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Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Pforzheim - Hochschule für Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht - … grundlegend für Ihr Studium! Präsentation vom 25.09.2019, Prof. Dr. Susanne Schmidtmeier

Studien- und Prüfungsordnung · Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Pforzheim - Hochschule für Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht -… grundlegend für Ihr Studium!

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Studien- und Prüfungsordnung

der Hochschule Pforzheim- Hochschule für Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht -

… grundlegend für Ihr Studium!

Präsentation vom 25.09.2019, Prof. Dr. Susanne Schmidtmeier

Page 2: Studien- und Prüfungsordnung · Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Pforzheim - Hochschule für Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht -… grundlegend für Ihr Studium!

Studien- und Prüfungsordnung2

• Teilnahme am Online-TEST ist Pflicht

• Test muss bis zum 15.11. (Wintersemester) bzw. bis 15.04. (Sommersemester) bestanden sein

• Speicherung des Zertifikats wird empfohlen (Nachweis in Zweifelsfällen) – Zusendung des Zertifikats ist nicht erforderlich, Daten werden direkt aus System abgerufen

Vorab-Hinweis: StuPO Digital Onlinekurs

E-Learning-Plattform

Fakultätsübergreifende Lehrangebote

StuPOEinführung

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Studien- und Prüfungsordnung3

1. Einstieg

2. Studienaufbau

3. An- und Abmeldung zur Prüfung – Bestehen, Nichtbestehen

4. Anzahl der Prüfungsversuche, begrenzte Studienzeit

Gliederung

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Studien- und Prüfungsordnung4

Vorab: Die StuPO gilt für alle Studierenden der Hochschule! (§ 1 Abs. 1 und 2 StuPO)

StuPO Allgemeiner Teil:

Keine Kennzeichnung Geltung für alle Studiengänge

Kennzeichnung [Ba] Geltung nur für Bachelor-Studiengänge

Kennzeichnung [Ma] Geltung nur für Master-Studiengänge

StuPO Besonderer Teil:

Anlagen mit Veranstaltungen und Prüfungen für die einzelnen Studiengänge

StuPO im Internet finden Sie hier.

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Studien- und Prüfungsordnung5

Vorab: § 60 Elektronische Mitteilungen

(1) Das Ergebnis von Prüfungsleistungen kann auch elektronisch bekannt gegeben werden. Innerhalb der allgemeinen Vorlesungszeit gilt die Bekanntgabe einen Tag, nachdem die Ergebnisse für die Betroffene bzw. den Betroffenen abrufbar sind, als erfolgt. Erfolgt die Bekanntgabe außerhalb der allgemeinen Vorlesungszeit, so gilt die Bekanntmachung am zweiten Vorlesungstag als erfolgt.

(2) Auch sonstige Mitteilungen, Hinweise und Anfragen können elektronisch erfolgen. Sie sind an die der bzw. dem Studierenden durch die Hochschule zugewiesene E-Mail-Adresse zu richten. Am Tage, nachdem die elektronische Nachricht für die Studierende bzw. den Studierenden abrufbar war, gilt der Zugang als erfolgt. Die verbindliche Festlegung des Themas, der Prüfer und der genauen Daten der Thesis einschließlich der Entscheidung über eine Ausnahme von der Veröffentlichungspflicht (Entscheidung nach §§ 20; 21) kann in dieser Weise auf elektronischem Wege bekannt gegeben werden. Im Übrigen ist für belastende Verwaltungsakte der elektronische Weg ausgeschlossen, solange die bzw. der Studierende der Hochschule seine aktuelle Postanschrift bekannt gegeben hat.

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Studien- und Prüfungsordnung6

Vorab: Kommunikation

E-mail (Hochschulaccount) beachten!

Elektronische Prüfungsanmeldung und Notenbekanntgabe beachten!

Bei längeren Auslandsaufenthalten: Zustellungsbevollmächtigten bestellen. Formular im Internet: hier!

sonst: rechtliche Nachteile möglich!

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Studien- und Prüfungsordnung7

Gliederung

1. Einstieg –

transparent beschriebene Ziele (Studien-/Qualifikationsziele)

+ Inhalte

+ Arbeitsaufwand

= Klarheit für Prüfungen

2. Studienaufbau

3. An- und Abmeldung zur Prüfung – Bestehen, Nichtbestehen

4. Anzahl der Prüfungsversuche, begrenzte Studienzeit

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Studien- und Prüfungsordnung8

Studienziele (§ StuPO – Konkretisierung in

Studiengängen)

1. Das Studium an der Hochschule Pforzheim bereitet entsprechend den studiengangspezifischen Studienzielen durch wissenschaftlich fundierte und anwendungsbezogene Lehre auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern.

2. …Selbst- und Projektstudium…Referate … fachübergreifende / persönliche, soziale und methodische Kompetenzen vermittelnde Module

3. [Ma] Weiteres Ziel des Masterstudiums ist die Vertiefung, Erweiterung und/oder Spezialisierung bereits erworbener Kenntnisse aus dem Erststudium zur Vorbereitung auf Führungspositionen und auf herausragende Fachpositionen. Hierzu gehört insbesondere auch die Teilnahme an entsprechenden Forschungsprojekten.

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Studien- und Prüfungsordnung9

Qualifikationsziele der einzelnen Lehrveranstaltungen / Module

• Ein Beispiel:

„Die Studierenden beherrschen die Erfassung der wesentlichen

Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in seinem internen und

externen Rechnungswesen und verstehen ihre Bedeutung. Sie

können die Wirkungen der Geschäftsvorfälle auf die Bestandteile

des Jahresabschlusses und der internen Erfolgsrechnung

abschätzen.“

Veranstaltung: Buchführung, Modul: Grundlagen der ABWL I

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Studien- und Prüfungsordnung10

Qualifikationsziele als Grundlage der Prüfung

(§ 23 Abs. 1 StuPO)

„Mit der Prüfung wird festgestellt, ob die bzw. der Studierende

die Qualifikationsziele erreicht hat, die in der zugehörigen

Modul bzw. Lehrveranstaltungsbeschreibung definiert sind.“

Page 11: Studien- und Prüfungsordnung · Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Pforzheim - Hochschule für Gestaltung, Technik, Wirtschaft und Recht -… grundlegend für Ihr Studium!

