundEntwicklungsbericht

13 KriterienfürdieErarbeitungvonFörderplänen

14 AllgemeineHinweise15 BeispielfüreinenindividuellenFörderplan16 ErläuterungenzumindividuellenFörderplan

–Förderbereiche16 KriterienfürdieErarbeitungvon

Entwicklungsberichten17 BeispielfüreinenEntwicklungsbericht19 Bildungsvereinbarung20 BeispielfüreineBildungsvereinbarung

21 BeratungundUnterstützung21 RegionalstellenSächsischeBildungsagentur21 Förderschulen,Förderzentren,

Förderschulzentren21 FörderpädagogischeBeratungsstellen21 FachberaterfürIntegration/Fachberaterder

Förderschulen21 SchulpsychologischeBeratung21 Einzelfallhilfe

Inhalt

3 Vorwort

4 Einleitung

5 DiesächsischeDatenerhebungzurintegrativenUnterrichtung

6 Rechtsgrundlagen(Auszüge)6 GrundgesetzfürdieBundesrepublik

Deutschland6 SchulgesetzfürdenFreistaatSachsen6 Verordnungüberdieintegrative

UnterrichtungvonSchülerninöffentlichenSchulenimFreistaatSachsen

7 FörderrichtliniedesSächsischenStaatsministeriumsfürKultus

7 SchulordnungMittelschulenAbschlussprüfungen

8 Oberstufen-undAbiturprüfungsverordnung

9 AufdemWegzursonderpädagogischenFör-derunginderallgemeinbildendenSchule

9 SchuleingangsphaseinderGrundschule9 ZurückstellungvomSchulbesuch9 AntragstellungundUmsetzungdes

VerfahrenszurFeststellungdessonderpäda-gogischenFörderbedarfs

10 Förderausschuss10 DasförderpädagogischeGutachten10 DerSchulfeststellungsbescheid11 SchematischeDarstellungdesVerfahrens

zurFeststellungdessonderpädagogischenFörderbedarfs

Impressum

HerausgeberSächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 | 01097 Dresden | Bürgertelefon: (03 51) 564 25 26 | E-Mail: [email protected] Internet: www.sachsen-macht-schule.de(Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente)

Redaktionsschluss November 2008Auflagenhöhe 7 000Gestaltung Sandstein Kommunikation GmbH, Dresden; www.sandstein.deFoto www.corbis.de (Titel)Druck Druckerei Wagner GmbH, GroßschirmaOnline-Version Ein PDF-Dokument dieser Publikation ist im Internet veröffentlicht unter: www.sachsen-macht-schule.de/publikatonen

Kostenlose BestellungZentraler Broschürenversand der Sächsischen StaatsregierungHammerweg 30 | 01127 Dresden | Telefon: (03 51) 2 10 36 71 oder (03 51) 210 36 72 | Fax: (03 51) 210 36 81E-Mail: [email protected] (Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente)

VerteilerhinweisDiese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen der Öffentlichkeits- arbeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern zum Zwecke der Wahl- werbung verwendet werden.

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23 Übergänge–schulischeSchnittstellen23 Schnittstellen23 AllgemeineHinweise23 VerfahrensweisebeiWechseldes

Förderschwerpunktes

26 EmpfehlungenzurFörderung/SchulischerNachteilsausgleich

26 AllgemeineHinweisefüralleFörderschwerpunkte

27 FörderschwerpunktSprache

28 FörderschwerpunktHören

30 FörderschwerpunktSehen

32 FörderschwerpunktkörperlicheundmotorischeEntwicklung

33 FörderschwerpunktemotionaleundsozialeEntwicklung

34 FörderschwerpunktAutismus

35 Informationsquellen

36 Mitarbeit

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Vorwort

DerTiteldiesesHandlungsleitfadensdrücktdasAnliegenklaraus:EristeineHandreichungfürLehrerinnenundLehrerallerSchularten–vonderGrundschulebiszurberuflichenSchule–zurUnterstützungundFörderungvonSchülernmitBehinderungenimschulischenLernen.Wirwol­lenjedemKindinunseremLandeineseinemindividuellenLernenentsprechendeschulischeBildungzukommenlassenunddieFörderunggewähren,dieesbraucht.Jederzählt!DasbeginntschonimVorschulalter–hierwerdendieWeichengestellt.AufdenAnfangkommtesan!

WirhabeneingutesFundament,aufdemsichweiteraufbauenlässt.DieBroschüre,dieSieindenHändenhalten,sollIhnendabeialsWeg­weiserdienen.DieintegrativeUnterrichtungistAnspruchundAufgabenichtnurderFörder­schulen,sondernderGrundschulen,Mittel­schulen,Gymnasienundauchderberufsbil­dendenSchulen.VielfältigeErfahrungenausdemBereichdersonderpädagogischenFörde­rungsollenanallgemeinbildendenundberufs­bildendenSchulengenutztwerdenkönnen.DieindividuelleFörderungisteinzentralesAnliegenjederSchulart.Integration,alsodergemeinsameUnterrichtbehinderterundnichtbehinderterSchüler,mussimschulischenAlltagzueinemselbstverständlichenAngebotentwickeltwerden.

WirwollensovielgemeinsamenUnterrichtwiemöglichundsovielbesonderenUnterrichtwienötiganbieten.DieErfahrungenzeigen,dassIntegrationallenSchülerinnenundSchülernzugutekommt!

UmdieseintegrativenAnsprüchepädagogischanspruchsvollumzusetzen,mussIntegrationinjederSchule»gelebt«werden.Sie,sehrgeehrteLehrerinnenundLehrer,setzendieintegrativeUnterrichtungimSchulalltagumundgestaltensieaktivmit.LassenSieunsdiesenWegmitallenverbundenenAnstrengungenerfolgreichgehen.EineguteZusammenarbeitmitallenamProzessBeteiligten,besondersmitdenEltern,istdabeiunverzichtbar.EineguteBildungisteineentscheidendeSchlüsselqualifikationfürdiePersönlichkeitsent­wicklungjedesMenschen.

IchwünscheIhnenIdeen,KraftundAusdauer,damitdenSchülerinnenundSchülernmitson­derpädagogischemFörderbedarfdienotwendigeschulischeUnterstützungfüreinerfolgreichesLernenzurVerfügunggestelltwird.

Prof.Dr.RolandWöllerSächsischerStaatsministerfürKultus

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KindermitsonderpädagogischemFörderbedarfsollen,solangegewährleistetist,dasssieanderSchuledieerforderlichebesondereFörderunger­halten,gemeinsammitKindernohneBeeinträch­tigungenlernenkönnen.Zielistes,jedemSchülerdenseinenLernvoraussetzungenambestenent­sprechendenLernortzurVerfügungzustellen.

InderSchulzeitistdaseineHerausforderungfüralle,dieanderBildungundErziehungvonSchü­lernbeteiligtsind.FürdenProzessdesLernensbedeutetdies,Schülernmitsonderpädago­gischemFörderbedarfangemesseneUnterstüt­zungimUnterrichtzuteilwerdenzulassen.DieIntegrationbeginntimFreistaatSachsenbereitsimBereichderfrühkindlichenErziehung.DieseGemeinsamkeitsollteauchinderSchulefortgeführtwerden.

NachderaktuellgültigenSchulintegrationsver­ordnungundderSchulordnungFörderschulenfürdenFreistaatSachsenkönnenSchülermitsonderpädagogischemFörderbedarfzusammenmitnichtbehindertenSchülernineineröffent­lichenSchuleunterrichtetwerden.

Einleitung

DiesonderpädagogischeFörderungimFreistaatSachsenhatsichseitEinführungderSchulin­tegrationsverordnungqualitativundquantitativweiterentwickelt.MitderEinführungdesHand­buchszurFörderdiagnostikimJahr2005isteineweitereHandlungs­undArbeitsgrundlagefürLehrerandenallgemeinbildendenFörderschu­len,Grund­undMittelschulensowieGymnasienundberufsbildendenSchulengeschaffenworden.DervorliegendeHandlungsleitfadensollaufzei­gen,welcheMöglichkeitenzurschulischenInte­grationbestehenundSchritteaufdemWegzumgemeinsamenUnterrichtalsAufgabeallerSchu­lenbeschreiben.

WirbedankenunsfürdiefreundlicheUnterstüt­zungderFachberaterderallgemeinbildendenFörderschulenSachsens.DieseHandreichungistauchimInternetzumHerunterladenverfügbar:

www.sachsen­macht­schule.de/publikationen

Projektteam

Anmerkung:MitRücksichtaufdieLesbarkeitderTextewirdaneinigenStellenaufdieNennungbeiderFormenvonGrup­penmitgliedern(LehrerinnenundLehrer,SchülerinnenundSchülerusw.)verzichtet.

