47
Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006

Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Stadt Freiburg

Amt für Gemeinden no 1

© 2006

Page 2: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Kontenplan

Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle

Voranschlag und Finanzplan

Schuldenbewirtschaftung

Finanzkraft und Finanzkennzahlen

Stadt Freiburg

Amt für Gemeinden no 2

© 2006

Page 3: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Zweck des Kontenplans einer öffentlichen Körperschaft

Aufbau des Kontenplans der Gemeinden und praktische Beispiele

Buchführungs- und Haushaltsgrundsätze

Zweck und Verwendung des Kontenplans der Gemeinden

Etat de Fribourg

Service des communes no 3

© 2006

1

Page 4: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

alle Vorgänge systematisch präsentieren, klassieren und erfassen

eine Kostenrechnung ermöglichen

die statistischen Daten vergleichbar und einheitlich gestalten

den politischen Entscheidträgern die für die Politikgestaltung notwendigen Informationen zur Verfügung stellen

Etat de Fribourg

Service des communes no 4

© 2006

Page 5: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

FFF.BBB.DD Funktionale Gliederung

Buchhalterische Gliederung

Detail-Gliederung

Etat de Fribourg

Service des communes no 5

© 2006

Page 6: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

0 Verwaltung1 Öffentliche Sicherheit2 Bildung3 Kultur und Freizeit4 Gesundheit5 Soziale Wohlfahrt6 Verkehrs- und Übermittlungswesen7 Umwelt und Raumordnung8 Volkswirtschaft9 Finanzen und Steuern

Funktionale Gliederung

Etat de Fribourg

Service des communes no 6

© 2006

Page 7: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

1 Aktiven2 Passiven

3 Aufwand4 Ertrag

5 Ausgaben6 Einnahmen

9 Abschluss

Buchhalterische Gliederung

Bilanz

Laufende Rechnung

Investitionsrechnung

Etat de Fribourg

Service des communes no 7

© 2006

Page 8: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

294.301.24

Funktionale Gliederung2 Bildung29 Schulverwaltung294 Schulhaus

Buchhalterische Klassifikation3 Aufwand30 Behörden und Personal301 Besoldung des Verwaltungs- u. Betriebspersonals

Detail-Gliederung

.24 Nummer des betreffenden Mitarbeiters auf der Liste der AHV-Beiträge

Etat de Fribourg

Service des communes no 8

© 2006

Page 9: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Jährlichkeit

Vorherigkeit

Vollständigkeit

Öffentlichkeit

Einheit

Klarheit

Buchführungs- und Haushaltsgrundsätze

Etat de Fribourg

Service des communes no 9

© 2006

Genauigkeit

Wahrheit

Bruttoverbuchung

Sollverbuchung

Qualitatitve Bindung

Quantitative Bindung

Page 10: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Aufgaben und Zuständigkeiten

Stellungnahmen der Finanzkommission

Tätigkeit der Revisionsstelle

Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle

Etat de Fribourg

Service des communes no 10

© 2006

2

Page 11: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Aufgaben und Zuständigkeiten

Der Gemeinderatleitet und verwaltet die Gemeinde sowie die öffentlichen Betriebe und Gemeindegüter

erstellt und beschliesst den Voranschlagsentwurf

schliesst die Jahresrechnung der Gemeinde und ihrer Betriebe

prüft mindestens einmal im Jahr die Bilanzwerte oder lässt sie von der Revisionsstelle prüfen

bereitet die Geschäfte der Gemeindeversammlung oder des Generalrates vor und vollzieht deren Beschlüsse

legt für jedes Geschäft, das von der Legislative gesondert beschlossen werden muss, einen Bericht vor

erstellt einen Finanzplan über fünf Jahre und führt ihn regelmässig nach

Etat de Fribourg

Service des communes no 11

© 2006

Page 12: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Aufgaben und Zuständigkeiten

