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ZBO 2017 Zuchtprogramm und Zuchtbuchordnung (ZBO) des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. Inhaltsangabe § 1 Zweck und Geltungsbereich der ZBO § 2 Aufgaben des Landesverbandes § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Zuchtprogramm § 5 Zuchtziele § 6 Umfang und Zuchtpopulation § 7 Zuchtwertschätzung und Selektion § 8 Bewertung der Zuchtpferde § 9 Leistungsprüfungen § 10 Allgemeine Bestimmungen für die Zuchtbucheintragung § 11 Zuchtbuch für Hengste § 12 Zuchtbuch für Stuten, § 13 Mindestangaben im Zuchtbuch § 14 Eintragung ins Zuchtbuch § 15 Zuchtbuchführung § 16 Stallbuch § 17 Deckscheine § 18 Abfohlmeldung § 19 Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung) § 20 Mindestangaben im Equidenpass incl. Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis und Geburtsbescheinigung) § 21 Mindestangaben in der Eigentumsurkunde § 22 Identifizierung § 23 Identitätssicherung durch Abstammungsüberprüfung § 24 Körordnung § 25 Inkrafttreten Anhang: Regelungen für Prämienvergabe § 1 Zweck und Geltungsbereich der ZBO 1) Der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., im Folgenden Landesverband genannt, ist eine staatlich anerkannte Züchtervereinigung gemäß § 3 Tierzuchtgesetz. Die ZBO regelt die ord- nungsgemäße Durchführung der Zucht aller vom Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. und seiner Regionalverbände (§ 1 Ziff. 2) betreuten Pferderassen im Rahmen und nach Maßgabe der tierzuchtrechtlichen Bestimmungen, der Satzungen des Landesverbandes und seiner Regio- nalverbände. Sie ist Bestandteil der Satzung des Landesverbandes. Inhaltlich beruht die vorliegen- de ZBO auf den EU-Richtlinien, den Tierzucht- und Tierschutzbestimmungen des Bundes und des Freistaates Bayern, der Zuchtverbandsordnung (ZVO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) sowie den Beschlüssen der Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Pferdezuchtverbände, soweit sie vom zuständigen Gremium des Verbandes bestätigt worden sind. 2) Der räumliche Geltungsbereich der ZBO (Zuchtgebiet) erstreckt sich auf die Gebiete gemäß §3 der Satzung des Landesverbandes. 3) Der sachliche Geltungsbereich der ZBO (Zuchtpopulation) erstreckt sich auf alle vom Landesver- band be-treuten Pferderassen. Diese sind: Deutsches Sportpferd Haflinger Edelbluthaflinger Süddeutsches Kaltblut Rottaler

Zuchtprogramm und Zuchtbuchordnung (ZBO) · pferdes. Die Prägung durch Edelblut soll in einem trockenen und ausdrucks- Die Prägung durch Edelblut soll in einem trockenen und ausdrucks-

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ZBO 2017

Zuchtprogramm und Zuchtbuchordnung (ZBO) des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.

Inhaltsangabe § 1 Zweck und Geltungsbereich der ZBO § 2 Aufgaben des Landesverbandes § 3 Begriffsbestimmungen § 4 Zuchtprogramm § 5 Zuchtziele § 6 Umfang und Zuchtpopulation § 7 Zuchtwertschätzung und Selektion § 8 Bewertung der Zuchtpferde § 9 Leistungsprüfungen § 10 Allgemeine Bestimmungen für die Zuchtbucheintragung § 11 Zuchtbuch für Hengste § 12 Zuchtbuch für Stuten, § 13 Mindestangaben im Zuchtbuch § 14 Eintragung ins Zuchtbuch § 15 Zuchtbuchführung § 16 Stallbuch § 17 Deckscheine § 18 Abfohlmeldung § 19 Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung) § 20 Mindestangaben im Equidenpass incl. Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis und Geburtsbescheinigung) § 21 Mindestangaben in der Eigentumsurkunde § 22 Identifizierung § 23 Identitätssicherung durch Abstammungsüberprüfung § 24 Körordnung § 25 Inkrafttreten Anhang: Regelungen für Prämienvergabe

§ 1

Zweck und Geltungsbereich der ZBO 1) Der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., im Folgenden Landesverband genannt, ist

eine staatlich anerkannte Züchtervereinigung gemäß § 3 Tierzuchtgesetz. Die ZBO regelt die ord-nungsgemäße Durchführung der Zucht aller vom Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. und seiner Regionalverbände (§ 1 Ziff. 2) betreuten Pferderassen im Rahmen und nach Maßgabe der tierzuchtrechtlichen Bestimmungen, der Satzungen des Landesverbandes und seiner Regio-nalverbände. Sie ist Bestandteil der Satzung des Landesverbandes. Inhaltlich beruht die vorliegen-de ZBO auf den EU-Richtlinien, den Tierzucht- und Tierschutzbestimmungen des Bundes und des Freistaates Bayern, der Zuchtverbandsordnung (ZVO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) sowie den Beschlüssen der Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Pferdezuchtverbände, soweit sie vom zuständigen Gremium des Verbandes bestätigt worden sind.

2) Der räumliche Geltungsbereich der ZBO (Zuchtgebiet) erstreckt sich auf die Gebiete

gemäß §3 der Satzung des Landesverbandes. 3) Der sachliche Geltungsbereich der ZBO (Zuchtpopulation) erstreckt sich auf alle vom Landesver-

band be-treuten Pferderassen. Diese sind: Deutsches Sportpferd Haflinger Edelbluthaflinger Süddeutsches Kaltblut Rottaler

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4) Den Zuchtprogrammen sowie den sonstigen Regeln der ZBO und den in ihrem Rahmen ergange-

nen Maßnahmen sind alle Mitglieder des Landesverbandes unterworfen. Wer Dienstleistungen des Landesverbandes oder eines Regionalverbandes in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, die Mitglied-schaft zu erwerben. In begründeten Fällen ist der Zuchtverband berechtigt, auch gegenüber Nichtmitgliedern tätig zu werden.

5) Der Landesverband ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Pferdezuchtverbände

(AGS) und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). 6) Mitteilungsorgan ist die verbandsinterne Zeitschrift „Blickpunkt Zucht“ sowie die offizielle Internet-

seite des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. www.bayerns-pferde.de. Beschlüsse des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. werden in der Zeitschrift bzw. auf der Inter-netseite veröffentlicht.

§ 2

Aufgaben des Landesverbandes

1) Die Aufgaben des Landesverbandes sind in § 4 der Satzung des Landesverbandes geregelt. Zu den Aufgaben gehören insbesondere

die Aufstellung und Durchführung von Zuchtprogrammen die Beratung der Züchter und Pferdehalter die Führung der Zuchtbücher die Sicherung der Identität aller in den Zuchtbüchern eingetragenen Pferde die Ausstellung von Eigentumsnachweisen die Ausstellung von Dokumenten zur Identifizierung (Pferdepass incl. Zuchtbescheini-

gung).

2) Der Landesverband kann Aufgaben ganz oder teilweise an seine Regionalverbände und andere Organisationen übertragen.

§ 3

Begriffsbestimmungen

1) Zuchtverband Eine Züchtervereinigung, die nach § 3 Tierzuchtgesetz (TierZG) staatlich anerkannt ist.

2) Zuchtpferd Ein Pferd, das

a) in einem Zuchtbuch eingetragen ist (eingetragenes Zuchttier) oder b) selbst in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches eingetragen oder vermerkt ist und dort ein-

getragen werden kann (reinrassiges Zuchttier) 3) Zuchtwert

Der erbliche Einfluss von Pferden auf die Leistung und die Merkmale der äußeren Erscheinung ihrer Nachkommen. Der Gesamtzuchtwert wird bei Pferden ab einem Alter von 3 Jahren ge-schätzt.

4) Leistungsprüfung Ein Verfahren zur Ermittlung der Leistung von Pferden im Rahmen der Schätzung des Zuchtwer-tes.

5) Zuchtbuch Ein von einer anerkannten Züchtervereinigung geführtes Verzeichnis der Zuchtpferde zum Zwe-cke ihrer Identifizierung sowie zum Nachweis ihrer Abstammung und ihrer Leistungen.

6) Alter des Pferdes Für die Altersangabe gilt für im November und Dezember geborene Pferde der 1. Januar des fol-genden, bei allen anderen Pferden der 1. Januar des Geburtsjahres als Stichtag für die Jahr-gangszugehörigkeit.

7) Körung Körung ist die Entscheidung des Zuchtverbandes über den grundsätzlichen, vorläufigen Einsatz des Hengstes im Rahmen des jeweiligen Zuchtprogramms. In die Entscheidung gehen insbeson-

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dere die Merkmale der äußeren Erscheinung sowie der Leistungsveranlagung ein, soweit diese aus den vorliegenden Informationen ersichtlich sind.

8) Eintragung in das Zuchtbuch Die Entscheidung des Zuchtverbandes über die Eintragung eines Pferdes in eine Abteilung/ ei-nen Abschnitt des Zuchtbuches erfolgt auf Antrag nach den in der Zuchtbuchordnung festgeleg-ten Kriterien.

9) Zuchtprogramm Das Zuchtprogramm ist die Gesamtheit der zur Erreichung des züchterischen Fortschritts durch-geführten Aktivitäten. Im Zuchtprogramm müssen mindestens Angaben gemacht werden zu: Zuchtziel Zuchtmethode Leistungsprüfungen Selektionskriterien Umfang der Zuchtpopulation.

10) Abstammungsnachweis, Geburtsbescheinigung (Zuchtbescheinigung) Zuchtbescheinigungen sind von einer anerkannten Züchtervereinigung ausgestellte Urkunden die mindestens Angaben über die Abstammung und Leistung eines eingetragenen oder reinrassigen Zuchttieres enthalten und zusätzlich Angaben zu deren Samen, Eizellen oder Embryonen enthal-ten können. Sie gelten als Zuchtbescheinigungen im Sinne von § 2, Nr. 12 TierZG.

11) Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung Der Pferdepass dient als Dokument zur Identifizierung von Pferden nach der EU-Entscheidung VO (EG) 504/2008 i.V. m. Abschnitt 13 § 44a ViehVerkV und beinhaltet bei Zuchtpferden die Zuchtbescheinigung.

12) Züchter Der Züchter eines Pferdes ist der Besitzer der Mutterstute zum Zeitpunkt der Bedeckung. Als Züchter wird bezeichnet, wer mindestens ein Zuchttier besitzt und einer Züchtervereinigung als Mitglied angehört.

§ 4

Zuchtprogramm

Das Zuchtprogramm umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, einen Zuchtfortschritt im Hinblick auf das jeweilige Zuchtziel zu erreichen. Hierzu gehören insbesondere Exterieurbeurteilung, Leis-tungsprüfungen, Zuchtwertschätzungen sowie die Selektion. Neue Methoden der Biotechnik (künstli-che Besamung und Embryotransfer) finden Anwendung. Bei der Zuchtwertschätzung können neben Ergebnissen der eigenen Population auch solche anderer Zuchtverbände bzw. Stellen Berücksichti-gung finden. Zu der betreffenden, am Zuchtprogramm beteiligten, Zuchtpopulation gehören alle Zuchtpferde, die in die folgenden Abteilungen des Zuchtbuches eingetragen sind:

Hengstbuch - Hauptabteilung bestehend aus Hengstbuch I und Hengstbuch II sowie zusätzlich für die Ras-

sen Haflinger und Edelbluthaflinger dem Anhang - Besondere Abteilung, bestehend aus dem Vorbuch für die Rasse Deutsches Sportpferd

Stutbuch - Hauptabteilung bestehend aus Stutbuch I und Stutbuch II sowie zusätzlich für die Rassen Haf-

linger und Edelbluthaflinger dem Anhang - Besondere Abteilung, bestehend aus dem Vorbuch für die Rassen Deutsches Sportpferd und

Süddeutsches Kaltblut

§ 5 Zuchtziele

Im Rahmen des vom Tierzuchtgesetz vorgegebenen Zweckes zur Erhaltung und Verbesserung der Pferdezucht mit der Absicht, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Erzeugnisse zu erhöhen, verfolgt der Landesverband bei den einzelnen, von ihm betreuten Pferderassen folgende Zuchtziele: I) Deutsches Sportpferd Das Zuchtziel und das Zuchtprogramm für das Deutsche Sportpferd sind in Anlage 8 dieser ZBO ent-halten.

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ZBO 2017

I.1 Vorbemerkung Das Ursprungszuchtbuch für die Rasse „Deutsches Sportpferd“ wird von den Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Landes-verband Bayerischer Pferdezüchter e.V., Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V., Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. und dem Pfer-dezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V. gemäß der vertraglichen Vereinba-rungen vom 17.04.2014 gemeinsam geführt.

Die Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. und Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V. führen bereits seit 2003 das Ur-sprungszuchtbuch für die Rasse „Deutsches Sportpferd“. In den Züchterverei-nigungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Landesverband Bay-erischer Pferdezüchter e.V. und dem Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. treten die Grundsätze für die Zucht der Rasse „Deutsches Sport-pferd“ ab dem 24.05.2014 an die Stelle der Grundsätze für die Rassen „Würt-temberger, Bayerisches Warmblut, Zweibrücker Reitpferd“.

Änderungen an den Grundsätzen für die Zucht der Rasse „Deutsches Sport-pferd“ können vorgenommen werden, wenn alle o.g. Züchtervereinigungen entsprechende satzungsgemäße Beschlüsse gefasst haben und die Änderun-gen von den für die o.g. Züchtervereinigungen zuständigen Aufsichtsbehörden genehmigt wurden. Die jeweils aktuellen Grundsätze für die Zucht der Rasse „Deutsches Sport-pferd“ werden rechtzeitig vor Inkrafttreten auf den Internetseiten der o.g. Züchtervereinigungen veröffentlicht.

Filialzuchtbuch führende Verbände werden von den Änderungen schriftlich durch den Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. in Kenntnis gesetzt und erhalten die Möglichkeit, die Änderungen in angemessener Zeit umzuset-zen.

I.2. Rasse Deutsches Sportpferd I.3 Herkunft bodenständige Warmblutschläge aus den Züchtervereinigungen Pferdezucht-

verband Baden-Württemberg e.V., Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V., Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. und Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V.

I.4 äußere Erscheinung

Größe: um einen Mittelwert von 165 cm Stockmaß am Widerrist

Farbe: alle Farben

Typ: Das Erscheinungsbild eines eleganten, großlinigen und harmonischen Sport-pferdes. Die Prägung durch Edelblut soll in einem trockenen und ausdrucks-vollen Kopf, einem großen Auge, gut geformter Halsung, plastischer Bemus-kelung sowie korrekten, klaren Gliedmaßen zum Ausdruck kommen. Zuchttie-re sollen über einen deutlichen Geschlechtsausdruck verfügen.

