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WASSERSPEICHERKRAFTWERK SCHMALWASSER UNTERLAGE ZUM RAUMORDNUNGSVERFAHREN Teil 1 Erläuterungsbericht Vorhabensbeschreibung und allgemeinverständliche Zusammenfassung (UVS und Anlagen) Stand: Oktober 2012, überarbeitete Fassung vom April 2013

WASSERSPEICHERKRAFTWERK SCHMALWASSER … · 7 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) In der folgenden Grafik wird eine Übersicht über die Projektgenese in Bezug auf die

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WASSERSPEICHERKRAFTWERK

SCHMALWASSER

UNTERLAGE ZUM RAUMORDNUNGSVERFAHREN

Teil 1

– Erläuterungsbericht –

Vorhabensbeschreibung und

allgemeinverständliche Zusammenfassung

(UVS und Anlagen)

Stand: Oktober 2012,

überarbeitete Fassung vom

April 2013

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Trianel Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser

Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 1

Die Unterlagen zur raumordnerischen Beurteilung bestehen aus folgenden Teilen:

Antragsunterlagen

1 Erläuterungsbericht

2 Umweltverträglichkeitsstudie

Anlagen

1 Energiewirtschaftliche Begründung

2 Standortscreening für Wasserspeicherkraftwerke in Deutschland

3 Vergleich des Potenzials für die Errichtung von Wasserspeicherkraftwerken

an den Talsperren Ohra und Schmalwasser (Potenzialvergleich)

4 Projektraumanalyse (PRA) Standort

5 Projektraumanalyse (PRA) Netz

6 Raumwiderstandsanalyse (RWA)

7 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP)

In der folgenden Grafik wird eine Übersicht über die Projektgenese in Bezug auf die o.g. Un-

terlagen dargestellt.

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Trianel Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser

Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 2

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Trianel Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser

Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 3

Inhaltsverzeichnis (Teil 1) Seite

1 Vorhabensträger 12

2 Grundlagen zu Wasserspeicherkraftwerken 13

2.1 Grundlegender Aufbau 13

2.2 Betrieb/Arbeitsweise 14

2.3 Funktionen im Energieversorgungssystem 14

2.3.1 Frequenz- und Spannungsregulierung 14 2.3.2 Blindleistungsregelung 15 2.3.3 Schwarzstartfähigkeit 16

3 Vorhabensbegründung 17

3.1 Veranlassung 17

3.2 Zielsetzung 17

3.3 Alternativen 18

3.4 Fazit 18

4 Projektgenese / Historie 19

4.1 Standortsuche/Alternativenprüfung 19

4.1.1 Deutschlandweites Standortscreening 19 4.1.2 Potenzialvergleich, Projektraumanalyse und Ableitung der

Antragsvariante Standort 20

4.2 Alternativenprüfung Netzanbindung und Ableitung des Antragskorridors 23

4.2.1 Projektraumanalyse Netzanbindung (PRA Netz) 23 4.2.2 Raumwiderstandsanalyse Netzanbindung (RWA Netz) 25

4.3 Untersuchungsraumabschichtung 25

4.3.1 Untersuchungsraumabschichtung für das Oberbecken 26 4.3.2 Untersuchungsraumabschichtung für die Netzanbindung 26

4.4 Zusammenfassung der Projektgenese 27

5 Vorhabensbeschreibung für die Antragsvariante Standort (Unterbecken, Oberbecken, Kraftwerk) 29

5.1 Grundlagen des Projektraums 29

5.1.1 Topographie 29 5.1.2 Geologische Verhältnisse 29

5.2 Technisches Grobkonzept des geplanten Wasserspeicherkraftwerks 30

5.2.1 Übersicht der technischen Daten 30 5.2.2 Anlagenleistung 31 5.2.3 Bauliche Anlagen 31

5.2.3.1 Erforderliche Neuanlage 32 5.2.3.2 Anordnung der baulichen Anlagen 33

5.2.4 Oberbecken 33 5.2.4.1 Bestehende Infrastruktur 33 5.2.4.2 Bestehende Nutzungen 34 5.2.4.3 Technischer Entwurf 34

5.2.5 Unterbecken 37 5.2.5.1 Bestehende Infrastruktur 37 5.2.5.2 Bestehende Nutzungen 38 5.2.5.3 Technische Daten der TS Schmalwasser 39 5.2.5.4 Notwendige Ertüchtigung TS Schmalwasser –

Unterbecken 41 5.2.6 Wasserwege mit Ein-/Auslassbauwerk 43

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 4

5.2.6.1 Einlassbauwerk am Oberbecken 43 5.2.6.2 Oberwasserstollen 43 5.2.6.3 Unterwasserstollen 43 5.2.6.4 Ein-/Auslassbauwerk an der TS Schmalwasser 44

5.2.7 Stollen und Kavernen 44 5.2.7.1 Maschinenkaverne 44 5.2.7.2 Trafokaverne 45 5.2.7.3 Zufahrtsstollen 45 5.2.7.4 Energieableitungsstollen 45

5.2.8 Betriebsgelände 46

5.3 Flächeninanspruchnahme und Bauabwicklung 46

5.3.1 Oberbecken 46 5.3.2 Unterbecken 48 5.3.3 Untertägige Arbeiten 50 5.3.4 Bauzeit 51

5.4 Straßen- und Wegekonzept 51

5.4.1 Oberbecken 51 5.4.2 Unterbecken 52 5.4.3 Bauzeitliche Verkehrsprognose / Abfallverwertung 53

6 Vorhabensbeschreibung für den Antragskorridor Netzanbindung 57

6.1 Beschreibung des Antragskorridors 57

6.2 Technisches Grobkonzept der geplanten Netzanbindung 59

6.2.1 Freileitung 59 6.2.2 Erdkabel 63 6.2.3 Weitere Einrichtungen 64

6.3 Flächeninanspruchnahme und Bauabwicklung 64

6.3.1 Freileitung 64 6.3.2 Erdkabel 65 6.3.3 Weitere Einrichtungen 68

6.4 Straßen- und Wegekonzept 68

6.5 Bauzeitliche Verkehrsprognose (Erdkabel) 69

7 Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) 71

7.1 Standort 72

7.1.1 Schutzgut Menschen 72 7.1.2 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 74 7.1.3 Schutzgut Boden 76 7.1.4 Schutzgut Wasser 76 7.1.5 Schutzgüter Klima und Luft 77 7.1.6 Schutzgut Landschaft 78 7.1.7 Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter 79 7.1.8 Wechselwirkungen 80

7.2 Netzanbindung 81

7.2.1 Freileitung 81 7.2.1.1 Schutzgut Menschen 82 7.2.1.2 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 83 7.2.1.3 Schutzgüter Boden / Wasser 85 7.2.1.4 Schutzgut Landschaft 85 7.2.1.5 Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter 87 7.2.1.6 Wechselwirkungen 88

7.2.2 Erdkabel 89 7.2.2.1 Schutzgut Menschen 89 7.2.2.2 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt 90

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Trianel Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser

Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 5

7.2.2.3 Schutzgüter Boden / Wasser 92 7.2.2.4 Schutzgut Landschaft 93 7.2.2.5 Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter 94 7.2.2.6 Wechselwirkungen 96

8 Raumordnerisches Fazit 97

8.1 Raumbedeutsame Auswirkungen - Standort 97

8.2 Raumbedeutsame Auswirkungen - Netzanbindung 98

8.3 Zusammenfassende Einschätzung der raumbedeutsamen Auswirkungen 99

9 Literatur und Quellenverzeichnis 100

Gesetze / Verordnungen / rechtliche Grundlagen / Regelwerke 100

Literatur 102

Sonstige Quellen 108

Tabellenverzeichnis

Tabelle 2-1: Wichtigste Charakteristika der drei Regelenergiearten (DENA

2010): 15

Tabelle 5-1: Kenndaten Kraftwerk 30

Tabelle 5-2: Standort - Raumanspruch des Oberbeckens 46

Tabelle 5-3: Flächeninanspruchnahme am Baufeld Oberbecken (bei den ha-

Angaben handelt es sich um Näherungswerte nach aktuellem

Planungsstand) 47

Tabelle 5-4: Flächeninanspruchnahme am Baufeld Unterbecken (bei den

ha-Angaben handelt es sich um Näherungswerte nach

aktuellem Planungsstand) 50

Tabelle 6-1: Mastgrundtypen 60

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 2-1: Schemazeichnung des „Trianel Wasserspeicherkraftwerkes

Schmalwasser“ (TWS) 13

Abbildung 2-2: Zeitlicher Ablauf des Einsatzes der drei Regelenergiearten

(DENA 2010) 15

Abbildung 4-1: Schematische Übersicht über die Ergebnisse der

Projektgenese 28

Abbildung 5-1: Talsperrensystem Ohra, Schmalwasser, Tambach-Dietharz 38

Abbildung 5-2: Regelquerschnitt Absperrbauwerk 41

Abbildung 5-3: Bauzeitliche Verkehrsprognose, auf Basis von TMBV (2010) 55

Abbildung 6-1: Mastbilder 59

Abbildung 6-2: Schematische Zeichnung des Erdkabelgrabens im Wald inkl.

Baustraße und Schutzstreifen 66

Abbildung 6-3: Schematische Zeichnung des Erdkabelgrabens im Offenland

inkl. Baustraße, Bodenmiete und Schutzstreifen. 67

Abbildung 6-4: Schematische Zeichnung des Erdkabelgrabens beim Vorkopf-

Verlegeverfahren inkl. Schutzstreifen 67

Kartenverzeichnis

Karte-Nr.

TWS B-ROV-1/2/3-…

Inhalt Maßstab

…-010 Übersichtslageplan 1:20.000

…-020 Ergebnis Untersuchung Netzanbindungstrassen 1:50.000

…-030 Längsschnitt durch den Wasserweg 1 : 5.000

…-040 Oberbeckenquerschnitte 1 : 5.000

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 7

Abkürzungsverzeichnis

AB Avifaunistische Bedeutung

ABG Avifaunitisch bedeutsames Gebiet

ADEBAR Atlas deutscher Brutvogelarten

AGP Avifaunistisches Gefährdungspotenzial

ARGE Arbeitsgemeinschaft

ATKIS Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem

AVV Allgemeine Verwaltungsvorschrift

AWK Auswirkungsklasse

BArtSchV Bundesartenschutzverordnung

BauGB Baugesetzbuch

BauNVO Baunutzungsverordnung

BB Brandenburg

BBodSchG Bundesbodenschutzgesetz

BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

BCE Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

BE Baustelleneinrichtung

BEW Bewilligung (Bergrecht)

BfN Bundesamt für Naturschutz

BföS Büro für ökologische Studien

BGB Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl Bundesgesetzblatt

BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz

BImSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung

BJagdG Bundesjagdgesetz

BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

BMV Bundesministerium für Verkehr

BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

BMVBW Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz

BWaldG Bundeswaldgesetz

BWE Bergwerkseigentum (Bergrecht)

CEF Continous Ecological Functionality (Bewahrung der ökologischen Funktionalität)

dB(A) Dezibel A

DBK Dorfbiotopkartierung

DIN Deutsches Institut für Normung

DLM Digitales Landschaftsmodell

DN Diameter Nominal, englisch für die Nennweite (Anschlussmaß) von Rohren und Bauteilen

DOP Digitale Orthofotos

DTK Digitale Topografische Karte

DTV Durchschnittlicher täglicher Verkehr

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 8

DWD Deutscher Wetterdienst

EKIS Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem

Elt

EMSR

EnLAG

Elektrotechnik

Elektro-, Mess-, Steuer- und Regeltechnik

Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz)

ERL Erlaubnis

ERM

EU-VRL

Environmental Resources Management GmbH

Europäische Vogelschutz-Richtlinie

EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

ETG Energietechnische Gesellschaft

F+E / FuE Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

FCS Favourable Conservation Status (Sicherung des Erhaltungszustandes)

FFH Fauna-Flora-Habitat

FFH-RL Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie

FFH-VorP Fauna-Flora-Habitat-Vorprüfung

FFH-VP Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung

FND

FNP

Flächennaturdenkmal

Flächennutzungsplan

G Grundsatz (der Raumordnung)

GA GA Hochspannung Leitungsbau

GefStoffVO Gefahrstoffverordnung

GG Grundgesetz

GIS Geographisches Informationssystem

GLB Geschützter Landschaftsbestandteil

GP Gefährdungspotenzial

GTH Gotha

GÜK Geologische Übersichtskarte

GVBl Gesetz- und Verordnungsblatt

GW Grundwasser

GWK Grundwasserkörper

HDD Horizontal Directional Drilling (Horizontalspülverfahren)

HK Hydrogeologische Karte

HPI Hydroprojekt Ingenieurgesellschaft

HQ Hochwasserabfluss

HQ100 Hundertjährliches Hochwasser

HÜK Hydrogeologische Übersichtskarte

HEW

HyGeKa

Hochwasserentlastung

Hydrogeologisches Kartenwerk

INL Ingenieurbüro für Naturschutz und Landschaftsplanung

IVL Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie

KAG Kommunale Arbeitsgemeinschaft Talsperrenregion

KIfL Kieler Institut für Landschaftsökologie

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 9

KÜA Kabelübergangsanlage

KULAP Kulturlandschaftsprogramm

LAI Länderausschuss für Immissionsschutz

LANUV Landesamt für Natur-, Umwelt-, und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan

LEP Landesentwicklungsplan / Landesentwicklungsprogramm

LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt

LINFOS Fachinformationssystem Naturschutz

Lkr. Landkreis

LP Landschaftsplan

LRA Landratsamt

LRT Lebensraumtyp

LSG Landschaftsschutzgebiet

LSG-VO Landschaftsschutzgebietsverordnung

MHQ Mittlerer Hochwasserabfluss

MNQ Mittlerer Niedrigwasserabfluss

MQ Mittlerer Abfluss

MSWV BB Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr Brandenburg

NABU Naturschutzbund

ND Naturdenkmal

NP Naturpark

NQ Niedrigwasserabfluss

NSG Naturschutzgebiet

OB Oberbecken

OBK Offenlandbiotopkartierung

OK Oberkante

ONB Obere Naturschutzbehörde

OWK Oberflächenwasserkörper

PE Polyethylen

PRA Projektraumanalyse

RL Rote Liste

ROG Raumordnungsgesetz

ROK Raumordnungskataster

ROV Raumordnungsverfahren

RoV

RUVS

Raumordnungverordnung

Richtlinien für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau

RVS Raumverträglichkeitsstudie

RWA Raumwiderstandsanalyse

SAP Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

SDB Standard-Datenbogen

SLW

SM

Schwerlastwagen

Schmalkalden-Meiningen

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 10

SMUL Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung

SPA Special protected area (Europäisches Vogelschutzgebiet)

SVZ Straßenverkehrszählung

TA Technische Anleitung

TLDA Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie

TFW Thüringer Fernwasserversorgung

TH Thüringen

THALIS Thüringer Altlasteninformationssystem

ThürBodSchG Thüringer Bodenschutzgesetz

ThürDSchG Thüringer Denkmalschutzgesetz

ThürLPlG Thüringer Landesplanungsgesetz

TLVermGeo Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation

ThürNatAVO Thüringer Verordnung über die naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe

ThürNatG Thüringer Naturschutzgesetz

ThürNEzVO Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung

ThürWaldG Thüringer Waldgesetz

ThürWG Thüringer Wassergesetz

ThürWRRLVO Thüringer Wasserrahmenrichtlinienverordnung

TK Topografische Karte

TLBA Thrüringer Landesbergamt

TLUG Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

TLVwA Thüringer Landesverwaltungsamt

TMBLV Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

TMBV Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr

TMLNU Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Umwelt

TrinkwV Trinkwasserverordnung

TS Talsperre

TÜP Truppenübungsplatz

TWS Trianel Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser

UAB Untere Abfallbehörde

UDB Untere Denkmalschutzbehörde

ÜNB

UIB

Übertragungsnetzbetreiber

Untere Immissionsschutzbehörde

UJB Untere Jagdbehörde

UNB Untere Naturschutzbehörde

UR Untersuchungsraum

UV Untervariante

UVP Umweltverträglichkeitsprüfung

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

UVS Umweltverträglichkeitsstudie

UW Umspannwerk

UWB Untere Wasserbehörde

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 11

UZSR Unzerschnittener störungsarmer Raum

UZVR

VB

Unzerschnittener verkehrsarmer Raum

Vorbehaltsgebiet

Vb Vorbelastung

VDE Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik

VDI Verein Deutscher Ingenieure

VO Verordnung

VPE Vernetztes Polyethylen

VR Vorranggebiet

VS-RL Vogelschutzrichtlinie

VSW Vogelschutzwarte

VTO Verein Thüringer Ornithologen

WBK Waldbiotopkartierung

WFK Waldfunktionskartierung

WHG Wasserhaushaltsgesetz

WRRL Wasserrahmenrichtlinie

WSG Wasserschutzgebiet

Z Ziel (der Raumordnung)

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 12

1 Vorhabensträger

Vorhabenträgerin ist die Trianel GmbH. Die Anschrift des Geschäftssitzes lautet wie folgt:

Lombardenstraße 28

D-52070 Aachen

T +49 241/413 20-0

F +49 241/413 20-303

E-Mail: [email protected]

Internet: www.trianel.com

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Trianel Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser

Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 13

2 Grundlagen zu Wasserspeicherkraftwerken

2.1 Grundlegender Aufbau

Ein Wasserspeicherkraftwerk besteht aus zwei Speicherbecken (Ober- und Unterbecken), die

sich auf unterschiedlichem Höhenniveau befinden, dem Krafthaus mit den Maschinensätzen

und den Verbindungsleitungen vom Ober- bzw. Unterbecken zu den Maschinen.

Wie das Funktionsschema (Abbildung 2-1) zeigt, sind die wesentlichen Bestandteile eines

Wasserspeicherkraftwerkes somit:

ein hoch liegender Wasserspeicher (Oberbecken) mit Ein- und Auslaufbauwerk,

ein tief liegender Wasserspeicher (Unterbecken, im vorliegenden Fall die Talsperre

Schmalwasser), ebenfalls mit Ein- und Auslaufbauwerk,

eine Rohrleitung / ein (Unterwasser-/Druckwasser-)Stollen als Verbindung zwischen

Unter- und Oberbecken,

ein Kraftwerk (Maschinenkaverne mit Pumpturbine und Generator) zur Erzeugung

des Stroms sowie

Einrichtungen zur Energiezuführung und -ableitung (Transformatorkaverne und

Stromleitung, im Folgenden ‚Netzanbindung‘ genannt, im Falle TWS Erdkabel und

anschließend Freileitung)

Abbildung 2-1: Schemazeichnung des „Trianel Wasserspeicherkraftwerkes Schmal-

wasser“ (TWS)

Talsperre

Schmalwasser

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Trianel Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser

Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 14

2.2 Betrieb/Arbeitsweise

Die Arbeitsweise von Wasserspeicherkraftwerken lässt sich in zwei wesentlichen Schritten

erläutern:

Schritt 1: Zur Speicherung elektrischer Energie wird zunächst Wasser aus dem Unterbecken

in das Oberbecken gepumpt und dadurch in einen Zustand größerer potenzieller

Energie (Lageenergie) versetzt. Dazu wird elektrische Energie zum Antrieb der

Pumpen benötigt, die abzüglich der Verluste der Pumpe und Rohrleitungen in La-

geenergie des Wassers umgewandelt wird.

Schritt 2: Zur Rückwandlung der gespeicherten Energie in elektrische Energie wird das Was-

ser vom Ober- ins Unterbecken geleitet und treibt dabei eine Turbine an, die mittels

eines mechanisch angekoppelten Generators nun wiederum Strom erzeugt. Bei der

Energierückwandlung entstehen abermals Verluste in der Turbine und Rohrleitung.

Der Wirkungsgrad, der sich aus dem Gesamtbetrieb der Anlage ergibt, der sogenannte

Wälzwirkungsgrad, ist in Bezug auf vergleichbare Speicherformen derzeitig am höchsten. Bei

den heutzutage neu errichteten Anlagen erreicht er Werte von bis zu über 80 % (DENA 2010),

(ISE 2012). Der Zyklus der Speicherung und Rückwandlung der elektrischen Energie ist somit

mit Verlusten von unter 20 % verbunden.

2.3 Funktionen im Energieversorgungssystem

Wasserspeicherkraftwerke stellen eine großtechnisch erprobte und vielfach realisierte Mög-

lichkeit dar, elektrische Energie zu speichern. 99 % aller großtechnischen Stromspeicher

weltweit basieren auf der Wasserspeichertechnologie. Sie erfüllen wichtige Funktionen im

elektrischen Energieversorgungssystem, indem sie Verbrauchs- und Dargebotsspitzen dämp-

fen bzw. vergleichmäßigen.

In den nachfolgenden Unterkapiteln sind die wesentlichen Energiedienstleistungen aufgeführt.

2.3.1 Frequenz- und Spannungsregulierung

Eine gleichbleibende Netzfrequenz (50 Hz) ist zur Vermeidung von Schäden für Verbraucher

und zur Gewährleistung des sicheren Betriebs des Übertragungsnetzes notwendig. Stromer-

zeugung und Stromverbrauch stimmen nie exakt überein (z.B. ist das Verbraucherverhalten

nicht zu 100 % prognostizierbar, wodurch Lastprognosefehler entstehen; auf Produzentensei-

te können fluktuierende Einspeisungen auftreten). Dies kann z.B. dazu führen, dass die Fre-

quenz vom definierten Sollwert abweicht. Als Richtwert gilt dabei, dass ein Leistungsmangel

im Netz von 100 MW zu einer Absenkung der Frequenz um ca. 0,01 Hz führt (GIESEKE &

MOSONY 2009).

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Trianel Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser

Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 15

In diesem Zusammenhang ergeben sich drei unterschiedliche Regelenergiearten:

Tabelle 2-1: Wichtigste Charakteristika der drei Regelenergiearten (DENA 2010):

Sie unterscheiden sich durch zeitlichen Einsatz, Abruf und Erzeugung. Abbildung 2-2 verdeut-

licht, dass die drei Arten nacheinander abgerufen werden und sich gegenseitig ablösen.

Abbildung 2-2: Zeitlicher Ablauf des Einsatzes der drei Regelenergiearten (DENA 2010)

Für die Frequenz- und Spannungsregulierung (Frequenzhaltung) sind Wasserspeicherkraft-

werke optimal geeignet, da sie innerhalb kurzer Zeitspannen elektrische Energie in das Netz

einspeisen bzw. aus diesem entnehmen können und so dazu beitragen können, Schwankun-

gen der vorgegebenen Netzfrequenz (50 Hz) innerhalb eines zulässigen Bereiches zu halten

(± 0,05 Hz).

2.3.2 Blindleistungsregelung

Die Gesamtleistung, die ein Erzeuger ins Netz speist, wird Scheinleistung genannt. Sie setzt

sich aus Wirk- und Blindleistung zusammen. Dabei ist die Wirkleistung die eigentliche, in

Strom und Arbeit umgesetzte Leistung, während die Blindleistung die Leistungsbestandteile

charakterisiert, die zum Auf- und Abbau von Magnetfeldern (induktive Blindleistung) bzw. von

Abruf Zeitlicher Einsatz Erzeugung

Primärregelleistung Innerhalb von 30 s in

vollem Umfang 0 < t < 15 min

Nach dem Solidaritäts-

prinzip von allen ÜNB

Sekundärregelleistung,

sog. Sekundenreserve

Innerhalb von max. 5

min in vollem Umfang 30 s < t < 60 min

automat. Aktivierung

durch betroffenen ÜNB

Tertiärregelleistung, sog.

Minutenreserve

Innerhalb von max. 15

min in vollem Umfang

15 min < t < 60 min

(bzw. mehrere Stunden bei

mehreren Störungen)

durch betroffenen ÜNB

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Trianel Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser

Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 16

elektrischen Feldern (kapazitive Blindleistung) benötigt werden. Prinzipiell wäre es wün-

schenswert, wenn das Netz und die Verbraucherlasten nur Wirkleistung für den Betrieb benö-

tigten. Da aber sämtliche elektrische Motoren, Kondensatoren sowie die Übertragungsleitun-

gen und Kabel Magnet- bzw. elektrische Felder erzeugen und damit Blindleistung verbrau-

chen, müssen Blindleistungsanteile aus dem Netz bezogen bzw. ins Netz gespeist werden.

Blindleistung bewirkt, dass die Frequenz der Spannung gegenüber der Frequenz des Strom-

flusses verschoben wird. Die jeweiligen Leistungsanteile werden mittels des Faktors cos-φ

beschrieben. Da die Stromerzeugung der meisten Wasserspeicherkraftwerke über einen Syn-

chrongenerator ans Netz gekoppelt ist, lässt sich die Blindleistungseinspeisung (bzw. der Leis-

tungsfaktor cos-φ) bei Wasserspeicherkraftwerken besonders flexibel regeln. Die Blindleis-

tungsregelung wird auch als Phasenschieberbetrieb bezeichnet. Dabei läuft der Generator

„leer“ (ohne Last) im Stromnetz mit. Die Turbinen sind entweder abgekuppelt oder laufen ent-

leert mit.

2.3.3 Schwarzstartfähigkeit

Im Falle des Zusammenbruchs des Energieversorgungsnetzes sind Übertragungsnetzbetrei-

ber verpflichtet die Systemdienstleistung ‚Schwarzstartfähigkeit‘ vorzuhalten. Schwarzstartfä-

higkeit beschreibt die Eigenschaft ausgewählter Kraftwerke, ohne jegliche externe Energie-

versorgung aus abgeschaltetem Zustand heraus hochfahren zu können. Neben Wasserspei-

cherkraftwerken sind insbesondere Gas- und Druckluftkraftwerke für den Schwarzstart geeig-

net.

Neben der reinen Schwarzstartfähigkeit ist die flexible Regelbarkeit des Kraftwerkes nach dem

Schwarzstart eminent wichtig, da die Vorhersage der Last gerade in der Anfangsphase des

Zuschaltens erster Teilnetze extrem schwierig ist und sich Lastschwankungen erst mit zu-

nehmender Größe des wieder aufgebauten Netzes ausgleichen. In diesem Zusammenhang

kommt lediglich Wasserspeicherkraftwerken eine wichtige Rolle zu, da in Deutschland nur ein

einziges Druckluftkraftwerk existiert, Gaskraftwerke gegenüber Wasserspeicherkraftwerken

eine niedrigere Sicherheit aufweisen und Wasserspeicherkraftwerke die Möglichkeit der flexib-

len und schnellen Regelung bieten.

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 17

3 Vorhabensbegründung

3.1 Veranlassung

Durch die Einführung des Stromeinspeisungsgesetzes im Jahre 1991 und die spätere Etablie-

rung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ab 2000 wurde seitens der Bundesregierung

die Intention verfolgt, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung, eine Verringerung

der volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung, die Schonung fossiler Energieres-

sourcen und insbesondere die Weiterentwicklung von Technologien zur Stromerzeugung aus

erneuerbaren Energien zu erreichen. Das EEG und seine Novellierungen haben maßgeblich

dazu beigetragen, dass im Jahr 2012 ein Anteil von 22,9 % des deutschen Stromverbrauchs

aus erneuerbaren Energien mit einer Gesamtnennkapazität von rund 76.000 MW bereitgestellt

worden ist (BMU 2013). Um die umwelt- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu

erreichen, soll der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kurzfristig mindes-

tens 35 % im Jahre 2020 und langfristig bis 2050 mindestens 80 % betragen. Dadurch wird

das deutsche Stromversorgungssystem maßgeblich beeinflusst.

Den stärksten Zuwachs bei der installierten Leistung aus erneuerbarer Energie verzeichnet

die Stromerzeugung aus Photovoltaik und Wind. Aufgrund ihrer Dargebotsabhängigkeit stellt

diese Stromerzeugung den konventionellen Kraftwerkspark vor große Herausforderungen: Im

Stromübertragungsnetz müssen Erzeugung und Verbrauch zu jedem Zeitpunkt möglichst

ausgeglichen sein. Die erhöhten installierten Leistungen der erneuerbaren Energien führen

jedoch zum Einen dazu, dass eine große Menge erneuerbarer Energien in Zeiten mit geringer

Last und nicht genügend Speicherkapazitäten ungenutzt bliebe. Zum Anderen müssen für

Zeiten, in denen keine erneuerbaren Energien zur Verfügung stehen, ausreichende Regelre-

serven bereitgehalten werden. Folglich muss der konventionelle Kraftwerkspark zukünftig im-

mer flexibler werden, um die resultierenden Gesamtschwankungen der Residuallast abdecken

zu können.

3.2 Zielsetzung

Die Herausforderung liegt also darin, die Leistungsüberschüsse und -defizite ausgleichen zu

können. Ein wesentlicher Baustein der Energiewende – neben dem Ausbau der erneuerbaren

Energien – ist daher die Schaffung von Energiespeichern und Instrumenten zur Regelung der

Übertragungsnetze. Aus diesem Grund beabsichtigt die Trianel GmbH, ein Wasserspeicher-

kraftwerk an der Talsperre (TS) Schmalwasser bei Tambach-Dietharz im Thüringer Wald zu

errichten und zu betreiben. Mit diesem Wasserspeicherkraftwerk kann dargebotsabhängige

Energie genutzt werden. Gleichzeitig leistet das Wasserspeicherkraftwerk einen wesentlichen

Beitrag zur Bereitstellung von Regelenergie-, Blind- und Schwarzstartleistung.

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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3.3 Alternativen

Als Alternative oder Ergänzung zu dem geplanten Wasserspeicherkraftwerk kommt die Spei-

cherung von Energie in Form von Druckluft, Wasserstoff und des synthetischen Erdgases

(SNG) - eine Weiterverarbeitung des Wasserstoffes zu einer höherwertigen Kohlenwasser-

stoff-Verbindung - in Betracht. Als elektrochemische Energiespeicher eignen sich hierfür der-

zeit nur Redox-Flow-Batterien1.

Von diesen Technologien stehen derzeit nur zwei in der großtechnischen Leistungsklasse zur

kommerziellen Nutzung zur Verfügung. Dies sind zum Einen die (diabaten)2 Druckluftspeicher,

von denen es weltweit nur zwei Stück gibt, und zum Anderen die Wasserspeicherkraftwerke.

Vor dem Hintergrund des besseren Wirkungsgrades neuer Wasserspeicherkraftwerke von

über 80 % (gegenüber erwarteten max. 60 % bei adiabaten Druckluftspeichern), der technolo-

gischen Reife und Robustheit sowie den geringeren spezifischen Investitionskosten sind die

Wasserspeicherkraftwerke aktuell für den Regelenergiemarkt zu bevorzugen.

Im Hinblick auf das Erfordernis des massiven Ausbaus der Speicher- und Flexibilisierungs-

möglichkeiten in den nächsten zehn Jahren muss deren Realisierung vorrangig vorangetrie-

ben werden. Langfristig können auch die anderen Speichertechnologien nach der technischen

Weiterentwicklung in der Energieversorgung einen Baustein bilden.

3.4 Fazit

Die Trianel GmbH leistet mit dem „Trianel Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser“ (TWS)

einen wichtigen Beitrag zur Integration der erneuerbaren Energien in das Energiesystem. Das

Vorhaben reiht sich in die Zielsetzungen der Bundesregierung, der Landesregierung des Frei-

staates Thüringen, welche analog zur Bundesregierung das ambitionierte Ausbauziel von

45 % Anteil der erneuerbaren Energien am Nettostromverbrauch in 2020 verfolgt, sowie den

Forderungen einer Vielzahl von Studien ein.

Hinweis: Die Anlage 1 zur Antragsunterlage beinhaltet eine ausführliche energiewirtschaftliche

Darstellung über die Entwicklung des Stromversorgungssystems und die Möglichkeiten der

Energiespeicherung und der Flexibilisierung.

1 Redox-Flow-Batterien: Sie speichern elektrische Energie in chemischen Verbindungen. Die zwei

energiespeichernden Elektrolyte zirkulieren dabei in zwei getrennten Kreisläufen, zwischen denen in der Zelle

mittels einer Membran der Ionenaustausch erfolgt.

2 diabat: In der Thermodynamik verwendeter Begriff für den Wärmeaustausch eines thermodynamischen

Prozesses mit der Umgebung.

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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4 Projektgenese / Historie

4.1 Standortsuche/Alternativenprüfung

4.1.1 Deutschlandweites Standortscreening

Aufgrund des energiewirtschaftlichen Erfordernisses für neue Wasserspeicherkraftwerke in

Deutschland wurde im Jahr 2009 von der Trianel GmbH im ersten Schritt ein deutschlandwei-

tes Standortscreening durchgeführt. In einer ersten Bearbeitungsstufe des Standortscreenings

wurden 26 potenzielle Standorte identifiziert.

In einem zweiten Schritt wurde das Standortscreening im Jahr 2011 ergänzt, indem vorhan-

dene Talsperren (TS) in die Untersuchung einbezogen wurden (siehe Anlage 2 zur Antragsun-

terlage).

Abschließend erfolgte eine Gesamtbewertung aus den Einzelergebnissen des Screenings und

der Talsperrenanalyse unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien wie z.B. der Einschät-

zung des Konfliktpotenzials am jeweiligen Standort.

Von 80 untersuchten Talsperrenstandorten werden nur zwei aktuell nicht zur Trinkwasserver-

sorgung genutzt und weisen ausreichende Höhenunterschiede zur Umgebung auf, um einen

wirtschaftlichen Wasserspeicherbetrieb zu ermöglichen:

Rurtalsperre Schwammenauel (Betreiber: Wasserverband Eifel-Rur) und

TS Schmalwasser (Betreiber: Thüringer Fernwasserversorgung)

Die beiden genannten TS dienen unter anderem dem Hochwasserschutz und der Laufwas-

serkrafterzeugung. Die weitere Bewertung der Standorte erfolgte daher unter der Annahme,

dass der Betrieb eines Wasserspeicherkraftwerkes mit den bestehenden Nutzungen vereinbar

ist.

Im Gesamtergebnis des deutschlandweiten Standortscreenings mit Berücksichtigung der TS

wurden auf den ersten drei Rängen Standorte mit potenziell erzielbaren Kraftwerksleistungen

im Bereich von 400 MW oder sogar deutlich darüber gefunden. Die Standorte mit dem höchs-

ten Potenzial sind die Wasserspeicherkraftwerke Schmalwasser, Rurtalsperre und Nethe.

Diese wurden von der Trianel näher untersucht. Die übrigen Standorte verfügen über ein deut-

lich geringeres Leistungspotenzial.

Das komplette „Standortscreening für Wasserspeicherkraftwerke in Deutschland“ ist als Anla-

ge 2 den Antragsunterlagen beigefügt.

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4.1.2 Potenzialvergleich, Projektraumanalyse und Ableitung der

Antragsvariante Standort

Unabhängig von dem Standortscreening der Trianel GmbH, ließ das Thüringer Ministerium für

Wirtschaft, Arbeit und Technologie im Jahr 2011 ein „Pumpspeicherkataster Thüringen“ erstel-

len. Im Ergebnis dieses Thüringer Pumpspeicherkatasters wurde ebenfalls die TS Schmal-

wasser als geeignet für die Nutzung als Unterbecken eines Wasserspeicherkraftwerkes defi-

niert. Daneben sind durch die topographischen Bedingungen im Umland sehr günstige Vo-

raussetzungen für die Umnutzung der TS Schmalwasser zum Wasserspeicherkraftwerk gege-

ben. Es wurde ein potenzielles Leistungsspektrum von ca. 300 bis über 900 MW ermittelt. Die

vollständige Ausarbeitung kann auf der Homepage des Thüringer Ministerium für Wirtschaft,

Arbeit und Technologie (www.thueringer-wirtschaftsministerium.de) oder im Anhang 1 des

Potenzialvergleiches (Anlage 3 zur Antragsunterlage) eingesehen werden.

