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LandesInitiative Mobilfunk / ElektroSmog in NRW Autor: Gerrit Krause, Tel.: 02129-959126 • www.limes-nrw.de • [email protected] 13.11.2008 Folie: 1 © LIMES 2008 Überleben im Antennen-Dschungel Macht Mobilfunk krank? „JA“ zur mobilen Kommunikation – „Nein“ zum hochfrequenten Elektrosmog! (Ist dies machbar?)

Überleben im Antennen-Dschungel Macht Mobilfunk krank?

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Überleben im Antennen-Dschungel Macht Mobilfunk krank?. „JA“ zur mobilen Kommunikation – „Nein“ zum hochfrequenten Elektrosmog! (Ist dies machbar?). Die schöne neue Kommunikations-Welt: Mobilfunk & Co. Das Auto. Das Handy. Der Computer. Mobilfunk & Co an sich machen nicht krank. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Überleben im Antennen-Dschungel  Macht Mobilfunk krank?

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13.11.2008 Folie: 1© LIMES 2008

Überleben im Antennen-Dschungel

Macht Mobilfunk krank?

„JA“ zur mobilen Kommunikation – „Nein“ zum hochfrequenten Elektrosmog!

(Ist dies machbar?)

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13.11.2008 Folie: 2© LIMES 2008

Die schöne neue Kommunikations-Welt:Mobilfunk & Co

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13.11.2008 Folie: 3© LIMES 2008

Mobilfunk & Co an sich machen nicht krank ...

Genauso wenig wie:

Das Auto

... sondern es sind immer bestimmte mechanische, chemische und physikalische Eigenschaften der benutzten Geräte, die schädigen. Z.B.:

Das Handy

• Abgase

• Lärm

• Stress

• mangelnde Bewegung

• Spiele/-Internetsucht

• verkrampfte Haltung

Elektromagnetische Felder (EMF) mit:

• Thermische Wirkungen

• Nichtthermische Wirk.

Der Computer

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13.11.2008 Folie: 4© LIMES 2008

Mobilfunk nutzt heute ausschließlich elektromagnetische Hochfrequenzwellen (EMF)

Die Stärke der hochfrequenten elektromag-netische Felder (EMF) wird als Leistungsfluß-dichte in W/qm oder als Feldstärke in V/m angegeben. Die vom Handys am Ohr aufge-nommene HF-Leistung wird als spezifische Absorptionsrate (SAR) in W/kg bei maximaler Sendeleistung angegeben .

Ab einer bestimmten Stärke der EMF (Grenzwert) verspürt man Erwärmung im Körper oder Kopf und spricht von thermischen Wirkungen. Unterhalb dieser Grenze zeigen sich auch sehr unterschiedlichen Schäden (Athermische Wirk-ungen), deren Wirkungsmechanismen jedoch noch nicht alle wissenschaftlich geklärt sind.

elektromagnetische Felder können Informationen transportieren, aber erzeugen auch (schädliche) Wirkungen in lebendigen Organismen

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13.11.2008 Folie: 5© LIMES 2008

A-thermische Schäden, die durch Mobilfunk + Co auftreten

Weltweit stellen immer mehr Ärzte und Wissenschaftler im Zusammen-hang mit Mobilfunk a-thermische Schäden bei sehr geringen Leistungs-flußdichten (von 1 W/m² bis zu 10µW/m²) fest:

• Lern-, Konzentrations- und Verhaltensstörungen bei Kindern (z.B. Hyperaktivität)

• Blutdruckentgleisungen, die medikamentös immer schwerer zu beeinflussen sind

• Herzrhythmusstörungen

• Herzinfarkte und Schlaganfalle immer jüngerer Menschen

• hirndegenerative Erkrankungen (z.B. Morbus Alzheimer) und Epilepsie

• Krebserkrankungen wie Leukämie und Hirntumore in Ohr- und Augennähe

• Kopfschmerzen und Migräne

• chronische Erschöpfung und innere Unruhe

• Schlaflosigkeit und Tagesmüdigkeit

• Ohrgeräusche

• Infektanfälligkeit

• Nerven- und Weichteilschmerzen, die mit üblichen Ursachen nicht erklärlich sind

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13.11.2008 Folie: 6© LIMES 2008

Grenzwerte, Immissionen, Effekte, Schädigungen

0,334 nW/qm - Betreiber Garantie: Handy muss funktionieren

Körpererwärmung / Verbrennungen möglich

empf. Summenbelastung in Wohnungen lt. Baubiologen / Salzburger Vorsorgewert

bis 10 µW/qm niedrige Belastung lt. Öko-Test 2001

0,66 mW/qm Summenbelastung aller Anlagen in der Toscana /Italien

Bundesärztekammer + Ärzteorganisationen Summenbelastung aller Anlagen /Attendorn

Summenbelastung aller Anlagen Ecolog-Institut (Neitzke)

E-Netz 0, 09 W/qmD-Netz 0,042 W/qm

9 W/qm UMTS-Grzwrt 1800 Mhz lt. 26. BImSchV

4,5 W/qm GSM-Grzwrt 900 Mhz lt. 26. BImSchV

Handy bei max. Sendeleistung bis 200 W/m² am Ohr

Schweizer Anlagen-Grenzwert für Orte empfindlicher Nutzung / Indoor ! x AnlagenanzahlÖ

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13.11.2008 Folie: 7© LIMES 2008

Welche Leistungsflußdichten können bei der heutigen Ausprägung am Körper / Kopf auftreten?

Dauer-Strahler!

Drahtlose Telefonzen-trale auf Bluetooth-

Basis,<10% des Grenzwertes

Dauer-Strahler!

GSM – und UMTS- Sender (Basisstationen)

Erreichen in einigen Fällen mehr als 20% des

Grenzwertes

Dauer-Strahler!

Drahtlose Computer-Verbindung, Kann 80% des

Grenzwertes erreichen

Spora-discher

Strahler!

Handy am Kopf über-schreitet u.U. die

Grenzwerte, deshalb SAR

Dauer-Strahler!

Schnurloses Telefon (DECT) Kann 50% des Grenzwertes

erreichen

Mobilfunkbasisstation Gefahrenbereich darf nur mit Schutzanzug betreten

werden (ca. 10 m) Abfragbar unter:

www.bundesnetzagentur.de

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13.11.2008 Folie: 8© LIMES 2008

Der rationale Kern des Problems von Mobilfunk & Co

• Es spricht für Geldgier und Bedenken-losigkeit, wenn man die Risiken ver-drängt bis sich die Schäden nicht mehr vertuschen lassen.

• Wenn unsere Gesellschaft „Ja“ zu der heutigen Ausprägung von Mobilfunk & Co sagt, dann muss sie mit z.Z. noch unbekannt hohen Gesundheitsschäden und Risiken leben !

• Aber es ginge auch anders!

• Durch ein Bündel von Maßnahmen zur vorbeugenden Gesundheitsvorsorge kämen wir in den Zustand:

All diese schönen Dienste sind ohne (bzw. mit sehr wenig) Elektrosmog machbar !

Die Fragen, die dies bisher verhindern, lauten lediglich:

• Wie sicher ist denn, dass es Schäden gibt?

• Wieso merkt man diese Schäden nicht?

• Reicht es nicht, wenn wir dann gegen-steuern, sobald die Schäden zu hoch werden?

• Da anscheinend nicht jeder krank wird, wollen wir erst Klarheit darüber, warum es den Einen trifft, den Anderen nicht?

• Ist es nicht unverantwortlich, Hysterie zu verbreiten ohne 100%-Beweis?

„Ja“ zur mobilen Kommunikation -“Nein“ zur schädigenden Wirkung!

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13.11.2008 Folie: 9© LIMES 2008

Kann Mobilfunk & Co wirklich unsere Gesundheit schädigen?