Gebäude: ausdrucksvoller Kopf mit großem Auge, eine mittellange, sich zum Kopf hin

verjüngende Halsung, gute Ganaschenfreiheit, eine markante, lange, schräg gelagerte Schulter, ein markanter, weit in den Rücken hineinreichender Wider-rist ein genügend langer, gut bemuskelter Rücken, ausreichende Brusttiefe, eine lange, leicht geneigte, gut bemuskelte Kruppe, eine harmonische Auftei-lung in Vor-, Mittel- und Hinterhand, ein zum Körperbau passendes, trockenes Fundament mit korrekten, großen Gelenken, mittellangen Fesseln und wohl-geformten Hufen, eine korrekte, von hinten gesehen gerade Gliedmaßenstel-lung, ein von der Seite gesehen, gerade gestelltes Vorderbein, ein im Sprung-gelenk mit etwa 150° gewinkeltes Hinterbein, sowie eine jeweils gerade Zehe-nachse mit etwa 45° bis 50° zum Boden

I.5. Bewegungsablauf

Grundgangarten: taktmäßige und raumgreifende Grundgangarten (Schritt 4-Takt, Trab 2-Takt, Galopp 3-Takt), der Schritt sollte losgelassen, raumgreifend

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und taktsicher sein, bei klarem Ab- und Auffußen, der Bewegungsab-lauf im Trab und Galopp soll bei klar erkennbaren Schwebephasen elastisch, schwungvoll, leichtfüßig, getragen und mit natürlicher Auf-richtung und Balance ausgestattet sein, der aus einer aktiv arbeiten-den Hinterhand entwickelte Schub soll über einen locker schwingen-den Rücken auf die frei aus der Schulter vorgreifende Vorhand über-tragen werden, etwas Knieaktion ist erwünscht, von hinten und vorne gesehen sollte der Gang gerade sein.

Springen: geschicktes, vermögendes und vorsichtiges Springen, welches Ge-

lassenheit und Übersicht erkennen lässt, im Ablauf sind deutliches Sich-Aufnehmen, ein schnelles Abfußen beim Absprung, ein schnelles Anwinkeln der Gliedmaßen (mindestens waagerechte Haltung des Unterarms), ein aufgewölbter Rücken bei deutlich hervortretendem Widerrist, und vorwärts-abwärts gedehnter Halsung sowie sich öff-nender Hinterhand erwünscht, im Gesamtablauf soll der Fluss der Bewegung und der Rhythmus des Galopps jederzeit erhalten bleiben.

Rittigkeit: ein Pferd, das bei guter Maultätigkeit willig an den Hilfen steht, gelas-sen mit dem Reiter zusammenarbeitet und diesem ein gutes Sitzge-fühl vermittelt, Takt, Losgelassenheit und Anlehnung sollen bei natür-lichem Gleichgewicht erkennbar sein.

I.6. innere Eigenschaften / Leistungsveranlagung / Gesundheit

Interieur: unkompliziertes, umgängliches, gleichzeitig einsatzfreudiges Pferd,

das durch sein Auftreten und Verhalten gute Charaktereigenschaften sowie ein ausgeglichenes Temperament erkennen lässt.

Leistungsveranlagung: vielseitig veranlagtes, leistungsbereites, für Reit- und Sportzwecke

jeder Art geeignetes Pferd, insbesondere für die Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit.

Gesundheit: robuste Gesundheit, physische und psychische Belastbarkeit, Frucht-

barkeit, Leichtfuttrigkeit sowie das Freisein von gesundheitsbeein-trächtigenden Merkmalen gemäß Anlage 4. Eine gute Belastbarkeit und eine lange Nutzungsdauer resultieren aus diesen Eigenschaften.

I.7 Leistungsveranlagung

Erwünscht ist ein rittiges, vielseitig veranlagtes, leistungsbereites sowie leistungsfähiges, für Reit- und Sportzwecke jeder Art geeignetes Pferd, insbesondere für die Dis-ziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit. Zur Erkennung der Leistungsveran-lagung werden folgende Merkmale überprüft:

Charakter und Temperament Rittigkeit Grundgangarten Springen. Bei Körung und Zuchtbucheintragung werden Freilaufen und -springen überprüft. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich.

I.8 Selektionsmerkmale

Aus den vorstehenden Merkmalen werden Selektionsmerkmale definiert, die bei der Exterieurbeurteilung und den Hengstleistungs- und Zuchtstutenprü-fungen nach dem allgemein gültigen Notensystem bewertet werden. Weiterhin bilden Gesundheitsdaten die Grundlage für die Zucht auf Gesund-heit. Daten von Tierärzten sind als primäre Datenquelle anzusehen, gesund-heitsbezogene Daten aus anderen Quellen können ergänzende Informationen liefern. Auswertungsgrundlage sind in erster Linie Krankheitsdiagnosen und spezifische Befunde. Auf der Grundlage eines Pools von Gesundheitsdaten kann der Zuchtverband den Merkmalskomplex Gesundheit längerfristig über

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die neuesten Methoden aus der Wissenschaft in sein Zuchtprogramm einbe-ziehen.

I.9 Zuchtmethode Das Zuchtbuch ist offen. Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht, die offen ist für Pferde anderer Populationen, deren Einbeziehung zur Erreichung des oben genannten Zieles förderlich ist. Die Rassen Palomino und Pinto können nur als Veredler eingesetzt werden, wenn das Pedigree dieser über 4 Generationen ausschließlich Veredlerrassen des Deutschen Sportpferdes oder das Deutsche Sportpferd selbst enthält. Der Einsatz der Veredlerrassen kann dabei sowohl über Hengste als auch durch Stuten erfol-gen. Die zugelassenen Veredlerrassen sind in Anlage 5 aufgeführt.

I.10 Exterieurbeurteilung Bei der Exterieurbeurteilung werden folgende Selektionsmerkmale bewertet:

Rasse und Geschlechtstyp Qualität des Körperbaues Korrektheit des Ganges Schritt Trab Galopp (sofern bei der Vorstellung möglich) Freispringen (sofern bei der Vorstellung möglich) Gesamteindruck

II. Haflinger II.1 Vorbemerkung Die Zucht von Haflingern in Deutschland wird in den der Deutschen Reiterli-

chen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenstän-digen Populationen betrieben. Die deutschen Züchtervereinigungen halten im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts die von der Associazone Nazionale Cavallo Razza Avelignese, Viale Lavagnini n. 4, 50129 Firenze, Italien aufgestellten Grundsätze ein. Die Associazone Nazio-nale Cavallo Razza Avelignese ist die Organisation, die im Sinne der Vorga-ben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Haflinger führt. Für die Haflingerzucht in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel:

II.2 Rasse Haflinger II.3 Herkunft Südtirol (Italien) II.4 äußere Erscheinung

Größe ca. 142 – 152 cm

Farben Fuchs in den verschiedenen Abstufungen; helles Langhaar; Abzeichen an den Beinen und Stichelhaar unerwünscht

Gebäude Kopf kurz, trocken; breite Stirn; leicht konkave Profillinie; Ganaschen genü-gend weit; großes, klares Auge

Hals genügend langer Hals; leicht im Genick Körper Rechteckformat; gut ausgeprägter Widerrist; längsovale Rippung;

lange, breite, gut bemuskelte, leicht abgezogene Kruppenpartie Fundament trocken, korrekt; harte, nicht zu flache Hufe II.5 Bewegungsablauf korrekte, raumgreifende Gänge mit gutem Schub aus der Hinterhand II.6 Einsatzmöglichkeiten Reiten und Fahren für Erwachsene und Kinder; auch zum Westernrei-

ten geeignet II.7 Besondere Merkmale edel, gutmütig, leistungsbereit, genügsam

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II.8 Zuchtmethode Das Zuchtbuch des Haflingers ist geschlossen. Die Zuchtmethode ist

die Reinzucht.

II.9 Zuchtzielbeschreibung des Ursprungszuchtbuches

RASSENMERKMALE Zuchtgebiete: a) Originalzuchtgebiet: das Land Südtirol b) Nachzuchtgebiet: das gesamte Staatsgebiet, im Besonderen Hügel- und Berggebiete Italiens Beschreibung Typisch mittelstarkes Pferd mit edlem Äußeren, mit harmonischen, kräftigen, korrekten Formen, bei dem sich alle funktionellen Teile im richtigen Gleichgewicht befinden. Gutmütig im Charakter, aber genügend energisch im Temperament, mit guter Bewegungsveranlagung und gutem Verhältnis zwi-schen Schnelligkeit der Gangart und Kraftaufwand. Farbe und Abzeichen Fuchsfarbe in den verschiedenen Abstufungen, vorzugsweise Goldfuchs; Schopf, Mähne und Schweif mit viel seidigem, glattem und vorzugsweise hellem Haar; möglichst ohne Beinabzeichen. Kopf Eher leicht, trocken und gut angesetzt, sehr ausdrucksvoll, leichter Eindruck am oberen Nasenrücken, große und bewegliche Nüstern, weiter und trockener Kehlgang; nicht zu lange, bewegliche und gut angesetzte Ohren; lebhafte, ausdrucksstarke Augen, mit gut gezeichneten Augenbögen. Hals Pyramidenförmig, nicht zu stark, mit passender Länge, mittlerer Richtung (45°), leichtem Kopfansatz und harmonischem Übergang in den Rumpf. Widerrist Deutlich, trocken, in den Rücken verlängert. Rücken Von passender Länge, fest und gut bemuskelt. Lende Breit, kurz, muskulös, mit gutem Übergang zur Kruppe (Anschluss). Kruppe Lang, breit, muskulös, mit mittlerer Neigung. Schweif Gut angesetzt, mit viel langem Haar. Brust Breit, mit gut ausgeprägten Muskelmassen, Brustbein zwischen die Ellbögen reichend, von der Seite gesehen mit vorgewölbtem, schön gebogenem Rand. Schulter Lang, gut geneigt, muskulös und am Rumpf anliegend. Brustkorb Breit, hoch, tief, mit gewölbten, langen, schrägen Rippen. Bauch Gut geformt und straff. Oberschenkel Muskulös bis hin zum Unterschenkel (Behosung) Huf Gut geformter Huf mit gesundem, widerstandsfähigem, vorzugsweise pigmentiertem Hornschuh. Gliedmaßen Freier Teil der Gliedmaßen relativ kurz mit ausgeprägten Muskelmassen; große und klare Gelenke, Vorderarm stark und muskulös, die Schiene übertreffend; Hinterhand sehr muskulös mit starken, tro-ckenen, klaren und gut gerichteten Sprunggelenken; kurze, trockene Schiene mit gut abgesetzten Sehnen; starke und gut gerichtete Fesseln; regelmäßige Stellung. Gänge Regelmäßig, energisch, elastisch mit raumgreifendem, mittelmäßig erhabenem Schritt; der Bewe-gungsablauf ist regelmäßig, mit starkem Schub aus der Hinterhand. MORPHOLOGISCHE UND ERBLICHE FEHLER, DIE DIE EINTRAGUNG INS HERDBUCH AUSSCHLIESSEN Übermäßig lymphatische Konstitution, unharmonischer Rumpf; grober und schwerer Kopf mit langen hängenden Ohren; kleine Augen mit schweren Augenbögen; zu schmaler Körperbau, flache Rippung;

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zu fehlerhafte Stellungen; übermäßig ausgedehnte Beinabzeichen (1x hochgestiefelt, 2x gestiefelt, 3x halbgestiefelt, 4 Beinabzeichen) und übermäßig große Kopfabzeichen; Birk- oder Fischauge; weiße Flecken und stark verbreitetes Stichelhaar; deutliches Vorkommen von schwarzem Langhaar in Mäh-ne und Schweif. Ebenso zum Ausschluss führen alle anerkannten Erbfehler, im Besonderen: * Nabelbruch * Kieferanomalien: Papageien- und Karpfengebiss * erbliche Kniegelenksluxation (Aushängen) * angeborener Kryptorchismus (Spitzhengst) * angeborene Hufanomalien, ungleiche Hufe, Platt- und Bockhufe * andere anerkannte Missbildungen Diese Erbfehler müssen von einem Tierarzt diagnostiziert werden, dessen Befund dem Abstam-mungs- und Beschreibungspapier des betreffenden Pferdes beigelegt wird.

III. Edelbluthaflinger III.1 Vorbemerkung Die Zucht des Edelbluthaflingers in Deutschland wird in den der Deutschen

Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in ei-genständigen Teilpopulationen betrieben. Die deutschen Züchtervereinigun-gen führen im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts gemeinsam das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Edelbluthaflinger. Die gemeinsame Führung des Ursprungzuchtbuches für die Rasse des Edel-bluthaflingers wurde von den entsprechenden Züchtervereinigungen am 3. Mai 2004 schriftlich vereinbart.

III.2 Rasse Edelbluthaflinger III.3 Herkunft Deutschland III.4 ox – Blutanteil angestrebt werden mindestens 1,57 % bis maximal 25 % Arabisches Vollblut

(ox), errechnet aus mind. 6 Vorfahrengenerationen III.5 äußere Erscheinung

Größe ca. 142 cm - 152 cm Farben Fuchs; helles Langhaar; Abzeichen am Kopf zulässig Abzeichen an den Bei-

nen, Stichelhaar sowie graues Langhaar sind unerwünscht Typ Erwünscht ist

das Erscheinungsbild eines eleganten, großlinigen und zugleich über genü-gend Substanz verfügenden harmonischen Kleinpferdes, das in seiner Typprägung einer vielseitigen Verwendung Rechnung trägt. Die Typmerkmale drücken sich im Weiteren in einem edlen, ausdrucksvollen, kurzen, trockenen Kopf mit breiter Stirn und leicht konkaver Stirn-Nasen-Profillinie aus. Rassety-pisch sind ein großes, klares und freundliches Auge und dem edlen Kopf in der Größe angemessene Ohren sowie große, weite Nüstern. Unerwünscht sind sowohl ein derbes, plumpes und kurzliniertes, wie auch ein zu leichtes und von zu wenig Substanz und Kaliber geprägtes Erscheinungsbild sowie ein grober ausdrucksloser Kopf und verschwommene Konturen. Ebenso uner-wünscht sind Abweichungen von den rassetypischen Farbmerkmalen sowie fehlender Geschlechtsausdruck.

Körperbau Erwünscht ist ein harmonischer Körperbau mit guter Körperbemuskelung im Langrechteck-

format, der für die Nutzung im Reiten wie im Fahren geeignet ist. Dazu gehören:

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ein genügend langer, breiter, gut aufgesetzter und bemuskelter, sich zum Kopf hin verjüngender Hals mit genügender Ganaschenfreiheit (leicht im Ge-nick); eine große, schräg gelagerte Schulter; ein gut ausgeprägter Widerrist, der weit in den Rücken hineinreicht; ein mittellanger, gut bemuskelter Rücken; ausreichende Brusttiefe und Brustbreite bei längsovaler Rippung; lange, brei-te, gut bemuskelte, leicht abgezogene Kruppenpartie. Unerwünscht sind ein insgesamt unharmonischer Körperbau, insbesondere eine kurze, schwere und tief angesetzte Halsung, wenig Ganaschenfreiheit und ein schweres Ge-nick, eine kurze, steile Schulter, ein wenig markanter Widerrist, ein kurzer o-der überlanger weicher Rücken, eine feste oder aufgewölbte Nierenpartie, ei-ne kurze oder zu stark abgezogene Kruppe, eine geringe Brusttiefe und Brustbreite sowie flache Rippenwölbung und hochgezogene Flanken.

Fundament Erwünscht ist ein zum Körper passendes, trockenes, korrekt gestelltes Fundament mit aus-

reichend großen, klaren Gelenken, mittellangen Fesseln und festen, nicht zu flachen, mittelgroßen Hufen. Eingeschlossen ist eine korrekte, d. h. von vorne und hinten gesehen gerade Gliedmaßenstellung, ein von der Seite gesehen gerade gestelltes Vorderbein und ein im Sprunggelenk mit etwa 150° gewin-keltes Hinterbein sowie eine jeweils gerade Zehenachse mit etwa 45° bis 50° zum Boden. Unerwünscht sind Unkorrektheiten in den Gliedmaßen, hierzu gehören: unklare, kleine, schmale oder geschnürte Gelenke, schwache Röhrbeine und kurze, steile oder über-lange, weiche Fesseln, unkorrekte Einschienungen und Stellungsanomalien sowie zu flache und zu weiche oder formveränderte Hufe oder Hufe, die in ih-rer Größe nicht zum Pferd passen. Unerwünscht sind weiterhin insbesondere zehenweite, zehenenge, bodenweite, bodenenge, rückbiegige, steile oder sä-belbeinige, kuhhessige oder fassbeinige Gliedmaßenstellungen.

