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Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von
Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren
Karl Jasper, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Kleve, 8. März 2016
Finanzausstattung und Programme der Städtebauförderung
694 Mio. € Gesamtrahmen Bundesfinanzhilfen in 2016
50 Mio. € National bedeutsamer Städtebau
139 Mio. € Soziale Stadt (ST)
98 Mio. € Stadtumbau Ost (SUO)
98 Mio. € Stadtumbau West (SUW)
102 Mio. € Aktive Zentren (AZ)
65 Mio. € Städtebaulicher Denkmalschutz Ost (SDO)
37 Mio. € Städtebaulicher Denkmalschutz West (SDW)
65 Mio. € Kleine Städte und Gemeinden (KSG)Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.20162
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.20163
Nordrhein-Westfalen – Programm 2016
NRW-Programm 2016 – Verpflichtungsrahmen in Tsd. €
Programm Bundes-
mittel
107.380
Landes-
mittel
144.960
Verpflichtungsrahmen
gesamt
252.343
ST 32.230 43.503 75.733
SUW 28.336 38.256 66.592
AZ 22.379 30.210 52.589
SD 10.359 13.989 24.348
KSG 14.076 19.005 33.081
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.20164
Kernanliegen der Programme
ST: Sozialen Zusammenhalt unterstützen (Integrationsmaschine Stadt)
SUW: Funktionsverluste auffangen, demografischen Wandel gestalten
AZ: Innenstädte, Orts- und Stadtteilzentren stärken
SD: Stadtidentität bewahren und weiter entwickeln
KSG: Zentrale Versorgungsfunktion und interkommunale
Zusammenarbeit fördern
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Aufstellungserlass des MBWSV an die 5 Bezirksregierungen auf der
Grundlage der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung
Anträge der Städte und Gemeinden bei den Bezirksregierungen zur
Förderung neuer Maßnahmen oder zur Fortführung begonnener
Maßnahmen
Programmvorschläge der Bezirksregierungen unter Beteiligung der
Regionalräte/der Verbandsversammlung des RVR
MBWSV stellt Stadterneuerungsprogramm auf
Bewilligungen erfolgen durch die Bezirksregierungen
Auszahlungen erfolgen durch die NRW.Bank
Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen
Förderverfahren (Nr. 26 ff Stadterneuerungsrichtlinien 2008)
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016
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Förderung integrierter Stadtentwicklung in NRW
(Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008)
Gegenstand der Förderung sind
Gesamtmaßnahmen
der Städte/Gemeinden
in einem Gebiet
über einen bestimmten Zeitraum
die nicht über Erlöse oder sonstige
Einnahmen finanziert werden können.
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 7.7.20147
Grundlagen der Förderung
Grundlage der Förderung ist …
ein vom Rat der Stadt beschlossenes integriertes
Handlungskonzept
mit einem
Maßnahmen-, Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan
ein nach Handlungsfeldern aufgegliedertes Maßnahmenbündel
für einen mehrjährigen Zeitraum
mit Finanzierungsbeiträgen anderer
Öffentlicher Träger
Privater Investoren
und die Darstellung von Erlösen und Einnahmen
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.20168
INSEK - Voraussetzung
gesamtstädtische Entwicklung
Handlungserfordernisse
Ziele und Konzepte
Prioritäten
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Die 7 Grundfragen jeder gesamtstädtischen Entwicklung
1. Wo stehen wir? (Bestandsaufnahme)
2. Was haben wir zu erwarten? (Prognosen)
3. Wo wollen wir hin? (Ziele)
4. Welche Probleme/Defizite müssen wir angehen? (Schwächen
beseitigen)
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016
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5. Welche Chancen sollten wir auf jeden Fall nutzen?
