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Strategische Ansätze schwarzer Politiker in Südafrika Author(s): Leonhard Harding Source: Africa Spectrum, Vol. 9, No. 2 (1974), pp. 175-199 Published by: Institute of African Affairs at GIGA, Hamburg/Germany Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40173621 . Accessed: 15/06/2014 16:19 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Institute of African Affairs at GIGA, Hamburg/Germany is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Africa Spectrum. http://www.jstor.org This content downloaded from 185.44.78.76 on Sun, 15 Jun 2014 16:19:05 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Strategische Ansätze schwarzer Politiker in Südafrika

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Strategische Ansätze schwarzer Politiker in SüdafrikaAuthor(s): Leonhard HardingSource: Africa Spectrum, Vol. 9, No. 2 (1974), pp. 175-199Published by: Institute of African Affairs at GIGA, Hamburg/GermanyStable URL: http://www.jstor.org/stable/40173621 .

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Strategische Ansätze schwarzer Politiker in Südafrika

LEONHARD HARDING

Im Rahmen analytischer Untersuchungen, die eine Konfliktlösung im süd- lichen Afrika zum Ziele haben, wird häufig nach externen Wandlungsfak- toren Ausschau gehalten. So spricht man heute oft von der politischen Relevanz bestimmter wirtschafts- und sozialpolitischer Verhaltensweisen ausländischer Firmen in Südafrika1. Man bemüht auch die UNO und die ihr zu Gebote stehenden Sanktionsmaßnahmen2. Von den „Befreiungs- bewegungen" ist im Zusammenhang mit Südafrika jedoch nur selten die Rede.

Im Innern scheint die weiße Gesellschaft bei dem in weiten Kreisen ab- solut gesetzten Überlebenswillen und bei dem quasi-messianischen Sen- dungsbewußtsein der regierenden „National Party" ihrerseits eines Wan- dels im Sinne eines „power-sharing" nicht fähig. Übrig bleibt die „nicht- weiße Gesellschaft", deren politische und gesellschaftliche Rechte beschnit- ten sind. Mit 17,6 Millionen Menschen stellt sie etwa 82% der Gesamt- bevölkerung. Die einzigen von der weißen Regierung anerkannten Wort- führer der 15 Millionen Schwarzen sind die sogenannten „Homeland- Leader", schwarze Politiker, die im Rahmen der „Politik der getrennten Entwicklung" mit der Leitung der in distinkte Nationen aufgeteilten schwarzen Bevölkerung betraut sind. Die zwei Millionen Mischlinge und die 600 000 Inder werden durch einen „Coloured bzw. Indian Represen- tative Council" und dessen Vorsitzenden vertreten.

Im folgenden soll nun untersucht werden, ob von den bekanntesten schwarzen Politikern Südafrikas, Paramount Chief Kaiser Matanzima vom Homeland der Transkei, Chief Lucas Mangope von Bophuthatswana und Chief Gatsha Buthelezi von Kwa Zulu, trotz der ihnen zuschreib- baren „Agentenrolle", trotz der Asymmetrie der Konflikteinheiten und trotz der „strukturellen Heterogenität ihrer peripheren Gesellschaftsfor- mationen"3 ein Impuls zu einem radikalen Wandel der Machtstrukturen Südafrikas, zu einem Systemwechsel, erwartet werden kann.

1 Vgl. die Diskussion im Weltrat der Kirdien. "Time to withdraw". Investments in Southern Africa. Genf, Januar 1973, 24. S.

2 Vgl. die Debatte um die Rhodesien- Sanktionen und die Arbeit des sogenannten

"Komitee der 24" und der "Unit on Apart- heid" der Vereinten Nationen.

3 Dazu zuletzt: Senghaas, D.: Frie- densforschung und Dritte Welt. - In: Afrika Spectrum VIII. 3/1973, S. 245- 266.

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1. Zur politischen Strategie Chief Kaiser Matanzimas

Paramount Chief Kaiser Daliwonga Matanzima ist Regierungschef des konstitutionell am weitesten entwickelten Bantu-Homelands in Südafrika, der Transkei. Dieses ist im Jahre 1963 im Rahmen der Politik der „ge- trennten Entwicklung" zu einem „self-governing territory within the Re- public of South Africa" geworden. Es besteht aus einer Fläche von 14 178 Quadratmeilen und beherbergt - zusammen mit der wesentlich kleineren Ciskei (3 547 Quadratmeilen) - eine Bevölkerung von 2,2 Mill. Xhosa- sprechenden Menschen. In den weißen Gebieten Südafrikas lebten 1970 weitere 1,7 Mill. Xhosas. Damit ist die Transkei bevölkerungsmäßig das zweitgrößte Homeland. Wegen seiner Größe und seines politischen Ge- wichts im Rahmen der südafrikanischen Bantupolitik kommt ihm für die zukünftige Entwicklung der Bantustans und des gesamten südafrikanischen Großraumes prinzipielle Bedeutung zu. Diese hängt in entscheidendem Maße von jener Persönlichkeit ab, die an der Spitze der stärksten Partei des Landes, der Transkei National Independence Party (TNIP) steht, das Amt des Chief -Ministers und des Finanz-Ministers bekleidet und nach der Verfassung die Richtlinien der Politik bestimmt, Paramount Chief Kaiser Daliwonga Matanzima.

1.1 Die politische Zielsetzung Matanzimas

Mehr als andere Bantustan-Führer ist Matanzima eine Marionette Preto- rias genannt worden. Seine offizielle Politik und seine öffentlichen Erklä- rungen ließen bis vor kurzer Zeit eine andere Interpretation auch kaum zu. Und doch ist er durch manche politischen Forderungen der letzten Jahre zu einem recht unbequemen Alliierten Pretorias geworden. Es scheint daher angebracht, zwischen einer offiziellen Politik Matanzimas und sei- ner realen politischen Zielsetzung und Strategie zu unterscheiden .

Die offizielle Politik Matanzimas: die „getrennte Entwicklung"

Chief Kaiser Matanzima hat die entscheidenden Wahlen der Transkei 1963 unter dem Motto „separate development" und „independence for the Transkei" gewonnen4. Seine Partei, die TNIP, versteht sich seit ih- rer Gründung als auf diese beiden Grundaussagen festgelegt; in ihrem Par- teiprogramm proklamiert sie: „It is the purpose of the Party to promote the welfare of the various tribes living in the Transkei through political action, based on the principle of Separate Development. . . The Party Stands for the preservation of friendly relationship between the Transkei and the Republic of South Africa."5

4 Vgl. Carter, G. M., T. Karis, N. M. Stultz: South Africa's Transkei. The Po- litics of domestic colonialism. London 1967, S. 133.

5 Programme of Principles of the Transkei National Independence Party. No. 2 und 5 (o. J.).

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Matanzima versteht sich selbst als Vollstrecker dieser Grundoption; ent- sprechend hat er sich im Parlament in eindeutiger Weise ausgesprochen: „We on this side of the House whole-heartedly endorse the policy of sep- arate development; that we solidly stand by the constitution of the Trans- kei; that we firmly reject the policy of multiracialism; that we confirm our policy of friendship towards the Whites of the Transkei acknowledg- ing our indebtedness towards the European administrators, traders and missionaries but that we also stand solidly for their gradual withdrawal from this our own exclusive land, and finally we assured all concerned of our policy of intimate friendship with our mother-country, the Repub- lic of South Africa."6

Die Forderung nach politischer Unabhängigkeit war damit in weite Ferne gerückt, von einer politischen Verantwortung für alle Schwarzen, von einer, wie auch immer gearteten „black consciousness" war nichts zu spüren, geschweige denn von einer langfristigen Strategie mit dem Ziel eines Machtwechsels in Südafrika. Matanzima schien sich «mit der Land- und Machtstruktur in Südafrika abzufinden, bzw. wie er in einem persön- lichen Gespräch formulierte, er beanspruche nur das traditionell von den Xhosas bewohnte Land; weitere Forderungen nach dem Land, das den Weißen gehöre, habe er nicht, solche seien nach seiner Meinung auch nicht rechtens7. Die einzige vorsichtige Kritik Südafrikas hat Matanzima bis 1971 an die Formel gebunden: „I genuinely feel, however, that after seven years of steady and responsible progress in the Transkei certain further powers and responsibilities must now be transferred to us"8. Daran schloß sich seine Forderung nach mehr Land an: „We have certain legitimate land claims which we have repeatedly made in the past and which we will continue to make in future"9.

Die langfristige Zielsetzung: die Systemänderung

Von dieser Pretoria-freundlichen Grundoption weicht Matanzima aller- dings in einem Bereich ab; er akzeptiert zwar prinzipiell die Politik der „getrennten Entwicklung" als Konfliktlösungsmodell, modifiziert sie aber in einem entscheidenden Punkt, indem er die Anerkennung der „Black Unity" verlangt, d. h. die gleichberechtigte Gegenüberstellung eines weißen und eines geeinten schwarzen Blockes.

Diese Zielsetzung ist als „Systemänderung" zu bezeichnen, insofern sie die gegebenen Machtstrukturen zwar tiefgreifend verändern, aber nicht umkehren oder auswechseln will. Eine schwarze Mehrheitsregierung für das ganze Territorium der Republik Südafrika (= Systemwechsel) strebt Ma- tanzima nicht an.

In einem politischen Streitgespräch mit dem Oppositionsführer im Par- lament der Transkei, Knowledge Guzana, hat er zwar implizit einen An- spruch auf die Wahrnehmung entsprechender politischer Rechte angemeldet

6 Hansard (Transkei Legislative As-

sembly) 1969, S. 110 (6. 5. 1969). Vgl. eine ähnliche Erklärung in: Hansard (TLA) 1971, S. 116 (3. 5. 1971).

7 Gespräch in Umtata am 7. 6. 1972. 8 Hansard (TLA) 1971, S. 116 (3. 5.

1971). 9 ebenda, S. 117.

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und ein Föderationsmodell ins Spiel gebracht10. Später hat er dieses Mo- dell jedoch auf einen Zusammenschluß aller Schwarzen reduziert und von den Weißen erklärt: „If they do not wish to join us, they should keep out!"11. Föderation bedeutet bei Matanzima demnach eine systeminterne Kooperationsform aller Schwarzen. Nähere Ausdeutungen dieser Konzep- tion hat er bei der Rückkehr von einer USA-Reise gemacht. Inspiriert von der amerikanischen Geschichte und den Erfahrungen der amerikanischen Föderation appellierte er an die Einheit unter allen Schwarzen Südafrikas. Einheit und mehr Land seien entscheidend für die Entwicklung des schwar- zen Südafrika. Dann sagte er: „No one can claim that South Africa be- longs to him alone. We all have a claim to the country and its riches. We want it to be divided equitably between Blacks and Whites"12. Daß damit nicht mehr seine frühere Formel von traditionell gewachsenen Rech- ten und Ansprüchen und folglich die Selbstbescheidung der Xhosas auf den Rechtsanspruch der berühmten Landkarte des 19. Jahrhunderts mit der Landbezeichnung „Kaffraria" gemeint sein kann, ist offensichtlich. Matanzima fordert jetzt: 1. die Einheit aller Schwarzen, „We want one Black Nation"13; 2. einen gerechten Anteil der Schwarzen am Boden und seinen Schätzen; 3. einen gerechten Anteil an der politischen und wirt- schaftlichen Macht.

