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Wohnpark »Zur Weißen Brücke« Zwei exklusive Mehrfamilienhäuser am Zierker See

Wohnpark »Zur Weißen Brücke« - wohnanlage … · /9. 01 /07 »An der Weißen Brücke« In der modernen neuen Wohnanlage entstehen 16 altengerechte Eigentumswohnun-gen, aufgeteilt

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Wo h n p a r k »Z u r We i ß e n B r ü c ke «Zwei exklusive Mehrfamilienhäuser am Zierker See

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* Karl Friedrich Schinkel

(1781 - 1841), deutscher Architekt und Maler

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“Die Architektur ist die Fortsetzung der Natur in ihrer konstruktiven Tätigkeit.” *

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00/07 Inhalt

09/ »Zur Weißen Brücke«

11 / Bauweise und Ausstattung

13/ Stadtportrait Neustrel itz

19/ Lageplan und Grundrisse

47/ Wohnflächen, Kellerflächen, Sondereigentum und Preise

53/ Baubeschreibung

70/ Bildnachweise, Impressum

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Süd-Ansicht

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Die "Weiße Brücke" am Zierker See

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01/07 »An der Weißen Brücke«

In der modernen neuen Wohnanlage entstehen 16 alten gerechte Eigentumswohnun-

gen, aufgeteilt in zwei Wohn häusern. Beide Häuser erhalten Fahrstuhlan lagen

und werden als Effizienzhäuser in einem hochmo der nen Baustil erbaut. Das Gemein-

schaftsgrundstück weist eine Größe von ca. 4800 m² aus.

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Süd-West-Ansicht

Nord-Ansicht

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02/07 Bauweise und Ausstattung

Massive, viergeschossige Bauweise mit 42,5 cm starken Porotons-

teinen und Außenputz, Herstellung gemäß geltenden Brand,

Schall- und Wärmeschutzrichtlinien

Beide Häuser sind voll unterkellert und mit einer im Grundstücks-

zwischenbereich im Erdreich inte grier ten Tiefgarage miteinander

verbunden, die jeweiligen Kellergeschosse enthalten Wohnungs-

kellerräume, 1 HWR, 1 Abstellraum und 1 WC

Sechs 3-Raum-, acht 4-Raum- und zwei 5-Raumwohnungen, alle

barrierefrei. Wohnflächen von 82,58 m² bis 184,95 m², siehe

Anlage. Großzügige Raumhöhen von 2,67 bis 2,89 m

Moderne Heizungsanlage - Fußbodenheizungen in allen

Wohnräumen

Bäder jeweils mit Wanne und Dusche (ebenerdig), wandhängende

WC-Tiefspüler mit Absenkautomatik, Waschtisch und Handtuch-

heizkörper

Große Fensterelemente mit Sonnenschutz integriert. Schließanla-

ge, Videoüberwachung, Glasfaseranschluss für Fernsehen,

Internet und Telefon

Terrassen, Balkone, Dachterrassen, zugeordnete Grundstücksan-

teile (Sondereigentum) zu den Erdgeschosswohnungen (an den

Terrassen angrenzende Rasenflächen)

jeweils 1 PKW-Stellplatz in der Tiefgarage ist jeder Wohnung

zugeordnet

Nord-Ansicht

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Der Zierker See, Blick Richtung Norden

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03/07 Stadtporttrait Neustrelitz

Neustrelitz liegt inmitten der wald- und wasserreichen Mecklenburgischen

Seenplatte am Zierker See, der über den Kammerkanal und den

Woblitzsee mit der oberen Havel-Wasserstraße verbunden ist. Innerhalb

oder nahe der Stadt liegen mehrere größere und kleinere Seen wie der

Glambecker See, Zierker See, Große Fürstenberger See, Lange See, Krebssee,

Domjüchsee, Kluger See und Buttersee.

Neustrelitz wurde als barocke Residenzstadt um einen quadratischen Markt-

platz angelegt. Von diesem führen sternförmig acht gerade Straßen in

die Haupt- und Nebenhimmelsrichtungen ab. Die moderne Kreisstadt liegt

rund 100 km nördlich von Bundeshauptstadt Berlin. Im Zentrum von

Neustrelitz ist der wunderschöne Neustrelitzer Schlossgarten, unweit des

Stadthafens am Zierker See, gelegen. Romantische Wege unter alten

Bäumen, Springbrunnen und Zahlreiche Skulpturen bieten einen entzücken-

den Rahmen für gemütliche Spaziergänge.

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Das klassizistische Rathaus wurde nach Plänen des Schinkelschülers Friedrich Wilhelm Buttel

von 1841 bis 1843 in spätklassizistischen, an den Tudorstil angelehnten Formen erstellt.

Es befindet sich im Stadtkern von Neustrelitz, direkt am Marktplatz in unmittelbarer Nähe zur

Stadtkirche. Die Stadtkirche am Markt entstand als Saalbau zwischen 1768 und 1778. Der

Kirchturm wurde erst 1831 nach Plänen des Architekten Friedrich Wilhelm Buttel vollendet.

Das ehemalige Residenzschloss von Neustrelitz existiert seit 1945 nicht mehr. Die Kon -

turen des einstigen Baus auf dem Schlossberg am Rande des Stadtzentrums wurden vor einigen

Jahren markiert.

Östlich des früheren Schlossbezirks befindet sich die Schlosskirche, welche von 1855 bis 1859

nach Plänen von Buttel entstand. Zu den Sehenswürdigkeiten von Neustrelitz zählt auch

die Orangerie, die am Rande des Schlossparks gelegen ist. Mit Luisentempel und Hebetempel

sowie verschiedenen Statuen und Büsten zählt sie zu den besonderen Sehenswürdigkeiten

der Stadt. Am Hafen des Zierker Sees sind die neu gestalteten und aufwendig sanierten

Speicher einen Ausflug wert. Hier entstanden seit 1990 Wohnungen sowie Cafés und Restau-

rants. Die moderne neue Wohnanlage „Zur Weißen Brücke“, mit 2 mehrgeschossigen

Appartementhäusern und 11 Einfamilienhäusern, entsteht in Ufernähe des Zierker Sees. Die

Weiße Brücke am Zierker See gilt als Wahrzeichen von Neustrelitz und wird Namensgeber

der neuen Wohnanlage, welche hier im Exposé präsentiert wird.

