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UNTERWEGS IN EUROPA 2014-2015 Europäische Union

Unterwegs in Europa 2014-15 - nuernberg.de · An den meisten Grenzen gibt es keine Kontrollen mehr. Der ... europäischen Kontinent von Lappland im Norden bis zum Mittelmeer im Süden

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Europa: ein Kontinent mit tausendjähriger Geschichte, einem reichen Kulturerbe und einigen der atemberaubendsten Landschaften der Welt. Viele Entdeckungen warten auf den Reisenden – und dank der Europäischen Union (EU) ist alles viel leichter als früher.

An den meisten Grenzen gibt es keine Kontrollen mehr. Der Euro erleichtert Schnäppchenjägern das „grenzenlose“ Einkaufen. Der Zugang zur medizinischen Versorgung bereitet keinerlei Probleme. Und auch Ihren Hund oder Ihre Katze dürfen Sie auf die Reise mitnehmen. Gut zu wissen für Autofahrerinnen und Autofahrer aus der EU: Ihr Führerschein und Ihre Kraftfahrzeugversicherung gelten in den anderen EU-Ländern ebenso wie im Inland. Mobil telefonieren im Ausland ist nicht nur möglich, sondern wird auch ständig günstiger.

Weitere Informationen, nützliche Tipps und eine Europakarte finden Sie innen.

Europäische Kommission Generaldirektion Kommunikation Veröffentlichungen 1049 Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIË Manuskript abgeschlossen im November 2013

© Europäische Union

Nachdruck gestattet.

Fotos/Abbildungen: © iStock/ma_rish und Europäische Union

ISBN 978-92-79-33708-6doi:10.2775/43562

NA-01-13-671-D

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UNTERWEGS IN EUROPA2014-2015

Europäische Union

UNTERWEGS IN EUROPA2014-2015

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Die Europäische Union mit ihren 28 Mitgliedstaaten erstreckt sich über den europäischen Kontinent von Lappland im Norden bis zum Mittelmeer im Süden und von Irland im Westen bis Zypern im Osten. Die landschaftliche Vielfalt reicht von felsigen Küsten bis zu feinen Sandstränden, von fruchtbarem Weideland bis zu kargen Ebenen, von Seen und Wäldern bis zu arktischer Tundra.

Die Völker Europas mit ihren unterschiedlichen Traditionen, Kulturen und Sprachen machen 7 % der Weltbevölkerung aus. Von ihrem geschichtlichen Erbe zeugen prähistorische Höhlenmalereien, antike griechische und römische Bauten, die maurische Architektur, mittelalterliche Festungen, Renaissanceschlösser und Barockkirchen. Aber auch das moderne Europa mit seinen pulsierenden Städten, seinen bunten Kulturveranstaltungen, seinen vielfältigen Winter- und Sommersportmöglichkeiten sowie seiner abwechslungsreichen Küche ist ein attraktives Reiseziel.

Kein Wunder also, dass die Europäerinnen und Europäer gern reisen – zumal die meisten Pass- und Gepäckformalitäten abgeschafft worden sind. In 18 EU-Ländern gilt dieselbe Währung, der Euro. Das erleichtert den Preisvergleich; außerdem entfallen die Kosten und der Aufwand für den Geldumtausch. Der Binnenmarkt beschert über 500 Millionen Menschen eine größere Auswahl und günstigere Preise. Für die meisten Europäer ist das Reisen innerhalb der EU genauso einfach wie das Reisen im eigenen Land.

UNTERWEGS IN EUROPA2014-2015

Diese Papiere brauchen SieEU-Bürger/inReisepass oder PersonalausweisDank der Schengen-Bestimmungen, die Teil des EU-Rechts sind, gibt es an den Grenzen zwischen 22 Mitgliedstaaten keinerlei Kontrollen mehr. Durch diese Bestimmungen wurden alle internen Grenzkontrollen aufgehoben, zugleich aber wirksame Kontrollen an den EU-Außengrenzen und eine gemeinsame Visumpolitik eingeführt. Alle EU-Länder außer Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien, dem Vereinigten Königreich und Zypern sind Schengen-Vollmitglieder. Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören zwar nicht zur EU, sind aber ebenfalls Schengen-Mitglieder.

Wenn Sie in eines der sechs EU-Länder reisen, die nicht Schengen-Mitglieder sind, oder aus einem dieser Länder zurückkehren, benötigen Sie ebenso einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, wie wenn Sie die EU über ihre Außengrenzen verlassen oder von außerhalb wieder in die EU einreisen. Um sich nötigenfalls ausweisen zu können, sollten Sie Ihre Papiere allerdings auch bei Reisen innerhalb der EU stets mitführen. Prüfen Sie vor Reisen in Länder außerhalb der EU, welche Ausweispapiere Sie benötigen. Gültig sind einzig die von nationalen Behörden ausgestellten Ausweispapiere.

Kinder müssen einen eigenen Pass oder Personalausweis besitzen.

VisumFür Reisen innerhalb der EU benötigen Sie kein Visum.

Nicht-EU-Bürger/inReisepassSie benötigen einen gültigen Reisepass.

VisumEs gibt 41 Länder, deren Staatsangehörige sich bis zu drei Monaten ohne Visum in der EU aufhalten dürfen. Zu diesen Ländern zählen Australien, Japan, Kanada, Neuseeland und die USA. Für die Einreise nach Irland und in das Vereinigte Königreich gelten etwas andere Visumvorschriften. Beantragen können Sie ein Visum bei einem Konsulat oder bei der Botschaft des Landes, das Ziel Ihrer Reise ist.

Wurde Ihnen das Visum von einem Land erteilt, das die Schengen-Bestimmungen vollständig anwendet, dürfen Sie damit automatisch auch die anderen Schengen-Länder bereisen. Eine gültige Aufenthaltserlaubnis für eines dieser Schengen-Länder ist einem Visum gleichwertig. Für die Einreise in ein Nicht-Schengen-Land benötigen Sie eventuell ein Visum.

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Die Europäische Union mit ihren 28 Mitgliedstaaten erstreckt sich über den europäischen Kontinent von Lappland im Norden bis zum Mittelmeer im Süden und von Irland im Westen bis Zypern im Osten. Die landschaftliche Vielfalt reicht von felsigen Küsten bis zu feinen Sandstränden, von fruchtbarem Weideland bis zu kargen Ebenen, von Seen und Wäldern bis zu arktischer Tundra.

Die Völker Europas mit ihren unterschiedlichen Traditionen, Kulturen und Sprachen machen 7 % der Weltbevölkerung aus. Von ihrem geschichtlichen Erbe zeugen prähistorische Höhlenmalereien, antike griechische und römische Bauten, die maurische Architektur, mittelalterliche Festungen, Renaissanceschlösser und Barockkirchen. Aber auch das moderne Europa mit seinen pulsierenden Städten, seinen bunten Kulturveranstaltungen, seinen vielfältigen Winter- und Sommersportmöglichkeiten sowie seiner abwechslungsreichen Küche ist ein attraktives Reiseziel.

Kein Wunder also, dass die Europäerinnen und Europäer gern reisen – zumal die meisten Pass- und Gepäckformalitäten abgeschafft worden sind. In 18 EU-Ländern gilt dieselbe Währung, der Euro. Das erleichtert den Preisvergleich; außerdem entfallen die Kosten und der Aufwand für den Geldumtausch. Der Binnenmarkt beschert über 500 Millionen Menschen eine größere Auswahl und günstigere Preise. Für die meisten Europäer ist das Reisen innerhalb der EU genauso einfach wie das Reisen im eigenen Land.

UNTERWEGS IN EUROPA2014-2015

Diese Papiere brauchen SieEU-Bürger/inReisepass oder PersonalausweisDank der Schengen-Bestimmungen, die Teil des EU-Rechts sind, gibt es an den Grenzen zwischen 22 Mitgliedstaaten keinerlei Kontrollen mehr. Durch diese Bestimmungen wurden alle internen Grenzkontrollen aufgehoben, zugleich aber wirksame Kontrollen an den EU-Außengrenzen und eine gemeinsame Visumpolitik eingeführt. Alle EU-Länder außer Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien, dem Vereinigten Königreich und Zypern sind Schengen-Vollmitglieder. Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz gehören zwar nicht zur EU, sind aber ebenfalls Schengen-Mitglieder.

Wenn Sie in eines der sechs EU-Länder reisen, die nicht Schengen-Mitglieder sind, oder aus einem dieser Länder zurückkehren, benötigen Sie ebenso einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, wie wenn Sie die EU über ihre Außengrenzen verlassen oder von außerhalb wieder in die EU einreisen. Um sich nötigenfalls ausweisen zu können, sollten Sie Ihre Papiere allerdings auch bei Reisen innerhalb der EU stets mitführen. Prüfen Sie vor Reisen in Länder außerhalb der EU, welche Ausweispapiere Sie benötigen. Gültig sind einzig die von nationalen Behörden ausgestellten Ausweispapiere.

Kinder müssen einen eigenen Pass oder Personalausweis besitzen.

VisumFür Reisen innerhalb der EU benötigen Sie kein Visum.

Nicht-EU-Bürger/inReisepassSie benötigen einen gültigen Reisepass.

VisumEs gibt 41 Länder, deren Staatsangehörige sich bis zu drei Monaten ohne Visum in der EU aufhalten dürfen. Zu diesen Ländern zählen Australien, Japan, Kanada, Neuseeland und die USA. Für die Einreise nach Irland und in das Vereinigte Königreich gelten etwas andere Visumvorschriften. Beantragen können Sie ein Visum bei einem Konsulat oder bei der Botschaft des Landes, das Ziel Ihrer Reise ist.

Wurde Ihnen das Visum von einem Land erteilt, das die Schengen-Bestimmungen vollständig anwendet, dürfen Sie damit automatisch auch die anderen Schengen-Länder bereisen. Eine gültige Aufenthaltserlaubnis für eines dieser Schengen-Länder ist einem Visum gleichwertig. Für die Einreise in ein Nicht-Schengen-Land benötigen Sie eventuell ein Visum.

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GeldDer EuroDer Euro ist Zahlungsmittel von über 60 % der EU-Bürger bzw. 334 Millionen Menschen in 18 EU-Ländern.

EinkaufenIn der EUAuf Ihren Reisen innerhalb der EU dürfen Sie einkaufen und mitnehmen, was und so viel Sie möchten, sofern die Waren für Ihren persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Die Mehrwertsteuer und sonstige Verbrauchsteuern sind im Kaufpreis enthalten; darüber hinaus dürfen in anderen EU-Ländern keine weiteren Steuern erhoben werden.

