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Sozialgericht Trier Sozialgericht Trier. Postfäch 3'1 0'{- 5'}22'l lrier Eheleute Magdalena und Frank Unter der Pfordt '17 54614 Schönecken lhr Schreiben von.l Ihr Zeichen :\ktz:S3SO'1:lrl8 Gottschlich Llnser Aktctrzelchen (Bitte stets angeben!) s 3 so 44t18 Dietrichstraße 54290 Trier l-elclbn (0651)166-- 76 20 L)atull 21.08.2019 lJ Rechtsstreit Hubert Pachocki .1. Kreisvenrualtung des Eifelkreises Bitburg-Prüm des Schriftsatzes vom 14.08.2019 zur Kenntnisnahme Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend erhalten Sie eine Abschrift übersandt. Mit freundlichen Grüßen Auf Anordnung Persy Justizbeschäftigte Dieses schreiben wurde EDV-unterstützt erstellt und wird nicht unterzeichnet' SprechzeitentDatenschutz: Montag - Donnerstag: 9:00 - l2:00 llhr und 13:30 - 15:30 Uhr Freitag:9:00 - 13.00 Uhr I Irnrrer> zttnt Datcttsclttttz attI sgtr.j ustiz.rlp. de" N'leni,rpunkt Datenschutz Telelbn (Zentrale). -lelefbn: (06 5l ) "1 66-0 Telcfär: (06 5I ) '+ 66-79 1-)l) Internet: http /,/rirvu..1nl.rlp. de V erkeh rs an b i n d un g. Bus ah I rier-IJauPtbahnhof: l-inic i bis Ilaltestell!- N ikolaus-Koch-Platz Parkmögl ichkcit: l'rrkpl.rtz t ilr R,,l l.t rrlrl taltrcr irtl H"l lLrtlr]tr t iihcr \rk,'l:rtl.-L"eh-Pli,rz

Sozialgericht Trier...2019/09/28  · Richtlinie 7414O81EWG ISO 7176-19:2008 (für den Rollstuhl) Zusätzlich Anforderu ngen : ISO 10542-1:2012 (Bauteile des Rollstuhl- und I nsassen

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Page 1: Sozialgericht Trier...2019/09/28  · Richtlinie 7414O81EWG ISO 7176-19:2008 (für den Rollstuhl) Zusätzlich Anforderu ngen : ISO 10542-1:2012 (Bauteile des Rollstuhl- und I nsassen

SozialgerichtTrier

Sozialgericht Trier. Postfäch 3'1 0'{- 5'}22'l lrier

EheleuteMagdalena und FrankUnter der Pfordt '17

54614 Schönecken

lhr Schreiben von.l

Ihr Zeichen

:\ktz:S3SO'1:lrl8

Gottschlich

Llnser Aktctrzelchen(Bitte stets angeben!)

s 3 so 44t18

Dietrichstraße54290 Trier

l-elclbn(0651)166--

76 20

L)atull

21.08.2019

lJ

Rechtsstreit

Hubert Pachocki .1. Kreisvenrualtung des Eifelkreises Bitburg-Prüm

des Schriftsatzes vom 14.08.2019 zur Kenntnisnahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend erhalten Sie eine Abschriftübersandt.

Mit freundlichen GrüßenAuf Anordnung

PersyJustizbeschäftigte

Dieses schreiben wurde EDV-unterstützt erstellt und wird nicht unterzeichnet'

SprechzeitentDatenschutz:

Montag - Donnerstag:9:00 - l2:00 llhr und13:30 - 15:30 UhrFreitag:9:00 - 13.00 Uhr

I Irnrrer> zttnt Datcttsclttttz attIsgtr.j ustiz.rlp. de" N'leni,rpunktDatenschutz

Telelbn (Zentrale).

-lelefbn: (06 5l ) "1 66-0Telcfär: (06 5I ) '+ 66-79 1-)l)

Internet: http /,/rirvu..1nl.rlp. de

V erkeh rs an b i n d un g.