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oben : Das Rathaus von Neustrelitz am Markt

unten : Die Stadtkirche am Markt von Neustrelitz

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Der Schlossgarten Neustrelitz

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04/07 Lageplan und Grundrisse

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2

8

9

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11

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6

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7

Mehrfamilienhaus I

Mehrfamilienhaus II

Tiefgarage

"Zur Weißen Brücke"

Stellplätze

Pumpstation

Useriner Straße

Abbruch Sägewerk

Eigenheimflächen

Gehweg

Weg (unbefestigt)

Zierker See

4

5

8

9

10

11

12

3

7

2

6

1

Lageplan der gesamten Wohnanlage

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Grundriss ErdgeschossWohnung 1-EG, 2 und 3

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Grundriss 1. ObergeschossWohnung 1-OG, 4 und 5

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Grundriss 2.Obergeschoss

Wohnungen 6 und 7

Grundriss 2. ObergeschossWohnung 6 und 7

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Grundriss 3. ObergeschossWohnung 8, Penthouse

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Wohnung 1, Haus I/II

Wohnung 2, Haus I/II

Wohnung 3,Haus I/II

Wohnung 4, Haus I/II

Wohnung 5, Haus I/II

Wohnung 6, Haus I/II

Wohnung 7, Haus I/II

Wohnung 8, Haus I/II

1a

2a

6a

5a

4a

3a

Grundriss Kellergeschoss Haus I

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Wohnflächen, Angaben in m²

Mehrzweckraum

WC

ASR

Flur, Haus I

Flur, Haus II

Aufzug

Treppenhaus

Fahrräder

4a

4b

7

3

6

2

5

1 40,53

6,43

6,43

9,75

12,94

2,90

26,3

1b

2b

6b

7

5b

4b

3b

Grundriss Kellergeschoss Haus II

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Grundriss Tiefgarage Haus I/Haus II

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Zusatz-Stellplätze

Fahrräder

Wohnung 1, Haus I/II

Wohnung 2, Haus I/II

Wohnung 3,Haus I/II

Wohnung 4, Haus I/II

Wohnung 5, Haus I/II

Wohnung 6, Haus I/II

Wohnung 7, Haus I/II

Wohnung 8, Haus I/II

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Wohnflächen, Angaben in m²

Terrasse

Wohnen

Treppe (KG)

Abstellkammer

WC

Flur/Diele

Gäste/Arbeit

Küche

[¹/³ v. 15,00] 5,00

34,69

4,16

2,17

3,47

7,64

12,45

12,15

Wohnfläche:164.48m²

separater Eingang,

Terrasse im EG, 2 Balkone im OG,

Kellerraum integrierbar,

Sondereigentum (vgl. Tabelle, S. 48)

1

2

8

4

8

7

3

7

6

2

6

5

1

5

4

3

Wohnung 1 Erdgeschoss und Obergeschoss

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Wohnflächen, Angaben in m²

Balkon 1

Ankleide

Flur & Treppe

Abstellkammer

Kind 1

Kind 2

Balkon 2

Bad

Schlafen

[¹/² v. 9,00] 4,50

6,97

15,07

2,89

12,37

14,32

[¹/² v. 7,51] 3,76

9,89

13,14

8

9

4

7

3

6

2

5

1

1

2

9

7

8

6

4

3

5

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Wohnflächen, Angaben in m²

Terrasse

Wohnen/Kochen

Flur/Diele

WC

Kind/Gäste/Arbeit

Schlafen

Bad

Abstellkammer

[¹/³ v. 13,75] 4,58

29,90

13,66

2,31

10,09

12,99

6,58

2,47

Wohnfläche : 82.58m²

Terrasse, Kellerraum und Sondereigentum

(vgl. Tabelle, S. 48)

1

2

8

7

6 5

4

3

8

4

7

3

6

2

5

1

Wohnung 2 Erd- und Obergeschoss

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Wohnflächen, Angaben in m²

Terrasse

Wohnen/Kochen

Gäste/Arbeit

Bad/Dusche

Schlafen

Kind

WC

Diele

Abstellkammer

[¹/³ v. 31,08] 10,36

32,67

12,35

8,88

13,94

12,12

3,88

13,80

2,07

Wohnfläche: 110.07m²

Terrasse, Kellerraum, Sondereigentum

(vgl. Tabelle, S. 48)

1

2

8

7

9

65

4b

4a

3

8

9

4

7

3

6

2

5

1

Wohnung 3 Erdgeschoss

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Wohnfläche: 95.39m²

Balkon, Kellerraum

Wohnflächen, Angaben in m²

Balkon

Wohnen/Kochen

Flur/Diele

WC

Schlafen

Kind

Bad

Abstellkammer

[¹/² v. 8,25] 4,13

29,90

14,14

2,86

18,09

15,36

8,31

2,64

1

2

8

7

6 5

4

3

8

4

7

3

6

2

5

1

Wohnung 4 1. Obergeschoss

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Wohnfläche: 109.04m²

Balkon, Kellerraum

Wohnflächen, Angaben in m²

Balkon

Wohnen/Kochen

Gäste/Arbeit

Bad/Dusche

Schlafen

Kind

WC

Diele

Abstellkammer

[¹/² v. 18,69] 9,35

32,67

12,35

8,88

13,94

12,12

3,88

13,80

2,05

1

2

8

7

9

6 5

4a

4b

3

8

9

4

7

3

6

2

5

1

Wohnung 5 1. Obergeschoss

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Wohnflächen, Angaben in m²

Balkon 1

Bad

Balkon 2

Schlafen

Abstellkammer

Diele

WC

Kind 1

Kind 2

Wohnen/Kochen

[¹/² v. 27,15] 13,58

11,46

[¹/² v. 8,25] 4,13

16,29

3,49

17,25

2,86

18,29

15,37

82,23

1

2

8

7

9

10

6

5

4

3

8

9

10

4

7

3

6

2

5

1

Wohnfläche: 184.95m²

2 Balkone, Kellerraum

Wohnung 6 2. Obergeschoss

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Wohnflächen, Angaben in m²

Balkon

Wohnen/Kochen

Arbeit/Gast

Bad/Dusche

Schlafen

Kind

WC

Diele

Abstellkammer

[¹/² v. 18,69] 9,35

32,50

12,35

8,88

13,94

12,12

3,88

13,80

2,05

Wohnfläche: 108.87m²

Balkon, Kellerraum

1

2

8

7

9

6 5

4a

4b

3

8

9

4

7

3

6

2

5

1

Wohnung 7 2. Obergschoss

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Wohnfläche: 157.60m²

2 Dachterrassen, Kellerraum

Wohnflächen, Angaben in m²

Dachterrasse 1

Wohnen/Kochen

Dachterrasse 2

Bad

Schlafen

Ankleide

Kind/Gast

Abstellkammer

Flur/Diele

WC

[¹/³ v. 57,20] 19,06

74,73

[¹/³ v. 14,75] 4,92

7,73

13,83

3,60

10,79

5,09

15,87

1,98

8

7910

11

6

5b

5a

4

3

8

9

10

4

7

3

6

2

5

1

Wohnung 8 Penthouse 3. Obergeschoss

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Süd-Ost-Ansicht

Nord-West-Ansicht

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Nord-Ost-Ansicht

Süd-West-Ansicht

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04/05 Wohnflächen,Kellerflächen, Sondereigentum und Preise04/05 Wohnflächen, Kellerflächen, Sondereigentum und Preise

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Haus Wohnungsnummer Wohnfläche

in m²

Stellplatz Kellerraum

in m²

Grundstücksanteil als

Sondereigentum

I 1 164,48 1 18,24 120,00

I 2 82,85 1 18,18 88,00

I 3 110,07 1 20,17 64,00

I 4 95,39 1 18,13 -

I 5 109,04 1 19,64 -

I 6 184,95 1 15,48 -

I 7 108,87 1 15,71 -

I 8-PH 157,60 1 19,96 -

II 1 164,48 1 18,24 345,00

II 2 82,85 1 18,18 130,00

II 3 110,07 1 20,17 130,00

II 4 95,39 1 18,13 -

II 5 109,04 1 19,64 -

II 6 184,95 1 15,48 -

II 7 108,87 1 15,71 -

II 8-PH 157,60 1 19,96 -

Mehrfamilienhaus II

Mehrfamilienhaus I

"Zur Weißen Brücke"