Tabak und AlkoholJedes Land kann Richtwerte für die Tabak- und Alkoholmengen festlegen, die für den persönlichen Verbrauch eingeführt werden dürfen. Führen Sie größere Mengen dieser Waren mit sich, so wird man von Ihnen eventuell erfahren wollen, ob diese Waren wirklich nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sind. Die Richtwerte dürfen folgende Mengen nicht unterschreiten:

� 800 Zigaretten � 400 Zigarillos � 200 Zigarren � 1 kg Tabak � 10 Liter Spirituosen � 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Likörweine wie

Porto oder Sherry) � 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) � 110 Liter Bier

LebensmittelFür Fleisch- und Milchprodukte gelten bei Reisen innerhalb der EU keine Beschränkungen.

Bei der Einreise in die EUBei der Einreise in die EU aus einem Land, das nicht zur EU gehört, dürfen Sie für Ihren persönlichen Gebrauch Waren in den nachstehend genannten Mengen mehrwertsteuer- und verbrauchsteuerfrei einführen. Dies gilt auch, wenn Sie aus Gibraltar, von den Kanalinseln, den Kanarischen Inseln oder aus anderen Gebieten kommen, in denen die Mehrwert- und Verbrauchsteuerbestimmungen der EU nicht gelten.

Alkoholische Getränke � 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% oder 2 Liter

angereicherter Wein (Likörwein) oder Schaumwein � 4 Liter Wein � 16 Liter Bier

EU-Länder, in denen der Euro gilt

EU-Länder, in denen der Euro nicht gilt

Das Euro-Symbol sieht so aus: €. Die Euro-Scheine sind in allen Ländern identisch. Die Münzen hingegen werden von den einzelnen Ländern herausgegeben; eine Seite ist überall gleich, die andere gestaltet jedes Land selbst. Alle Scheine und Münzen sind gültiges Zahlungsmittel in allen EU-Ländern (einschließlich vieler ihrer überseeischen Gebiete), die den Euro als Währung haben.

Im Einvernehmen mit der EU verwenden auch Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt den Euro als ihre Landeswährung. De facto ist der Euro außerdem in einigen weiteren Ländern und Gebieten (wie Kosovo und Montenegro) Zahlungsmittel.

Viele Hotels, Geschäfte und Restaurants in europäischen Ländern außerhalb des Euroraums, insbesondere in touristischen Gebieten, akzeptieren den Euro neben der Landeswährung, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein.

Bargeldabhebungen und KartenzahlungenGeldabheben an einem Automaten kostet Sie überall in der EU genauso viel, wie wenn Sie in Ihrem eigenen Land am Automaten einer Bank abheben, die nicht Ihre Hausbank ist. Für sämtliche Euro-Zahlungen mit einer Bank- oder Kreditkarte sowie für Überweisungen und Abbuchungen (in Euro) müssen die Gebühren EU-weit dieselben sein, gleichgültig, ob die Transaktion innerhalb eines EU-Landes oder zwischen zwei EU-Ländern stattfindet. Die Höhe der Gebühren kann indes von Bank zu Bank stark schwanken.

Für internationale Zahlungen in anderen Währungen gelten diese Bestimmungen nicht.

Wenn Sie bei der Einreise in die EU oder bei der Ausreise aus der EU 10 000 EUR oder mehr (bzw. den entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung) mit sich führen, müssen Sie dies beim Zoll deklarieren.

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GeldDer EuroDer Euro ist Zahlungsmittel von über 60 % der EU-Bürger bzw. 334 Millionen Menschen in 18 EU-Ländern.

EinkaufenIn der EUAuf Ihren Reisen innerhalb der EU dürfen Sie einkaufen und mitnehmen, was und so viel Sie möchten, sofern die Waren für Ihren persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Die Mehrwertsteuer und sonstige Verbrauchsteuern sind im Kaufpreis enthalten; darüber hinaus dürfen in anderen EU-Ländern keine weiteren Steuern erhoben werden.

Tabak und AlkoholJedes Land kann Richtwerte für die Tabak- und Alkoholmengen festlegen, die für den persönlichen Verbrauch eingeführt werden dürfen. Führen Sie größere Mengen dieser Waren mit sich, so wird man von Ihnen eventuell erfahren wollen, ob diese Waren wirklich nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sind. Die Richtwerte dürfen folgende Mengen nicht unterschreiten:

� 800 Zigaretten � 400 Zigarillos � 200 Zigarren � 1 kg Tabak � 10 Liter Spirituosen � 20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Likörweine wie

Porto oder Sherry) � 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) � 110 Liter Bier

LebensmittelFür Fleisch- und Milchprodukte gelten bei Reisen innerhalb der EU keine Beschränkungen.

Bei der Einreise in die EUBei der Einreise in die EU aus einem Land, das nicht zur EU gehört, dürfen Sie für Ihren persönlichen Gebrauch Waren in den nachstehend genannten Mengen mehrwertsteuer- und verbrauchsteuerfrei einführen. Dies gilt auch, wenn Sie aus Gibraltar, von den Kanalinseln, den Kanarischen Inseln oder aus anderen Gebieten kommen, in denen die Mehrwert- und Verbrauchsteuerbestimmungen der EU nicht gelten.

Alkoholische Getränke � 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-% oder 2 Liter

angereicherter Wein (Likörwein) oder Schaumwein � 4 Liter Wein � 16 Liter Bier

EU-Länder, in denen der Euro gilt

EU-Länder, in denen der Euro nicht gilt

Das Euro-Symbol sieht so aus: €. Die Euro-Scheine sind in allen Ländern identisch. Die Münzen hingegen werden von den einzelnen Ländern herausgegeben; eine Seite ist überall gleich, die andere gestaltet jedes Land selbst. Alle Scheine und Münzen sind gültiges Zahlungsmittel in allen EU-Ländern (einschließlich vieler ihrer überseeischen Gebiete), die den Euro als Währung haben.

Im Einvernehmen mit der EU verwenden auch Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt den Euro als ihre Landeswährung. De facto ist der Euro außerdem in einigen weiteren Ländern und Gebieten (wie Kosovo und Montenegro) Zahlungsmittel.

Viele Hotels, Geschäfte und Restaurants in europäischen Ländern außerhalb des Euroraums, insbesondere in touristischen Gebieten, akzeptieren den Euro neben der Landeswährung, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein.

Bargeldabhebungen und KartenzahlungenGeldabheben an einem Automaten kostet Sie überall in der EU genauso viel, wie wenn Sie in Ihrem eigenen Land am Automaten einer Bank abheben, die nicht Ihre Hausbank ist. Für sämtliche Euro-Zahlungen mit einer Bank- oder Kreditkarte sowie für Überweisungen und Abbuchungen (in Euro) müssen die Gebühren EU-weit dieselben sein, gleichgültig, ob die Transaktion innerhalb eines EU-Landes oder zwischen zwei EU-Ländern stattfindet. Die Höhe der Gebühren kann indes von Bank zu Bank stark schwanken.

Für internationale Zahlungen in anderen Währungen gelten diese Bestimmungen nicht.

Wenn Sie bei der Einreise in die EU oder bei der Ausreise aus der EU 10 000 EUR oder mehr (bzw. den entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung) mit sich führen, müssen Sie dies beim Zoll deklarieren.

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TabakerzeugnisseJedes EU-Land legt selbst fest, ob für Reisende, die in die EU einreisen, die oberen oder die unteren Höchstmengen gelten. Die niedrigen Werte gelten in Bulgarien, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Schweden und Ungarn nur für Land- und Seereisende, in Estland und Rumänien für alle Reisenden.

Obere HöcHstmenge Untere HöcHstmenge

200 Zigaretten oder 40 Zigaretten oder100 Zigarillos oder 20 Zigarillos oder50 Zigarren oder 10 Zigarren oder250 g Tabak oder 50 g Tabak

Sonstige Waren einschließlich ParfumReisende im Landverkehr (einschließlich Binnenschifffahrt) dürfen sonstige Waren im Wert von höchstens 300 EUR einführen; bei Flug- und Seereisenden sind es 430 EUR. Für Reisende unter 15 Jahren gilt in einigen EU-Ländern ein niedrigerer Wert; dieser darf jedoch in keinem Fall unter 150 EUR liegen.

LebensmittelAus den meisten Ländern außerhalb der EU dürfen weder Fleisch- noch Milchprodukte mitgebracht werden, auch nicht in kleinen Mengen. Ausgenommen sind Andorra, die Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Hiermit sollen Nutztiere in der EU vor Krankheiten geschützt werden.

VerbraucherschutzAls Verbraucherin und Verbraucher genießen Sie in der gesamten EU bestimmte Grundrechte.

Bewusst genießen Strenge Vorschriften für Herstellung, Verarbeitung und Verkauf von Lebensmitteln gewährleisten ein Höchstmaß an Lebensmittelsicherheit. Dank der EU-Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung können Sie beim Einkaufen eine bewusste Wahl treffen. Sie können überprüfen, welche Zutaten enthalten sind und ob darunter solche sind, die besonders häufig mit Allergien oder Unverträglichkeiten in Verbindung gebracht werden. Achten Sie auf allen vorverpackten Öko-/Bio-Lebensmitteln auf das EU-Logo.

Bewusst einkaufenBei kosmetischen Erzeugnissen ist anzugeben, wie lange sie nach dem Öffnen noch verwendbar sind. Achten Sie auf das entsprechende Symbol mit der Verwendungsdauer.

Für Sonnenschutzmittel wurde eine klarere Kennzeichnung eingeführt, einschließlich einer genormten Angabe zum UV-A-Schutz.

Das -Zeichen auf bestimmten Produkten (z. B. Spielzeug, Elektrogeräten und Handys) bedeutet, dass diese Produkte sämtlichen geltenden EU-Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen genügen.

Preise vergleichen Bei allen zum Verkauf angebotenen Waren muss der Gesamtpreis (einschließlich Mehrwertsteuer) und gegebenenfalls der Grundpreis, also der Preis pro Kilo oder Liter, angegeben sein.

Probleme lösen Die Europäischen Verbraucherzentren erteilen praktische Auskünfte über die Rechte von EU-Verbrauchern, und sie beraten und helfen bei grenzüberschreitenden Beschwerden oder Streitigkeiten. Solche Zentren gibt es in allen 28 EU-Ländern sowie in Island und Norwegen.