III.6 Bewegungsablauf

Grundgangarten Erwünscht sind fleißige, taktmäßige und raumgreifende Grundgangarten (Schritt 4-Takt, Trab

2-Takt, Galopp 3-Takt). Der Bewegungsablauf im Schritt soll losgelassen energisch und taktmäßig sein bei klarem Ab- und Auffußen. Der Bewegungsablauf im Trab und Galopp soll bei klar erkennbarer Schwe-bephase raumgreifend, elastisch, schwungvoll, getragen und mit natürlicher Aufrichtung und Balance ausgestattet sein. Der aus aktiv arbeitender, deutlich abfußender Hinterhand entwickelte Schub soll über einen locker schwingen-den Rücken auf die frei aus der Schulter vorgreifende Vorhand übertragen werden. Unerwünscht sind insbesondere kurze, flache und unelastische Bewegungen bei festgehaltenem Rücken sowie schwerfällige, auf die Vorhand fallende oder untaktmäßige Be-wegungen sowie schwankende und schaukelnde oder deutlich bügelnde, dre-hende, bodenenge, zehenenge, bodenweite bzw. zehenweite Bewegungen sowie Bewegungen mit übertriebener „Knieaktion“.

Springen Erwünscht ist ein geschicktes, vermögendes und überlegtes Springen, welches Gelassen-

heit und Intelligenz erkennen lässt. Beim Gesamtablauf des Sprunges sollen der Fluss der Bewegung und der Rhythmus des Galopps erhalten bleiben. Unerwünscht ist insbesondere ein unkontrolliertes oder auch unentschlossenes Springen mit hängenden Beinen, hoher Nase über dem Sprung, verbunden mit einem weg-gedrückten Rücken, bei dem der Fluss der Bewegung und der Rhythmus des Galopps verloren gehen.

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ZBO 2017

III.7 innere Eigenschaften / Leistungsveranlagung / Gesundheit

Erwünscht ist ein leistungsfähiges, unkompliziertes, umgängliches, gleichzeitig einsatzfreu-diges, nervenstarkes und zuverlässiges Kleinpferd, das einen wachen, intelli-genten Eindruck macht, mit einem hohen Leistungswillen ausgestattet ist und durch sein Auftreten und Verhalten gute Charaktereigenschaften sowie ein gelassenes, ausgeglichenes Temperament erkennen lässt. Unerwünscht sind insbesondere im Umgang schwierige, nervöse oder heftige sowie phlegmati-sche und unwillige Pferde. Erwünscht ist ein edles, vielseitig veranlagtes, umgängliches robustes Kleinpferd, das sich als leistungsbereites und leistungsfähiges Freizeitpferd empfiehlt für jegliche Nutzungszwecke im Reiten wie im Fahren. Erwünscht sind weiterhin Genügsamkeit, robuste Gesundheit, gute physische und psychische Belast-barkeit bei hoher Regenerationsfähigkeit, gute Fruchtbarkeit sowie das Frei-sein von Erbfehlern.

III.8 Zuchtmethode Das Zuchtbuch des Edelbluthaflingers ist geschlossen. Die Zuchtmethode ist

die Reinzucht. Zugelassene Veredlerrassen sind Haflinger (Hengste und Stu-ten) und, nach einem gemeinsamen Beschluss im Rasseparlament Haflinger / Edelbluthaflinger, ausgewählte Hengste der Rasse Arabisches Vollblut (ox,- Hengste, fuchsfarben). Edelbluthaflinger sind Anpaarungsprodukte von Edel-bluthaflingern untereinander oder von Zuchttieren der (zugelassenen) Rassen, sofern diese in das Zuchtbuch des Edelbluthaflingers eingetragen sind und die Eintragungsvoraussetzungen laut § 11 bzw. 12 ZBO erfüllen. Nachkommen aus Anpaarungen von Haflingern (weniger als 1,57 % ox- Blutanteil) unterei-nander sind nicht eintragungsfähig.

IV. Süddeutsches Kaltblut IV.1 Vorbemerkung Die Zucht von Süddeutschen Kaltblütern in Deutschland wird in den der Deut-

schen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Züchtervereinigungen in eigenständigen Teilpopulationen betrieben. Die deutschen Züchtervereini-gungen halten im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzucht-rechts die vom Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., Landshamer Str. 11, 81929 München aufgestellten Grundsätze ein. Der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. ist die Organisation, die im Sinne der Vorga-ben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Süddeutsches Kalt-blut führt. Die Grundsätze des Ursprungszuchtbuches werden in Anlage 2 aufgeführt.

Für die Zucht des Süddeutschen Kaltblutes gelten allgemeine Vorgaben: Gezüchtet wird ein mittelschweres, leichtfüßiges Pferd mit vielseitiger Ver-wendbarkeit. Der kaltblütige Typ steht auf korrektem trockenem Fundament und zeichnet sich durch taktsichere und raumgewinnende Bewegungen aus. Schwerpunkte sind der Schritt und der Trab.

IV.2 Rasse Süddeutsches Kaltblut IV.3 Herkunft Bayern, Österreich (Räticum, Noricum) IV.4 äußere Erscheinung

Sollmaße Widerristhöhe (Stockmaß) ca. 160-167 cm Röhrbeinumfang 22-25 cm

Farben überwiegend Füchse mit hellem Langhaar, Braune; aber auch Rappen, Schimmel, Tiger

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ZBO 2017

Typ / Ausstrahlung Erwünscht ist

das Erscheinungsbild eines kräftigen, gut linierten harmonischen Kaltblutpfer-des mit genügend Adel. Hierzu gehören ein trockener und ausdrucksvoller Kopf mit großem Auge, eine gut geformte, genügend lange Halsung, plasti-sche Bemuskelung sowie trockene und korrekte Gliedmaßen. Zuchthengste und -stuten sollten über einen ausgeprägten Geschlechtsausdruck verfügen. Unerwünscht ist

ein derbes und plumpes Erscheinungsbild, ein zu großer Kopf, grobe und schwammige Gliedmaßen mit unklaren Gelenken, bei Zuchtpferden fehlender Geschlechtsausdruck.

Körperbau Erwünscht ist eine mittellange sich zum Kopf verjüngende Halsung mit genügend Gana-schenfreiheit und wenig Unterhals; eine große und gut gelagerte Schulter, ein breiter, sanft auslaufender Widerrist, ein mittellanger, gut bemuskelter Rücken mit gutem Nierenschluss; ausreichende Brusttiefe und -breite; eine lange, leicht geneigte, breite, kräftig und tief bemuskelte und leicht gespaltene Krup-pe; insgesamt eine harmonische Rumpfaufteilung in Vor-, Mittel- und Hinter-hand. Unerwünscht ist ein insgesamt unharmonischer Körperbau, insbesondere eine kurze, schwere und tief angesetzte Halsung ohne Ganaschenfreiheit, eine kleine, zu steile, unbedeutende Schulter; ein kurzer oder überlanger, fester oder matter Rü-cken; eine leere oder aufgewölbte Nierenpartie, eine kurze, gerade oder zu steil abfallende Kruppe; geringe Brusttiefe und -breite; hochgezogene Flanken und kurze Hinterrippe.

Fundament Erwünscht sind trockene und klare Gliedmaßen mit ausgeprägten Gelenken; eine mittellange, straffe Fesselung in 45° Winkelung; harte, gleichmäßige Hufe mit möglichst dunklem Horn, das eine lange Gebrauchsfähigkeit erwarten lässt; außerdem eine korrekte, von hinten und vorn gesehene, gerade Gliedmaßenstellung, ein gerade gestelltes Vorderbein, gerade Zehenachsen und ein im Sprunggelenk mit 150° gewinkeltes Hinterbein Unerwünscht ist ein unkorrektes Fundament mit kleinen, schmalen eingeschnürten Gelenken, schwache Röhrbeine und kurze, steile oder weiche Fesseln sowie kleine, en-ge Hufe mit flachen Trachten; zehenweite, stark zehenenge, bodenweite, bo-denenge, rückbiegige, steile oder säbelbeinige, kuhhessige oder fassbeinige Gliedmaßenstellungen.

IV.4 Bewegungsablauf Grundgangarten Erwünscht sind

gleichmäßige, taktmäßige und raumgreifende Grundgangarten, der Schritt zeigt klaren 4- und der Trab 2-Takt; losgelassene, energische, erhabene Be-wegungen bei klarem Auf- und Abfußen, im Trab mit erkennbarer Schwebe-phase und Schub aus der Hinterhand; der aus aktiv arbeitender Hinterhand entwickelte Schub soll über einen locker schwingenden Rücken auf die frei ausgreifende Vorhand übertragen werden; natürliche Aufrichtung („bergauf“) soll erkennbar sein. Unerwünscht sind

kurze, flache und unelastische Bewegungen bei fest gehaltenem Rücken, sowie schwerfällige, auf die Vorhand fallende oder untaktmäßige Bewegun-gen; ferner schwankende, deutlich bügelnde, drehende, bodenenge, deutlich zehenenge, bodenweite und zehenweite Gangarten.

IV.5 innere Eigenschaften / Leistungsveranlagung / Einsatzmöglichkeiten / Gesundheit

Erwünscht ist ein unkompliziertes, ruhiges, umgängliches, dabei leistungsfähiges und aus-dauerndes Kaltblutpferd; lebhaftes, kontrollierbares Temperament; einsetzbar in Land- und Forstwirtschaft, in Brauchtum und Werbung; Einsatzgebiete sind

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das Fahren und das Ziehen im leichten und schweren Zug; Eignung als zu rei-tendes Pferd wird angestrebt; Futterdankbarkeit, auf Hufgesundheit und natür-liche Fruchtbarkeit wird Wert gelegt, Freisein von gesundheitsbeeinträchti-genden Merkmalen (gemäß der Liste im Anlage 4 dieser ZBO) Unerwünscht ist ein im Umgang schwieriges, nervöses oder stures Pferd; Anfälligkeit für Mau-ke

IV.6 Zuchtmethode Das Zuchtbuch für das Süddeutsche Kaltblut ist auf der Mutterseite offen für Stuten, deren Mütter nachweislich der Rasse Noriker angehören und deren Väter im Hengstbuch I der Rasse Süddeutsches Kaltblut (außer Veredler) eingetragen sind. Die Zuchtziele werden vornehmlich durch die Methoden der Reinzucht angestrebt. Zugelassene Veredler sind Hengste der Rassen

Sächsisch - Thüringisches Schweres Warmblut Englisches Vollblut (xx)

Noriker (Österreichisches Kaltblut),

die die Anforderungen für die HB I-Eintragung ihrer Rasse erfüllen. Diese

Hengste müssen auf ihre Verwendbarkeit beim Süddeutschen Kaltblut anhand

einer Bewertung der äußeren Erscheinung geprüft werden. Der Einsatz als

Veredler für die Rasse ist vom Rassebeirat Süddeutsches Kaltblut zu be-

schließen, woraufhin eine Eintragung ins HB I erfolgt.

V. Rottaler V.1 Vorbemerkung Der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. ist die Organisation, die

im Sinne der Vorgaben der EU das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse Rottaler Pferd führt. Die Grundsätze des Ursprungszuchtbuches werden in Anlage 3 aufgeführt.

Gezüchtet wird ein mittelgroßes, vielseitig verwendbares, harmonisch gebau-tes, tiefes, breites und starkknochiges, edles Warmblutpferd mit bestem Gangvermögen, gutem Temperament, hoher Fruchtbarkeit und Lebensleis-tung mit Eignung für den Reit- und Fahrsport.

V.2 Rasse Rottaler Pferd (edles kräftiges Warmblut) V.3 Herkunft aus dem Rottal stammende bayerische Pferderasse V.4 äußere Erscheinung

Größe Stockmaß ca. 160 – 168 cm Röhrbein ca. 22 cm

Farben möglichst gedeckte Farben (braun bis rappschwarz) mit wenig Bein- und Kopfabzeichen

Körperbau Kopf edel, breit, ausdrucksvoll, gefällig Hals breit angesetzt, leicht genug im Genick Körper breite, tiefe Brust, harmonisch, gut bemuskelte Kruppe

Fundament kräftig und trocken, gut ausgeprägte Gelenke, korrekt V.5 Bewegungsablauf schwungvolle, raumgreifende Gänge V.6 Besondere Merkmale hervorragend im Temperament, Fruchtbarkeit und Langlebigkeit V.7. Einsatzmöglichkeiten umgänglich und charakterlich einwandfrei, robust, stark und leistungsbereit für

jede Reit-, Fahr- und Zugverwendung

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ZBO 2017

V.8 Zuchtmethode Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Zuchtbuch

des Rottaler Pferdes ist auf der Vaterseite offen für Hengste nachfolgender

Veredlerrassen, auf der Mutterseite für Stuten der Rasse Bayerisches Warm-

blut bzw. Deutsches Sportpferd, die mind. 25% Rottaler Blutanteil haben, wel-

cher über die Mutterlinie vorzuweisen ist (4 Generationen). Nachkommen aus

Anpaarungen dieser Stuten innerhalb des Zuchtprogramms werden als gebo-

rene Rottaler definiert und nehmen am Zuchtprogramm der Rasse teil.

Zur Erhaltung der genetischen Vielfalt und zur Verbesserung der Rasse-

merkmale können Hengste der Rassen

Englisches Vollblut (xx)

Alt - Oldenburger

Sächsisch – Thüringisches Schweres Warmblut

Cleveland Bay

eingesetzt werden. Diese Hengste müssen auf ihre Verwendbarkeit beim

Rottaler Pferd anhand einer Bewertung der äußeren Erscheinung geprüft

werden. Der Einsatz als Veredler für die Rasse ist vom Zuchtausschuss

Rottaler Pferd zu beschließen, woraufhin eine Eintragung ins HBI erfolgt.

V.9 Leistungsprüfungen

Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reit- bzw. Fahrsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stationsprüfung, als Turniersportprüfung oder als Kombination aus Veranlagungsprüfung und Stationsprüfung oder als Kombination als Veranlagungsprüfung und Turniersportprüfung durchgeführt werden. Einzelheiten sind in §11 und 12 dieser ZBO geregelt.

§ 6 Umfang der Zuchtpopulation

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der ZBO (20152017) haben die Zuchtpopulationen folgenden Um-fang: 2.519632 Deutsches Sportpferd (67 94 Hengste und 2.425565 Stuten) 338239 Haflinger (3227 Hengste und 350312 Stuten)

8781.016 Edelbluthaflinger (3428 Hengste und 844988 Stuten) 1.98258 Süddeutsches Kaltblut (148124 Hengste und 1.834 Stuten) 28 Rottaler (3 8Hengste und 250 Stuten)

§ 7 Zuchtwertschätzung und Selektion

1) Bei allen im Rahmen des Zuchtprogramms verwendeten Pferden wird der Zuchtwert geschätzt.

Der Zuchtwert wird mit Hilfe wirtschaftlich wichtiger, der Zuchtrichtung entsprechenden Merkmalen geschätzt und gliedert sich in die beiden Teile Exterieur und Leistung. Die vollständige Schätzung des Zuchtwertes liegt vor, wenn die beiden Zuchtwertteile Exterieur und Leistung ermittelt sind. Beauftragte Stelle für Zuchtwertschätzung in Bayern ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirt-schaft in Grub.