… langfristig die Gesundheit”, sagen tausende Umweltmediziner

… den Wert von Immobilien”, sagen Makler

… besonders die Gesundheit unsere Kinder”, sagen Ärzte, Soziologen

“aber auch Gewalt, Pornographie und Kosten schädigen”

… auch Pflanzen und Tiere”, sagen Baubiologen, Tierärzte, Bauern

… weil es unterhalb der “26.BImSchV-Grenze” keine gesicherten Erkenntnisse

über Schäden und Wirkungsmechanismen gibt, sagen die Mobilfunkbetreiber,

Politiker und Behörden.

wir wissen es noch nicht genau…”

…. sagen die Versicherer: “nicht abschätzbare Risiken können wir in der

Betriebshaftpflicht nicht versichern! Deshalb keine neuen Verträge!”

… sagen die Wissenschaftler: “wir haben starke Hinweise und Verdacht auf Schäden, aber keinen 100% Beweis.” (Lt. Quarks & Co zeigen >20% der Studien, dass zumindest Wirkungen, teils sogar Anstiege von Hirntumoren um Faktor 2-4 gefunden worden.

„Ja...

„Jain...

„Nein...

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13.11.2008 Folie: 10© LIMES 2008

Wissenschaftler sind auch nur Menschen oder:wer die Musik bezahlt, bestimmt auch was gespielt wird!

Weltweit gab es Ende 2006 mehr als 600 Studien über hochfrequenten Elektrosmog. Ca. 75% davon fanden gesundheitlichen Auswirkungen.

Prof. Henry Lai* und Dr. Louis Slesin*² haben diese gefiltert und alle (85) seit 1990 auf dem Markt erschienenen Studien über Erbgutschäden durch hochfrequenten Elektrosmog auf die Fragen untersucht:

1. Wie viele Studien haben Wirkungen /Biologische Effekte am Erbgut gefunden?

* Professor an der University of Washington at Seattle. Top-Wissenschaftler der Bioelectromagnetic Society.

Öffentliche Hand / Uni-EtatIndustrie unbekanntUS-Airforce

2. Wer hat die Studie teils oder ganz finanziert?

Quelle: Diagnose-Funk 29.10.06 /Micro wave News *²Umweltwissenschaftler und Herausgeber der Microwave News, www.microwavenews.com

Anzahl untersuchte Studien

Haben Wirkungen / Effekte gefunden

Haben Keine Wirkungen /Effekte gefunden

43

42

8 332

5 225 10

45

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13.11.2008 Folie: 11© LIMES 2008

Die gesellschaftliche Kontroverse: Risikoanalyse und Prävention oder Schadenbegrenzung bei Bedarf

Solange die gesellschaftliche Mehrheit Wirkungsmechanismen und Schäden nicht als wissenschaftlich bewiesen ansieht, darf man eine so wirtschaftlich weitreichende Erfindung nicht abbremsen !

Gerade weil die drahtlose Kommunikation diese immense Bedeutung hat, muss man mit zeitlichem Vorlauf neben den Nutzen-aspekten auch das Schadenspotenzial und die Risiken kritisch untersuchen und Gesundheitsvorsorge leisten.

Wollen Sie auf all den Nutzen und Vorteile der drahtlosen Kommunikationstechnik verzichten ohne den Beweis der Schädlichkeit zu haben?

Die Befürworter von Mobilfunk & Co:

Das ist die falsche Fragestellung!

Verantwortliches Handeln besteht darin, dass man nicht langfristige Nachteile wie gesundheitliche Schäden und Risiken zukünftigen Generationen aufbürdet, um die sofortigen wirtschaftlichen Vorteile ernten zu können.

Die Kritiker von Mobilfunk & Co:

Die richtige Frage wird immer wieder verhindert:

Was müssen wir tun, um die großenteils noch unbekannten Risiken zu eliminieren ohne die wirklichen Vorteile zu verlieren?

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13.11.2008 Folie: 12© LIMES 2008

Was hat Mobilfunk mit den nachstehenden Themen gemeinsam?

• Rauchen • Asbest • PCB • Hormonskandale • Contergan • Lebensmittelzusätze • atomare Energieerzeugung • Holzschutzmittel • DDT • Klimaerwärmung

•Waldsterben • Gen-Technik • usw.

ein immer gleiches, verhängnisvolles Schema:

• alle Themen haben hohes Schadenspotenzial und auch große Schäden ausgelöst.

• Es gab / gibt aber keine 100%-igen wissenschaftlichen Beweise pro oder contra.

• Es gibt starke wirtschaftliche Interessen (Milliardenmärkte) und seltsame Verflech-tungen zwischen Wirtschaft und Politik.

• alle Themen haben eine agile, lautstarke und finanzkräftige Lobby in der Politik.

• Es wird heftig gestritten, weil die Gesundheit der Menschen bzw. deren Lebensräume in Gefahr ist.

Weil der kurzfristige Profit der Industrie wichtiger ist als die Gesundheit der Bevölkerung. Abwiegeln der Gefahren und beeinflussen der Politik (durch Lobbyisten) sind erprobte Mittel

zum Durchsetzen wirtschaftlicher Ziele.

Warum wird die Gefährlichkeit des Mobilfunks immer wieder in Frage gestellt und nicht gehandelt?

Die Europäischen Umweltagentur hat dieses Verhalten in einer Studie: „Späte Lehren aus frühen Warnungen“ in 12 Beispielen zusammengefasst, welche die Missachtung des Vorsorgeprinzips dokumentieren.

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13.11.2008 Folie: 13© LIMES 2008

Ein folgenschwerer Irrtum für Otto Normalverbraucher:

1. ... die Medien doch mehr über Gesundheitsschäden berichtet.

2. ... die gesetzlichen Grenzwerte doch niedriger sein müssen.

3. ... die Ärzte doch längst die Reißleine gezogen.

4. ... die Wissenschaftler doch ast-reine Beweise für die Schädlich-keit geliefert.

5. ...die Mobilfunkbetreiber doch längst Prozesse wegen Körperverletzung am Hals.

6. ...Viel-Handyphonierer wie ich doch auch was merken müssen.

1. ...die Mobilfunkindustrie auf die Tages-zeitungen Druck durch Entzug von An-zeigenaufträgen ausüben kann und tut.

2. ... die Grenzwerte der 26. BImSchV ver-bieten nur die Exposition von Personen oberhalb der Grenze, weil sie sonst Verbrennungen erleiden. Es liegt kein Vorsorgeaspekt zu Grunde!

3. ... schon 2003 mehr als 1000 Umwelt-mediziner Schäden aufgezeigt haben.

4. ... schon mind. 20% aller Studien starke Hinweise auf Schäden /Wirkungen zeigen.

5. ... die Gerichte nur die Überschreitung der gesetzlichen thermischen Grenzwerte ahnden.

6. ... die meisten Menschen nicht sofort etwas spüren, sondern z.B. Karzinome sich erst nach mehr als 10 Jahren so weit entwickelt haben, dass man sie bemerkt.

So schlimm können die Schäden doch gar nicht sein, sonst hätten...

Diese Überlegung ist falsch, weil...

Sie merken, der Schein trügt!

Informieren Sie sich!

Und handeln Sie!

Handeln Sie nicht in Ihrem Sinn, so

macht es die Mobilfunkindustrie im

Sinne ihrer Investoren.

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13.11.2008 Folie: 14© LIMES 2008

Der Schlüssel zur nachhaltigen Verbesserung der Situation liegt auf den politischen Ebenen! (Wer kann Was tun?)

Die Kommune:

• nachhaltige Aufklärung

• Zusammenschweißen der Bevölkerung

• Bildung von Bürgerinitiativen

• Wahrnehmung der kommunalen Selbstverwaltung, hier Gesundheitsvorsorge und Bauplanung -> Mobilfunkkonzepte

Der Bund:

• Jedes Bundesland hat eine Mobilfunkvereinbarung (plus Erklärung) in 2003 mit den Betreibern unterschrieben, die im Sinne der Bürger sofort neu interpretiert werden muss.

• Runde Tische forcieren, diese handlungsfähig und mitsprache-berechtigt machen – vor allem die Bürgerinitiativen müssen dort gleichberechtigt werden.

