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Veränderungen im Standard und in der allgemeinen Ausstellungsbestimmung den Tierschutz beachtend Bernhard Große Referent für Schulung und Zuchtwesen Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e.V. 18. Februar 2012 Sontra/LV Kurhessen e.V.

Veränderungen im Standard und in der allgemeinen Ausstellungsbestimmung den Tierschutz beachtend Bernhard Große Referent für Schulung und Zuchtwesen Zentralverband

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Veränderungen im Standard und in der allgemeinen

Ausstellungsbestimmungden Tierschutz beachtend

Bernhard GroßeReferent für Schulung und Zuchtwesen

Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e.V.18. Februar 2012

Sontra/LV Kurhessen e.V.

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Natur! – Gesunde Umwelt!

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Glückliche Tiere! – Gesunde Nahrung!

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Leben auf dem Land!?

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Leben in der Stadt!?

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Blickwinkel!?

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Blickwinkel!?

Kaninchenhalter

Heimtierhalter

Universitäten

Industrie

Behörden

BVK

GEH

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Wunschvorstellungen

Realität

Das Kaninchen

• Natur• Tiere• Lebensart

• Beengter Lebensraum• Nahrungsmittelversorgung• Gesellschaftliche

Unterschiede

• Nutztier • Kuscheltier• Ersatzpartner• Schulungsobjekt• Forschungsobjekt u.s.w.

Zwischenfazit

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Regularien

Behörden

• Satzung• Standard 2004• AAB• Richtlinien

• Tierschutzgesetz• Tierzuchtgesetz• Tierschutz-Transportverordnung• Tierschutz-Schlachtverordnung• Haltungsverordnungen

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Zahlen

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

0

50000

100000

150000

200000

Mitglieder

Mitglieder

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Zahlen

Zuchten 2006

Zuchten 2007

Zuchten 2008

Zuchten 2009

Zuchten 2010

47000

48000

49000

50000

51000

52000

53000

54000

55000

56000

Zuchten

Jungtiere 2004

Jungtiere 2006

Jungtiere 2007

Jungtiere 2008

Jungtiere 2009

Jungtiere 2010

0

200000

400000

600000

800000

1000000

1200000

Jungtiere

Zuchttiere 2004

Zuchttiere 2006

Zuchttiere 2007

Zuchttiere 2008

Zuchttiere 2009

Zuchttiere 2010

225000

230000

235000

240000

245000

250000

255000

260000

Zuchttiere

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Neuordnung des Rassekanons des Standards 2004

Festlegung des Kriteriums „Alte deutsche Kaninchenrasse“

Erstellung einer „Roten Liste“ Auswirkung auf die Zulassung von

Neuzuchtversuchen und auf das Anerkennungsverfahren für eine neue Kaninchenrasse

Auswirkungen der Zahlen

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Übernahme der Regularien des BMELV (niedergelegt im Nationalen Fachprogramm „Tiergenetische Ressourcen“)

Kriterien der Gefährdungsstufen von Nutztierpopulationen:Ne<200 Stark gefährdete Population200<Ne<1000 BeobachtungspopulationNe>1000 Nicht gefährdete Population

Feststellung nach der Zuchttierbestandserfassung 2005:Von den im Standard 2004 anerkannten 99 Kaninchenrassen sind 5 als stark gefährdet und 29 als gefährdet anzusehen!Diese Feststellung wurde getroffen mit dem Vergleich anhand der Jungtieraufzuchtzahlen.

Festlegung nach der Zuchttierbestandserfassung 2008:Unter der Zugrundelegung der Zuchttierbestände sind 25 Rassen stark gefährdet und 26 gefährdet . Über die Hälfte also im Gefährdungsstatus!

Neuordnung des Rassekanons

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Neuordnung des Rassekanons

Satzung ZDRK (§ 3, Satz 5):

Definition „Rasse“ :Unterscheidung nach Typ und Eigenschaften

Bereinigung von „Wildwüchsen“ aus der Vergangenheit! Beschluss des erweiterten ZDRK-Präsidums vom 20.03.2010:

Zusammenfassung der ehemals 99 Rassen auf 57 Rassen. Die zugelassenen Farbvarianten werden nicht geändert!Von den 57 Rassen sind 3 Rassen nach den TGRDEU-Kriterien stark gefährdet und 12 Rassen gefährdet. Eine Förderung der gefährdeten Rassen wird zukünftig angestrebt!