Bus ah I rier-IJauPtbahnhof:l-inic i bis Ilaltestell!-N ikolaus-Koch-Platz

Parkmögl ichkcit:

l'rrkpl.rtz t ilr R,,l l.t rrlrl taltrcr irtl H"llLrtlr]tr t iihcr \rk,'l:rtl.-L"eh-Pli,rz

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tE laiffi;äo-pnurra.{=z' | ,,t ^*=,.'ERWALTUNG

Standort - Alte KaserneMaria-Kundenreich-Straße 754634 Bitburg/EifelPostanschrift:Trierer Straße 1 54634 BitburgiEifel

Telefon:06561 15-0

Telefax; 06561 15-1000E-Mail: info@bitburg-Pruem de

www.bitburg-Pruem.de

Zimmer

2.26

_Sprechzeiten:montags - mittwochs:

don ne rstags.freitags:

ln dem Rechtsstreit

Hubert Pachocki

gegen

Kreisverwattung des Eifelkreises Bitburg-Prüm

- Az.: S 3 SO 441{8 -

wird mitgeteilt, dass vorläufig mittels beigefügter_Bewilligung eine Einzelbeförderung des

Schüters mit einer Begleitpeison vom ti.OA.:2019 bis zum 11.09.2019 bewilligt wurde'

Weiterhin ist am 13.08.2019 die durch uns angeforderte beigefUg-te -g-ulaghterliche

Stetiungnahme (Nr.: 19SiSOf 81-00) durch Oen fÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,

Technologiezentrum Verkehrssicherheit ei ngegangen'

Auf Grundlage der v. g. gutachterlichen Stellungnahme werden wir nach Ablauf der

Bewilligung von der elnzLtnetorderung auf die ürsprüngliche sammelbeförderung umstellen'

Bei Rückfragen steht auch Herr Dipl.-lng. uwe Ziegler des TüV Rheinland zur Verfügung'

KreisveMaltung d. Eifelkreises Bitburg-Prüm Postf' 13 65 ' 54623 Bitburg

Sozialgericht TrierDietrichstraße 13

54290 Trier

Aktenzeichen

I 3-3000/84440

Gemeinsame Po§tannahmestelleSozial- untl Arbeitsgericht Trier

Eingane

t §, Aug. 2019 :Akten:......Äntg. :......Duchschl':.....

Auskunft erteilt / E-Mail

Pascal Aechtneraechtner. [email protected]

Durchwahl

15-5226

Bitburg,

14.08.2019

Mit freundlichen Grüßen

Bankverbind u ngen:

ffi parkasse Bitburg-PrÜmVolksbank Bitburg eG

Postbank Köln

gtc, CTTOOEOtBIT lBAN DE64 58660101 0002 010000

etö: peNxofrr3T0 IBANr DE17 37010050 0023 451503

Oa:OO - t Z:OO Uhr und 14:00 -

08:00 - 12:00 Uhr und 14 00 -

00 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

'18:00 Uhr

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tE lAii'f,:äc-pnurr,ru-7

| ,,, KRE,''ERWALT,NG

Standort - Alte KaserneMaria-Kundenreich-Straße 7

54634 Bitburg/EifelPostanschrift:Trierer Straße 1 ' 54634 Bitburg/Eifel

Telefon:06561 15-0Telefax: 06561 15-1000E-Mail: [email protected]

Zimmer

2.26

Eingliederungshilfe gem. §§ 53 ff. Sozialgesetzbuch ISpB) Zwölftes Buc! (Xll) für

Herrn Hubert pacnoäfi; gä6. 06.0e.2006;ln der Pfordt 17,54614 Schöne-cken'h.d,

üb;;narrme oer eät-öroerungskosten einer Einzetbeförderung mit Begleitperson

lhres sohnes Hubert Pachocki durch die Firma Roderich, Leidenborn

Sehr geehrte Familie Gottschlich,

es ergeht folgender

Be.scheid

Gemäß § 53 SGB Xll, § 54 I Nr. 1 SGB Xll in Verbindung mit § 1Z t'{ Z pv.o zu § 60 sGB

Xll sowie § g2 Abs, Z'trir. scg Xll werden die Kosten füieine Einzelbeförderung mit einer

eägleitpeison durch das Busunternehmen Roderich GmbH & Co' KG, Leidenborn'

lhres Sohnes Hubert pachockifür die tatsächlichen Schulfahrten in die Astrid-Lindgren-

