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Sommerfreizeiten 2010 Stuttgart e.V. Im Herzen der Stadt - die Stadt im Herzen Sommerfreizeiten 2010

Summer camps YMCA Stuttgart

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Brochure I made about the summercamps 2010 of the YMCA Stuttgart

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Page 1: Summer camps YMCA Stuttgart

Sommerfreizeiten2010

Stuttgart e.V.Im Herzen der Stadt - die Stadt im Herzen

Sommerfreizeiten2010

Page 2: Summer camps YMCA Stuttgart

FußballcampSt. Georgenhof/Deutschland 3

JungscharlagerJungenRenningen/Deutschland 4

JungscharlagerMädchenHörschhof/Deutschland 5

JugendfreizeitDeutschland und Polen 6

KanufreizeitfürjungeErwachseneSpree/Berlin/Deutschland 7

WohnmobilfreizeitfürjungeErwachseneBalkan/Südosteuropa 8

FreizeitfürFamilienundAlleinstehendeBézier/Südfrankreich 9

FreizeitderCBVKTexel/Holland 10

Sommer, Sonne, Lebenslust – Lebensdurst? –Der Durst nach Leben treibt uns alle!Wohin?Fragen, die das Leben an uns stellthaben Raum auf unseren Freizeiten –Neben allem lockeren Miteinander.Fragen, die hinführen zu dem der sagt: „Ich bin gekommen, dass Sie leben in Fülle haben!“ (Joh. 10,10)

Wolfgang Günther Leitender CVJM-Referent

Editorial

� | Sommerfreizeiten

Freizeitenübersicht

Page 3: Summer camps YMCA Stuttgart

Das Fußballcamp ist wieder da und zwar zum fünften Mal im Fußballjahr �010. Im Jubiläumsjahr haben wir uns im schönen St. Georgenhof einquar-tiert. Fußball gespielt wird auf den Rasen-plätzen in Hayingen. Unser großes Trainer-team möchte euch in diesem Jahr ganz besonders herausfor-dern.Es warten auf euch:Viel Training, Fußball-spiele, Freundschafts-spiele, Geländespiele, Ausflüge, Kabinenpredigt, Fangesänge, Aktionen und viel, viel Spaß!Eure geistliche Fitness wollen wir durch die Kabinenpredigten trainieren und mit auf den Fußballplatz nehmen.Wir freuen uns schon riesig, mit euch zu-sammen diese Woche in einer genialen Teamgemeinschaft zu erleben.

Nähere Infos findet ihr auch auf unserer neuen Homepage: www.das-fußballcamp.de.

Euer Trainerstab vom Fußballcamp!

Fußballcamp St. Georgenhof/Pronstetten vom 21.05.2010 – 28.05.2010

Mädchen und Jungen | 9-14 Jahre

Freizeit Nr. 1:Ort: St. Georgenhof/PronstettenZeit: 21.5.2010 - 28.5.2010Alter: 9-14 JahreLeitung: Pascal Ehlebracht & Team in Koop. mit dem Altpietistischen GemeinschaftsverbandTeilnehmer: mindestens 40Leistungen: Unterkunft im Haus oder Zelt (bitte auf Anmeldung angeben), Verpflegung,Programm,LeitungAnreise: private AnreisePreis: imZelt:160,-€ imHaus:190,-€Anzahlung: 20,-€

Sommerfreizeiten | �

Page 4: Summer camps YMCA Stuttgart

�,�,1 und los geht´s !!!Ein Haus, ein großes Gelände, Zelte und wir mittendrin. Du bist ein Junge, zwi-schen 9 und 1� Jah-re alt, voller Energie, möchtest spannende Dinge erleben und auch mal ohne Eltern in den Urlaub fahren. Hier hast du die Mög-

lichkeit dazu. Wir wollen gemeinsam zelten, Spaß haben, Fußball spielen, spannende Geschichten hören, am Lagerfeuer sitzen. Na-türlich stehen auch Ausflüge auf dem Plan. Wir freuen uns riesig auf dich und die Zeit mit dir. Wenn du dabei bist, dann wird es sicherlich nicht langweilig werden und der

Action steht nichts mehr im Weg.