Auf Basis des deutschlandweiten Standortscreenings und des Pumpspeicherkatasters Thürin-

gen wurde die Nutzung der TS Schmalwasser als Unterbecken für ein Wasserspeicherkraft-

werk näher untersucht und die Arbeiten zur Erstellung von Unterlagen zur Durchführung eines

Raumordnungsverfahrens (ROV) aufgenommen.

In den Anregungen und Stellungnahmen zur Tischvorlage der Antragskonferenz3 des ROV

wurde seitens verschiedener Beteiligter darum gebeten, die Auswahl der TS Schmalwasser

als Wasserspeicherkraftwerk darzulegen. Im Festlegungsprotokoll der Antragskonferenz des

Thüringer Landesverwaltungsamtes in Weimar vom 27.01.2012 wurde dazu konkret ausge-

führt:

„Thema: Alternativenprüfung Ohratalsperre

- Es ist zu erläutern, warum der Schmalwasser-Talsperre der Vorzug vor der Ohra-

Talsperre gegeben wird“

Daraufhin wurde ein Potenzialvergleich (siehe Anlage 3 zur Antragsunterlage) erarbeitet, in

welchem die Leistungspotenziale für ein Wasserspeicherkraftwerk an den TS Schmalwasser

und Ohra näher untersucht wurden.

Die TS Ohra, Schmalwasser und Tambach-Dietharz sind über den Schmalwasser- und Mit-

telwasserstollen als Talsperrensystem miteinander verbunden (siehe Karte 010 und Abbildung

5-1). Seit 2005 dienen die TS Schmalwasser und Tambach-Dietharz nicht mehr zur Rohwas-

serbereitstellung für das Fernwasserversorgungssystem Mittel- und Nordthüringen. Die TS

Ohra wird seit dieser Zeit alleinig zur Trinkwasserversorgung genutzt. Neben der Leistungsfä-

higkeit der TS Ohra und Schmalwasser wurde im Potenzialvergleich untersucht, welche Aus-

3 Die Antragskonferenz geht gemäß § 22 Absatz 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG in der

Fassung vom 15.05.2007) der Einleitung des Raumordnungsverfahrens (ROV) voraus, mit dem Ziel den

Verfahrensablauf sowie den Inhalt und Umfang der für das Verfahren erforderlichen Unterlagen zu erörtern.

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wirkungen aus einer Nutzung der TS als Unterbecken auf die jeweiligen Aufgaben der TS im

Verbund der Fernwasserversorgung resultieren. In diese Betrachtung wurden die Untersu-

chungen der Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) integriert, die den technischen, finanzi-

ellen und zeitlichen Aufwand für die Wasserbereitstellung aus dem System Ohra bzw.

Schmalwasser / Tambach-Dietharz ermittelt haben. Seitens der TFW wurden die Alternativen

der zukünftigen Wassergewinnung im Talsperrensystem Ohra-Schmalwasser-Tambach-

Dietharz dargestellt. Es wurden die Variante A - ‚Fernwasserversorgung aus der TS Ohra‘

sowie die Variante B - ‚Fernwasserversorgung aus den TS Schmalwasser / Tambach-

Dietharz‘ unter Aspekten des Wasserdargebotes, der Wasserbeschaffenheit, des Grundwas-

serschutzes sowie der jeweils erforderlichen baulichen Maßnahmen zur Anpassung des Ver-

sorgungssystems betrachtet.

Da aus Sicht der TFW beide Varianten den zukünftigen Wasserbedarf decken können, wurde

eine weiterführende vergleichende Prüfung und Bewertung beider Standorte zur Nutzung als

Unterbecken eines Wasserspeicherkraftwerkes durchgeführt. Als Kriterien wurden der spezifi-

sche Flächenbedarf, die spezifischen Investitionskosten, die Realisierungszeit und die Akzep-

tanz / Genehmigungswiderstände in die Untersuchung einbezogen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten:

Beim spezifischen Flächenverbrauch pro installiertem MW Leistung schneidet die TS Ohra

deutlich schlechter ab als die TS Schmalwasser. Grund hierfür ist der zusätzliche Flächenbe-

darf (Neubau einer TS) bei Umbau des Fernwasserversorgungssystems von der TS Ohra auf

die TS Schmalwasser. Speziell der Vergleich der beiden Oberbeckenstandorte mit dem je-

weils höchsten Leistungspotenzial zeigt, dass der spezifische Flächenbedarf an der TS Ohra

mehr als doppelt so hoch ist wie bei der TS Schmalwasser. Das bedeutet, dass für jedes er-

zeugte MW an der Talsperre Schmalwasser weniger als die Hälfte der Fläche benötigt wird als

an der TS Ohra.

Die spezifischen Investitionskosten der jeweils günstigsten Variante liegen an der TS Ohra mit

rd. 1,583 Mio. €/MW um den Faktor 1,2 über den Investitionskosten an der TS Schmalwasser

mit 1,293 Mio. €/MW.

Bezüglich der Realisierungszeit wird bei beiden TS für Planung, Genehmigung und Bau des

Wasserspeicherkraftwerkes ein Zeitraum von 10 Jahren angenommen. Bei der TS Ohra muss

jedoch vorlaufend zur Umsetzung des Wasserspeicherkraftwerkes erst der Umbau / die Erwei-

terung der Anlagen der Wasserversorgung der TFW vorgenommen werden. Der Bau eines

Wasserspeicherkraftwerkes an der Ohra kann somit erst beginnen, wenn die Maßnahmen

zum Umbau des Systems von der TS Ohra auf die TS Schmalwasser abgeschlossen sind. Es

wird derzeitig davon ausgegangen, dass mit einem Zeitverzug von rd. 10 Jahren zu rechnen

ist. Damit würde sich die Realisierungszeit eines Wasserspeicherkraftwerkes an der TS Ohra

gegenüber der TS Schmalwasser von 10 auf 20 Jahre verdoppeln.

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Genehmigungsfähigkeit: Die Nutzung der TS Ohra als Unterbecken setzt einen Umbau der

Anlagen der Fernwasserversorgung insbesondere durch den Neubau einer TS Tambach-

Dietharz mit 15 Mio. m³ Volumen voraus. Die damit einhergehenden Aspekte Kosten und Flä-

chenbedarf sind bereits bei diesen Parametern in die Wertung eingeflossen. Allerdings be-

steht für die Umsetzung eines Talsperrenbaus in der heutigen Zeit ein erhebliches Genehmi-

gungsrisiko, dass aus Sicht des Vorhabensträgers weder vom zeitlichen Verlauf noch vom

absoluten Ausgang her eingeschätzt werden kann. Neben der Genehmigung des eigentlichen

Talsperrenbaus besteht auch die Notwendigkeit der Ausweisung eines Wasserschutzgebietes

für die neue TS. Auch dieses Genehmigungsverfahren ist voraussichtlich mit Eingriffen in die

Rechte Dritter verbunden, so dass auch hier die Erlangung der Genehmigung mit einem zeitli-

chen und finanziellen Risiko verbunden sein wird. Hinzu kommt, dass die Nutzung der TS

Ohra als Unterbecken eines Wasserspeicherkraftwerks nicht den Grundgedanken der Nut-

zung vorhandener TS entspricht. Denn um die Nutzung der vorhandenen TS Ohra als Unter-

becken zu ermöglichen, ist zunächst der Bau einer neuen TS Tambach-Dietharz erforderlich.

Die TS Schmalwasser bietet insgesamt die deutlich besseren Bedingungen für die Errichtung

eines Wasserspeicherkraftwerkes aufgrund der geringeren spezifischen Kosten, des geringe-

ren spezifischen Flächenbedarfs und der kürzeren Realisierungszeiten. Seitens des Vorha-

bensträgers wird daher die Konzeption eines Wasserspeicherkraftwerkes mit der TS Schmal-

wasser als Unterbecken weiterverfolgt.

In der an den Potenzialvergleich anschließenden „Projektraumanalyse Standort – Raumrele-

vante Schutzgüter“ (PRA Standort, siehe Anlage 4 zu den Antragsunterlagen) erfolgte für die

TS Schmalwasser die Darstellung möglicher Oberbecken (vgl. Karte 090 zu Anlage 4) und die

Ableitung der Antragsvariante – zunächst aus technischer und wirtschaftlicher Sicht. Basie-

rend auf den im Potenzialvergleich ermittelten Leistungskenndaten wurden für die beiden

Standortbereiche mit dem höchsten Leistungspotenzial Detailbetrachtungen durchgeführt.

Innerhalb der potenziellen Standortflächen wurden jeweils Beckenkubaturen unter der An-

nahme des Massenausgleichs (d.h. es wird kein Aushubmaterial weggefahren) entworfen. Es

wurden das sogenannte „Nordbecken“ und das „Südbecken“ konzipiert. Durch die vorgenom-

menen Detailbetrachtungen wurden die Leistungspotenziale, Fallhöhen, Netzanbindungsmög-

lichkeiten sowie die Kosten und die Flächeninanspruchnahme präzisiert, mit dem Ergebnis,

dass die technischen und wirtschaftlichen Standortfaktoren am Südbecken signifikant besser

sind als am Nordbecken.

Neben den im vorangegangenen Absatz dargestellten technischen und wirtschaftlichen Stand-

ortfaktoren wurden in der PRA Standort mögliche Umsetzungsrisiken durch raumrelevante

Schutzgüter für das Nord- und Südbecken untersucht und verglichen. Im Ergebnis ist festzu-

stellen, dass beide Becken hinsichtlich raumrelevanter Schutzgüter konfliktträchtig sind. Das

Konfliktpotenzial des Projektraumes des Südbeckens wird durch die Lage des südlichen Teils

im Vorranggebiet für Freiraumsicherung geprägt. Für das Nordbecken besteht bezüglich der

Wasserschutzgebiete und der Waldfunktionen, insbesondere hochproduktiver Wälder, ein

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größeres Konfliktpotenzial. Hinsichtlich potenzieller Eingriffe in geschützte Biotope, Flächen-

naturdenkmale/geschützte Landschaftsbestandteile, Landschaftsschutzgebiete und Naturpar-

ke bestehen nur marginale Unterschiede zwischen den Projekträumen der beiden Standorte.

Bei überwiegend in ähnlichem Umfang zu erwartenden Konflikten und vor dem Hintergrund

eines möglichst effizienten Umgangs mit den natürlichen Ressourcen gibt somit der erheblich

höhere mögliche gesamtgesellschaftliche Nutzen am Südbecken den Ausschlag. Von Seiten

des Vorhabensträgers wird daher das leistungsstärkere Südbecken (1.070 MW gegenüber der

Leistung am Nordbecken von 630 MW) als die wirtschaftlichere und effizientere Variante favo-

risiert.

Mit den Ergebnissen des Potenzialvergleiches und der PRA-Standort wurde die TS Schmal-

wasser mit dem „Südbecken“ als Antragsstandort identifiziert und bestätigt (Beschreibung in

Kap. 5.2.4).

4.2 Alternativenprüfung Netzanbindung und Ableitung des Antragskorridors

4.2.1 Projektraumanalyse Netzanbindung (PRA Netz)

Für die Netzanbindung des geplanten Wasserspeicherkraftwerkes wurden Machbarkeitsstu-

dien bei den Höchst- und Hochspannungsnetzbetreibern, 50 Hertz Transmission bzw. der

Thüringer Energienetze (TEN), in Auftrag gegeben. Von Seiten der TEN wurde dazu folgen-

des Ergebnis mitgeteilt: „Die kritische Leistung bei der ein stabiler Betrieb des Netzes gerade

noch möglich wäre, liegt bei etwa 200 MW am Anschlusspunkt Suhl“. Dieser Wert liegt deut-

lich unter dem prognostizierten Leistungspotenzial der TS Ohra und Schmalwasser. Mit dieser

Kernaussage der TEN ist die Realisierung des Netzanschlusses nur durch Anbindung an das

380 kV-Netz der 50Hertz Transmission (50 HzT) möglich.

Daraufhin wurde die Netzanbindung zum Vorhaben TWS in einer „Projektraumanalyse Netz-

anbindung“ (PRA Netz; siehe Anlage 5 zur Antragsunterlage) vertiefend untersucht.

Hinweis: Die Untersuchungen für die Netzanbindung des geplanten Wasserspeicherkraftwer-

kes wurden parallel zur Standortwahl durchgeführt. Da der Antragsstandort entsprechend

noch nicht feststand, wurden alle Standortmöglichkeiten, d.h. die TS Ohra und Schmalwasser,

in die Betrachtungen aufgenommen. Da die Festlegung der TS Schmalwasser als Vorzugs-

standort für das Wasserspeicherkraftwerk als Ergebnis der PRA Standort (vgl. Anlage 4 der

Antragsunterlagen) bereits in Kap. 4.1.2 erläutert wurde, wird im Folgenden – im Gegensatz

zur Diskussion in der PRA Netz – nur noch das Ergebnis für die TS Schmalwasser wiederge-

geben.

Folgende Anbindungsoptionen wurden betrachtet (siehe Karte 200 der Anlage 5 zur Antrags-

unterlage):

380 kV-Leitung Erfurt-Vieselbach – Mecklar (im Norden)

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die geplante 380 kV-Leitung Erfurt-Vieselbach – Altenfeld (im Osten)

das Umspannwerk (UW) Eisenach (im Nordwesten)

das UW Erfurt-Vieselbach (im Nordosten) und

das UW Altenfeld (im Südosten).

Innerhalb des definierten Projektraumes wurden solche Sachverhalte erfasst und analysiert,

die zur Identifikation besonderer Konfliktpotenziale beitragen. Dies sind insbesondere Berei-

che mit besonderer umwelt- und naturschutzfachlicher Bedeutung, Empfindlichkeit und

Schutzwürdigkeit. Darüber hinaus wurden Bereiche mit besonderer raumordnerischer Zielset-

zung berücksichtigt, die eine Linienführung erschweren können.

Als Ergebnis der Prüfung der fünf Anbindungsoptionen ergab sich, dass von der TS Schmal-

wasser eine Netzanbindung an die bestehende 380 kV-Leitung Erfurt-Vieselbach – Mecklar

nahe Gotha als die aus umwelt- und raumordnerischen Gesichtspunkten günstigste Lösung

erachtet wird. Sie ist gegenüber den anderen Optionen deutlich zu bevorzugen. Daher wird

ausschließlich diese Anbindung weiterverfolgt.

In Bezug auf diese (zu bevorzugende) Anbindungsoption erfolgte eine detaillierte Prüfung, um

einen möglichst konfliktarmen Leitungsverlauf definieren zu können. In der Karte 230 der An-

lage 5 zur Antragsunterlage ist das Ergebnis der PRA Netz dargestellt.

Eine Anbindung mit einem Verlauf östlich von Gotha scheidet insbesondere aus Gründen des

Denkmal- und Naturschutzes aus. Es verbleibt ein, zum Teil meist kleinräumig unterbroche-

ner, relativ konfliktarmer Grobkorridor westlich von Gotha (GK West). Hierbei lässt sich der GK

West in einen westlichen und einen östlichen Korridorstrang untergliedern (GK West Unterva-

riante (UV) 1 bzw. 2). Beide Untervarianten lassen sich südlich des Großen Berlach miteinan-

der verknüpfen. Kleinräumig sind weiterhin beim GK West UV2 verschiedene Detailoptionen

des Korridorverlaufes denkbar.

Mit Eintritt in den Thüringer Wald lassen sich für eine Freileitung keine relativ konfliktarmen

Grobkorridore mehr ableiten, da hier eine durchgehende Riegelwirkung durch sehr hohe und

hohe Konfliktbereiche bis zum Ableitungspunkt an der TS Schmalwasser festzustellen ist. Aus

diesem Grund ist die Leitungsausführung als Erdkabel entlang vorhandener Wege die güns-

tigste Lösung, um den Thüringer Wald möglichst konfliktminimiert zu queren. Damit entfällt

auch der GK West UV1 ab der Verknüpfungsoption östlich von Hörselgau in Richtung Süden,

da sich keine dem Verlauf von Wegen folgenden Erdkabeltrassen von der TS in Richtung

Leinatal aufgrund der Wegesituation finden lassen. Die Verknüpfungsoption vom GK West

UV2 zu GK West UV1 östlich Hörselgau bleibt weiterhin bestehen.

Somit wurde als Ergebnis der PRA Netz für die TS Schmalwasser folgender Vorzugsgrobkor-

ridor ausgehend von der 380 kV-Freileitung westlich von Gotha ermittelt: GK West UV2 sowie

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bis zur Verknüpfungsoption östlich Hörselgau auch GK West UV1 (jeweils mit einer techni-

schen Ausführung als Freileitung) mit einer Weiterführung als Erdkabel im Thüringer Wald.

In der Karte 240, Anlage 5 der Antragsunterlagen, wird ein aus diesen Erkenntnissen ableitba-

rer Basis-Untersuchungsraum für die Netzanbindung neu definiert (gemäß Abstimmung mit

TLVwA vom 30.10.2012). Er stellt den Ausgangspunkt für die Ermittlung des Antragskorridors

der Netzanbindung im Zuge der Raumwiderstandsanalyse (RWA, vgl. Anlage 6 der Antrags-

unterlagen) dar.

4.2.2 Raumwiderstandsanalyse Netzanbindung (RWA Netz)

In dem als Ergebnis der PRA Netz neu definierten Basis-Untersuchungsraum, der sich auf

den ermittelten Vorzugsgrobkorridor beschränkt, führt die RWA methodisch die PRA in einem

größeren Maßstab und mit einer vertiefenden Einbeziehung von amtlicherseits vorliegenden

Sachverhalten fort. Erfasst und analysiert werden in der RWA innerhalb des definierten Unter-

suchungsraumes solche Sachverhalte, die zur Identifikation besonderer Konfliktpotenziale

beitragen, hierbei geht die Betrachtungstiefe deutlich über die in der PRA berücksichtigten

Sachverhalte hinaus. Grundsätzlich handelt es sich aber weiterhin um Bereiche mit besonde-

rer umwelt- und naturschutzfachlicher Bedeutung, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit. Dar-

über hinaus werden Bereiche mit besonderer raumordnerischer Zielsetzung berücksichtigt, die

eine Trassenführung erschweren können.

Analog zur PRA wurden hier – jedoch deutlich detaillierter – Konflikte, d.h. Raumwiderstände

ermittelt, um den möglichst konfliktärmsten Trassenverlauf für die Freileitung im Bereich au-

ßerhalb des Thüringer Waldes zu finden. Als Ergebnis geht der Antragskorridor (siehe Kar-

te 020, Beschreibung in Kap. 6) aus der RWA hervor.

Da für diesen Antragskorridor z.T. alternative Verläufe möglich sind, wurden Abschnitte defi-

niert sowie Varianten festgelegt, die die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten der Freilei-

tungsabschnitte umfassen. Innerhalb des Antragskorridors wird zudem eine potenzielle Tras-

senachse dargestellt, die bereits auf Grundlage der vorhandenen Daten weitgehend technisch

und umweltseitig optimiert ist, und eine Segmentierung in km-Abschnitten eingeführt.

4.3 Untersuchungsraumabschichtung

In der Antragskonferenz zum Raumordnungsverfahren vom 12.01.2012 wurden sowohl für

den Standort als auch für die Netzanbindung relativ großflächige Untersuchungsräume (z.T.

mit schutzgutbezogenen Erweiterungen) für die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS, s. Teil 2

der Antragsunterlagen) abgestimmt und festgelegt. Zu diesem Zeitpunkt lagen die Ergebnisse

der PRA zum Standort sowie der PRA und RWA zur Netzanbindung noch nicht vor. Zudem

erfolgte bei der Netzanbindung die Abgrenzung der Untersuchungsräume unter der Annahme,

dass die Netzanbindung ausschließlich als Freileitung erfolgen würde.

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Mit der Festlegung von einem Antragsstandort und einem Antragskorridor konnten die Unter-

suchungsräume für die UVS (in Abstimmung mit der verfahrensführenden Behörde TLVwA)

deutlich verkleinert werden.

4.3.1 Untersuchungsraumabschichtung für das Oberbecken

Durch den Wegfall des „Nordbeckens“ als Ergebnis der PRA Standort können alle Bereiche

des Untersuchungsraums, die nur vom Nordbecken betroffen wären, entfallen. Der Untersu-

chungsraum wurde wie folgt angepasst (vgl. Karte 110 der Anlage 4 zur Antragsunterlage):

Es entfallen alle Bereiche des Untersuchungsraums nördlich der Linie Auerhahnsbalze

- Linker Marderbach – Vitzerod – Lohmühle.

Der Untersuchungsraum wird nun im Süden durch den Rennsteig, im Osten durch die

Gräfenhainer Straße, im Norden durch den linken Maderbach und den Rand der Ro-

dungsinsel von Tambach-Dietharz bis zur Lohmühle sowie im Westen durch die L1028

abgegrenzt. Dieser Raum wird nach außen zudem durch ein 500 m breites Band ge-

puffert.

Von den schutzgutspezifischen Erweiterungen entfällt die beim Schutzgut Wasser um

die Einzugsgebiete der Trinkwasserfassungen Dittelsquelle und Radebreche, da Aus-

wirkungen hierauf ausgehend vom südlichen Beckenstandort ausgeschlossen werden

können.

Die Erweiterungen um die Einzugsgebiete der Quellen Hellen- und Zimmerbach im

Süden sowie die Erweiterung des Untersuchungsraums für das Schutzgut Tiere,

Pflanzen und biologische Vielfalt um 500 m im Süden bleiben erhalten.

Da das Einzugsgebiet der Ohra nicht vom Südbecken betroffen ist, kann auf die Darstellung

der Auswirkungen auf das Flusssystem der Ohra verzichtet werden. Die Auswirkungen auf die

Apfelstädt werden weiterhin für das gesamte Flusssystem beschrieben.

4.3.2 Untersuchungsraumabschichtung für die Netzanbindung

Da als Ergebnis der PRA Netz der Vorzugsgrobkorridor (GK West UV2 bzw. der nördliche

Bereich des GK West UV1 mit einer Erdverkabelung im Thüringer Wald) weiterverfolgt wird,

war eine wesentliche Verkleinerung der Untersuchungsräume für alle weiteren verfahrensbe-

zogenen Schritte - Raumwiderstandsanalyse (RWA) und auf dieser aufbauend UVS - möglich

und zielführend. Von der weiteren Betrachtung ausgeschlossen wurden insbesondere folgen-

de, bislang in der Antragskonferenz festgelegte Untersuchungsteilräume (vgl. Karte 240 der

Anlage 5 zur Antragsunterlage):

Bereich östlich und südöstlich von Gotha (bedingt durch den Entfall des Grobkorridors

Ost)

Bereich des Vorlandes des Thüringer Waldes zwischen der A 4 und Georgenthal (be-

dingt durch den Entfall des südlichen Abschnittes des Grobkorridors West UV1)

Bereich Thüringer Wald westlich Tambach-Dietharz (bedingt durch geringere Wirk-

reichweiten bei Erdkabelverlegung und gut vordefinierbaren Verlauf des Grobkorridors

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für das Erdkabel im Umfeld von bestehenden Wegen, Straßen sowie der TS Schmal-

wasser)

Der darauf abgeschichtete Untersuchungsraum bildete die Basis für die RWA. Durch die Fest-

legung eines Antragskorridors innerhalb der RWA konnte der Untersuchungsraum für die UVS

weiter eingegrenzt werden. Den Basis-Untersuchungsraum für die UVS bildet somit der i.d.R.

500 m breite Antragskorridor mit einem beidseitigen 500 m Puffer. Bei Bedarf wird der Basis-

Untersuchungsraum schutzgutbezogen erweitert.

4.4 Zusammenfassung der Projektgenese

Analog zur schematischen Übersicht der Projektunterlagen zu Beginn dieses Dokuments wird

in der folgenden Abbildung 4-1 eine schematische Übersicht über die in den vorangegange-

nen Kapiteln ausführlich erläuterten Ergebnisse der Projektgenese wiedergegeben.

Es lässt sich festhalten, dass als Unterbecken die TS Schmalwasser, als Oberbecken das

sog. Südbecken und als Antragskorridor eine Trassenführung als Freileitung vom Anbin-

dungspunkt an die bestehende 380 kV-Leitung südlich Sonneborn und daran anschließend als

Erdkabel durch den Thüringer Wald bis zum Energiestollen an der TS Schmalwasser als An-

tragsgegenstand definiert wurden. Dieser Antragsgegenstand ist Grundlage der folgenden

Vorhabensbeschreibung und der UVS (s. Teil 2 der Antragsunterlagen).

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Abbildung 4-1: Schematische Übersicht über die Ergebnisse der Projektgenese

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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5 Vorhabensbeschreibung für die Antragsvariante Standort (Unterbecken,

Oberbecken, Kraftwerk)

Die Ableitung der Antragsvariante Standort wird in Kapitel 4.1 erläutert. Die Talsperre (TS)

Schmalwasser, Reg-Nr. 170 im Talsperrenregister, diente im Verbund mit der TS Tambach-

Dietharz der Rohwasserbereitstellung für die Trinkwasserversorgung und wird seit 2005 für

diesen Zweck nicht mehr benötigt. Sie dient derzeit dem Hochwasserschutz und der Energie-

gewinnung. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, die TS als Unterbecken eines Wasserspei-

cherkraftwerkes zu nutzen. Im Zuge der Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens wurde

durch die Hydroprojekt Ingenieure Weimar (HPI) GmbH ein technisches Grobkonzept für ein

Wasserspeicherkraftwerk am Standort Schmalwasser erstellt, welches in Kapitel 5.2 wieder-

gegeben wird.

5.1 Grundlagen des Projektraums

5.1.1 Topographie

Die TS Schmalwasser befindet sind im Freistaat Thüringen im Landkreis Gotha am Nordhang

des Thüringer Waldes. Die TS liegt im Einzugsgebiet der Vorfluter Schmalwasser und der

Seitenzuflüsse Walsbach, Kleiner Finsterbach und Großer Finsterbach. Sie werden im Haupt-

schluss durch das Absperrbauwerk gestaut. Das Plangebiet für das Oberbecken befindet sich

in einem Waldgebiet ca. 5 km oberhalb der TS Schmalwasser in der Nähe des Kammweges

des Thüringer Waldes, dem Rennsteig, zwischen km 52,1 (Ausspanne bei den Neuhöfer Wie-

sen) und km 54,8 (Wachsenrasen). Die Dammkrone des bestehenden Absperrbauwerkes liegt

auf einer Höhe von 573,50 mNHN4. Das geplante Wasserspeicherkraftwerk liegt innerhalb des

Gebietes der Gemeinden Tambach-Dietharz und Gräfenhain im Landkreis Gotha.

5.1.2 Geologische Verhältnisse

Das Plangebiet liegt im Bereich von Vulkanitserien der Oberhofer Schichten (Rotliegendes),

die hier die grobe Dreigliederung Älterer Quarzporphyr – Tuffzwischenmittel – Jüngerer

Quarzporpyr erkennen lassen.

Das Rotliegende bilden die grobkristallinen Älteren Quarzporphyre vom Typ Greifenberg mit

Feldspateinsprenglingen bis 30 mm Länge, die grobklüftig und ohne nennenswerte randfaziel-

le Ausbildungen sind. Untergeordnet treten auch mittelkörnige Ältere Quarzporphyre (Typ Fal-

kenstein) auf, die ebenfalls grobklüftig ausgebildet sind und vereinzelt eine plattige Absonde-

rung parallel der ehemaligen Fließstrukturen erkennen lassen.

4 An der TS Schmalwasser wird ein lokales Höhennetz verwendet. Die Höhendifferenz zum derzeit amtlich

gültigen Höhensystem DHHN 92 errechnet sich wie folgt: mNHN = mNN – 0,026 m.

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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Über den Älteren Quarzporphyren folgen Tuffe und geringmächtige Sedimentfolgen, die sich

vorwiegend aus Silt- und Sandsteinen, weniger aus Tonsteinen und feinkörnigen Konglome-

ratlagen zusammensetzen.

Über diesen sedimentär-tuffitischen Zwischenmitteln folgen die einzelnen Ergussserien der

Jüngeren Oberhofer Porphyre. Diese sind feinkörnig, überwiegend kurzklüftig und weisen häu-

fig eine vielgestaltige Randfazies (kuglig-sphärolitisch, fluidal, brekziös) auf. Die einzelnen

Ergusskomplexe der Jüngeren Oberhöfer Porphyre werden von unterschiedlich ausgebildeten

Tufffolgen (Staub- bis Brockentuffe) unter- und überlagert bzw. durch diese untergliedert und

abgegrenzt.

Die oben genannten Gesteinsfolgen der Oberhofer Schichten sind für die Gründung bzw. Aus-

führung der vorgesehenen untertägigen Bauwerke bei entsprechenden Sicherungsmaßnah-

men geeignet.

5.2 Technisches Grobkonzept des geplanten Wasserspeicherkraftwerks

5.2.1 Übersicht der technischen Daten

Für das Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser wurden im Rahmen der technischen Grob-

konzeption von HPI die in der folgenden Tabelle zusammengefassten technischen Daten er-

mittelt:

Tabelle 5-1: Kenndaten Kraftwerk

Leistung ca. 1.070 MW

Durchfluss ca. 460 m³/s

Mittlere Fallhöhe ca. 285 m

Dauer Volllastbetrieb 6 h

Geplanter Netzanbindungs-

punkt

Einschleifung westlich von Gotha an die 380 kV-Freileitung

Erfurt/Vieselbach - Mecklar der 50 HzT (s. Kap. 6)

Kenndaten Oberbecken

Oberer Betriebswasserspiegel ca. 847 mNHN

Unterer Betriebswasserspiegel ca. 821 mNHN

Dammoberkante ca. 850 mNHN

Betriebsvolumen ca. 10 Mio. m³

Gesamtaufstandsfläche ca. 80 ha

Beckensohle (Höhe) ca. 821 bis 819 mNHN

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Kenndaten Unterbecken (TS Schmalwasser)

Oberer Betriebswasserspiegel ca. 569,10 mNHN

Unterer Betriebswasserspiegel ca. 530,60 mNHN

Dammoberkante ca. 573,50 mNHN

Betriebsvolumen ca. 16,72 Mio. m³

Staufläche ca. 76 ha

Beckensohle (Höhe) ca. 500,20 mNHN

5.2.2 Anlagenleistung

Als wesentliche Eingangsrandbedingung für die Auslegung der einzelnen hydraulischen Ma-

schinen ist Anlagenleistung des geplanten Wasserspeicherkraftwerkes festzulegen. Sie ergibt

sich aus der Fallhöhe H und dem generierbaren Durchfluss Q. Sind diese beiden Parameter

bestimmt, kann die Leistung mit folgender Beziehung berechnet werden:

P = * g * η * Q * H in kW

- Dichte in t/m3, bei Wasser = 1,0 t/m

3

g - Erdbeschleunigung = 9,81 m/s²

η - Wirkungsgrad

Q - Durchfluss in m³/s

H - Fallhöhe in m

Der Durchfluss hängt von der verfügbaren Pendelwassermenge ab. Diese ist durch die Be-

ckengröße der Speicherbecken bestimmt und wird im Grobkonzept mit 10 Mio. m3 angesetzt.

Mit der Auslegung der Wasserspeicherwerke für 6 h Turbinenvolllast berechnet sich der

Durchfluss aus Division des Volumens der Pendelwassermenge durch die Laufzeit von

6 h (21.600 s) mit ca. 460 m³/s. Es wurde mit einer Fallhöhe von 285 m gerechnet.

In den Gesamtwirkungsgrad der Anlage gehen die hydraulischen Verluste im Wasserweg und

die Wirkungsgradverluste der hydraulischen und elektrischen Maschinen ein. Typische Wir-

kungsgrade liegen bei ηT von 90 % für den Turbinenbetrieb bzw. ηP von 93 % für den Pump-

betrieb. Mit durchschnittlichen Eingangsparametern ergeben sich eine Ausbauleistung von rd.

1.070 MW und ein Gesamtwirkungsgrad von ca. 80 %.

5.2.3 Bauliche Anlagen

In der Übersichtskarte 010 sind die nachfolgend beschriebenen baulichen Anlagen kartogra-

phisch dargestellt.

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5.2.3.1 Erforderliche Neuanlage

Mit der Umnutzung der bestehenden TS Schmalwasser besteht für das Wasserspeicherkraft-

werk bereits ein Unterbecken. Für die Lage des Unterbeckens gibt es damit keine Alternati-

ven. Im Rahmen des Grobkonzeptes wurde dargelegt, dass der Damm der TS Schmalwasser

ggf. durch eine wasserseitige Vorschüttung für die Umnutzung ertüchtig werden sollte.

Die Triebwasserwege stellen die Verbindung zwischen Oberbecken und Krafthaus sowie dem

Krafthaus und dem Unterbecken dar. Zur Reduzierung der Umweltbeeinträchtigungen wurden

die Wasserwege grundsätzlich als untertägige Stollen (Ober- und Unterwasserstollen) konzi-

piert.

Auf der Oberwasserseite ist das Krafthaus über einen Druckstollen oder -schacht mit dem

Oberbecken verbunden. In allen Betrachtungen wurde davon ausgegangen, dass der Druck-

stollen mit einer Stahlpanzerung versehen wird und diese für die Aufnahme des vollen Innen-

wasserdruckes dimensioniert wird.

Das Krafthaus könnte prinzipiell über Tage z.B. als Schachtkraftwerk am Rande des Unterbe-

ckens oder im Berg als Kaverne angeordnet werden. Mit der am Standort vorliegenden Min-

destausbauleistung von ca. 1.070 MW ist die Anordnung von mind. vier Maschinensätzen im

Krafthaus notwendig. Damit sind Krafthauslösungen als Schacht nicht umsetzbar. Kavernen-

lösungen besitzen den Vorteil, dass die Länge des stahlgepanzerten Oberwasserstollens

minimiert werden kann. Die Stahlpanzerung ist zum Schutz des Stollens vor Druckstößen5

notwendig und stellt einen wesentlichen Kostenfaktor dar. Dem stehen jedoch höhere Kosten

insbesondere durch die erforderlichen Zugangsstollen und den Kavernenbau an sich entge-

gen.

Für die Errichtung des Wasserspeicherkraftwerkes am Standort Schmalwasser sind folgende

wesentlichen baulichen Anlagen neu zu errichten:

Oberbecken

Wasserwege (Ober- und Unterwasserstollen einschl. Ein-/Auslassbauwerk)

Maschinenkaverne

Trafokaverne

Zufahrtsstollen

Energieableitungsstollen

Im Rahmen der technischen Konzeption werden die vorgenannten Bestandteile des Wasser-

speicherkraftwerks in ihrer Lage und mit ihren charakteristischen Kenngrößen (Länge, Fläche,

Querschnitt etc.) entwickelt.

5 Druckstoß: maximale dynamische Druckänderung in einer Flüssigkeit z.B. durch rasches Schließen von

Absperrarmaturen

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5.2.3.2 Anordnung der baulichen Anlagen

Für die Anordnung der baulichen Anlagen wie in Karte 010 dargestellt, wurden folgende Ent-

wurfskriterien beachtet:

• Energieableitung in Richtung Norden entsprechend konzipierter Netzanbindung (vgl.

