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Umweltverträglichkeitsstudie mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan Gewinnung von Phonolith sowie Wiedernutzbarmachung der abgebauten Flächen im Steinbruch Endhahlen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Gemeinde Bötzingen Blauflügelige Ödlandschrecke Probesteinbruch Felsflächen alter Steinbrüche Untersuchung im Auftrag von Hans G. Hauri KG Mineralstoffwerke Oktober 2014 Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung im Naturzentrum Kaiserstuhl Reinhold Treiber, Im Westengarten 12, 79241 Ihringen, [email protected]

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Umweltverträglichkeitsstudie mit integriertem

Landschaftspflegerischen Begleitplan

Gewinnung von Phonolith sowie Wiedernutzbarmachung der abgebauten

Flächen im Steinbruch Endhahlen

Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Gemeinde Bötzingen

Blauflügelige Ödlandschrecke Probesteinbruch Felsflächen alter Steinbrüche

Untersuchung im Auftrag von Hans G. Hauri KG Mineralstoffwerke

Oktober 2014

Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung im Naturzentrum Kaiserstuhl

Reinhold Treiber, Im Westengarten 12, 79241 Ihringen, [email protected]

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Inhaltsverzeichnis 1 ZUSAMMENFASSUNG ...................................................................................... 5 2 Einleitung ........................................................................................................... 7 3 Anlass und Aufgabenstellung .......................................................................... 7

3.1 Scopingverfahren ....................................................................................... 7 3.2 Abgrenzung der Untersuchungsräume und Artengruppen .................... 7 3.3 Rechtliche Bestimmungen zur Anwendung der Eingriffsregelung ....... 8

4 BESTANDSANALYSE ...................................................................................... 10 4.1 NATURRAUM ............................................................................................ 10 4.2 GEOLOGIE ................................................................................................ 10 4.3 Schutzkulissen ......................................................................................... 10 4.4 SCHUTZGUT BODEN ............................................................................... 11 4.5 SCHUTZGUT OBERFLÄCHENGEWÄSSER ............................................ 11 4.6 SCHUTZGUT KLIMA / LUFT ..................................................................... 12 4.7 SCHUTZGUT PFLANZEN UND TIERE ..................................................... 12

4.7.1 Methodik der Untersuchungen ............................................................ 12 4.7.2 Untersuchungsergebnisse................................................................... 15 4.7.3 Besonders und streng geschützte Arten ............................................. 64

4.8 SCHUTZGUT KLIMA ................................................................................. 66 4.8.1 Reduktion der Auswirkungen .............................................................. 66 4.8.2 Beurteilung der Auswirkungen ............................................................ 66

4.9 SCHUTZGUT BODEN ............................................................................... 66 4.9.1 Bewertung der Böden ......................................................................... 67 4.9.2 Reduktion der Auswirkungen .............................................................. 67 4.9.3 Beurteilung der Auswirkungen ............................................................ 68 4.9.4 Maßnahmen zum Ausgleich ................................................................ 68

4.10 SCHUTZGUT MENSCH (Mitwirkung von TABERG ISB) ........................ 71 4.10.1 Maßnahmen der Reduktion ................................................................. 71 4.10.2 Beurteilung der Auswirkungen ............................................................ 71 Geräuschimmissionen ....................................................................................... 71 4.10.3 Maßnahmen zur Minimierung eines Eingriffs ...................................... 72

4.11 SCHUTZGUT KULTUR (Mitwirkung von TABERG ISB) ......................... 72 4.11.1 Maßnahmen der Reduktion ................................................................. 73 4.11.2 Beurteilung der Auswirkungen ............................................................ 73 4.11.3 BEDEUTUNG FÜR DEN WEINBAU ................................................... 73

4.12 SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD / ERHOLUNGSFUNKTION (Mitwirkung von TABERG ISB) ................................................................ 75

4.12.1 Landschaftsbild ................................................................................... 75 4.12.2 Maßnahmen der Reduktion ................................................................. 76 4.12.3 Beurteilung der Auswirkungen ............................................................ 76 4.12.4 Maßnahmen zur Minimierung eines Eingriffs ...................................... 76

4.13 ERHOLUNGSFUNKTION .......................................................................... 76 4.13.1 Maßnahmen der Reduktion ................................................................. 76 4.13.2 Beurteilung der Auswirkungen ............................................................ 77 4.13.3 Maßnahmen zur Aufwertung ............................................................... 77

4.14 VORBELASTUNGEN ................................................................................ 78 5 Darstellung der Alternativen .......................................................................... 78 6 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen ................... 78 7 KONFLIKTANALYSE ....................................................................................... 79

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7.1 ART UND ZEITLICHER ABLAUF DER VORHABENSBEZOGENEN AUSWIRKUNGEN ................................................................................................ 79

7.1.1 Baubedingte Auswirkungen ................................................................. 81 7.1.2 Anlagebedingte Auswirkungen ............................................................ 81 7.1.3 Betriebsbedingte Auswirkungen .......................................................... 82

7.2 Wirkungsprognose für die SCHUTZGÜTER ........................................... 82 7.3 Wechselbeziehungen zwischen den SCHUTZGÜTERN ........................ 83

7.3.1 Beurteilung der Auswirkungen auf die Wechselwirkungen .................. 84 8 AUSGLEICHSPLANUNG ................................................................................. 85

8.1 ENTWICKLUNG VON AUSGLEICH UND ERSATZ .................................. 85 8.1.1 Kriterien zu Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen ............ 85 8.1.2 Sicherung der Kompensationsmaßnahmen ........................................ 85

8.2 EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBILANZ ....................................................... 86 9 ERLÄUTERUNG der LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN MAßNAHMEN ...... 93

9.1 ALLGEMEINE HINWEISE ......................................................................... 93 9.1.1 Oberbodenandeckung und Lössabsätze ............................................. 93 9.1.2 Pflanzenerhaltung und Pflanzenliste ................................................... 93

9.2 ERLÄUTERUNGEN DER EINZELMAßNAHMEN ..................................... 94 9.2.1 Beschreibung der Einzelmaßnahmen ................................................. 95

9.3 PFLEGE UND ENTWICKLUNG ................................................................ 96 9.4 REKULTIVIERUNG und WIEDERHERSTELLUNG .................................. 97 9.5 UMWELTÜBERWACHUNG und MONITORING ....................................... 97

Literaturangaben .................................................................................................... 98 Fotodokumentation .............................................................................................. 101

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Anlagenverzeichnis

Anlage 1 Übersichtskarte M 1:10.000

Anlage 2 geschützte Biotope nach §32 BNatschG M 1:5.000

Anlage 3 Vegetation Teil: Nord M 1:2.500

Anlage 4 Vegetation Teil: Süd M 1:2.500

Anlage 5 Pflanzen M 1:5.000

Anlage 6 markante Einzelbäume M 1:5.000

Anlage 7 Insekten M 1:5.000

Anlage 8 Vögel M 1:5.000

Anlage 9 Reptilien M 1:5.000

Anlage 10 Auszug aus dem Generalwildwegeplan M 1:25.000

Anlage 11 Darstellung Landschaftsbild: Standpunkt 1 M 1:12.500

Anlage 12 Darstellung Landschaftsbild: Standpunkt 2 M 1:12.500

Anlage 13 Darstellung Landschaftsbild: Standpunkt 3 M 1:12.500

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1 ZUSAMMENFASSUNG

Es wird eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) vorgelegt, der Teil des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und die FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl bilden einen separaten Teil. Alle drei Studien zusammen sind Umweltfachbeiträge einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Gebiet.

Das Vorhaben bzw. der Abbau lässt sich nur im Bereich Endhahlen realisieren und ist alternativlos. Eine genaue Darstellung zur geologischen Erkundung gibt ergänzend der Rahmenbetriebsplan (RBP).

Die Hinweise und Vorgaben des Scopingverfahrens wurden in der Untersuchung berücksichtigt und Prüfräume und Untersuchungsinhalte entsprechend erweitert bzw. angepasst.

Es erfolgte frühzeitig im Planungsprozess eine Reduktion und Minimierung des Eingriffs auf das Notwendigste. Wesentlich ist, dass der Abtransport nicht offen, sondern unterirdisch über einen Tunnel zum Stammwerk am Fohberg verläuft und so eine umfangreiche Eingriffsreduktion erreicht wurde. Es können umfassend negative Auswirkungen durch Lärm, Staub und Flächeninanspruchnahme vermieden werden. Zusätzlich werden die Südhangflächen mit wertvollen Feldhecken, Zauneidechsen, Wildbienen und Vogelvorkommen weitgehend belassen und nicht verändert. Der Eingriff beschränkt sich so auf den Abbau selbst, einen Auffüllbereich mit wenig Biotopen und wenigen hochwertigen Arten und einen vorübergehend genutzten Betriebsbereich zur Einrichtung der Arbeiten und Zwischenlagerung von Oberboden.

Die Untersuchungsmethoden für die Biotope, Tier- und Pflanzenarten werden ausführlich dargelegt. Die Hauptuntersuchung fand 2010 statt und wurde in den Folgejahren in einigen Gruppen ergänzt. Die Zeiträume und genauen Untersuchungstage sind aufgeführt und entsprechen den erforderlichen Standards bzw. gehen darüber hinaus. Die Datengrundlage ist umfassend.

Erfasst wurde je nach Prüfraum die gesamte Vegetation, geschützte Biotope, besondere Pflanzenvorkommen, Vögel, Reptilien, Amphibien, Säugetiere, Schmetterlinge, Heuschrecken, Wildbienen und Wespen.

Die Vegetation ist kartografisch dargestellt und quantifiziert. Die geschützten Biopte wurden überprüft. Alle entscheidungsrelevanten Artbeobachtungen sind mit GPS eingemessen und in GIS-Systemen georeferenziert dargestellt.

Der Prüfraum 1 umfasst die Vorhabensfläche Endhahlen, der Prüfraum 2 einen breiten Korridor zwischen Endhahlen und Fohberg, der Prüfraum 3 die weitere Umgebung der Weinberge und Pufferbereiche zum Prüfraum 1 und der Prüfraum 4 den in Betrieb befindlichen Steinbruch Fohberg.

Der Anteil der Böschungen liegt im Vorhabensgebiet bei 11,15 % und macht neben dem Probesteinbruch und einem nicht mehr genutzten Grundstück die wesentlichen natürlichen Biotopelemente innerhalb der Weinberge aus. Von Bedeutung sind die nach § 32 NatschG geschützten Biotope, die 1936 m² umfassen.

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Eine Konfliktanalyse beurteilt die möglichen Wirkungen für die einzelnen Schutzgüter. Für alle untersuchten Arten und Biotope werden die Eingriffe quantifiziert und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen.

Es werden sieben Maßnahmen vorgeschlagen (M1 – M7), die zu einem Ausgleich der Eingriffe und zu einer für die Gemeinde, die Winzer und den Betrieb Hans G. Hauri KG positiven Zusammenarbeit führen.

Insgesamt wird in 1458 m² Biotopfläche eingegriffen, davon 41 m² Halbtrockenrasen und 1417 m² Feldhecken trockenwarmer Standorte und Schlehenhecken. Für den Eingriff in einen nicht stark eingetieften Hohlwegabschnitt werden Hohlwege mit einer Lauflänge von 265 m neu geschaffen. Es werden 4 Hochstamm-Bäume entfernt, die durch 10 neu gepflanzte Bäume ersetzt werden.

Im Landschaftsbild wird die zeitlich begrenzte Umgestaltung von Rebflächen sichtbar, der Abbau selbst ist von den Hangseiten verdeckt.

Artenschutz: Dieser wird genauer in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung erläutert. Der Nistplatz von 16 Vogelarten mit 1-2 Brutpaaren je Art und 19 Fundpunkte der Zauneidechse sind durch den Eingriff betroffen. Insgesamt sind zugunsten des Artenschutzes 8259 m² gebietsheimisch begrünte Flächen mit artenreiche Grünland und Arten der Halbtrockenrasen und 1583 m² Feldhecken und Gebüsche vorgesehen. Für die Zauneidechse werden vorgezogene CEF-Maßnahmen auf dem Südhang des Fohberg erforderlich. Dabei werden auf 8300 m² Fläche Halbtrockenrasen, wärmeliebende Säume und Magerwiesen im Wechsel mit Gebüschen wärmebegünstigter Standorte entwickelt. Mit den Maßnahmen wurde bereits im Februar 2013 begonnen, damit diese funktionell rechtzeitig fertig gestellt sind. Alle Maßnahmen werden durch eine ökologische Bauüberwachung begleitet. Der Unterhaltungszeitraum für alle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beträgt 25 Jahre.

Durch das Vorhaben gehen dauerhaft rd. 3,15 ha Nettorebfläche durch den Abbau und Pufferbereiche für Ausgleichsmaßnahmen am Rand verloren, dies entspricht rd. 0,8 % der Weinanbaufläche in Bötzingen. Andererseits werden durch die Neugestaltung von Weinbergen bessere Arbeitsbedingungen geschaffen und ein Tourismus-Konzept vorgeschlagen, bei dem Vulkanismus und Geologie mit Weinbau verbunden und u.a. in einer offenen Wanderhütte präsentiert werden.

Das Vorhaben verursacht einen Eingriff in das Schutzgut Boden, der ausgeglichen wird. Die Ökopunkte-Bilanz der verschiedenen zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen beträgt 175.088 Ökopunkte. Erforderlich sind für den Ausgleich des Schutzguts Boden aber nur 121.308 Ökopunkten. Die Eingriffsbilanz ist demnach ausgeglichen. Die zusätzliche Aufwertung dient gleichzeitig dem speziellen Artenschutz und wird deshalb ebenfalls durchgeführt.

Zur Verbesserung der Akzeptanz des Vorhabens, aber auch zur deutlichen Bereicherung des touristischen Angebotes wird ein Vulkan- und Geologiepark Bötzingen vorgeschlagen, der die die Neugierde und Faszination der Menschen für Geologie und Vulkanismus im Kaiserstuhl aufgreift. Das Projekt soll als Chance für die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, lokalem Weinbau und Betrieb genutzt werden.

Ein naturschutzfachliches Monitoring für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist als Vollzugsbericht nach Fertigstellung der Maßnahmen und zur Wirkungskontrolle vorgeschlagen.

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2 Einleitung Die vorgelegte Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) stützt sich auf den beantragten Rahmenbetriebsplan nach § 52 Abs. 2 a BBergG für das Planfeststellungsverfahren und ist Teil eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens. Hinsichtlich der Ziele und dem Zwecke der Planung und der Abgrenzung des Geltungsbereiches wird auf die bergbauliche Begründung im Rahmenbetriebsplan verwiesen. Ziel ist es, das Vorhaben auf mögliche Umweltauswirkungen hin für die umweltbezogenen Schutzgüter zu überprüfen. Die UVS mit integriertem LBP wurde federführend von Herrn Dipl.-Biol. Reinhold Treiber in Zusammenarbeit mit TABERG Ingenieur- und SachverständigenBüro GmbH & Co. KG (im Text markiert „TABERG ISB“) erstellt.

3 Anlass und Aufgabenstellung Die HANS G. HAURI KG Mineralstoffwerke plant einen Phonolith-Abbau im Bereich des Gewanns Endhahlen. Vor diesen Hintergrund wurden die Schutzgüter, Lebensräume und Artvorkommen genau untersucht. Die Ergebnisse, Bilanzierungen und erforderlichen Maßnahmen sind im Folgenden dargestellt.

3.1 Scopingverfahren

Nach dem Gesetz zur Umweltverträglichkeit (UVP-Gesetz) der und Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) ist im Vorfeld festzustellen, in welchem Unfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der umwelt- und naturschutzfachlichen Belange für die Abwägung zu erfolgen hat. Dieser Verfahrensschritt wird „Scoping“ genannt und fand am 04.05.2010 statt. Das LGRB legte mit Schreiben vom 19.05.2010 den Ergebnisvermerk des Scopingtermins vom 04.05.2010 vor. Im Zuge des Scopingverfahrens wurden die Vorgehensweise, erforderliche Unterlagen und Prüfräume gemeinsam mit den zuständigen Behörden und den Naturschutzverbänden festgelegt.

3.2 Abgrenzung der Untersuchungsräume und Artengruppen

Das LGRB legte mit Schreiben vom 19.05.2010 den Ergebnisvermerk des Scopingtermins vom 04.05.2010 vor. Die Ergänzungen wurden in der laufenden Untersuchung berücksichtigt. Dementsprechend wurden die Prüfräume angepasst und der aktuell betriebene Steinbruch Fohberg mit einbezogen und zusätzlich potentiell vorkommende, streng geschützte, Arten kontrolliert.

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Tab. 1: Prüfräume und erfolgte Untersuchungen

Prüf-raum

Prüfraum Potentieller Einfluss des Vorhabens

Untersuchte Biotope und Artengruppen gemäß Scoping

1 Unmittelbare Vorhabensfläche (geplanter Steinbruch, Betriebsfläche, Randflächen)

Eingriffsbereich, Oberflächenveränderung, direkter und indirekter Einfluss

Neuerfassung aller Biotope und Böschungsvegetation, Pflanzenarten der Roten Liste, alle Brutvögel, Reptilien, Wildbienen, Tagfalter, Heuschrecken, streng geschützte Säugetiere

2 Korridor zwischen der Vorhabensfläche und dem Steinbruch Fohberg

Indirekter Einfluss aus Prüfraum 1 für lokale Populationen, potentiell Transportstrecke und damit verbundene Eingriffe

Neuerfassung aller Biotope und Böschungsvegetation, Pflanzenarten der Roten Liste, wertgebende Brutvögel (europäisch oder streng geschützte Arten, Arten der Roten Liste), Reptilien, Wildbienen, Tagfalter, Heuschrecken, streng geschützte Säugetiere

3 Umgebende Weinberge der Hanglagen in den Gewannen Fuchsbuck, Eck und Endhahlen östlich, westlich und nördlich des Prüfraums 1

indirekter Einfluss aus Prüfraum 1 und 2 für lokale Populationen

Übernahme kartierter Biotope, Vorkommen von Pflanzenarten der Roten Liste, wertgebende Brutvögel (europäisch oder streng geschützte Arten), Reptilien, Wildbienen, Tagfalter, Heuschrecken

4 Steinbruch Fohberg

Keine negative Veränderung, Aufwertungspotential am Südhang

Neuerfassung aller Biotope, Pflanzenarten der Roten Liste, Brutvögel (streng geschützte Arten) innerhalb des aktiven Steinbruchs, Reptilien, Wildbienen, Tagfalter, Heuschrecken

3.3 Rechtliche Bestimmungen zur Anwendung der Eingriffsregelung

Bei der Untersuchung werden alle Prüfräume betrachtet. Zu berücksichtigen sind die Ziele auf den übergeordneten Ebenen sowie auf der Ebene der kommunalen Gesamtplanung. Das Verfahren wird nach den Vorgaben des Bundesberggesetz (BBergG) und allen anderen für das Vorhaben relevanten Rechtsvorschriften durchgeführt.

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Tab. 2: Übersicht der wesentlichen gesetzlichen Ziele und Grundlagen

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 2010

Ziele und Grundsätze des Naturschutzes, der Landespflege und der Erholungsvorsorge gemäß § 1 und 2. Diese Ziele wurden für das Gebiet räumlich konkretisiert.

Landschaftsplanung zur Vorbereitung oder Ergänzung der Bauleitplanung: Diese konkretisierten Ziele und Grundsätze gelten vor dem Hintergrund der ermittelten Bewertungen der Schutzgüter gemäß .§ 9 und 11. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gemäß § 14 wurde berücksichtigt.

Natura 2000: Allgemeine Schutzvorschriften, Verschlechterungsverbot, Verträglichkeit: Landschaftsplanung zur Vorbereitung oder Ergänzung der Bauleitplanung § 33 und 34

Besonderer Artenschutz: § 44 BNatschG, § 19 BNatschG, § 15 BNatschG. Hier wird der Schutzstatus der Arten geregelt. Für die Fachplanungen ist dort vor allem § 44 von Bedeutung, der die zentralen Vorschriften des besonderen Artenschutzes enthält und für die besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten Verbote für unterschiedliche Beeinträchtigungen nennt. In der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wird dies genauer bearbeitet.

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-V Bergbau) §2 UVP-V Bergbau regelt die Vorlage der erforderlichen Unterlagen und Prüfschritte und die Umweltverträglichkeitsprüfung insgesamt. Bundesberggesetz (BBergG) § 52 zu Betriebsplänen für die Errichtung und Führung des Betriebes und Abs. 2a zur Aufstellung eines Rahmenbetriebsplans und §57a zu Planfeststellungverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfung. Weiter ist dies geregelt in der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau). Landesbodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG) 2004 Die allgemeinen Zielaussagen wurden im Rahmen der Landschaftsplanung konkretisiert. Sie gelten auf Grundlage der ermittelten Bewertungen des Schutzgutes Boden, Wassergesetz Baden-Württemberg (WG BW) 2005. Sie sind quantifiziert nach der Handreichung des Umweltministeriums (2012). Regionalplanung Regionalplan -Südlicher Oberrhein 1995, u.a. Vorgaben zu Grünzäsuren, Regionalen Grünzügen und Vorrangbereichen. Der Regionalplan wird aktuell fortgeschrieben. Der Abbaubereich Endhahlen soll darin als Vorrangfläche für den Gesteinsabbau (Phonolith) aufgenommen werden. Landschaftsrahmenplan – Südlicher Oberrhein 1989, u.a. Angaben zum Regionalen Biotopverbund Generalwildwegeplan (FVA) – Wanderkorridore und Verbindungen für Wildtiere, im Gebiet v.a. von Bedeutung für die Wildkatze, aber auch weitere gehölzbezogene Säugetierarten, nicht jedoch für überwiegende Offenlandarten

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4 BESTANDSANALYSE

4.1 NATURRAUM

Das Vorhabensgebiet liegt im Kaiserstuhl (Naturraum 203), der zum südlichen Oberrhein-Tiefland zählt. Das Gebiet ist gekennzeichnet durch kleinere und größere Terrassen, die vorwiegend aus Löss und im engeren Bereich auch aus Phonolith-Schutt gemischt mit Löss bestehen. Das Klima des Untersuchungsraums ist durch eine hohe Jahresdurchschnittstemperatur und mittlere durchschnittliche Niederschlagsmengen gekennzeichnet.

4.2 GEOLOGIE

Der überwiegende Teil der Oberfläche ist von Löss bedeckt, ein Lockergestein, dass in der Eiszeit die Erhebung des Kaiserstuhls überlagerte und bis zu 60 m Mächtigkeit erreicht. Auch das Untersuchungsgebiet ist zum großen Teil mit Löss überdeckt. Löss weist einen Kalkanteil von rd. 35 % auf und bestimmt so die Wuchsbedingungen zusammen mit einer Feinkörnigkeit sowie mit einem für die Vegetation günstigen Wasserhaltevermögen. Im Gewann Endhahlen kommt Phonolith an die Oberfläche und wurde bereits in historischer Zeit erschlossen. Kleine Fels-Abbruchkanten zeugen davon ebenso wie historische kleinbäuerliche Steinbrüche im angrenzenden Nordexponierten Wald. Phonolith hat sich als pilzförmig aufsteigender Magmastock („Phonolith-Dom“) gebildet und ist in Schloten erkaltet. Er kommt auch als phonolithisches Ganggestein (Hauyonophyr, Tinguait) und als Phonolith-Tuff im Kaiserstuhl kleinflächig vor. Die Phonolithe weisen bei Bötzingen einen hohen Anteil an Zeolith- Mineralien auf. Das Gestein besteht vor allem aus Alkalifeldspaten (Sanidin), Feldspatvertretern (Foiden) wie Hauyn, Sodalith und Nephelin sowie Wollastonit. Weitere Minerale sind Melanit (Andradit-Granat), Apatit, Titanit, Flussspat, Analcim, Coelestin und Leucit. In Spalten findet man Calcit, Hyalit, Natrolith und Apophyllit. Phonolith ist ein seltener Rohstoff für zahlreiche Anwendungen z.B. in der Umwelttechnik (Filter), bei der Glas- und Zementherstellung, zur Heilbehandlung, als Futterzusatz und Bindemittel. Der Phonolith hat bei Bötzingen tertiäre Sedimente durchstoßen, diese stehen unsichtbar unter der Lössbedeckung im tieferen Untergrund an.

4.3 Schutzkulissen

Folgende Schutzkulissen sind im Gewann Endhahlen und den durch das Vorhaben betroffenen Bereich vorhanden:

Das Vorhabensgebiet liegt vollständig im Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl (7912-442), nicht im Vogelschutzgebiet liegt Prüfraum 4 (Steinbruch Fohberg).

Es sind geschützte Biotope gemäß § 32 NatschG auf den Böschungen vorhanden, insbesondere Feldhecken und Gehölze, aber auch Hohlwege und damit verbunden stellenweise Löss-Steilwände.

In der weiteren Umgebung liegen Schutzkulissen, die räumlich deutlich abgegrenzt von dem durch das Vorhaben betroffenen Bereich sind. Das nächstgelegene Naturschutzgebiet (NSG) ist der Haselschacher Buck mit ausgedehnten

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Halbtrockenrasen im zentralen Teil des Kaiserstuhls, gleichzeitig Teil des FFH-Gebietes Kaiserstuhl. Es ist durch ausgedehnte Buchenhangwälder vom untersuchten Gebiet getrennt und in seinem Charakter mit großflächig gemähten Wiesen und Trockenrasen mit dem Rebgebiet im Untersuchungsraum nicht zu vergleichen und sehr verschieden. Ein seit 1989 als flächenhaftes Naturdenkmal (FND) geschützter Hohlweg, die Bötzinger Kinzge bzw. Hohlkinzig beginnt am Ortsrand von Bötzingen und zieht sich in das Gewann Buchloch etwa 220 m südöstlich der Endhalde. Der Hohlweg endet dort und liegt außerhalb des Vorhabensgebietes und ist nicht betroffen. Das Vorhabensgebiet liegt nicht im Bereich eines Wildtierkorridors des Generalwildwegeplans und grenzt an diesen auch nicht unmittelbar an. Als relevant im Generalwildwegeplan (vgl. FVA 2010) ist die Verbindung Wälder zwischen Totenkopf, Eichelspitze und Katharinenberg dargestellt. Nach Rücksprache mit der Forstlichen Versuchs und Forschungsanstalt (FVA) ist das offene Rebgebiet selbst für Arten wie die Wildkatze nicht von Bedeutung.

4.4 SCHUTZGUT BODEN

Bei den Böden handelt es sich überwiegend um bewirtschaftete Pararendzinen (Pararendzina-Rigosol) aus Löss mit der Horizontenabfolge Ap, Cv, Cc. Diese sind durch Lössverwitterung entstanden. Die Böden sind durch eine regelmäßige Bodenbearbeitung geprägt. Es ist anzunehmen, dass es sich ursprünglich um Parabraunerden handelt, die sich nach Inkulturnahme der Flächen an den Hanglagen infolge von Erosion veränderten. Teilweise kann ein höherer Tongehalt auf Reste des ehemaligen Bt-Horizontes der Parabraunerde hinweisen. Kolluvial und durch Abschwemmung verlagerte Böden (Schwemmlöss) sind ebenso vorhanden wie durch Erdarbeiten bei der Anlage der Terrassen umgeschichtete Böden. Kleinflächig kommen im Gewann Endhahlen durch Phonolith-Schutt geprägte Böschungen vor, die mit Löss vermengt sind. Vermutlich ist die Lössüberdeckung in diesem Bereich ursprünglich gering gewesen, das Gestein kam aber vermutlich bereits in historischer Zeit durch die Anlage von Terrassen und vermutlich auch kleinflächige bäuerliche Steinbrüche an die Oberfläche. Durch den hohen Anteil Löss handelt es sich auch hier um bewirtschaftete Pararendzinen, die stellenweise etwas skelettreicher und mit Steinen durchsetzt sein können. Die Bodenfunktionen „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“, „natürliche Bodenfruchtbarkeit“ sowie „Filter und Puffer“ werden von den weinbaulich genutzten Flächen und den dazugehörigen Böschungen erfüllt, während die ausgebauten Wege in ihrer Bodenfunktion eingeschränkt sind. Die Flächen zählen zu den landwirtschaftlichen Vorrangflächen.

4.5 SCHUTZGUT OBERFLÄCHENGEWÄSSER

In der Tallage des Schambachtals verläuft ein stark eingetiefter und begradigter Graben. Es handelt sich um ein dauerhaftes Fließgewässer, das von einer Quelle und diffus zulaufendes Wasser aus der Tallage gespeist wird. Dieses Gewässer liegt zwischen dem bestehenden Steinbruch Fohberg und dem geplanten Abbaugebiet im Gewann Endhahlen. Es wurde ein gesondertes hydrologisch-geoteschnisches Gutachten von TABERG angefertigt, auf das an dieser Stelle verwiesen wird.

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4.6 SCHUTZGUT KLIMA / LUFT

Durch die Lage in der Oberrheinebene ist das Klima insgesamt wärmebegünstigt. Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt 9,9 °C (RECLIP Klimaatlas). Die Niederschläge steigen im Kaiserstuhl von West nach Ost an und liegen in Bötzingen bei durchschnittlich rund 740 mm / Jahr. Auf den süd- und südwestexponierten Böschungen im Vorhabensgebiet ist das Kleinklima in den Rebhängen deutlich wärmer als auf Ost- oder nordexponierten Böschungen. Dies bewirkt auch eine unterschiedlich schnelle Austrocknung der Flächen bei starker Sonneneinstrahlung und beeinflusst damit neben der Bewirtschaftung und dem Nährstoffhaushalt die Vegetation. Kaltluft fließt von den bewaldeten Hängen in das Schambachtal ab, weshalb dort in der Talsohle vorwiegend Obstanbau betrieben wird, der auch von Spätfrösten betroffen sein kann. Die weinbaulich genutzten Hanglagen liegen hingegen außerhalb der zeitweise vorhandenen Kaltluftsenke. Das Kleinklima wurde bereits in einer Untersuchung des Deutschen Wetterdienstes Offenbach (1983) genauer untersucht.

4.7 SCHUTZGUT PFLANZEN UND TIERE

4.7.1 Methodik der Untersuchungen

4.7.1.1 Biotope

Die Biotope und Biotoptypen wurden gemäß dem Kartierschlüssel der LUBW (2011) erfasst. Dabei sind alle Vegetationsbestände auf dem Luftbild abgegrenzt und in ein GIS-System übertragen worden. Die aktuelle Vegetation der Rebböschungen, Streuobstbestände, Wälder und Hohlwege wurde erfasst und gleichzeitig die geschützten Biotope gemäß der Kartieranleitung in ihrem aktuellen Zustand abgegrenzt, da die Biotopkartierung schon älter ist. Ziel war es, die Situation der Vegetation möglichst genau darzustellen. Parallel dazu wurden besondere Pflanzenvorkommen notiert und mit erfasst.

4.7.1.2 Besondere Pflanzenvorkommen

Alle Pflanzenvorkommen gefährdeter oder im Kaiserstuhl seltener Arten wurden im Prüfraum 1 (Vorhabensgebiet Endhahlen), 2 (Korridor) und 4 (Steinbruch Fohberg) per GPS (Garmin 60Cx) erfasst (Genauigkeit 2,5-3 m) und die Anzahl gezählt. Diese Informationen wurden als Punkdaten in ein GIS-System übertragen und deren Lage nochmals auf dem Luftbild überprüft.

4.7.1.3 Vögel

Die Hauptuntersuchung erfolgte 2010 durch den Ornithologen Martin Salcher, eine Nachkartierung wurde 2011 durchgeführt und der bestehende Steinbruch Fohberg 2012 hinsichtlich des Vorkommens streng geschützter Vogelarten kontrolliert und die Ergebnisse mit Fachleuten (Rudolf Lühl, Uhu- und Wanderfalkenschutz) abgestimmt. Eine komplette Brutvogelkartierung aller Vogelarten ist im direkten Vorhabensbereich Endhahlen (Prüfraum 1) vorgenommen worden. In Prüfraum 2 erfolgte die Erfassung der bedrohten oder geschützten Vögelarten, d.h. Brutvögel, Durchzügler und Nahrungsgäste mit nationalem und europäischem Schutzstatus und hoher Gefährdungseinstufung (gefährdet, stark gefährdet, vom Aussterben bedroht) der Roten Liste von Baden-Württemberg. Im Fokus des Prüfraumes 3 stand die

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Erfassung der streng geschützten Vogelarten, d.h. Brutvögel, Durchzügler und Nahrungsgäste mit nationalem und europäischem Schutzstatus. In Prüfraum 4 wurden die streng geschützten Arten innerhalb des Steinbruchs Fohberg 2012 erfasst und Informationen von Fachleuten aufgenommen. Die Hauptuntersuchung der Brutvögel erfolgte im Zeitraum zwischen dem 06.04. und 20.07.2010. Am 06.04., 19.04. 20.04., 12.05., 27.05. und 22.05. ist das Untersuchungsgebiet (UG) in den frühen Morgenstunden und am 19.04. und 11.05. am späten Abend zur Aktivitätszeit dämmerungs- bzw. nachtaktiver Arten begangen und verhört worden. Am 23.05., 06.07. und 20.07. wurde das Gebiet gezielt auf Brutvorkommen des Bienenfressers (Merops apiaster) und des Wiedehopfs (Upupa epops) bzw. weiterer teils auch später brütender Arten begangen. Die Begehungsdauer betrug im Schnitt 3 Stunden und 15 Minuten. Insgesamt umfasste die Kartierungszeit im Gelände einen Zeitraum von 33,5 h. Die im Rahmen der Untersuchung vorgenommene Gliederung der genannten Fläche in Prüfräume, erlaubte eine jeweils differenzierte Betrachtung. In den einzelnen Prüfräumen wurden alle Revier anzeigenden Verhaltensmerkmale, wie Gesang, Balzflüge, innerartliche Interaktion zwischen Paaren oder Rivalen, Interaktion mit anderen Arten, Futter- oder Nistmaterialtransport der im Prüfraum relevanten Arten notiert. Bei der Reviererfassung wurden die Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (SÜDBECK et al. 2005) berücksichtigt und die Arten in den vorgeschlagenen Erfassungszeiträumen für die Bestandsermittlung von Brutvögeln in Deutschland erfasst. Dabei zählen zwei Nachweise von Revier anzeigendem Verhalten der jeweiligen Art, die zu unterschiedlichen Begehungsterminen innerhalb der artspezifischen Erfassungszeiten erfolgen, als Reviernachweis. Zusätzlich wurde zwischen April und Anfang Juni 2011 der Status der Zaunammer nochmals geprüft, da 2010 nur Einzelbeobachtungen gelangen und nicht klar zu entscheiden war, welchen Status die Art im Gebiet hat.

4.7.1.4 Reptilien

Die Reptilien wurden während der gesamten Vegetationsperiode 2010 an fünfzehn Tagen (06.04., 07.04., 09.04., 17.04., 19.04., 28.04., 29.05., 05.06., 06.06., 22.06., 30.06., 01.07., 09.07., 29.07. und 07.09.2010), teilweise parallel zu anderen Untersuchungen, im Gebiet in den Prüfräumen 1-4 per GPS (Garmin) erfasst (Genauigkeit 2,5-3 m) und die Anzahl gezählt. Die Übertragung der Informationen erfolgte als Punktshape in ein GIS-System, bei gleichzeitiger nochmaliger Überprüfung deren Lage auf dem Luftbild. Insgesamt wurden 21 ein Quadratmeter große, schwarze Matten („Schlangenmatten“) an geeigneten Stellen in den Prüfräumen 1, 2 und 5 ausgelegt, um das Vorkommen von Schlangen-Arten, insbesondere der streng geschützten Schlingnatter zu kontrollieren. Die Matten wurden Anfang April ausgelegt und über den Sommer hinweg regelmäßig immer wieder angehoben, um darunter befindliche Tiere zu erfassen. Die Untersuchungen wurden vor allem von Reinhold Treiber durchgeführt. Zusätzliche Artnachweise von Martin Salcher wurden mit aufgenommen.

4.7.1.5 Amphibien

Im Gebiet sind zwei Gewässer vorhanden, die nur für wenige Amphibienarten geeignet sind. Amphibien wurden im Scoping nicht als zu bearbeitende Artengruppe genannt, werden aber trotzdem mit berücksichtigt, da hier auch streng geschützte Arten vorhanden sein können. 2010 und 2012 sind die potentiellen Laichgewässer zwischen Anfang April und Juni visuell und mit einem Fangnetz kontrolliert worden, um Laich oder Larven bzw. Kaulquappen von Amphibienarten festzustellen. 2013

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wurde nochmals der Steinbruch Fohberg besucht, um die nach Amphibien zu kontrollieren.

