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Europäisches und Internationales SteuerrechtVorlesung Prof. Dr. GröplSaarbrücken – 04.07.2016
Steuerrechtsordnung und Berufspraxis im Steuerrecht in Luxemburg
Paulo Pais, Allianz Luxemburg
Wolfram Ullrich, Ullrich, Kraus & Partner
Daniel Rech, KPMG Luxemburg
Agenda
I. Der Standort Luxemburg
II. Steuerliche Rahmenbedingungen
III. Berufseinstieg dt. Steuerjuristen in Luxemburg
IV. Fragen/Diskussion
4
International, Schmelztiegel verschiedenster Nationen
(45,3% Nicht-Luxemburger,
ca. 570.000 Einwohner)
3 offizielle Sprachen
Mehr als 157.000 tägliche Grenzgänger
Hoher Lebensstandard, Lebensqualität
Gelegen im Herzen Europas
EU Institutionen: EIB, European Court of Auditors, EuGH, usw.
I. Der Standort Luxemburg – Teil A
MauritiusCameroon
Cote d'Ivoire
South Africa
United States of America
China
PakistanPhilippines
Viet Nam
Turkey
Belgium
France
Germany
Austria
LuxembourgNetherlands
Greece
Bosnia and Herzegovina
Spain
Slovenia
Italy
Portugal
United Kingdom
IrelandFinland
Sweden
Bulgaria
Hungary
Poland
Romania
Slovakia
Thailand Russian Federation
Gabon
Ukraine
Estonia
Kazakhstan
Mexico
Czech Republic
Cyprus
I. Der Standort Luxemburg – Teil A
• 152 Banken (April 2016)
• Über 3.841 Investmentfonds (2015): der
Finanzplatz Luxembourg ist heute Europas
Investmentfondsstandort Nummer eins
• Über 300 Finanzintermediäre
• 46 Lebens-, über 250 Rück-, 41 Schadens- und
Sachversicherungen
I. Der Standort Luxemburg – der Finanzplatz
Luxemburg - Kirchberg
Größter Fondsstandort in Europa (weltweit Nummer 2 nach den USA)
Führende Rolle im Bereich des „Private Banking“ in der Eurozone
Größtes Zentrum von „captives“ (Eigenversicherungen) in Europa
I. Der Standort Luxemburg – der Finanzplatz
• Hauptmerkmale des Finanzplatzes:
Stabiles politisches und soziales Umfeld
Rechtliches Umfeld: reglementiert und modern
International
Mehrsprachige und multikulturelle Arbeitskräfte
Fachbezogene und spezialisierte Dienstleistungsunternehmen
I. Der Standort Luxemburg – der Finanzplatz
Übersicht Arbeitnehmer auf dem Finanzplatz: (davon 45.000 Hochschulabsolventen)
Banken, andere
Finanzintermediäre,
Versicherungen
48,000
Anwaltskanzleien Audit, Tax
Andere ICT
30,000
I. Der Standort Luxemburg – der Finanzplatz
II. Steuerliche Rahmenbedingungen – Teil A
• Die Grundstruktur des luxemburgischen Steuerrechts ist mit dem deutschen System vergleichbar.
