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Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Karl Jasper, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Kleve, 8. März 2016

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Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von

Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren

Karl Jasper, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung

und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Kleve, 8. März 2016

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Finanzausstattung und Programme der Städtebauförderung

694 Mio. € Gesamtrahmen Bundesfinanzhilfen in 2016

50 Mio. € National bedeutsamer Städtebau

139 Mio. € Soziale Stadt (ST)

98 Mio. € Stadtumbau Ost (SUO)

98 Mio. € Stadtumbau West (SUW)

102 Mio. € Aktive Zentren (AZ)

65 Mio. € Städtebaulicher Denkmalschutz Ost (SDO)

37 Mio. € Städtebaulicher Denkmalschutz West (SDW)

65 Mio. € Kleine Städte und Gemeinden (KSG)Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.20162

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Nordrhein-Westfalen – Programm 2016

NRW-Programm 2016 – Verpflichtungsrahmen in Tsd. €

Programm Bundes-

mittel

107.380

Landes-

mittel

144.960

Verpflichtungsrahmen

gesamt

252.343

ST 32.230 43.503 75.733

SUW 28.336 38.256 66.592

AZ 22.379 30.210 52.589

SD 10.359 13.989 24.348

KSG 14.076 19.005 33.081

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Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.20164

Kernanliegen der Programme

ST: Sozialen Zusammenhalt unterstützen (Integrationsmaschine Stadt)

SUW: Funktionsverluste auffangen, demografischen Wandel gestalten

AZ: Innenstädte, Orts- und Stadtteilzentren stärken

SD: Stadtidentität bewahren und weiter entwickeln

KSG: Zentrale Versorgungsfunktion und interkommunale

Zusammenarbeit fördern

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Aufstellungserlass des MBWSV an die 5 Bezirksregierungen auf der

Grundlage der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung

Anträge der Städte und Gemeinden bei den Bezirksregierungen zur

Förderung neuer Maßnahmen oder zur Fortführung begonnener

Maßnahmen

Programmvorschläge der Bezirksregierungen unter Beteiligung der

Regionalräte/der Verbandsversammlung des RVR

MBWSV stellt Stadterneuerungsprogramm auf

Bewilligungen erfolgen durch die Bezirksregierungen

Auszahlungen erfolgen durch die NRW.Bank

Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen

Förderverfahren (Nr. 26 ff Stadterneuerungsrichtlinien 2008)

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Förderung integrierter Stadtentwicklung in NRW

(Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008)

Gegenstand der Förderung sind

Gesamtmaßnahmen

der Städte/Gemeinden

in einem Gebiet

über einen bestimmten Zeitraum

die nicht über Erlöse oder sonstige

Einnahmen finanziert werden können.

Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016

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Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 7.7.20147

Grundlagen der Förderung

Grundlage der Förderung ist …

ein vom Rat der Stadt beschlossenes integriertes

Handlungskonzept

mit einem

Maßnahmen-, Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan

ein nach Handlungsfeldern aufgegliedertes Maßnahmenbündel

für einen mehrjährigen Zeitraum

mit Finanzierungsbeiträgen anderer

Öffentlicher Träger

Privater Investoren

und die Darstellung von Erlösen und Einnahmen

Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016

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INSEK - Voraussetzung

gesamtstädtische Entwicklung

Handlungserfordernisse

Ziele und Konzepte

Prioritäten

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Die 7 Grundfragen jeder gesamtstädtischen Entwicklung

1. Wo stehen wir? (Bestandsaufnahme)

2. Was haben wir zu erwarten? (Prognosen)

3. Wo wollen wir hin? (Ziele)

4. Welche Probleme/Defizite müssen wir angehen? (Schwächen

beseitigen)

Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016

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5. Welche Chancen sollten wir auf jeden Fall nutzen?