UmweltschutzDie meisten Europäerinnen und Europäer möchten aktiv zum Klima- und zum Umweltschutz beitragen. Überlegen Sie daher bei Ihrer Reiseplanung, wie Sie Energie sparen, Ressourcen schonen und Emissionen vermeiden können.

Achten Sie bei den Produkten des täglichen Bedarfs – vom Shampoo bis hin zu Schuhen – auf das EU-Umweltzeichen, mit dem „grünere“ Produkte gekennzeichnet sind. Das Umweltzeichen hilft auch bei der Suche nach einer umweltfreundlichen Unterkunft (Hotel, Pension, Jugendherberge oder Campingplatz). Es besagt, dass dort Energie und Wasser gespart werden, Abfall vermieden wird und erneuerbare Energiequellen zum Einsatz kommen.

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TabakerzeugnisseJedes EU-Land legt selbst fest, ob für Reisende, die in die EU einreisen, die oberen oder die unteren Höchstmengen gelten. Die niedrigen Werte gelten in Bulgarien, Griechenland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Schweden und Ungarn nur für Land- und Seereisende, in Estland und Rumänien für alle Reisenden.

Obere HöcHstmenge Untere HöcHstmenge

200 Zigaretten oder 40 Zigaretten oder100 Zigarillos oder 20 Zigarillos oder50 Zigarren oder 10 Zigarren oder250 g Tabak oder 50 g Tabak

Sonstige Waren einschließlich ParfumReisende im Landverkehr (einschließlich Binnenschifffahrt) dürfen sonstige Waren im Wert von höchstens 300 EUR einführen; bei Flug- und Seereisenden sind es 430 EUR. Für Reisende unter 15 Jahren gilt in einigen EU-Ländern ein niedrigerer Wert; dieser darf jedoch in keinem Fall unter 150 EUR liegen.

LebensmittelAus den meisten Ländern außerhalb der EU dürfen weder Fleisch- noch Milchprodukte mitgebracht werden, auch nicht in kleinen Mengen. Ausgenommen sind Andorra, die Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Hiermit sollen Nutztiere in der EU vor Krankheiten geschützt werden.

VerbraucherschutzAls Verbraucherin und Verbraucher genießen Sie in der gesamten EU bestimmte Grundrechte.

Bewusst genießen Strenge Vorschriften für Herstellung, Verarbeitung und Verkauf von Lebensmitteln gewährleisten ein Höchstmaß an Lebensmittelsicherheit. Dank der EU-Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung können Sie beim Einkaufen eine bewusste Wahl treffen. Sie können überprüfen, welche Zutaten enthalten sind und ob darunter solche sind, die besonders häufig mit Allergien oder Unverträglichkeiten in Verbindung gebracht werden. Achten Sie auf allen vorverpackten Öko-/Bio-Lebensmitteln auf das EU-Logo.

Bewusst einkaufenBei kosmetischen Erzeugnissen ist anzugeben, wie lange sie nach dem Öffnen noch verwendbar sind. Achten Sie auf das entsprechende Symbol mit der Verwendungsdauer.

Für Sonnenschutzmittel wurde eine klarere Kennzeichnung eingeführt, einschließlich einer genormten Angabe zum UV-A-Schutz.

Das -Zeichen auf bestimmten Produkten (z. B. Spielzeug, Elektrogeräten und Handys) bedeutet, dass diese Produkte sämtlichen geltenden EU-Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen genügen.

Preise vergleichen Bei allen zum Verkauf angebotenen Waren muss der Gesamtpreis (einschließlich Mehrwertsteuer) und gegebenenfalls der Grundpreis, also der Preis pro Kilo oder Liter, angegeben sein.

Probleme lösen Die Europäischen Verbraucherzentren erteilen praktische Auskünfte über die Rechte von EU-Verbrauchern, und sie beraten und helfen bei grenzüberschreitenden Beschwerden oder Streitigkeiten. Solche Zentren gibt es in allen 28 EU-Ländern sowie in Island und Norwegen.

UmweltschutzDie meisten Europäerinnen und Europäer möchten aktiv zum Klima- und zum Umweltschutz beitragen. Überlegen Sie daher bei Ihrer Reiseplanung, wie Sie Energie sparen, Ressourcen schonen und Emissionen vermeiden können.

Achten Sie bei den Produkten des täglichen Bedarfs – vom Shampoo bis hin zu Schuhen – auf das EU-Umweltzeichen, mit dem „grünere“ Produkte gekennzeichnet sind. Das Umweltzeichen hilft auch bei der Suche nach einer umweltfreundlichen Unterkunft (Hotel, Pension, Jugendherberge oder Campingplatz). Es besagt, dass dort Energie und Wasser gespart werden, Abfall vermieden wird und erneuerbare Energiequellen zum Einsatz kommen.

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AnreiseMit dem Auto, Motorrad oder FahrradFührerscheinEin in einem EU-Land ausgestellter Führerschein wird in der gesamten EU anerkannt. Alle neu ausgestellten Führerscheine sind europaweit einheitlich in Form einer Plastikkarte gestaltet. In einigen Ländern müssen Sie neben Ihrem gültigen Führerschein die Zulassungspapiere mit sich führen.

Kfz-VersicherungÜberall in der EU bietet Ihre Kfz-Versicherung die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung (Haftpflicht). Dies gilt auch für Island, Liechtenstein und Norwegen. Wenn Sie im Inland vollkaskoversichert sind, sollten Sie prüfen, ob und wie lange dieser Versicherungsschutz auch in anderen Ländern gilt.

Bei Ihrer Versicherung erhalten Sie ein europäisches Unfallmeldeformular, mit dem Sie einen Unfall im Ausland leicht protokollieren können.

Die grüne Versicherungskarte ist bei Reisen innerhalb der EU zwar nicht Pflicht, doch ist sie international als Versicherungsnachweis anerkannt, und sie erleichtert die Schadensabwicklung nach einem Unfall. Wenn Sie die grüne Karte nicht mitnehmen, sollten Sie auf jeden Fall einen anderen Versicherungsnachweis bei sich haben.

Sicherheit im StraßenverkehrDie Zahl der Verkehrstoten in der EU ist seit dem Jahr 2001 um 43 % gesunken. Dies ist das Ergebnis von Verbesserungen an Fahrzeugen, Straßen und Tunneln sowie von Verkehrssicherheitskampagnen auf EU- und auf nationaler Ebene.

In allen EU-Ländern besteht Gurtpflicht (sofern Gurte vorhanden sind). Für Kinder müssen in Pkw, Lkw und, soweit möglich, auch in anderen Fahrzeugen geeignete Rückhaltevorrichtungen vorhanden sein.

Telefonieren beim Fahren erhöht das Unfallrisiko erheblich und ist deswegen in allen EU-Ländern explizit oder implizit verboten.

Der höchstzulässige Blutalkoholgehalt liegt zwischen 0,0 und 0,8 mg/ml. Weitere Informationen über die Straßenverkehrsvorschriften in den einzelnen EU-Ländern (u. a. Geschwindigkeitsbeschränkungen, vorgeschriebenes Tagfahrlicht, Winterreifenpflicht, Sicherheitsausrüstung für Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer) finden Sie unter http://ec.europa.eu/transport/road_safety/going_abroad/index_en.htm.

Dank eines verbesserten grenzüberschreitenden Informationsaustauschs lassen sich im Ausland begangene Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften (z. B. Geschwindigkeitsübertretungen oder Fahren unter Alkoholeinfluss) inzwischen leichter ahnden.

Denken Sie daran, dass in Irland, Malta, dem Vereinigten Königreich und Zypern Linksverkehr herrscht und dass in einigen Ländern (etwa in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Portugal) in der Regel „Rechts vor Links“ gilt.

Mit dem FlugzeugDer europäische Luftverkehrsbinnenmarkt hat zu niedrigeren Flugpreisen und zu einer deutlich größeren Auswahl an Fluggesellschaften, Verbindungen und Dienstleistungen geführt. Dank der EU dürfen alle Fluggesellschaften, die die EU-Sicherheitsstandards erfüllen, jede Route innerhalb der EU bedienen, auch inländische Routen in einem anderen Land. Flugreisende können die Preise problemlos miteinander vergleichen, da die angegebenen Preise auch sämtliche Steuern, Gebühren und Zuschläge umfassen müssen.

Damit EU-weit ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet ist, gelten bei allen von einem EU-Flughafen abgehenden Flügen einheitliche Vorschriften und Standards für die Sicherheitskontrolle von Passagieren, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck. EU-Vorschriften regeln, welche Gegenstände im Handgepäck bzw. im aufgegebenen Gepäck untersagt sind. Die Beschränkungen der Flüssigkeitsmenge, die an den Sicherheitskontrollpunkten im Handgepäck zulässig ist, bleiben bestehen, bis ein Verfahren zum Aufspüren von Flüssigsprengstoff zur Verfügung steht.

Es gibt eine EU-weit geltende Liste von Fluggesellschaften, die nicht in der EU tätig sein und auch keine EU-Flughäfen nutzen dürfen.

Mit dem ZugDie EU verfügt über ein Eisenbahnnetz von über 213 000 km Länge mit einem umfassenden grenzüberschreitenden Personenverkehrsangebot. Es gibt in mehreren Ländern Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Gesamtlänge von mehr als 6 800 km (unter anderem zwischen Paris und London, Rom und Mailand sowie Madrid und Barcelona), auf denen die Züge bis zu 350 km/h erreichen. Und das Netz wächst immer weiter.

Mit dem SchiffDie EU verfügt über viele bedeutende Seewege, auf denen – als Alternative zu oder in Kombination mit dem Straßen-, Luft- oder Eisenbahnverkehr – regelmäßige und hochwertige Verbindungen angeboten werden. Außerdem gibt es über 42 000 km schiffbare Binnenwasserstraßen. Die EU nimmt bei der Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr eine Vorreiterrolle ein. So hat sie sich für hohe Qualitätsstandards und strenge Regeln zum Schutz von Passagieren und Besatzungsmitgliedern eingesetzt, die auf Fähren oder Seeschiffen von und nach europäischen Häfen oder auf sonstigen Passagierschiffen innerhalb der EU unterwegs sind.

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AnreiseMit dem Auto, Motorrad oder FahrradFührerscheinEin in einem EU-Land ausgestellter Führerschein wird in der gesamten EU anerkannt. Alle neu ausgestellten Führerscheine sind europaweit einheitlich in Form einer Plastikkarte gestaltet. In einigen Ländern müssen Sie neben Ihrem gültigen Führerschein die Zulassungspapiere mit sich führen.