Studien- und Prüfungsordnung11

Exkurs: Modulbeschreibungen im Internet /

Modulhandbücher Fakultät W&R

Enthalten pro Modul:

Kennziffer (auch) in der Überschrift

Level

Credits

SWS

Studiensemester „empfohlen“

Häufigkeit

Zugehörige Lehrveranstaltungen

Teilnahmevoraussetzungen

Prüfungsart/-dauer

Voraussetzung für die Vergabe von

Credits

Stellenwert der Modulnote für die

Endnote

Geplante Gruppengröße

Lehrsprache

Dauer des Moduls

Modulverantwortliche(r)

Dozenten/ Dozentinnen

Fachgebiet

Verwendbarkeit in anderen Modulen

/Studiengängen

Lehrform

Ziele

Inhalt(e)

Verbindung zu anderen Modulen

Workload

Literatur

Sonstiges

Schlagworte

Letzte Änderung

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Studien- und Prüfungsordnung12

Credits und studentischer Workload

• Je Credit: 30 Arbeitsstunden

• 30 Credits im Semester x 30 h = 900 h

• Credits laut StuPO/Veranst. x 30 = ø Arbeitszeit (h)/Veranst.

• Bestehend aus Kontaktzeiten + Vor- und Nachbereitung

• ca. 15 Wochen x Wochenstunden (SWS) = Kontaktzeit (SWS)

• Bei 4 SWS und 4 Credits:

ca. 60 SWS Kontaktzeit, 60 h Vor- und Nachbereitung

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Studien- und Prüfungsordnung13

Gliederung

1. Einstieg

2. Studienaufbau

3. An- und Abmeldung zur Prüfung – Bestehen, Nichtbestehen

4. Anzahl der Prüfungsversuche, begrenzte Studienzeit

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Studien- und Prüfungsordnung14

Studienaufbau Bachelor

1. Studienabschnitt 2. Studienabschnitt

1. Semester und

2. Semester (anteilig)

2. Semester (i.d.R. 5 CR)

3. bis 7. Semester

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Studien- und Prüfungsordnung15

Studienaufbau Bachelor

1. Studienabschnitt 2. Studienabschnitt

Vorprüfung Bachelorprüfung

Jeweils: Voraussetzungen beachten!!

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Studien- und Prüfungsordnung16

BWL Bachelor-Programme

Schlüsselqualifikationen

Praxis-

semester

Übergreifende

FachgebieteT

H

E

S

I

S

1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. 7. Sem.

Studiengang

Auslandsaufenthalt möglich

Primäres Mobilitätsfenster

Wirtschaftswissenschaftliche

Grundausbildung

– übergreifende Fachgebiete

Studiengang

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Studien- und Prüfungsordnung17

Auslandssemester

• Frühzeitig planen!

• Urlaubssemester (meist) möglich! (Info im FAQ hier)

• Learning-Agreement mit Studiendekan notwendig!

(Info zu Anrechnungsmöglichkeiten im FAQ hier)

• Informationen im Akademischen Auslandsamt einholen, dort

eventuell Finanzierungshilfen über Programme und Stipendien

möglich (Erasmus, DAAD) (Info AAA mit weit. Verknüpfungen hier)

• Zustellungsbevollmächtigter (Info im FAQ hier)

• Auslandshandbuch der Fakultät WuR auf der E-Learning-Plattform:

https://wrteam.hs-

pforzheim.de/websites/Partnerhochschulen/SitePages/Bewerbungs

formulare.aspx

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Studien- und Prüfungsordnung18

Prüfungsarten und andere wichtige Abkürzungen

CR Credit gemäß ECTS - System

PLH Prüfungsleistung Hausarbeit

PLK Prüfungsleistung Klausur

PLL Prüfungsleistung Laborarbeit

PLM Prüfungsleistung mündliche Prüfung

PLP Prüfungsleistung Projektarbeit

PLR Prüfungsleistung Referat

PLS Prüfungsleistung Studienarbeit

PLT Prüfungsleistung Thesis

PVL Prüfungsvorleistung

PVL-BVP Prüfungsvorleistung für die Bachelorvorprüfung

PVL-BP Prüfungsvorleistung für die Bachelorprüfung

PVL-MP Prüfungsvorleistung für die Masterprüfung

PVL-PLT Prüfungsvorleistung für die Thesis

PVL-MA Prüfungsvorleistung für mündliche Abschlussprüfung

STA1 erster Studienabschnitt

STA2 zweiter Studienabschnitt

SWS Semesterwochenstunde(n)

UPL Unbenotete Prüfungsleistung

WPF Wahlpflichtfach

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Studien- und Prüfungsordnung19

PVL / UPL und Anwesenheitspflicht

1. PVL (Prüfungsvorleistung)

Ohne bestandene Prüfungsvorleistung keine Note für die Veranstaltung

(Hauptleistung)! (Genauer: Der/die Studierende darf die eigentliche

Prüfungsleistung überhaupt nicht erbringen).

Solange die Studienzeitgrenzen eingehalten werden, gibt es für die PVL

keine Begrenzung der Versuche.

2. UPL (unbenotete Prüfungsleistung)

Eigenständige Prüfungsleistung – Studienzeitgrenzen sind zu beachten

Max. 3 Versuche

3. Bei bestimmten Prüfungsarten lt. StuPO , kann Anwesenheitspflicht als

PVL auferlegt werden (§ 11 Abs. 3 StuPO).