Kap. 6)

• Oberbecken im Massenausgleich zwischen Roßkopf und Oberlautenberg

• Nutzung der vorhandenen Infrastruktur der TS Schmalwasser z.B. zur verkehrstechni-

schen Anbindung an Zufahrtstollen sowie als Betriebsgelände

• Erschließung der Baustelle von Norden

• Einbau der untertägigen Ausbruchmassen im Stauraum der TS Schmalwasser

Mit der notwendigen Kavernenlösung besteht der Vorteil, dass die Lage der Kaverne innerhalb

geologisch und wasserbaulich sinnvoller Parameter variabel ist. Mit den o.g. Entwurfskriterien

wären prinzipiell zwei Varianten für die Lage der Maschinenkaverne denkbar:

Maschinenkaverne am Unterbecken oder

Maschinenkaverne am Oberbecken.

Eine Gegenüberstellung der beiden Varianten hat ergeben, dass eine Maschinenkaverne am

Oberbecken präferiert wird. Mit dieser Lage kann die Länge des Oberwasserstollens minimiert

werden. Auch besteht die Möglichkeit, den Oberwasserstollen als Druckschacht im Raise-

Boring-Verfahren6 kostenoptimiert herzustellen. Vor dem Krafthaus wird ein Wasserschloss

(hier in Funktion einer Pumpenvorlage) konzipiert.

Das Zufahrtsstollenportal ist im Bereich der Stauwurzel der TS Schmalwasser konzipiert und

über die bereits ausgebaute Forststraße „Linker Hang“ am westlichen Hang der TS Schmal-

wasser erreichbar (siehe Karte 010). Eine Alternative besteht in der Anlage des Portals im

Waldgebiet zwischen Ober- und Unterbecken. Dies wurde aufgrund dauerhafter und - im Ge-

gensatz zur Anordnung des Portals an der Stauwurzel der TS – deutlich größerer Umweltbe-

einträchtigungen verworfen.

5.2.4 Oberbecken

5.2.4.1 Bestehende Infrastruktur

Zufahrtsmöglichkeiten Oberbecken

Die äußere verkehrstechnische Erschließung des Oberbeckenstandortes erfolgt im Grobkon-

zept aus der Ortslage Tambach-Dietharz. Abzweigend von der L 1028 in Richtung Süden am

Stadion vorbei gelangt man zur „alten“ Steinbacher Straße, die als Zufahrtsmöglichkeit bis

6 Raise-Boring-Verfahren: Bohrverfahren, mit dem man entlang einer Pilotbohrung von unten nach oben

bohrend einen kreisrunden Schacht zwischen einem unterirdischen Hohlraum und einer höheren Ebene

herstellen kann.

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zum Rennsteig vom Forst genutzt wird. Diese Forststraße soll auch als Zufahrt für das vorge-

sehene Oberbecken genutzt werden (vgl. Kapitel 5.4).

Medien / Ver- und Entsorgungsleitungen Oberbecken

Im gesamten Planungsgebiet ist bisher nur eine parallel laufende Gastrasse, die über den

Rennsteig sowie abschnittsweise parallel zur vorgesehenen Baustraße führt, bekannt. Sie

wird jedoch vom Planungsgebiet nur tangiert. Andere Medien, wie z.B. Stromversorgung sind

nicht vorhanden.

5.2.4.2 Bestehende Nutzungen

Das Plangebiet für das Oberbecken befindet sich in einem forstwirtschaftlich genutzten Wald-

gebiet in Nähe des Kammweges des Thüringer Waldes, dem Rennsteig. Dieser ist von über-

regionaler Bedeutung und wird touristisch genutzt. Nördlich vom Rennsteig verläuft zusätzlich

im Bereich der Alten Tambacher und der Steinbacher Straße der Rennsteig-Rad(wander)weg.

5.2.4.3 Technischer Entwurf

Randbedingungen, Konzeptkriterien

Das Oberbecken liegt südlich der TS Schmalwasser, nahe dem Rennsteig, in unmittelbarer

Nähe zum Roßkopf und soll für sechs Stunden Turbinenvolllastbetrieb ein Wasservolumen

von rd. 10 Mio. m3 speichern.

Für den Entwurf des Oberbeckens wurden Mindestabstände von 20 – 25 m zu folgenden Ob-

jekten eingehalten (vgl. Karte 010):

• Trinkwasserschutzzone III der TS Schmalwasser

• Gasleitung (Ost-West-Trasse)

Der Abstand des Oberbeckens zum Rennsteig beträgt an jeder Stelle mindestens 100 m (Ab-

stand des Geländeanschnittes zum Rennsteig).

Die Höhe der Dammkrone wurde mit 850 mNHN so gewählt, dass die Dammkrone niedriger

ist als der Abschnitt des Rennsteiges im Plangebiet. Mit dem Freibordmaß von 3 m ergibt sich

der obere Betriebswasserspiegel von 847 mNHN. Das Freibordmaß wurde auf Grundlage von

Erfahrungswerten zum Wellenauflauf bei gleichartigen Objekten zzgl. des durch die DIN

19700, Teil 14 geforderten Sicherheitszuschlages von 0,5 m gewählt (z.B.: Wellenauflauf am

Oberbecken des Wasserspeicherkraftwerkes Markersbach beträgt ca. 2,3 m, Wellenauflauf

am Oberbecken des Wasserspeicherkraftwerkes Goldisthal beträgt ca. 2,8 m). Mit der zur

Verfügung stehenden Grundfläche sowie der topografischen Situation liegt die Beckensohle

auf einer Höhe 821 bis 819 mNHN. Damit beträgt der untere Betriebswasserspiegel

821 mNHN. Die Wasserfläche bei maximaler Füllung des Oberbeckens umfasst ca. 45 ha.

Geometrie Dammbauwerk: Die Dimensionierung des Absperrbauwerkes erfolgt auf Grundlage

von Erfahrungswerten bei gleichartigen Objekten. Das Oberbecken wird im Geländeanschnitt

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und durch einen Schüttdamm mit einer luft- und wasserseitigen Neigung von 1:2 bis 1:3 gebil-

det. Beckensohle und Dammböschungen sind zu dichten, dabei kann z.B. eine Asphaltdich-

tung eingesetzt werden. Die Dammkrone wird – nicht zuletzt aus bautechnischen Aspekten

heraus - befahrbar mit einer Kronenbreite von 5 m ausgebildet.

Zur Einpassung des geometrisch starren Erdbauwerkes ins Landschaftsbild sind Vorschüttun-

gen als Geländemodellierung vorgesehen, die gleichzeitig den Einbau von Überschussmas-

sen ermöglichen.

Lösungsfindung zum optimierten Konzept

Die Dimensionierung des Oberbeckens wurde auf der Grundlage eines digitalen Geländemo-

dells durchgeführt. Zur Bestimmung der Beckenform wurden zunächst zahlreiche Untervarian-

ten einer Vorauswahl hinsichtlich

• Mindestabstand zum Rennsteig,

• Max. Betriebswassermenge,

• Schutz von Quellen / Feuchtgebieten,

• Abtragungsminimum,

• Gründung der Beckensohle ausschließlich im Fels,

unterworfen.

Folgende weitere Überlegungen führten zur Optimierung der Beckengeometrie:

• Die Wegschleife soll erhalten bleiben und nicht berührt werden.

• Anschnitte des Oberbeckens an das Gelände oberhalb 850 mNHN wurden vermieden

und damit der Abstand zum Rennsteig vergrößert.

• Der Ausrundungsbereich der Wegschleife könnte zur Vorschüttung genutzt werden,

um die Dammneigung optisch besser in das Gelände einzupassen. Alternativ kann je-

doch auch ein Sichtband mit dem Baumbestand verbleiben.

• Der Roßkopf mit 850 mNHN wird erhalten durch Abstand und Beibehaltung der Kehle

zur östlichen Beckenkurve.

• Das Gebiet an der Westkurve des Beckens wird nicht als Baustelleneinrichtungsfläche

(BE-Fläche) vorgesehen, Bewuchs kann hier als Sichtschutz zur Baustelle wirken.

• Die BE-Fläche ist im Norden durch Geländemodellierung aus Überlagerungsmassen

herzustellen. Diese dienen der späteren Modellierung der Vorschüttung. Damit stellt

die BE-Fläche eine Zwischenlagerfläche dar.

• Die Gasleitung wird im Norden mit 25 m Abstand freigehalten.

• Die Ringstraße wurde unter Berücksichtigung einer Längsneigung der Gradiente von

max. 10 % angelegt.

• Das Gebiet östlich des Beckens ist ausreichend für die Zwischenlagerung des

Oberbodens in Oberbodenmieten.

Die Optimierung des Oberbeckens im Massenausgleich führte zu der in Karte 010 dargestell-

ten Lage und Form auf einem Plateau in unmittelbarer Nähe zum Roßkopf.

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Angepasst an die anstehende Geländestruktur wurde die Lage und Ausdehnung des Beckens

mit Massenausgleich entworfen. Dazu sind die Annahmen zur Geologie aus den bisherigen

Erfahrungen an der TS Schmalwasser eingeflossen.

An der nordöstlichen Ausrundung liegt das Einlassbauwerk. Vor dem Einlass befindet sich der

größte ungenutzte Raum, der so genannte „Totraum“, da das Becken hier seine größte Tiefe

aufweist. Für das Becken wird eine Dichtung vorgesehen. Ein Dränagesystem wird zu Kon-

trollzwecken und zum Abführen von Bergwasser erforderlich. Das Dränagesystem bindet in

eine Kontrollgalerie ein. Das Bergwasser südlich des Beckens von dem höher gelegenen Be-

reich des Rennsteiges kann separat gefasst und dem nördlich gelegenen Gelände wieder zur

Versickerung zugeführt werden.

Der „Ringdamm“ umschließt das Oberbecken nicht vollständig, da Teilbereiche der Becken-

böschung im Anschnittbereich zum Rennsteig hin herzustellen sind. Die Anschnittböschung

erhält die gleiche Neigung wie die wasserseitige Dammneigung des Ringdammes. Auch im

Ringdammabschnitt sind Teile der wasserseitigen Böschung im unteren Teil aus dem ur-

sprünglichen Gelände heraus modelliert.

Die Optimierung der Kronenbreite und der Böschungsneigung für den erforderlichen stati-

schen Querschnitt kann nach Präzisierung der Angaben des anstehenden Materials erfolgen.

Das Becken erhält eine Einfahrtsrampe in den Stauraum und einen Zugangsbereich zur Kon-

trollgalerie. Die befahrbare Dammkrone schließt an die um das Becken führende Ringstraße

an, sodass keine Auffahrt auf die Dammkrone erforderlich ist. Eine Anfahrt über den Renn-

steig erfolgt nicht.

Bemerkungen zum Massenausgleich

Für die Planung künstlicher Oberbecken, und somit auch für das Vorhaben TWS, wird aus

wirtschaftlicher und ökologischer Sicht stets der Massenausgleich zwischen Abtrag und

Dammschüttung angestrebt. Dabei wurde von folgenden Ansätzen ausgegangen:

• Der Auflockerungsfaktor des anstehenden Felsens wird mit 1,3 angenommen.

• Die Überlagerung über dem Fels wird mit durchschnittlich 1,5 m angenommen.

• Durchschnittlich 1,0 m Überlagerung sind für den Dammbau nicht geeignet und kön-

nen nur zur Vorschüttung genutzt werden, darin enthalten sind auch 0,2 m Oberboden.

• Durchschnittlich 0,5 m Überlagerung sind für den Dammbau geeignet und können mit

Auflockerungsfaktor 1,0 angesetzt werden.

• Der Abtrag unter der Dammaufstandsfläche wird mit 1,0 m angenommen, darin enthal-

ten sind auch 0,2 m Oberboden.

• Die Beckensohle wird bei der Mengenermittlung vorerst horizontal angenommen mit

einer Aushubtiefe von 819,0 mNHN.

• Zusätzlicher Aushub für Einlassbauwerk und Kontrollgalerie ist in dem vereinfachten

Modell nicht berücksichtigt, kann aber in den Grobbetrachtungen aufgrund der relativ

geringen Menge vernachlässigt werden.

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• Datengrundlage der Mengenermittlung ist das DGM 5 der Befliegung.

Der überschüssige Oberboden muss durch verstärkte Wiederandeckung der BE-Flächen und

durch Profilierung in der Vorschüttung nicht aus dem Baubereich abtransportiert werden.

5.2.5 Unterbecken

5.2.5.1 Bestehende Infrastruktur

Zufahrtsmöglichkeiten Unterbecken

Die äußere verkehrstechnische Erschließung erfolgt aus der Ortslage Tambach-Dietharz über

eine asphaltierte ca. 5 m breite Zufahrtsstraße, die mit einer Brücke über das Schmalwasser

führt und bis zum öffentlichen Parkplatz am sogenannten „Alten Steinbruch“ öffentlich genutzt

wird (vgl. Karte 010). Nach einer Schrankenanlage erfolgt eine Trennung der Straßentrasse

zum Einen in die Betreiberstraße in der Talaue zum luftseitigen Dammvorland mit Schieber-

und Krafthaus, sowie Tosbecken und zum Anderen in die 6 m breite asphaltierte Zufahrtsstra-

ße „linker Hang“ (westlicher Weg) zur Dammkrone sowie zum Staumeisterdienstgebäude und

Kontrollgangeingang der Hochwasserentlastung (HWE). An diese Zufahrtsstraße schließt die

asphaltierte Forststraße „linker Hang“ an, die bis zur Stauwurzel als Umfahrung des Stau-

raums dient. Von der Zufahrtsstraße „linker Hang“ besteht die Möglichkeit, bis zur HWE-

Schussrinne zu gelangen. Darüber hinaus zweigt vorher die serpentinengeführte Dammstraße

ab, über die man die Dammkrone erreicht.

Beidseitig in Dammkronenhöhe bestehen Einfahrtsmöglichkeiten in den Stauraum. Eine weite-

re Einfahrt in den Stauraum kann außerdem am Verkehrsdamm an der Stauwurzel erfolgen.

Im Stauraum findet man noch die zum Bau der TS genutzten Baustraßen und Überfahrten in

unterschiedlicher Qualität vor, da diese zu Beginn des Probestaus nicht zurückgebaut wurden.

Die Brücke auf der Dammkrone über die HWE sowie die Brücke über die Überleitung in den

Mittelwasserstollen in der luftseitigen Straße sind für eine Tragfähigkeit von SLW (Schwer-

lastwagen) 60 ausgebaut. Die Brücke über das Ablaufgerinne, unmittelbar unterhalb des

Tosbeckens, ist auf SLW 30 begrenzt.

Medien / Ver- und Entsorgungsleitungen Unterbecken

Die Talsperrenanlage ist für den bestehenden Betrieb vollständig ausgerüstet. Ver- und Ent-

sorgungsleitungen aller Medien sind vorhanden. Die gesamte Talsperrenanlage hat ein Ver-

bundnetz, das durch Strom- und Steuerkabel ausgebaut ist. Dieses Netz führt auch bis zu der

Pegelanlage für Schmalwasser, Haselüberleitung und den Gesamtzulauf. Der Pegel befindet

sich oberhalb der Stauwurzel der TS und des Einlasses des Beileitungsstollens Schmalwasser

(„Schmalwasserstollen“). Über diesen Pegel wird die Verteilung des zufließenden Wassers

entweder in die TS Schmalwasser oder in die TS Ohra geregelt. In der Nähe des Parkplatzes

„Alter Steinbruch“ befindet sich die Trafostation „Napoleonstein“. Sie dient als Übergabestation

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für die benötigte elektrische Energie der Talsperrenanlage. Die TS verfügt zusätzlich über ein

Dieselaggregat als Netzersatzanlage.

Die Gebäude in der luftseitigen Talaue und das Staumeisterdienstgebäude sind an alle erfor-

derlichen Medien angeschlossen. Abwasser wird in der Talaue durch eine Kleinkläranlage

aufbereitet und in das Schmalwasser eingeleitet bzw. das Staumeisterdienstgebäude besitzt

eine abflusslose Grube, die turnusmäßig entsorgt wird. Die Trinkwasserversorgung erfolgt aus

dem öffentlichen Netz, für das Staumeisterdienstgebäude über eine Hydrophoranlage.

Das ehemalige zentrale Mehrzweckgebäude der Baustelleneinrichtung wurde zu einem Ver-

waltungsgebäude umgebaut und wird unterschiedlich genutzt. Für den Betrieb der TS hat das

Gebäude keine Bedeutung. Durch das Gebäude laufen jedoch einige wichtige Medien (z.B.

Elektro-, Mess-, Steuer- und Regeltechnik – EMSR) für den Betrieb der Talsperrenanlage.

5.2.5.2 Bestehende Nutzungen

Die TS Schmalwasser wird für die Trinkwasserversorgung seit 2005 nicht mehr genutzt. Die

Wassergewinnung für das Fernwasserversorgungssystem Mittel- und Nordthüringen wird seit

2005 allein aus der Talsperre Ohra gewährleistet.

Abbildung 5-1: Talsperrensystem Ohra, Schmalwasser, Tambach-Dietharz

Über den Haselbachstollen und den Schmalwasserstollen wird jedoch das zufließende Was-

ser aus den erschlossenen Einzugsgebieten in die Trinkwassertalsperre Ohra übergeleitet.

TS Schmalwasser

TS Tambach-Dietharz

TS Ohra

Schmalwasserstollen Gerastollen

Haselbach-

stollen

Mittelwasser-

stollen

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Auf die Wasserschutzgebiete der Eigeneinzugsgebiete der TS Schmalwasser und Tambach-

Dietharz kann mit Aufgabe der Wasserversorgung aus diesen TS verzichtet werden, sodass

eine alternative Nutzung der TS Schmalwasser als Unterbecken für ein Wasserspeicherkraft-

werk ohne Anpassung der Infrastruktur der Thüringer Fernwasserversorgung erfolgen kann.

Darüber hinaus bleibt die Nutzung der TS für den Hochwasserschutz und die Stromerzeugung

erhalten.

5.2.5.3 Technische Daten der TS Schmalwasser

Als Absperrbauwerk wurde ein Steinschüttdamm mit Asphaltbetonkerndichtung errichtet. Der

Damm hat ein Schüttvolumen von 1,4 Mio. m³, eine Kronenlänge von 326 m, eine Breite am

Dammfuß von ca. 285 m und eine mittlere Höhe über der Gründungssohle von 80 m.

Als Entnahmeeinrichtung wurde ein Trockenturm mit drei verschiedenen Entnahmehöhen

sowie zwei Grundablässen errichtet. In der unter dem Turm befindlichen Schieberkammer

vereinigt sich die von oben kommende Rohwasserentnahmeleitung mit den zwei Grundab-

lassrohrleitungen und wird durch den ca. 400 m langen Grundablassstollen zu dem luftseitigen

Kraft- und Schieberhaus geführt. Im Schieberhaus befindet sich eine Kleinwasserkraftanlage

(Francis-Turbine) mit einer Leistung von 420 kW.

Das Wasser kann über die Toskammer/das Tosbecken, Ablaufgerinne und den Überleitungs-

stollen „Mittelwasserstollen“ zur TS Tambach-Dietharz übergeleitet oder direkt in den Vorfluter

Schmalwasser eingeleitet werden.

Gespeist wird die TS durch den Schmalwasserbach, Großen Finsterbach, Walsbach (ca.

14 km²) sowie das Fremdeinzugsgebiet des Haselbachstollens (ca. 16 km²). An der Stauwur-

zel kann das Wasser über den Schmalwasserstollen zur TS Ohra übergeleitet werden.

Zur Abführung eines Hochwassers befinden sich am linken Hang eine beidseitig überströmte

Sammelrinne, eine Übergangsschussrinne mit Tosbecken und die Schussrinne zum zentralen

Tosbecken.

• Wasserwirtschaftliche / Speicherwirtschaftliche Daten:

Gesamteinzugsgebiet 30,4 km²

Eigeneinzugsgebiet 14,0 km²

Fremdeinzugsgebiet Haselbachstollen (gesteuert) 16,4 km²

langjährliches mittleres Wasserdargebot einschließlich

Überleitungen lt. Jahresreihe 1934/1992 20,16 Mio. m³/a 0,64 m³/s

Garantierte Mindest-Wildbettabgabe 0,04 m³/s

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• Absperrbauwerk:

Steinschüttdamm mit Asphaltbetonkerndichtung

OK Dammkrone im Mittel 573,50 m NHN

Höhe des Absperrbauwerkes:

- über Gründungssohle 80,70 m

- über Talsohle 76,90 m

Kronenlänge 326,00 m

Kronenbreite 7,50 m

Dammböschung

- wasserseitig 1 : 1,65

- luftseitig 1 : 1,55

• Untergrundabdichtung:

- Zwei- bis vierreihiger Injektionsschleier

- Bohrlochabstand 2 m; Reihenabstand 1,5 m

• Hochwasserentlastungsanlage mit Tosbecken:

- Entlastungsanlage am linken Hang, bestehend aus:

Sammelrinne mit beidseitigen Überlaufschwellen, Übergangsrinne, Zwischen-

tosbecken, Schussrinne und Tosbecken

- Abführvermögen von 20 m3/s

• Entnahmeanlage:

- Entnahmeturm und Schieberkammer

Höhe über Gründungssohle 87 m

Außen-/Innendurchmesser des Turmschaftes 14,60/11,00 m

• Grundablass mit Toskammer:

- 2 Rohrleitungen DN 1000 werden als Grundablass je 450 m in einem begehbaren

Stollen am linken Hang zur Toskammer und einer Turbine geführt.

Notverschluss: 2 Schütztafeln

Schnellverschluss: 2 Absperrklappen mit Fallgewicht DN 1000

Regelarmatur: 2 Ringkolbenventile DN 800

Leistung der Grundablässe (max.) beträgt 13 m³/s

• Wasserkraftanlage:

Die Wasserkraftanlage befindet sich im Schieber- und Krafthaus.

Max. Leistung 420 kW

• Überleitung „ Mittelwasserstollen“:

- Ablaufgerinne mit Wehrschwelle

- Zulaufgerinne als Trapezquerschnitt zum Einlassbauwerk Mittelwasserstollen

- Doppelschützwehr am Einlassbauwerk Mittelwasserstollen in Kombination mit

Brücke über Einlassbauwerk

• Pegelanlagen:

- Zulaufpegel Schmalwasser

- Zulaufpegel Auslass Haselbachstollen

- Zulaufpegel Gesamtzulauf

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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- Beckenpegel am Entnahmeturm

- Ablaufpegel Wildbettabgabe

- Ablaufpegel Auslass Mittelwasserstollen

• Nebenanlagen:

- Umgehungs- und Forststraßen

- Staumeisterdienstgebäude und Bootshaus

- Trafostation

- Verkehrsdamm Stauwurzel

5.2.5.4 Notwendige Ertüchtigung TS Schmalwasser – Unterbecken

Die nicht mehr für die Trinkwasserbereitstellung genutzte TS Schmalwasser soll zukünftig die

Funktion des Unterbeckens übernehmen. Grundsätzlich ist die TS Schmalwasser als Unter-

becken eines Wasserspeicherkraftwerkes geeignet. Im Rahmen des technischen Grobkon-

zeptes wurde untersucht, in welchem Umfang ggf. Ertüchtigungsmaßnahmen an der TS im

Hinblick auf die Nutzungsänderung notwendig sind.

Absperrbauwerk

Das Absperrbauwerk ist ein Steinschüttdamm mit einer Asphaltbetonkerndichtung. Die

Schüttmassen für den luft- und wasserseitigen Stützkörper des Absperrbauwerkes mit einem

mittleren Größtkorn von 500 mm sind aus einem Steinbruch im Stauraum gewonnen worden.

Abbildung 5-2: Regelquerschnitt Absperrbauwerk

1: Asphaltbetonkerndichtung 7: Waldbodenandeckung

2: Übergangszonen 8: Dränage Dammaufstandsfläche

3: Sickerwasserrinne 9: Kontrollgang mit freier Vorflut für Sickerwasser

4. Dammschüttung aus Porphyr 10:Untergrundabdichtung

5: wasserseitige Dammvorschüttung 11: Dammfußentwässerung, Felsgerinne mit Verfüllung

6: Deckschicht aus Porphyrsteinschüttung 12: Untergrunddränage

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 42

Mit der Nutzungsänderung von einer Trinkwassertalsperre zur Funktion als Unterbecken des

Wasserspeicherkraftwerkes ändern sich auch die Randbedingungen für das Abschlussbau-

werk. Der entscheidende Unterschied sind die deutlich größeren Absenkgeschwindigkeiten

beim Pumpbetrieb eines Wasserspeicherkraftwerkes gegenüber der Bewirtschaftung als

Trinkwassertalsperre.

Die dadurch bedingten verstärkten Durchströmungsvorgänge im wasserseitigen Stützkörper

des Dammes können abhängig von der Kornverteilung und der Lagerungsdichte des einge-

bauten Schüttmaterials zur Umlagerung und zum Transport der feineren Kornfraktionen füh-

ren. Dieser Prozess darf aber nicht eine Verlagerung des Stützkorngerüstes einleiten, da

dadurch die Stabilität der Böschung gefährdet wäre.

Die Beurteilung, ob eine solche Gefährdung ausgeschlossen werden kann, ist nur auf der Ba-

sis exakter Kennwerte möglich, die vor Ort (in situ) in großformatigen Versuchsgruben zu ge-

winnen sind.

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich aber einschätzen, dass eine Stabilisierung der nicht

abgedichteten wasserseitigen Böschung für die zukünftigen Beanspruchungen durch eine zu

optimierende Vorschüttung mit flacherer Neigung erreicht werden kann. Das vorgeschüttete

Material muss einen Kornaufbau ohne Feinanteil und mit begrenztem Maximalkorn haben.

Dafür geeignet sind grundsätzlich die gesprengten Porphyrmassen aus den Kavernen und

den Zufahrtsstollen, wenn sie vor dem Einbau entsprechend gesiebt werden. Siebung und

Transport des Vorschüttmaterials können im Stauraumareal erfolgen.

Eine alternative Sicherung des wasserseitigen Stützkörpers des Absperrbauwerkes durch eine

Asphaltbetonaußenhautdichtung ist bedeutend aufwändiger. Folgende Maßnahmen sind da-

bei erforderlich:

Rückbau der Deckschicht

Neubau einer Herdmauer zum Anschluss der Dichtung an Talaue und Hängen

neuer Injektions- und Flankenschleier zur Schaffung der kompletten Dichtungsebene

Umbau des vorhandenen Kontrollgangs zum Dränagestollen

Außerdem ist der Ausbau einer kontrollierten Dichtung nur möglich, wenn die Herdmauer als

Kontrollgang ausgebaut wird, mit allem Mehraufwand, der sich daraus ergibt. Vor diesem Hin-

tergrund wird der Stabilisierung des Absperrbauwerkes mit einer Vorschüttung der Vorzug

gegeben.

Stauraumhänge

An den natürlichen Hängen im Stauraum stehen Hangschutt bzw. Fels aus Tuff- oder

Porphyrgestein an. Vorab wird eingeschätzt, dass die Hänge auch bei laufenden schnellen

Stauspiegeländerungen stabil sind oder leicht und ohne Gefährdungspotenzial in einen stabi-

len Zustand umgelagert werden können. Hinsichtlich der Hangstabilität wird eine geologische

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 43

Aufnahme zur Bestätigung dieser Aussage empfohlen. Dies betrifft insbesondere den Bereich

am rechten, östlichen Ufer, am sog. Judenstein. Bei der geologischen Begutachtung der Hän-

ge sollte der Stauspiegel mindestens auf das vorgesehene Absenkziel beim Pumpspeicherbe-

trieb abgesenkt sein.

Entnahmeturm

Für die Nutzungsänderung der bisherigen Trinkwassertalsperre als Unterbecken bestehen für

die Standsicherheit des Entnahmeturmes grundsätzlich keine Bedenken. Die Belastung erfolgt

überwiegend durch gleichmäßigen hydrostatischen Druck, abhängig von der Wasserspiegel-

höhe. Die Wasserspiegelschwankungen infolge eines Pumpspeicherbetriebs erfolgen lediglich

in kürzeren Abständen.

5.2.6 Wasserwege mit Ein-/Auslassbauwerk

Die Anordnung der Wasserwege ist Karte 010 zu entnehmen, der Längsschnitt ist in Karte 030

dargestellt.

5.2.6.1 Einlassbauwerk am Oberbecken

Das Einlassbauwerk mit den dazugehörigen Verschlüssen befindet sich in der nordöstlichen

Ausrundung des Ringdammes am Oberbecken. Das Stahlbetonbauwerk ist in den Ringdamm

integriert und ragt ca. 5 m über die Dammkrone. Am Einlassbauwerk beginnen die beiden

Oberwasserstollen. Das Einlassbauwerk kann von der Dammkrone aus erreicht werden.

Das Einlassbauwerk bildet den Übergang vom Stollen zum Becken. Seine Aufgabe ist es, die

hydraulischen Verluste durch das Abbremsen des Wassers (Pumpbetrieb) auf ein Minimum zu

begrenzen. Ein Planschütz dient als Notverschluss am oberen Ende des Triebwasserweges.

5.2.6.2 Oberwasserstollen

Zwei Oberwasserstollen führen auf einer Länge von rd. 750 m vom Oberbecken zur Maschi-

nenkaverne. Die Druckstollen sind mit einer Stahlpanzerung versehen, die für die Aufnahme

des vollen Innenwasserdruckes zu dimensionieren ist. Durch die glatte Oberfläche der Stahl-

panzerung werden die hydraulischen Verluste reduziert. Wirtschaftliche Druckstollenquer-

schnitte bei vertretbaren hydraulischen Verlusten ergeben sich im Allgemeinen bei Fließge-

schwindigkeiten im Oberwasserstollen von etwa 5 bis 8 m/s. Demnach wurden in der vorlie-

genden Studie die Oberwasserstollen auf eine Fließgeschwindigkeit von 7,7 m/s ausgelegt.

Der lichte Durchmesser der Stollen beträgt rd. 6,2 m. Vor Einbindung in die Maschinenkaver-

ne werden die Oberwasserstollen in jeweils zwei Verteilrohrleitungen geteilt.

5.2.6.3 Unterwasserstollen

Die zwei Unterwasserstollen führen auf einer Länge von rd. 3.400 m von der Maschinenka-

verne zum Unterbecken. Aufgrund des vergleichsweise geringen Druckes in den Unterwas-

serstollen wird auf eine Stahlpanzerung verzichtet und stattdessen eine Betonauskleidung

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vorgesehen. Die Betonauskleidung ist rauer als der Oberwasserweg. Deshalb ist ein größerer

Querschnitt zu wählen. Die maximale Fließgeschwindigkeit im betonverkleideten Stollen wird

auf der Grundlage von Erfahrungswerten zunächst mit 4 bis 5 m/s angenommen. Der lichte

Durchmesser der Stollen beträgt rd. 8,2 m. Vor der Maschinenkaverne wird in den Unterwas-

serstollen zur Vermeidung von Kavitation ein Wasserschloss als Pumpenvorlage angeordnet.

5.2.6.4 Ein-/Auslassbauwerk an der TS Schmalwasser

Der Standort des Ein-/Auslassbauwerkes ist so gewählt, dass die Sohle des Stauraumes in

etwa der notwendigen Auslasshöhe der Unterwasserstollen entspricht. Damit ist eine ausrei-

chende Wasserüberdeckung zwischen Absenkziel und dem First des Auslasses eingehalten,

um schädigende Wirbel im Pumpbetrieb zu vermeiden. Ebenfalls, wie am Oberbecken, ist die

Fließgeschwindigkeit auf 1 m/s am Rechen durch eine Auslasstrompete zu verringern.

Bei Kraftwerksstillstand müssen die Unterwasserwege trocken gelegt werden können. Ein

Entleeren des Reserve- und Totraumes würde bedingen, diese nach Ende des Stillstandes

wieder zu füllen. Das ist zeitaufwändig. Das Ein-/Auslassbauwerk ist daher mit einem Damm-

balkenverschluss zu versehen. Das Stahlbetonbauwerk kann in die Stauraumböschung inte-

griert werden.

5.2.7 Stollen und Kavernen

5.2.7.1 Maschinenkaverne

Die Maschinenkaverne wird in ihren Dimensionen im Wesentlichen von den Maschinen be-

stimmt. In Kavernenlängsrichtung (quer zur Fließrichtung) ist die Anzahl der Maschinen maß-

gebend. Der Achsabstand ist dabei etwa das 2,5-fache des Laufraddurchmessers. Hinzu

kommen ein Lagerplatz, welcher ausgebaute Maschinenteile aufnimmt, und ein Block für Lüf-

tungs- und Kühltechnik. In Querrichtung ist die Spiralachse meist maßgebend. Auf dieser be-

finden sich der Kugelschieber, das Spiralgehäuse und der Antrieb für die Saugrohrklappe. Die

Höhe der Kaverne richtet sich nach den Höhen der einzelnen Flure, die wiederum von den

Dimensionen der Maschinen abhängen.

Die Maschinenkaverne wurde auf der Grundlage von Erfahrungswerten mit folgenden vorläu-

figen Abmessungen vordimensioniert:

Länge: rd. 138 m

Breite: rd. 27 m

Höhe: rd. 50 m

Die Höhe der Zufahrt bestimmt sich über die Höhenlage des Maschinenhausflures, von dem

die Maschinenteile zum jeweiligen Lageplatz an- bzw. abtransportiert werden können.

Höhe Zufahrt: rd. 505 m NN

Höhe Kaverne (Betriebsebene) rd. 490 m NN

Höhe Kavernensohle (Pumpensumpf) rd. 475 m NN

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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5.2.7.2 Trafokaverne

Aus Platz- und Sicherheitsgründen werden die Trafos in einer separaten Kaverne unmittelbar

parallel neben der Maschinenkaverne untergebracht. Die Trafokaverne wurde auf der Grund-

lage von Erfahrungswerten mit folgenden vorläufigen Abmessungen vordimensioniert:

Länge: rd. 123 m

Breite: rd. 16 m

Höhe: rd. 18 m

5.2.7.3 Zufahrtsstollen

Der Zufahrtsstollen führt auf einer Länge von 2,5 km vom Zufahrtsstollenportal zur Maschi-

nenkaverne. Ca. 200 m vor der Maschinenkaverne gabelt sich der Stollen in eine Zufahrt zur

Trafokaverne und eine zur Maschinenkaverne. Das Stollenprofil wurde auf der Grundlage von

Erfahrungswerten 7 m breit und 6,5 m hoch ausgelegt.

Die Stollen und Zufahrten dienen der Erreichbarkeit der Kavernen und als Transportweg wäh-

rend der Bauzeit. Durch den Zufahrtsstollen müssen sämtliche Maschinen und elektrotechni-

schen Anlagenteile zu der Kaverne transportiert werden. Er wird deshalb mit einer maximalen

Neigung von 5 % geplant. Das Gefälle des Stollens führt in Richtung der Kavernen, sodass

das anfallende Bergwasser in die Kaverne geführt und über die dort befindlichen Sickerwas-

ser- und Entwässerungspumpen in das Unterbecken gepumpt wird.

Das Zufahrtsstollenportal wird im Bereich der Stauwurzel der TS Schmalwasser (Unterbe-

cken) angeordnet. Das Portal ist damit über die bereits ausgebaute Forststraße „linker Hang“

der TS Schmalwasser erreichbar. An dieser Stelle stehen auch Flächen für einen Teil des

Betriebsgeländes zur Verfügung. Der Portalanschnitt erfordert Rodungsarbeiten und Freilegen

des Stollenmundlochs.

5.2.7.4 Energieableitungsstollen

Der Energieableitungsstollen dient der Installation einer Leitung zur Zu- und Ableitung elektri-

scher Energie. Diese wird in Kapitel 6 beschrieben. Weiterhin wird er als Fluchtstollen sowie

für das Belüftungs- und Brandschutzkonzept genutzt.