Kfz-VersicherungÜberall in der EU bietet Ihre Kfz-Versicherung die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung (Haftpflicht). Dies gilt auch für Island, Liechtenstein und Norwegen. Wenn Sie im Inland vollkaskoversichert sind, sollten Sie prüfen, ob und wie lange dieser Versicherungsschutz auch in anderen Ländern gilt.

Bei Ihrer Versicherung erhalten Sie ein europäisches Unfallmeldeformular, mit dem Sie einen Unfall im Ausland leicht protokollieren können.

Die grüne Versicherungskarte ist bei Reisen innerhalb der EU zwar nicht Pflicht, doch ist sie international als Versicherungsnachweis anerkannt, und sie erleichtert die Schadensabwicklung nach einem Unfall. Wenn Sie die grüne Karte nicht mitnehmen, sollten Sie auf jeden Fall einen anderen Versicherungsnachweis bei sich haben.

Sicherheit im StraßenverkehrDie Zahl der Verkehrstoten in der EU ist seit dem Jahr 2001 um 43 % gesunken. Dies ist das Ergebnis von Verbesserungen an Fahrzeugen, Straßen und Tunneln sowie von Verkehrssicherheitskampagnen auf EU- und auf nationaler Ebene.

In allen EU-Ländern besteht Gurtpflicht (sofern Gurte vorhanden sind). Für Kinder müssen in Pkw, Lkw und, soweit möglich, auch in anderen Fahrzeugen geeignete Rückhaltevorrichtungen vorhanden sein.

Telefonieren beim Fahren erhöht das Unfallrisiko erheblich und ist deswegen in allen EU-Ländern explizit oder implizit verboten.

Der höchstzulässige Blutalkoholgehalt liegt zwischen 0,0 und 0,8 mg/ml. Weitere Informationen über die Straßenverkehrsvorschriften in den einzelnen EU-Ländern (u. a. Geschwindigkeitsbeschränkungen, vorgeschriebenes Tagfahrlicht, Winterreifenpflicht, Sicherheitsausrüstung für Auto-, Motorrad- und Fahrradfahrer) finden Sie unter http://ec.europa.eu/transport/road_safety/going_abroad/index_en.htm.

Dank eines verbesserten grenzüberschreitenden Informationsaustauschs lassen sich im Ausland begangene Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften (z. B. Geschwindigkeitsübertretungen oder Fahren unter Alkoholeinfluss) inzwischen leichter ahnden.

Denken Sie daran, dass in Irland, Malta, dem Vereinigten Königreich und Zypern Linksverkehr herrscht und dass in einigen Ländern (etwa in Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Portugal) in der Regel „Rechts vor Links“ gilt.

Mit dem FlugzeugDer europäische Luftverkehrsbinnenmarkt hat zu niedrigeren Flugpreisen und zu einer deutlich größeren Auswahl an Fluggesellschaften, Verbindungen und Dienstleistungen geführt. Dank der EU dürfen alle Fluggesellschaften, die die EU-Sicherheitsstandards erfüllen, jede Route innerhalb der EU bedienen, auch inländische Routen in einem anderen Land. Flugreisende können die Preise problemlos miteinander vergleichen, da die angegebenen Preise auch sämtliche Steuern, Gebühren und Zuschläge umfassen müssen.

Damit EU-weit ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet ist, gelten bei allen von einem EU-Flughafen abgehenden Flügen einheitliche Vorschriften und Standards für die Sicherheitskontrolle von Passagieren, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck. EU-Vorschriften regeln, welche Gegenstände im Handgepäck bzw. im aufgegebenen Gepäck untersagt sind. Die Beschränkungen der Flüssigkeitsmenge, die an den Sicherheitskontrollpunkten im Handgepäck zulässig ist, bleiben bestehen, bis ein Verfahren zum Aufspüren von Flüssigsprengstoff zur Verfügung steht.

Es gibt eine EU-weit geltende Liste von Fluggesellschaften, die nicht in der EU tätig sein und auch keine EU-Flughäfen nutzen dürfen.

Mit dem ZugDie EU verfügt über ein Eisenbahnnetz von über 213 000 km Länge mit einem umfassenden grenzüberschreitenden Personenverkehrsangebot. Es gibt in mehreren Ländern Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Gesamtlänge von mehr als 6 800 km (unter anderem zwischen Paris und London, Rom und Mailand sowie Madrid und Barcelona), auf denen die Züge bis zu 350 km/h erreichen. Und das Netz wächst immer weiter.

Mit dem SchiffDie EU verfügt über viele bedeutende Seewege, auf denen – als Alternative zu oder in Kombination mit dem Straßen-, Luft- oder Eisenbahnverkehr – regelmäßige und hochwertige Verbindungen angeboten werden. Außerdem gibt es über 42 000 km schiffbare Binnenwasserstraßen. Die EU nimmt bei der Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr eine Vorreiterrolle ein. So hat sie sich für hohe Qualitätsstandards und strenge Regeln zum Schutz von Passagieren und Besatzungsmitgliedern eingesetzt, die auf Fähren oder Seeschiffen von und nach europäischen Häfen oder auf sonstigen Passagierschiffen innerhalb der EU unterwegs sind.

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PassagierrechteDie EU ist weltweit das einzige Gebiet, in dem den Fahr- bzw. Fluggästen bei allen Verkehrsträgern (Straße, Luft, Schiene und Wasser) umfassende Rechte zustehen. Passagiere, einschließlich solcher mit Mobilitätseinschränkungen, haben in der EU Anspruch auf präzise, zeitnahe und zugängliche Information, auf Hilfe/Betreuung sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) auf Entschädigung bei Annullierungen und großen Verspätungen.

BusreisendeAlle Busreisenden haben nunmehr ein Recht darauf, vor und während der Reise angemessen über die bestehenden Angebote und über ihre Rechte informiert zu werden. Bei grenzüberschreitenden Reisen ab einer Länge von 250 km kommt bei einer Verspätung oder Annullierung der Fahrt u. a. das Recht auf Hilfe/Betreuung, Rückerstattung oder Umbuchung hinzu.

FlugreisendeWenn Ihr Flug Verspätung hat, annulliert wird oder Ihnen die Beförderung verweigert wird, haben Sie als Fluggast ein Recht auf Information, Erstattung, Umbuchung, Entschädigung (in bestimmten Fällen) und Hilfe/Betreuung. Diese Rechte gelten auf allen Flügen ab einem Flughafen in der EU und auf den Flügen in die EU, die von einer Fluggesellschaft der EU durchgeführt werden.

Die Fluggesellschaften haften bei Unfällen sowie für verlorenes, fehlgeleitetes oder beschädigtes Gepäck. Auch bei Pauschalreisen haben Fluggäste bestimmte Rechte.

BahnreisendeDie Rechte von Bahnreisenden wurden gestärkt: Neue EU-Vorschriften garantieren auf allen grenzüberschreitenden Verbindungen in der EU eine bessere Information der Reisenden und mehr Rechte bei Verspätungen, verpassten Anschlüssen und Zugausfällen.

SchiffsreisendeAuch die Passagiere im Binnenschiffs- und im Seeverkehr genießen neue Rechte. Unter anderem haben sie Anspruch auf Erstattung, Umbuchung, Entschädigung und Hilfe/Betreuung, wenn ihr Schiff verspätet ist oder ausfällt, sowie auf Informationen. Diese Rechte gelten – mit einigen Ausnahmen – für alle Reisenden, die mit einem Schiff von oder zu einem Hafen innerhalb der EU unterwegs sind oder die eine Kreuzfahrt unternehmen, welche in einem EU-Hafen beginnt.

Reisende mit Behinderung oder mit eingeschränkter MobilitätReisende mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität genießen besondere Rechte. Sie haben Anspruch auf kostenlose Betreuung/Hilfe in Flughäfen, Bahnhöfen, Häfen und bestimmten Busterminals sowie an Bord von Flugzeugen, Zügen, Schiffen und Fernbussen. Als Betroffene(r) sollten Sie das Beförderungsunternehmen oder den Betreiber des Flughafens, Bahnhofs usw. entweder bei der Buchung oder beim Fahrkartenkauf oder spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt (bei Fernbussen spätestens 36 Stunden vorher) über Ihre besonderen Erfordernisse informieren.

Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, können Sie mit dem einheitlichen europäischen Parkausweis für Personen mit Behinderungen nicht nur in Ihrem eigenen Land die Behindertenparkplätze nutzen, sondern überall in der EU.

BeschwerdenFalls Sie meinen, während einer Reise nicht zu Ihrem Recht gekommen zu sein, richten Sie Ihre Beschwerde oder Forderung bitte zunächst an das betreffende Beförderungsunternehmen oder an den Betreiber des betreffenden Flughafens, Bahnhofs, Hafens oder Busterminals. Sind Sie mit der Reaktion nicht zufrieden, können Sie sich an die für den jeweiligen Verkehrsträger zuständige nationale Stelle wenden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der gebührenfreien Europe-Direct-Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11; dort erfahren Sie auch, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist.

GesundheitZugang zu medizinischer VersorgungAls EU-Bürgerin oder -Bürger haben Sie bei plötzlicher Erkrankung oder bei einem Unfall während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem EU-Land sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz – unter denselben Voraussetzungen und zu denselben Kosten – Anspruch auf Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems wie die Menschen, die in dem Land versichert sind, das Sie bereisen. Jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen für die öffentliche Gesundheitsversorgung. In manchen Ländern ist die Behandlung kostenlos, in anderen müssen Sie einen Teil der Kosten übernehmen, oder Sie müssen zunächst den Gesamtbetrag bezahlen und anschließend die Erstattung beantragen. Bewahren Sie also alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen auf. Stellen Sie den Erstattungsantrag schon von Ihrem Reiseland aus oder aber gleich nach Ihrer Rückkehr.

Die Europäische Krankenversicherungskarte beweist, dass Sie in einem EU-Land versichert sind; dies verringert den Verwaltungsaufwand und erleichtert die Kostenerstattung. Sie erhalten diese Karte kostenfrei von Ihrer Krankenversicherung. In einigen Ländern befindet sich die Europäische Versicherungskarte auf der Rückseite der nationalen Karte, in anderen Ländern werden getrennte Karten ausgestellt.