2) Neben den züchterischen Anforderungen an Abstammung, Exterieur und Leistung wird von den Pferden verlangt, dass sie gesund und fruchtbar sind. Zu berücksichtigen sind hier die allgemeine Gesundheit sowie die Geschlechts- und Erbgesundheit (bezugnehmend auf die Liste der gesund-heitsbeeinträchtigenden Merkmale in Anlage 4 dieser ZBO). Um den Merkmalskomplex Gesundheit züchterisch bearbeiten zu können, stellen die Züchter Ge-sundheitsdaten für den Aufbau einer Datenbank zur Verfügung. Tierärzte liefern die von ihnen er-hobenen Gesundheitsdaten zur zentralen Speicherung und Verarbeitung. Mit Hilfe anerkannter

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wissenschaftlicher Methoden werden diese Informationen für die Nutzung von Zucht und Manage-ment aufbereitet. Der Züchter duldet die Nutzung und die Veröffentlichung der Informationen aus der Abstammungs-sicherung –DNA (Blut/Haare) für wissenschaftlich anerkannte Methoden der Zuchtwertschätzung.

3) Auf der Grundlage der Ergebnisse der Exterieurbeurteilung sowie der Leistungsprüfung und weite-rer ver-fügbarer Informationen werden die Zuchtwerte geschätzt. Liegen auch Zuchtwerte von Verwandten vor, sind diese entsprechend zu berücksichtigen. Der Zuchtwert bildet die Entschei-dungsgrundlage für die anschließende Selektion. Durch die Selektionsentscheidung wird deutlich gemacht, welche Pferde als züchterisch erwünscht im Sinne einer Förderung der Zucht angesehen werden. Dieses wird durch die Eintragung der selektierten Pferde in die entsprechenden Abschnitte des Zuchtbuches sowie durch die Vergabe von Leistungszeichen (Prämien usw.) dokumentiert.

4) Die Ergebnisse der Zuchtwertschätzung und der Selektion werden veröffentlicht.

§ 8 Bewertung der Zuchtpferde

Bewertet werden die nachfolgenden, im Zuchtprogramm definierten Merkmale der äußeren Erschei-nung. Die Bewertung erfolgt auf Sammelveranstaltungen (Körungen, Stutenschauen, Leistungsprü-fungen u. ä.), um den Vergleich einer hinreichend großen Zahl von Pferden gleicher Zuchtrichtung zu ermöglichen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Bewertung auch außerhalb von Sammelver-anstaltungen durchgeführt werden. Die Bewertung erfolgt in ganzen Noten, die Vergabe von halben Noten ist zulässig: 10 = ausgezeichnet 5 = genügend 0 = nicht bewertet/nicht aus-geführt 9 = sehr gut 4 = mangelhaft 8 = gut 3 = ziemlich schlecht 7 = ziemlich gut 2 = schlecht 6 = befriedigend 1 = sehr schlecht

Das Ergebnis der Bewertung wird als Gesamtnote ausgedrückt. Sie ist das arithmetische Mittel der einzelnen Teilnoten und wird auf eine Stelle hinter dem Komma berechnet. Die Angabe in Gesamt-punktzahlen ist zulässig. Die Teilnoten können gewichtet werden. Die Gewichtung bezieht sich auf die Beschlüsse des jeweiligen Rassebeirates. Zuständig für die Bewertung sind vom jeweiligen Zuchtverband berufene Kommissionen, denen der Zuchtleiter oder dessen Beauftragter sowie mindestens eine weitere sachkundige Person angehören müssen.

Bei der Beurteilung der äußeren Erscheinung werden folgende Merkmale bewertet:

Deutsches Sportpferd, Rottaler: o Rasse- und Geschlechtstyp o Qualität des Körperbaus o Korrektheit (Fundament und /Gang) o Schritt o Trab o Galopp (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) o Springen (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) o Gesamteindruck und Entwicklung

Haflinger, Edelbluthaflinger: o Rasse- und Geschlechtstyp o Qualität des Körperbaus o Korrektheit des Ganges o Schritt o Trab o Galopp (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) o Springen (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) o Gesamteindruck

Süddeutsches Kaltblut:

Rasse- und Geschlechtstyp

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Qualität des Körperbaus

Fundament einschließlich Hufe

Korrektheit des Ganges

Schritt

Trab Weitere Voraussetzungen wie z.B. Gesundheit, Fruchtbarkeit und Leistungsprüfung sind den Eintragungsbestimmungen der einzelnen Rassen gem. § 11 bzw. 12 ZBO zu entnehmen.

§ 9 Leistungsprüfungen

Es werden nur Ergebnisse von Leistungsprüfungen anerkannt, die nach der Verordnung über die Leis-tungsprüfung und die Zuchtwertschätzung bei Pferden (PfZLpV), der Leistungsprüfungsordnung (LPO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN), der Zuchtverbandsordnung der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) oder dem Reglement der Féderation Equestre Internationale (FEI) durchgeführt werden. Darüber hinaus werden Ergebnisse berücksichtigt, wenn diese von der FN anerkannt sind. Maßgeblich für die Beurteilung der, durch Leistungsprüfungen nachzuweisenden, Eigenschaften sind (Buchstabe d) bis i) sind rasseabhängig):

a) Charakter (Umgänglichkeit) b) Temperament c) Leistungsbereitschaft d) Rittigkeit e) Springanlage f) Bewegungsablauf g) allgemeine Leistungsfähigkeit/Konstitution (Gesundheit, Härte etc.) h) Fahrtauglichkeit, Zugfestigkeit i) Zugwilligkeit, Zugmanier.

Eigenleistung Als Grundlage der Leistungsbeurteilung bei Hengsten und Stuten gelten:

- Stationsprüfung für Warmblut-Hengste (die Richtlinien hierzu sind auf der Internetseite www.pferd-leistungspruefung.de nachzu-lesen) - Stationsprüfungen für Hengste und Stuten

(die Richtlinien hierzu sind auf der Internetseite des Landesverbandes Bayerischer Pfer-dezüchter e.V. (http://www.bayerns-pferde.de/haflinger/leistungspruefungen-auf-station-und-im-feld-2014.html) nachzulesen)

- Feldprüfungen für Stuten und Wallache (die Richtlinien hierzu sind auf der Internetseite des Landesverbandes Bayerischer Pfer-dezüchter e.V. (http://www.bayerns-pferde.de/haflinger/leistungspruefungen-auf-station-und-im-feld-2014.html) nachzulesen)

- Turniersportprüfungen (Details hierzu sind im jeweiligen Zuchtprogramm der einzelnen Rassen nachzulesen)

Der Verband setzt die erfolgreiche Ablegung von Leistungsprüfungen als Eintragungsvoraussetzung für die Aufnahme in bestimmte Abteilungen des Zuchtbuches voraus. Nachkommenleistung Für eine Einschätzung der Vererbungsleistung ist eine möglichst vollständige Fohlenbewertung un-umgänglich. Aus diesem Grunde bietet der Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. flächen-deckend Fohlenbewertungstermine an. Die Bewertung erfolgt nach den Kriterien für die Beurteilung der äußeren Erscheinung der jeweiligen Rasse.

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§ 10 Allgemeine Bestimmungen für die Zuchtbucheintragung

Für die Eintragung der Nachkommen gilt der Zuchtbucheintragungsstatus des Hengstes bzw. der Stute zum Zeitpunkt der Bedeckung. Die Einstufung der eingetragenen und vorgestellten Hengste in weitergehende Verbandsabteilungen, z.B. Prädikatshengste, Prämienhengste, Elitehengste, ist mög-lich.

§ 11 Zuchtbuch für Hengste (Hengstbuch)

. 1. Deutsches Sportpferd

Die Eintragungsbestimmungen für Hengste sind in Anlage 8 dieser ZBO geregelt. (1.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

(1.1.1) Endgültige Eintragung in das Hengstbuch I

Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste deren Väter und Väter der Mütter, der Großmütter und der Urgroßmütter im Hengstbuch I bzw. in einem dem Hengstbuch I ent-sprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rassen eingetragen sind und

deren Mütter in das Stutbuch I bzw. in einem dem Stutbuch I entsprechenden Abschnitt der (zugelassenen Rasse) eingetragen sind.

die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 24 (2) ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die auf einer Sammelveranstaltung der jeweiligen Züchtervereinigung (Körung) im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Merkmal unterschritten werden darf (Körung Teil I)

die bei der Hengsteigenleistungsprüfung die jeweils festgelegten Mindestanforderungen erfül-len, welche wie folgt lauten:

- in der 50-tägigen Hengstleistungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichte-te „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von mindestens 7,80 (Körung Teil III) oder

- in einer Stationsprüfung (70-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindestens eine gewichtete Endnote von 7,0 und einen VA-ZW Dressur oder Sprin-gen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Englisches Vollblut, Arabi-sches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten (Körung Teil III)

oder

- in einer Stationsprüfung (70-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindestens eine dressur- oder springbetonte Endnote von 8,0 und einen VA-ZW Dressur oder Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Engli-sches Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten (Körung Teil III) oder

- die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Springen der Kl. S* oder die 3malige Platzierung mindestens in Springen Kl. S** (Körung Teil III) oder

- die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Dressur der Kl. S oder die 3malige Plat-zierung mindestens in Dressur Kl. S - Intermediaire II (Körung Teil III) oder

- die 3malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in der Vielseitigkeit CCI*/CIC** (bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVL/VM) (Körung Teil III) oder

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- die 3malige Platzierung mindestens in der Vielseitigkeit CCI**/CIC*** (bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVM/VS) (Körung Teil III) oder

- eine Platzierung im Finale beim Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes

oder

- eine Platzierung im Finale bei der Weltmeisterschaft der Jungen Dressur- oder Springpferde oder eine Finalplatzierung im ersten Drittel der Weltmeisterschaft der Jungen Vielseitigkeitspferde

oder

- in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endno-te von 8,00 und besser erreicht haben und die zwei disziplinspezifischen Sportprüfun-gen für „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Hengste oder drei disziplinspezifische Sportprüfungen für vielseitig veranlagte Hengste sowohl als vierjähriger als auch als fünfjähriger Hengst (im begründeten Ausnahmefall zweimal als fünfjähriger Hengst) mit dem jeweils geforderten Ergebnis von einer Gesamtnote von mindestens 7,50 ab-schließen (Körung Teil III),

oder

- in einer Veranlagungsprüfung (30-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindestens 7,0 als gewichtete Endnote und einen Veranlagungszuchtwert Dressur oder Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Engli-sches Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten in Kombination mit dem Nachweis der Qualifikation für das Bun-deschampionat des Deutschen Dressurpferdes, des Deutschen Springpferdes oder des Deutschen Geländepferdes oder der Nachweis der Finalteilnahme bei der WM der Jungen Dressur- oder Springpferde oder einer Finalplatzierung der WM der Jun-gen Vielseitigkeitspferde (Körung Teil III)

oder

- in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine Gesamt-note von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von min. 8,00 in Kombination mit dem Nachweis der Qualifikation für das Bun-deschampionat des Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deut-schen Vielseitigkeitspferdes oder der Nachweis der Finalteilnahme bei der Weltmeis-terschaft der Jungen Dressur- oder Springpferde oder eine Finalplatzierung bei der Weltmeisterschaft der Jungen Vielseitigkeitspferde (Körung Teil III)

oder - in einer Veranlagungsprüfung (30-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang

2015) mindestens 8,0 als dressur- oder springbetonte Endnote und einen Veranla-gungszuchtwert Dressur od. Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Englisches Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten in Kombination mit dem Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, des Deutschen Springpfer-des oder des Deutschen Geländepferdes oder der Nachweis der Finalteilnahme bei der WM der Jungen Dressur- oder Springpferde oder einer Finalplatzierung bei der WM der Jungen Vielseitigkeitspferde (Körung Teil III)

Für Hengste der Veredlerrassen werden auch folgende Leistungsprüfungen anerkannt:

- Hengste der Rennpferderassen erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistungsprü-fung auch dann, wenn sie a) in Flachrennen ein Generalausgleichsgewicht (GAG) von mindestens 70 kg oder in

Hindernisrennen von mindestens 75 kg erreicht haben, oder

b) in Flachrennen ein GAG von mindestens 65 kg bzw. in Hindernisrennen ein GAG von mindestens 70 kg bei mindestens 20 Starts in mindestens drei Rennzeiten er-reicht haben.

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- Traber erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistungsprüfung auch, wenn sie einen

km-Rekord von 1:22 min erreicht haben.

- Hengste der Rassen Anglo-Araber, Arabisches Vollblut und Shagya-Araber erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistung auch dann, wenn sie in Leistungsprüfungen ge-mäß dem Zuchtprogramm ihrer eigenen Rassen erfolgreich geprüft worden sind.

- Hengste der Rasse Arabisch Partbred – Typ Deutsches Reitpferd erfüllt die Anforde-rungen an die Eigenleistung für die Zuchtrichtung auch dann, wenn sie in der Leis-tungsprüfung „ZSAA/ZAP-Turniersportprüfung“ gemäß den Bestimmungen des Zucht-programms ihrer eigenen Rasse erfolgreich geprüft worden sind.

Grundsätzlich gilt, dass gleichwertige Leistungsprüfungen und Turniersportergebnisse anzuer-kennen sind.

Hengste der Veredlerrassen können auch dann eingetragen werden, wenn deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung des entsprechenden Veredler-Zuchtbuches eingetragen sind und die vorstehenden leistungsmäßigen Anforderungen des Hengstbuches I er-füllen.

(1.1.2) Vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I Auf Antrag können Hengste vorläufig für jeweils ein Zuchtjahr in das Zuchtbuch für Hengste (Hengstbuch I) eingetragen werden, die

3-jährig sind und noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung nach 1.1.1 abgelegt haben, aber die übrigen o. g. Bedingungen nach 1.1.1 erfüllen und in einer 14-tägigen Veranlagungs-prüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erzielt haben (Körung Teil II)

oder in einer 30-tägigen Veranlagungsprüfung (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) im VA-Zuchtwert Dressur oder Springen mindestens 100 Punkte (Hengste mit mind. 50 % Englisches Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo - Araber und Shagya - Araber in den ersten beiden Gene-rationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten er-reicht haben und eine gewichtete Endnote von mindestens 7,00 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erzielt haben (Körung Teil II). Diese vorläufige Eintragung gilt nur für die Decksaison bis zum 31. Oktober des Zuchtjahres als 3jähriger Hengst und erlischt automatisch für die Decksaison als 4jähriger Hengst.

4-jährig sind, noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung nach 1.1.1 abgelegt haben, aber die übrigen o. g. Bedingungen nach 1.1.1 erfüllen und in einer 14-tägigen Veranlagungs-prüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erzielt haben (Körung Teil II) und die erste der beiden disziplinspezifischen Sportprüfungen für Hengste gemäß HLP Richtlinien mit dem geforderten Ergebnis von einer Gesamtnote von mindestens 7,50 ab-schließen (Körung Teil II). Diese vorläufige Eintragung gilt nur für die Decksaison als 4jähriger Hengst.