Der Stollen beginnt an der Trafokaverne und endet am Energieportal zwischen Ein-/ Auslass-

bauwerk und Zufahrtsstollenportal in unmittelbarer Nähe der Forststraße „linker Hang“. Die

Länge des Stollens beträgt rd. 2 km mit einem Querschnitt von rd. 5 m x 6 m. Die Höhenlage

sowie der genaue Standort sind abhängig von der Trasse der Netzanbindung.

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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5.2.8 Betriebsgelände

Das Betriebsgelände beschreibt alle Flächen und baulichen Nebenanlagen, die zum Betrieb

des Kraftwerkes erforderlich sind. Hierzu können gehören:

Steuerzentrale

Bürogebäude

Werkstätten

Lagergebäude

Garagen

Parkplätze

Abwasserbehandlungsanlagen

Löschwasserbereitstellung

Hierfür wird die am Unterbecken bereits bestehende Infrastruktur in Anspruch genommen.

Durch eine Nutzung der vorhandenen Gebäude und Anlagen wird die zusätzliche Flächenin-

anspruchnahme stark verringert. Der Flächenbedarf für zwei zusätzlich zu errichtende Hallen

wird insgesamt weniger als 2 ha betragen.

5.3 Flächeninanspruchnahme und Bauabwicklung

5.3.1 Oberbecken

Das Oberbecken wird über folgenden Raumanspruch verfügen:

Tabelle 5-2: Standort - Raumanspruch des Oberbeckens

Kenngröße Fläche bzw. Ausdehnung*

Raumanspruch gesamt 80 ha

Raumanspruch Becken (Wasserfläche + Freibord) 47 ha

maximale Länge (permanent genutzte Fläche) 1,6 km in Ost-West Richtung

maximale Breite (permanent genutzte Fläche) 0,6 km in Nord-Süd Richtung

* Näherungswerte

Das Oberbecken wurde derart konzipiert, dass zwischen dem Boden-/Felsabtrag und dem

Bau des Schüttdammes und der übrigen Bauwerke ein Massenausgleich stattfinden kann. Die

permanent genutzte Fläche beträgt am Oberbecken damit ca. 80 ha. Davon werden ca. 47 ha

versiegelt und ca. 30 ha für Dammschüttung und Geländemodellierung dauerhaft umgeformt.

In Tabelle 5-3 sind alle dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen aufgeführt. Sie werden

ergänzt durch darüber hinausgehende Flächen, die ausschließlich bauzeitlich genutzt werden.

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Tabelle 5-3: Flächeninanspruchnahme am Baufeld Oberbecken (bei den ha-Angaben

handelt es sich um Näherungswerte nach aktuellem Planungsstand)

Bauwerk permanente Inanspruchnahme in ha

zus. bauzeitliche Inanspruchnahme in ha

Baufeld Oberbecken (OB)

maximale Aufstandsfläche des OB mit Gelände zur Modellierung der Vorschüttung, Ringstraße und Einlass-bauwerk

80 (davon 47 ha versiegelt)

-

Minimale Aufstandsfläche OB für erforderlichen stati-schen Querschnitt

70 -

Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) und Zwischen-lagerfläche am OB

- 30

Zwischenlagerfläche am OB für Oberboden (Deponie) - 25

Vor Beginn der eigentlichen Arbeiten am Becken sind die gesamte Aufstandsfläche des Be-

ckens sowie die vorgesehenen Baustelleneinrichtungs- und Zwischenlagerflächen zu roden

(ca. 135 ha). Eine überschlägige Abschätzung auf Luftbildbasis ergab, dass etwa 2/3 der BE-

Flächen und ca. 20 % der als Oberbecken vorgesehen Fläche bereits Waldschäden durch

Kyrill aufweisen (ca. 50 ha). Eine genaue Kartierung erfolgt im Rahmen des Planfeststellungs-

verfahrens. Der Oberboden ist auf einer Fläche von ca. 110 ha abzutragen. Dies entspricht bei

einer mittleren Mächtigkeit von 0,20 m (vgl. Kapitel 5.2.4) einer Oberbodenmenge von ca.

220.000 m3, die auf einer Fläche von 25 ha in Oberbodenmieten östlich des Beckens zwi-

schengelagert werden müssen.

Die Baustelleneinrichtungsfläche (BE-Fläche) im Norden des Oberbeckens ist durch Gelän-

demodellierung aus Überlagerungsmassen herzustellen. Die eingebauten Überlagerungsmas-

sen dienen der späteren Modellierung der Vorschüttung. Damit ist die BE-Fläche gleichzeitig

auch Zwischenlagerfläche.

Für die Herstellung des Oberbeckens sind unter Berücksichtigung vorgenannten Auflocke-

rungsfaktors (siehe dazu Kap. 5.2.4.3 ‚Bemerkungen zum Massenausgleich‘) 5,7 Mio. m3

Dammschüttmaterial aus- und einzubauen. Es ist davon auszugehen, dass der Felsaushub

mittels Sprengen gewonnen wird. Die Hauptsprengarbeiten werden sich dabei in einem Zeit-

raum von ca. 12 Monaten konzentrieren und davon an 2 – 3 Tagen je Woche durchgeführt.

Das für den Dammbau nicht geeignete Aushubmaterial (ca. 690.000 m3) wird als Dammvor-

schüttung und Geländeregulierung im Baufeld wieder eingebaut. Die Vorschüttung ist für den

Massenausgleich am Standort zwingend erforderlich. Genaue Mengen- und Flächenangaben

können erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ermittelt werden, wenn Vermes-

sungs- und Baugrunduntersuchungen durchgeführt worden sind.

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Die Zufahrt zur Baustelle am Oberbecken erfolgt von der Ortslage Tambach-Dietharz über die

geplante Zufahrtsstraße zum Oberbecken (siehe dazu Kap. 5.4.1). Eine Anfahrt über den

Rennsteig wird ausgeschlossen.

Für die Zufahrten zum Oberbecken und zur Stauwurzel werden bisher z.T. unversiegelte

Forstwege asphaltiert und für Schwerlastverkehr ausgebaut. Die Länge beträgt ca. 10 km,

wobei der tatsächliche Eingriff durch Neuversiegelung deutlich geringer ist, da große Teilstü-

cke der Zuwegungen bereits befestigt sind. Der genaue Umfang ist im derzeitigen Planungs-

stand noch nicht bekannt. Außerdem müssen weitere kleine Flächen zur Errichtung von Aus-

weichstellen entlang der Zuwegungen in Anspruch genommen werden. Auch diesbezüglich ist

der genaue Flächenumfang im Raumordnungsverfahren noch nicht bekannt. Die Zufahrt zum

Betriebsgelände im Sperrenvorfeld ist bereits vorhanden und muss nach derzeitigem Pla-

nungsstand nicht ausgebaut werden.

Es sind folgende Materialtransporte erforderlich (Oberbecken):

Zuschlagsstoffe und Bindemittel für die Dichtung und Filtermaterial (160.000 m3)

Stahlauskleidung der Oberwasserstollen (13.000 t)

Zuschlagsstoffe, Bindemittel und Bewehrung für die Stahlbetonkonstruktion des Ein-

lassbauwerkes und der Kontrollgalerie Zugangsstollen (20.000 m3)

Im Rahmen der Ausführung sollte geprüft werden, inwieweit die Zuschlagsstoffe mit

Brecher- und Siebanlagen vor Ort gewonnen werden können, um die Anzahl der Mate-

rialfahrten zu reduzieren.

Ausrüstung des Einlassbauwerkes

Holzabfuhr aus Rodungsflächen

Während der Hauptbauzeit am Oberbecken (48 Monate) werden Transporte auf der vorgese-

henen Zufahrtsstraße erfolgen.

5.3.2 Unterbecken

Für den Neubau des Ein-/Auslassbauwerks und für das Auffahren der Unterwasserstollen ist

die TS Schmalwasser weitgehend zu entleeren. Die Entleerung ist für ca. 40 Monate vorgese-

hen. Der derzeitige Betriebsplan sieht vor, dass der Stauinhalt der TS zum Herbst/Winter etwa

zur Hälfte abgesenkt ist, um die in den folgenden Monaten anfallenden Wassermengen ent-

sprechend ihres Stauvolumens aufnehmen zu können. Da die Entleerung der TS für das Vor-

haben für den Herbst/Winter geplant ist, muss entsprechend nicht der vollständige Stauinhalt

der TS abgelassen werden. Das Vorgehen für einen Abstau ist im Betriebsplan der TS gere-

gelt. Die Dauer des Abstaus kann derzeit noch nicht benannt werden.

Nach Fertigstellung des Unterwasserstollens erfolgt der Wiedereinstau der TS im Probestau.

Die Dauer des vollständigen Wiedereinstaus ist abhängig vom Zufluss. Der Wiedereinstau der

TS sollte bis zur Inbetriebnahme des Kraftwerkes abgeschlossen sein.

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Als Grundidee für die Entsorgung der untertägigen Ausbruchmassen steht der Einbau der

Massen im Stauraum der TS Schmalwasser. Dafür sind im Stauraum Baustraßen anzulegen

bzw. bereits bestehende Baustraßen zu nutzen. Über diese erfolgen die Materialtransporte

der Ausbruchmassen zu den jeweiligen Einbaustellen, z.B. zum Steinbruch der ehemaligen

Massenentnahmestelle des Absperrbauwerks. Weiterhin liegen im Stauraum die BE-Fläche

für das Ein-/Auslassbauwerk sowie notwendige Flächen für Siebanlagen einschl. Zwischenla-

gerflächen. Die für das Auffahren der beiden Unterwasserstollen vorgesehene Tunnelbohrma-

schine (TBM) benötigt Montageflächen im Stauraum. Damit ist die gesamte Sohle des Stau-

raumes (ohne Böschungen) als Baufeld vorzusehen. Es ist vorgesehen, eine Betonmischan-

lage am Unterbecken zu errichten.

Zum Schutz der jeweiligen Baubereiche, insbesondere für Bereiche, die unter Gewässersohle

liegen, sind umfangreiche Wasserhaltungsmaßnahmen notwendig. Weiterhin ist ein Hoch-

wasserschutzkonzept für das gesamte Baufeld zu erarbeiten.

Die Zufahrt zu den Baustellen am Unterbecken erfolgt von der Ortslage Tambach-Dietharz

über eine asphaltierte ca. 5 m breite Zufahrtsstraße, die bis zum öffentlichen Parkplatz am

sogenannten „Alten Steinbruch“ öffentlich genutzt wird. Die Baubereiche sind über die beste-

hende Infrastruktur der Talsperrenanlage zu erreichen (siehe dazu Kap. 5.1.2 und Kap. 5.4.2).

Das Baufeld im Unterbecken ist derzeit noch nicht genau bekannt. Es ist aber aufgrund der

steilen Talhänge davon auszugehen, dass dieses neben den aufgeführten Flächen um die

Bauwerke am Unterbecken vor allem auf den Talgrund im Stauraum und somit auf einen

schmalen Streifen entlang der Baustraße im Unterbecken beschränkt bleibt. Die Darstellung in

den Karten der UVS (siehe Teil 2 der Antragsunterlagen) erfolgt daher schematisch als Puffer

um die Baustraße im Unterbecken. Der Umfang des Puffers wurde so gewählt, dass er im

verwendeten Maßstab sichtbar ist. Er stellt jedoch keine wirklichkeitsgetreue Fläche für die

Baustelleneinrichtung dar.

Zudem sind bis zu 2 ha für technische Einrichtungen und Betriebsgelände am Unterbecken

vorgesehen. Der genaue Anteil der versiegelten Flächen an diesen Einrichtungen ist derzeit

noch nicht bekannt, es wird daher zunächst von einer vollständigen Versiegelung ausgegan-

gen.

Zur Ablagerung der untertägigen Ausbruchmassen (1,2 Mio. m³) werden ca. 4 ha des Stau-

raums der TS beansprucht. Diese Fläche liegt jedoch im Betrieb unter Wasser.

Südlich des Abschlagwerkes der Stauwurzel der TS Schmalwasser sind keine Bautätigkeiten

vorgesehen.

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Tabelle 5-4: Flächeninanspruchnahme am Baufeld Unterbecken (bei den ha-Angaben

handelt es sich um Näherungswerte nach aktuellem Planungsstand)

Bauwerk permanente

Inanspruchnahme

in ha

zus. bauzeitliche

Inanspruchnahme

in ha

Baufeld Unterbecken (UB)

Ein-/Auslassbauwerk 1,5 <1

Zufahrtsstollenportal Hanganschnitt <1 <1

Energieportal mit Übergabemast und Zufahrt <1 <1

Betriebsgelände am Zufahrtsstollenportal aufgeschüttet

im Stauwurzelbereich <1 <1

Betriebsgelände Luftseite Sperrenvorland (neu) <1 -

Aufschüttung von Ausbruchmaterial im Stauraum 4 -

Baufeld Unterbecken - Im ROV noch nicht quantifizierbar

Flächen < 1 ha sind im Raumordnungsverfahren untergeordnet relevant.

Es sind folgende Materialtransporte erforderlich (Unterbecken):

Zuschlagsstoffe und Bindemittel für Beton und Bewehrung für die Stahlbetonkonstruk-

tion des Ein-/Auslassbauwerkes und dem Ausbau der Stollen und Kavernen

(225.000 m3)

Ausrüstung des Ein-/Auslassbauwerkes

Ausrüstung der Kavernen (Maschinensätze, Generatoren, Trafos)

Holzabfuhr der Rodungsflächen

Es ist zu prüfen, inwieweit vor Ort gewonnenes Material als Betonzuschlagstoff verwendet

werden kann, so dass die Materialtransporte verringert werden können.

Ein verstärktes Transportaufkommen wird für den Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung

am Bauanfang und Bauende in einem Zeitraum von jeweils 2-3 Monaten zu verzeichnen sein.

Während der Hauptbauzeit am Unterbecken (36 Monate) werden Transporte auf der vorgese-

henen Zufahrtsstraße erfolgen.

5.3.3 Untertägige Arbeiten

Als Grundidee für die Entsorgung der untertägigen Ausbruchmassen steht der Einbau der

Massen im Stauraum der TS Schmalwasser. Dies ist durch die Anordnung der Unterwasser-

stollen und des Zufahrtsstollens, die beide im bzw. am Stauraum der TS beginnen, ohne zu-

sätzliche Transportwege möglich. Die gesamten untertägigen Ausbruchmassen werden über

die aufgefahrenen Stollen direkt zum Baufeld des Unterbeckens transportiert, womit Fahrten

auf den öffentlichen Straßen vermieden werden. Die untertägigen Ausbruchmassen betragen

ca. 1,2 Mio. m3 im Anstehenden (inklusive bauzeitlicher Hilfsstollen). Die Ausbruchmassen

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Seite 51

des Energieableitungstollens sind dabei über die Forststraße „linker Hang“ zur Stauwurzel

oder über eine separate Zufahrt in den Stauraum zu transportieren.

Für das Auffahren der beiden Unterwasserstollen ist der Einsatz einer Tunnelbohrmaschine

(TBM) vorgesehen. Ein zusätzlicher Fensterstollen aus dem Stauraum zum Unterwasserstol-

len entflechtet die technologischen Abhängigkeiten zwischen Neubau des Ein-/ Auslassbau-

werks und Auffahren des Unterwasserstollens. Damit ist ein paralleler Ausbau beider Teilob-

jekte möglich.

Die untertägigen Arbeiten beginnen mit dem Auffahren des Fensterstollens und anschließend

mit dem Auffahren des ersten Unterwasserstollens mittels TBM. Parallel dazu wird der Zu-

fahrtsstollen aufgefahren. Nach Herstellung des Stollenausbruchs für den Zufahrtsstollen er-

folgt der Ausbruch der Kavernen. Der Ausbruch der Maschinenkaverne erfolgt von oben nach

unten. Dazu ist ein zusätzlicher bauzeitlicher Stollen zur Firste der Maschinenkaverne erfor-

derlich, bevor das eigentliche Höhenniveau des Maschinenflures erreicht wird. Die Ausbruch-

massen werden über den Zufahrtsstollen direkt zum Baufeld des Unterbeckens transportiert.

Um die Oberwasserstollen parallel zum Ausbruch der Kaverne aufzufahren, ist ein weiterer

Hilfsstollen notwendig. Nach Herstellung des ersten Unterwasserstollens wird die TBM umge-

setzt und der zweite Stollen aufgefahren.

5.3.4 Bauzeit

Nach einer Bauzeit von ca. 5 Jahren erfolgt die Inbetriebnahme des ersten Maschinensatzes.

Für die vollständige Inbetriebnahme des Kraftwerkes ist ein weiteres Jahr vorgesehen.

Untertägige Arbeiten werden voraussichtlich werktags im 3-Schicht-System, alle anderen Ar-

beiten im 2-Schicht-System in einem Zeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr erfolgen. Während die

untertägigen Arbeiten witterungsunabhängig durchgeführt werden können, wird für die übertä-

gigen Arbeiten eine Bauzeit von nur ca. 200 Tagen im Jahr angenommen, da die Bauarbeiten

nur bei entsprechender Witterung – z.B. keine hohen Schneelagen – erfolgen können.

5.4 Straßen- und Wegekonzept

Im Rahmen des ROV wurden folgende Erschließungsmöglichkeiten geprüft und als technisch

machbar eingestuft. Im Rahmen der Detailplanung wird ein umfassendes Straßen- und Wege-

konzept insbesondere für die Bauphase entwickelt, um Betroffenheiten zu minimieren.

5.4.1 Oberbecken

Zufahrtsstraße zum Oberbecken

Die Zufahrt zum Oberbecken erfolgt von der Ortslage Tambach-Dietharz. Die „alte Steinba-

cher Straße“ ist in der Trassenführung als Forstweg bereits vorhanden. Die Fahrbahn ist zum

Teil unbefestigt und für Begegnungsverkehr LKW/LKW nicht ausgelegt. Für den bauzeitlichen

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Verkehr ist es erforderlich, die Strecke auszubauen, zu befestigen und Ausweichstellen anzu-

legen. Nähere Festlegungen dazu erfolgen im Rahmen der Planfeststellung. Die vorhandene

Gasleitung, die parallel zur „alten Steinbacher Straße“ verläuft, soll vom Ausbau nicht betrof-

fen werden. Ggf. ist sie geringfügig in der Lage anzupassen.

Ringstraße am Oberbecken

Um das Oberbecken führt eine Ringstraße, die im Bereich des Absperrbauwerkes am Damm-

fuß liegt. Im Einschnittbereich des Beckens in das Gelände wird die befahrbare Dammkrone

des Absperrbauwerkes an die Ringstraße angebunden. Die Ringstraße dient in erster Linie als

Betreiberstraße, um den Damm zu überwachen und um die Betriebseinrichtungen wie Kon-

trollgangeingang, Einlassbauwerk und Messschächte zu erreichen. Durch das Oberbecken

werden einige Forstwege unterbrochen. Diese werden an die Ringstraße angebunden. Die

Ringstraße dient somit auch als forstwirtschaftlicher Verbindungsweg. Sie hat eine Breite von

ca. 6 m.

5.4.2 Unterbecken

Zufahrtsstraße zum Sperrenvorland

Grundsätzlich erfolgt die Erschließung der Bauwerke am Unterbecken über die bestehende

Infrastruktur der Talsperrenanlage. Die Wege sind voraussichtlich für den Baustellenverkehr

auszubauen und zu verbreitern.

Zufahrtsstraße zum Ein-/Auslassbauwerk

Von der Zufahrtsstraße „linker Hang“ biegt eine Betriebsstraße ab, quert die Dammkrone

längs an der Hochwasserentlastung vorbei und führt in den Stauraum. In Höhe „Bootshaus“

mündet eine weitere schmalere Betriebsstraße ein, die von der höher liegenden Ebene der

Außenanlage des Staumeisterdienstgebäudes abgeht. Auf Höhenniveau der Dammkrone wird

die Betriebsstraße geteilt und als neue Zufahrtsstraße zum Ein-/Auslassbauwerk in den Hang

eingeschnitten. Sie endet mit einer Wendemöglichkeit am Ein-/Auslassbauwerk. Die Betriebs-

straße in den Stauraum muss dabei erhalten bleiben bzw. entsprechend gesichert werden.

Der Hanganschnitt der Zufahrtsstraße greift in den bewaldeten linken Hang ein. Die oberhalb

liegende Forststraße „linker Hang“ wird nicht berührt und muss in ihrer Trasse nicht verändert

werden.

Zufahrtsstraße zum Zufahrtsstollen

Die bestehende Infrastruktur der Talsperrenanlage kann für die Zufahrt zum Stollenportal ge-

nutzt werden. Bei der Forststraße „linker Hang“ bestehen in Abschnitten Möglichkeiten, Aus-

weichstellen zu errichten. Weiterhin kann oberhalb des geplanten Energieportals eine Zufahrt

angelegt werden. Unmittelbar am Zufahrtsstollenportal wird eine Betriebsfläche angelegt. Dort

wird eine Wendemöglichkeit integriert.

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5.4.3 Bauzeitliche Verkehrsprognose / Abfallverwertung

Für die Bauphase des Wasserspeicherkraftwerkes (Standort) kann basierend auf dem aktuel-

len Planungsstand eine erste orientierende Abschätzung des bauzeitlichen Verkehrsaufkom-

mens (LKW) abgeleitet werden. Folgende Annahmen dienen dabei als Eingangsparameter:

Die Verkehrsprognose bezieht sich auf den Schwerlastverkehr. Der Personenverkehr, der sich

durch die Bauarbeiten einstellen wird, ist für die Prognose von untergeordneter Bedeutung.

Die während der Baumaßnahme anfallenden Abfallmengen werden auf den jeweiligen

Baustelleneinrichtungsflächen getrennt gesammelt und entsprechend §§ 6 ff. Kreislaufwirt-

schaftsgesetz (KrWG) einer Verwertung zugeführt. Die anfallenden Abfallmengen sind in Be-

zug auf die Baustofftransporte ebenfalls von untergeordneter Bedeutung.

Allgemein

Das Oberbecken wird im Massenausgleich hergestellt. Es erfolgt daher kein An- und

Abtransport von Erdbaustoffen zum Dammbau.

Der Untergrund im Umfeld des Oberbeckens ist als Baumaterial für die Dämme des

Oberbeckens geeignet.

Die wesentlichen Transporte zum Oberbecken sind zum Bau der Asphaltdichtung er-

forderlich.

Der Ausbruch aus den Stollen und den Kavernen wird im Unterbecken (TS Schmal-

wasser) außerhalb des für den Kraftwerksbetrieb und den Hochwasserschutz benötig-

ten Stauraums wieder eingebaut. Es werden nur die Baustoffe zum Ausbau der Stol-

len, Kavernen und der weiteren Bauwerke angefahren.

Als Bauzeit für übertägige Arbeiten wird angenommen: 200 Tage / Jahr (witterungsab-

hängig)

Als Bauzeit für untertägige Arbeiten: 300 Tage / Jahr (witterungsunabhängig)

Als Transportzeit wird angenommen: 06:00 bis 22:00 Uhr = 16 Stunden / Tag

Eine Veränderung der Transportzeiten führt zu einer korrelierenden Veränderung der

stündlichen Belastung der Strecken mit bauzeitlichem Verkehrsaufkommen.

Erforderliche Transporte zum Bau des Oberbeckens (Schätzung)

Asphaltdichtung:

Asphaltdichtungsfläche : rd. 525.000 m²

(290.000 m² Beckensohle + 235.000 m² innenliegende Böschungen)

Dichtungsaufbau gesamt : 0,30 m

(0,15 m Asphaltdichtung + 0,15 m Splitt / Kies)

Masse Dichtungsmaterial = rd. 0,315 Mio. t

(525.000 m² x 0,3 m x 2,0 t/m³)

Transportleistung LKW: 25 t / LKW

Anzahl der Fahrten = rd. 25.200 Fahrten (Hin- und Zurück)

(0,315 Mio. t insgesamt bei 25 t/LKW x 2)

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Bauzeit Asphaltdichtung: 4 Jahre je 200 Tage / Jahr

Verkehrsbelastung = rd. 32 Fahrten am Tag

(25.200 Fahrten / 4 Jahre / 200 Tage)

Sonstige Transporte:

Stahl, Beton, Baustelleneinrichtung, Sondertransporte, etc. = rd. 100.000 t

Anzahl der Fahrten: 8.000 Fahrten (Hin- und Zurück)

(100.000 t insgesamt bei 25 t/ LKW)

Bauzeit: 5 Jahre je 200 Tage / Jahr

Verkehrsbelastung = rd. 8 Fahrten am Tag

(8.000 Fahrten / 5 Jahre / 200 Tage)

Verkehrsbelastung Oberbecken gesamt = 3 LKW-Fahrten / Stunde

(32 + 8 Fahrten pro Tag / 16 h pro Tag Transportzeit)

Erforderliche Transporte zur Ertüchtigung des Unterbeckens (Schätzung)

Stollen und Kavernen (Stahl, Beton) = rd. 225.000 m³ = rd. 562.500 t

(225.000 m³ x 2,5 t/m³)

Transportleistung LKW 25 t / LKW

Anzahl der Fahrten = rd. 45.000 Fahrten (Hin- und Zurück)

(0,562 Mio. t insgesamt bei 25 t/LKW x 2)

Bauzeit: 5 Jahre je 300 Tage / Jahr

Verkehrsbelastung = rd. 30 Fahrten am Tag

(45.000 Fahrten / 5 Jahre / 300 Tage)

Sonstige Transporte:

Stahl, Beton, Baustelleneinrichtung, Sondertransporte, etc. = rd. 100.000 t

Anzahl der Fahrten: 8.000 Fahrten (Hin- und Zurück)

(100.000 t insgesamt bei 25 t/LKW)

Bauzeit: 5 Jahre je 200 Tage / Jahr

Verkehrsbelastung = rd. 8 Fahrten am Tag

(8.000 Fahrten / 5 Jahre / 200 Tage)

Verkehrsbelastung Unterbecken gesamt = 3 LKW-Fahrten / Stunde

(30 + 8 Fahrten pro Tag / 16 h pro Tag)

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Abbildung 5-3: Bauzeitliche Verkehrsprognose, auf Basis von TMBV (2010)

Quelle Kartengrundlage: Freistaat Thüringen, Verkehrsmengenkarte 2010, Straßenbauamt Mittelthüringen.

In der Abbildung 5-3 sind die Ergebnisse der Abschätzung des bauzeitlichen Verkehrsauf-

kommens zusammenfassend für den Bau des Oberbeckens, die Ertüchtigung des Unterbe-

ckens und zum Einbau des Erdkabels (vgl. Kap. 6.3.3) mit den Angaben zur derzeitigen Ver-

kehrsbelastung der L 1028 durch Tambach-Dietharz dargestellt. Aus den Baustellen am

Oberbecken und am Unterbecken resultieren jeweils rd. 3 LKW-Fahrten je Stunde. Während

der Transportverkehr vom Oberbecken direkt am Ortsrand von Tambach-Dietharz an die

L 1028 angeschlossen werden kann, wird durch die Erschließung des Unterbeckens zunächst

die Oberhofer Straße passiert. Aufgrund der weiterführenden Verkehrsanbindung (z.B. Bun-

desstraßen- und Autobahnanbindung im Norden) wird angenommen, dass sich diese Fahrten

auf der L 1028 in der Mehrheit nach Norden bewegen.

Für die L 1028, für die Zahlen zum Durchgangsverkehr vorliegen, kann folgende Prognose

abgegeben werden: Ausgehend von einem derzeitigen LKW-Aufkommen von 30 LKW / Stun-

de (nördlich von Tambach-Dietharz) bzw. 21 LKW (südlich von Tambach-Dietharz) entspricht

dies für die Dauer der Baumaßnahmen einer Zunahme des sich in erster Linie Richtung Nor-

den orientierenden Schwerlastverkehrs von etwa 15 % im südlichen Ortsbereich und 20 % im

nördlichen Ortsbereich.

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Ferner gilt es, den Verkehr aus der Baustelle für die Erdkabeltrasse zu berücksichtigen. Die-

ser wird mit rd. 2 Fahrten pro Stunde abgeschätzt (vgl. Kap. 6.5). Im Tagesverlauf sowie in

Abhängigkeit von der Witterung oder dem Bauablauf wird die Verkehrsbelastung von den er-

mittelten Werten nach oben oder unten hin abweichen. Der überwiegende Verkehr für die

Erdkabeltrasse wird nach Norden zur B 88 abgeleitet, während ein kleiner Anteil von deutlich

unter 1 LKW pro Stunde über die Oberhofer Straße erfolgt.

Die Bahnstrecke Gotha-Ohrdruf-Gräfenroda ist stillgelegt. Eine Reaktivierung würde die Ver-

kehrsbelastung im Bereich Tambach-Dietharz nicht reduzieren, so dass diese Variante nicht

weiter verfolgt wird. Im Rahmen eines auf einer detaillierten Planung basierenden qualifizier-

ten Bauablaufplans wird die Verkehrsprognose im Rahmen der weiteren Planungen fortge-

schrieben.

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6 Vorhabensbeschreibung für den Antragskorridor Netzanbindung

Die hohe Leistung des Kraftwerks von 1.070 MW und die Aussage der TEN machen die direk-

te Anbindung an das 380 kV-Übertragungsnetz notwendig (vgl. Kap. 2). In der Projektraum-

analyse (PRA) Netz und der Raumwiderstandsanalyse (RWA, siehe Anlagen 5 und 6 zur An-

tragsunterlage) wurden die möglichen Trassenkorridore hinsichtlich umwelt- und raumordneri-

scher Konflikte untersucht und der Antragskorridor abgeleitet. Mit dem Antragskorridor wird

ein Anschluss an die nördlich von Gotha bestehende 380 kV-Freileitung Erfurt/Vieselbach -

Mecklar der 50Hertz Transmission GmbH verfolgt.

Für die Anbindung des geplanten Wasserspeicherkraftwerkes TWS an das bestehende

Stromnetz wird eine 380 kV-Leitung gewählt, die im Thüringer Wald als Erdkabel und im wei-

teren Verlauf als Freileitung geplant ist (siehe Karte 020). Für die Netzanbindung wurde durch

die Firma GA-Plan, Walsrode, das technische Grobkonzept erarbeitet.

6.1 Beschreibung des Antragskorridors

Der Antragskorridor beginnt mit dem Anschluss an die 380 kV-Leitung Erfurt/Vieselbach -

Mecklar südlich der Ortslage Sonneborn. Für den Anschluss an die Bestandsfreileitung ist die

Errichtung einer Schaltanlage der Größenordnung von ca. 150 x 200 m (3 ha) erforderlich. Der

genaue Standort der Schaltanlage wird im weiteren Verlauf der Planung im Rahmen des Plan-

feststellungsverfahrens ermittelt.

Abschnitt 1

Vom Anschlusspunkt verläuft die Freileitung in Abschnitt 1 über rd. 2 km in südlicher Richtung

zwischen den Ortslagen Neufrankenroda und Metebach hindurch auf Aspach zu.

Abschnitte 2.1 und 2.2 (alternativer Verlauf)

Nördlich der Ortslage Aspach teilt sich der Korridor in einen westlichen (Abschnitt 2.1) und

einen alternativen östlichen (Abschnitt 2.2) Verlauf.

In Abschnitt 2.1 erfolgt der weitere Verlauf in Richtung Süden, zwischen den Ortslagen Teut-

leben und Aspach hindurch sowie östlich an Fröttstädt und Hörselgau vorbei. Nordwestlich

von Hörselgau schwenkt die Trasse in Richtung Südosten. Dort nimmt die Trasse den Verlauf

der Bahnlinie Eisenach – Erfurt auf und verläuft parallel zur Bahnlinie in Richtung Südosten

geradewegs auf eine bestehende Hochspannungsfreileitung (110 kV-Leitung Waltershausen –

UW Gotha Süd) zu. Vor Erreichen der Hochspannungsfreileitung kreuzt die Trasse o. g. Bahn-

linie und verläuft anschließend in Parallelführung mit der bestehenden Freileitung in Richtung

Nordosten. Südwestlich von Sundhausen läuft die Trasse wieder mit dem alternativen Ab-

schnitt 2.2 zusammen.

Im alternativen Abschnitt 2.2 verläuft der Korridor ausgehend vom Abschnitt 1 in südöstlicher

Richtung zwischen den Ortslagen Aspach und Trügleben hindurch auf Sundhausen zu. Sund-

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hausen westlich passierend, quert der Korridor die Bahnlinie Eisenach – Erfurt und direkt an-

schließend die bestehende Hochspannungsfreileitung (110 kV-Leitung Waltershausen – UW

Gotha Süd), bevor er mit dem Abschnitt 2.1 südwestlich von Sundhausen wieder zusammen-

läuft.

Abschnitt 3

Um den Bereich Boxberg zu umfahren, verläuft Abschnitt 3 zunächst in östlicher Richtung auf

die Ortslage Boilstädt zu und verschwenkt dann gen Süden Richtung A 4.

Abschnitte 4.1 und 4.2 (alternativer Verlauf)

Kurz vor Erreichen der Bundesautobahn A 4 splittet sich der Korridor erneut in einen West-

(Abschnitt 4.1) und einen alternativen Oststrang (Abschnitt 4.2).

Im Abschnitt 4.1 kreuzt der Korridor die Autobahn und verläuft weiter in südlicher Richtung. Er

passiert Emleben im Westen und knickt dann leicht nach Südost ab. Petriroda im Westen

passierend verschwenkt er nach Osten, um südwestlich der Ortslage wieder mit dem Ab-

schnitt 4.2 zusammen zu laufen.

Im alternativen Abschnitt 4.2 folgt der Korridor ausgehend von Abschnitt 3 zunächst der Bun-

desautobahn A 4 über etwa 2,4 km nach Osten, quert diese südöstlich der Ortslage Uelleben

und verläuft anschließend gen Süden zwischen den Ortslagen Emleben und Schwabhausen

hindurch. Südlich von Schwabhausen auf Höhe Petriroda trifft die Trasse auf eine bestehende

Hochspannungsfreileitung (110 kV-Leitung Tambach-Dietharz – Petriroda – Mühlberg). Die

geplante Trasse nimmt deren Verlauf in Richtung Südwesten auf und führt in Parallelführung

mit der vorhandenen Hochspannungsfreileitung bis südlich von Petriroda, wo der Abschnitt mit

dem alternativen Verlauf des Abschnittes 4.1 wieder zusammentrifft. Gegenüber dem Ab-

schnitt 4.1 verfügt dieser Verlauf über längere Abschnitte zur Bündelung mit anderen Infra-

strukturanlagen (Autobahn, Hochspannungsfreileitungen). Hier kann die Bündelung für das

gesamte Leitungsprojekt deutlich erhöht werden, allerdings auf Kosten der Trassenlänge.

Abschnitt 5

Nach Querung der bestehenden Hochspannungsfreileitung (110 kV-Leitung Tambach-

Dietharz – Petriroda – Mühlberg) südlich Petriroda beginnt Abschnitt 5. Die Trasse verläuft in

Richtung Süden und umgeht die Ortslage Hohenkirchen im Osten. Anschließend quert der

Korridor die Hochspannungsfreileitung (110 kV-Leitung Ohrdruf – Petriroda), knickt nach

Südwesten ab und führt westlich am Gewerbegebiet von Ohrdruf vorbei. Der Abschnitt 5 –

und somit die Freileitung – endet im Westen der Ortslage Gräfenhain, Ortsteil Nauendorf. Hier

ist der Übergang von Freileitung auf Erdkabel vorgesehen.

Die Freileitungstrasse ist von der Anbindung an die 380 kV-Leitung Erfurt/Vieselbach - Meck-

lar südlich der Ortslage Sonneborn bis hierhin – je nach Kombination der verschiedenen (al-

ternativen) Abschnitte – ca. 22-26 km lang.