ReiseversicherungDie Europäische Krankenversicherungskarte ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung, da sie nicht immer alle Kosten und in keinem Fall eine Rückführung abdeckt. Gegen diese Risiken sollten Sie gegebenenfalls eine gesonderte Reiseversicherung abschließen.

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PassagierrechteDie EU ist weltweit das einzige Gebiet, in dem den Fahr- bzw. Fluggästen bei allen Verkehrsträgern (Straße, Luft, Schiene und Wasser) umfassende Rechte zustehen. Passagiere, einschließlich solcher mit Mobilitätseinschränkungen, haben in der EU Anspruch auf präzise, zeitnahe und zugängliche Information, auf Hilfe/Betreuung sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) auf Entschädigung bei Annullierungen und großen Verspätungen.

BusreisendeAlle Busreisenden haben nunmehr ein Recht darauf, vor und während der Reise angemessen über die bestehenden Angebote und über ihre Rechte informiert zu werden. Bei grenzüberschreitenden Reisen ab einer Länge von 250 km kommt bei einer Verspätung oder Annullierung der Fahrt u. a. das Recht auf Hilfe/Betreuung, Rückerstattung oder Umbuchung hinzu.

FlugreisendeWenn Ihr Flug Verspätung hat, annulliert wird oder Ihnen die Beförderung verweigert wird, haben Sie als Fluggast ein Recht auf Information, Erstattung, Umbuchung, Entschädigung (in bestimmten Fällen) und Hilfe/Betreuung. Diese Rechte gelten auf allen Flügen ab einem Flughafen in der EU und auf den Flügen in die EU, die von einer Fluggesellschaft der EU durchgeführt werden.

Die Fluggesellschaften haften bei Unfällen sowie für verlorenes, fehlgeleitetes oder beschädigtes Gepäck. Auch bei Pauschalreisen haben Fluggäste bestimmte Rechte.

BahnreisendeDie Rechte von Bahnreisenden wurden gestärkt: Neue EU-Vorschriften garantieren auf allen grenzüberschreitenden Verbindungen in der EU eine bessere Information der Reisenden und mehr Rechte bei Verspätungen, verpassten Anschlüssen und Zugausfällen.

SchiffsreisendeAuch die Passagiere im Binnenschiffs- und im Seeverkehr genießen neue Rechte. Unter anderem haben sie Anspruch auf Erstattung, Umbuchung, Entschädigung und Hilfe/Betreuung, wenn ihr Schiff verspätet ist oder ausfällt, sowie auf Informationen. Diese Rechte gelten – mit einigen Ausnahmen – für alle Reisenden, die mit einem Schiff von oder zu einem Hafen innerhalb der EU unterwegs sind oder die eine Kreuzfahrt unternehmen, welche in einem EU-Hafen beginnt.

Reisende mit Behinderung oder mit eingeschränkter MobilitätReisende mit Behinderung oder mit eingeschränkter Mobilität genießen besondere Rechte. Sie haben Anspruch auf kostenlose Betreuung/Hilfe in Flughäfen, Bahnhöfen, Häfen und bestimmten Busterminals sowie an Bord von Flugzeugen, Zügen, Schiffen und Fernbussen. Als Betroffene(r) sollten Sie das Beförderungsunternehmen oder den Betreiber des Flughafens, Bahnhofs usw. entweder bei der Buchung oder beim Fahrkartenkauf oder spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt (bei Fernbussen spätestens 36 Stunden vorher) über Ihre besonderen Erfordernisse informieren.

Wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind, können Sie mit dem einheitlichen europäischen Parkausweis für Personen mit Behinderungen nicht nur in Ihrem eigenen Land die Behindertenparkplätze nutzen, sondern überall in der EU.

BeschwerdenFalls Sie meinen, während einer Reise nicht zu Ihrem Recht gekommen zu sein, richten Sie Ihre Beschwerde oder Forderung bitte zunächst an das betreffende Beförderungsunternehmen oder an den Betreiber des betreffenden Flughafens, Bahnhofs, Hafens oder Busterminals. Sind Sie mit der Reaktion nicht zufrieden, können Sie sich an die für den jeweiligen Verkehrsträger zuständige nationale Stelle wenden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der gebührenfreien Europe-Direct-Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11; dort erfahren Sie auch, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist.

GesundheitZugang zu medizinischer VersorgungAls EU-Bürgerin oder -Bürger haben Sie bei plötzlicher Erkrankung oder bei einem Unfall während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem EU-Land sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz – unter denselben Voraussetzungen und zu denselben Kosten – Anspruch auf Leistungen des öffentlichen Gesundheitssystems wie die Menschen, die in dem Land versichert sind, das Sie bereisen. Jedes Land hat seine eigenen Bestimmungen für die öffentliche Gesundheitsversorgung. In manchen Ländern ist die Behandlung kostenlos, in anderen müssen Sie einen Teil der Kosten übernehmen, oder Sie müssen zunächst den Gesamtbetrag bezahlen und anschließend die Erstattung beantragen. Bewahren Sie also alle Rechnungen, Rezepte und Quittungen auf. Stellen Sie den Erstattungsantrag schon von Ihrem Reiseland aus oder aber gleich nach Ihrer Rückkehr.

Die Europäische Krankenversicherungskarte beweist, dass Sie in einem EU-Land versichert sind; dies verringert den Verwaltungsaufwand und erleichtert die Kostenerstattung. Sie erhalten diese Karte kostenfrei von Ihrer Krankenversicherung. In einigen Ländern befindet sich die Europäische Versicherungskarte auf der Rückseite der nationalen Karte, in anderen Ländern werden getrennte Karten ausgestellt.

ReiseversicherungDie Europäische Krankenversicherungskarte ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung, da sie nicht immer alle Kosten und in keinem Fall eine Rückführung abdeckt. Gegen diese Risiken sollten Sie gegebenenfalls eine gesonderte Reiseversicherung abschließen.

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MedikamenteWenn Sie verschreibungspflichtige Medikamente mitführen, nehmen Sie bitte auch die entsprechenden Rezepte mit. Packen Sie immer nur so viele Arzneimittel ein, wie Sie tatsächlich brauchen, denn große Mengen könnten Verdacht erregen. Neue, EU-weit geltende Bestimmungen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten sollen es Ihnen leichter machen, die betreffenden Produkte auch im Ausland zu bekommen.

ImpfungenFür Reisen innerhalb der EU sind in der Regel keine Impfungen erforderlich. Impfvorschriften bzw. -empfehlungen bestehen lediglich für bestimmte Überseegebiete der EU. Informieren Sie sich vor der Abreise bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

BadegewässerIn der gesamten EU gelten strenge Standards für Badegewässer. Alles in allem war und ist die Wasserqualität gut. Derzeit genügen über 94 % der 22 000 Badeplätze an Stränden, Flüssen und Seen in der EU den Mindestanforderungen. In diesen Badegebieten informieren amtliche Symbole über die Wasserqualität. Darüber hinaus gibt es freiwillige Kennzeichnungen wie die Blaue Flagge; sie bedeutet, dass an einem Strand oder in einem Sportboothafen bestimmte Anforderungen an die Wasserqualität erfüllt sind und dass die Sicherheit, das Dienstleistungs- und Informationsangebot sowie der Umweltschutz den Standards entsprechen.

KommunikationSprachenEuropa verfügt über eine besonders große Sprachenvielfalt. Die wichtigsten Sprachfamilien in der EU sind die der germanischen, der romanischen, der slawischen, der baltischen und der keltischen Sprachen. Neben den 24 Amtssprachen der EU gibt es in Europa noch viele weitere, zum Teil seltener gesprochene Sprachen.

Über 50 % der Europäerinnen und Europäer geben an, dass sie sich noch in mindestens einer anderen Sprache als ihrer Muttersprache unterhalten können; ein Viertel spricht sogar mindestens zwei weitere Sprachen. Oft erleichtern Ihnen schon ein paar ganz einfache Ausdrücke den Aufenthalt im europäischen Ausland. So heißt zum Beispiel „danke“ in den einzelnen Sprachen:

Bulgarisch Blagodarya Litauisch AčiūDänisch Tak Maltesisch GrazziDeutsch Danke Niederländisch BedanktEnglisch Thank you Polnisch DziękujęEstnisch Aitäh Portugiesisch ObrigadoFinnisch Kiitos Rumänisch MulţumescFranzösisch Merci Schwedisch TackGriechisch Efkaristo Slowakisch ĎakujemIrisch Go raibh maith agat Slowenisch HvalaItalienisch Grazie Spanisch GraciasKroatisch Hvala Tschechisch DěkujiLettisch Paldies Ungarisch Köszönöm

TelefonierenIn der gesamten EU ist bei Auslandsgesprächen zunächst die 00 zu wählen. Vorwahlen der einzelnen Länder:

43 Österreich32 Belgien

359 Bulgarien357 Zypern420 Tschechische Republik49 Deutschland45 Dänemark34 Spanien

372 Estland33 Frankreich

358 Finnland44 Vereinigtes Königreich30 Griechenland36 Ungarn

385 Kroatien39 Italien

353 Irland352 Luxemburg370 Litauen371 Lettland356 Malta31 Niederlande

351 Portugal48 Polen40 Rumänien46 Schweden

421 Slowakei386 Slowenien

HandynutzungDank der EU-Vorschriften sind die Kosten für die Nutzung von Handys und ähnlichen Geräten im Ausland deutlich gesunken. Bei vielen mobilen Diensten – Anrufe, SMS und Daten-Downloads – sparen Sie heute 80 % gegenüber den Preisen von 2007. Daten-Roaming kostet heute 91 % weniger als 2007.

Die neuen Höchstpreise (ohne Mehrwertsteuer)

1. Juli 2013 1. Juli 2014Daten-Download im Ausland (je MB) 45 Cent 20 CentAbgehende Anrufe im Ausland (je Minute)

24 Cent 19 Cent

Eingehende Anrufe im Ausland (je Minute)

7 Cent 5 Cent

Abgehende SMS im Ausland 8 Cent 6 Cent

Dies sind die höchstzulässigen Gebühren. Die Netzbetreiber dürfen auch günstigere Tarife anbieten – achten Sie also auf spezielle Angebote! Bei Reisen außerhalb der EU erhalten Sie neuerdings per SMS, E-Mail oder Pop-up-Meldung eine Warnung, sobald Sie für Datendienste einen Rechnungsbetrag von 50 EUR oder eine andere vereinbarte Schwelle erreichen. Dies stellt eine Erweiterung des derzeitigen Warnsystems in der EU dar.