Für fünfjährige und ältere Hengste ist eine vorläufige Zuchtbucheintragung in das Hengstbuch I nicht möglich. Von dieser Regelung ausgenommen sind fünfjährige Hengste, die den Weg über Sportprüfungen für vielseitig veranlagte Hengste wählen, da für diese Hengste die Sportprüfung Teil II für die endgültige Eintragung in das Hengstbuch I erst jeweils im August bzw. September des Eintragungsjahres stattfindet. Demnach werden diese Hengste nach erfolgreicher Absolvie-rung der Sportprüfung Teil Ib vorläufig als fünfjähriger Hengst eingetragen.

Grundsätzlich gilt, dass gleichwertige Leistungsprüfungen und Turniersportergebnisse anzuerken-nen sind.

Hengste der Veredlerrassen können auch dann eingetragen werden, wenn deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung des entsprechenden Veredler-Zuchtbuches eingetragen sind und die vorstehenden leistungsmäßigen Anforderungen des Hengstbuches I er-füllen.

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(1.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden Hengste eingetragen,

deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind.

Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,

wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden,

die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Ge-samtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unter-schritten wurde.

die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen bezüglich der Zuchttaug-lichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

(1.3) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)

Es können Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen werden,

die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Hengste eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel des Deutschen Sportpferdes entsprechen,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 mindestens eine Gesamtnote von 5,0 erhalten haben,

2. Haflinger

(2.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,

deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entspre-chenden Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entspre-chenden Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,

die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 24 (2) ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen,

die bei der Hengstleistungsprüfung (Dauer 30 Tage auf Station, Reiten und Fahren) mindes-tens eine Gesamtnote von 6,5 erreicht haben, wobei keine Merkmalsblocknote unter 5,0 liegen darf. Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch dann als abge-legt, wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turnier-sportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren anerkannt. Folgende Turniersporterfolge werden berücksichtigt:

- 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle mindestens in o Dressur Kl. L oder o Fahren einspännig Kl. M kombinierte Prüfung oder o Springen Kl. A oder o Vielseitigkeit Kl. VA.

Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres able-gen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Um-stände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden.

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ZBO 2017

Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigung wird von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigungen übernommen.

Hengste, die die Eigenleistungsprüfung mit einem Gesamtindex über 120 Punkten oder mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser absolviert haben oder die die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren erreicht haben, erhalten den Titel „Leistungshengst“.

(2.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen,

die nicht die Eintragungsbestimmungen für das Hengstbuch I erfüllen,

deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entspre-chenden Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entspre-chenden Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind,

deren Identität überprüft worden ist,

die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 24 (2) ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,

wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) angepaart wurden,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden

die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben,

die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 24 (2) ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

(2.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Auf Antrag werden alle Hengste eingetragen,

deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind,

die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I und II erfüllen.

3. Edelbluthaflinger (3.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,

deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (4 Generationen) in dem Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Ab-schnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind

deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entspre-chenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,

die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 24 (2) ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen,

die bei der Hengstleistungsprüfung (Dauer 30 Tage auf Station, Reiten und Fahren) mindes-tens die Gesamtnote 6,5 oder mindestens eine Teilnote über 7,0 erreicht haben, wobei keine Teilnote unter 6,0 liegen darf. Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch dann als abge-legt, wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turnier-sportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren anerkannt. Folgende Turniersporterfolge werden berücksichtigt:

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ZBO 2017

- die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle mindestens in o Dressur Kl. L oder o Fahren einspännig Kl. M (kombinierte Prüfung) oder o Springen Kl. A oder o Vielseitigkeit Kl. VA.

Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung vor-läufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden. Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitglieds-züchtervereinigung wird von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchter-vereinigungen übernommen.

Hengste, die die Eigenleistungsprüfung mit einem Gesamtindex über 120 Punkten oder mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder die die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit oder Fahren erreicht ha-ben, erhalten den Titel „Leistungshengst“. Eingetragen werden können frühestens im 4. Lebensjahr gem. der Zuchtmethode auch fuchsfar-bene Hengste der Rasse Arabisches Vollblut (ox),

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,

die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 24 (2) ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen,

die bei der Hengstleistungsprüfung (Dauer 30 Tage auf Station, Reiten und Fahren) mindes-tens 90 Punkte als Gesamtindex oder in einem Teilindex mindestens 100 Punkte erreicht ha-ben, wobei kein Teilindex unter 80 Punkten liegen darf, oder die mindestens die Gesamtnote 6,5 oder mindestens eine Teilnote über 7,0 erreicht haben, wobei keine Teilnote unter 6,0 lie-gen darf, oder die vorgeschriebenen Erfolge siehe § 11 1.1.1. ZBO in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Springen oder Vielseitigkeit erreicht haben, oder die mindestens in ei-ner Hengstleistungsprüfung auf Station für Reitpferde im Gesamtindex mindestens 80 Punkte oder im Teilindex Springen bzw. Dressur mindestens 100 Punkte erreicht haben.

(3.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Auf Antrag werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste eingetragen,

die nicht in das Hengstbuch I eingetragen werden können,

deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entspre-chenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entspre-chenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

deren Identität überprüft worden ist,

die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 24 (2) ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen

werden,

wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben,

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ZBO 2017

die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 24 (2) ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

(3.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Auf Antrag werden alle Hengste eingetragen,

deren Eltern im Zuchtbuch der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I und II erfüllen. 4. Süddeutsches Kaltblut

(4.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,

deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (4 Generationen) in dem Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Ab-schnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind

deren Mütter in dem Stutbuch I oder einem dem Stutbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind und ihre Eigenleistungsprüfung mit einer Endnote von mind. 6,0 absolviert haben,

sofern die Mutter keine Eigenleistungsprüfung vorzuweisen hat, muss der Hengst zum Zeit-punkt der Beurteilung der äußeren Erscheinung eine HLP mit der Mindestnote 6,5 und besser sowie kein Einzelkriterium unter 5,0 abgelegt haben,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,2 erhalten haben, wobei kein Eintragungsmerkmal mit der Wertnote 5,0 oder weniger bewertet sein darf,

die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 24 (2) ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen,

die bei der Hengstleistungsprüfung (Dauer 1 Tag Feldprüfung, Fahren und Ziehen) für das Süddeutsche Kaltblut mind. die Endnote 6,5 erreicht haben, wobei keine Teilnote unter 5,0 liegen darf.

Süddeutsche Kaltblut Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können un-ter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung 3jährig ablegen. Die zu-ständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeit-punkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden. Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigung wird von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchter-vereinigungen übernommen.

(4.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Auf Antrag werden Tiere eingetragen,

deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I erfüllen.

5. Rottaler (5.1) Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,

deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (4 Generationen) in dem Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Ab-schnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind

deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

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ZBO 2017

die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,

die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung gemäß § 24 (2) ZBO die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen,

die bei der Hengstleistungsprüfung im Feld (Dauer mind. 1 Tag, Reiten und Fahren) für das Rottaler Pferd mit Wesenstest mind. die Endnote 7,0 erreicht haben, wobei keine Teilnote un-ter 5,0 liegen darf und im Wesenstest mind. eine Wertnote von 8,0 erreicht sein muss. Der Wesenstest (in Anlehnung an die Wettbewerbsordnung der FN) ist eine Gehorsamsprüfung mit mehreren Stationen, bei der im Punktesystem Umgänglichkeit, Temperament und Gehor-sam der Pferde an der Hand gewertet werden. Alternativ wird eine Stationsprüfung (Dauer 50 Tage, Reiten und Fahren für das Sächsisch-Thüringische Schwere Warmblut) mit einer End-note von mind. 6,5 anerkannt.

Rottaler Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedin-gung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung 4jährig ablegen. Die zuständige Züchter-vereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Mona-te verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, kön-nen auf Antrag wieder eingetragen werden.

(5.2) Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden Tiere eingetragen,

deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I erfüllen. Wirkung der Eintragung

a. Die Eintragung der Hengste ist auf das Kalenderjahr der Eintragung befristet. Die Fortschrei-bung erfolgt auf Antrag des Hengstbesitzers.

b. Besonders qualifizierte Hengste werden durch die Bewertungskommission herausgestellt. c. Schadensersatzansprüche können aus den Entscheidungen des Verbandes bzw. der Eintra-

gung nicht abgeleitet werden.

§ 12 Zuchtbücher für Stuten

1. Deutsches Sportpferd Die Eintragungsbestimmungen für Stuten sind in Anlage 8 dieser ZBO geregelt.

(1.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,

deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (insgesamt vier Generationen) im Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechen-den Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gemäß § 8 ZBO mindestens ei-ne Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,

die die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesund-heitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

Stuten der Veredlerrassen können auch dann eingetragen werden, wenn deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter im Hengstbuch I oder einer

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ZBO 2017

dem Hengstbuch I entsprechenden Abteilung des entsprechenden Veredler-Zuchtbuches eingetra-gen sind und die vorstehenden leistungsmäßigen Anforderungen des Stutbuches I erfüllen.

(1.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Es werden Tiere eingetragen,

deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind.

Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen

werden,

wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabtei-lung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden,

die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde.

die die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesund-heitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

(1.3) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,

die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel der betreffenden Rasse entsprechen,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 5,0 erreichen.

1.2. Haflinger

(2.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,

deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entspre-chenden Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entspre-chenden Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt worden sind,

die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,

die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

Die Eintragung von Stuten in das Stutbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitglieds-züchtervereinigung wird von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchterver-einigungen übernommen.

Stuten, die die Eigenleistungsprüfung mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Sprin-gen, Vielseitigkeit oder Fahren erreicht haben, erhalten den Titel „Leistungsstute“. Folgende Turniersporterfolge werden berücksichtigt:

- die 5malige Platzierung mindestens in o Dressur Kl. A oder o Springen Kl. A oder o Vielseitigkeit Kl. VA oder o im Fahren Kl. A (Einspänner, kombinierte Prüfung)

(2.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,

die nicht in das Stutbuch I eingetragen werden können,

deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entspre-chenden Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind,

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ZBO 2017

deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entspre-chenden Abteilung eines Zuchtbuches der Rasse eingetragen sind,

deren Identität überprüft worden ist,

die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,

wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) eines Zuchtbuches der Rasse angepaart wurden,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden

die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,

die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

(2.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen,

deren Eltern im Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind,

die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I und II erfüllen.

2.3. Edelbluthaflinger (3.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Es werden Stuten der Rassen Edelbluthaflinger und Haflinger eingetragen, die im Jahr der Eintra-gung mindestens dreijährig sind,

deren Väter im Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt des Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entspre-chenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,

die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. Die Eintragung von Stuten in das Stutbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchter-vereinigung wird von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigungen übernommen. Stuten, die die Eigenleistungsprüfung mit einer gewichteten Endnote von 7,5 und besser erzielt haben oder die vorgeschriebenen Erfolge in Turniersportprüfungen der Disziplinen Dressur, Sprin-gen, Vielseitigkeit oder Fahren erreicht haben, erhalten den Titel „Leistungsstute“. Folgende Turniersporterfolge werden berücksichtigt:

- die 5malige Platzierung mindestens in o Dressur Kl. A oder o Springen Kl. A oder o Vielseitigkeit Kl. VA oder o im Fahren Kl. A (Einspänner, kombinierte Prüfung)

(3.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Es werden Stuten der Rassen Edelbluthaflinger und Haflinger eingetragen, die im Jahr der Eintra-gung mindestens dreijährig sind,

die nicht in das Stutbuch I eingetragen werden können,

deren Väter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entspre-chenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung (außer Anhang) oder einer der Hauptabteilung entspre-chenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

deren Identität überprüft worden ist,

die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

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ZBO 2017

Darüber hinaus können Nachkommen von im Anhang eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,

wenn die Anhang-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung (außer Anhang) der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung nach § 8 ZBO die in der Bewer-tung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben,

die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

(3.3) Anhang (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen,

deren Eltern im Zuchtbuch der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I und II erfüllen.

3.4. Süddeutsches Kaltblut (4.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,

deren Väter, MV, MMV und MMMV Hengste sind, die im Hengstbuch I der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind

deren Mütter mind. in die Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einge-tragen sind

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung nach § 8 ZBO mind. die Ge-samtnote 6,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unter-schritten werden darf

die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

(4.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen,

deren Väter im Hengstbuch der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind

deren Mütter mind. in die Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einge-tragen sind

die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I erfüllen.

Aufstiegsregelung: Darüber hinaus können weibliche Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden in das Stutbuch II eingetragen werden,

wenn die Vorbuch-Vorfahren über vier Generationen mit Zuchtpferden aus dem Hengst-buch I der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 6,8 erreicht haben, wobei kein Eintragungsmerkmal mit der Wert-note 5,0 oder schlechter bewertet sein darf,

(4.3) Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,

deren Väter im Hengstbuch I der Rasse Süddeutsches Kaltblut (außer Veredler) eingetragen sind,

deren Mütter nachweislich der Rasse Noriker angehören, die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen werden können, aber

dem Zuchtziel des Süddeutschen Kaltblutes entsprechen,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO mindestens eine Gesamtnote von 6,8 erreichen,

die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen. 4.5. Rottaler

(5.1) Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

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ZBO 2017

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens 3-jährig sind,

deren Väter, MV, MMV und MMMV im Hengstbuch I oder in einem dem Hengstbuch I entspre-chenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

die in der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. § 8 ZBO eine Gesamtnote von 6,0 und besser erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unter-schritten werden darf,

die der Rasse Bayerisches Warmblut bzw. Deutsches Sportpferd angehören und mind. 25 % Rottaler Blutanteil haben, welcher über die Mutterlinie vorgewiesen wird (berechnet aus 4 Ge-neration)

die von einwandfreiem Charakter sind und dies durch einen Wesenstest (in Anlehnung an die Wettbewerbsordnung der FN) nachweisen

deren Identität überprüft worden ist,

die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

(5.2) Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden Tiere eingetragen,

deren Eltern in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I erfüllen.

Wirkung der Eintragung

a. Die Eintragung der Stuten im Zuchtbuch ist nicht befristet. b. Es sind insgesamt zwei Bewertungen (Erstbewertung und Wiedervorstellung) der Merkmale

der äußeren Erscheinung im Leben einer Stute möglich, eine Bewertung je Kalenderjahr. Bei Widervorstellung der Stute zur Bewertung zählt das letzte Ergebnis.

c. Schadensersatzansprüche können aus den Entscheidungen des Verbandes bzw. der Eintra-gung nicht abgeleitet werden.