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Erdkabelabschnitt

Der Übergang zum Erdkabel wird durch eine Kabelübergangsanlage (KÜA) auf einer Fläche

von rd. 50 m x 50 m realisiert. Der Verlauf des Erdkabelkorridors erfolgt in südwestlicher Rich-

tung bis zur B 88. Die Bundesstraße westlich der Ortslage Nauendorf querend, folgt der Erd-

kabelkorridor anschließend den vorhandenen Wegführungen bis zum Eintritt in den Thüringer

Wald nördlich des Steinbruches. Im Thüringer Wald ist für die Erdkabeltrasse generell die

Nutzung vorhandener Wege vorgesehen, um den geringsten möglichen Eingriff in die Wälder

zu erzielen. Für die Trasse des Erdkabels gibt es somit keine weiteren Alternativen.

Vom Steinbruch führt der Korridor entlang der Steigerstraße und Gräfenhainer Straße in Rich-

tung Süden bis etwa 1,7 km nördlich des „Trockentalskopf“. Aufgrund des recht engen Kur-

venradius der Straße, dem das Erdkabel in dieser Form nicht folgen kann, ist hier die direkte

Querung von Wald auf rund 250 m wahrscheinlich. Anschließend folgt der Korridor einem vor-

handenen Wirtschaftsweg, der bis zum nordöstlichen Ufer der TS Schmalwasser führt. Der

Erdkabelkorridor nutzt weiter das vorhandene Wegenetz nördlich und westlich der TS bis zum

Ausgang des Energieableitungsstollens. Die Länge der Erdkabeltrasse beträgt rd. 13,4 km

(davon ca. 10 km im Thüringer Wald).

6.2 Technisches Grobkonzept der geplanten Netzanbindung

6.2.1 Freileitung

Im Bereich der Abschnitte 1 bis 5 nördlich des Thüringer Waldes wird die Netzanbindung des

Trianel Wasserspeicherkraftwerkes als 380 kV-Freileitung ausgeführt. Die geplante Leitung

besteht aus zwei Systemen (Stromkreisen) mit einer Nennspannung von jeweils 380 kV. Zur

Aufhängung sind verschiedene Mastbilder denkbar. Im Folgenden sind drei typische Mastbil-

der abgebildet und erläutert.

Abbildung 6-1: Mastbilder

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Tonnenmast

Die Anordnung der Leiter in Tonnenform führt zur geringsten Trassenbreite, bedingt aber eine

Zunahme der Masthöhe. Die größere Masthöhe ergibt höhere Windlasten, die sich zusätzlich

auf die Belastung der Gründung ungünstig auswirken und im Allgemeinen zu höheren Errich-

tungskosten führen. Das Tonnenmastbild findet daher meist in Waldgebieten oder in der Nähe

von Bebauungen Anwendung, wo es auf besonders schmale Trassen ankommt.

Einebenenmast

Die Einebenenanordnung war früher weit verbreitet, da niedrige Masten Kostenvorteile bedeu-

teten. Mit steigenden Kosten für Entschädigungen und zunehmender Schwierigkeit, Dienst-

barkeiten für die privatrechtliche Sicherung zu erwerben, ging dieser Vorteil zunehmend verlo-

ren. Der Nachteil einer ungünstigen Schutzeinwirkung für die Leiter bei Einebenenmasten ist

ebenfalls zu berücksichtigen.

Donaumast

Die Donauanordnung wird heute am häufigsten verwendet und stellt einen Kompromiss im

Hinblick auf Trassenbreite, Masthöhe und Baukosten dar, wobei ausreichender Blitzschutz mit

nur einem Erdseil erreicht werden kann.

Nachfolgend werden die wichtigsten Parameter der Mastgrundtypen (380 kV) gegenüber ge-

stellt:

Tabelle 6-1: Mastgrundtypen

Masttyp

Parameter

Donau Tonne Einebene

Masthöhe 50 – 55 m

(über Wipfelhöhe)

> 60 m

bis > 100 m im Hochwald bei

Überspannung

35 – 45 m

(~ Wipfelhöhe im

Hochwald)

Mastbreite 30 m 22 m 40 m

Feldlänge bis ca. 450 m bis ca. 450 m bis ca. 350 m

Schutzstreifenbreite 40 – 60 m geringer als bei Donautyp

entfallend bei Überspannung

50 – 60 m

Aufhiebsbreite im Wald 90 -110 m geringer als bei Donautyp

bis auf Maststandorte entfal-

lend bei Überspannung

ca. 110 m

Für das Vorhaben sind die Masttypen und -standorte noch nicht festgelegt. Dies bleibt der

Detailplanung des genauen Trassenverlaufs im Planfeststellungsverfahren vorbehalten. Dies

gilt auch für die Gründung der Mastfundamente, die den statischen und bodenmechanischen

Erfordernissen am jeweiligen Standort entsprechen müssen. Zum derzeitigen Planungsstand

sind Plattenfundamente oder je nach Beschaffenheit des Baugrundes Pfahlgründungen vor-

gesehen.

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Hinweis: Da zum jetzigen Stand der Planung (grober Trassenverlauf) noch keine Aussagen zu

Maststandorten etc. getroffen werden können, können auch konkrete Angaben bzgl. Baube-

schränkungen an der Autobahn bzw. zum Schutz bestehender Infrastruktureinrichtungen (z.B.

Leitungen, Richtfunkstrecken) – wie im Festlegungsprotokoll der Antragskonferenz vorgese-

hen – noch nicht gegeben werden. Dies ist im Rahmen der Detailplanungen im Planfeststel-

lungsverfahren zu untersuchen. Festzuhalten ist, dass entsprechende Vorgaben wie z.B.

Bestimmungen des Bundesfernstraßengesetzes in jedem Fall einzuhalten sind.

Für die Übertragung der Kraftwerksleistung zum Übergabepunkt in das bestehende 380 kV-

Netz der 50Hertz Transmission GmbH können unter Berücksichtigung der relevanten Parame-

ter eine zweisystemige 380 kV-Leitung mit 2er-Bündel oder 4er-Bündel und der Beseilung mit

Aluminium-Stahl-Seil zur Anwendung kommen. Eine gute Konfiguration der Beseilung ermög-

licht auch im Sommer niedrige Leiterseiltemperaturen und dadurch geringe Übertragungsver-

luste.

Die Breite des Schutzstreifen ergibt sich aus der Feldspannweite (Abstand zwischen zwei

Masten), dem Gestängetyp der Masten, dem größtmöglichen Ausschwingen der äußeren Lei-

terseile bei einer Leiterseiltemperatur von +40°C, den für die Leitungen gewählten Zugspan-

nungen, den Sicherheitszuschlägen gemäß EN 50341-3-4 und den Vorgaben des Leitungsbe-

treibers.

Innerhalb des Schutzstreifens bedürfen sämtliche Baumaßnahmen der Zustimmung des Lei-

tungsbetreibers. Der Gehölzaufwuchs ist gemäß den geltenden VDE-Vorschriften niedrig zu

halten. Für die geplante Leitung wurden exemplarische Berechnungen des Schutzstreifens

vorgenommen. Angenommen wurde eine max. Feldspannweite von 400 m. Die geplanten

Trassenvarianten liegen vorwiegend in Windzone 2 und Eislastzone 2 (gemäß EN 50341-3-4).

Der resultierende technische Schutzstreifen ergibt sich je nach Mastbild zwischen 60 m und

75 m, wobei je die Hälfte vom Mastmittelpunkt zu beiden Seiten gerechnet werden kann. In

der Detailplanung wird die Einhaltung der Werte gemäß TA-Lärm und 26. Bundes-

Immissionsschutzverordnung (BImSchV) nachgewiesen: Der Einhaltung dieser Grenzwerte

stehen – das kann bereits im aktuellen Planungsstadium eingeschätzt werden – keine Hinder-

nisse entgegen.

Grundlagen der Betrachtungen:

1. Grenzwerte nach 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV):

Frequenz in Hertz

(Hz)

Effektivität der elektrischen Feldstärke und magnetischen

Flussdichte

elektrische Feldstärke in

Kilovolt pro Meter (kV/m)

magnetische Flussdichte in

Mikrotesla (myT)

50-Hz-Felder 5 100

16 2/3-Hz-Felder 10 300

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Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder, gemäß Be-

schluss des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI):

„Für die Bestimmung der im Sinne des § 3 Satz 1 und § 4 maßgebenden Immissionsorte reicht

es zur Umsetzung der Verordnung aus, folgende Bereiche um die Anlagen zu betrachten:

Freileitungen Breite des jeweils an den ruhenden äußeren

Leiter angrenzenden Streifen:

380 kV

220 kV

110 kV

unter 110 kV

20 m

15 m

10 m

5 m

Erdkabel Bereich im Radius um das Kabel: 1 m

Bahnoberleitungen Breite der jeweils zu beiden Seiten an das

elektrifizierte Gleis angrenzenden Streifen, von

Gleismitte:

10 m

Umspannanlagen/

Unterwerke

Breite des jeweils an die Anlage angrenzen-

den Streifens:

5 m

Ortsnetzstationen/

Netzstationen

Breite des jeweils an die Einhausung angren-

zenden Streifens:

1 m

Maßgebende Immissionsorte sind schutzbedürftige Gebäude oder Grundstücke gemäß § 3

Satz 1 und § 4, die sich im o.g. Bereich einer Anlage befinden“.

2. Grenzwerte nach TA-Lärm (Auszug TA-Lärm Abschnitt 6):

b) in Gewerbegebieten

tags 65 dB(A)

nachts 50 dB(A)

c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten

tags 60 dB(A)

nachts 45 dB(A)

d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten

tags 55 dB(A)

nachts 40 dB(A)

e) in reinen Wohngebieten

tags 50 dB(A)

nachts 35 dB(A)

f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten

tags 45 dB(A)

nachts 35 dB(A)

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte

am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr

als 20 dB(A) überschreiten.

Vorgehensweise in der Detailplanung im Planfeststellungsverfahren:

1. Graphische Ermittlung der Abstände aus der Detailplanung

2. Wahl eines typischen 380 kV-Gestänges

3. Berechnung der Immissionswerte

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4. Übernahme der Werte in die graphische Darstellung zur Prüfung, ob die Werte

gemäß BImSchV eingehalten werden.

relevante Abstände, bei denen Messungen durchgeführt werden:

a) 10 m Abstand (typ. Bodenabstand für 380 kV-Leitung)

b) 33 m Abstand (20 m Abstand vom äußeren Leiterseil ist der

maßgebende Immissionsort gemäß LAI)

5. Übernahme Geräuschwerte in die graphische Darstellung.

6.2.2 Erdkabel

Im Bereich des Thüringer Waldes ist die Führung der Netzleitung ausschließlich als Erdkabel

vorgesehen. Es werden zwei parallele Systeme mit Einbringung der Erdkabel in Leerrohren

verlegt. Die Verlegung erfolgt möglichst im Körper vorhandener Wege und Straßen im offenen

Graben, im Bereich der Steigerstraße, seitlich des Steinbruchs, sowie entlang des steilen

Hanges nördlich der Talsperre auch im Vorkopfverfahren. Eventuell wird kleinräumig auf Be-

reiche außerhalb von Wegen und Straßen zurückgegriffen, z. B. wenn der Kurvenradius zu

eng ist. Eine entsprechende Konkretisierung erfolgt im Rahmen der Detailplanung.

In Abhängigkeit der künftig möglichen Lieferlängen des Erdkabels sind Schachtbauwerke für

die Verbindungsmuffen im entsprechenden Abstand in den Graben mit einzubringen. Die An-

zahl der erforderlichen Verbindungsmuffen und somit die Anzahl der ggf. notwendigen

Schachtbauwerke ergibt sich unter anderem aus den technischen Möglichkeiten bei der Her-

stellung, dem Transport und der Verlegung von Höchstspannungskabeln. Einleiterkabel wer-

den derzeit in Transportlängen von bis zu 900 m geliefert. Die ggf. notwendigen Schachtbau-

werke der Verbindungsmuffen werden unterirdisch angelegt, sodass oberirdisch nur die

Schachteingänge sichtbar sind.

Es ist somit bzgl. der Leitungsausführung als Erdkabel generell festzuhalten, dass für die

Trasse weitestgehend vorhandene Straßen und Wege genutzt werden sollen und dass

die Vorhabensbestandteile alle unterirdisch bzw. ebenerdig angelegt werden.

Angaben zur Bauabwicklung und Verlegung sind im Kapitel 6.3.2 beschrieben.

Elektrische und magnetische Felder

Ein Kabel besteht aus einem zentralen Leiter, der von einer elektrischen Isolierschicht umge-

ben ist. Umschlossen wird das Kabel durch einen leitfähigen Schutzmantel, der elektrisch ge-

erdet wird. Das elektrische Feld wird von der metallischen Ummantelung und dem Erdreich

abgeschirmt. Somit entsteht in unmittelbarer Umgebung des Kabels kein äußeres elektrisches

Feld.

Das entstehende magnetische Feld lässt sich nicht vollständig abschirmen. Bei Erdkabeln

kann eine Verringerung der magnetischen Gesamtinduktion durch verschiedene technische

Maßnahmen erreicht werden. Eine weitere Möglichkeit bietet die Verwendung von sogenann-

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ten Kompensationsleitern oberhalb jeder Phase. Das resultierende Magnetfeld wird im Rah-

men der Detailplanung ermittelt. Der Einhaltung der Grenzwerte stehen – das kann bereits im

aktuellen Planungsstadium eingeschätzt werden – keine Hindernisse entgegen.

6.2.3 Weitere Einrichtungen

Für die Anbindung des Netzanschlusses werden neben Kabeln oder Freileitung weitere tech-

nische Einrichtungen benötigt. Sie werden kurz stichpunktartig aufgeführt:

Schaltanlage (380 kV Maschinenleitung)

Zur Anbindung der Maschinenleitung des TWS an die bestehende 380 kV-Leitung Er-

furt/Vieselbach - Mecklar ist eine 380 kV-Freiluftschaltanlage erforderlich.

Kabelübergangsanlage (Übergang von Erdkabel auf Freileitung)

Bei 380 kV ist eine eigene Übergabeanlage für Kabelendverschlüsse und Überspan-

nungsableiter notwendig.

6.3 Flächeninanspruchnahme und Bauabwicklung

6.3.1 Freileitung

Der Bau der Freileitung umfasst die Anlage der Fundamente (ca. 10 m2 Versiegelung, ca.

100 m2 Flächeninanspruchnahme pro Standort), die Montage der Masten mit Gestänge und

Zubehör (z. B. Isolatoren) sowie das Auflegen der Leiterseile. Ein durchgehender Arbeitsstrei-

fen ist für den Bau nicht erforderlich, da sich die Arbeiten punktuell hauptsächlich auf die

Maststandorte beschränken.

Der Arbeitsumfang setzt sich wie folgt zusammen:

Wegebau (soweit erforderlich),

ggf. Leitungsrückbau,

Gründung,

Masterrichtung,

Seilzug,

Rückbau der Bauwege (soweit erforderlich).

Für die gesamte Bauphase ist für die Erreichbarkeit des Bauvorhabens die Benutzung öffentli-

cher und privater Straßen und Wege notwendig. Während der Bauphase ist eine kurzfristige

Flächeninanspruchnahme um den Maststandort als vorübergehender Stell- und Lagerplatz,

auch für das Aufstellen eines Mobilkranes, notwendig.

Dort, wo die Straßen und Wege keine ausreichende Tragfähigkeit oder Breite besitzen, wer-

den in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange und den zuständigen Behörden so-

wie den Grundstückseigentümern Maßnahmen zum Herstellen der Befahrbarkeit festgelegt

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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und durchgeführt. Nach Beendigung der entsprechenden Maßnahmen werden die in An-

spruch genommenen Flächen vollständig wieder hergerichtet.

Als Erstes werden die Gründungen der Masten eingebracht. Die Stahlgittermasten werden als

geschraubte Fachwerkkonstruktion aus Winkelstahlprofilen errichtet. Dazu werden die Gitter-

masten vorzugsweise in vorgefertigten Modulen an die Standorte transportiert, vor Ort weiter

vormontiert und nach ausreichender Tragfähigkeit der Mastfundamente mit einem Mobilkran

aufgestellt. Nach Errichtung der Masten erfolgt der sektionsweise Seilzug. Dabei sind Größe

und Gewicht der eingesetzten Geräte vergleichsweise gering. Die Arbeiten finden überwie-

gend an den Abspannmasten am Ende von Sektionen statt. Die Sektionslängen sind abhängig

von den Fertigungslängen der Leiterseile.

Unter den Leiterseilen wird ein Schutzstreifen ausgewiesen, der Nutzungseinschränkungen

unterliegt. Für dort stockende Gehölze gilt eine Wuchshöhenbeschränkung.

6.3.2 Erdkabel

Der Graben wird abschnittsweise in Form einer Wanderbaustelle ausgehoben. In Aufeinander-

folge finden Aushub, Leerrohrverlegung, Einziehung der Erdkabel in die Leerrohre und Wie-

derverfüllung mit Wiederherstellung von Wegen und Straßen statt. Bei der Wiederherstellung

von Wegestrecken ist ein Ausbau für Schwerlastverkehr zu berücksichtigen.

Die Grabenarbeiten werden auf einem Großteil der Wegstrecke (ca. 7,3 km) mit einer seitlich

angelegten, einspurigen Baustraße ausgeführt (vgl. Abbildung 6-2). Dies betrifft die Wege und

Straßen im Wald im Westen der Talsperre, die Straße „Großer Finsterbachgraben“, die Grä-

fenhainer Straße, Teile der Steigerstraße sowie die Steinbruchzufahrt. In Verbindung mit einer

voraussichtlichen Grabenprofilbreite von ca. 3 m kann in Summe von einer beanspruchten

Breite von ca. 9 m (inkl. Schutzstreifen) ausgegangen werden. Entlang der einspurigen Bau-

straße werden zusätzlich in regelmäßigen Abständen Ausweichbuchten angelegt.

Im Offenland (ca. 3,4 km) kann neben einer Baustraße seitlich des Kabelgrabens auch eine

Bodenmiete eingerichtet werden (vgl. Abbildung 6-3).

Im Bereich der Steigerstraße, seitlich des Steinbruchs, sowie entlang des steilen Hanges

nördlich der Talsperre ist auf einer Länge von ca. 2,7 km von Vorkopfgrabenarbeiten auszu-

gehen (vgl. Abbildung 6-4). Im Bereich des Staudammes wird die Verlegung mit den notwen-

digen Ertüchtigungsmaßnahmen kombiniert. Die beanspruchte Breite des Kabelgrabens wird

bei der Vorkopfbauweise wie bei der offenen Bauweise ca. 3 m betragen. Es muss jedoch

keine zusätzliche Baustraße angelegt werden. Um die Zuwegung – z. B. für den Forstverkehr

– im Bereich der Baustraßen und Erdkabeltrasse zu sichern, wird im Rahmen der Detailpla-

nung ein Konzept zur Verkehrslogistik entwickelt.

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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Für die Inanspruchnahme von Wald durch die Anlage der Baustraße und Kabeltrasse ist auf

Ebene der Raumordnung aufgrund der wechselnden Wegebreiten und Lichtraumprofile zu-

nächst nur eine überschlägige Abschätzung möglich. Die Lichtraumprofile sind z. T. ausrei-

chend breit, z. T. ist das Entasten oder die Entnahme von Einzelbäumen notwendig. Über die

Länge von ca. 10 km (ausgehend vom Eintritt in den Thüringer Wald bis zum Energieablei-

tungsstollen) wird – unter Berücksichtigung von Abschnitten mit Vorkopfbauweise von ca.

2,7 km – von einer Inanspruchnahme von Wald von im Schnitt 4 m Breite, d.h. von insgesamt

ca. 4 ha ausgegangen. Eine genauere Aussage zur Waldinanspruchnahme kann erst mit der

Detailplanung erfolgen. Von der insgesamt 4 m breiten Baustraße werden nach Abschluss der

Bauarbeiten nur noch 2 m für den Schutzstreifen verbleiben, so dass 2 m wieder für die Suk-

zession/Aufforstung zur Verfügung stehen. Hier kann z.B. ein ökologisch hochwertiger Wald-

innensaum entwickelt werden.

Abbildung 6-2: Schematische Zeichnung des Erdkabelgrabens im Wald inkl. Baustraße

und Schutzstreifen

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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Abbildung 6-3: Schematische Zeichnung des Erdkabelgrabens im Offenland inkl.

Baustraße, Bodenmiete und Schutzstreifen.

Abbildung 6-4: Schematische Zeichnung des Erdkabelgrabens beim Vorkopf-

Verlegeverfahren inkl. Schutzstreifen

Bei beiden Ausführungsvarianten werden Arbeits- sowie Lagerflächen zur Zwischenlagerung

des Bodenaushubs in adäquaten Bereichen und Abständen benötigt. Diese sind in späteren

Detailausarbeitungen festzulegen. Eine Zwischenlagerung von Bodenaushub und Arbeitsma-

terialien erfolgt außerhalb sensibler Bereiche. Potenziell geeignete, naturschutzfachlich und

forstwirtschaftlich weniger wertvolle Flächen sind vorhanden, z.B. im Bereich von Fichten-

jungwuchs und Holzlagerplätzen. Nach Legung der Erdkabel wird von einer Breite der Schutz-

streifen von jeweils ca. 2 m auf jeder Seite des Kabelgrabens ausgegangen, die langfristig von

höherwüchsigen Gehölzen freizuhalten sind. Die tatsächliche Breite muss im Zuge der Detail-

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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planung in Abhängigkeit von den örtlichen Verhältnissen festgelegt werden. Dabei kann es bei

entsprechenden Untergrundverhältnissen auch zu geringeren Breiten kommen.

Insgesamt beträgt der Aushub ca. 60.000 m³ bei einer Trassenlänge von ca. 13,4 km, einer

mittleren Aushubtiefe von ca. 1,5 m und einer Aushubbreite von ca. 3 m. Es wird nach derzei-

tigem Planungsstand davon ausgegangen, dass ca. 60 % der entnommenen Aushubmasse

nach Einbringen der Leerrohre wieder eingebaut werden kann. Die restlichen ca. 40 % werden

durch einen „Bettungskörper“ aus Sand-Kies oder Sand-Zement-Mischungen ausgetauscht.

Folglich sind ca. 40 % der Aushubmassen abzufahren. Dies entspricht ca. 24.000 m³. Für den

schlussendlichen Verbleib dieses Grabenaushubes ist nach derzeitigem Planungsstand der

Bereich im Nordosten der Talsperre zwischen Aussichtspunkt und Finsterbachtal (siehe Kar-

te 010) vorgesehen. Die Fläche wird nach Abschluss der Bauarbeiten und Wiederanstau der

Talsperre unter Wasser liegen.

Das eigentliche Einziehen der Erdkabel in die Leerrohre wird im Nachgang der abgeschlosse-

nen Grabenarbeiten stattfinden. Auch für diese Arbeiten werden Arbeits- sowie Lagerflächen

zur Zwischenlagerung der Arbeitsgeräte sowie der Kabeltrommeln in adäquaten Bereichen

und Abständen benötigt. Hierzu können die Flächen, die zur Zwischenlagerung des Bo-

denaushubs dienten, genutzt werden. Das Einziehen erfolgt ebenfalls in Form einer Wander-

baustelle. Diese kann sowohl den Grabenarbeiten abschnittsweise folgend als auch nach

Komplettabschluss der Grabenarbeiten stattfinden. Dies ist in späteren technischen Detail-

bauablaufplanungen festzulegen.

In Wegstrecken mit steilem Gefälle bzw. starken Steigungen sind die Leerrohre sowie die

Schachtbauwerke so einzubringen und zu fixieren, dass Stauchungen und Dehnungen der

Erdkabel an den Verbindungsstellen vermieden werden.

6.3.3 Weitere Einrichtungen

Der Flächenbedarf für die Schaltanlage ergibt sich aus der Art der Anbindung und den Anfor-

derungen des Übertragungsnetzbetreibers. Er liegt bei ca. 150 x 200 m. Der Flächenbedarf für

die Kabelübergangsanlage beträgt ca. 50 x 50 m. Für die Schalt- und die Kabelübergangsan-

lage wird angestrebt, das Baufeld auf den anlagenbedingt beanspruchten Bereich zu begren-

zen.

6.4 Straßen- und Wegekonzept

Wie bereits in Kapitel 5.4 beschrieben, wird im Rahmen der Detailplanung ein Straßen- und

Wegekonzept insbesondere für die Bauphase entwickelt. Dies gilt analog zum Standort auch

für die Kabeltrasse.

Bei der Kabeltrasse wird der Transport des für den Bau der Trasse erforderlichen Materials

(Kabel, Leerrohre, Bettungsmaterial etc.) für den Großteil der Strecke von Norden über die

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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B 88 erfolgen. Für den ca. 2 km langen Abschnitt westlich der TS ist es erforderlich, das Mate-

rial über die L 1028, die Oberhoferstraße und die Erschließungsstraße zur TS anzuliefern. Der

Abtransport von Bodenaushub wird sich jedoch auf die Strecke bis in die TS beschränken, da

dieser hier eingebaut werden soll (vgl. Kap. 6.3.2). Für die verbleibende Kabelstrecke sind,

neben den Fahrten zum Verbau der Aushubmasse in die Talsperre, Fahrten zur Wiederher-

stellung der Asphaltierung im Bereich vom Steigerhaus bis zur B 88 sowie Material- und Per-

sonentransporte erforderlich.

Die Erreichbarkeit des Steigerhauses kann bauzeitlich über das Rodebachtal gewährleistet

werden.

Für die Freileitung sind generell nur kurzzeitige punktuelle Baustellen an den Maststandorten

erforderlich. Für die Erreichbarkeit der Baustellen ist die Benutzung öffentlicher und privater

Straßen und Wege vorgesehen. Ggf. ist es hierfür erforderlich, auf einzelnen Wegen die Be-

fahrbarkeit herzustellen. Aufgrund der lediglich temporären Eingriffe wird es zu keinen raumre-

levanten Verkehrsbeschränkungen kommen.

6.5 Bauzeitliche Verkehrsprognose (Erdkabel)

Für die Bauphase des Erdkabels kann basierend auf dem derzeitigen Planungsstand eine

erste orientierende Abschätzung des bauzeitlichen Verkehrsaufkommens (LKW) abgeleitet

werden. Folgende Annahmen dienen dabei als Eingangsparameter.

Die Verkehrsprognose bezieht sich auf den Schwerlastverkehr. Der Personenverkehr, der sich

durch die Bauarbeiten einstellen wird, ist für die Prognose von untergeordneter Bedeutung.

Allgemein

Als Bauzeit für übertägige Arbeiten wird angenommen: 200 Tage / Jahr (witterungsab-

hängig)

Als Transportzeit wird angenommen: 06:00 bis 22:00 Uhr = 16 Stunden / Tag

Erforderliche Transporte für die Erdkabelverlegung (Schätzung)

Massenbilanz und Transportfahrten:

Für die weiteren Berechnungen wird ein Auflockerungsfaktor von 1,5 angenommen

(natürliche Lagerungsdichte / Schüttdichte nach Aushub).

Der Gesamtaushub beträgt ca. 60.000 m³. Dies entspricht unter Berücksichtigung des

Auflockerungsfaktors einem Transportvolumen von ca. 90.000 m³.

Davon sind ca. 40 % nicht wieder verwertbar, da der Aushub durch Bettungsmaterial

ersetzt wird. Der Boden wird in der TS Schmalwasser deponiert.

Dies entspricht ca. 24.000 m³ Festgestein bzw. 36.000 m³ Transportvolumen (1).

Die Wiedereinbaumenge beträgt somit ca. 60 %, d.h. ~ 36.000 m³ Fest- bzw.

54.000 m³ Lockergestein.

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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Ca. 75 % der Wiedereinbaumenge soll zur Zwischenlagerung in Bodenmieten trans-

portiert werden. Dies entspricht ~ 40.500 m³ Lockergestein (2).

Ca. 25 % der Wiedereinbaumenge kann im Offenland parallel zur Trasse gelagert

werden. Dies entspricht ~ 13.500 m³ Lockergestein.

Die Transportleistung für einen LKW mit Anhänger wird mit rd. 27 m³ angenommen.

Die resultierenden Fahrten aus (1) einschl. Hin- und Rückweg betragen ca. 2.700 Fahrten

(36.000 : 27 x 2 ~ 2.700). Der Einbau des Bettungsmaterials entspricht in etwa den nicht ver-

wertbaren Bodenmassen. Somit resultieren ebenfalls ~ 2.700 Fahrten. Der Abtransport des

nicht verwertbaren Aushubs und der Einbau des Bettungsmaterials erfordern somit zusammen

ca. 5.400 Fahrten. Bezogen auf eine geschätzte Bauzeit von zwei Jahren, 200 Arbeitstagen

pro Jahr und 16 Std. pro Tag beträgt die Verkehrsfrequenz ca. 1 Fahrt/Std.

Die resultierenden Fahrten aus (2) einschl. Hin- und Rückweg betragen ca. 6.000 Fahrten. Es

wird davon ausgegangen, dass für Aushub und Ablagerung in Bodenzwischenlager sowie für

Aufnahme und Einbau aus dem Zwischenlager aufgrund der beengten Verhältnisse jeweils

eine Leerfahrt erforderlich ist (40.500 : 27 x 2 x 2 ~ 6.000). Bezogen auf eine geschätzte Bau-

zeit von zwei Jahren, 200 Arbeitstagen pro Jahr und 16 Std. pro Tag beträgt die Verkehrsfre-

quenz im Nahbereich der Wanderbaustelle ca. 1 Fahrt/Std.

Sonstige Transporte:

Es ist eine deutlich kleinere Anzahl an Fahrten zur Wiederherstellung der Asphaltierung, an

Fahrten zum Einziehen der Kabel sowie Fahrten für Personentransporte anzunehmen, wes-

halb diese Parameter erst auf Ebene der Planfeststellung berücksichtigt werden.

Verkehrsbelastung Erdkabeltrasse gesamt = 2 LKW-Fahrten / Stunde

Die dargestellte Beispielberechnung stellt nur einen ungefähren Ansatz dar und kann je nach

eingesetzter Fahrzeugart, z.B. Sattelzüge, Muldenkipper etc. oder einer anderen Baustellen-

logistik, von der ermittelten Fahrzeugfrequenz abweichen.

Der Großteil des Verkehrsaufkommens wird auf der Strecke zwischen der TS und der B 88

erfolgen. Die Strecke westlich der TS macht nur ca. 1/5 der Gesamtkabeltrasse aus. Zudem

resultieren hier keine Fahrten zum Abtransport von Bodenaushub über die TS hinaus, so dass

sich die Fahrten, die die Ortschaft Tambach-Dietharz betreffen, auf Materialtransporte be-

schränken und bei durchschnittlich deutlich < 1 LKW / Stunde liegen.

In Abbildung 5-3 (siehe Kap. 5.3) wird die bauzeitliche Verkehrsprognose sowohl für Standort

als auch für die Netzanbindung dargestellt. Bei der Darstellung ist zu berücksichtigen, dass

die Bauzeit für das Erdkabel deutlich kürzer ist als die für den Standort.

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Seite 71

7 Zusammenfassung der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)

Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS; Teil 2 der Antragsunterlagen) hat die Aufgabe, alle auf

Ebene der Raumordnung bereits ersichtlichen umweltrelevanten Auswirkungen des Vorha-

bens, insbesondere in Bezug auf die gem. dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprü-

fung (UVPG) zu betrachtenden Schutzgüter zu prüfen.

Zu diesen Schutzgütern zählen:

Menschen (einschließlich der menschlichen Gesundheit),

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt,

Boden, Wasser, Klima, Luft,

Landschaft sowie

Kultur- und sonstige Sachgüter.

Ergänzend werden im vorliegenden Fall auch Auswirkungen bezüglich Zielen und Grundsät-

zen der Raumordnung (insbesondere auf ausgewiesene Vorrang- und Vorbehaltsgebiete) in

die UVS integriert. Durch dieses Vorgehen entfällt eine eigenständige Raumverträglichkeits-

prüfung (RVS), die zum Zeitpunkt der Antragskonferenz noch vorgesehen war.

In der UVS werden die Wirkungen der Projektbestandteile (Potenzielle Wirkfaktoren) den Be-

standsdaten der Schutzgüter gegenübergestellt. Unter Berücksichtigung potenzieller Maß-

nahmen zur Vermeidung und Minimierung der Wirkungen werden die verbleibenden Auswir-

kungen des Vorhabens ermittelt. Die Schutzgüter Klima und Luft werden nur beim Standort

betrachtet, da von der Netzanbindung keine Auswirkungen auf diese Schutzgüter zu erwarten

sind.

Im Folgenden werden als Zusammenfassung der UVS die wesentlichen verbleibenden Aus-

wirkungen des Vorhabens, die zum derzeitigen Zeitpunkt raumbezogen abschätzbar sind, für

die einzelnen Schutzgüter zusammengefasst. Dabei wird zwischen Auswirkungen durch den

Standort (Kapitel 7.1) und Auswirkungen der Netzanbindung (Kapitel 7.2) unterschieden.

Es werden grundsätzlich drei qualitative Auswirkungsklassen (AWK) unterschieden:

AWK I Kriterium mit unmittelbarer Zulassungsrelevanz

Auswirkungen in Bezug auf gesetzliche Vorgaben (Grenzwerte) oder Ziele der Raum-

ordnung (z. B. Auswirkungen auf Schutzgebiete und sonstige Schutzobjekte mit ge-

setzlichem Schutz, einschließlich Vorranggebieten der Regionalplanung)

AWK II Kriterium mit Entscheidungsrelevanz (in der Abwägung)

Auswirkungen in Bezug auf untergesetzliche Vorgaben (wie Richt- und Vorsorgewerte)

oder Grundsätze der Raumordnung (z. B. Auswirkungen auf planerische Zielsetzun-

gen z. B. Vorbehaltsgebiete oder sonstige Grundsätze der Regionalplanung)

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 72

AWK III Kriterium mit bedingter Entscheidungsrelevanz (Abwägung)

z. B. Auswirkungen in Bezug auf fachliche Standards und Konventionen (wie Orientie-

rungswerte und gutachtliche Fachkonventionen) oder voraussichtlich / i. d. R. nur ge-

ringe bzw. keine erheblichen Auswirkungen nach Einbeziehung von Vermeidungs- und

Minimierungsmaßnahmen

Eine ausführliche Beschreibung der Methodik erfolgt in der UVS. Die der UVS zugrundelie-

genden Bestandsdaten sowie die ermittelten Auswirkungen auf die Schutzgüter sind in den

Karten zu Teil 2 der Antragsunterlagen dargestellt.

7.1 Standort

Nachfolgend werden für alle Schutzgüter die raumbedeutsamen Auswirkungen, die zum Einen

mit hoher Wahrscheinlichkeit vermeid- oder minimierbar sind sowie zum Anderen nach Einbe-

ziehung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen voraussichtlich verbleiben, kurz

zusammengefasst. Verbleibende raumbedeutsame Auswirkungen verbleiben für den Standort

v.a. aufgrund der bauzeitlichen Störung und des Raumanspruchs des Oberbeckens.

7.1.1 Schutzgut Menschen

Für das Schutzgut Menschen gehen im Wesentlichen Auswirkungen von bauzeitlichen Lärm-

immissionen aus. Betriebsbedingte Lärmimmissionen nehmen kein raumbedeutsames Aus-

maß an.