Nimm dir also nichts anderes vor. Am Besten sagst du noch deinen Freunden bescheid und nimmst sie gleich mit. Na dann, wir sehen uns beim Vortreffen! Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben. Euer Martin Schwarz und Team

Jungen | 9-13 Jahre

Freizeit Nr. 2:Ort: Freizeitheim des CVJM Renningen/DeutschlandZeit: 31.07.10 - 08.08.10Alter: 9 - 13 JahreLeitung: Martin Schwarz und TeamTeilnehmer: mindestens 20 Leistungen: Unterkunft,Vollverpflegung, Programm und LeitungAnreise: private AnreisePreis: 185,-€fürMitglieder 195,-€fürNichtmitgliederAnzahlung: 20,-€

� | Sommerfreizeiten

vom 31.07.2010 – 08.08.2010

Jungscharlager für JungenRenningen

Page 5: Summer camps YMCA Stuttgart

Endlich ist es wieder soweit, die Sommerferien beginnen – und damit auch das Mädchenjung-scharlager!Eine spannende Woche mit tol-lem Programm wartet auf dich! Action und eine große Portion Spaß und genügend Zeit, neue Freundschaften zu knüpfen, gehören natürlich dazu!Gemeinsam werden wir viele tolle Abenteuer erleben, basteln, spielen, Ausflüge machen und noch vieles mehr, was wir dir jetzt natürlich noch nicht verraten!Wie jedes Jahr findet das Mädchenjungscharlager in Hörschhof statt! Das tolle Freizeitgelände bietet viele Möglichkeiten für Ak-tionen in Wald und Wiese! Ein Wasserfall in der Nähe lädt ein für tolle Geländespiele und Matschwanderungen!Hast du Lust bekommen, die Sommerferien mit einem Abenteuer zu beginnen, unvergessliche Tage zu er-leben und den Sommer so richtig zu ge-nießen? Dann melde dich schnell an- wir freuen uns schon auf dich!

Hinweise: - Für Kinder, die nicht auf den Hörsch hof gebracht werden können, versuchen wir die Fahrt ab Stuttgart zu vermitteln- Antrag auf Ermäßigung beim CVJM möglich

Jungscharlager für Mädchen Hörschhof/Althütte vom 01.08.2010 – 08.08.2010

Mädchen | 9-13 Jahre

Freizeit Nr. 3:Ort: Hörschhof/Althütte/Deutschland Zeit: 01.08.10 - 08.08.10Alter: 9 - 13 JahreLeitung: Katrin Pfau und TeamTeilnehmer: mindestens 12Leistungen: Unterkunft im Haus oder Zelt, Verpflegung,Ausflug, Programm und LeitungAnreise: siehe unter Hinweise linksPreis: 165,-€fürMitglieder 175,-€fürNichtmitgliederAnzahlung: 20,-€

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Page 6: Summer camps YMCA Stuttgart

� | Sommerfreizeiten

Freizeit Nr. 4:Ort: Deutschland & PolenZeit: 31.07.10 - 15.08.10Alter: 14 - 17 JahreLeitung: Pascal Ehlebracht & TeamTeilnehmer: mindestens 20Leistungen: Auslandskrankenversicherung, Notfallversicherung, Reise mit Bahn, Auto, Bus und Flugzeug, Unterkunft in Haus und Zelt, Vollverpflegung,Programm und LeitungPreis: 350,-€fürMitglieder 370,-€fürNichtmitgliederAnzahlung: 30,-€

Europarallye – Jugendfreizeit Berlin und Polen

Wer wagt gewinnt Wenn du Lust auf einen unvergesslichen Sommer hast, dann wag das Abenteuer deines Lebens. Bis ans Ende Europas zur polnisch - russischen Grenze (Masuren) wird dich diese Reise mit Zug, Bus, Auto, Flugzeug, Floß, Kajak und Trecker führen.Die Rallye� Tage lang werden wir unterwegs sein. Erst geht´s mit dem Zug nach Berlin, wo wir � Tage mit interessanten Menschen die Hauptstadt erkun-den werden. Ab da treten Kleingruppen gegeneinander in einer Berlin Polen Rallye an. Die Klein-gruppe, die auf der Strecke die meisten Aufgaben löst und Teilziele erreicht gewinnt. So geht es entlang der Ost-seeküste über Danzig bis zu einem ehemaligen Konzen-trationslager. Schon fast Russland