Wird zu Beginn des Semesters durch den Dozenten kommuniziert.

PVL nicht erbracht, wenn mehr als 20% unentschuldigte Fehltermine

In Verbindung mit einer verbindlichen Anmeldung kann die fehlende PVL zu

einer 5,0 der Hauptleistung führen.

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Studien- und Prüfungsordnung20

BWL – Bachelor-Programme

W_BBWL1_5: Studien- und Prüfungsplan für den ersten Studienabschnitt der betriebswirtschaftlichen Bachelor-Studiengänge ab Studienbeginn WS 2012/13 - PO5, für "Betriebswirtschaft/Ressourceneffizienz-Management" ab WS 2011/12

Module und Lehrveranstaltungen Modules and CoursesModul-/

LV-Nummer

Gesamt 1. Sem. 2. Sem. Prüfungsleistungen

LV- SWS Credits SWS Credits SWS Credits Prüfungs- Klausur-

Sprache1)

semester Prüfungsart 2) dauer in

Minuten

1. Allgemeine Handlungskompetenz General Skills and Competencies SIC1100 3 5

Sozial- und Methodenkompetenz Social and Methodical Competencies SIC1011 D 2 3 2 3 1. UPL

Nachweis der Sprachkompetenz Englisch B2 im hochsschuleigenen Test4) English B2 according to university test SIC1102 E 2. UPL

Belegung englischsprachiger Veranstaltungen im Umfang von mind. 12 ECTS5) Successful completion of 12 ECTS in courses taught in English SIC1103 E bis 6.Nachweis aus Prüfungsleistungen

der 1. und 2. Studienphase

Interkulturelle Kompetenz (2. Studienphase): 1 SWS / 2 ECTS6) 7) Cross-Cultural Competencies SIC1104 E siehe 2. Studienphase

2. Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre I Foundations of General Management I GMT1200 6 6

Buchführung Foundations of Accounting GMT1011 D 2 2 1. PLK 60

Betriebswirtschaftliche Prozesse, Funktionen und Entscheidungen I Managerial Processes, Functions and Decisions I GMT1202 D 4 4 1. PLK 60

3. Grundlagen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre II Foundations of General Management II GMT1210 4 5

Betriebswirtschaftliche Prozesse, Funktionen und Entscheidungen II Managerial Processes, Functions and Decisions II GMT1022 D 4 5 2. PLK 60

4. Einführung in die Wirtschaftsinformatik Computers in Business - Foundations BIS1010 4 5

Einführung in die Wirtschaftsinformatik Computers in Business - Foundations BIS1011 D 2 21. PLK+PLL 60

Übungen am Rechner Computers in Business - Applications Hands-on-Training BIS1012 D 1 2

IT-Lernmodule der E-learning-Plattform der Hochschule* Computers in Business - E-Learning Based Foundations for Applications *) BIS1013 D 1 1 1. PVL

5. Unternehmensbesteuerung Business Taxation TAX1010 4 5

Unternehmensbesteuerung Business Taxation TAX1011 D 4 5 2. PLK 90

6. Grundlagen der Volkswirtschaftslehre I Foundations of Economics I ECO1200 4 5

Einführung und Mikroökonomie Introduction and Microeconomics ECO1011 D/E9) 4 5 1. PLK 60

7. Grundlagen der Volkswirtschaftslehre II Foundations of Economics II ECO1210 4 5

Makroökonomie Macroeconomics ECO1012 D/E9) 4 5 2. PLK 60

8. Recht I Law I LAW1010 4 5

Vertragsmanagement I Business Law I LAW1011 D 4 5 1. PLK 60

9. Recht II Law II LAW1200 6 6

Vertragsmanagement II und Kreditsicherungsrecht Business Law II and Property Law and Law of Secured Transactions LAW1201 D 6 6 2. PLK 90

10. Grundlagen der Mathematik Mathematical Foundations for Business AQM1010 4 5

Grundlagen der Analysis und Linearen Algebra (Propädeutik) Mathematics I (Analysis/Lin. Algebra) AQM1011 D 2 2 1. UPL (PLK) 45

Grundlagen der Finanzmathematik Mathematics II (Mathematics of Finance) AQM1012 D 2 3 1. PLK 45

11. Quantitative Methoden I Quantitative Methods 1 AQM1100 4 5

Grundlagen der Deskriptiven Statistik Descriptive Statistics AQM1021 D 2 2 2. PLK 45

Operations Research I Operations Research I AQM1102 D 2 3 2. PLK 45

12. Studiengangschwerpunkt 3) 7) 8) Major Courses D 2)

Summe 46 55 24 29 22 26

Den besonderen Teil der StuPO für BWL-Programme finden Sie : hier

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Studien- und Prüfungsordnung22

Studienaufbau Bachelor

1. Studienabschnitt 2. Studienabschnitt

Vorprüfung Bachelorprüfung

Jeweils: Voraussetzungen beachten!!Im E-Campus finden Sie die Checkliste-Prüfungsberechtigung: hier.

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Studien- und Prüfungsordnung23

Prüfungsvoraussetzung vor dem 5. und 7. Semester:

Das Studium – ein Hindernisrennen?

Im E-Campus finden Sie die

Checkliste-Prüfungsberechtigung!

Konkret: ab Eintritt in

das 5. Semester

Voraussetzungen

müssen schon zu

BEGINN des 4. Seme-

sters erfüllt sein!

Weitere Vorausset-

zungen für die Anmel-

dung der Thesis!

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Studien- und Prüfungsordnung24

2. Studienabschnitt: Hürde – warum?

• sinnvoller Studienaufbau =

Grundlagen vor der Vertiefung

• Falsch ist, als schwer empfundene

Grundlagenveranstaltungen (z.B.

mit mathematischen Inhalten) zu

„schieben“!