Erhebliche Lärmemissionen von den Baustellen auf Wohnsiedlungsflächen der umliegenden

Ortschaften sind aufgrund der Entfernung vom Vorhaben unwahrscheinlich. Relevante bau-

zeitliche Lärmimmissionen sind vor allem am südlichen Ortsausgang von Tambach-Dietharz

durch die Zuwegungen zum Oberbecken und im Bereich der Oberhofer Straße durch die Zu-

wegung zum Unterbecken zu erwarten (AWK I). Da die Zuwegung in diesen Bereichen direkt

im Siedlungsgebiet verläuft, sind Richtwertüberschreitungen der AVV-Baulärm möglich. Durch

entsprechende Vermeidungs- und/oder Minimierungsmaßnahmen können zulassungskritische

Überschreitungen aber mit hoher Wahrscheinlichkeit vermieden werden. Für die L 1028 wird

die Zusatzbelastung des Verkehrslärms aufgrund der Vorbelastung als nicht erheblich einge-

stuft. Richtwertüberschreitungen in bebauten Gebieten anderer Gemeinden als Tambach-

Dietharz sind nicht zu erwarten.

Für das bewohnte Einzelgebäude „Bergwachthütte“ am Falkenstein mit den umgebenden Ge-

bäuden (AWK I) sind Richtwertüberschreitungen vermutlich vermeidbar, da das Gebäude au-

ßerhalb des Bereichs mit Lärmimmissionen >35 dB [A] liegt. Die unmittelbar am Unterbecken

liegende TS-Meisterei ist während der Bauzeit nicht bewohnt. Entsprechend treten keine

Auswirkungen auf.

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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Von Lärmimmissionen im Vorfeld der TS Schmalwasser betroffen sind das Betriebsgelände

und die Betriebsgebäude der TFW als Gewerbegebiet (AWK I). Zulassungsrelevante Richt-

wertüberschreitungen können aufgrund der Nähe zur Baustelle nicht ausgeschlossen, jedoch

wahrscheinlich vermieden werden.

Für sensible Einrichtungen, wie Schulen und Gebiete mit der Widmung „Gesundheit und Sozi-

ales“, ist aufgrund ihrer Entfernungen von den potenziellen Emissionsorten (Baustelle,

Baustellenzufahrten) und zwischengelagerter Schall dämpfender Wälder mit keiner Über-

schreitung der AVV Baulärm-Richtwerte zu rechnen.

Siedlungsnaher Freiraum wird kleinflächig um die TS-Meisterei durch Teile des Ein- und Aus-

lassbauwerks am Unterbecken und die zugehörige Betriebsfläche (< 2 ha) überbaut (AWK III).

Siedlungsfreiflächen sind nicht direkt vom Vorhaben betroffen. Der dauerhafte Verlust von

Erholungswald (AWK II) ist sehr kleinflächig und daher nicht raumbedeutsam. Lärm- und

Sichtschutzwälder sind vom Vorhaben nicht betroffen.

Relevante Störungen von Sichtbeziehungen durch das Oberbecken von Tambach-Dietharz

und anderen Ortslagen in den Thüringer Wald sind nicht zu erwarten, da eine überwiegende

Sichtverschattung besteht und das Oberbecken weit von der Ortslage entfernt liegt.

Mindestens regional bedeutsame Wander- und Radwanderwege werden bauzeitlich gestört

(AWK III). Auswirkungen resultieren überwiegend aus bauzeitlichen Lärmimmissionen (bis zu

ca. 70 dB[A] in Teilbereichen des Rennsteigs sowie weiterer, darauf verlaufender Wegever-

bindungen und des Rennsteigradweges) und zusätzlich für den Rennsteigradweg aus dem

Baustellenverkehr. Der Störung des Rennsteigradweges kann mit einer bauzeitlichen Verle-

gung entgegengewirkt werden. Dauerhaften erheblichen Störungen von Erholungswegen tre-

ten nicht auf. Rennsteignahe Loipen sind nicht betroffen, da bei entsprechender Schneelage

kein Baubetrieb vorgesehen ist.

Temporär werden die Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung ‚Mittlerer Thüringer

Wald‘ und ‚Thüringer Wald / Thüringer Schiefergebirge‘ durch Baulärm gestört (AWK II). Eine

bleibende Beeinträchtigung erfolgt nicht. Das Wasserspeicherkraftwerk kann durch Schaffung

eines touristischen Anziehungspunktes langfristig zur Aufwertung der Vorbehaltsgebiete bei-

tragen.

Da Tambach-Dietharz als Ort mit Tourismus- und Erholungsfunktion sowie als Kurgebiet aus-

gewiesen ist, treten durch die bauzeitlichen Lärmimmissionen vorübergehend Beeinträchti-

gungen dieser Gebiete auf (AWK I). Das TWS kann jedoch in die Erholungsinfrastruktur ein-

gebunden werden, wodurch dauerhafte Störungen der Tourismus- und Erholungsfunktion

nicht gegeben sind. Aufgrund der Größe des Kurgebietes wird eine zeitweise Überschreitung

der Baulärm-Richtwerte in der Umgebung der Baustellen als vertretbar eingestuft. Im Kurge-

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 74

biet von Oberhof können Überschreitungen des Richtwerts aufgrund der Entfernung zum Vor-

haben ausgeschlossen werden.

Die Funktion von Tambach-Dietharz als Grundzentrum bleibt vom Vorhaben unberührt, da

keinerlei Auswirkungen auf Versorgungseinrichtungen zu erwarten sind.

7.1.2 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

In der UVS wurde die Verträglichkeit des Vorhabens mit Natura 2000-Gebieten7 geprüft. Als

Ergebnis kann festgehalten werden, dass Beeinträchtigungen von FFH- und Vogelschutzge-

bieten nicht auftreten bzw. sicher vermeidbar sind. Naturdenkmale, Flächennaturdenkmale

und geschützte Landschaftsbestandteile sind vom Vorhaben nicht betroffen.

Mit dem Vorhaben wird ein gem. § 30 BNatschG besonders geschütztes Biotop

(Teich/Kleinspeicher) überbaut (AWK I). Es ist ein wertgleicher Ausgleich der Zerstörung des

Biotops vorgesehen. In Abhängigkeit von den möglicherweise eintretenden Veränderungen

des Wasserhaushalts im Grundwasserabstrom (vgl. Kap. 7.1.4 – Schutzgut Wasser) ist die

Wahrscheinlichkeit, dass weitere besonders geschützte Biotope beeinträchtigt werden, gering

und allenfalls in Einzelfällen an nahe des Oberbeckens liegenden und stark wasserabhängi-

gen Biotopen möglich (AWK I). Bei Erfordernis sind erhebliche Auswirkungen vermutlich ver-

meidbar. Die gilt auch für mögliche Veränderungen der Standortbedingungen.

Weitere zulassungsrelevante Auswirkungen in Vorranggebieten mit Ausweisungsaspekt Le-

bensraum für Pflanzen und Tiere sind der dauerhafte Freiraumverlust im Vorranggebiet FS-47

und die bauzeitliche Störung in den Vorranggebieten FS-47 und FS-57 (AWK I). Zwar gehen

durch das Oberbecken 80 ha überwiegend hochwertige Lebensräume im Vorranggebiet FS-

47 verloren, großflächige Schutzgebiete sind jedoch nicht betroffen und die Beeinträchtigung

von regionalen und überregionalen Biotopverbundachsen beschränkt sich im Wesentlichen

auf die Bauzeit. Somit bleibt der Großteil des Vorranggebietes in seiner Funktion für die Erhal-

tung von Pflanzen und Tieren unbeeinträchtigt. Die bauzeitlich mögliche Störung von Tieren in

den Vorranggebieten FS-47 und FS-57 beschränkt sich auf einen Bereich von maximal 500 m

Breite um die Baustellen und Zufahrten. Die notwendige bauzeitliche Beanspruchung von

Wald entlang der Baustraße für Ausweichbuchten wird aufgrund der Kleinflächigkeit nicht als

raumbedeutsam eingestuft.

Gemäß vorliegender Daten der Waldbiotopkartierung erfolgen die Eingriffe auf den dauerhaft

als auch den temporär beanspruchten Flächen (AWK III) vor allem in überwiegend als hoch-

wertig einzuschätzenden Waldbiotopen (insbesondere Fichtenbergwald) sowie kleinflächig auf

mittel- bis hochwertigen Schlagfluren und Wildäckern. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass

die vorliegenden Daten vor Kyrill aufgenommen wurden. Im Zuge des Sturms wurden Teile

7 Natura 2000 bezeichnet ein europaweites Netz von Schutzgebieten. Zu diesen zählen FFH-Gebiete (Fau-

na-Flora-Habitat) sowie Vogelschutzgebiete.

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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des im Oberbeckenbereich vorhandenen Fichtenbergwaldes durch Windwurf aufgelichtet. Es

ist vorgesehen, die betroffenen Waldflächen durch Waldumbaumaßnahmen naturschutzfach-

lich zu kompensieren.

Durch den erhöhten Verkehr auf den Zuwegungen zu den Baustellen kommt es in einem un-

zerschnittenen, verkehrsarmen Raum (UZVR) bauzeitlich zu einer stark erhöhten Verkehrsbe-

lastung und Zerschneidungswirkung der bestehenden Straßen, welche als Zuwegungen ge-

nutzt werden (AWK II). Da es nicht zu einer vollständigen Zerschneidung des Raums kommt

und die Zerschneidungswirkung nach Abschluss der Bauarbeiten vernachlässigbar ist, werden

die Auswirkungen als unerheblich eingestuft.

Die Auswirkungen auf Wald mit Schutzwaldcharakter (AWK II) sind aufgrund der geringen

Flächengröße (< 1ha) nicht raumbedeutsam.

In einem separaten Dokument (s. Anlage 7) wurde eine Spezielle Artenschutzrechtliche Prü-

fung (SAP) durchgeführt. In dem Gutachten erfolgt eine Wahrscheinlichkeitsabschätzung für

das Eintreten von Verbotstatbeständen8 für alle als planungsrelevant definierten Arten, die im

Raumbezug für die jeweiligen Vorhabensbestandteile relevant sind. Nach den Ergebnissen

der SAP wurden Wanderfalke und Schwarzstorch als kritische Arten mit einer mittleren Ein-

trittswahrscheinlichkeit für Verbotstatbestände ermittelt (AWK I). In beiden Fällen sind mög-

licherweise Fortpflanzungsstätten erheblich beeinträchtigt. Es wird aber davon ausgegangen,

dass alle Verbotstatbestände durch CEF-Maßnahmen vermeidbar sind.

Des Weiteren sind Lebensräume bzw. Standorte von planungsrelevanten Tier- und Pflanzen-

arten von relevanten Beeinträchtigungen durch Überbauung (AWK II), bauzeitliche Überfor-

mung (AWK II) und bauzeitliche Störung durch die Baustellentätigkeit (AWK II) betroffen. Er-

hebliche Auswirkungen auf planungsrelevante Arten können aber vermutlich vermieden oder

zumindest stark minimiert werden. Durch die veränderte Betriebsweise der TS werden die

Stillgewässerlebensräume in der TS dauerhaft verändert (AWK III). Eine erhebliche Beein-

trächtigung planungsrelevanter Arten ist jedoch nicht zu erwarten. Die Auswirkungen durch die

betriebsbedingte Durchmischung des Wasserkörpers der TS Schmalwasser auf nachfolgende

Fließgewässer ist als positiv zu bewerten (z.B. Verringerung der Abgabe von kaltem Tiefen-

wasser).

Der gemäß BFÖS 2010 bundesweit bedeutsame Lebensraum- und Ausbreitungskorridor der

Wildkatze, der entlang des Höhenrückens des Thüringer Wald verläuft, wird durch potenzielle

bauzeitliche Störungen des Vorhabens aufgrund der eingeschränkten täglichen Bautätigkeit

und der Gesamtbreite des Thüringer Waldes von >10 km nicht raumrelevant beeinträchtigt.

8 Nach BNatSchG (§ 44 Abs. 1) ist es verboten, Tiere und Pflanzen zu töten (Nr. 1), zu stören (Nr. 2) und ihre

Lebensstätten zu beschädigen oder zu zerstören (Nr.3). Die Thematik der artenschutzrechtlichen Verbotstag-

bestände wird ausführlich in der Speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (s. Anlage 7) diskutiert.

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 76

Die Ausbreitung von und der Austausch zwischen Populationen werden durch das Vorhaben

nicht unterbunden.

Möglicherweise sind mit den Vorhaben Auswirkungen auf Lebensräume des Baummarders

verbunden (AWK III). Populationsgefährdende Auswirkungen sind sicher nicht zu erwarten.

Durch den Raumanspruch des Oberbeckens gehen potenzielle Rotwildeinstände verloren

(AWK III). Bauzeitlich werden potenzielle Rotwildeinstände und -fütterungsplätze gestört. Po-

tenziell betroffene Fütterungsplätze können jedoch ggf. verlegt oder abgeschirmt werden. Win-

tereinstände werden aufgrund des eingeschränkten Winterbaubetriebs nur wenig gestört.

7.1.3 Schutzgut Boden

Zulassungsrelevante Auswirkungen der AWK I liegen beim Schutzgut Boden nicht vor. Vor-

rang- und Vorbehaltsgebiete (Landwirtschaftliche Bodennutzung sowie Freiraumsicherung mit

Ausweisungsaspekt Boden) der Regionalpläne Südwest- und Mittelthüringen sind vom Vorha-

ben nicht betroffen. Auch Geotope werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Darüber

hinaus ist dem größten Teil der versiegelten, dauerhaft oder bauzeitlich veränderten Böden

keine besondere Bedeutung zugewiesen, wodurch in diesen Bereichen keinerlei raumbedeut-

same Auswirkungen vom Vorhaben ausgehen.

Kleinflächig (weniger als 1 ha) werden Böden mit besonderer forstlicher Ertragsfunktion ver-

siegelt und Böden mit besonderen Lebensraumfunktionen bauzeitlich beansprucht. Aufgrund

der geringen Flächengröße werden diese Auswirkungen als nicht raumbedeutsam eingestuft.

Es verbleiben daher die Versiegelung von Böden mit besonderer Lebensraumfunktion im Um-

fang von ca. 2 ha und die bauzeitliche Beanspruchung von Böden mit besonderer forstlicher

Ertragsfunktion im Umfang von ca. 3 ha als abwägungsrelevante Auswirkungen (AWK III).

Böden mit hoher oder sehr hoher landwirtschaftlicher Ertragsfunktion und Böden mit Archiv-

funktionen sind vom Vorhaben nicht betroffen.

Durch das Vorhaben geht zudem kleinflächig ca. 1 ha Wald mit Bodenschutzfunktion entlang

des Stauraums der TS Schmalwasser verloren (AWK II). Da in den Abgrenzungen der Wald-

funktionskarte die TS noch nicht berücksichtigt ist, kann der reale Verlust an Wald mit Boden-

schutzfunktion unter Umständen kleiner sein. Relevante Auswirkungen auf Bodenschutzwäl-

der durch die Baustraße sind nicht zu erwarten bzw. bei Erfordernis sicher vermeidbar.

7.1.4 Schutzgut Wasser

Ob es durch die Versiegelung für das Oberbecken zu Veränderungen der Quellschüttungen

(AWK I) für die Wasserfassungen Gespring, Kammerbach und Buchenberg kommt, kann auf

Ebene des derzeitigen Planungsstandes nicht bilanziert werden. Es ist jedoch gem. der TFW

(2012, mündl.) von geringen Wirkungen auszugehen. Eine zeitweise Aussetzung der Was-

sernutzung während der Bauzeit ist vermutlich erforderlich. Im Zuge des Planfeststellungsver-

fahrens sind weitergehende Untersuchungen zu Auswirkungen der Versiegelung auf die

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 77

Quellschüttungen erforderlich. Die Wasserversorgung der Bevölkerung wird zu jeder Zeit wäh-

rend des Baus und Betriebs sichergestellt.

Lokal wird die Grundwasserneubildung im Bereich des Oberbeckens durch dauerhafte Ver-

siegelung reduziert (AWK III). Gleichzeitig wird somit ein Quellbereich dauerhaft versiegelt

(AWK III). Ob sich die Grundwassermenge des oberflächennahen Grundwassers dadurch im

Abstrom des Oberbeckenstandortes reduziert, kann ebenfalls auf derzeitiger Planungsebene

nicht sicher abgeschätzt werden (ggf. AWK III). Gem. der TFW (2012, mündl.) ist jedoch da-

von auszugehen, dass die Auswirkungen gering sind.

Da das Oberbecken im Vorranggebiet Freiraumsicherung FS-47 mit Ausweisungsaspekt

Wasser liegt, ist hier die o.g. potenziellen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt durch den

dauerhaften Freiraumverlust aufgrund von ca. 50 ha Versiegelung als zulassungsrelevante

Auswirkung zu berücksichtigen (AWK I).

Während der Bauzeit kann in den Stollen und Kavernen ein Grundwasserzulauf mit Dränwir-

kung auftreten. Dieser kann bei Erfordernis durch geeignete Maßnahmen unterbunden wer-

den.

Die Reduktion des Stauinhalts der TS Schmalwasser ist nicht als raumbedeutsam einzustu-

fen, da die Aufschüttung das derzeitige Betriebsstauziel nicht überragt und die Hochwasser-

schutzfunktion vollständig erhalten bleibt.

Betriebsbedingt werden die Häufigkeit und Geschwindigkeit der Stauspiegel- / Stauinhalts-

schwankungen des Unterbeckens stark erhöht, was zu einer Veränderung des Gewässer-

chemismus in der TS Schmalwasser führt (AWK III). Für nachgelagerte Fließgewässer haben

diese Veränderungen jedoch positive Auswirkungen (z.B. wird die Abgabe von kaltem Tiefen-

wasser durch die Durchmischung der TS reduziert).

Während der Abstauphase der TS Schmalwasser kann es zur temporären Veränderung der

Abflussmenge kommen, die maximal bis zur Apfelstädt reichen (AWK III).

Eine Beeinträchtigung der Hochwasserschutzfunktion im Vorranggebiet für Hochwasserschutz

HW-14 (TS Schmalwasser) wird vermieden.

7.1.5 Schutzgüter Klima und Luft

Zulassungsrelevante Auswirkungen der AWK I bestehen nicht. Der Freiraumverlust im Vor-

ranggebiet Freiraumsicherung FS-47 mit Ausweisungsaspekt Klima ist nicht wirksam, da

raumbedeutsame Änderungen des Regionalklimas nicht zu erwarten sind. Auch die entste-

hende Neuversiegelung an den Zufahrtswegen ist so kleinflächig, dass keine raumbedeutsa-

men Auswirkungen auftreten. Die Vorranggebiete für Freiraumsicherung FS-55 und FS-57

sind nicht betroffen.

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Trianel Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser

Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 78

Auswirkungen auf das Lokalklima sind, aufgrund der Prägung der Umgebung des Oberbe-

ckenstandortes durch das Großklima, als überwiegend unerheblich einzustufen. Es verbleiben

die temporären Auswirkungen auf die Kaltluftentstehung auf den Oberbecken- und Unterbe-

ckenbaufeldern (AWK III) sowie die temporäre und dauerhafte Beeinträchtigung der Frischluf-

tentstehung (AWK II) durch den Raumanspruch des Oberbeckens. Der betroffene Bereich des

Frischluftentstehungsgebietes weist keinen Siedlungsbezug auf und liegt in einem sehr gro-

ßen Frischluftentstehungsgebiet, dessen Funktionalität insgesamt durch die Beeinträchtigung

nicht gefährdet wird. Auswirkungen auf die Inversionsgefährdung sind nicht zu erwarten.

Spürbare Auswirkungen der thermischen Effekte des Wasserspeicherkraftwerks sind nur im

nächsten Umfeld des Oberbeckens zu erwarten. Seerauchereignisse werden selten auftreten

und lassen sich - aufgrund der Erfahrungen aus anderen Projekten - als eher unerheblich ein-

stufen. Die Häufigkeit des Eintretens dieser Ereignisse kann erst im Planfeststellungsverfah-

ren präzisiert werden. Auswirkungen auf den Rennsteig sind aufgrund der Entfernung nicht zu

erwarten. Auch eine Veränderung der Schneelage ist nur im unmittelbaren Beckenumfeld

möglich.

Erhebliche Veränderungen der Luftqualität sind unter Einbezug der Vermeidungs- und Mini-

mierungsmaßnahmen von Stoffemissionen nicht zu erwarten. Daher sind auch keine Auswir-

kungen auf die Prädikate der Luftkurorte und Erholungsorte durch Luftverunreinigungen zu

erwarten. Immissionsschutzwälder sind vom Vorhaben nicht betroffen.

7.1.6 Schutzgut Landschaft

Das Oberbecken liegt im Vorranggebiet Freiraumsicherung FS-47 mit dem Ausweisungsas-

pekt erholungswirksame Kulturlandschaft. Daher ist der dauerhafte Freiraumverlust von ca.

80 ha (davon ca. 50 ha Versiegelung für das Oberbecken und ca. 30 ha Damm und Vorschüt-

tung, welche in die Landschaft eingebunden werden) als zulassungsrelevante Auswirkung

(AWK I) zu berücksichtigen. Auch die bauzeitliche Störung durch Lärm im genannten Vor-

ranggebiet ist als zulassungsrelevant zu betrachten (AWK I). Von den Baustraßen geht eine

erheblich bauzeitliche Störwirkung auch auf das Vorbehaltsgebiet fs-29 aus (AWK II). Die

temporären Störungen werden das Vorbehaltsgebiet nur randlich betreffen und werden daher

als nicht erheblich eingestuft.

Das Oberbecken befindet sich in einem LSG (aus der DDR übergeleitet) und Naturpark

(AWK I) sowie im Landschaftsraum Thüringer Wald mit ‚besonders hoher Landschaftsbildqua-

lität‘. Die Eingriffe in diese Gebiete werden aufgrund der geringen Fernwirkung des Vorhabens

als vertretbar eingestuft. Gleichzeitig werden durch das Oberbecken neue Aussichtsmöglich-

keiten nach Norden geschaffen.

Von der dauerhaften Flächeninanspruchnahme durch das Oberbecken ist auch der unzer-

schnittene, störungsarme Raum >50 km² ‚Mittlerer Thüringer Wald zwischen Struth-

Helmershof, Georgenthal und Oberhof‘ betroffen (AWK II). Da das Oberbecken flächig ist und

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 79

zentral im unzerschnittenen, störungsarmen Raum liegt, ist die Zerschneidungswirkung insge-

samt gering und nördlich sowie südlich verbleiben breite, unzerschnittene Korridore.

Die Zufahrten zu den einzelnen Projektbestandteilen werden in Folge des Projektes vermehrt

genutzt. Ihre Zerschneidungswirkung wird daher leicht, aber vorrausichtlich nicht raumbedeut-

sam erhöht. Eine raumbedeutsame Erhöhung der Zerschneidungs- und Störwirkung findet nur

bauzeitlich statt (AWK II).

Aufgrund der geringen Abmaße der oberirdischen Bauwerke am Unterbecken (zwei zu errich-

tende Lagerhallen und die Stollenportale), gehen hiervon keine raumbedeutsamen Wirkungen

aus.

Aussichtpunkte bzw. Sichtbeziehungen werden durch die Anlage des Oberbeckens nicht oder

durch die Einbindung des vorgelagerten Dammes und der Vorschüttung in die Landschaft nur

geringfügig beeinträchtigt. Lediglich während der Bauzeit sind Beeinträchtigungen von Sicht-

beziehungen zum Unterbecken bedingt durch den 40-monatigen, entleerten Zustand der TS

Schmalwasser zu erwarten (AWK III).

Besonders hochwertige Landschaftsbestandteile, sog. „Leuchttürme“ aus dem ILEK (KAG

Talsperrenregion, 2010) sind nicht betroffen.

7.1.7 Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter

Eine zulassungsrelevante Auswirkung ist der dauerhafte Freiraumverlust im Vorranggebiet

Freiraumsicherung FS-47 mit Ausweisungsaspekt Wald (AWK I). Vorrang- und Vorbehaltsge-

biete für Rohstoffgewinnung werden nicht beeinträchtigt.

Die dauerhafte Rodung des Waldes auf ca. 80 ha am Oberbecken und ca. 3 ha am Unterbe-

cken im Bereich der Stollenportale muss durch Ersatzaufforstungen, bzw. aufgrund fehlen

hierfür der zur Verfügung stehenden Flächen, durch eine Walderhaltungsabgabe gem. § 10

ThürWaldG kompensiert werden. Für die Baustraße werden vorhandene Wege genutzt,

wodurch eine weitere Waldrodung weitestgehend vermieden wird. Nur kleinflächig und somit

nicht raumbedeutsam werden Rodungen z.B. für Ausweichbuchten notwendig. Eine Erhöhung

des Wind- und Schneebruchrisikos ist nur bauzeitlich an wenigen Stellen am Oberbecken zu

erwarten. Eine Beeinträchtigung der Wüchsigkeit durch verringerte Wassermengen wird nicht

angenommen, ggf. werden die Wuchsbedingungen auf nassen Standorten geringfügig ver-

bessert.

Eine direkte Zerstörung von Kulturdenkmalen oder von Bereichen mit Umgebungsschutz fin-

det durch das Vorhaben nicht statt. Da das Oberbecken den denkmalgeschützten Rennsteig

an keiner Stelle höhenmäßig überragt bleibt der Kammwegcharakter des Weges erhalten. Ein

Mindestabstand von 100 m zwischen Rennsteig und Oberbecken wird eingehalten und rele-

vante visuelle Beeinträchtigungen aufgrund der Sichtverschattung durch eine Kuppe und den

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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dichten Nadelwaldbestand ausgeschlossen. Da durch die Veränderung der unmittelbaren

Umgebung des Oberbeckens eine damit einhergehende mögliche Veränderung des Land-

schaftserlebens nicht sicher ausgeschlossen werden kann, ist diese als abwägungsrelevante

Auswirkung zu berücksichtigen (AWK III). Erlebniswirksame Kulturlandschaftsausschnitte um

den Rennsteig werden bauzeitlich durch Lärm beeinträchtigt (AWK III).

Beeinträchtigungen des am Baufeld für das Stollenportal befindliche Bodendenkmal Castrum

Waldenfels können auf derzeitiger Planungsebene nicht sicher ausgeschlossen werden (AWK

I). Bei Erfordernis können diese jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit vermieden werden.

Die TS Schmalwasser ist als sonstiges prägendes Element der Kulturlandschaft von dem

bauzeitlichen Verlust des Wasserkörpers betroffen (AWK III). Die Umnutzung der Talsperre

wird durch betriebsbedingte Wasserstandsschwankungen erlebbar.

Auswirkungen auf Wälder mit besonderen Waldfunktionen treten mit dem kleinflächigen Ver-

lust von ca. 1 ha hochproduktiven Waldstandorten auf (AWK II). Eine erhöhte Wind- und

Schneebruchgefährdung von Wäldern mit besonderen Waldfunktionen besteht nicht.

In Bezug auf die Tourismuswirtschaft kann es während der Bauzeit zur eingeschränkten Nutz-

barkeit von Wanderwegen und zu Beeinträchtigungen von Erholungszielpunkten, vor allem

durch Baulärm, kommen. Zwar sind die wirtschaftlichen Auswirkungen auf aktueller Planungs-

ebene nicht bilanzierbar, es wird jedoch davon ausgegangen, dass der Tourismus durch flan-

kierende Maßnahmen kurzfristig auf heutigem Niveau gehalten oder sogar gesteigert und sich

langfristig positive Synergien mit dem Vorhaben ergeben. Mit Beginn des Planfeststellungs-

verfahrens werden touristische Konzepte entwickelt, um eine tourismusverträgliche Baudurch-

führung im gesamten betroffenen Raum (Mittel- und Südwestthüringen) zu gewährleisten.

7.1.8 Wechselwirkungen

In Anlehnung an das Festlegungsprotokoll zur Antragskonferenz werden in diesem Kapitel in

der UVS insbesondere die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Freiraumsicherung im Re-

gionalplan Mittel- bzw. Südwestthüringen in ihrer Gesamtheit betrachtet, so dass deren multi-

funktionaler Charakter, der stets über die Schutzfunktion von einzelfachlichen Schutzaspekte

hinausgeht, besondere Berücksichtigung findet.

Die Auswirkungen auf Vorrang- und Vorbehaltsgebiete der Freiraumsicherung sind schutzgut-

spezifisch in den vorangehenden Kapiteln dargelegt, so dass in dieser Zusammenfassung der

UVS auf eine erneute Darlegung der einzelnen Gebiete verzichtet wird. In der Gesamtzu-

sammenschau aller Ausweisungsaspekte ist der dauerhafte Verlust von ca. 80 ha Freiraum im

Vorranggebiet FS-47 am Oberbecken zulassungsrelevant (AWK I). Hinsichtlich bauzeitlicher

Störungen in Bezug auf Einzelaspekte der Vorranggebiete FS-47 und FS-57 sind insbesonde-

re die Lärmimissionen hinsichtlich der Ausweisungsaspekte ‚erholungswirksame Kulturland-

schaft‘ und ‚Lebensraum für Tiere und Pflanzen‘ zu berücksichtigen (AWK I). Auch im Vorbe-

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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haltsgebiet fs-29 treten bauzeitliche Störungen auf (AWK II), die sich jedoch nur temporär sind

und sich auf Randbereiche erstrecken. Darüber hinausgehende bauzeitliche Beeinträchtigun-

gen sind dagegen als weniger kritisch anzusehen.

7.2 Netzanbindung

Um die Auswirkungen durch die Netzanbindung im Bereich des Thüringer Waldes so gering

wie möglich zu halten, wurde für diese Streckenabschnitt die Trassenausführung als Erdkabel

vorgesehen. Dabei wird die Erdkabelverlegung auf nahezu der gesamten Verlegungsstrecke

in bestehenden Wegen erfolgen, so dass insgesamt nur eine vergleichsweise sehr schmale

Trasse (Kabelgraben und Schutzstreifen sowie abschnittsweise begleitende Baufelder) erfor-

derlich wird.

Für die folgende Diskussion der wichtigsten Auswirkungen der Netzanbindung werden insbe-

sondere die Auswertungen in Bezug auf die bereits weitgehend optimierte potenzielle Tras-

senachse hilfsweise herangezogen. Zusätzlich werden Riegelwirkungen, die sich Trassenfüh-

rungen innerhalb des Antragskorridors unabhängig von der Lage der potenziellen Trassen-

achse entgegenstellen und somit besonders raumbedeutsam sind, in die Betrachtungen ein-

bezogen.

Für die Schutzgüter Klima und Luft werden keine raumbedeutsamen Auswirkungen auftreten.

Sie werden daher im Folgenden nicht weiter betrachtet.

7.2.1 Freileitung

Bei der Freileitung sind insbesondere die anlagenbedingten Beeinträchtigungen durch Que-

rung, Zerschneidung und visuelle Raumwirkung von raumrelevanter Bedeutung. Baubedingte

Beeinträchtigungen sind derzeit nicht verortbar, da die Maststandorte noch nicht feststehen.

Betriebsbedingte raumbedeutsame Beeinträchtigungen, die sich ggf. nur für die Schutzgüter

Menschen (Immission elektromagnetischer Felder) sowie Tiere, Pflanzen und biologische Viel-

falt (Anfluggefährdung für Vogelarten) ergeben, werden unter Anwendung von Vermeidungs-

und Minimierungsmaßnahmen nicht in raumbedeutsamem Umfang verbleiben.

Um den Eingriff durch die Freileitung so gering wie möglich zu halten, wurde die Möglichkeit

der Bündelung mit bereits vorhandener linearer Infrastruktur geprüft. Bündelungsoptionen

bestehen an folgenden 110 kV-Leitungen: Tambach-Dietharz – Petriroda – Mühlberg, Ohrdruf

– Petriroda und Waltershausen – UW Gotha Süd. Bündelungen mit Straßen mit einer Ver-

kehrsbelegung von mehr als 10.000 Kfz/24 h erfolgen mit der A 4 auf ca. 2,4 km Länge sowie

mit der B 247 im Falle eines Baus der OU Schwabhausen auf ca. 2,5 km Länge. bzw. im Falle

der Wahl der Bündelungsoption mit der bestehenden 110 kV-Leitung Ohrdruf-Petriroda auf

ca. 1,1 km Länge. Eine Bündelung mit der elektrifizierten Bahnstrecke Erfurt – Eisenach er-

folgt auf ca. 2,1 km Länge.

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Trianel Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser

Teil 1 - Erläuterungsbericht

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7.2.1.1 Schutzgut Menschen

Beim Schutzgut Menschen werden durch Anwendung von Vermeidungs- und Minimierungs-

maßnahmen keine verbleibenden zulassungsrelevanten Auswirkungen der AWK I und abwä-

gungsrelevanten Auswirkungen der AWK III auftreten.

Wohnsiedlungsflächen werden von der potenziellen Trassenachse nicht gequert. Generell ist

eine unmittelbare Beanspruchung von Wohnsiedlungsflächen durch die Freileitung ausge-

schlossen. Beeinträchtigungen von Wohnsiedlungsflächen, nahem Wohnumfeld, siedlungsna-

hen Freiräumen und Siedlungsfreiflächen im Antragskorridor sind baubedingt durch ggf. kurz-

zeitig auftretende Störungen bei der Errichtung der Freileitung relevant. Es ist davon auszu-

gehen, dass betroffene Bereiche durch die Festlegung der Detailtrassierung zur Planfeststel-

lung gemieden oder Auswirkungen auf ein unerhebliches Maß minimiert werden können. Be-

einträchtigungen der Wohnfunktion durch elektromagnetische Felder sind durch Einhaltung

relevanter Grenz- und Vorsorgewerte ausgeschlossen.

Die Querung von Gewerbeflächen kann sehr wahrscheinlich im Zuge der Detailplanung ver-

mieden werden, sodass keine raumbedeutsamen Auswirkungen verbleiben. Für das Vorrang-

gebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen „Ohrdruf / Gräfenhain“ ist

eine Beeinträchtigung des Gebietes nicht zu erwarten, da keine räumliche Beanspruchung

erfolgen muss.

Als Ort mit regional bedeutsamer Tourismus- und Erholungsfunktion liegt lediglich Georgen-

thal mit seinem Ortsteil Nauendorf in der Nähe der Kabelübergangsanlage. Da dieser Bereich

stark gewerblich vorbelastetet ist, sind hier keine negativen Auswirkungen auf die touristische

Nutzungen zu erwarten. Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung liegen nicht im An-

tragskorridor der Freileitung.

Für die Beurteilung von Sichtbezügen von Siedlungen aus wurde die potenzielle Trassenach-

se herangezogen. Eine ‚besondere Sichtbarkeit‘ und damit die für das Schutzgut Menschen

einzig verbleibenden abwägungsrelevante Auswirkungen (AWK II) bestehen für folgende Orts-

lagen/Einzelanwesen:

Neufrankenroda: Östlicher Teil („Häuseralle“)

Aspach: „Obere Vogelweide“ und östlicher Ortsrand von

Einzelanwesen südl. B 7 (Gärtnerei mit Wohnnutzung)

Einzelanwesen westl. Trügleben / nördl. B 7

Trügleben: Südwestliche Ortslagen in den Bereichen, wo keine Sichtverschattungen

durch Bebauung oder Vegetation bestehen

Emleben: Westlicher Ortsrand (Wiesengasse / Gospiterodaer Straße) für einige Häu-

ser, bei denen keine Sichtverschattung durch Gehölze im Gartenumfeld bzw. in der

Talaue vorliegt

Petriroda: An der „Waldstraße“ sowie vom „Grünen Weg“ aus

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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Schwabhausen: „Petrirodaer Straße“, wo eine Ortsrandeingrünung fehlt, sofern die to-

pografische Situation durch die geplante OU Schwabhausen nicht grundlegend verän-

dert wird

Wohnsiedlungsbereiche an der Schneidemühle.