Ab 1. Juli 2014 dürfen Sie getrennte Roamingverträge abschließen: Sie können sich dann – ohne die SIM-Karte austauschen zu müssen – für ein günstigeres Roamingangebot eines Unternehmens in dem von Ihnen bereisten Land oder eines Konkurrenzunternehmens in Ihrem eigenen Land entscheiden.

BriefmarkenBriefmarken dürfen nur in dem Land verwendet werden, in dem sie gekauft wurden. Dies gilt auch für auf Euro lautende Briefmarken.

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MedikamenteWenn Sie verschreibungspflichtige Medikamente mitführen, nehmen Sie bitte auch die entsprechenden Rezepte mit. Packen Sie immer nur so viele Arzneimittel ein, wie Sie tatsächlich brauchen, denn große Mengen könnten Verdacht erregen. Neue, EU-weit geltende Bestimmungen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten sollen es Ihnen leichter machen, die betreffenden Produkte auch im Ausland zu bekommen.

ImpfungenFür Reisen innerhalb der EU sind in der Regel keine Impfungen erforderlich. Impfvorschriften bzw. -empfehlungen bestehen lediglich für bestimmte Überseegebiete der EU. Informieren Sie sich vor der Abreise bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

BadegewässerIn der gesamten EU gelten strenge Standards für Badegewässer. Alles in allem war und ist die Wasserqualität gut. Derzeit genügen über 94 % der 22 000 Badeplätze an Stränden, Flüssen und Seen in der EU den Mindestanforderungen. In diesen Badegebieten informieren amtliche Symbole über die Wasserqualität. Darüber hinaus gibt es freiwillige Kennzeichnungen wie die Blaue Flagge; sie bedeutet, dass an einem Strand oder in einem Sportboothafen bestimmte Anforderungen an die Wasserqualität erfüllt sind und dass die Sicherheit, das Dienstleistungs- und Informationsangebot sowie der Umweltschutz den Standards entsprechen.

KommunikationSprachenEuropa verfügt über eine besonders große Sprachenvielfalt. Die wichtigsten Sprachfamilien in der EU sind die der germanischen, der romanischen, der slawischen, der baltischen und der keltischen Sprachen. Neben den 24 Amtssprachen der EU gibt es in Europa noch viele weitere, zum Teil seltener gesprochene Sprachen.

Über 50 % der Europäerinnen und Europäer geben an, dass sie sich noch in mindestens einer anderen Sprache als ihrer Muttersprache unterhalten können; ein Viertel spricht sogar mindestens zwei weitere Sprachen. Oft erleichtern Ihnen schon ein paar ganz einfache Ausdrücke den Aufenthalt im europäischen Ausland. So heißt zum Beispiel „danke“ in den einzelnen Sprachen:

Bulgarisch Blagodarya Litauisch AčiūDänisch Tak Maltesisch GrazziDeutsch Danke Niederländisch BedanktEnglisch Thank you Polnisch DziękujęEstnisch Aitäh Portugiesisch ObrigadoFinnisch Kiitos Rumänisch MulţumescFranzösisch Merci Schwedisch TackGriechisch Efkaristo Slowakisch ĎakujemIrisch Go raibh maith agat Slowenisch HvalaItalienisch Grazie Spanisch GraciasKroatisch Hvala Tschechisch DěkujiLettisch Paldies Ungarisch Köszönöm

TelefonierenIn der gesamten EU ist bei Auslandsgesprächen zunächst die 00 zu wählen. Vorwahlen der einzelnen Länder:

43 Österreich32 Belgien

359 Bulgarien357 Zypern420 Tschechische Republik49 Deutschland45 Dänemark34 Spanien

372 Estland33 Frankreich

358 Finnland44 Vereinigtes Königreich30 Griechenland36 Ungarn

385 Kroatien39 Italien

353 Irland352 Luxemburg370 Litauen371 Lettland356 Malta31 Niederlande

351 Portugal48 Polen40 Rumänien46 Schweden

421 Slowakei386 Slowenien

HandynutzungDank der EU-Vorschriften sind die Kosten für die Nutzung von Handys und ähnlichen Geräten im Ausland deutlich gesunken. Bei vielen mobilen Diensten – Anrufe, SMS und Daten-Downloads – sparen Sie heute 80 % gegenüber den Preisen von 2007. Daten-Roaming kostet heute 91 % weniger als 2007.

Die neuen Höchstpreise (ohne Mehrwertsteuer)

1. Juli 2013 1. Juli 2014Daten-Download im Ausland (je MB) 45 Cent 20 CentAbgehende Anrufe im Ausland (je Minute)

24 Cent 19 Cent

Eingehende Anrufe im Ausland (je Minute)

7 Cent 5 Cent

Abgehende SMS im Ausland 8 Cent 6 Cent

Dies sind die höchstzulässigen Gebühren. Die Netzbetreiber dürfen auch günstigere Tarife anbieten – achten Sie also auf spezielle Angebote! Bei Reisen außerhalb der EU erhalten Sie neuerdings per SMS, E-Mail oder Pop-up-Meldung eine Warnung, sobald Sie für Datendienste einen Rechnungsbetrag von 50 EUR oder eine andere vereinbarte Schwelle erreichen. Dies stellt eine Erweiterung des derzeitigen Warnsystems in der EU dar.

Ab 1. Juli 2014 dürfen Sie getrennte Roamingverträge abschließen: Sie können sich dann – ohne die SIM-Karte austauschen zu müssen – für ein günstigeres Roamingangebot eines Unternehmens in dem von Ihnen bereisten Land oder eines Konkurrenzunternehmens in Ihrem eigenen Land entscheiden.

BriefmarkenBriefmarken dürfen nur in dem Land verwendet werden, in dem sie gekauft wurden. Dies gilt auch für auf Euro lautende Briefmarken.

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ReisetippsIn Europa gibt es unglaublich viel zu sehen und zu unternehmen. Anregungen und Informationen finden Sie auf unserer Website zu den interessantesten europäischen Reisezielen (www.visiteurope.com) sowie auf den Internetseiten der offiziellen Tourismuszentralen der einzelnen EU-Länder.

Die Länderkürzel entsprechen den Kfz-Länderkennzeichen.

Die EU unterstützt und fördert jedes Jahr zahlreiche kulturelle Projekte und Veranstaltungen in ganz Europa, darunter die „Kulturhauptstädte Europas“. Sie stellt Mittel für Ausstellungen und Veranstaltungen bereit, die das Kulturerbe der ausgewählten Städte zur Geltung bringen und eine Vielzahl von Künstlern und Darstellern aus ganz Europa zusammenführen.

Europäische Kulturhauptstädte 2014 sind die lettische Hauptstadt Riga, die an der Mündung der Daugava (Düna) in die Ostsee liegt, und die nordschwedische Universitätsstadt Umeå 400 km südlich des Polarkreises. Im Jahr 2015 teilen sich das als wallonische Kulturhauptstadt geltende Mons im Südwesten Belgiens und die am Zusammenfluss von vier Flüssen gelegene tschechische Stadt Plzeň (Pilsen) im Westen Böhmens den Titel.

Österreich www.austria.info

Belgien www.visitflanders.com www.opt.beBulgarien bulgariatravel.org

Zypern www.visitcyprus.comTschechische Republik www.czechtourism.comDeutschland www.germany.travelDänemark www.visitdenmark.comSpanien www.spain.infoEstland www.visitestonia.comFrankreich www.franceguide.comFinnland www.visitfinland.comVereinigtes Königreich www.visitbritain.comGriechenland www.visitgreece.grUngarn www.gotohungary.com

Kroatien www.croatia.hr

Italien www.enit.itIrland www.discoverireland.ieLuxemburg www.ont.luLitauen www.visitlithuania.netLettland www.latvia.travelMalta www.visitmalta.comNiederlande www.holland.comPortugal www.visitportugal.comPolen www.poland.travelRumänien www.romaniatourism.comSchweden www.visitsweden.comSlowakei www.slovakia.travelSlowenien www.slovenia.info

ElektrizitätDie Stromversorgung erfolgt in ganz Europa mit 220-240 V/50 Hz-Wechselstrom. In Irland, Malta, dem Vereinigten Königreich und Zypern werden dreipolige Stecker verwendet, in allen anderen EU-Ländern zweipolige, die jedoch nicht völlig identisch sind. Dennoch dürften Sie Ihren Föhn oder Rasierapparat überall benutzen können. Adapter erhalten Sie üblicherweise an Flughäfen und in Ferienorten.

ZeitzonenSommerzeitAm 30. März 2014 (Beginn der Sommerzeit) werden die Uhren in der gesamten EU um eine Stunde vorgestellt. Am 26. Oktober 2014 (Beginn der Winterzeit) werden die Uhren dann wieder um eine Stunde zurückgestellt. Stichdaten für 2015 sind der 29. März und der 25. Oktober.

HaustiereDer bei jedem Tierarzt erhältliche „EU-Heimtierausweis“ erleichtert das grenzüberschreitende Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen. Alle Hunde, Katzen und Frettchen müssen einen solchen Ausweis haben und zur Identifikation entweder einen elektronischen Mikrochip oder eine deutlich lesbare, vor Juli 2011 angebrachte Tätowierung tragen. Sie müssen gegen Tollwut geimpft sein; genaue Angaben hierzu sind im Heimtierausweis einzutragen. Die Impfung muss nach der Implantation des Mikrochips bzw. nach der Tätowierung stattfinden.

Darüber hinaus müssen Hunde vor Reisen nach Irland, Malta, Finnland und in das Vereinigte Königreich von einem Tierarzt einer speziellen Bandwurmbehandlung unterzogen werden. Die Behandlung muss ein bis fünf Tage vor der Ankunft in einem dieser Länder erfolgen und im Heimtierausweis vermerkt sein.

Der EU-Heimtierausweis gilt nur für Hunde, Katzen und Frettchen. Wenn Sie andere Tiere auf Ihrer Reise mitnehmen möchten (z. B. Kaninchen, Vögel oder Nager), sprechen Sie bitte mit Ihrem Tierarzt.

GMT +3GMT +2GMT +1GMT GMT +4 GMT +5

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ReisetippsIn Europa gibt es unglaublich viel zu sehen und zu unternehmen. Anregungen und Informationen finden Sie auf unserer Website zu den interessantesten europäischen Reisezielen (www.visiteurope.com) sowie auf den Internetseiten der offiziellen Tourismuszentralen der einzelnen EU-Länder.