4.7.1.6 Säugetiere

Als zu berücksichtigendes Säugetier wurde im Scoping die Wildkatze genannt. Informationen zur Wildkatze wurden bei einem Gespräch mit Vertretern der FVA eingeholt und die Bedeutung des Gebietes abgeschätzt. Da die Wildkatze vorwiegend in Wald- und gebüschreichen Gebieten vorkommt und die Vorhabensfläche nicht in einem Wildtierkorridor liegt, waren gemäß Scoping keine tiefer gehenden Untersuchungen erforderlich. An Haselsträuchern und in ihrer Umgebung wurden in Prüfraum 1 Schalen abgesucht und auf Nagespuren der Haselmaus (Muscardinus avellanarius) untersucht. Angefressene Haselnuss-Schalen wurden eingesammelt und mit bekannten Spuren der Haselmaus abgeglichen.

4.7.1.7 Schmetterlinge

Tagfalter und Widderchen wurden im gesamten Gebiet (Prüfräume 1-3) an 13 Terminen (07.04., 09.04., 17.04., 28.04., 29.05., 05.06., 06.06., 22.06., 30.06., 01.07., 09.07., 29.07. und 07.09.2010) von Reinhold Treiber untersucht. Der Schwerpunkt der Untersuchung wurde in die Monate April bis Juli gelegt, da hier die meisten naturschutzfachlich wertgebenden Arten zu erwarten sind. Raupen des Nachtkerzenschwärmers (Proserpinus proserpina) wurden gezielt an Pflanzen des Behaarten Weidenröschens (Epilobium hirsutum) als potentielle Raupennahrungspflanze im Gebiet entlang des Grabens im Korridor (Prüfraum 2) und an punktuell Vorkommenden einjährigen Weidenröschen-Arten in den Weinbergen (Prüfraum 1-3) kontrolliert. Der Graben ist sowohl tags und als auch in der Abenddämmerung zweifach im Juli abgegangen und zusätzlich durch Streiffänge nach Raupen abgesucht worden. Wertgebende Arten wurden per GPS (Garmin) erfasst (Genauigkeit 2,5-3 m) und die Anzahl gezählt oder geschätzt. Diese Informationen wurden als Punktshape in ein GIS-System übertragen und deren Lage nochmals auf dem Luftbild überprüft.

4.7.1.8 Heuschrecken

Das Gebiet wurde von April bis September an 13 Terminen (07.04., 09.04., 17.04., 28.04., 29.05., 05.06., 06.06., 22.06., 30.06., 01.07., 09.07., 29.07. und 07.09.2010.) von Reinhold Treiber untersucht. Dabei erfolgte die gezielte Erfassung der Heuschrecken und ausgewählter Zielarten in geeignet erscheinenden Lebensraumstrukturen. Zusätzlich wurde das Gebiet nachts (07.09.2012) abgefahren und geeignete Habitate kontrolliert, um die dann aktiven Arten erfassen zu können. Die Heuschrecken sind akustisch und optisch durch Begehung und selektive Netzfänge, gezielte Streiffänge in der krautigen Vegetation und Streiffänge an Gehölzen der Waldränder erfasst worden. Offene Bodenstellen wurden gezielt nach Dornschrecken (Gattung Tetrix) abgesucht und die Flächen durch Streiffänge kontrolliert. Die Erfassung wertgebender Arten erfolgte per GPS (Garmin) (Genauigkeit 2,5-3 m), und die Anzahl wurde geschätzt oder gezählt. Diese Informationen sind als Punktshape in ein GIS-System übertragen und deren Lage nochmals auf dem Luftbild überprüft worden.

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4.7.1.9 Stechimmen: Wildbienen und Wespen

Wildbienen (Apidae) und solitäre bzw. soziale Wespenarten verschiedener Familien (Goldwespen - Chrysididae, Faltenwespen - Vespidae, Wegwespen - Pompilidae, Grabwespen - Spheciformes) unterlagen einer genaueren Untersuchung. Dazu wurde das Gebiet in der gesamten Vegetationsperiode 2010 von Reinhold Treiber an dreizehn Tagen geprüft: 07.04., 09.04., 17.04., 28.04., 29.05., 05.06., 06.06., 22.06., 30.06., 01.07., 09.07., 29.07. und 07.09.2010. Der Schwerpunkt der Untersuchung lag in den Monaten April bis Juli, da hier die meisten naturschutzfachlich wertgebenden Arten zu erwarten sind. Die Tiere sind selektiv mit dem Handfangnetz gefangen worden. Die Suche wurde artspezifisch an Blütenpflanzen, potentielle Nist- beziehungsweise Ruheplätze und Vegetationsstrukturen durchgeführt, um eine möglichst große Artenzahl nachweisen zu können. Im Gelände gut bestimmbare Arten wurden notiert. Darüber hinaus sind Belegtiere und nicht unmittelbar erkennbare Arten gesammelt worden. Das Material wurde von Klaus Rennwald und Dieter Doczkal, nach den für die einzelnen Arten-gruppen gängigen und aktuellsten Bestimmungswerken, überprüft bzw. bestimmt.

4.7.2 Untersuchungsergebnisse

4.7.2.1 Vegetation und Biotope

4.7.2.1.1 Bereits erfasste Biotope nach § 32 NatschG

In den einzelnen Prüfräumen liegen bereits kartierte, geschützte Biotope gemäß § 32 NatschG, die 1997 erfasst wurden. Eine nochmalige Überprüfung zeigte , dass alle Biotope nach wie vor vorhanden sind, die Abgrenzung aber Fehler aufwies. Teils liegen beispielsweise in der Biotopkartierung erfasste Feldhecken nicht auf den Böschungen, sondern auf den angrenzenden Rebflächen. Abgrenzungs- bzw. Digitalisierungsfehler sind hier die Ursache. Dies wurde für die vorliegende Bilanzierung korrigiert und die aktuelle Biotopausprägung und –abgrenzung zugrunde gelegt unter Berücksichtigung der bereits erfassten Biotopflächen. Im Gebiet Endhahlen (Prüfraum 1) sind folgende Biotope erfasst:

Hecken und Gebüsche „Endhahlen“ (179123150426)

Feldhecken Endhahlen Südost (179123150427)

Biotopkomplex Endhahlen (179123150423)

Robinienhecken Endhahlen (179123150425)

Hohlweg Endhahlen Ost (179123150429)

Hohlweg Endhahlen West (179123150422)

Hohlweg Eck (179123150418) (nördlicher Teil) Gehölze und Feldhecken auf den Böschungen und in den Hohlweg kennzeichnen die geschützten Biotope in den Prüfräumen. Viele Feldhecken sind von mitlerer Artenvielfalt mit Hasel (Corylus avellana), Schlehe (Prunus spinosa), Rotem Hartriegel (Cornus sanguinea), Wolligem Schneeball (Viburnum lantana), Wildrosen (Rosa canina, Rosa corymbifera), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Nussbaum (Juglans regia) und Robinie (Robinia pseudacacia). Das Biotop „Robinienhecken“ ist von geringer Qualität, heimische Arten werden von dem

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nordamerikanischen Neophyt verdrängt. Die Qualität der Biotope ist insgesamt nur von lokaler Bedeutung und charakteristisch für die Hanglage. Die aufgrund ihrer Geomorphologie geschützten Hohlwege weisen eine durchschnittliche zusätzliche Biotopausstattung auf. . Im Korridor (Prüfraum 2) kommen nur wenige Biotope vor, die bestätigt wurden:

Röhrichtstreifen 'Mühlenbach' (179123150457)

Feldhecke 'Mühlenbach II' (179123150456)

Feldhecke 'Mühlenbach I' (179123150455)

Schlehenhecke 'Mühlenbach' (179123150417)

Feldhecke 'Irschental Ost' (179123150458)

Haselhecke 'Übenbuck' (179123150460)

Heckenzeilen 'Übenbuck' (179123150461)

Hohlweg Eck (179123150418) Am Bötzinger Dorfbach im Schambachtal sind auch aktuell Röhrichtstreifen vorhanden, die jedoch teilweise zu ungünstigen Zeiten gemäht werden. Eine Pflege der Fläche ist grundsätzlich positiv, damit der Graben nicht mit Brombeeren überwächst. Verschiedene Feldhecken von geringer Länge und ein stärker verbuschter Bereich am Übenbuck (Heckenzeilen Übenbuck) charakterisieren die Biotopausstattung des Korridors. Die Qualität der Biotope ist insgesamt nur von lokaler Bedeutung. Angrenzend an den Steinbruch Fohberg und Umgebung (Prüfraum 4) gibt es nur zwei Biotope vor, die bestätigt wurden:

Hohlweg 'Hagengasse' (179123150451)

Feldgehölz 'Hagengasse' (179123150453) Die Hagengasse ist stark eingetieft und wird von der Gemeinde regelmäßig nach Starkregen gereinigt. Das Feldgehölz verläuft am ostexponierten Hang entlang und ist artenreich. Robinien bedrängen die heimischen Arten, selektive Pflegemaßnahmen sind zur Aufwertung sinnvoll. Die Qualität der Biotopfläche ist jedoch noch ausreichend vorhanden.

4.7.2.1.2 Vegetation der Lebensräume und Vegetationseinheiten

Die Untersuchung der naturnahen Vegetation erfolgte in den Prüfräumen 1, 2 und 4. Nicht als Lebensraum erfasst, wurden Wege und landwirtschaftlich genutzte Flächen (Reb- und Obstkulturen). Diese machen jeweils den Rest der Flächen aus. Das Vorkommen seltener oder bedrohter Pflanzenarten wurde auf den gesamten Flächen inklusive der landwirtschaftlichen Nutzflächen überprüft (vgl. folgendes Kapitel). Insgesamt konnten 22 Einheiten gemäß der Unterteilung durch die LUBW abgegrenzt werden, wobei diese im Gelände nochmals feiner aufgeteilt wurden. Insgesamt wurden so 31 Vegetationstypen unterschieden. Die bereits kartierten geschützten Biotope gemäß § 32 NatschG sind dabei nochmals überprüft und aktuell abgegrenzt worden.

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Prüfräume:

1 Unmittelbare Vorhabensfläche

2 Korridor

4 Steinbruch Fohberg

Tab. 3: Übersicht der Vegetationseinheiten in den Prüfräumen und Flächen (m²)

Bezeichnung LUBW-Code

§ 32

Prüfraum 1 (Endhahlen)

Prüfraum 2 (Korridor)

Prüfraum 4 (Fohberg)

Steinbruchgelände 21.12 115 103323

Fels-Steilwand 22.12 433

Glatthafer-Böschung/Wiese

33.4 497 2765

Ansaatwiese 33.6 2604

Bromus inermis-Böschung

33.6 316

Schilfried und Grabenvegetation

34 X 415

Kronwicken-Kratzbeeren-Saum

35 4120

Sambucus ebulus-Böschung

35.11 538

Brennessel-Böschung 35.11 1248 5114 5

Wärmeliebender Saum mit Goldrute

35.2 929

Fiederzwenken-Böschung

35.2 1377 5240

Goldruten-Böschung 35.32 198 5756 3056

Offener Löss mit Pioniervegetation

35.6 6765

Dauco-Meliotion-Pioniergesellschaft

35.6 2378

Quecken-Böschung 35.64 404 9773 1585

Anthropogen freigelegter Fels mit Halbtrockenrasen

36.5 X 41

Artenreiches Laubgehölz

41.1 X 22 4366

Gebüsch wärmebegünstiger Standorte

41.21 X 354

Feldhecke/Feldgehölz 41.21 X 1750 446

Haselgebüsch 41.24 X 3113

Schlehen-Feldhecke 42.1 X 145 226

Schwarze Holunder-Gebüsch

42.2 289

Brombeer-Hasel-Gebüsch

43.11 480

Brombeer-Gebüsch 43.11 128 1895 651

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Robinien-Gehölz 44.2 306 1805 7747

Pflaumen-Gebüsch 44.20 57

Waldreben-Böschung 53.51 342 3766

Verwilderte Reben 53.54 951 685

Laubmischwald 55.22 28964

Fichten-Pflanzung 59 180

Robinien-Wald 59.17 15838

Prüfraum 1 (Endhahlen) wird im folgenden noch genauer charakterisiert, da es sich um den eigentlichen Eingriffs- und Vorhabensraum handelt. Der Korridor zwischen dem Steinbruch Fohberg und Endhahlen (Prüfraum 2) weist als große zusammenhängende Flächen nach Osten einen Laubmischwald auf, der dem Waldmeister-Buchenwald (Galio-Fagetum) nahe steht. Hasel-Gebüsche sind ebenfalls häufig auf der ostexponierten Seite des Hangs. Ein von Robinien dominierter Wald zieht sich zum Steinbruch Fohberg und zeigt, dass hier historisch kein Wald bestand, sondern sich nach Nutzungsaufgabe der historischen Gesteinsentnahmestellen erst ausbreiten konnte. Die Weinbergsböschungen sind durch Nährstoffe anzeigende Vegetationseinheiten gekennzeichnet: Quecken-Böschungen (9773 m²), Riesengoldruten-Böschungen (5756 m²), Brennessel-Böschungen (5114 m²) und Waldreben-Böschungen (3766 m²) sind dominant. Die Fiederzwenken-Böschungen (5240 m²) sind artenarm und die einzigen noch nicht stark nährstoffreichen Böschungen im Gebiet, Magerrasen mit Aufrechter Trespe fehlen vollständig. Prüfraum 4 umfasst den Steinbruch Fohberg und seine Umgebung. Das Steinbruchgelände selbst ist vegetationsarm. Stellenweise sind Neophyten wie Buddeleia (Buddeleia davidii) vorhanden. Große offene Lössflächen kennzeichnen an der Oberkante die Flächen. Der südexponierte Hang in Richtung Hagengasse ist im unteren Teil von einem Kronwicken-Kratzbeeren-Saum bewachsen, in den Riesengoldrute und Robinie stark vordringen. Der übrige Hang ist von Riesengoldruten-Beständen bewachsen. Die Robinie hat große Flächen eingenommen. Nur eine markante Felswand steht offen an. Das Aufwertungspotential ist in diesem südexponierten Bereich sehr groß. Hier könnten Trespen-Magerrasen, wärmeliebende Säume und Gruppen niedrigwüchsiger Gebüsche wachsen statt der von Neophyten dominierten Vegetation. Ein artenreiches Laubgehölz mit unterschiedlichsten Baumarten kennzeichnet die Hagengasse selbst. Kurze Beschreibung der vorkommenden Vegetationseinheiten in allen untersuchten Prüfräumen Fels-Steilwand (21.12) und Steinbruchgelände (21.12) Der Lebensraum ist sekundär durch Gesteinsabbau entstanden. Es kommen aktuell keine wertgebenden Pflanzenarten auf den jungen Fels- und Lössflächen vor. Glatthafer-Böschung (33.40) und Glatthaferwiese (33.40) Es handelt sich um artenarme, von Glatthafer (Arrhenatherum elatius) dominierte Grasbestände, die sich durch einmalige Mahd oder Mulchmahd im Mai/Juni entwickelt haben. Es handelt sich nicht um magere Tiefland-Mähwiesen hoher

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Qualität, die wertgebenden Arten fehlen hier bzw. sind nur in geringer Anzahl vorhanden. Ansaatwiese artenreich (33.60) Eine Fläche im Bereich Endhahlen ist durch Ansaatmischungen begrünt. Es kommen hier zahlreiche Blütenpflanzen vor, die jedoch zum Teil nicht gebietsheimischer Herkunft sind. Die Fläche dient Insekten als Nahrung und wird jährlich gemulcht. Potentiell könnten auf der Fläche Trespen-Halbtrockenrasen entstehen, wenn gebietsheimisch begrünt worden wäre. Die dafür charakteristischen Arten fehlen hier, Saum- und Ruderalarten wie Färber-Kamille (Anthemis tinctoria) und Luzerne (Medicago sativa) überwiegen. Bromus inermis-Böschung (33.60) Die Böschungen wurden ca. in den 1980er und 1990er Jahren nicht gebietsheimisch mit Samen der Unbewehrter Trespe (Bromus inermis) als „Böschungsmischung“ begrünt. Die nicht heimische Grasart bildet artenarme Reinbestände aus und wird teils gemulcht. Schilfried und Grabenvegetation (z.T. § 32, 34.00) Der begradigte und stark eingetiefte Graben des Bötzinger Dorfbachs im Schambachtal ist stellenweise von Schilf bewachsen. Pflanzen feuchter Standorte wie Blutweiderich (Lythrum salicaria) und Zottiges Weidenröschen (Epilobium hirsutum) kommen hier vor. Der Schilfbestand ist als geschütztes Biotop einzustufen. Brennessel-Böschung (35.11) und Sambucus ebulus-Böschung (35.11) Die zu den nährstoffreichen Staudenfluren zählende Vegetation wird dominiert von Brennessel und stellenweise auch dem Stauden-Holunder (Sambucus ebulus). Weitere Begleitarten sind Giersch (Aegopodium podagraria). Die Artenvielfalt ist gering, die Böschungen sind meist durch Nährstoffanreicherung und Düngung entstanden und von geringer Wertigkeit. Wärmebegünstigte Saumvegetation mit Fiederzwenken-Böschung (35.20), Kronwicken-Kratzbeeren-Saum mit Robinien (35.20) und Wärmeliebender Saum mit Goldrute (35.20) Die zu den wärmebegünstigten Säumen zählenden Vegetationseinheiten sind unterschiedlich entwickelt. In den Weinbergen ist die Fiederzwenke (Brachypodium pinnatum) stellenweise häufig. Sie wird durch Abflämmen und späte Böschungsmahd begünstigt. Es handelt sich um magere Böschungen, die vielfach bereits von nährstoffliebenderen Vegetationseinheiten überwachsen werden. Deutlich wird dies bei den weiteren Vegetationseinheiten, bei denen Kratzbeere, Robinie und Riesen-Goldrute vorkommen. Ohne Pflegemaßnahmen werden sich diese Säume in artenarme Vegetationsbestände aus Goldrute und Brombeere umwandeln. Die naturschutzfachliche Bedeutung ist insgesamt nicht hoch, aber etwas höher für die Tierwelt. Zahlreiche ansonsten in dieser Vegetationeinheit im den Kaiserstuhl typischen Arten wie der Edel-Gamender (Teucrium chamaedrys) oder das Große Windröschen (Anemone sylvestris) fehlen im Untersuchungsgebiet, die Säume können als verarmt bzw. artenarm bezeichnet werden.

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Goldruten-Böschung (35.32), Goldruten-Bestand (35.32) und Goldruten-Bestand mit Einzelgehölzen (35.32) Die Riesen-Goldrute (Solidago gigantea) siedelt sich auf offenen Bodenflächen schnell an und breitet sich aus. Die aus Nordamerika stammende Pflanze bildet artenarme Reinbestände und ist von geringer naturschutzfachlicher Bedeutung und Wertigkeit. Dauco-Melilotion-Pioniervegetation (35.60) und offener Löss mit Pioniervegetation (35.60) Die von Wilder Möhre (Daucus carota) und Steinklee-Arten (Melilotus officinalis, Melilotus albus) gekennzeichnete Vegetationseinheit ist in den Steinbrüchen charakteristisch. In der natürlichen Vegetationsentwicklung wird sie nach wenigen Jahren von Gehölzen und dauerhafteren Pflanzenarten ersetzt. Sie ist von geringer Bedeutung. Quecken-Böschung (35.64) und Quecken-Brache (35.64) Die von der Gemeinen Quecke (Elymus repens) dominierte Vegetationseinheit ist die häufigste Böschungsvegetation im Gebiet. Sie ist artenarm und kann stark verfilzen. Sie ist sehr blütenarm und insgesamt von geringer Wertigkeit für die Flora und Fauna. Anthropogen freigelegter Felsen mit Halbtrockenrasen (§ 32, 36.50) Auf einer historisch vermutlich durch Gesteinsabbau (Phonolith) entstandenen Böschung hat sich sehr kleinflächig ein Trespen-Halbtrockenrasen etabliert. Dieser ist nicht sehr artenreich entwickelt, weist aber einige charakteristische Pflanzenarten wie Karthäuser-Nelke (Dianthus carthusianorum), Aufrechter Ziest (Stachys recta) und Feld-Beifuß (Artemisia campestris) auf. Die Fläche ist hochwertiger. Artenreiches Laubgehölz (§ 32, 41.10) Das artenreiche Laubgehölz zählt zu den Feldgehölzen. Der Bestand wird von heimischen Laubbäumen und Gebüschen aufgebaut. Feldhecke (§ 32, 41.21) und Gebüsch wärmebegünstigter Standorte (§ 32, 41.21) Die zu den Feldhecken trockenwarmer Standorte zählenden linienförmigen Gebüsche sind im Gebiet insbesondere durch Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Liguster (Ligustrum vulgare), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Kreuzdorn (Rhamnus carthaticus), Feldulme (Ulmus minor) und selten Berberitze (Berberis vulgaris) gekennzeichnet. Hasel-Gebüsch (§ 32, 41.24), Hasel-Gebüsch mit Einzelbäumen (§ 32, 41.24) Die von Hasel (Corylus avellana) aufgebauten Hecken und Gebüsche wachsen auf etwas frischeren und nicht so wärmebegünstigten Standorten wie die vorangegangene Vegetationseinheit. Die Krautschicht wird von Wald- und Saumarten bestimmt, insbesondere Gundermann (Glechoma hederacea) und Gewöhnliche Nelkenwurz (Geum urbanum) sind häufiger. Schlehen-Feldhecke und –Gebüsch, (§ 32, 42.10) Die Schlehe (Prunus spinosa) ist in den Schlehen-Feldhecken und Gebüschen dominant. Sie wird von Gebüschen trockenwarmer Standorte im Gebiet häufig begleitet, ist aber insgesamt relativ artenarm.

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Schwarzer Holunder-Gebüsch (42.20) Der Schwarze Holunder (Sambucus nigra) ist in diesen Gebüschen häufig. Es handelt sich um sehr nährstoffreiche Bereiche mit Riesen-Goldrute, Brennessel und Schöllkraut als typische Begleitarten. Straucharten der geschützten Gebüsche und Feldhecken fehlen hier. Brombeer-Gebüsch (43.11), Brombeer-Hasel-Gebüsch (43.11), Brombeer-Saum mit einzelnen Gehölzen (43.11) Brombeeren, insbesondere die ursprünglich nicht heimische Armenische Brombeere (Rubus armeniacus) und Haselblatt-Brombeeren (Rubus coryliifolius-Gruppe) dominieren in den Brombeer-Gestrüppen und Gebüschen auf den Rebböschungen. Die Standorte sind sehr nährstoffreich und häufig frisch bzw. besser mit Wasser versorgt. Vereinzelt kommen Hasel oder Roter Hartriegel vor, die Dichte reicht jedoch nicht aus, um den Bestand einer Feldhecke zuzuordnen. Pflaumen-Gebüsch (44.20) Die Feldhecken aus Pflaumen zählen zu den Hecken mit nicht heimischen Gehölzen. Die gepflanzten Pflaumen (Prunus domesticus) sind verwildert und bilden dichte Gebüsche. Robinien-Gehölz (44.20) Die Feldhecken aus Robinien zählen zu den Hecken mit nicht heimischen Gehölzen. Die gepflanzten Robinien (Robinia pseudacacia) führen zur Nährstoffanreicherung des Bodens und begünstigen Brennesseln und Schwarzen Holunder als typische Stickstoffzeiger. Waldreben-Böschung (53.51) Auf nährstoffreichen Rebböschungen ist die Waldrebe (Clematis vitalba) stellenweise sehr häufig und bildet Bestände, die ausschließlich aus dieser Art bestehen. Diese Flächen sind artenarm und von geringer naturschutzfachlichen Wertigkeit. Verwilderte Reben (53.54) Die amerikanische Rebe (Vitis labrusca) und weitere Pfropfunterlagen haben sich stellenweise zu dichten Schleierbeständen auf den Rebböschungen entwickelt. Die aus Nordamerika stammende Art ist ein Problem, denn sie fördert die Vermehrung der Reblaus in der Region. Eine Bekämpfung ist erforderlich. Laubmischwald (Galio-Fagetum) (55.22) Nördlich des Gewanns Endhahlen befindet sich auf Gemarkung Eichstetten ein Waldstück, das bereits dem Labkraut-Buchenwald zugeordnet werden kann. Berg-Ahorn ist dort noch häufig und weist darauf hin, dass hier ehemals durch Nutzung aufgelichtete Bereiche vorhanden waren. Der Waldunterwuchs wird durch für nährstoffreichere und frische Wälder typische Arten gekennzeichnet. Fichten-Pflanzung (59.00) Private Flächen wurden kleinräumig mit Fichten bepflanzt, die nun durchgewachsen sind.

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Robinien-Wald (59.17) Die aus Nordamerika stammende Robinie (Robinia pseudacacia) wurde großflächig auf Flächen angepflanzt. Das Holz wurde lange Zeit im Weinbau für Rebpfähle genutzt. Die Baumart reichert als Leguminose Stickstoff im Boden an und verändert die Standorte. Nährstoffliebende Arten wie Brennessel, Schöllkraut, Schwarzer Holunder und Brombeeren (insbesondere Rubus armeniacus) werden durch Robinien gefördert und können dichte Bestände im Unterwuchs ausbilden. Der Baum selbst ist für Insekten von geringer Bedeutung, da weder Holz noch Blätter von Insekten in größerem Maße genutzt werden können. Auch Baumhöhlen für Vögel sind in dem harten Holz selten. Naturschutzfachlich sind Robinien-Bestände nur dann etwas interessanter, wenn sie dicht mit Efeu bewachsen sind, da hier mehr Vögel nisten können (z.B. Wacholder-Drossel, Singdrossel).

4.7.2.1.3 Vegetation in Prüfraum 1 (Vorhabensfläche Endhahlen)

Die unmittelbare Vorhabensfläche ist gekennzeichnet durch Rebflächen und Böschungen mit unterschiedlicher Vegetation, einem Hauptweg bzw. Hohlwegen und einen Probesteinbruch. Die Gesamtfläche beträgt 89605 m², davon sind 12369 m² (13,8 %) Böschungsflächen in den Reben bzw. entlang der Wege bzw. der Probesteinbruch. Ohne den Probesteinbruch würde der Anteil der Böschungen bei 11,15 % der Gesamtfläche und damit fast im Kaiserstuhldurchschnitt von 11,96 % (Treiber 2005) liegen.

Tab. 4: Vegetationseinheiten im Prüfraum 1 Endhahlen

Vegetationseinheit LUBW-Code

§ 32 Biotop

Summe Abbau Auffüllung Betrieb Fläche ohne Eingriff

Glatthafer-Böschung 33.4 - 497 15 112 237 133

Ansaatwiese 33.6 - 2604 2604

Brennessel-Böschung 35.11 - 1248 246 717 52 233

Fiederzwenken-Böschung

35.2 - 1377 701 350 29 297

Goldruten-Böschung 35.32 - 198 27 37 68 66

Dauco-Melilotion-Pioniergesellschaft

35.6 - 2378 2378

Quecken-Böchung 35.64 - 404 150 61 193

Anthropogen freigelegter Fels mit Halbtrockenrasen

36.5 Ja 41 41

Feldhecke/Feldgehölz 41.21 Ja 1750 1105 167 31 447

Schlehen-Feldhecke 42.1 Ja 145 114 31

Brombeer-Gebüsch 43.11 - 128 128

Robinien-Gehölz 44.2 - 306 27 21 21 237

Waldreben-Böschung 53.51 - 342 19 51 99 173

Verwilderte Reben 53.54 - 951 93 505 85 268

Summe 12369 7648 2021 622 2078

Fläche Geschützte Biotope (m²) nach § 32 NatschG ohne Hohlwege

1936 1260 167 31 478

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4.7.2.1.4 Maßnahmen zur Reduktion des Eingriffs

Im Prüfraum 2 (Korridor) und Prüfraum 4 (Steinbruch Fohberg) sind keine Veränderungen von Biotopen zu erwarten, da keine Flächen über die zeitweise Nutzung von bestehenden Wegen hinaus verändert werden. Der Transport des Phonoliths aus dem Abbaugebiet im Bereich Endhahlen zum Stammwerk an den Fohberg wird mit großem Aufwand zur Reduktion des Eingriffs in einem unterirdischen Transporttunnel durchgeführt. Um den Eingriff im Vorhabensgebiet (Prüfgebiet 1) Endhahlen möglichst gering zu halten, wurde der Betriebsplan so angepasst, dass möglichst viele Biotope gemäß § 32 NatschG erhalten bleiben. Möglichst große Teile des Hohlweges „Endhahlen Ost“ werden unverändert bleiben, ebenso südwestexponierte Böschungsflächen mit Gehölzen, auch wenn diese im Rahmenbetriebsplan liegen. Insgesamt 447 m² Feldhecke/Feldgehölz und 31 m² Schlehen-Feldhecke können so erhalten werden, so dass eine Reduktion des Eingriffs um rund 1/3 der betroffenen Biotopfläche erfolgt. Ein Teil der ökologisch wertvollen Bereiche wird durch das Vorhaben nicht betroffen sein. Unvermeidbar sind jedoch Eingriffe im geplanten Abbau-, Betriebs- und Auffüllbereich. Der Auffüllbereich ist so gewählt, dass möglichst wenig Biotope betroffen sind und die dortige Vegetation insgesamt als nicht hochwertig eingestuft werden kann.

4.7.2.1.5 Beurteilung des Eingriffs

Insgesamt werden 12369 m² Vegetationsfläche durch das Vorhaben verändert, die aktuell weder Weg noch landwirtschaftliche Nutzfläche sind. Darunter fällt auch der Probesteinbruch mit seiner Ruderalvegetation (2378 m²) und eine Einsaatfläche mit teils gebietsfremden Arten auf einer Rebbrache (2604 m²). Die restliche Vegetation auf 7387 m² zählt vor allem zu den Feldhecken/Feldgehölzen, zu den Brennessel-Böschungen (1248 m²), Fiederzwenken-Böschungen (1377 m²) und mit verwilderter amerikanischer Unterlagsrebe überwachsenen Böschungen (951 m²). Drei verschiedene vegetationskundliche Biotoptypen (ohne geomorphologische Biotope) sind im Gebiet auf insgesamt 1936 m² vorhanden. Sie verteilen sich unterschiedlich auf die verschiedenen Eingriffsflächen im Rahmenbetriebsplan:

Tab. 5: Biotope im Bereich des Rahmenbetriebsplans

Biotop

LUBW-Nr.

Gesamt Abbau Auffüllung Betrieb

Unverändert bzw.

Reduktion des Eingriffs

Anthropogen freigelegter Fels mit Halbtrockenrasen

36.5 41 41 . . .

Feldhecke/Feldgehölz 41.21 1750 1105 167 31 447

Schlehen-Feldhecke 42.1 145 114 31

Es wird nach den derzeitigen optimierten Planungen einen Eingriff geben im Bereich von künftigen Flächen des Abbaus, der Auffüllung und des Betriebs. Der Eingriff ist charakterisiert durch folgende Zahlen:

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Insgesamt handelt es sich um 1458 m² Biotopfläche, die durch das Vorhaben zerstört werden.

1303 m² Feldhecken/Feldgehölze bzw. 114 m² Schlehen-Feldhecke und 41 m² anthropogene Felsflächen mit Trespen-Halbtrockenrasen sind betroffen.

Für den Eingriff in die Biotope ist ein dauerhafter Ausgleich erforderlich.

4.7.2.1.6 Maßnahmen zum Ausgleich

Als unveränderte Flächen stehen in der Abgrenzung des Rahmenbetriebsplans rund 20742 m² zur Verfügung. Davon sind rund 500 m² bereits als Biotop erfasst und bleiben zur Reduktion des Eingriffs erhalten. Der Hohlweg „Endhahlen Ost“ wird ebenfalls so weit wie möglich belassen. Für Ausgleichsmaßnahmen stehen deshalb noch mindestens rund 1,5 ha zur Verfügung. Dabei handelt es sich vorwiegend um ehemalige Rebflächen. Diese große Fläche kann im Gebiet Endhahlen voll genutzt werden. Zusätzlich entstehen bei der Auffüllung neue Böschungen, die ebenfalls aufgewertet werden können. Folgende Maßnahmen sind hier geplant:

Neupflanzung von Hecken und Gehölzgruppen. Die durch den Eingriff zerstörten Feldhecken und Feldgehölze werden im doppelten Umfang wieder neu angelegt. So kann sichergestellt werden, dass der Ausgleich funktionell erfolgreich ist. Es werden 1417 m² geschützte Gehölze zerstört, dafür werden 1417 m² Gehölze neu gepflanzt. Insgesamt werden 3000 m² Gehölze neu gepflanzt und die zusätzlichen Maßnahmen für den Ausgleich des Schutzguts Boden berücksichtigt. Verwendung finden werden ausschließlich gebietsheimische Gehölze, insbesondere Hundsrose, Weißdorn, Kreuzdorn, Pfaffenhütchen, Schlehe, Roter Hartriegel, Wolliger Schneeball, Hasel, Basenstrauch mit einzelnen Flaumeichen oder anderen niedrigwüchsigen Baumarten (Feldahorn, Vogelkirsche, Wildapfel, Wildbirne, Elsbeere).

Um die 41 m² Halbtrockenrasen, teils auch mit Arten wärmebegünstigter Säume, auszugleichen, werden neu entstehenden Flächen an Wegrändern oder ehemaligen Rebflächen mit Wiesendruschgut der Halbtrockenrasen und Salbei-Glatthaferwiesen des Kaiserstuhls, ergänzt durch Arten der wärmebegünstigten Säume, begrünt. Über die 41 m² auszugleichende Biotopfläche hinaus werden alle weiteren Flächen ehemaliger Rebflächen und Randbereiche auf diese Weise aufgewertet und diese Aufwertung für den Ausgleich des Schutzguts Boden berücksichtigt. Insgesamt werden 8300 m² in gleicher Weise aufgewertet.

4.7.2.2 Landschaftsprägende Bäume

Erfasst wurden die landschaftsprägenden Bäume bzw. Hochstamm-Streuobstbäume in den Prüfräumen 1 und 2. Insgesamt kommen vorwiegend Walnussbäume (Juglans regia) und Süß-Kirschbäume als prägende Einzelbäume vor. Diese Bäume können potentiell als Habitatbäume dienen, weisen aber überwiegend keine Baumhöhlen auf. Kranke oder anbrüchige Bäume werden üblicherweise entfernt. Die Bäume eignen sich zum Anbringen von Nisthilfen z.B. für den Steinkauz. Diese Vogelart wurde aktuell nicht nachgewiesen, wurde aber schon in Prüfraum 2 in der Vergangenheit beobachtet.

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Tab. 6: Vorkommen landschaftsprägender Einzelbäume

Prüfraum 1 Endhahlen Prüfraum 2 Korridor

6 104

Innerhalb des Vorhabensgebietes befinden sich 6 Bäume, davon sind 4 durch das Vorhaben betroffen und 2 werden erhalten. Im Korridor kommen neben Einzelbäumen auch noch dichtere Baumbestände auf Wiesen vor, insbesondere Walnussbäume sind hier verbreitet auf der nordostexponierten Hangseite. Im Schambachtal und auf den als Weinbergen genutzten südexponierten Hängen sind Einzelbäume hingegen selten und nur einzeln vorkommend. Sie sind meist ein Relikt einer früheren Mischnutzung. Kirschen und Walnüsse sorgten in früheren Zeiten für ein geringes Zusatzeinkommen, heute sind sie für die Eigentümer wirtschaftlich gesehen wertlos. Sowohl in der Intensivobstkultur wie im Weinbau werden Bäume heute von den Nutzern nicht mehr ersetzt, wenn diese absterben oder bei einem Nutzerwechsel entfernt. Der Baumbestand wird also künftig weiter deutlich abnehmen aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzungsziele. Nur einzelne Privatpersonen pflanzen noch Hochstamm-Obstbäume an, insbesondere Imker und Hobby-Gärtner.

4.7.2.2.1 Maßnahmen zur Reduktion des Eingriffs

Zwei Bäume können innerhalb des Geltungsbereichs des Rahmenbetriebsplans erhalten werden. Diese werden markiert und geschützt, wenn die Maßnahmen erfolgen.