Einkommensteuer
Körperschaftsteuer
Gewerbesteuer
Vermögensteuer
Eintragungs- und Verwaltungsgebühren nach französischem Vorbild
Mehrwertsteuersystem wird gemäß den EU Richtlinien angewandt (Sätze: 3%, 8%, 14% oder 17%)
Ursprünglich deutsche AO wurde im Jahr 1976 reformiert und ergänzt
• Steuersubjekt:
in Luxemburg ansässige Körperschaften und Betriebsstätten ausländischer Körperschaften
Beispiele: S.A., S.à r.l., SCA, SE
• Ansässigkeit: sofern der eingetragene Sitz oder die Hauptverwaltung im Inland liegt (Art. 159 LEStG) SUBSTANZ
• Personengesellschaften sind transparent; Besteuerung auf Ebene der Gesellschafter
• Unbeschränkt Steuerpflichtige: Steuerpflichtig mit weltweitem Einkommen;ggf. Steuerfreistellung durch DBAs bzw. Anrechnung ausländischer Steuern
• Beschränkt Steuerpflichtige: Steuerpflichtig mit dem in Luxemburg erzielten Einkommen, z. B. in Luxemburger Betriebsstätten
Körperschaftsteuer („impôt sur le revenu des collectivités“)
II. Steuerliche Rahmenbedingungen – Teil A
• Steuersubjekt: Gewerbebetriebe in Luxemburg und Körperschaften (Gewerbebetriebe kraft Rechtsform)
• Nicht abzugsfähig als Betriebsausgabe für luxemburgische KSt-Zwecke
• Freibetrag € 40.000 für alle Gewerbebetreibende, € 17.500 für Körperschaften
• Gewerbesteuersatz abhängig vom Hebesatz der Gemeinde für Luxemburg-Stadt GewSt-Satz: 6,75% (3% x 225%)
Gewerbesteuer („impôt commercial communal“)
II. Steuerliche Rahmenbedingungen – Teil A
Beispiel für Luxemburg-Stadt:
• GewSt-Satz: 6,75%
• KSt-Satz: 21% bei zvE > € 15.000
20% bei zvE < € 15.000+ Zuschlag Arbeitslosenversicherung 7%
→ 22,47%
• Gesamtsteuer: 29,22%
• Pauschalbesteuerung in Höhe von € 3.210 für SOPARFIS
• Pauschalbesteuerung in Höhe von € 535 bis € 21.400 für alle Körperschaften abhängig von der Bilanzsumme
• Auswirkungen der Steuerreform 2017
Steuerbelastung Körperschaft- und Gewerbesteuer
II. Steuerliche Rahmenbedingungen – Teil A
Vermögensteuer („impôt sur la fortune“)
• Vermögensteuer auf Basis des Einheitswerts (das Gesamtrohvermögen abzüglich des Schulden)
• zwei wichtige Ausnahmen:Ansatz des unbeweglichen Vermögens mit besonders niedrigen Teilwerten schachtelprivilegierte Beteiligungen + IP von Vermögensteuer befreit
• Mindestvermögen € 12.500 (S.A. / AG) bzw. € 5.000 (S.à r.l. / GmbH)
• Beteiligungs- und Finanzierungsgesellschaften grundsätzlich minimale Steuerbelastung
• Vermögensteuersatz 0,5%.
• Anrechnung der Vermögensteuer auf KSt bei Bildung einer Rücklage in Höhe des 5fachen Betrages der fälligen Vermögensteuer (Beibehaltung 5 Jahre)
II. Steuerliche Rahmenbedingungen – Teil A
• Kapitalgesellschaften erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Art. 14 LEStG)(Gewerbebetriebe kraft Rechtsform)
• Gewinn aus Gewerbebetrieb (Art. 18 LEStG): Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres
- Betriebsvermögen am Ende des vorangeg. Wirtschaftsjahres- Einlagen(+ Privatentnahmen)= Gewinn aus Gewerbebetrieb
• Bindung der Steuerbilanz an die Handelsbilanz (Art. 40 LEStG) LuxGAAP oder IFRS Ausnahme: steuerliche Vorschriften verlangen abweichende Bewertung Bilanzierung in Fremdwährung
Ermittlung des zu versteuernden Einkommens:
II. Steuerliche Rahmenbedingungen
Verlustnutzung:
• Verrechnung des laufenden Einkommens mit Verlustvorträgen für KSt- und GewSt-Zwecke
• Keine Mindestbesteuerung (vgl. zu Deutschland)
• Zeitlich unbeschränkter Vortrag nicht genutzter Verluste
• Kein Verlustrücktrag möglich