Die Länderkürzel entsprechen den Kfz-Länderkennzeichen.

Die EU unterstützt und fördert jedes Jahr zahlreiche kulturelle Projekte und Veranstaltungen in ganz Europa, darunter die „Kulturhauptstädte Europas“. Sie stellt Mittel für Ausstellungen und Veranstaltungen bereit, die das Kulturerbe der ausgewählten Städte zur Geltung bringen und eine Vielzahl von Künstlern und Darstellern aus ganz Europa zusammenführen.

Europäische Kulturhauptstädte 2014 sind die lettische Hauptstadt Riga, die an der Mündung der Daugava (Düna) in die Ostsee liegt, und die nordschwedische Universitätsstadt Umeå 400 km südlich des Polarkreises. Im Jahr 2015 teilen sich das als wallonische Kulturhauptstadt geltende Mons im Südwesten Belgiens und die am Zusammenfluss von vier Flüssen gelegene tschechische Stadt Plzeň (Pilsen) im Westen Böhmens den Titel.

Österreich www.austria.info

Belgien www.visitflanders.com www.opt.beBulgarien bulgariatravel.org

Zypern www.visitcyprus.comTschechische Republik www.czechtourism.comDeutschland www.germany.travelDänemark www.visitdenmark.comSpanien www.spain.infoEstland www.visitestonia.comFrankreich www.franceguide.comFinnland www.visitfinland.comVereinigtes Königreich www.visitbritain.comGriechenland www.visitgreece.grUngarn www.gotohungary.com

Kroatien www.croatia.hr

Italien www.enit.itIrland www.discoverireland.ieLuxemburg www.ont.luLitauen www.visitlithuania.netLettland www.latvia.travelMalta www.visitmalta.comNiederlande www.holland.comPortugal www.visitportugal.comPolen www.poland.travelRumänien www.romaniatourism.comSchweden www.visitsweden.comSlowakei www.slovakia.travelSlowenien www.slovenia.info

ElektrizitätDie Stromversorgung erfolgt in ganz Europa mit 220-240 V/50 Hz-Wechselstrom. In Irland, Malta, dem Vereinigten Königreich und Zypern werden dreipolige Stecker verwendet, in allen anderen EU-Ländern zweipolige, die jedoch nicht völlig identisch sind. Dennoch dürften Sie Ihren Föhn oder Rasierapparat überall benutzen können. Adapter erhalten Sie üblicherweise an Flughäfen und in Ferienorten.

ZeitzonenSommerzeitAm 30. März 2014 (Beginn der Sommerzeit) werden die Uhren in der gesamten EU um eine Stunde vorgestellt. Am 26. Oktober 2014 (Beginn der Winterzeit) werden die Uhren dann wieder um eine Stunde zurückgestellt. Stichdaten für 2015 sind der 29. März und der 25. Oktober.

HaustiereDer bei jedem Tierarzt erhältliche „EU-Heimtierausweis“ erleichtert das grenzüberschreitende Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen. Alle Hunde, Katzen und Frettchen müssen einen solchen Ausweis haben und zur Identifikation entweder einen elektronischen Mikrochip oder eine deutlich lesbare, vor Juli 2011 angebrachte Tätowierung tragen. Sie müssen gegen Tollwut geimpft sein; genaue Angaben hierzu sind im Heimtierausweis einzutragen. Die Impfung muss nach der Implantation des Mikrochips bzw. nach der Tätowierung stattfinden.

Darüber hinaus müssen Hunde vor Reisen nach Irland, Malta, Finnland und in das Vereinigte Königreich von einem Tierarzt einer speziellen Bandwurmbehandlung unterzogen werden. Die Behandlung muss ein bis fünf Tage vor der Ankunft in einem dieser Länder erfolgen und im Heimtierausweis vermerkt sein.

Der EU-Heimtierausweis gilt nur für Hunde, Katzen und Frettchen. Wenn Sie andere Tiere auf Ihrer Reise mitnehmen möchten (z. B. Kaninchen, Vögel oder Nager), sprechen Sie bitte mit Ihrem Tierarzt.

GMT +3GMT +2GMT +1GMT GMT +4 GMT +5

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Im NotfallEinheitliche Europäische Notrufnummer: 112Die Rettungsdienste sind in jedem EU-Land unter der gebührenfreien Nummer 112 zu erreichen (Festnetz und Handy).

Bei Verlust oder DiebstahlMelden Sie jeden Diebstahl bei der örtlichen Polizei. Wenn Sie vor Gericht oder bei Ihrer Versicherung Ansprüche geltend machen wollen, muss ein Polizeiprotokoll vorliegen. Lassen Sie verlorene oder gestohlene Bankkarten sofort sperren. Wurde Ihnen der Reisepass gestohlen, so verständigen Sie ein Konsulat oder die Botschaft Ihres Heimatlandes sowie die Polizei. Wenn Sie sich in einem Land außerhalb der EU befinden und Ihr eigenes Land dort nicht vertreten ist, können Sie sich an ein Konsulat oder die Botschaft jedes anderen EU-Landes wenden.

Weitere Informationen über die Europäische UnionDIE EU IM INTERNETInformationen über die Europäische Union sind in allen Amtssprachen abrufbar unter: europa.eu

BESUCHEN SIE UNS!In ganz Europa gibt es Hunderte von örtlichen EU-Informationszentren. Die Anschrift des nächstgelegenen Zentrums finden Sie unter: europedirect.europa.eu

RUFEN SIE UNS AN ODER SCHREIBEN SIE UNS!Europe Direct beantwortet Ihre Fragen über die Europäische Union.

Sie erreichen diesen Dienst über die gebührenfreie Rufnummer 00 800 6 7 8 9 10 11(einige Mobilfunkbetreiber gewähren keinen Zugang zu „00800“-Nummern oder berechnen möglicherweise eine Gebühr) oder gebührenpflichtig von außerhalb der EU: +32 22999696 bzw. per E-Mail über europedirect.europa.eu

LESENSWERTESVeröffentlichungen über die EU sind nur einen Mausklick entfernt auf der Website des EU Bookshop: bookshop.europa.euFür Auskünfte und Veröffentlichungen über die Europäische Union in deutscher Sprache wenden Sie sich bitte an:

VERTRETUNGEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSIONVertretung in DeutschlandUnter den Linden 7810117 BerlinDEUTSCHLANDTel. +49 302280-2000Internet: ec.europa.eu/deutschland/E-Mail: [email protected]

Vertretung in BonnBertha-von-Suttner-Platz 2-453111 BonnDEUTSCHLANDTel. +49 228530090E-Mail: [email protected]

Vertretung in MünchenBob-van-Benthem-Platz 180469 MünchenDEUTSCHLANDTel. +49 892424480E-Mail: [email protected]

Vertretung in BelgienRue de la Loi 1701040 BruxellesBELGIENTel. +32 22953844Internet: ec.europa.eu/belgium/E-Mail: [email protected]

Vertretung in LuxemburgEuropahaus7, rue du Marché-aux-Herbes1728 LuxemburgLUXEMBURGTel. +352 4301-34925Internet: ec.europa.eu/luxembourg/E-Mail: [email protected]

Vertretung in ÖsterreichHaus der Europäischen UnionWipplingerstraße 35 1010 WienÖSTERREICHTel. +43 151618-0Internet: ec.europa.eu/austria/E-Mail: [email protected]

EUROPÄISCHES PARLAMENTINFORMATIONSBÜROInformationsbüro für DeutschlandEuropäisches HausUnter den Linden 7810117 BerlinDEUTSCHLANDTel. +49 302280-1000Internet: europarl.deE-Mail: [email protected]

Informationsbüro München Bob-van-Benthem-Platz 180469 MünchenDEUTSCHLANDTel. +49 892020-8790Internet: europarl.de E-Mail: [email protected]

Informationsbüro für BelgienRue Wiertz 601047 BruxellesBELGIENTel. +32 22842005Internet: europarl.beE-Mail: [email protected]

Informationsbüro für LuxemburgEuropahaus7, rue du Marché-aux-Herbes2929 LuxemburgLUXEMBURGTel. +352 4300-22597Internet: europarl.luE-Mail: [email protected]

Informationsbüro für ÖsterreichHaus der Europäischen UnionWipplingerstraße 35 1010 WienÖSTERREICHTel. +43 151617-0Internet: europarl.atE-Mail: [email protected]

Vertretungen der Europäischen Kommission und Büros des Europäischen Parlaments bestehen auch in den übrigen Ländern der Europäischen Union. Delegationen der Europäischen Union bestehen in anderen Teilen der Welt.

Auf der Website „Ihr Europa“ können Sie sich umfassender darüber informieren, welche Rechte Ihnen

zustehen, wenn Sie in der EU leben, arbeiten oder reisen: ec.europa.eu/youreurope

Faltblatt bestellen oder herunterladen

http://europa.eu/!jp97MH

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Im NotfallEinheitliche Europäische Notrufnummer: 112Die Rettungsdienste sind in jedem EU-Land unter der gebührenfreien Nummer 112 zu erreichen (Festnetz und Handy).

Bei Verlust oder DiebstahlMelden Sie jeden Diebstahl bei der örtlichen Polizei. Wenn Sie vor Gericht oder bei Ihrer Versicherung Ansprüche geltend machen wollen, muss ein Polizeiprotokoll vorliegen. Lassen Sie verlorene oder gestohlene Bankkarten sofort sperren. Wurde Ihnen der Reisepass gestohlen, so verständigen Sie ein Konsulat oder die Botschaft Ihres Heimatlandes sowie die Polizei. Wenn Sie sich in einem Land außerhalb der EU befinden und Ihr eigenes Land dort nicht vertreten ist, können Sie sich an ein Konsulat oder die Botschaft jedes anderen EU-Landes wenden.

Weitere Informationen über die Europäische UnionDIE EU IM INTERNETInformationen über die Europäische Union sind in allen Amtssprachen abrufbar unter: europa.eu

BESUCHEN SIE UNS!In ganz Europa gibt es Hunderte von örtlichen EU-Informationszentren. Die Anschrift des nächstgelegenen Zentrums finden Sie unter: europedirect.europa.eu

RUFEN SIE UNS AN ODER SCHREIBEN SIE UNS!Europe Direct beantwortet Ihre Fragen über die Europäische Union.