Für alle anderen Ortslagen gilt ein maximal relevanter, jedoch – ggf. auch durch Anwendung

ergänzender Minimierungsmaßnahmen – nicht erheblicher und raumbedeutsamer Sichtbezug.

Für die Erholungsinfrastruktur im Antragskorridor sind Beeinträchtigungen während der Bau-

zeit und durch visuelle und ggf. auch akustische Wahrnehmung zu erwarten, die jedoch nur

temporär und/oder punktuell auftreten und somit unter Einbeziehung der bauzeitlich möglichen

Minimierungsmaßnahmen kein erhebliches und raumbedeutsames Maß annehmen.

Wälder mit Immissions-, Sicht- und Lärmschutzfunktion sowie Wälder mit Erholungsfunktion

werden nicht von der potenziellen Trassenachse gequert. Innerhalb des Antragskorridors kön-

nen diese Wälder von der Trassenführung umgangen werden.

7.2.1.2 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt werden keine verbleibenden zu-

lassungsrelevanten Auswirkungen der AWK I und Auswirkungen der AWK III auftreten.

Durch die Freileitung können Natura 2000-Gebiete sicher im Antragskorridor umgangen wer-

den. Daher kann davon ausgegangen werden, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen der

jeweiligen gebietsspezifischen Erhaltungsziele auftreten werden. Auch werden von der poten-

ziellen Trassenachse keine Europäischen Vogelschutzgebiete gequert. Im Antragskorridor

liegen keine solchen Gebiete.

Im Zuge einer überschlägigen Abschätzung der artenschutzrechtlichen Betroffenheit wurden

für die Freileitung keine kritischen Arten in der SAP (s. Anlage 7) ermittelt. Die Wahrschein-

lichkeit des Eintretens von Verbotstatbeständen ist als gering einzuschätzen.

Die potenzielle Trassenachse quert keine Flächennaturdenkmale und Geschützten Land-

schaftsbestandteile. Im Antragskorridor liegende Schutzgebiete dieser Kategorien können

umgangen werden. Als besonders geschützte sonstige Biotope werden auf jeweils kurzer

Strecke von 0,1 km der Floßgraben und die Apfelstädt von der potenziellen Trassenachse

gequert. Für diese Fließgewässer sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten, da eine Über-

spannung (Minimierung) erfolgt. Für die meist sehr kleinflächigen weiteren besonders ge-

schützten Biotope im Antragskorridor ist eine Querung vermeidbar oder eine Überspannung

möglich. Unter den nicht besonders geschützten Biotoptypen sind im Wirkungsbezug der

Netzanbindung gehölzgeprägte Biotoptypen von Relevanz. Von der potenziellen Trassenach-

se werden hierbei keine solchen Biotope mit definierter sehr hoher oder hoher Bedeutung

gequert. Entsprechende Biotope können im Antragskorridor umgangen werden.

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Trianel Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser

Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 84

Der UZVR (unzerschnittener verkehrsarmer Raum (über 100 km2)) Nr. 30 Ohrdurfer Platte im

Westen wird von der potenziellen Trassenachse auf ca. 1,7 km Länge gequert. Im betreffen-

den Abschnitt liegt ein Kiesabbaugebiet und östlich davon ist eine Kläranlage vorhanden. Ent-

sprechend kann die Beeinträchtigung des UZVR durch eine Freileitungstrasse als nicht raum-

bedeutsam beurteilt werden. Weitere UZVR können im Antragskorridor umgangen werden.

Gebiete mit besonderer Bedeutung gemäß Vogelzugkarte werden von der potenziellen Tras-

senachse nicht gequert und liegen auch nicht im Antragskorridor. In den für die Anfluggefähr-

dung von Brutvögeln als relevant bewerteten Räumen ist in Abschnitten mit hohem Risiko von

der Notwendigkeit einer Leitungsmarkierung gegen Vogelschlag auszugehen. Die Erforder-

lichkeit von Markierungen in Abschnitten mit mittlerem Risiko ist zu späteren Planungsphasen

im Einzelfall und auf Basis der Detailplanungen zu prüfen. Das Vogelschlagrisiko des Vogel-

schlags kann somit an allen relevanten Orten im Antragskorridor auf ein unerhebliches Maß

reduziert werden.

Bereiche, in denen Vögel bei einer Wuchshöhenbeschränkung ggf. besonders betroffen wären

oder in denen mehrjährig genutzte Niststandorte besonders wahrscheinlich sind, werden von

der potenziellen Trassenachse auf insgesamt 0,2 km Länge gequert. Um sicherzustellen, dass

keine relevanten Fortpflanzungsstätten betroffen werden, sind Vermeidungs- und Minimie-

rungsmaßnahmen vorzusehen. Nach deren Durchführung werden keine erheblichen Auswir-

kungen verbleiben. Für entsprechende zusätzliche Räume im Antragskorridor ist eine Umge-

hung möglich, so dass keine Beeinträchtigungen z. B. von Quartierbäumen zu erwarten sind.

Die potenzielle Trassenachse quert keine Bereiche, die für Arten mit Meideverhalten von er-

höhter Bedeutung sind. Auch im Antragskorridor liegen keine entsprechenden Flächen.

Räume, die für Quartierstandorte von Fledermäusen von erhöhter Bedeutung sein können,

werden auf kurzer Strecke von 0,1 km von der potenziellen Trassenachse gequert. Nach Er-

greifen von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden keine erheblichen Auswir-

kungen verbleiben. Für entsprechende zusätzliche Räume im Antragskorridor ist eine Umge-

hung möglich.

Von der potenziellen Trassenachse wird das Vorranggebiet für Freiraumsicherung FS-19 mit

Ausweisungsaspekt Lebensräume für Pflanzen und Tiere auf kurzer Strecke von 0,1 km ge-

quert. Eine Überspannung ist denkbar und im Planfeststellungsverfahren im Detail in Abhän-

gigkeit von Masttypen und -höhen und den damit ggf. verbundenen Auswirkungen auf das

Landschaftsbild abzuwägen. Raumbedeutsame Auswirkungen sind nach dem Ergreifen der

Minimierungsmöglichkeiten nicht zu erwarten. Andere Bereiche des Vorranggebietes FS-19

sowie die Vorranggebiete FS-15 und FS-36 können umgangen werden.

Zusätzlich werden die Vorbehaltsgebiete zur Freiraumsicherung fs-22, fs-23/3 und fs-25/6 mit

Ausweisungsaspekt Lebensräume für Pflanzen und Tiere durch die potenzielle Trassenachse

gequert. Raumbedeutsame Auswirkungen auf die Vorbehaltsgebiete fs-22 und fs-25/6 sind im

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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Falle des Gebietes fs-25/6 aufgrund der möglichen Bündelungsoption mit der bestehenden

110 kV-Freileitung bzw. für beide Gebiete durch der kurzen Querungslänge nicht zu erwarten.

Eine Querung des Vorbehaltsgebietes fs-23/3 erfolgt auf ca. 0,8 km Länge (AWK II). Eine

Umgehung des Gebietes ist nicht möglich. Beeinträchtigungen sind somit unausweichlich und

entsprechend abwägungsrelevant. Da aufgrund der Querungslänge auch ein Maststandort im

Gebiet zu liegen kommt, werden durch die Flächeninanspruchnahme und den Raumanspruch

möglicherweise raumbedeutsame Auswirkungen für das Gebiet verbleiben. Weitere im An-

tragskorridor liegende Vorbehaltsgebiete können umgangen werden, sodass keine raumbe-

deutsamen Auswirkungen auftreten.

7.2.1.3 Schutzgüter Boden / Wasser

Für die Schutzgüter Boden und Wasser verbleiben auf der Ebene der Raumordnung keine

zulassungs- oder abwägungsrelevanten raumbedeutsamen Auswirkungen.

Die Inanspruchnahme von Böden mit besonderer Bedeutung (Lebensraumfunktion, Natürliche

Ertragsfunktion, Archivfunktion) wird so kleinflächig sein, dass keine raumbedeutsamen Aus-

wirkungen resultieren. Wälder mit Bodenschutzfunktion und Geotope sind im Antragskorridor

nicht vorhanden. Auf Altlastenverdachtsflächen wird kein Maststandort errichtet. Gleiches gilt

für Abbaugebiete. Hier ist eine Abstimmung zur Überspannungshöhe sowie zu der Lage von

Maststandorten im Rahmen der Planfeststellung erforderlich.

Auch in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für landwirtschaftliche Bodennutzung und Frei-

raumsicherung mit Ausweisungsaspekt Boden kann aufgrund der Kleinräumigkeit der erfor-

derlichen Eingriffsbereiche davon ausgegangen werden, dass Auswirkungen soweit vermie-

den oder minimiert werden können, dass keine raumbedeutsamen Auswirkungen verbleiben.

Wasserschutzgebiete, Wasserfassungen und Quellen liegen nicht im Antragskorridor. Glei-

ches gilt für Vorranggebiete Hochwasserschutz, Wälder mit Flussuferschutzfunktion und

Hochwasserentstehungsgebiete. Stillgewässer sowie Vorranggebiete Freiraumsicherung mit

Ausweisungsaspekt Wasser können umgangen werden. Ein vorläufig gesichertes Über-

schwemmungsgebiet, die Vorbehaltsgebiete fs-22 und fs-25/3 und 6 sowie Fließgewässer

können von der geplanten Freileitung überspannt werden. Wie beim Schutzgut Boden gilt

auch für Maststandorte im Vorbehaltsgebiet hw-12 und fs-23/3 sowie auf grundwassergepräg-

ten Flächen, dass aufgrund der Kleinräumigkeit der Eingriffe und der Möglichkeit, einzelfall-

spezifische Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zu ergreifen, Auswirkungen nicht als

raumbedeutsam eingestuft werden.

7.2.1.4 Schutzgut Landschaft

Verbleibende zulassungsrelevante Auswirkungen der AWK I werden beim Schutzgut Land-

schaft nicht auftreten.

Landschaftsschutzgebiete oder Naturparke liegen nicht im Antragskorridor der Freileitung.

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 86

Für die Querung von Wald in waldarmen Gebieten auf Streckenlängen von 0,1 km bis 0,2 km

ist entweder eine Überspannung oder Umgehung möglich, wodurch raumbedeutsame Beein-

trächtigungen nicht entstehen werden. Auch weitere, innerhalb des Antragskorridors ausge-

wiesenen Waldflächen in waldarmen Gebieten, können alle umgangen werden.

Als waldgeprägte Landschaftsbildeinheiten mit ‚besonders hoher‘ oder ‚hoher‘ Landschafts-

bildqualität wird ein gewässerbegleitender Waldbestand auf ca. 0,1 km von der potenziellen

Trassenachse gequert. Eine Umgehung innerhalb des Korridors ist nicht möglich, jedoch kann

eine Überspannung vorgenommen werden. Raumbedeutsame Auswirkungen werden auf-

grund der Kleinräumigkeit des Waldbestandes nicht verbleiben. Auswirkungen auf weitere

waldgeprägte Landschaftsbildeinheiten mit ‚besonders hoher‘ oder ‚hoher‘ Bedeutung im An-

tragskorridor können vermieden werden.

Von der potenziellen Trassenachse werden darüber hinaus einige gliedernden Landschafts-

elemente geschnitten. Ein Umfahren der Elemente ist in der Regel nicht möglich, eine Über-

spannung dagegen schon. Entsprechend werden nach Ausschöpfung der Vermeidungs- und

Minimierungsmöglichkeiten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens und unter Berück-

sichtigung der Kleinräumigkeit der Landschaftselemente voraussichtlich keine raumbedeut-

samen Auswirkungen verbleiben.

Eine Ausnahme stellt hierbei die Querung einer Niederung mit hoher Landschaftsbildqualität

mit den drei markanten gehölzbegleiteten Fließgewässern Leinakanal – Altenwasser – Kleiner

Leinakanal dar. Hier werden auch bei einer Überspannung wegen der vergleichsweise höhe-

ren Raumwirksamkeit raumbedeutsame und damit abwägungsrelevante Auswirkungen durch

die technische Überprägung verbleiben (AWK II). Für weitere gliedernde Elemente im An-

tragskorridor sind raumbedeutsamen Beeinträchtigungen nicht zu erwarten.

Räume mit ‚besonders hoher‘ visueller Verletzbarkeit werden von der potenziellen Trassen-

achse insgesamt im Abschnitt 1 auf ca. 1,2 km, im Abschnitt 2.1 auf ca. 3,2 km sowie in Ab-

schnitt 2.2 auf ca. 4,5 km gequert. Ein Ausweichen ist aufgrund der großräumigen Einheiten

nicht möglich. Entsprechend wird auch bei Ergreifen von Minimierungsmaßnahmen eine er-

hebliche und raumbedeutsame landschaftliche Beeinträchtigung durch Überprägung und Zer-

schneidung verbleiben (AWK II). Die von der potenziellen Trassenachse gequerten Bereiche

‚hoher‘ visueller Verletzbarkeit werden in Abschnitt 2.1 auf ca. 2,9 km, in Abschnitt 3 auf ca.

2,5 km, in Abschnitt 4.1 auf ca. 2,4 km sowie in Abschnitt 4.2 auf ca. 2,6 km m gequert. Hier

kann ein Ausweichen ebenfalls nicht erfolgen und Beeinträchtigungen durch technische Über-

prägung und Zerschneidung werden auch bei Ergreifen von Minimierungsmaßnahmen dauer-

haft verbleiben und den bisherigen Landschaftseindruck in erheblicher Weise negativ verän-

dern (AWK III).

Folgende Aussichtspunkte weisen einen besonderen Sichtbezug (AWK II) hinsichtlich der

potenziellen Achse bzw. des Antragskorridors auf und sind in Blickrichtung nicht oder kaum

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 87

durch andere visuelle Beeinträchtigungen vorbelastet: Punkt 20 (Südöstlich Neufrankenroda),

Punkt 21 (Nördlich Sallberg), Punkt 22 (Sallberg nördlich Aspach), Punkt 31 (Nördlich Dein-

berg) und Punkt 46 (Weg Boilstädt – Emleben). Einen relevanten Sichtbezug (AWK III) weisen

auf: Punkt 20 (Südöstlich Neufrankenroda Punkt 21 (Nördlich Sallberg), Punkt 23 (Schönberg

südöstlich Metebach), Punkt 33 (Nordwestlich Sundhäuser Mühle) und Punkt 46 (Weg Boil-

städt – Emleben). Da sich die Aussichtspunkte in Bereichen mit besonderer visueller Verletz-

barkeit der Landschaft befinden, sind die Möglichkeiten der Minimierung der visuellen Beein-

trächtigungen für die das Landschaftsbild hier weithin technisch überprägende Leitung gering.

Dauerhafte und erhebliche Beeinträchtigungen der Aussichtspunkte werden somit verbleiben.

Der unzerschnittene störungsarme Raum (UZSR) „TÜP Ohrdruf – Jonastal“ (Nr. 1) wird durch

die potenzielle Trassenachse auf ca. 0,7 km Länge angeschnitten. Da es sich bei dem be-

troffenen Bereich um den äußersten Rand des UZSR handelt, so dass ohnehin nur eine mar-

ginale Zerschneidung des ausgewiesenen Raumes stattfindet, und eine Störungsarmut hier

nicht einwandfrei vorliegt, werden durch die Freileitung keine raumbedeutsamen Auswirkun-

gen prognostiziert.

Das Vorranggebiet Freiraumsicherung FS-19 mit Ausweisungsaspekt erholungswirksame

Kulturlandschaft wird auf ca. 0,1 km Länge gequert. Eine Überspannung ist möglich. Aufgrund

der Kleinräumigkeit des Gebietsteiles sowie der Möglichkeiten der Minimierung werden keine

raumbedeutsamen Auswirkungen prognostiziert. Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung mit

Ausweisungsaspekt erholungswirksame Kulturlandschaft werden von der potenziellen Tras-

senachse nicht gequert. Eine Beeinträchtigung weiterer Vorrang- und Vorbehaltsgebiete kann

vermieden werden.

7.2.1.5 Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter

Für die Schutzgüter kann davon ausgegangen werden, dass Auswirkungen soweit vermieden

oder minimiert werden können, dass für das Schutzgut keine raumbedeutsamen Auswirkun-

gen verbleiben.

Kulturerbestandorte mit Umgebungsschutzbereichen sowie Vorrang- und Vorbehaltsgebiete

für Waldmehrung und Vorranggebiete für Windenergie liegen nicht im Antragskorridor. Auch

Vorbehaltsgebiete der Freiraumsicherung mit Ausweisungsaspekt Wald befinden sich keine

im Antragskorridor.

Kulturdenkmale inkl. Ensembles mit Umgebungsschutzbereichen werden durch die potenzielle

Trassenachse nicht gequert. Für die in den Antragskorridor ragenden Umgebungsschutzbe-

reiche Schutzbereich von Sonneborn und Schutzbereich um Galopprennbahn Boxberg wer-

den keine raumbedeutsamen Auswirkungen entstehen, da sie keine Riegelwirkungen entfal-

ten. Mindestens regional bedeutsame Kulturdenkmale und Kulturdenkmalensembles werden

nicht durch Maststandorte oder Anlagenstandorte in Anspruch genommen werden müssen.

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 88

Von der potenziellen Trassenachse werden einige Bodendenkmale auf Strecken von ca. 0,1

bis ca. 2,2 km Länge gequert. Beeinträchtigungen können nur an den Maststandorten auftre-

ten, die bei größerer Querungslänge im Denkmalbereich erforderlich werden, wenn eine

Überspannung (max. ca. 300 m) der Bereiche nicht mehr möglich ist. In diesem Fall sind Ver-

meidungs- und Minimierungsmaßnahmen anzuwenden, um Auswirkungen auf ein nicht raum-

bedeutsames Maß zu reduzieren. Weitere Bodendenkmalflächen können umgangen werden.

Hochproduktive Wälder und nach ATKIS DLM 25 ausgewiesene Wälder werden von der po-

tenziellen Trassenachse auf kurzen Strecken von 0,1 und 0,2 km gequert, können jedoch im

Zuge der Detailtrassierung umgangen oder möglichweise überspannt werden, sodass keine

raumbedeutsamen Auswirkungen verbleiben.

Es werden zwei Flächen mit Bergrechten (obertägige Rohstoffe) durch die potenzielle Tras-

senachse auf ca. 0,5 km Länge und <0,1 km Länge gequert. Die auf ca. 0,5 km Länge zu que-

rende Fläche ist zugleich als Vorranggebiet Rohstoffe KIS-9 ausgewiesen. Bei der Detailpla-

nung zur Planfeststellung sind die Masthöhe und die Anordnung der Maststandorte zu klären,

so dass keine erheblichen Beeinträchtigungen verbleiben. Zusätzliche Flächen mit Bergrech-

ten und die Vorbehaltsfläche für den Rohstoffabbau kis-2 im Antragskorridor können umgan-

gen werden.

Raumbedeutsamen Auswirkungen auf die Tourismuswirtschaft werden sich durch die Freilei-

tung nicht ergeben, da der Leitungsverlauf keine bedeutsamen touristischen Destinationen

beeinträchtigen wird.

Das Vorranggebiet der Freiraumsicherung FS-19 mit Ausweisungsaspekt Wald wird durch die

potenzielle Trassenachse auf ca. 0,1 km gequert. Eine Umgehung innerhalb des Korridors ist

nicht möglich. Eine Überspannung ist möglich. Raumbedeutame Auswirkungen werden nach

Vermeidung / Minimierung sowie unter Berücksichtigung der Kleinräumigkeit des Bestandes

nicht verbleiben. Weitere Vorranggebiete im Antragskorridor können umgangen werden, so-

dass keine raumbedeutsamen Auswirkungen entstehen.

7.2.1.6 Wechselwirkungen

Die beim Standort in Kapitel 7.1.8 angeführten die Erläuterungen gelten für die Freileitung

gleichermaßen.

Bei der Freileitung werden keine verbleibenden zulassungsrelevanten Auswirkungen (AWK I)

auftreten. Die Querung einer Niederung (Leinakanal – Altenwasser – Kleiner Leinakanal) mit

Riegelwirkung im Antragskorridor, ausgewiesen als Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung fs-

23/3, ist als verbleibende abwägungsrelevante Auswirkung einzustufen. Für sonstige Auswir-

kungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit vermeidbar oder auf ein unerhebliches Maß mini-

mierbar sind, treten keine raumbedeutsamen Riegelwirkungen im Antragskorridor auf.

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 89

7.2.2 Erdkabel

Im Gegensatz zur Freileitung, wo der genaue Leitungsverlauf im Korridor im Detail noch nicht

feststeht, ist der Verlauf für das Erdkabel durch die Wegegebundenheit schon deutlich präzi-

ser festgelegt.

Durch die geplante technische und räumliche Konzeption der Erdkabelverlegung treten anla-

gen- und betriebsbedingte Auswirkungen in den Hintergrund. Die wesentlichen, verbleibenden

und raumbedeutsamen Auswirkungen werden sich durch den Bau ergeben. Entsprechend

handelt es sich bei nachfolgend gelisteten Auswirkungen mit wenigen Ausnahmen um baube-

dingte Auswirkungen.

7.2.2.1 Schutzgut Menschen

Beim Schutzgut Menschen werden keine verbleibenden zulassungsrelevanten Auswirkungen

der AWK I und keine verbleibenden abwägungsrelevanten Auswirkungen der AWK III durch

das Erdkabel auftreten.

Wohnsiedlungsflächen und Siedlungsfreiflächen werden von der potenziellen Trassenachse

nicht gequert. Soweit die vorgesehenen Wege als Erdkabeltrassierung aufgenommen werden,

ist eine Annäherung an die aufgeführten Wohnsiedlungsflächen in den nachfolgend angege-

benen Mindestabständen unvermeidbar: Nauendorf: ca. 40 m, Siedlung am Finkenberg: ca.

30 m, Steigerhaus: unmittelbar benachbart.

Auch werden siedlungsnahes Wohnumfeld bzw. siedlungsnaher Freiraum durch die potenziel-

le Trassenachse in mehreren Streckenabschnitten auf weniger als 1 km angeschnitten. Im

Antragskorridor liegt als Siedlungsfreifläche eine Sportanlage im Südwesten von Nauendorf.

Für die o.g. Wohnsiedlungsflächen und das siedlungsnahe Wohnumfeld bzw. siedlungsnahen

Freiraum sind temporäre baubedingte Beeinträchtigungen im 2-jährigen Bauzeitraum wahr-

scheinlich. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung und Möglichkeit der Minimierung durch Steue-

rung der Bauabläufe ist nicht von raumbedeutsamen Auswirkungen auszugehen. Beeinträch-

tigungen der Wohnfunktion durch elektromagnetische Felder werden nicht auftreten, da ggf.

geeignete Abschirmungsmaßnahmen ergriffen werden können. Baubedingte Beeinträchtigun-

gen der Sportanlage werden aufgrund des nur zeitweisen Aufenthaltes auf der Sportanlage

als nicht raumbedeutsam eingestuft.

Gewerbeflächen quert die potenzielle Trassenachse auf einer Länge von weniger als 0,1 km

im Bereich des Steinbruchs Gräfenhain. Da der Steinbruch nicht mehr genutzt wird, ist derzeit

keine Beeinträchtigung für Gewerbeflächen zu erkennen. Weitere Gewerbeflächen liegen

nicht im Antragskorridor.

Das Vorranggebiet Regional bedeutsame Industrie- und Gewerbeansiedlungen „Ohrdruf /

Gräfenhain“ liegt nahe der Kabelübergangsanlage am Rand des Antragskorridors. Eine Beein-

trächtigung des Gebietes ist nicht zu erwarten.

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 90

Wälder mit Immissions-, Sicht- und Lärmschutzfunktion werden durch die potenzielle Tras-

senachse nur randlich beansprucht. Aufgrund der nur temporären Beanspruchung wird keine

raumbedeutsame Beeinträchtigung der Schutzfunktionen eintreten. Weitere Wälder mit den

genannten Funktionen liegen nicht im Antragskorridor. Wälder mit Erholungsfunktion werden

von der potenziellen Trassenachse nicht beansprucht. Auch im Antragskorridor liegen keine

solchen Wälder.

Auswirkungen auf die lineare Erholungsinfrastruktur können durch baubedingte Beeinträchti-

gungen auftreten. Die Beeinträchtigung ist hoch, wenn in der Nähe relevanter Wegebereiche

die abschnittsweise Erdkabelverlegung erfolgt. Besonders stark sind baubedingte Beeinträch-

tigungen, wenn die Erdkabelverlegung über längere Abschnitte auf einem Erholungsweg er-

folgt bzw. der Lieferverkehr auf einem solchen Abschnitt für die Gesamtmaßnahme der Erd-

kabelverlegung abgewickelt wird. In diesem Falle muss eine temporäre Verlegung des ausge-

schilderten Weges erfolgen.

Das Vorbehaltsgebiet für Tourismus und Erholung „Thüringer Wald“ wird auf der Länge von

12,4 km von der potenziellen Trassenachse durchfahren (AWK II). Während der gesamten

Verlegungszeit sind somit kurzzeitig abschnittsweise in den Verlegungsabschnitten der Wan-

derbaustelle sowie längerfristig (für 2 Jahre) linear an den Lieferwegen, die während der Bau-

zeit benutzt werden, Beeinträchtigungen zu erwarten. Bzgl. möglicher Beeinträchtigungen von

Erholungswegen s. obige Ausführungen. Potenzielle Auswirkungen auf das Steigerhaus sind

in Kap. 7.2.2.5 nachzulesen. Für die Wechmarer Hütte wird – soweit erforderlich – für den

Zeitraum, in der sich die Wanderbaustelle auf der Steinbruchstraße befindet, eine Einzelfalllö-

sung abgestimmt, um die Erreichbarkeit zu gewährleisten. Obwohl Minimierungsmaßnahmen

die baubedingten Beeinträchtigungen abmildern können, werden für das Vorbehaltsgebiet in

seinen als regionalplanerischer Grundsatz formulierten Aufgaben durch den räumlichen Um-

fang der Verlegung und den Bauzeitraum von ca. 2 Jahren in den betroffenen Bereichen er-

hebliche Beeinträchtigungen nicht gänzlich vermieden werden können.

Teile des zuvor diskutierten Vorbehaltsgebietes Tourismus und Erholung schließen Gemein-

debereiche von Tambach-Dietharz und Georgenthal als ausgewiesene Orte mit Tourismus-

und Erholungsfunktion mit ein. Insofern werden auch die touristischen Funktionen hier einge-

schränkt. Da eine rezente hervorgehobene touristische Nutzung für diesen Bereich derzeit

nicht erkennbar ist, wird nicht von Beeinträchtigungen ausgegangen. Insgesamt sind die Aus-

wirkungen auf Orte mit Tourismus und Erholungsfunktion auf ein unerhebliches Maß reduzier-

bar.

7.2.2.2 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt werden keine verbleibenden zu-

lassungsrelevanten Auswirkungen der AWK III auftreten. Europäische Vogelschutzgebiete

und FFH-Gebiete (jeweils AWK I) werden weder von der potenziellen Trassenachse gequert

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 91

noch liegen sie im oder in der Nähe des Antragskorridors. Auch Gebiete mit besonderer Be-

deutung gemäß Vogelzugkarte liegen keine im Antragskorridor.

Im Zuge einer überschlägigen Abschätzung der artenschutzrechtlichen Betroffenheit wurden

für das Erdkabel keine kritischen Arten in der SAP (s. Anlage 7) ermittelt. Die Wahrscheinlich-

keit des Eintretens von Verbotstatbeständen ist als gering einzuschätzen. In der UVS wurde

für methodisch definierte planungsrelevante Tierarten, die nicht in der SAP vertiefend betrach-

tet werden, eine Wahrscheinlichkeitsabschätzung der Betroffenheit vorgenommen. Als stör-

empfindliche Arten sind z. B. Waldohreule, Schwarzspecht, Sperlingskauz relevant (AWK II).

Für Wildkatze und Haselmaus sind möglicherweise bau- und anlagenbedingte Auswirkungen

auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten relevant (AWK II). Es wird davon ausgegangen, dass

Verbotstatbestände nach Detailuntersuchungen zur Planfeststellung durch geeignete Maß-

nahmen unterbunden werden können.

Flächennaturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile befinden sich nicht im An-

tragskorridor. Als besonders geschützte Biotope werden eine Sumpfhochstaudenflur, Nass-

und Feuchtgrünland und eine Gebirgs-Frischwiese randlich von der potenziellen Erdkabeltras-

se tangiert. Raumbedeutsame Auswirkungen werden voraussichtlich unter Berücksichtigung

der Vermeidungs- und Minimierungsmöglichkeiten nicht verbleiben. Für weitere geschützte

Biotope im Antragskorridor sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten.

Biotope der OBK und DBK mit sehr hoher oder hoher Bedeutung werden von der potenziellen

Trassenachse nicht gequert. Im Antragskorridor liegende weitere Biotope dieser Kategorien

werden unter Beibehaltung der angestrebten Bündelung mit vorhandenen Wegen nicht bean-

sprucht. Waldflächen gem. WBK mit einer sehr hohen oder hohen Biotopbewertung werden

fast ausschließlich im direkten Wegeumfeld auf einer Fläche von ca. 4 ha beansprucht. Im

Rahmen der Detailuntersuchungen zur Planfeststellung kann im konkreten Einzelfall entschie-

den werden, ob abschnittsweise als ergänzende Maßnahme zusätzliche Vorkopfbauabschnit-

te angeordnet werden. Entsprechend können ggf. erhebliche Auswirkungen vermieden oder

minimiert werden. In den als Schutzstreifen genutzten Bereichen werden sich keine erhebli-

chen Auswirkungen ergeben.

Der UZVR (unzerschnittener verkehrsarmer Raum (über 100 km2)) Nr. 7 Mittlerer Thüringer

Wald westlich Oberhof wird von der potenziellen Trassenachse auf ca. 12,5 km ab Querung

der B 88 durchfahren. Der nahezu ausschließlich wegegebündelte Verlauf wird anlagebedingt

keine raumbedeutsame Zerschneidung verursachen. Lediglich während der Bauzeit sind Zer-

schneidungswirkungen zu erwarten. Da es sich an den Wanderbaustellen nur jeweils um kur-

ze Teilabschnitte handelt und die LKW-Frequenz im Bauzeitraum im nahen Umfeld der Wan-

derbaustellen nur bei ca. zwei LKW pro Stunde liegen wird, ist von keiner Raumbedeutsamkeit

auszugehen.

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 92

Von der potenziellen Trassenachse und vom Antragskorridor werden Räume gequert, die be-

sonders geeignet sind, mehrjährig genutzte Niststandorte zu umfassen. Auch liegen Räume

mit hoher Bedeutung für Fledermäuse im Antragskorridor, bzw. werden von der potenziellen

Trassenachse gequert. Nach Ergreifen der jeweils möglichen und sinnvollen Maßnahmen zur

Vermeidung und Minimierung ist nicht von verbleibenden erheblichen Auswirkungen auszuge-

hen.

Der Ausbreitungskorridor der Wildkatze (nach BFÖS 2010) südwestlich der TS Schmalwasser

ist nicht betroffen. Nicht auszuschließen sind Störungen von Nebenwanderwegen. Die Wahr-

scheinlichkeit des Eintretens von Verbotstatbeständen ist sehr gering, da eine Störungs- und

Zerschneidungswirkung für Wanderwege nur temporär und räumlich begrenzt auftritt.

Für das im gesamten Thüringer Wald vorkommende Rotwild sind ausschließlich die bauzeit-

lich bedingten Einschränkungen des Lebensraumes relevant. Auswirkungen können hier

durch das Bauzeitenmanagement minimiert werden. Vom Baummarder gehen potenzielle

Lebensräume in nicht raumbedeutsamen Umfang verloren.

Die potenzielle Trassenachse beansprucht randlich Wälder mit Schutzwaldcharakter auf kur-

zer Strecke (bis 0,1 km Länge). Im Rahmen der Detailplanung zur Planfeststellung sind Ver-

meidungsmaßnahmen zu prüfen. Im Einzelfall können auch ergänzende Vorkopfbauabschnit-

te geplant werden. Weitere Wälder mit Schutzwaldcharakter im Antragskorridor werden - so-

weit sich die potenzielle Trassenachse nicht verschiebt – nicht beeinträchtigt.

Die Vorranggebiete zur Freiraumsicherung FS-31 und FS-47 mit Ausweisungsaspekt Lebens-

räume für Pflanzen und Tiere werden von der potenziellen Trassenachse auf ca. 1,3 km bzw.

ca. 3,6 km Länge gequert. Für beide Gebiete werden baubedingt, d.h. zu den relativ kurzen

Zeiträumen, an denen die Wanderbaustelle in den einzelnen Abschnitten stationiert ist und an

den Lieferwegen, negative, jedoch keine raumbedeutsamen, Auswirkungen auf Lebensräume

und Arten nicht vollständig zu vermeiden sein (AWK I). Anlagen- und betriebsbedingt werden

hingegen keine raumbedeutsamen Auswirkungen entstehen.

Vorbehaltsgebiete zur Freiraumsicherung mit Ausweisungsaspekt Lebensräume für Pflanzen

und Tiere werden nicht von der potenziellen Trassenachse oder dem Antragskorridor gequert.

7.2.2.3 Schutzgüter Boden / Wasser

Für die Schutzgüter Boden und Wasser verbleiben auf der Ebene der Raumordnung keine

zulassungs- oder abwägungsrelevanten raumbedeutsamen Auswirkungen.

Da die Verlegung des Erdkabels weitgehend im Wegekörper und in den Seitenbereichen er-

folgt, ist davon auszugehen, dass aufgrund der hier vorhandenen Überprägung des Bodens

keine erheblichen Beeinträchtigungen des Bodens auftreten.

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 93

Für alle potenziellen Beeinträchtigungen gilt, dass die Inanspruchnahme von betroffenen Be-

reichen nach Abschluss der Detailuntersuchungen zum Planfeststellungsverfahren ggf. durch

Vorkopfbauweise oder Umfahrung betroffener Bereiche vermieden werden kann. Insbesonde-

re für das Vorranggebiet FS-31 können im Rahmen der Planfeststellung nach einer konkreten

Empfindlichkeitseinschätzung ggf. ergänzende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

für den Bau bzw. die Bodenwiederherstellung ergriffen werden, so dass erhebliche Auswir-

kungen nicht auftreten.

Das Wasserschutzgebiet der TS Schmalwasser mit den Zonen I, II und III wird von der poten-

ziellen Trassenachse gequert. Da die Aufhebung der Schutzzonen eine zwingende Voraus-

setzung für die Verwirklichung des Gesamtvorhabens ist, werden entsprechende Auswirkun-

gen nicht betrachtet. Auswirkungen auf andere Wasserschutzgebiete sind nicht anzunehmen.

Eine Inanspruchnahme von Gewässern wird ausgeschlossen. Mögliche erhebliche Auswir-

kungen für andere schutzgutrelevante Sachverhalte des Schutzgutes Wasser können, ggf.

nach vertiefenden Untersuchungen zur Planfeststellung, durch geeignete Maßnahmen ver-

mieden oder minimiert werden.

7.2.2.4 Schutzgut Landschaft

Verbleibende zulassungsrelevante Auswirkungen der AWK III werden beim Schutzgut Land-

schaft nicht auftreten.