Unser Ziel liegt kurz vor der russischen Gren-ze in den Masuren. Pure Wildnis, Einsamkeit und das krasseste Naturerlebnis Europas er-warten uns. Wir campen bei einer polnischen (deutschsprachigen) Familie. Von dort aus werden wir uns durch den Urwald kämpfen und mit dem Kajak oder Floß durch die schön-sten Gewässer Europas fahren. Die Masuren bieten eine gigantische Vielfalt an Seenplat-ten, Flüssen, Urwaldgebieten und echte Wild-nis mit Elchen, Wölfen usw. Dort erwartet uns auch ein spannender Besuch der Wolfsschan-ze (Führerbunker und Hauptaufenthaltsort Hitlers und Ort des „Staufenberg Attentats“). Zurück in den Alltag geht es dann mit dem Flugzeug von Warschau nach Stuttgart. Wir

als Gruppe werden eine intensive gemeinsame Zeit haben und aufs Gan-ze gehen. Zum Ganzen bzw. echten Leben gehört Gott dazu, denn er hat es erfunden. Deswegen werden wir uns mit IHM bzw. ER wird sich mit uns beschäftigen. Falls Du noch Fragen hast wende dich an Pascal im CVJM (0711 1���8 ��)

Jugendliche | 14-17 Jahre

vom 31.07.2010 – 15.08.2010

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Sommerfreizeiten | 7

junge Erwachsene | 18-25 Jahre

„Low price high fun“ ist das Motto dieser Kanufreizeit. Zu Was-ser entdecken wir die Natur. Frei nach dem Motto „Der Weg ist das Ziel“ starten wir mit der Bahn gen Osten. Nach einer ersten Nacht verlassen wir südlich von Cottbus das Festland und „ste-chen in Fluss“. Unser Weg führt uns durch unzählige Schleusen und Wehre, mitten ins Herz der Spree hinein: den Spreewald. Auf unseren acht 20 Ki-lometer langen Tagestou-ren (plus Ruhetage) pad-deln wir Richtung Berlin und werden entweder im 1000-Sterne-Hotel in der Wildnis oder auf zivilisier-ten Campingplätzen Ge-legenheiten zum Schlafen finden. Kulinarisch versorgen wir uns auf unseren Campingkochern. Zwischendurch gibt es den einen oder anderen Ruhe- und Erholungstag. Je nach Wetterlage freut sich mancher dann über eine heiße Sauna oder über einen gechillten Tag am Ufer oder an Land. Auf unserer Tour lassen wir uns von Wel-len entgegenkommender Motorboote, Mücken, den alltäglichen Dingen des Lebens, sowie dem Wasser im Boot her-ausfordern. Wir wollen gemeinsam un-terwegs sein und dabei über Gott, uns und was uns bewegt im Gespräch sein.Zum Ausklang statten wir unserer Haupt-stadt noch einen zweitägigen Besuch ab.Mehr Infos unter www.cvjm-stuttgart.de/sommerfreizeiten.htmlAm 05.06.10 findet ein Vortreffen zum kennen lernen, Fragen klären und Material checken statt. Die Teilnahme ist unbedingt erforderlich.

Freizeit Nr. 5:Ort: Brandenburg und BerlinZeit: 08.08. – 21.08.2010Leitung: Katrin Hoffmann & Johannes Tischler Teilnehmer: maximal 18 Leistungen An- und Abreise mit der Bahn, Transfer nach Berlin mit der Bahn, Kanumiete, Unterkunft, Vollverpfleg- ung (Ausnahme: 2 Tage in Berlin nur Frühstück),Versicherungen, Programm und Leitung.Preis: 285,-€fürMitglieder 299,-€fürNichtmitgliederAnzahlung: 35,-€

KanufreizeitSpree und Berlin vom 08.08.2010 – 21.08.2010

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In 1� Tagen rund �.�00 km durch Deutschland, Österreich, Slowe-nien, Kroatien, Bosnien-Herzego-wina, Serbien und Ungarn: Ganz direkt und unmittelbar den Bal-kan erleben.Das Unterwegs-Sein lohnt sich: Herrliche Landschaften, wunder-schöne Städte, unberührte Natur, griffige Kletterfelsen, schmale Bergpfade und türkisblaue Strände warten darauf, von uns ent-deckt zu werden. Unterwegs auf den Spuren des jugoslawischen Bürgerkrieges ver-suchen wir nachzuvollziehen, was sich in den 1990er Jahren auf dem Balkan ereignet hat. Wir treffen Menschen, die die ethni-schen, religiösen und wirtschaftlichen Spannungen erlebt haben, die zum Bürgerkrieg führten. Wir besuchen christliche Hilfs- und Aufbauprojekte, bei denen es die Möglichkeit gibt, praktisch mit anzupacken.

