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Landesentwicklungsplan 2013 | 175 174 | Ziel 2.2.1.9 Eine Zersiedlung der Landschaft ist zu vermeiden Grundsatz 4.1.1.1 Erhaltung der UZVR und Bewahrung der UZVR vor Zersiedlung aufgrund ihrer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, den Biotopverbund, den Wasserhaushalt, die landschaftsbezogene Erholung und als klimatischer Ausgleichsraum Ziel 4.1.1.2 für die festgelegten UZVR mit einer hohen Wertigkeit sowie die landschaftsbezogene Erholung ist eine Zerschneidung durch Straßen (> 1000 Kfz pro Tag), zweigleisige und eingleisige elektrifizierte Bahnstrecken, Flughäfen oder großflächigen Siedlungsneubau im Außenbereich nur zulässig, wenn es sich um ein überregional bedeutsames Vorhaben handelt Unzerschnittene verkehrsarme Räume und Zersiedlung Sachsens Freiräume | Freiraumschutz | Schutz von Natur und Landschaft Sachsens Freiräume | Freiraumschutz | Schutz von Natur und Landschaft Sachdaten: Geobasisdaten: Kartographie: LEP 2013 (UZVR - Karte 5, Eisenbahnstrecke) LISt, Okt. 2014 (Straßen) GeoSN 2014 (DLM50 - Flughafen, Ortslagen, Truppen-/ Standortübungsplatz) SMI, Referat 46 Autobahn Bundesstraße Eisenbahnstrecke UZVR nach Größe: 40 - 70 km² 70 - 100 km² > 100 km² UZVR mit besonders hoher Wertigkeit aufgrund von: hohem Nationalpark-, Naturpark- oder Biosphärenreservatanteil hohem FFH-, SPA- (> 20 %) bzw. NSG-Anteil (> 8 %) sehr hohem LSG-Anteil (> 70 %) Landschaftsbildeinheit mit hoher bzw. sehr hoher Schönheit UZVR gemäß G 4.1.1.1 und Z 4.1.1.2 Landesgrenze anthropogene Zerschneidungselemente Ortslagen Flughafen Truppen-/Standortübungsplatz 52 10 9 14,2 % 4,3 % 6,9 % 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 14,0 16,0 0 10 20 30 40 50 60 40-70 km2 70-100 km2 >100 km2 [%] [Anzahl] UZVR nach Größe Anzahl UZVR Flächenanteil der UZVR in Sachsen 9,0 % 9,3 % 9,7 % 4,3 % 4,3 % 4,4 % 2010 2012 2014 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 14,0 16,0 [%] UZVR > 50 km2 UZVR > 100 km2 Karte 6.4: Unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) Abbildung 6.5: Anzahl und Flächenanteil der UZVR in Sachsen (Quelle: LEP 2013) Abbildung 6.6: Flächenanteile der UZVR in den Jahren 2010, 2012 und 2014 (Quelle: IÖR-Monitor) die sonstigen UZVR > 40km², festgelegt (vgl. Karte 6.4). Für die UZVR mit einer besonders hohen Wertigkeit ist eine Zerschneidung durch Straßen mit einem prognostizierten Verkehrsaufkommen von mehr als 1.000 Kfz pro Tag, zweigleisige und eingleisige, elektrifizierte Bahnstrecken, Flughäfen sowie großflächigen Siedlungsneubau im Außenbereich nur dann zulässig, wenn es sich um ein überregional bedeutsames Vorhaben handelt und eine raumverträgliche Variante außerhalb der UZVR nicht realisierbar ist (Z 4.1.1.2). Die UZVR der entsprechenden Festlegungskarte des LEP 2013 wurden nach dem bundeseinheitlichen LIKI-/UMK Kernindikator Nr. 10 ermittelt. Grundlage für diese Berechnung sind: Informationen zum Verkehrsnetz und den Siedlungsflächen, Daten zur Verkehrsbelegung der Straßen (durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) 24 h) sowie Daten zerschneidender Elemente: Straßen ab einer Verkehrsstärke von 1.000 Kfz pro Tag (Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen, Kreis- straßen), in Betrieb befindliche zweigleisige und eingleisige, elektrifizierte Bahnstrecken, Ortslagen und Flughäfen und Straßen-und Bahntunnel ab einer Länge von 1.000 m. Die resultierenden Räume wurden den Kategorien > 40 km², > 70 km² und > 100 km² zugeordnet (vgl. Karte 6.4). Im LEP 2013 werden über 71 UZVR größer 40 km² ausgewiesen. Zehn dieser UZVR