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DieDatenerfassungzurintegrativenUnterrich­tungimFreistaatSachsenvonSchülernallerSchulartenerfolgtebisherdurchdasStatistischeLandesamt.DieseDatensinddetailliertnachSchularteninjährlichveröffentlichtenBroschü­rennachlesbar.AuchimInternet(sieheInforma­tionsquelle)sindInformationenabrufbar.ErgänzendzurbisherigenDatenerfassunghatderFreistaatSachsendieSächsischeSchulverwal­tungssoftware(SaxSVS)installiert.Zielstellungist:

den Arbeitsaufwand der Schulen für Verwal­tung, Planung, Berichterstattung und Infor­mationsbereitstellung zu senken, die Qualität, Aktualität, Verfügbarkeit und Auswertbarkeit der erhobenen Daten und den Informationsfluss auf allen Ebenen der Kultusverwaltung und im Statistischen Lan­desamt zu verbessern und mehr Eigenverantwortung der Schulen zu ermöglichen.

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DiestatistischeErfassungvonSchülerninderintegrativenUnterrichtungzudenFörderschwer­punktenHören,Lernen,Sprache,Sehen,geistige,körperliche/motorischeundemotionale/sozialeEntwicklungerfolgtebishernach§3Abs.1Pkt.1,2derSchulintegrationsverordnung.

DieKooperationenvonöffentlichenSchulenundFörderschuleninFormderUnterrichtungvonSchülernmitsonderpädagogischemFörderbe­darfineinzelnenUnterrichtsfächernanderöf­fentlichenSchuleunddieZusammenarbeitderöffentlichenSchulemiteinerbenachbartenFör­derschule,indemeineodermehrereKlassenderFörderschuleimSchulgebäudedieserSchuleun­terrichtetwerden,sindbisherstatistischnichtabgebildet.

SomitsinddieintegrativenMaßnahmenimFrei­staatSachsenweitaushöheralsbisherstatistischerfasst.

IntegrierteFörderschüleranallgemeinbildendenundberufsbildendenSchulenindenSchuljahren1997/98bis2007/08nachSchularten(Quelle:StatistischesLandesamtdesFreistaatesSachsen)

Die sächsische Datenerhebung zur integrativen Unterrichtung

0 500 1000 1500 2000 2500 3000 3500

2007/08

2006/07

2005/06

2004/05

2003/04

2002/03

2001/02

2000/01

1999/00

1998/99

1997/98

Grundschulen

Mittelschulen

Gymnasien

FreieWaldorfschulen

berufsbildendeSchulen

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ImGrundgesetzderBundesrepublikDeutsch­land,inderVerfassungdesFreistaatesSachsen,imSächsischenIntegrationsgesetzunddenVerordnungenfindensichBestimmungen,diedierechtlicheBasisfürdieintegrativeUnterrich­tungabgeben.AusGründenderÜbersichtlichkeitsollnachfolgendnurauszugsweiseaufeinzelneSchwerpunkteeingegangenwerden.

GrundgesetzfürdieBundesrepublik Deutschland Artikel3Abs.3NiemanddarfwegenseinerBehinderungbenachteiligtwerden.

Schulgesetz für den Freistaat SachsenDer§13Abs.1besagt,dassSchüler,diewegenderBeeinträchtigungeinerodermehrererphysischeroderpsychischerFunktionenauchdurchbeson­dereHilfenindenanderenallgemeinbildendenSchulennichtodernichthinreichendintegriertwerdenkönnenunddeshalbübereinenlängerenZeitraumeinersonderpädagogischenFörderungbedürfen,inFörderschulenunterrichtetwerden.

Verordnung über die integra-tive Unterrichtung von Schülern in öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen

DieUmsetzungderintegrativenUnterrichtungwirddurchdieSchulintegrationsverordnunggeregelt.Nach§3Abs.1kanndieintegrativeUnterrich­tungnachfolgendenFormenerfolgen:

1. DieSchülermitsonderpädagogischemFörderbedarfnehmeninvollemUmfangamUnterrichteinerKlassederöffentlichenSchuleteilundgehörenauchdieserSchulean;dieLehrerderKlasseberatensichregel­mäßigmiteinemLehrerdesjeweiligenFör­derschwerpunktes.

2. DieSchülernehmeninvollemUmfangamUnterrichteinerKlassederöffentlichenSchu­leteilundgehörenauchdieserSchulean;einzusätzlicherLehrerfördertdieSchülerineinemderAusprägungdessonderpädago­gischenFörderbedarfsangemessenenUm­fangimKlassenunterrichtoderingeson­dertemFörderunterricht.

3. DieöffentlicheSchuleermöglichtSchülernmitsonderpädagogischemFörderbedarfeinerbenachbartenFörderschuleineinzelnenUnterrichtsfächerndenBesuch;diesebleibenSchülerderFörderschule.

4. DieöffentlicheSchulearbeitetmiteinerbe­nachbartenFörderschulezusammen,indemeineodermehrereKlassenderFörderschuleimSchulgebäudedieserSchuleunterrichtetwerden;dieSchülerdieserKlassenbleibenSchülerderFörderschule.

Rechtsgrundlagen (Auszüge)

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Nach§4Abs.1müssenfolgendeVorausset­zungeninderöffentlichenSchulevorliegen:

1. EsmüssendieerforderlichenLehrkräfteund,wennaufgrundderBehinderungdesSchülersauchwährendderUnterrichtszeitBetreuungundPflegenotwendigsind,dieentsprechendqualifiziertenBetreuungs­oderPflegekräftebereitstehen.

2. Esmüsseneinebehindertengerechtesäch­licheAusstattungeinschließlichdererforderlichenLehr­undHilfsmittelsowiebehindertengerechtebaulicheundräumlicheBedingungengegebensein.

DieZuweisungderLehrerwochenstundenerfolgtimRahmenderzurVerfügungstehendenHaus­haltsmittel.

Gemäߧ5Abs.1werdenSchülermitsonderpäda­gogischemFörderbedarfinderGrundschuleauf­grundderEntscheidungderRegionalstellederSächsischenBildungsagenturentsprechendihrerLeistungsfähigkeitentwederinallenFächernnachdemLehrplanderGrundschuleoderinein­zelnenFächernnachdemLehrplanderFörder­schuleunterrichtet.InallenanderenöffentlichenSchulenwirdausschließlichnachdenLehrplänenderjeweiligenSchulartunterrichtet.1

Förderrichtlinie des Sächsischen Staats- ministeriums für Kultus

überdieGewährungeinerZuwendungfürbe­sondereMaßnahmenzurIntegrationvonbehin­dertenundvonBehinderungbedrohtenKindernundJugendlicheninallgemeinbildendenundberufsbildendenSchulenimFreistaatSachsen.IndieserFörderrichtliniesindZuwendungszweck,GegenstandderFörderung,Zuwendungsvoraus­setzungen,Art,Umfang,HöheunddasVerfahrendargestellt.AnträgesindvondenSchulträgernunterVer­wendungentsprechenderFormularezustellen(§44derSächsischenHaushaltsordnung).

Schulordnung Mittelschulen AbschlussprüfungenDer§32Abs.2verweistfürSchülermitsonder­pädagogischemFörderbedarfimFörderschwer­punktHören,dienachMaßgabederSchulintegra­tionsverordnunginderMittelschuleunterrichtetwerden,aufdieGültigkeitvon§33Nr.1und2derSchulordnungFörderschulenwiefolgt:FürSchülerderSchulefürHörgeschädigteistderpraktischeTeilimFachersteFremdsprachefürdiePrüfungzumErwerbdesRealschulabschlussesundfürdenLeistungsnachweisderbesonderenLeistungsfeststellungeineEinzelprüfung;siesoll15MinutendauernundkanninschriftlicherodermündlicherFormdurchgeführtwerden.DieVor­bereitungszeitbeträgt30Minuten.WeiterhinentscheidetderPrüfungsausschussun­terBerücksichtigungderjeweiligenBeeinträchti­gungdesSchülersüberdiezugelassenenHilfs­mittelunddieArtundWeisederDurchführungderPrüfungoderdesLeistungsnachweisesderbe­sonderenLeistungsfeststellungindemjeweiligenFachundPrüfungsteil.FürdieschriftlichenPrü­fungenunddieschriftlichenLeistungsnachweisederbesonderenLeistungsfeststellungkönnenFormundArtderAufgabenvomStaatsministeri­umfürKultusdenbesonderenErfordernissendesFörderschwerpunktesangepasstwerden.

1 WerdendieSchülernachdenLehrplänenvonGrund­,MittelschuleundGymnasiumintegrativunterrichtet,wirdinderPraxismeistderBegrifflernzielgleicheintegrativeUnterrichtungverwendet.ErfolgtdieUnterrichtungineinzelnenFächernnachdenLehrplänenderFörderschule(LehrplanderSchulezurLernförderungundLehrplanSchulefürgeistigBehinderte)wirdinderPraxismeistderBegrifflernzieldifferenteintegrativeUnterrichtungverwendet.DieintegrativeUnterrichtungindenFörderschwerpunktenLernenundgeistigeEntwicklungistnachSchulintegrations­verordnunggegenwärtignurbiszumAbschlussderGrund­schulemöglich.