Tiefgarage

Zierker See

4

5

3

2

1

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1

5

4

3

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Haus Wohnungnummer Lage Wohnfläche

in m²

Stellplatz Balkon / Terrasse

I 1 EG/1.OG 164,48 1 2/1

I 2 EG 82,58 1 0/1

I 3 EG 110,07 1 0/1

I 4 1.OG 95,39 1 1/0

I 5 1.OG 109,04 1 1/0

I 6 2.OG 184,95 1 2/0

I 7 2.OG 108,87 1 1/0

I 8 PH 157,60 1 0/2

Summe Haus 1 1012,98

II 1 EG/1.OG 164,48 1 2/1

II 2 EG 82,58 1 0/1

II 3 EG 110,07 1 0/1

II 4 1.OG 95,39 1 1/0

II 5 1.OG 109,04 1 1/0

II 6 2.OG 184,95 1 2/0

II 7 2.OG 108,87 1 1/0

II 8 PH 157,60 0/2

Summe Haus II 1012,98

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Wohnungspreis

in €

Grundstücksanteil als

Sondereigentum

Sondereigentum

in €

Gesamtpreis

in €

394.750,00 120,00 7.200,00 401.950,00

214.700,00 88,00 5.200,00 219.900,00

274.900,00 64,00 3.800,00 278.700,00

242.900,00 - - 242.900,00

272.600,00 - - 272.600,00

452.000,00 - - 452.000,00

272.500,00 - - 272.500,00

405.900,00 - - 405.900,00

2.530.250,00 272,00 16.200,00 2.546.450,00

394.7500,00 345,00 20.000,00 414.750,00

214.700,00 130,00 7.800,00 222.500,00

274.900,00 130,00 7.800,00 282.700,00

242.900,00 - - 242.900,00

272.600,00 - - 272.600,00

452.000,00 - - 452.000,00

272.500,00 - - 272.500,00

405.900,00 - - 405.900,00

2.530.250,00 605,00 35.600,00 2.565.850,00

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Haus am Zierker See

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Die Eigentumswohnanlage „An der Weißen Brücke“ besteht aus zwei Mehrfa-

milienhäusern identischer Bauweise mit je einem Treppenhaus und einem

Aufzug. Die Mehrfamilienhäuser haben von den Kellergeschossen direkten

Zugang zur Tiefgarage. Das Bauvorhaben wird in einem Bauabschnitt schlüs-

selfertig errichtet und nach WEG–Recht aufgeteilt. Über die Treppenhäuser

und die Tiefgarage ist jede Wohnung barrierefrei erreichbar.

Allgemeines zur Bauweise

Die Eigentumswohnanlage wird als Effizienzhaus 55 errichtet. Die vorge-

schriebenen Werte der aktuellen EnEV werden mit dem Effizienzhaus 55

unterschritten. Das MFH wird in Ziegel-Massivbauweise aus Poroton-Ziegel

(42,5 cm) und Stahlbetondecken erstellt. Der Keller und die Tiefgarage wer-

den komplett in Stahlbeton errichtet.

Grundlage der Ausführungen bilden alleine die baurechtlichen Voraussetzun-

gen, die Baugenehmigung, die VOB und anwendbare Vorschriften der DIN,

sofern sie nicht ausdrücklich in der Baubeschreibung bzw. im jeweiligen Plan

(Werkplan) ausgeschlossen sind bzw. werden. Ferner gelten die anerkannten

und technisch anwendbaren Regeln der Bautechnik, die vorliegende Baube-

schreibung, die statischen Berechnungen und der Wärme- und Schallschutz-

nachweis als Grundlage. Ebenso der bauliche und vorbeugende Brandschutz,

die Vorschriften der aktuellen EnEV und die Kriterien zur Erlangung eines

Energieeffizienzhauses 55.

Das eingezeichnete Mobiliar stellt einen Einrichtungsvorschlag des planen-

den Architekten dar und ist in den Gesamtkosten nicht enthalten. Maße für

Einbauten (Küchenschränke, Einbauschränke, Duschabtrennungen etc.) sind

am Bau zu nehmen.

Farbliche Abbildungen des Prospektes, etwaige Gebäudevisualisierungen,

perspektivische Ausdrucksmittel (z.B. Ansicht, Plangestaltung, Bepflanzung

usw.) und eingezeichnetes Mobiliar gelten nicht als Gegenstand der Baube-

schreibung.

02/07 Baubeschreibung

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Festlegung für die Gewerke

Hausanschlüsse

Alle Hausanschlüsse werden in enger fachlicher Abstimmung mit den Versor-

gungsunternehmen hergestellt. Alle Hausanschlüsse befinden sich im Hausan-

schlussraum bzw. im Technikraum im Keller der Gebäude. Abweichungen hierzu

nur auf behördliche Anweisung oder auf Anweisung des Energieversorgers.

Energie, Wasser und Abwasser

Hergestellt werden die erforderlichen Versorgungsleitungen für Gas, Strom,

Wasser und Abwasser, Fernwärme samt Leitungen bis zum jeweiligen Überga-

bepunkt.

Telekommunikation und Fernsehen

Der Anschluss für das Fernmeldenetz der Deutschen Telekom AG wird eben-

falls in den Hausanschlussräumen hergestellt. Der Bauträger verkabelt eine

Anschlussstelle je Wohneinheit. Weitere Anschlussleerdosen werden vom

Bauträger mit einem Leerrohr versehen. Auch die Verkabelung dieser weite-

ren FM-Dosen liefert der Bauträger bis zu einem zentralen Punkt neben der

Wohnungsverteilung. Der Käufer muss den Telefonanschluss selbst beantra-

gen. Ein Hochleistungsdatenkabel der Stadtwerke Neustrelitz wird ebenfalls

wahlweise bereitgestellt.

Rohbau

Fundamente und Bodenplatte

Beton oder Stahlbetonbodenplatten gemäß statischen Erfordernissen ver-

baut (in wasserundurchlässigem Stahlbeton (WU-Beton-Weiße Wanne)).

Für die Außenwände werden Beton- und Stahlbetonwände in WU-Beton mit

Wärmedämmung errichtet (nach aktueller EnEV). Die Dämmung wird mit

einer Noppenbahn gegen mechanische Beschädigung geschützt. Die Wände

und Decken zwischen dem Haus und der Tiefgarage werden, sofern erforder-

lich (EnEV), auf der Tiefgaragenseite mit geeigneten Dämmstoffen gedämmt.

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Außenwände im EG, 1.OG, 2.OG und 3.OG

Die Außenwände werden aus Poroton-Planziegeln (Wärmedämmziegel) 42,5cm

erstellt bzw. in Stahlbeton, soweit dies aus statischen Gründen erforderlich ist.

Wärmedurchgangswerte werden nach den Vorgaben des Wärmeschutznachwei-

ses in der Planung vorgeschrieben. Elemente (Fenster/Türen) erhalten Rollläden.