4.7.2.2.2 Beurteilung des Eingriffs

Bei allen Einzelbäumen im Vorhabensgebiet handelt es sich nicht um alte und große Bäume. Sie weisen weder Baumhöhlen noch Nistplätze für den Steinkauz oder andere Höhlenbrüter auf. Sie sind optisch durch ihre relativ geringe Größe nicht auffällig im Gebiet. Einzelbäume können zur Aufhängung von Nisthilfen genutzt werden.

4.7.2.2.3 Maßnahmen zum Ausgleich

Für den Verlust von vier Hochstamm-Bäumen, vor allem Walnuss-Bäume, werden 10 neue Hochstammbäume an geeigneten Stellen im Vorhabensgebiet gepflanzt. Da Obstbäume nicht sehr langlebig sind und zeitweise der Pflege bedürften, werden auch Waldbäume zusätzlich zur Pflanzung vorgeschlagen, die in Hohlwegen natürlich auftreten und landschaftsprägend über lange Zeiträume vorhanden sind:

Walnuss (Juglans regia)

Stiel-Eiche (Quercus robur)

Vogel-Kirsche (Prunus avium)

Feld-Ahorn (Acer campestris)

Elsbeere (Sorbus torminalis)

Süßkirsche

Apfel

4.7.2.3 Hohlwege im Vorhabensgebiet

Neben durch die Vegetation gekennzeichneten geschützten Biotopen gibt es auch geomorphologische Biotope. Dazu zählen die Hohlwege, die durch mindestens 1 m

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hohe Böschungen mit mehr als 45 ° Neigung gemäß Kartieranleitung der Biotope (LUBW 2011) gekennzeichnet sind. Sie entstanden durch die Wegenutzung und daraus resultierende Eintiefung in den stehenden Löss. Die in der Biotopkartierung 1997 erfassten Hohlwege wurden alle aktuell bestätigt. Der Hohlweg Eck und seine Böschungen am Westrand des Vorhabensgebietes wird nicht verändert, ebenso die Hagengasse westlich des Fohbergs. Der rund 144 m lange Hohlweg „Endhahlen Ost“ muss im westlichen Teil um rund 62 m verkürzt werden, um den Abbau zu ermöglichen. Der am stärksten eingetiefte östliche Bereich bleibt erhalten. Die Vegetation wurde bereits im vorherigen Kapitel bearbeitet. Feldgehölze, die im Hohlweg liegen, wurden separat als Vegetation erfasst und in die Ausgleichsbilanz eingebracht. Betroffen sind auf den Böschungen artenreiche Feldhecken und eine Fiederzwenken-Böschung. In diesem Kapitel wird der Hohlweg deshalb ausschließlich als geomorphologisches Biotop betrachtet.

4.7.2.3.1 Maßnahmen zur Reduktion des Eingriffs

Der landschaftlich auffälligste und am stärksten eingetiefte östliche Teil des Hohlwegs „Endhahlen Ost“ bleibt erhalten und auch künftig als Weg genutzt. Erst ab dem Mindestabstand zum künftigen Steinbruch wird der Weg nach Norden umgelenkt, das Endstück von rund 27 m bleibt als Reduktion des Eingriffs ebenfalls erhalten, obwohl es nicht mehr als Weg genutzt wird. Die Böschungsstrukturen werden nicht verändert, allerdings wird am Ende des Hohlwegs zur Abbaustätte hin eine Absperrung angebracht.

4.7.2.3.2 Beurteilung des Eingriffs

Der Hohlweg wird im westlichen Teil um rund 62 m verkürzt, um den Abbau zu ermöglichen. Der am stärksten eingetiefte Teil bleibt bestehen. Der Weg ist mit einer gebundenen Decke befestigt und kein natürlicher Lössuntergrund mehr. Die Böschungen im Eingriffsbereich sind von Feldhecken auf den nordexponierten Böschungen und einer Fiederzwenken-Böschung auf der südexponierten Böschung geprägt. Eine Auffahrt zweigt nach Süden ab, so dass der Hohlweg nicht mit einer durchgängigen Böschung vorhanden ist.

4.7.2.3.3 Maßnahmen zum Ausgleich

Durch die notwendige und alternativlose Verlegung des Weges tritt im Osten des Hohlwegs „Endhahlen Ost“ ein Verlust an Biotopfläche ein. Einzige mögliche Ausgleichsmaßnahme für die Zerstörung des Teils des Hohlweges ist die Neuanlage. 62 Laufmeter Hohlweg und ca. 200 m² werden zerstört. Die Böschungshöhe beginnt bei 1 m und ist am tiefsten Teil ca. 4-5 m tief. Ersatzhohlwege sind an vier Stellen vorgesehen: Neuanlage bzw. Verlängerung von Teilstücken des Hohlwegs „Endhahlen Ost“ entlang des neu angelegten Weges nördlich der Abbaufläche:

Neuanlage eines Hohlwegabschnitts nördlich der Abbaufläche im östlicher Teil: neuer Hohlweg auf ca. 75 m Länge mit Steilböschungen bzw. einem gebrochenen Böschungsprofil mit Steilwänden bei Böschungshöhen von bis zu 2,30 m

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Neuanlage eines Hohlwegabschnitts nördlich der Abbaufläche im westlichen Teil: neuer Hohlweg auf ca. 55 m Länge mit Steilböschungen bzw. einem gebrochenen Böschungsprofil mit Steilwänden bei Böschungshöhen bis zu 2,50 m

Der Hohlweg „Eck“ am westlichen Rand des Gebiets wird durch die Neuschaffung von Steilböschungen von mehr als 45° vergrößert bzw. verlängert:

Neuanlage eines Hohlwegabschnitts auf ca. 80 m Länge im nördlichen Abschnitt. Es entstehen Böschungen von einem bis maximal 7 m Höhe. Da auf der Gegenseite ebenfalls eine Steilböschung existiert, kann der Bereich künftig als Hohlweg gelten.

Neuanlage eines Hohlwegabschnitts auf ca. 55 m Länge im nördlichen Abschnitt. Es entstehen Böschungen von einem bis maximal 7 m Höhe. Da auf der Gegenseite ebenfalls eine Steilböschung existiert, kann der Bereich künftig als Hohlweg gelten.

Ingesamt werden so ca. 265 m Lauflänge an Hohlwegen mit Löss-Steilböschungen neu geschaffen, zwei davon an einem komplett neu angelegten Weg mit südexponierten Steilwänden und einem Verlauf des Hohlwegs von West nach Ost und zwei Flächen an einem bestehenden Weg, der durch die Neuanlage von Steilböschungen an der Gegenseite zum Hohlweg wird. Bei den Hohlwegen ist zusätzlich vorgesehen:

Gruppenweise Pflanzung von gebietsheimischen niedrigwüchsigen Gehölzen, insbesondere Berberitze, Wildrosen, Weißdorn, Pfaffenhütchen, Kreuzdorn

Begrünung der Böschungsflächen mit gebietsheimischem Wiesendruschgut von Trespen-Halbtrockenrasen des Kaiserstuhls und trockenen Salbei-Glatthaferwiesen

Auf diese Weise kann der Verlust des Hohlwegteils ausgeglichen werden und wird sich qualitativ mindestens ebenso gut entwickeln können, wie der Eingriffsbereich. Zusätzlich wird eine Aufwertung erzielt durch die Neuansaat von Trespen-Halbtrockenrasen, die Anlage von Steilwänden auf den Südseiten und die Pflanzung von niedrigwüchsigen Gebüschgruppen. Es entsteht eine hohe Vielfalt an Kleinlebensräumen, wie dies für Hohlwege im Kaiserstuhl typisch ist.

4.7.2.4 Pflanzenarten

In den Prüfräumen 1, 2 und 4 wurden fünf noch ungefährdete Arten der Vorwarnliste,

eine gefährdete Art der Roten Liste (BREUNIG & DEMUTH 1999) und eine

bemerkenswerte, ungefährdete Art erfasst. Die Pflanzen wurden gezählt, so dass die

Bedeutung und der Eingriff genau quantifiziert werden kann.

Prüfräume: 1 Unmittelbare Vorhabensfläche

2 Korridor

3 Umgebende Weinberge der Hanglagen

4 Steinbruch Fohberg

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Tab. 7: Pflanzenarten der Roten Liste und weitere bemerkenswerte Arten

Art Wiss. Name

Rote

Liste

BW

Pflanzenanzahl Prüfraum

Lebensraum 1 2 4

Karthäusernelke Dianthus carthusianorum V 3

Trockene Rebböschungen und Magerrasen

Blaugrünes Labkraut Galium glaucum V 4 5

Trockene Rebböschungen und Magerrasen

Weidenblättriger Alant

Inula salicina . 30

Trockene Rebböschungen und Magerrasen

Ranken-Platterbse Lathyrus aphaca V 2

Magere Säume mit offenen Bodenstellen

Hirsch-Haarstrang Peucedanum cervaria

V 18 Trockene Säume

Griffel-Rose Rosa stylosa V 2

Gebüsche wärmebegünstigter Standorte

Purpurklee Trifolium rubens 3 1 Trockene Säume

Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen BW (BREUNIG et al. 1999): Rote Liste, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste

Im Vorhabensgebiet Endhahlen (Prüfraum 1) wurden vier der wertgebenden Arten festgestellt. Drei davon besiedeln in geringer Individuenzahl (Hirsch-Haarstrang) bzw. Einzelpflanzen die Böschungen rechts und links des nördlich verlaufenden Feldwegs (Karthäusernelke, Blaugrünes Labkaut, Hirsch-Haarstrang) oder kommen auf einer alten, felsigen Abbruchkante mit Phonolith vor, die auf eine historische Steinentnahme schließen lässt. Eine Pflanze des gefährdeten Purpurklees (Trifolium rubens) hat bereits den frisch angelegten Probesteinbruch besiedelt, die Samen wurden möglicherweise durch die gebietsheimische Begrünung mit Wiesendruschgut des Haselschacher Bucks bei Alt-Vogtsburg eingebracht. Es ist zu vermuten, dass auf der Kuppe historisch kleinflächig Mähwiesen mit Säumen vorhanden waren, die in den letzten 70 Jahren in Weinberge umgewandelt wurden. Die Reste der Magerrasen-Vegetation sind an dem Wegrand noch zu sehen. Die übrigen Böschungsflächen weisen keine Arten der Roten Liste bei den Pflanzen auf, auch wenn es sich teils um geschützte Gehölzbiotope handelt. Die Artenausstattung ist dort charakteristisch und durchschnittlich. Im Korridor (Prüfraum 2) wurde auf einer Böschung der Weidenblättrige Aland (Inula salicina) gefunden. Die Art ist ungefährdet. Die Erhaltung des Vorkommens ist maßgeblich von der durchgeführten Böschungspflege abhängig. Das Vorkommen ist durch das Vorhaben nicht berührt. In den untersuchten umliegenden Weinbergen (Prüfraum 3) wurden keine gefährdeten oder wertgebenden Arten gefunden.

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Im Steinbruch Fohberg (Prüfraum 4) wurde die im Kaiserstuhl sehr seltene Ranken-Platterbse (Lathyrus aphaca) und das allgemein auf trockenen Böschungen häufige Blaugrüne Labkraut (Galium glaucum) nachgewiesen. Beide Arten wuchsen auf Wegrändern im südexponierten Hangbereich. Dieser Bereich kann weiter aufgewertet werden, ist aber durch das Vorhaben nicht negativ betroffen.

4.7.2.4.1 Bedeutung der Pflanzenarten

Im Gebiet kommen keine hochgradig gefährdeten oder nur hier vorkommenden Pflanzenarten vor. Die Anzahl der Individuen ist insgesamt sehr gering. Alle Arten sind im Kaiserstuhl an zahlreichen Stellen in wesentlich höherer Individuenzahl vorhanden. Der junge Probesteinbruch im Bereich Endhahlen hat zur Schaffung von trockenen Flächen geführt und dient bereits als Lebensraum für eine Pflanze des gefährdeten Purpurklees. Dies zeigt, dass neu entstehende, magere und trockene Flächen potentiell künftig für zahlreiche gefährdete oder besondere Pflanzenarten von Bedeutung sein können, wenn die richtigen Methoden und Herkünfte zur Neubegrünung eingesetzt werden.

4.7.2.4.2 Beurteilung des Eingriffs

Die Bedeutung des Gebietes Endhahlen für seltene und bedrohte Pflanzenarten ist gering. Im Vorhabensgebiet Endhahlen sind die Karthäusernelke, das Blaugrüne Labkaut, der Hirsch-Haarstrang und der Purpurklee betroffen, ihre Vorkommen werden dort durch die Anlage eines Steinbruchs vollständig in Anspruch genommen. Maßnahmen zur Reduktion des Eingriffs sind dort nicht möglich. Die Artvorkommen in den übrigen Prüfräumen sind nicht betroffen, da die Vegetation in diesen Bereichen nicht verändert wird. Für eine sehr kleine Population von Karthäusernelken (3 Pflanzen), Blaugrünem Labkraut (4 Pflanzen), Hirschhaarstrang (18 Pflanzen) und Purpurklee (1 Pflanze) sind entsprechende Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, um sie im Gebiet an anderer Stelle wieder anzusiedeln und zu erhalten.

4.7.2.4.3 Maßnahmen zum Ausgleich

Für die betroffenen Arten sind Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, um sie im Gebiet an anderer Stelle wieder anzusiedeln und dauerhaft zu erhalten. Auf neu angelegten Böschungen mit begünstigtem Kleinklima (v.a. Süd- und Südwestexposition) und nährstoffarmen Löss- und Phonolith-Löss-Böden ist eine Wiederherstellung der Vegetation von Magerrasen und Säumen sehr gut möglich (vgl. Treiber 2012c). Auch die Begrünung von Böschungen in Flurbereinigungsverfahren (z.B. Schelingen) hat gezeigt, dass hier sehr gute Ergebnisse in kurzer Zeit (ca. 2-4 Jahre) erreichbar sind. Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

Einsatz von gebietsheimischem Wiesendruschgut des Kaiserstuhls zur Begrünung der neu angelegten Böschungen

Anreicherung des Wiesendruschguts durch Handaufsammlung (Herkunft Kaiserstuhl) des Blaugrünen Labkrauts, Hirsch-Haarstrangs und Purpurklees, um diese Arten zusätzlich zu fördern.

Erhaltung und späte Mahd im September (ca. alle 3-5 Jahre) der entwickelten Trockenrasen und Säume, bei Aufkommen von Riesen-Goldrute und Gehölzen jährliche Pflege

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4.7.2.5 Vögel

Im gesamten Untersuchungsgebiet (Prüfraum 1-3) und im Steinbruch Fohberg wurden 59 Vogelarten nachgewiesen bzw. sind bekannt. 46 Vogelarten bekamen aufgrund der Quantität und Qualität der Nachweise den Status eines Brutvogels (BV). Zahlreiche Vogelarten sind Nahrungsgäste (NG), die selten bis regelmäßig das Gebiet nutzen. Der Baumfalke konnte nur einmal zur Zugzeit als Durchzügler (DZ) nachgewiesen werden. Acht Brutvögel stehen nach internationaler und nationaler Gesetzgebung unter Schutz. Davon werden der Neuntöter (Lanius collurio), die Turteltaube (Streptopelia turtur), der Uhu (Bubo bubo) und der Wanderfalke (Falco peregrinus) unter Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (VschRL) (79/409/EWG) geführt. Dort werden “in Schutzgebieten zu schützende Vogelarten” aufgelistet. Fünf Vogelarten, die im Gebiet brüten sind nach Artikel 4, Absatz 2 der VSchRL als bedrohte Zugvogelarten geschützt. Für diese Arten wurden in Baden-Württemberg ebenfalls schon Schutzgebiete ausgewiesen. Insgesamt elf Brutvögel sind streng geschützte Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Neun Brutvögel werden in der nationalen und/oder landesweiten Roten Liste geführt. Dreizehn Brutvogelarten des gesamten Untersuchungsgebietes stehen auf der Vorwarnliste. Die Ergebnisse sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Status im Untersuchungsgebiet (UG): BV = Brutvogel, (BV) = Brutrevier berührt Untersuchungsraum nur randlich, ? = Brut in der Fläche unsicher oder nur zeitweise (bestimmte Arten), NG = Nahrungsgast (oft BV i.d. weiteren Umgebung), DZ = Durchzügler

Anzahl Reviere im Prüfraum: Prüfraum vgl. vorherige Spalte; sind vermutlich von

Brutpaaren (Bp) besetzt; bei nicht wertgebenden Arten werden die Revierangaben geschätzt; bei Koloniebrütern wie z.B. den Sperlingen werden die Brutpaare nach den Geländeerhebungen geschätzt

Angaben zur Roten Liste (RL) Baden-Württembergs (BW) nach HÖLZINGER et al.

(2007, 5. Fassung) und zur Roten Liste Deutschlands (D) nach SÜDBECK et al. (2007, 4. Fassung). Es bedeuten: 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, V = Art der Vorwarnliste, entspricht einer „schonungsbedürftigen Art“.

Schutzstatus nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): b = besonders

geschützt, s = streng geschützt Schutzstatus nach Vogelschutzrichtlinie (VSchRL) (79/409/EWG): Anhang I (“in

Schutzgebieten zu schützende Vogelarten”), Z = Zugvogelart nach Art 4, Abs. 2, für die in BaWü Schutzgebiete ausgewiesen wurden. Alle wildlebenden europäischen Vogelarten stehen nach Artikel 1 der VSchRL unter besonderem Schutz.

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Tab. 8: Vogelarten des Untersuchungsgebietes (Prüfräume 1-4)

Deutscher Artname

Wissenschaftlicher Artname

Status UG

Prüf-raum

Anzahl Reviere

max. Anz. NG

RL BW

BNat SchG

Anh. I VschRL

Alpensegler Apus melba NG 1, 2, 3 - 8 - b -

Amsel Turdus merula BV 1 3 - - b -

Bachstelze Motacilla alba BV 1 1 - - b -

Baumfalke Falco subbuteo DZ 1, 2, 3 - 1 3 b/s Z

Baumpieper Anthus trivialis BV 1, 2, 3 2 7 3 b -

Bienenfresser Merops apiaster BV 1, 2, 3 3 13 V b/s Z

Blaumeise Parus caeruleus BV 1 1 - - b -

Bluthänfling Carduelis cannabina BV 1 2 12 V b -

Buchfink Fringilla coelebs BV 1 3 - - b -

Buntspecht Picoides major BV 1, 2, 3 3 - - b -

Dorngrasmücke Sylvia communis BV 1 6 - V b -

Eichelhäher Garrulus glandarius BV 1, 2, 3 2 3 - b -

Elster Pica pica BV 1 1 5 - b -

Fasan Phasianus colchicus BV 2, 3 2 - - b -

Feldsperling Passer montanus BV 2, 3 > 10 Bp - V b -

Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla

BV 2, 3 2 - - b -

Gartengrasmücke Sylvia borin BV 1 1 - - b -

Gartenrotschwanz Phoenicurus phoenicurus

(BV) 2 - V b -

Girlitz Serinus serinus BV 1 1 6 V b -

Goldammer Emberiza citrinella BV 1 1 - V b -

Grauspecht Picus canus NG/(BV) 3 - 1 V b/s I

Grünfink Carduelis chloris BV 1 - - - b -

Grünspecht Picus viridis BV 1, 2, 3 2 - - b/s -

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros

BV 1 2 - - b -

Haussperling Passer domesticus BV 2, 3 > 5 Bp - V b -

Heckenbraunelle Prunella modularis BV 1 1 - - b -

Kleiber Sitta europaea BV 3 - - - b -

Kohlmeise Parus major BV 1 2 - - b -

Kolkrabe Corvus corax NG 3 - 2 - b -

Kuckuck Cuculus canorus (BV) 3 - 1 3 b -

Mauersegler Apus apus NG 1, 2, 3 - 5 - b -

Mäusebussard Buteo buteo BV 1, 2, 3 1 3 - b/s -

Mehlschwalbe Delichon urbica NG/DZ 1, 2, 3 - - 3 b -

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla BV 1 5 - - b -

Neuntöter Lanius collurio BV 1, 2, 3 2 - V b/s I

Pirol Oriolus oriolus BV 1, 2, 3 2 - V b -

Rabenkrähe Corvus corone c. BV 1, 2, 3 3 - - b -

Rauchschwalbe Hirundo rustica NG/DZ 1, 2, 3 - 15 3 b -

Ringeltaube Columba palumbus BV 1, 2, 3 2 - - b -

Rotkehlchen Erithacus rubecula BV 1 5 - - b -

Schwarzkehlchen Saxicola torquata BV 1, 2, 3 19 - - b Z

Singdrossel Turdus philomelos BV 1 1 - - b -

Sperber Accipiter nisus NG/(BV) - - - - b -

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Star Strunus vulgaris BV 1, 3 3 - V b -

Stieglitz Carduelis carduelis NG 2, 3 2 - - b -

Steinkauz Athene noctula NG 2 - - V b/s -

Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris

BV 2, 3 1 - V b -

Türkentaube Streptopelia decaocto

NG/(BV) 3 - 2 V b -

Turmfalke Falco tinnunculus BV 2, 3 1 7 V b/s -

Turteltaube Streptopelia turtur BV 1, 2, 3 2 - - b/s -

Uhu Bubo bubo BV 4 ? - - b/s I

Wacholderdrossel Turdus pilaris BV 2, 3 5 >20 V b -

Waldkauz Strix aluco BV 2, 3 2 - - b/s -

Wanderfalke Falco peregrinus BV 4 ? - - b/s I

Wendehals Jynx torquilla BV 1, 2, 3 10 - 2 b/s Z

Wiedehopf Upupa epops BV/(BV) 1, 2, 3 3 - 2 b/s Z

Zaunammer Emberiza cirlus BV 1, 2, 3 ? - 1 b/s Z

Zaunkönig Troglodytes troglodytes

BV 2, 3 4 - - b -

Zilpzalp Phylloscopus collybita

BV 1 1 - - b -

Fett markiert sind Vogelarten, die im Untersuchungsgebiet brüten können, streng geschützt oder nach der Vogelschutzrichtlinie von besonderer Bedeutung sind oder hochgradig (mindestens „gefährdet“) bedroht sind gemäß der Roten Liste in Baden-Württembergs.

4.7.2.5.1 Wertgebende Vogelarten der Prüfräume

Prüfraum 1: Vorhabensfläche Endhahlen Im Prüfraum 1 wurden alle Vogelarten und Reviere erfasst. Für 21 Arten konnten mindestens zwei Burtzeitnachweise erbracht werden, die darauf schließen lassen, dass ein Revier bzw. Reviere oder Teile des Reviers/der Reviere im Prüfraum 1 liegen. Im Gebiet kommen mit dem Wendehals und dem Neuntöter zwei Reviervogelarten (RV, entsprechen BV in der Tabelle) vor, die in der Roten Liste von Baden-Württemberg als bedrohte Art geführt sind. Die Turteltaube ist zusätzlich auf der Roten Liste von Deutschland vermerkt. Sechs Arten sind noch ungefährdet, aber bereits mit dem Status „Vorwarnliste“ versehen. Vier Reviervogelarten stehen nach internationaler und nationaler Gesetzgebung unter Schutz. Davon wird ein Reviervogel, der Neuntöter (Lanius collurio), unter Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (VschRL) (79/409/EWG) geführt. Zwei weitere Reviervögel, die Zaunammer (Emberiza cirlus) und der Wendehals (Jynx torquilla), werden unter Artikel 4, Absatz 2 der VSchRL als bedrohte Zugvögel aufgeführt und stehen ebenfalls unter strengem Schutz nach BNatSchG. Für diese Arten wurden in Baden-Württemberg ebenfalls Schutzgebiete ausgewiesen. Das nach Artikel 4, Absatz 2 der VSchRL geschützte, jedoch nach BNatSchG nur besonders geschützte Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) brütete mit 5 Brutpaaren erfolgreich im Prüfraum 1. Die nach der Roten Liste von Deutschland (RL D) als „gefährdet“ (RL 3) eingestufte Turteltaube (Streptopelia turtur) wurde im Prüfraum 1 als RV (bzw. BV) nachgewiesen. Fünf weitere Arten, die Goldammer (Emberiza citrinella), die Dorngrasmücke (Silvia communis), der Bluthänfling (Carduelis cannabina), der Girlitz (Serinus serinus) und der Star (Sturnus vulgaris), die als RV innerhalb des PR 1

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nachgewiesen wurden, werden in Baden-Württemberg auf der Vorwarnliste (V BW) geführt. Der Bienenfresser (Merops apiaster) wurde im Prüfraum 1 aufgrund fehlender Löß-Steilwände nicht als Brutvogel nachgewiesen. Der Prüfraum 1 dient der Art zeitweise als Jagdhabitat. Am 06.07. sind max. 5 Exemplare als Nahrungsgast des Prüfraum 1 beobachtet worden. Prüfraum 2: Korridor zwischen Endhahlen und Fohberg Im Korridor zwischen aktuellem Abbaustandort im Süden (Fohberg) und Gewann Endhahlen im Norden, wurden Vorkommen Wert gebender Arten mit nationalem und/oder europäischem Schutzstatus oder nationaler und/oder landesweiter Rote Liste Einstufung kartiert. Das Revier des ersten Neuntöter-Paares (Lanius collurio) („Endhahlen-Paar“), dessen Revierzentrum innerhalb des Prüfraums 1 liegt, nutzt auch Strukturen im nordwestlichen Prüfraum 2 zur Nahrungssuche. Das Revierzentrum des zweiten Neuntöter-Paares, das innerhalb des Untersuchungsgebietes nachgewiesen wurde, liegt etwa 70 Meter westlich außerhalb des Prüfraums 2. Das Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) als typischer Halboffenlandbewohner, für den die terrassierte Rebflur und die Obstplantagen einen idealen Lebensraum darstelllen, brütete 2010 mit 6 Brutpaaren erfolgreich im Prüfraum 2. Der Wendehals (Jynx torquilla), der auch häufig im Schambachtal vorkommt, besetzte im Prüfraum 2 mind. 4 Reviere. Ein Paar Bienenfresser (Merops apiaster) flog am 23.05. Löß-Steilwände an der Westgrenze des Prüfraum 2 im Gewann Eck an. Dort gibt es alte Höhlen, die vermutlich von Bienenfressern angelegt wurden. Das Paar konnte sich 2010 nicht für den Standort entscheiden. Es wurde keine besetzte Brutröhre in Prüfraum 2 festgestellt. Prüfraum 2 wird zeitweise von der Art als Jagdhabitat zur Nahrungsaufnahme genutzt. Tiere des Steinkauz (Athene noctua) konnten nicht nachgewiesen werden. Brutröhren der streng geschützten, aber ungefährdeten Art der Vorwarnliste gemäß Rote Liste Baden-Württembergs wurden im Korridor am Rande des Schambachtals angebracht, waren aber aktuell nicht genutzt. Dies bestätigten auch die befragten Ornithologen. Der nach Artikel 4, Absatz 2 der VSchRL als bedrohte Zugvögel geschützte und daher nach BNatSchG „streng geschützte“ Wiedehopf (Upupa epops) konnte als Wert gebende Art mehrfach im Prüfraum 2 beobachtet werden. Einzelne Vögel der Art zeigten auch Revierverhalten. Die Revierzentren der im Jahr 2010 im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Reviere liegen außerhalb des Prüfraums 2. Am 17.04.2010 und am 20.04.2010 wurde ein Wiedehopf dabei beobachtet, wie er aus einem verfallenden Rebhäuschen ca. 40 m nördlich des aktuellen Abbaugebietes ausflog und wenig später andauernd aus einem ca. 60 m nordwestlich des Häuschens stehenden alten Kirschbaum balzte. Nachdem der Nistkasten Mitte Mai nicht mehr nutzbar war, verlagerte die Art das Revierzentrum nach Südosten in den Prüfraum 3. Prüfraum 3 : Umgebung Weinberg

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Im Prüfraum 3 wurden alle Arten der der europäischen Vogelschutzrichtlinie erfasst. Im Kartierungszeitraum konnten 2 besetzte Brutröhren bzw. zwei Brutpaare des Bienenfressers (Merops apiaster) festgestellt werden. Eine besetzte Röhre liegt etwa 80 m östlich des Prüfraums 3. Im Untersuchungsgebiet wurden 3-4 Reviere des Wiedehopf (Upupa epops) nachgewiesen, die alle innerhalb des Prüfraums 3 liegen. Der unter Anhang I der VSchRL aufgeführte Grauspecht (Picus canus) ist auf Nahrungssuche im Prüfraum 3 beobachtet worden. Sein Revierzentrum liegt im westlich angrenzenden Wald bzw. Waldrand außerhalb des Untersuchungsgebietes. Prüfraum 4 : Steinbruch Fohberg Der aktive Steinbruch Fohberg ist durch seine Felssteilwände für den Wanderfalken (Falco peregrinus) und Uhu (Bubo bubo) von Bedeutung. Im Rahmen der Verlängerung der Rahmenbetriebsplanzulassungen der Hans G. Hauri KG 2012 wurden die Arten kontrolliert. Gemäß Beobachtungen und den Informationen von Hr. Dr. Rudolf Lühl als Fachmann der AG Wanderfalken- und Uhuschutz brütete der Uhu noch bis 2011 im Steinbruch, nicht aber 2012. Der Wanderfalke (Falco peregrinus) wurde 2012 beobachtet, kontrollierte aber den Steinbruch nur. Eine gleichzeitige Brut von Wanderfalke und Uhu ist ausgeschlossen. Der Steinbruch zählt seit 2008 zum Revier des Uhus.

4.7.2.5.2 Vorkommen wertgebender Arten im Gesamtgebiet

Als Untersuchungsgebiet werden die Prüfräume 1-4 benannt.

Neuntöter (Lanius collurio), streng geschützt nach BNatSchG und Anhang I VSchRL Beobachtungen Am 12.05. wurde ein Paar dieser Art im Prüfraum 1 und im westlich angrenzenden Bereich festgestellt. Die Neuntöter kamen, wie auch im Vorjahr 2010, überregional erst spät in ihren Bruthabitaten an. Das Männchen zeigte Revier anzeigendes Verhalten und sang von exponierter Warte aus von der östlich an den Probesteinbruch angrenzenden Feldhecke. Neben dem Endhahlen-Paar wurde am ostexponierten Hang des Tales ein weiteres Revier festgestellt. Ab dem 18.05. konnte das Paar bei jeder Begehung nachgewiesen werden. Die Reviere waren bis in den Juli hinein besetzt. Am 06.07. wurde ein diesjähriger Jungvogel im UG beobachtet, so dass von zumindest einer erfolgreichen Brut ausgegangen werden kann. Leider konnte kein direkter Brutnachweis, zum Beispiel durch Futter tragende Altvögel oder die Fütterung von Jungvögeln, erbracht werden. Habitat Der Neuntöter (Lanius collurio) findet als Art halboffener Lebensräume optimale Habitatstrukturen im UG, vor allem an der ost- und südexponierten Flanke des Schambachtales. Das Gewann Endhahlen und der strukturreiche Bereich am Fuß des Westhanges bieten sehr gute Bedingungen für den Neuntöter. Dort wechseln sich extensiv genutzte bzw. gepflegte Böschungsbrachen, einzelne Gehölze und Hecken bzw. Gebüsche an Böschungen auf engen Raum ab. Zaunammer (Emberiza cirlus), streng geschützt nach BNatSchG und nach Artikel 4, Absatz 2 der VSchRL als bedrohte Zugvogelarten Beobachtungen M. Salcher konnte im Jahr 2009 bei Schelingen den ersten Brutnachweis der Zaunammer (Emberiza cirlus) für das Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl erbringen

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(Treiber 2009). Von der bisher noch nicht im Standarddatenbogen für das Vogelschutzgebiet Kaiserstuhl aufgeführten Art wurden im zentralen Kaiserstuhl im Jahr 2009 mindestens 5 Reviere festgestellt. Ein weiterer Brutnachweis bei Schelingen und weitere Artnachweise singender Männchen im Kaiserstuhl im Jahr 2010 (u.a. auch die im Gewann Endhahlen) belegen, dass die Zaunammer im Kaiserstuhl bodenständig geworden ist und dass sich die Art vermutlich in Ausbreitung befindet. 2011 und 2012 wurde die Art auch bei Ihringen (Himmelburg) und bei Oberbergen (Krummer Graben) beobachtet. Im Untersuchungsgebiet wurde die Zaunammer am 06.04. und am 20.04.2010 im Prüfraum 1 (Gewann Endhahlen) nachgewiesen. Am 06.04. wurden ein ausdauernd singendes Männchen und ein Weibchen in der Umgebung des Probesteinbruchs festgestellt. Bis auf die Männchen, die meist nur zur Paarungszeit exponiert sitzend ihren arttypischen Gesang vortragen, ist die Art schwierig nachzuweisen. Die Weibchen und Jungvögel sind deutlich schwerer zu beobachten, da sie kaum exponiert sitzen und sich nicht wie die Männchen singend, sondern nur leise, mit leicht verwechselbaren Positionsrufen lautäußern. Sie sind zudem schlichter gefärbt als die Männchen und unterscheiden sich weniger deutlich von den Weibchen und Jungvögeln der im Vergleich häufigen Goldammer (Emberiza citrinella). Am 20.04. wurden innerhalb der vierstündigen Begehungszeit keine singende Zaunammer mehr festgestellt. Aus dem dichten Waldrebenschleier des Hohlweges westlich des Probesteinbruchs konnten aber Positionsrufe verhört werden. Nach minutenlanger Nachsuche flog eine weibliche Zaunammer in nordöstlicher Richtung davon. Eine männliche Zaunammer wurde am selben Vormittag ca. 3 Stunden später im Prüfraum 3 bei der Nahrungsaufnahme beobachtet. Leider verlor der Beobachter das Tier zwischen den unübersichtlichen Reben aus den Augen, so dass nicht geklärt werden konnte wohin die Ammer abflog. Ein weiterer Nachweis der Art gelang nicht, obwohl bei den folgenden Begehungen auch mit Gesangsimitat bzw. Klangattrappe gearbeitet wurde. Die beiden Nachweisdaten liegen im artspezifischen Erfassungszeitraum, so dass methodisch ein Reviernachweis vorliegt. Ob die Art im Untersuchungsgebiet brütet, konnte nicht definitiv geklärt werden, da keine Futter tragenden bzw. fütternden Alttiere oder Familienverbände mit Jungvögeln festgestellt wurden. Dies wurde in anderen Gebieten (z.B. Schelingen Kirchberg) zeitgleich beobachtet, nicht aber im untersuchten Gebiet. 2011 wurde das Gebiet speziell in Hinblick auf das Vorkommen der Zaunammer noch mal zu drei Zeitpunkten ohne Erfolg kontrolliert. Die Art konnte weder singend noch als Tier beobachtet werden. Es bleibt deshalb offen, ob sich die Zaunammer 2010 im Gebiet fortpflanzen konnte bzw. das Gebiet regelmäßig von der Art genutzt wird. Das Revier ist nicht dauerhaft besetzt, potentiell sind Gebüsche und Hecken an vielen Stellen im Kaiserstuhl für die Art geeignet. Habitat Die als sehr mobil beschriebene Art kann auch weit voneinander entfernt liegende Teilreviere besiedeln. Die Aktivitätszonen der Zaunammer könnten daher sowohl innerhalb als auch im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebietes liegen. Vermutlich liegen zwei Aktivitätszonen im Untersuchungsgebiet. Das UG bietet der Zaunammer eine Vielzahl geeignete Lebensraumstrukturen zur Nahrungsaufnahme und zur Brut. Die Art bevorzugt Bereiche, die sich durch schmale Rebterrassen, durch steile, mit Waldrebe u.a. bewachsene Terrassenböschungen, durch eingestreute Feldgehölze und kleinflächig ausgebildete Magerrasen auszeichnen. Diese Strukturen sind an den Hängen des Schambachtals und vor allem auch im Gewann Endhahlen gegeben.