haben eine Fläche von 70 – 100 km² und neun eine Fläche von über 100 km² (vgl. Abbildung 6.5). Analysen der naturschutzfachlichen Ausstattung der ermittelten UZVR ergaben, dass die UZVR in Sachsen im Mittel eine überdurchschnittliche Bedeutung für den Naturschutz haben, die sich in den überdurchschnittlichen Flächenanteilen von Schutzgebietsflächen widerspiegelt. Dabei treten aber in allen UVZR-Größenklassen geringe und sehr hohe Anteile von Schutzgebietsflächen auf. Die Funktionalität und der Wert der UZVR hängen nicht nur von deren Flächengröße ab. Vielmehr kommt es auch auf die Qualität und Ausstattung der verbleibenden Flächen an. Im Sinne einer naturschutzfachlich sinnvollen Nutzung des Indikators UZVR wird das im LEP 2013 angestrebte Schutzniveau daher in Abhängigkeit von der naturschutzfachlichen Ausstattung innerhalb der UZVR differenziert (vgl. Karte 6.4). Das Leibnitz-Institut für ökologische Raumentwicklung in Dresden (IÖR) berechnet im Rahmen seines Monitors der Siedlungs- und Freiraumentwicklung den Anteil an Freiräumen > 100 km² und > 50 km² an der Gesamtfläche Sachsens auf der Grundlage der Entwick- lung der Zerschneidungselemente, insbesondere der Straßen. Diese Daten basieren ebenfalls auf dem Digitalen Landschaftsmodell (DLM) sind aber aufgrund methodischer Unterschiede nicht ohne weiteres mit den in der Festlegungskarte „UZVR“ des LEP 2013 dargestellten Ergebnissen vergleichbar. Nach dem IÖR–Monitor lag der Anteil der UZVR > 100 km² an der Gesamtfläche Sachsens in den Jahren 2008, 2010 und 2012 unver- ändert bei 4,3 %, der Anteil der UZVR > 50 km² hat demnach von 9 % in den Jahren 2008 und 2010 zum Jahr 2012 mit 9,3 % leicht zugenommen (IÖR-Monitor©). SMUL Als Landschaftszerschneidung wird die Unterbrechung von natürlichen und naturnahen Raumstrukturen und ökologischen Funktionen durch menschliche Eingriffe in die Land- schaft bezeichnet. Sie wird v. a. durch die Straßen-, Bahn- und Siedlungsnetze verursacht, von denen Barriere- oder Kollisionswirkungen, Emissionen, aber auch ästhetische Beein- trächtigungen ausgehen können, die auch den Erholungswert einer Landschaft mindern. Vor allem als Folge der fortschreitenden Flächenneuinanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr wurde die Landschaft zunehmend zerschnitten und fragmentiert (vgl. „Siedlungs- und Verkehrsfläche“, S. 70). Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräu- me sind mittlerweile selten geworden. Gemäß § 1 Abs. 5 BNatSchG sind diese vor weiterer Zerschneidung zu bewahren. Um künftige Zerschneidungen zu mindern, hat die Bebauung von Brachen sowie von unbebauten Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Außerdem sollen Verkehrswege, Energieleitungen und ähnliche Vorhaben landschaftsgerecht geführt, ge- staltet und gebündelt werden. Die in Sachsen noch vorhandenen, größeren UZVR haben eine hohe Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt und für die naturnahe Erholung und sollen deshalb gemäß dem Grundsatz 4.1.1.1 des LEP 2013 in ihrer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, den Biotopverbund, den Wasserhaushalt, die landschaftsbezogene Erholung sowie als klimatischer Ausgleichsraum erhalten und vor Zerschneidung bewahrt werden. Die Festlegung der UZVR konkretisiert den Grundsatz in § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG und dient der Umsetzung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt aus dem Jahr 2007. In der Festlegungskarte „UZVR“ des LEP 2013 sind die UZVR, mit einer besonders hohen Wertigkeit für den Arten- und Biotopschutz sowie die landschaftsbezogene Erholung und

