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Von Versailles bis Lausanne, der Verlauf der Reparationsverhandlungen nach dem ersten Weltkrieg by HANS RONDE Review by: C. Rühland Archiv des Völkerrechts, 3. Bd., 3. H. (Mai 1952), pp. 378-379 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40795981 . Accessed: 12/06/2014 21:51 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Archiv des Völkerrechts. http://www.jstor.org This content downloaded from 194.29.185.251 on Thu, 12 Jun 2014 21:51:57 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Von Versailles bis Lausanne, der Verlauf der Reparationsverhandlungen nach dem ersten Weltkriegby HANS RONDE

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Von Versailles bis Lausanne, der Verlauf der Reparationsverhandlungen nach dem erstenWeltkrieg by HANS RONDEReview by: C. RühlandArchiv des Völkerrechts, 3. Bd., 3. H. (Mai 1952), pp. 378-379Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40795981 .

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378 Besprechungen

wie von den Gründen gewinnen, die einer Einheit der Institution und einer erfolgreichen Arbeit einzelner ihrer Or- gane entgegenwirken.

Das Werk Kelsens gibt im Gegensatz zu der auf der Praxis aufbauenden Kom- mentierung von Goodrich-Hambro eine wissenschaftliche Interpretation. Unter Verzicht auf eine volle Auswertung der reichen Dokumentation aus Vorarbei- ten, Nebenbestimmungen, Sitzungs- protokollen und Arbeiten der verschie- denen Organe sowie unter Vermeidung jeder politischen oder soziologischen Be- trachtungsweise führt der Verf. eine streng juristische Untersuchung über das Recht, das die Aufgaben (Teil I), die Organisation (Teil II) und die Funktionen (Teil III) der Vereinten Nationen bestimmt. Von der Überzeu- gung ausgehend, daß es nicht nur einen einzigen „wahren" Rechtssinn gäbe, sucht der Verf. für jede Einzelbestim- mung die verschiedenen rechtlich mög- lichen Auslegungen, die bisweilen aller- dings etwas überspitzt anmuten. Seine Methode bedingt, daß - obwohl nur eine „Kritische Analyse der Grund- probleme" gegeben werden soll - eine politisch bedeutsame Frage bei gerin- ger rechtlicher Ergiebigkeit knapp, da- gegen ein lediglich theoretisches Pro- blem von juristischem Interesse ein- gehend behandelt wird. Der besondere Wert des Werks liegt darin, daß es alle rechtlichen Gesichtspunkte aufzeigt, die bei einer Fortentwicklung oder einer Revision sowie bei einer authentischen Interpretation der Satzung durch die berufenen Organe beachtet werden soll- ten.

In dem Ende Februar 195 1 ab- geschlossenen Ergänzungsband „Re- cent Trends in the Law of Nations" interpretiert Kelsen Satzungsbestim- mungen, die durch neuere Vorgänge (Kollektive Selbstverteidigung im Rah- men des Nordatlantikpakts, Korea- Aktion, Verlängerung der Amtsdauer des Generalsekretärs, „Vereinte Aktion für den Frieden") entscheidende recht- liche Bedeutung gewonnen haben. Die

- verlockende - Würdigung gerade die- ser Ausführungen muß ebenso wie eine eingehendere Stellungnahme zu den beiden Hauptwerken unterbleiben, da die Besprechung auf die Fülle von Ein- zelfragen nicht eingehen kann.

Den Arbeiten von Goodrich-Hambro und von Kelsen sind (im Teil III bzw. im Anhang) die Texte wichtiger Ur- kunden beigefügt. Für Neuauflagen, die den hervorragenden Handbüchern hoffentlich bald zu Teil werden, sei an- geregt, die Zusammenfassung des Sat- zungstexts und den Abdruck des Sta- tuts des Internationalen Gerichtshofs durch die Wiedergabe bei Benutzung der Bücher unentbehrlicher schwerer zugänglicher Dokumente, wie etwa der Geschäftsordnungen der Generalver- sammlung und des Sicherheitsrats, zu ersetzen und dadurch gleichzeitig den Text von zerstreuten Zitaten einzelner Artikel aus diesen Ordnungen zu ent- lasten. Schlochauer

HANS RONDE: Von Versailles bis Lausanne, der Verlauf der Reparationsverhandlungen nach dem ersten Weltkrieg. Stuttgart und Köln : W. Kohlhammer Verlag. 1950. 211 S. Aus der intimen Kenntnis der Dinge,

die der Verfasser in den Jahren 1920 bis 1934 als Sachbearbeiter für Be- satzungskosten und Reparationen im ehemaligen Reichsschatzministerium, im Reichsministerium für die besetzten Gebiete und im Reichswirtschaftsmini- sterium, aber auch als Teilnehmer an zahlreichen internationalen Konferen- zen erhalten hat, sind von ihm die Vorgänge und Fragenkomplexe des Verlaufs der Reparationsverhandlungen vom Jahre 19 19 bis zu deren Ende auf der Lausanner Konferenz des Sommers 1932 zu einer objektiven und vielleicht gerade darum besonders packenden Darstellung gebracht. Es wird - wie früher ein Fürstenspiegel - so heute ein „Reparationsspiegel" für alle die- jenigen aufgestellt, die seit 1945 gleiche oder ähnliche Fragen zu behandeln und

