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Vergleich Weihnachtsgeld wer am 01.11. beschäftigt vom 01.11. bis 31.12. beschäftigt neu neu

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Vergleich

Weihnachtsgeld

wer am 01.11.beschäftigt

vom 01.11.bis 31.12.beschäftigt

neuneu

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TVöD-K §20 Abs. 6.1

Jahressonderzahlungen

Beschäftigte erhalten die Jahressonderzahlung auch dann, wenn ihr Arbeitsverhältnis vor dem1. Dezember endet.Bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Dezember geendet hat, tritt an die Stelle des Bemessungszeitraums nach § 20 Abs. 2 der letzte volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses mit der Maßgabe, dass Bemessungsgrundlage für die Jahressonder-zahlung nur das Tabellenentgelt und die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen sind.

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Vergleich

Weihnachtsgeld

90 % für EG 1 - 8 80 % für EG 9 - 1260 % für EG 13 - 15

100 %

wovon SchnittJuli, August, Septemberinkl. Bereitschaften

SchnittJanuar bis Oktober / 10ohne Bereitschaften

wann Novemberein Teilbetrag kann zu einemfrüheren Zeitpunkt ausgezahlt werden

50 % November50 % Juni nächstes Jahr

neuneu

abhängig vomBetriebsergebnis

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AVR §1

Tariftreue-Regelung

Schlechter-

Öffnungsklauseln

von Schlechter-Öffnungenerfasst

AVRangewandt

mind. 95%

ja

gleichwertige Arbeitsvertragsgrundlage (BAT-KF, BAT, TVöD, TV-Ä, TV-L)

nein

Leiharbeitnehmer nach AÜGunter AVR-Niveau max. 5% nein

Beschäftigte / Leiharbeitnehmer nach AÜGmit mindestens AVR-Entgelt

nein

© dgb-bildungswerk nrw / [email protected]

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AVR §17

Betriebliche KellerfahrtNormzweck:

„zur Sicherung der Leistungsangebote“ zumindest eines selbstständigen Teils (Profitcenter)

Voraussetzungen:„schwierige Wettbewerbssituation“(Konkurrent zahlt nicht mindestens nach einer AVR; öffentliche Hand ist in der ambulanten Hilfe restriktiv)

schriftliche Offenlegung und Recht auf Beistand

Dienstvereinbarung für E3 - E13bis minus 6% Entgelt und/oder

Arbeitszeitverlängerung ohne Entgelterhöhung oder

Arbeitszeitverkürzung mit Entgeltkürzung© dgb-bildungswerk nrw / [email protected]