Unzerschnittene verkehrsarme Räume Landesentwicklungsplan ... · Landesentwicklungsplan 2013 174 | | 175 Ziel 2.2.1.9 Eine Zersiedlung der Landschaft ist zu vermeiden Grundsatz 4.1.1.1

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Landesentwicklungsplan

2013

| 175174 |

Ziel 2.2.1.9 ▶ Eine Zersiedlung der Landschaft ist zu vermeiden

Grundsatz 4.1.1.1 ▶ Erhaltung der UZVR und Bewahrung der UZVR vor Zersiedlung aufgrund ihrer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, den Biotopverbund, den Wasserhaushalt, die landschaftsbezogene Erholung und als klimatischer Ausgleichsraum

Ziel 4.1.1.2 ▶ für die festgelegten UZVR mit einer hohen Wertigkeit sowie die landschaftsbezogene Erholung ist eine Zerschneidung durch Straßen (> 1000 Kfz pro Tag), zweigleisige und eingleisige elektrifizierte Bahnstrecken, Flughäfen oder großflächigen Siedlungsneubau im Außenbereich nur zulässig, wenn es sich um ein überregional bedeutsames Vorhaben handelt

Unzerschnittene verkehrsarme Räume und Zersiedlung

Sachsens Freiräume | Freiraumschutz | Schutz von Natur und Landschaft

Sachsens Freiräume | Freiraumschutz | Schutz von Natur und Landschaft

Sachdaten:

Geobasisdaten:

Kartographie:

LEP 2013 (UZVR - Karte 5, Eisenbahnstrecke)LISt, Okt. 2014 (Straßen)GeoSN 2014 (DLM50 - Flughafen, Ortslagen, Truppen-/ Standortübungsplatz)SMI, Referat 46

Autobahn Bundesstraße Eisenbahnstrecke

UZVR nach Größe:

40 - 70 km²

70 - 100 km²

> 100 km²

UZVR mit besonders hoher Wertigkeit aufgrund von:

hohem Nationalpark-, Naturpark- oder Biosphärenreservatanteil

hohem FFH-, SPA- (> 20 %) bzw. NSG-Anteil (> 8 %)

sehr hohem LSG-Anteil (> 70 %)

Landschaftsbildeinheit mit hoher bzw. sehr hoher Schönheit

UZVR gemäß G 4.1.1.1 und Z 4.1.1.2

Landesgrenze

anthropogene Zerschneidungselemente

Ortslagen Flughafen

Truppen-/Standortübungsplatz

52

10 9

14,2 %

4,3 %

6,9 %

0,0

2,0

4,0

6,0

8,0

10,0

12,0

14,0

16,0

0

10

20

30

40

50

60

40-70 km2 70-100 km2 >100 km2

[%][Anzahl]

UZVR nach Größe

Anzahl UZVR

Flächenanteil der UZVR in Sachsen

9,0 % 9,3 % 9,7 %

4,3 % 4,3 % 4,4 %

2010 2012 20140,0

2,0

4,0

6,0

8,0

10,0

12,0

14,0

16,0[%]UZVR > 50 km2 UZVR > 100 km2

Karte 6.4: Unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR)

Abbildung 6.5: Anzahl und Flächenanteil der UZVR in Sachsen (Quelle: LEP 2013)

Abbildung 6.6: Flächenanteile der UZVR in den Jahren 2010, 2012 und 2014 (Quelle: IÖR-Monitor)

die sonstigen UZVR > 40km², festgelegt (vgl. Karte 6.4). Für die UZVR mit einer besonders hohen Wertigkeit ist eine Zerschneidung durch Straßen mit einem prognostizierten Verkehrsaufkommen von mehr als 1.000 Kfz pro Tag, zweigleisige und eingleisige, elektrifizierte Bahnstrecken, Flughäfen sowie großflächigen Siedlungsneubau im Außenbereich nur dann zulässig, wenn es sich um ein überregional bedeutsames Vorhaben handelt und eine raumverträgliche Variante außerhalb der UZVR nicht realisierbar ist (Z 4.1.1.2).

Die UZVR der entsprechenden Festlegungskarte des LEP 2013 wurden nach dem bundeseinheitlichen LIKI-/UMK Kernindikator Nr. 10 ermittelt. Grundlage für diese Berechnung sind:

► Informationen zum Verkehrsnetz und den Siedlungsflächen,► Daten zur Verkehrsbelegung der Straßen (durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) 24 h) sowie► Daten zerschneidender Elemente:

► Straßen ab einer Verkehrsstärke von 1.000 Kfz pro Tag (Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen, Kreis-straßen),

► in Betrieb befindliche zweigleisige und eingleisige, elektrifizierte Bahnstrecken, ► Ortslagen und Flughäfen und► Straßen-und Bahntunnel ab einer Länge von 1.000 m.

