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Zeitarbeit als Chance (Wieder) Einstieg in den Beruf

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Zeitarbeit als ChanceZeitarbeit als Chance

(Wieder) Einstieg in den Beruf(Wieder) Einstieg in den Beruf

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Gründe für beruflichen Wiedereinstieg

Was wollen Sie jetzt für sich beruflich erreichen?

Sie sind im Moment arbeitslos/arbeitssuchend?

Sie wollen aus der Babypause zurück in den Beruf?

Sie sind 50+ ? Sind Sie Schulabgänger ohne

Berufserfahrung? Sind Sie Student/in und suchen eine

Arbeit für Ihre Semesterferien?

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GeschichteGeschichte

Zeitarbeit (ZA), Arbeitnehmerüberlassung oder Personal-leasing, wie es offiziell heißt, gibt es in Deutschland schon seit den 60er-Jahren. Branchenboom: Beschäftigtenzahl hier seit 1998 (Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BfA) mehr als verdoppelt. Aktuell ca. 500Tsd. Menschen in Deutschland in ZA tätig.

Die Beschäftigten sind bei einer Zeitarbeitsfirma fest angestellt und werden anderen Unternehmen zur Arbeit überlassen. Heute nicht mehr ausschließlich für Hilfskräfte, mittlerweile steigt auch die Zahl der Höherqualifizierten. Akademiker machen nach Angaben der Arbeitsagentur derzeit etwa 7% aus. Auffallend ist außerdem, dass mehr Arbeitslose die Zeitarbeit als Gelegenheit für den Wiedereinstieg ins Berufsleben nutzten.

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Zeitarbeitsfirmen in Deutschland

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QualitätsunterschiedeQualitätsunterschiede

Bitten achten auf:

Hat diese ZA eine (möglichst unbefristete) „Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmer-überlassung“. (Zeichen, daß, sie schon länger auf dem Markt agiert).

Dies können Indizien sein, daß alle Steuern, Beiträge + Sozialversicherungen rechtzeitig abgeführt werden also von dort keine Forderungen vorliegen. So kann man i.d. R. annehmen, daß die Gehälter auch pünktlich gezahlt werden..

Liegen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der großen Krankenkassen, des Finanzamtes und der Berufs-genossenschaften vor?

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Wichtige Fragen:Wichtige Fragen:

Unterschiedliche Arbeitsverträge: Werden nur die geleisteten Arbeitsstunden bezahlt oder liegt ein Gehalt zugrunde?

Ist die Bezahlung für eine 35 Stunden-woche? (darauf achten, dass geleistete Std. Auf Zeitkonto sind und in Freizeit abgegolten werden oder vergütet.

Es ist immer gut, wenn die ZA Firma von Bekannten, Verwandten empfohlen wurden.

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Wer ist eigentlich mein Chef?

Zeitarbeitnehmner haben zwei Chefs

Bei der ZA ist der Arbeitnehmer per Vertrag fest angestellt und bekommt von dort das Gehalt.

Zeitarbeitnehmer müssen während ihres Einsatzes wie jeder fest angestellte Kollege auch die Weisungen ihrer jeweiligen Vorgesetzten vor Ort beim Kundeneinsatz befolgen.

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Soziale Absicherung?

Auch Zeitarbeitnehmer sind rentenversichert Alle üblichen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften

eines normalen Arbeitsverhältnisses wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch, Arbeitsschutz, Schwerbehinderten- und Mutterschutz sowie Kündigungsfristen gelten genauso in der Zeitarbeit. Löhne und Gehälter werden auch für gesetzliche Feiertage gezahlt.

Außerdem beteiligt sich die ZA (Arbeitgeber) an den Beiträgen zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung und meldet seine Mitarbeiter bei der Unfallversicherung an. Da die Arbeitnehmerüberlassung genehmigungspflichtig ist, überwachen sogar die Arbeitsbehörden die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei den Zeitarbeitsfirmen. .

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Bezahlung?Bezahlung? Über 90 Prozent der Zeitarbeitnehmer werden heute nach

Tarif bezahlt (Quelle: Bundesverbands Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. - BZA).

Meist weniger als ihre festangestellten Kollegen

Dabei wird jeder Zeitarbeitnehmer – je nachdem, für welche Arbeiten er eingesetzt werden soll – in eine von 9 Entgeltgruppen (entsprechend der Ausbildung) eingeordnet.

Die Stundenlöhne reichen von ca. € 7 bis € 17 Euro (in 2007, regional unterschiedlich).

Wichtig: Wer länger als neun Monate ununterbrochen an dasselbe Unternehmen verliehen ist, kann laut BZA-Tarifvertrag mit Aufschlägen auf sein Gehalt rechnen. „Außerdem erhalten Zeitarbeitnehmer, die mindestens sechs Monate lang ununterbrochen bei ihrem Zeitarbeitsunternehmen angestellt waren, auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

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Wie viel Urlaub?Wie viel Urlaub?