In den jeweiligen Wohnungsgrundrissen ist dies konkretisiert. Der Betrieb der

Rollläden erfolgt über Elektroantriebe je Element separat.

Tragende Innenwände

Je nach Erfordernis werden für tragende Innenwände im KG verputztes Zie-

gelmauerwerk oder unverputzter Beton verwendet. In den Wohngeschossen

verputztes Ziegelmauerwerk oder verputzter Beton.

Wohnungstrennwände

Im Treppenhaus werden Wohnungstrennwände aus Mauerwerk oder Stahl-

beton ausgebildet. Für die Treppenhaus- und Wohnungstrennwände gelten

erhöhte Anforderungen an die schalldämmende Ausführung.

Nichttragende Wände

Nichtragende Wände werden in allen Geschossen aus 11,5 cm bzw. 17,5 cm

starkem Ziegelmauerwerk gemäß statischen Erfordernissen errichtet. Im Kel-

lergeschoss auch als Betonwände.

Geschossdecken

Stahlbetondecken werden gemäß statischen Berechnungen erstellt. Im

Bereich der Tiefgarage, außerhalb des Erdgeschosses, werden diese in wasse-

rundurchlässigem Stahlbeton erstellt. Geschossdecken werden als Stahlbe-

tonfiligrandecken mit ebener Sichtbetonunterseite und Fugenaufteilung oder

als Ortbetondecken gemäß statischen Erfordernissen erstellt.

Tiefgaragendecke

Die Tiefgaragendecke wird in Stb-Beton ausgeführt. Die Anschlüsse zu den

TG-Wänden und zu erforderlichen Wandaufkantungen für Lüftungsschächte

werden entsprechend der WU-Richtlinie abgedichtet. Die Bodenplatte der

TG wird in WU-Beton (Weiße Wanne) ausgeführt.

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Dachkonstruktion

Die Häuser erhalten ein Flachdach mit entsprechender Abdichtung und erfor-

derlicher Wärmedämmung entsprechend den Flachdachrichtlinien.

Spenglerarbeiten

Die Dachentwässerung erfolgt über innenliegende Rinnen und Fallrohre, die

gemäß Planung an den erforderlichen Stellen angeordnet werden. Rinnen und

Fallrohre werden in Titanzink ausgeführt.

Treppen

Die Treppenläufe und Podeste der Mehrfamilienhäuser werden entweder in

Ortbeton (Stahlbeton) gegossen oder als Stahlbeton-Fertigteiltreppen gelie-

fert (Belag: siehe Bodenbeläge). Die Auflagerung der Treppenläufe und Zwi-

schenpodeste erfolgt schallentkoppelt. Sofern keine Fertigteile verwendet

werden, werden die Untersichten und Freiwangen verputzt. Treppengeländer

werden gestrichen oder in gleichwertiger Ausführung beschichtet.

Dachterrassen/Balkone

Die Abdichtung erfolgt gemäß Flachdachrichtlinie. Der Belag wird mit Granit-

platten im Splittbett bzw. Holzbelag hergestellt. Die Zugänge von den Woh-

nungen zur Terrasse bzw. den Balkonen sind barrierefrei.

Ausbau

Verputz

Der Außenputz wird als Kalk-Zement-Putz in Maschinenputztechnik vorge-

nommen. Die Körnung erfolgt nach Angabe des Bauträgers. Der Sockel wird

bis zu einer laut Planung festgelegten Höhe mit einem gegen Feuchtigkeit

resistenten Putz ausgebildet.

Die Innenwände der Wohnräume werden mit einem 1-lagigen Maschinenputz

in glatter Ausführung verputzt (nicht gespachtelt, nicht geschliffen). Stahlbe-

tonfertigteildecken mit ebener Sichtbetonunterseite werden gespachtelt.

Kellerwände werden, soweit im Mauerwerk ausgeführt, verputzt. Beton-

wände im Keller werden ohne vorherige Verspachtelung gestrichen.

Elemente - Fenster, Terrassen-, Loggia- und Balkontüren sowie Rollläden

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Sämtliche Fenster-, Terrassen- und Balkontüren werden als Kunststoff-Fens-

ter mit Dreischeibenisolierverglasung gemäß Wärmebedarfsberechnung

geliefert. Die Elemente werden umlaufend mit Sicherheitspilzzapfen gelie-

fert. Die Elemente werden im Innenbereich in Farbe Weiß geliefert und im

Außenbereich entsprechend dem Farb-und Gestaltungskonzept des Bauträ-

gers. Die Fenster– bzw. Terrassentürelemente werden mit einem Einhandgriff

in Alu, V2A oder Neusilber ausgestattet. Die Beschläge haben Mehrfachfunk-

tionen (z.B. geschlossen, geöffnet, gekippt). Kellerfenster werden in Kunst-

stoff in Farbe Weiß mit Isolierverglasung ausgeführt. Diese Fenster werden

mit einer Dreh-Kipp-Funktion ausgestattet. Die Anforderungen der Wärme-

schutzberechnung werden eingehalten. Der Bauträger behält sich vor, die Ele-

mente im Außenbereich, nach dem finalen Farb- und Gestaltungskonzept des

Bauträgers zu bestimmen.

Hinweis Dachterrasse: Die Penthouse-Wohnungen mit Dachterrasse erhal-

ten vor jeder Terrassentüre eine außenseitige Ablaufrinne sowie eine Schwelle

von einigen Zentimetern. Bei ausgewählten Elementen wird ein barrierefreier

Austritt ausgeführt (nicht für jede Wohnung, siehe Werkplan).

Die Fenster in den Wohngeschossen mit massiver Brüstung erhalten innen-

seitig Natursteinfensterbänke nach Mustervorlage des Bauträgers oder weiß

lackierte Holzfensterbänke. Fensterbänke in Bädern werden mit Jura belegt

oder können wahlweise als weiß lackierte Holzfensterbänke auch mit Fliesen

belegt geliefert werden. Alle Fenster erhalten außenseitig ein beschichtetes

Aluminiumabdeckprofil. Alle Rollladenkästen werden mit Aluminiumpanzern

(nicht Kunststoff) sowie elektrischen Antrieben ausgestattet.

Haustüren und Briefkastenanlage

Haustürelemente werden entsprechend der Zeichnung des Architekten er-

stellt.

Dabei handelt es sich um einen stabilen Rahmen in Kunststoff oder eine Aus-

führung in Aluminium-Stahlkonstruktion mit verstärktem Haustürblatt, Dop-

pelfalz, umlaufender Dichtung im Türblatt und z.B. mehrfacher Dichtung im

Blendrahmen. Das Türblatt wird z. B. mit glatter Oberfläche geliefert. Die Far-

be und Konstruktion richtet sich nach dem Gestaltungskonzept des Bauträ-

gers.

Glasausschnitte mit Isolierverglasung werden laut Zeichnung des Architekten

vorgenommen. Es werden Beschläge in Edelstahl und Profilzylinder mit Mehr-

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fachverriegelung verwendet. Das Haus erhält eine Briefkastenanlage z.B. als

freistehende Briefkastenanlage oder als Wandanlage. Die Klingel,- Sprech-

und Videoanlage wird in der Briefkastenanlage eingebaut.