Der Gemeinderat

Etat de Fribourg

Service des communes no 12

© 2006

Die periodische Kontrolle der Bilanzwerte beinhaltet:die regelmässige Nachführung der Buchhaltung

das physische und buchhalterische Übereinstimmen der Konten der flüssigen Mittel, der Geldmittelkonten und der Anleihen

die Prüfung der Auflösung der transitorischen Aktiven und Passiven sowie der Rückstellungen

die Prüfung der Betreuung von Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung

die physische und buchhalterische Übereinstimmung der übrigen Aktiv- und Passivkonten

die Bescheinigung der für die Buchhaltung zuständigen Personen, dass keine anderen Barwerte, Post-, Bank- oder andere Konten existieren

Page 13: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Aufgaben und Zuständigkeiten

Die Finanzkommissionverfügt nicht über Entscheidkompetenz

gibt ihre Stellungnahmen unter dem finanziellen Gesichtspunkt ab

prüft den Voranschlag

nimmt Stellung zum Finanzplan und zu dessen Nachführungen (gegenüber Gemeinderat und Legislative)

prüft die Investitionsvorhaben (besondere Beschlüsse)

schlägt zu Handen der Legislative die zu wählende Revisionsstelle vor

äussert sich zum Revisionsbericht der Revisionsstelle

prüft die Anträge auf Änderung des SteuerfussesEtat de Fribourg

Service des communes no 13

© 2006

Page 14: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Die Stellungnahmen der Finanzkommission

Vorschlag für die zu wählende Revisionsstelle

Prüfung des Finanzplans

Prüfung des Voranschlags

Prüfung der Investitionsvorhaben (besondere Beschlüsse)

Prüfung der Anträge auf Änderung des Steuerfusses

Prüfung des Revisionsberichts der Revisionsstelle zur Jahresrechnung

Etat de Fribourg

Service des communes no 14

© 2006

Page 15: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Vorschlag für die Wahl der Revisionsstelle

Prüfung des Finanzplans

Prüfung des Voranschlags

Prüfung der Investitionsvorhaben (besondere Beschlüsse)

Prüfung der Angebote

Beurteilung der gewählten Methoden und Annahmen

Übereinstimmung der Ausgaben und Einnahmen mit dem Rahmen der Gesetzes und des Kontenplans

Prüfung des Berichts des Gemeinderates:Erfüllt die geplante Ausgabe den anvisierten Zweck?Sind die benötigten Ressourcen verfügbar?Stimmen die Schuldentilgungssätze mit den gesetzlichen Bestimmungen überein?Wurden die Betriebskosten zuverlässig geschätzt?Stimmen die Gebühren mit dem Gemeindereglement und mit der Spezialgesetzgebung überein?

Etat de Fribourg

Service des communes no 15

© 2006

Page 16: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Prüfung der Anträge auf Änderungen des Steuerfusses

Prüfung des Revisionsberichts der Revisionsstelle zur Jahresrechnung

Prüfung der Methode zur Schätzung der erwarteten Steuereinahmen

Äussert sich zum vorgesehenen Steuerfuss

Ist der neue Steuerfuss geeignet, das Haushaltsgleichgewicht inskünftig zu gewährleisten, angesichts der zu erwartenden Verbindlichkeiten und in Anbetracht des Finanzplans?

Stellungnahme zum Revisionsbericht

Etat de Fribourg

Service des communes no 16

© 2006

Page 17: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Die Revisionsstelle – Mindestinhalt des Revisionsberichts

Angaben zur Bestätigung der Unabhängigkeit der Revisionsstelle

Angaben zu den Personen, die die Revision geleitet haben, und zu deren fachlichen Befähigung

Stellungnahme zum Ergebnis der Revision

Empfehlung, die Jahresrechnung mit oder ohne Einschränkung zu genehmigen oder zurückzuweisen