Das Land:

• Risikomanagement einführen

• vorbeugende Gesundheitsvorsorge und Technikfolgenabschätz-ung

• Prüf- und Kontrollsysteme, die das ALARA-Prinzip durchsetzen

• Ein Gesetz, welches Kinder und Jugendliche vor allen stark Elektrosmog erzeugenden Diensten (Handy, WLAN, DECT, Bluetooth) fernhält.

• Senkung der Grenzwerte

Je mehr Bürger dies fordern, desto

schneller wird sich etwas verbessern!

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13.11.2008 Folie: 15© LIMES 2008

Alternativen zur heutigen drahtlosen Technik

• Glasfaserkabel, wie es die T-Com heute schon in allen Städten verlegt, als Grundversorgung für Telefon, Internet, Radio, TV

• Mobilfunkplanungen neutraler Unternehmen, welche die Gesundheits-vorsorge als Grundlage ihrer Planung ansehen und die auf der heutigen Technik aufsetzen. Unverzichtbare Grundelemente dieser Planung:– Voreilende, nachhaltige Aufklärung der ganzen Kommune. Verpflichtung der

Bürger Sendemasten (<10m) erst dann auf ihrem Grundstück errichten zu lassen, wenn die Kommune zustimmt.

– Reduzierung der Sendeleistungen nach dem ALARA-Prinzip und der Nutzung der heutigen Technik

– Einbeziehung aller Strahlungsquellen (Altlasten und zukünftige Technik) in die Planung

• Getrennte Sende-/Empfangseinrichtungen (wenige Sender der Basisstationen weit (und hoch) weg, viele Empfänger von Basisstationen in geringem Abstand).

• Basisstationen und Handy mit Lichtwellen. (1 Mia. Jahre Evolution haben dafür gesorgt, dass Mensch, Tier und Pflanzen diese sehr viel besser vertragen als die heute benutzten Frequenzbereiche. Vor allem, wir haben Sinne, die uns Überbeanspruchung des Körpers schnell anzeigen.)

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13.11.2008 Folie: 16© LIMES 2008

Kommunale Konzepte II

# Gebietsart Zulässig als: Hauptanlage Nebenanlage

Kommunale Zustimmung?

Erläu-terung

1 Reines Wohn-gebiet, hier gilt:§3 BauNVO

Nur als Ausnahme lt.: §§31 Abs. 3 BauGB,

§14 Abs.Nr.2 BauNVO

Nur als Ausnahme lt.: §§31 Abs. 1 BauGB,

§14 Abs.Nr.2 BauNVO

Ja, gemäß §36 BauGB erforderl.

#1,#2, #3,#7

2 allgemeines Wohngebiet

Nur als Ausnahme lt.: §§31 Abs. 3 BauGB,

§14 Abs.Nr.2 BauNVO

Nur als Ausnahme; §§31 Abs. 1 Nr.2 BauNVO

Ja, gemäß §36 BauGB erforderl.

#1,#2, #3

3 Dorfgebiet Ja, nach §5Abs.2 Nr.6 BauNVO

Zulässig, da bereits als Hauptanlage zulässig

Nein, nicht erforderlich

#5,#6,#7

4 Mischgebiet Ja, nach §6 Abs.2 Nr.4 BauNVO s.o. Nein, nicht

erforderlich#5,#6,#7

5 Kerngebiet Ja, nach §7 Abs.2 Nr.3 BauNVO s.o. Nein, nicht

erforderlich6,#7

6 Gewerbe-gebiet

Ja, nach §8 Abs.2 Nr.1 BauNVO s.o. Nein, nicht

erforderlich#6,#7

7 Industrie-gebiet

Ja, nach §9 Abs.2 Nr.1 BauNVO s.o. Nein, nicht

erforderlich#6,#7

M

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13.11.2008 Folie: 17© LIMES 2008

1. Wenn die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten werden, kann gegen die Errichtung von Mobilfunkanlagen grundsätzlich nicht mit Gesundheitsgefahren argumentiert werden.

2. Soll die Mobilfunkanlage in einem Gebiet errichtet werden, das im Bebauungsplan als reines Wohngebiet ausgewiesen ist, findet § 3 BauNVO Anwendung. Danach ist die Errichtung einer gewerbl. genutzten Mobilfunklanlage dort grundsätzlich unzulässig.

Kommunale Konzepte: Erläuterung zur aktuellen Gesetzeslage

3. Es gibt aber bei reinen Wohngebieten einen Ermessensspielraum der Kommune, ob Befreiung erteilt wird.(§ 31 BauGB bzw. 14 BauNVO ) Dabei handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die sich an der Frage orientiert : Stören die Anlagen das Gebiet (Denkmalschutz, Massierung von Anlagen etc.) ?

4. Im unbeplanten Innenbereich einer Gemeinde wird gemäß § 34 Abs. 1 BauGB vorgegangen wie in entsprechenden bebauten Gebieten mit Bebauungsplan. Erfordert aber immer kommunales Einvernehmen.

5. Im Außenbereich gilt nach § 35 Abs.3 BauGB der Vorrang der Telekommunikationsdienst-leistung. Jedoch:  Aufstellung eines B-Planes, Schutz der Landschaft, des Landschaftsschutz-bildes (etwa durch Einführung einer Höhenbegrenzung für Bauwerke) hat aussetzende Wirkung. In der Zwischenzeit bis zur Aufstellung eines solchen Planes : Zurückstellung des Baugesuches (§ 15 BauGB) oder Veränderungssperre ( § 14 BauGB , 16,17 BauGB )

6. Als gewerbliche Anlagen sind Mobilfunkanlagen grundsätzlich zulässig in Gewerbe-, Industrie- Misch- und Kerngebieten ( § 6 – 9 Bau NVO).

7. Aber lt. Urteil Bay VGH v. 2.8.07 , 1 BV o 5.2105: wenn eine Kommune ein positives Mobilfunkkonzept vorlegt, kann dieses auch als Begründung für die Verweigerung von Standorten herangezogen werden.

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13.11.2008 Folie: 18© LIMES 2008

Resümmè:Hochfrequenter Elektrosmog nur ein normales Lebensrisiko?

Der Punkt ist längst überschritten, bis zu dem Mobilfunkbetreiber und BfS mit Recht sagen konnten: „...es gibt nur einzelne unbestätigte Hinweise auf Schäden, die ein Aufhalten dieser wichtigen Jobmaschine und Steuerquelle nicht rechtfertigen!...“ Das BfS sagt heute bereits allgemein: „Vorsicht, so wenig wie möglich!“ und für Kinder: Nein!“

Die Süddeutsche Zeitung spricht von dem größten weltweiten Freilandversuch am Menschen!

LIMES Forderungen zur besseren Einschätzung und Reduktion des bislang unbekannten Risikos:F1: Nachhaltige, breit angelegte Aufklärung unserer gesamten GesellschaftF2: Forschung über E-Smog speziell hinsichtlich athermischer und Langzeitschäden ist zu

__ intensivieren. Der Einfluß der Mobilfunkbetreiber ist dabei drastisch (auf 0) zu reduzieren. F3: ein Risikomanagement ist aufzubauen mit

• Kurzfristigen Grenzwertbetrachtungen + vorlaufende Technikfolgenabschätzung• Neubewertung der Risiken unter Einbeziehung aller Altanlagen + drahtlosen Dienste

F4: Verzicht auf Heranwachsende als Konsumentengruppe solange keine Entwarnung von __ ___Wissenschaft und Kritikern gegeben wird.F5: Überarbeitung der 26.BImSchV inkl. der Vorsorge vor athermischen Schäden und der Mobil-___funkvereinbarung 2003 damit mehr Handlungsspielraum für die Kommunen entsteht.F6: Erlassung von Vorschriften zum Aufbau und Nutzung von drahtlosen Techniken nach dem ___ALARA-Prinzip, durchgesetzt von kommunalen Mobilfunk-Konzepten.

Helfen Sie bitte mit bei der Umsetzung der Forderungen!