Die resultierenden Räume wurden den Kategorien > 40 km², > 70 km² und > 100 km² zugeordnet (vgl. Karte 6.4).

Im LEP 2013 werden über 71 UZVR größer 40 km² ausgewiesen. Zehn dieser UZVR haben eine Fläche von 70 – 100 km² und neun eine Fläche von über 100 km² (vgl. Abbildung 6.5). Analysen der naturschutzfachlichen Ausstattung der ermittelten UZVR ergaben, dass die UZVR in Sachsen im Mittel eine überdurchschnittliche Bedeutung für den Naturschutz haben, die sich in den überdurchschnittlichen Flächenanteilen von Schutzgebietsflächen widerspiegelt. Dabei treten aber in allen UVZR-Größenklassen geringe und sehr hohe Anteile von Schutzgebietsflächen auf.

Die Funktionalität und der Wert der UZVR hängen nicht nur von deren Flächengröße ab. Vielmehr kommt es auch auf die Qualität und Ausstattung der verbleibenden Flächen an. Im Sinne einer naturschutzfachlich sinnvollen Nutzung des Indikators UZVR wird das im LEP 2013 angestrebte Schutzniveau daher in Abhängigkeit von der naturschutzfachlichen Ausstattung innerhalb der UZVR differenziert (vgl. Karte 6.4).

Das Leibnitz-Institut für ökologische Raumentwicklung in Dresden (IÖR) berechnet im Rahmen seines Monitors der Siedlungs- und Freiraumentwicklung den Anteil an Freiräumen > 100 km² und > 50 km² an der Gesamtfläche Sachsens auf der Grundlage der Entwick-lung der Zerschneidungselemente, insbesondere der Straßen.

Diese Daten basieren ebenfalls auf dem Digitalen Landschaftsmodell (DLM) sind aber aufgrund methodischer Unterschiede nicht ohne weiteres mit den in der Festlegungskarte „UZVR“ des LEP 2013 dargestellten Ergebnissen vergleichbar.

Nach dem IÖR–Monitor lag der Anteil der UZVR > 100 km² an der Gesamtfläche Sachsens in den Jahren 2008, 2010 und 2012 unver-ändert bei 4,3 %, der Anteil der UZVR > 50 km² hat demnach von 9 % in den Jahren 2008 und 2010 zum Jahr 2012 mit 9,3 % leicht zugenommen (IÖR-Monitor©). ■ SMUL

Als Landschaftszerschneidung wird die Unterbrechung von natürlichen und naturnahen Raumstrukturen und ökologischen Funktionen durch menschliche Eingriffe in die Land-schaft bezeichnet. Sie wird v. a. durch die Straßen-, Bahn- und Siedlungsnetze verursacht, von denen Barriere- oder Kollisionswirkungen, Emissionen, aber auch ästhetische Beein-trächtigungen ausgehen können, die auch den Erholungswert einer Landschaft mindern.

Vor allem als Folge der fortschreitenden Flächenneuinanspruchnahme durch Siedlung und Verkehr wurde die Landschaft zunehmend zerschnitten und fragmentiert (vgl. „Siedlungs- und Verkehrsfläche“, S. 70). Großflächige, weitgehend unzerschnittene Landschaftsräu-me sind mittlerweile selten geworden. Gemäß § 1 Abs. 5 BNatSchG sind diese vor weiterer Zerschneidung zu bewahren. Um künftige Zerschneidungen zu mindern, hat die Bebauung von Brachen sowie von unbebauten Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Außerdem sollen Verkehrswege, Energieleitungen und ähnliche Vorhaben landschaftsgerecht geführt, ge-staltet und gebündelt werden.

Die in Sachsen noch vorhandenen, größeren UZVR haben eine hohe Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt und für die naturnahe Erholung und sollen deshalb gemäß dem Grundsatz 4.1.1.1 des LEP 2013 in ihrer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, den Biotopverbund, den Wasserhaushalt, die landschaftsbezogene Erholung sowie als klimatischer Ausgleichsraum erhalten und vor Zerschneidung bewahrt werden.

Die Festlegung der UZVR konkretisiert den Grundsatz in § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG und dient der Umsetzung der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt aus dem Jahr 2007.

In der Festlegungskarte „UZVR“ des LEP 2013 sind die UZVR, mit einer besonders hohen Wertigkeit für den Arten- und Biotopschutz sowie die landschaftsbezogene Erholung und