• Nur derjenige, der Verlust erlitten hat, kann die Verluste nutzen
• Rechtliche Identität notwendig, wirtschaftliche Identität muss nicht vorliegen
• Verlustnutzung wird versagt bei Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs
II. Steuerliche Rahmenbedingungen
Steuerbegünstigungen und - beihilfen:
• Steuerbegünstigung bei Investitionen:
Gesamtinvestitionen 7% der Investitionen bis € 150.000 in materielle abnutzbare Wirtschaftsgüter; 2% der Investitionen, die € 150.000 übersteigen
• Weitere Beihilfen:
Einstellung Arbeitsloser (10% vom Bruttolohn, max. 36 Monate)
Kosten der beruflichen Weiterbildung (10% der Kosten)
• Beträge werden von der Steuer abgezogen (10 Jahre vortragsfähig)
II. Steuerliche Rahmenbedingungen
Steuerabzug vom Kapitalertrag:
• Zinsen: 0 %
Freistellung nach nationalem Recht (Art. 146 LEStG)
• Dividenden: 15 %
Auf Ausschüttungen durch steuerpflichtige, ansässige Gesellschaften
Reduzierung auf 0% nach nat. Recht bei DBAs
• Dividenden: 0 %
Gewinnausschüttungen durch Investmentfonds, SICAR, Verbriefungsgesellschaft
Mutter-Tochter-Richtlinie
Auskehrungen an Gesellschafter bei Liquidationen
• Lizenzgebühren: 0 %
II. Steuerliche Rahmenbedingungen
Luxemburger Schachtelprivileg: Befreiung von Dividenden, Liquidationserlösen und Veräußerungsgewinnen
• Muttergesellschaft: • Unbeschränkt stpfl. Organismus mit kollektivem Charakter i.S.v. Art. 166 (10) LEStG, Kapitalgesellschaft
oder
• Luxemburger Betriebsstätte eines Organismus mit kollektivem Charakter / Kapitalgesellschaft aus EU-, EWR- oder DBA-Staat
• Tochtergesellschaft: • Unbeschränkt stpfl. Organismus mit kollektivem Charakter i.S.v. Art. 166 (10) LEStG bzw. Mutter-Tochter-
Richtlinie• Unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaft; oder
• Nicht ansässige Kapitalgesellschaft die einer der KSt entsprechenden Steuer unterliegt (Mindeststeuerbelastung 10.5%)
• Beteiligung: • Mindestbeteiligung 10% am Kapital oder
• Mindestanschaffungspreis € 1,2 Mio. bei Dividenden (inkl. Liquidationserlöse) und € 6 Mio. für Veräußerungsgewinne
• Mindesthaltedauer: • 12 Monate bei Zufluss der Dividenden (Verpflichtung zum 12 monatigen Halten ausreichend)
Die Befreiung findet auch Anwendung, wenn die Beteiligung über eine transparente Gesellschaft gehalten wird.
• Empfänger: • Unbeschränkt stpfl., ansässige Kapitalgesellschaft • Organismus mit kollektivem Charakter oder dessen Betriebsstätte
• Erfasst durch die Mutter-Tochter-Richtlinie
• Ansässig im DBA Staat oder EWR und unterliegt einer der KSt entsprechenden Steuer• Kapitalgesellschaft ansässig und besteuert in der Schweiz (keine Steuerbefreiung)
• Gesellschaft: • Unbeschränkt stpfl. Organismus mit kollektivem Charakter i.S.v. Art. 166 (10) LEStG oder
• Kapitalgesellschaft
• Beteiligung: • Mindestbeteiligung 10% am Kapital oder Mindestanschaffungspreis € 1,2 Mio
• Mindesthaltedauer: • 12 Monate bei Zufluss der Dividenden (Verpflichtung zum 12 monatigen Halten nicht ausreichend)
Die Befreiung findet auch Anwendung, wenn die Beteiligung über eine transparente Gesellschaft gehalten wird
Keine Quellensteuer auf Dividenden bei Ausschüttung an in DBA Staaten ansässige Gesellschafter
Luxemburger Schachtelprivileg: Quellensteuerbefreiung bei Dividendenausschüttungen
• Befreiung von der luxemburger Vermögenssteuer
Gleiche Kriterien wie bei Dividenden – jedoch ohne Mindesthaltedauer
• Betriebsausgabenabzug
Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Beteiligung abzugsfähigsoweit sie die steuerfreien Erträge im jeweiligen Jahr übersteigen