Übernachten werden wir auf Camping-plätzen, in der freien Natur und bei den Menschen, die wir vor Ort treffen. Aber immer im Wohnmobil (für Paare stehen Zelte zur Verfügung). Die Wohnmobile sind für sechs erwachsene Personen aus-gestattet und bieten alles, was das Cam-perherz begehrt: Küche, Dusche, WC, Warmwasser, usw. Selbstverständlich versorgen wir uns mit-hilfe der Bordküchen selbst. Damit die Tour nicht zu stressig wird, und wir genügend

Zeit haben über uns selbst und Gott nachzudenken, werden wir immer wieder auch mehrere Nächte an einem Ort blei-ben. Doch das Erlebnis ist in diesem Urlaub auf jeden Fall mit an Bord.

8 | Sommerfreizeiten

vom 28.08.2010 – 11.09.2010

Sieben-Länder-Tour im Wohnmobil Balkan/Südosteuropa

Freizeit Nr. 6:Ort: Balkan/SüdosteuropaZeit: 28.08. – 11.09.2010Leitung: Stefan Niewöhner Teilnehmer: mindestens 8, maximal 12 Leistungen: Fahrt, Unterkunft, Vollverpflegung,Versicherung- en, Programm und LeitungVortreffen: Do, 22.07.10, 19 Uhr im CVJMPreis: 645,-€fürMitglieder 675,-€fürNichtmitgliederAnzahlung: 70,-€

junge Erwachsene | 25-35 Jahre

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Sommerfreizeiten | 9

vom 28.08.2010 – 11.09.2010

Sonne, Strand, Meer und ein herrliches Umfeld! Der richtige Ort, um Ferien zu machen. Diesen Ort gibt es, südlich von Béziers, an der sonnigen Mittelmeerküste. Umgeben von schattigen Bäumen ist dort der alte Gutshof Les Sablieres. Das Haus ist einfach, aber zweckmäßig eingerichtet. Zum Anwesen gehört ein weiträumi-ges Gelände mit Kinderspielplatz und Volleyballfeld. Der herrliche Sandstrand Vendres-Plage ist nur ca. 300 m entfernt. Wir sind in geräumigen Mehrbettzimmern untergebracht. Wenige Zimmer sind mit Duschen ausgestattet, für die anderen Zimmer gibt es Etagenduschen und -WC.

Gemeinsame Familienferien bedeuten:- kein festes Freizeitprogramm, sondern viel Frei - Zeit und Frei - Raum-Gemeinsame Programm-punkte wie Gute-Nacht-Ge-schichten, Gesprächsrunden

ausgehend von biblischen Texten, Fa-miliengottesdienste, bunte Abende und Spontanes.Wir wollen die Tage genießen und uns an Leib, Seele und Geist erholen.Strand und Meer laden ein zum Baden, Sandburgen bauen, Muscheln sammeln, Ball spielen, Drachen steigen lassen usw. Die charmanten südfranzösischen Städte und Dörfer mit ihrem reizvollen Umland gilt es zu erkunden.Verpflegt werden wir durch die gute eige-ne Küche. Bei Spüldiensten und Aufgaben im Haus erwarten wir Mithilfe.

Preise: 475,- € für Mitglieder/Erw. 495,- € für Nichtmitglieder 395,- € für Jugendliche von 12-15 J. 295,- € für Kinder von 4-11 J. 130,- € für Kinder von 0-3 J.

Freizeit Nr. 7:Ort: Bézier/SüdfrankreichZeit: 28.08.10 - 11.09.10Leitung: Margit & Wolfgang Günther & TeamTeilnehmer: mindestens 35Leistungen: Unterkunft,Verpflegung, Versicherung, Programm und LeitungAnreise: Anfahrt mit dem eigenen PkwPreis: siehe rechtsAnzahlung: 300,-€jeFamilieHinweis: Antrag auf Ermäßigung beim CVJM ist möglich

Freizeit für Familien und Alleinerziehende Bézier/Vendres-Plage/Südfrankreich

Familien und Alleinerziehende

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vom 20.08.2010 – 10.09.2010

jedermann

10 | Sommerfreizeiten

Freizeit der CBVK Texel/Holland

Freizeit Nr. 8:Ort: Texel/HollandZeit: 20.08.10 - 10.09.10Leitung: Gerhard & Margret Lieb, Johannes LiebTeilnehmer: mindestens 10 FamilienLeistungen: Unterbringung in Ferienbunga- lowsAnreise: im eigenen PKW oder BahnPreis: 1400,- € bis 1600,- € pro Bungalow, je nach Ausstattung

Als Familie Urlaub machen, Gemeinschaft mit anderen erleben, sich unter Gottes Wort versammeln und viel Zeit zur freien Gestaltung haben, das macht die gemeinsamen Urlaubstage auf der Insel Texel aus.Jede Familie bewohnt ihren eigenen Bungalow und versorgt sich dort selbst. Die Insel bietet vielfältige Möglichkeiten für Radtouren, Wanderungen und Vieles mehr. Mit ihren weitläufigen Stränden, großen Wäldern und gemütlichen Dörfern ist landschaftlich für jeden etwas dabei. Jeder kann sich nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen die Tage gestalten.Bei all den schönen äußeren Dingen bleiben die Bibelarbeiten das Zentrum der Tage.