§ 13 Mindestangaben im Zuchtbuch

Das Zuchtbuch muss für jedes eingetragene Pferd mindestens folgende Angaben enthalten:

1. Name und Anschrift des Züchters und Besitzers. 2. Deckdatum und Deckort der Mutter; Art der Bedeckung 3. Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe und Abzeichen (ggf. besondere Kennzeichen), Rasse 4. Lebensnummer (15stellige UELN) 5. Kennzeichnung (z.B. Transpondernummer und ggf. Brand) 6. Eltern mit Farbe 7. Name und Lebensnummer (15stellige UELN) von vier Vorfahrengenerationen (soweit be-

kannt) 8. Datum der Ausstellung des Equidenpasses incl. Zuchtbescheinigung 9. Bewertung der äußeren Erscheinung 10. Ergebnisse der Leistungsprüfungen 11. Ausstellungs- und Prämierungserfolge, soweit für Zuchtprogramm von Bedeutung 12. Die Nachzucht:

bei Hengsten eingetragene Söhne und Töchter (mit deren Lebensnummern)

bei Stuten die gesamte Nachzucht (mit Lebensnummern) 13. alle Ergebnisse von Zuchtwertschätzungen 14. Entscheidungen über Eintragungen und Änderungen im Zuchtbuch 15. Datum und (falls bekannt) Ursache des Abgangs 16. Ergebnisse der Abstammungsüberprüfung (DNA, Bluttyp) mit Datum 17. Angabe über Zwillingsgeburt 18. bei Hengsten in der künstlichen Besamung der DNA-Typ 19. genetische Eltern und deren DNA-Typ (bei Embryotransfer bzw. Klon) 20. Ort und Datum der Eintragung unter Angabe der Abteilung

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ZBO 2017

§ 14 Eintragung in das Zuchtbuch

Die Eintragung eines Zuchtpferdes in die entsprechende Abteilung des Zuchtbuches erfolgt auf Antrag des Besitzers, wenn die Identität des Pferdes nach den in § 22 und 23 dieser ZBO festgelegten Krite-rien zweifelsfrei sichergestellt ist sowie die weiteren Anforderungen erfüllt sind. Die Eintragung in das Zuchtbuch ist vom Zuchtverband zurückzunehmen, wenn eine der Vorausset-zungen hierfür nicht vorgelegen hat. Die Eintragung ist vom Zuchtverband zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nachträglich weggefallen ist. Sie kann vom Zuchtverband widerrufen werden, wenn mit ihr eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht fristgerecht erfüllt hat. Gegen die Eintragung kann der Besitzer eines Zuchtpferdes Widerspruch einlegen. Die ausstellende Stelle ist nach Art. 21, Abs. 2 VO (EG) Nr. 504/2008 der Kommission verpflichtet, die Informationen im Zuchtbuch mindestens 35 Jahre lang oder bis mindestens 2 Jahre nach dem gemäß Artikel 19, Abs. 1, Buchstabe c VO (EG) Nr. 504/2008 mitgeteilten Todestag des Equiden zu spei-chern.

§ 15 Zuchtbuchführung

Die Zuchtbuchführung erfolgt unter Aufsicht des für die Zuchtarbeit Verantwortlichen (Zuchtleiter), der sich hierzu der Verbandsgeschäftsstellen und einer Einrichtung für Datenverarbeitung bedienen kann, sowie durch die Züchter. Das Zuchtbuch wird bei den Geschäftsstellen oder bei einer Einrichtung für Datenverarbeitung geführt und aufbewahrt. Zur Erfüllung der tierzuchtrechtlichen Anforderungen muss das Zuchtbuch für jedes eingetragene Pferd die in § 13 aufgeführten Angaben enthalten. Änderungen im Zuchtbuch werden bei eindeutig belegbaren Gründen vorgenommen. Nachfolgende Änderungen im Zuchtbuch werden unter Angaben von Gründen dokumentiert:

Geburtsdatum

Geschlecht

Kennzeichen (Transponder, Brand, UELN) des Tieres, der Eltern, Großeltern

Bei Zuchttieren die aus einem ET hervorgegangen sind, die genetischen Eltern sowie die Er-gebnisse der Abstammungsüberprüfung

Bei Zuchttieren, deren Samen zur KB verwendet werden soll, die Ergebnisse der Abstam-mungsüberprüfung

Abgangsdatum und Ursache des Abgangs

Kennzeichnung und Zulassung als Veredler

§ 16 Stallbuch

Nach § 2, Abs. 1, Nr. 3 TierZOV muss jeder Züchter/jedes Gestüt für die Zuchtpferde seines Bestan-des ein übersichtliches Stallbuch führen, in dem mindestens Aufzeichnungen über die Kennzeichen, die Abstammung und die Deck- oder Besamungs- und Abfohldaten der Zuchttiere enthalten sind. Bei Zuchttieren, die aus einem Embryotransfer hervorgegangen sind, sind zusätzlich Aufzeichnungen über die Kennzeichen der genetischen Eltern, des Empfängertieres und des Embryos, den Zeitpunkt der Besamung sowie die Zeitpunkte der Entnahme und der Übertragung des Embryos vorzunehmen. Außerdem sind die Daten über abgelegte Leistungsprüfungen zu vermerken.

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ZBO 2017

Das Stallbuch muss hinsichtlich seiner Angaben mit dem Abstammungsnachweis und dem Zuchtbuch übereinstimmen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Zuchtleiter oder seinem Beauftragten die Stallbü-cher zur Überprüfung vorzulegen. Meldefristen für Deck-, Besamungs- und Abfohlmeldungen sind einzuhalten. Die Meldungen hinsicht-lich Deck- bzw. Besamungsdaten sind vom Hengsthalter vorzunehmen. Der Stutenbesitzer ist für die Abfohlmeldung zuständig. Der Züchter ist verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben auf dem Deckschein, der Abfohlmel-dung, im Stallbuch sowie auf weiteren Bescheinigungen, die er auszufüllen, einzureichen bzw. aufzu-bewahren hat. Er hat auch alle Zuchtbuchunterlagen und Formblätter einschließlich der Pferdepässe incl. Zuchtbescheinigung, die ihm mit Eintragungen vom Verband zugeschickt werden, auf Richtigkeit der Angaben zu überprüfen. Fehler sind dem Verband unverzüglich zur Korrektur mitzuteilen. Eine Korrektur durch den Züchter selbst ist nicht statthaft. Bei Korrekturen muss die Geschäftsstelle des Verbandes einen entsprechenden Vermerk anbringen. Sofern sich das Mitglied nicht an diese Verpflichtungen hält, erhält er gem. Satzung § 29 einen Ver-weis.

§ 17 Deckscheine

Am Anfang des Jahres wird vom Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. für jede eingetrage-ne Zuchtstute ein Deckschein in vierfacher Ausfertigung erstellt und dem Besitzer zugeschickt. Für noch nicht eingetragene Zuchtstuten erhält der Besitzer auf Antrag vom Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. einen Deckschein für das laufende Zuchtjahr. Der Deckschein wird nach erfolgtem Deckakt bzw. erfolgter Samenübertragung vom Hengsthalter bzw. dem Leiter der Besamungsstation ausgefüllt und mit seiner Unterschrift bzw. der seines Vertre-ters versehen. Der Deckschein muss nach § 8 SamEnV mindestens enthalten:

a) Name der Deckstation (bei Natursprung) bzw. Kennzeichnungsnummer der Besamungsstation (nach § 5 SamEnV bzw. die Veterinärkontrollnummer nach § 16 Satz 3 der Binnenmarkt Tier-seuchenverordnung oder Name und Anschrift)

b) Deckort c) Name, Lebensnummer und Farbe der Stute sowie Name und Lebensnummer des Hengstes

bzw. bei künstlicher Besamung zusätzlich Angaben, mit denen der Samen nach § 6 SamEnV gekennzeichnet ist

d) sämtliche Deckdaten e) Name und Anschrift des Betriebes des Stutenbesitzers / Haltungsbetriebes in dem die Stute

steht f) Angaben über instrumentelle Samenübertragung und den Ausführenden (Name der Person, die

den Samen verwendet hat) Der Hengsthalter bzw. die Besamungsstation sammelt jeweils ein Exemplar der Deckscheine und sendet diese nach Abschluss der Decksaison an die Verbandsgeschäftsstelle (Stichtag 31.10.) Diesen Aufzeichnungen stehen im automatisierten Verfahren oder in Informationssystemen erstellte Unterla-gen gleich. Alternativ zum Deckschein ist auch die ausschließlich elektronische Erfassung einer Bedeckung in der Datenbank des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter möglich.

§ 18 Abfohlmeldung

Die Abfohlmeldung erfolgt mittels Durchschlag des Deckscheins für den Stutenbesitzer bzw. auf elekt-ronischem Weg und wird nach erfolgter Abfohlung vom Besitzer der Stute mit den entsprechenden Daten dem Verband innerhalb eines Monats vorgelegt bzw. in der Datenbank des Landesverbandes erfasst.

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Bringt eine Stute kein Fohlen zur Welt oder verendet das Fohlen kurz nach der Geburt, so ist ebenfalls die Abfohlmeldung unter Angabe des Grundes auszufüllen und vom Stutenbesitzer in oben genannter Frist an den Verband weiterzuleiten. Dies gilt auch bei totgeborenen Fohlen. Die Abfohlmeldung muss mindestens enthalten: Name und Lebensnummer der Fohlenmutter, Name und Lebensnummer des Vaters, Name, Anschrift und Mitgliedsnummer des Stuten- sowie des Fohlenbesitzers, Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe des Fohlens, gegebenenfalls Angaben über Totgeburt oder Verendung kurz nach der Geburt sowie Zwil-lingsgeburt und die Unterschrift des Stutenbesitzers. Bei nicht fristgerechter Abfohlmeldung kann der Zuchtverband eine Abstammungsüberprüfung beim Fohlen auf Kosten des Stutenbesitzers anordnen. Es erfolgt ein entsprechender Vermerk in den Un-terlagen des Zuchtverbandes.

§ 19 Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis oder

Geburtsbescheinigung) Abstammungsnachweis Die Ausstellung des Abstammungsnachweises erfolgt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Beide Elternteile sind im Jahr der Bedeckung in der Hauptabteilung (HB I, HB II, S I, S II bzw. beim Deutschen Sportpferd und Süddeutschen Kaltblut nur HB I, S I, SII) des Zuchtbuches eingetragen oder werden spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens (Zuchtjahr) eingetragen.

Die Abfohlmeldung wurde innerhalb eines Monats nach dem Abfohlen vorgelegt. Wird die Ab-fohlmeldung nicht innerhalb eines Monats vorgelegt, wird auf Kosten des Züchters eine Ab-stammungsüberprüfung veranlasst.

Die Identifizierung des Fohlens bei Fuß der Mutter ist durch den Zuchtleiter oder seinen Beauf-tragten erfolgt oder anderweitig gesichert.

Geburtsbescheinigung Die Ausstellung einer Geburtsbescheinigung erfolgt, wenn die Bedingungen für einen Abstammungs-nachweis nicht erfüllt, jedoch folgende Voraussetzungen gegeben sind:

Beide Elternteile müssen im Jahr der Bedeckung in eine entsprechende Abteilung/Abschnitt des Zuchtbuchs des LV eingetragen sein oder spätestens im Jahr der Geburt des Fohlens (Zuchtjahr) eingetragen werden.

Die Abfohlmeldung wurde innerhalb eines Monats nach dem Abfohlen vorgelegt. Wird die Ab-fohlmeldung nicht innerhalb eines Monats vorgelegt, wird auf Kosten des Züchters eine Ab-stammungsüberprüfung veranlasst.

Die Identifizierung des Fohlens bei Fuß der Mutter ist durch den Zuchtleiter oder seinen Beauf-tragten erfolgt oder anderweitig gesichert.

Die Eintragung von Zuchttieren in eine Abteilung/Abschnitt des Zuchtbuches wird im Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung vermerkt. Zweitschriften / Duplikate Pferdepässe incl. Zuchtbescheinigung (Artikel 16 der VO (EG) 504/2008 der Kommission) Zweitschriften von Pferdepässen incl. Zuchtbescheinigungen und/oder Eigentumsurkunden können, auf Antrag, nur bei Vorlage einer Erklärung mit notariell beglaubigter Unterschrift über den Verlust der Original-Zuchtbescheinigung auf Grundlage der internationalen Lebensnummer (ULEN) ausgestellt werden. Sie sind deutlich als solche zu kennzeichnen (z.B. Aufdruck von „Duplikat des Pferdepasses“) und zu nummerieren. Eine Liste ausgestellter Zweitschriften wird veröffentlicht. Wird für ein Pferd ein Duplikat vom Pferdepass ausgestellt, so ist dieses im Abschnitt IX Teil II des Duplikates als „nicht zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt“ einzustufen. Die Einzelangaben des ausgestellten Duplikats und die Einstufung des Equiden in Abschnitt IX sind unter Bezugnahme auf die internationale Lebensnummer in die vom Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. geführte Datenbank einzugeben.

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§ 20 Mindestangaben im Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung (Abstammungs-

nachweis /Geburtsbescheinigung)

Der Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis / Geburtsbescheinigung) muss mindestens folgende Angaben enthalten:

a) Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie Stempel der ausstellenden Züchterver-einigung

b) Ausstellungsdatum und -ort c) Lebensnummer (15stellige UELN) d) Rasse e) Name und Geschlecht f) Name und Anschrift des Züchters g) Name und Anschrift des Eigentümers / Verfügungsberechtigten h) letztes Deckdatum der Mutter i) Geburtsdatum und Geburtsort j) Farbe und Beschreibung der Abzeichen (ggf. bes. Kennzeichen) bei Fuß der Mutterstute k) ausgefüllte Grafik mit Unterschrift und Stempel des zugelassenen Tierarztes / Kennzeich-

nungsbeauftragten (Name in Druckbuchstaben) l) aktive Kennzeichnung (Transpondernummer und ggf. Zuchtbrand/Nummernbrand) m) Namen, Lebensnummern, Farbe und Rasse der genetischen Eltern sowie Namen, Lebens-

nummern und Rasse der genetischen Großeltern n) Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung o) Pedigree mit vier Generationen p) Zuchtbucheintragungen des Zuchtpferdes und seiner Vorfahren (z.B. in welche Abteilung ei-

nes Zuchtbuches eingetragen) q) Name in Druckbuchstaben und Unterschrift des Unterzeichnenden r) Zuchtinformationen s) Ergebnisse von Abstammungsüberprüfungen (geprüft am und von) t) Leistungsprüfungsergebnisse und Ergebnisse der Zuchtwertschätzung des Pferdes, seiner El-

tern und bei reinrassigen Pferden auch seiner Großeltern. u) Arzneimittelbehandlungen und Medikationskontrollen v) Aussetzung der Gültigkeit des Dokuments für Verbringungszwecke w) Identitätskontrollen x) Eintragungen der Impfungen sowie Gesundheitskontrollen (Laboruntersuchungen) y) Turnierpferdeeintragungen z) Messbescheinigungen für Ponys

zz) Schlachtpferdestatus gemäß Kapitel VII Artikel 21 Verordnung EG Nr. 504/2008

Der Pferdepass ist im Querformat DIN A 5 gedruckt und in zusammenhängender Form auszustellen. Der Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung (Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung) und die Eigentumsurkunde gehören zum Pferd und bleiben Eigentum des ausstellenden Zuchtverbandes. Bei Besitzwechsel ist der Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung dem neuen Besitzer auszuhändigen und bei Tod des Pferdes an die ausstellende Stelle zurückzugeben. Bei Eigentumswechsel sind so-wohl Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung als auch Eigentumsurkunde dem neuen Eigentümer aus-zuhändigen. Der Pferdepass dient als Dokument zur Identifikation von Pferden nach der Vieh-Verkehrs-Verordnung (ViehVerkV) und ist für alle registrierten Fohlen auszustellen. Der Pferdepass wird bei Zuchtpferden zusammen mit der Zuchtbescheinigung in einer gemeinsamen Mappe zusammengefasst. Für Pferde, die nicht als Zuchtpferde in einem Zuchtbuch eingetragen sind, wird ein Equidenpass ohne Zuchtbescheinigung ausgestellt. Wird das Pferd später in ein Zucht-buch eingetragen, wird der Euidenpass um eine Eintragungsbescheinigung ergänzt. Die Eigentumsurkunde wird mit identischer Lebensnummer (UELN) zusätzlich zum Pferdepass aus-gestellt. Die Eigentumsurkunde steht demjenigen zu, der im Sinne der BGB Eigentümer des Pferdes ist. Sie ist daher bei Veräußerung des Pferdes zusammen mit dem, ebenfalls zum Pferd gehörigen, Pferdepass dem neuen Eigentümer zu übergeben und bei Tod des Tieres an den ausstellenden Verband zurück-zugeben.