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13.11.2008 Folie: 19© LIMES 2008

Wirkungen im Gehirn = Schädigungen? (1)

Der Geldrolleneffekt

Unter Einwirkung elektromagnetischer Felder verklumpen rote Blutkörperchen zu zylinder-artigen Gebilden, die wie ein Stapel Geld-münzen aussehen.

Entdeckt hat diesen so genannten Geldrolleneffekt Ende der 1990er-Jahre der deutsche Mediziner Dr. Hans-Joachim Petersohn. Welche Folgen dem Effekt zuzu-schreiben sind ist noch unklar. Denkbar sind ein erhöhtes Thrombosenrisiko und mangelhafter Sauerstofftransport wegen der reduzierten wirksamen Oberfläche der Blutkörperchen.

Auch nach 10 Minuten war der Geldrolleneffekt noch nachweisbar.

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13.11.2008 Folie: 20© LIMES 2008

Wirkungen im Gehirn = Schädigungen? (2)

Links aussen ein Schnitt durch ein Rattenhirn ohne Bestrahlung und rechts ein Rattenhirn nach 2 Stunden Handybestrahlung

Zerstörung der Blut-Hirn-Schranke

Prof. Dr. med. Saalford 2003 - Rattenhirn

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13.11.2008 Folie: 21© LIMES 2008

Reflexstudie12 Forschergruppen aus 7 europäischen Ländern Dieses Projekt wurde durch die EU im 5.

Rahmenprogramm (FP5) finanziert

Sehr besorgniserre-gend sind die Ergeb-nisse des REFLEX-Projekts. Durch die Stiftung VERUM in München unter Leitung von Prof. Adlkofer geplant und koordiniert und vom Februar 2000 bis Mai 2004 durchgeführt.

Das Ziel der Studie war, in isolierten Zel-len im Reagenzglas nach biologischen Effekten von RFEMF unterhalb des gegen-wärtigen Sicherheits-grenzwertes von 2,0 W/kg für Mobiltelefone zu suchen und zu zeigen, dass es keine biologischen Effekte gibt, die von Bedeu-tung für die Entsteh-ung von gesundheit-lichen Störungen oder gar chronischen Er-krankungen sein könnten.

Das Ergebnis war genau das Gegenteil von dem, was erwartet wurde.

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13.11.2008 Folie: 22© LIMES 2008

Zerstörung der Blut-Hirn-Schranke (3)

• 6.11.2008• Öffnung der Blut-Hirn-

Membran und Schädigung von Nervenzellen

• Eine neue Studie aus Schweden wurde von Dr. Eberhardt und seinen Kollegen an der Lund Universität veröffentlicht. Mitverfasser sind die erfahrenen EMF-Forscher Leif Salford und Bertil Persson.

Eberhard et al. (2008) berichten, dass eine zweistündige Exposition gegenüber Mikrowellen eines GSM-Mobiltelefons eine erhöhte Durchlässigkeit für Albumine durch die Blut-Hirn-Schranke und eine Nervenschädigung hervorgerufen hatte. 28 Tage nach dieser Exposition wurde gemessen, dass die Albuminaufnahme im Nervengewebe mit dem Vorkommen von beschädigten Nervenzellen signifikant korrelierte. Das niedrigste Expositionsniveau lag bei einer spezifischen Absorptionsrate von 0.12 mW/kg (0.00012 W/kg) für eine Dauer von 2 Stunden. Das höchste Expositionsniveau war 120 mW/kg (0.12 W/kg) . Das schwächste Expositionsniveau zeigte die grössten Auswirkungen bei der Öffnung der Blut-Hirn-Schranke.

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13.11.2008 Folie: 23© LIMES 2008

Die Reflexstudie (2001 – 2004)

Der menschliche Körper verfügt über ein komplexes System von Reparaturmechanismen, das Fehler auf molekularer und zellulärer Ebene in jeder Art von Zellen aufspüren und korrigieren kann. Geschädigte Zellen, die nicht mehr repariert werden können, werden isoliert und eliminiert. Aber es kann geschehen, dass Defekte nicht gefunden oder falsch repariert werden. Ausserdem ist nicht ausgeschlossen, dass der Reparaturmechanismus selbst durch RF-EMF gehemmt wird.

Wenn man in Betracht zieht, dass eine Latenzzeit von vielen Jahren - bis zu 20 und mehr - zwischen der ersten gentoxischen Schädi-gung und dem Ausbruch von Krankheiten wie Krebs und Alzheimer liegt, dann ist die Sachlage schon jetzt alarmierend.

Je größer der Schweif, desto aus-geprägter ist die DNA-Schädigung

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13.11.2008 Folie: 24© LIMES 2008

negative Einflußfaktoren auf die Gesundheit

Unstrittig ist inzwischen:

• Auch a-thermische Größenordnungen des E-Smogs haben schädliche Wirkungen. Diese Schäden werden wissenschaftlich allerdings nur als starke Hinweise geführt.

• Noch kann keiner belegen, welchen Anteil diese Wirkungen an einer Krankheit haben.

• Quarks &Co spricht 2007 davon, dass 20% aller relevanten Studien Schäden, zumindest aber Hinweise gefunden haben.

• Dass die großen Studien (Reflex, Interphone) – trotz jährlicher Entwarnung (2005-2008) jetzt Langzeitschäden einräumen.

• Es gibt weitere ernstzunehmende Studien, die zusätzlich einen Fenstereffekt festgestellt haben.

Der Tropfen, der das Fass überlaufen läßt

Tod

Krank

körperliche Beein-

trächtigung

Einfluß-faktoren

Menschliche Befindlichkeit

Rauchen

Chemikalien

Metalle

Stress

Straßenverkehr

Summenbelastung

Asbest

EMF = Elektro-Smog

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Websites:

• www.diagnose-funk.ch

• www.der-mast-muss-weg.de

• www.elektrosmognews.de

• www.bfs.de

• www.limes-nrw.de

• www.izgmf.de

• www.kompetenzinitiative.de

• www.buergerwelle.de

• www.elektrosmoginfo.de

eMail-Newsdienste bestellen bei:

• diagnose-funk [[email protected]]

• www.limes-nrw.de/kontakt.htm

• http://www.elektrosmog news.de/

[email protected]

Viel mehr zum Thema „Elektrosmog durch drahtlose Kommunikation“ finden Sie hier:

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13.11.2008 Folie: 26© LIMES 2008

Besonderer Schutz für Heranwachsende ist erforderlich !

• Dramatischer Appell des Russischen Nationalen Komitees zum Schutz vor Nicht – Ionisierender Strahlung (RNCNIRP) (April 2008)Nach Meinung des Russischen Nationalen Komitees zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung sind die folgenden Gesundheitsgefahren für mobil telefonierende Kinder in naher Zukunft wahrscheinlich:Gedächtnisstörungen, nachlassende Aufmerksamkeit, verringerte Lern- und Denkfähigkeiten, zunehmende Reizbarkeit, Schlafprobleme, zunehmende Stressempfindlichkeit, zunehmende Bereitschaft für Epilepsie.

• Das Bundesamt für Strahlenschutz warntDas BfS ist der Auffassung, dass es Hinweise in der wissenschaftlichen Literatur über ein Risikopotential gibt, dessen Existenz und Größe bisher nicht quantifiziert werden kann. Das Gut „Kinder zu schützen“ wird von Seiten des BfS als wesentlich bedeutsamer erachtet als die „Vergabe eines Blauen Engels“. Das BfS spricht sich deshalb weiterhin gegen die Vermarktung von Kinderhandys aus, selbst wenn diese durch den Blauen Engel gekennzeichnet sind.

• Die Absorption der elektromagnetischen Energie in einem Kinderkopf ist beträcht-lich höher als in dem eines Erwachsenen (das Gehirn von Kindern hat eine höhere Leitfähigkeit, ist kleiner, die Knochen sind dünner, kürzerer Abstand zur Antenne etc.)

• Der Organismus von Kindern ist im Ver-gleich zu dem von Erwachsenen empfind-licher.

• Das Gehirn von Kindern hat eine höhere Empfindsamkeit für die Anhäufung /Akkumulation von negativen Wirkungen unter Bedingungen einer chronischen Bestrahlung durch EMF.