(Stärken stärken)
6. Welche zeitlichen, räumlichen und finanziellen Prioritäten setzen wir?
(gesamtstädtisches Entwicklungskonzept)
7. Wie setzen wir das Konzept um?
(Instrumente, Strukturen und Partner)
Die 7 Grundfragen jeder gesamtstädtischen Entwicklung
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016
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Quartierscharaktere
1. Quartiere , Veedel, Kieze, Viertel, Stadtteile, Städte- und Gemeinden,
„in denen es läuft“
2. Innenstädte, Stadtkerne, Stadtteil- und Ortszentren, in denen wegen
Struktur- und demografischen Wandels Handlungsbedarf besteht
3. Siedlungsbereiche, die in die Jahre gekommen sind und „erneuert“
werden müssten
4. Stadtteile und Quartiere mit besonderem Handlungsbedarf, in denen
besonders viele junge Menschen wohnen („reich an armen Kindern“)
5. neue Stadtquartiere
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.201612
Grundlagen der Städtebauförderung
Städtebauliche Gesamtmaßnahme
private
Beteiligung
Verfügungsfonds
Immobilien- und
Standort-
Gemeinschaften (ISG)
private
Baumaßnahmen
Wettbewerbe /
Erfahrungsaustausch
Städtebauliche Wettbewerbe
Ab in die Mitte
Netzwerke
Bauliche Maßnahmen
Entwicklung und
Gestaltung des
öffentlichen Raums
Neue Nutzungen von
innerstädtischen
Flächen und Gebäuden
Erhaltung und
Sicherung des
Gebäudebestandes
Steuerung
Vorbereitung
Durchführung
Evaluation
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.201613
Der öffentliche Raum
Straßen, Wege, Plätze (Erschließung)
Grün-, Frei- und Erholungsraum (grüne Stadt)
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.201614
Straße, Wege, Plätze
Aufenthaltsqualität
Barrierefreiheit
Funktionalität
Beteiligungsprozess
Gestaltung
Material
Bespielung
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Grün-, Frei- und Erholungsraum
Gärten in der Stadt
Hitzeinseln vermeiden
Gewässer = Stadtgestaltung und Hochwasserschutz
Freizeit, Spiel und Sport
Beteiligungsprozess
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.201616
Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
Errichtung oder Änderung von Gebäuden
für soziale,
für kulturelle und
für administrative Versorgung der Bevölkerung
als Einrichtung der Gemeinde oder
Dritter anstelle der Gemeinde
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.201617
Förderschwerpunkt NRW
energetische Erneuerung
barrierefreier Zugang
quartiersbezogene Funktionsverbesserung
von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen
von Bildungseinrichtungen
mit Priorität für den kommunalen Kernhaushalt
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Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen
Bündelungs- und Anstoßwirkungen
1. Gutachten
DIW Berlin 2004 „Anstoßwirkungen öffentlicher Mittel in der
Städtebauförderung“
RWI 2004 „Gesamtwirtschaftliche und fiskalische Implikationen
der Städtebauförderung“
RWI 2004 „Auswirkungen staatlich geförderter Maßnahmen zur
Stadtentwicklung und -erneuerung auf die Haushalte
von Bund, Ländern und Gemeinden“
Uni Kassel u. a. 2010 „Langzeitwirkungen und Effektivierung der
Städtebauförderung“
Bergische Universität „Wachstums- und Beschäftigungswirkungen des
Wuppertal (in Arbeit) Investitionspaktes und der Städtebauförderung"
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 9.10.201219
Bergische Universität Wuppertal – Bündelungs- und Anstoßeffekte
der Städtebauförderung
1. 1,00 € Bundesmittel = 8,00 € andere öffentliche und private Mittel
2. BMVBS-Schreiben vom 30.6.2011
• 455 Mio. € Bundesmittel plus gleich hohe Landesmittel
= Investitionsvolumen von ca. 6,6 Mrd. €
• 152.000 Erwerbstätige für 1 Jahr beschäftigt