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Oberstufen- und Abitur-prüfungsverordnung GrundsätzlicherfolgtdieRealisierungderPrü­fungenfüralleSchülernachdenFestlegungen,diesichausderOberstufen­undAbiturprü­fungsverordnung(OAVO)sowiederVerwaltungs­vorschriftzurDurchführungderOberstufen­undAbiturverordnunganGymnasien,Abendgymna­sienundKollegs(OAVO­VwV)inderjeweilsgel­tendenFassungergeben.Der§27OAVOregeltdieRechteundPflichtendesPrüfungsausschusses,demeinehoheVerantwor­tungobliegt.Nach§27Abs.2Nummer8OAVOtrifftderPrüfungsausschussauchEntscheidungenüberdieZulassungvonHilfsmittelnunddieArtundWeisederDurchführungderPrüfungimjeweiligenPrüfungsfachundPrüfungsteilbeiSchülern,dieimGymnasiumnachderSchul­integrationsverordnungintegriertwurden.

Informationsquellewww.revosax.sachsen.de

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Auf dem Weg zur sonderpädagogischen Förderung in der allgemein bildenden Schule

Schuleingangsphase in der GrundschuleDieWahldergeeignetenSchuleistfürKinder,ElternundBezugspersonensowiedieSchulauf­sichteinwichtigesAnliegen–eine»Weichenstel­lung«fürdieweitereEntwicklungdesKindes.VonbesondererBedeutungistdiesbeiSchülernmitsonderpädagogischemFörderbedarf.DabeiistdieVerzahnungvonSchulvorbereitungsjahrundSchuleingangsphaseeinwesentlicherBau­steinfürdieGestaltungvonÜbergängen.DasletzteKindergartenjahrwirdinVerantwor­tungdesTrägersderKindertageseinrichtunginZusammenarbeitmitderGrundschulealsSchul­vorbereitungsjahrgestaltet.

ZurSchuleingangsphasegehörendieAnmeldunginderGrundschule,diegesetzlichvorgeschrie­beneSchulaufnahmeuntersuchung,dieErmitt­lungdesaktuellenLernstandesundderAnfangs­unterricht.DieserumfasstdieKlassenstufen1und2undbildeteinepädagogischeEinheit.SchulvorbereitungsjahrundSchuleingangsphasewerdenalsProzessverstanden,diezeitlichparal­lelundaufeinanderbezogenverlaufen.Kinder­gartenundGrundschuleverständigensichimDialogmitdenElternüberihrenBeitragzurGe­staltungdesÜbergangs.BeivermutetemsonderpädagogischemFörder­bedarfkannschonimSchulvorbereitungsjahrverantwortungsvollgeprüftwerden,obdasVerfahrenzurFeststellungdessonderpädago­gischenFörderbedarfseinzuleitenist.

Zurückstellung vom SchulbesuchDieZurückstellungvomSchulbesuchnach§27Abs.3SchulgesetzumeinJahrsolltedieAusnah­mesein.Sieerfolgtnur,wenneskeineAnhalts­punktefürsonderpädagogischenFörderbedarfgibt,z.B.gesundheitlicheBeeinträchtigungen.ImFalleinerZurückstellungberätderSchulleiterderGrundschuledieElternüberFördermaß­nahmenzurVorbereitungdesSchuleintritts.DieUmsetzungdieserMaßnahmenliegtinderVerantwortungderEltern.

Antragstellung und Umsetzung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

Daso.g.VerfahrenkannvonderSchule,diederSchülerbesuchtbzw.andererangemeldetist,oderdenElternbeiderRegionalstellederSäch­sischenBildungsagenturbeantragtwerden.ZurBeantragungsindentsprechendeFormblätter(Vordrucke)zuverwenden.ImVorfelderfolgtdurchdiemeldendeEinrichtungeineumfas­sendeBeratungderEltern.

DenAuftragzurFeststellungdessonderpädago­gischenFörderbedarfserhältdieentsprechendeFörderschulevonderRegionalstellederSäch­sischenBildungsagentur.DieFörderschuleinfor­miertdieElternüberdasbeabsichtigteVorgehen.Mittelsstandardisierterundinformellerdiagnos­tischerVerfahrenundMethodenundunterdemAspektderinterdisziplinärenZusammenarbeithatdieFörderdiagnostikdieAufgabe,dieNot­wendigkeitsonderpädagogischerFörderungfest­zustellenunddieMöglichkeitenfürdieFörde­rungaufzuzeigen.

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DabeikanndieDiagnostikinKleingruppenanderFörderschuleodermittelseinerprobeweisenUnterrichtungineinerKlasseandermitderDiagnostikbeauftragtenFörderschule(biszu12Wochen)oderaneinemanderenOrtrealisiertwerden.

DieErgebnissewerdenimFörderausschussineinemAuswertungsgesprächbesprochen.UmArtundUmfangdessonderpädagogischenFörderbedarfszubeschreibenundgeeigneteHilfenanbietenzukönnen,mussdasVerfahrenzurFeststellungdessonderpädagogischenFörderbedarfsrechtzeitigeingeleitetwerden.

Förderausschuss

DerSchulleiterderFörderschulebildetnach§13Abs.5derSchulordnungFörderschuleneinenFörderausschuss.DiesemgehörenmindestenseinVertreterderbisherbesuchtenSchule,einmitderDiagnostikbeauftragterLehrerderbeauf­tragtenFörderschulesowiemindestenseinElternteilan.WeiterebeteiligtePersonen/Institu­tionenkönneneinbezogenwerden.

DerFörderausschussgibtnebendemVorschlagzumBildungsgangundFörderschwerpunktauchHinweisezuFördermaßnahmen,AnregungenzurGestaltungfördernderLernbedingungenundförderspezifischeHilfen.DarüberhinauserhaltendieElternEmpfehlungenzurförderlichenaußerschulischenBetreuung,zutherapeutischenHilfenundweiterenUnterstützungsmaßnahmen.

Das förderpädagogische GutachtenNachAbschlussdesVerfahrenserfolgtdieDoku­mentationdesgesamtenProzessesimförderpäda­gogischenGutachten.Diesesbenenntu.a.densonderpädagogischenFörderbedarf,unterbreitetFördervorschläge,gibtEmpfehlungenzumwei­terenBildungsgangundzuintegrativenMaß­nahmennachderSchulintegrationsverordnung.DasförderpädagogischeGutachtenistGrund­lagezurErstellungdesindividuellenFörderplans.DasGutachtensolltealsKopiederaufneh­mendenSchuleundaufWunschdenElternausgehändigtwerden.

Der Schulfeststellungsbescheid

AufderGrundlagedesförderpädagogischenGutachtenstrifftdieRegionalstellederSächsischenBildungsagentureinebegründeteEntscheidungnach§30Abs.2Satz1Schulgesetz.DieElternerhalteneinenSchulfeststellungs­bescheid.DieseEntscheidungisteinVerwaltungsakt,gegendendieElternunterWahrungderFristenWidersprucheinlegenkönnen.

InformationsquelleHandbuchderFörderdiagnostik2005

www.sachsen­macht­schule.de/schule/download/download_smk/hb_foerderdiagnostik.pdf

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GesamteDokumentations­unterlagenundKopieAntrag,Formblatt2,3

FörderschulebeteiligtSchulpsychologieundggf.andereEinrichtungen

sonderpädagogischerFörderbedarf

integrativeBeschulung

AuftragserteilungdurchSächsischeBildungs­agentur

GutachtenerstellungdurchdiebeauftragteFörderschule

BescheiderstellungdurchdieSächsischeBildungsagentur

meldendeSchulebeauf­tragtAmtsarztmitErstel­lungeinesmedizinischenGutachtens

FörderschuleberuftFörderausschussein:·Förderschule·meldendeSchule·Eltern·ggf.Schulpsychologie,öffent­

licherGesundheitsdienst,Jugendamt,Sozialamtetc.

beiIntegrationsent­scheidungFormblatt16anSchulträger

keinsonderpädagogischerFörderbedarf

BeschulungineinerFörderschule

AntragundFormblatt2,3dermeldendenSchuleandieSächsischeBildungs­agentur

ggf.AnhörunginderSäch­sischenBildungsagentur

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Schematische Darstellung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs

AntragstellungdurchSchuleoderPersonensorge­berechtigte

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Voraussetzungen und Bedingungen bei integrativer Unterrichtung

DerIntegrationsprozesssetztbeiallenBeteilig­tenAufgeschlossenheit,Motivation,Flexibilität,KooperationsfähigkeitundAkzeptanzvoraus.FürdasGelingenderintegrativenUnterrichtungsinddieverantwortungsvolleMitwirkungderElternunddesSchülerswesentlicheBedingungen.EinigewichtigeAspektezurRealisierungsindnachfolgenddargestellt.

Anforderungen an die Schulen

Schulprogramm mit entsprechender SchwerpunktsetzungEinbeziehung der Mitwirkungsgremien (Schulkonferenz u. a.)Schulklima der Aufgeschlossenheit und Akzeptanz (Öffnung der Schule)Fortbildungskonzept entsprechend den IntegrationsschwerpunktenKlassenstärke von max. 25 Schülern soll nicht überschritten werden (SchIVO)

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Anforderungen an Lehrer der Grund- und Mittelschulen, Gymnasien und berufsbilden-den Schulen

Positive integrationsorientierte Grund­haltungAkzeptanz förderpädagogischer Beratung und Begleitung durch die allgemein bildende FörderschuleBereitschaft zur Teamarbeit, gegenseitige Wertschätzungverlässliche Lehrer­Schüler­BeziehungenUmsetzung entsprechender Unterrichts­formen (didaktisch­methodische Professio­nalität)FortbildungsbereitschaftKooperationsbereitschaft mit weiteren Partnern (Gesundheitsamt, Jugendamt, Betreuungs­ und Pflegekräften etc.)