• EMF bewirkt die Bildung von Prozessen der höheren Nerventätigkeit

• Die heutigen Kinder werden wesentlich länger Mobiltelefone benutzen als dies die heutigen Erwachsenen tun werden.

Warum?Hochkarätige Warnungen

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13.11.2008 Folie: 27© LIMES 2008

Gibt es gesicherte Beweise für die Schädlichkeit ? Die Antwort: „jain“

• streng wissenschaftliche Beweise für die a-thermischen Schäden (Replikation erfolgreich + Peer Review durchlaufen + im Fachjournal veröffentlicht + einige Kriterien mehr) sind immer noch nicht gegeben, weil sie u.a. von den Befürwortern des Mobilfunks und Geldgebern der Studien verhindert werden, aber auch in der Natur der Sache liegen.

• Es gibt viele (hunderte) internationale Studienergebnisse renommierter Universitäten (1980 bis 2008), die unterhalb der hohen formalen Hürde „gesicherte Beweise” die den Schluß nahe legen, dass ganz massive Gesundheitsschäden an Mensch und Tier vorliegen.

• Diese Studien werden leider nur als „starke Hinweise“ gewertet und stark diskreditiert, weil sie bisher nicht reproduziert wurden!

Einige der wichtigsten Studien der letzten 5 Jahre:• Reflex-Studie von Prof. Adlkofer (Metastudie über 11 Teilstudien, 7 EU-Länder) Er war

angetreten die Betreiber zu entlasten. Aber das Ergebnis: weit unterhalb der Grenzwerte sind DNA-Brüche festgestellt worden (Auslöser für Krebs). Auch Replikationen in 2007 kommen zu ähnlichem Ergebnis.

• TNO-Studie (initiiert von drei Niederländischen Ministerien) Ergebnis: Es gibt signifikante Wirkungen bei UMTS-Sendern, die weit unterhalb der Grenzwerte auftreten.

• Interphone-Studie (läuft seit Jahren in mehreren Ländern der EU mit dem Ziel, herauszufin-den, ob Mobilfunk Geschwülste / Krebs im Kopf von Handynutzern auslösen kann). Ergebnis: Teilweise (Nutzung 10 J.) wurden mehr als um Faktor 3 erhöhte Karzinome im Kopfbereich festgestellt.

S

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13.11.2008 Folie: 28© LIMES 2008

Bluetooth: Drahtlose digitale Peripherieverbindungen

Bluetooth funkt im selben Fre-

quenzbereich wie Mikrowellenöfen.

Allerdings haben Bluetooth-Geräte

drastisch niedrigere Sende-

leistungen (1/2/100 mW), noch

niedriger als z.B. Handys.

Bluetooth ist nach aktuellem

Forschungsstand anscheinend

nicht gesundheitsgefährdend;

abschließende Untersuchungen

stehen aber noch aus!

Es gibt zahlreiche Geräte, die mit

Bluetooth ausgerüstet sind, zum

Beispiel PCs, PC-Boards,

Notebooks, PDAs, Modems,

Handys, Access Points, Drucker,

Tastaturen oder Aufrüstadapter für

PCI, USB und PC-Card. Künftig soll

es auch Joysticks, Audio- und

Video-Player und gar Video-

Recorder mit Bluetooth geben.

Quelle: Heise mobil, 2005

Ca.60 mW/qm

Quelle: elektrosmoginfo, Woelfle

Ca.0,007 mW/qm

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13.11.2008 Folie: 29© LIMES 2008

Quelle: Fa. IMST, 47475 Kamp-Lintfort, Dr. Christian Bornkessel

Immissionsquellen im Vergleich

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13.11.2008 Folie: 30© LIMES 2008

Grenzwerte der 26.BImSchV (Elektrische Felder)

Relevante techn. Felder im niederfre-quenten Bereich

Frequenzen der mobilen Kommunikation

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13.11.2008 Folie: 31© LIMES 2008

Grenzwerte der 26.BImSchV (Magnetfelder)

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13.11.2008 Folie: 32© LIMES 2008

Ende Vortrag

Nachfolgend einige Vertiefungsfolien

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13.11.2008 Folie: 33© LIMES 2008

Ihre 10 Gebote zur drahtlosen Kommunikation

1. Behalten und benutzen Sie - wo immer möglich - das drahtgebundene Festnetz-

Telefon und DSL

2. Vermeide Handygespräche in Bus und Bahn, in geschlossenen Räumen, in

Kellern, U-Bahnschächten oder Tiefgaragen! In Autos nur mit Aussenantenne.

3. Handy erst ans Ohr, wenn die Verbindung hergestellt ist!

4. Halte alle Heranwachsenden von Handys fern!

5. Beim Versenden von SMS das Handy generell so weit wie möglich vom Körper

fernhalten!

6. Beim Telefonieren immer einige Meter Abstand von anderen Personen halten –

sie werden mitbestrahlt!

7. Verzichte auf WLAN bzw. UMTS-Datentransfers, diese erzeugen mit die

stärksten Strahlenbelastung!

8. Keine Spiele via Handy spielen und keine Videos oder DVB-H ansehen!

9. Handys nachts immer ausschalten und nie in Kopfnähe aufbewahren!

10.Handys nie in die Hosentasche stecken – die Strahlung kann die Fruchtbarkeit

bei Männern beeinträchtigen!

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13.11.2008 Folie: 34© LIMES 2008

Der flächendeckende Aufbau der Mobilfunknetze

WiMAX 2-40 km

Durchmesser

Normale Funkzelle 100 – 2000 m Dm

Micro Funkzelle 50 – 200 m Dm

Mehrere Funkzellen können eine Location Area bilden. Wird eine LA verlassen, so sendet das Handy einen Impuls mit voller Leistung.

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13.11.2008 Folie: 35© LIMES 2008

Räumliche Feldstärkenverteilung um eine Sektor-Sendeantenne

Vorsorgewert der Bau-biologen, BiUM und Ärzte

Handy funktioniert noch

Lt. IMST wurde dieser Punkt in 2007 messtechnisch auf 250m festgelegt

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13.11.2008 Folie: 36© LIMES 2008

GSM-Technik (Zeitscheibenkanäle)

Wiederholung jedes Kanals mit 217 Hz

Die Kanäle 1, 2, 3,5, 6,7,8 haben z.Z. je eine Verbindung zu je einem Handy, die unterschiedlich weit entfernt sind. Jeder Kanal ist leistungsgeregelt

Organisationskanal: sendet immer für alle 8 Kanälen mit der geplanten max. Sendeleistung

Ein Mobilfunkkanal ist gleichbedeutend mit einer Sendefrequenz (Bandbreite= 200 khz) und ermöglicht bis zu 8 quasi-parallele Gespräche. Die gängige Sendeleistung pro Kanal liegt zwischen 10 und 50 Watt.

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13.11.2008 Folie: 37© LIMES 2008

exemplarische Messpunkte in Aachen und Bielefeld

1E-006Vorsorgewert der Bau-biologen, BiUM und Ärzte

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13.11.2008 Folie: 38© LIMES 2008

Ein Ausflug in das menschliche Gehirn (1)Informationen gehen drahtlos rein und raus!

Prinzipieller Aufbau einer Nervenzelle

Maschinensteuerung mittels Denkvorgängen ist heute schon möglich!

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13.11.2008 Folie: 39© LIMES 2008

Elektromagnetische Felder im GehirnTMS:Transkranielle Magnetstimulation, Gehirnstimulation mit Hilfe starkerMagnetfelder

elektromagnetische Gigaherz-Felder durch Mobilfunk & Co

• Die Magnetstimulation (Magnetfelder) führt im Gehirn zur Auslösung von Aktionspotenzialen. Der genaue Mechanismus ist trotz intensiver Forschung seit Einführung der Methode 1985 nach wie vor nicht in allen Einzelheiten verstanden.