Im E-Campus finden Sie die

Checkliste-Prüfungsberechtigung!

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Studien- und Prüfungsordnung25

§ 18 [Ba] Prüfungsleistungen der Abschlussprüfung

(Bachelorprüfung, zweiter Abschnitt)

(2) Voraussetzung für die Teilnahme an Prüfungen des zweiten Studienabschnitts ist ein vollständig erbrachter erster Studienabschnitt. 2Ausgenommen hiervon sind die Leistungen des dritten und vierten Fachsemesters. 3Für das praktische Studiensemester gilt § 7 Abs. 11 [Ba]. 4Für die mündliche Abschlussprüfung gilt § 16 Abs. 3 [Ba]. 5Für die Thesis gilt § 20 Abs. 3 [Ba].

Im E-Campus finden Sie die Checkliste-Prüfungsberechtigung!

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Studien- und Prüfungsordnung26

Prüfungsleistungen des 2. Studienabschnitts (2. SA),

§ 18 Abs. 2 StuPO

S. 1: Teilnahme immer uneingeschränkt zulässig, wenn alle

Prüfungsleistungen (PL) des 1. SA bestanden sind.

S. 2: Ausnahme: PL des 3. und 4. Fachsemesters dürfen ohne Erfüllung

dieser Voraussetzung absolviert werden.

FOLGEN: - sämtliche PL ab dem 5. Fachsemester dürfen erst abgelegt werden, wenn der 1. SA vollständig erbracht ist,

- PL des 3. und 4. Semester dürfen jederzeit angetreten werden

ABER: Sie sollten grundsätzlich zunächst den Abschluss des 1. SA anstreben, um Ihr Studium nicht zu gefährden und auch danach entsprechend der vorgegebenen Reihenfolge studieren.

DENN: Es gibt weitere Hürden, insb. die Begrenzung der Studienzeit sowie weitere Voraussetzungen zum Antritt des Praxissemesters der mündlichen Prüfung und der Thesis.

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Studien- und Prüfungsordnung27

Praxissemester: Hürde – warum?

• im Praxissemester sollen wesentliche

Grundkenntnisse vorhanden sein;

nur dann kann die gewünschte

Verknüpfung zwischen Theorie

und Praxis funktionieren!

• Studierende im Praxissemester:

„Botschafter der Hochschule“:

ein bestimmtes Niveau soll selbst-

verständlich sein.

Im E-Campus finden Sie die

Checkliste-Prüfungsberechtigung!

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Studien- und Prüfungsordnung28

Voraussetzung des Praxissemesters:

§ 7 Abs. 11 StuPO:

„Das praktische Studiensemester kann nur begonnen werden,

wenn zu Beginn des vor diesem Semester liegenden

Studiensemesters alle Prüfungsleistungen des ersten

Studienabschnitts erbracht worden sind.“

Im E-Campus finden Sie die Checkliste-Prüfungsberechtigung!

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Studien- und Prüfungsordnung29

Praxissemester (§ 7 [Ba] StuPO)

• Eigenverantwortlich zu suchen!

• Zu genehmigen!

• Verschiebung nur in Ausnahmefällen // Termine beachten!

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Studien- und Prüfungsordnung30

Bachelorthesis: Hürde – warum?

• Die Thesis ist das umfassendste Projekt

des Studiums. Sie soll auf bereits

abgerundeten, vertieften Kenntnissen

aus 1. und (mit kleineren Abstrichen)

2. Studienabschnitt aufbauen!

Im E-Campus finden Sie die

Checkliste-Prüfungsberechtigung!

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Studien- und Prüfungsordnung31

Voraussetzung für die Thesis beim Bachelor (§ 20 StuPO)

Die Anmeldung der Thesis ist unter folgenden Bedingungen möglich:

bestandene Vorprüfung

5. Fachsemester abgeschlossen

ALLE Prüfungsleistungen bis einschließlich derer des 4. Fachsemesters bestanden (Ausnahme für PL 3. und 4. Semester: BIM, BIB und WI/Int-DD)!!!

fachwissenschaftliches Kolloquium liegt vor

Bis zur Abgabe der Thesis müssen Sie immatrikuliert sein.

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Studien- und Prüfungsordnung32

Mündliche Abschlussprüfung: Hürde – warum?

• In der mündlichen Abschlussprüfung steht der

fachliche Schwerpunkt des gesamten

Studiums mit seinen wissenschaftlichen und

fachlichen Bezügen auf dem Programm.

• Dies ist nur leistbar, wenn der Stoff jedenfalls

der ersten sechs und im Grunde

auch im Wesentlichen des 7. Semesters

erlernt ist.

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Studien- und Prüfungsordnung33

Voraussetzungen für die Mündliche Abschlussprüfung

(§ 16 Abs. 3 StuPO)

Die Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung ist unter folgenden Bedingungen möglich:

Sie befinden sich mind. im 6. Fachsemester UND der 1. Studienabschnitt ist bestanden ACHTUNG: Wenn die mündliche Abschlussprüfung im letzten

Studiensemester eingeplant wird, ist dies in aller Regel richtig, da sie den Stoff des gesamten Studiums umfasst!

Weitere Voraussetzungen für die mündliche Abschlussprüfung

(lt. StuPO-BT) betrifft immer nur einzelne Studiengänge:

nur BCR: UND Auslandsmodul absolviert

nur BSWP: UND Handelsbilanzen UND Ertragsteuern bestanden

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Studien- und Prüfungsordnung34

Gliederung

1. Einstieg

2. Studienaufbau

3. Anmeldung zur Prüfung – Bestehen, Nichtbestehen

4. Anzahl der Prüfungsversuche, begrenzte Studienzeit

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Studien- und Prüfungsordnung35

§ 11 (2) Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen (1/2)

(2) Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die fristgerechte

Prüfungsanmeldung sowie der Eintrag in die jeweiligen

Prüfungslisten, mit dem die Prüfungsberechtigung bestätigt wird. 2Für

alle Prüfungsleistungen außer der mündlichen Abschlussprüfung (§ 16)

und der Abschlussarbeit (§§ 20 und 21) umfassen die

Anmeldezeiträume jeweils mindestens 10 Kalendertage und liegen in

der Regel zwischen der 3. und 5. Vorlesungswoche. 3Aus wichtigen

Gründen kann das Prüfungsamt die Anmeldezeiträume verlegen,

worüber mit Aushang informiert wird.