Anmeldung: Gerhard und Margret Lieb Wagenburgstraße 118 7018� Stuttgart Telefon: 0711/�8771�

Fax 0711/�877�� E-Mail: [email protected] Reiseveranstalter:Christliche Bäcker- und Konditorenvereinigung, Landesverband Württemberg

Page 11: Summer camps YMCA Stuttgart

Anmeldung für Familien

Anmeldung für Einzelpersonen

Zur Freizeit Nr. in

Vorname Familienname

Geb.Datum

Straße

PLZ / Ort

Tel.

E-Mail

Beruf / Schule

Mitglied im CVJM Stuttgart e. V. ja nein

Gruppe im CVJM

Vegetarier ja nein

Unterkunft Zelt Haus

Besondere Hinweise

Unterlagen für einen Zuschuss erwünscht:

ja nein

Stgt. Bonuscard-Nr.:

Zur Freizeit Nr. in

Straße

PLZ / Ort

Tel.

E-Mail

Vegetarier ja nein

Mitglied im CVJM Stuttgart e. V. ja nein

Gruppe im CVJM

Besondere Hinweise

Unterlagen für einen Zuschuss erwünscht:

ja nein

Stgt. Bonuscard-Nr.:

Familienname Vorname m/w Geb.-Datum Beruf / Schule

Bitte trennen

Page 12: Summer camps YMCA Stuttgart

An den

CVJM Stuttgart e.V. Büchsenstraße �7 7017� Stuttgart

Das Programm wird von christlichen Inhalten bestimmt. Wer sich anmeldet be-kundet damit seine Bereitschaft, am ganzen Programm teilzunehmen und sich mit der christlichen Botschaft zu beschäftigen. Die von der jeweiligen Freizeitlei-tung festgelegten Regeln für das Zusammenleben sind von den Teilnehmern zu berücksichtigen. Aus unserem Selbstverständnis heraus vergeben wir an unver-heiratete Paare grundsätzlich keine gemeinsamen Unterkünfte. Im Umgang mit Alkohol, Tabak etc. ist für uns das Jugendschutzgesetz bindend.

Die Anzahlung wird nach Erhalt der Anmeldebestätigung überwiesen.

Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angegebene Per-son, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, die Reisebedingungen anerkenne und den Weisungen des verantwortlichen Freizeitleiters, die zum ordnungsgemäßen Ablauf der Fahrt bzw. Freizeit erteilt werden, jederzeit nachkomme.

Ort, Datum

Unterschrift des Erziehungsberechtigten

Unterschrift des Teilnehmers

Hinweis nach dem Datenschutzgesetz: Ihre Angaben werden nur im CVJM verwendet und nicht weitergegeben.

Bitte frei-machen!

Bitte trennen

Das Programm wird von christlichen Inhalten bestimmt. Wer sich anmeldet be-kundet damit seine Bereitschaft, am ganzen Programm teilzunehmen und sich mit der christlichen Botschaft zu beschäftigen. Die von der jeweiligen Freizeitlei-tung festgelegten Regeln für das Zusammenleben sind von den Teilnehmern zu berücksichtigen. Aus unserem Selbstverständnis heraus vergeben wir an unver-heiratete Paare grundsätzlich keine gemeinsamen Unterkünfte. Im Umgang mit Alkohol, Tabak etc. ist für uns das Jugendschutzgesetz bindend.

Die Anzahlung wird nach Erhalt der Anmeldebestätigung überwiesen.

Ich erkläre durch die Unterschrift, dass ich selbst oder die hier angegebene Per-son, deren gesetzlicher Vertreter ich bin, die Reisebedingungen anerkenne und den Weisungen des verantwortlichen Freizeitleiters, die zum ordnungsgemäßen Ablauf der Fahrt bzw. Freizeit erteilt werden, jederzeit nachkomme.

Ort, Datum

Unterschrift des Erziehungsberechtigten

Unterschrift des Teilnehmers

Hinweis nach dem Datenschutzgesetz: Ihre Angaben werden nur im CVJM verwendet und nicht weitergegeben.

Bitte frei-machen!