Wohnungseingangstüren

Für die Wohnungseingangstüren werden Holzumfassungszargen mit ver-

stärktem Türblatt und mehrfacher Dichtung im Blendrahmen verwendet. Das

Türblatt hat eine glatte Oberfläche. Die Farbe und Konstruktion richtet sich

nach dem Gestaltungskonzept des Bauträgers. Die Errichtung erfolge nach

DVS-Anforderung (dicht, vollwandig, selbstschließend) gemäß Brandschutz-

nachweis. Die Türen sind durch eine Schutzgarnitur (Mehrfachverriegelung),

Spion und Profilzylinder in erhöhter Sicherheitsstufe einbruchgesichert.

Innentüren

Im Innenbereich werden Standard-Innentüren mit Umfassungszarge, stumpf

einschlagend mit verdeckten Beschlägen (Tectus-Bänder) verbaut. „Stumpf-

einschlagend“ bedeutet, dass das Türblatt und die Umfassungszarge eine

Ebene bilden. Die Türen sind weiß lackiert, haben eine eckige Zarge, ein Tür-

blatt mit Röhrenspankerneinlage und verfügen über eine Standard-Drücker-

garnitur (ähnlich der Bauhaus-Form).

Kellertüren

Sofern im Brandschutznachweis Feuerschutztüren gefordert werden, liefert

der Bauträger diese aus Stahl. Die Türen der Wohnungskeller werden in Holz-

oder Alulattenkonstruktion ausgeführt.

Schließanlage

Die gesamte Wohnanlage wird mit einer Zentralhauptschlüssel-Schließan-

lage ausgestattet. Der Wohnungsschlüssel sperrt dabei Wohnungstüre, Haus-

eingangstüre, Tiefgaragentor, Kellerabteil.

Das Tiefgaragentor wird zusätzlich mit einem Funkhandsender je Stellplatz

ausgestattet. Der Briefkasten hat einen eigenen Schlüssel.

Estriche – Heizestrich – Fußbodenaufbau

Alle Wohnungen erhalten einen schwimmenden Estrich. Es wird ein Rand-

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dämmstreifen eingebaut damit Schallbrücken ausgeschlossen werden. Die

Wohnungen erhalten eine Fußbodenheizung. Der jeweilige Fußbodenaufbau

richtet sich nach den Schall-und Wärmeschutzanforderungen.

Fliesen – Bäder und WC, Küche und Diele

Im Kaufpreis sind alle Fliesen bis zu einem Bruttolistenpreis von € 30,00 inkl.

MWST/qm entsprechend der Preisliste des Fliesenvertragspartners enthal-

ten. Sofern der Käufer höherwertige Fliesen beim Fliesenvertragspartner

auswählt, erhält er eine Gutschrift von € 30,00 inkl. MWST/qm. Im Leistungs-

umfang ist das Verlegen von Fliesenformaten an der Wand und am Boden bis

zu einer Größe von 30 × 60 cm enthalten. Sofern Bodenfliesen an der Wand

verlegt werden, entsteht ein Aufpreis von € 15,00 inkl. MWST/qm.

Die Verlegung größerer Formate ist gegen Aufpreis möglich. Der Bauträger

schuldet in Bädern eine raumhohe Fliesenverlegung und in WC-Anlagen eine

Fliesenverlegung bis zur Brüstung. Wahlweise kann auf raumhohes Fliesen

verzichtet werden. In diesem Fall wird anstelle von Fliesen die Wand verputzt.

Diese Ausführungsvariante ist kostenneutral, sofern diese Änderung recht-

zeitig mitgeteilt wird und in den Bauablauf noch einzutakten ist. Eine putz-

bündige Variante (Fliesen putzbündig in der Mauer) kann als Sonderwunsch

gegen Aufpreis angeboten werden.

Bodenbeläge – Parkett/ Laminat/ Teppich

Standardmäßig werden alle Wohn- und Schlafräume, Kinder- und Gästezim-

mer, soweit vorhanden mit hochwertigem Parkett, Laminat oder Teppich aus-

gestattet. Eine Bemusterung ist beim Vertragspartner des Bauträgers möglich.

Ein preisneutraler Wechsel auf Bodenfliesen (wie Standard-Bäder und -WCs)

ist nach Absprache möglich. Zur Ausführung kommen nur Materialien vom

Vertragspartner des Bauträgers, also Materialien vom beauftragten Hand-

werksunternehmen.

Bodenbelag – Naturstein

Die Treppenläufe und Podeste werden vom KG bis zum DG mit Naturstein be-

legt. Die Auswahl der Natursteinmaterialien richtet sich nach dem Gestal-

tungskonzept des Bauträgers.

Allgemeiner Hinweis zu Naturstein: Natursteinmaterialien unterliegen na-

türlichen Schwankungen. So können in solchen Materialien Einschlüsse,

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Versteinerungen und auch Glasadern vorkommen. Solche in Natursteinmate-

rialien vorkommende Erscheinungen stellen keinen Mangel dar und sind hin-

zunehmen.

Sonstige Bodenbeläge

Der Tiefgaragenboden und Kellerfußboden wird als Schutz gegen schädliche

Tausalze (Korrosion) mit einer zugelassenen Beschichtung geschützt (z.B.

Industrieboden HD 88). Er erhält ein leichtes Gefälle zu einer Entwässerungs-

rinne. Kleine Pfützen sind möglich und stellen keinen Mangel dar. Sofern aus

statischen Gründen eine Beschichtung oder Teilbeschichtung erforderlich ist,

wird diese ausgeführt.

Schlosserarbeiten

Sämtliche Schlosserarbeiten im Außenbereich erfolgen in feuerverzinkter

oder galvanisch verzinkter Ausführung. Im Innenbereich werden die Geländer

aus einer tragenden Stahlkonstruktion sowie Feldern mit Stäben oder ande-

rer Füllung ausgeführt. Sämtliche Stahlteile im Innenbereich werden grun-

diert und lackiert oder pulverbeschichtet.

Oberflächenbehandlung

Alle zum Verputzen vorgesehenen Oberflächen erhalten einen mineralischen

Maschinenputz in geglätteter Ausführung.

Malerarbeiten Wände und Decken

Sämtliche Malerarbeiten an Mauerwerk, Decken und Trockbauwänden der

Wohngeschosse erfolgen in Farbe Weiß. Die Decken und Wände im Treppen-

haus und im Keller werden ebenfalls in Farbe weiß gestrichen. Auch Beton-

wände im Keller und in der TG werden ohne vorherige Verspachtelung in

Farbe weiß gestrichen.

Malerarbeiten im Außenbereich

Alle Wandflächen im Außenbereich werden gestrichen. Der Anstrich erfolgt

laut dem Farbgestaltungskonzepts des Bauträgers.

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Lichtschächte

Die Lichtschächte werden als Fertigteil-Lichtschächte mit begehbarem Licht-

schachtrost ausgeführt.

Tiefgarage

Das Einfahrtstor ist vollautomatisch und kann von außen über den Schlüssel

der Wohnungseingangstüre bzw. über eine Funkfernbedienung und innen

über einen Kettenzug vom Auto aus geöffnet werden. Die Be- und Entlüftung

der Garage erfolgt ausschließlich auf natürliche Art und Weise über Lüftungs-

fenster und macht somit wartungsintensive Lüftungsanlagen unnötig.