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Studien- und Prüfungsordnung36

§ 11 (2) Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen (2/2)

(2) (Fortsetzung) 4Das Anmeldeverfahren wird vom zentralen Prüfungsamt

festgelegt. 5Im Bachelorstudium erfolgt die Anmeldung spätestens

zu den im Besonderen Teil der Studien- und Prüfungsordnung

festgelegten Fachsemestern. 6Soweit die Anmeldung zu diesem

Zeitpunkt nicht möglich ist, da die Prüfungsberechtigung nicht vorliegt

(§18 Abs. 2), erfolgt sie spätestens zum ersten Prüfungstermin nach

Erlangung der Prüfungsberechtigung. 7Die Anmeldung kann bis zum

Beginn der Prüfung zurückgenommen werden (Abmeldung). 8Die

Nichtteilnahme gilt als Abmeldung. 9§ 7 Abs. 10 Satz 2 und

§ 21 Abs. 1 Satz 3 sind hiervon ausgenommen. 10Ein später ggf.

erforderlicher Antrag auf Studienzeitverlängerung wird nur unter den

Voraussetzungen des § 35 genehmigt.

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Studien- und Prüfungsordnung37

Anmeldung zu Prüfungen (Info im FAQ hier)

zu festen Zeiten vorgesehene Onlineanmeldung zu den Prüfungen Anmeldung zwingend erforderlich / sonst Saalverweis

ausgedruckten Anmeldebogen zur Klausur mitbringen!

Voraussetzung: Vorliegen der Prüfungsberechtigung Zu Beginn des Semesters!

Online–System lässt Anmeldung nur dann zu

wenn Prüfungsberechtigung fehlt: Anmeldung ist für den ersten Prüfungstermin nach Vorliegen der Prüfungsberechtigung erforderlich

Zweifelsfälle klären Sie im StudiCenter

Verspätete Anmeldung nur in berechtigten Ausnahmefällen im StudiCenter möglich das wird teuer!!

Möglichkeit der Abmeldung

bis zum Beginn der Prüfung, spätestens durch Nichtantritt

Nicht Antreten (egal ob angemeldet oder nicht) = SCHIEBEN = RISKANT

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Studien- und Prüfungsordnung38

Bestehen und Nichtbestehen von Prüfungen,

§§ 23, 24 StuPO

Bewertung mit mindestens 4,0 „ausreichend“

oder „bestanden“ bei unbenoteten Prüfungsleistungen („UPL“)

Täuschung / gravierende Störung der Prüfung Nichtbestehen

(weitere Sanktionen möglich bis hin zur Exmatrikulation)

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Studien- und Prüfungsordnung39

Täuschungen/gravierende Störungen, §§ 25, 26 StuPO

Nichtbestehen

Exmatrikulation (= Hochschulverweis)

bei erheblichem, vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß gegen

die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis

wesentlich gefährlicher: zunächst unerkannte Täuschung wird

nachträglich aufgedeckt:

Hochschulabschluss wird ungültig.

Urkunde wird eingezogen!

Im FAQ finden Sie Infos zum Thema Plagiat und Täuschung!

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Studien- und Prüfungsordnung40

Täuschungen bei Klausuren (§§ 25, 26 StuPO)

Täuschungsversuche jeglicher Art sind verboten!

Daher bitte unterlassen!

Auch folgendes Verhalten gilt z.B. als Täuschungsversuch:

Über das zulässige Maß hinausgehende Anmerkungen in Hilfsmitteln (z.B.

Gesetzestexten).

Handy einsatzbereites Smartphone, Smartwatch, etc… im Zugriff (z.B.

Hosentasche, unter dem Tisch…)

Bereits beschriebene Blätter so abzulegen, dass andere Prüfungsteilnehmer

ihre Blätter einsehen können. Hierbei kann ein Täuschungsversuch von

Ihnen festgestellt werden und von demjenigen, der ihre Blätter einsieht.

!! VERMEIDEN SIE DEN EINDRUCK EINES TÄUSCHUNGSVERSUCHS !!

Im FAQ finden Sie Infos zum Thema Plagiat und Täuschung!

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Studien- und Prüfungsordnung41

Exkurs: Merkblatt zu Klausuren

Merkblatt für Studierende zu den Klausuren finden Sie hier:

Diese Informationen bitte spätestens vor dem ersten Prüfungsdurchlauf durchlesen, damit Sie auch über den Prüfungsablauf und die „Spielregeln“ umfassend informiert sind.

Bitte verhalten Sie sich kollegial!

Im FAQ finden Sie Infos zum Thema Klausuren!

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Studien- und Prüfungsordnung42

Exkurs: Anrechnung (§ 40 StuPO i.V.m. Anrechnungssatzung)

insb. Hochschulwechsler können bereits vor dem Studium an der

HS Pforzheim erbrachte Leistungen anrechnen lassen;

Voraussetzung für eine Anrechnung: Gleichwertigkeit

Weitere Informationen dazu siehe hier und in der Anrechnungssatzung!

Bereits vorhandene Zwischenprüfung? s. auch oben.

wenn für Sie interessant: sofort tätig werden!

Antrag muss binnen 6 Wochen nach Vorlesungsbeginn des

Semesters, in dem die Zulassung erfolgte, gestellt werden!