• Die elektrischen Felder von Handys dringen je nach SAR und Alter der Person mehr oder weniger durch die Schädelschale und das Gehirn. Wirkungen (nicht Schäden!) werden heute auch von Befürwortern nicht mehr bestritten.

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13.11.2008 Folie: 40© LIMES 2008

Ein Ausflug in das menschliche Gehirn (3)

Verschiedene natürliche Mechanismen aber auch die Magnetstimulation führt im Gehirn zur Auslösung von Aktionspotentialen.

Ab einer bestimmten Magnetfeldstärke wird ein ausreichend starkes elektrisches Feld in der schädelnahen Großhirnrinde erzeugt, um Neuronen zu depolarisieren. Diese Depolarisation findet am ehesten am Axon statt. Verläuft das induzierte elektrische Feld in Verlaufsrichtung des Axons, so ist die benötigte Magnetfeldstärke am kleinsten. Die Magnetfeldstärke, die gerade benötigt wird, um eine Wirkung am Neuron zu bewirken, nennt man in der Neurophysiologie Erregungsschwelle. Nervenenden, -verzweigungen und vor allem -biegungen haben eine besonders niedrige Erregungsschwelle.

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13.11.2008 Folie: 41© LIMES 2008

Wirkungsmechanismen niederfrequent gepulster Mikrowellen im Organismus (I) (Quelle: Prof. Silny, RTWH Aachen 2004)

An nichtlinearen Strukturen wie z. B. Zellmembranen können elektromag-netische Schwingungen (auch einige Mhz) gleichgerichtet = demoduliert werden.

Die bei Mobilfunk & Co verwendeten Mikrowellen weisen eine unterschied-liche niederfrequente Pulsmodulation auf, deren Wirkungswahrscheinlichkeit von Prof. Silny als gering angesehen wird .

Im hier relevanten niederfrequenten Bereich 5 – 500 Hz zeigt die Reaktionsschwelle von Nerven und Muskeln zur selbständigen Erreg-ung ihr Minimum.

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13.11.2008 Folie: 42© LIMES 2008

Unterschiedliche Spannungs-(Leistungs)verläufe

W/qm

1 = Sinuswelle mit Scheitelwert und Effektivwert

2 = Impuls: Spitzenwert, Flanken Periodizität

3 = Oberwellen

Die Pulsfrequenz Handy: 217 Hz,

Basisstation: 217 bis 1733 Hz, Edge: 8,33 Hz

DECT-Schnurlosen: 100 Hz

WLAN-Technik: 10 Hz,

sie liegen damit alle in diesem biologisch relevanten Bereich der Zellkommunikation.

Alpha-W.: 8–13 Hz Beta-W.: 14-38 Hz

Gamma-W.: 30–70 Hz Delta-W.: 0,5–3,5 Hz

Theta-W. : 4-7 Hz

Aktionspotentiale /Impulsbreite: ca. 2ms

Signalbursts: 20 – 4000 ms

13

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13.11.2008 Folie: 43© LIMES 2008

Wirkungsmechanismen niederfrequent gepulster Mikrowellen im Organismus (II) (Quelle: Prof. Silny, RTWH Aachen 2004)

Im Vergleich zur Dauer der biologischen Reaktionen in Bild 6 ist die Halbperioden-dauer der Mikrowelle z. T. um viele Zehnerpotenzen kürzer. Aus diesem Grund ist eine Beeinflussung der biologischen Reaktionen durch nichtthermische Wir-kungsmechanismen der betrachteten Mikrowelle sehr unwahrscheinlich.

Dies mag für schmalspur-ige Kurzzeitüberlegungen stimmen, aber lebende Or-ganismen sind zu komplex, um ohne emphirische Er-kenntnisse zu belastbaren Ergebnissen zu kommen.

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13.11.2008 Folie: 44© LIMES 2008

Was ist ein Risiko?

Es ist die Inkaufnahme eines möglichen negativen Ereignisses, wenn man einen Gewinn (hier: mobile Kommunikation) realisieren will.

Risiken unterscheiden sich von Schäden nur durch die Unsicherheit, ob, wann und wel-chem Ausmaß diese Schäden eintreten, haben also eine Wahrscheinlichkeit unter 1. Risiken werden nur begreifbar durch die Benennung ihrer Eigenschaften:

• Eintrittswahrscheinlichkeit [W] des prognostizierten Schadens (sehr selten – fast immer)

• Größe (Potenzial), räumliches (Ubiquität) und zeitliches (Persistenz) Ausmaß des __eingetretenen Schadens. __

• die möglichen Ereignisse sind in erster Linie negativ und manifestieren sich als Schaden.

•Mobilisierungspotenzial [MP] (Menschen zeigen hohe Bereitschaft dagegen vorzugehen)

•Irreversibilität (der Schaden kann nicht wieder repariert werden).

Die technisch-wissenschaftliche Welt teilt sich in drei Risikobereiche:1. Normales Lebensrisiken (unsere Gesellschaft nimmt diese inkauf, jeder kann individuell

entscheiden, welche Risiken er eingehen will)

2. Grenzwertige Risiken (man befürchtet zu hohe Schäden und arbeitet deshalb an Verringerung oder Austausch)

3. Verbotene Risiken (Konsens: diese Risiken sind zu vermeiden)

Das BfS kann Langzeitschäden durch die EMF der Drahtlose Kommunikation nicht ausschließen

Auch wenn man zu 100% sicher ist, dass es Schä-den gibt, muss sie nicht jeder Mensch erleiden.

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Mobilfunk & Co

Mobilfunk & Co

Normales Lebensrisiko

Straßenverkehr

Rauchen

Mobilfunk & Co

S

Welche Risiken will unsere Gesellschaft eingehen?

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Aus Chip online 10.09.2007, + WDR-Lokalzeit 18.9.07„Studie belegt: Handy bremst Gehirn aus“

Ähnlichkeiten mit AlzheimerEin Forscher meinte sogar, dass dieser Vorgang dem Krankheitsverlauf bei Alzheimer-Patienten ähnele. Allerdings sei bei Alzheimer die Gehirntätigkeit besonders langsam, während man bei den Telefonnutzern das Tempo noch als normal bezeichnen könne.

Ein weiterer Trost: Die Fähigkeit, sich auf eine Sache zu konzentrieren, sei bei den Leuten, die oft zum Handy greifen, größer als bei den anderen Personengruppen.

Handys verlangsamen die Gehirntätigkeiten. Das belegt eine Studie der holländischen Radboud University. www.brainclinics.com berichtet: eine Gruppe von Wissenschaftler verglich die Gehirntätigkeiten von 100 normalen Handy-Nutzern mit 100 Nicht-Handy-Besitzern und 100 Leuten, die schon jahrelang sehr oft ihr Handy nutzen. Das Ergebnis: Das Gehirn arbeitet bei den Heavy-Usern langsamer als bei den anderen Gruppen.

Aktuelle Schlagzeilen (1) Nijmegen - 11/9/2007

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Aktuelle Schlagzeilen (2) (Quelle: pte am 01.08.2007)

Bundesamt für Strahlenschutz, Berlin:Die deutsche Bundesregierung empfiehlt, den Einsatz von WLAN am

Arbeitsplatz oder zuhause wenn möglich zu vermeiden.

Grundlage für die Beurteilung möglicher Gesundheitsschäden durch drahtlose Netzwerke ist die spezifische Absorptionsrate (SAR). Sie beschreibt, welche Menge an Strahlungsleistung vom menschlichen Körper aufgenommen wird. Der Grenzwert beträgt 0,08 Watt pro Kilogramm (W/kg) für den ganzen Körper und 2,00 W/kg für Teile des Körpers. Mit Werten von 0,1 W/kg bei minimalem Abstand zu einzelnen Körperteilen liegt WLAN weit unter dem Grenzwert. "Man darf nicht vergessen, dass es sich um eine relativ neue Technologie handelt, die noch weiter erforscht werden muss", zeigt sich Emrich skeptisch

- Die deutsche Bundesregierung empfiehlt, den Einsatz von WLAN am Arbeitsplatz oder zuhause wenn möglich zu vermeiden. Um die persönliche Strahlenbelastung zu reduzieren, sei es besser, bei herkömmlichen, kabelgebundenen Netzwerken zu bleiben. "Alle Beweise deuten daraufhin, dass Strahlung innerhalb der Grenzwerte nicht gesundheitsschädlich ist. Nichtsdestotrotz könnten Wirkungsmechanismen bestehen", erklärt Florian Emrich vom Bundesamt für Strahlenschutz gegenüber pressetext.