Im ersten Jahr stehen den Zeitarbeitnehmern 24 danach 25 Arbeitstage Urlaub zu. Der Anspruch steigt mit betrieblicher Zugehörigkeit.

Vorsicht: Den vollen Urlaubsanspruch erwerben Sie erst, wenn sie mindestens 6 Monate ununter-brochen als Vollzeitkräfte bei ihrer Zeitarbeits-agentur angestellt waren. (Wer vorher ausscheidet, darf für jeden Monat seiner Beschäftigung nur ein Zwölftel seines Jahresurlaubs nehmen.)

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Mit wem schließe ich meinen Arbeitsvertrag ab?

Zeitarbeitnehmer unterschreiben ihren Arbeitsvertrag immer bei der Zeitarbeitsagentur. Dabei gelten die ganz normalen arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, an denen sich jedes Arbeitsverhältnis in Deutschland messen lassen muss. Der Unterschied zu einer konventionellen Festanstellung besteht vor allem darin, dass der Arbeitnehmer nicht bei seinem Arbeitgeber, sondern in anderen Betrieben (Kunden der ZA) arbeitet, an die ihn sein ZA Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum verleiht.

Wie bereits erwähnt: darauf achten, daß das Unternehmen seriös ist.

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Bezahlte Überstunden?Bezahlte Überstunden?

Um flexibel auf die aktuelle Auftragslage reagieren zu können, setzen viele Firmen der Branche Jahresarbeits-zeitkonten ein. Das bedeutet:

Überstunden werden meist durch Freizeit ausgeglichen In Zeiten ohne Aufträge sammelt der Zeitarbeiter

Minusstunden an, die mit den anfallenden Überstunden während seiner Einsätze verrechnet werden. Anschließend wird in regelmäßigen Abständen eine Gesamtbilanz gezogen. Ist der Mitarbeiter insgesamt unter seinem Stundensoll geblieben ist, ergeben sich für ihn daraus keine negativen Auswirkungen. Manchmal wird angeboten dies mit Urlaub zu verrechnen.

Befindet sich das Zeitkonto im Plus, gibt es 2 Möglich-keiten: Freizeitausgleich oder Vergütung (letzteres meist nur, wenn der Arbeitnehmer das ZA-Unternehmen verlässt) 

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Was, wenn die Zeitarbeitsfirma keinen geeigneten Job für mich findet?

Das Risiko, einen Mitarbeiter nicht vermitteln zu können, trägt grundsätzlich das Zeitarbeitsunternehmen. Das bedeutet:

Sollte die Agentur keine Anfrage von einem Kundenunter-nehmen haben, erhält der Mitarbeiter dennoch die vereinbarte Vergütung. Auch um ihren Job müssen sich Leiharbeiter bei vorübergehenden Flauten vorerst keine Gedanken machen. Selbst wenn ein Mitarbeiter längere Zeit keinen Einsatz hat, darf das Unternehmen ihn nicht einfach kündigen (außer in der Probezeit).

Erst wenn das Unternehmen belegen kann, daß es erfolglos alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, eine neue Einsatzmöglichkeit zu finden, droht eine betriebsbedingte Kündigung. Gegen sie kann der Mitarbeiter allerdings binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.

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Kündigung bei Kündigung bei Kundenunzufriedenheit?Kundenunzufriedenheit? Kann mir gekündigt werden, wenn das Unternehmen, in

dem ich zum Einsatz komme, mit meinen Leistungen nicht zufrieden ist?

Ein unzufriedenes Unternehmen ist kein Kündigungs-grund, allerdings ist jeder ZA-Agentur, die Kundenzufriedenheit sehr wichtig.

Das entleihende Unternehmen kann von der ZA-agentur zwar verlangen, daß der Mitarbeiter, der die Erwartungen nicht erfüllt, gegen einen Kollegen ausgetauscht wird. Für das Arbeitsverhältnis zwischen Agentur und Zeitarbeitnehmer bleibt ein solcher Vorgang zunächst irrelevant.

In krassen Fällen, etwa wenn der Mitarbeiter Vorgesetzte in seinem Einsatzunternehmen beschimpft oder die Arbeit verweigert, kann diese Haltung jedoch dennoch zu einer Abmahnung durch das Zeitarbeitsunternehmen und schließlich zur Kündigung führen. .

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Muss ein Zeitarbeitnehmer jeden Job annehmen? Tarifliche Tabellen bestimmen deren Gehaltshöhe und

umgrenzen – je nach Qualifikation der Mitarbeiter – auch deren mögliche Einsatzgebiete. Falls es Vorort passiert, daß die Position völlig an der Qualifikation vorbei besetzt wurde, sollte der Mitarbeiter umgehend bei „seiner“ ZA anrufen, um dies zu ändern.

Die Agenturen stehen gerade bei Fachkräften in einem heftigen Wettbewerb, so sind die Chancen gut, mit einer solchen Beschwerde Erfolg zu haben.

