18
Suchthilfe im DW Rosenheim Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

Suchthilfe im DW Rosenheim Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Suchthilfe im DW Rosenheim Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

Suchthilfe im DW Rosenheim

Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

Page 2: Suchthilfe im DW Rosenheim Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

04/11/23 2Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim

Ausgangslage:

Klienten sowohl mit Erziehungsproblemen / Verdacht auf Kindeswohlgefährdung als auch mit Suchtproblematik im Bereich Jugend- und Suchthilfe

Potentielle Gefährdung der gesunden Entwicklung minderjähriger Kinder von suchtmittelmissbrauchenden Eltern

Kooperationspartner:

Fachambulanz für Suchterkrankungen der Diakonie Rosenheim

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Rosenheim

Kreisjugendamt Rosenheim

Ziele der Arbeitsgruppen:

Förderung und Ausbau der Kooperation

Förderung des fachlichen Austauschs zwischen den Institutionen

Entwicklung eines standardisierten Verfahrens, um eine bestmögliche Vernetzung der jeweiligen Fachkompetenzen zu erreichen

Page 3: Suchthilfe im DW Rosenheim Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

5 Klienten-Kategorien

I. Suchtkranke Eltern

II. Junge Erwachsene (18 – 21 Jahre)

III. Jugendliche (14 – 17 Jahre)

IV. Kinder (bis 13 Jahre)

V. Substituierte Klienten mit Kindern

04/11/23 3Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim

Page 4: Suchthilfe im DW Rosenheim Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

I. Suchtkranke Elterna) Jugendamt

JA ist in der Familie beraterisch tätig und stellt Suchtproblematik fest

Vermittlung der Eltern in die Fachambulanz

(Orientierungsgruppe als Informations- und Beratungsangebot)

bei Gefährdung des Kindeswohls:

Verpflichtung zur Orientierungsgruppe (mit schriftlicher Bestätigung)

Gegenseitige Schweigepflichtsentbindung

Rückmeldung der Eltern an JA über Gesprächsergebnis

evtl. Kontakt zwischen FA und JA zur Abstimmung weiterer Maßnahmen

bei Bedarf Helferkonferenz (Eltern, Kindern/Jugendlichen, FA und JA)

 

04/11/23 4Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim

Page 5: Suchthilfe im DW Rosenheim Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

I. Suchtkranke Elternb) Fachambulanz

Im Beratungsprozess wird eine mögliche Kindeswohlgefährdung deutlich

Besprechen der Thematik mit den Eltern

Empfehlung und Motivation zur Kontaktaufnahme mit dem JA

Info über Tätigkeit des JA (Jugendamt als Hilfe, nicht als Bedrohung)

04/11/23 5Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim

Page 6: Suchthilfe im DW Rosenheim Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

1. Eltern nehmen Angebot Jugendamt in Anspruch

Schweigepflichtsentbindung Eltern vereinbaren Termin bei

Jugendamt parallele Beratung durch

Fachambulanz und Jugendamt

gemeinsame Absprachen, ggf. Helferkonferenz

2. Eltern nehmen Angebot Jugendamt nicht in Anspruch

(Wenn weiterhin Kontakt besteht)

Thematisierung des Kindeswohles Möglichkeit der anonymen

Fallbesprechung zwischen Fachambulanz und Jugendamt

bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls: Mitteilung ans Jugendamt (§ 8a Abs. 2 SGB VIII)

04/11/23 6Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim

Page 7: Suchthilfe im DW Rosenheim Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

04/11/23 7Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim

II. Junge Erwachsene (18 – 21 Jahre)a) Jugendamt

JA ist beraterisch tätig und stellt Suchtmittelproblematik fest

Vermittlung in die Fachambulanz

(Orientierungsgruppe O24 / Einzelgespräch)

Schweigepflichtsentbindung

fachlicher Austausch, Helferkonferenz, etc.

 

Page 8: Suchthilfe im DW Rosenheim Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

04/11/23 8Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim

II. Junge Erwachsene (18 – 21 Jahre)b) Fachambulanz

Klient ist an FA angebunden (Orientierungsgruppe O24, Beratung, FreD-Kurs)

a) Kein Beratungsbedarf d. JA b) Beratungs- u. Unterstützungsbedarf (betreutes Wohnen, Erziehungsbeistandschaft, etc.)

ggf. Terminvermittlung

ggf. Vermittlung an andere Institutionen

(Jugendwerkstatt, BfZ, etc.) Schweigepflichtsentbindung

Fachlicher Austausch, Helferkonferenz, etc.