An den

CVJM Stuttgart e.V. Büchsenstraße �7 7017� Stuttgart

Page 13: Summer camps YMCA Stuttgart

1. Anmeldung / Vertragsabschluss1.1 Mit der Anmeldung, die ausschließlich schriftlich erfolgen kann, bietet der Teilnehmer TN (soweit dieser minderjährig ist, durch seine gesetzlichen Vertreter und diese selbst neben dem Minderjährigen) dem CVJM den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Bei Minderjährigen ist das Anmeldeformular vom Minderjährigen und den Erziehungs-berechtigten zu unterschreiben.1.� Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Anmeldebestätigung des CVJM an den TN zustande. 1.3 Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt.TN aus dem Raum Stuttgart werden bevorzugt.

2. Zahlungen2.1 Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Freizeitpreises,max.jedoch 300,– Euro pro Person, zu bezahlen.Die Anzahlung wird auf den Freizeitpreis angerechnet. Der höhere Preis für Nichtmitglieder entsteht aus dem höheren Verwaltungs-aufwand.�.� Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart worden ist, nach Aushändigung des Sicherungs-scheins, spätestens vier Wochen vor Freizeitbeginn fällig,wenn feststeht, dass die Freizeit durchgeführt wird.�.� Soweit der CVJM zur Erbringung der Reiseleistung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des TN auf Inanspruchnahme der Reiseleistung und keine Leistungsverpflichtung des CVJM.

3. Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen3.1 Die Leistungsverpflichtung des CVJM ergibt sich ausschließlich aus der Freizeitausschreibung und allen darin enthaltenen Hinweisen und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung.�.� Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der ge-samten Freizeit nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der CVJM verpflichtet sich, den TN über Leistungsänderungen und -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, soweit dies möglich ist.�.� Der CVJM ist berechtigt,den Freizeitpreis im gesetzlich zulässigen Rahmen nach Maßgabe der folgenden Regelung zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Freizeitbeginn ein Zeitraum von mehr als � Monaten liegt. Für ein Erhöhungsverlangen gilt, dass sich der Freizeitpreis um den Betrag erhöht, wie sich die Beförderungskosten, Hafen oder Flughafengebühren, sowie Änderungen der Wechselkurse gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erhöht haben. Der CVJM hat den TN unverzüglich, spätestens �0 Tage vor Reiseantritt über eine Preiserhöhung zu unterrichten. Eine Erhöhung nach diesem Zeitpunkt ist unzulässig.3.4 Falls Preiserhöhungen 5 % übersteigen, ist der TN berechtigt, ohne Gebühr vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Freizeit zu verlangen,wenn der CVJM in der Lage ist, eine solche Freizeit ohne Mehrpreis für den TN aus seinem Angebot anzubieten. Der TN hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des CVJM über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.3.5 Tritt der TN aufgrund einer Leistungs- oder Preisänderung vom Reisevertrag zurück werden die vom Teilnehmer an den CVJM ge-leisteten Zahlungen unverzüglich voll zurückerstattet.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen�.1 Nimmt der TN einzelne Freizeitleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des TN auf anteilige Rückerstattung. Der CVJM bezahlt an den TN jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den CVJM erstattet worden sind.�.� Wird bei Freizeiten, die mit gemeinsamer Fahrt ausgeschrieben sind, auf die Inanspruchnahme der Fahrt als Leistung verzichtet, kann der Freizeitpreis nicht ermäßigt werden.

5. Rücktritt durch den Freizeitteilnehmer�.1 Der TN kann bis zum Freizeitbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem CVJM, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim CVJM. �.� In jedem Fall des Rücktritts durch den TN steht dem CVJM unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigung zu: Flug- und Schiffsreisen• bis �0 Tage vor Freizeitbeginn 1� % des Freizeitpreises• vom �9. bis 1�.Tag �� %• vom 1�. bis 7.Tag �� %• ab dem �.Tag �0 %

Reisebedingungenfür Freizeiten des CVJM Stuttgart e.V.