Schule nach prüm und zurück in Höhe von 65,00 € pro Fahrt (insgesamt {30,00 € pro

Schultag bei Hin- und Rückfahrt) als Leistung zur Teilhabe an Schulbildung gewährt'

Die o. g. Übernahme der Beförderungskosten wird ab dem 12'08 '2019 bis zunächst bis

11.09.ä019, tängstens jeoch bis zui Vorlage eines Gutachtens über die DIN'

Konformität des Sammeltransportes, gewährt'

Beqründunq

Nach §§ 53 ff SGB Xll erhalten Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs'

1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (sGB) Neunten Buch (lX) wesentlich an ihrer Fähigkeit, an der

Gesellschaft teilzuhJän, eii gesärrrant t oder von einer solchen wesentlichen Behinderung

bedroht sind, Leistung"n'der-Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit

des Einzelfalles, insbäsondere näch der A-rt oder Schwere der Behinderung, Aussicht

besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann'

Nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB Xll gehören zu den Leistungen der Eingliederungshilfe Hilfen

zur schulischen Ausbildung.

Die Gewährung der Eingliederungshilfe erfolgt, um lhrem sohn den schulbesuch an der

Astrid-Lindgren-schule in 54595 Prüm zu ermöglichen

,-,^'jnT:"JilfJr.AtC, CeNOoeOtBIT IBAN DE64 58660101 Oo02 010000 donnerstags:

eic, peNroErr3T0 IBAN: DE17 37010050 oo23 451503 freitags:

Kreisverwaltung d. Eifelkreises Bitburg-Prüm Postf 13 65'54623 Bitburg

Familie Gottschlichals Empfänger fürHerrn Hubert Pachockiln der Pfordt 17

54614 Schönecken

Aktenzeichen'13-3000/84440

Auskunft erteilt / E-Mail

Pascal Aechtneraechtner. [email protected]

Durchwahl

15-5226

Bitburg,

06.08.2019

0a0o JzSo uhr rmd 1430 - 16:00 uhrO8:OO - 1 2:OO Uhr und 1 4:00 - 1 8:00 Uhr

08:00 - 12:00 Uhr

-Bankverbindu

ngen:Kreissparkasse Bitburg-PrümVolksbank Bitburg eG

Postbank Köln

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Nach Prüfung der Angelegenheit gehört lhr Sohn zum vorgenannten Personenkreis.

Die Übernahme der Fahrtkosten setzt voraus, dass beim Amt für den öffentlichenPersonennahverkehr bei der Kreisvenryaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm ein Antrag aufFahrtkostenübernahme gestellt und die von dort gewährte Fahrtkostenpauschale an denörtlichen Sozialhilfeträger abgetreten wurde. Das Amt für den öffentlichen

. Personennahverkehr erhält daher eine Durchschrift dieses Bescheides.

Anderungen in den Verhältnissen, die für die Hilfe erheblich sind, insbesondere Anderungender Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnisse, Anderungen hinsichtlich derangegebenen Behinderungen oder Erkrankungen, Anderungen in Bezug auf dieeingerichtete Betreuung oder Anderungen im Zusammenhang mit der Hilfe abgegebenenErklärungen, sind dem Träger der Sozialhilfe unverzüglich mitzuteilen (§ 60Sozialgesetzbuch Erstes Buch -SGB l-).Wenn bei Antragstellung wissentlich falsche Angaben gemacht oder später eingetreteneVeränderungen nicht sofort mitgeteilt wurden und dadurch der Träger der Sozialhilfe zuUnrecht Aufwendungen getragen hat, wird die Rückforderung der zu viel gezahltenSozial hilfe vorbehalten

Hinweise

Die Kosten für den Schultransport und die Begleitperson werden von uns nach Vorlage derRechnungen des Taxi-/ Busunternehmens direkt an dieses erstattet. Die Rechnungenmüssen das Datum sowie die Anzahl der im jeweiligen Zeitraum durchgeführten Fahrtenenthalten. Wir bitten daher um die entsprechende Vorlage der Rechnungen.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass der örtliche Sozialhilfeträger wederAuftraggeber des jeweiligen Taxi-l Busunternehmens ist, noch für die Durchführung desSchultransportes verantwortlich ist.