Im Bereich der Feuerwehrzufahrten müssen die Lüftungsöffnungen bo-

dengleich mit befahrbaren Gitterrosten abgedeckt werden. Notwendige Lüf-

tungsöffnungen für die TG sind vom Käufer zu akzeptieren. Als Tor wird ein

Rolltor mit Scherengitter eingebaut – falls bautechnisch erforderlich mit inte-

grierter Schlupftüre. Das Haus bzw. das Kellergeschoss wird mit einer Schleu-

se an die Tiefgarage stufenlos angeschlossen.

Kellerabteile - Trennwände

Die Wände der Kellerabstellräume werden in massiv als Betonwände ausge-

führt. Die Türen der Kellerabteile werden mit einem Profilzylinder passend

zur Schließanlage ausgestattet.

Reinigung

Die Wohnungen und Gemeinschaftsflächen werden besenrein übergeben.

Alle weiteren Säuberungen obliegen dem Käufer bzw. der Eigentümergemein-

schaft. Eine besenreine Übergabe ist nicht gleichzusetzen mit einer mehrma-

ligen und vollständigen Gebäudereinigung, bei welcher alle Spritzer und

Klebebandreste an Böden, Fenstern, Türen etc. vollständig beseitigt sind. Die

Wohnungen werden in einem ordentlichen Zustand grundgereinigt (besen-

rein) übergeben.

Außenanlagen

Die Außenanlagen werden nach dem Freiflächengestaltungsplan des Bauträ-

gers erstellt. Die im Außenanlagenplan dargestellten Bepflanzungen sind vom

Bauträger geschuldet.

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Grünflächen/ Gärten

Jede EG-Wohnung erhält einen Gartenanteil als Sondernutzungsfläche (Son-

dereigentum). Die Gemeinschaftsflächen werden entsprechend dem Außen-

anlagenplan des Bauträgers erstellt.

Die im Außenanlagenplan eingezeichneten Bepflanzungen in Gemeinschafts-

flächen schuldet der Bauträger. Bei den Sondernutzungsflächen der EG-Woh-

nungen erfolgt der Oberbodenauftrag mit Mutterboden oder geliefertem

Erdreich. Der Bauträger erstellt die Feinplanie und erstellt die einmalige

Ansaat mit entsprechendem Saatrasen für die Sondernutzungsflächen. Die

Bewässerung der Rasenansaat im Sondernutzungsbereich obliegt dem Käu-

fer. Im Bereich des Gemeinschaftseigentums ist hierfür die WEG zuständig.

Bezüglich der Gartengestaltung insbesondere der Hecken und Zaunanlagen

wird auf entsprechende städtische Satzungen verwiesen. Die darin enthalte-

nen Festlegungen müssen eingehalten werden.

Der Oberbodenauftrag der Gemeinschaftsflächen erfolgt mit dem auf dem

Gelände vorhandenen Material oder geliefertem Erdreich. Die Ansaat mit

entsprechendem Saatrasen erfolgt für die Gemeinschafts- und Sondernut-

zungsflächen einheitlich. Die Bepflanzung in Sondernutzungsflächen obliegt

dem Käufer. Eine Zaunanlage ist vom Bauträger nicht geschuldet.

Befestigte Flächen

Hauszugangswege und andere im Gemeinschaftseigentum befindliche Wege

werden mit Betonsteinpflaster erstellt (z. B. 12 - 24 cm, grau, Oberfläche

gestrahlt oder gleichwertig). Außenstellplätze (sofern im Außenanlagenplan

vorgesehen) werden in Betonpflaster oder Gittersteinen mit Rasenfugen

errichtet. Terrassenflächen (EG und Dachterrasse) werden z. B. mit Gartenplat-

ten ca. 40/40/5 cm, Kunststein mit Vorsatzmaterial oder gleichwertig nach

Freiflächengestaltungsplan des Bauträgers erstellt. Die Verlegung der Platten

erfolgt im Splittbett mit Kreuzfugen. Der Geländeanschluss ans Gebäude wird

mit einer Noppenfolie abgegrenzt und zudem wird ein ca. 30 cm breiter Rollkie-

straufstreifen mit höhenbündiger Betonsteineinfassung erstellt.

Sonstiges

Bei der Auswahl der Baustoffe wurde auf biologische und umweltverträgliche

Baustoffe Rücksicht genommen.

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Hinweis zu Küchen

Küchenzeilen und Arbeitsplatten an Wohnungstrennwänden dürfen aus

Gründen des Schallschutzes nicht mit der Wohnungstrennwand baulich ver-

bunden werden. Der Käufer hat bei der Planung der Küche darauf zu achten,

dass die notwendige Bauteiltrennung (Schallschutz) zwischen dem schwim-

menden Estrich und der Wohnungstrennwand erhalten bleibt.

Haustechnische Einrichtungen / Technische gebäudeausrüstung (tga)

Sanitär

Leitungsnetze

Alle Abwasserrohre werden als schallgedämmte Kunststoffrohre ausgeführt.

Anbindeleitungen sind zum Teil als HT-Rohre geplant. Für die Steigstränge der

Wasserleitungen werden Edelstahlrohre verwendet. Zur weiteren Verteilung

werden evtl. auch Kunststoffverbundrohre eingebaut.

Küche

Anschlussmöglichkeiten für Spüle und Spülmaschine werden installiert. Kü-

cheneinrichtungen, Mobiliar und Geräte sind nicht enthalten.

Die Ausleitung des Dunstabzugsrohres durch die Außenwand (für den An-

schluss einer Dunstabzugshaube) ist aufgrund möglicher Geruchsbelästigung

nicht möglich. Es müssen Umluft-Dunstabzugshauben eingebaut werden.

Sanitärausstattung

Es werden für die Sanitärausstattung der Bäder 3 hochwertige Ausstattungs-

möglichkeiten angeboten, die qualitativ und preislich variieren. Welche Woh-

nung, welche Ausstattungsvariante erhält, wird mit den potenziellen Käufern

im Kaufvertrag festgelegt. Auf Wunsch des Käufers sind Sonderausstattun-

gen möglich. Ein etwaiger Aufpreis ist vom Käufer zu bezahlen.

Legionellenprüfung

Der Hausverwaltung oder dem Prüfer ist auf Verlangen Zutritt zur Entnahme-

stelle zu gewähren.

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Garten

Wohnungen mit Gartenanteil erhalten einen frostsicheren Gartenwasseran-

schluss.

Heizung

Als Heizung wird eine Wärmepumpenheizung mit Gasbrennwertgerät (biva-

lentes System) errichtet. In allen Wohn- und Schlafräumen, Küche und Bädern

wird eine Fußbodenheizung gemäß Wärmebedarfsberechnung eingebaut. Die

Heizkreisläufe lassen sich mittels Raumthermostaten in den Wohnräumen

komfortabel steuern. Die Wärmemengenmessung für die Heizung erfolgt

über Wärmemengenzähler. In allen Räumen unter 8 qm wird gemäß DIN auf

den Raumthermostat verzichtet. Die Räume sind dann lediglich von Hand am

Verteiler einzustellen. Flure usw. erhalten u.U. keinen eigenen Heizkreislauf,

sofern so viele Zuleitungen zu anderen Räumen durch den Flur verlaufen,

dass dadurch automatisch die Beheizung mit erfolgt.