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Aktuelle Schlagzeilen (3) am 02.09.2007

Fernseher, Computer, Spielekonsolen und Stereoanlagen gehören in vielen Kinder- und Jugendzimmern zur Standardausrüstung. Viele Dinge des alltäglichen Bedarfs wie Radiowecker, Leuchten, Elektroheizungen und verlegte Leitungen gesellen sich häufig unbemerkt hinzu: Eltern ist oftmals nicht bewusst, dass ihre Sprösslinge – umgeben von so viel Elektrik und Elektronik – beim Spielen, Lernen und Schlafen ständig unter Strom stehen.

Dauerbelastung vermeiden: So lautet die oberste Regel. Das heißt

konkret: Geräte nach unmittelbarem Gebrauch immer ausschalten, Zeitschaltuhren installieren, wenn möglich sogar Stecker ziehen, den körperlichen Abstand zu den Geräten vergrößern und die Zahl der elektrischen Apparate und Hilfsmittel möglichst klein halten .

Kommen jedoch Handys als MP3-Player zum Einsatz, wird aus der niedrigschwelligen eine hochprozentige Gefahr.

Babyfone: Der Sicherheitsabstand zwischen Babyphon und Bett sollte mindestens anderthalb Meter betragen. Im oder unmittelbar am Kinderbett hat ein Babyphone nichts zu suchen. Bei Nicht-Gebrauch sollte das Gerät stets abgeschaltet werden.

Landesverbraucherzentrale, Düsseldorf:

Warnung vor zu viel Elektrosmog im Kinderzimmer

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13.11.2008 Folie: 49© LIMES 2008

Eine internationale Arbeitsgruppe renommierter Wissenschaftler, Forscher und Gesundheitspolitik-Experten (The BioInitiative Working Group) hat ihren Bericht über den Einfluss elektromagnetischer Felder (EMFs) auf die Gesundheit veröffentlicht. Der Bericht äussert schwere Bedenken zur Sicherheit von existierenden öffentlichen Grenzwerten, die regulieren, wie viel EMF von Stromleitungen, Handys und vielen anderen Quellen der EMF-Belastung im täglichen Leben zulässig ist.

Der Bericht trägt die wissenschaftlichen Beweise zusammen, die Bedenken über den Einfluss auf die Gesundheit von Menschen erheben, einschliesslich Kinderleukämie (von Stromleitungen und anderen elektrischen Emissionen), Gehirntumoren und Akustikusneurinomen (von Handys und schnurlosen Telefonen) sowie Alzheimerkrankheit.

Es liegen Beweise vor, dass EMFs ein Risikofaktor für Krebs sowohl bei Kindern wie auch bei Erwachsenen sind. EMFs von Quellen wie Stark-stromleitungen, elektrischen Gebäudeverdrahtungensowie Erdungsvorrichtungen von Gebäuden und Geräten werden mit erhöhten Risiken von Kinderleukämie in Zusammenhang gebracht und können später im Leben die Weichen für Krebs bei Erwachsenen stellen.

The BioInitiative Working Group, Albany, New York (ots/PRNewswire)

Renommierte Wissenschaftler schlagen bezüglich EMF- und

HF-Emissionsgefahren Alarm

Aktuelle Schlagzeilen (4) Freitag, 31.Aug 2007

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13.11.2008 Folie: 50© LIMES 2008

Aktuelle Schlagzeilen (5) die ARD am Freitag, 29.Okt. 2007

Report Mainz bringt einen 6:30 Minuten Beitrag: Bei Anruf Hirntumor?

http://www.swr.de/report/-/id=233454/nid=233454/did=2782120/gsm1k7/index.html

Mainz. – Erstmals warnt eine europäische Fachbehörde ausdrücklich vor gesundheitlichen Gefahren des Mobilfunks. Im ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ sagte die Direktorin der Europäischen Umweltagentur (EEA), Professor Jacqueline McGlade: „Handys mögen schwach strahlen, aber es gibt genügend Beweise für Wirkungen auch bei schwacher Strahlung, dass wir jetzt handeln müssen. Es gibt klare Beweise, dass starke Handy-Nutzer, die also ihr Handy etwa 460 Stunden im Jahr genutzt haben und das mehr als 15 Jahre lang, ...

... dass sie Ausprägungen von Hirntumoren gezeigt haben, wie Gliomen und anderen Arten von Tumoren.“ Die Europäische Umweltagentur in Kopenhagen bezieht sich dabei auf einen 600-seitigen Bericht der so genannten „Bioinitiative Group“, ein Zusammenschluss von Wissenschaftlern, die 2000 Studien zur Wirkung von Elektromagnetischen Feldern ausgewertet haben. Die Umweltfachbehörde der Europäischen Union ist Mitautor dieses Berichts. Ein zentrales Ergebnis im Bericht: „Nach mehr als 10 Jahren Handynutzung erhöht sich das Hirntumorrisiko um 20 bis 200%“.

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Späte Lehren aus frühen Warnungen: Das Vorsorgeprinzip (seit 1896 – 2000) kommt häufig zu kurzEine Studie der Europäischen Umweltagentur in 2001 (engl.)

Vorwort von Prof. Andreas Troge, Präsident des UBA•... Asbest, FCKW, Holzschutzmittel, usw.. Alles Fälle in denen politische Entscheidungen vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Unsicherheit getroffen oder in denen klare Beweise für die Gefährdung der Bevölkerung zunächst ignoriert wurden....•.... Das Vorsorgeprinzip ist eine der Säulen des Umweltschutzes in Deutschland. Umweltvorsorge treffen heißt, konkrete Gefahren abwehren, Risiken vermeiden oder wenigstens vermindern, sowie voraussschauend auf die Gestaltung hinzuwirken...

Auszüge aus der Einleitung:... Analyse von 12 Fallbeispielen......Umweltchemikalien, infektiöse Krankheiten,

Ausbeutung natürlicher Ressourcen... ... So sehr sich die Beispiele unterscheiden, so

ähnlich sind die gesellschaftlichen Reaktionsmuster...

... Ersten Hinweisen auf Probleme folgte oft jahrzehntelange wissenschaftliche und gesellschaftliche Diskussion, oftmals begleitet von politischer Untätigkeit. Zögerlichkeit, Unentschlossenheit und bereitwillige Nachgiebigkeit gegenüber Lobbyinteressen haben in vielen Fällen zu hohen Kosten für die Volkswirtschaften geführt...

... Die daraus resultierenden Schäden sind horrend. Sie übersteigen die Gewinne bei weitem, die sich die Produzenten gefähr-licher Güter bis zum Zeitpunkt des Verbots gutschreiben können...

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PRESSEMITTEILUNG

Protest gegen amtliche Verharmlosung (Teil 1)

Wissenschaftlervereinigung kritisiert massiv Ergebnisse des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms

Die Erklärung von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD), das Deutsche Mobil-funkforschungsprogramm (DMF) habe bei Einhaltung geltender Grenzwerte „keine Hinweise für eine schädigende Wirkung von Handy-Nutzung und Funkmasten“ gefunden, verdient scharfen Protest. Diese Auffassung vertritt die „Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie e. V.“, der zahlreiche Wissenschaftler, Ärzte und umweltengagierte Vereinigungen des In- und Auslands angehören. Zumal der Minister es unverantwortlich findet, dass sich Hunderte von Bürgerinitiativen gegen eine fragwürdige Zwangsbestrahlung wehren, sei entschiedener Widerspruch angesagt.