Anforderungen an räumliche und sächliche Voraussetzungen

Mindestausstattungen (orientiert am Förderschwerpunkt)Räumliche Bedingungen (Platz für Einzel­ und Gruppenförderung)Ausstattung mit entsprechenden Lehr­ und Arbeitsmitteln

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Intervention und Prävention in der Schule

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FörderplänebildendieGrundlagedersonder­pädagogischenArbeitmitintegrativbeschultenSchülern.SiesindmitallenamBildungsprozessBeteiligtenabzustimmen.VerantwortlichfürdieErstellungvonFörderplänenundEntwicklungs­berichtenistdieSchule(Klassenleiter),indiederSchülerintegriertist.BeratungskompetenzenderFörderschulesolltenunbedingteinbezogenwerden.IndenhalbjährlichimVorauszuerstellendenindividuellenFörderplänenwerdenAussagenzumaktuellenEntwicklungsstanddesSchülersinBezugzumsonderpädagogischenFörderbedarfundzuseinerweiterenSchullaufbahngetroffen.DiefestgelegtenMaßnahmensindzudokumen­tieren,umzusetzenundzuevaluieren.

Kriterien für die Erarbeitung von FörderplänenEntwicklungsbereiche

Die individuelle Förderung bezieht sich auf die Entwicklungsbereiche Sprache/Kommunikation, Wahrnehmung, Denken/Gedächtnis, Motorik, Sozialverhalten/Emotionen und Lern­ und Arbeitsverhalten.

Ausgangssituation/Ist-Zustand

Basierend auf den Aussagen des förderpä­dagogischen Gutachtens werden die Lern­voraussetzungen des Schülers unter dem Aspekt der Entwicklungspotenziale und ­risiken für den Lernprozess beschrieben.

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Qualifizierung

DieQualifizierungnimmteineSchlüsselpositioninderintegrativenUnterrichtungeinundsolldeshalbhiernocheinmalbesondershervorge­hobenwerden.DieUmsetzungvonintegrativerUnterrichtungisteinesehrkomplexeAufgabeunderfordertbeiallenBeteiligteneinehoheProfessionalität.NebenfachlichenKompetenzenindenjeweiligenFörderschwerpunktensindaußerdemKenntnissezurallgemeinenintegrativenDidaktik,zurFör­derplanarbeitundzurdifferenziertenLeistungs­ermittlungundLeistungsbewertungnotwendig.DieLehrersolltenüberkommunikative,diagnos­tischeundkooperativeFähigkeitenverfügen.EmpfehlenswertistdervomSächsischenStaats­ministeriumfürKultusneuinstallierteZerti­fikatskurs»IntegrativerUnterricht«.LehrervonGrund­undMittelschulen,GymnasienundberufsbildendenSchulenkönnenineinemZeitraumvonzweiJahren(gesamt360Stunden)entsprechendeKompetenzenerwerben.

Die individuelle Förderplanung für Schüler mit sonderpädago-gischem Förderbedarf – Förder-plan und Entwicklungsbericht§5derSchulintegrationsverordnungund§17derSchulordnungFörderschulenverlangenzwin­genddieErstellungvonFörderplänen.Förder­planarbeitistsomiteineverbindlicheArbeitderLehrer.DieFörderungvonSchülern,denenimVerfahrenzurFeststellungdessonderpädago­gischenFörderbedarfsdieNotwendigkeitsonder­pädagogischerFörderungbestätigtwurde,isteffizientdurchzuführen.DadieseMaßnahmenindividuellaufdieBedürfnissedesSchülersabgestimmtwerden,istesfolgerichtig,sieindivi­duellzuplanenundzuevaluieren.

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AbgeleiteteMaßnahmen/sonderpädagogischeZielstellungen

In Abgleich der individuellen Lernvorausset­zungen des Schülers mit den jeweils zutref­fenden Lehrplanwerken sind sonderpädago­gische Teilziele (ggf. für einzelne Fächer extra) zu formulieren. Für die einzelnen Teilziele werden konkrete Maßnahmen abgeleitet und in zeitlichem und inhaltlichem Umfang beschrieben. Ver­antwortlichkeiten einzelner Lehrer/zusätz­licher Helfer werden festgelegt.

Evaluation

In einer begleitenden Reflexion werden die Ergebnisse der Fördermaßnahmen durch alle Prozessbeteiligten evaluiert. Bei Bedarf werden neue Teilziele (Maßnahmen) bestimmt.

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Allgemeine Hinweise

Schule, Name, Vorname, Geburtsdatum des Schülers, Klasse, Klassenleiter, Förderlehrer, Zeitraum der Planung und Förderschwer­punkt (siehe förderpädagogisches Gutach­ten oder Schulfeststellungsbescheid) müssen ersichtlich sein.Der erstrangige Entwicklungsbereich im Förderplan sollte dem Förderschwerpunkt entsprechen.Nicht jeder Schüler hat in allen Entwick­lungsbereichen sonderpädagogischen För­derbedarf, demzufolge müssen im Förder­plan nicht alle Bereiche belegt werden.Bei »beginnender« integrativer Unterrich­tung sind die Ausgangsdiagnose (Förder­bedarf) und die Fördervorschläge aus dem förderpädagogischen Gutachten zu entnehmen.Bei Fortsetzung einer integrativen Unter­richtung (z. B. im nächsten Schuljahr oder auch bei Schulwechsel) ist der vorhandene Förderplan fortzuführen. Aktuelle Informa­tionen aus dem Entwicklungsbericht und ggf. aus weiteren aktuellen Gutachten sind bei der Planung neuer Maßnahmen zu berücksichtigen.

DasnachfolgendeMustereinesindividuellenFörderplanesistnuralsBeispielangegeben.WeiterewertvolleHinweisezuFörderplänenfindenSieunterderaufgeführtenInformations­quelleamEndediesesAbschnittes.

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FeststellungdessonderpädagogischenFörderbedarfs

Förderplanung

Beratung Förderung

Evaluation

SchematischeDarstellungderFörderplanung

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Beispiel für einen individuellen Förderplan

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Erläuterungen zum individuellen Förderplan – Förderbereiche

Sprache/Kommunikation

Artikulation, Grammatik, Wortschatz, Sprachgedächtnis, Sprachverständnis, Redefluss, Schriftsprache, Kommunikations­fähigkeit etc.

Wahrnehmung

Hörverarbeitung, Differenzierung (optische, phonematische, kinästhetische, melodische, rhythmische), visuelle, auditive, vestibuläre, taktile, propriozeptive Wahrnehmung etc.

Denken/Gedächtnis

Kurzzeitgedächtnis, Langzeitgedächtnis, logisches Denken, Problemlöseverhalten, Aufgabenverständnis etc.

Motorik

Grobmotorik, Feinmotorik, motorische Handlungsplanung und ­steuerung (Körperschema, Rechtslinks­Unterscheidung, Überkreuzung der Körpermitte), Koordination etc.

Sozialverhalten/Emotionen

emotionale Stabilität, Aufmerksamkeit, Ablenkbarkeit, Motivation, Selbstvertrauen, Frustrationstoleranz etc.

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Kriterien für die Erarbeitung von EntwicklungsberichtenBestandteilvonFörderplänensindEntwicklungs­berichte.DiesesindinderRegelimzweitenTeildeszweitenSchulhalbjahres(alsoeinmaljähr­lich)zuerstellen.EinTeilderRegionalstellenderSächsischenBildungsagenturhatdazuVordruckeentwickelt.

KriterienbeilernzielgleicherUnterrichtung

Kurzdarstellung des Umfanges sowie der Organisation der integrativen Maßnahme, z. B. beteiligte Pädagogen, Anzahl der FörderstundenDarstellung der sozialen Situation des Schülers in seiner KlasseLernstandsanalyse für die vom sonderpäda­gogischen Förderbedarf betroffenen Fächer und EntwicklungsbereicheDarstellung der Evaluation der sonderpäda­gogischen MaßnahmenGgf. Darstellung der Ergebnisse von beglei­tenden Maßnahmen und außerschulischer Unterstützung und FörderungKonkrete Aussagen zu benötigten Ressour­cen, um die Integration erfolgreich fortzusetzenDarstellung der Zielstellung für den nächsten Entwicklungszeitraum

KriterienbeilernzieldifferenterUnterrichtung

Basierend auf der Analyse der individuellen Lernfortschritte im Rahmen gesonderter Lehrpläne (Lehrplan Schule zur Lernförde­rung, Lehrplan Schule für geistig Behinderte) sind alle Punkte der lernzielgleichen Integra­tion s. o. auch hier zutreffend.

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Schule: Datum:

EntwicklungsberichtzurintegrativenUnterrichtungimSchuljahr

1.AllgemeineAngaben

Name Vorname geb.

