16
Wirtschaft verstehen Mehr als 2.000 Angebote für Ihren Wirtschaftsunterricht

Wirtschaft verstehen - wigy Startseite · Unternehmen versuchen beispielsweise, die Produktionsfaktoren möglichst effizient ein- ... Unternehmen Staat (Öffentliche Haushalte) Private

  • Upload
    buitruc

  • View
    232

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Wirtschaftverstehen

Mehr als 2.000 Angebote für Ihren Wirtschaftsunterricht

Onlinepool - www.wigy.de

Sie sind auf der Suche nach Unterrichtsmaterialien und Fortbildungsangeboten zur Unterstützung Ihres Wirschaftsunterrichts? wigy setzt sich als bundesweite Initiative dafür ein, ökonomische Bildung als integralen Bestandteil im allgemeinbildenden Schulwesen zu verankern und stellt Ihnen daher vielfältige Angebote zur Verfügung.

▪ schnell & einfach mehr als 2.000 Unterrichtsangeboten das passende Material für Ihre nächste Stunde auswählen

▪ täglich neue Handelsblatt-Artikel mit Aufgaben zum Download

▪ mehrere hundert Materialien mit didaktischer und fachwissenschaftlicher Vertiefung

▪ vom Arbeitsblatt bis zur Unterrichtssequenz

Fort- und Weiterbildung Bildungspolitik Onlinepool Berufsorientierung Veranstaltungen Wirtschaft

Geschäftsstelle des wigy e. V.Martina RakerBismarckstraße 3126122 OldenburgTel: Fax: E-Mail: Homepage:

wigy

Einfach online Mitglied werden auf

www.wigy.de

0441 / 361303-300441 / [email protected]

„Arten von Tarifverträgen“

©www.wigy.de

1. Curriculare Einordnung

Dieses Material eignet sich u.a. für den Unterricht in folgendem Kontext:

Schulform: Realschule

Jahrgang: 10

Inhaltsbereich/Themenfeld: Die Aufgaben des Staates im Wirtschaftsprozess

Es kann exemplarisch auch in anderen Bundesländern, Schulstufen und Schulformen

eingesetzt werden.

2. Kompetenzen

Fachwissen Erkenntnisgewinnung Beurteilen und Bewerten

Die Schülerinnen und Schü-ler…

• ermitteln den Unter-schied zwischen Flächen- und Firmentarifverträ-gen.

• ermitteln Aufgaben von Mantel-, Lohn- und Rahmentarifverträgen.

Die Schülerinnen und Schü-ler…

• erschließen sich selbst-ständig exemplarische Informationen zu Tarif-verträgen aus dem In-ternet.

• untersuchen die Gestal-tungsmöglichkeiten von Manteltarifverträgen und Lohntarifverträgen.

Die Schülerinnen und Schüler1

• setzen sich mit den un-terschiedlichen Aufgaben von Tarifverträgen ausei-nander.

1 Im Folgenden Schüler genannt.

Arten von Tarifverträgen

„Arten von Tarifverträgen“

©www.wigy.de

3. Didaktisch-methodischer Kommentar

3.1 Unterrichtsverlauf

Die Lehrkraft lässt die Schüler zu Unterrichtsbeginn wiederholen, wofür es Tarifverträge

gibt und ggf. was deren Aufgaben sind. Anschließend wird das erste Arbeitsblatt (M1)

verteilt, das zwei verschiedene Geltungsbereiche von Tarifverträgen thematisiert. Auf der

Folie (M2) werden schließlich die drei wesentlichen Arten von Tarifverträgen dargestellt.

Die Folie wird kurz gemeinsam besprochen und es werden offene Fragen dazu geklärt.

Anschließend erhalten die Schüler Gelegenheit, wesentliche Inhalte der Tarifverträge im

Internet anhand von Beispielverträgen zu recherchieren. Hierfür bietet es sich an, die

Klasse in Gruppen aufzuteilen und die Ergebnisse somit arbeitsteilig recherchieren zu

lassen. Schnelle Schüler können weitere Beispiele für die Tarifvertragsarten recherchie-

ren.

Die Ergebnisse werden zum Abschluss der Stunde von den Gruppen vorgestellt und die

Unterschiede zwischen den Tarifverträgen sowie deren Aufgaben werden kurz bespro-

chen.