Eine pseudowissenschaftliche Ideologie von angeblich schützenden Grenzwerten und fehlenden Beweisen verschleiere die faktische Schädigung von Volksgesundheit und Volkswirtschaft, heißt es in der Stellungnahme der Initiative unter dem Titel „Angebliche und tatsächliche Manipulationen im UMTS-Staat oder Wie Strahlenschutz das Strahlen-risiko verdoppelt“ (zugänglich unter www.kompetenzinitiative.net).

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• Sie verweist auf problematische Folgen der einst vom Staat für die Vergabe von UMTS-Frequenzen angenommenen 100 Milliarden DM sowie des hohen Anteils industriefinanzierter Forschung.

• Zugleich nimmt sie eine erste kritische Bewertung der vorgestellten Ergebnisse des „Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms“ vor. Am Beispiel der UMTS-Technik zeigt sie, mit welchen manipulativen Praktiken versucht wird, die Nachweise erbgutschädigender Wirkungen vor allem durch die Professoren Adlkofer und Rüdiger aus dem Weg zu räumen.

• Als doppelt problematisch werden solche Tendenzen gesehen, wenn ihre „Drahtzieher“ selber obendrein in Gremien des Gesundheits- und Umweltschutzes sitzen. Die kritische Bilanz: „Drei deutsche Strahlenschutz-Gremien liefern einer fahrlässigen Gesundheits- und Umweltpolitik die benötigten Persilscheine. 80 Millionen Bürger aber sind die potentiellen Opfer dieses wissenschaftlich wie ethisch gleichermaßen fragwürdigen ‚Schutz’-Systems.“

• Die Zukunft der Gesellschaft verlangt demnach ein entschiedenes Umdenken: „Wir sind nicht gegen den Mobil- und Kommunikationsfunk. Aber wir fordern seine Umstellung auf gesundheits- und umweltverträgliche Technologien und seine Verankerung in einem Schutz-Konzept, das die Demokratie der Bürger nicht in eine Diktatur kommerzieller Interessen pervertiert.“

Prof. K. Richter - Uwe Dinger - Prof. K. Hecht - Dr. med. M. Kern - Prof. Dr. G. Zimmer

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LIMES Forderungen I

• F1: Nachhaltige, breit angelegte Aufklärung unserer gesamten Gesellschaft (Nutzer, spez. Politiker, Journalisten).

• F2: Forschung über E-Smog speziell hinsichtlich a-thermischer und Langzeitschäden ist zu intensivieren. Der Einfluß der Mobilfunk-betreiber ist dabei drastisch zu reduzieren (möglichst auf Null).

• F3: ein behördliches Risikomanagement ist aufzubauen mita.  Neubewertung der Risiken b. Technikfolgenabschätzungen vor Produktion einer neuen Technikc.  Sofortige Einführung demokratischer und technischer Kontrollen

• F4: Anpassung der 26. BImSchV an die wissenschaftlichen Erkenntnisse einschließlich der Vorsorge vor athermischen Wirkungen.

• F5: Vorschriften zum Aufbau und Nutzung von Drahtlosen Techniken nach dem ALARA-Prinzip.

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LIMES Forderungen II

• F6: Verzicht auf Heranwachsende als Konsumentengruppe solange keine Entwarnung von Wissenschaft, Umwelt-medizinern, Baubiologen und Kritikern gegeben wird.

• F7: Überarbeitung der Mobilfunkvereinbarung 2003 in dem Sinne, dass die Kommunen ermuntert werden neutrale /un-abhängige Planungen / Konzepte gegen die unwilligen Betreiber durchzusetzen.

• F8: Sofortiger Verzicht der Kommunen auf die Ausrede: wir können nichts tun, weil uns die Mobilfunkvereinbarung NRW keinen Spielraum zugesteht. Überall wo dies passiert, sollten Bürgerinitiativen die Politiker dazu zwingen.

Deshalb: Orientierung an Attendorn, Lindlar und Erkrath. Diese Kommunen erstreiten sich in zähem Ringen ihren

Einfluss auf die Senderstandorte. Es gibt in 2007/08 erste Verwaltungsgerichtsurteile, welche die Position der

selbstbewußten Kommunen stärken.

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Resümmee

• Die Erkenntnislage der Wissenschaft über das gesundheitliche Schadenspo-tenzial ist verworren und sehr kompliziert. Noch werden die neuen schlim-men Botschaften durch die Verharmloser und Geschäftemacher überspielt.

• Die Fakten sind dem Nutzer kaum bekannt, trotzdem wird nicht aufgeklärt!

• Es wird die falsche Diskussion (Handy oder Gesundheit) geführt! Dieses scheinbare Dilemma führt Verdrängung des Problems.

• In weiten Teilen unserer Gesellschaft (Nutzer, Medien, Politik) herrscht eine falsche Risikowahrnehmung und –einschätzung.

• Die Betreiberindustrie maximiert ihren Umsatz auf Kosten der Gesundheit unserer Kinder (60% des Umsatzes wird mit Kindern und Jugendlichen getätigt).

• Zur Zeit geht der Wildwuchs weiter: allein 8 parallele Mobilfunksysteme ohne Kontrolle auf Notwendigkeit der Standorte, minimaler Sendeleistung und Einsatz strahlungsärmster Technik.

• Jedes Jahr kommen neue Dienste mit viel mehr HES auf den Markt!

Es könnte in einem riesigen Desaster enden!

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Kommunale Konzepte: Erläuterung zur aktuellen Gesetzeslage

1. Wenn die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten werden, kann gegen die Errichtung von Mobilfunkanlagen grundsätzlich nicht mit Gesundheitsgefahren argumentiert werden.

2. Soll die Mobilfunkanlage in einem Gebiet errichtet werden, das im Bebauungsplan als reines Wohngebiet ausgewiesen ist, findet § 3 BauNVO Anwendung. Danach ist die Errichtung einer gewerbl. genutzten Mobilfunklanlage dort grundsätzlich unzulässig.

3. Es gibt aber bei reinen Wohngebieten einen Ermessensspielraum der Kommune, ob Befreiung erteilt wird.(§ 31 BauGB bzw. 14 BauNVO ) Dabei handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die sich an der Frage orientiert : Stören die Anlagen das Gebiet (Denkmalschutz, Massierung von Anlagen etc.) ?

4. Im unbeplanten Innenbereich einer Gemeinde wird gemäß § 34 Abs. 1 BauGB vorgegan-gen wie in entsprechenden bebauten Gebieten mit Bebauungsplan. Erfordert aber immer kommunales Einvernehmen.

5. Im Außenbereich gilt nach § 35 Abs.3 BauGB der Vorrang der Telekommunikationsdienst-leistung. Jedoch:  Aufstellung eines B-Planes, Schutz der Landschaft, des Landschaftsschutz-bildes (etwa durch Einführung einer Höhenbegrenzung für Bauwerke) hat aussetzende Wirkung. In der Zwischenzeit bis zur Aufstellung eines solchen Planes : Zurückstellung des Baugesuches (§ 15 BauGB) oder Veränderungssperre ( § 14 BauGB , 16,17 BauGB )

6. Als gewerbliche Anlagen sind Mobilfunkanlagen grundsätzlich zulässig in Gewerbe-, Industrie- Misch- und Kerngebieten ( § 6 – 9 Bau NVO).

7. Aber lt. Urteil Bay VGH v. 2.8.07 , 1 BV o 5.2105: wenn eine Kommune ein positives Mobilfunkkonzept vorlegt, kann dieses auch als Begründung für die Verweigerung von Standorten herangezogen werden.

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Inhaltsübersicht

1. Die Basis der heutigen drahtlosen Kommunikation: Elektromagnetische Felder

2. Darauf basierende Technologien und Dienste, die nicht nur Nutzen und Fun, sondern auch hochfrequenten Elektrosmog (HES) erzeugen!

3. Was wissen wir über gesundheitliche Risiken und Schäden dieses hochfrequenten Elektrosmogs: ist Mobilfunk schädlich?

4. Wie verhält man sich gegenüber unbekannten Risiken?

5. Was kann man zur Verringerung des Risikos tun?

6. Ein Resümmè

7. Eine Linkliste