• Steuermehreinnahmen = 1,4 Mrd. € (658 Mio. € Bund)
• Sozialversicherungen = 1,6 Mrd. €
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016
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Grundlagen der Förderung
Andere „öffentliche Träger“
Verkehr (Straße, Radwege, ÖPNV)
Gewässer (Hochwasserschutz)
Abwasser (Kanalisation, Regenwasser)
Bildung und Soziales (Schulen, Kitas,
Mehrgenerationenhäuser)
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016
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Grundlagen der Förderung
Private Investitionen und mögliche Unterstützung
Wohnen
Handel
Dienstleistung/Gewerbe
Kultur
Gesellschaft/Vereine
Wohnbauförderung
Wirtschaftsförderung,
Verbände, Kammern (IHK, Handwerk)
Kultursekretariat
NRW-Stiftung …
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.201622
Unterstützung Privater
Stadtbild / Standortprofilierung
Verfügungsfonds
Initiative ergreifen
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Erhaltung und Sicherung – Hinweise
Fördersatz von 50 % bei privat genutzten Gebäuden
(Wohnen, Handel, Dienstleistungen, Gewerbe) für Fassaden und
Freiflächen
► Höchstbetrag = 60,- €/m² gestalteter Fläche (Nr. 11.2 der
Richtlinien)
Fördersatz von 25 % des Kostenerstattungsbedarfes bei privat
umgenutzten Gebäuden (Nr. 11.1 der Richtlinien)
Bescheinigung steuerlich relevanter Aufwendungen in
Sanierungsgebieten (§177 BauGB // Nr. 11.1 der Richtlinien)
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016
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Entwicklung und Stärkung der Innenstädte und Ortsteilzentren
Verfügungsfonds (Nr. 14 der Richtlinien)
Einrichtung durch die Gemeinde
Lokales Gremium entscheidet Mitteleinsatz
Finanzierung
► zu 50 % Städtebauförderung (Bund, Land, Gemeinde)
► zu 50 % Mittel von Wirtschaft, ISG, Privaten oder
zusätzlichen
Mitteln der Gemeinde
Mittel für
Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen
Nicht-investive Maßnahmen ohne Städtebauförderungsanteil
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.201625
Investive Maßnahmen
u. a. Umsetzung von Lichtkonzepten im öffentlichen und privaten Raum (als
Inszenierung des Quartiers und Ergänzung zur Funktionsbeleuchtung)
bauliche Gestaltung von Eingangssituationen in ein Quartier (Ablesbarkeit
von Quartieren)
Umbau von Hinterhöfen (z. B. Gestaltung von Garagen,
Mülltonnenabstellplätzen …)
Aufstellen von Beschilderungs- und Leitsystemen
Aufstellen von Informationstafeln über den Handelsbesatz (ähnlich wie in
Einkaufscentern)
Aufbau von Informationsterminals
Gestaltung / Einrichtung von Plätzen u. a. Taxihalteplätzen
Aufstellen von Bannern zur Beeinflussung der räumlichen Wirkung von
Straßen
Zwischennutzung von Baulücken (Gestaltung und Nutzung auf Zeit)
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.201626
sowie weitere Ausstattung wie z. B.
Grün- und Blumengestaltung,
Bänke / Verweilmöglichkeiten,
Spielgeräte / Spielstationen für Kinder
Bewegungsflächen für Generationen,
Fahrradständer,
Müllbehälter / Aschenbecher,
Gestaltung von Schalt- und Stromkästen,
Neugestaltung von Straßenräumen,
Kunst im öffentlichen Raum,
Bau von öffentlichen Toilettenanlagen
(kein abschließender Maßnahmenkatalog)
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.201627
Erstellung von Gestaltungsleitfäden (für Schaufenster, Werbeanlagen,
Auslagen von Geschäften im öffentlichen Raum, Außengastronomie …)
Durchführung von Wettbewerben (z. B. für die künstlerische
Gestaltung von Schaltkästen, Kunst im öffentlichen Raum)
Eigentümer-, Unternehmens- und Passantenbefragungen
Maßnahmen können in der Regel nur mit externer Unterstützung und
starker Beteiligung aus dem Gebiet durchgeführt werden.