3.2 Verortung im unterrichtlichen Kontext

Das vorliegende Material eignet sich vor allem für den Einsatz im Profil Wirtschaft an nie-

dersächsischen Realschulen im Themenfeld „Aufgaben des Staates im Wirtschaftspro-

zess“2

3.3 Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Hinweise

. Für die Bearbeitung der Arbeitsblätter werden Grundkenntnisse über die allge-

meinen Aufgaben von Tarifverträgen vorausgesetzt. Es geht hierbei darum, den Unter-

schied verschiedener Tarifverträge zu verdeutlichen und somit zu erfassen, dass es un-

terschiedliche Arten von Tarifverträgen gibt.

Tarifverträge sind schriftlich abgeschlossene Verträge zwischen einem oder mehreren

Arbeitgebern oder Arbeitgeberverbänden und zwischen Gewerkschaften. In Tarifverträ-

gen werden die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien geregelt und Rechtsnor-

men der Arbeitsverhältnisse festgelegt.

Tarifverträge mit einzelnen Unternehmen nennt man Haus- oder Firmentarifverträge.

Typisch für Deutschland - wie auch für viele andere europäische Länder - sind (Verbands-

) Tarifverträge für ganze Branchen, deshalb auch Flächentarifverträge genannt. Für mehr

als 250 Wirtschaftszweige gibt es solche Abkommen. Für große Branchen wie die Metall-

2 vgl. Nds. Kultusministerium (2011), S. 22

„Arten von Tarifverträgen“

©www.wigy.de

und Elektroindustrie, aber auch für kleinere Bereiche wie zum Beispiel den Gartenbau,

die Schuhindustrie, die Sektkellereien oder auch die privaten Rundfunkanstalten.3

Die tarifvertragliche Praxis erfasst die Regelung von Löhnen und Gehältern in Lohntarif-

verträgen mit einer Laufzeit von i. d. R. einem Jahr. Die allgemeinen Arbeitsbedingungen

(Dauer der Arbeitszeit, des Urlaubes und der Kündigungsfristen, Akkordbedingungen,

Zulagenregelung u. a.) werden in den längerfristigen Manteltarifverträgen ausgewiesen.

Soweit die Lohn-/Gehaltsgruppeneinteilung nicht in die Lohntarifverträge eingeht, wird

sie in besonderen, ebenfalls für längere Zeiträume abgeschlossenen Rahmentarifverträ-

gen geregelt.

4

4. Literatur-/Linkhinweise

Hans Böckler Stiftung: Was ist ein Tarifvertrag?, URL: http://www.boeckler.de

May, H. (2008): Ökonomie für Pädagogen, 14. Auflage, München: Oldenbourg Verlag

Nds. Kultusministerium (2011): Curriculare Vorgaben für die Realschule. Profil Wirt-

schaft: Hannover

5. Unterrichtsmaterialien

M1: Arbeitsblatt: Unterschied zwischen Flächen- und Firmentarifvertrag

M2: Folie: Arten von Tarifverträgen

M3: Arbeitsaufträge zur Internetrecherche

3 vgl. http://www.boeckler.de/563.html 4 vgl. May (2008), S. 179f.

Unterrichtsfach: Datum:

Arten von Tarifverträgen

M1

©www.wigy.de

Der Unterschied zwischen einem Flächen-

und einem Firmentarifvertrag

Der Flächentarifvertrag

(auch: Verbandstarifvertrag)

Flächentarifverträge sind solche Tarifverträge, bei denen zwischen den Tarifparteien ver-

einbart wurde, dass der Tarifvertrag für ganze Branchen und bestimmte regionale Be-

reiche - z.B. für ganz Niedersachsen oder ganz Deutschland - gelten soll. Ein Flächenta-

rifvertrag kann sowohl für nur eine oder aber auch für mehrere Wirtschaftszweige, wie

z.B. die gesamte Metall- und Elektroindustrie Gültigkeit besitzen, so dass in solchen Fäl-

len auch oftmals vom sogenannten Branchentarifvertrag gesprochen wird.

Die Form des Flächentarifvertrags ist typisch für die Bundesrepublik Deutschland.

Flächentarifverträge

stellen sicher, dass gleiche Mindestarbeitsbedingungen in

den Betrieben einer Branche und eines Tarifgebietes gelten. Damit arbeiten die Firmen

unter gleichen Voraussetzungen.

Der Firmentarifvertrag

Im Gegensatz zu Flächentarifverträgen wird der Tarifvertrag hier zwischen dem Arbeitge-

ber und einer Gewerkschaft abgeschlossen. Der Tarifvertrag gilt somit für ein bestimmtes

Unternehmen. Typische Firmentarifverträge gibt es beispielsweise in der Automobilin-

dustrie.

Aufgaben:

1. Erklärt euch gegenseitig den Unterschied zwischen einem Flächen- und einem Firmen-

tarifvertrag.