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§ 21 Mindestangaben in der Eigentumsurkunde

Die Eigentumsurkunde muss mindestens folgende Angaben enthalten:

a) Name des Pferdes b) Lebensnummer (15stellige UELN) c) aktive Kennzeichen (Zuchtbrand / Nummernbrand und/oder Transpondernummer) d) Rasse e) Geschlecht f) Name, Land, Postleitzahl und Ort des Züchters g) Farbe und Beschreibung der Abzeichen bei Fuß der Mutterstute h) Geburtsdatum i) Pedigree mit vier Generationen j) Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie Stempel der ausstellenden Züchterver-

einigung k) Ausstellungsdatum, Name in Druckbuchstaben und Unterschrift des Unterzeichnenden

§ 22 Identifizierung

Die Identifizierung von Pferden durch den Landesverband erfolgt gemäß VODVO (EU) 2015/262 (EG) 504/2008. Folgende Methoden finden Anwendung:

1) Angabe des Geschlechts, Beschreibung von Farbe und Abzeichen (verbal und im Diagramm) bei Fuß der Mutter

2) Setzen eines Transponders bei Fohlen 3) Vergabe einer Lebensnummer (Internationale 15stellige Lebensnummer Pferd = Unique Equine

Lifenumber - UELN) Jedes Pferd erhält spätestens bei der Eintragung in ein Zuchtbuch, Fohlen bei der Geburtsregist-rierung, eine UELN im Sinne der Verordnung (EU) 2015/262(EG) 504/2008. Die Lebensnummer ist ISO-konform, besteht aus 15 Stellen und ist alphanumerisch. Die ersten 3 Stellen (alphanume-risch) beziehen sich auf das Herkunftsland, in welchem dem Pferd erstmals eine internationale Lebensnummer Pferd vergeben wurde. Die 4. Stelle beschreibt, ob das Pferd vor 2000 geboren ist (3) oder 2000 und später (4). Die 5. und 6. Stelle bezeichnet die Züchtervereinigung, bei der das Pferd erstmalig eingetragen und aktiv (Transponder und ggf. Brand) gekennzeichnet wurde (für den Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. ist dies die 81). Die 7. und 8. Stelle be-zeichnet die Rasse, in deren Zuchtbuch das Pferd eingetragen ist. Die nächsten 5 Stellen (alpha-numerisch) geben eine laufende Registriernummer innerhalb der Züchtervereinigung wieder (Deckscheinnummer). Die letzten beiden Stellen geben Auskunft über das Geburtsjahr des Pfer-des (z.B. für 2007 die 07). Beispiel: 276481821234513 Stelle 1-3 Herkunftsland Deutschland (276 = DE) Stelle 4 zeigt, dass dieses Pferd ab dem Jahr 2000 (4) geboren wurde Stelle 5-6 Zuchtverband Bayern (81) Stelle 7-8 Rasse Süddeutsches Kaltblut (82) (81 Bayerisches Warmblut

bzw. Deutsches Sportpferd und Rottaler, 83 Haflin-ger/Edelbluthaflinger)

Stelle 9-13 laufende Registriernummer des Verbandes (12345), in Bayern entwickelt sich diese aus der Deckschein Nr. Stelle 14-15 Geburtsjahr 2013 (13 für das Jahr 2013)

Für die aktive Kennzeichnung gelten als Brenn-Nummer die Stellen 11, 12 und 13 der internatio-nalen Lebensnummer. Die internationale Lebensnummer Pferd wird nicht verändert und auch bei einem Wechsel des Pferdes in ein anderes Zuchtbuch beibehalten.

4) Vergabe eines Namens bei der Eintragung in das Zuchtbuch Der bei Eintragung in ein Zuchtbuch vergebene Name muss beibehalten werden. Sofern ein Zuchtverband dies zulässt, kann ggf. ein neuer Name eingetragen werden, vorausgesetzt, der ursprüngliche Name wird während der gesamten Lebensdauer des Pferdes sowohl bei Veröffent-lichungen als auch auf dem Abstammungsnachweis stets nach dem neuen Namen in Klammern

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angegeben. Namen, die mit einem Zuchtstättennamen verbunden sind, dürfen grundsätzlich nicht geändert werden. Ist ein Name mit einem registrierten Zuchtstättennamen bereits verbunden, so dürfen grundsätzlich keine Veränderungen an dieser Kombination vorgenommen werden. Der Name von weiblichen Zuchttieren beginnt mit dem Anfangsbuchstaben der Mutter, der Name von männlichen Zuchttieren beginnt mit dem Anfangsbuchstaben des Vaters. Die Freigabe von Namen für Klone erfolgt zentral über die FN-Bereich Zucht auf Antrag der Zuchtverbände. Der Name eines Klons darf in keinem Fall der Name des Spendertieres sein. Bei Registrierung des Fohlens oder Eintragung in das Zuchtbuch wird für den Klon folgende Namensbezeichnung vergeben:

„Individualname des Klons“ mit dem in Klammern zu setzenden Namenszusatz [„Klon (Name des Spendertiers)“] – beispielsweise „Pegaso (Klon Prometea)“.

Für Klone sind nur Individualnamen zugelassen und keine Namenszusätze wie z.B. , , oder I, II, III zulässig.

Der Zuchtname eines jeden gekörten Hengstes muss über den verantwortlichen Zuchtverband vom FN-Bereich Zucht zugelassen werden. Eine direkte Abstimmung zwischen Hengsthaltern und dem FN-Bereich Zucht ist nicht möglich. Ein Name gilt erst als vergeben, wenn dieser vom Bereich Zucht genehmigt und der Hengst unter diesem Namen in die FN-Hengstdatei aufgenommen wurde. Der Landesverband beantragt die Namen schriftlich, mindestens unter Nennung der Lebens-nummer des Vaters und der Mutter. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ZVO der FN (§ 12, Abs. 4). Ausnahmeregelungen

a) Namen von Vollbluthengsten, Trabern sowie im Ausland gezogener Hengste, die bereits im Zuchtbuch des Ursprungsverbandes geführt werden, werden grundsätzlich beibehalten.

b) Ein für einen Hengst einmal vergebener Name muss für Vollbrüder dieses Hengstes mit dem entsprechenden Zusatz (II etc.) verwendet werden.

c) Hengste, die bei der Eintragung in die FN-Hengstdatei bereits Erfolge in Prüfungen der Klasse S erzielt haben, können ihren Sportnamen auch in der Zucht weiterführen, auch wenn dieser bereits vergeben ist.

5) Kennzeichnungsordnung für die aktive Kennzeichnung durch Heißbrand bei Fohlen Die aktive Kennzeichnung durch Heißbrand bei Fohlen erfolgt gemäß den jeweils geltenden

rechtlichen Vorgaben. Voraussetzungen für die Vergabe der Kennzeichnung: Schenkelbrand (siehe Anlage 7 ZBO) einschließlich Nummernbrand wird grundsätzlich nur im Jahr der Geburt vorgenommen. Das Brennen erfolgt am linken Schenkel durch Beauftragte des Verbandes, wenn das Fohlen vor dem Absetzen bei der Mutter zur Beschreibung von Farbe und Abzeichen besichtigt wird. Fohlen, für die nur eine Geburtsbescheinigung ausgestellt wird, erhal-ten nur den Nummernbrand.

§ 23 Identitätssicherung und Abstammungsüberprüfung

Für jedes eingetragene Pferd bzw. zur Eintragung vorgestellte Pferd und für jedes zu registrierende Fohlen kann der zuständige Zuchtverband eine Abstammungsüberprüfung aufgrund des Ergebnisses einer blutgruppenserologischen Untersuchung oder DNA-Typisierung zur Sicherung der Identität ver-langen. Eine Blutgruppenkarte oder die Ergebnisse der DNA-Typisierung zur Sicherung der Identität werden beim zuständigen Zuchtverband hinterlegt. Die Kosten hierfür trägt der Verband. Bei unzutreffenden Angaben zur Abstammung trägt der Besitzer des Pferdes die Kosten. Vor Ausstellung von Zuchtbescheinigungen (Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung) müssen Abstammungsüberprüfungen aufgrund von blutgruppenserologischen Untersuchungen oder

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DNA - Typisierung zur Sicherung der Identität erfolgen, wenn an der angegebenen Abstammung Zweifel bestehen. Dieses ist generell der Fall, wenn

eine Stute innerhalb einer oder in zwei aufeinanderfolgenden Rossen von zwei oder mehreren Hengsten gedeckt wurde,

die Trächtigkeitsdauer 30 Tage und mehr von der mittleren Trächtigkeitsdauer der jeweiligen Rasse abweicht,

das Fohlen nicht bei Fuß der Mutter identifiziert wurde. Bei der Abstammungsüberprüfung werden mindestens 10 % der im Zuchtverband im jeweiligen Zucht-jahr geborenen Fohlen (unabhängig vom Geschlecht) auf die väterliche und mütterliche Abstammung überprüft. Die Kosten hierfür trägt der Züchter. Bei der Vorstellung zur Körung und Eintragung von Hengsten ist eine Bluttypenkarte oder das Ergeb-nis der DNA - Typisierung zur Sicherung der Identität der Mutter und des Vaters des Hengstes vorzu-legen. Bei allen gekörten Hengsten wird eine Verifizierung der Bluttypenkarten oder DNA - Unterlagen zur Abstammungssicherung vorgenommen. Wird die Stute oder der Hengst in einem anderen Zuchtverband eingetragen, so verpflichtet sich der Landesverband, die zur Abstammungsüberprüfung notwendigen Unterlagen zur Sicherung der Identi-tät, zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird zum Zeitpunkt der Körung bzw. der Eintragung vom zuständigen Zuchtverband eine Abstammungsüberprüfung durch blutgruppenserologische Untersuchung oder DNA - Typisierung zur Sicherung der Abstammung des betreffenden Hengstes angeordnet. Kostenträger ist in jedem Falle der Antragsteller. Der Hengsteigentümer/-halter steht in der Pflicht, die Nutzung und die Veröffentlichung der Informati-onen aus der Abstammungssicherung –DNA (Blut/Haare) für wissenschaftlich anerkannte Methoden der Zuchtwertschätzung zu dulden. Der Zuchtverband ist berechtigt, die bereitgestellte DNA (Blut /Haare) für Analysen zu nutzen und die daraus abgeleiteten Ergebnisse zu veröffentlichen.

§ 24 Körordnung

Körung ist eine Selektionsentscheidung des Verbandes für die Eintragung von Hengsten in eine Abtei-lung des Zuchtbuches in Abhängigkeit vom jeweiligen Zuchtprogramm. Im Rahmen der Körung wer-den Leistungsprüfungen im Sinne von § 7 TierZG durchgeführt. In die Körentscheidung gehen die Selektionsmerkmale nach § 7 und 8 dieser ZBO sowie die Abstammung und die Zuchttauglichkeit ein. 1) Voraussetzungen für die Körung

Ein Hengst kann nur gekört werden, wenn er die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I erfüllt (§ 11 ZBO). Der Landesverband kann über die Rahmenrichtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung für Hengstleistungsprüfung (HLP)-Station hinaus, höhere Anforderungen stellen, die im Rassebeirat festgelegt werden.

2) Zulassung zur Körung

Der Besitzer des Hengstes muss Mitglied des Verbandes sein.

Die Termine der Körungen und die Art der Durchführung legt der Vorstand des Landesverban-des fest.

Die Körung eines Hengstes ist bei der Geschäftsstelle zu beantragen.

Damit ein Hengst zur Körung zugelassen werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: o das Mindestalter beträgt 2 Jahre o vorherige Vorstellung, sofern zu der jeweiligen Körung eine Vorauswahl durchgeführt

wird

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ZBO 2017

o die Abstammung muss den Bedingungen für eine Eintragung in das Hengstbuch I ent-sprechen

o der Pferdepass incl. Zuchtbescheinigung muss vorliegen o Die Mütter (ab dem Jahrgang 1981) der Hengste der Rasse Süddeutsches Kaltblut müs-

sen eine Eigenleistungsprüfung mit einer Endnote von 6,0 und besser abgelegt haben. Sofern die Mutter keine Eigenleistungsprüfung vorzuweisen hat, muss der Hengst zum Zeitpunkt der Beurteilung der äußeren Erscheinung eine HLP mit der Mindestnote 6,5 und besser abgelegt haben, wobei kein Einzelkriterium unter 5,0 bewertet sein darf. Vor der Körung ist die Identität des Hengstes anhand des Pferdepasses incl. Zuchtbescheini-gung zu überprüfen.

o Hengste ohne ausreichende Kennzeichnung sind von der Körveranstaltung ausgeschlos-sen.

o Als weitere geforderte Unterlage zur Identitätssicherung muss der Nachweis über die An-lage der Bluttypenkarte oder die DNA - Typisierung zur Sicherung der Abstammung ge-führt werden.

Wesentliche Voraussetzung für die Zulassung zur Körung und für die Körung selbst ist, dass der Hengst keine gesundheitlichen Mängel aufweist, welche die Zuchttauglichkeit und den Zuchtwert beeinträchtigen. Der Hengst muss einem Veterinärtest auf Gesundheit und Zuchttauglichkeit unterzogen worden sein und den Anforderungen genügen. Es dürfen keine Beeinträchtigung der Geschlechtsorgane, keine Erscheinungen, die auf eine erbliche Krankheitsdisposition schließen lassen, keine operativen Eingriffe zum Zweck körperlicher Korrekturen, keine bedeutenden röntgenologischen Befunde (Warmblut: bei bereits gekörten Hengsten kann die Vorlage des röntgenologischen Einstufungsprotokolls der Körung bei einem anderen anerkannten Pferdezuchtverband als ausreichend angesehen werden) vorliegen. Dieser Nachweis ist an Hand eines tierärztlichen Attests zu erbringen. Gesundheitliche Mängel sind in Anlage 4 ZBO definiert.

3) Durchführung Um geordnete Körveranstaltungen sicherzustellen, wird der Ablauf vorher festgelegt. Die Körung umfasst mindestens zwei Besichtigungen, von denen eine auf festem Boden stattfinden muss. Freilaufen und Freispringen können je nach Rasse angeordnet werden. Die Körentscheidung lautet:

gekört oder

nicht gekört oder

vorläufig nicht gekört. Die Körentscheidung lautet „vorläufig nicht gekört“, wenn der Hengst die Anforderungen in Bezug auf Exterieur und/oder Zuchttauglichkeit nicht erfüllt, jedoch zu erwarten ist, dass er sie zukünftig erfüllen wird. Mit dieser Körentscheidung ist die Frist festzusetzen, bis zu deren Ablauf der Hengst wieder zur Körung vorgestellt werden kann. Die Körentscheidung wird öffentlich bekannt gegeben und ist dem Besitzer des Hengstes schriftlich mitzuteilen. Die Entscheidung „gekört“ ggf. unter Angabe der Frist zur Ablegung der Hengstleis-tungsprüfung ist in den Abstammungsnachweis einzutragen.

4) Medikationskontrollbestimmungen

Zur Vorauswahl/Körung nicht zugelassen sind Hengste, denen eine Dopingsubstanz oder ein ver-botenes Arzneimittel gemäß Durchführungsbestimmungen Anlage 6 ZBO verabreicht oder zur Be-einflussung der Leistung, Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft irgendein Eingriff oder eine Manipulation vorgenommen wurde unabhängig vom Verschuldner. Die Bewertungskommission ist berechtigt, jederzeit Medikationskontrollen als Stichproben anzuordnen.