Page 9: Suchthilfe im DW Rosenheim Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

Suchtmittelproblematik nicht im Vordergrund

Jugendamt klärt Beratungsbedarf

installieren passender Angebote durch JA („Maßanzug“ je nach Bedarf)

a) ambulant: Orientierungsgruppe O24 Einzelgespräch(e)

Familiengespräch(e)

Frühintervention (FreD)

Helferkonferenz

b) stationär: z.B. therapeutische WG, Einrichtung f. junge Erwachsene

Suchtmittelproblematik im Vordergrund

Fachambulanz klärt weiteren Bedarf

ggf. Kooperation mit JA

Vermittlung

 

a) Motivationsphase: Orientierungsgruppe O24 Einzelgespräch(e) Familiengespräch(e) Frühintervention (FreD) Helferkonferenz

b) ambulant: ARS KiJu-psychotherapeut

c) stationär: Entwöhnungsbehandlung Soziotherapie

KiJu-psychiatrie

04/11/23 9Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim

Page 10: Suchthilfe im DW Rosenheim Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

04/11/23 10Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim

III. Jugendliche (14 – 17 Jahre) a) Jugendamt

JA stellt Suchtmittelkonsum als Thema fest:

JA hält ggf. Rücksprache mit den Eltern   (Anonymisierte Fallbesprechung mit FA möglich)

Vermittlung der Eltern bzw. des Jugendlichen in die FA

Diagnostische Abklärung und ggf. Rückmeldung an JA (Schweigepflichtsentbindung!)

Intervention je nach Bedarf a) Beratung (Einzel / O24)

b) Frühintervention (FreD)

c) Helferkonferenz / Familiengespräch

d) Vermittlung (ambulant / stationär)

Page 11: Suchthilfe im DW Rosenheim Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

04/11/23 11Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim

Wichtig für jegliche Form der Beratung / Vermittlung:

Frühzeitige Abklärung der Kostenübernahme (evtl. Mischfinanzierung)

Weiterführende Maßnahmen rechtzeitig installieren

Vermeidung von Betreuungslücken

Eltern in die Verantwortung nehmen

Page 12: Suchthilfe im DW Rosenheim Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

04/11/23 12Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim

III. Jugendliche (14 – 17 Jahre) b) Fachambulanz

Klient ist an FA angebunden (FreD, Einzelberatung)

a) Kein Beratungsbedarf d. JA

ggf. Vermittlung an andere Institutionen

(Jugendwerkstatt, BfZ, etc.)

Page 13: Suchthilfe im DW Rosenheim Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

04/11/23 13Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim

b) Beratungsbedarf / Unterstützungsbedarf d. JA

Kindeswohl nicht gefährdet Kindeswohl evtl. gefährdet

- Motivation zur Kontaktaufnahme - Anonymisierte Fallbesprechung

(JA als Unterstützung) - Hinzuziehen der Eltern

- Offizielle Meldung an JA

Gängige Rechtssprechung: Kinder und Jugendliche haben ein recht auf informelle Selbstbestimmung auch gegenüber den Erziehungsberechtigten

§ 8 Abs. 3 SGB VIII: Beratung von Kinder und Jugendlichen auch ohne Wissen der Erziehungs- berechtigten möglich, wenn dadurch der Beratungszweck vereitelt würde

§ 13 StGB: Garantenpflicht: - zu betreuende Personen sind vor einer möglichen Gefährdung zu be- schützen

- Abwägung ob Strafanzeige / Mitteilung an JA nötig ist

- geregelte Verfahrenswege sind einzuhalten

Page 14: Suchthilfe im DW Rosenheim Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

IV. Kinder (bis 13) Jugendamt stellt Suchtmittelkonsum als Thema fest

Eltern sind in die Verantwortung zu nehmen

Schweigepflichtentbindung durch die Eltern

Jugendamt nimmt Kontakt mit der FA auf (§8a Abs. 1 SGB VIII)

Diagnostik

Intervention nach Bedarf a) Beratung

b) Vermittlung

c) Helferkonferenz

d) Familiengespräch

04/11/23 14Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim

Page 15: Suchthilfe im DW Rosenheim Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

V. Substituierte Klienten mit Kindern

 

a) Substituierter in FA

Psychosoziale Betreuung

 

Ziel: Klient stellt Kontakt zum JA her

Kooperationsvertrag mit JA

Thematisierung des Kindeswohls und der Erziehung in der Beratung

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung:

Meldung an Jugendamt

b) Substituierter in JA

Verdacht des Substanzgebrauchs

Klärung ob Substitution

04/11/23 15Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim

Page 16: Suchthilfe im DW Rosenheim Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

1. Liegt Psychosoziale Beratung vor:

Schweigepflichtsentbindung zu FA

Absprache nach Bedarf

Bescheinigung der Psychosozialen Beratung vorlegen lassen

2. Liegt Psychosoziale Beratung nicht vor:

Verpflichtung zur Psychosozialen Beratung (gesetzlich geregelt)

Schweigepflichtsentbindung

Absprache nach Bedarf

Kontaktaufnahme mit substituierendem Arzt

04/11/23 16Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim

Page 17: Suchthilfe im DW Rosenheim Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

Grundsätze der Kooperation:

Bei Vorliegen einer Schweigepflichtentbindung:

Fallbesprechung (persönlich oder telefonisch)

Gegenseitige Teilnahme an Teambesprechungen

Gemeinsame Hilfeplangespräche mit den Klienten

Direkte Vermittlung zur Kontaktaufnahme (Bestätigung)

Einberufen von Helferkonferenzen

Liegt keine Schweigepflichtentbindung vor:

anonymisierter fachlicher Austausch per Telefon

Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Pflicht zur Meldung (§ 8a SGB VIII)

04/11/23 17Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim

Page 18: Suchthilfe im DW Rosenheim Leitfaden für die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe in Stadt und Landkreis Rosenheim

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

04/11/23 18Ludwig Binder, Fachambulanz für Suchterkrankungen, Rosenheim