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ver.di Landesbezirk Niedersachsen-Bremen Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen Arbeitszeitbestimmungen im öffentlicher Dienst 16. Juni 2004 MAV - Fachtagung

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Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen

Arbeitszeitbestimmungen im öffentlicher Dienst

16. Juni 2004MAV - Fachtagung

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Kündigung Tarifverträge durch die Tarifgemeinschaft der Länder

• Kündigung der Zuwendungstarifverträge im Juni 2003 durch TdL

• d.h. alle ab 1. Juli 2003 neu eingestellte Beschäftigte des Landes Niedersachsen erhalten die Zuwendung analog den Beamtenregelungen: 50% Weihnachtsgeld - kein 50% Weihnachtsgeld - kein Urlaubsgeld!Urlaubsgeld!

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Situation bei der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL)

• TdL hat zum 30. April 2004 die Arbeitszeitbestimmungen für das Tarifgebiet West gekündigt.• ver.di hat Wiederinkraftsetzung bis zum 30. April 2004 der Arbeitszeitbestimmungen gefordert.• TdL hat am 30. April 2004 Verhandlungsbereitschaft„ohne Vorbedingungen und Tabus“ erklärt.• Verhandlungen waren am 12. Mai 2004.

ver.di hat Wiederinkraftsetzung gefordert.TdL hat keine Bereitschaft erklärt.

• ver.di hat Scheitern erklärt

•Daraus folgt:

Ende der Friedenspflicht !

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Wie geht es weiter?

• Aktionen und Veranstaltungen zum Thema Arbeitszeit mit dem Ziel, die Beschäftigten zu informieren

•„Politik der Nadelstiche“ mit dem Ziel, die TdL wieder an den gemeinsamen Verhandlungstisch mit Bund und Kommunen zu bringen!

Zum Beispiel: • am 22 Juni Aktionen in Osnabrück• am 23. Juni Fortbildungsveranstaltung• am 29./30. Juni Aktionen in Hannover

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Wie geht es weiter?

•!

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Situation bei der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL)

Das bedeutet für ab 1. Mai 2004 neu eingestellte Beschäftigte des Landes Niedersachsen: 40 Stunden 40 Stunden WochenarbeitszeitWochenarbeitszeit!

•Aufgrund der NachwirkungNachwirkung von Tarifverträgen gelten von Tarifverträgen gelten die Verschlechterungen nichtdie Verschlechterungen nicht für Gewerkschaftsmitgliederfür Gewerkschaftsmitglieder!

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Wie geht es weiter?

• Der Reformprozeß wird mit dem Bund und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber fortgesetzt. • Wesentliche Eckpunkte sollen bis September geklärt sein: Arbeitszeit, Eingruppierung, Entgelt/ leistungsorientierte Vergütung, Entgeltfortzahlung/ “Unkündbarkeit“/Befristungen

Ende September Mitgliederversammlung der VKA

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Mögliche Weiterentwicklung

• Die TdL schließt sich den Verhandlungen wieder an.• Die Tarifgemeinschaft bleibt getrennt: Verhandlungen müssen auf Landesebene geführt werden.

• Der Reformprozeß wird mit der Tarifrunde 2004/2005 verbunden.

• Nur mit ausreichendem Druck und Protest der Beschäftigten können gute Ergebnisse erzielt werden!