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Unser Servicekonzept – kompetent, persönlich und schnell Unser Angebot für Ihr Unternehmen

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Unser Servicekonzept – kompetent, persönlich und schnell

Unser Angebot für

Ihr Unternehmen

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SeiteArbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Düsseldorf 2

Unser Serviceangebot

Ein persönlicher Ansprechpartner für alle Fragen im Stellenbesetzungsprozess („one face to the customer“)

Aufstellung der Vermittler nach Branchen

Sie erhalten Beratung, Unterstützung und direkte Auskunft, wie schnell und passgenau Ihre Stelle besetzt werden kann

Gezielte (Vor-) Auswahl und Vermittlung von qualifizierten Bewerbern

Bundesweiter Bewerberpool

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SeiteArbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Düsseldorf 3

Unser Serviceangebot

Nutzung von Europas größter Jobbörse und auf Wunsch weitere kooperierende Jobbörsen (kostenlos)

Durchführung von Bewerbertagen in der Agentur für Arbeit

Teilnahme an Messen der Agentur für Arbeit (z.B. „Marktplatz für Ingenieure“)

Ausführliche Arbeits – und Ausbildungsmarktberatungen

Ausführliche Beratung über Fördermöglichkeiten

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SeiteArbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Düsseldorf 4

Unsere Erreichbarkeit: montags - freitags von 08:00-18:00 Uhr

Tel. Nr.: 01801/664466 („Arbeitgeberhotline“ für Erstkontakt)

E-Mail: [email protected]

Internet: www.arbeitsagentur.de

Kontakt

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Die Arbeitsgenehmigung

Düsseldorf, 04.10.10.

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Themengebiete

1. Allgemeine Voraussetzungen

2. Zulassung von Fachkräften aus China

3. Besondere Personengruppen

4. Verschiedenes

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1. Allgemeine Voraussetzungen

Zur Aufnahme einer Beschäftigung ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit sind

berechtigt:

Ausländische Arbeitnehmer, die kraft Gesetzes

zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt sind

(z.B. Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis).

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1. Allgemeine Voraussetzungen

Weiterhin sind zustimmungsfrei :• Hochqualifizierte• Führungskräfte• Leitende Angestellte

z. B. Generalvollmacht oder Prokura

• Wissenschaftler

• Berufssportler• Trainer

(nur in der 1. und 2. Liga bzw. vergleichbare Kategorien)

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2. Zulassung von Fachkräften aus China

Die Abwicklung des Arbeitsgenehmigungsverfahren erfolgt durch die

Ausländerbehörde.

Die Ausländerbehörde leitet eine Zustimmungsanfrage an die Arbeitsagentur

weiter und bittet um Stellungnahme.

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2. Zulassung von Fachkräften aus China

1. keine bevorrechtigten Arbeitnehmer zur Verfügung stehen

2. keine ungünstigeren Arbeitsbedingungen als für vergleichbare deutsche Arbeitsverhältnisse bestehen

3. keine Versagungsgründe vorliegen

4. ein deutscher Arbeitsvertrag abgeschlossen wird

Die Zustimmung durch die Arbeitsagentur kann nur erteilt werden, wenn

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2. Zulassung von Fachkräften aus China

Arbeitsagentur

Arbeitnehmer Ausländerbehörde

Ausländerbehörde

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2. Zulassung von Fachkräften aus China, die noch im Heimatland ansässig sind

Ausländerbehörde

ArbeitnehmerDeutsche

Botschaft/Bundes-verwaltungsamt

Arbeitsagentur

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3. Besondere Personengruppen (keine abschließende Aufzählung)

• Lehrkräfte• Spezialitätenköche• IT-Fachkräfte• akademische Fachkräfte• Weiterbildung • Personalaustausch/ZAV

Zustimmung zu Beschäftigungen, die eine qualifizierte Beschäftigung voraussetzen:

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4. Verschiedenes

Die Arbeitsagentur kann die Zustimmung/Arbeitserlaubnis hinsichtlich

1.beruflicher Tätigkeit

2.Arbeitgeber

3.Geltungsbereich

4.Lage und Verteilung der Arbeitszeit

5.Dauer

beschränken!