Seine langfristige politische Zielsetzung ist also sowohl radikalem „black-power"-Denken wie den Vorstellungen der weißen Regierung ent- lehnt. Er akzeptiert die „getrennte Entwicklung", will sie aber durch die Faktoren „black unity" und „equal opportunities" modifizieren. Eben die- se Faktoren aber wirken sich systemstabilisierend aus, ja sind der weißen Politik entnommen. Sie weiten zwar den schwarzen Lebensraum erheblich aus, sprengen aber das System Pretorias nicht.

1.2 Die politische Strategie Matanzimas

Die Strategie, die Chief Kaiser Matanzima zur Erreichung dieses Zieles einsetzt, besteht neben dem Versuch eines wirtschaftlichen, kulturellen und administrativen Ausbaues seines Landes aus verschiedenen politischen An- sätzen. Davon seien folgende genannt, die als besonders wichtig und cha- rakteristisch erscheinen:

Der Föderationsplan

Chief Gatsha Buthelezi und Chief Kaiser Matanzima haben im August 1972 den Vorstoß unternommen, eine Föderation der Bantustans vorzu- schlagen, um eine breite Machtbasis der Schwarzen zu gründen.

10 Guzana hatte ihn gefragt, ob seine Partei zu ihrer Devise stehe "Through Um- tata to Cape Town". Matanzima antwor- tete: "A federation of South African Sta- tes could lead us to Cape Town". Hansard (TLA) 1970, S. 75 (27. 4. 1970).

11 Nach: Africa Research Bulletin. Po- litical, Social, Cultural Series (ARB. PSCS.)

X. 4 (15. 5. 1973), S. 2819 f. Vgl. auch The Star (Johannesburg). Weekly Airmail Edition (W.) 7. 4. 1973.

12 The Star. W. 11. 11. 1972, S. 9. 13 Dies waren seine ersten Worte nach

seiner Rückkehr aus den USA. ARB. PSCS. IX. 8 (15. 9. 1972), S. 2566.

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Matanzima nannte als Zielvorstellung eine „consolidation of the home- lands and neighbouring African States into a confederation of Southern African Black States"14. Seine Erfahrungen in den USA hätten ihn ge- lehrt, daß eine Föderation der Homelands diesen erst wirtschaftliche Ent- wicklungschancen und politische Stärke verleihen werde. Solange die Schwar- zen dagegen ethnische Barrieren aufrecht erhielten, würden sie arm und machtlos bleiben15. Auf dem Jahreskongreß seiner Partei distanzierte er sich außerdem von den tribalistischen Prinzipien Pretorias und damit von einem Grundpfeiler der „getrennten Entwicklung"; er nannte sie „a retro- grade step which has revived tribal rivalries"16.

Auf demselben Kongreß gab er zum ersten Mal Einzelheiten seines Fö- derationsplanes bekannt und erklärte: „a federal parliament similar to that of the USA and formed from representatives from independent sta- tes in Southern Africa". Wie ein solches Föderations- oder Konfödera- tionsmodell unter Beibehaltung der Rassentrennung, die er „the only poli- cy that will lead to harmonious race relations in this country"17 nennt, funktionieren soll, wird allerdings nicht ersichtlich. Matanzima führt le- diglich an: „We stand for a policy of Separation of races on an equal and parallel basis, but we reject racial discrimination and white Baas- kap"18. Die Heranziehung des amerikanischen Beispiels zu einer ersten Erläuterung eigener Vorstellungen deutet an, daß eine machtvolle Zentral- regierung angestrebt wird, über deren Kompetenzen allerdings noch nichts gesagt ist. Die Zuständigkeiten der „Länderregierungen" („independent states") sollen jedoch umfassender sein als in den USA.

Verschiedene Etappen sind zur Vorbereitung dieser Föderation vorge- sehen. Als erstes denkt Matanzima an einen Zusammenschluß von Trans- kei und Ciskei. Beide „Länder" beherbergen in südafrikanischer Termino- logie eine „national unit", Xhosasprachige Stämme. Er fordert nun ihre Vereinigung19 und die Schaffung eines größeren Staatswesens, „Xhosa- land", das sich vom Fish-River bis zum Kei-River erstrecken und auch das dazwischen liegende weiße Land mit dem Hafen East London und Ost-Griqualand erfassen würde. Den Weißen solle die Möglichkeit gebo- ten werden, auf der Basis absoluter Gleichheit die vollen Bürgerrechte in diesem Staat zu erwerben20.

Als zweiten Schritt hat Matanzima für die Zeit nach der Erlangung der Unabhängigkeit eine Föderation von Xhosaland und Kwa Zulu ge- nannt21. Eine dritte Etappe wäre der Zusammenschluß aller schwarzen Staaten im südlichen Afrika. Matanzima erklärte sich in diesem Zusam-

14 The Star. W. 12 8. 1972, S. 13. 15 The Star. W. 11. 11. 1972, S. 9. 16 The Star. W. 31. 3. 1973. 17 The Star. W. 7. 4. 1973. 18 ARB. PSCS. X. 4. (15. 5. 1973),

S. 2820. 19 Entschließungsantrag im Parlament,

1968. Vgl. Hansard (TLA) 1969, S. 24.

20 Rand Daily Mail (RDM) (Johan- nesburg) 8. 8. 1972, S. 1. In krassem Wi- derspruch dazu steht allerdings seine An- kündigung, in der Transkei die Apartheid einzuführen: "To keep our own race pure". ARB. PSCS. X. 10 (15. 11. 1973), S. 3014.

21 RDM. 8. 8. 1972, S. 9.

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menhang gar bereit, in einer solchen „Confederation of Southern African Black States" unter Chief Buthelezi oder Chief Mangope zu arbeiten22. Als Endstadium wird eine Konföderation aller weißen und schwarzen Staaten des südlichen Afrika genannt.

Das Föderationskonzept Matanzimas ist vor dem Hintergrund ähnli- cher Forderungen anderer schwarzer Politiker, vor dem Hintergrund einer wachsenden Radikalisierung der Schwarzen in Südafrika und aus der Ein- sicht in die eigene Machtlosigkeit entstanden. Der heutige Oppositionsfüh- rer von Bophuthatswana, Chief Pilane, hatte schon im Jahre 1966 eine Föderation aller Schwarzen und Chief Kaiser Matanzima als Präsidenten dieses Groß-Staates vorgeschlagen23. Ein ähnlicher Plan zum Zusammen- schluß aller acht Homelands war im März 1972 von drei Mitgliedern des Johannesburger „Urban Bantu Council" vorgelegt worden. Sie hatten un- ter anderem erklärt: „We have totally rejected tribalism. We now want to be accepted as one Black nation. No one is going to stop this raging spirit of black brotherhood."24. Hinzu kommt eine wachsende Polarisie- rung innerhalb der schwarzen Bevölkerung Südafrikas, wie sie sich etwa in der „South African Students' Organization" (SASO), in der Gründung der „Black Peoples' Convention" (BPC) oder in einer nicht abreißenden Serie von Arbeitsniederlegungen seit Anfang 1973 artikuliert25. Ausschlag- gebend mag die Erfahrung der eigenen Machtlosigkeit gewesen sein, die sich nach zehnjähriger Selbstverwaltung der Transkei aufdrängt, und die Erkenntnis, vor der jüngeren Generation und vor den Xhosas außerhalb der Transkei jede Glaubwürdigkeit zu verlieren, wenn man nicht ihre ra- dikaleren Forderungen aufgreift.

Matanzimas Föderationskonzept hat offensichtlich die volle Billigung seines Kabinetts26 und seiner Partei27 gefunden. Auch die Wahlen des Jahres 1973 können als Bestätigung seiner Politik gelten28. Sein Plan des Zusammenschlusses aller Schwarzen (bzw. aller Nichtweißen) zu einer Staatenföderation muß als der wichtigste Faktor in einer Strategie der schwarzen Politiker angesehen werden, weil darin eine geschickte und wirk- same Herausforderung Pretorias liegt. Sie geht von den selbstgeschaffenen Strukturen aus und genießt deshalb die Vorteile einer gewissen Unantast- barkeit; anderseits schafft sie mit der Konstituierung einer nichtweißen oder zumindest einer schwarzen Einheitsfront erstmals eine für Pretoria lebensgefährliche Machtkonzentration.

22 The Star. W. 12. 8. 1972, S. 13. Audi ARB. PSCS. IX. 8 (15. 9. 1972), S. 2566 f.

23 The Star W. 12. 8. 1972, S. 13. 24 Race Relations News (Johannes-

burg). Vol. 34, 8 (August 1972), S. 2. 25 Die BPC wurde im Juli 1972 ge-

gründet; unter dem Motto "Black solidar-

ity" schließt sie auch die Inder und Misch-

linge ein. Vgl. etwa The Star. W. 12. 8. 1972, S. 13.

26 Vgl. Justizminister George Matan- zima. The Star. W. 17. 3. 1973, S. 15.

27 The Star. W. 10. 3. 1973. 28 Seine Partei erhielt 25 Sitze (1968:

28), die oppositionelle "Democratic Par-

ty" 10 (14), unabhängige Kandidaten 8 (3).

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Weitere Elemente einer politischen Strategie

Matanzimas Forderung, den ganzen traditionellen Landbesitz der Xhosas an die Transkei zu übertragen, ist alt29. Politisch brisant wurde sie erst, als er erklärte, seine Regierung werde die Unabhängigkeit nur nach der Eingliederung der angesprochenen Gebiete akzeptieren: „Without this land there can be no independence for the Transkei"30. Er erwähnte in diesem Zusammenhang auch, daß das Parlament im Jahre 1972 eine Resolution verabschiedet und an Pretoria weitergeleitet habe, in der die Landforde- rung als Vorbedingung für die Unabhängigkeit dargelegt wird31, und daß die Transkei „indefinitely" auf der Landforderung bestehen werde32. Im Hintergrund dieser Koppelung steht die Erwägung, daß Pretorias Politik der getrennten Entwicklung durch eine Verweigerung der Unabhängigkeit seitens Umtatas international an Glaubwürdigkeit verlieren und daß die politische Initiative damit in die eigene Hand übergehen würde. So wird auch von Matanzima behauptet, er werde sich nie mit bestimmten Land- forderungen bzw. Landanteilen begnügen, er werde vielmehr immer mehr Land fordern, in der stillen oder abgesprochenen Hoffnung, auch andere Homelands würden so vorgehen und auf diese Weise den Anspruch der Schwarzen auf den größten Teil Südafrikas anmelden und durchzusetzen suchen33. Es versteht sich allerdings von selbst, daß diese Taktik mit der Entschiedenheit steht und fällt, mit der die genannten Forderungen vor-

getragen und aufrechterhalten werden. Matanzimas Postulat, die Arbeitsbedingungen der Xhosas in der Re-

publik durch eine zwischenstaatliche Vereinbarung zu regeln34, würde sei- ner Regierung - und der Blick auf einen einheitlichen schwarzen Staaten- block ist ihm dabei sicher nicht fern - ein Mitspracherecht in den Lohn- verhandlungen einräumen und diese geradezu automatisch zu politischen Kämpfen umfunktionieren. Überdies wäre dadurch die Möglichkeit für in- ternationale Kontrolle bzw. Solidarisierungsansätze grundgelegt.