Sie erreichen diesen Dienst über die gebührenfreie Rufnummer 00 800 6 7 8 9 10 11(einige Mobilfunkbetreiber gewähren keinen Zugang zu „00800“-Nummern oder berechnen möglicherweise eine Gebühr) oder gebührenpflichtig von außerhalb der EU: +32 22999696 bzw. per E-Mail über europedirect.europa.eu

LESENSWERTESVeröffentlichungen über die EU sind nur einen Mausklick entfernt auf der Website des EU Bookshop: bookshop.europa.euFür Auskünfte und Veröffentlichungen über die Europäische Union in deutscher Sprache wenden Sie sich bitte an:

VERTRETUNGEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSIONVertretung in DeutschlandUnter den Linden 7810117 BerlinDEUTSCHLANDTel. +49 302280-2000Internet: ec.europa.eu/deutschland/E-Mail: [email protected]

Vertretung in BonnBertha-von-Suttner-Platz 2-453111 BonnDEUTSCHLANDTel. +49 228530090E-Mail: [email protected]

Vertretung in MünchenBob-van-Benthem-Platz 180469 MünchenDEUTSCHLANDTel. +49 892424480E-Mail: [email protected]

Vertretung in BelgienRue de la Loi 1701040 BruxellesBELGIENTel. +32 22953844Internet: ec.europa.eu/belgium/E-Mail: [email protected]

Vertretung in LuxemburgEuropahaus7, rue du Marché-aux-Herbes1728 LuxemburgLUXEMBURGTel. +352 4301-34925Internet: ec.europa.eu/luxembourg/E-Mail: [email protected]

Vertretung in ÖsterreichHaus der Europäischen UnionWipplingerstraße 35 1010 WienÖSTERREICHTel. +43 151618-0Internet: ec.europa.eu/austria/E-Mail: [email protected]

EUROPÄISCHES PARLAMENTINFORMATIONSBÜROInformationsbüro für DeutschlandEuropäisches HausUnter den Linden 7810117 BerlinDEUTSCHLANDTel. +49 302280-1000Internet: europarl.deE-Mail: [email protected]

Informationsbüro München Bob-van-Benthem-Platz 180469 MünchenDEUTSCHLANDTel. +49 892020-8790Internet: europarl.de E-Mail: [email protected]

Informationsbüro für BelgienRue Wiertz 601047 BruxellesBELGIENTel. +32 22842005Internet: europarl.beE-Mail: [email protected]

Informationsbüro für LuxemburgEuropahaus7, rue du Marché-aux-Herbes2929 LuxemburgLUXEMBURGTel. +352 4300-22597Internet: europarl.luE-Mail: [email protected]

Informationsbüro für ÖsterreichHaus der Europäischen UnionWipplingerstraße 35 1010 WienÖSTERREICHTel. +43 151617-0Internet: europarl.atE-Mail: [email protected]

Vertretungen der Europäischen Kommission und Büros des Europäischen Parlaments bestehen auch in den übrigen Ländern der Europäischen Union. Delegationen der Europäischen Union bestehen in anderen Teilen der Welt.

Auf der Website „Ihr Europa“ können Sie sich umfassender darüber informieren, welche Rechte Ihnen

zustehen, wenn Sie in der EU leben, arbeiten oder reisen: ec.europa.eu/youreurope

Faltblatt bestellen oder herunterladen

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NORDSEE

EUROPÄISCHESNORDMEER

IONISCHESMEER

TYRRHENISCHESMEER

SCHWARZESMEER

ÄGÄISCHESMEER

KELTISCHESEE

GOLF VONLION

GOLF VONBISKAYA

WEISSESMEER

BARENTSSEE

AT

LA

NT

IS

CH

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D E R K A N A L

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S K A G E R R A K

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BUSE

N

LIBANON

ALGERIEN

TUNESIENMAROKKO

SYRIEN

IRAK

ALBANIEN

IRAN

ARMENIENSERBIEN

BOSNIEN UND HERZEGOWINA

ASERBAIDSCHAN

GEORGIEN

MOLDAU

UKRAINE

WEISSRUSSLAND

RUSSISCHE FÖDERATION

MONTENEGRO

KASACHSTAN

TÜRKEI

EHEMALIGE JUGOSLAWISCHEREPUBLIK MAZEDONIEN

BOSNA I HERCEGOVINA

31

111

79

43

357

43

132

505

544

70

301

9

65

6511,2

7,3

10,5

5,6

80,5

1,3

11,1

46,7

65,6

4,6

59,7

0,9

2,0

3,030 700

12 200

20 600

32 400

32 400

18 800

19 000

24 000

27 900

33 200

25 900

21 600

17 200

19 200

0,5

9,9

0,4

16,8

8,5

38,5

10,5

20,1

2,1

5,4

5,4

9,6

63,9

68 200

17 300

22 400

32 400

33 400

17 500

19 400

14 000

21 000

19 700

29 400

32 700

27 300

3

93

0,3

34

84

313

92

230

20

49

305

411

244

56 4,3 15 800

25 500

(2)

(2)

(2)

(2)

(2)

13 200

26 800

38 800

4 234

365

16 889

9 159

505,7

127,3

142,5

316,7

7 300

10 600

30 000

9 000

7 600

51

13 0,6

100

11

25

27

3,8

0,3

1,8

2,1

2,8

9 000

(2)

(2)

(2) 77 7,2

13 800770 75,6

HrvatskaKroatien

DIE EUROPÄISCHE UNIONSTATISTISCHE GRUNDDATEN EUROPÄISCHER LÄNDER

Mitgliedstaaten der Europäischen UnionFläche

(1 000 km2)

Bevölkerung(Millionen

Einwohner)

Bruttoinlandsproduktje Einwohner

(KKS) (1)

Bevölkerung(Millionen

Einwohner)

Bruttoinlandsproduktje Einwohner

(KKS) (1)

Bevölkerung(Millionen

Einwohner)

Bruttoinlandsproduktje Einwohner

(KKS) (1)

Bevölkerung(Millionen

Einwohner)

Bruttoinlandsproduktje Einwohner

(KKS) (1)

België/BelgiqueBelgien

БългарияBulgarien

Česká republikaTschechische Republik

DanmarkDänemark

Deutschland

EestiEstland

Éire/IrelandIrland

ΕλλάδαGriechenland

EspañaSpanienFrance

Frankreich

ItaliaItalien

Κύπρος/KıbrısZypernLatvija

Lettland

LietuvaLitauen

Fläche(1 000 km2)

LuxembourgLuxemburg

MagyarországUngarnMaltaMalta

NederlandNiederlande

Österreich

PolskaPolen

PortugalPortugalRomânia

RumänienSlovenija

SlowenienSlovenskoSlowakei

Suomi/FinlandFinnlandSverige

SchwedenUnited Kingdom

Vereinigtes Königreich

Europa in der WeltKandidatenländer und potenzielle KandidatenländerFläche

(1 000 km2)

Die 28 EU-Länderzusammen

6 8009 327 1 349,6China

Japan

Russland

USA

(*) Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung Kosovos.(1) Das Bruttoinlandsprodukt ist der Gesamtwert aller in einem Jahr in einem Land produzierten Güter und Dienstleistungen und wird oft verwendet, um den Wohlstand eines Landes auszudrücken. Der Kaufkraftstandard (KKS) ist eine Maßeinheit, die unabhängig vom Preisniveau einem für jedes Land identischen Volumen an Gütern und Dienstleistungen entspricht. Der Wert eines KKS entspricht ungefähr einem Euro.(2) 2012.

Die Angaben beziehen sich auf das Jahr 2013. Quelle: Eurostat (epp.eurostat.ec.europa.eu).

In Vielfalt geeint: Die Europäische Union umfasst 28 europäische Länder, die die gleichen demokratischen Werte teilen und sich mit dem Ziel zusammengeschlossen haben, Frieden und Wohlstand zu sichern. Sie haben bestimmte Befugnisse an gemeinsam eingerichtete europäische Organe abgegeben, so dass auf europäischer Ebene demokratische Beschlüsse über Fragen von europäischer Bedeutung getroffen werden können. Die EU hat sich der Wahrung der Vielfalt der europäischen Kulturen und Lebensarten verschrieben. Einige andere Länder haben einen Autrag auf EU-Mitgliedschaft gestellt. Mehr über die Europäische Union erfahren Sie hier: www.europa.eu.

Herausgegeben im Januar 2014 von derEuropäischen KommissionGeneraldirektion KommunikationVeröffentlichungen1049 Bruxelles/BrusselBELGIQUE/BELGIË

Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Unionbookshop.europa.eu

Karte ursprünglich von Lovell Johns,www.lovelljohns.com

© Europäische Union, 2014

EU-Mitgliedstaat

Kandidatenland oderpotenzielles Kandidatenland

Sitz der EU-Organe

Staatsgrenze

Hauptstadt

Sitz der Regierung

Regionalgrenze

Regionalhauptstadt

Wichtige Wasserstraße

Zeichenerklärung

Fläche(1 000 km2)

Bosnienund Herzegowina

Montenegro

Island

Kosovo (*)

Albanien

Serbien

Türkei

Ehemaligejugoslawische

RepublikMazedonien

2 9003 287 1 220,8Indien

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Europa: ein Kontinent mit tausendjähriger Geschichte, einem reichen Kulturerbe und einigen der atemberaubendsten Landschaften der Welt. Viele Entdeckungen warten auf den Reisenden – und dank der Europäischen Union (EU) ist alles viel leichter als früher.

An den meisten Grenzen gibt es keine Kontrollen mehr. Der Euro erleichtert Schnäppchenjägern das „grenzenlose“ Einkaufen. Der Zugang zur medizinischen Versorgung bereitet keinerlei Probleme. Und auch Ihren Hund oder Ihre Katze dürfen Sie auf die Reise mitnehmen. Gut zu wissen für Autofahrerinnen und Autofahrer aus der EU: Ihr Führerschein und Ihre Kraftfahrzeugversicherung gelten in den anderen EU-Ländern ebenso wie im Inland. Mobil telefonieren im Ausland ist nicht nur möglich, sondern wird auch ständig günstiger.

Weitere Informationen, nützliche Tipps und eine Europakarte finden Sie innen.

Europäische Kommission Generaldirektion Kommunikation Veröffentlichungen 1049 Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIË Manuskript abgeschlossen im November 2013

© Europäische Union

Nachdruck gestattet.

Fotos/Abbildungen: © iStock/ma_rish und Europäische Union

ISBN 978-92-79-33708-6doi:10.2775/43562

NA-01-13-671-D

E-C

UNTERWEGS IN EUROPA2014-2015

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