Teilweise Steuerbefreiung bei Dividenden
• Sollte das luxemburger Schachtelprivilegs nicht anwendbar sein,
→ 50 % Steuerbefreiung, wenn Dividendenausschüttung von Kapitalgesellschaft, die
unbeschränkt stpfl.,
ansässig im DBA Staat und einer der KSt entsprechenden Steuer unterliegt (Mindeststeuerbelastung 10,5%) oder
von der Mutter-Tochter-Richtlinie erfasst
Luxemburger Schachtelprivileg:
• Unilaterale Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden
Steueranrechnung bzw. Steuerabzug
Anrechnungsbegrenzung
• Bilaterale Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
weites Netzwerk an DBAs
Steueranrechnung bzw. Steuerabzug
Anrechnungsbegrenzung
• Anrechnung gezahlter, ausländischer Quellensteuer auf luxemburgische KSt
• keine Anrechnung auf GewSt
• Nicht anrechenbare Quellensteuer ist abzugsfähige Betriebsausgabe
• 2 Anrechnungsmethoden: Country by country Methode oder Lump sum Methode
Internationale Aspekte:
II. Steuerliche Rahmenbedingungen
• Administration des Contributions Directes (Verwaltung für direkte Steuern):
zuständig u.a. für Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Vermögensteuer
• Administration de l‘Enregistrement et des Domaines:
Zuständig für Mehrwertsteuer und Eintreibung der indirekten Steuern
Daneben zuständig für Stempelsteuer, Verwaltungs- und Hypothekengebühren, Erbschaftssteuer sowie Gerichtskosten, Prozessgebühren, Geldstrafen und Bußgelder
• Administration des Douanes et Accises (Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung):
Zuständig für die Erhebung von Zöllen, Kfz-Steuer und Verbrauchssteuern
Aufbau der Steuerverwaltung in Luxemburg:
II. Steuerliche Rahmenbedingungen
• Seit 2015 explizit gesetzlich festgehalten
• Für alle Gesellschaften und für Privatpersonen möglich
• Kosten: € 3.000 – 10.000
• Ruling-Kommission
• Sinkende Anzahl an Rulings
• Austausch von Rulings: BEPS/EU Richtlinie (Formular 777 in Luxemburg)
Rulingpraxis:
II. Steuerliche Rahmenbedingungen
Von Vorteil für einen erfolgreichen Berufseinstieg in der Steuerberatungsbranche:
• Fremdsprachenkenntnisse (Gesetz und Literatur zumeist in Französisch, Korrespondenz und Schriftsätze zumeist in Englisch)
• Detaillierte Kenntnisse im Bereich der Buchführung
• Passende Wahlstation im Referendariat
• Steuerexamen der luxemburgischen Handelskammer
• Einstellung auf Luxemburger Mentalität: „Duzen“, lange Mittagspausen
• Fachkräfte sehr begehrt Juristen mit steuerlichen Vorkenntnissen sehr begehrt
III. Berufseinstieg deutscher Steuerjuristen in Luxemburg
• Laufende steuerliche Beratung von Mandanten inklusive Erstellung von Steuererklärungen
• Steuerplanung Senkung der effektiven Steuerbelastung durch Steuermodelle Absicherung durch verbindliche Auskunft
• Überprüfung der Steuerrückstellungen im Rahmen der Wirtschaftsprüfung
• Finanzierungsstrukturen (auch über hybride Finanzierungsinstrumente) Analyse Verbuchung und steuerliche Behandlung Detaillierte Stellungnahme Verbindliche Auskunft Überprüfung Vertragswerk aus steuerlicher Sicht
III. Berufseinstieg deutscher Steuerjuristen in Luxemburg
• Beratung im Rahmen von Mergers & Acquisitions inklusive Analyse der Steuerrisiken im Rahmen von Due-Diligence-Prüfungen
• Überprüfung von Fondsprospekten aus steuerlicher Sicht
• EU Recht: Quellensteuerrückerstattungsanträge, State Aid
• QI Audits - FATCA
• Vorträge (intern / extern)
III. Berufseinstieg deutscher Steuerjuristen in Luxemburg