Klassenstufe AnzahlderSchuljahre

Förderschwerpunkt

Okörperliche/mot.Entwicklung OHören OSehen OSprache OLernenOgeistigeEntwicklung OautistischesVerhalten

Integrationsbescheidvom PrognosezurWeiterführungderIntegration

2.Entwicklungsbericht

a)WiegelingtdieBewältigungderschulischenAnforderungengemessenandenLehrplanzielen?

b)WelcheFördermaßnahmenwurdenangeboten?MitwelchemErfolg?(kurzeWertung)

c)DurchwenerfolgtdieBetreuungdesSchülersinnerhalbderSchule?WelcheLeistungen?Maßnahmen?sieheb)

Beispiel für einen Entwicklungsbericht

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d)InwieweitwurdederFörderplanerfüllt?BegründungfürstarkeAbweichungen

e)WelcheHalbjahresnotewurdeindenFächern

DeutschMathematik 1.Fremdsprache erreicht?

f)besondereStärkendesSchülers

g)FörderbereicheimkommendenSchuljahrunterBeachtung§§5und6derSchulintegrationsverordnung

h)WelcherBedarfanschulischerFörderungbestehtfürdasnächsteSchuljahr?

StundenFS StundenGS/MS/Gym/BBS

i)Welcheräumlichen

sächlichen

personellen

BedingungensolltenalsGrundlagefürdieWeiterführungderIntegrationgeschaffenwerden?2

Schulleiter der integr. Schule Klassenlehrer Förderschullehrer Kenntnisnahme der ELtern

2DieZuweisungderLehrerwochenstundenerfolgtimRahmenderzurVerfügungstehendenHaushaltsmittel.

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Bildungsvereinbarung

NebendenbeschriebenenindividuellenFörder­plänenkönnennach§35aAbs.2SchulgesetzBildungsvereinbarungenzwischendemSchüler,denElternundderSchuleabgeschlossenwerden.Zielistes,dieindividuelleFörderungunddenBildungs­undErziehungsauftrageffektiverzugestalten.DieseBildungsvereinbarungbe­schreibtdievereinbartenZieleunddieArbeits­prozesseineinemfestgelegtenZeitraum.DurchdieUnterschriftenallerBeteiligtenwirdeinver­bindlicherCharaktererreicht.

AlsErstellungsgrundlagesolltenbeiSchülernmitsonderpädagogischemFörderbedarfinderintegrativenUnterrichtungdasförderpädago­gischeGutachten,derindividuelleFörderplanundandereMaterialieneinbezogenwerden.

InformationsquelleMaterial­undMethodensammlungzurFörderdiagnostikinSachsen

www.sachsen­macht­schule.de/publikationen

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Beispiel für eine Bildungsvereinbarung

Schüler/­in Eltern .

Lehrer

abgeschlossenam gültigbis

DieBeteiligtenvereinbarenfolgendeZiele:

MaßnahmenderLehrerzurZielrichtung:

Maßnahmen

Schüler:

Eltern:

nächstesGesprächam

Ort,Datum UnterschriftSchulleiter UnterschriftKlassenlehrer

UnterschriftSchüler UnterschriftEltern

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Sächsische Bildungsagentur RegionalstellenDieMitarbeiterderSächsischenBildungsagenturstehenalsVertreterderSchulaufsichtinbera­tenderFunktionalsAnsprechpartnerzurVerfü­gung.BeiFragenzurintegrativenUnterrichtungkönnendiezuständigenSchulreferentenkontak­tiertwerden.

Förderschulen, Förderzentren, FörderschulzentrenDieandenEinrichtungenvorhandenensonder­pädagogischenKompetenzenkönnenaufWunschundbeivorhandenenKapazitätenderintegrierendenSchuleberatendzurVerfügunggestelltwerden.DabeinimmtdieallgemeineSchulebeiBedarfKontaktzudeno.g.Einrich­tungenauf.

Förderpädagogische BeratungsstellenFörderpädagogischeBeratungsstellenalsBestandteilderFörderschulenhabenimIntegra­tionsprozesseineSchlüsselstellung.EswerdenSchüler,Eltern,Lehrerundggf.weiterePersonenundInstitutionenberaten.

Unterstützendwirkensiebeider

Schullaufbahn­ und SchuleingangsberatungUnterrichtsberatung, Beratung zur individuellen FörderungBegleitung integrativer MaßnahmenSystemberatungFortbildung

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DieAufgabenfeldersind

Organisation und Durchführung von Früherfassung, Früherkennung und Früh­förderung von schulpflichtigen Kindern mit sonderpädagogischem FörderbedarfOrganisation und Durchführung diagnos­tischer Maßnahmen zur Ermittlung des sonderpädagogischen FörderbedarfsErstellung förderpädagogischer GutachtenBegleitung der schulischen IntegrationDifferenzierte Einzelarbeit mit Schülern mit diagnostiziertem sonderpädagogischem Förderbedarf, schulartübergreifendFörderpädagogische Beratung von Familien und LehrkräftenZusammenarbeit mit allen beteiligten Diensten und Institutionen

Fachberater für Integration Fachberater der FörderschulenFachberaterunterstützenalleamIntegrations­prozessBeteiligten,einschließlichLehrerundEltern,undstehenfürdieschulinterne,lokaleundregionaleFortbildungzurVerfügung.SiesindinallenSchulartentätig.

InformationenüberFachberaterderverschie­denenFörderschwerpunkteundFachberaterfürIntegrationsindüberdieRegionalstellenderSächsischenBildungsagenturabrufbar.

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Beratung und Unterstützung

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Schulpsychologische Beratung

SchulpsychologischeBeratungisteinestaatlicheAufgabeunderfolgtschulartübergreifenddurchSchulpsychologen,dieinderSächsischenBildungsagenturangestelltsind.

SiesollendiepädagogischeArbeitandenSchulenunterstützen.GrundsätzlichnehmenSchulpsychologenberatende,diagnostischeundpräventiveAufgabenwahr.

DieTätigkeitbasiertaufdemAnforderungs­bedarfderSchulen,derSchulaufsichtsbehörde,derElternundderSchüler.DieBeratungerfolgtmöglichstschul­undzeitnah.

NebenderSchullaufbahnberatungundBeratungbeiLern­,Leistungs­undVerhaltensproblemenunterstützenSchulpsychologendieArbeitandenSchulenundführenFortbildungsveranstaltun­genfürLehrerdurch.EinewesentlicheAufgabeistdieQualifizierungunddieregelmäßigeZusammenarbeitmitdenBeratungslehrern.

Einzelfallhilfe

IsteinSchüleraufeinepersönlicheAssistenz(Integrationshelfer,Schulbegleiter)imRahmendergleichberechtigtenTeilhabeamUnterrichtangewiesen,sokanndiesealsMaßnahmederEingliederungshilfebeantragtwerden.FürdieGewährungvonEingliederungshilfegibteszweiunterschiedlicheRechtsgrundlagen:

§ 54 SGB XII Eingliederungshilfe als Leistung der Sozialhilfe. Zuständig ist das örtliche Sozialamt. § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche als Leistung der Kinder­ und Jugendhilfe. Zuständig ist das örtliche Jugendamt.

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DerAntragkannnurvondenElternbeiderentsprechendenBehördegestelltwerden.Esistdringendanzuraten,inFragekommendeHilfenmöglichstfrühzeitigvorBeginndesSchuljahreszubeantragenundbereitsimAntragsschreibendenbesonderenHilfebedarfkonkretdarzulegen.Unterstützendwirktdabeiauchdasförderpäda­gogischeGutachten.DieEinbeziehungderentsprechendenVertretero.g.BehördenindenFörderausschussistunerlässlich.ÜberdieGewährungunddieRealisierungderUmsetzungvonHilfenentscheidendieo.g.Behördeneigenständig.

Informationsquellewww.sachsen­macht­schule.de/BeratungundUnterstützung

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Übergänge – schulische Schnittstellen

Schnittstellen

BesondereundsensibleSchnittstellenbeiderintegrativenUnterrichtungergebensichbeiÜbergängen.

GrundschuleMittelschule/Gymnasium

MittelschuleGymnasium

Mittelschule/Gymnasiumberufsbildende Schule

Förderschuleandere allgemein bildende Schule

Allgemeine Hinweise

BeiFortsetzungderintegrativenUnterrichtungineinemweiterführendenBildungsgangistdasGrundprinzipdesHandelnsdiegegenseitigeInformationder»abgebenden«undder»weiter­führenden«Einrichtung.DieVerantwortungtragendabeidieSchulleiter.RechtzeitigeKontakt­aufnahmefürdieBeratungundOrganisationsinderforderlich.BeiBedarfsolltedieUnterstützungderRegional­stellederSächsischenBildungsagentur,desFach­beratersfürIntegrationoderdesFachberatersderFörderschuleeinbezogenwerden.

DabeiistdieBearbeitungvonFormblatt16,Ge­nehmigungderintegrativenUnterrichtung,derDokumentationzumVerfahrenzurFeststellungdessonderpädagogischenFörderbedarfserforderlich,fürdiederSchulleiterderbisherigenEinrichtungzuständigist.

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Verfahrensweise bei Wechsel des FörderschwerpunktesStelltsichwährendderintegrativenBeschulungheraus,dassderSchülervermutlichFörderbedarfimBereicheinesanderenFörder­schwerpunkteshat,istdasVerfahrenzurFest­stellungdessonderpädagogischenFörderbedarfsnach§13SchulordnungFörderschuleneinzu­leiten.