Etat de Fribourg

Service des communes no 17

© 2006

Page 18: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Die Revisionsstelle Der Revisionsstelle obliegt die Überprüfung :

der Übereinstimmung der Jahresrechnung mit den Grundsätzen des Rechnungswesens der öffentlichen Haushalte (Buchprüfung)

der Buchhaltung und der Kassenbestände

der von den Dienststellen der Gemeinde geführten Bücher

des Vorhandenseins von Vermögenswerten und Inventaren

der Schlussabrechnungen der Investitionen

der Rechnungsstellung und des Inkassos

die Ausübung allfälliger Kompetenzdelegationen durch den Gemeinderat

der Führung der Kontrolle über die Verpflichtungen

der Arbeitsorganisation und der Wirksamkeit der vorbeugenden Massnahmen im Bereich der finanziellen Sicherheit

der Sicherheit im Zusammenhang mit EDV-Buchführungssystemen

Etat de Fribourg

Service des communes no 18

© 2006

Page 19: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Haushaltsgleichgewicht, gesetzliche Grundlagen und anwendbare Grundsätze

Budgetierungsprozess, Ablauf der verschiedenen Phasen, praktische Beispiele

Abstimmungsverfahren beim Voranschlag

Finanzplan

Der Voranschlag, seine Kontrolle sowie der Finanzplan

Etat de Fribourg

Service des communes no 19

© 2006

3

Page 20: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Haushaltsgleichgewicht - Grundsätze

Trennung von laufendem Voranschlag und Investitionsvoranschlag

Der laufende Voranschlag muss den Schuldendienst enthalten, d.h. die Zinsen und die Schuldtilgungen.

Eine Verschuldung darf nur für Investitionen vorgenommen werden.

Der korrigierte Gewinn der Gemeinde, Selbstfinanzierungsmarge (SFM) genannt, darf sich nur auf den laufenden Voranschlag abstützen, nicht auf den Investitionsvoranschlag.Etat de Fribourg

Service des communes no 20

© 2006

Art. 87 Abs. 3 des GemeindegesetzesDer laufende Voranschlag muss ausgeglichen sein. Übersteigt der Aufwand den Ertrag um mehr als fünf Prozent, so muss die Gemeinde ihren Steuerfuss erhöhen.

Page 21: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Grundsätze bei der Erarbeitung des Voranschlags (1)

Der Voranschlag enthält alle Erträge und alle Aufwände, einschliesslich Schuldentilgungen

Die Posten des Voranschlags, deren Betrag sich aus dem Gesetz, einem besonderen Beschluss oder einer Schuldverpflichtung ergibt, können nicht geändert werden.

Der vom Geeminderat beantragte totale Ausgabenbetrag kann nicht überschritten werden, ohne dass gleichzeitig die Deckung der Mehrausgabe vorgesehen wird.

Für den Betrag der gesetzlichen Schuldentilgung sind die Angaben in der Tabelle « Schuldenkontrolle » des Amts für Gemeinden massgebend.

Etat de Fribourg

Service des communes no 21

© 2006

Page 22: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Grundsätze bei der Erarbeitung des Voranschlags (2)

Überschüsse in den Bereichen Wasserversorgung, Gewässerschutz oder Abfallbewirtschaftung werden zweckgebunden für Reserven oder zusätzliche Abschreibungen verwendet.

Bei den Steuereinnahmen ist auf die Steuerstatistik der Kant. Steuerverwaltung abzustellen, wobei je nach kommunalen Gegebenheiten Anpassungen vorzunehmen sind, über die das Amt für Gemeinden zu informieren ist.

Die internen Verrechnungen müssen zwingend ausgeglichen sein.