!!! AUSSCHLUSSFRIST !!!

Im FAQ finden Sie Infos zum Thema Anrechnung!

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Studien- und Prüfungsordnung43

Gliederung

1. Einstieg

2. Studienaufbau

3. An- und Abmeldung zur Prüfung – Bestehen, Nichtbestehen

4. Anzahl der Prüfungsversuche, begrenzte Studienzeit

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Studien- und Prüfungsordnung44

Der Prüfungsanspruch

Der Prüfungsanspruch entsteht

mit der Zulassung zum Studium!

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Studien- und Prüfungsordnung45

Verlust des Prüfungsanspruches:

Rote Karte I bei endgültig nicht bestandener Prüfung

Infos: Stichwort

„Studienzeitverlängerung“

im FAQ Prüfungsfragen!

a) Durchgefallener Zweitversuch

und Ablehnung des Drittversuches

b) Durchgefallener Drittversuch

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Studien- und Prüfungsordnung46

§ 34 Wiederholung von Prüfungsleistungen

(1) Nur nicht bestandene Prüfungsleistungen, die nicht bestandene Thesis (gem. § 21 Abs. 3) und die nicht bestandene mündliche Prüfung können einmal wiederholt werden (Zweitversuch). Fehlversuche in anderen vergleichbaren Hochschulstudiengängen in der Bundesrepublik Deutschland werden unter den Voraussetzungen des § 49 Abs. 2 angerechnet.

(2) Darüber hinaus …Drittversuch [unter besonderen Umständen]zulässig, ….

(7) Eine dritte Wiederholung (Viertversuch) einer Prüfungsleistung ist nicht möglich. Ein darauf zielender Antrag ist unzulässig.

Im FAQ finden Sie Infos zum Thema Drittversuch!

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Studien- und Prüfungsordnung47

Zulässigkeit von Drittversuchen: § 34 Abs. 2 und 3 StuPO

Zwei „freie“ Drittversuche in jedem Studienabschnitt, Voraussetzungen lediglich:

• Antrag und

• (rein formeller) Nachweis über Teilnahme an der obligatorischen Studienfachberatung (§ 36)

Weitere Drittversuche in der Regel nicht genehmigungsfähig

• Ausnahmen auf Antrag ggf. möglich

Im FAQ finden Sie Infos zum Thema Drittversuch!

Vorsicht Falle! Studienzeit ist begrenzt!

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Studien- und Prüfungsordnung48

Antragsfrist für Drittversuche

Anträge auf Drittversuche sollen unverzüglich und müssen

spätestens bis drei Wochen nach Beginn der

regelmäßigen Vorlesungszeit gestellt werden. Antragsformulare

finden Sie im FAQ auf der Internetseite der Hochschule.

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Studien- und Prüfungsordnung49

Gliederung

1. Einstieg

2. Studienaufbau

3. An- und Abmeldung zur Prüfung – Bestehen, Nichtbestehen

4. Anzahl der Prüfungsversuche, begrenzte Studienzeit

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Studien- und Prüfungsordnung50

Verlust des Prüfungsanspruches:

Rote Karte II bei Studienzeitüberschreitung

Infos: Stichwort

„Studienzeitverlängerung“

im FAQ Prüfungsfragen!

a) Am Ende des 1. Studienabschnitts

b) Am Ende des 2. Studienabschnitts

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Studien- und Prüfungsordnung51

Studienzeiten, § 35 StuPO

Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 S. 1:

Die Leistungsnachweise … sollen zu dem in der Studien- und

Prüfungsordnung festgelegten Zeitpunkt abgelegt werden.

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Studien- und Prüfungsordnung52

Rote Karte II, a)

• Fehlentscheidungen sollen schnell

revidiert werden

= kein semesterweises Durchschleppen

+ Spätexmatrikulation

• zügiges Studieren von Anfang an

„einüben“ (besser: Zwang zu..)

Exmatrikulation wegen Studienzeitüberschreitung im 1. Studienabschnitt

WARUM?

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Studien- und Prüfungsordnung53

Studienzeiten, § 35 StuPO

(1) [Ba] … Die Leistungsnachweise des ersten Studienabschnitts

des Bachelorstudiums … sind einschließlich etwaiger

Wiederholungsprüfungen spätestens zwei Studiensemester

nach Ende des ersten Studienabschnitts zu erbringen.

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Studien- und Prüfungsordnung54

Rote Karte II, b)

Exmatrikulation wegen Studienzeitüberschreitung nach dem 10. Semester

WARUM?

•„Bummelstudium“ wird bestraft

• konsequente Arbeitshaltung wird mit

allen Konsequenzen und Sanktionen

eingefordert

• aber…

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Studien- und Prüfungsordnung55

Studienzeiten , § 35 StuPO

(1) [Ba] … Die Leistungsnachweise des ersten Studienabschnitts des

Bachelorstudiums … sind einschließlich etwaiger

Wiederholungsprüfungen spätestens zwei Studiensemester nach

Ende des ersten Studienabschnitts zu erbringen.

(2) [Ba ebenso Ma] Die Leistungsnachweise des zweiten

Studienabschnitts des Bachelorstudiums … sind einschließlich

etwaiger Wiederholungsprüfungen spätestens drei

Studiensemester nach dem im Besonderen Teil der Studien- und

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung festgelegten Zeitpunkt

zu erbringen.

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Studien- und Prüfungsordnung56

„Schieben“ von Prüfungen – Gefahr der Exmatrikulation!!

Nichtanmeldung zu einer eigentlich vorgesehenen Prüfung ist faktisch möglich („Schieben“), aber sehr riskant!

Nichtantritt zu angemeldeter Prüfung: ohne förmliche Entschuldigung des Nichtantritts = riskantes Schieben! (Infos siehe FAQ)

dennoch: wenn Verzug Problem offensiv angehen!