Als letztes Element der politischen Strategie Matanzimas ist die Dro- hung zu nennen, sein Land werde ausgesiedelte Xhosas in Zukunft nicht mehr übernehmen, ihnen kein „Transkei Citizenship" verleihen, sie viel- mehr als permanente „urban Africans" der Republik überlassen35.

Evaluierung dieser Strategie

Zu diesen verschiedenen politischen Ansätzen ist zunächst zu vermerken, daß man zu ihrer Formulierung und Beurteilung nur auf die öffentlichen

29 Die Regierung der Transkei hat of- fiziell die Übertragung folgender Distrikte

verlangt: Elliot, Maclear, Mount Curry, Matatiele, Port St. Johns. Hansard (Repub- lic of South Afriac), 1973, vol. XVIII.

Questions and Replies, col. 1001 (13. 6.

1973). 30 The Star. W. 31. 3. 1973. Vgl.

RDM. 14. 4. 1971. - X-Ray (London) II. 2 (Sept. 1971), S. 2. - Anti-Apart- heid-News (London) May 1971, S. 8.

31 The Star. W. 31. 3. 1973.

32 Pressekonferenz Matanzimas nach seinem Besuch bei PM Vorster, Februar 1972. The Star. W. 12. 2. und 19. 2. 1972.

33 So ein Vertrauter Matanzimas, T. Moerane, der frühere Herausgeber der mit einer Auflage von 110 000 Exemplaren viertgrößten südafrikanischen Tageszeitung "The World" in einem persönlichen Ge- spräch im Juni 1972.

34 The Star. W. 21. 4. 1973, S. 14. 35 The Star. W. 19. 8. 1972, S. 5 und

21. 10. 1972, S. 7.

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Erklärungen Matanzimas zurückgreifen kann; daß aber davon divergieren- de Geheimabsprachen oder Intentionen durchaus gegeben sein könnten. Unter diesem Vorbehalt ist zu sagen, daß Matanzimas Zielsetzung, die Systemänderung, sich letztlich systemstabilisierend auswirkt und deshalb bei den afrikanischen Nationalisten, insbesondere bei den Studenten und Intellektuellen auf Ablehnung stößt. Unter demselben Vorbehalt gilt für seine politische Praxis, daß sie nur bruchstückhaft dem entspricht, was un- ter einer Strategie verstanden werden kann: ein geordneter Satz mittel- und langfristiger Teilziele, zur Erreichung eines bestimmten Zieles. - Zwar könnte man die verschiedenen Etappen des Föderationsplanes als einander zugeordnete Teilziele ansehen; die entsprechenden Vorstellungen befinden sich aber noch im Embryonalzustand und stellen keine unabdingbaren Po- stulate dar. Von einer „Strategie" kann man daher nur in einem sehr ein- geengten Sinn sprechen.

Ähnliches gilt von dem zweiten Bereich, zu dem die stete Forderung nach mehr Land, die Koppelung von Unabhängigkeit und Landzugeständ- nissen sowie die Drohung der Grenzschließung gehören. Auch sie sind als Teilziele aufeinander abgestimmt, aber diese Postulate verlieren Sinn und Inhalt, wenn sie nicht den Charakter von unumstößlichen Minimalforde- rungen haben. So hebt Matanzimas Antrag auf Unabhängigkeit innerhalb der nächsten fünf Jahre36 sein geschickt formuliertes Junktim von Land und Unabhängigkeit schlichtweg auf. Zwar bindet er die Unabhän- gigkeit an bestimmte Bedingungen, unter anderem an die Übertragung des im Gesetz von 1936 zugestandenen Landes37; auch postuliert er, daß da- mit die urprünglichen Landforderungen nicht abgegolten seien38; aber de facto hat er mit diesem Schritt seine Ultimativforderung zurückgenom- men. Warum er dies tat, warum er zum gegenwärtigen Zeitpunkt den for- mellen Antrag auf Gewährung der Unabhängigkeit stellte, ist nicht ohne weiteres einsichtig. Sein Hinweis auf mannigfache Vorteile der Unabhän- gigkeit (wie die Möglichkeit, mit ausländischen Staaten Finanz- und Ver- teidigungsabkommen zu treffen, die Abschaffung der Paßgesetze sowie jeder diskriminierenden Gesetzgebung, die Verbesserung des Bildungssy- stems, etc.)39, deutet allerdings ein gerütteltes Maß an politischer Naivi- tät an. Vielleicht spielt auch die verführerische Aussicht, nach all den fru- strierenden „Marionetten-Jahren" Regierungschef des ersten unabhängigen Bantustans zu werden, eine Rolle40. Jedenfalls kommt der Unabhängig- keitsantrag einer Aufgabe des einzigen realen Trumpfes der Schwarzen gleich, zu einem Zeitpunkt, wo alle Homeland-Leader umfassende Land- forderungen stellen und diese zu Vorbedingungen jeder Unabhängigkeits- verhandlung erklären.

36 Vom Parlament der Transkei am 27. 3. 1974 angenommen.

37 Der "Native Trust and Land Act" von 1936 setzte die den Afrikanern zu- stehenden Landquoten fest.

38 Vgl. The Star. W. 16. 3. 1974, S. 1. RDM. 26. 3. 1974, S. 5.

39 RDM. 26. 3. 1974, S. 5. Vgl. seine

Formel "better education, better job op- portunities, no 'pass laws* for blacks". Agence France Presse. Africa. Nr. 2057 (29. 3. 1974), S. 34.

40 Vgl. Fanon, F.: Die Verdammten dieser Erde. Reinbek bei Hamburg 1969, S. 115 ff.

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Zu derselben negativen Deutung veranlaßt Matanzimas Haltung auf dem ersten Schwarz-Weißen Gipfeltreffen im März 1974: die einzig mög- liche Alternative zu einer großzügigen Konsolidierung als Vorbedingung zur Unabhängigkeit, nämlich Sitz und Stimme im Kapstädter Parlament, hat er nicht ausgespielt, sondern hintertrieben41.

Die Forderung eines zwischenstaatlichen „Labour Agreement" ist an sich von zentraler Bedeutung, stellt es doch den eigentlichen und einzigen realpolitischen Machtansatz der afrikanischen Politiker dar. Sie ist aber selbst keinem anderen genannten Teilziel zugeordnet und wird nicht er- gänzt durch auf sie abgestimmte andere Zwischenziele wie etwa die Akti- vierung der offiziellen Vertretung der Transkei-Regierung in den weißen Industriezentren oder durch reales Eingreifen in Lohnkämpfe.

An dieser Stelle müssen auch Fragen nach den Aktionsmöglichkeiten gestellt werden, die trotz ihrer Wichtigkeit nicht ausgeschöpft erscheinen, so z. B.: warum intensiviert Matanzima den Bereich der Auslandskontakte so wenig? Warum sucht er nicht wie Buthelezi das Gespräch mit der OAU, mit der Weltöffentlichkeit und mit ausländischen Investoren? Warum hat er die für sein Land wichtige Kontrolle der Universität der Xhosas, Fort Hare, nicht mit aller Entschiedenheit verlangt und erkämpft? Was ist in der Föderations- und Landfrage über Erklärungen und Forderungen hin- aus an konkreter Absprache zwischen ihm und anderen Homeland-Politi- kern erarbeitet worden? In diesem Zusammenhang ist sogar negativ fest- zuhalten, daß Matanzima eine schwarze Absprache vor dem Schwarz- Wei- ßen Gipfeltreffen blockiert hat42.

Betrachtet man diese Fragen und viele andere mehr, hält man sich zu- dem den fragmentarischen Charakter vieler Ansätze und die erwähnten Widersprüche vor Augen, so drängt sich - unter dem eingangs erwähnten Vorbehalt - der Schluß auf, daß Matanzima eine „Strategie" zur Errei- chung einer Systemänderung nicht besitzt. Ob er sie unter den gegebenen Machtverhältnissen überhaupt entwickeln kann, ist eine andere Frage. Je- denfalls muß der Effektivitätsgrad seiner augenblicklichen strategischen Ansätze als gering angesetzt werden. Vielmehr scheint der Regierungschef der Transkei ein zweites Mal in einer für Südafrika gesamtpolitisch kri- tischen Situation der Verführung der Macht zu erliegen und wie bei der präjudizierenden Annahme des „separate development" im Angesichte der Toten von Sharpeville, im Jahre 1963, dem politischen Konzept der Na- tional Party zum Durchbrudi zu verhelfen. Matanzima ist somit, ohne es zu merken, zum „Brückenkopf" der weißen Herrschaft geworden.

41 Buthelezi hatte Vorster mit der Be- merkung herausgefordert, im Falle einer ungenügenden Konsolidierung von Kwa Zulu lehne er die Unabhängigkeit ab und erstrebe statt dessen einen Sitz am Parla- ment von Kapstadt. Matanzima schnitt ihm daraufhin das Wort ab. Neue Zürcher Zei- tung. 20. 3. 1974.

42 Chief Lucas Mangope hatte ein ganztägiges Vorbereitungstreffen vorge- schlagen. Matanzima sagte kurzfristig ab und erschien erst am Abend. NZZ 20. 3. 1974.

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2. Zur politischen Strategie von Chief-Minister Lucas Mangope

2.1 Die politische Zielsetzung

Chief Lucas Mangope, Regierungschef von Bophuthatswana, dem drittgröß- ten Homeland in Südafrika43 gilt als ein gemäßigter Vertreter schwarzer Forderungen, der sich häufig des Schimpfwortes „stooge of the South Af- rican Government" erwehren muß44. Pretoria zitiert ihn gern als Befür- worter der „getrennten Entwicklung"45, vergißt dabei aber, daß Mangope sich stets auf Verwoerds Formel „separate but equal" beruft46 und die diskriminierende Politik Pretorias einer geißelnden Kritik unterzieht47. Pretoria erwähnt auch nicht, daß Mangope offen von einer anderen Ziel- vorstellung spricht, der integrierten Gesellschaft, in der alle Bevölkerungs- gruppen Südafrikas die gleichen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Pflichten haben sollen: „social and economic equality in South Africa together with one man-one vote participation for my people in the central political System"48.

Gegenüber dem geschlossenen Widerstand der Weißen gegen eine inte- grierte Gesellschaft ist er allerdings zu einem realpolitischen Kompromiß bereit: er akzeptiert das „separate development", erstrebt jedoch die Zu- sammenarbeit aller einmal unabhängig gewordenen Staaten Südafrikas in einer Föderation. Ein solches föderatives System ist für ihn die einzig ak- zeptable Alternative zur Integration49.