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Empfehlungen zur Förderung/Schulischer Nachteilsausgleich

Sprache

Hören

Sehen

körperliche und motorische Entwicklung

emotionale und soziale Entwicklung

Autismus

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Empfehlungen zur Förderung / Schulischer Nachteilsausgleich

Allgemeine Hinweise für alle FörderschwerpunkteGemeinsamerUnterrichtvonSchülernmitundohnesonderpädagogischenFörderbedarferfor­derteinhohesMaßanSchülerorientierung,Indi­vidualisierungundÖffnungdesUnterrichts.AlleBeteiligtensolltensichbeidergemeinsamenUn­terrichtungvondemGedanken»Sovielindividu­elleFörderungwienötig–sovielSelbstständig­keitwiemöglich«leitenlassen.

ZurHerstellungeinerwirklichenChancengerech­tigkeitsolltedieUmsetzungindividuellerFörde­rungprimärimgemeinsamenUnterricht(unter­richtsimmanent)erfolgen.VorranghabenbeiderFörderungdesSchülersdieMöglichkeitenderTeilhabeamregulärenUnterricht,nichtdieiso­liertenFördermaßnahmen.

DieLeistungsermittlungundLeistungsbewer­tungliegenunterBeachtungderaktuellgültigenRechtslageinderpädagogischenVerantwortungdesLehrers.

DienachfolgendenEmpfehlungenzueinzelnenFörderschwerpunktenbeschreibenmöglicheMaßnahmenundstelleneineAuswahldar.EinRechtsanspruchaufdiedargestelltenHilfenbestehtnicht.

WieschonindenvorangegangenenKapitelnerwähnt,isteserforderlich,dieBeratungskompe­tenzeinesentsprechendenFörderschullehrersfrühzeitigindieGestaltungderFörderungeinzu­beziehen.

FürdieFörderschwerpunkteLernenundgeistigeEntwicklungwerdenkeineEmpfehlungenausge­wiesen,dadieUnterrichtungnachdenLehrplä­nenderjeweiligenFörderschuleerfolgt,reduziertinInhalt,UmfangundTiefedeszuvermittelndenWissens,derKompetenzenundWerte.Unterstützendkannhierdie»HandreichungzurLeistungsermittlungundLeistungsbewertung«fürLehreranSchulenzurLernförderungempfoh­lenwerden.

ImUnterricht

ImFörderunterricht Inderaußer-schulischenFörderung

UmsetzungindividuellerFördermaßnahmen

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Förderschwerpunkt Sprache

HilfenzurUnterrichtsorganisation

Strukturierung von mündlichen und schrift­lichen Aufgabenstellungen, kleinschrittige Anweisungen gebenEine Aufgabe pro A4­Seite, Platz zur Lösung freihalten, Zeichnungen oder Fotos als visuelle Orientierungshilfe zum Aufgaben­inhalt ergänzenKlare Strukturierung von TafeltextenÜbersichtliche Gestaltung von Arbeits­blättern, möglichst durch Farbkopien unterstützen, Vergrößerung der SchriftVerwendung von Nachschlagewerken, Wörterbüchern mit Registratur

TechnischeHilfsmittel

Nutzung von Notebook, ggf. DiktiergerätEinsatz von SprachverzögerungsgerätenErsetzen von Hörtexten auf Tonträgern durch Szenen von Video/DVD bzw. Lehrervortrag

HilfenzurLeistungsermittlungundLeistungsbewertung

LeistungsüberprüfungenimUnterricht

Erbringen mündlicher Leistungen vom Platz aus oder in separaten Räumen einzeln ermöglichenEinsatz technischer Geräte zur Erfüllung schulischer Aufgaben zulassen

Klassenarbeiten

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Ab 45 Minuten Dauer Zeitzugabe von ca. 15 Minuten prüfen

SchriftlichePrüfungen,BesondereLeistungsfeststellungen

Zeitzugabe von ca. 15 Minuten ermöglichen

MündlichePrüfungen

Einsatz von Tonträgern (CD, DVD etc.)Evtl. Teilnahme eines Lehrers des Vertrauens ohne prüfungsrelevante Mitwirkung

Prüfungenallgemein

Verlängerung der Vorbereitungszeit, Zeitzugabe von ca. 15 Minuten prüfenFormulierungen vereinfachen, Themen beim freien Schreiben kürzer gestaltenBei Bedarf Aufgabenstellungen vorlesenAufgabenstellungen mit eindeutigen Lösungen verwenden, Begriffsklärung sichernZulassung technischer Geräte

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Förderschwerpunkt Hören

SchülermitdiesemFörderschwerpunkthabeneineunterschiedlichausgeprägteauditiveAufnahmekapazität,dieKommunikations­sowieInteraktionsproblemeeinschließenkönnen.AnliegenundZielderbesonderenHilfenistes,dasInformationsdefizitsozumindernbzw.auszugleichen,dasseindenhörendenSchülernvergleichbarerInformationsstanderreichtwird.HörgeschädigteSchülerhabenhäufigweitereFörderbedarfe,dieübereinenAusgleichdesInformationsdefizitshinausgehen.

HilfenzurUnterrichtsorganisation

Fragen zum Stoffkomplex rechtzeitig besprechenÜbungsmöglichkeiten mit analogen Aufgaben­ und Fragestellungen evtl. in Form eines Fragenkataloges bereitstellenRechtzeitige Ankündigung von Inhalten von Leistungsüberprüfungen, um einen evtl. beachtlichen Mehraufwand an häuslichem Fleiß sinnvoll zu steuernAnpassen des Katastrophenalarmplanes und der Hausordnung der Schule

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TechnischeHilfsmittel

Individuelle Hörhilfen der Schüler sowie zusätzliche technische Hilfsmittel sind, soweit nötig und vereinbart, zu nutzen Klassenlehrer ist für die Einweisung im Umgang mit technischen Hilfsmitteln bei Lehrerwechsel oder Unterrichtsvertretung zuständigIn höheren Klassenstufen kann die Einwei­sung durch den Schüler selbst erfolgen

Raumausstattung

Ggf. sind schallfrequenzdämmende Maßnahmen (z. B. Teppichboden, Gardinen, mehr Mobiliar etc.) erforderlich

HilfenzurLeistungsermittlungundLeistungsbewertung

schriftlicheLeistungsüberprüfungen

Bei Bewertung werden Hörfehler gesondert aufgeführt und nicht mitgezähltUm Verständnisprobleme auszuschließen, sind die Fragen aller Leistungsüber­prüfungen dem hörgeschädigten Schüler in gedruckter Form auszuhändigen und auch für eine evtl. Berichtigung zur Verfügung zu stellenOffensichtlich nicht verstandene Aufga­benstellungen erhalten keine BewertungGrad und Umfang des Hörvermögens bzw. der Sprachentwicklung erfordern evtl. vorherige Informationen über die Thematik und Schwerpunkte einer Arbeit

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Je nach Hörvermögen und Sprachentwick­lungsstand müssen integrativ beschulte hörgeschädigte Schüler oder ihre Eltern das Thema eines Diktats, ggf. alle Wörter und Wortgruppen kennen und besondere Möglichkeiten der Vorbereitung erhaltenGgf. Diktate individuell in Förderstunden schreiben Alternativ andere Formen, z. B. Büchsen­ oder Laufdiktate, wählen Anstelle des Diktates lernzielgleiche Grammatik­ und Rechtschreibkontrollen erbringen lassen

ZusammenfassungallgemeineHilfen

Teile von Leistungsüberprüfungen und Prüfungen adaptierenAlle oder einige Aufgaben­ und Fragestel­lungen adaptieren Teile von Leistungsüberprüfungen reduzieren (z. B. Singen, Gedichte etc.)Leistungskontrollen nach Möglichkeit gesondert schreibenArbeitszeit in geeigneter Weise verlängern

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Förderschwerpunkt Sehen

HilfenzurUnterrichtsorganisation

Wahl des Sitzplatzes nahe der Wandtafel unter Beachtung der Blendfreiheit und guter AusleuchtungSchülertisch nach Möglichkeit mit höhen­ und neigungsverstellbarer ArbeitsflächeVerbalisierung, Vergegenständlichung und Visualisierung von Unterrichtsmaterialien und UnterrichtsinhaltenEinsatz von Overheadprojektor und Beamer sind nicht ausreichend (siehe techn. Hilfsmittel)»Sehpausen« einplanenMotivierung zum Gebrauch von Hilfsmitteln und Einforderung ihrer VerwendungBei allen Arbeiten, bei denen feinmotorische bzw. visomotorische Genauigkeit gefordert wird, sollten größere Toleranzen eingeräumt werdenAnbieten des Stoffes über verschiedene Sinneskanäle (vorwiegend auditiv) ist für den sehbehinderten Schüler von VorteilAnpassung des Katastrophenalarmplans und der Hausordnung der Schule an den FörderschwerpunktArbeitsblätter kontrastreich, gut strukturiert mit Reduktion auf das Wesentliche und übersichtlich gestaltenHilfslinien, Hinweispfeile, Markierungen von Flächen als Orientierungshilfen verwendenGünstige Schriftarten, Arial, Verdana (serifenlos), fett gedruckt in Schriftgröße 14, eventuell Vergrößerungskopien verwenden, Überschaubarkeit beachtenHohe Komplexitätsgrade bei Abbildungen, Zeichnungen, Karten vermeiden