Etat de Fribourg

Service des communes no 22

© 2006

Page 23: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Ablauf des Budgetierungsprozesses (Beispiele)

August-September Beispiel einer kleinen und mittleren Gemeinde

-Jedes Gemeinderatsmitglied erarbeitet, mit Unterstützung des Gemeindepersonals, den Voranschlag seines Ressorts-Jedes Gemeinderatsmitglied stellt den Budgetentwurf für sein Ressort der Gemeindeverwaltung zu, welche folgende Daten ergänzt :die jährlich wiederkehrenden Posten,die aufgrund früherer Beschlüsse bereits festgesetzten Posten,die von den kantonalen Dienststellen und regionalen Verbänden übermittelten Daten.

Beispiel einer grossen Gemeinde

Die verschiedenen Abteilungen erarbeiten ihre Voranschläge (Bauamt, Forstdienst, Schule, Polizei usw.).-Diese Teilvoranschläge werden den Abteilungschefs Finanzen und Technischer Dienst/Bauamt unterbreitet.-Die Budgets werden mit den Gemeinderatsmitgliedern diskutiert, welche ihre Vorschläge und Wünsche vorbringen:Technischer Dienst: Kapitel 6 + 7 sowie Infrastrukturen jedes Ressorts),Finanzen: übrige Posten, einschliesslich der Beitragsleistungen an den Kanton und die Verbände.

Anfang Oktober Erstellung des Voranschlags im engeren Sinne

Mitte Oktober Erste Lesung (Festlegung des Ergebnisses und der gesamthaften Verbesserungen pro Ressort).

Ende Oktober Genehmigung der Verbesserungen in der zweiten und dritten Lesung, Beschluss über den definitiven Entwurf des Voranschlags

Mitte November Zustellung der Unterlagen an die Finanzkommission

Dezember Verabschiedung des Voranschlags durch die Gemeindeversammlung oder den Generalrat

Page 24: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Was enthält der Investitionsvoranschlag?

Ausgaben, die auf einen früher gefassten, besonderen Beschluss der Gemeindeversammlung oder des Generalrats zurückgehen und deren Betrag der für das betreffende Voranschlagsjahr vorgesehene Kredittranche entspricht. In diesem Fall handelt es sich um einen gebundenen Posten. Diese Positionen können nicht geändert werden.

Investitionseinnahmen. Wenn die betreffende Investition bereits Gegenstand eines besonderen Beschlusses war, handelt es sich auch in diesem Fall um gebundene Positionen.

Ausgaben, die durch einen neuen besonderen Beschluss verursacht werden. Hier geht es darum, im Investitionsvoranschlag die Jahrestranche der Investition einzustellen, über die noch gesondert Beschluss gefasst werden muss (gemäss Art. 89 GG und Art. 48 ARGG).

Etat de Fribourg

Service des communes no 24

© 2006

Page 25: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

1. Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung vom … / der Sitzung des Generalrates vom …

2. Voranschlag 200X2.1 Allgemeine Präsentation des laufenden Voranschlags und des Investitionsvoranschlags

Bericht der Finanzkommission2.2 Senkung des Steuerfusses auf der Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen

sowie der Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen von 85 % auf 80 % der einfachen Kantonssteuer .

Bericht und Stellungnahme der Finanzkommission2.3 Investition A

Bericht und Stellungnahme der Finanzkommission2.4 Investition B

Bericht und Stellungnahme der Finanzkommission2.5 Schlussabstimmung über den laufenden Voranschlag und den Investitionsvoranschlag

Bericht und Stellungnahme der Finanzkommission

3. Diverses

Beispiel einer Traktandenliste

Page 26: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Aufgrund der Kantonsverfassung müssen alle Gemeinen einen Finanzplan erstellen (Art. 132 Abs. 2).

Das Gesetz über die Gemeinden und dessen Ausführungsreglement enthalten die notwendigen Ausführungsbestimmungen (Art. 86a GG und Art. 43c ARGG).