Ausgangspunkt dieser Argumentation ist die Einsicht in die wachsende Interdependenz des schwarzen und des weißen Südafrika. Diese sucht er mit der Formel „Economic partnership" in beiderseitig akzeptable Real- politik zu übersetzen50. „Economic partnership" setzt seinerseits die An- nahme der Prinzipien der „getrennten Entwicklung"51 voraus und damit die Selbstbeschränkung auf ein bestimmtes, noch näher zu umgrenzendes Territorium innerhalb der Republik Südafrika. Mangope akzeptiert dar- über hinaus auch die tribalistische Grundlage der Apartheidpolitik und

43 Sein Homeland besteht aus 19 Land- teilen mit einer "de jure"-Bevölkerung von ca. 1 700 000 Tswanas und einer "de-fac- to"-Bevölkerung von ca. 600 000 Tswanas. Im Jahre 1972 erhielt das Land den Status eines "self-governing territory".

44 Vgl. etwa: The Star. W. 1. 7. 1972, S. 11. - The Sunday Times (Johannes- burg). 4. 6. 1972, S. 14.

45 Journal Südafrika (Köln). 1/1972, S. 4. - 4/1972, S. 3.

46 Vgl. RDM. 31. 7. 1973, S. 11. The Star. W. 21. 10. 1972, S. 15.

47 Er nennt drei Bereiche, die die Ernsthaftigkeit der Weißen erst noch be- legen müssen: die Landfrage, den finanziel- len Beitrag Südafrikas an der Entwicklung

der Homelands und die Abschaffung der rassischen Diskriminierung. The Star. W. 3. 2. 1973, S. 12.

48 Mangope: The Political Future of the Homelands. Papers given at the 44. Annual Council Meeting. South African Institute of Race Relations. Johannesburg 1974, S. 5. Vgl. The Star. W. 3. 2. 1973, S. 12. RDM. 31. 7. 1973, S. 11.

49 The Political Future of the Home- lands, S. 6-7.

50 Race Relations News (Johannes- bürg), 35, 7 (Juli 1973), S. 5.

51 Mangope bekennt sich oft zur ge- trennten Entwicklung"; vgl. etwa The Star. W. 1. 7. 1972, S. 11. - The Political Fu- tur« of the Homelands, S. 1 - 2.

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lehnt Matanzimas Konzept einer „Black Unity" mit Entschiedenheit ab52. Diese Annahme der Rassentrennung im Rahmen der südafrikanischen Po- litik unterscheidet ihn auch radikal von Chief Gatsha Buthelezi von Kwa Zulu, von der SASO und von den meisten schwarzen Wanderarbeitern53. „Economic partnership" beinhaltet aber auch die Gleichberechtigung der Partner, zumindest auf dem ökonomischen Sektor. Das bedeutet minimal: ein dem Anteil an der wirtschaftlichen Leistung entsprechender Anteil am wirtschaftlichen Ertrag; maximal uneingeschränkte wirtschaftliche, politi- sche und soziale Gleichheit und Gleichberechtigung.

In realistischer Einschätzung der konkreten Machtkonstellation beschränkt sich Mangope in seiner Zielsetzung auf ein Minimum: einen gerechten An- teil seines in separater Identität anerkannten Volkes am wirtschaftlichen Reichtum Südafrikas. Das Modell der Föderation soll diesen tribalistisch geprägten Kompromiß absichern und institutionalisieren, mehr nicht. Über die Strukturen einer solchen Föderation hat er lediglich vage Andeutungen gemacht und von einer „economic federation", einer „security federation" und einer „educational and cultural federation" gesprochen; einem „federal Council" soll die Wahrnehmung der „matters of common concern and in- terest" obliegen54.

Mangopes politische Zielsetzung ist demnach die Aufteilung Südafrikas in autonome, lebensfähige, wirtschaftlich interdependente und förderativ liierte Staaten. Sie ist ähnlich wie die Matanzimas als „Systemänderung" zu bezeichnen. Beide unterscheiden sich durch die Annahme bzw. Ableh- nung des tribalistischen Grundprinzips: während Matanzima im Namen aller Schwarzen sprechen und für sie als Einheit das Konfliktlösungsmo- dell „getrennte Entwicklung" ansetzen will, agiert Mangope auf tribali- stischer Basis.

2.2 Die politische Strategie Mangopes

Mangopes politische Strategie ist bestimmt durch ein Vorgehen, das der Taktik Präsident Bandas von Malawi verwandt ist und am besten durch ein Wort eines seiner Beamten definiert wird: „Take what you get and make use of it to get what you want"55. Sie verlangt zunächst von den Weißen die lückenlose Durchführung „ihrer" Politik der getrennten Ent- wicklung und formuliert entsprechende Verifizierungskriterien in der Form von Minimalpostulaten. Sie geht aber sogleich über den von Pretoria ge- steckten Rahmen hinaus und setzt das sofortige gemeinsame Vorgehen al- ler Homelands sowie ihren späteren föderativen Zusammenschluß als po- litisches Druckmittel an. Das Ergebnis soll eine erhebliche Ausweitung der

52 Er hat in den ersten allgemeinen Wahlen seines Landes eine Volksabstim-

mung gegen die "Black Unity" gesehen, d. h. gegen die Dominierung durch die zah-

lenmäßig größeren Xhosas und Zulus. RDM. 19. 10. 1972, S. 2 und 20. 10. 1972.

53 Vgl. den Ausspruch eines ungenann- ten Tswana in Soweto: "Our Chief Minis-

ter has made a blunder. The majority of Blacks are against separate development. Could not Chief Mangope have taken a leaf out of Chief Gatsha's book?" The Star. W. 1. 7. 1972, S. 11.

54 The Political Future of the Home- lands, S. 7.

55 RDM. 27. 6. 1972, S. 9.

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zunächst aus taktischen Gründen akzeptierten territorialen und politischen Bedingungen sein.

Zur Durchführung der „getrennten Entwicklung" stellt Mangope fünf unumstößliche Forderungen auf, die in seinen Augen den Charakter von Verifizierungskriterien haben.

In einer sinnvollen Abrundung seines Territoriums, die weit über die Vorstellungen der Landgesetzgebung von 1936 hinausgehen müsse, sieht er mit allen anderen Homeland-Politikern eine Grundvoraussetzung jeder politischen Lösung56 und den Test für die Ernsthaftigkeit und das Gelin- gen der Politik der getrennten Entwicklung57. Sein Volk habe wegen der Mitarbeit am Aufbau Südafrikas einen Rechtsanspruch auf einen entspre- chenden Anteil am Boden und seinen Schätzen58. Deshalb lehnt er den Regierungsplan zur Konsolidierung des Tswana-Territoriums ab59 und legt eigene Vorstellungen vor. Danach soll Bophuthatswana zu einem einheit- lichen Block konsolidiert und in seiner Ausdehnung etwa verdoppelt wer- den. Über 500 000 Weiße sowie mehrere weiße Städte sollen dann zu Bophuthatswana gehören60.

Die Forderung nach einem angemessenen finanziellen Beitrag Südafri- kas an der Entwicklung seines Homelands61 begründet Mangope in ähn- licher Weise mit dem Hinweis auf die Arbeitsleistung seines Volkes in den weißen Industriezentren. In einer inflationären Entwicklung in Süd- afrika als Folge der zur Durchsetzung seiner Forderungen enorm erhöhten Homeland-Budgets sieht er den Preis, den die Weißen zur Verwirklichung ihrer politischen Vorstellungen zu zahlen haben62. Neben der südafrika- nischen Entwicklungshilfe tritt er sehr zum Mißfallen Pretorias auch für direkte Fremdinvestitionen in den Homelands ein: „I shall welcome money wherever it comes f rom - Black, White or foreign"63.

Die Beendigung der rassischen Diskriminierung ist die erste und ent- schiedenste seiner Forderungen. Weiterhin verlangt er, daß Vertreter der verschiedenen Homelands im „Wage Board"64 Sitz und Stimme haben. So könnten die Homeland-Regierungen Einfluß auf grundlegende wirt-

schaftspolitische Entscheidungen Südafrikas nehmen und mit der Drohung eines Generalstreiks auch politischen Druck geltend machen65.

56 In allen Interviews kommt er auf dieses zentrale Anliegen zurück. Vgl. RDM. 31. 7. 1973, S. 4 und 11. The Sunday Times. 4. 6. 1972, S. 14. - Vor Studen- ten in Kapstadt erklärte er, ohne eine ge- rechte Aufteilung des Landes zwischen den verschiedenen Nationen Südafrikas seien friedliche und harmonische Beziehungen zwischen den Rassen nicht vorstellbar. RDM. 10. 8. 1972, S. 1-2. Vgl. The Po- litical Future of the Homelands, S. 5.

57 The Star. W. 3. 2. 1973, S. 12. 58 The Star. W. 26. 5. 1973, S. 9. The

Political Future of the Homelands, S. 6. 59 Dieser sah eine Konsolidierung zu 6

Landstrichen vor. Näheres in: Horrell,

M.: The African Homelands of South Africa. Johannesburg 1973, S. 33-35.

60 ebenda. - Die Eingliederung wei- ßer Gebiete und weißer Einwohner ist kein

Widerspruch; denn Mangope denkt nicht in rassistischen, wohl aber in tribalistischen Strukturen.

61 Vgl. unten. 62 The Star. W. 3. 2. 1973, S. 12. 63 The Star. W. 11. 11. 1972, S. 15.

Sunday Times. 4. 6. 1972, S. 14. 64 Der "Wage Board" hat dem Ar-

beitsminiisterium Mindestlöhne in den ein- zelnen Industriezweigen vorzuschlagen.

65 The Star. W. 3. 2. 1973, S. 12. Vgl. sein Ausspruch: "My people may strike." RDM. 3. 3. 1973.

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Die Erweiterung der Regierungskompetenzen ist für Mangope ebenfalls ein Kriterium. Er geht von der Feststellung aus: „For too long the Whites have represented themselves as authorities on the African mind - but I don't accept at all that any White man is an authority on my mind"66. In diesem Selbstbewußtsein will er alle Möglichkeiten der Selbstbestim- mung seines Volkes bis zum äußersten ausschöpfen. Daher fordert er ne- ben der uneingeschränkten Unabhängigkeit seines Landes die sofortige Übertragung der Zuständigkeit für die Planung und Durchführung der verschiedenen Entwicklungsprojekte67. Die südafrikanische Bevormundung durch die „Bantu Investment Corporation"68 und durch das sogenannte „agency System" lehnt er entschieden ab69. Sodann verlangt er die Voll- macht, das eigene Land selbst zu verteidigen und über die Aufenthaltser- laubnis von Ausländern selbst befinden zu können70.

Seiner Forderung nach gewissenhafter Durchführung der „getrennten Entwicklung", expliziert in den fünf genannten Postulaten, verleiht Man- gope Nachdruck, indem er die Unabhängigkeit seines Landes ultimativ an drei Bedingungen knüpft:

1. Befriedigende Lösung der Landfrage71. Hier fügt er die Drohung bei, den „urban Tswanas" kein Citizenship in seinem Lande zu gewähren72. 2. Kompensation seines Volkes für die Aufbauleistungen in Südafrika. Die „compensation before independence" würde einen Zuschuß in einer Größenordnung von etwa 240 Millionen Rand über 20 Jahre einschließen, ferner die vertraglich geregelte Beendigung der Diskriminierung schwarzer Arbeiter im weißen Teil Südafrikas und einen festen Anteil der Home- lands am indirekten Steueraufkommen73. 3. Außenpolitische Absicherung der Unabhängigkeit, d. h. ihre Anerken- nung durch die UNO und die OAU74.