Wärmepumpe mit Tiefenbohrung

Das Mehrfamilienhaus erhält ein bivalentes Heizsystem. Das Kernstück hier-

bei bilden unter Berücksichtigung zukunftssicherer Energieversorgung eine

Wärmepumpenanlage mit Tiefenbohrung und ein Gasbrennwertgerät. Die

Wärmeerzeugung mit der Gastherme erfolgt in energiesparender Brennwert-

technik. Die Wärmeversorgungsanlagen erhalten jeweils eine witterungsab-

hängige, außentemperaturgeführte Vorlauftemperatur-regelung mit

automatischer Nachtabsenkung. Die Warmwassererzeugung erfolgt In einem

Multihygiene-Pufferspeicher mit integriertem Trinkwasserdurchlaufspei-

cher. Der Aufstellort ist ebenfalls im jeweiligen Heizungsraum im KG. Durch

die Kombination (Bivalenz) aus Wärmepumpenanlage und Gasbrennwertge-

rät ist garantiert, dass immer ein funktionierendes Heizungssystem zur Verfü-

gung steht. Der Bauträger weist darauf hin, dass zur Beibehaltung der

Gewährleistungsdauer von 5 Jahren für eine Heizungsanlage ein Wartungs-

vertrag notwendig ist.

Wärmemengenzähler

Die Wärmemengenzähler der Heizung sowie Zähler für Warm- und Kaltwas-

ser zur Abrechnung der Verbrauchswerte werden vom Bauträger hinsichtlich

der Einbaumöglichkeit vorgerüstet. Die Lieferung und der Einbau (Anschaf-

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fung) der Zähler erfolgt durch die WEG. Die WEG entscheidet, ob sie die

Messeinrichtung kauft oder mietet. Ferner entscheidet die WEG über Fabri-

kat und Anbieter.

Elektroinstallation

Die Elektroinstallation wird entsprechend den zum Errichtungszeitpunkt gel-

tenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, den anwendbaren DIN

und VDE-Normen und den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der

Netzbetreiber erstellt. Die Installation in Ortbeton- oder Fertigteildecken

erfolgt in Leerrohren. Im Mauerwerk wird auf eine mauerwerkschonende Ins-

tallation geachtet. Die Starkstrominstallation (230 /400V) erfolgt deshalb

unter Putz mit Mantelleitungen ohne Leerrohr. Die Schwachstrominstallation

erfolgt unter Putz in Leerrohr. In Kommunwänden ist eine UP-Installation mit

Leerrohren nicht möglich. Die Installation in Kommunwänden erfolgt deshalb

mit Stegleitungen oder in Absprache mit dem Schallschutzbeauftragten mit

Mantelleitungen. Grundsätzlich soll eine UP-Installation in Kommunwänden

vermieden werden. Nur in Ausnahmefällen kann hier eine Abweichung

gemacht werden, sofern dies der Statiker aus Schallschutzgründen erlauben

kann. Alle Stromkreise in den Wohnungen werden über Fehlerstromschutz-

schalter im zentralen Sicherungskasten (Wohnungsverteiler) abgesichert.

Antenne

Für die Antennenanlage in der Wohnung wird ein Leerrohrsystem mit Koaxi-

alkabel und Anschlussdose installiert. Sofern die Kabelgesellschaft den

Anschluss an das Breitbandnetz anbietet, erfolgt die entsprechende Installa-

tion hierfür. Die Anmeldung obliegt jedem Käufer selbst.

Rauchmelder

Jede Wohnung erhält Rauchmelder mit Batteriebetrieb für Flur und Schlaf-

räume (keine Brandmeldezentrale oder Brandmeldeanlage).

Sprechanlage/ Videoanlage

Jede Wohnung erhält eine Video-Sprechstelle mit entsprechender Sprechmög-

lichkeit zur Haustüre einschließlich Klingel (Rufton) und Türöffnertaste.

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Grundlage des Ausstattungsumfangs

Die Grundlage des Ausstattungsumfanges bilden die zu jeder Wohnung gehö-

rigen Elektroinstallationspläne. Entsprechend wird für jede Wohnung ein ELT-

Plan gezeichnet und dem Kaufinteressenten vor Beurkundung zur Durchsicht

vorgelegt. Dieser Elektroinstallationsplan dokumentiert den Ausstattungs-

umfang und ist anschließend Grundlage des Kaufvertrages. Jeder Kaufinter-

essent hat somit vor Beurkundung die Möglichkeit, Sonderwünsche einplanen

zu lassen – vorausgesetzt der Kauf erfolgt vor erfolgter Installation. Alle

Schalter und Steckdosen (Installationsgeräte) werden aus einem einheitlichen

Programm eines namhaften Herstellers ausgewählt. Das Programm bezieht

sich auf ein zeitloses weißes Schalterprogramm.

Abmauerungen und Verkofferungen

Vormauerungen, Verteilerschächte und Verkofferungen sind erst aus den

Werkplänen ersichtlich und werden je nach Anforderung ausgeführt. In den

Kellerräumen ist mit nicht verkleideten Leitungen unter der Decke und an den

Wänden zu rechnen. Ferner können Ver- und Entsorgungsleitungen in den

Räumen abgehängte Decken erforderlich machen. Die genaue Lage kann erst

nach Fertigstellung der Werkpläne angegeben werden. Speziell in den Küchen

kann aus Gründen des Schallschutzes bei den Kommunwänden auch eine Ins-

tallation auf Putz im Unterschrankbereich notwendig sein. Vormauerungen,

Schachtverkleidungen und Verkofferungen werden entsprechend den Werk-

plänen des Architekten in Mauerwerk oder Trockenbau ausgeführt.

Aufzug

Die Häuser erhalten jeweils einen Aufzug, der die Tiefgarage und alle anderen

Geschosse verbindet. Der Aufzug kann bis zu 8 Personen befördern und hat

eine Kabinengröße von ca. 1,10 (B) x 1,40 (T). Die Befahrung mit Rollstuhl ist

möglich. Die Kabineninnenseite und Türen sind aus kunststoffbeschichtetem

Stahlblech bzw. Edelstahl gefertigt. Die technische Ausstattung erfolgt ge-

mäß den gültigen Vorschriften. Die Tiefgarage ist stufenlos erreichbar. Der

Bauträger weist darauf hin, dass zum Betrieb eines Aufzuges ein Wartungs-

vertrag gesetzlich vorgeschrieben ist. Daher muss die WEG einen Wartungs-

vertrag für die Aufzüge abschließen.

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Barrierefreiheit

Die Wohnungen in den Häusern werden barrierefrei im Sinne der LBO MV

ausgeführt. Barrierefreiheit bedeutet eine Erleichterung für gehbehinderte

Personen, ist aber nicht als behindertengerecht zu verstehen.