(Stärken stärken)

6. Welche zeitlichen, räumlichen und finanziellen Prioritäten setzen wir?

(gesamtstädtisches Entwicklungskonzept)

7. Wie setzen wir das Konzept um?

(Instrumente, Strukturen und Partner)

Die 7 Grundfragen jeder gesamtstädtischen Entwicklung

Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016

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Quartierscharaktere

1. Quartiere , Veedel, Kieze, Viertel, Stadtteile, Städte- und Gemeinden,

„in denen es läuft“

2. Innenstädte, Stadtkerne, Stadtteil- und Ortszentren, in denen wegen

Struktur- und demografischen Wandels Handlungsbedarf besteht

3. Siedlungsbereiche, die in die Jahre gekommen sind und „erneuert“

werden müssten

4. Stadtteile und Quartiere mit besonderem Handlungsbedarf, in denen

besonders viele junge Menschen wohnen („reich an armen Kindern“)

5. neue Stadtquartiere

Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016

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Grundlagen der Städtebauförderung

Städtebauliche Gesamtmaßnahme

private

Beteiligung

Verfügungsfonds

Immobilien- und

Standort-

Gemeinschaften (ISG)

private

Baumaßnahmen

Wettbewerbe /

Erfahrungsaustausch

Städtebauliche Wettbewerbe

Ab in die Mitte

Netzwerke

Bauliche Maßnahmen

Entwicklung und

Gestaltung des

öffentlichen Raums

Neue Nutzungen von

innerstädtischen

Flächen und Gebäuden

Erhaltung und

Sicherung des

Gebäudebestandes

Steuerung

Vorbereitung

Durchführung

Evaluation

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Der öffentliche Raum

Straßen, Wege, Plätze (Erschließung)

Grün-, Frei- und Erholungsraum (grüne Stadt)

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Straße, Wege, Plätze

Aufenthaltsqualität

Barrierefreiheit

Funktionalität

Beteiligungsprozess

Gestaltung

Material

Bespielung

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Grün-, Frei- und Erholungsraum

Gärten in der Stadt

Hitzeinseln vermeiden

Gewässer = Stadtgestaltung und Hochwasserschutz

Freizeit, Spiel und Sport

Beteiligungsprozess

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Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen

Errichtung oder Änderung von Gebäuden

für soziale,

für kulturelle und

für administrative Versorgung der Bevölkerung

als Einrichtung der Gemeinde oder

Dritter anstelle der Gemeinde

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Förderschwerpunkt NRW

energetische Erneuerung

barrierefreier Zugang

quartiersbezogene Funktionsverbesserung

von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen

von Bildungseinrichtungen

mit Priorität für den kommunalen Kernhaushalt

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Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen

Bündelungs- und Anstoßwirkungen

1. Gutachten

DIW Berlin 2004 „Anstoßwirkungen öffentlicher Mittel in der

Städtebauförderung“

RWI 2004 „Gesamtwirtschaftliche und fiskalische Implikationen

der Städtebauförderung“

RWI 2004 „Auswirkungen staatlich geförderter Maßnahmen zur

Stadtentwicklung und -erneuerung auf die Haushalte

von Bund, Ländern und Gemeinden“

Uni Kassel u. a. 2010 „Langzeitwirkungen und Effektivierung der

Städtebauförderung“

Bergische Universität „Wachstums- und Beschäftigungswirkungen des

Wuppertal (in Arbeit) Investitionspaktes und der Städtebauförderung"

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Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung in Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 9.10.201219

Bergische Universität Wuppertal – Bündelungs- und Anstoßeffekte

der Städtebauförderung

1. 1,00 € Bundesmittel = 8,00 € andere öffentliche und private Mittel

2. BMVBS-Schreiben vom 30.6.2011

• 455 Mio. € Bundesmittel plus gleich hohe Landesmittel

= Investitionsvolumen von ca. 6,6 Mrd. €

• 152.000 Erwerbstätige für 1 Jahr beschäftigt

• Steuermehreinnahmen = 1,4 Mrd. € (658 Mio. € Bund)

• Sozialversicherungen = 1,6 Mrd. €

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Grundlagen der Förderung

Andere „öffentliche Träger“

Verkehr (Straße, Radwege, ÖPNV)