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Wendehals (Jynx torquilla), streng geschützt nach BNatSchG, geschützter Zugvogel nach Art. 4, Abs 2 VSchRL Beobachtungen Im Untersuchungsgebiet wurden insgesamt mindestens 10 Reviere des Wendehals (Jynx torquilla) festgestellt. Dies entspricht einer bemerkenswert hohen Brutdichte dieser landesweit als „stark gefährdet“ eingestuften Spechtart. Der Wendehals gehört, wie seine Verwandten auch, zu den Höhlenbrütern, obwohl er selbst keine Höhlen zimmern kann und auf vorhandene Höhlen angewiesen ist. Er bewegt sich während der Nahrungssuche gern auf dem Boden und wird daher wie auch der Grünspecht zu den Erdspechten gezählt. Die Art profitiert im UG von den offenen, regelmäßig gemähten Bereichen, die ihm die Nahrungssuche vereinfachen. Die angrenzenden Böschungsbrachen stellen wiederum Rückzugsraum für seine Nahrung dar. Bevorzugt werden Ameisen aller Entwicklungsstadien aber auch Blattläuse und weitere Insekten. Habitat Der Wendehals ist ein Charaktervogel der Streuobstwiesen, der durch die Ausräumung der Landschaft im Zuge der Flurbereinigung und Zersiedelung der Landschaft stark gelitten hat. Die strukturreichen Biotope des Schambachtales mit alten Nuss- und Obstbäumen, die eingestreut in den Niederstamm-Obstplantagen und Weinbergen liegen sowie die Böschungsbrachen im Kontrast zu die vielen kurzrasigen Grünlandflächen entsprechen den Habitatansprüchen der Art. Da im Untersuchungsgebiet kaum noch alte, hochstämmige Streuobstbäume mit Höhlen vorhanden sind, ist der Wendehals von den Nistkästen mit größeren Einfluglöchern abhängig, die im gesamten Untersuchungsgebiet aufgehängt wurden. Wiedehopf (Upupa epops), streng geschützt nach BNatSchG, geschützter Zugvogel nach Art. 4, Abs 2 VSchRL Beobachtungen Bereits am 06.04. wurden drei Tiere der Art, darunter ein balzender Wiedehopf (Upupa epeops), im Untersuchungsgebiet festgestellt. Die in den Roten Listen Baden-Württembergs und Deutschlands als „stark gefährdet“ (RL 2) eingestufte Art wurde im Untersuchungsgebiet mit sehr hoher Stetigkeit bei allen Begehungen nachgewiesen. Nach der Auswertung einer Vielzahl an Beobachtungen der Art, die während der Begehungen gemacht wurden, können 3 Aktivitätszentren unterschieden werden. Am 23.05. und 07.06. wurden zudem aus drei Richtungen zeitgleich rufende Wiedehopfe vernommen. Innerhalb der vermuteten Aktivitätszonen gibt es jeweils mehrere geeignete Brutplätze. Am 18.05. konnten im Gewann Wächtelberg 2 Wiedehopfe beobachtet, die paartypisches Verhalten zeigten. Wenige Minuten später wurde ein Tier dabei beobachtet, wie es einen Nistkasten anflog und darin verschwand. Leider gelang im Untersuchungszeitraum nur der Nachweis einer erfolgreiche Brut im Gewann. Potentiell kann der Wiedehopf in anderen Jahren zahlreicher vorkommen. Habitat Der Wiedehopf lebt von Insekten, die er meist am Boden fängt. Ebenso wie der Wendehals bevorzugt er bewirtschaftete Flächen zur Nahrungsaufnahme. Er profitiert im Untersuchungsgebiet von der Strukturvielfalt der Lebensräume und vom daraus resultierenden Nahrungsreichtum. Der Wiedehopf ist als Höhlenbrüter im Kaiserstuhl auf die meist im Inneren von Rebhäuschen angebrachten Nistkästen angewiesen. Alte Hochstammstreuobstbäume mit geeigneten Höhlen sind sehr selten geworden, so dass die Art im Kaiserstuhl fast nur noch in Nistkästen brütet

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und davon abhängig ist. Auch im UG finden sich einige künstliche Nistplätze sowohl in Rebhütten als auch freihängend an Pfosten oder an Außenwänden von Hütten. Bienenfresser (Merops apiaster), streng geschützt nach BNatSchG, geschützter Zugvogel nach Art. 4, Abs 2 VSchRL Beobachtungen Die ersten Bienenfresser konnten im Jahr 2010 aufgrund der schlechten Witterung erst am 18.05. im Untersuchungsgebiet beobachtet werden. Bei dieser Begehung wurde ein Trupp von 13 Tieren im UG festgestellt. Erst Ende Mai, am 23.05., flogen die Vögel geeignete Lößwände an, um die Festigkeit des Lösses zu prüfen und potentielle Orte für die Neuanlage von Brutröhren zu finden. An zwei Stellen wurde mit dem Bau der Röhren begonnen. Insgesamt konnten 4 Paare bei der Brutplatzsuche innerhalb des UG beobachtet werden. Am 06.07. und 20.07. erfolgte die Kontrolle der potentiellen Brutplätze in geeigneten Lößwänden. Zwei Höhlen wurden regelmäßig angeflogen und auch Futter eingetragen. Habitat Der Bienenfresser ist auf grabbaren Untergrund angewiesen, um seine Brutröhren anzulegen. Er bevorzugt dabei vertikale Strukturen in südost- bis südwestlicher Exposition. Im Kaiserstuhl stellen die Lößsteilwände ideale Brutplätze dar. Im UG sind kaum geeignete, steile Abbruchwände vorhanden. Die meisten Wände werden bereits von einem Vegetationsschleier verhangen oder haben nicht die entsprechende Exposition. Der Bienenfresser ist ein Insektenjäger, der im UG von der Strukturvielfalt der Biotope und dem damit verbundenen Nahrungsreichtum profitiert. Schwarzkehlchen (Saxicola torquata), besonders geschützt nach BNatSchG, geschützter Zugvogel nach Art. 4, Abs 2 VSchRL Beobachtungen Das Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) ist ein häufiger Brutvogel des UG, von dem mindestens 19 Reviere festgestellt wurden. Die Art ist durch ihren oftmals exponiert sitzend vorgetragenen Gesang und die arttypische Färbung leicht nachzuweisen. Neben dem Revier anzeigendem Verhalten des Männchens konnten auch die zwischen artlichen und intersexuellen Interaktionen zwischen den Paaren und Rivalen, die Fütterungstätigkeit und die Jungvögel im Familienverband beobachtet werden. Das Schwarzkehlchen kann im Gebiet mindestens zwei Jahresbruten durchbringen. Einige Paare haben in der Beobachtungszeit zweimal mit Erfolg gebrütet. Habitat Das Schwarzkehlchen findet im UG mit seinen strukturreichen Böschungen ideale Habitate. Als Ansitzjäger nutzt es die Vielzahl an exponierten Gebüschen als Warten zur Jagd nach Insekten. Baumpieper (Anthus trivialis), besonders geschützt nach BNatSchG, Rote Liste BW 3 „gefährdet“ Beobachtungen Nachdem am 06.04. bereits 3 Baumpieper (Anthus trivialis) als Durchzügler im UG festgestellt wurden konnten am 12.05. und 18.05. Tiere mit Revier anzeigendem Verhalten im UG nachgewiesen werden. Jeweils ein singendes Exemplar wurde am Wäldchen nördlich des Probesteinbruchs Endhahlen und am südostexponierten Robinienwäldchen im Westteil des Prüfraum 2 notiert. Für die Art besteht aufgrund

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von zwei Nachweisen mit Revier anzeigendem Verhalten innerhalb der Erfassungszeit Brutverdacht im Prüfraum 2. Habitat Der Baumpieper bewohnt in der Region gut besonnte Rand- und Saumstrukturen wie lückige Waldränder oder Hecken, die sich durch exponierte Singwarten und angrenzendes Extensivgrünland oder Böschungsbrachen im Kontrast zu offenen, gepflegten Bereichen auszeichnen. Er ist ein typischer Halboffenlandbewohner. Turteltaube (Streptopelia turtur), streng und besonders geschützt nach BNatSchG, RoteListe BW „ungefährdet“ Beobachtungen Die Turteltaube (Streptopelia turtur) konnte bei jeder Maibegehung nachgewiesen werden. Am 12.05. balzte ein Tier in der Hecke östlich des Probesteinbruchs. Am 22. und 23.05. wurden jeweils zwei balzende Tiere im Untersuchungsgebiet beobachtet, so dass von einem Brutbestand von mindestens zwei Paaren ausgegangen wird. Die Art kommt auch in den Gehölzen der Hagengasse westlich und Übenbuck nordöstlich des Steinbruchs Fohberg vor. Habitat Die Turteltaube ist ein Charaktervogel lückiger Wälder, Gehölzbestände von Hohlwegen und halboffener, strukturreicher Landschaften, die im Untersuchungsgebiet zahlreiche geeignete Lebensräume findet. Grauspecht (Picus canus), streng geschützt nach BNatSchG und Anhang I VSchRL, Rote Liste V „Vorwarnliste“ Beobachtungen: Als Wert gebender Nahrungsgast wurde der Grauspecht (Picus canus) am Rande des Gebiets nachgewiesen. Je ein Exemplar des Grauspechts wurde am 06.04. und 17.04. am Westrand von Prüfraum 3 beobachtet. Er nutzt den Waldrand und die dortigen Obstbaumbestände zur Futtersuche. Am 20.04. rief ein Grauspecht verhalten aus dem Wäldchen nördlich des Gewanns Endhahlen auf Gemarkung Eichstetten. Habitat: Der Grauspecht lebt in lichten Wäldern, an Waldrändern und in Obstbaumwiesen. Der Waldrand und Talschluss des nördlich liegenden Rippach-Tälchens entspricht den Lebensansprüchen der Art. Hier sind größere Kirsch- und Nussbäume im Übergang zum Wald in Richtung Eichelspitze vorhanden. Das Rebgebiet selbst und Gewann Endhahlen ist durch das Fehlen von waldigen Strukturen und dichteren Baumbeständen nicht geeignet. Uhu (Bubo bubo) streng geschützt nach BNatSchG und Anhang I VSchRL, ungefährdet nach Rote Liste Beobachtungen: Der Uhu wurde in den letzten Jahren seit 2008 regelmäßig im Gebiet gefunden und brütete dort noch bis 2011. Ein Werksmitarbeiter fand einen toten Jungvogel, die entsprechenden Überreste aus dem Jahr 2011 wurden dokumentiert. Das Vorkommen der Art ist auch 2012 im Steinbruch im zeitigen Frühjahr durch die Überreste erbeuteter Igel bestätigt worden (Beobachtung von Werksmitarbeitern, Beob. Dr. Lühl), es erfolgte dann aber keine Brut, und der Steinbruch wurde vom Uhu verlassen. Diese Entwicklung konnte auch im Steinbruch Niederrotweil beobachtet werden, in dem 2012 ebenfalls keine Brut stattfand (mündl. Mittlg. Dr. Lühl).

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Habitat: Die Art nistet in steilen Felswänden. Die Art jagt nachts häufig Igel, Überreste von Igeln wurden im Gebiet regelmäßig gefunden. Der Uhu ist ein Prädator für Wanderfalken und kann diese aus Gebieten verdrängen. Die Art kommt nur aufgrund der durch den Steinbruchbetrieb entstandenen Felswände vor. Potentiell ist der Steinbruch für den Uhu weiterhin sehr gut geeignet. Die Brut fand im südwestlichen Teil der Wände statt. Hilfsmaßnahmen für den Uhu sind nach Auskunft von Hr. Dr. Lühl aktuell nicht erforderlich. Wanderfalke (Falco peregrinus) streng geschützt nach BNatSchG und Anhang I VSchRL, ungefährdet nach Rote Liste Beobachtungen Der Wanderfalke besucht den Steinbruch regelmäßig. Auch 2012 wurde die Art kurz von Werksmitarbeitern gesehen. Tiere kontrollieren regelmäßig mögliche Niststandorte. Es fand in den letzten Jahren jedoch keine Brut statt. In Konkurrenz zum Uhu ist der Wanderfalke jedoch unterlegen, da die Jungvögel durch den Uhu bedroht sind. Aktuell kann der Steinbruch Fohberg als Uhurevier gewertet werden. Habitat: Die Art nistet vorzugsweise in steilen Felswänden, aber auch auf hohen Gebäuden. Der Wanderfalke jagt Vögel. Felsen werden gerne als Ansitz genutzt. Die Art kommt nur aufgrund der durch den Steinbruchbetrieb entstandenen Felswände vor. Potentiell ist der Steinbruch nach wie vor für die Art geeignet. Steinkauz (Athene noctua) streng geschützt nach BNatSchG, RoteListe V „Vorwarnliste“ Beobachtungen Der Steinkauz wurde vor 2010 im Korridor nördlich angrenzend an das Schambachtal in einem Kirschbaum beobachtet. Hier ist auch eine Nisthilfe angebracht. Auch ein Privatgrundstücksbesitzer beobachtete südlich des Schambachtals an seiner Holzhütte ein Tier (mündl. Mittlg.). Im Untersuchungszeitraum war die Art im Gebiet nicht vorhanden. Es besteht seit längerer Zeit das Bemühen, die Art im Kaiserstuhl zu fördern. Potentiell ist dies im Gebiet möglich, geeignete Bäume mit Niströhren sind jedoch nur wenig vorhanden. Habitat: Die Art nistet in Nisthilfen an Hochstamm-Bäumen und Hütten im Kaiserstuhl und der March am Nimberg. Die für die Art geeigneten Obstbaum-Flächen sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Bedroht sind die älteren Bäume vor allem durch die Ausweitung des Intensivobstbaus ohne Hochstämme im Schambachtal und die Entfernung von Bäumen in Reblagen durch Privatgrundstücksbesitzer.

4.7.2.5.3 Bedeutung von Prüfraum 1 (Vorhabensgebiet Endhahlen)

Das Vorhabensgebiet Endhahlen ist für Vogelarten aufgrund seiner Hecken- und

Gehölzstrukturen von besonderer Bedeutung. Die Fläche ist deshalb mit 21 Revier-

oder Brutvogelarten von durchschnittlichem Artenreichtum. Die

Artenzusammensetzung entspricht der typischen Vogelfauna in Weinbergslagen mit

Rebböschungen des Kaiserstuhls und Hecken- bzw. Gehölzstrukturen. Das Gebiet

wird zur Nahrungsaufnahme auch von Arten genutzt, die hier nicht brüten. Der

Bienenfresser (Merops apiaster) nutzt beispielsweise die Fläche zum Beutefang in

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der Luft. Die Nahrungsressourcen sind jedoch nicht auf das Gebiet beschränkt oder

nur hier zu finden, sondern großflächig im Bereich der Weinbergslagen vorhanden.

Tab. 9: Revier- und Brutvögel in Prüfgebiet 1 (Endhahlen)

Deutscher Artname

Wissenschaftlicher Artname

Status UG

Anzahl Reviere

RL BW

BNat SchG

Anh. I VschRL

1 Amsel Turdus merula BV 3 - B -

2 Bachstelze Motacilla alba BV 1 - B -

3 Bluthänfling Carduelis cannabina BV 2 V b -

4 Buchfink Fringilla coelebs BV 2 - b -

5 Dorngrasmücke Sylvia communis BV 6 V b -

6 Elster Pica pica BV 1 - b -

7 Girlitz Serinus serinus BV 1 V b -

8 Goldammer Emberiza citrinella BV 1 V b -

9 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros

BV 1 - b -

10 Heckenbraunelle Prunella modularis BV 1 - b -

11 Kohlmeise Parus major BV 1 - b -

12 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla BV 5 - b -

13 Neuntöter Lanius collurio BV 1 V b/s I

14 Rotkehlchen Erithacus rubecula BV 1 - b -

15 Schwarzkehlchen Saxicola torquata BV 5 - b Z

16 Singdrossel Turdus philomelos BV 1 - b -

17 Star Strunus vulgaris BV 3 V b -

18 Turteltaube Streptopelia turtur BV 1 - b -

19 Wendehals Jynx torquilla BV 1 2 b/s Z

20 Zaunammer Emberiza cirlus BV 1? 1 b/s Z

21 Zilpzalp Phylloscopus collybita

BV 1 - b -

Von besonderer Bedeutung ist im Prüfraum 1 der Neuntöter (Lanius collurio) mit einem Revier, der Wendehals (Jynx torquilla) mit einem Revier und das Schwarzkehlchen (Saxicola torquata) mit fünf Revieren. Die Zaunammer (Emberiza cirlus) konnte nicht sicher als Brutvogel nachgewiesen werden. Sie besiedelt den Kaiserstuhl neu, wurde 2009 erstmals als Brutvogel beobachtet und kommt heute an zahlreichen Stellen teils unstet als Brutvogel vor. Dazu zählt auch das Untersuchungsgebiet.

4.7.2.5.4 Maßnahmen zur Reduktion des Eingriffs

Um den Eingriff in Vorhabensgebiet (Prüfgebiet 1) Endhahlen möglichst gering zu halten, wurde der Betriebsplan so angepasst, dass möglichst viele für Vögel wichtige Flächen erhalten bleiben. Große Teile des Hohlweges „Endhahlen Ost“ werden unverändert bleiben, ebenso südwestexponierte Böschungsflächen mit Gehölzen, auch wenn diese im Rahmenbetriebsplan liegen (vgl. Anlage 8). Auf diese Weise werden zahlreiche Reviere nicht direkt durch das Vorhaben betroffen sein. Unvermeidbar sind jedoch Eingriffe im geplanten Abbaubereich und Betriebsbereich.

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4.7.2.5.5 Beurteilung des Eingriffs

Durch das Vorhaben direkt betroffen sein werden erfasste Reviere von 16 Vogelarten mit höchstens 1-2 Brutpaaren je Art. Die Flächen liegen im Bereich des geplanten Abbaus, der Betriebsfläche und der Auffüllfläche. Hier befindet sich ein Revier von Neuntöter (Lanius collurio) und Wendehals (Jynx torquilla) als streng geschützte Arten und zwei Reviere des Schwarzkehlchens (Saxicola torquata)) als geschützte Zugvogelart nach Anhang I der Vogelschutzrichtline. Die streng geschützte Zaunammer (Emeritza cirlus) kommt nicht regelmäßig im Gebiet vor, es ist unsicher, ob die Art 2010 brütete. Grundsätzlich unterstreichen die Beobachtungen aber die Bedeutung der Gehölze und Hecken im Gebiet. Zusätzlich betroffen ist je ein Brutrevier der auf der Vorwarnliste stehenden Arten Bluthänfling, Girlitz, Goldammer und Dorngrasmücke.

Tab. 10: Durch das Vorhaben direkt betroffene Vogelarten

Deutscher Artname

Wissenschaftlicher Artname

Status UG

Anzahl Reviere

RL BW

BNat SchG

Anh. I VschRL

1 Amsel Turdus merula BV 1 - b -

2 Bachstelze Motacilla alba BV 1 - b -

3 Bluthänfling Carduelis cannabina BV 1 V b -

4 Dorngrasmücke Sylvia communis BV 2 V b -

5 Elster Pica pica BV 1 - b -

6 Girlitz Serinus serinus BV 1 V b -

7 Goldammer Emberiza citrinella BV 1 V b -

8 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros

BV 2 - b -

9 Heckenbraunelle Prunella modularis BV 1 - b -

10 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla BV 2 - b -

11 Neuntöter Lanius collurio BV 1 V b/s I

12 Rotkehlchen Erithacus rubecula BV 1 - b -

13 Schwarzkehlchen Saxicola torquata BV 2 - b Z

14 Turteltaube Streptopelia turtur BV 1 - b/s -

15 Wendehals Jynx torquilla BV 1 2 b/s Z

16 Zaunammer Emberiza cirlus BV 1? 1 b/s Z

Die betroffenen wertgebenden Vogelarten sind im Kaiserstuhl charakteristisch für trockenwarme, teilweise mit Gehölzen bestandene Rebböschungen. Sie benötigen als Nistplatz teils niedrigwüchsige Heckenstrukturen (Neuntöter, Dorngrasmücke, Bluthänfling) oder nutzen grasige Böschungen als Nistplatz (Schwarzkehlchen) bzw. sind alle auf niedrige Gebüsche – gerne auch Rebpfähle oder Reben – als Ansitzwarte angewiesen. Insekten und Samen sind je nach Art wichtige Nahrungsgrundlage und stehen auf Rebböschungen und auch kleinflächigen Säumen und Magerrasen zur Verfügung. Der Wendehals nutzt den Hohlweg „Endhahlen Ost“ als Nistplatz, der wenige einzelne größere Bäume aufweist. Er hat seinen Verbreitungsschwerpunkt in alten Hochstamm-Obstwiesen und an markanten Einzelbäumen. Neun weitere Brutreviere wurden an den Hängen des Schambachtals und in der näheren Umgebung festgestellt, hier liegt der Schwerpunkt der Art in der näheren Umgebung.

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Fazit: Für Heckenbrüter und Bewohner von Rebböschungen bedeutet das Vorhaben einen Eingriff, der ausgeglichen werden muss. Für den Wendehals als vermutlicher Nistkastenbrüter im Gebiet können geeignete Niststrukturen kombiniert mit Obst- und Solitärbaumpflanzungen neu geschaffen werden. Damit können sowohl die besonders geschützten Arten wie auch die streng geschützten Arten gefördert werden. Insgesamt ist die Anzahl der betroffenen Reviere sehr gering, so dass nicht von einem erheblichen Eingriff in die Population des Kaiserstuhls bzw. des Vogelschutzgebiets Kaiserstuhl auszugehen ist. Das Schwarzkehlchen kommt in hoher Dichte häufig im Kaiserstuhl und in der angrenzenden Rheinebene vor, der Neuntöter kommt in geringerer Dichte vor, ist aber weit verbreitet, der Wendehals ist vor allem in den Talzügen und an Hängen mit alten Bäumen in mittlerer Dichte im gesamten Kaiserstuhl vorhanden und verbreitet, die Zaunammer besiedelt aktuell den Kaiserstuhl neu und breitet sich in den zahlreichen geeigneten Biotopen aus. Sie nistet auch gerne in sehr dichten Brombeer-Gebüschen (eig. Beob. Schelingen), so dass potentielle Habitate in sehr großer Zahl im Kaiserstuhl aktuell vorhanden sind. Wenn frühzeitig Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen erfolgen, können geeignete Niststrukturen bereits in relativ kurzer Zeit in gleicher Quantität und Qualität entwickelt werden.

4.7.2.5.6 Maßnahmen zum Ausgleich

Folgende Maßnahmen sind erforderlich und vorgesehen:

Neuschaffung von Niststrukturen für Heckenbrüter: Neuntöter, Dorngrasmücke, Amsel, Bluthänfling, Heckenbraunelle, Mönchsgrasmücke, Rotkehlchen, Turteltaube, Zaunammer und andere Heckenbewohner profitieren. Neupflanzung von Hecken und Gehölzgruppen in großem Umfang in der Nähe des Vorhabensgebietes Endhahlen. Gepflanzt werden ausschließlich gebietsheimische Gehölze, insbesondere Hundsrose, Weißdorn, Kreuzdorn, Pfaffenhütchen, Schlehe, Roter Hartriegel, Berberitze, Wolliger Schneeball, Basenstrauch mit einzelnen Flaumeichen oder anderen niedrigwüchsigen Baumarten (Feldahorn, Vogelkirsche, Wildapfel, Wildbirne, Elsbeere).

Gebietsheimische Ansaat der Böschungen und neu angelegten Flächen mit Wiesendruschgut der Halbtrockenrasen und Salbei-Glatthaferwiesen des Kaiserstuhls. Verbesserung und Neuschaffung der Nist- und Nahrungsstruktur für Bodenbrüter, Insekten und Samen fressende Vogelarten. Nistplatz für das Schwarzkehlchen und Nahrungshabitat für viele andere Arten.

Pflanzen von mindestens 10 Hochstamm-Obstbäumen an geeigneten Plätzen und Anbringen von 8 Nistkästen für den Wendehals. Nistkästen sollten vor allem in den Hohlwegen und dem erhaltenen östlichen Teil des Hohlwegs „Endhahlen Ost“ angebracht werden. Der Wendehals ist durch Nistkästen leicht zu fördern und nicht unbedingt auf alte Bäume angewiesen.

Lösslagen am Rande des Steinbruchs werden im oberen Bereich als Steilwände und geeignete Nistplätze für den Bienenfresser angelegt. Dies wird in Abhängigkeit von der Standfestigkeit des Lösses vor Ort entschieden.

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Tab. 11: Maßnahmen für durch das Vorhaben direkt betroffene Vogelarten

Heckenpflanzung mit niedrigwüchsigen

Bäumen

Halbtrockenrasen und Wieseneinsaat

Nistkästen anbringen bzw.

Solitär/Hochstamm-Obstbäume pflanzen

Amsel X

Bachstelze

Bluthänfling X X

Dorngrasmücke X

Elster X

Girlitz X

Goldammer X

Hausrotschwanz

Heckenbraunelle X

Mönchsgrasmücke X

Neuntöter X X

Rotkehlchen X

Schwarzkehlchen X

Turteltaube X

Wendehals X

Zaunammer X

4.7.2.6 Reptilien

In den Prüfräumen konnte drei Reptilienarten nachgewiesen werden, wobei nicht streng geschützte Arten nicht gezielt erfasst wurden. Mit der Zauneidechse (Lacerta agilis) und der Schlingnatter (Coronella austriaca) erfolgte der Nachweis von zwei streng geschützten Arten, gemäß Anhang IV der FFH-Richtlinie bzw. Bundesartenschutzverordnung nachgewiesen. Nur die Zauneidechse (Lacerta agilis) ist von dem Vorhaben betroffen.

Tab. 12: Reptilienarten der Prüfräume 1-4

Art Schutz Rote Liste

Vorkommen Prüfraum

Allgemeine Häufigkeit

Zauneidechse (Lacerta agilis)

streng, Anhang

IV

V 1 (Endhahlen) 2 (Korridor) 3 (Umgebung) 4 (Fohberg)

Häufig und verbreitet, am Fohberg nur Einzeltiere und lokal

Schlingnatter (Coronella austriaca)

streng, Anhang

IV

3 4 (Fohberg) 1 Tier im Steinbruch (Totfund)

Ringelnatter (Natrix natrix)

3 4 (Fohberg) 1 Tier im Steinbruch

Zauneidechse (Lacerta agilis) – Vorwarnliste

Vorkommen und Lebensraum: Die Art kommt weit verbreitet in teils hoher Dichte in den Gewannen Fuchsloch, Endhahlen, Buchloch und Fohberg vor. Besiedelt werden

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zahlreiche süd-, ost- und westexponierte Rebböschungen der gesamten Hanglagen. Sehr wenige einzelne Funde wurden auch auf Nordböschungen gemacht, wobei dann trockenere sonnenbeschienene Oberkanten und Säume an den Böschungen vorhanden waren, die besiedelt wurden. Keine Tiere wurden vermutlich aus kleinklimatischen Gründen auf den nordexponierten Böschungen auf Eichstetter Gemarkung hin zum Rippach bzw. Endhahlen gefunden. Die Art dürfte dort erst wieder auf ost- bzw. südexponierten Flächen außerhalb des Proberaums 3 vorkommen. Nicht gefunden werden konnte die Art auch auf dem stark mit Goldrute und Robinie bewachsenen und beschatteten Südhang am Fohberg westlich des bestehenden Steinbruchs, obwohl hier das Potential sehr gut wäre. Hier wurden drei Tiere nur unterhalb des Weges am Rande eines Kronwicken-Goldruten-Saumes und ein Tier am Gebüschrand in Richtung Hagengasse entdeckt. Der Südhang des Fohbergs zur Hagengasse hin war unbesiedelt. Die Vegetationsausprägung ist für das Vorkommen der Zauneidechse sehr wichtig. Besiedelt werden vorzugsweise wärmebegünstigte Säume und von Gräsern dominierte Rebböschungen wie Fiederzwenken-Böschen, Quecken-Böschungen und Glatthaferwiesen-Böschungen. Dichte Riesen-Goldrutenbestände bleiben ebenso unbesiedelt wie Brennessel-, Waldreben- und Rebbböschungen mit dichten Beständen der verwilderten Rebe. Günstig sind grasige Säume entlang von Gehölzen. Lückensysteme im Boden in der Vegetation sind für die Zauneidechse als Fluchtort sehr wichtig. Dies können Mäuselöcher oder aber Gesteinsritzen sein. Wesentlich für das Vorkommen der Art sind neben dem geeigneten Mikroklima demnach eine grasige Vegetation bzw. Säume und Lückensysteme bzw. Mäuselöcher innerhalb der Vegetation. Durch die allgemein vorhandene Lössauflage ist ein geeignetes Eiablagesubstrat im Boden an keiner Stelle limitiert. Lokale Population: Die Art ist im Gebiet und angrenzend flächig in jedem Messtischblatt-Quadranten verbreitet (vgl. LAUFER et al. 2007). Die lokale Population kann nur großräumig abgegrenzt werden, denn ein Austausch der Tiere ist in viele Richtungen leicht möglich. Über die Rebböschungen hängen die Zauneidechsen-Vorkommen des Gebietes mit denen im Osten, Westen und in der Mitte des Kaiserstuhls zusammen. Diese sind im Westen verbunden mit den Zauneidechsenvorkommen der Rheindämme bei Breisach-Burkheim und im nördlichen Teil der Stadt Breisach. Nach Westen und Osten begrenzt ist die lokale Population durch das Wasenweiler- und Gottenheimer Ried und teils auch durch die Dreisamniederung in der Freiburger Bucht. Hier ist die Zauneidechse selten bzw. kommt lokal nicht vor. Ein starker Austausch dürfte nach Westen erfolgen. Nach Norden ist die Art seltener, in der Ebene kommt sie ebenfalls nicht überall vor. Nach Süden ist über die trockenen Ackerränder ein Austausch zum Tuniberg und in die südliche Trockenaue möglich, wenn auch vermutlich nicht sehr gut. Bedeutung: Das Vorhabensgebiet Endhahlen (Prüfraum 1) ist stellenweise dicht besiedelt, wobei die Fundpunkte der Verbreitungskarte alle Beobachtungen von allen Tagen darstellen und die Untersuchungshäufigkeit hier höher war, als in der Umgebung. Bestimmte Böschungen im Gebiet Endhahlen sind für die Art von besonderer Bedeutung aufgrund des günstigen Kleinklimas und einer für die Art geeigneten Saumstruktur entlang der Feldhecken. Die Hanglagen insgesamt sind für die Zauneidechse von hoher Bedeutung, da sie über die Rebböschungen und

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Weinbergsflächen gut vernetzt sind und je nach vorhandener Vegetation und Exposition der Böschungen eine Besiedlung dauerhaft sehr gut möglich ist. Mögliche Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen: Die Erhaltung der Zaunneidechse und einer Besiedlung der Flächen kann durch mehrere Maßnahmen gesichert werden:

Entwicklung von für die Zauneidechse geeigneten Biotopstrukturen entlang der Ränder des künftigen Steinbruchs und auf neu entstehenden Böschungen.

Gebietsheimische Begrünung mit Halbtrockenrasen-Wiesendruschgut aus dem Kaiserstuhl zur schnellen Wiederherstellung bzw. Herstellung günstiger Lebensraumstrukturen kombiniert mit der Pflanzung von Gebüschgruppen und Hecken. Ziel ist die Entwicklung von sonnenexponierten Saum- und Randflächen.

Einbringen von Steinrasseln, Totholz oder Wurzelstubben und eine an die Zauneidechse angepasste Pflege (Mulchmahd ab Mitte Juli bis Ende August) der Flächen.

Schlingnatter (Coronella austriaca) – gefährdet Vorkommen und Lebensraum: Ein Einzeltier der Art wurde von einem Mitarbeiter des Steinbruchs Hauri 2008 tot am Rande des Betriebsgeländes in Prüfraum 4 gefunden. Die Beschreibung des Tiers lässt auf eine Schlingnatter schließen. Die Art kommt im Kaiserstuhl in geringer Individuendichte lokal vor (eig. Beob.). Unter den ausgelegten Schlangenmatten konnte die Art im gesamten Jahr nicht gefunden werden, obwohl diese an günstigen Orten ausgelegt waren. Lokale Population: Der Kaiserstuhl ist Teil einer lokalen Population, die über den Nimberg in die Vorbergzone des Schwarzwaldes bzw. Emmendingen reicht. Das Untersuchungsgebiet wird vermutlich nur gelegentlich von der Art aufgesucht, ansonsten hätte die Art durch die Schlangenmatten nachgewiesen werden müssen. Bedeutung: Der Fund eines Einzeltiers ist von geringer Bedeutung. Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen: Der Fund der Art liegt nicht im Bereich von Maßnahmen, die die Art direkt oder indirekt beeinträchtigen oder gefährden können. Durch die Aufwertung des Südhangs im Bereich Fohberg kann auch die Schlingnatter profitieren. Grobe Steinschüttungen mit entstehen Spalten und Lücken sind für die Art als Trittsteinhabitat geeignet. Die Förderung der Zauneidechse bedeutet gleichzeitig die Förderung eines der Beutetiere der Schlingnatter und damit eine potentielle Verbesserung der Besiedlungsmöglichkeiten im Gebiet.

Ringelnatter (Natrix natrix) – gefährdet Vorkommen: Ein Tier der Art wurde Gebüschrand von einem Mitarbeiter der Firma Hauri lebend 2009 beobachtet. Nicht weit davon entfernt liegt ein Wasserbecken mit dem Vorkommen des Grasfroschs. Bedeutung: Die Ringelnatter gilt gemäß der Roten Liste als „gefährdet“. Ein starker Rückgang ist jedoch nicht zu verzeichnen und allenfalls lokal vorhanden (vgl. LAUFER et al. 2007). Die Art kommt auch an sekundär geschaffenen Gewässern vor und nutzt ausreichend Deckung bietende Lebensräume in weitem Umfang. Im Kaiserstuhl werden nach eigenen Beobachtungen immer wieder große Tiere auch fern ab von Gewässern in der Reblandschaft und in lichten Wäldern beobachtet und gehen dort vermutlich auf Nahrungssuche. Regenrückhaltebecken können für die Art ein wichtiges Biotopnetz feuchter Lebensräume in der ansonsten trockenen Landschaft sein. Das einzelne Tier hat keinen spezifischen Biotopbezug im Gebiet und kommt in einem Randbereich vor, der nicht verändert wird.

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Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen: Die Art ist von dem Vorhaben nicht betroffen. Die artenreichen Gehölze am Rande des Fohberg und zur Hagengasse hin werden auf den Hängen belassen und dienen zusammen mit dem kleinen Wasserbecken weiterhin als Trittstein der Art bei ihren Wanderungen bzw. als Nahrungshabitat.

4.7.2.6.1 Maßnahmen zur Reduktion des Eingriffs

In der Abgrenzung des Rahmenbetriebsplans liegen Böschungen, die besonders dicht mit Zauneidechsen besiedelt sind und optimale Habitate darstellen. Es handelt sich um mit Feldhecken und Säumen bewachsene, südexponierte Böschungen. Aus den Kenntnissen der Verbreitung der Zauneidechse wurde die Abgrenzung des Vorhabensraumes bzw. Eingriffsgebiets in Prüfraum 1 angepasst:

Drei dieser Böschungen werden aufgrund ihrer hohen Bedeutung für die Zauneidechse nicht verändert und bleiben dauerhaft erhalten. Hierdurch werden zahlreiche Fundstellen von Zauneidechsen nicht beeinträchtigt.

Böschungsteile nördlich des verlegten Weges bleiben ebenfalls unverändert erhalten. Hierdurch können ebenfalls viele Fundstellen von Zauneidechsen erhalten werden.

Die Abgrenzung des Rahmenbetriebsplans erfolgte so, dass dicht besiedelte Böschungsflächen südlich des Abbaubereichs nicht verändert werden und außerhalb des Vorhabensgebietes liegen. Nicht vermeidbar sind Eingriffe im Bereich der Abbaufläche, der Auffüllfläche und der Betriebsfläche. Der Eingriff konnte innerhalb des Rahmenbetriebsplans deutlich reduziert werden durch die Anpassung der Teilflächen an die Wertigkeiten:

Tab. 13: Eingriffe und Reduktion des Eingriffs in der Vorhabensfläche / Fundpunkte

Abbaufläche Auffüllfläche Betriebsfläche Fläche zur

Reduktion des Eingriffs

19 1 0 25

4.7.2.6.2 Beurteilung der Auswirkungen

Durch das Vorhaben ist bei den Reptilien nur die Zauneidechse betroffen, die übrigen Artfundpunkte liegen fernab außerhalb des Eingriffs. Die Zauneidechse ist unvermeidbar von dem Vorhaben betroffen. 19 Fundpunkte liegen im Bereich des Eingriffs, bei weiteren 25 Fundpunkten konnte ein Eingriff vermieden werden. In den Prüfräumen 2 und 3 ist die Art insgesamt häufig mit zahlreichen Fundpunkten. Im Steinbruch Fohberg selbst (Prüfraum 4) kommt die Zauneidechse nur in wenigen Einzeltieren vor.