Diese drei Bedingungen stellen Pretoria vor ein schwieriges Problem: die Vorbereitung auf die Unabhängigkeit ist vor den Augen der Weltöf- fentlichkeit das erklärte Ziel und die Legitimation der Politik der „ge- trennten Entwicklung". Wird die Unabhängigkeit aber von den Betroffe- nen nicht akzeptiert, fällt die Glaubwürdigkeit der weißen Politik in sich zusammen. Andererseits stellen die drei Bedingungen die Machtstrukturen Südafrikas ernsthaft in Frage, insbesondere wenn alle oder die meisten Homelands derartige Bedingungen stellen und wenn mit der dritten Be- dingung internationale Organisationen und damit völkerrechtliche Prinzi-

66 RDM. 31. 7. 1973, S. 11. 67 The Star. W. 3. 2. 1973, S. 12. 68 "The (Bantu Mining) Corporation

to my mind, has not achieved anything we expected of it . . . I would like to see Tswanas on the board of the (Bantu In- vestment) Corporation taking part in the decision-making. Eventually, I would like to see a Tswana Corporation financed by the Tswana people themselves." The Star. W. 11. 11. 1972, S. 15. Vgl. The Star. W. 3. 2. 1973, S. 12 und 26. 5. 1973, S. 9.

69 The Star. W. 3. 2. 1973, S. 12 und 31. 3. 1973, S. 11.

70 RDM. 31. 7. 1973, S. 11. 71 Vgl. etwa Sunday Times, 4. 6. 1972,

S. 14. RDM. 10. 8. 1972, S. 2 und 31. 7. 1973, S. 4 und 11.

72 RDM. 31. 7. 1973, S. 11. 73 RDM. 31. 7. 1973, S. 4. Vgl. The Star,

26. und 27. 1. 1973. The Political Future of the Homelands, S. 6.

74 RDM. 31. 7. 1973, S. 4.

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pien zum Schiedsrichter über die „economic and political viability" der Homelands werden.

Mangope sprengt partiell den Rahmen der südafrikanischen Trennungs- politik, indem er für ein sofortiges gemeinsames Vorgehen aller Homeland- Leader in den genannten Grundfragen eintritt und diese „common stra- tegy" organisiert. So hat er den ersten „Black Summit" im November 1973 nach Umtata einberufen und ein ganztägiges Vorbereitungsgespräch für den „Black- White Summit" am 6. 3. 1974 angeregt.

Er setzt diesen überregionalen Ansatz konsequent fort und erklärt sei- ne Bereitschaft zu einer Föderation der Homelands für die Zeit nach Er- langung der Unabhängigkeit75.

2.3 Kritische Anmerkungen

Mangopes politischer Kampf um eine „Systemänderung" ist auf realisti- schen und einander zugeordneten Elementen einer „Strategie der taktischen

Anpassung" aufgebaut. Er akzeptiert zunächst Pretorias politischen An- satz, stellt aber Kriterien auf, die diesen erheblich ausweiten und an de- nen die Realisierung dieses Ansatzes gemessen und gegebenenfalls sein Scheitern erklärt werden soll. Damit wird er vom politischen Objekt zum Akteur. Zur Anerkennung der aufgestellten Kriterien appelliert er sodann an eine „common strategy" aller Homelands und bemüht sich um eine föderative Institutionalisierung der einmal gemeinsam erreichten Ziele.

Über die generelle Frage der Effektivitätseinschätzung kann nur so viel

gesagt werden, daß dieser Strategie nur dann Erfolgsaussichten eingeräumt werden können, wenn sie rigoros und ohne Abstriche durchgeführt wird.

Schwerwiegende Einschränkungen müssen möglicherweise insofern gemacht werden, als Chief -Minister Mangope heftiger afrikanischer Kritik begeg- net. Er sympathisiert zwar mit der radikalen Studentenorganisation SASO76, die tribalistisdien Tendenzen, die sich in seinem spezifischen Eintre- ten für das „separate development" und in dem mit einem Verhältnis von 48 : 24 sehr Chief-lastigen Parlament Bophuthatswanas zeigen, finden aber

wenig Verständnis77. Als Indiz muß die außerordentlich niedrige Wahlbe-

teiligung der Tswanas in den weißen Gebieten78 und die jüngste Kritik an seinem Regierungsstil79 gedeutet werden. Ob er unter diesen Umstän-

75 Seine Abneigung gegen einen "Black

superstate" ist bekannt. Vgl. RDM. 20. 10. 1972. The Star. W. 23. 9. 1972, S. 7 und 3. 2. 1973, S. 12. Einer Föderation für die Zeit nach Erlangung der Unabhängigkeit stimmt er jedoch zu. RDM. 8. und 9. 11. 1973. Dem steht auch sein unmittelbares Interesse an einer engeren Zusammenar- beit mit dem benachbarten Botswana nicht im Wege. Vgl. dazu: Will Bophuthatswana join Botswana? Munger Africana Library- Notes. IV. 1973/1974, 20 (August 1973). California Institute of Technology. Pasa- dena. 40 S.

76 RDM. 31. 7. 1973, S. 11. The Star. W. 31. 3. 1973, S. 7.

77 Vgl. The Star. W. 1. 7. 1972, S. 11. - RDM. 28. 6. 1972, S. 14. - The Star. W. 26. 8. 1972, S. 14.

78 Im Gebiet von Johannesburg lag sie unter 10°/o. The Star. W. 24. 2. 1973, S. 13.

79 Mitglieder der eigenen Partei be- schuldigten ihn, politische Gegner polizei- lich verfolgen zu lassen und eigenmächtig einen "Bophuthatswana Development Fund" eingerichtet zu haben. The Star. W. 16. 3. 1974, S. 5.

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den genügend Gefolgschaft unter den Tswanas, besonders unter jenen außerhalb des Homelands findet, erscheint fraglich. Es wäre aber eine er- ste Voraussetzung für das Gelingen seiner Strategie. Eine zweite ist der Widerhall seiner Solidarisierungsappelle an alle Homeland-Politiker. Auch hier erscheint - angesichts der Haltung Matanzimas - eine eher pessimi- stische Grundeinschätzung angebracht.

3. Zur politischen Strategie von Chief Gatsha Buthelezi

3.1 Butbelezis Zielsetzung

Im Unterschied zu Matanzima und Mangope hat der „Chief Councillor" der „Kwa Zulu Legislative Assembly"80, Gatsha Buthelezi, die Politik der „getrennten Entwicklung" nie akzeptiert. Im Gegenteil, er hat es Jahre hindurch abgelehnt, im Rahmen dieser Politik mit Pretoria zusammenzu- arbeiten, weil nach seiner Auffassung die Schwarzen ein Lebensrecht und ein Recht zu politischer Betätigung in ganz Südafrika haben und nicht auf ein kleines Territorium zurückgedrängt werden dürfen81. Mit diesem Stand- punkt hat er sich seit eh und je zu einem „Systemwechsel" als politischer Zielsetzung bekannt.

Erst im Jahre 1970 hat er zusammen mit einer Versammlung der wich- tigsten Zulu-Chiefs Grundelemente der Politik der „getrennten Entwick- lung" übernommen, in der Erkenntnis, daß nur eine Kooperation ihnen wirtschaftliche und politische Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen würde. Seitdem betrachtet Buthelezi die Politik der „getrennten Entwicklung" als „a platform from which to demand füll human rights for my people, the Zulu people - and füll human dignity"82. Dieses Bewußtsein der eigenen Würde und die Erfahrung ihrer Anerkennung durch andere Völker ist da- bei von besonderer Wichtigkeit für ein Volk, das ein Jahrhundert der Un- terdrückung durchgemacht hat. Buthelezi will diese Selbstachtung und die- ses Selbstbewußtsein seinem Volk zurückerobern und es dadurch zur Gleich- berechtigung mit den Weißen führen83.

In der „getrennten Entwicklung" sieht er außerdem die Möglichkeit einer einheitlichen politischen Willensbildung und Willensäußerung. Erst ein selbstbewußtes und geeintes Volk wäre in der Lage, mit einer Stimme, auf gleicher Ebene und aus einer Position der Stärke mit den Weißen zu verhandeln84. Mit der Zustimmung zur Errichtung einer „Zulu Territorial

80 Kwa Zulu, das den Zulus reservierte

„Homeland", besteht aus 188 Landstücken. Hansard (Republic of South Africa). 1973, vol. XVIII. Questions and Replies, col. 995 (12. 6. 1973). Die "de jure"-Bevölke- rung beträgt 4 026 058, die "de facto"- Zahlen belaufen sidi auf 2 134951. Nähe- res in: Horrell, M., a.a.O. (Note 59).

81 Vgl. Buthelezi: The Past and Fu- ture of the Zulu people. Munger Africana

Library Notes. II. 1971/1972, 10. (Januar 1972), S. 7. - RDM. 10. 6. 1970.

82 In einem Interview mit John Mar- cum. In: Center on international Race Re- lations. Newsletter. Fall 1971. University of Denver.

83 "End this master-servant relation- ship" in: RDM. 2. 7. 1971.

84 "We should establish Zulu solidar- ity as 4 250 000 people, so that we can speak with one voice." RDM. 4. 4. 1972.

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Authority"85, dem ersten Schritt des „separate development", hat Chief Buthelezi seine ursprüngliche politische Zielsetzung aber keineswegs aufge- geben, jedoch einer nicht unbedeutenden Modifizierung unterzogen. Sein heutiges Modell für eine langfristige Verwirklichung eines Systemwechsels ist die Föderation86; in ihr sieht er die einzige Möglichkeit eines Ausgleichs zwischen Schwarz und Weiß und einer nicht-militärischen Konfliktlösung. Deshalb gilt ihr seine politische Strategie. Unter einer „Federal Union of Autonomous States in Southern Africa" versteht er einen Zusammenschluß verschiedener autonomer schwarzer, weißer und gemischt-rassischer Staa- ten zu einer losen Föderation unter einer nur mit den notwendigsten Kom- petenzen ausgestatteten Zentralregierung. Im Einzelnen spricht er von einer Aufgliederung Südafrikas in verschiedene autonome Staaten; in eini- gen von ihnen komme den schwarzen Interessen, in anderen den weißen Interessen der Vorrang zu; eine dritte Kategorie solle „Federal Area" sein und multinationer Kontrolle unterstehen. All diese Staaten sollen nur im übergreifenden nationalen Interesse gewisse Kompetenzen an eine Bundes- behörde abtreten; dazu würden folgende Bereiche gehören: Einwanderung, Grenzsicherung, Währungs- und Münzwesen, Staatsangehörigkeit des Bun- des, Verteidigung und Sicherheit (außer in Fragen, die nur einen Bundes- staat betreffen), die Befugnis, den Notstand auszurufen, Post- und Fern- meldewesen, Außenkreditwesen, allgemeine Bankenaufsicht.

Alle anderen Bereiche fallen in die Zuständigkeit der einzelnen Mit- gliedstaaten. Jetzt bestehende „Influx Control-Regelungen"87 sollen er- setzt werden durch zwischenstaatliche Abmachungen, die über Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse befinden.