Gewässer (Hochwasserschutz)

Abwasser (Kanalisation, Regenwasser)

Bildung und Soziales (Schulen, Kitas,

Mehrgenerationenhäuser)

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Grundlagen der Förderung

Private Investitionen und mögliche Unterstützung

Wohnen

Handel

Dienstleistung/Gewerbe

Kultur

Gesellschaft/Vereine

Wohnbauförderung

Wirtschaftsförderung,

Verbände, Kammern (IHK, Handwerk)

Kultursekretariat

NRW-Stiftung …

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Unterstützung Privater

Stadtbild / Standortprofilierung

Verfügungsfonds

Initiative ergreifen

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Erhaltung und Sicherung – Hinweise

Fördersatz von 50 % bei privat genutzten Gebäuden

(Wohnen, Handel, Dienstleistungen, Gewerbe) für Fassaden und

Freiflächen

► Höchstbetrag = 60,- €/m² gestalteter Fläche (Nr. 11.2 der

Richtlinien)

Fördersatz von 25 % des Kostenerstattungsbedarfes bei privat

umgenutzten Gebäuden (Nr. 11.1 der Richtlinien)

Bescheinigung steuerlich relevanter Aufwendungen in

Sanierungsgebieten (§177 BauGB // Nr. 11.1 der Richtlinien)

Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016

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Entwicklung und Stärkung der Innenstädte und Ortsteilzentren

Verfügungsfonds (Nr. 14 der Richtlinien)

Einrichtung durch die Gemeinde

Lokales Gremium entscheidet Mitteleinsatz

Finanzierung

► zu 50 % Städtebauförderung (Bund, Land, Gemeinde)

► zu 50 % Mittel von Wirtschaft, ISG, Privaten oder

zusätzlichen

Mitteln der Gemeinde

Mittel für

Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen

Nicht-investive Maßnahmen ohne Städtebauförderungsanteil

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Investive Maßnahmen

u. a. Umsetzung von Lichtkonzepten im öffentlichen und privaten Raum (als

Inszenierung des Quartiers und Ergänzung zur Funktionsbeleuchtung)

bauliche Gestaltung von Eingangssituationen in ein Quartier (Ablesbarkeit

von Quartieren)

Umbau von Hinterhöfen (z. B. Gestaltung von Garagen,

Mülltonnenabstellplätzen …)

Aufstellen von Beschilderungs- und Leitsystemen

Aufstellen von Informationstafeln über den Handelsbesatz (ähnlich wie in

Einkaufscentern)

Aufbau von Informationsterminals

Gestaltung / Einrichtung von Plätzen u. a. Taxihalteplätzen

Aufstellen von Bannern zur Beeinflussung der räumlichen Wirkung von

Straßen

Zwischennutzung von Baulücken (Gestaltung und Nutzung auf Zeit)

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sowie weitere Ausstattung wie z. B.

Grün- und Blumengestaltung,

Bänke / Verweilmöglichkeiten,

Spielgeräte / Spielstationen für Kinder

Bewegungsflächen für Generationen,

Fahrradständer,

Müllbehälter / Aschenbecher,

Gestaltung von Schalt- und Stromkästen,

Neugestaltung von Straßenräumen,

Kunst im öffentlichen Raum,

Bau von öffentlichen Toilettenanlagen

(kein abschließender Maßnahmenkatalog)

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Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.201627

Erstellung von Gestaltungsleitfäden (für Schaufenster, Werbeanlagen,

Auslagen von Geschäften im öffentlichen Raum, Außengastronomie …)

Durchführung von Wettbewerben (z. B. für die künstlerische

Gestaltung von Schaltkästen, Kunst im öffentlichen Raum)

Eigentümer-, Unternehmens- und Passantenbefragungen

Maßnahmen können in der Regel nur mit externer Unterstützung und

starker Beteiligung aus dem Gebiet durchgeführt werden.