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Tab. 14: Fundpunkte der Zauneidechse in den einzelnen Prüfräumen

Prüfraum 1 Endhahlen

Prüfraum 2 Korridor

Prüfraum 3 Umgebung

Prüfraum 4 Fohberg

45 67 76 4

Relativ zum nicht veränderten Korridor und der Umgebung betrachtet, ist das Vorkommen der Zauneidechse im lokalen Bereich und bezogen auf die lokale Population durch das Vorhaben nicht im Fortbestand bedroht. Der Eingriff in Vorkommen der Zauneidechse erfolgt im Wesentlichen in der künftigen Abbaufläche. Die Art besiedelt dort zwei süd-südwestexponierte Rebböschungen, den sonnenbeschienenen Rand der großen Gehölzböschung östlich des Probesteinbruchs und mit vier Fundpunkten auch den Boden des vom 21.11.2006 – 23.01.2007 betriebenen und erst neu angelegten Probesteinbruch selbst. Das letztere Vorkommen zeigt, dass innerhalb von drei Jahren neu entstandene Flächen bereits von der Zauneidechse besiedelt werden können. Auf dem Hochwasserschutzdamm IV bei Rust wurden bereits zwei Jahren nach Abschluss der Arbeiten und Neuanlage wieder zahlreiche Jungtiere nachgewiesen (vgl. TREIBER 2007). Grundlage für den Ausgleich ist die Neuschaffung und Erhaltung von für die Zauneidechse attraktiven Lebensräumen und die Bearbeitung und Einhaltung der artenschutzrechlichen Belange.

4.7.2.6.3 Maßnahmen zum Ausgleich

Die Zauneidechse ist von der Maßnahme betroffen. In der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung werden die erforderlichen Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen nochmals genauer dargestellt. CEF-Maßnahmen und Maßnahmen zur Vermeidung der Tötung von Tieren sind hier ebenfalls genau dargestellt. Eingriffe in von der Zauneidechse besiedelte Habitate können durch folgende Maßnahmen ausgeglichen werden:

Neuanlage von Halbtrockenrasen bzw. Magerwiesen und Hecken im Wechsel. Dazu werden auf den ebenen Flächen im Randbereich um die künftige Abbaustätte und auf den künftig nicht mehr genutzten Rebterrassen mit gebietsheimischem Wiesendruschgut der Halbtrockenrasen, Salbei-Glatthaferwiesen und wärmeliebenden Säumen des Kaiserstuhls Flächen neu angelegt. Diese werden jährlich gemäht und bleiben als Offenflächen erhalten. Gleichzeitig sollen auf den Böschungen niedrigwüchsige Gehölze in Gruppen und als Heckenstreifen gepflanzt werden, die künftig für die Eidechsen zusätzlichen Schutz und günstige mikroklimatische Lebensbedingungen bieten. Gepflanzt werden ausschließlich gebietsheimische Gehölze, insbesondere Hundsrose, Weißdorn, Kreuzdorn, Pfaffenhütchen, Schlehe, Roter Hartriegel, Berberitze, Wolliger Schneeball, Basenstrauch mit einzelnen Flaumeichen oder anderen niedrigwüchsigen Baumarten (Feldahorn, Vogelkirsche, Wildapfel, Wildbirne, Elsbeere). Totholz oder Wurzelstubben

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werden stellenweise eingebracht und eine an die Zauneidechse angepasste Pflege (Mulchmahd ab Mitte Juli bis Ende August) der Flächen durchgeführt.

Zeitlich vorgezogene CEF-Maßnahme im Bereich des Fohberg auf einer von der Zauneidechse unbesiedelten Fläche mit optimalem Entwicklungspotential und Aufwertung von Säumen mit geringer Besiedlung (6 Fundpunkte). Der Südhang des Fohberg ist durch seine Südexposition potentiell ideal für die Besiedlung durch die Zauneidechse geeignet. Aktuell kommt die Art im Bereich des Haupthangs jedoch nicht vor. Als vorgezogene Aufwertungsmaßnahmen wurden seit Winter 2013 folgende Arbeiten bereits durchgeführt oder stehen an: 1. Selektives Entfernen von Robinien 2. Mähen der Goldruten und Brombeeren 3. Gebietsheimische Ansaat von Halbtrockenrasen und artenreichen

Wiesenarten 4. Nachpflege der Flächen 5. Schütten von Steinhaufen und Versteckmöglichkeiten im Hangbereich

verteilt Die Fläche wird jährlich so gepflegt, dass sich für die Zauneidechse günstige Lebensräume entwickeln (Freischneidermahd Juni, bei Bedarf ein zweites Mal September). Die Fläche ist als CEF-Maßnahme und auch zur Aufnahme von umgesiedelten Tieren vorgesehen.

Tab. 15: Ausgleichs- und CEF-Maßnahmen für die streng geschützte Zauneidechse

Ausgleich Entwicklung neuer Halbtrockenrasen und Heckenflächen im Bereich Endhahlen

11300 m²

CEF Neuanlage und Biotopentwicklung 8300 m²

4.7.2.7 Amphibien

Amphibien können in der Weinbaulandschaft des Kaiserstuhls nur dort leben, wo sich Wasser sammelt oder künstlich angestaut wird. Natürliche Stillgewässer fehlen im Gebiet, der Wassergraben im Schambachtal ist für Amphibien nicht geeignet. Im untersuchten Gebiet wurden zwei Amphibienarten festgestellt, die beide auf Prüfraum 4 (Fohberg) beschränkt sind. Im bestehenden Steinbruch Fohberg lebt eine große Population der Kreuzkröte (Bufo calamita), Kaulquappen des Grasfroschs wurden an einem kleinen Regenauffangbecken gefunden. Kreuzkröte (Bufo calamita), streng geschützt, Anhang IV der FFH-Richtlinie Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Die Art kommt nur in Pioniergewässern möglichst ohne Libellenlarven vor. Durch Niederschläge gebildete und nur zeitweise über ca. 3 Monate vorhandene Flachgewässer sind für die Art ideal. Die Laichperiode beginnt im April und endet im August. Die ausgewachsenen Kröten verstecken sich nachts sehr gerne in Spalten und Ritzen im Boden und sind vorwiegend nachtaktiv.

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Vorkommen Die Kreuzkröte wurde 2012 und 2013 in einer riesigen Population mit sehr großem Fortpflanzungserfolg im Steinbruch Fohberg in den durch Niederschläge entstehenden Flachgewässern nachgewiesen. Tausende von Kaulquappen und Jungtieren waren zu beobachten. Grasfrosch (Rana temporaria) Lebensraumansprüche und Verhaltensweisen Die Art lebt in Stillgewässern aller Art und kann sich auch in dauerhaft wasserführenden Tümpeln von wenigen Quadratmetern vermehren. Sie nutzt die Gewässer nur im Frühjahr bis Juni und wandert dann ab. Vorkommen Kaulquappen von etwa 1-2 Laichballen wurden am Rande des Prüfraums 4 in einem kleinen Auffangbecken im Steinbruch Fohberg gefunden. Das Becken wird nicht mehr genutzt, so dass für die Art keine Störung erfolgt. Durch starke Beschattung kommen vermutlich nur wenige Großlibellenlarven vor, so dass der Fortpflanzungserfolg auch bei geringer Individuenzahl gegeben ist.

Bedeutung:

Das Vorkommen der Kreuzkröte im Steinbruch Fohberg ist bedeutend. Es ist die größte Population der Art im gesamten Kaiserstuhl. Bei Bahlingen ist sie verschwunden durch die Aufgabe von Nutzungen (K. Fritz mündl. Mittlg.), bei Oberrotweil konnte sie sich im Regenrückhaltebecken Ried 2012 und 2013 vermehren, ist aber wesentlich seltener als im Steinbruch von Bötzingen. Die Art kommt nur aufgrund des laufenden Betriebs und ständig neu entstehender, gering bewachsener Senken im Gebiet vor. Sie benötigt flache, nur temporär vorhandene Pioniergewässer, die auf der Steinbruchsohle entstehen können. Ein zeitweises Befahren der flachen Senken ist für das Vorkommen der Art förderlich, da der Pioniercharakter dann erhalten bleibt.

4.7.2.7.1 Beurteilung der Auswirkungen

Kreuzkröten- und Grasfrosch-Laichgewässer sind nicht von dem Vorhaben betroffen und werden auch nicht verändert. Der laufende Steinbruchbetrieb sichert das Vorkommen der streng geschützten Kreuzkröte und die für die Art erforderlichen Pionierbedingungen an den zeitweise bei starken Niederschlägen vorhandenen Flachgewässern auf der Sohle.

4.7.2.7.2 Maßnahmen zum Ausgleich

Es sind für die Amphibien keine Maßnahmen erforderlich, da kein Eingriff stattfindet.

4.7.2.8 Säugetiere

Der Generalwildwegeplan (GWP) weist einen Wildtierkorridor aus, der von Nord nach Süd an den Prüfräumen vorbei im Wald oberhalb in Richtung Eichelspitze und Schelinger Höhe verläuft. Wesentlich für den Wildtierkorridor sind in diesem Bereich die mit Wald bestandenen Flächen. Die offene Weinbaulandschaft mit Rebböschungen ist für Arten der Wälder und auf hohe Deckungsgrade angewiesene Arten nur als zeitweise genutztes Nahrungshabitat von Bedeutung. Nach Südosten führt das Schambachtal in den Ort und ist deshalb als Wanderkorridor nicht geeignet. Die Austauschlinie des

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Generalwildwegeplans in Richtung Tuniberg verläuft zwischen Bötzingen und Wasenweiler. Im Prüfgebiet Endhahlen beobachtet wurden vereinzelt Feldhase (Lepus europaeus) und Reh (Capreolus capreolus). Fuchs- und Dachsvorkommen sind wahrscheinlich, ihre Bauten wurden aber nur außerhalb des Vorhabensgebietes gefunden. Wildschweine (Sus scrofa) durchstreifen vermutlich zeitweise die Flächen, Wildschweinwühlstellen wurden jedoch vor allem im Bereich des Steinbruchs Fohberg beobachtet. Im Prüfgebiet Endhahlen gibt es östlich des Probesteinbruchs Haselsträucher. In dessen Umgebung wurden Nussschalen gesucht und nach Nagespuren untersucht. Es wurden zahlreiche geöffntet Schalen gefunden, die jedoch nur Nagespuren von Waldmaus oder ähnlichen Kleinsäugern, nicht jedoch die von der Haselmaus (Muscardinus avellanarius) aufwiesen oder aber geknackt waren. . Für Fledermäuse stellt die Fläche ein Jagdhabitat von geringer Bedeutung dar, da nur niedrigwüchsige und vergleichsweise wenige Gehölze vorhanden sind, die als Leiststrukturen dienen können. Möglichkeiten für Wochenstuben sind im Bereich des Prüfgebiet Endhahlen nicht vorhanden. Im Scoping wurde diese Tiergruppe deshalb als nicht zu untersuchen ausgeschlossen.

4.7.2.8.1 Bedeutung

Das Prüfgebiet Endhahlen ist für wildlebende Großsäugetiere von geringer Bedeutung. Für die Wildkatze ist es nicht attrkativ, da Wälder und größere dicht mit Gehölzen bewachsene Flächen fehlen. Diese Einschätzung wurde von der FVA (Fr. Streif) nach Rückfrage bestätigt. Die Fläche liegt außerhalb des Wildtierkorridors und ist aufgrund der offenen Weinbergsstrukturen mit fehlender Deckung des im Ort Bötzingen endenden Schambachtals nicht als Austauschfläche geeignet. Die Fläche dient vorwiegend als Nahrungsraum und zeitweiser Aufenthaltsort für häufige und verbreitete Säugetierarten. Auch die Nachsuche nach der Haselmaus verlief ohne Nachweis, gefunden wurden nur von Waldmäusen und ggf. Vögeln geöffnete Haselnussschalen.

4.7.2.8.2 Beurteilung der Auswirkungen

Durch das Vorhaben wird der Nahrungsraum im Abbaubereich verändert. Dies hat aber keine Auswirkungen auf die Säugetierpopulationen, da die Bedeutung dieser Fläche sehr gering ist. Auch auf die Nutzungsmöglichkeit des Wildtierkorridors hat das Vorhaben keinen Einfluss. Die Fläche kann komplett umwandert werden, es entstehen keine Engpässe. Artenschutzrechtliche Genehmigungen müssen für das Vorhaben nicht eingeholt werden, da keine streng geschützten Arten betroffen sind. Der Eingriff in 1417 m² Feldhecken und Schlehen-Hecken und Deckungsstruktur für Wildtiere ist auszugleichen, damit auch künftig entsprechende Strukturen im Gelände verfügbar sind. Insgesamt sind unter Berücksichtigung eines Ausgleichs für die Feldhecken negative Auswirkungen auf die Tierwelt und streng geschützte Arten auszuschließen.

4.7.2.8.3 Maßnahmen zum Ausgleich

Für die im Eingriffsgebiet liegenden Feldhecken sind Ersatzpflanzungen als Ausgleich auf neu entstehenden Böschungen anzulegen, die möglichst in im Gebiet

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verteilt und als Leitlinien angelegt werden müssen. Der Ausgleich für die Biotopflächen wurde bereits im Kapitel zur Vegetation genau dargestellt und kommt auch den Säugetieren zugute.

4.7.2.9 Tagfalter und Widderchen

Insgesamt wurden 28 Tagfalter- und drei Widderchen-Arten nachgewiesen. 21 Tagfalterarten vermehren sich wahrscheinlich im Gebiet und können aufgrund der Eignung der vorhandenen Lebensräume zur Eiablage und Entwicklung als bodenständig eingestuft werden. Sechs Tagfalterarten wurden nur als Einzeltiere abseits von geeigneten Eiablagehabitaten festgestellt, darunter alle in der Roten Liste Baden-Württembergs eingestuften Arten. Der Status der Arten in den Prüfräumen wurde in drei Kategorien eingestuft: Status A = Entwicklung sicher, Beobachtung von Eiablage, Raupenfunde etc. B = Entwicklung wahrscheinlich, geeignete Habitate und erforderliche

Nahrungspflanzen vorhanden C = Entwicklung im Gebiet unwahrscheinlich, Fundort und angrenzende Flächen sind

kein geeignetes Eiablagehabitat, Migrationsfund

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Tab. 16: Tagfalter und Widderchen des Untersuchungsgebietes

Name RL BW

1 2 3 4

Kleiner Fuchs / Aglais urticae - B

Aurorafalter / Anthocharis cardamines - B

Landkärtchen / Araschnia laevana - B

Feuriger Perlmutterfalter / Argynnis adippe 3 C

Kleines Wiesenvögelchen / Coenonympha pamphilus - B

Hufeisenklee-Heufalter / Colias australis V C B

Postillion / Colias crocea C

Distelfalter /Cynthia cardui - C C C

Dunkler Dickkopffalter / Erynnis tages - B

Kurzschwänziger Bläuling / Everes argiades V B B B

Zitronenfalter / Gonepteryx rhamni - C

Tagpfauenauge / Inachis io - B B B C

Mauerfuchs / Lasiommata megera V B B

Großes Ochsenauge / Maniola jurtina - B B B

Schachbrett / Melanargia galathea - B C B

Blaukernauge / Minois dryas 2 C

Wegerich-Scheckenfalter / Melitaea cinxia 2 C C

Westlicher Scheckenfalter / Melicta parthenoides 2 C

Mattscheckiger Braundickkopffalter / Ochlodes venatus - B B B

Schwalbenschwanz / Papilio machaon V B

Waldbrettspiel / Pararge aegeria - B B B

Rapsweißling / Pieris napi - B B B

Kleiner Kohlweißling / Pieris rapae - B B B C

C-Falter / Polygonia c-album - B B B C

Hornklee-Bläuling / Polyommatus icarus - B B

Ulmen-Zipfelfalter / Satyrium w-album V B

Schwarzkolbiger Braun-Dickkopffalter / Thymelicus lineola

- B B

Admiral / Vanessa atalanta - C

Veränderliches-Widderchen / Zygaena ephialtes V B

Sechsfleck-Widderchen / Zygaena filipendulae - B

Flusstal-Widderchen / Zygaena transalpina V B

* Rote Liste der in Baden-Württemberg gefährdeten Großschmetterlinge (Ebert et al. 2004)

4.7.2.9.1 Schmetterlinge der Prüfgebiete

In Prüfgebiet 1 (Endhahlen) sind vor allem Fiederzwenken-Böschungen und eine blütenreiche Ansaatwiese auf einem ehemaligen Rebgrundstück für Schmetterlinge von Bedeutung. Hier kommen einige weit verbreitete Schmetterlingsarten artenreicher Wiesen wie der Kurzschwänzige Bäuling (Everes argiades, RL V), das Große Ochsenauge (Maniola jurtina), der Schachbrettfalter (Melanargia galathea) und der Schwarzkolbige Braun-Dickkopffalter (Thymelicus lineola) vor. Bemerkenswert ist, dass im 2006/7 angelegten Probesteinbruch Endhahlen jeweils ein einzelnes Tier des Blaukernauges (Minois dryas, RL 2) am 07.09.2010 und

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Wegerich-Scheckenfalters (Melitaea cinxia, RL 2) am 05.06.2010 beobachtet wurden. Der Probesteinbruch ist kleinklimatisch wärmer und windstiller als die Umgebung und für migrierende xerothermophile Insekten deshalb attraktiver. Auch ein Tier des Schmetterlingshaftes (Libelloides coccajus) wurde für kurze Zeit am 05.06.2010 dort beobachtet, war dann aber später nicht mehr zu entdecken. Vorkommen der wärmeliebenden Arten sind vom Haselschacher Buck und für das Blaukernauge von flurbereinigten Großböschungen bekannt. Der Korridor mit dem Schambachtal des Prüfgebiets 2 ist für weit verbreitete Arten wie Kleines Wiesenvögelchen (Coenonympha pamphilus), Großes Ochsenauge (Maniola jurtina), Mattscheckiger Braundickkopffalter (Ochlodes venatus) und Hornklee-Bläuling (Polyommatus icarus) als an Grünland der Böschungen und Graswege gebundene Arten von Interesse. Zusätzlich kommen Arten nährstoffreicher Brennesselsäume (Tagpfauenauge, C-Falter) und der Schwalbenschwanz (Papilio machaon) dort vor. An Gebüschsäumen ist das Waldbrettspiel (Pararge aegeria) zu finden. Die intensiv genutzten Niederstamm-Obstkulturen sind für Tagfalter nicht von Interesse, nur wenige Individuen von weit verbreiteten Arten kommen hier vor. Interessant war, dass am 05.06.2010 Einzeltiere des Wegerich-Scheckenfalters (Melitaea cinxia, RL 2) und Westlichen Scheckenfalters (Melicta parthenoides, RL 2) und am 29.07.2010 ein Einzeltier des Feurige Perlmutterfalters (Argynnis adippe, RL 3) im Schambachtal und entlang der Böschungen durchfliegend beobachtet wurden. Es handelt sich um migrierende Tiere mit bekannten Vermehrungsstätten im Bereich des Haselschacher Buck und der dortigen Waldränder. Sie profitieren davon, dass in der Reblandschaft keine Insektizide mehr eingesetzt werden und zur Bekämpfung der Traubenwickler ausschließlich mit Pheromonen gearbeitet wird. Die umgebenden Weinberge und Pufferzone (Prüfgebiet 3) weisen weit verbreitete und wenig spezifische Arten der nährstoffreichen Säume mit Brennessel, Grasflächen und einzelne, sich auf Rebböschungen vermehrende Arten wie den Kurzschwänzigen Bläuling (Everes argiades, RL V) und Mauerfuchs (Lasiommata megera, RL V) auf. Der Ulmen-Zipfelfalter (Satyrium w-album) kommt im Bereich der Hohlwege an Feldulme (Ulmus minor) vor. Die Rebböschungen des nicht flurbereinigten Gebietes ohne Großböschungen sind überwiegend Quecken-Böschungen, größere Bestände mit Aufrechter Trespe (Bromus erectus) fehlen vollständig, die Wertigkeit der Schmetterlingsfauna ist insgesamt deshalb gering. Im Steinbruch Fohberg (Prüfgebiet 4) kommen, verglichen mit den übrigen Gebieten, die meisten wertgebenden Arten vor und entwickeln sich dort auch. Fünf Arten der Vorwarnliste wurden auf der südexponierten Seite des Steinbruchs gefunden. Es handelt sich um den Hufeisenklee-Heufalter (Colias australis, RL V), Kurzschwänzigen Bläuling (Everes argiades, RL V), Mauerfuchs (Lasiommata megera, RL V), das Veränderliche Widderchen (Zygaena ephialtes, RL V) und Flusstal-Widderchen (Zygaena transalpina, RL V). Drei Arten sind als Eiablagepflanze an die dort vorkommenden Bestände von Bunter Kronwicke (Coronilla varia) gebunden. Der Kurzschwänzige Bläuling lebt ebenfalls an Schmetterlingsblütler, der Mauerfuchs benötigt Grasbestände angrenzend an offene Fels- und Lössflächen.

4.7.2.9.2 Vorkommen wertgebender Arten

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Im Gebiet konnten keine streng geschützten Arten nachgewiesen werden. Alle bedrohten Arten wurden nur in Einzeltieren auf Migrationsflügen gefunden, die Stammlebensräume liegen außerhalb (z.B. NSG Haselschacher Buck, Großböschungen mit Kalk-Magerrasen) des Untersuchungsgebietes. Die gefährdeten oder stark gefährdeten Arten der Roten Liste weisen folgende Lebensraumbindung im Kaiserstuhl auf:

Tab. 17: Schmetterlingsarten und Bindung an Raupennahrungspflanzen

Art RL BW

Raupen-nahrungs-pflanze

Lebensraum im Kaiserstuhl

Feuriger Perlmutterfalter / Argynnis adippe

3 Veilchen-Arten (Viola hirta, riviniana, reichenbachiana)

Trockene Waldränder, Waldschläge – Herkunft von den Waldrändern

Blaukernauge / Minois dryas

2 Gräser, v.a. Aufrechte Trespe (Bromus erectus)

Ungemähte Kalk-Magerrasen mit einzelnen Gehölzen – Herkunft von Großböschungen

Wegerich-Scheckenfalter / Melitaea cinxia

2 Spitzwegerich (Plantago lanceolata)

Gemähte Halbtrockenrasen und Magerwiesen – Herkunft von NSG Haselschacher Buck

Westlicher Scheckenfalter / Melicta parthenoides

2 Spitzwegerich (Plantago lanceolata)

Gemähte Halbtrockenrasen – Herkunft von NSG Haselschacher Buck

Rote Liste Baden-Württemberg (RL BW): 3 = gefährdet, 2 = stark gefährdet Alle Tiere wurden nur als einzelne Individuen in nicht geeigneter Umgebung beobachtet (z.B. Probesteinbruch Endhahlen, Niederstamm-Intensivobstbau, nährstoffreicher Wegrand) und waren nicht ortstreu, sondern auf Durchflug und nur kurzzeitig an der jeweiligen Stelle zu beobachten. Das untersuchte Gebiet diente diesen Tieren als kurzzeitiges Nahrungshabitat und Durchzugsgebiet. Die meisten Arten der Vorwarnliste waren im Steinbruch Fohberg auf dem Südhang zu finden, in den übrigen Gebieten kamen nur einzelne Tiere der Vorwarnliste vor. Der Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) konnte trotz mehrfacher gezielter Suche in geeigneten Habitaten (vgl. Kapitel Untersuchungsmethodik) an Weidenröschen (Epilobium) nicht nachgewiesen werden. Gefunden wurden nur Raupen des sehr ähnlich aussehenden Kleinen Weinschwärmers (Deilephila porcellus). Der Nachtkerzenschwärmer kommt im Gebiet aktuell nicht vor.

4.7.2.9.3 Bedeutung

Die Untersuchung zeigt, dass das gesamte Untersuchungsgebiet aktuell für die Entwicklung wertgebender Tagfalter und Widderchen von geringer Bedeutung ist. Bodenständig kommen nur häufige und ungefährdete Arten vor. Die Rebflächen und der Niederstamm-Intensivobstbau bieten keine günstigen Lebensräume, auf den Rebböschungen fehlen für bedrohte Arten wichtige Raupennahrungspflanzen weitgehend. Die Weinbergsböschungen sind zu großen Teilen nährstoffreich und für anspruchsvollere Schmetterlingsarten aktuell ohne Bedeutung.

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Die Weinberge und das Schambachtal werden von wandernde Einzeltieren bzw. sich auf Dispersionsflügen befindenden Individuen als Nahrungs- und Durchflughabitat genutzt, wobei vor Ort keine geeigneten Entwicklungshabitate wie ausgedehnte Halbtrockenrasen und Magerwiesen vorhanden sind. Begünstigend wirkt sich vermutlich aus, dass in den Weinbergen keine Insektizide, sondern Pheromone eingesetzt werden. Das Gebiet Endhalden selbst könnte durch das Blaukernauge (Minois dryas) besiedelt werden, wenn ausgedehntere Trespen-Trockenrasen neu angelegt würden. Aktuell ist es von geringer Wertigkeit. Gefährdete gehölzbezogene Arten wurden nicht nachgewiesen.

4.7.2.9.4 Beurteilung der Auswirkungen

Das Vorhaben zerstört durch Abbau, Betriebsgelände und Auffüllung individuenarme Tagfalterlebensräume von weit verbreiteten Arten. Die Fläche ist von geringer Wertigkeit. Betrachtet man die Vegetation und deren Bedeutung für Tagfalter und Widderchen, so sind die Fiederzwenken-Böschungen mit 1377 m², ein anthropogen freigelegter Fels mit Halbtrockenrasen auf 41 m² und eine blütenreiche Ansaatwiese auf 2604 m² von Bedeutung für weiter verbreitete Arten wie z.B. das Ochsenauge (Maniola jurtina), das Schachbrett (Melanargia galathea) und den Hornklee-Bläuling (Polyommatus icarus). Lebens- und Nahrungsräume für diese Arten sind leicht neu herzustellen und werden auch schnell besiedelt. Für den Verlust von Lebensräumen für Tagfalter und Widderchen ist ein Ausgleich zu schaffen, der der Funktionalität der bisherigen Flächen entspricht.

4.7.2.9.5 Maßnahmen zum Ausgleich

Alle neu entstehenden Flächen, Böschungen und Ausgleichsflächen angrenzend an die Abbaufläche werden mit Wiesendruschgut der Halbtrockenrasen und Salbei-Glatthaferwiesen des Kaiserstuhls, ergänzt durch Arten der wärmebegünstigten Säume, begrünt. Auf diese Weise kann die Funktionalität der Vegetation im Eingriffsbereich ausgeglichen und wieder hergestellt werden.

4.7.2.10 Heuschrecken und Gottesanbeterin

Die Heuschrecken sind gute Indikatoren für die Situation von Lebensräumen und ihre Vegetationsstruktur. Insgesamt wurden 14 Heuschreckenarten und die Gottesanbeterin gefunden. Zwei Arten sind auf der Roten Liste Baden-Württembergs (Detzel 1998) als „3 = gefährdet“ verzeichnet, eine auf der Vorwarnliste (V).

Tabelle 1: Gottesanbeterin und Heuschreckenarten in den Prüfräumen 1-4

Name Wiss. Name RL BW 1 2 3 4

Nachtigall-Grashüpfer Chorthippus biguttulus - X X X

Brauner Grashüpfer Chorthippus brunneus - X X X X

Gemeiner Grashüpfer Chorthippus parallelus - X X

Rote Keulenschrecke Gomphocerippus rufus - X X

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Feldgrille Gryllus campestris - X

Gottesanbeterin Mantis religiosa V X X X

Rösels Beißschrecke Metrioptera roeselii - X

Weinhähnchen Oecanthus pellucens - X X X

Blauflügelige Ödlandschrecke

Oedipoda caerulescens 3 X X

Gemeine Sichelschrecke Phaneroptera falcata - X X X

Gewöhnliche Strauchschrecke

Pholidoptera griseoaptera

- X X X

Westliche Beißschrecke Platycleis albopunctata 3 X

Kurzfühler-Dornschrecke Tetrix tenuicornis - X X

Gewöhnliche Dornschrecke Tetrix undulata - X

Grünes Heupferd Tettigonia viridissima - X X X X

1 = Vorhabensgebiet Endhahlen mit Probesteinbruch 2 = Korridor zwischen Vorhabensgebiet Endhahlen und Steinbruch Fohberg mit

Schambachtal 3 = weitere Umgebung westlich und östlich des Vorhabensgebiets Endhahlen 4 = Randbereich Steinbruch Fohberg, südexponierte Hanglage Bedeutung der Heuschreckenfauna Die Heuschreckenfauna des Gebietes ist charakteristisch für Reblagen des östlichen Kaiserstuhls. Anspruchsvollere Arten trockenwarmer Standorte (z.B. Chorthippus mollis, Chorthippus vagans, Platycleis albopunctata) fehlen hier auf den nicht flurbereinigten Rebböschungen. Das Gebiet Endhahlen wird wie die übrigen Weinberge durch acht nicht gefährdete Heuschreckenarten und die Gottesanbeterin charakterisiert. Ausschließlich im Steinbruch selbst wurden mit der Blauflügeligen Ödlandschrecke (Oediopoda caerulescens), der Kurzfühler-Dornschrecke (Tetrix tenuicornis) und die Gewöhnlichen Dornschrecke (Tetrix undulata) gefunden. Alle drei Arten sind auf offene Bodenflächen angewiesenen und haben von der Einrichtung des Probesteinbruchs profitiert. An Gehölze gebunden ist die Gewöhnliche Strauchschrecke (Pholidoptera griseoaptera) und die Rote Keulenschrecke (Gomphocerippus rufus), das Grüne Heupferd sitzt als adultes Tier ebenfalls gerne auf Gebüschen, entwickelt sich aber auf Grasböschungen. Am artenärmsten ist der Korridor zwischen Fohberg und Endhahlen. Die Obstbaum-Kulturen sind fast heuschreckenfrei, die südexponierten Böschungen sind dicht bewachsen mit Queckenrasen und die nordexponierten Flächen sind von geringem Besiedlungspotential für die meisten Heuschrecken. Wertgebende Heuschreckenarten Westliche Beißschrecke (Platycleis albopunctata) - gefährdet Vorkommen: Die Art kommt nur auf dem Südhang des Steinbruchs Fohberg vor. Nur

diese Fläche ist mikroklimatisch ausreichend trockenheiß für die anspruchsvolle Art. Die Rebböschungen sind zu dichtwüchsig und nicht besiedelt.

Lebensraum: Besiedelt werden nur besonders trockene Säume und Böschungen im Bereich des Steinbruchs mit lückiger, grasiger Vegetation.

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Eingriffsbewertung: Die Art kommt aktuell im Bereich Endhahlen nicht vor, ein Eingriff in die Population der Art ist ausgeschlossen. Potentiell kann die Art in einem Steinbruch mit sonnenexponierten niedrigwüchsigen Flächen künftig vorkommen.

Maßnahmen zur Förderung der Art: Die Neuansaat von Trespen-Halbtrockenrasen kann zur großflächigen Aufwertung für diese Art führen.

Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) - gefährdet Vorkommen: Die Art kommt nur im Steinbruch Fohberg (ca. 50 Tiere) und im

Probesteinbruch Endhahlen (ca. 3-5 Tiere) vor. Lebensraum: Besiedelt werden Erdflächen an Wegen und auf Abbauflächen. Eingriffsbewertung: Die Pionierart kann offene Erdflächen in trockenwarmer Lage

schnell besiedeln. Es ist davon aus zu gehen, dass Prüfraum 1 Endhahlen erst nach der Einrichtung des Probesteinbruchs besiedelt wurde. Sollten dort weitere offene Schotter- und Erdflächen entstehen, ist mit einer Häufigkeitszunahme der Art zu rechnen.

Maßnahmen zur Förderung der Art: Die Anlage offener Boden- und Schotterflächen in trockenwarmer Lage fördert die Art.

Die Gottesanbeterin (Mantis religiosa) wurde in einzelnen Tieren in den Prüfräumen 1, 3 und 4 gefunden. Die Art kommt im Kaiserstuhl auf allen sonnenexponierten Rebböschungen mit grasiger Vegetation und auch in den Siedlungen verbreitet vor. Nachdem die Gottesanbeterin vor 20 Jahren noch auf die wärmsten Gebiete in Südbaden beschränkt war, hat sie sich in den letzten 10 Jahren massiv nach Norden ausgebreitet und ist bis nach Hessen und in das Neckarbecken vorgedrungen. Mittlerweile ist die Gottesanbeterin begünstigt durch warme Jahre nicht mehr gefährdet und breitet sich weiter aus. Für sie müssen aktuell keine gezielten Schutzmaßnahmen mehr unternommen werden.

4.7.2.10.1 Bedeutung

Heuschreckenarten der Roten Liste kommen ausschließlich in den Steinbrüchen Fohberg und dem Probesteinbruch Endhahlen vor. Die Rebböschungen und Gehölze selbst bieten nur weit verbreiteten und ungefährdeten Arten Lebensraum. Die Niederstamm-Obstkulturen im Schambachtal sind fast heuschreckenfrei. Nordostexponierte Rebböschungen sind ebenfalls in sehr geringer Individuenzahl und nur von wenigen Arten besiedelt.

4.7.2.10.2 Beurteilung der Auswirkungen

Das Vorhaben zerstört im Gewann Endhalhlen Lebensräume der Heuschrecken von geringer Wertigkeit. Es ist damit zu rechnen, dass sich xerothermophile Arten verstärkt im Bereich des Steinbruchs und seiner Ränder ansiedeln können. Mit einer Häufigkeitszunahme der Blauflügeligen Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) ist auf neu entstehenden offenen Schotter- und Erdflächen zu rechnen. Für den Verlust von Flächen ist ein Ausgleich zu schaffen, der der Funktionalität der bisherigen Flächen entspricht.

4.7.2.10.3 Maßnahmen zum Ausgleich

Ein Ausgleich der Flächen kann erreicht werden, wenn neu entstehenden Flächen, Böschungen und Ausgleichsflächen angrenzend an die Abbaufläche mit

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Wiesendruschgut der Halbtrockenrasen und Salbei-Glatthaferwiesen des Kaiserstuhls, ergänzt durch Arten der wärmebegünstigten Säume, begrünt werden. Die Pflanzung von Feldhecken und Gehölzen kann zusätzlich zu einer Förderung der Artenvielfalt führen, da hier auch verbreitete Arten der Gehölze und Säume vorkommen können. Offene Bodenstellen und Steinschotterflächen werden bei der Einrichtung des Steinbruchs entstehen und können von Arten wie der Blauflügeligen Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) genutzt werden. Der Steinbruch Fohberg zeigt, dass hier automatisch günstige Bedingungen für gefährdete Heuschreckenarten entstehen. Auf diese Weise kann die Funktionalität im Eingriffsbereich ausgeglichen und wieder hergestellt werden.

4.7.2.11 Stechimmen: Wildbienen und Wespen

Wildbienen und die untersuchten Stechimmen-Gruppen sind sehr gute Indikatoren für den Zustand von Lebensräumen. Sie nisten in spezifischen Habitaten (z.B. Erdflächen, Totholz, Staudenstängel, Löss-Steilwände, leere Schneckenhäuser) und sind teils auf bestimmte Pflanzenarten als Pollenquelle oder Beutetiere angewiesen. Insgesamt wurden 115 Wildbienen-, 27 Grabwespen-, 3 Goldwespen-, 10 Faltenwespen- und 8 Wegwespenarten nachgewiesen. Diese verteilen sich auf die einzelnen untersuchten Teilräume. Die vollständigen Artenlisten der Prüfräume (PR sind im Anhang aufgeführt: 1 = Vorhabensgebiet Endhahlen mit Probesteinbruch 2 = Korridor zwischen Vorhabensgebiet Endhahlen und Steinbruch Fohberg mit

Schambachtal 3 = weitere Umgebung westlich und östlich des Vorhabensgebiets Endhahlen 4 = Randbereich Steinbruch Fohberg, südexponierte Hanglage

Tab. 18: Stechimmenarten der Roten Listen von Baden-Württemberg

Untersuchungsraum 1 2 3 4

Wildbienen (Apoidea)

Artenzahl gesamt 65 52 64 34

2 = stark gefährdet 2 2 3 3

3 = gefährdet 5 2 4 2

V Vorwarnliste, aktuell ungefährdet 5 3 2 2

R seltene Art 1 1

Grabwespen

1 = vom Aussterben bedroht 1

2 = stark gefährdet 1

3 = gefährdet 2 1

V Vorwarnliste, aktuell ungefährdet 2 1

Wegwespen (Pompilidae)

3 = gefährdet 1

Goldwespen (Chrysididae)

V Vorwarnliste, aktuell ungefährdet 1

Faltenwespen (Vespidae)

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1 = vom Aussterben bedroht 1

3 = gefährdet 2 2

Rote Liste der Wildbienen von Baden-Württemberg (Westrich et al. 2000) und weiterer Roter Listen (vgl. LUBW Internet-Fachdienst http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/29039/). Bindung der Wildbienen an bestimmte Pflanzenarten Von den 115 Wildbienen-Arten sind 15 Arten auf bestimmte Pflanzenarten und –familien als Pollenquelle spezialisiert. Es handelt sich dabei um oligolektische Bienenarten.