Finanzplanung

Page 27: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Art. 43c des Ausführungsreglements zum Gemeindegesetz (ARGG)

1 Der Gemeinderat erstellt einen Finanzplan über fünf Jahre, wobei er die zahlenmässige Entwicklung der fünf letzten Rechnungsjahre berücksichtigt ; es sind aufzuführen:

a) die Artenkonten oder die Kapitel der Laufenden Rechnung, wobei für den Aufwand folgende Elemente gesondert auszuweisen sind:

- die Gemeindebeiträge an die kantonalen Ausgaben;

- die Gemeindebeiträge an die regionalen Ausgaben;

- der gemeindeeigene Aufwand;

b) die Steuererträge, unter Berücksichtigung der zuletzt verfügbaren Steuerstatistiken;

c) die Investitionen und ihre finanziellen Auswirkungen auf die Laufende Rechnung in der Planperiode, d.h. Zinsen, Schuldentilgungen sowie allfälliger Betriebsaufwand;

d) die Bereinigungen bezüglich einmaliger Aufwand- und Ertragsposten oder von nicht strukturell relevanten Posten.

2 Der Finanzplan wird aufgrund der aktuellsten Informationen nachgeführt, dies jedoch mindestens einmal pro Jahr.

3 Die Dienststellen des Kantons und die Gemeindeverbände teilen den Gemeinden regelmässig und unaufgefordert die Daten mit, welche einen Einfluss auf die Finanzpläne der Gemeinden haben können, insbesondere die Nachführungen des Finanzplans des Kantons und der allfälligen Finanzpläne der Gemeindeverbände.

Page 28: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Nutzen eines FinanzplansDer Finanzplan ist ein vorzügliches Instrument für die öffentlichen Gemeinwesen, das ihne erlaub, ihre finanzielle Situation zu beeinflussen und so die strategischen Ziele zu berücksichtigen.

Der Finanzplan ist ein Führungsinstrument, das den Behörden und der Verwaltung zur Verfügung steht; es widerspiegelt die bestehende Situation und zeigt die mittelfristige künftige Entwicklung.

Schliesslich gibt der Finanzplan den Gemeindebehörden auch Auskunft über die Investitionskapazität der Gemeinde.

Etat de Fribourg

Service des communes no 28

© 2006

Page 29: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Les étapes de la détermination de la MNA

Produits de fonctionnement

- Charges de fonctionnement

= Résultat comptable

Apurements:

+ Dépenses uniques

- Recettes uniques

+ Imputations internes: charges

- Imputations internes: produits

= Résultat apuré

+ Amortissements comptables

+ Attributions aux réserves

- Prélèvements sur les réserves

= Cash flow

- Amortissements obligatoires

= Marge nette d'autofinancement

Page 30: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Ertrag der laufenden Rechnung - Aufwand der laufenden Rechnung= Rechnungsergebnis

Bereinigungen:+ Einmalige Ausgaben- Einmalige Einnahmen+ Interne Verrechnungen: Aufwand- Interne Verrechnungen: Ertrag= Bereinigtes Ergebnis+ Buchmässige Abschreibungen+ Zuweisung an die Reserven- Entnahmen aus den Reserven= Cash flow- Obligatorische Abschreibungen

= Netto-Selbstfinanzierungsmarge

Berechnung der Selbstfinanzierungsmarge SFM

Page 31: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Die Dateneingabe

Page 32: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Grunddaten - Totale 1

Page 33: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Grunddaten – Totale 2

Page 34: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Eingabe der Planungscodes

CHARGES N° Type LIBELLES M

Moy. / 2002 Taux1 Taux2 Code (Z) 2003

01 A Conseil communal, gén. 52'076.65 -7.89% 1.00%

47'965.34

02 A Administration générale 232'128.30 -0.39% 1.00%

236'770.87

62 A

Rtes comm. Et g. Civil M

130'025.83 -4.62% Z

130'000.00

Page 35: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Planungsdaten

Page 36: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Beispiele von Grafiken aus dem Finanzplan

Page 37: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Definitionen und gesetzliche Grundlagen

Sinn und Zweck der Abschreibungsgrundsätze

Schuldenkontrolle

Grenzen der Verschuldung

Die Verwaltung der öffentlichen Schuld

Etat de Fribourg

Service des communes no 37

© 2006

4

Page 38: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Welche Grenzen definiert das GG?