Auf Wunsch kann jede Wohnung behindertengerecht geplant und ausgestat-

tet werden. Wünscht ein Käufer eine behindertengerechte Wohnung, muss

mit dem Bauträger bezüglich der Raumgestaltung und Möblierung vor Beur-

kundung eine Vereinbarung treffen. Der Zugang zu Balkonen, Erdgeschoß-

und Dachterrassen ist in diesem Fall barrierefrei vorgesehen. Dies erfordert

eine rechtzeitige Planung und ist mit Mehrkosten verbunden. Eine derartige

Planung kann nur dann erfolgen, wenn der allgemeine Baufortschritt dies

noch ermöglicht.

Sonderwünsche

Sonderwünsche und/oder Ausführungsänderungen sind generell mit dem

Bauträger und der Bauleitung abzusprechen. Terminverschiebungen in Folge

von Sonderwünschen oder Ausführungsänderungen sind vom Käufer zu tra-

gen. Ein Anspruch darauf, dass Sonderwünsche oder Ausführungsänderungen

durchgeführt werden, die zu Problemen im allgemeinen Bauablauf führen,

besteht nicht. Die Beurteilung, ob ein Problem bei der Verwirklichung von

Sonderwünschen oder Ausführungsänderungen auftritt, obliegt dem Bauträ-

ger. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Sonderwünschen ist die

Bestellung der Zusatz- oder Änderungsleistung beim jeweiligen Vertragspart-

ner des Bauträgers. Sofern ein Sonderänderungswunsch sich kostenmindernd

auswirkt hat der Käufer keinen Erstattungsanspruch. Es ist Sache des Käu-

fers, Sonder- und Änderungswünsche dem Bauträger so rechtzeitig und

schriftlich mitzuteilen, dass der vom Bauträger bestimmte Bauablauf nicht

behindert wird. Erfolgt die Mitteilung nicht rechtzeitig ist der Bauträger

berechtigt die Regelleistung herzustellen.

Vereinbarungen zu Sonder- und Änderungswünschen zwischen Käufer und

Bauträger oder dem vom Bauträger beauftragten Unternehmer sowie die

damit verbundenen Kosten einschließlich möglicher Planungs- und Umpla-

nungskosten werden im jeweiligen Kostenangebot berücksichtigt. Diese Kos-

tenangebote müssen im Annahmefall schriftlich beauftragt werden.

Gewährleistung

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Hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Bauleistungen gilt das werkver-

tragliche Leistungsstörungsrecht des BGB. Danach kann der Käufer grund-

sätzlich zunächst nur Nacherfüllung verlangen, unter besonderen weiteren

Voraussetzungen auch den Mangel selbst beseitigen, die Vergütung mindern,

vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen.

Die Verjährungsfrist für Mängel am Bauwerk sowie dazugehöriger Planungs-

und Überwachungsarbeiten beträgt fünf Jahre. Für bewegliche Sachen gilt die

kaufvertragsrechtliche Sachmängelhaftung des BGB.

Auf die verbleibende Restfeuchte im Gebäude wird hingewiesen (Austrock-

nungszeit ca. zwei Jahre). Es handelt sich hierbei nicht um einen Mangel. Der

Käufer wird darauf hingewiesen, dass alle Möbel in einem ausreichenden

Belüftungsabstand zu den Wänden aufzustellen sind. Die ausreichende Belüf-

tung und Heizung der Räume ist Sache des Käufers.

Risse oder Verfärbungen in Bauteilen, Putzen, Holz etc., die aufgrund der

natürlichen bauphysikalischen Eigenschaften der Bauteile (Kriechen, Schwin-

den und Setzen) entstehen, sind keine Mängel. Dasselbe gilt für Risse in daue-

relastischen Verfugungen (sogenannte Wartungsfugen). Die Verfugungen

werden einmal zur Übergabe durch den Verkäufer ausgeführt. Eine eventuell

notwendige Nachverfugung obliegt dem Käufer bzw. der Wohnungseigentü-

mergemeinschaft.

Für technische Anlagen sind durch den Käufer oder die Gemeinschaft der

Wohnungseigentümer bzw. den Verwalter zur Wahrung der Gewährleis-

tungsansprüche die erforderlichen Wartungsverträge abzuschließen.

Der Witterung ausgesetzte Bauteile müssen in regelmäßigen Abständen

fachkundig geprüft und gegebenenfalls nachbehandelt werden. Wartungsan-

striche sind nach den Verarbeitungsrichtlinien der Farbhersteller auch wäh-

rend der Gewährleistungsfristen zur Wahrung der Gewährleistungsansprüche

durch den Käufer oder die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. den

Verwalter durchzuführen.

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Allgemeines

Beide Mehrfamilienhäuser werden gemäß der z. Zt. der Planung gültigen

EnEV gedämmt und ausgestattet. Darüber hinaus wird die Qualität der Aus-

führung und der verwendeten Baustoffe zur Klassifizierung „Energieeffizi-

enzhaus 55“ führen. In Bezug auf Schall- und Wärmedämmung gelten

ausschließlich anwendbare DIN-Werte als zugesichert, auch wenn aus der

Baubeschreibung höhere Werte abgeleitet werden können. Für die Bauaus-

führung gelten grundsätzlich einschlägige Vorschriften, Baugenehmigung,

Baubeschreibung, Statik und Projektierung. Abweichungen von den Plänen

und der Baubeschreibung sind zulässig, sofern sie durch behördliche Anord-

nungen veranlasst wurden oder wenn sie sich als technisch oder wirtschaft-

lich notwendig oder zweckmäßig erweisen – insbesondere im Zuge der

Werk- und Detailplanung. Solche Abweichungen dürfen aber nicht wertmin-

dernd und müssen dem Käufer zumutbar sein. Weitergehende Abweichun-

gen von den Plänen oder der Baubeschreibung bedürfen der Zustimmung des

Käufers.

Die in den Bauplänen angegebenen Flächen und Maße berücksichtigen nicht

einen ca. 3%-igen Putzabzug sowie evtl. Änderungen durch Vormauerungen,

Käuferwünsche, o.ä. Die Farbgestaltung obliegt m Bauträger.

Soweit in der Baubeschreibung Alternativen vorgesehen sind, erfolgt die

endgültige Festlegung im Zuge des Baufortschrittes durch den Bauträger.

Soweit der Vertragsgegenstand bei Abschluss des Kaufvertrages bereits

errichtet ist, ist für den Grundriss des Gebäudes dessen Größe und sichtbare

Beschaffenheit der derzeitige Zustand in der Natur maßgebend. Etwaige

Abweichungen von der Baubeschreibung genehmigt der Käufer insoweit.

Dem Schornsteinfeger ist auf Verlangen Zutritt auf das Dach zu gewähren. |

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06/07 Bildnachweise

Photographien:

S.8, S.12, S.15, S.16/17, S.52 : © Christoph Drews

Illustrationen: © 13°

Renderings:

S.6/7 : © 13°

S.44/45 : 2: © Schmidt-Bauplanungen

07/07 Impressum

Herausgeber

MMT Mecklenburg-Strelitzer Montage- und Tiefbau GmbH Bauberatung und Vermögensverwaltung

Bauplanung

Schmidt-Bauplanungen

Gestaltung

13°

Lektorat

13°

© 2016

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