„Förderung von in ihrem Bestand gefährdeten Kaninchenrassen durch nachhaltige Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf demGebiet des Zuchtwesens, Erhalt und Entwicklung tiergenetischer Ressourcen im Hinblick auf die landwirtschaftliche Nutztierzuchtund deren landwirtschaftlichen Aspekte.“

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Neuordnung des Rassekanons1Deutsche Riesen 69032Deutsche Riesenschecken 42623Deutsche Widder 60424Meißner Widder 5025Helle Großsilber 98796Großchinchilla 37077Mecklenburger Schecken 18298Englische Widder 2399Deutsche Großsilber 1265

10Burgunder 115811Blaue Wiener 1185212Blaugraue Wiener 145313Schwarze Wiener 173914Weiße Wiener 337015Graue Wiener 546816Weiße Hotot 41517Rote Neuseeländer 790718Weiße Neuseeländer 458019Große Marderkaninchen 7420Kalifornier 57421Japaner 119222Rheinische Schecken 176623Thüringer 696924Weißgrannen 300325Hasenkaninchen 433526Alaska 782327Havanna 391328Kleinschecken 201129Separator 878

30Deutsche Kleinwidder 1085731Kleinchinchilla 520632Deilenaar 252833Marburger Feh 417834Sachsengold 419435Rhönkaninchen 121936Luxkaninchen 59937Perlfeh 246638Kleinsilber 1924539Englische Schecken 386940Holländer 570241Lohkaninchen 1181442Marderkaninchen 89843Siamesen 11744Schwarzgrannen 178945Russen 331346Kastanienbraune Lothringer 30547Zwergwidder 2388648Zwergschecken 72149Hermelin 739650Farbenzwerge 1516751Satinkaninchen 459052Rexkaninchen 1440553Zwerg-Rexkaninchen 194354Angorakaninchen 74455Fuchskaninchen 32156Jamora 9657Zwergfuchskaninchen 319

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Was sind alte Kaninchenrassen? Klärung der rechtlichen Definition!

Anwendung des § 3, Abs. 4 Tierzuchtgesetz Einheimisch ist eine Rasse, für die auf Grund in Deutschland vorhandener Tierbestände erstmals ein Zuchtbuch begründet worden ist und seitdem oder, sofern die Begründung weiter zurückliegt, seit 1949 in Deutschland geführt wird. Eine Rasse kann ferner von der zuständigen Behörde als einheimisch anerkannt werden, soweit das Zuchtbuch nicht erstmals in Deutschland begründet worden ist, aber für diese Rasse 1. nur noch in Deutschland ein Zuchtbuch geführt und ein Zuchtprogramm durchgeführt wird oder2. mindestens seit 1949 auf Grund dort vorhandener Tierbestände in Deutschland ein Zuchtbuch geführt und ein eigenständiges Zuchtprogramm geführt wird.

Feststellung der in Frage kommenden Rassen!Auflistungen aus den Standards des ZDK, des ZKz, des BDK aus dem Jahr 1948 und Wahls Taschenkalender von 1943

Festlegung „Alte Kaninchenrassen“

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Festlegung „Alte Kaninchenrassen“1.       Deutsche Riesen 76832.       Deutsche Riesenschecken 42793.       Deutsche Widder 59284.       Englische Widder 2105.       Meißner Widder 5496.       Helle Großsilber 91057.       Deutsche Großsilber 12418.       Großchinchilla 34749.       Wiener 2295410.    Rote Neuseeländer 760811.    Japaner 123812.    Rheinische Schecken 160313.    Hasenkaninchen 421714.    Havanna 389015.    Alaska 762516.    Thüringer 662017.    Marderkaninchen 98318.    Luxkaninchen 56119.    Kleinchinchilla 487920.    Marburger Feh 389021.    Perlfeh 238722.    Kleinsilber 1818223.    Englische Schecken 371424.    Holländer 556025.    Lohkaninchen 1157826.    Russen 318027.    Hermelin 708628.    Rexkaninchen 1433129.    Angora 711

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Erstellen einer „Roten Liste“

Was ist eine „Rote Liste“ ? Wer erstellt die anerkannte „Rote Liste“ der gefährdeten

Haustierrassen?Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen e.V. (GEH), Sitz Witzenhausen

Beschluss des erweiterten ZDRK-Präsidums vom 18.06.2011:

1Englische Widder extrem gefährdet

2Meißner Widder stark gefährdet

3Deutsche Großsilber stark gefährdet

4Japaner stark gefährdet

5Luxkaninchen stark gefährdet

6Marderkaninchen stark gefährdet

7Angora stark gefährdet

8Rheinische Schecken gefährdet

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Neuzuchtverfahren

Kein Satzungsziel! Satzung ZDRK (§ 3, Satz 5):

„Arterhaltung der Rassekaninchen unter Beachtung ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkeit unter Beachtung, dass bei Festlegung der einzelnen Rassestandards und Zusammenstellung der Zuchtstämme nicht auf Grund vererbter Merkmale Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen.“

Nach fünfjähriger Pause sind seit diesem Jahr wieder Neuzuchtversuche möglich!Kriterien für die Zulassung zum Anerkennungsverfahren seit 01.01.2007: Anträge von mindesten fünf Züchtern aus 3 Landesverbänden

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Zur Anerkennung als neue Rasse oder Farbschlag sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:› Erreichen des züchterischen Zieles, das bei Genehmigung der

Neuzüchtung festgelegt wurde› Ausreichende Vorstellung der Neuzüchtung auf Bundesschauen bzw.

Bundes-Rammlerschauen› Vorhandensein einer ausreichend großen Startpopulation, die Gewähr

dafür bietet, dass eine genetische Breite der neuen Rasse oder Farbschlag erzielt werden kann.Voraussetzung: 10 erfasste Zuchten aus fünf Landesverbänden und das Vorhandensein von mindestens 400 Nachzuchttieren

› Ziel muss sein, dass die neue Rasse oder Farbschlag in relativ kurzer Zeit den Status einer gesicherten Population erreicht!

Neuzuchtverfahren

Neue Rassen oder Farbschläge sollen sinnvolle Ergänzungen des vorhandenen Rassekanons sein!

Keine Schädigungen der bereits zugelassenen Rassen und Farbschläge!

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Tabelle: Neuzüchtungen im ZDRK, Stand: Januar 2012

Lfd. Nr. Rasse/Farbenschlag zugel. seit Anz. der reg. Zuchten, LV Erläuterungen

01 Champagne-Silber 2005 08 06 Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013

02 Mecklenburger Schecken, thüringerfarbig-weiß

1997 15 09 Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013

03 Mecklenburger Schecken,eisengrau- und dunkelgrau-weiß

2004 08 05 Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach in der Allgemeinen Abteilung

04 Mecklenburger Schecken,wildfarben-weiß

2004 09 05 Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach in der Allgemeinen Abteilung

05 Große Marderkaninchen, blau 2003 18 09 Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach in der Allgemeinen Abteilung

06 Hasenkaninchen, lohfarbig schwarz 2004 100 16 Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach in der Allgemeinen Abteilung

07 Kleinschecken, wildfarben-weiß 2011 11 04 NEU

08 Deutsche Kleinwidder,weißgrannenfarbig schwarz

2012 05 03 NEU

09 Blaue Holicer 2011 08 04 NEU

10 Zwergschecken, thüringerfarbig-weiß 2004 09 05 Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013

11 Farbenzwerge, wildfarben-weiß (Mantelzeichnung)

2004 15 09 Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013

12 Farbenzwerge, schwarz-weiß (Mantelzeichnung)

2003 37 13 Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach in der Allgemeinen Abteilung

13 Farbenzwerge, blau-weiß (Mantelzeichnung)

2004 27 10 Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach in der Allgemeinen Abteilung

14 Farbenzwerge, havannafarbig-weiß (Mantelzeichnung)

2011 07 04 NEU

15 Farbenzwerge, rot-weiß (Mantelzeichnung)

2012 06 04 NEU

16 Satin-Rhön 2000 29 12 Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach in der Allgemeinen Abteilung

17 Thüringer-Rexe 2011 07 04 NEU

18 Schwarzgrannen-Rexe 2003 20 07 Anerkennungsverfahren mit Auflagen verlängert bis Dezember 2013

19 Zwerg-Rexe, japanerfarbig 2011 09 04 NEU

20 Zwergfuchskaninchen, gelb 1998 13 05 Als Neuzüchtung zu kennzeichnen bis 30. September 2012, danach in der Allgemeinen Abteilung

21 Genter Bartkaninchen, wildfarben 2011 19 10 NEU

22 Löwenköpfchen, rhönfarbig 2011 21 10 NEU

Anmerkungen: Die Zwerg-Satin, rot, sind seit Beginn des Zuchtjahres 2012 als neue Rasse anerkannt.

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Ich bedanke mich für Eure Aufmerksamkeit...