Die potenzielle Trassenachse verläuft auf ca. 12 km Länge im Landschaftsschutzgebiet ‚Thü-

ringer Wald‘ (aus DDR übergeleitet) und im Naturpark ‚Thüringer Wald‘ (jeweils AWK I). Bau-

bedingt wird sich in den betroffenen Bereichen eine deutlich verminderte landschaftsbezogene

Erholungseignung ergeben, die als erheblich einzuschätzen ist. Anlage- und betriebsbedingt

sind dagegen keine raumbedeutsamen Auswirkungen zu erwarten.

Wald in waldarmen Gebieten ist im Antragskorridor nicht vorhanden.

Für alle Landschaftsbildeinheiten besonders hoher und hoher Landschaftsbildqualität gilt,

dass nur während der Bauzeit Einschränkungen der Landschaftsbildqualität durch die Bautä-

tigkeiten erfolgen werden, da beanspruchte Bereiche innerhalb des Waldes anschließend

wieder zu Waldsäumen entwickelt werden (Minimierungsmaßnahme). Raumbedeutsame

Auswirkungen auf die Landschaftsbildqualität gehen daher von der Erdkabelverlegung nicht

aus.

Relevante Auswirkungen auf Aussichtspunkte werden sich maximal auf die Aussichtspunkte

Punkt 58 (Nordosten TS Schmalwasser), Punkt 59 (Östlich Stummelberg), Punkt 60 (Östlich

Stummelberg) und Punkt 61 (Südlich Auerhahnsbalze) im Bauzeitraum ergeben. Die Auswir-

kungen bestehen bei den Punkten 59 und 60 zusätzlich aus baubedingten Einschränkungen

der Erholungseignung durch ihre Lage unmittelbar im Bereich der Verlegung an der Betreiber-

straße. Für alle Aussichtspunkte ergeben sich zudem temporäre Beeinträchtigungen des bis-

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 94

her harmonischen Landschaftseindruckes durch die Sicht auf den Ablagerungsbereich der

Überschussaushubmassen im nordöstlichen Teil der TS Schmalwasser. Da die Beeinträchti-

gungen nur während bzw. nur zeitweise während der Bauzeit auftreten, sind sie nicht als

raumbedeutsam einzustufen.

Der Unzerschnittene, störungsarme Raum (UZSR) ‚Mittlerer Thüringer Wald‘ zwischen Struth-

Helmersdorf, Georgenthal und Oberhof (Nr. 2) wird durch die potenzielle Trassenachse bzw.

durch den Antragskorridor auf ca. 9,0 km Länge angeschnitten (AWK II). Anlagen- und be-

triebsbedingt werden sich keine raumbedeutsamen Auswirkungen auf den Raum ergeben.

Baubedingt wird sich im UZSR aufgrund der Arbeiten und der damit verbundenen Fahrtätig-

keiten in den betroffenen Bereichen eine Störung des UZSR im Bauzeitraum von zwei Jahren

ergeben.

Die Vorranggebiete Freiraumsicherung FS-31 und FS-47 mit Ausweisungsaspekt erholungs-

wirksame Kulturlandschaft werden durch die potenzielle Trassenachse auf ca. 1,3 km Länge

bzw. auf ca. 3,6 km Länge gequert. Für beide Gebiete sind im Bauzeitraum von zwei Jahren

erhebliche, jedoch stets temporäre, Störungen der erholungswirksamen Kulturlandschaft

durch Einschränkungen der landschaftlichen Erholungseignung zu erwarten (AWK I). Die an-

lagen- und betriebsbedingten Veränderungen sind in den schmalen wegebegleitenden

Schutzstreifen nicht relevant (Waldsaum) und auch am Großen Finsterbach wird nur ein

schmaler Waldinnensaum ohne störende Wirkung entstehen.

Das Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung fs-29/5 mit Ausweisungsaspekt erholungswirksame

Kulturlandschaft wird durch die potenzielle Trassenachse auf ca. 6,4 km Länge gequert

(AWK II). Eine Umgehung ist nicht möglich. Auch hier erfolgt die Verlegung unter bestehenden

Wegen. Die verbleibenden Beeinträchtigungen entsprechen jenen, die bereits im Abschnitt

zuvor unter ‚Vorranggebiete‘ beschrieben wurden.

7.2.2.5 Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter

Verbleibende zulassungsrelevante Auswirkungen der AWK III werden beim Schutzgut Land-

schaft nicht auftreten.

Kulturerbestandorte mit Umgebungsschutzbereichen und mindestens regional bedeutsame

Kulturdenkmale und Kulturdenkmalensembles liegen nicht im Antragskorridor.

Durch die potenzielle Trassenachse werden keine Kulturdenkmale inkl. Ensembles mit Umge-

bungsschutzbereichen werden gequert. In den Antragskorridor ragt der Schutzbereich von

Georgenthal. Der Schutzbereich tangiert nur den westlichsten Korridorrand. Beeinträchtigun-

gen werden nicht auftreten.

Das Bodendenkmal BD 8 (Altbergbau - Mittelalter / Neuzeit südwestlich Gräfenhain) wird von

der potenziellen Trassenachse auf ca. 0,3 km Länge gequert (AWK I). Da die Trasse in Bün-

delung mit vorhandenen Wegen verlaufen soll, ist in dem betroffenen Bereich eine Verbindung

zwischen der Steinbruchstraße und der Steigerstraße erforderlich. Entsprechend ist ein Aus-

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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weichen kaum möglich. Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind daher zu beachten.

Ggf. dennoch verbleibende erhebliche Auswirkungen können derzeit nicht vollständig ausge-

schlossen werden. Weitere Bodendenkmale liegen nicht im Antragskorridor.

Hochproduktive Wälder werden von der potenziellen Trassenachse auf insgesamt auf ca.

3,8 km Länge randlich beansprucht (AWK II). Gleichzeitig wird Waldfläche (nach ATKIS DLM

25) auf einer Länge von ca. 8,4 km beeinträchtigt. Als Vorranggebiete Freiraumsicherung mit

Ausweisungsaspekt Wald werden von der potenziellen Trassenachse darüber hinaus FS-31

auf ca. 1,3 km Länge und FS-47 auf insgesamt ca. 3,1 km Länge sowie auf ca. 2,1 km Länge

gequert (AWK I). Auch das Vorbehaltsgebiet der Freiraumsicherung fs-29/5 mit Ausweisungs-

aspekt Wald wird durch die potenzielle Trassenachse auf ca. 4,8 km Länge passiert. Für das

Gebiet FS-31, das offenlandgeprägt ist, werden sich Eingriffe in den Waldbestand durch die

Anwendung von baubedingten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen nicht ergeben.

Für die anderen schutzgutspezifischen Sachverhalte werden keine raumbedeutsamen Beein-

trächtigungen in Bezug auf die ökologisch nachhaltige Waldbewirtschaftung entstehen. Die im

ökonomischen Bezug entstehenden Bewirtschaftungs-Einschränkungen außerhalb der Stre-

cken mit Vorkopfbauweise sind im Rahmen der Detailplanung zu konkretisieren. Dazu sind

bilaterale Abstimmungen seitens des Vorhabensträgers vorgesehen. Innerhalb des Antrags-

korridors liegen nahezu durchgängig weitere hochproduktive Waldflächen innerhalb des Thü-

ringer Waldes. Eine Beeinträchtigung ist hier nicht anzunehmen.

Auswirkungen auf die Tourismuswirtschaft können beim Erdkabel nur temporär während der

Bauzeit von zwei Jahren und räumlich sehr begrenzt auftreten. Dass sich Einschränkungen

und Beeinträchtigungen von Erholungswegen, die temporär für die Erdkabelverlegung bzw. im

Bauzeitraum als Transportwege genutzt werden, auf die Tourismuswirtschaft unmittelbar aus-

wirken, ist unwahrscheinlich, da vorgesehen ist, frühzeitig und angemessene Wegeumleitun-

gen anzubieten. Unmittelbare wirtschaftliche Auswirkungen sind nur für das Steigerhaus mög-

lich. Dieses ist über das Rodebachtal jedoch für alle potenziellen Nutzergruppen noch zu er-

reichen. In wie weit sich gesamtwirtschaftlich negative (über Mindereinnahmen von Wande-

rern und Tagesausflüglern) oder positive (Mehreinnahmen durch Bewirtschaftung von für das

Vorhaben Tätigen sowie für am Vorhaben Interessierten) Auswirkungen ergeben, lässt sich

derzeit nicht abschätzen. Seitens des Vorhabensträgers sind in jedem Falle bilaterale Ab-

stimmungen vorgesehen, um mögliche Beeinträchtigungen zu minimieren.

Die potenzielle Trassenachse quert das Vorranggebiete Rohstoffe H-2 Gräfenhain östlich auf

ca. 1,0 km Länge, davon ca. 0,6 km innerhalb des Vorkopfbaubereiches (AWK I). Ein Abbau

findet hier derzeit nicht statt. Bei der Detailplanung zur Planfeststellung kann ggf. die Achse

noch optimiert werden. Um die Verknüpfung zwischen Steinbruchstraße und Steigerstraße zu

erreichen, muss eine Querung im topografisch geeigneten Steinbruchumfeld erfolgen. Im

nördlichen Querungsbereich bis hin zur Steigerstraße wurde die zu querende Fläche 2010 aus

dem vorher vorliegenden Bergrecht entlassen, so dass hier nicht mehr von einem Abbau aus-

zugehen ist. Sobald die Steigerstraße erreicht ist, ist die Trassierung aus topografischen

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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Gründen zwingend eng an den Verlauf der Steigerstraße gebunden (Vorkopfbauweise). Ent-

sprechend werden sich keine raumbedeutsamen Auswirkungen auf potenziell relevante Ab-

baubereiche innerhalb des Vorranggebietes ergeben.

Vorbehaltsgebiete Rohstoffe liegen nicht im Antragskorridor. Gleiches gilt für Vorrangflächen

Windenergie. Flächen werden von der potenziellen Trassenachse nicht gequert. Die im An-

tragskorridor liegende Nr. 761 Quarzporphyrlagerstätte Brandkopf 2010 kann umgangen wer-

den.

7.2.2.6 Wechselwirkungen

Die beim Standort in Kapitel 7.1.8 angeführten die Erläuterungen gelten für das Erdkabel

gleichermaßen.

Verbleibende zulassungsrelevante Auswirkungen (im multifunktionalen Zusammenhang) be-

stehen durch den Verlauf in den Vorranggebieten Freiraumsicherung FS-31 und FS-47, je-

weils mit Riegelwirkung im Antragskorridor, verbleibende abwägungsrelevante Auswirkungen

durch den Verlauf im Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung fs-29/5 mit Ausweisungsaspekt

Wald mit Riegelwirkung im Antragskorridor. Sonstige Auswirkungen sind mit hoher Wahr-

scheinlichkeit vermeidbar oder auf ein unerhebliches Maß minimierbar sind, so dass durch sie

keine raumbedeutsamen Riegelwirkungen im Antragskorridor auftreten.

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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8 Raumordnerisches Fazit

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der UVS kann zusammenfassend folgendes raum-

strukturelles Fazit – gegliedert in Standort und Netzanbindung – gezogen werden:

8.1 Raumbedeutsame Auswirkungen - Standort

Beim Standort gehen die wichtigsten raumbedeutsamen Auswirkungen dauerhaft vom Raum-

anspruch des Oberbeckens sowie von den bauzeitlich auftretenden Störungen aus. Die tech-

nischen Einrichtungen, Gebäude und Betriebsflächen verursachen nur geringfügige dauerhaf-

te Auswirkungen mit überwiegend lokaler Wirksamkeit. Die dauerhafte Veränderung der Be-

triebsweise der TS Schmalwasser hat nur begrenzt raumbedeutsame Wirkungen über die

dauerhaft leichte, u. U. jedoch für die Lebensraumqualität des Gewässers positive Verände-

rungen der Wasserbeschaffenheit des an das Schmalwasser abgegebenen Wassers.

Raumstrukturell bedeutsam sind insbesondere die Auswirkungen auf die Ziele der Freiraumsi-

cherung und die Ziele der Tourismus- und Erholungsentwicklung im Untersuchungsraum.

Bauzeitlich vom Vorhaben besonders betroffen sind

die Ziele der Freiraumsicherung im Untersuchungsraum durch Störung der Vorrang-

gebiete FS-47 und 57. Davon betroffen sind die Ausweisungsaspekte der Sicherung

der Lebensräume von Tieren und Pflanzen sowie die Sicherung der Erholungswirk-

samkeit der Kulturlandschaft. Die relevanten Auswirkungen gehen insbesondere vom

Baulärm und Baustellenverkehr aus. Aufgrund des Umfangs der Störungen ist eine

bauzeitliche Abweichung von den Zielen der Freiraumsicherung in den genannten As-

pekten zu erwarten. Des Weiteren ist davon das Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung

fs-29 randlich betroffen.

das Ziel der Sicherung der Tourismus- und der Erholungsfunktion von Tambach-

Dietharz, da während der Bauzeit mit Störungen durch Lärm zu rechnen ist. Bauzeitli-

che Störungen sind in Teilbereichen auch hinsichtlich der Überschreitung des Richt-

werts für Lärm in Kurgebieten zu erwarten. Dauerhaft sind die Ziele der Regionalpla-

nung nicht betroffen. Gleiches gilt für die Grundsätze der Regionalplanung bezüglich

des Vorbehaltsgebietes für Tourismus und Erholung.

geschützte Arten, da in der SAP Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für

Wanderfalke und Schwarzstorch noch nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen

werden konnten. Es wird jedoch angenommen, dass Verbotstatbestände ggf. durch

entsprechende Maßnahmen zur kontinuierlichen Wahrung der ökologischen Funktio-

nen der Lebensräume (CEF-Maßnahmen) abgewendet werden können.

Darüber hinaus wird ein unzerschnittener, störungsarmer Raum >50 km² und unzerschnitte-

ner, verkehrsarmer Raum <100 km ² bauzeitlich beeinträchtigt.

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Dauerhaft besonders betroffen sind vom Vorhaben sind

die Ziele der Freiraumsicherung im Untersuchungsraum, da im Vorranggebiet FS-47

ca. 80 ha dauerhaft vom Oberbecken in Anspruch genommen werden. Davon betrof-

fen sind die Aspekte der Sicherung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen, des

Schutzes der Waldfunktionen, des Schutzes der Freiraumfunktionen bezüglich des

Wassers sowie die Sicherung der Erholungswirksamkeit der Kulturlandschaft.

Dauerhaft können die Funktionsverluste auf die Eingriffsfläche beschränkt werden, die

Abweichung von den Zielen der Regionalplanung betrifft daher nicht das gesamte Vor-

ranggebiet, welches in seinem Bestand unbeeinträchtigt bleibt. Gleiches gilt für den

dauerhaft betroffenen unzerschnittenen und störungsarmen Raum >50 km² bzw. un-

zerschnittenen und verkehrsarmen Raum >100 km², in welchem das Oberbecken liegt.

der Naturpark und das Landschaftsschutzgebiet „Mittlerer Thüringer Wald“. Die Beein-

trächtigungen sind jedoch aufgrund der Möglichkeiten zur landschaftsgerechten Ein-

bindung des Oberbeckens und der ohnehin geringen Einsehbarkeit nicht so stark,

dass diese Schutzgebiete in ihrem Bestand oder Schutzzweck gefährdet werden.

Das Ziel der Sicherung der Tourismus- und Erholungsfunktion von Tambach-Dietharz ist nicht

dauerhaft betroffen, da über entsprechende Maßnahmen eine Einbeziehung des Wasserspei-

cherkraftwerks in die Tourismuswirtschaft möglich ist.

Beeinträchtigungen der Belange des Hochwasserschutzes und der Trinkwasserversorgung

der Bevölkerung bestehen nicht, da entsprechende Eingriffe vermieden oder vollständig und

bereits vor Eintreten der Auswirkungen sicher ausgeglichen werden können.

8.2 Raumbedeutsame Auswirkungen - Netzanbindung

Die wesentlichen, verbleibenden und raumbedeutsamen Auswirkungen bezüglich der Freilei-

tung werden anlagenbedingte Beeinträchtigung von Sichtbezügen zu benachbarten Ortslagen,

Aussichtspunkten und weit einsehbaren, gering strukturierten Räumen mit besonderer visuel-

ler Verletzbarkeit und Riegelwirkung sein.

Nur im Abschnitt 4.1 kommt zu diesen im grundsätzlichen Vorhabenstypus begründeten Aus-

wirkungen eine weitere anlagenbedingte abwägungsrelevante Beeinträchtigung im Zuge der

Querung der Niederung Leinakanal – Altenwasser – Kleiner Leinakanal hinzu. Diese betrifft

die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Landschaft sowie Wechselwirkungen

durch Querung eines Vorbehaltsgebietes der Freiraumsicherung sowie von Landschaftsele-

menten mit hoher Landschaftsbildqualität und besonderer Riegelwirkung im Antragskorridor.

Für das Erdkabel treten anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen durch Verlegung auf

nahezu der gesamten Verlegungsstrecke in bestehenden Wegen nur in Ausnahmenfällen ggf.

raumbedeutsam auf. Die wesentlichen, verbleibenden und raumbedeutsamen Auswirkungen

werden sich durch den Bau ergeben. Diese sind im Wesentlichen auf das unmittelbare Umfeld

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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der Verlegungsstrecke, die gleichzeitig auch als Haupttransportweg genutzt wird, begrenzt.

Neben Auswirkungen, die während der zweijährigen Bauzeit im unmittelbaren Umfeld der

Transportwege auftreten, beschränken sich die sonstigen Auswirkungen auf eng begrenzte

Zeiträume und das unmittelbare Umfeld der Wanderbaustellenabschnitte.

Nicht auf ein unerhebliches Maß minimieren lassen sich im Bauzeitraum, insbesondere kurz-

zeitig im Bereich der Wanderbaustelle sowie im Bauzeitraum auf den Liefertransportwegen die

folgenden Auswirkungen im Antragskorridor:

Störungen der baunahen Flächen der riegelbildenden Bereiche

o Landschaftsschutzgebiet ‚Thüringer Wald‘,

o Naturpark ‚Thüringer Wald‘,

o Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Freiraumsicherung (FS-31, FS-47 und fs-29/5)

für die Ausweisungsaspekte Lebensräume für Pflanzen und Tiere sowie erho-

lungswirksame Kulturlandschaft (landschaftsgebundene Erholungseignung und im

multifunktionalen Bezug),

Störungen von diesbzgl. empfindlichen Arten,

Störungen des riegelbildenden unzerschnittenen störungsarmen Raums Mittlerer Thü-

ringer Wald,

Hiebe von zum Teil riegelbildenden hochproduktiven Wäldern (Hochwald) in Baufeld-

bereichen.

8.3 Zusammenfassende Einschätzung der raumbedeutsamen Auswirkungen

Unter Einbezug aller Maßnahmen zur weitgehenden Konfliktminimierung sowie den Möglich-

keiten, unvermeidbare Konflikte auszugleichen, werden raumstrukturelle Auswirkungen im

Vergleich zu den zu erwartenden überregional wirksamen positiven Wirkungen des Projekts

für eine nachhaltige Energieversorgung als vertretbar eingestuft.

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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9 Literatur und Quellenverzeichnis

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BBodSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz) vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502) in der aktuellen Fassung

BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554) in der aktuellen Fassung

BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreini-gungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) vom 15. März 1974 neugefasst vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) in der aktuellen Fassung

BJagdG Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.09.1976 (BGBl. I S. 2849) in der aktuellen Fassung

BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2452) in der aktuellen Fassung

DIN 18920 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Ausgabe 2002-08 Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahme

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EnLAG Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz) vom 21. August 2009 (BGBl. I S. 2870) in der aktuellen Fassung

EnWG Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt ge-ändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 74)

FFH-VP Erlass Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ in Thüringen vom 22.07.2009 des TMLNU

GefStoffV Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644) in der aktuellen Fassung

LAI, 2004 Hinweise zur Umsetzung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben der 26. BImSchV

LEP 2004 Landesentwicklungsplan 2004, TMBV.

Regionalplan Mittelthü-ringen (2011)

Regionalplan Mittelthüringen; Regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen, Beschluss-Nr. RPV 06/03/10 vom 23.06.2010, geändert durch Beschluss-Nr. RPV 11/03/11 vom 12.04.2011; Genehmigung durch das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Bescheid vom 09.06.2011

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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Regionalplan Süd-westthüringen (2011)

Regionalplan Südwestthüringen; Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthü-ringen; Beschluss-Nr. 14/268/2009; Genehmigung durch das Thüringer Ministe-rium für Landesentwicklung und Verkehr, Bescheid vom 22. Februar 2011

ROG Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) in der aktuel-len Fassung

Standarddatenbogen DE 5030 302

Standarddatenbogen Apfelstädtaue zwischen Wechmar und Neudietendorf, Kennziffer DE 5030 302; FFH-Gebiet Nr. DE 5030 302; Amtsblatt der Europäi-schen Gemeinschaft Nr. L 107/4

Standarddatenbogen DE 5229 301

Standarddatenbogen Mittlerer Thüringer Wald westlich Oberhof, Kennziffer DE 5229 301; FFH-Gebiet Nr. DE 5229 301; Amtsblatt der Europäischen Ge-meinschaft Nr. L 107/4

TA Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl Nr. 26/1998 S. 503)

ThürBodSchG Thüringer Bodenschutzgesetz vom 16. Dezember 2003 GVBl 2003, S. 511 in der aktuellen Fassung

ThürDSchG Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale (Thüringer Denkmalschutzgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.04.2004 (GVBl. 2004 S. 465) in der aktuellen Fassung

ThürLPlG Thüringer Landesplanungsgesetz vom 15. Mai 2007 GVBl. 2007, S. 45 in der aktuellen Fassung

ThürNatAVO Thüringer Verordnung über die naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe vom 17. März 1999 (GVBl. S. 254) in der aktuellen Fassung

ThürNatG Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (Thüringer Naturschutzgesetz) vom 30.08.2006 (GVBl. Nr. 12 S. 421) in der aktuellen Fassung

ThürNEzVO Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung – Verordnung zur Festset-zung von natürlichen Lebensräumen und Arten von gemeinschaftlichem Inte-resse sowie von Europäischen Vogelarten nach § 26 Abs. 3a und § 26a Abs. 2 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft vom 29.05.2008; Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen, Nr. 7/2008 vom 14.07.2008

ThürTAStau Thüringer Technische Anleitung Stauanlagen (ThürTA-Stau 2005-06), berichtigte und ergänzte Fassung 2007-05

ThürWaldG Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Thüringer Waldgesetz) vom 6. August 1993 GVBl. S. 470 in der aktuellen Fassung

ThürWG Thüringer Wassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2009 GVBl S. 648 in der aktuellen Fassung

ThürWRRLVO Thüringer Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Gewässerpolitik (Thüringer Wasserrahmenrichtlinienverordnung) vom 28. April 2004, GVBl. S. 52 in der aktuellen Fassung

TMLNU Erlass über den Vollzug des § 10 ThürWaldG vom 13.04.2006

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757, 2797) in der aktuellen Fas-sung

WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der aktuellen Fassung

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Teil 1 - Erläuterungsbericht

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Vorläufige Liste Schutzwürdiger Böden, Stand 11/2011, übermittelt von TLUG - Referat Bodenkunde / Bodenschutz / Altlasten am 08.11.2011

TLUG, 2012A THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (2012):

WRRL-Grundwasserkörper in Thüringen.

URL: http://www.tlug-jena.de/umweltdaten/umweltdaten2005/inhalt/u_themen/ geol_landesdienst/gwk_klickkarte_09_12_2004/index.html. Abgerufen am 10.04.2012

TLUG, 2012B THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR UMWELT UND GEOLOGIE (2012):

Umweltdaten Grundwasserkörper.

URL: http://www.tlug-jena.de/de/tlug/umweltthemen/wasserwirtschaft/ fliessge-waesserguete/gewaesserbiologie/. Abgerufen am 10.04.2012

TMBV, 2010 THÜRINGER LANDESANSTALT FÜR STRAßENBAU (2010):

Verkehrsmengenkarte 2010 des Straßenbauamtes Mittelthüringen im Maßstab 1: 125.000.

URL: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tlsb/service/ verkehrsmen-genkarten/svz_2010/svz_2010_sba_mth_a0__841x1189_.pdf. Abgerufen am 28.11.2012

TLVWA, 2012 THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT (2012):

Festlegungsprotokoll der Antragskonferenz vom 12.01.2012 zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens „Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser“ vom 24.01.2012. Weimar.

UBA, 2011 UMWELTBUNDESAMT (2011):

Datenbank Kraftwerke in Deutschland (Stand: 09.09.2011).

URL: http://www.umweltbundesamt.de/energie/archiv/kraftwerke_in_deutschland. pdf. Abgerufen am 02.10.2011

VATTENFALL, 2004 VATTENFALL EUROPE GENERATION AG & CO. KG. (2004):

Informationsblatt über das Pumpspeicherkraftwerk Goldisthal.

WIKIPEDIA, 2011 WIKIPEDIA ENZYKLOPÄDIE (2011):

Liste von Talsperren in Deutschland (Stand: 2011)

URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Talsperren_in_Deutschland. Abgeru-fen am 02.10.2011

Landschaftspläne

BECKERT, 1997 BÜRO FÜR LANDSCHAFTSBAU BECKERT (1997):

Landschaftsplan „Leina-Schilfwasser“; Büro für Landschaftsplanung Beckert; Eschenbergen.

BfLF, 1996 BÜRO FÜR LANDSCHAFTSARCHITEKTUR + FREIRAUMPLANUNG. (1996):

Landschaftsplan Wangenheim, Erfurt.

INGENIEURBÜRO STADT

+ NATUR, 1999 INGENIEURBÜRO STADT + NATUR (1999):

Landschaftsplan Gotha. Erfurt.

INL, 1996B INGENIEURBÜRO FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPLANUNG (1996):

Landschaftsplan Neudietendorf, Wandersleben.

INL,1997 INGENIEURBÜRO FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPLANUNG (1997):

Landschaftsplan Landkreis Gotha – Einzugsgebiet Obere Apfelstädt; Ingenieur-büro für Naturschutz und Landschaftsplanung Schleip, Wandersleben.

INL, 1999 INGENIEURBÜRO FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPLANUNG (1999):

Landschaftsplan Landkreis Gotha – Teilraum Ohrdruf, Wandersleben, 30.11.1999.

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Trianel Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser

Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 111

INL, 2011 INGENIEURBÜRO FÜR NATURSCHUTZ UND LANDSCHAFTSPLANUNG (2011):

Landschaftsplan Emsetal – Waltershausen, Entwurf Stand 2011, Wandersleben.

IVL, 1997 INSTITUT FÜR VEGETATIONSKUNDE UND LANDSCHAFTSÖKOLOGIE (1997):

Landschaftsplan Steinbach-Hallenberg, Hemhofen-Zeckern; November 1997.

LRA SCHMALKALDEN-MEININGEN (O.J.)

LANDRATSAMT SCHMALKALDEN-MEININGEN (O.J.):

Landschaftsplan Raum Schmalkaden; Landratsamt Schmalkalden-Meinigen, Untere Naturschutzbehörde.

TRILLER, 2002 TRILLER, R. (2002):

Landschaftsplan Hörsel-Nesse. Erfurt.

Sonstige

Datenquellen

Abbauflächen nach Baurecht Ausspielung LRA Gotha 2/2012

Abbauflächen nach Baurecht; Amt für Bauverwaltung und Kreisent-wicklung des Landkreises Gotha, Schreiben vom 02.02.2012.

Abbauflächen nach Baurecht Ausspielung LRA Schmalkalden-Meiningen 2/2012

Abbauflächen nach Baurecht, E-Mail eingegangen am 20.01.2012.

ATKIS DLM 25 Ausspielung TLVermGeo 12/2011

Digitales Landschaftsmodell, Maßstab 1:25.000; Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation; Bereitstellung der Daten durch BCE am 22.12.2011.

Bergrechte Ausspielung TLBergA 11/2011

Abbauberechtigungen – Karte im Maßstab 1 : 100.000; Thüringer Landesbergamt; 30.11.2011.

Bodengeologische Konzeptkarte Ausspielung TLUG 2/2012

Digitale Bodengeologische Konzeptkarte 1:50.000, hergestellt auf Grundlage der bodengeologischen Manuskriptkarten 1:25.000 zur Bodengeologischen Übersichtskarte 1:100.000 (Rau, D., Schramm, H. und Pantel, H.; 1960 – 1974); Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, 2011.

Daten zur Vogelzugkarte Ausspielung TLUG 3/2012

Grundlagendaten zur Vogelzugkarte; Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie / Staatliche Vogelschutzwarte Seebach.

Daten zu Wasserfassungen Ausspielung GEWAS 12/2012

Daten zur Wasserabgabe aus den Wasserfassungen Hellenbach und Zimmerbach, Fax vom 04.12.12

Daten zu Wasserfassungen Ausspielung WAZV Gotha und Landkreisgemeinden 02/2012

Karten und Tabellen zu den Trinkwasserfassungen des Wasser- und Abwassserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden; Überga-be vom 07.02.2012

DBK Ausspielung TLVwA 1/2012

Dorfbiotopkartierung; Bereitstellung der Daten an emc durch BCE am 18.11.2011 Ausspielung TLVwA 1/2012.

Denkmalliste Ausspielung LRA Gotha 2/2012

Denkmalliste der Städte und Gemeinden im Untersuchungsraum; Amt für Bauverwaltung und Kreisentwicklung, Untere Denkmalbehörde Landkreis Gotha; Schreiben vom 09.02.2012.

Denkmalschutz Ausspielung TLDA 2/2012

Stellungnahme Archäologie; Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Schreiben 07.02.2012, vom 17.02.2012, vom 24.02.2012, ergänzt um Stellungnahme vom 09.12.2012.

DOP Ausspielung TLVermGeo 1/2012

Digitale Orthophotos; Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo), Erfurt; Bereitstellung der Daten durch BCE am 12.12.2011 sowie Übergabe durch TLVermGeo am 27.01.2012.

DTK 2012 Ausspielung TLVermGeo 1/2012

Digitale topographische Karten in verschiedenen Maßstäben; Thürin-ger Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo); Erfurt; Bereitstellung der Daten durch BCE am 31.01.2012.

EKIS Ausspielung TLVwA 1/2012

Eingriffs- und Kompensationsflächen-Informationssystem EKIS; Thü-ringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie.

FFH-Lebensraumtypflächen Ausspielung TLVwA 1/2012

FFH-Lebensraumtypflächen in Natura 2000-Gebieten, Thüringer Lan-desanstalt für Umwelt und Geologie.

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Trianel Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser

Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 112

Geotopkataster Ausspielung TLUG 2/2012

Angaben aus Geotopkataster; Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie – Abteilung Geologischer Landesdienst, Boden, Altlas-ten: Weimar; Mail vom 09.02.2012.

GLB Ausspielung LRA Gotha 3/2012

Geschützte Landschaftsbestandteile; Landratsamt Gotha – Untere Naturschutzbehörde; Mail vom 30.03.2012.

GLB Ausspielung LRA Schmalkalden-Meiningen 2/2012

Geschützte Landschaftsbestandteile; Landratsamt Schmalkalden-Meiningen – Untere Naturschutzbehörde; Mail vom 03.02.2012.

Grundlagendaten Brutvogelatlas, Ausspielung VTO 2012

Brutvogelatlas mit Schätzung des Brutbestandes nach ADEBAR; Ver-ein Thüringer Ornithologen, Mail der Thüringer Landesanstalt für Um-welt und Geologie – Staatliche Vogelschutzwarte Seebach vom 28.02.2012.

GÜK 200 Ausspielung TLUG 1/2012

Geologische Übersichtskarte 1:200.000; Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Jena; Übergabe auf CD-ROM am 23.01.2012.

HÜK 200 Ausspielung TLUG 1/2012

Hydrogeologische Übersichtskarte, Maßstab 1:200.000; Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Jena; Übergabe auf CD-ROM am 23.01.2012.

HyGeKa 50 Ausspielung TLUG 1/2012

Hydrogeologisches Kartenwerk, Maßstab 1:50.000; Thüringer Lan-desanstalt für Umwelt und Geologie, Jena; Übergabe am 23.01.2012.

Konzept Forsten und Tourismus Ausspielung Thüringer Forst 2/2012

Daten zu Erholungswegen; Mail der Thüringer Forstverwaltung vom 29.02.2012.

LINFOS Artdaten Ausspielung TLVwA 1/2012

Fachinformationssystem Naturschutz des Landes Thüringen; Thürin-ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie; Bereitstellung der Daten durch BCE am 23.01.2012.

OBK Ausspielung TLVwA 1/2012

Offenlandbiotopkartierung; Bereitstellung der Daten an emc durch BCE am 18.11.2011 Ausspielung TLVwA 1/2012.

ROK Ausspielung TLVwA 12/2011

Digitales Raumordnungskataster; Thüringer Landesverwaltungsamt; Übermittlung der digitalen Daten per Mail am 09.12.2011.

Schutzgebietsgrenzen Ausspielung TLVwA 1/2012

Fachinformationssystem Naturschutz des Landes Thüringen; Thürin-ger Landesanstalt für Umwelt und Geologie; Bereitstellung der Daten durch BCE am 23.01.2012.

THALIS Ausspielung TLUG 12/2011

Übermittlung der Daten des Thüringer Altlasteninformationssystems (THALIS); Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie; Mail vom 09.12.2011.

UZSR Ausspielung TLVwA 7/2012

Unzerschnittene störungsarme Räume . Übermittlung der digitalen Daten per Mail am 13.07.2012

UZVR TLUG 2008

Unzerschnittene verkehrsarme Räume . Daten-CD.

Vogelnachweiskarte UNB GTH

Punktkarte mit Nachweisen des ehrenamtlichen Naturschutzes an der UNB GTH (Stand 02/2012).

Vorkommen der Wildkatze Ausspielung LRA Gotha 2/2012

Daten zum Vorkommen der Wildkatze im Landkreis Gotha, Mail der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Gotha vom 23.02.2012.

Vorläufige Waldbehandlungs-konzepte Ausspielung TLVwA 1/2012

Daten zu vorläufigen Waldbehandlungskonzepten der Thüringer Lan-desanstalt Wald, Jagd und Fischerei.

Wasserwirtschaftsplan Ausspielung TFW 2/2012

Wasserwirtschaftsplan für das Talsperrensystem Talsperre Ohra, Tal-sperre Schmalwasser, Talsperre Tambach Dietharz. Übergeben von der TFW am 10.02.2012.

WBK Ausspielung TLVwA 1/2012

Waldbiotopkartierung; Bereitstellung der Daten an emc durch BCE am 18.11.2011 Ausspielung TLVwA 1/2012.

WFK Ausspielung Thüringer Forst 2/2012

Daten zu Waldfunktionen und Waldlebensraumtypen, Mail der Thürin-ger Forstverwaltung vom 14.02.2012.

Page 114: WASSERSPEICHERKRAFTWERK SCHMALWASSER … · 7 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) In der folgenden Grafik wird eine Übersicht über die Projektgenese in Bezug auf die

Trianel Wasserspeicherkraftwerk Schmalwasser

Teil 1 - Erläuterungsbericht

Seite 113

Wildtiererfassung Ausspielung LRA Gotha 2/2012

Daten zur Wildtiererfassung im Landkreis Gotha, Mail der Unteren Jagdbehörde des Landratsamtes Gotha vom 23.02.2012.

Wildtiererfassung Ausspielung LRA Schmalkalden-Meiningen 2/2012

Daten zur Wildtiererfassung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Mail der Unteren Jagdbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen vom 16.02.2012.

Aufgestellt:

Koblenz, im Juli 2012

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH

Zuletzt aktualisiert:

Höxter, im April 2013

Bioplan Marburg-Höxter GbR