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Unser Servicekonzept – kompetent, persönlich und schnell
Unser Angebot für
Ihr Unternehmen
SeiteArbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Düsseldorf 2
Unser Serviceangebot
Ein persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen im Stellenbesetzungsprozess („one face to the customer“)
Aufstellung der Vermittler nach Branchen
Sie erhalten Beratung, Unterstützung und direkte Auskunft, wie schnell und passgenau Ihre Stelle besetzt werden kann
Gezielte (Vor-) Auswahl und Vermittlung von qualifizierten Bewerbern
Bundesweiter Bewerberpool
SeiteArbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Düsseldorf 3
Unser Serviceangebot
Nutzung von Europas größter Jobbörse und auf Wunsch weitere kooperierende Jobbörsen (kostenlos)
Durchführung von Bewerbertagen in der Agentur für Arbeit
Teilnahme an Messen der Agentur für Arbeit (z.B. „Marktplatz für Ingenieure“)
Ausführliche Arbeits – und Ausbildungsmarktberatungen
Ausführliche Beratung über Fördermöglichkeiten
SeiteArbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Düsseldorf 4
Unsere Erreichbarkeit: montags - freitags von 08:00-18:00 Uhr
Tel. Nr.: 01801/664466 („Arbeitgeberhotline“ für Erstkontakt)
E-Mail: [email protected]
Internet: www.arbeitsagentur.de
Kontakt
Die Arbeitsgenehmigung
Düsseldorf, 04.10.10.
Seite
Themengebiete
1. Allgemeine Voraussetzungen
2. Zulassung von Fachkräften aus China
3. Besondere Personengruppen
4. Verschiedenes
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1. Allgemeine Voraussetzungen
Zur Aufnahme einer Beschäftigung ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit sind
berechtigt:
Ausländische Arbeitnehmer, die kraft Gesetzes
zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt sind
(z.B. Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis).
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1. Allgemeine Voraussetzungen
Weiterhin sind zustimmungsfrei :• Hochqualifizierte• Führungskräfte• Leitende Angestellte
z. B. Generalvollmacht oder Prokura
• Wissenschaftler
• Berufssportler• Trainer
(nur in der 1. und 2. Liga bzw. vergleichbare Kategorien)
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2. Zulassung von Fachkräften aus China
Die Abwicklung des Arbeitsgenehmigungsverfahren erfolgt durch die
Ausländerbehörde.
Die Ausländerbehörde leitet eine Zustimmungsanfrage an die Arbeitsagentur
weiter und bittet um Stellungnahme.
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2. Zulassung von Fachkräften aus China
1. keine bevorrechtigten Arbeitnehmer zur Verfügung stehen
2. keine ungünstigeren Arbeitsbedingungen als für vergleichbare deutsche Arbeitsverhältnisse bestehen
3. keine Versagungsgründe vorliegen
4. ein deutscher Arbeitsvertrag abgeschlossen wird
Die Zustimmung durch die Arbeitsagentur kann nur erteilt werden, wenn
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2. Zulassung von Fachkräften aus China
Arbeitsagentur
Arbeitnehmer Ausländerbehörde
Ausländerbehörde
Seite
2. Zulassung von Fachkräften aus China, die noch im Heimatland ansässig sind
Ausländerbehörde
ArbeitnehmerDeutsche
Botschaft/Bundes-verwaltungsamt
Arbeitsagentur
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3. Besondere Personengruppen (keine abschließende Aufzählung)
• Lehrkräfte• Spezialitätenköche• IT-Fachkräfte• akademische Fachkräfte• Weiterbildung • Personalaustausch/ZAV
Zustimmung zu Beschäftigungen, die eine qualifizierte Beschäftigung voraussetzen:
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4. Verschiedenes
Die Arbeitsagentur kann die Zustimmung/Arbeitserlaubnis hinsichtlich
1.beruflicher Tätigkeit
2.Arbeitgeber
3.Geltungsbereich
4.Lage und Verteilung der Arbeitszeit
5.Dauer
beschränken!