Tab. 19: Spezifische Nahrungspflanzen oligolektischer Wildbienenarten

Pflanzenart/-gattung/-familie Spezialisierte Wildbienenart Arten-zahl

Fabaceae (im Gebiet v.a. Lotus corniculatus, Trifolium pratense, Medicago lupulina, Vicia sp.)

Eucera longicornis, Eucera nigrescens, Megachile ericetorum, Osmia gallarum

4

Asteraceae (im Gebiet v.a. Centaurea jacea, Tanacetum vulgare)

Andrena humlis, Colletes daviesanus, Colletes similis

3

Campanulaceae (im Gebiet v.a. Campanula trachelium, Campanula rapunculus)

Chelostoma distinctum, Chelostoma rapunculi, Lasioglossum costulatum 3

Salicaceae (im Gebiet v.a. Salix caprea)

Andrena ventralis, Colletes cunicularius

2

Lythrum salicariae Melitta nigricans, Tetralonia salicariae

2

Veronica (chamaedrys) Andrena viridescens 1

Efeu (Hedera helix) Colletes hederae 1

Naturschutzfachlich besonders wertvolle Artvorkommen Als naturschutzfachlich besonders wertvoll werden alle Artvorkommen mit einem Rote-Liste-Status von „stark gefährdet“ und „vom Aussterben bedroht“ eingestuft. Ihr Vorkommen ist im Gegensatz zu den gefährdeten Arten noch begrenzter und der Rückgang und damit die Schutznotwendigkeit noch gravierender. Große Keulhornbiene (Ceratina chalybea) – RL 2 stark gefährdet Vorkommen: PR 1 Endhahlen, je ein Tier am 05.6.2010 und 29.7.2010 auf einer angesäten Pflanze von Centaurea scabiosae am Rand des Probesteinbruchs., PR 3 Gewann Fuchsbuck, 1 Tier am 05.06.2010. Lebensraum: Sonnige Gebüschränder mit Brombeeren in Weinbergslage. Eingriffsbewertung: Besonnte Gebüsche werden im Bereich Endhahlen teils entfernt, ein Teil bleibt unverändert bestehen. Reduktions- und Ausgleichsmaßnahmen sind erforderlich. Entfernte Gebüsche müssen durch Gebüschneupflanzungen ersetzt werden. Da die Biene in den angrenzenden Weinbergen weiterhin vorkommt und im Kaiserstuhl insgesamt verbreitet ist, ist mit einer Wiederbesiedlung von neu

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angelegten Gebüschen zu rechnen, wenn dort Staudenstängel und Brombeeren zur Verfügung stehen. Lößwand-Schmalbiene (Lasioglossum limbellum) - RL 2 stark gefährdet Vorkommen: nur in PR 3 und 4 in den Weinbergslagen außerhalb Endhahlen in Richtung Bötzingen und im Steinbruch Fohberg Lebensraum: Nistet ausschließlich in besonnten Löss-Steilwänden, die in den Weinberg und im Steinbruch Endhahlen vorhanden sind. Eingriffsbewertung: Die Art kommt im Bereich Endhahlen nicht vor und ist nicht negativ betroffen, da Nistplätze nicht verändert werden. Künftig könnte sie an der Oberkante eines Steinbruchs Endhahlen nisten, wenn offene Lössabbrüche entstehen, ebenso an neu angelegten Löss-Absätzen auf Böschungen. Eine positive Entwicklung ist zu erwarten, wenn entsprechende aufwertende Maßnahmen durchgeführt werden. Im Steinbruch Fohberg wurden 2010 bereits Lössabsätze in die Decklössschicht eingebaut, um die Art zu fördern. Längliche Schmalbiene (Lasioglossum lineare) - RL 2 stark gefährdet Vorkommen: PR 4 Steinbruch Fohberg (1 Tier am 07.04.2010) Lebensraum: Die Art ist sehr wärmeliebend und in Baden-Württemberg selten. Eingriffsbewertung: Die Art besiedelt den durch Abbau entstandenen Südhang des Steinbruchs Fohberg. Die Art ist nicht negativ betroffen. Kleine Schmalbiene (Lasioglossum parvulum) - RL 2 stark gefährdet Vorkommen: PR 2 (Weinberge im Korridor) und 3 (umliegende Weinberge). Mehrere Tiere der Art wurden zwischen 7.4. und 5.6. in den Weinbergslagen gefunden. Lebensraum: Die Art lebt in strukturreichen Gebieten und nistet im Boden. Sie ist wärmeliebend, aber nicht sehr spezifisch. Eingriffsbewertung: Die Art ist nicht betroffen, denn die besiedelten Weinbergslagen werden nicht verändert. Im Kaiserstuhl ist sie aktuell von vielen Fundpunkten bekannt und hier noch weit verbreitet. Schwarzgesicht-Schmalbiene (Lasioglossum pygmaeum) - RL 2 stark gefährdet Vorkommen: PR 4 Steinbruch Fohberg (1 Tier am 29.05.2010) Lebensraum:. Die Art ist sehr wärmeliebend und kommt im Bereich von Magerrasen und Weinbergen vor. Sie nistet im Boden. Eingriffsbewertung: Die Art besiedelt den durch Abbau entstandenen Südhang des Steinbruchs Fohberg. Die Art ist nicht negativ betroffen. Gallen-Mauerbiene (Osmia gallarum) - RL 2 stark gefährdet Vorkommen: PR 1 Endhahlen (1 Männchen am 29.05.2010). Lebensraum: Die Art besiedelt warme Weinbergslagen und nistet in Totholz, Brombeerstängel und Bohrlöchern von Käfern. Eingriffsbewertung: Die Art ist in Baden-Württemberg in den Weinbergslagen weiter verbreitet, kommt aber immer nur in geringen Individuenzahlen vor. Das gefundene Männchen wurde im Probesteinbruch gefunden. Es ist möglich, dass sich die Art in der Umgebung in den Feldhecken mit Totholz und Brombeerstängeln entwickelt. Besonnte Gebüsche werden im Bereich Endhahlen teils entfernt, ein Teil bleibt unverändert bestehen. Es ist damit zu rechnen, dass ein Teil der vermutlich sehr kleinen Population betroffen ist. Ausgleichsmaßnahmen sind erforderlich. Entfernte Gebüsche müssen durch Gebüschneupflanzungen ersetzt werden. Da die Biene im

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Kaiserstuhl insgesamt verbreitet ist und auch in so genannten „Wildbienenhotels“ nistet, ist mit einer Wiederbesiedlung von neu angelegten Gebüschen zu rechnen, wenn dort Staudenstängel und Brombeeren zur Verfügung stehen. Blutweiderich-Langhornbiene (Tetralonia salicariae) - RL 2 stark gefährdet Vorkommen: Rand des Wassergrabens des Bötzinger Dorfbachs im Schambachtal. 5 Weibchen und ca. 10 Männchen am 29.07.2010. Lebensraum: Die Art nistet auf Erdwegen und ebenen Flächen in den Weinbergen (eig. Beob. Schelingen) und besucht ausschießlich Blutweiderich (Lythrum salicariae) als Pollenquelle. Eingriffsbewertung: Die Art nistet in den an das Schambachtal angrenzenden Löss-Weinbergen. Das Gebiet Endhahlen ist relativ weit entfernt und teils bereits durch Phonolith-Schutt steinig, es ist deshalb nicht damit zu rechnen, dass die Art dort nistet. Der Graben selbst wird nicht verändert. Es ist deshalb mit keiner negativen Veränderung des Vorkommens aufgrund des Vorhabens zu rechnen. Die Blutweiderich-Langhornbiene ist im Kaiserstuhl weit verbreitet und besucht in zahlreichen Tallagen die dort blühenden Blutweiderich-Pflanzen (z.B. auch Tiefental Bötzingen). Dünen-Knotenwespe (Cerceris sabulosa) - RL 2 stark gefährdet Vorkommen: PR 4 Steinbruch Fohberg (1 Weibchen 09.07.2010) Lebensraum: Die Art ist sehr wärmeliebend und nistet im Boden. Sie kommt in besonders südexponierten Weinbergslagen oder auch in Abbaustätten vor. Eingriffsbewertung: Die Art besiedelt den durch Abbau entstandenen Südhang des Steinbruchs Fohberg. Die Art ist nicht negativ betroffen. Großer Bienenwolf (Philanthus coronatus) - RL 1 vom Aussterben bedroht Vorkommen: PR 4 Steinbruch Fohberg (1 Weibchen 09.07.2010) Lebensraum: Die Art ist sehr wärmeliebend und nistet im Boden. Sie kommt in besonders südexponierten Weinbergslagen oder auch in Abbaustätten vor. Eingriffsbewertung: Die Art besiedelt den durch Abbau entstandenen Südhang des Steinbruchs Fohberg. Die Art ist nicht negativ betroffen. Solitäre Faltenwespenart (Alastor atropos) - RL 1 vom Aussterben bedroht Vorkommen: PR 3 umgebende Weinberge (1 Männchen 30.06.2010) Lebensraum: Die Art lebt in wärmebegünstigten Weinbergen und Nistet nur in markhaltigen Stängeln von Brombeeren und Stauden. Eingriffsbewertung: Die Art ist nicht betroffen, denn die besiedelten Weinbergslagen werden nicht verändert.

4.7.2.11.1 Stechimmenfauna des Vorhabensgebiets Endhahlen

Die Stechimmenfauna des Prüfraums 1 (Endhahlen) ist nicht besonders artenreich mit insgesamt 65 Wildbienen-Arten und 21 Wespen-Arten. In anderen Weinbergslagen wurden hier wesentlich höhere Artenzahlen erreicht (z.B. südexponierte Steilhänge bei Bötzingen im Gewann Laire, Bötzingen (104 Wildbienen und 36 Wespen-Arten, vgl. Treiber 2012a) oder Schlichten, Ihringen (102 Wildbienen und 47 Wespen-Arten, vgl. Treiber 2012b). Andererseits sind diese Gebiete wesentlich größer. Löss-Steilwände fehlen im Gebiet, dagegen sind Feldgehölze und Säume vorhanden, eine Einsaatwiese mit zahlreichen Blüten und

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auch der teils angesäte Probesteinbruch selbst sind interessante Nahrungs- und Trittsteinbiotope. In den Weinbergen selbst kommen verschiedene Arten der Roten Liste vor, die aber im Kaiserstuhl weit verbreitet sind und charakteristisch für die Weinberge sind: Bombus ruderarius (3), Eucera longicornis (V), Lasioglossum interruptum (3), Lasioglossum marginatum (R), Lasioglossum nitidiusculum (3) und Nomada zonata (3), die als Kuckucksbiene bei Andrena dorsata lebt. Im nur rund 0,2 ha großen und erst vor wenigen Jahren angelegten Probesteinbruch Endhahlen wurden bereits zahlreiche interessante Arten festgestellt. Grund dafür ist einerseits das wärmebegünstigtere Kleinklima durch die unbewachsenen Felsböschungen mit Erdauflage in windgeschützter Lage und andererseits die Ansaat der südexponierten Böschung mit heimischen Blütenpflanzen, insbesondere Flockenblumen (Centaurea scabiosae, Centaurea jacea) und Hornklee (Lotus corniculatus). Hier wurde Andrena humilis (V), Anthidium strigatum (V), Epeolus variegatus (V), Megachile pilidens (3), der Dicke Zikadenjäger (Harpactus tumidus) (V), die Schwarze Kuckucksgrabwespe Nysson niger (3), die Gemeinde Mauerwespe Odynerus spinipes (3) und die Heide-Feldwespe (Polistes nimpha) nachgewiesen. Steinbrüche können sich zu interessanten Lebensräumen für Stechimmen entwickeln (vgl. Westrich 1989), die in zahlreichen Fällen in späteren Zeiten aus diesem Grund unter Naturschutz gestellt wurden (vgl. Steinbruch Niederrotweil in Vogtsburg). Es wird bei vielen Arten allerdings davon ausgegangen, dass aktuell keine stabilen Populationen vorkommen und diese nur als Nahrungsgast kurzzeitig die Fläche nutzten. Es handelt sich vielfach um Einzelbeobachtungen. Drei Arten sind auf Gehölze besonders angewiesen, denn sie nisten ausschließlich hier oder suchen hier ihre Nahrung. Es handelt sich um die Große Keulhornbiene (Ceratina chalybea RL 2), die Gallen-Mauerbiene (Osmia gallarum RL 2) und die Efeu-Seidenbiene (Colletes hederae). Während die Efeu-Seidenbiene sehr häufig geworden ist und sich stark nach Norden ausgebreitet hat, sind die beiden anderen Arten auf warme Weinbergslagen mit Gehölzen und Brombeerstängel angewiesen.

4.7.2.11.2 Bedeutung

Das Vorhaben zerstört im Gewann Endhahlen Lebensräume von zahlreichen Wildbienen und Wespenarten. Es kommen verschiedene Arten der Roten Liste vor, die jedoch verglichen mit den übrigen Gebieten und anderen Flächen im Kaiserstuhl nicht herausragend und weiter verbreitet sind. Auch die als „stark gefährdet“ eingestufte Große Keulhornbiene (Ceratina chalybea) und Gallen-Mauerbiene (Osmia gallarum) sind im Kaiserstuhl charakteristisch und weiter verbreitet bzw. nicht selten. Einige Arten sind an bestimmte Pflanzenarten und Pflanzenfamilien gebunden, die im Vorhabensgebiet zu den Schmettterlingsblütlern (Fabaceae), Korbblütlern (Asteraceae) und Efeu (Hedera helix) zählen. Die Gebüsche auf den Böschungen sind durch stängelbewohnende Arten gekennzeichnet, die überwiegende Anzahl der Arten nistet jedoch im Boden. Das Vorhabensgebiet ist bezogen auf die meisten Arten, Artenzahl und ökologische Spezialisierung der Arten nicht herausragend, sondern von durchschnittlicher

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Qualität. Dies spiegelt sich auch in der Vegetation wider, denn ausgedehnte Halbtrockenrasen und artenreiche Wiesen fehlen im Gebiet. Viele Böschungen sind nährstoffreich und für Wildbienen und Stechimmen allgemein von geringer Bedeutung, ebenso wie die Rebflächen im Gebiet. Diese sind wenig steinig und trocken, um für Wildbienen und Stechimmen von höherer Bedeutung zu sein.

4.7.2.11.3 Reduktion der Auswirkungen

Wildbienenarten von höherer naturschutzfachlicher Bedeutung und Einstufung als „stark gefährdet“ in der Roten Liste (RL 2) sind im Vorhabensgebiet die Große Keulhornbiene (Ceratina chalybea) und Gallen-Mauerbiene (Osmia gallarum). Sie nisten in Brombeerstängeln am Rand der südexponierten Hecken auf den Rebböschungen des Hangs bzw. im Gehölzbereich der Hecken. Um möglichst viele Nistmöglichkeiten zu erhalten, wird eine Fläche mit Böschungen auf dem südexponierten Hang erhalten. Der Eingriff in Lebensstätten der stark gefährdeten Arten wird so reduziert.

4.7.2.11.4 Beurteilung der Auswirkungen

Das Vorhaben zerstört im Gewann Endhahlen Lebensräume von Wildbienen und Wespenarten von durchschnittlicher Wertigkeit. Der Vergleich mit den Artvorkommen im Steinbruch Fohberg und selbst der kleine Probesteinbruch zeigen, dass Erdaufschlüsse für bedrohten Wildbienen und Wespenarten attraktiv und von hoher Bedeutung sein können. Es ist damit zu rechnen, dass sich wärmeliebende Arten verstärkt im Bereich des Steinbruchs und seiner Ränder ansiedeln können. Besonders im Boden nistende Arten werden davon profitieren. Wildbienenarten von höherer naturschutzfachlicher Bedeutung und Einstufung als „stark gefährdet“ in der Roten Liste (RL 2) sind im Vorhabensgebiet die Große Keulhornbiene (Ceratina chalybea) und Gallen-Mauerbiene (Osmia gallarum). Für sie wurden bereits Minimierungsmaßnahmen durchgeführt. Gleichzeitig können Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen durchgeführt werden, die beide Arten fördern. Wesentlich ist das Angebot an Nahrungspflanzen, im Gebiet insbesondere Schmetterlings- und Korbblütler. Hier werden potentielle Nahrungsplätze durch das Vorhaben zerstört. Für den Verlust von Flächen ist ein Ausgleich zu schaffen, der der Funktionalität der bisherigen Flächen entspricht.

4.7.2.11.5 Maßnahmen zum Ausgleich

Die Funktionalität und Qualität für Wildbienen und Stechimmen kann im Gebiet durch die Aufwertung von Flächen und verschiedene Maßnahmen erhalten werden:

Gebietsheimische Begrünung von Böschungen und Ausgleichsflächen angrenzend an die Abbaufläche mit Wiesendruschgut der Halbtrockenrasen und Salbei-Glatthaferwiesen des Kaiserstuhls, ergänzt durch Arten der

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wärmebegünstigten Säume. Besonders zu achten ist bei der Neuansaat auf Flockenblumen, Hornklee und weitere Korb- und Schmetterlingsblütler, die im Wiesendruschgut enthalten sein müssen.

Neupflanzung von Feldhecken und Gehölzen als möglicher Niststandort für die Große Keulhornbiene (Ceratina chalybea) auf 3000 m². Wenn diese an artenreiche Wiesen angrenzen, ist die Vernetzung von Nist- und Nahrungsplätzen für die Art gegeben und wird diese fördern.

Anlage von Löss-Absätzen im oberen Teil des Steinbruchs als Nistplätze für Wildbienen und Stechimmen. Dies wird in Abhängigkeit von der Standfestigkeit des Lösses vor Ort entschieden.

Offene Bodenstellen werden bei der Einrichtung des Steinbruchs entstehen und können von zahlreichen Arten als Nistplatz genutzt werden. Auf diese Weise kann die Funktionalität im Eingriffsbereich ausgeglichen und wieder hergestellt werden.

4.7.3 Besonders und streng geschützte Arten

Direkt durch das Vorhaben betroffen sind Arten, die im Prüfgebiet Endhahlen in der Abbaufläche, der Betriebsfläche oder Auffüllfläche vorkommen. Bei den Insekten wurden alle Arten aufgeführt, da eine Differenzierung in betroffene und nicht betroffene Arten für die Teilflächen nicht sicher möglich ist für alle Arten. Insgesamt sind alle 15 Brutvogelarten besonders geschützt, die Zaunammer ist als nicht sicherer Brutvogel mit aufgenommen. Davon sind zwei Arten streng geschützt. Bei den Reptilien kommt die Zauneidechse als streng geschützte Art vor. 69 Insektenarten sind besonders geschützt, darunter alle 65 Wildbienenarten.

Tab. 20: Direkt betroffene besonders oder streng geschützte Arten

Brutvogelarten Anzahl Reviere

RL BW

BNat

SchG

VSR /FFH

Amsel Turdus merula 1 - b -

Bachstelze Motacilla alba 1 - b -

Bluthänfling Carduelis cannabina

1 V b -

Dorngrasmücke Sylvia communis

2 V b -

Elster Pica pica 1 - b -

Girlitz Serinus serinus 1 V b -

Goldammer Emberiza citrinella

1 V b -

Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros

2 - b -

Heckenbraunelle Prunella modularis

1 - b -

Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla

2 - b -

Neuntöter Lanius collurio 1 V b/s Anh. I

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VSR

Rotkehlchen Erithacus rubecula

1 - b -

Schwarzkehlchen Saxicola torquata

2 - b Z Anh. I

VSR

Turteltaube Streptopelia turtur

1 - b -

Wendehals Jynx torquilla 1 2 b/s Z Anh. I

VSR

Zaunammer Emberiza cirlus 1? 1 b/s Z Anh. I

VSR

Reptilienarten Anzahl Fundpunkte

Zauneidechse Lacerta agilis 20 V s IV FFH

Tagfalter Häufigkeit bei Entwicklung

im Gebiet

Kurzschwänziger Bläuling

Everes argiades Einzeltiere

V b

Hornklee-Bläuling Polyommatus icarus

wenige Tiere - b

Heuschrecken

Blauflügelige Ödlandschrecke

Oedipoda caerulelscens

3 b

Gottesanbeterin Mantis religiosa V b

Wildbienen

65 Arten V-2 b

BNatSchG: In dieser Spalte ist der Schutzstatus einer Art (b = besonders geschützt; s = streng geschützt) gemäß §7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 BNatSchG angegeben.

VSR: Alle europäischen Vogelarten im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Vogelschutzrichtlinie (Stand 30.11.2009) sind grundsätzlich besonders geschützte Arten im Sinne des BNatSchG. Darüber hinaus gibt es streng geschützte Arten und geschützte Zugvögel innerhalb des Natura 2000-Vogelschutzgebietes Kaiserstuhl.

Fauna-Flora-Habitat (FFH-Richtlinie): Nur die in Anhang IV aufgeführten Arten der FFH-Richtlinie gelten nach BNatSchG §7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 (in der Fassung vom 29.7.2009, BGBl. I S. 2574) als besonders und streng geschützt.

In der gesondert erstellten, speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) werden alle Arten bearbeitet, wobei schon im vorliegenden LBP Einschätzungen zum Eingriff, zur Reduktion des Eingriffs und zum Ausgleich getroffen werden. Die besonders geschützten und nicht zu den europäischen Vogelarten oder Arten des Anhang II oder IV der FFH-Richtlinie zählenden Arten werden nach der Eingriffsregelung (§ 15 BNatSchG) bearbeitet. Für alle Arten, insbesondere die hochgradig bedrohten Arten, können durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen erhebliche Eingriffe in die lokalen Populationen vermieden und ausgeschlossen werden. Bei allen Arten handelt es sich um zahlenmäßig sehr kleine Vorkommen, die betroffen sind. Eine genaue Darstellung erfolgt im Gutachten der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP).

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4.8 SCHUTZGUT KLIMA

Das Vorhaben hat nur einen Einfluss auf das Mikroklima der direkt veränderten Bereiche. Es werden nicht zu steile Hanglagen bzw. Kuppenlagen in Anspruch genommen. Die warme Aufwinde produzierenden südexponierten Hanglagen bleiben komplett erhalten genauso wie die Tallagen nicht verändert werden zum Abfluss der Kaltluft. Die klimatische Situation des Kaltluftabflusses bleibt so erhalten, wie im meteorologischen Gutachten des Deutschen Wetterdienstes (1983) beschrieben. Auf der Grundlage eines Profilmesswagens wurden geländeklimatologische Messungen durchgeführt. Während der Bereich der Endhahlen einen hohen Temperaturwert in Strahlungsnächten einnimmt und wenig frostgefährdet ist, liegen die Obstplantagen im mittleren Talteil bereits nur noch 1°C über der Basistemperatur. Der untere Teil des Schambachtals ist sehr stark frostgefährdet. Im Vergleich liegt das Zentrum der Bötzinger Wärmeinsel mit 2,8°C über Basistemperatur bei der Kirche nahe der Kaiserstuhlrandstraße.

4.8.1 Reduktion der Auswirkungen

Im Auffüllbereich innerhalb des Rahmenbetriebsplans werden die neu angelegten Rebflächen eine Neigung nach Süden erhalten und nicht flach oder mit Innenneigung der Terrassen angelegt. Südexponierte Hanglagen bleiben erhalten und werden auch innerhalb des Geltungsbereichs des Rahmenbetriebsplans unverändert belassen.

4.8.2 Beurteilung der Auswirkungen

Das Vorhaben wird auf rund 3,24 ha zu einer Veränderung des Kleinklimas führen. Wo vorher Rebflächen und Böschungen waren, wird die Abbaustätte entstehen. Diese Fläche hat jedoch keinen wesentlichen Einfluss auf das Mesoklima (z.B. Windbildung, Kaltluftströme). Es handelt sich um die Kuppenlage zwischen Tälern, die in die Tiefe abgebaut werden soll und topographisch keinen wesentlichen Klimaeinfluss aufweist im Gegensatz z.B. zu ausgedehnten Südhanglagen oder größeren nordexponierten Wäldern. Die Aufwinde können sich weiterhin an den Hanglagen mit hoher Sonneneinstrahlung bilden, da diese erhalten bleiben. Die Kaltluftströme können weiterhin abfließen, da hier keine Unterbrechung stattfindet. Weder Kammlinien werden verändert noch Täler verbunden. Klimatisch Auswirkungen sind von dem Projekt nicht zu erwarten, so dass sich weder für die Ortslage, noch für landwirtschaftliche Kulturen negative Einflüsse ergeben.

4.9 SCHUTZGUT BODEN

In das Schutzgut Boden wird durch den Abbau von Phonolith eingegriffen. Ausgangslage ist eine 89605 m² große Gesamtfläche im Rahmenbetriebsplan. Diese Fläche ist bis auf einen geschotterten Feldweg von 960 m² (320 m Länge x 3 m Breite) und einen 2377 m² großen Probesteinbruch landwirtschaftlich genutzt mit ungeminderten Bodenfunktionen „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“, „natürliche Bodenfruchtbarkeit“ sowie „Filter und Puffer“. Das Vorhaben verursacht dauerhafte Eingriffe in das Schutzgut Boden im Abbaubereich selbst und durch die Verlegung und Verlängerung eines bestehenden Feldweges. Der Weg wird um 60 m verlängert, der Gesteinsabbau wird auf 34661 m² betrieben.

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Tab. 21: Flächenbilanz der Bodenversiegelungen und natürlichen Bodenfläche

Teilflächen Vorher Nachher Differenz

Fläche mit natürlicher Bodenfunktion (Rebflächen, Biotopflächen, Böschungen, Graswege)

86268 m² 53804 m² - 32.462 m²

Wegfläche geschottert 960 m² 1140 m² + 180 m²

Flächen mit geringer Bodenfunktion (Probeabbau, Steinbruch)

2377 m² 34661 m² + 32284 m²

Es wird demnach auf 3,24 ha dauerhaft gegenüber dem Ausgangszustand in die Funktion des Bodens durch Gesteins- und Wegebau eingegriffen.

4.9.1 Bewertung der Böden

Fruchtbare Weinbergsböden auf Löss erreichen eine Bodengrundzahl von > 74, die Hangneigung beträgt aber häufig mindestens 12 % bzw. auf den Rebböschungen mehr. Deshalb wird die Bewertungsklasse „hoch = 3“ für alle Bodenfunktionen eingesetzt (vgl. LUBW 2010). Schotterwege wurden als nicht vollständig versiegelt eingestuft. Für vollständig versiegelte Flächen ist nach Arbeitshilfe der Wert „keine = 0“ in allen drei Bewertungskategorien zu vergeben. Da allerdings Schotterwege teils versickerungsfähig sind (Funktion im Wasserkreislauf), wurde eine „1 = gering“ vergeben für die Funktion „Ausgleichskörper im Wasserkreislauf“ und aufgrund der basischen Reaktion auch für die Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe, während die natürliche Bodenfruchtbarkeit mit „0=keine“ bewertet wurde. Gesteinsabbau-Flächen ohne Erdauftrag weisen eine geringe Funktionalität bei allen Funktionen auf und wurden in allen Kategorien mit „gering = 1“ eingestuft. Gesteinsabbau-Flächen mit mindestens 40 cm Lössauftrag kann durchgängig für alle Bodenfunktionen mit „mittel = 2“ bewertet werden.

4.9.2 Reduktion der Auswirkungen

Alle zeitweise in Anspruch genommenen Flächen außerhalb der Abbaufläche werden rückgebaut und erhalten ihre natürliche Bodenfunktion wieder. Es entstehen erneut Rebflächen, ein Teil der Flächen wird begrünt, mit Gehölzen bepflanzt und als Biotop aufgewertet. Ein sachgemäßer Abtrag des Oberbodens, entsprechende Zwischenlagerung während der Bauphase, Unterbodenlockerung und Auftrag des Oberbodens in künftige Rebflächen ist Voraussetzung und wird durch eine technische Baubegleitung sichergestellt. Nach Abschluss der Arbeiten und Rekultivierung aller zweitweise in Anspruch genommenen Flächen sind keine nachhaltigen Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zu erwarten.

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4.9.3 Beurteilung der Auswirkungen

Der Eingriff erfolgt dauerhaft und verursacht einen Ausgleichsbedarf. Dieser kann durch Entsiegelung von Flächen, Aufwertung der Bodenfunktion auf schlechten Böden oder schutzgüterübergreifend realisiert werden.

4.9.4 Maßnahmen zum Ausgleich

Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich wie Flächenentsiegelungen, Rekultivierung von Deponien, Dachbegrünungen etc. sind weder innerhalb noch außerhalb des Plangebietes möglich bzw. Flächen dafür verfügbar.

Tab. 22: Wertstufen der Bodenfunktionen für einzelne Situationen

Ausgleichskörper im

Wasserkreislauf

natürliche Bodenfruchtbarkeit

Filter und

Puffer Durchschnitt

Rebflächen, Biotopflächen, Böschungen, Graswege

3 3 3 3

Schotterwege 1 0 1 0,666

Gesteinsabbau-Fläche ohne Erdauftrag

1 1 1 1

Gesteinsabbau-Fläche mit mind. 40 cm Erdauftrag

2 2 2 2

Die Abbaufläche wird nach Abschluss des Phonolithabbaus rekultiviert. Dazu werden mindestens 40 cm Lössboden aufgetragen. Dies wird in den Rekultivierungsplan aufgenommen. Auf der Bodenoberfläche im Abbaugebiet können dann wieder Gehölze wachsen. Der Boden wird hierdurch für alle Bodenfunktionen aufgewertet. Durch die Handreichung des Umweltministeriums zur Regelung des Schutzguts Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (2012) wird der Eingriff in Ökopunkten berechnet. Dieser kann dann schutzgüterübergreifend über aufwertende Maßnahmen wieder ausgeglichen werden. Die Möglichkeit eines direkten Ausgleich (z.B. Entsiegelung) wurde geprüft und besteht im Gebiet nicht.

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Die Ab- und Aufwertungen für das Schutzgut Boden werden in Ökopunkten berechnet.

Zuordnung der Ökopunkte (LUBW 2012):

Wertstufe Boden 0 = 0 Ökopunkte, Wertstufe Boden 1 = 4 Ökopunkte, Wertstufe Boden 2 = 8 Ökopunkte, Wertstufe Boden 3 = 12, Ökopunkte, Wertstufe Boden 4 = 16 Ökopunkte

Tab. 23: Kompensationsbedarf Schutzgut Boden nach Ökopunkten

Ausgangssituation Planung Fläche (m²)

Wertstufe vor Eingriff

Ökopunkte pro m²

Wertstufe nach Eingriff

Ökopunkte pro m²

Ökopunkte vor Eingriff

Ökopunkte nach Eingriff

Weinbergslage Zusätzliche Schotterwegfläche

180 3 12 0,666 2,664 2160 480

Weinbergslage Abbaustätte mit Lössbodenauftrag

32.284 3 12 2 8 387408 258272

Steinschutt Probesteinbruch

Abbaufläche ohne Lössbodenauftrag

2377 1 4 2 8 9508 19016

Summe 399076 277768

Ergebnis: Eingriffsdifferenz von 121.308 Ökopunkten für das Schutzgut Boden.

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Es kann keine Bodenentsiegelung oder zusätzliche Bodenaufwertung durchgeführt werden, deshalb wird gemäß der Ökokontoverordung (2010) der Ausgleich über Ökopunkte erbracht. Es handelt sich dabei um Maßnahmen, die auch für den Artenschutz (v.a. Zauneidechse, Vögel) von Bedeutung sind. Nicht in die Berechnung fließen die direkten Ausgleichsmaßnahmen ein (41 m² Halbtrockenrasen, 1417 m² Feldhecken trockenwarmer Standorte und Schlehenhecken, Neuschaffung von 265 Lauflänge an Hohlwegen und Ersatzpflanzungen von 10 Bäumen). Diese werden unmittelbar als Maßnahmen realisiert und als direkter Ausgleich angerechnet.

Tab. 24: Zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen für das Schutzgut Boden

Ausgangssituation ÖP/m² vorher

Planung ÖP/m² nachher

m² ÖP vorher

ÖP nachher

37.20 Rebfläche und artenarme Böschungsvegetation

12

33.43 Artenreiches Grünland mit Arten der Halbtrocken-rasen

22 8259 99108 181698

37.20 Rebfläche und artenarme Böschungsvegetation

12

41.21 Feldhecken und Gebüsche trockenwarmer Standorte

18 1583 18996 28494

35.30 Verbuschte Hanglage mit Neophyten-Dominanzbeständen (Robinie, Riesen-Goldrute) und wenigen Saumarten (v.a. Kronwicke)

12

36.50 / 35.20 / 33.43 Halbtrockenrasen, wärmeliebende Säume und Magerwiesen im Wechsel mit Gebüschen wärmebegünstigter Standorte auf südexponiertem Hang (Fohberg)

22 8300 99600 182600

Summe

217704

392792

Die Ökopunkte-Bilanz der zusätzlichen Ausgleichsmaßnahmen beträgt 175.088 Ökopunkte. Erforderlich sind für den Ausgleich des Schutzguts Boden aber nur 121.308 Ökopunkten. Der Ausgleich ist somit erbracht und eine Überkompensation erzielt. Die zusätzliche Aufwertung dient gleichzeitig dem speziellen Artenschutz, so dass eine über die Eingriffs-Ausgleichs-Bilanz hinausgehende höhere Aufwertung zur Absicherung des artenschutzrechtlichen Ausgleichs erforderlich ist und deshalb durchgeführt wird.

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4.10 SCHUTZGUT MENSCH (Mitwirkung von TABERG ISB)

Die Bedeutung für das Landschaftsbild und die Erholungsfunktion wird in einem eigenen Kapitel bearbeitet. Im Schutzgut Boden wird auf die Auswirkungen des Vorhabens für im Gebiet arbeitende und in der Umgebung wohnende Menschen erläutert. Relevant für die Beurteilung der Auswirkungen sind insbesondere:

Lärmimissionen

Staubimissionen

Sprengerschütterungsimmissionen

geruchliche Belastungen Das Gebiet Endhahlen und das Schambachtal sind aktuell Arbeitsbereich zahlreicher Winzer und Landwirte, die ihre Weinberge und Obstanlagen bewirtschaften. Diese Menschen halten sich im Gebiet zur Nutzung der Flächen auf und befahren diese regelmäßig mit Traktoren und Anbaugeräten zur Bodenbearbeitung und häufigen Pflanzenschutzbehandlung bzw. führen dort Handarbeiten aus. Der Ortsrand der geschlossenen Siedlung von Bötzingen ist rund 1,3 km entfernt, der Aussiedlerhof Schambachhof ist zwischen 880 bis 620 m Luftlinie von dem unmittelbaren Abbaugebiet entfernt. Es liegen Sprengerschütterungs-Immissionsgutachten sowohl für das Abbaugebiet Endhahlen wie auch für den geplanten Tunnel zum Abtransport des Materials vor (Arnold 2014).

4.10.1 Maßnahmen der Reduktion

Lärmemissionen werden durch die Beschränkung der Abbauarbeiten auf die Werktage in der Zeit zwischen 7 – 18 Uhr maximal reduziert. Potentielle Staubemissionen werden durch die Beibehaltung der gesamten Verarbeitung im bestehenden Werk Fohberg maximal reduziert. Dort findet auch das Mahlen des Gesteins statt. Sprengungen und damit potentiell überhaupt mögliche Sprengerschütterungsimmissionen erfolgen wie im Werk Fohberg ausschließlich an Werktagen in der Zeit zwischen 7 – 18 Uhr.

4.10.2 Beurteilung der Auswirkungen

Geräuschimmissionen

Durch den Abbau in die Tiefe werden Geräuschimmissionen nur zu Beginn des Abbaus hörbar sein. Durch den sich vertiefenden Abbau wird der Gesteinsbrecher nicht sichtbar und durch die Abbauwände abgeschirmt. Der Abtransport des gebrochenen Materials findet untertage durch ein Rolloch und den Tunnel statt. Geräuschimmissionen aus dem Materialtransport werden nicht hörbar sein. Geräuschimmissionen durch die Sprengarbeiten werden nur wenige Sekunden während der Sprengungen hörbar sein.