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NaturwissenschaftlicherUnterricht

Anschauung »begreifbar« machenEinsatz von FunktionsmodellenPräparate einfärben, Modelle einsetzenBei Lehrerexperimenten Schüler nahe heran­treten lassenBei Videoeinsatz u. Projektionen vorab Sinnerwartung vermitteln, bei Bedarf Standbilder, Bewegungsverlangsamung, Kommentieren der Inhalte

Mathematik/Geometrie

Eventuell Ersatz des Bleistiftes durch Fineliner, Zirkel mit StifthalterKontrastreiche Arbeitsmittel Bewertung der Genauigkeit anpassen (Toleranzerhöhung)

Kartenarbeit

Atlas statt Karte, bei großen Wandkarten verbale Orientierungshilfen gebenKontrastreiche stumme Karte Einsatz von ReliefkartenMöglichst farbige Vergrößerungskopien verwendenIn Förderstunden vorarbeiten

Tafelarbeit

Saubere Tafelflächen, duktusgerechte Schrift mit breiter StrichstärkeVerwendung von weißer und gelber Kreide für kontrastreiche Tafelbilder Bei Bedarf Tafelbild als Kopie dem Schüler vorlegenTafelbild beim Anschreiben kommentieren

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TechnischeHilfsmittel

ArbeitamPC

Einsatz von Vergrößerungssoftware prüfenMonitore (reflektionsarm, Flachbildschirm) ab 19 Zoll nutzenBei Textverarbeitung individuelle Vorlagen erstellenBei Bedarf sehgeschädigtenspezifische Tastaturen einsetzenGgf. Einsatz von Lesegeräten

HilfenzurLeistungsermittlungundLeistungsbewertung

Klausuren,Klassenarbeiten,Leistungsfest­stellungen

Erforderliche Zeitzugaben prüfenGrundsätzlich als Arbeitsblatt (weißes Papier), nicht handschriftlich

Prüfungen,BesondereLeistungsfeststellungVorbereitung

Die Prüfungskommission tritt im November des Prüfungsschuljahres zusammen und legt gemeinsam mit dem Lehrer der Förder­schule alle notwendigen Prüfungsbedin­gungen fest; diese werden bereits in eventu­ellen Vorprüfungen umgesetztArbeitsplatz und notwendige Hilfsmittel unter Berücksichtigung der Sehbehinderung festlegenHilfsmittel in Prüfungskommission festlegen (Papier, Stifte, Computer, Nachschlagewerke, Diktiergerät u. a.)Es erfolgt eine sehbehindertenspezifische Adaptation und Aufbereitung der Prüfungs­unterlagen

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Durchführung

Zeitzugabe bei schriftlicher Prüfung um 10 Minuten pro 30 Minuten Arbeitszeit prüfenFreie Entscheidung über Nutzung der Zeitzugabe (Pause, Arbeitszeit)Prüfen der Zeitzugabe (Einlesezeit) bei PrüfungenVorbereitungsraum für die mündliche Prüfung sollte gut ausgeleuchtet seinUnterstützung bei Mikroskopieren, Versuchen, Experimenten (neutrale Hilfsperson)Arbeitplatzwahl nach sehbehinderungs­spezifischen Gesichtspunkten

Korrektur

Hinweis auf Sehbehinderung in Unterlagen bezüglich Form­ und Konstruktions­bewertungen

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Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

BeiSchülernmitFörderbedarfindiesemFörder­schwerpunktgibtesvielfältigeErscheinungs­bilder,dieüberspezielleKrankheitsbilderbiszuextremkörperlicherBeeinträchtigungreichen.UmdiesenvielfältigenAusprägungsartenge­rechtzuwerden,bedarfeseinerweitreichendenGestaltungderRahmenbedingungenzurUnter­stützungbeimLernen.AllgemeineAnforderungen

Umbaumaßnahmen, Sanitärausstattung (z. B. Anbringung zusätzlicher Griffe)Besondere Maßnahmen zur Realisierung des Toilettengangs (z. B. Pausenverlängerung bzw. ­betreuung)Schülerbeförderung organisierenWandertage, Exkursionen, Unterrichtsgänge den Möglichkeiten anpassen (z. B. Route, Personal, Fahrdienste)Anpassung des Katastrophenalarmplans und der Hausordnung der SchuleEvtl. anfallende »Ausfallzeiten« des Schülers berücksichtigenZimmereinrichtung unter dem besonderen Aspekt der Unfallprophylaxe (z. B. für Anfallskinder) gestalten

HilfenzurUnterrichtsorganisation

Speziell aufbereitetes Arbeitsmaterial (z. B. vergrößerte bzw. vorbereitete Arbeitsblätter)Zusätzlicher Büchersatz zum häuslichen VerbleibHefte mit größerer LineaturIndividuelle Aufbereitung der Lerninhalte in Musik, Sport, Werken, Deutsch (Schreiben) und Mathematik (Geometrie)Spezialschwimmbekleidung

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TechnischeHilfsmittel

Rollstuhl oder andere verordnete Hilfsmittel Stehbrett, RollbrettSpezieller Stuhl und Schülertisch, Sitzsack, Liege , Keil­SitzkissenComputer mit spezieller Software, Maus, Tastatur, HandauflageLinkshänderschere, Spezialstift, rutschfeste Schreibunterlage

HilfenzurLeistungsermittlungundLeistungsbewertung

Teilbefreiungen (Ersatz durch andere Inhalte) z. B. für das Fach Sport Vorbereitete oder teilvorbereitete Arbeitsblätter

Prüfungen,BesondereLeistungsfeststellung

Individueller, auf die jeweilige Behinderung zugeschnittener ArbeitsplatzEinsatz technischer Hilfen und neutraler Hilfspersonen Manuelle Hilfestellung während einer Prüfung (z. B. bei Experimenten)Veränderte Abfrage (mündlich statt schriftlich) Verlängerte Arbeitszeiten bei schriftlichen Prüfungen (gestaffelt nach Behinderungs­grad) prüfenIndividuelle Pausenregelungen (mit bzw. ohne Hilfe außerhalb des Prüfungsraumes in einem zusätzlich beaufsichtigten Raum für z. B. Lockerungsübungen bei Hemiparese, Stehen bzw. Laufen bei Rollstuhlfahrern, Lagerung bei hochgradiger Lähmung etc.)

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Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

AllgemeineAnforderungen

Selbstentwicklung und Erarbeitung sozialer Kompetenzen als Priorität vor kognitiver LernförderungAushalten von KonfliktenVorgeben von eindeutigen Strukturen, auch Vorstrukturierung von FreiräumenUmgang mit Wahlmöglichkeiten als wichtige Lernaufgabe für die Schüler Verhaltensveränderung über konsequente Schulung der SelbstwahrnehmungUnterrichtsinhalte mit Selbsterfahrungs­charakter gestaltenÜberschaubare, täglich abgeschlossene KonsequenzenErtragen der Spannung zwischen Aushalten und Setzen von Grenzen Austausch im Kollegium erforderlichPermanente Selbstreflexion der Lehrer erforderlich, »Kreisläufe« stoppen, Verände­rungen in der Kommunikation arrangieren

Interaktion

Lehrer–Schüler

Authentizität und Empathie des LehrersLehrer als VertrauenspersonBerechenbarkeit und Verlässlichkeit des LehrerverhaltensAnnahme und Verstehen des kindlichen »So­Seins«Emotionale Wärme geben

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Schüler–Schüler

Kenntnis (Beachtung des Interaktionsverhal­tens) der sozialen Beziehungen in der Klasse, Image der PeergroupsKlare RegelnFörderung der RealitätsorientierungStärkung des Selbstbewusstseins und Aufbau der Frustrationstoleranz

LehrerverhaltenzurVermeidungvonKonfliktenimUnterricht

Klarheit und Konsequenz bei InterventionMaßnahmen zur Strukturierung und Ich­StützungVisualisieren von RegelnStrukturierte KlassenräumeInteraktions­ u. RollenspieleVerbalisieren von GefühlenGespräche, Spiegelung des ProblemverhaltensUnterscheidung von Symptom und PersonReflexion eigener Anteile

HilfenzurUnterrichtsorganisation

Klare, verlässliche StrukturenRhythmisieren der alltägl. Abläufe (Rituale)Motivation des Schülers, ansprechende Gestaltung der StundenthematikFörderung der Methodenkompetenz des SchülersVerhaltensmodifikation, z.B. durch TokensystemReizdosierung, besonders bei ADS, ADHSEinbeziehung vielfältiger Bewegungsmög­lichkeitenHoher Aufforderungscharakter zum sprach­lichen HandelnLeistungsfordernder UnterrichtKooperation (Teamteaching, Eltern, Therapeuten) Schreiben von Leistungsüberprüfungen auch in der Einzelsituation ermöglichen

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Förderschwerpunkt Autismus

BeiSchülernmitdemFörderschwerpunktAutismusistgroßerWertaufstrukturiertesLernenzulegen.