Selbst neue Ziele setzen!

Prüfungszeitpunkte bis zum Studienende durchplanen und Plan konsequent abarbeiten! Musterformulare für die Planung nutzen (Studienablaufprognose finden Sie unter Downloads im eCampus)!

TIPP: Rückstände nicht semesterweise vor sich her schieben! Fächer der unteren Semester mit Priorität erledigen, um der Studienzeitfalle zu entgehen!

Beratung in Anspruch nehmen (Studiendekan, Mentor, Student-Services)!

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Studien- und Prüfungsordnung57

Student Services WuR

Bei Fragen zum ganz persönlichenStudienverlauf von Studierenden, bei Problemen, z.B. mit Drittversuchen, Studienzeitverlängerungen oder auch bei Prüfungsangst helfen den Studierenden gerne Frau Kappler und Herr Zagola des Student-Services der Fakultät Wirtschaft und Recht

Informationsseite des Student-Services:

https://businesspf.hs-pforzheim.de/studium/studierende/student_services/

offene Sprechstunde:

während der Vorlesungszeit dienstags von 9.00 Uhr bis 10.30 Uhr

E-Mail: [email protected]

„Student-Services“: Beratung für

Studierende der Fakultät WuR:

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Studien- und Prüfungsordnung58

Psychotherapeutische Beratungsstelle für Studierende (PBS)

Vorträge und Workshops zu verschiedenen Themen wie:

Entspannt durchs Studium, richtiges Lernen

Beratungsgespräche z.B. bei

• Prüfungsschwierigkeiten

• Lern- und Konzentrationsproblemen

• Persönlichen Schwierigkeiten

• Krisen

• Konflikte, Beziehungsprobleme, Einsamkeit

Kostenlos und vertraulich!

Ihre Ansprechpartnerin in Pforzheim:

Dipl.-Psych. Adrienn Csernus

Blumenhof 6, Gebäude der Caritas

75175 Pforzheim

Tel. 07231 102132

Info und Anmeldung:

Mo u. Do, 13.15 – 14.00 Uhr

(nur telefonisch oder persönlich)

Studentenwerk Karlsruhe

PBS im Internet hier.

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Studien- und Prüfungsordnung59

Gelbe Karte: Frühwarnsystem, evtl. vSV

Information über das STUDICOCKPIT!

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Studien- und Prüfungsordnung60

Informationen aus erster Hand

• StudiCockpitunter: Prüfungen.

Gibt einen schnellen Überblick über den Studienverlauf :

- Kritischer Rückstand (Warnhinweise rot oder gelb)?

- Ziel: Beratungsbedarf erkennen

- Welche Prüfungsleistungen fehlen genau?

- Wie viele Credits sind das?

- Soll/Ist-Vergleich?

- Rückmeldungen an: [email protected]

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Studien- und Prüfungsordnung61

Informationen aus erster Hand

„Tour“ durch das StudiCockpit

Es erklärt die einzelnen Informationsansichten und Bedeutung der angegebenen Daten.

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Studien- und Prüfungsordnung62

StudiCockpit – wichtige Informationsplattform für den

Studienverlauf

Warnhinweise im Einzelnen:

Rote Warnhinweise

Gewährung eines oder mehrerer Drittversuche erforderlich

Antragstellung erforderlich!

Gewährung einer Studienzeitverlängerung erforderlich

Antragstellung erforderlich!

Zwingende Verschiebung des Praxissemesters

Gelber Warnhinweis

Das Studium ist in Schieflage geraten die erforderliche Beratung

wird angezeigt!

Den Einstieg ins StudiCockpit finden Sie im Online-System QIS-POS hier.

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Studien- und Prüfungsordnung63

Familiengerechte Hochschule

• Die Hochschule Pforzheim hat am 15. März 2012

das Zertifikat zur familiengerechten Hochschule erhalten.

• Infoveranstaltung für Studierende mit Familienaufgaben

Gibt es in unregelmäßigen Abständen, bitte auf Bekanntmachung achten!

Grundsätzlich ist eine Erstberatung durch Student Services für Studierende

mit Kind oder Pflegeverantwortung empfehlenswert, um die entsprechenden

Möglichkeiten kennen zu lernen.

• Ansprechpartner für Themen, die die Familie betreffen:

» StudiCenter: [email protected]

» Student-Services in jeder Fakultät; für Wirtschaft und Recht:

[email protected]

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Studien- und Prüfungsordnung64

Sonderregeln zur Studienzeit

- Studierende mit Kind(ern)

• Elternzeit (weitere Info im FAQ)» Studium im individuellen Tempo möglich

» Elternzeitantrag erforderlich!

• Beachten Sie die besondere Unterstützung von Eltern bei:» Urlaubssemester

» Praxissemester

Folgende Stellen helfen Ihnen bei der Antragstellung weiter:» Student Services – Stellen in jeder Fakultät:

• Wirtschaft und Recht: : [email protected]

» StudiCenter: [email protected]

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Studien- und Prüfungsordnung65

Sonderregeln zur Studienzeit

- Studierende mit Pflegeverantwortung

• Pflegezeit (weitere Info im FAQ)» Verringerung des Semesterpensums möglich zur Bewältigung

der Pflege von nahen Angehörigen

» Verbindliche Studienvereinbarung (Antrag) erforderlich!

• Beachten Sie die besondere Unterstützung von Studierenden

mit Pflegeverantwortung bei:» Urlaubssemester

» Praxissemester

Folgende Stellen helfen Ihnen bei der Antragstellung weiter:» Student Services – Stellen in jeder Fakultät:

• Wirtschaft und Recht: : [email protected]

» StudiCenter: [email protected]

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Studien- und Prüfungsordnung66

Sonderregeln zur Studienzeit

• Behinderte und chronisch Kranke (weitere Info im FAQ)

• Längerfristige Erkrankung u. dgl.