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Staubimmissionen Staubimmissionen können durch Spreng- oder Transportarbeiten entstehen. Bei Sprengungen liegt die Reichweite des Staubs, selbst bei höheren Windgeschwindigkeiten, nur bei wenigen Meter, da nur grobes Material mit schweren Partikeln im Steinbruch anfällt. Staubimmissionen aus der Materialaufbereitung fallen nicht an, da das Material im bestehenden Steinbruch Fohberg aufbereitet wird. Sprengerschütterungsimmissionen Gemäß den Untersuchungen und Berechnungen von Herrn Dr. Arnold (2014) liegen die zu erwartenden Sprengerschütterungsimmissionen im Bereich des Schambachhofs und Bötzingen unterhalb der Grenzwerte der DIN 4150. Erschütterungen im können demnach, wenn überhaupt, am Schambachhof nur schwach wahrgenommen werden. Im Bereich der Ortsbebauung von Bötzingen treten wahrnehmbare Erschütterungen mit Sicherheit nicht auf (Arnold 2014). Gleiches gilt für den geplanten Transporttunnel. Hier werden alle DIN-Vorgaben sowie die TA-Lärm sicher eingehalten (Arnold 2014). Geruchliche Imissionen Von dem Abbau Endhahlen gehen keine Geruchsimmissionen aus. Es handelt sich dort ausschließlich um den Abbau von Gesteinen ohne Verwendung von Zusatzstoffen.

4.10.3 Maßnahmen zur Minimierung eines Eingriffs

Um jegliche Auswirkungen und damit einen Eingriff in das Schutzgut Mensch und hier insbesondere im Schambachhof wohnender Menschen als die nächsten potentiell betroffenen Bewohner Bötzingens auszuschließen, wird der Steinbruchbetrieb bzw. werden Sprengungen nur im Zeitraum von 7 – 18 Uhr ausgeführt. Ein nächtlicher Sprengbetrieb wird ausgeschlossen. Des Weiteren wird bei Sprengungen das Gebiet um den Steinbruch Endhahlen weiträumig durch Mitarbeiter der Fa. Hauri abgesperrt, so dass keine Gefahr für Pasanten oder Wanderer besteht. Weiterhin werden die Sprengerschütterungen am Schambachhof durch ein Erschütterungsmessgerät überwacht. Sollte es zu erreichen einer Warnschwelle, bzw. der Überschreitung der Anhaltswerte der DIN 4150 kommen, kann schnellstmöglich auf die Sprengparameter der kommenden Sprengungen Einfluss genommen werden. Sollte es zu einer tatsächlichen Beeinträchtigung durch Staubimmissionen kommen, kann Wasser zum Staubniederschlag verrieselt werden.

4.11 SCHUTZGUT KULTUR (Mitwirkung von TABERG ISB)

Das Gebiet Endhahlen ist durch Weinbergslagen und einen historischen Steinbruch geprägt, der als Probesteinbruch weiter ausgebaut wurde. Kulturgüter wie Kleindenkmale, Siedlungsreste und andere historisch bedeutende Fundstätten sind nicht bekannt. Das Gebiet ist für historische Siedlungen durch seine Lage im Kaiserstuhl und die Verortung außerhalb der Randlagen und durch die stellenweise geringe oder fehlende Lössauflage und zutage tretendes Gestein bzw. keine strategisch interessante Geomorphologie der Oberfläche (von allen Seiten zugängliche einfache Hanglage) für frühzeitliche Siedlungstätigkeiten von geringer Attraktivität. Bei dem Bau selbst ist dennoch auf mögliche Funde zu achten, um Eingriffe in das Schutzgut Kultur auszuschließen.

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4.11.1 Maßnahmen der Reduktion

Alle Oberflächen werden in Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden so bearbeitet, dass unerwartet auftretende Funde gesichert werden können. Dies gilt insbesondere für den Abtrag des Oberbodens. Sowohl die ausführenden Bauunternehmer wie auch die Bauaufsicht werden auf Erdverfärbungen und mögliche Reste achten und diese unverzüglich melden. Hohlwege, die als Zeugen der Kulturlandschaft von besonderer Bedeutung sind, werden entsprechend geschont und wieder hergestellt (vgl. vorangegangene Kapitel).

4.11.2 Beurteilung der Auswirkungen

Die Bedeutung des Gebietes für Kulturgüter ist gering. Es besteht eine nur sehr geringe Wahrscheinlichkeit, überhaupt auf Funde zu stoßen. Durch die Einweisung der Bauunternehmen und Bauleiter wird vermieden, dass dennoch auftretende Funde in Abstimmung mit den zuständigen Behörden unverzüglich gesichert werden.

4.11.3 BEDEUTUNG FÜR DEN WEINBAU

Der Weinbau ist landschaftsprägend im Gebiet Endhahlen. Es handelt sich um eine gute bis sehr gute Weinbaulage, die voll besonnt ist und gute, nicht zu stark austrocknende Lössböden aufweist. Die Situation des Weinbaus ist aktuell allerdings nicht auf allen Flurstücken günstig. Einige Flächen insbesondere auf der Südseite sind schwierig anfahrbar, der Zuschnitt der Flurstücke und Nutzungseinheiten ist in dem nicht flurbereinigten Gebiet nicht überall optimal. Die Pflege der Böschungen wird vielfach nicht mehr ausreichend betrieben, so dass sich auf großer Fläche verwilderte Unterlagsreben, Waldreben und auch Robinien ausbreiten konnten. Die Grasböschungen sind durch die fehlende Pflege vielfach durch Goldruten und Brombeeren ersetzt. Teils werden mechanische Düngestreuer eingesetzt, die zu einer unbeabsichtigten Nährstoffanreicherung und damit Pflegeproblemen auf den angrenzenden Rebböschungen führen.

4.11.3.1 Reduktion der Auswirkungen

Die Vorhabensfläche wurde so abgegrenzt, dass möglichst wenig Rebflächen in Anspruch genommen werden. Der Abbau findet auf kleiner Fläche statt und wird in die Tiefe reichen, so dass möglichst wenig Fläche benötigt wird. Innerhalb des Rahmenbetriebsplans wird weiterhin Weinbau betrieben, wo dies aus Sicherheitsgründen notwendig ist, um das typische Landschaftsbild mit der Rebnutzung möglichst zu erhalten. Die Auffüllfläche für die Löss-Deckschicht wird so angelegt, dass die Zeilen nahezu parallel zu den südexponierten Böschungen verlaufen können und eine für die Winzer wirtschaftlich sehr günstige Maschinengängigkeit entsteht. Der Arbeitsaufwand für die Bewirtschaftung dieser Rebflächen wird durch die Neugestaltung optimiert. Die Betriebsfläche wird nach Abschluss des Vorhabens wieder als bewirtschaftbare Rebfläche hergestellt.

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Insgesamt werden innerhalb des Geltungsbereichs des Rahmenbetriebsplans rd. 3,48 ha Rebfläche erhalten bzw. nach Abschluss des Vorhabens wieder hergestellt. Dies ist mehr als die Hälfte der Gesamtnettorebfläche von rd. 6,63 ha innerhalb der Abgrenzung des Rahmenbetriebsplans. Alle Rebflächen werden im Zeitplan erst dann verändert, wenn dies für das Vorhaben unbedingt notwendig ist.

4.11.3.2 Beurteilung der Auswirkungen

Im Bereich der rd. 3,47 ha großen Abbaufläche sind rd. 2,02 ha Nettorebfläche aktuell vorhanden. Die restlichen Flächen sind Wege, nicht mehr mit Reben bepflanzte und bewirtschaftete Flächen und Biotopflächen bzw. Böschungen. Durch den tiefen Gesteinsabbau ist auch nach Abschluss der Renaturierung keine Nutzung als Weinberg mehr möglich. Weitere rd. 1,13 ha Nettorebfläche werden im Randbereich zur Wiederherstellung von Biotopen und Erhaltung von Lebensstätten von Tierarten als Ausgleichsflächen benötigt und nicht mehr mit Reben bepflanzt. Durch das Vorhaben gehen dauerhaft rd. 3,15 ha Nettorebfläche durch den Abbau und Pufferbereiche für Ausgleichsmaßnahmen am Rand verloren. Auf Gemarkung Bötzingen werden rund 360 ha Nettorebfläche bewirtschaftet (Treiber 2005), dies bedeutet also einen Verlustanteil von 0,8 %, verglichen mit der gesamten Netto-Rebfläche des Kaiserstuhls von 4265 ha (2013) liegt der Verlustanteil bei 0,07 %. Innerhalb des Rahmenbetriebsplans werden bereits während des Betriebs bzw. dann nach Abschluss des Vorhabens und der Renaturierung aller Flächen rd. 3,48 ha Netto-Rebanbaufläche vorhanden sein. Der Weinbau wird in Bötzingen von der Winzergenossenschaft und verschiedenen Weingütern betrieben. Auf der Gemarkung fallen immer mehr Rebflächen in nicht flurbereinigten Steillagen brach und verbuschen (z.B. Gebiet Laire, Steillagen Sausenberg). Durch den laufenden Strukturwandel und die altersbedingte Aufgabe vieler Nebenerwerbswinzer werden die Haupterwerbsbetriebe künftig mehr Fläche übernehmen und bewirtschaften müssen, so dass ein Flächenmangel nicht eintreten wird. Weinbaulich stellt das Gebiet keine abgegrenzte eigene Lage dar, die separat vermarktet wird. Wenn dies gerade bei privaten Weingütern trotzdem beabsichtigt wird, sind auch während des Vorhabens genügend Flächen in der Steillage östlich angrenzend an das Vorhabensgebiet vorhanden, die entsprechend genutzt und vermarktet werden können. Die Bewirtschaftung wird zusätzlich innerhalb des Geltungsbereichs des Rahmenbetriebsplans aufrecht erhalten, so dass es auch künftig möglich ist, Weine aus dem Gebiet zu bekommen.

4.11.3.3 Maßnahmen zum Ausgleich

Die Auftragungsfläche besteht aktuell aus 14 einzelnen Grundstücken, die unterschiedlich bewirtschaftet werden und in ihrer Form teils gekrümmt verlaufen. Fünf Kleinböschungen mit überwiegend für den Weinbau problematischer Vegetation (v.a. nordamerikanische verwilderte Unterlagsreben mit Reblausbefall, Brennessel-Bestände) prägen die Flächen. Durch die Auftragung und Neustrukturierung dieses Rebgeländes wird die Situation deutlich verbessert und damit aufgewertet.

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Es entstehen künftig zwei zur Bewirtschaftungsrichtung weitgehend parallele Böschungen, die voll südexponiert und höher als die bisherigen sind. Die Zeilung der Reben kann gerade durchgezogen werden. Die Böschungen werden gebietsheimisch mit Gräsern und Kräutern des Kaiserstuhls und niedrigwüchsigen Gehölzgruppen begrünt. Künftig können sie im Rahmen der für das Gesamtgebiet erforderlichen Mahd und Pflege leichter auch maschinell mit Auslegermulchern gepflegt und eine für den Weinbau günstige Vegetation erhalten werden.

4.12 SCHUTZGUT LANDSCHAFTSBILD / ERHOLUNGSFUNKTION (Mitwirkung von TABERG ISB)

4.12.1 Landschaftsbild

Der Weinbau ist landschaftsprägend im Gebiet Endhahlen. Es handelt sich um eine für den südöstlichen Kaiserstuhl typische Weinbaulandschaft mit kleinterrassierten Hanglagen im steileren und weiter terrassierten Rebflächen im flacheren Geländeteil. Das Gebiet Endhahlen ist landschaftlich durch Feldhecken und Rebanbauflächen charakterisiert, die von Südosten, Süden und Südwesten sichtbar sind. Im Süden liegt der Steinbruch Fohberg, der vom Fuchsbuck aus wie das Gewann Endhahlen sichtbar ist. Der Eingriff in das Landschaftsbild ist bezüglich der Umgestaltung der Rebflächen (Auffüllfläche, Betriebsfläche) nur von begrenzter Zeitdauer, bis die Flächen wieder vollständig genutzt und die neuen Böschungen gebietsheimisch begrünt sind. Der Aufschluss selbst ist durch seine Lage auf dem Kamm von unten her nicht einsehbar. Der Abbau geht in die Tiefe und ist landschaftlich nicht zu sehen. Die in Anhang 11 bis 13 angefügten 3D-Darstellungen zeigen das Landschaftsbild im Schambachtal aus von drei verschiedenen Standpunkten am Fuchsbuck, am Fohberg und vom Schambachhof im Schambachtal. Die verschiedenen Ansichten wurden in ArcScene des Programmes ArcGIS 10.2 der Herstellers ESRI angefertigt. Für die Darstellungen des Landschaftsbildes vor dem geplanten Abbau wurde das digitale Orthophoto (DOP) des Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg mit den Höhendaten des Digitalen Geländemodel mit 1 m Bodenauflösung (DGM1) verschnitten. Für die Darstellung des Landschaftsbildes nach dem Abbau wurde das digitale Höhenmodell des Endabbaustandes und der Abraumaufschüttung aus dem Programm Card/1 übernommen. Das digitale Höhenmodell des Urgeländes (DGM1) wurde im Bereich des geplanten Abbau und der Abraumaufschüttung durch Höhenmodell des Endabbaustandes ergänzt. Das hieraus resultierende Höhenmodell wurde wiederrum mit dem DOP verschnitten. Die Bermen und Stroßen des Phonolithabbau wurden farblich angepasst. Als Standpunkte für die Visualisierung des Landschaftsbildes wurden der Fuchsbuck (Standort 1, Anl. 11), der Fohberg (Standort 2, Anl. 12), und der Schambachhof (Standort 3, Anl. 13), gewählt. Hierbei befindet sich der Standort in jeweils in 1 bis 2 m über Geländeoberkante. Es wurde jeweils eine Abbildung für das Landschaftsbild vor als auch nach dem Abbau aus einem Blickwinkel geziegt. Zusätzlich wurde der Standort und die Blickrichtung im Luftbild dargestellt.

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4.12.2 Maßnahmen der Reduktion

Die Südseite des Gebiets Endhahlen wird belassen und nicht aufgeschlossen. Auf diese Weise wird der Steinbruch nur von oben her einsehbar sein. Vom Tal her bzw. in der Fernsicht wird der Steinbruch nicht offen sichtbar sein bzw. nur die Steinbruchkante zu sehen sein. Die Erhaltung aller Seiten rings um das Abbaugebiet dienen zur Reduktion des Eingriffs in das Landschaftsbild.

4.12.3 Beurteilung der Auswirkungen

Der Steinbruch Endhahlen wird von den Punkten, an denen viele Menschen sind, beispielsweise im Schambachtal, nicht als solcher erkennbar sein. Der Gesteinsabbau selbst findet in die Tiefe statt, optisch geschützt durch die Hangseiten um den Abbau. Zeitweise sichtbar sein wird die Umgestaltung der Rebflächen durch den Einbau von Löss und die Anlage neuer Rebböschungen. Dieser Eingriff wird durch die durchgeführte gebietsheimische Begrünung und Anpflanzung von Reben bereits ein Jahr nach Abschluss der Arbeiten nicht mehr sichtbar sein. Das allgemeine Landschaftsbild wird durch das Vorhaben nicht gestört.

4.12.4 Maßnahmen zur Minimierung eines Eingriffs

Um die Böschungsoberkante des Steinbruchs zu verdecken, wird eine artenreiche Feldhecke von mindestens 5 m Breite rings um den Rand des Steinbruchs angepflanzt. Verwendet werden gebietsheimische Gehölze. Auf diese Weise wird der Eingriff in das Landschaftsbild durch den Gesteinsabbau so gering wie möglich gehalten und kann als ausgeglichen gelten. Der Steinbruchrand ist dann nicht zu unterscheiden von Rebböschungen mit Feldhecken, wie sie für das Gebiet Endhahlen typisch sind.

4.13 ERHOLUNGSFUNKTION

Das Gebiet ist am Nordrand durch einen lokalen Wanderweg des Schwarzwaldvereins von Bötzingen in Richtung Eichelspitze erschlossen (vgl. Seeger-Wanderkarte), der allerdings keinen Hauptwanderweg darstellt Er verläuft über gebundene Feldwege. Als Nebenweg ist er gering genutzt von Wanderern und Gästen, verglichen mit den Hauptwanderwegen. Hauptwanderachse ist der PLENUM-Orchideen-Weg und gleichzeitig Dreiländerweg (Sentier des trois pays), der am Bahnhof Bötzingen beginnt und als eine der Hauptachsen im Kaiserstuhl südlich von Bötzingen entlang des Steinbruchs Fohberg in Richtung Vogelsangpass verläuft. Im Tal verläuft ein lokaler PLENUM-Pfad (Erlebnispfad Schambach) überwiegend auf Asphalt-Wegen mit einzelnen Stationen. Dieser wird nicht intensiv genutzt, ist aber kinderwagentauglich und dient zur Naherholung, zum Walken und Ausführen von Hunden. Ein Brunnen in Ortsnähe nahe der Unteren Leimengasse wurde für Kinder attraktiver gestaltet und ist auch Teil des Bötzinger Brunnenpfades.

4.13.1 Maßnahmen der Reduktion

Der lokale Wanderweg wird mit der entsprechenden Beschilderung etwas nach Norden verlegt. Die geplante Neuanlage von Hohlwegabschnitten wird den Weg attraktiv für Besucher machen.

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Durch den aufwändigen Abtransport des gebrochenen Phonoliths über einen Tunnel in den Steinbruch Fohberg wird eine Belastung der Wanderwege durch Transportverkehr vermieden. Die Belastungssituation der bestehenden Wege ist hierdurch während des Betriebes als gering einzustufen. Die Erholungsfunktion auf den Wegen ist hierdurch nicht belastet.

4.13.2 Beurteilung der Auswirkungen

Der lokale Wanderweg ist von dem Vorhaben betroffen. Er wird verlegt und ist nur während einer kurzen Zeit nicht als Wanderweg zu nutzen. Nicht betroffen ist die Hauptwanderachse bzw. der Dreiländerweg. Dieser Weg verläuft wie bisher entlang des Steinbruchs Fohberg und verbindet Bötzingen mit der Eichelspitze bzw. Vogelsang. Der laufende Steinbruchbetrieb Fohberg hatte bislang keine negativen Auswirkungen auf die Erholungsfunktion. Dies ist auch für den Steinbruchbetrieb im Bereich Endhahlen nicht zu erwarten. Im Gegenteil kann der Phonolith-Abbau als Anlass genommen werden, einen Vulkan- und Geologie-Park einzurichten, in den die Steinbrüche einbezogen sind mit besonderen Ausblicken und Einblicken in einen aktiven Steinbruch und erkalteten Magma-Dom. Gesteine und Gesteinshänge faszinieren viele Menschen. Zahlreiche Besucher sind zu den erlaubten Zeiten im Phonolith-Steinbruch Niederrotweil regelmäßig anzutreffen. Die Felsen und unerwartete Einblicke sind in Niederrotweil attraktiv für zahlreiche Menschen. Gleiches ist künftig auch in Bötzingen im Bereich Fohberg und Endhahlen möglich.

4.13.3 Maßnahmen zur Aufwertung

Das Thema Vulkangestein und Vulkanismus ist in Bötzingen bislang nur wenig aufgegriffen, obwohl der Vulkanismus ein Alleinstellungsmerkmal für den Kaiserstuhl ist und dies in Bötzingen mit dem einzigen aktiven Steinbruchbetrieb besonders gut darzustellen wäre. Bereits durchgeführte Führungen im Steinbruch Fohberg stoßen auf sehr großes Interesse. Es wird deshalb ein Vulkan- und Geologie-Park Bötzingen vorgeschlagen, der die Neugierde und Faszination der Menschen für Geologie und Vulkanismus im Kaiserstuhl befriedigt und lenkt. Der Vulkan- und Geologie-Park kann aus Elementen bestehen wie eingerichteten Plätzen und Aussichtspunkten mit allen Kaiserstühler Vulkangesteinen. Stationen, die über einen Rundweg verbunden sein können, ein Aussichtspunkt mit atemberaubendem Blick in den geologischen Aufschluss „Endhahlen“ und Ausblick zum Fohberg als Anlaufpunkt für Weinproben und zur Verbindung von Geologie und Terroir im Weinbau und ein Flyer zum Bötzinger Phonolith, Vulkan- & Geologie-Park für Gäste zum Mitnehmen. Dabei gibt es zahlreiche attraktive Ansätze, die zusammen mit der Gemeinde und den Winzern verwirklicht werden können. Die HANS G. HAURI KG MINERALSTOFFWERKE werden den Vulkan- und Geologie-Park unterstützen. In das touristische Programm können die Steinbrüche integriert werden durch angebotene Führungen (z.B. über die Kaiserstühler Gästeführer) „zum Bötzinger Vulkanblick“. Auch das Werk am Fohberg kann genutzt werden, da sehr viele Menschen daran vorbei in den zentralen Kaiserstuhl fahren und hier ebenfalls Informationen erhalten können bzw. der Kaiserstuhl-Vulkanismus präsentiert werden kann. In dem Projekt liegen große Möglichkeiten, die das Kernthema des Kaiserstuhls – den Vulkanismus – endlich gründlich und konzentriert darstellen und erlebbar machen. Die Ausarbeitung kann begleitend zum Realisierung

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des Steinbruchs Endhahlen in Zusammenarbeit mit der Gemeinde und den Winzern von Bötzingen erfolgen.

4.14 VORBELASTUNGEN

Das Vorhabensgebiet Endhahlen ist geprägt durch die weinbauliche Nutzung der Flächen, die Tallage des Schambachtals überwiegend durch Obstbau. Nachdem vermutlich schon historisch Phonolith-Gestein in geringem Umfang abgebaut wurde (Vorkommen anthropogen freigelegter Felsen), wurde im Gewann Endhahlen vom 21.11.2006 – 23.01.2007 ein Probesteinbruch betrieben, um die geologische Situation zu erkunden. In der Umgebung liegen nur wenige Gebäude. Der aktive Steinbruch Fohberg liegt mit seinen Anlagen in räumlicher Nähe. Im Schambachtal wurden die Gebäude der Schambachhofs im Zuge einer Aussiedlung als Hofstätte außerhalb des Ortes gebaut und beherbergt heute ein Weingut und einen Bioland-Betrieb mit Hofladen. Wirtschaftswege, die teils asphaltiert sind, durchziehen die Landschaft.

5 Darstellung der Alternativen Grundlage für die Flächenwahl ist die Geologie und Abbauwürdigkeit von Phonolith. Es gibt keinen alternativen Standort, da der Rohstoff Phonolith abbauwürdig nur im Gewann Endhahlen im Kaiserstuhl vorkommt. Der Standort ist deshalb alternativlos. Eine genauere Darstellung findet sich in der Projektbeschreibung des Rahmenbetriebsplans (RBPL).

6 Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen

Die Reduktion des Eingriffs wird mit großem Aufwand betrieben. Zu einer grundlegenden Vermeidung und Minimierung von Eingriffen führt die Wahl des Abtransports des abgebauten Gesteinsmaterials über eine Tunnelverbindung zwischen Vorhabensgebiet Endhahlen und Fohberg (vgl. RBPL, allgemeine Projektvorstellung). Da kein oberflächlicher Transport vorgesehen ist, werden alle Schutzgüter außerhalb des eigentlichen Vorhabensgebietes geschont und sind von dem Vorhaben nicht direkt betroffen. Innerhalb des Geltungsbereichs des Rahmenbetriebsplans wurde bei der Feinplanung ebenfalls darauf geachtet, so wenige Eingriffe wie möglich zu verursachen. Um den Eingriff im Vorhabensgebiet Endhahlen möglichst gering zu halten, wurde der Betriebsplan so angepasst, dass möglichst viele Biotope gemäß § 32 NatschG erhalten bleiben. Deshalb wird ein größerer Teil der Hanglagen mit Feldhecken komplett erhalten bleiben. Hierdurch wird gleichzeitig das Landschaftsbild erhalten, da der Abbau vom Tal aus an der Hanglage nicht auffällig sichtbar sein wird, sondern versteckt von oben nach unten in den Berg verläuft, die Lebensstätten für zahlreiche Vogelarten, Vorkommen von Zauneidechsen, Wildbienen, Schmetterlinge und Säugetiere wird erhalten bleiben. Unvermeidbar sind jedoch Eingriffe im geplanten Abbau-, Betriebs- und Auffüllbereich. Der Auffüllbereich ist so gewählt, dass möglichst wenig Biotope betroffen sind, sondern es im Gegenteil bei einer Neugestaltung zur Aufwertung kommen kann.

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Die Reduktion des Eingriffs bedeutet konkret:

Weniger Eingriffe in geschützte Biotope: Insgesamt 447 m² Feldhecke/Feldgehölz und 31 m² Schlehen-Feldhecke können so erhalten werden, so dass eine Reduktion des Eingriffs um rund 1/3 der betroffenen Biotopfläche erfolgt.

Erhaltung großer Teile des Hohlweges „Endhahlen Ost“: Der landschaftlich auffälligste und am stärksten eingetiefte östliche Teil des Hohlwegs „Endhahlen Ost“ wird erhalten und auch künftig als Weg genutzt. Erst ab dem Mindestabstand zum künftigen Steinbruch wird der Weg nach Norden umgelenkt, das Endstück von rund 27 m bleibt als Reduktion des Eingriffs ebenfalls erhalten, obwohl es nicht mehr als Weg genutzt wird. Die Böschungsstrukturen dort ebenfalls nicht verändert.

Vögel: Zahlreiche Brutvogelarten und ihre Nistplätze können erhalten bleiben.

Zauneidechse: 25 Fundpunkte können durch die Minimierung des Eingriffs erhalten werden, es liegen dann nur noch 19 Fundpunkte im Bereich des unvermeidbaren Eingriffs.

Wildbienen: Ein Eingriff in geeignete Nistplätze von Wildbienenarten mit höherer naturschutzfachlicher Bedeutung und Einstufung als „stark gefährdet“ in der Roten Liste (RL 2) kann durch die Erhaltung von Hecken- und Gehölzstrukturen vermieden werden. Erhalten werden können so Teile der Habitate von Großer Keulhornbiene (Ceratina chalybea) und Gallen-Mauerbiene (Osmia gallarum). Beide nisten in Brombeerstängeln am Rand der südexponierten Hecken auf den Rebböschungen des Hangs bzw. im Gehölzbereich der Hecken.

Tagfalter: Zusammen mit der Erhaltung von Lebensraumflächen für Wildbienen werden auch Habitate von Tagfaltern erhalten und der Eingriff minimiert.

7 KONFLIKTANALYSE

7.1 ART UND ZEITLICHER ABLAUF DER VORHABENSBEZOGENEN AUSWIRKUNGEN

Das Vorhaben besteht aus einer zeitlichen Abfolge von Maßnahmen mit verschiedenen Wirkungen.

1. Einrichtung des Vorhabens mit einem flächigen Eingriff in die Abbaufläche und einer zeitweisen Zufahrt von Baumaschinen und Zwischenlagerung von Oberboden und Erdmaterial auf der Betriebsfläche

2. Auffüllung der Rebfläche und Neugestaltung von Rebböschungen und Rebgelände

3. Betrieb des Abbaus innerhalb der Abbaufläche mit unterirdischem Abtransport des Gesteinsmaterials. Der Abbau senkt sich dabei in den Berg ein, Sprengungen sind wie im Steinbruch Fohberg zeitweise erforderlich.

Folgende Konflikte können für das Vorhaben zusammengefasst werden:

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Tab. 25: Konfliktanalyse für das Vorhaben auf die Schutzgüter

Wirkungsgruppe Mögliche Wirkung Beurteilung

Flächenumwandlung / Flächeninanspruchnahme

allgemeiner Verlust bzw. Beeinträchtigung der Bodenfunktion durch Abbau

allgemeiner Verlust von Lebensräumen durch veränderte Nutzung

Beeinträchtigungen der Lebensstätte geschützter oder bedrohter Arten

Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche

+ ist in Prüfraum 1 gegeben, zu quantifizieren + ist in Prüfraum 1 gegeben, zu quantifizieren + ist in Prüfraum 1 gegeben, zu quantifizieren + ist in Prüfraum 1 gegeben, zu quantifizieren

Barrierewirkung Beeinträchtigung des Biotopverbunds

Lebensraumentzug durch Einzäunung

Einschränkung der

Naherholung

- ist nicht gegeben - ist nicht gegeben, da Abbaustätte nur noch Lebensraum für fliegende Tiere oder kleine Tiere - ist nicht gegeben, da Wegverbindungen bestehen bleiben, positive Nutzung des Vorhabens für Tourismus und Naherholung ist vorgeschlagen

optische Wahrnehmbarkeit (Landschaftsbild) und Naherholung

allgemeine Veränderung des Landschaftsbilds

Naherholung

+ ist ca. 1-2 Jahre vorübergehend sichtbar durch Neugestaltung von Rebflächen, vergleichbar mit Rebumlegungen, sofortige Begrünung und Reduktion der Wirkung. Das allgemeine Landschaftsbild wird durch das Vorhaben nicht gestört. - ist nicht gegeben, positive Nutzung des Vorhabens für Tourismus und Naherholung wird zusätzlich vorgeschlagen

akustische Emissionen baubedingter Lärm betriebsbedingter Lärm

+ ist zeitbegrenzt gegeben, Vermeidung der negativen Wirkung durch hautpsächliche Bauzeiten außerhalb der Vegetationsperiode, Brut- und Setzzeit (Mitte August – März), Gehölzarbeiten nur von Oktober bis Ende Februar) + ist reduziert gegeben, aber nicht erheblich für Fauna und Flora (vgl. Artvorkommen im Steinbruch Fohberg)

Die Konfliktbewältigung geht über die vollständige Abarbeitung der fachlichen Gegebenheiten und größtmögliche Minimierung negativer Auswirkungen hinaus. Im Ausgleich werden alle wesentlichen Interessen berücksichtigt:

das Interesse der Gemeinde für den Tourismus: Bötzingen ist die einzige Gemeinde im Kaiserstuhl, die Vulkangesteine in noch aktiven Steinbrüchen

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fördert, der Bötzinger Phonolith ist bekannt, aber in der Region nicht in Wert gesetzt. Die exklusive Darstellung des Alleinstellungsmerkmals „Vulkanismus und Geologie im Kaiserstuhl“ attraktiv präsentiert mit größerem Finanzbudget wird ein wichtiges Element des Tourismus sein können und weitere Interessenskreise anziehen.

das Interesse zahlreicher Menschen an Steinen und Geologie, die hier eine neue Attraktion finden

das Interesse der Gemeinde für die Böschungspflege: Werden Flächen über Ausgleichsgelder aufgewertet auf gemeindeeigenen Flächen, kann die öffentliche Hand hier Gelder einsparen und anderweitig einsetzen. Durch eine Sicherung über 25 Jahre ist eine langfristige Perspektive gegeben.

das Interesse des Weinbaus zur die Aufwertung und Sicherung von Weinbauflächen,

das Interesse von Naturinteressierten zur die Aufwertung von Rebböschungen und weiteren Flächen zugunsten einer für den Weinbau und die Natur gleichermaßen positiven Vegetation der Trockenrasen, Magerwiesen, wärmebegünstigten Säumen, Feldhecken, Einzelgehölze und landschaftsprägender Bäume

Ziel ist eine Win-Win-Situation, bei der Gemeinde, Arbeitnehmer und Betrieb der Hans G.Hauri KG Mineralstoffwerke, interessierte Bevölkerung und Landnutzer bzw. Winzer eine für alle Seiten tragbare Lösung unterstützen und von der Zusammenarbeit profitieren.

7.1.1 Baubedingte Auswirkungen

In der Bauphase erfolgt die Zufahrt nur über das bestehende Wegenetz bzw. es werden landwirtschaftliche Nutzflächen zeitweise als Zugangswege befahren. Eine zusätzlich dauerhafte Beeinträchtigung des Schutzguts Boden erfolgt nicht, alle zusätzlich befahrenen Flächen werden nach Abschluss der Baustelleneinrichtung wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt bzw. sind geschützt worden (Baggermatratzen etc.). Die Wege werden nur zum An- und Abtransport von Geräten und Versorgungsmaterial (Brauchwasser / Diesel) befahren. Ein regelmäßiger Transportverkehr ist nicht vorgesehen. Die Feldwege werden täglich auch von den Traktoren der Winzer wie bisher als Fahrweg genutzt. Eine Rebzeile wird im Jahresverlauf ca. 18-20 Mal insgesamt befahren, die mit Schmalspurtraktoren erreichbaren Weinberge sind also insgesamt regelmäßig befahren. Negative Auswirkungen auf die Fauna und Flora sind durch diese Befahrung und auch den zusätzlichen An- und Abtransport auf den Wegen nicht zu erwarten. Im Bereich der Baustelle ist die Entwicklung von Staub möglichst zu minimieren, damit angrenzenden Rebkulturen und die dort lebende Fauna und Flora nicht beeinträchtigt werden.

7.1.2 Anlagebedingte Auswirkungen

Die hauptsächlichen Konflikte ergeben sich gemäß der Konfliktanalyse für das Schutzgut Boden durch den Verlust von Bodenfunktionen, für Arten (Flora, Fauna) und Lebensraum bzw. geschützte Biotope durch die Inanspruchnahme von Flächen. Hier sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich.

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Das Landschaftsbild wird nur vorübergehend verändert. Da der Abbau in die Tiefe geht, die Hanglagen belassen werden, die sichtbaren Ränder des Abbaus begrünt werden mit durchgängigen Feldhecken und neue Rebflächen mit Böschungen sofort begrünt werden, ist das allgemeine Landschaftsbild durch das Vorhaben nicht gestört.

7.1.3 Betriebsbedingte Auswirkungen

Der Betrieb des Steinbruchs Endhahlen hat auf die untersuchten Schutzgüter keine negativen Auswirkungen. Der Transport verläuft unterirdisch, der Abbau selbst erfolgt innerhalb eines begrenzten Raumes nach unten. Die akustische Belastung ist gering, da die Hauptaufbereitung nach wie vor im Steinbruch Fohberg stattfindet. Die Sprengungen werden Bewohnern im Schambachtal angekündigt, finden zu üblichen Arbeitszeiten tagsüber statt und haben auf Tier- und Pflanzenarten bzw. Biotope keine negativen Auswirkungen.

7.2 Wirkungsprognose für die SCHUTZGÜTER

Die Wirkungsprognose für die einzelnen Schutzgüter wird in den Fachkapiteln hergeleitet. Betrachtet man sehr allgemein die einzelnen Schutzgüter und Fachthemen, so lässt sich folgende allgemeine Wirkungsprognose des Vorhabens für die einzelnen Prüfräume aufstellen: Prüfräume:

1 Unmittelbare Vorhabensfläche

2 Korridor

3 Umgebende Weinberge

4 Steinbruch Fohberg

Tab. 26: Wirkungsprognose für die einzelnen Prüfräume

Schutzgut 1 2 3 4

Boden Stark durch dauerhaften Verlust von Fläche

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Grundwasser und Oberflächengewässer

Keine Auswirkung Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Klima / Luft Mikroklima im Abbaubereich verändert, keine negativen Auswirkungen auf Umgebung

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Biotope Dauerhafter Verlust von Biotopen, genau quantifiziert

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Flora Geringe Auswirkung durch geringe Bedeutung der Flora, quantifiziert

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

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Fauna Vögel Auswirkungen auf 16 Arten mit je maximal 1-2 Brutpaaren

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Fauna Reptilien Fundpunkte der Zauneidechse betroffen

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Fauna Säugetiere Verlust von Heckenstrukturen, genau quantifiziert

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Fauna: Tagfalter und Widderchen

Verlust geringwertiger Biotope für Tagfalter

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Fauna: Heuschrecken Verlust von Biotope für Heuschrecken

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Fauna: Wildbienen und Wespen

Verlust von Hecken- und Saumstrukturen, quantifiziert

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Landschaftsbild Geringe Auswirkungen, da Abbau nicht sichtbar

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Mensch Keine Auswirkung Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Kultur Keine Auswirkung, Hohlwege werden wieder angelegt

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Erholungsfunktion Wanderweg bleibt bestehen, keine negativen Auswirkungen

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Weinbau Verlust von Nettorebfläche durch den Abbau und Pufferbereiche (0,8 % der Weinanbaufläche von Bötzingen)

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

Keine Auswirkung

7.3 Wechselbeziehungen zwischen den SCHUTZGÜTERN

Zur dauerhaften Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sind insbesondere ... die räumlich abgrenzbaren Teile seines Wirkungsgefüges im Hinblick auf die prägenden biologischen Funktionen, Stoff- und

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Energieflüsse sowie landschaftlichen Strukturen zu schützen (Bundesnaturschutzgesetz im § 1, Abs. 3). Im Gebiet bestehen Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern, die sich gegenseitig beeinflussen. Die abiotischen Grundlagen werden durch die vorhandenen Wasser-, Boden- und Klima-/Luft-Bedingungen gesetzt. Dies hat das potentielle Vorkommen bestimmter Tier- und Pflanzenarten samt ihrer Lebensräume zur Folge. Geprägt wird die Landschaft jedoch durch die landwirtschaftliche bzw. weinbauliche Bewirtschaftung durch den Menschen, so dass ein für den Kaiserstuhl charakteristisches Landschaftsbild mit bestimmten Erholungsfunktionen entstanden ist. Diese Landschaft mit ihren Artvorkommen ist Ausdruck der Kombination der abiotischen Gegebenheiten, die von der aktuellen Nutzung der Flächen überprägt ist. Die Schutzgüter Mensch bzw. Kultur-/Sachgüter können übergreifend betrachtet werden. Die ersten Siedlungsteile (Schambachhof) liegen über 600 m entfernt vom östlichen Rand des Betrachtungsgebietes, gefolgt von dem geschlossenen Siedlungsgebiet Bötzingen in weiterer Distanz. Die einzelnen Schutzgüter wurden in den vorangegangenen Kapiteln bereits in ihren Auswirkungen beurteilt, Maßnahmen zur Reduktion sowie zum Ausgleich der Auswirkungen beschrieben.