Rechtsbehelfsbeleh ru nq

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widersprucherhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prümeinzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisvenrualtung desEifelkreises Bitburg-Prüm in 54634 Bitburg, Trierer Str. 1, oder durch E-Mail mit qualifizierterelektronischer Signaturl an: [email protected] erhoben werden.Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend.

Mit freundlichen Grüßenlm Auftrag

Pascal Aechtner

lsoweitin §2Abs.3 Satz 1 ERVLVO noch auf §2 Nr.3 deszwischenzeitlich aufgehobenen

Signaturgesetzes verwiesen wird, gilt für die qualifizierte elektronische Signatur Artikel 3 Nr. 12 derVerordnung (EU) Nr. 91012014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli2014 überelektronische ldentifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarktund zurAufhebung der Richtlinie 1999/93iEG (ABl. EU Nr. L257 5.73).

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TÜv Rheinland Groupi0"

tüvRtreintaÄ'o

Gegenstand : Beförderung entsprechend §35a Abs. 2 - 4

Aktenzeichen : G 1.2

- Auftraggeber : Kreisverwaltung d. Eifelkreises Bitburg-Prüm

Gutachtliche Stellungnahme

Nr.: 195XS0181-00

Gutachtliche Stell ungnahmeNr.: 195XS0181-00

Kreisverwaltu ng d. Eifelkreises Bitburg-PrümTrierer Straße 1

54634 Bitburg/Eifel

Beförderung entsprechend §35 a Abs. 4 stvzo in einem Bus, der

mit Flexl-Transsystem ausgestattet ist

G 1.2

tÜV Rtreinland Kraftfahrt GmbHTechnologiezentrum VerkehrssicherheitAm Grauen Stein51105 Köln

Dipl.-lng. Uwe Ziegler

Auftraggeber

Gegenstand

Aktenzeichen

Auftragnehmer

Bearbeiter

^ -:r-, 1giezentrumVerkehrSsicherheitGS-sons.oor.z6.o8.2oMSelteTypprÜfstelle Fahzeuge/Faheeugteile 1e5xs0181-oo-Entwurfl doc

Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)

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tÜV Rtreinland GrouP A-TUVfth*inla*d

Gutachtliche Stell ungnahmeNr.: 195XS0181'00

Gegenstand : Beförderung entsprechend §35a Abs. 2 - 4

Aktenzeichen : G 1.2

_ Äuftraggeber : Kreisverwaltung d. Eifelkreises Bitburg-Prüm

1 Auftrag

lm Auftrag der Kreisvennraltung d. Eifelkreises Bitburg-Prüm soll die folgende Frage beantwortet

werden:

A. lst eine D1N-konforme Beförderung entsprechend §35 a Absatz 2 - 4 in einem Bus,

der mit dem Flex - I - Transsysiem ausge.tattet ist, mÖglich, wenn der Junge im

Rollstuhl sitzend (ohne lnanspruchnahmJdes Kraftknotensystems des Rollstuhles)

befördert wird'

2 Vorgang

Der §35a StVzO befasst sich mit dem Transport von Personen in Rollstühlen als Sitzplatz.

3 Feststellungen

Für den Transport von Personen in Fahrzeugen sind gemäß §35a STVZO folgende

Bestimmungen anzuwenden :

Zur Vorschriftdes

Sind folgendeBestimmungen anzuwenden

Alternativ er-füllt d u rch :

§ 35aAbsatz 2

Richtlinie 7414O81EWG ISO 7176-19:2008(für den Rollstuhl)Zusätzlich Anforderu ngen :

ISO 10542-1:2012(Bauteile des Rollstuhl- und

I nsassen rückh a ltesYstems)

§ 35aAbsatz 3

§ 35aAbsatz 4

Richtlinie 761115/EWG UN-Regelung 14 im Fahrzeug.Zusätzlich Anforderu ngen gemäß

Anlage 3:

ISO 10542-1:2012(Bauteile des Rollstuhl- und

I n s a s se n rü ckh a l!e§Y§1911§)---Richtlinie 771541|EWG Iusätzlich Anfo rd eru n ge n gemä ß

Anlage 3:ISO 10542-1:2012(Bauteile des Rollstuhl- und

I n sasse n rü ckh altesYstens)-

ae 6^^c,*r ^-rt- 2TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Technologiezentrum Verkehrssicherheit GS-sons oor-z6 08 2oo4 Detle

Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahzeugteile 195xs0181-00-Entwurfl doc

Am Grauen Stein, D-51 105 Köln (Poll)

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tÜV Rfreinland GrouP Ä..s,

TuVRheir.laildGutachtliche Stellungnahme

Nr.: 195XS0181-00

Gegenstand : Beförderung entsprechend §35a Abs. 2 '4Aktenzeichen t G 1.2

Auftraggeber : Kreisvervvaltung d. Eifelkreises Bitburg'Prüm

Das Fahrzeug für den Behindertentransport muss den o.g. Anforderungen entsprechen'

Das im vorliegenden Fall eingesetzte Fahrzeug wurde am 22.08.2018 der technischen

prüfstelle in prüm zur Begutachtung vorgeführt. Dieses Fahrzeug ist mit einem Flex-l-Trans

System als lnsassen- und Rollstuhliücfhältesystem ausgestattet. Dieses System besteht aus

einem im Fahzeugboden integrierten 4-Punkt Rückhalteiystem für derr Rollstuhl, sowie einem

Schulterschräg- und Beckengurtsystem für den Rollstulrlinsassen. Der Rollstuhl wird mit 4

Haken an den OatUi ,-rg"r"ti"nen Punkten gesichert. Das Flex - I - Trans System ist gemäß

lso 1 0542:2001 im prüfbericht des 55XSO6+S-OO des TÜV Rheinland als Rollstuhlrückhalte-

system geprüft und als alternative zur DIN 75083 gemäß stvzo zugelassen.

Eine Befestigung des Rollstuhls beim Flex-l-Trans System mit einem Kraftknoten (gemäß DIN

7sog3) ist teännisch nicht möglich und gemäß den Anforderungen der lSo 10542 nicht geprüft'

Der Rollstuhl ,,Aktivrollstuhl Jump beta sport" des Herstellers SORG-Rollstuhltechnik ist mit

einem Kraftknoten (gemäß DIN is083) ausgerustet. Dieser Rollstuhl ist laut Fa. Sorg auch für

die Befestigung mit üaken geeignet, wie sie im Trans-l-Flex System verwendet werden'

Die Einhalirng- o"r die Aniorderungen gemäß lso 7176-19 für den vorliegenden Rollstuhltyp

muss von der Firma SORG nachgewiesen werden.

4 Ergebnis

Eine DIN-konforme Beförderung entsprechend der DIN 75083 ist nicht möglich-

Aber, eine Beförderung nach §3s " §wzo ist möglich, da die |so10542 konforme Lösung als

alternative zu der genannten DIN 75083 in der STVZO zulässig ist'

Weiterhin ist aniumerken, dass die 1SO10542 als Prüfgrundlage für eine europaweite

Zulassung im Rahmen der 20071461IcG gefordert ist' t:..- -.Die DIN 750g3 ist, aufgrund der gerin-geren sicherheitstechnischen Anforderungen, für eine

Zulassung nach europäischem Recht nicht ausreichend'

5 Zusammenfassung

Diese Gutachliche Stellungnahme umfaßt die Seiten 1 bis 3 und wurde nach bestem Wissen

und Gewissen erstellt.

Sie darf ohne schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers nicht auszugsweise vervielfältigt

werden.

Köln, 13.08.2019zi

{,§§Dipl.-lng. Uwe Ziegler

(amtlich anerkannter Sachverständigerfü r den Kraftfah rzeugverkeh r)

Technotogiezentrum Verkehrssicherheit

Typprüfstei le Fahzeuge/Fahrzeugteile

Am Grauen Stein, D-51 105 Köln (Poll)

GS_sons.oot'zo.oe zooa

'1 9sXS01 81 -00-Entwurf 1 docTÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH

Seite 3