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Wie ungenau ist genau genug? – Zum Detailierungsgrad von Baubeschreibungen aus Sicht der Verbraucher Vortrag auf dem 35. Aachener Bausachverständigentag am 27./28.4.2009 von Gabriele Heinrich, Vorstandsmitglied wohnen im eigentum e.V.

Wie ungenau ist genau genug? – Zum Detailierungsgrad von Baubeschreibungen aus Sicht der Verbraucher Vortrag auf dem 35. Aachener Bausachverständigentag

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Wie ungenau ist genau genug? –

Zum Detailierungsgrad von Baubeschreibungen aus Sicht der

Verbraucher

Vortrag auf dem 35. Aachener Bausachverständigentag am 27./28.4.2009von Gabriele Heinrich, Vorstandsmitglied

wohnen im eigentum e.V.

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G. Heinrich, wohnen im eigentum e.V.

Baubeschreibungen aus Sicht der Verbraucherorganisationen

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Gliederung 1. Häufigkeit des Einsatz von Baubeschreibungen

2. Bedeutung von Baubeschreibungen

3. Baubeschreibungen zitiert

4. Baubeschreibungen unter der Lupe – einzeln Prüfergebnisse vorgestellt

5. Schlußfolg.: Baubeschreibungen im Vergleich

6. Probleme / Defizite

7. Forderungen der Verbraucherorganisationen

8. Muster-Bau(teil)beschreibungen vorstellen

9. Frage beantworten: Wie ungenau ist genau genug?

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Wie genau ist genau genug?

Vortragstitel aus Verbraucherperspektive

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Baubeschreibungen aus Sicht der Verbraucherorganisationen

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Baubeschreibungen im Einsatz

• 50-60 % aller Neubau-EFH werden von Bauträgern errichtet

• 20-30% sind Fertighäuser vom Generalübernehmer

• 5 – 10% sind Architektenhäuser

= 90 % aller EFH und DH und alle Eigentumswohnungen werden auf Basis von Baubeschreibungen verkauft

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Bedeutung der Baubeschr

• Der Liefer- und Leistungsumfang für bestimmte Typenhäuser wird vom Bauträger bzw. Generalübernehmer schriftlich fixiert.

• Auf dieser Grundlage wird ein Festpreis genannt.

• individuelle Kundenwünsche werden ergänzt • dann Vertragsbestandteil und rechtsverbindlich.

- Die sogenannte Bemusterung erfolgt idR erst nach Vertragsabschluss

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Grundlagen

• Es gibt keine verbindlichen Vorgaben an Baubeschreibungen. Was ein Bauträger wie und in welchem Umfang darstellt, liegt in seinem Ermessen.

• Die Baubeschreibung muss von den bautechnisch unkundigen Baukunden selbständig und eigenverantwortlich geprüft und verhandelt werden.

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Angaben in Baubeschreibungensollen / müssen • Qualitäten und Standards benennen, • wesentliche Angaben zum Gebäude enthalten, • Materialien und Größenangaben enthalten• sind in der Regel bauteilbezogen (z.B. Dach,

Außenwand), teilweise raumbezogen (Badausstattung) ausgeführt.

= Kreuzung aus Werbeprospekt und Leistungsbeschreibung

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Baubeschreibungen - ZitateBeispiele zu Gebäudeangaben

• „Wohn- / Nutzfläche nach DIN ca. 132,52 m²“• „Wärmeschutz entspricht der

Energieeinsparverordnung“• „Schallschutz nach DIN“

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Baubeschreibungen – Zitate –Beispiel Außenwand 1

„Das Außenmauerwerk besteht aus hochwertigen 30 cm Ytong-Planblocksteinen, die im Dünnbettverfahren geklebt werden. Jedes …-Massiv-Haus ist selbstverständlich auch als 3-Liter-Haus gegen Aufpreis erhältlich.“

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Zitate - Beispiel Außenwand 2

Der Schichtenaufbau der Außenwand wird bemaßt graphisch dargestellt, Materialien benannt und erläutert. Außerdem wird angegeben:

– „Wärmedämmung: U-Wert 0,15 W/m²K und

– Schallschutz: 50 dB– Brandschutz: F90-B von

außen“

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Zitate Beispiel Dachkonstruktion

„Der Dachstuhl wird als Pfettendach, Nadelholz Güteklasse II mit Sparren- und Kehlbalken, erstellt. Alle tragenden Holzteile erhalten eine umweltfreundliche Schutzimprägnierung. Bei ausgebautem Dachgeschoss erhalten sämtliche Dachschrägen und Decken eine Mineralwolledämmung (entsprechend der EnEV 2002) sowie eine Auskleidung mit Rigipsplatten.“

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Zitate - Beispiel Wärmeerzeuger

• „Eingebaut wird ein schadstoffarmes Gaswandheizgerät mit Brennwerttechnik. Die Regelung des Heizgerätes erfolgt witterungsgeführt und stellt den Brenner stufenlos auf den Wärmebedarf ein.“

• „Es kommt eine technisch ausgereifte Brennwerttherme der Firma Viessmann –Typ Vitodens 200 – zum Einsatz, welche vollautomatisch, umweltfreundlich und energiesparend ist. Das Brennwertgerät ist mit einem MatriX-Compact-Edelstahlbrenner ausgestattet.“

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Baubeschr – Prüfungsergebnissevon wohnen im eigentum e.V.