Reisebedingungen

Sommerfreizeiten | 1�

Page 14: Summer camps YMCA Stuttgart

Bus- und Bahnreisen und privat organisierte Anreisen• bis �0 Tage vor Freizeitbeginn 1� % des Freizeitpreises• vom �9. bis 1�.Tag �0 %• ab dem 1�.Tag 7� %5.3 Dem TN ist es gestattet, dem CVJM nachzuweisen, dass ihm tatsächlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der TN nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.�.� Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Freizeit ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reise-vertrag gilt, sondern in diesem Fall der TN zur vollen Bezahlung des Freizeitpreises verpflichtet bleibt.5.5 Der CVJM kann im Falle des Rücktritts eine von den vorstehenden Pauschalen abweichende, konkret berechnete Entschädigung verlangen. Er ist in diesem Fall verpflichtet, die geltend gemachte Entschädigung zu beziffern und seine Aufwendungen zu belegen.�.� Reiserücktrittskostenversicherung: Bitte beachten Sie, dass in unseren Teilnehmerpreisen keine Reiserücktrittskostenversicherungeingeschlossen ist. Da wir im Falle Ihres Rücktritts, zu dem Sie vor Reisebeginn jederzeit berechtigt sind, Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer �.� unserer Teilnahmebedingungen erheben, empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversiche-rung. Diese Reiserücktrittskostenversicherung können Sie preiswert auch mit einer Reisegepäckversicherung kombinieren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass für alle Fragen betreffend der Reiserücktrittskostenversicherung die von Ihnen beauftragte Versicherungs-gesellschaft die Ansprechpartnerin ist.

6. ZuschüsseFür Jugendliche im Alter von � bis 18 Jahren und für Familien mit geringerem Einkommen kann ein Zuschuss aus Landesjugendplanmit-teln beantragt werden. Formulare sind im CVJM erhältlich.Zusätzlich erhalten Stuttgarter Teilnehmer, die eine Bonus-Card besitzen, einen weiteren Zuschuss. Besitzer der Stuttgarter FamilienCard können mit dieser im CVJM für ihre Freizeit Zahlungen leisten (Mindestbetrag 20,– Euro pro Person).

7. Obliegenheiten des TN, Ausschlussfrist, Kündigung durch den TN7.1 Der TN ist zur Beachtung der Hinweise, die ihm vom CVJM in Form der Informationsbriefe vor Freizeitantritt zugehen, verpflichtet.7.2 Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige (Par. 651 d Abs. 2 BGB) hat der TN dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort dem vom CVJM eingesetzten Freizeitleiter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.7.� Ansprüche des TN entfallen nur dann nicht,wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.7.� Wird die Freizeit infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt und leistet der CVJM innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der TN im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag zweckmäßigerweise schriftlich kündigen. Dies gilt auch, wenn dem TN die Freizeit infolge eines Mangels aus wichtigem, dem CVJM erkennbaren, Grund nicht zuzumuten ist.Der Be-stimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht,wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom CVJM verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des TN gerechtfertigt wird.7.� Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Freizeiten hat der TN innerhalb eines Monates nach vertraglich vorge-sehener Beendigung der Freizeit gegenüber dem CVJM geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche geltend machen,wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

8. Rücktritt und Kündigung durch den CVJM8.1 Der CVJM kann den Reisevertrag kündigen,wenn der TN ungeachtet einer Abmahnung des CVJM bzw. der von ihm eingesetzten Freizeitleitung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei Minderjährigen ist der CVJM berechtigt, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten auf deren Kosten die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen auf Kosten des TN den Reisevertrag zu kündigen. In beiden Fällen behält der CVJM den vollen Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die vom CVJM eingesetzten Freizeitleiter sind ausdrücklich bevollmächtigt, die Interessen des CVJM in diesen Fällen wahrzunehmen. 8.2 Kann eine Freizeit aus zwingenden Gründen nicht durchgeführt werden (z.B. polit. Unruhen, Naturkatastrophen, Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl), so kann der CVJM bis zu � Wochen vor Freizeitbeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der TN erhält dann alle bis dahin eingezahlten Freizeitbeträge umgehend zurück.8.� Der CVJM kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Reisebedin-gungen Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:a) Der CVJM ist verpflichtet, dem TN gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.b) Ein Rücktritt des CVJM später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.

9. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften9.1 Der CVJM informiert den TN in der Reiseausschreibung über die obigen Bestimmungen, die für das jeweilige Reiseland gültig sind.Diese Informationen gelten für deutsche Staatsbürger, bei denen keine besonderen Verhältnisse gegeben sind.9.� Der CVJM informiert den TN über wichtige Änderungen der in der Freizeitausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschrift

Reisebedingungen

1� | Sommerfreizeiten

Page 15: Summer camps YMCA Stuttgart

vor Antritt der Reise.9.� Der CVJM haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,wenn der TN den CVJM mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der CVJM die Verzögerung zu vertreten hat.9.� Der TN ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlungen von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des CVJM bedingt sind.