Wichtig: Ist der Leiharbeiter nicht vermittelbar, weil ihm eine bestimmte Qualifikation fehlt, kann ihm die ZA eine Weiterbildung anbieten. (Was in der Praxis sehr selten vorkommt.) Dieses Angebot sollten Mitarbeiter unbedingt annehmen. Wer in einer solchen Konstellation auf die Weiterbildung verzichtet und deshalb nicht mehr eingesetzt werden kann, riskiert eine Kündigung.

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Anfahrtsweg zur Einsatzfirma?

Wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis richtet sich das Einsatzgebiet des Zeitarbeitnehmers nach den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, eine Klausel verhindert lange Arbeitswege

Allerdings enthalten die meisten Verträge Öffnungsklauseln, die den Arbeitnehmer verpflichten, notfalls auch in anderen Orten zu arbeiten.

Ist die Entfernung vom aktuellen Wohnort so groß, daß sie sich nicht täglich zurücklegen lässt, muss der Arbeitgeber einen Beitrag zu den Mehrkosten oder zu einem Umzug leisten.

Im Regelfall gilt aber auch im Zeitarbeitsverhältnis der Grundsatz, dass es Sache des Arbeitnehmers ist, von der Wohnung zum Arbeitsort zu gelangen.

Trotzdem bei dem ZA-Unternehmen anfragen ob es von deren Seite einen Zuschuss gibt.

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Recht auf von der Zeitarbeitsfirma finanzierte Weiterbildung?

„Es kommt zwar immer wieder vor, daß ZA-Unternehmen ihren Mitarbeitern eine Fortbildung anbieten und diese auch finanzieren“, erläutert ein Arbeitszeitexperte. „Einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung gibt es aber nicht.“

Tipp: Die meisten Bundesländer räumen Arbeitnehmern die Möglichkeit ein, sich für eine gewisse Zeit bei voller Bezahlung von der Arbeit freistellen zu lassen, um Gelegenheiten zur Weiterbildung wahrzunehmen. Bildungsurlaube dürfen meist 5 Tage pro Kalenderjahr

bzw. 10 Tage in zwei Jahren nicht überschreiten. . Trotzdem auch hier: nicht übertreiben.

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Kunde möchte Sie Kunde möchte Sie übernehmen?übernehmen? Das Procedere ist dasselbe wie bei jedem anderen

Arbeitsplatzwechsel. Der Arbeitnehmer kündigt – vor dem Wechsel - seinen Vertrag (in diesem Fall den Vertrag mit dem ZA-Unternehmen).

Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird der Arbeitnehmer offiziell im neuen Unternehmen übernommen, meist arbeitet er bereits dort. „Enthält der Zeitarbeitsvertrag ein Abwerbeverbot, ist diese Klausel unwirksam“, erklärt ein Rechtsanwalt. „Auch Verträge, die eine Übernahme des Zeitarbeitnehmers während oder nach der Entleihzeit durch den Entleihbetrieb verhindern, sind rechtswidrig."

Übernahmegebühr: Bei der Übernahme eines Zeit-arbeiters wird oft eine „Übernahmegebühr“ fällig. Diese bewegt sich i.d.R. Im 5-stelligen Bereich.

Wichtig: Übernimmt das entleihende Unternehmen den Zeitarbeitnehmer in eine Festanstellung, ist es oft so, daß er die Probezeit dort noch einmal durchlaufen muss.

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Arbeitszeugnis

Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen haben – wie jeder andere Arbeitnehmer auch – nach ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis von ihrem Arbeitgeber, also der Zeitarbeitsagentur.

Da die Unternehmen, in denen der Arbeitnehmer zum Einsatz kam, meist einen besseren Überblick über dessen Leistungen haben, sollten sich Zeitarbeitnehmer zudem darum bemühen, eine Beurteilung der entleihenden Firmen zu erhalten. Darauf gibt es keinen Anspruch, allerdings gut wenn man es hat.

Auf jeden Fall mit dem ZA-Unternehmen absprechen (bzw. schriftlich nachreichen, welche Arbeitsinhalte Sie beim jeweiligen Kunden hatten).

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Vorteile NachteileVorteile Nachteile

Oft abwechslungsreiche Arbeit

Gute, vielseitige Berufserfahrung für Neu- bzw. Wiedereinsteiger

Neue Erfahrungen durch wechselnde Einsatzorte Ausbau von

Qualifikationen möglich Man kann verschiedene

Unternehmen kennen lernen und Flexibilität üben.

Übernahme möglich, doch auch viel Eigeninitiative

Bessere Ausgangsposition und Geld als bei Arbeitslosigkeit

Aufstiegschancen durch dauernde Wechsel begrenzt

Bezahlung von Zeitarbeitnehmern noch immer unter der von Festangestellten

geringere Planbarkeit von Freizeit und Urlaub

Erfordert auch hohe Anpassung von Familie und Freunden

Hohe psychische Belastung durch viele oft kurze Wechsel.

Übernahme statistisch noch immer selten

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