Etat de Fribourg

Service des communes no 38

© 2006

Laufender Voranschlag

Aufwand

Gleichgewicht

Inklusive Abschreibungen

Abschreibungen

Ertrag

Page 39: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Sinn und Zweck der Abschreibungsgrundsätze

Kenntnis des Werts eines in der Bilanz aufgeführten Gutes

Verteilung einer Ausgabe innerhalb einer Zeitspanne

Wiederbeschaffung von Kapital

Etat de Fribourg

Service des communes no 39

© 2006

Finanzielle Abschreibungen (Schuldtilgungen)

Buchhalterische Abschreibungen

Page 40: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

BewilligteKredite

(Anleihen)

Netto-Ver-

schuldung

Verfügbare Kredite

Netto-Ver-

schuldung

BewilligteKredite

(Anleihen)Überschreitungder Kreditlimite

Page 41: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Nr Jahr CodeSatzJahre

Abschr.Objekt

3’643’000

Nicht Verwendete

Kredite

Subv.und

andere2005

Saldo bewilligte Kredite /

Kreditlimite

8 2000 D 1%IG

Wohn-block

BewilligteAnleihen

0

Kumu-lierte

Abschr.2004

145'720

Min.obl.

Abschr.2005

36’430 0 3’460’000

Nettoverschuldung

2'297'555.79

Verfügbare Kredite

1'464'494.21

Page 42: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Die Selbstfinanzierungsmarge

Die Berechnung der Finanzkraft

Die Verwendung der Finanzkennzahlen

Die Berechnung der Finanzkraft und die Verwendung der Finanzkennzahlen

Etat de Fribourg

Service des communes no 42

© 2006

5

Page 43: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Die SelbstfinanzierungsmargeTabelle Nr. 1 der Kursunterlagen

Die Analyse umfasst die 5 letzten Jahre

Abgrenzungen / Korrekturen Steuerertrag Abschreibungen Gebührenfinanzierte Aufgaben Einmaliger Aufwand und Ertrag

Selbstfinanzierungsmarge (SFM)

Strukurelle Selbstfinanzierungsmarge Etat de Fribourg

Service des communes no 43

© 2006

Page 44: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Die Berechnung der Investitionskapazität

Die Analyse umfasst die 5 letzten Jahre

Abgrenzungen / Korrekturen•Steuerertrag•Abschreibungen•Gebührenfinanzierte Aufgaben•Einmaliger Aufwand und Ertrag

Selbstfinanzierungsmarge (SFM)

Strukturelle Selbstfinanzierungsmarge Etat de Fribourg

Service des communes no 44

© 2006

Page 45: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Kennzahlen …

Etat de Fribourg

Service des communes no 45

© 2006

Selbstfinanzierungsgrad

Selbstfinanzierungsanteil

Zinsbelastungsanteil

Kapitaldienstanteil

Nettoschuld je Einwohner

Investitionsanteil

Bruttoverschuldungsquote

Page 46: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

… Kennzahlen

Etat de Fribourg

Service des communes no 46

© 2006

Deckungsgrad der gebührenfinanzierten Aufgaben des Umweltbereichs

Einhaltung der Abschreibungsregeln

Gewicht der Nettozinsen

Selbstfinanzierungskapazität

Page 47: Stadt Freiburg Amt für Gemeinden no 1 © 2006. Kontenplan Gemeinderat, Finanzkommission und Revisionsstelle Voranschlag und Finanzplan Schuldenbewirtschaftung

Sie können nun unsere Internetseite besuchen Sie finden darin:

www.admin.fr.ch/gema

?

Danke für Ihren Besuch....

www.admin.fr.ch/gema

www.admin.fr.ch/gema