Verwirrend ist in diesem Konzept, daß der Bundesbehörde wirtschafts- und außenhandelspolitische sowie generell außenpolitische Kompetenzen nicht zugesprochen werden. Wenn diese Auslassung beabsichtigt ist, könnte man darin nur ein sehr weites Entgegenkommen gegenüber den weißen Wirtschaftsinteressen und eine fahrlässige Unterschätzung der Bedeutung wirtschaftspolitischer Entscheidungen und Planungen erblicken. Als ähnlich problematisch muß man den Passus ansehen, der die Machtverteilung inner- halb des Bundesparlamentes anspricht; Buthelezi möchte diese zentrale Frage vorerst vertagen und der Zentralbehörde nur sehr beschränkte Voll- machten einräumen, vergleichbar -mit denen der Europäischen Kommission. Diese Zwischenlösung ist aber aus verschiedenen Gründen fragwürdig: erstens erscheint das Brüsseler Modell nur funktionsfähig, wenn alle Part- ner einen vergleichbaren wirtschaftlichen Entwicklungsstand erreicht ha- ben; zweitens ist nur dann eine gleichmäßige wirtschaftliche Entwicklung

85 Proclamation No. 139 vom 22. 5. 1970. Vgl. A Survey of Race Relations in South Africa. 1970. Johannesburg 1971. S. 141-144.

86 Buthelezi: White and Black Na- tionalism, Ethnicity and the Future of the Homelands. Johannesburg, South African Institute of Race Relations, 1974, 21 S. - Eine gekürzte deutsche Version in: Inter-

nationales Afrikaforum, X. 2/3 (Februar/ März 1974), S. 118 ff. Diese Vorstellungen sind der südafrikanischen Regierung im Jahre 1972 in einem Memorandum über- reicht worden.

87 d. h. die gesetzlichen Maßnahmen zur Abwehr des schwarzen Zustroms in die weißen Industriezentren.

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und politische Gleichberechtigung aller Partner garantiert, wenn diese von allen intendiert und entsprechend in den übergeordneten Organen institu- tionell und machtpolitisch verankert sind. Außerdem fällt auf, daß Buthe- lezi nicht auf dem Recht der freien Wahl des Wohnortes und des Arbeits- platzes besteht. Dem liegt zwar eine realistische Einschätzung der Grenzen der weißen Kompromißbereitschaft zugrunde; ob diese Lösung aber den schwarzen Mitgliedstaaten politisch akzeptabel sein kann, muß bezweifelt werden.

Diese Einwände drängen den Schluß auf, daß Buthelezi einer machtpo- litischen Auseinandersetzung mit den Weißen ausweichen und den leich- teren Weg der Kompromißbereitschaft beschreiten will; daß er die Ergeb- nisse der weißen Apartheidpolitik de facto zementiert und die alten Ideale des ANC und PAC, wie der inhaftierte Nelson Mandela sie verkörpert88, verrät. Dieser Eindruck ist jedoch falsch; denn der skizzierte Föderations- plan ist eingebettet in eine konkrete Politik, deren Kernpunkt eine sehr umfangreiche Landforderung darstellt89. Und diese bildet wiederum den versteckten Kern des Föderationsschemas. Wenngleich Buthelezi Fragen der Grenzziehung ausdrücklich einer aus allen Betroffenen zusammenge- setzten Kommission überläßt, formuliert er „by way of illustration", man könne historische Kriterien zugrunde legen und „in the same hypothetical sense it might be suggested that Kwa Zulu should, historically speaking, include the whole of the territory of present-day Natal. But at the very least then it can be suggested that such a territory should cover the areas over which King Cetshwayo ruled before the Zulu War of 1879"90.

Eine so großzügige territoriale Regelung, bei den anderen Homelands in ähnlicher Weise angesetzt, würde die weiße Machtbasis aber ganz erheb- lich schwächen und umgekehrt den Homelands die Basis für eine wirt- schaftliche Lebensfähigkeit schaffen. Dieses Postulat ist daher für Buthelezi eine „Conditio sine qua non"91 und nimmt seiner Politik jeden Makel des Verrates. Die Modifizierung des ursprünglichen Ideals besteht darin, daß er die Fixierung fester Grenzen in Südafrika und die Schaffung von „Stammesgebieten" akzeptiert, jedoch unter dem Vorbehalt, daß den Afri- kanern damit die Möglichkeit der politischen Einflußnahme auf ganz Süd- afrika nidit genommen wird, daß diese vielmehr eine institutionelle Ab- sicherung erfährt. Als Basis für dieses Mitspracherecht muß realpolitisch ein starkes „Stammland" angesehen werden, eine solche Stärkung hätte Buthelezi in seinem Föderationsplan erreicht.

88 Zum "African National Congress" und zum "Pan Africanist Congress" vgl. Richard Gibson, African Liberation Move- ments. London 1972, S. 38-76, 81-105. - Edward Feit, African Opposition in South Africa. Stanford 1967.

89 Buthelezi lehnt den "Land-Consoh- dation-Plan" der Regierung ab. The Star. W. 20. 1. 1973, S. 5. Ebenso lehnt er die Landgesetzgebung von 1936 als Grundlage für eine Aufteilung des Landes ab. The

Star. W. 30. 3. 1974, S. 9. Seine Regierung fordert in einem Memorandum die Einbe- ziehung des Industriezentrums Richards Bay, weiterer 16 weißer Städte und ande- rer Gebiete. The Star. W. 20. 1. 1973, S. 5. Vgl. Horrell, M., a.a.O. (Note 59), S. 17 bis 28.

90 White and Black Nationalism, Ethni- city and the Future of the Homelands, S. 16-17.

91 Vgl. RDM. 22. 4. 1972.

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3.2 Buthelezis politische Strategie

Zur Erreichung seiner langfristigen politischen Zielsetzung sieht sich Buthe- lezi auf einen strukturellen Rahmen, nämlich die Politik des „separate development" verwiesen, den er prinzipiell ablehnt92, den er aber durch eine rigorose Ausschöpfung aller in ihm enthaltenen Möglichkeiten zu einer Waffe in der eigenen Hand zu machen trachtet, d. h. er erfüllt seinerseits alle Verpflichtungen dieser Politik93 und zwingt damit Pretoria zur Ein- haltung aller gemachten oder notwendig aus der einmal eingeschlagenen Politik folgenden Zusagen. Diese Taktik Buthelezis ist zu Recht als „Stra- tegie der Anpassung" zu charakterisieren.

Im Einzelnen versichert Buthelezi Pretoria der loyalen Zusammenarbeit, füllt diese auch durch die Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben aus. Andererseits aber verlangt er von der weißen Regierung die Erfüllung ihrer Pflichten, d. h. die Konsolidierung seines Territoriums zu einem ein- zigen Block mit festen, international anerkannten Grenzen94; eine wirt- schaftlich/industrielle Entwicklung seines Landes, die zusammen mit der Konsolidierung überhaupt erst die Voraussetzungen für die Existenz und das Überleben eines unabhängigen Kwa Zulu abgeben würde95. Dazu aber müßte wesentlich mehr gehören als die Einbeziehung der Industrie- und Hafenanlagen von Richards Bay96.

Weiterhin fordert er die Übertragung aller Kompetenzen, die ein „seif- government" ausmachen, das Recht auf Selbstverteidigung97, die Aufnah- me politischer, wirtschaftlicher und militärischer Beziehungen mit dem Ausland98, die freie Organisation des Bildungswesens einschließlich der

92 Jede offizielle Erklärung bringt die- se Ablehnung zum Ausdruck. Die schärfste Formulierung war vermutlidi: "The policy of separate development is something we are operating in at the point of a gun." Proceedings of Conference towards com-

prehensive development in Zululand. In- stitute for social researdi. University of Natal. Durban. 9.- 11. 2. 1972, S. 21 (un- veröffentlicht).

93 Vgl. u. a. seine Erklärung nach ei- nem Gespräch mit PM Vorster: "Although we may have reservations about the phi- losophy behind the separate development experiment, we as Zulus are determined to

give him our füll co-operation in carrying out this policy." The Star. 7. 7. 1971. Vgl. The Star. 12. 6. 1970.

94 So ausdrücklich auf dem Black- White Summit. NZZ. 20. 3. 1974. Vgl. eine Er-

klärung, in der er vor jeder Unabhängig- keitsverhandlung schriftlich fixierte Gren- zen, Kontrolle über die Küste und über territoriale Hoheitsgewässer verlangt. The Star. W. 30. 3. 1974, S. 9.

95 Er verlangt z. B. die Errichtung so-

genannter "industrial growth points" nicht an den Grenzen, sondern in seinem Home-

land. South African Financial Gazette (Jo- hannesburg), 23. 6. 1972, S. 2.

96 Er spricht oft von "a fair share"; er meint damit "a share of the wealth which we have helped to produce" (The Star. 14. 9. 1971) und politische Rechte: "The salvation of the country will come about if all the people of the country share the wealth of their country; if they share in determining their future. All race groups, even the minority groups like the Asians, must have equal share in determining the future and having a say in the country." (Africa, London, Nr. 18 (Februar 1973), S. 15).

97 White and Black Nationalism, Eth- nicity and the Future of the Homelands, S. 19-20. Vgl. RDM. 1. 7. 1971.

98 Ausländische Direktinvestitionen ohne Kontrollmöglichkeit durch Pretoria (RDM. 16. 2. 1973), kulturelle Austausch- programme (The Past and Future of the Zulu People, S. 16-17) und selbst die Mög- lichkeit, die Hilfe kommunistischer Staaten in Anspruch zu nehmen (Sunday Express. Johannesburg. 19. 9. 1971) sind für ihn selbstverständliche Forderungen.

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Zulu-Universität", die alleinige Zuständigkeit für die wirtschaftliche Ent- wicklungsplanung100. Hierzu würde ebenfalls das Recht gehören, mit den Politikern anderer Homelands politische Absprachen zu treffen und den außerhalb ihrer Homelands arbeitenden Zulus eine politische Repräsentanz in der eigenen gesetzgebenden Körperschaft einzuräumen, sowie ihre Inter- essen gegenüber den Arbeitgebern in den weißen Gebieten von Amts we- gen zu vertreten101.

Petoria ist durch diese „Strategie der taktischen Anpassung"' in ein unbequemes Dilemma gedrängt worden. Die Erfüllung der genannten For- derungen stellt eine ökonomische und politische Überforderung dar. Buthe- lezi kann sie aber im Namen der Politik der „getrennten Entwicklung" postulieren. Er testet damit die Ernsthaftigkeit der weißen Politiker und ihren Anspruch vor den Augen der Weltöffentlichkeit. Und das ist seine Stärke. Wie hoch diese anzusetzen ist, wird in der gegensätzlichen Position deutlich, die der südafrikanische Außenminister und der Premierminister vertreten. Dr. Muller ist wohl zu Recht der Auffassung, daß die gesam- ten außenpolitischen Beziehungen Südafrikas abhängen von einem Erfolg der Politik der „getrennten Entwicklung", d. h. von der Entlassung der Homelands in die Unabhängigkeit102. Regierungschef Vorster vertritt da- gegen den Standpunkt, wenn bestimmte Homelands sich weigerten, die Unabhängigkeit unter den angebotenen Bedingungen zu akzeptieren, soll- ten sie in ihrem einmal erreichten politischen Status „eingefroren" wer- den103. Er liefert damit Buthelezi geradezu die Waffen, die dieser braucht, nämlich die historisch verankerte Alternativforderung: entweder mehr Land (und Unabhängigkeit) oder die Rückgabe der 1936 mit Hinweis auf das Landangebot entzogenen politischen Rechte im Kapstädter Parlament104.