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Investitionsvorbereitende Maßnahmen

Erarbeitung der entsprechenden Analysen und Konzepte, die für die

Umsetzung der o. g. Maßnahmen notwendig sind (z. B. Lichtkonzept,

Masterplan Licht, Möblierungskonzepte, Verweilkonzepte,

Platzkonzepte)

Erarbeitung von Standortprofilen (Schwerpunkt Einzelhandel,

Flächennutzung, Branchenmix / quasi als Minigutachten für das

Quartier)

Gestaltungs- und Nutzungskonzepte für Flächen im öffentlichen oder

privaten Raum

Umnutzungskonzepte für (Laden)flächen (insbesondere, wenn Handel

nicht mehr geht)

Beratung von Immobilieneigentümern (Schwerpunkte: Gestaltung und

Nutzung von Immobilien – insbesondere in den Erdgeschosslagen –

Zusammenlegung von Ladenlokalen …)

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Nicht-investive Maßnahmen Aufbau einer Immobiliendatenbank

Ladenflächenmanagement Neugestaltung von Anlieferverkehr

Veranstaltungen zur Frequenz-

steigerung Kundenbindung /

Kundenneugewinnung

Serviceoffensiven zur

Kundenbindung

Einrichtung von Kinderbetreuung

Einrichten einer Gepäckaufbewahrung

Lieferservice von Kunden

Marketingaktionen(Broschüren, Flyer) – insbesondere

zur Markenbildung, Information und

Orientierung

Parkgebührenerstattung

Standortbroschüren für Investoren /

Immobilieneigentümer

Quartiershausmeisteroder Servicekräfte

Einrichtung von „Flächenpools“ zur

Optimierung des Branchenmixes

Entwicklung neuer Mietmodelle für

Eigentümer

Qualifizierungsmaßnahmen für

Unternehmen

Schaufenstergestaltungsworkshops

(Mittel, die nicht aus der Städtebauförderung

kommen, können für nicht-investive

Maßnahmen eingesetzt werden)

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Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.201630

Allgemeine Hinweise

Der Verfügungsfonds umfasst zusätzliche Maßnahmen, die die

„Pflichtaufgaben“ der Kommunen ergänzen.

Für den Verfügungsfonds sollte ein eigener und einfacher

Finanzierungs- und Maßnahmenplan erstellt werden mit einer

Priorisierung der Maßnahmen.

Der Verfügungsfonds sollte einen realistischen und realisierbaren

Finanzierungsumfang darstellen.

Der Verfügungsfonds ist als Projekt-Bestandteil der

Gesamtfördermaßnahme zu beschreiben und aus dieser abzuleiten.

Zeitplan

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Soziale Stadt und Stadtumbau

Verfügungsfonds (Nr. 17 der Richtlinien)

Kommunale Vergaberichtlinien

Lokales Gremium entscheidet Mitteleinsatz

Finanzierung

► 5,- €/EW/a

Mittel für stadtteilbezogene

bewohnergetragene Projekte

Mitmachaktionen

Workshops und Wettbewerbe

Imagekampagnen

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Sonstige Maßnahmen (Nr. 12 der Richtlinien)

Sanierungsträger und Beauftragte

Leistungen bildender Künstler

Dokumentation, Öffentlichkeitsarbeit

Evaluation

Integrierte Bausteine der Gesamtmaßnahme

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Prozessmanagement

beauftragte Dritte

Stadtteilbüro

Anforderungsprofil Management

Innenstädte / Stadtkerne

Soziale Stadt-Quartiere

kommunales Personal nicht förderfähig

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Kontakt

Karl Jasper

Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

des Landes Nordrhein-Westfalen

Leiter der Gruppe „Integrierte Stadterneuerung,

Städtebauförderung“

40190 Düsseldorf

Telefon:(02 11) 38 43-5202

Telefax:(02 11) 38 43-9501

E-Mail: [email protected]

Website: http://www.mbwsv.nrw.de

Karl Jasper/MBWSV Städtebauförderung als Instrument der Stärkung von Innenstädten, Stadtkernen und Ortszentren Kleve, 8.3.2016

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VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!

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