» Urlaubssemester beantragen! (weitere Info im FAQ)

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Studien- und Prüfungsordnung67

Genehmigung einer Studienzeitverlängerung,

§ 35 Abs. 3-5 StuPO

• Materiell: nicht zu vertretende Fristüberschreitung

• Formell: Nachweis in Form des § 35 Abs. 3 und 5 StuPO

für jeden einzelnen nicht angetretenen Prüfungstermin!!

Im FAQ finden Sie Infos zum Thema Studienzeitverlängerung.

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Studien- und Prüfungsordnung68

§ 35 Abs. 3 und 5: Nachweis der Krankheit am

Prüfungstag

a) ärztliche Untersuchung am Tag der Prüfung

b) ärztliches Attest (Hochschule bietet ein Formular, siehe hier) mit folgenden Angaben:

- Tag der Untersuchung

- Krankheitssymptome oder ärztliche Diagnose, aus denen sich die Prüfungsunfähigkeit ergibt

- Beginn und voraussichtliches Ende der Krankheit

- ausdrückliche Feststellung, dass aus ärztlicher Sicht Prüfungsunfähigkeit vorgelegen habe (möglichst auf Formblatt)

c) Die Vorlage ist von der Hochschule ohne Kenntnisnahme des Inhalts mit Datum auf der Rückseite des Beleges zu bestätigen. Attest ist unverzüglich nach Genesung persönlich vorzulegen(Infothek). Verwahrung des Attestes durch Studierende selbst.

d) Von der Hochschule bestimmter Arzt kann angeordnet werden. Auch zur Überprüfung von Attesten!

Im FAQ finden Sie Infos zum Thema Stempelregelung und Atteste.

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Studien- und Prüfungsordnung69

Antragsfrist (§ 35 Abs. 5)

Anträge auf Studienzeitverlängerung sollen unverzüglich und müssen

spätestens bis drei Wochen nach Beginn der regelmäßigen

Vorlesungszeit gestellt werden. Antragsformulare finden Sie auf der

Internetseite der Hochschule.

– persönlich abzugeben –

!!! AUSSCHLUSSFRIST !!!

Im FAQ finden Sie Infos zum Thema Studienzeitverlängerung.

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Studien- und Prüfungsordnung70

Zu einer intelligenten Informationskultur gehört:

Kostbare Zeit für Beratung darf nicht vergeudet werden!

Ausgangslage:

• neue Studiengänge, mehr Studierende

• Zeit für Beratung ist ein knappes Gut!

Folge:

1. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass sich Studierende über wiederkehrende Standardfragen selbständig informieren! z.B. im FAQ

2. In besonderen / individuellen Fragen wird selbstverständlich individuell beraten!

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Studien- und Prüfungsordnung71

Weitere Informationen:

Weitere Fragen zu Prüfungen oder zur Studien- und Prüfungsordnung?

Erste Anlaufstelle Informationspool im Internet:

Schauen Sie in den häufig gestellten Fragen zur Studien- und Prüfungsordnung

- Frequently Asked Questions (FAQ) -

zur Studien- und Prüfungsordnung nach:

https://www.hs-pforzheim.de/pruefungsfragen

Dort werden viele Themen ausführlich erklärt !!

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Studien- und Prüfungsordnung72

Nicht vergessen:

Hochschul-E-Mail-Adresse regelmäßig checken!

Fristgerechte und vollständige Onlineanmeldung zu Prüfungen durchführen

Bei Fragen:

1. Gleich im FAQ nachsehen! (unbedingt im E-Campus

anmelden – nur dann sehen Sie alle Informationen)

2. Frage dort nicht beantwortet? Wir beraten Sie gern!!!

StudiCenter

Studiendekane /Mentoren

Student-Services

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Studien- und Prüfungsordnung73

Für Studierende (1):

Wer hilft bei Fragen / Hinweis auf wichtige Seiten

• Frequently Asked Questions (FAQ) zur Studien- und Prüfungsordnung (mit Berechtigung anmelden!) siehe hier.

• StudiCockpit zeigt auf einen Blick den aktuellen Studienverlauf.

• StudiCenter: erste Anlaufstelle für Studierende bei allen nicht fachlichen Fragen

• Zentrale Studienberatung (ZSB) z.B. bei Neuorientierung bezüglich Hochschul-oder Studiengangwechsel oder Wechsel zu einer Ausbildung siehe hier.

• Student-Services Fakultät WuR siehe hier

• Student-Services Fakultät für Technik siehe hier

Im FAQ finden Sie Zuständigkeiten in der Beratung.

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Studien- und Prüfungsordnung74

Für Studierende (2):

Wer hilft bei Fragen / Hinweis auf wichtige Seiten

Im FAQ finden Sie Zuständigkeiten in der Beratung.

• Praktikantenbeauftragter bei Fragen zum Praxissemester.

• Studiendekan / Mentor bei oSB-Beratung und studiengangspezifischen Fragen (z.B. Angebot von Wahlpflichtfächern).

• Sekretariate der Studiengänge bei organisatorischen Fragen z.B. Vorlesungsplanung (z.B. Verschiebungen oder Ausfälle), bei Praxissemester und Kontaktaufnahme zu Dozenten.

• Professor/Dozent/Prüfer bei fachlichen Fragen, die Veranstaltung betreffend, aber oft auch bei viel mehr!

• PBS (psychologische Beratungsstelle des Studentenwerks)http://www.sw-ka.de/de/beratung/psychologisch/psychologische_beratungsstelle_pforzheim/

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Studien- und Prüfungsordnung75

Mein Wunsch für Sie:

Ein spannendes und erfolgreiches Studium

in Pforzheim und ….

… eine schöne Zeit!!!

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Studien- und Prüfungsordnung76