10. Haftung10.1 Die vertragliche Haftung des CVJM für Schaden, die nicht Körperschaden sind, ist auf den dreifachen Freizeitpreis beschränkt, soweit • ein Schaden des TN weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder• der CVJM für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlichist.10.� Der CVJM hat im Falle der Zahlungsunfähigkeit sichergestellt, dass dem TN erstattet werden:• der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses ausfallen, und• notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise.Der TN hat in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheins einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherung.10.3 Kommt dem CVJM die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara. Das Warschauer Ab-kommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädi-gungen von Gepäck.

11. Verjährung, Sonstiges11.1 Vertragliche Ansprüche des TN verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Hat der TN solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der CVJM die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in � Jahren.11.2 Im Preis enthalten sind: Leitung, Unterkunft, Verpflegung, Fahrt, Haftpflichtversicherung und bei Auslandsreisen eine Reisekranken- und Reiseunfallversicherung,wenn nicht anders vermerkt. Für nicht in Anspruch genommene Leistungen kann keine Rückvergütung gewährt werden.11.� Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.

12. Sonstige Bedingungen1�.1 Mit der Unterschrift auf der Anmeldung werden die vorstehenden Bedingungen anerkannt. Mündliche Nebenabsprachen sind ohne schriftliche Bestätigung des CVJM unwirksam.

13. Rechtswahl und Gerichtsstand1�.1 Der TN kann den CVJM nur an dessen Sitz verklagen.1�.� Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem CVJM und TN, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in

Reisebedingungen

Adresse des CVJMChristlicher Verein Junger Menschen Stuttgart e.V.Büchsenstr. �7, 7017� StuttgartTel. 07 11 / 1 �� �8-0Fax 07 11 / 1 �� �8-��E-Mail: [email protected]:www.cvjm-stuttgart.de

Bankverbindung der CBKVChristliche Bäcker- und Konditoren-Vereinigung StuttgartKonto: BW-BankKonto Nr. 2 600 587BLZ �00 �01 01

Bankverbindung des CVJMCVJM Stuttgart e.V. Konto: BW-BankKonto Nr. 2 025 461BLZ �00 �01 01

Sommerfreizeiten | 1�

Page 16: Summer camps YMCA Stuttgart

18�� wurde der Christli-che Verein Junger Menschen - CVJM - von George Williams in London gegründet. Er hat-te das Ziel, jungen Menschen in der Großstadt Lebensorien-tierung zu geben. Im eigenen Vereinshaus erfuhren sie Le-benshilfe und Unterweisung

durch die Bibel. Aus dieser Idee entstand in wenigen Jahren eine weltweite Bewe-gung.

1855 trafen sich in Paris junge Männer aus verschie-denen Verbänden und legten die einheitliche Grundlage für

alle CVJMs fest.Heute sind in 1�� National-verbänden �0 Millionen Mit-glieder weltweit miteinander verbunden.

18�1 wurde der CVJM Stuttgart gegründet. Das An-liegen war auch hier, jungen Menschen Gemeinschaft und christliche Prägung zu geben. Der CVJM ist offen für Men-schen aus allen sozialen und konfessionellen Richtungen. Er ist ein freies Werk mit 1�00 Mitgliedern, die seine Arbeit mittragen und finanzieren.Der CVJM bietet ein umfang-reiches Angebot für verschie-dene Alters- und Interessen-gruppen an. Die Aktivitäten werden weitgehend von ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen durch-geführt.

Der Christliche Verein Junger Menschen

Impressum

Herausgegeben von:

CVJM StuttgartBüchsenstraße �7, 7017� StuttgartTelefon 07 11 1�� �8-0Fax 07 11 1�� �8-��E-Mail [email protected] www.cvjm-stuttgart.de

Redaktion Kathrin BürleGestaltung Benjamin Obländer

Druck Gemeindebriefdruckerei Groß Oesingen

Leitender Referent Wolfgang Günther1. Vorsitzender Thomas Willmann Stellvertretender Vorsitzender Michael ReyerBürozeiten der Verwaltung Mo–Fr: 9.�0 - 1�.00 Uhr 1�.�0 - 17.00 Uhr Bankverbindung BW-Bank Konto-Nr. 2 025 461 BLZ: �00 �01 01

E-Mail-Adressen und Telefonnummern der AnsprechpartnerKathrin Bürle/Zentrale Tel. 0711 162 58-0 [email protected] Ehlebracht Tel. 0711 162 58-47 [email protected] Günther Tel. 0711 1�� �8-�1 [email protected] Niewöhner Tel. 0711 1�� �8-�� [email protected] Schwarz Tel. 0711 1�� �8-�� [email protected]