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.201628
Investitionsvorbereitende Maßnahmen
Erarbeitung der entsprechenden Analysen und Konzepte, die für die
Umsetzung der o. g. Maßnahmen notwendig sind (z. B. Lichtkonzept,
Masterplan Licht, Möblierungskonzepte, Verweilkonzepte,
Platzkonzepte)
Erarbeitung von Standortprofilen (Schwerpunkt Einzelhandel,
Flächennutzung, Branchenmix / quasi als Minigutachten für das
Quartier)
Gestaltungs- und Nutzungskonzepte für Flächen im öffentlichen oder
privaten Raum
Umnutzungskonzepte für (Laden)flächen (insbesondere, wenn Handel
nicht mehr geht)
Beratung von Immobilieneigentümern (Schwerpunkte: Gestaltung und
Nutzung von Immobilien – insbesondere in den Erdgeschosslagen –
Zusammenlegung von Ladenlokalen …)
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.201629
Nicht-investive Maßnahmen Aufbau einer Immobiliendatenbank
Ladenflächenmanagement Neugestaltung von Anlieferverkehr
Veranstaltungen zur Frequenz-
steigerung Kundenbindung /
Kundenneugewinnung
Serviceoffensiven zur
Kundenbindung
Einrichtung von Kinderbetreuung
Einrichten einer Gepäckaufbewahrung
Lieferservice von Kunden
Marketingaktionen(Broschüren, Flyer) – insbesondere
zur Markenbildung, Information und
Orientierung
Parkgebührenerstattung
Standortbroschüren für Investoren /
Immobilieneigentümer
Quartiershausmeisteroder Servicekräfte
Einrichtung von „Flächenpools“ zur
Optimierung des Branchenmixes
Entwicklung neuer Mietmodelle für
Eigentümer
Qualifizierungsmaßnahmen für
Unternehmen
Schaufenstergestaltungsworkshops
(Mittel, die nicht aus der Städtebauförderung
kommen, können für nicht-investive
Maßnahmen eingesetzt werden)
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.201630
Allgemeine Hinweise
Der Verfügungsfonds umfasst zusätzliche Maßnahmen, die die
„Pflichtaufgaben“ der Kommunen ergänzen.
Für den Verfügungsfonds sollte ein eigener und einfacher
Finanzierungs- und Maßnahmenplan erstellt werden mit einer
Priorisierung der Maßnahmen.
Der Verfügungsfonds sollte einen realistischen und realisierbaren
Finanzierungsumfang darstellen.
Der Verfügungsfonds ist als Projekt-Bestandteil der
Gesamtfördermaßnahme zu beschreiben und aus dieser abzuleiten.
Zeitplan
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Soziale Stadt und Stadtumbau
Verfügungsfonds (Nr. 17 der Richtlinien)
Kommunale Vergaberichtlinien
Lokales Gremium entscheidet Mitteleinsatz
Finanzierung
► 5,- €/EW/a
Mittel für stadtteilbezogene
bewohnergetragene Projekte
Mitmachaktionen
Workshops und Wettbewerbe
Imagekampagnen
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016
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Sonstige Maßnahmen (Nr. 12 der Richtlinien)
Sanierungsträger und Beauftragte
Leistungen bildender Künstler
Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit
Evaluation
Integrierte Bausteine der Gesamtmaßnahme
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016 33
Prozessmanagement
beauftragte Dritte
Stadtteilbüro
Anforderungsprofil Management
Innenstädte / Stadtkerne
Soziale Stadt-Quartiere
kommunales Personal nicht förderfähig
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Kontakt
Karl Jasper
Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Leiter der Gruppe „Integrierte Stadterneuerung,
Städtebauförderung“
40190 Düsseldorf
Telefon:(02 11) 38 43-5202
Telefax:(02 11) 38 43-9501
E-Mail: [email protected]
Website: http://www.mbwsv.nrw.de
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016
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VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016