2. Nennt mögliche Vorteile der jeweiligen Variante aus der Sicht der Arbeitnehmer.

Folie: Arten von Tarifverträgen

M2

©www.wigy.de

Arten von Tarifverträgen

Manteltarifvertrag Lohntarifvertrag Rahmentarifvertrag

regelt die allgemeinen

Arbeitsbedingungen, wie

z. B. Kündigungsfristen,

Dauer der Arbeitszeit,

des Urlaubes…).

Laufzeit: mehrere Jahre

regelt die Löhne und

Gehälter, Ausbildungs-

vergütungen usw.

Laufzeit: i. d. R. ein Jahr

regelt u. a. die Eintei-

lung in Lohn- und Ge-

haltsgruppen nach Tä-

tigkeitsmerkmalen.

Laufzeit: mehrere Jahre

Unterrichtsfach: Datum:

Arten von Tarifverträgen

M3

©www.wigy.de

Aufgaben für die Internetrecherche in

arbeitsteiliger Gruppenarbeit:

Gruppe 1:

Informiert euch mithilfe des Internets über die Inhalte eines Mantelta-

rifvertrags. Notiert euch die wichtigsten Bereiche und bereitet euch da-

rauf vor, die Ergebnisse der Klasse vorzustellen.

Beispiel: Manteltarifvertrag für Arbeiter im öffentlichen Dienst

http://www.tarif-oed.de/tarifvertraege_fuer_den_oeffentlichen_dienst/mtarb

Gruppe 2:

Informiert euch mithilfe des Internets über die Inhalte eines Lohntarif-

vertrags. Notiert euch die wichtigsten Bereiche und bereitet euch darauf

vor, die Ergebnisse der Klasse vorzustellen.

Beispiel: Lohntarifvertrag forstwirtschaftlicher Lohnunternehmer (Niedersachsen)

http://www.afl-nds.de/index.html

Gruppe 3:

Informiert euch mithilfe des Internets über die Inhalte eines Rahmenta-

rifvertrags. Notiert euch die wichtigsten Bereiche und bereitet euch da-

rauf vor, die Ergebnisse der Klasse vorzustellen.

Beispiel: Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten der Gebäudereinigung

www.gebaeudereinigerinnung-owl.de/images/tarife/Rahmentarifvertrag.pdf

„Ökonomisches Prinzip“

©www.wigy.de

1. Kompetenzen

Fachwissen Erkenntnisgewinnung Beurteilen und Bewerten

Die Schülerinnen und Schü-ler…

• benennen die Begriffe Minimal- und Maximal-prinzip.

Die Schülerinnen und Schü-ler…

• untersuchen Fallbeispie-le zum ökonomischen Prinzip.

Die Schülerinnen und Schüler5

• beurteilen Entscheidun-gen, die mithilfe des öko-nomischen Prinzips ge-troffen werden.

2. Didaktisch-methodischer Kommentar

2.1 Unterrichtsverlauf

Die Lehrkraft fragt die Schüler, ob sie schon einmal etwas vom ökonomischen Prinzip

gehört haben und lässt ggf. Vermutungen anstellen. Es wird eine Folie aufgelegt, die ge-

meinsam bearbeitet wird. Die Lehrkraft schreibt auf eine Folie, die Schüler schreiben auf

ihrem Arbeitsblatt (M1) mit. Anschließend lösen die Schüler in Partnerarbeit ein Übungs-

blatt (M2) zum Thema. Dieses wird gemeinsam besprochen.

2.2 Verortung im unterrichtlichen Kontext

Das Ökonomische Prinzip lässt sich den Themenbereichen „Ökonomisches und soziales

Handeln in Unternehmen“ sowie „Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Erwerbstätige

im Wirtschaftsgeschehen“ zuordnen.6

5 Im Folgenden Schüler genannt.

Die Schüler erhalten mit der Durchführung des

Themas ein vertieftes Wissen über die Prinzipien, nach denen unternehmerische sowie

konsumorientierte Entscheidungen getroffen werden.

6 vgl. Niedersächsisches Kultusministerium (2009)

Ökonomisches Prinzip

„Ökonomisches Prinzip“

©www.wigy.de

2.3 Fachwissenschaftliche Hinweise

Bei der Betrachtung des wirtschaftlichen Handelns wird davon ausgegangen, dass das

Entscheidungsverhalten von Individuen rein zweckorientiert ausgerichtet ist und sich

nach dem „ökonomischen Prinzip“ vollzieht. Diese Annahme verwendet das ökonomische

Prinzip als einen Durchführungssatz, der beschreibt, auf welche Weise der Handelnde ein

Ziel zu erreichen versucht. Dabei geht es jedoch nicht um den Inhalt des Handelns, son-

dern um die Art und Weise, wie das Ziel erreicht wird. Beim ökonomischen Prinzip wird

zwischen den zwei folgenden Prinzipien unterschieden:

a) Minimalprinzip: Ein gegebenes Ziel wird mit möglichst wenig Mitteln erreicht.

b) Maximalprinzip: Mit den gegebenen Mitteln wird der größtmögliche Nutzen ange-

strebt.