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Besprechungen 379

einer Lösung entgegenzuführen haben, von denen genau wie in der Zeit nach dem ersten Weltkrieg heute das Schick- sal Deutschlands, Europas und der Welt abhängig sind. Ob Reparationen oder Demontage, ob Bezahlung der Besatzungskosten nach 19 19 oder nach !945> OD Diktat oder freies Abkommen zwischen Siegern und Besiegten, ob Sicherheit auf der Grundlage der Ohn- macht oder solche auf der Grundlage des Vertrauens zwischen den ehemali- gen Kriegsgegnern die furchtbaren Fol- gen des ersten wie des zweiten Welt- krieges beseitigen sollen, es sind die gleichen, wahrhaft weltbewegenden Fragen wie einst nach 19 19 so heute nach 1945. Man muß dem Verfasser beistimmen, daß man sich in den hinter uns liegenden Jahren nach dem mili- tärischen Zusammenbruch oft nicht des Eindrucks hat erwehren können, daß „man da und dort in der westlichen Hemisphäre das Lehrbuch der Ge- schichte hinter sich geschlossen hat", daß sich die beteiligten Staatsmänner ,,der Vorgänge um die ursächlichen Zusammenhänge der damaligen Zeit- epoche nicht mehr zu erinnern schei- nen". Darum bedeutet eine Darstellung wie die vorliegende nicht nur ein historisches Festhalten von Fakten, an die man sich nur ungern erinnern muß; sie ist für die Diplomaten und Wirt- schaftspolitiker wie den Wissenschaft- ler von heute von immenser Bedeutung, um nicht die Fehler zu wiederholen, die ihre Vorgänger in der Nachkriegs- zeit des ersten Weltkriegs auf dem Ge- biet der sog. „wirtschaftlichen Friedens- vertragsfragen" erweislich gemacht ha- ben. Denn erst die späte Erkenntnis konnte im Dawes-Plan 1924 (der Bibel der Wirtschaft) die Sachverständigen zu der Feststellung führen, daß „bei der Abwicklung von katastrophalen Vorgängen und Zusammenbrüchen in den einzelnen Volkswirtschaften und in der Weltwirtschaft nach einem Welt- krieg die volkswirtschaftlich und welt- wirtschaftlich richtigen Lösungen ohne Zeitverlust gesucht, gefunden und in

die Tat umgesetzt werden müssen". Das aber heißt: der „Patient Schuld- ner" darf nicht durch planlose Aus- powerung größten Stils, durch über- eilte „Reformen" wirtschaftspolitischer Art und durch eine überlange Belastung mit gewaltigen Besatzungskosten in einen Schwächezustand versetzt wer- den, der einen Aufbau seiner Volks- wirtschaft . . . unmöglich macht."

Die Darstellung zeichnet in fünf Fol- gen den Ablauf des Geschehens von 19 19 über die „Sturm- und Drang- periode" der Reparationen zum Dawes- Plan 1924, Young-Plan 1929 und zum Ende der Reparationen 1932.

An jeden Abschnitt schließt sich ein ausführliches Dokumentenmaterial, das in Verbindung mit dem Schrifttums- verzeichnis ein Quellenwerk darstellt, das zwangsläufig die Schlußfolgerung und Lehren für die Gegenwart und ihre gleichgelagerten Probleme gibt.

Rühland

M. T. VAERTING: Europa und Amerika. Göttingen : Wissenschaft- licher Verlag „Musterschmidt". 1950. 224 S. Unter dem Titel „Europa und Ame-

rika" hat der Verfasser eine Unter- suchung über die Grundstruktur und Entwicklung der westeuropäischen Staa- ten, der Sowjetunion und der USA unternommen, in der auf der Basis der soziologischen Stellung des Individu- ums zum Staat die innere wie die äußere Politik dieser Staaten beleuchtet wird. Die These des Verfassers, die sich durch die gesamte Abhandlung zieht und durch die Darstellung der Staatenpraxis zu er- härten versucht wird, beruht auf der „Staatssoziologie", die durch soziologi- sche Methoden den Weg zu einer neuen Politik, zum wirklichen Verstehen poli- tischer Verhaltensweisen und zu einer tatsächlichen Lenkung und Gestaltung des Staates führen will. Diese These be- sagt : Die Unterschiedlichkeit der Innen- wie Außenentwicklung des Staates ist der soziologische Kern der Unterschied-

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