Dasselbe Dilemma zeigt sich in kleinerem Rahmen dort, wo Buthelezi erfolgreich auf der Durchsetzung konkreter Forderungen besteht. So hat seine Regierung es abgelehnt, einen Amtseid auf die südafrikanische Re- gierung abzulegen; statt dessen hat sie eine Eidesformel verabschiedet, die sich an den südafrikanischen Staatspräsidenten und an den König der Zu- lus wendet105. Außerdem hat das Kabinett von Kwa Zulu die Einführung des Englischen als Unterrichtssprache in den Grundschulen von „Standard III" an trotz eines südafrikanischen Ultimatums erreicht106. Von noch

99 The Star. W. 17. 2. 1973, S. 5. 100 Vgl. die Forderung nach einer „Zu-

lu Development Corporation". Center on international Race Relations. Newsletter. Fall 1971, University of Denver.

101 The Star und RDM. 12. 6. 1970. RDM. 19. 7. 1971, S. 3.

102 Hansard (RSA) 1969, vol. XIII. col. 5450 (7. 5. 1969).

103 Hansard (RSA) 1973, vol. XI. col. 4995 (25. 4. 1973).

104 Buthelezi hat diese Alternative auf dem Black- White Summit am 6. 3. 1974 vorgebracht. NZZ. 20. 3. 1974.

105 Folgende Formel wurde abgelehnt: "I do swear that I shall be loyal and faith-

ful to the Kwa Zulu Legislative Assembly, its administration and to the Government of the Republic of South Africa, and that I will respect all laws applicable in the area of the Kwa Zulu Legislative Assem- bly ..." Sie wurde ersetzt durch: "I do swear that I shall respect and honour the State President and the Paramount Chief and that I shall be loyal and faithful to the Kwa Zulu Legislative Assembly, and its administration and that I will respect all the laws applicable in the area of the Kwa Zulu Legislative Assembly . . ." The Star. W. 22. 1. 1972, S. 9.

106 Vgl. A Survey of Race Relations in South Africa. 1972, S. 351-352.

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größerer Bedeutung dürfte sein, daß Buthelezi über seinen „Minister for Community Affairs", Diadia, in Streiks und Tarifverhandlungen eingreift, ebenfalls nicht ohne Erfolg107.

Die zweite Stufe seiner Strategie ist der Versuch, die oben genannten Forderungen durch ein gemeinsames Vorgehen aller Homelands und aller Nichtweißen zu erzwingen. Er appelliert an die Regierungschefs aller Homelands108 und an die Vertreter der Mischlinge sowie der Inder109, er appelliert ebenso an die schwarzen Wanderarbeiter in den weißen Gebie- ten110, tribalistische bzw. rassische Barrieren zu überwinden und zu einer einheitlichen politischen Willensbildung und Willensbekundung in den Grundfragen ihres Befreiungskampfes zu finden. Er wird nicht müde zu betonen, daß die Weißen sie nur dann nicht mehr überhören können, wenn sie mit einer Stimme sprechen111.

Buthelezi unterstreicht diesen Appell an die Einheit durch seinen seit 1972 ständig wiederholten Vorschlag, die Zusammenarbeit der Homelands in einer Föderation zu institutionalisieren112. Eine Föderation von Kwa Zulu und der Transkei wäre ein erster Schritt auf dem Wege zu einer alle unabhängigen Homelands, dann auch die BLS-Staaten und schließlich ganz Südafrika umfassenden Verbindung118. Auch in diesem Bereich ist Buthe- lezis Bemühen nicht ohne Ergebnis geblieben: der „Black Summit" von Umtata im November 1973, bei dem die Homelands sich auf eine gemein- same Politik in einigen Grundfragen einigten114, und der „Black- White

107 Zunächst hat Buthelezi an alle afri- kanischen Arbeiter appelliert, sich nicht als Streikbrecher in dem ALUSAF-Arbeits- kampf zu betätigen. The Observer, 1. 4. 1973. Dann hat sein "Minister for Com- munity Affairs", Diadia, verlangt, daß "Labour Bureaus" in Kwa Zulu nur mit sei- ner Genehmigung Arbeitskräfte an das ALUSAF-Unternehmen vermitteln dürften. The Star. W. 31. 3. 1973, S. 2. Im Januar 1974 hat Dladla einen Protestmarsch von Streikern zu den Fabriktoren einer Textil- fabrik angeführt und bessere Löhne aus-

gehandelt. Financial Mail (Johannesburg), Vol. LL, 4 (25. 1. 1974), S. 244. - Vol. LIL, 6 (10. 5. 1974), S. 538-542).

108 Vgl. ARB. PSCS. IX. 8 (15. 9.

1972), S. 2566-2567, wo an mehreren Stellen diese Appelle und entsprechende Verhandlungen Buthelezis mit Politikern der Transkei, Gazankulus, Lebowas und der Ciskei zitiert werden.

109 The Star. W. 2. 12. 1972, S. 9. -

Vgl. X-Ray. (London), Vol. III. 7 (April 1973), S. 3.

110 The Star. W. 12. 8. 1972, S. 13. 111 "Unless Blacks of all ethnic groups

adopt a common strategy, there is no fu- ture for us under these policies . . . It is, therefore, vital for the sake of our eco- nomic and political future in South Africa

to strengthen the ties that bind us together as Black people." RDM. 9. 8. 1972, S. 1. "We have no doubt that once that stage is reached, we will be in a position to speak to White South Africans as equals, and our combined voice will then have reached such a volume that they will no

longer be able to ignore our voice about our rights and our future." RDM. 4. 4. 1972. _ Vgl. RDM. 14. 8. 1972, S. 1. -

The Sunday Express. 19. 9. 1971. - The Star. W. 12. 8. 1972, S. 13.

112 The Star. W. 12. 8. 1972, S. 13. Weitere wichtige Etappen dieser Willens-

bekundung waren der "Black Summit" und zwei weitere Kongresse East London und Bloemfontein im November 1973. Vgl. ARB. PSCS. X. 11 (15. 12. 1973), S. 3050 bis 3051. Agence France Presse. Africa. No. 2029, S. 32-34.

113 Vgl. A Survey of Race Relations in South Africa, 1973. S. 163. Zur Einbe- ziehung der BLS-Staaten: RDM. 4. 4. 1972.

114 Am 8. 11. 1973 fand in der Haupt- stadt der Transkei, Umtata, ein erstes Tref- fen aller Homeland-Leader statt. Dem Ver- nehmen nach einigte man sich prinzipiell auf eine Föderation der Homelands nach Erlangung der Unabhängigkeit. ARB. PSCS. X. 11 (15. 12. 1973), S. 3049-3050.

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Summit" vom 6. 3. 1974 in Pretoria, der ihnen zum ersten Mal Gelegen- heit gab, der weißen Regierung vereint gegenüberzutreten115, waren prin- zipiell eine Aufhebung des „separate development" und eine Demonstra- tion der beginnenden Stärke einer „Black Unity".

33 Kritische Anmerkungen

Buthelezis politische Strategie zur Durchsetzung eines „Systemwechsels" ist eine aufeinander abgestimmte Doppelstrategie der Anpassung und der Solidarisierung. Er hat sich zu ihr nicht aus sachinternen Erwägungen ent- schlossen, vielmehr hat Pretoria ihn zur Kooperation gezwungen. Daß er daraus eine Doppelstrategie entwickelt hat, drängte sich unter den gegebe- nen Bedingungen schlichtweg auf.

Eine Strategie der taktischen Anpassung kann einflußreich sein, wenn sie öffentlichkeitswirksam angelegt ist. Südafrika ist mehr als andere Län- der auf eine internationale Image- Verbesserung angewiesen; die Möglich- keit politischer und eventuell wirtschaftlicher Pressionen der Vereinten Nationen und des Westens hängt wie ein Damoklesschwert über den Wei- ßen; die vorsichtigen Öffnungsversuche zum schwarzen Norden und das Versprechen, die Homelands in Erfüllung des Selbstbestimmungsrechtes der Schwarzen zur Unabhängigkeit zu führen, sind ein Ergebnis dieses Druckes der öffentlichen Meinung. Buthelezi baut auf dieser Schwäche Pretorias auf und läßt keine Gelegenheit aus, der Weltöffentlichkeit die Situation und die Aussichten der Afrikaner im Rahmen der „getrennten Entwick- lung" zu schildern. Seine Reisen in die USA (1971, 1973), nach Europa (1972), nach Tanzania und Kenia (1973), nach Malawi (1972) und zur OAU (1973) haben vornehmlich diesem Ziel gedient.

Eine auf Systemwechsel ausgerichtete Strategie der Anpassung erfordert aber auch den konsequenten inneren Ausbau der Homelands und die ex- terne Unterstützung der Homeland-Politiker. Unter internem Ausbau ist hier unter anderem die Schaffung politischer Strukturen zu verstehen: die progressive Erfassung der Bevölkerung durch politische und gewerkschaft- liche Organisationsformen; ihre Politisierung durch Partei- und Gewerk- schaftskader sowie durch geeignete Publikationsorgane; die Heranbildung eines effizienten Administrationsstabes usw. Externe Unterstützung auf dem ökonomischen Sektor umfaßt Auslandsinvestitionen und Anleihen, die unabhängig von Pretoria durchgeführt würden; politische Unterstüt- zung ist in jeder Form von Auslandskontakten zu erblicken und in der Weiterentwicklung des negativen Südafrikabildes in der Öffentlichkeit. Audi die Befreiungsbewegungen sind in ihrer Bedeutung nicht zu unter- schätzen, insofern auch militärischer Druck Emanzipationseffekte auslösen kann.

Hier sind allerdings kritische Fragen angebracht: sind ausländische Un- ternehmen bei der gegenwärtigen politischen und infrastrukturellen Situa-

115 Vgl. NZZ. 20. 3. 1974. - ARB. PSCS. XI. 3 (15. 4. 1974), S. 3168-3169.

The Star. W. 9. 3. 1974, S. 1.

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tion von Kwa Zulu bereit, dort zu investieren? Ist es Buthelezi möglich, unter Umgehung des offiziellen südafrikanischen Investitionssytems116 fremde Hilfe in sein Land zu ziehen und - was für den politischen Eman- zipationsprozeß entscheidend sein dürfte - hat er dies je ernsthaft ver- sucht? Hat er außerdem Vorstellungen entwickelt, wie die unabhängigen Staaten Afrikas den Schwarzen Südafrikas Unterstützung gewähren kön- nen117? Sind ernsthafte Anstrengungen zu einem parteipolitischen Aufbau unternommen worden?

Diese Fragen müssen negativ beantwortet werden, sieht man von den Bemühungen um gewerkschaftliche Organisationsformen ab. Diese Nega- tiva können nicht unbesehen Buthelezi zur Last gelegt werden. Zumindest die Fragen zur ökonomischen Entwicklung übersteigen in den gegenwärti- gen Machtstrukturen seine Kompetenzen. Deshalb wirkt sich aber der in ihnen angesprochene Sachverhalt nicht minder systemstabilisierend aus.