Es fehlen Angaben zu (=Mehrkosten?)• Versorgungs- und Entsorgungsleitungen bis

Hausanschluss oder Verteilerkasten• Beseitigungskosten Baumüll, Bodenaushub• Außenrolläden an Dach- und Giebelfenstern• Keller-Betontreppe ohne Treppengeländer• Kamin ohne Schornstein• Kellerlichtschächte ohne Kellerfenster• Röhrenspan-Innentüren (Vollröhrenspan oder

Röhrenspanstreifen???)• Schallschutz-Angaben fehlen

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Baubeschr – Prüfungsergebnisse

Energetische Defizite• Energieausweise werden nicht vorgelegt• Verweis auf veraltete WSchVO• Blower-Door-Test nur im Dachgeschoss• KfW-40 oder -60 – Häuser ohne

dreifachverglaste Fenster• Für Fenster wird fast nur der Ug-Wert

angegeben• Fehlende Perimeterdämmung unter Bodenplatte

oder für Kelleraußenwänden

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Baubeschr – Prüfungsergebnisse

Energetische Defizite: • Energieverbrauch 30% unter EnEV, aber

Beschreibung passt nicht• Dimensionierung der Außenhülle nicht auf

Sonderwunsch Wärmepumpe abgestimmt• Fehlender schallisolierter Raum für

Wärmepumpe

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Baubeschr im Vergleich

• Angaben ungenau und unvollständig• Angaben nicht eindeutig• Unterschiedliche Kenngrößen und Fachtermini• Qualitätsstandards werden nicht benannt• Qualitätsunterschiede werden nicht deutlich• Auslegungsspielraum groß• Im Festpreis nicht enthaltene Leistungen werden

nicht aufgeführt= Baubeschreibungen nicht vergleichbar= Kein Preis- und Leistungsvergleich möglich

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Probleme / Defizite

• Unerwartete Mehrkosten für Baukunden• Missverständnisse bzgl. Qualitätsstandards• Unklarheit bzgl. der Standards• Schlechte Verhandlungsposition für Verbraucher• Anforderungen vieler Verbraucher bzgl der

Umwelt- und/oder Gesundheitsverträglichkeit werden nicht berücksichtigt

• Mängelrügen aufgrund des unklaren Leistungsumfangs

• Gerichtliche Auseinandersetzungen wegen „nicht zugesicherter Eigenschaften“

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Forderungen der Verbraucherorganisationen

• Vereinheitlichung der Angaben• Vollständigkeit der Unterlagen, z.B. Aushändigung des

Energieausweises vor Vertragsabschluss • Vollständigkeit und Eindeutigkeit der Angaben• Angabe von Kenngrößen, damit Fachleute prüfen

können• Konkrete Angaben, damit Leistungskontrolle möglich• Mehr Transparenz, mehr Aufklärung• Preis- und Leistungsvergleich ermöglichen

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Ratgeber für Verbraucher

Checklisten von wohnen im eigentum e.V. siehe

http://www.wohnen-im-eigentum.de/dokumente/bauenkaufen/fertighaus_check_baubeschr.pdf

http://www.wohnen-im-eigentum.de/dokumente/bauenkaufen/bautraegerhs_check_baubeschr.pdf

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Muster-Baubeschreibung

Checkliste, Formular und Ratgeber

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… zu Angaben zum Bauteil Dach

(aus Muster-Baubeschreibung der VZn):• Dachdeckung (Material, Hersteller, Farbe)• Dachkonstruktion • Unterdach / Unterspannbahn• Dachdämmung (Konstruktion, Material, Dicke,

WLG)• Dampfbremse (Material, Anschluss an andere

Bauteile)• Innenverkleidung (Material, Dicke, E-Klasse)• Dachzubehör

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… zu Angaben zum Wärmeerzeuger

(aus Muster-Baubeschreibung der VZn) • Heizkessel (Hersteller, Modell,

Nennleistungsbereich, Jahresnutzungsgrad)• Stehend, wandhängend• Aufstellraum

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Mindestanforderungen

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Der Kompromiss?

Oswald, R. u.a.:

Bauteil-

beschreibungen im Bauträgervertrag - Empfehlungen zur Formulierung einer Baubeschreibung

siehe www.aibau.de

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Wie ungenau ist genau genug?

Solange es •keine „Haustests“ gibt,•keine von unabhängiger Seite vorgegebenen, eindeutigen Qualitäten vereinbart werden (z.B. RAL, PPI, IFT), die möglichst auch noch vor Ort kontrolliert werden -

muss eine detaillierte, genaue und konkreteBaubeschreibung vor Vertragsabschluss vorgelegt und vom Baukunden möglichst mit fachkundiger Hilfe überprüft werden.

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Wie ungenau ist genau genug?

Begründung:

• Der Teufel steckt bekanntlich im Detail• Vielfalt der Defizite – siehe Prüfergebnisse • Zur Vermeidung von versteckten Mehrkosten.• um nicht im Nachhinein klären zu müssen, was

vertraglich vereinbart war.

Denn …

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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser und Vorbeugen am

besten.

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