Unternehmen versuchen beispielsweise, die Produktionsfaktoren möglichst effizient ein-

zusetzen. Bei Verbrauchern spielt das Verhältnis zwischen den eigenen Bedürfnissen, den

zur Verfügung stehenden Mitteln und den Preisen eine maßgebliche Rolle, um eine Ent-

scheidung zu treffen. Das ökonomische Prinzip ist daher eine Grundsatzannahme, die je

nach Rahmenbedingung entsprechend Anwendung findet.

3. Literaturhinweise

Jung, H. (2004): Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 9. Auflage, München: Oldenbourg Wissenschaftsverlag

Kaminski, H. (Hg.) (2005): Oec. Grundfragen wirtschaftlichen Handelns, Braunschweig: Westermann Verlag

Kaminski, H. (Hg.) (2009): Praxis Wirtschaft Gesamtband, Braunschweig: Westermann Verlag

Niedersächsisches Kultusministerium (2009): Kerncurriculum für die Realschule, Schul-jahrgänge 8-10. Wirtschaft, Hannover

Wöhe, G. (2005): Einführung in die allgemeine Betriebswirtschaftslehre. 24. überarbeite-te und aktualisierte Auflage, München: Vahlen Franz GmbH

4. Unterrichtsmaterialien

M1: Folie und Arbeitsblatt „Ökonomisches Prinzip“

M1L: Folie und Arbeitsblatt „Ökonomisches Prinzip“ – Lösung

M2: Übungsblatt zum Ökonomischen Prinzip

M2L: Übungsblatt zum Ökonomischen Prinzip - Lösung

Unterrichtsfach: Datum:

Ökonomisches Prinzip

M1

©www.wigy.de

Das Ökonomische Prinzip

WIRTSCHAFTEN

= planvolles und zielgerichtetes Handeln, um die Knappheit der Güter zu verringern

= Leitmaxime für alle drei Wirtschaftsakteure, um

die wirtschaftliche Konfliktsituation zu lösen

KONFLIKTSITUATION

Unterrichtsfach: Datum:

Ökonomisches Prinzip

M1L

©www.wigy.de

Das Ökonomische Prinzip

Der offensichtliche Konflikt zwischen knappen Gütern und begrenztem Ein-kommen einerseits und unbegrenzten Bedürfnissen andererseits zwingt den Menschen zum Wirtschaften nach dem ökonomischen Prinzip! Nur so kann ein möglichst hohes Maß an Bedürfnisbefriedigung vom Menschen erreicht wer-den.

WIRTSCHAFTEN

= planvolles und zielgerichtetes Handeln, um die Knappheit der Güter zu verringern

ÖKONOMISCHES PRINZIP = Leitmaxime für alle drei Wirtschaftsakteure, um

die wirtschaftliche Konfliktsituation zu lösen

KNAPPHEIT der wirt-schaftlichen Güter

UNBEGRENZTE Be-dürfnisse (Ziele)

KONFLIKTSITUATION

MINIMALPRINZIP

bestimmte Leistung mit den

geringsten Mitteln anstreben

MAXIMALPRINZIP

mit gegebenen Mitteln die

höchste Leistung anstreben

WIRTSCHAFTSAKTEURE = Entscheidungsträger

= selbständige Entscheidungseinheiten, die Wirtschaftspläne aufstellen Unternehmen Staat (Öffentliche Haushalte) Private Haushalte Kostenminimierung Ausgabenminimierung Ausgabenminimierung Gewinnmaximierung Wohlstandmaximierung Nutzenmaximierung

Unterrichtsfach: Datum:

Ökonomisches Prinzip

M2

©www.wigy.de

Übungsaufgaben: Minimalprinzip - Maximalprinzip Entscheide, ob in den Beispielen das Minimal- oder das Maximalprinzip vorliegt. Notiere auch, ob Haushalte, Unternehmen oder der Staat als Wirtschaftsakteur auftritt!

Beispiele MINIMAL-PRINZIP

MAXIMAL-PRINZIP

Herr Obermaier hat sich zum Kauf eines Neuwagens eines bestimmten Herstellers entschieden. Er sucht mehrere Vertragshändler dieses Herstellers auf und erkundigt sich, welchen Preis er für sein „Wunsch-auto“ nach Abzug aller möglichen Preisnachlässe tatsächlich zu be-zahlen hat.