7.3.1 Beurteilung der Auswirkungen auf die Wechselwirkungen

Räumlich sind die Wechselwirkungen nur in einem größeren Kontext des Kaiserstuhls und seiner Weinbergslagen abgrenzbar. Die Hanglagen sind weiträumig verbunden und vernetzt. Die 3,47 ha große Abbaufläche stellt einen sehr kleinen Ausschnitt der Gesamtlandschaft dar, wovon 3,15 ha Netto-Anbaufläche von Reben betroffen sind. Bezogen auf die gesamte Landschaft des Kaiserstuhls und die vorhandene Weinbaufläche von 2013 insgesamt 4265 ha Netto-Rebfläche ist und einer nochmals größeren, durch den Weinbau geprägten Brutto-Landschaft mit vielen Böschungen, Hohlwegen und Landschaftselementen ist das Vorhaben insgesamt nur von sehr geringer Flächenwirkung. Dies hat zur Folge, dass nur bei einer besonders herausragenden Funktionsbedeutung der Fläche mit umfassenderen Folgen des Vorhabens für die prägenden biologischen Funktionen, Stoff- und Energieflüsse sowie landschaftlichen Strukturen zu rechnen ist. Die großräumigeren Wechselwirkungen der abiotischen Faktoren werden durch das Vorhaben nicht negativ verändert. Der Eingriff wirkt nur lokal und nicht in den großräumigeren Wechselwirkungen. Die grundsätzlichen abiotischen Faktoren (Klima, Wasser) bleiben im Gebiet bezüglich der Wechselwirkungen unverändert bestehen. Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf die klimatischen Wechselbeziehungen aufgrund seiner Lage und keine Auswirkungen auf Wasserabflüsse für Quellen im Schambachtal (vgl. Hydrogeologisches und geotechnisches Gutachten, TABERG ISB). Die biologischen Funktionen werden ebenfalls nicht in der Weise negativ beeinträchtigt, dass das Wirkungsgefüge insgesamt betroffen wäre. Durch entsprechende Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden die Wechselwirkungen erhalten. Für streng geschützte Felsenbrüter (z.B. Uhu, Wanderfalke) wird langfristig ein neuer möglicher Nistplatz hinzu kommen. Steinbrüche sind seit historischer Zeit (römische Zeit und später) bereits zahlreich

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vorhanden und Teil des geschützten Landschaftsgefüges (Steinbrüche und ehemalige Abbaustätten in den meisten Naturschutzgebieten des Kaiserstuhls, z.B. Schelingen Ohrberg, Niederrotweiler Steinbruch, Achkarrer Schneckenberg, Burkheim Rheinhalde, Oberbergen Badberg, Sasbach Limberg), erfüllen dort wichtige Funktionen im Naturhaushalt für Felsbewohner und Arten der trockenwarmen Lebensräume und zählen zu den prägenden Lebensräumen. Die Weinbaulandschaft selbst ist nicht erheblich negativ betroffen, das Landschaftsbild ist in seinen Wechselbeziehungen nicht grundsätzlich verändert. Betrachtet man historische Steinbrüche innerhalb der Weinbaulandschaft, so sind an markanten weinbaulichen Stellen (z.B. Ihringen Winklerberg, Achkarren Schlossberg) ebenfalls Vulkan-Felswände gut sichtbar und prägen die landschaftliche Eigenart dieser Lagen mit bzw. sind Teil der Gesamtstruktur. Da der sichtbare obere Abschnitt des geplanten Steinbruchs im Gewann Endhahlen landschaftlich nur ein Teil darstellt (vgl. 3D-Darstellungen), wird dies als landschaftstypisch eingestuft und weicht nicht extrem von anderen genannten Weinbaulagen ab. Das Schutzgut Mensch ist besonders an Wohnstätten von hoher Bedeutung. Hier sind keine zusätzlichen bzw. nach DIN-Normen nicht verträglichen Imissionen (Lärm, Staub, Sprengerschütterungen, geruchliche Belastung) zu erwarten (vgl. Schutzgut Mensch). Der Abbau findet nach unten in den Berg statt, der Abtransport des gewonnen Phonoliths erfolgt unterirdisch. Um jegliche negative Auswirkungen zu vermeiden, ist entsprechend nur ein Betrieb am Tag vorgesehen, eine regelmäßige Prüfung der Situation ist vorgesehen. Bezüglich der zu erwartenden Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern wird das Vorhaben als nicht negativ eingestuft. Zur Beweissicherung für das Schutzgut Mensch wird für die Laufzeit des Betriebes die regelmäßige halbjährliche Kontrolle in Form von Begleituntersuchungen zum sprengtechnischen Gesteinsabbau an den bestehenden Messpunkten (Schambachhof, Wohnhaus Benz Bergstraße 110) fortgeführt.

8 AUSGLEICHSPLANUNG

8.1 ENTWICKLUNG VON AUSGLEICH UND ERSATZ

8.1.1 Kriterien zu Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen

Grundlage zur Quantifizierung des Ausgleichsbedarfs ist die Eingriffsbilanzierung. Nach erfolgter Minimierung und Reduktion des Eingriffs werden die Eingriffe für die einzelnen Schutzgüter bilanziert. Dabei wird auf die qualitative und quantitative Qualität des Ausgleichs geachtet. Ausgleichsmaßnahmen können gleichzeitig für mehrere bearbeitete Arten, Artengruppen und Biotope angerechnet werden, wenn die qualitativen Ansprüche an die Lebensräume und wiederherzustellenden Flächen deckungsgleich sind.

8.1.2 Sicherung der Kompensationsmaßnahmen

Die Flächen sind zum Großteil im Eigentum des Hans G. Hauri KG Mineralstoffwerks. Die zum Ausgleich erforderlichen Flächen sind oder werden gekauft bzw. es wird vertraglich geregelt, dass diese für Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.

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Die Flächen im Bereich des Rahmenbetriebsplans Fohberg werden für die Zauneidechse weiter aufgewertet und ergänzen die bisherigen Festsetzungen zur Renaturierung. Dort war bislang nur eine Pflanzung von Obstbäumen vorgesehen, die Anlage von Magerrasen und Trockenwiesen bzw. Steinhäufen kommen nun als CEF-Maßnahmen hinzu.

8.2 EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBILANZ

Die Bilanz aller Schutzgüter wird in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Eingriffsbereiche sind quantifiziert und werden konkreten Ausgleichsmaßnahmen zugeordnet, die Biototope, Arten und Schutzgüter umfassen.

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Tab. 27: Eingriffsbilanzierung für die Schutzgüter, Minimierung innerhalb des Rahmenbetriebsplans und Ausgleich

Schutzgut Eingriffsbilanzierung Minimierung und Reduktion des Eingriffs innerhalb des Geltungsbereichs des RBP

Ausgleich

Boden Dauerhafter Verlust der Bodenfunktionen durch Gesteins- und Wegebau

Alle zeitweise in Anspruch genommenen Flächen außerhalb der Abbaufläche werden rückgebaut und erhalten ihre natürliche Bodenfunktion wieder.

Gemäß Handreichung des Umweltministeriums (2012) zur Regelung des Schutzguts Boden werden Aufwertungsmaßnahmen gemäß der Ökopunkte-Verordnung berechnet. Als Ausgleich für Eingriffe in das Schutzgut Boden sind 121.308 Ökopunkten erforderlich, es können 175088 Ökopunkte durch die Ausgleichsmaßnahmen erbracht werden, die gleichzeitig dem speziellen Artenschutz dienen.

Grundwasser und Oberflächengewässer

Es wird auf die eingehende Untersuchung der Grundwasser- und Quellverhältnisse durch TABERG hingewiesen. Es erfolgt kein Eingriff

nicht erforderlich nicht erforderlich

Klima / Luft Dauerhafter Eingriff nur in verebnete Flächen, Hanglage bleibt bestehen, Luftabflüsse ungehindert

nicht erforderlich nicht erforderlich

Biotope Insgesamt handelt es sich um 1458 m² Biotopfläche, die durch das Vorhaben zerstört werden. 1303 m² Feldhecken /Feldgehölze

Keine Veränderung von Böschungen mit Heckenstrukturen auf einem großen Teilstück. Insgesamt 447 m² Feldhecke/Feldgehölz

Neupflanzung von Hecken und Gehölzgruppen auf 3000 m² mit gebietsheimischem Pflanzgut

Ansaat von Halbtrockenrasen mit Arten wärmebegünstigter Säume

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bzw. 114 m² Schlehen-Feldhecke und 41 m² anthropogene Felsflächen mit Trespen-Halbtrockenrasen sind betroffen.

Der rund 144 m lange Hohlweg „Endhahlen Ost“ wird im westlichen, geringer eingetieften Teil um rund 62 m verkürzt.

Entfernung von 4 Hochstamm-Bäumen

und 31 m² Schlehen-Feldhecke können so erhalten werden, so dass eine Reduktion des Eingriffs um rund 1/3 der betroffenen Biotopfläche erfolgt.

Der am stärksten eingetiefte Teil des des Hohlweges „Endhahlen Ost“ bleibt auf 27 m unverändert.

Erhaltung von 2 Hochstamm-Bäumen

und Salbei-Glatthaferwiesen mit gebietsheimischem Wiesendruschgut auf rd. 8300 m²

Gebietsheimische Ansaat mit Wiesendruschgut aller neu entstehenden Böschungen und Flächen als Ausgleich für nicht geschützte, häufig aktuell nährstoffreiche Flächen (v.a. Brennessel-Bestände, verwilderte Unterlagsreben, Waldreben-Böschungen)

Neuanlage von insgesamt 265 Laufmeter Hohlweg im verlegten Wegbereich „Endhahlen Ost“ und Verlängerung des Hohlwegs „Eck“ am westlichen Rand des Gebietes durch Neuschaffung von Steilböschungen, z.T. mit Löss-Absätzen

Neupflanzung von 10 Hochstamm-Bäumen

Flora Arten der Roten Liste: Eingriff in sehr kleine Population von Karthäusernelke (3 Pflanzen), Blaugrünem Labkraut (4 Pflanzen), Hirschhaarstrang (18

Eingriffsminimierung nicht möglich, da die Pflanzenarten innerhalb des Abbaugebietes vorkommen

Einsatz von gebietsheimischem Wiesendruschgut des Kaiserstuhls zur Begrünung der neu angelegten Böschungen

Anreicherung des Wiesendruschguts durch Handaufsammlung (Herkunft

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Pflanzen) und Purpurklee (1 Pflanze)

Kaiserstuhl) des Blaugrünen Labkrauts, Hirsch-Haarstrangs und Purpurklees, um diese Arten zusätzlich zu fördern

Fauna Vögel Durch das Vorhaben direkt betroffen sein werden erfasste Reviere von 16 Vogelarten mit höchstens 1-2 Brutpaaren je Art.

Vögel: Um den Eingriff in Vorhabensgebiet (Prüfgebiet 1) Endhahlen möglichst gering zu halten, wurde der Betriebsplan so angepasst, dass möglichst viele für Vögel wichtige Flächen erhalten bleiben. Möglichst große Teile des Hohlweges „Endhahlen Ost“ werden unverändert bleiben, ebenso südwestexponierte Böschungsflächen mit Gehölzen, auch wenn diese im Rahmenbetriebsplan liegen

.

Neuschaffung von Niststrukturen für Heckenbrüter

Gebietsheimische Ansaat der Böschungen und neu angelegten Flächen mit Wiesendruschgut der Halbtrockenrasen und Salbei-Glatthaferwiesen des Kaiserstuhls. Verbesserung und Neuschaffung der Nist- und Nahrungsstruktur für Bodenbrüter, Insekten und Samen fressende Vogelarten. Nistplatz u.a. für das Schwarzkehlchen.

Pflanzen von mindestens 10 Hochstamm-Obstbäumen an geeigneten Plätzen und Anbringen von 8 Nistkästen für den Wendehals.

Lösslagen am Rande des Steinbruchs werden im oberen Bereich als Steilwände und geeignete Nistplätze für den Bienenfresser angelegt. Dies wird in Abhängigkeit von der Standfestigkeit des Lösses vor Ort entschieden.

Fauna Reptilien 19 Fundpunkte der Zauneidechse liegen innerhalb der Eingriffsfläche

Innerhalb des Rahmenbetriebsplans werden besiedelte Flächen

Neuanlage von mit gebietsheimischem Wiesendruschgut angesägten

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unverändert erhalten. 25 Fundpunkte der Zauneidechse bleiben so unberührt und werden von dem Eingriff verschont.

Halbtrockenrasen, Magerwiesen und wärmebegünstigen Säumen und Pflanzen von artenreichen Hecken im Wechsel auf allen neu angelegten Böschungen und dem Rand des Abbaugebietes

Aufwertung und vorgezogene CEF-Maßnahme im aktuell unbesiedelten, südexponierten Hangbereich des Fohbergs auf 6225 m²

Fauna Säugetiere Eingriff in 1417 m² Feldhecken und Schlehen-Hecken und Deckungsstruktur für Wildtiere

siehe Biotope Feldhecken sind Ersatzpflanzungen als Ausgleich auf neu entstehenden Böschungen anzulegen, die möglichst in im Gebiet verteilt und als Leitlinien angelegt werden müssen. Der Ausgleich für die Biotopflächen wurde bereits im Kapitel zur Vegetation genau dargestellt und kommt auch den Säugetieren zugute.

Fauna: Tagfalter und Widderchen

Eingriff nur in für Tagfalter geringwertige Vegetationseinheiten

siehe Biotope Neuanlage von mit gebietsheimischem Wiesendruschgut angesägten Halbtrockenrasen, Magerwiesen und wärmebegünstigen Säumen

Fauna: Heuschrecken Eingriff nur in geringwertige Vegetationseinheiten, Pionierarten werden künftig gefördert durch Gesteinsabbau

siehe Biotope Neuanlage von mit gebietsheimischem Wiesendruschgut angesägten Halbtrockenrasen, Magerwiesen und wärmebegünstigen Säumen

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Fauna: Wildbienen und Wespen

Eingriff nur in Hecken und Gebüschsäume, wärmeliebende Arten werden durch Gesteinsabbau gefördert bzw. besiedeln gerne Abbauflächen

siehe Biotope Gebietsheimische Begrünung von Böschungen und Ausgleichsflächen angrenzend an die Abbaufläche mit Wiesendruschgut der Halbtrockenrasen und Salbei-Glatthaferwiesen des Kaiserstuhls, ergänzt durch Arten der wärmebegünstigten Säume (v.a. auch Flockenblumen, Hornklee und weitere Korb- und Schmetterlingsblütler)

Neupflanzung von Feldhecken und Gehölzen auf 3000 m².

Anlage von Löss-Absätzen im oberen Teil des Steinbruchs als Nistplätze für Wildbienen und Stechimmen

Landschaftsbild Umgestaltung der Rebflächen zeitlich begrenzt sichtbar, Abbau selbst verdeckt von Hangseiten

Pflanzung einer gebietsheimischen Feldhecke am Rand des Steinbruchs

Sofortige Begrünung aller entstehenden Böschungen und offenen Bodenflächen

nicht erforderlich

Erholungsfunktion Eingriff in einen lokalen Wanderweg ohne überregionale Bedeutung

Verlegung des lokalen Wanderwegs mit Beschilderung an den Nordrand des Abbaugebiets, Steigerung der Attraktivität durch neu geschaffene Hohlwegabschnitte

nicht erforderlich. Freiwillige zusätzliche Förderung des toursitischen Angebots durch gemeinsame Entwicklung eines Vulkan- und Geologieparks Bötzingen zusammen mit der Gemeinde und den Winzern.

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Weinbau Durch das Vorhaben gehen dauerhaft rd. 3,15 ha Nettorebfläche durch den Abbau und Pufferbereiche für Ausgleichsmaßnahmen am Rand verloren, dies entspricht rd. 0,8 % der Weinanbaufläche in Bötzingen.

Die Vorhabensfläche wurde so abgegrenzt, dass möglichst wenig Rebflächen in Anspruch genommen werden. Der Abbau findet auf kleiner Fläche statt und wird in die Tiefe reichen, so dass möglichst wenig Fläche benötigt wird.

Insgesamt werden innerhalb des Geltungsbereichs des Rahmenbetriebsplans rd. 3,48 ha Rebfläche erhalten bzw. nach Abschluss des Vorhabens wieder hergestellt.

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9 ERLÄUTERUNG der LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN MAßNAHMEN

9.1 ALLGEMEINE HINWEISE

9.1.1 Oberbodenandeckung und Lössabsätze

Zur Vermeidung von Eingriffen in das Schutzgut Boden wird folgende Vorgehensweise festgelegt, die auch für vorübergehend beanspruchte Flächen wie Baustraßen gilt:

Erhaltung der natürlichen Bodenfunktionen auf den nicht genutzten Grünflächen : Rebflächen werden so lange wie möglich belassen, neu entstehende Böschungen und Flächen so schnell wie möglich begrünt und bepflanzt

Kein Einbau von Oberbodenmaterial in den Untergrund bei der Neuanlage von Rebflächen

Vollständiger Rückbau von vorübergehend befestigten Flächen wie Baustraßen

Überwachte Baustelleneinrichtung durch technische Bauüberwachung: Oberboden abschieben, sichern, sachgerecht zwischenlagern, Verdichtungen im Unterboden vor Auftrag des Oberbodens beseitigen durch Tiefenlockerung, Oberboden fachgerecht einbauen

Lössabsätze am Rande des Abbaubereichs und in neu angelegten Hohlwegen werden nach den Vorgaben des Infoblatts zu „Neuanlage von Lössabsätzen im Naturgarten Kaiserstuhl (PLENUM 2011, R. Treiber) fachgerecht durchgeführt.

9.1.2 Pflanzenerhaltung und Pflanzenliste

Um die Erfordernisse des § 44 BNatSchG zu erfüllen und keine Vogelbruten zu gefährden, werden Gehölze nur außerhalb der Fortpflanzungs- und Überwinterungszeit von Anfang Oktober bis Ende Februar entfernt, die im Eingriffsbereich liegen. Bei der Neubegrünung von Vegetationsbeständen soll nur gebietsheimisches Pflanz- und Saat- bzw. Wiesendruschgut der Herkunftsregion Oberrhein 9 verwendet werden gemäß Bundesnaturschutzgesetz § 40 Abs. 4. Für die regionale Herkunft ist von den Baumschulen ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Das Wiesendruschgut wird angereichert mit dem Blaugrünen Labkraut (Galium glaucum), Hirsch-Haarstrang (Peucedanum cervaria), Skabiosen-Flockenblume (Centaurea scabiosae) und Purpurklee (Trifolium rubens), um diese Arten zusätzlich zu fördern. Für die Begrünung wird ausschließlich Wiesendruschgut und regionales Saatgut eingesetzt. Zielbestände sind hier Trespen-Halbtrockenrasen (Mesobromion), trockene Salbei-Glatthaferwiesen und Säume wärmebegünstigter Standorte. Grundlage ist das Infoblatt zur Begrünung von Flächen mit Wildblumen und Wildgräsern im Naturgarten Kaiserstuhl (PLENUM 2011, R. Treiber).

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Vorbild für die Neupflanzungen von Feldhecken und Feldgehölzen sind die aktuell vorkommenden Biotope und ihre Artenzusammensetzung bei Bötzingen und im Kaiserstuhl auf entsprechenden Standorten. Das Pflanzgut soll folgende Artenzusammensetzung enthalten: Sträucher: Berberitze (Berberis vulgaris), verschiedene Wildrosen-Arten (v.a. Rosa canina, Rosa micrantha, Rosa stylosa, Rosa rubiginosa, Rosa stylosa), Eingriffeliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Kreuzdorn (Rhamnus carthaticus), Schlehe (Prunus spinosa), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Hasel (Corylus avellana), Basenstrauch (Colutea arborescens) Bäume: Stiel-Eiche (Quercus robur), Flaumeiche (Quercus pubescens), Feldahorn, (Acer campestre), Winter-Linde (Tilia cordata), Vogelkirsche (Prunus avium), Wildapfel (Malus sylvestris), Wildbirne (Pyrus pyraster), Elsbeere (Sorbus torminalis), Wilde Sauerkirsche (Prunus cerasus ssp. acida), Süßkirschen-Sorten, Nutzapfel-Sorten, Walnuß (Juglans regia).

9.2 ERLÄUTERUNGEN DER EINZELMAßNAHMEN

Folgende Einzelmaßnahmen sind gemäß der zusammengestellten, erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen: RBP = innerhalb des Geltungsbereichs des Rahmenbetriebsplans Endhahlen

Kürzel Maßnahme Fläche/Länge

M1 Neuanlage von Hohlwegen RBP: 265 m Lauflänge Hohlwege im Bereich Hohlweg Endhahlen Ost und Hohlweg Eck

M2 Anbringen von Nistkästen RBP: Anbringen von mindestens 8 Nistkästen für den Wendehals an Solitärbäumen, in Hohlwegen und an Rändern von Rebflächen

M3 Neuanlage von artenreichen Feldgehölzen und Hecken

RBP: 3000 m² und mind. Xx Lauflänge Feldhecken insgesamt

M4 Neuanlage von Trespen-Trockenrasen, Trockenwiesen und Säumen

RBP: 8300 m² und zusätzlich alle neu entstehenden Böschungen und Hohlwegränder xx

M5 Neupflanzung von Hochstamm-Einzelbäumen

RBP: mind. 10 Hochstamm-Solitärbäume

M6 Externe CEF-Maßnahmen für die Zauneidechse (Artenreiche Halbtrockenrasen, Säume, Gebüsche und Steinschüttungen im Wechsel)

Fohberg: südwestexponierte Hanglagen mit 8300 m²

M7 Neuanlage von Löss-Absätzen RBP: süd-, west- und ostexponierte Löss-Aufschlüsse im Bereich des Abbaus und in Hohlwegen werden bei Eignung des Untergrunds angelegt

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9.2.1 Beschreibung der Einzelmaßnahmen

M1 Neuanlage von Hohlwegen Ziel: Herstellung von 265 m Lauflänge neuer Hohlwege im Bereich Endhahlen Ost und Eck. Maßnahmen:

Eintiefung des verlegten Weges mind. 1 m mit je nach Untergrund möglichst steilen, über 45° steilen, Böschungen

Einbau von Lössabsätzen gemäß den Vorgaben des Infoblatts (PLENUM 2011) auf der südexponierten Seite

Im Auffüllbereich Modellierung von Steilböschungen über 45° als Gegenböschung zur bestehenden Weinbergsböschung auf der anderen Seite und so Neugestaltung eines Hohwegs als Verlängerung des bestehenden Hohlwegs „Eck“

M2 Aufhängen von Nistkästen Ziel: Förderung des Wendehalses durch Anbringen von mindestens 8 Nistkästen Maßnahmen:

Kauf der speziellen Nistkästen mit geeignetem Einflugloch für den Wendehals

Anbringen der Nistkästen an Solitärbäumen, an Bäumen in Hohlwegen und an Rändern von Rebflächen an eigens aufgestellten Pfählen

M3 Neuanlage von artenreichen Feldgehölzen und Hecken Ziel: Neuanlage von Feldgehölzen und Feldhecken auf mindestens 3000 m² mit

gebietsheimischen Arten der Herkunftsregion Oberrhein Maßnahmen:

Beschaffung der Pflanzen in ausreichender Anfangsgröße mit Herkunftsnachweis und pflanzen im Herbst

Gebüsche und einzelne Bäume werden gemischt angepflanzt

Anlage unter der Anleitung einer ökologischen Baubegleitung, um eine für die Vögel günstige Anordnung zu erreichen.

M4 Neuanlage von Trespen-Trockenrasen, Trockenwiesen und Säumen Ziel: Entwicklung von artenreichen Trespen-Trockenrasen, Trockenwiesen und

Säumen für verschiedene Insekten-Gruppen (v.a. Wildbienen, Heuschrecken, Schmetterlinge), als Nahrungsort für Vögel und als zeitweise Lebensstätte für die Zauneidechse.

Maßnahmen:

Beschaffung von gebietsheimischem Saat- bzw. Wiesendruschgut aus der Region für mindestens 8300 m². Das Wiesendruschgut wird angereichert mit dem Blaugrünen Labkraut (Galium glaucum), Hirsch-Haarstrang (Peucedanum cervaria), Skabiosen-Flockenblume (Centaurea scabiosae) und Purpurklee (Trifolium rubens), um diese Arten zusätzlich zu fördern.

Vorbereitung der Bodenoberfläche und Aussaat mit der Hackspalten-Technik per Hand

Erhaltung der Vegetation durch regelmäßige Pflege (Mahd, Mulchmahd)

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M5 Neupflanzung von Hochstamm-Einzelbäumen Ziel: Entwicklung von landschaftsprägenden Einzelbäumen durch Pflanzung, die

gleichzeitig als Habitatbäume für den Wendehals und andere Vogelarten dienen können

Maßnahmen:

Pflanzung von mind. 10 Hochstamm-Einzelbäumen. Verwendet werden Stiel-Eiche (Quercus robur), Flaumeiche (Quercus pubescens), Feldahorn, (Acer campestre), Winter-Linde (Tilia cordata), Vogelkirsche (Prunus avium), Wildapfel (Malus sylvestris), Wildbirne (Pyrus pyraster), Elsbeere (Sorbus torminalis), Wilde Sauerkirsche (Prunus cerasus ssp. acida), Süßkirschen-Sorten, Nutzapfel-Sorten oder Walnuß (Juglans regia).

Die geeigneten Plätze werden in Abstimmung mit einer ökologischen Baubegleitung festgelegt.

M6 Externe CEF-Maßnahmen für die Zauneidechse am Fohberg Ziel: Entwicklung einer neuen Lebensstätte für die streng geschützte Zauneidechse (Lacerta agilis) auf den südwestexponierten Hanglagen des Fohberg Maßnahmen:

Erstpflege und Entnahme von zu stark beschattenden Gehölzen

Herstellung von günstigen Bedingungen durch Mahd im Juni / September von Teilflächen mit Riesen-Goldrute

Übersaat der gemähten Flächen zur Entwicklung einer gebietsheimischen Vegetation aus Gräsern und Kräutern der Halbtrockenrasen und Säume wärmebegünstigter Standorte

Kostenschätzung: 7000 € Erstpflege und jährlich rd. 2000 € Erhaltungspflege, auf 25 Jahre gerechnet rd. 55.000 €. M7 Neuanlage von Löss-Absätzen RBP: süd-, west- und ostexponierte Löss-Aufschlüsse im Bereich des Abbaus und in Hohlwegen werden bei Eignung des Untergrunds angelegt Ziel: Neuanlage von Bienenfresser-Steilwänden und für Wildbienen geeignete Nistplätze Maßnahmen:

Anlage von Lössabsätzen gemäß des Infoblatts (PLENUM 2011)

Bei Beginn des Abbaus und dem Abräumen der Löss-Deckschichten ist sofort an die Lössabsatz-Neuanlage zu denken. Diese findet unter der Anleitung einer ökologischen Baubegleitung statt.

9.3 PFLEGE UND ENTWICKLUNG

Die Erhaltung der Kompensationsmaßnahmen ist auf 25 Jahre festgelegt. In den Maßnahmenbeschreibungen sind bereits die Pflegekosten für diesen Zeitraum mit aufgenommen und geschätzt. Sinnvoll ist eine ökologische Baubegleitung der Maßnahmen vor Ort nicht nur bei der Ersteinrichtung, sondern auch bei der kontinuierlichen Betreuung der Arbeiten, um die Qualität der Lebensräume und Lebensstätten langfristig im Sinne der Ausgleichsfunktion zu sichern.

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9.4 REKULTIVIERUNG und WIEDERHERSTELLUNG

Die Rekultivierung von Teilflächen innerhalb des Rahmenbetriebsplans beginnt bereits während der Abbauphase in folgenden Schritten:

1. Wiederherstellung von Rebterrassen und Rebgelände nach erfolgter Auffüllung durch Löss-Abraum und sofortige gebietsheimische Begrünung bzw. Einrichtung neuer Biotopflächen

2. Rückbau der zeitweise genutzten Betriebsfläche bzw. Löss-Auffüllfläche 3. Nach Abschluss des Gesteinsabbaus Einbringen von Löss auf die tief

liegende Oberfläche des Abbaubereichs von rd. 40 cm und gebietsheimische Begrünung.

Nach abgeschlossenem Abbau bleibt ein tiefer Steinbruch, der landschaftlich nicht auffällt, begrünt ist und als touristische Attraktion mit Aussichtspunkt genutzt werden kann. Voraussichtlich werden die Steilhänge für streng geschützte Vogelarten wie den Uhu oder Wanderfalke von großem Interesse sein und einem Brutpaar einer dieser Arten zur Vermehrung und Jungenaufzucht dienen. Während des Abbaus wird darauf geachtet, dass geeignete Felsvorsprünge erhalten bleiben. Der Steinbruch wird dann vergleichbar sein mit dem ehemaligen Phonolith-Steinbruch NSG Niederrotweiler Steinbruch im Kaiserstuhl, ein Gebiet, das heute von naturschutzfachlich sehr hoher Wertigkeit ist und aus diesem Grunde auch nicht verfüllt, sondern unter Naturschutz gestellt wurde.

9.5 UMWELTÜBERWACHUNG und MONITORING

Die Umsetzung der festgesetzten Maßnahmen wird durch das Hans Hauri e.K. Mineralstoffwerk sichergestellt. Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen ist vorgesehen, die Einhaltung der Vorgaben durch

eine technische Bauüberwachung und

eine ökologische Bauüberwachung begleiten zu lassen. Das naturschutzfachliche Monitoring für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird wie folgt vorgeschlagen:

Vollzugsbericht nach Fertigstellung der Maßnahmen

Wirkungskontrolle nach 3 Jahren und 5 Jahren. Es ist zu prüfen, ob die Kompensationsziele erreicht werden konnten.

Für die Überwachung der Erschütterungs-Imissionen und zur Beweissicherung ist eine halbjährliche Dokumentation der Messergebnisse am Standort Garagen-Einfahrt am Wohnhaus Schambachhof vorgesehen. Der Unterhaltungszeitraum für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird auf eine Zeit von 25 Jahren festgesetzt.

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angefertigt:

Ihringen,

__________________________

Rheinhold Treiber Diplom-Biologe

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Literaturangaben

Arnold, K. (2014): Sprengtechnische Imissionsschutz-Prognose für den Tunnel und Sprengerschütterungs-Imissionsschutzgutachten für den Abbau von Phonolithgestein im geplanten Steinbruch „Endhahlen“ auf Gemarkung Bötzingen durch die Firma Hans G. Hauri KG.

Deutscher Wetterdienst (1983). Meterologisches Gutachten zur Erweiterung des Steinbruches der Firma Hauri KG in Bötzingen (Kaisrestuhl). Gutachten für das Landesbergamt Baden-Württemberg. Deutscher Wetterdienst Offenbach a.M., Zentrallamt Abteilung Agrarmeteorologie, Sachgebiet Technische klimatologie und Umweltschutz.

Detzel, P. (1998): Die Heuschrecken Baden-Württembergs. - Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart.

Ebert, G., Hofmann, A., Karbiener, O., Meineke, J.-U., Steiner, A. & Trusch, R. (2008): Rote Liste und Artenverzeichnis der Großschmetterlinge Baden-Württembergs (Stand: 2004). LUBW Online-Veröffentlichung.

HÖLZINGER, J., BAUER, H-G., BERTHOLD, P., BOSCHERT, M. & U. MAHLER (2007): Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. – 5. Fassung, Stand 31.12.2004, LUBW (Hrsg.), Karlsruhe

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begrünten Hochwasserschutzdamms VI bei Rust; Ergebnisse 2012; Untersuchung im Auftrag des Regierungspräsidiums Freiburg, Abteilung Umwelt, Ref. 53.3

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Fotodokumentation

Probesteinbruch Endhahlen – die Fläche ist nach dem Aufschluss für seltene und bedrohte Wildbienen und Insektenarten interessant geworden.

Blick auf das Gebiet Endhahlen

Feldhecke im Bereich Endhahlen Blick von Endhahlen auf den Fohberg. Der

Materialtransport wird unterirdisch erfolgen.

„Schlangenmatte“ auf trockener Böschung Insgesamt 21 „Schlangenmatten“ wurden zum

methodischen Nachweis von Schlangen ausgelegt.

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Artenarme Böschung im Bereich Endhahlen Die Südflanke des Gebiets Endhahlen wird mit

seinen Böschungen erhalten bleiben.

Mit verwilderter Rebe überwachsene Böschung im Bereich Endhahlen.

Hirschhaarstrang kommt in wenigen Pflanzen am Rand der Wegböschung vor, die nicht zu früh gemulcht werden.

Die Verbindung der Wanderwege bleibt bestehen und wird künftig durch neu angelegte Hohlwege verlaufen.

Die Löss-Auflage im Steinbruch Fohberg wurde bereits für die Anlage von Lössabsätzen genutzt. Dies soll auch im Bereich Endhahle für den Bienenfresser erfolgen.

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Blick auf das Gebiet Endhalhle vom Waldrand her.

Hohlweg nördlich angrenzend an das Gebiet Endhahle mit asphaltiertem Untergrund.

Zustand des Südhangs am Fohberg im August 2012 – diese Fläche soll für eine CEF-Maßnahme vorbereitet werden.

Die Fläche ist dicht zugewachsen mit Neophyten wie Riesen-Goldrute und Robinie. Zauneidechsen kamen hier 2010 im Bereich der CEF-Fläche nicht vor.

Zustand der CEF-Fläche am 10.02.2013 Vor der Maßnahme war die Fläche beschattet

und dicht mit Riesen-Goldrute bewachsen.

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Der Südhang ist durch Robinie und andere Gehölze dicht beschattet. (10.02.2013)

Brombeere, Robinie und Riesen-Goldrute haben die Fläche überwachsen (10.02.2013)

Beginn der CEF-Maßnahme Februar 2013 Die Robinien sind auf dem Südhang entfernt.

Die Grundstruktur des künftigen Lebensraums der Zauneidechse wurde neu geschaffen. März 2013

Blick auf die nun abwechslungsreiche Struktur des Gebiets nach der Erstpflege als vorgezogene Aufwertung für die Zauneidechse. März 2013

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Situation der CEF-Fläche im Oktober 2013. Die Fläche wurde bereits zweimal nachgemäht und gepflegt. Offene Bodenflächen wurden mit artenreichem Halbtrockenrasen-Wiesendruschgut eingesät und Steinrasseln eingebracht. Der Grundstein für eine gute Entwicklung des Lebensraums für die Zauneidechse ist auf diese Weise gelegt worden.

Die Steinschüttungen wurden angelegt als zusätzliche Sonnplätze für die Zauneidechse. Der Hang kann nun künftig durch die streng geschützte Art besiedelt werden, Tiere können in das bislang unbesiedelte Gebiet umgesetzt werden, wenn erforderlich. Oktober 2013