AllgemeineAnforderungen

Geringe Klassenstärke Integrative Unterrichtung möglichst im Zweilehrersystem (Teamteaching) Schulbegleiter, Integrationshelfer, dem der Schüler vertraut Zugehörigkeit zur Klasse aufbauen Ruhiger Arbeitsplatz, bei Notwendigkeit während Arbeiten, Prüfungen und Klausuren ein Einzelzimmer ermöglichenZusätzliche Förderstunden mit dem Schwerpunkt Sozialtraining Hilfe bei HausaufgabenBesondere Beachtung der speziellen Bedürfnisse des Schülers bei der Planung und Organisation des Sportunterrichts Offene Gespräche über die Behinderung, in Abhängigkeit vom individuellen Wunsch des Schülers Ausschöpfung des Spezialwissens des Schülers für die Gestaltung des Unterrichts, Stärkung der sozialen KompetenzenBeständigkeit des Tagesablaufes gewährleisten Rückzugsmöglichkeiten anbietenAusgleichende Hofpausenangebote Vermeidung großer Menschenmengen

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HilfenzurUnterrichtsorganisation

Energische und direkte Anforderungen erforderlichGebrauch fester Redewendungen, um Aufmerksamkeit zu steuernVermeidung doppelter AnforderungenGezielte individuelle ZuwendungKorrekte Bestätigung einer erbrachten LeistungKomplexe Aufgabenstellungen in Teilaufgaben zerlegen Bedürfnis nach Abstand und Sachlichkeit akzeptierenFeingefühl für notwendige Hilfe entwickelnRegelmäßige Strukturen zur eigenen Sicher­heit schaffen (Sitzordnung, Vertretung, per­sonelle Veränderung, feste Gruppe, Projekte)Möglichst nur auf einzelne Sachen, Auf­gaben, Problemstellungen konzentrierenDeutliche Ansagen auf das WesentlicheAuszeiten ermöglichen – Sonderzeichen ver­einbarenMehr Zeit für die Bearbeitung von Aufgaben zur Verfügung stellenLaute und deutliche Aussprache des Lehrers notwendig

TechnischeHilfsmittel

Schreibhilfsmittel, PCEinsatz von SymbolkartenAngebote zur selbstständigen Strukturierung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmittel

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Informationsquellen

KMK­Empfehlungenzursonderpädago­gischenFörderung2004: www.kmk.org/doc/beschl/sopae94.pdf

AllgemeineInformationenzumsächsischenFörderschulsystem:www.sachsen­macht­schule.de/schule/974.htm

Rechtsgrundlagen:www.sachsen­macht­schule.de/schule/1748.htm

HandbuchderFörderdiagnostik2005:www.sachsen­macht­schule.de/schule/download/download_smk/hb_foerderdiagnostik.pdf

Material­undMethodensammlungzurFörderdiagnostikinSachsen:www.sachsen­macht­schule.de/publikationen

Schulgesetz/Schulordnungen/Fachleiter/Fachberater/Förderrichtlinie:www.revosax.sachsen.de

EntwicklungeffektiverOrganisationsformenzurinterdisziplinärenHilfeplanung,Entwick­lungundBegleitungvonAngebotenzwischenJugendhilfe,PsychiatrieundSchule:www.slsf.sachsen.de/lja

ChronischkrankeSchülerimSchulalltag:www.sachsen­macht­schule.de/publikationen

StandardsdersonderpädagogischenFörderung–VerbandSonderpädagogike.V.:www.verband­sonderpaedagogik.de

ElternundFreundehörgeschädigterKinderDresdene.V.inZusammenarbeitmitdemFörderzentrumfürHörgeschädigteDresden:www.hoergeschädigte­kinder­dresden.de

FachberaterFörderschulenSachsen:www.sn.schule.de

Integration/InklusionvonSchülerinnenundSchülernmiteinerSehschädigunganRegel­schulen:www.isar­projekt.de

HandreichungfürintegrativeKindertages­einrichtungenimFreistaatSachsen:www.slfs.sachsen.de/lja/service/pdf/lja_hr_integ_06.pdf

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Mitarbeit

DieserHandlungsleitfadenwurdevonderPro­jektgruppe»SonderpädagogischeFörderungimFreistaatSachsen–weitereErhöhungderQuali­tätdesSystemsdersonderpädagogischenFörde­rung«erarbeitet:

Burkhardt,I.:A.­Schweitzer­Schule,Förder­zentrumzurLernförderung,Dresden

Dr.Koinzer,P.:SächsischesStaatsministeriumfürKultus,Dresden

Eger,Th.:SächsischeBlindenschule,Chemnitz

Gückel,R.:J.­F.­Jencke­Schule,SchulefürHörgeschädigte,Förderzentrum,Dresden

Hörrmann,C.:FörderschulefürgeistigBehin­derte,Polenz,NeustadtinSachsen

Kleinschmidt,L.:SächsischeBildungsagentur,RegionalstelleLeipzig

Kranz,M.:Förderzentrum»Makarenko«,Dresden

Leisner,A.:FörderzentrumSprache»SchuleimAlbertpark«,Dresden

Marusch,B.:FörderschulefürErziehungshilfe»HansFallada«,Weißwasser

Petschke,S.:FörderzentrumfürKörperbehin­derte»Prof.Dr.RainerFetscher«,Dresden

Reinsch,S.:SächsischesStaatsministeriumfürKultus,Dresden

Schuster,M.:Klinik­undKrankenhausschule,Dresden

Seifert,A.:FörderschulefürErziehungshilfe,Heinrich­Hoffmann­Schule,Erlau

Trogisch,B.:SächsischesBildungsinstitut,Radebeul

Vogel,R.:SächsischeBildungsagentur,RegionalstelleZwickau

Woldt,U.:SächsischeBildungsagentur,RegionalstelleDresden

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12 InterventionundPräventioninderSchule12 VoraussetzungenundBedingungenbei

integrativerUnterrichtung12 AnforderungenandieSchulen12 AnforderungenanLehrerderGrund-und

Mittelschulen,Gymnasienundberufsbilden-denSchulen

12 AnforderungenanräumlicheundsächlicheVoraussetzungen

13 Qualifizierung13 DieindividuelleFörderplanungfürSchüler

mitsonderpädagogischemFörderbedarf–FörderplanundEntwicklungsbericht

13 KriterienfürdieErarbeitungvonFörderplänen

14 AllgemeineHinweise15 BeispielfüreinenindividuellenFörderplan16 ErläuterungenzumindividuellenFörderplan

–Förderbereiche16 KriterienfürdieErarbeitungvon

Entwicklungsberichten17 BeispielfüreinenEntwicklungsbericht19 Bildungsvereinbarung20 BeispielfüreineBildungsvereinbarung

21 BeratungundUnterstützung21 RegionalstellenSächsischeBildungsagentur21 Förderschulen,Förderzentren,

Förderschulzentren21 FörderpädagogischeBeratungsstellen21 FachberaterfürIntegration/Fachberaterder

Förderschulen21 SchulpsychologischeBeratung21 Einzelfallhilfe

Inhalt

3 Vorwort

4 Einleitung

5 DiesächsischeDatenerhebungzurintegrativenUnterrichtung

6 Rechtsgrundlagen(Auszüge)6 GrundgesetzfürdieBundesrepublik

Deutschland6 SchulgesetzfürdenFreistaatSachsen6 Verordnungüberdieintegrative

UnterrichtungvonSchülerninöffentlichenSchulenimFreistaatSachsen

7 FörderrichtliniedesSächsischenStaatsministeriumsfürKultus

7 SchulordnungMittelschulenAbschlussprüfungen

8 Oberstufen-undAbiturprüfungsverordnung

9 AufdemWegzursonderpädagogischenFör-derunginderallgemeinbildendenSchule

9 SchuleingangsphaseinderGrundschule9 ZurückstellungvomSchulbesuch9 AntragstellungundUmsetzungdes

VerfahrenszurFeststellungdessonderpäda-gogischenFörderbedarfs

10 Förderausschuss10 DasförderpädagogischeGutachten10 DerSchulfeststellungsbescheid11 SchematischeDarstellungdesVerfahrens

zurFeststellungdessonderpädagogischenFörderbedarfs

Impressum

HerausgeberSächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 | 01097 Dresden | Bürgertelefon: (03 51) 564 25 26 | E-Mail: [email protected] Internet: www.sachsen-macht-schule.de(Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente)

Redaktionsschluss November 2008Auflagenhöhe 7 000Gestaltung Sandstein Kommunikation GmbH, Dresden; www.sandstein.deFoto www.corbis.de (Titel)Druck Druckerei Wagner GmbH, GroßschirmaOnline-Version Ein PDF-Dokument dieser Publikation ist im Internet veröffentlicht unter: www.sachsen-macht-schule.de/publikatonen

Kostenlose BestellungZentraler Broschürenversand der Sächsischen StaatsregierungHammerweg 30 | 01127 Dresden | Telefon: (03 51) 2 10 36 71 oder (03 51) 210 36 72 | Fax: (03 51) 210 36 81E-Mail: [email protected] (Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente)

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