Ein Einzelhändler setzt seine fünf Verkäufer so ein, dass an diesem Tag möglichst viele neu angelieferte Waren in die Regale einsortiert werden können.

Der Obst- und Gemüsehändler Kranz überlegt, wie er die Kosten für die Auslieferung bestimmter umfangreicher Warensendungen senken kann. Die Ladenflächen der beiden Auslieferungsfahrzeuge waren bisher in solchen Fällen kaum ausgelastet.

Anlässlich eines Kindergeburtstages beabsichtigt eine Mutter, für 30,00 € Getränke einzukaufen. Sie vergleicht die Preise mehrerer Lebensmit-telgeschäfte in der näheren Umgebung.

Der Gemeinderat der Stadt Freising hat beschlossen, im Schulzentrum eine weitere Sporthalle errichten zu lassen. Vor Vergabe der anfallen-den Erdarbeiten holt das städtische Bauamt verschiedene Angebote von Spezialfirmen ein.

1. Erkläre, warum der Mensch wirtschaften muss.

2. Insbesondere beim Kauf von Konsumgütern gehen die Käufer gelegentlich nicht nach einem rein ökonomischen Prinzip vor. Nenne einige Gründe, die die Konsumenten von ihrem wirtschaftlichen Verhalten abbringen können!

3. Ein Schreiner, der über ein Lager mit Holzbrettern verfügt, erhält einen Auftrag: Er soll 100 Regale fertigen. Beurteile, nach welchem ökonomischen Prinzip er die Regale fertigen wird.

©www.wigy.de

Übungsaufgaben: Minimalprinzip - Maximalprinzip

Entscheide, ob in den Beispielen das Minimal- oder das Maximalprinzip vorliegt. Notiere auch, ob Haushalte, Unternehmen oder der Staat als Wirtschaftsakteur auftritt!

Beispiele MINIMAL-PRINZIP

MAXIMAL-PRINZIP

Herr Obermaier hat sich zum Kauf eines Neuwagens eines bestimmten Herstellers entschieden. Er sucht mehrere Vertragshändler dieses Herstellers auf und erkundigt sich, welchen Preis er für sein „Wunsch-auto“ nach Abzug aller möglichen Preisnachlässe tatsächlich zu be-zahlen hat.

X

privater Haushalt

Ein Einzelhändler setzt seine fünf Verkäufer so ein, dass an diesem Tag möglichst viele neu angelieferte Waren in die Regale einsortiert werden können.

X

Unternehmen

Der Obst- und Gemüsehändler Kranz überlegt, wie er die Kosten für die Auslieferung bestimmter umfangreicher Warensendungen senken kann. Die Ladenflächen der beiden Auslieferungsfahrzeuge waren bisher in solchen Fällen kaum ausgelastet.

X

Unternehmen

Anlässlich eines Kindergeburtstages beabsichtigt eine Mutter, für 30,00 € Getränke einzukaufen. Sie vergleicht die Preise mehrerer Lebensmit-telgeschäfte in der näheren Umgebung.

X

privater Haushalt

Der Gemeinderat der Stadt Freising hat beschlossen, im Schulzentrum eine weitere Sporthalle errichten zu lassen. Vor Vergabe der anfallen-den Erdarbeiten holt das städtische Bauamt verschiedene Angebote von Spezialfirmen ein.

X

Staat

1. Erkläre, warum der Mensch wirtschaften muss.

Knappheit der Güter

2. Insbesondere beim Kauf von Konsumgütern gehen die Käufer gelegentlich nicht nach einem rein

ökonomischen Prinzip vor. Nenne einige Gründe, die die Konsumenten von ihrem wirtschaftlichen Verhalten abbringen können!

Prestige, Markenbewusstsein, bestimmte Vorlieben/Abneigungen

3. Ein Schreiner, der über ein Lager mit Holzbrettern verfügt, erhält einen Auftrag: Er soll 100 Regale

fertigen. Beurteile, nach welchem ökonomischen Prinzip er die Regale fertigen wird.

Gegebenes Ziel: 100 Regale; Gesuchte Mittel: möglichst wenige Holzbretter

MINIMALPRINZIP

©www.wigy.de

©www.wigy.de

Geschäftsstelle des wigy e. V.

Martina Raker

Bismarckstraße 31

26122 Oldenburg

Tel.: 0441 / 361303-30

Fax: 0441 / 361303-93

E-Mail: [email protected]

www.wigy.de