Die „Strategie der Solidarisierung" ist umfassend im Sinne einer Er- fassung aller „Nichtweißen"; sie ist ferner geschickt auf die „Strategie der Anpassung" hingeordnet, indem sie alle Postulate der Angesprochenen aufgreift und ihre Verwirklichung im Namen der offiziellen Politik for- dert. Mehr noch als die Strategie der Anpassung erscheint sie als einzig mögliche und einzig wirksame Taktik. Ihre Erfolgschancen hängen jedoch von der Entschiedenheit ab, mit der sie durchgesetzt wird und von der Integrationskraft, die sie auf alle politisch relevanten Kräfte innerhalb der schwarzen Gesellschaft, insbesondere auf die Studenten ausübt118. Di- vergierende Interessen nicht-weißer Gruppen dürften sich als Handicap erweisen; so ist mit einer ernsthaften Solidarisierung der Mischlinge und Inder kaum zu rechnen. Außerdem wirken sich Rivalitäten, traditionelle Feindschaften und die Angst kleinerer Stämme vor größeren hemmend aus119.

Beide Strategieansätze sind auf die Erreichung des politischen Langzeit- zieles, des in einer Föderation institutionalisierten Systemwechsels, hinge- ordet. Dieses ist jedoch - und damit greift die Untersuchung über Buthe- lezi hinaus und erlangt prinzipielle Bedeutung - bei den asymmetrischen Konfliktstrukturen in Südafrika und bei dem konkreten Konfliktverhalten der Kontrahenten (absolut gesetzter Oberlebenswille der Weißen und Ziel- divergenz der Schwarzen) nicht erreichbar. Greifbar erscheint nur das Zwischenziel, eine Föderation der Bantustans.

116 Pretoria gestattet ausländische In- vestitionen in den Homelands nur über ein "agency System", d. h. über die sogenannte "Bantu Investment Corporation".

117 Buthelezi hat selbst zugegeben, daß er solche Versuche bisher nicht unternom- men habe und Vorstellungen über afrika- nische Hilfe nicht besitze. The Past and Future of the Zulu People, S. 18 ff.

118 Die SASO ist in dieser Frage ge- spalten, wie die Entlassung des damaligen Präsidenten Temba Sono gezeigt hat. The Star. W. 8. 7. 1972, S. 9.

119 Vgl. die Auseinandersetzungen zwi- schen Xhosa und Basotho, die im März und April 1974 32 Tote forderten.

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4. Zusammenfassende Betrachtung

Als Ergebnis dieses Überblicks über die Politik der drei genannten Politi- ker kann festgehalten werden:

1. Es bestehen erhebliche Differenzen in der politischen Zielsetzung. Nur Buthelezi tritt für einen „Systemwechsel", eine Mehrheitsregierung in Süd- afrika, ein, während Matanzima und Mangope sich mit einer Systemände- rung in dem Sinne begnügen, daß ihrer „national unit" erheblich mehr Land, mehr Regierungskompetenzen und ein größerer Anteil am wirt- schaftlichen Reichtum Südafrikas zugestanden werden müssen. Den Anspruch auf politische Rechte im ganzen Territorium der Republik Südafrika ha- ben beide abgelegt. Sie glauben ferner an die Politik der „getrennten Ent- wicklung" als Konfliktlösungsmodell und sehen in einer schwarzen Föde- ration ein Mittel zur Durchsetzung ihrer „nationalen" Belange.

Buthelezi hingegen hält den Anspruch der Schwarzen auf Beteiligung an der politischen und wirtschaftlichen Macht proportional zu ihrem Be- völkerungsanteil aufrecht, lehnt deshalb das „separate development" ent- schieden ab und versucht, über eine Föderation aller Staaten seine Vor- stellungen von der „common society" durchzusetzen.

Aus dieser Zieldivergenz erwächst die grundlegende Frage, ob eine ge- meinsame Strategie, die nicht einer einheitlichen Seisetzung zugeordnet ist, überhaupt effektiv sein kann. Die Antwort muß negativ ausfallen; denn die Strategieansätze werden inhaltlich von der Zielsetzung determi- niert. Tribalistische oder rassische Ausschließlichkeitsprinzipien in der Ziel- setzung Mangopes und Matanzimas schließen nicht nur einander, sie schlie- ßen auch Buthelezis umfassenderen Ansatz aus. Deshalb lassen sie eine gemeiname Strategie nur in Minimalforderungen zu und besiegeln damit ihre Ineffizienz. Außerdem werden Strategien auch strukturell von ihrer zugeordneten Zielsetzung determiniert, d. h. sie müssen möglichst adäquat und umfassend auf diese ausgerichtet sein, sowohl schwerpunktmäßig als in der Zuordnung der verschiedenen Zwischenziiele. Im gegebenen Fall kann davon aber keine Rede sein, wegen des unterschiedlichen Stellenwer- tes in der jeweiligen Strategie ist nicht einmal die zentrale Forderung, das Junktim von Land und Unabhängigkeit, durchgehend und seiner Bedeu- tung entsprechend gewahrt.

Eine zweite Frage betrifft die genannten Politiker selbst: ist ihnen be- wußt, daß sie verschiedene, unvereinbare Ziele verfolgen? Wenn sie darum wissen, ist es um so erstaunlicher, daß sie dennoch so großen Wert auf ein gemeinsames Vorgehen legen. Die Erklärung dürfte in dem geringen poli- tischen Spielraum liegen, der ihnen belassen ist, und in der Hoffnung, durch eine gemeinsame Strategie wenigstens einige Grundforderungen ver- wirklichen zu können. Sie kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß der angesprochene Erkenntnisprozeß und eine anschließende Willensbildung von größter Dringlichkeit sind.

2. Ungeachtet dieser grundlegenden Einwände haben die südafrikani- schen Homeland-Politiker einige gemeinsame Postulate aufgestellt und zu einer gemeinsamen Zielsetzung gefunden, die als „Verbesserung der Lebens-

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Bedingungen im Rahmen der Politik der getrennten Entwicklung" definiert werden kann. Sie enthält: 1. die uneingeschränkte Anerkennung des Selbst- bestimmungsrechtes; 2. die Konsolidierung der Homeland-Territorien zu wirtschaftlich lebensfähigen und in ihren Ausmaßen der Gesamtsituation Südafrikas angemessenen Blöcken mit festen, international anerkannten Grenzen; 3. eine den Kapazitäten Südafrikas angemessene wirtschaftliche Entwicklung der Homelands; 4. eine Föderation aller Homelands. - Ge- genüber der ursprünglichen Zielsetzung, der als Systemwechsel verstande- nen „majority rule", wie sie von ANC und PAC verfochten wurde und von Buthelezi noch heute verfochten wird, ist dies ein für die Zunkunft der Schwarzen in Südafrika potentiell entscheidender Rückschritt. Die In- tegration in das weiße Herrschaftssystem läßt auf absehbare Zeit allen- falls eine Systemänderung zu.

3. Um wenigstens das Minimalziel einer solchen Systemänderung er- reichen zu können, wäre zunächst ein gemeinsames, ultimatives Bestehen aller Homelands auf den oben genannten, bis ins Detail zu präzisierenden Postulaten, nötig. Matanzimas Verhalten hat diese Hoffnung in einem entscheidenden Punkt schon zur Utopie werden lassen. Man müßte sich außerdem über Forderungen hinaus auf gemeinsame Aktionen einigen und diese geschlossen durchführen. Auch hier erscheinen erhebliche Einwände der Art angebracht, wie sie Buthelezis weitergehendem politischen Ansatz gegenüber schon formuliert wurden.

Die anfänglich gestellte Frage, inwieweit man von den Homeland- Politikern einen Impuls für einen Systemwechsel in Südafrika erwarten kann, ist insofern negativ zu beantworten, da Zielsetzung und Strategie hinter den hierfür notwendigen Erfordernissen zurückbleiben. Es zeigen sich jedoch insofern positive Ansätze, als die Homeland-Politiker eine zu- nehmende Herausforderung Pretorias vor den Augen der Weltöffentlich- keit darstellen.

Summary

The article enquires to what extent the black politicians, recognized by the white regime in South Africa within the framework of the policy of separate development, can be regarded as potential factors for a (hange of the System (meant as transition to "majority rule").

It analyzes the political aims and strategy of three of the most important "Home- land" politicians, Matanzima, Mangope and Buthelezi and draws the conclusion that (1) there is a great divergence in aims among the politicians. Matanzima strives for a "black superstate" that is to be set up within the System of separate development beside the white South Africa with equal rights. Mangope works for a strengthening of his "natio- nal unit", likewise within the framework of white politics. Only Buthelezi flatly rejects the separate development and fights for a change of the system. (2) Even the adopted strategy has neither been conceived nor executed jointly. Therefore the political activi- ties of the Homeland leaders should not be regarded as having the potentiality of break- ing the system. At best it can be regarded as having the potentiality of changing the system.

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Resume

Cette etude cherche ä savoir si les hommes politiques noirs reconnus par le Systeme de do- mination blanche en Afrique du Sud dans le cadre du "developpement separe" peuvent etre consideres comme des facteurs potentiels d'un changement de Systeme (compris com- me une transition vers la "majority rule"). Elle analyse la fixation des buts et la Strategie politiques des trois hommes politiques indigenes les plus importants, Matanzima, Mangope et Butheleziy et en vient d conclure (1) quyil existe une notable divergence entre les buts de chacun. Matanzima aspire ä un "black superstate" qui, dans le Systeme du "separate development", doit figurer avec les memes droits ä cote de V Afrique du Sud blanche; Mangope travaille au renforcement de sa "national unit", egalement dans le cadre de la politique blanche; seul Buthelezi rejette globalement le "separate development" et lutte pour un changement de Systeme. (2) La Strategie qu'ils suivent n'est aussi ni concue en commun, ni menee en commun. C'est pourquoi Vessai politique des chefs indigenes ne peut etre considere comme une possibilite de faire sauter le Systeme, tout au plus de changer celui-ci.

HAMBURGER BEITRÄGE ZUR AFRIKA-KUNDE BAND 15:

KARL VORLAUFER

DAR ES SALAAM

Bevölkerung und Raum einer afrikanischen Großstadt unter dem Einfluß von

Urbanisierungs- und Mobilitätsprozessen

235 Seiten • 10 Luttbilder • zahlreiche Tabellen, Abbildungen und Karten DM 49.50

In der vorliegenden Arbeit werden am Beispiel einer ostafrikanischen Großstadt der

Vorgang und die sozio-ökonomischen Auswirkungen der Urbanisierung auswirtschafts-

und sozialgeographischer Perspektive untersucht. Während eines achtmonatigen Auf-

enthaltes in Tanzania konnte der Autor neben seinen Studien über die Genese, Struk-

tur und Entwicklungsmöglichkeiten zentralörtlicher Netze vor allem im Raum Dar-es-

Salaam die für die vorliegende Arbeit notwendigen Erhebungen durchführen.

Bezugsquelle: Afrika Verlag,, 8068 Pfaffenhofen/Ilm, Postfach 86

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