5) Rücknahme, Widerruf, Widerspruch

Die Körung ist vom Zuchtverband zurückzunehmen, wenn eine Voraussetzung für ihre Erteilung nicht vorgelegen hat. Die Körung ist vom Verband zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nachträglich weggefallen ist. Sie kann vom Verband widerrufen werden, wenn mit ihr eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht fristgerecht erfüllt hat. Gegen die Körent-scheidung kann der Besitzer eines Hengstes beim Landesverband Widerspruch einlegen. Der Wi-derspruch ist schriftlich zu begründen. Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen nach Erhalt der

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schriftlichen Körentscheidung. Die Widerspruchskommission entscheidet über die Annahme des Widerspruchs. Wird der Widerspruch angenommen, entscheidet die gleiche Kommission in ange-messener Frist über Ort und Zeit der Wiedervorstellung des Hengstes und die Zusammensetzung einer neuen Bewertungskommission, wobei außer dem Zuchtleiter alle Mitglieder neu berufen wer-den müssen. Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung. Regressansprüche können aus Entscheidun-gen der Hengstbuchkommission nicht abgeleitet werden.

Ergebnisse anderer Körveranstaltungen werden anerkannt, sofern diese von FN-Mitgliedsorganisationen durchgeführt wurden und die Körung gemäß den rassespezifischen Anforde-rungen dieser Zuchtbuchordnung durchgeführt wurde. Die jeweils dabei erzielten Entscheidungen werden vom Verband anerkannt. Neben Verbandskörungen können in Zusammenarbeit mit anderen anerkannten Züchtervereinigun-gen auch gemeinsame Körveranstaltungen durchgeführt werden. Anmelde- und Zulassungsvoraus-setzungen, die Zusammensetzung der Körkommission und ggf. der Vorbesichtigungskommission, die Widerspruchskommission, das Widerspruchsverfahren sowie Einzelheiten zur Durchführung der Kö-rung sind in der gemeinsamen Körordnung der veranstaltenden Züchtervereinigungen geregelt.

§ 25 Inkrafttreten

Die vorstehende Zuchtbuchordnung erhält ihre Gültigkeit ab dem . Damit tritt die alte Zucht-buchordnung vom 19.08.2014 außer Kraft. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ----------------------------------- Anhang 1: (Bestandteil der ZBO):

- Anlage 1: Grundsätze für die Zucht der Rasse Deutsches Sportpferd - Anlage 2: Grundsätze für die Zucht der Rasse Süddeutsches Kaltblut - Anlage 3: Grundsätze für die Zucht der Rasse Rottaler Pferd - Anlage 4: gesundheitsbeeinträchtigende Merkmale gemäß Anlage 4 der ZVO - Anlage 5: Populationen der VeredlerrassenZugelassene Rassen für die Zucht der für die Rasse

Deutsches Sportpferd - Anlage 6: Durchführungsbestimmungen der Medikationskontrolle

- Anlage 7: Brandzeichen - Anlage 8: Zuchtprogramm des Deutschen Sportpferd -Anlage 9: Körordnung Deutsches Sportpferd -Anlage 10: Leistungsnachweis durch überdurchschnittliche Vererbungsleistung nach erfolgreich absolvierter 14-tägiger Veranlagungsprüfung bei dauernder sportlicher Unbrauchbarkeit Anhang 2: (im Einzelbeschluss-Verfahren durch den Rassebeirat)

- Regelung über Beteiligung der Besamungsstationen am Zuchtprogramm - allgemeines Besamungswesen - Leistungszeichen Stuten/Hengste - Formblatt Hengstuntersuchung für Körung - Formblatt Bewertungsbogen - Hengstleistungsprüfung (HLP-Richtlinie FN) - die jeweils aktuelle Fassung der Richtlinien Feldprüfung Stuten der Rassen Süddeutsches Kalt-blut, Haflinger, Edelbluthaflinger, Deutsches Reitpferd und Rottaler sowie Hengste Süddeutsches Kaltblut unter http://www.bayerns-pferde.de/haflinger/leistungspruefungen-auf-station-und-im-feld-2014.html/ - die jeweils aktuelle Fassung der Richtlinien Stationsprüfungen für Stuten der Rassen Deutsches

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Reitpferd, Haflinger, Edelbluthaflinger, Reitpony, Fahrpony sowie Hengste der Rassen Haflin-ger, Edelbluthaflinger, Reitpony und Fahrpony unter http://www.bayerns-pferde.de/haflinger/leistungspruefungen-auf-station-und-im-feld-2014.html

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Regelung für Prämienvergabe bei Stuten 1. Warmblut

Leistungsstutbuch ( L ) Bewertung: Gesamtnote mind. 6,0

keine Note unter 5,0 Mutter: mind. Stutbuch I

mind. 4 Generationen Leistungsprüfung: WN mind. 6,0 oder Gesamt - Index 90 Punkte

oder Turniererfolge in Springen / Dressur 3 x 1.Platz Kl. L oder 3 Platzierungen in höheren Klassen

Prämienstutbuch ( P ) Bewertung: Gesamtnote mind. 7,0 keine Note unter 6,0 Mutter: mind. Leistungsstutbuch mind. 4 Generationen Leistungsprüfung: WN mind. 6,5 oder Gesamt- Index 90 Punkte in einem Teil- Index mind. 100 Punkte oder Turniererfolge in Springen / Dressur 3 x 1.Platz Kl. L oder 3 Platzierungen in höheren Klassen

Elitestutbuch (auf Antrag) ( E ) Leistungsprüfung: mind. WN 6,0 ab 1991 6,5 eigene Turniererfolge Abteilung B oder Turniererfolge der Nachkommen Abteilung C Fruchtbarkeit: mind. 2 Nachkommen 66% Nachkommen: ein im HB I eingetragener Sohn oder 2 Staatsprämienstuten oder 2 Nachkommen platziert KL.M oder besser

2. Haflinger und Edelbluthaflinger

Leistungsstutbuch ( L ) Bewertung: Gesamtnote mind. 6,0 keine Note unter 5,0 Mutter: mind. Hauptstutbuch mind. 4 Generationen Leistungsprüfung: WN mind. 6,0 oder Gesamt - Index 90 Punkte Prämienstutbuch ( P ) Bewertung: Gesamtnote mind. 7,0 keine Note unter 6,0 Mutter: mind. Leistungsstutbuch mind. 4 Generationen Leistungsprüfung: WN mind. 6,5 oder Gesamt - Index 90 Punkte in einem Teil-Index 100 Punkte Elitestutbuch (auf Antrag) ( E ) Leistungsprüfung: mind. WN 6,0/ eigene Turniererfolge Abteilung B oder Turniererfolge der Nachkommen Abteilung C Fruchtbarkeit : 70% Nachkommen: 1 gekörter und geprüfter Sohn oder 2 geprüfte Staatsprämienstuten / Prämienstuten oder 3x 1a Preis auf Verbands-, Landes- oder Bundesschauen

3. Süddeutsches Kaltblut

Leistungsstutbuch ( L ) Bewertung: Gesamtnote mind. 6,0

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keine Note unter 5,0 Mutter: mind. Stutbuch I mind. 4 Generationen Leistungsprüfung: WN mind. 6,0

Prämienstutbuch ( P ) Bewertung: Gesamtnote mind. 7,0 keine Note unter 6,0 Mutter: mind. Leistungsstutbuch mind. 4 Generationen Leistungsprüfung: WN mind. 6,5 Elitestutbuch (auf Antrag) ( E ) Leistungsprüfung: mind. WN 6,0 Fruchtbarkeit : 70% Nachkommen: 1 gekörter und geprüfter Sohn oder 2 geprüfte Staatsprämienstuten/ Prämienstuten oder 3x 1a Preis auf Verbands-, Landes- oder Bundesschauen

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Anlage 1

Grundsätze für die Zucht der Rasse „Deutsches Sportpferd“ gemäß Entscheidung KOM 92/353/EWG Das Ursprungszuchtbuch für die Rasse „Deutsches Sportpferd“ wird von den Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., Pfer-dezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V., Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. und dem Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V. gemäß der vertraglichen Vereinbarungen vom 17.04.2014 gemeinsam geführt.

Die Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. und Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V. führen bereits seit 2003 gemeinsam das Ursprungszuchtbuch für die Rasse „Deutsches Sportpferd“. In den Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. und Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. treten die Grundsätze für die Zucht der Rasse „Deutsches Sportpferd“ ab dem 24.05.2014 an die Stel-le der Grundsätze für die Rassen „Württemberger, Bayerisches Warmblut, Zweibrücker Reitpferd“.

Änderungen an den Grundsätzen für die Zucht der Rasse „Deutsches Sportpferd“ können nur vorge-nommen werden, wenn alle o.g. Züchtervereinigungen entsprechende satzungsgemäße Beschlüsse gefasst haben und die Änderungen von den für die o.g. Züchtervereinigungen zuständigen Aufsichts-behörden genehmigt wurden. Die jeweils aktuellen Grundsätze für die Zucht der Rasse „Deutsches Sportpferd“ werden rechtzeitig vor Inkrafttreten auf den Internetseiten der o.g. Züchtervereinigungen veröffentlicht.

Filialzuchtbuch führende Verbände werden von den Änderungen schriftlich durch den Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V. in Kenntnis gesetzt und erhalten die Möglichkeit, die Änderungen in angemessener Zeit umzusetzen.

1. Abstammungsaufzeichnung/Angaben im Zuchtbuch (the system for recording pedigrees):

Angaben zum Pferd:

Name, UELN, Identifizierung gemäß VO (EG) 504/2008 bzw. Nachfolgeverordnung DVO (EU) 2015/262, Geschlecht, Deckdatum der Mutter, Geburtsdatum, Geburtsort, Farbe und Abzeichen, Rasse, Abteilung im Zuchtbuch, Name und Anschrift des Züchters, sowie des Eigentümers oder des Tierhalters, Kennzeichnung (nur Mikrochip, oder Mikrochip/Brand).

Angaben zu den Eltern und mind. vier Vorfahrengenerationen, soweit vorhanden:

Name, UELN, Identifizierung gemäß VO (EG) 504/2008 bzw. Nachfolgeverordnung DVO (EU) 2015/262, Rasse, Geschlecht, Farbe und Abzeichen, Abteilung im Zuchtbuch, Name des Züchters, Kennzeichnung (Mikrochip und ggf. Brand)

2. Merkmale (the definition of the characteristics of the breed (or breeds) or the population covered by the stud-book):

Gezüchtet wird ein edles, großliniges und korrektes, gesundes und fruchtbares Pferd mit schwung-vollen, raumgreifenden, elastischen Bewegungen, das aufgrund seines Temperamentes, seines Charakters und seiner Rittigkeit für Reitzwecke jeder Art geeignet ist.

3. Kennzeichnung (the system for identifying equidae):

Die Identifizierung der Equiden erfolgt gemäß der VO (EG) 504/2008 DVO (EU) 2015/262.

Zusätzlich wird für jedes Pferd der Rasse Deutsches Sportpferd das Schaubild im Equidenpass ausgefüllt.

Zusätzlich zum Transponder können Fohlen am linken Oberschenkel einen Schenkelbrand (Ras-sebrand plus Nummernbrand) erhalten. Der Rassebrand besteht grundsätzlich aus Pfeil und Schlange. Die Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Landesver-band Bayerischer Pferdezüchter e.V. und der Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V kön-nen die traditionellen Brandzeichen ihres Zuchtverbandes weiter verwenden (siehe Anlage 7).

4. Grundlegende Zuchtziele (the definition of its basic objectives of selection):

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Herkunft: bodenständige Warmblutschläge aus den Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., Pferde-zuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V., Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. und Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V.

Größe: um einen Mittelwert von 165 cm Stockmaß am Widerrist

Farbe: alle Farben

Typ: das Erscheinungsbild eines eleganten, großlinigen und harmonischen Sportpferdes. Die Prägung durch Edelblut soll in einem trockenen und ausdrucksvollen Kopf, einem großen Auge, gut geformter Halsung, plastischer Bemuskelung sowie korrekten, kla-ren Gliedmaßen zum Ausdruck kommen. Zuchttiere sollen über einen deutlichen Ge-schlechtsausdruck verfügen.

Gebäude: ausdrucksvoller Kopf mit großem Auge, eine mittellange, sich zum Kopf hin verjüng-ende Halsung, gute Ganaschenfreiheit, eine markante, lange, schräg gelagerte Schul-ter, ein markanter, weit in den Rücken hineinreichender Widerrist ein genügend lan-ger, gut bemuskelter Rücken, ausreichende Brusttiefe, eine lange, leicht geneigte, gut bemuskelte Kruppe, eine harmonische Aufteilung in Vor-, Mittel- und Hinterhand, ein zum Körperbau passendes, trockenes Fundament mit korrekten, großen Gelenken, mittellangen Fesseln und wohlgeformten Hufen, eine korrekte, von hinten gesehen ge-rade Gliedmaßenstellung, ein von der Seite gesehen, gerade gestelltes Vorderbein, ein im Sprunggelenk mit etwa 150° gewinkeltes Hinterbein, sowie eine jeweils gerade Zehenachse mit etwa 45° bis 50° zum Boden

Bewegungsablauf Grundgangarten taktmäßige und raumgreifende Grundgangarten (Schritt 4-Takt, Trab

2-Takt, Galopp 3-Takt), der Schritt soll losgelassen, raumgreifend und taktsicher sein, bei klarem Ab- und Auffußen, der Bewegungsablauf im Trab und Galopp soll bei klar erkennbaren Schwebephasen elas-tisch, schwungvoll, leichtfüßig, getragen und mit natürlicher Aufrich-tung und Balance ausgestattet sein; der aus einer aktiv arbeitenden Hinterhand entwickelte Schub soll über einen locker schwingenden Rücken auf die frei aus der Schulter vorgreifende Vorhand übertragen werden, etwas Knieaktion ist erwünscht, von hinten und vorne gese-hen sollte der Gang gerade sein.

Springen geschicktes, vermögendes und vorsichtiges Springen, welches Ge-

lassenheit und Übersicht erkennen lässt, im Ablauf sind deutliches Sich-Aufnehmen, ein schnelles Abfußen beim Absprung, ein schnelles Anwinkeln der Gliedmaßen (mindestens waagerechte Haltung des Unterarms), ein aufgewölbter Rücken bei deutlich hervortretendem Widerrist, und vorwärts-abwärts gedehnter Halsung sowie sich öff-nender Hinterhand erwünscht, im Gesamtablauf soll der Fluss der Bewegung und der Rhythmus des Galopps jederzeit erhalten bleiben.

Rittigkeit Ein Pferd, das bei guter Maultätigkeit willig an den Hilfen steht, gelas-

sen mit dem Reiter zusammenarbeitet und diesem ein gutes Sitzge-fühl vermittelt. Takt, Losgelassenheit und Anlehnung sollen bei natür-lichem Gleichgewicht erkennbar sein.

Innere Eigenschaften/Leistungsveranlagung/Gesundheit

Interieur unkompliziertes, umgängliches, gleichzeitig einsatzfreudiges Pferd,

das durch sein Auftreten und Verhalten gute Charaktereigenschaften sowie ein ausgeglichenes Temperament erkennen lässt

Leistungsveranlagung vielseitig veranlagtes, leistungsbereites, für Reit- und Sportzwecke je-der Art geeignetes Pferd, insbesondere für die Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit

Gesundheit robuste Gesundheit, physische und psychische Belastbarkeit, Frucht-barkeit, Leichtfuttrigkeit sowie das Freisein von gesundheitsbeein-

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trächtigenden Merkmalen gemäß Anlage 4. Eine gute Belastbarkeit und eine lange Nutzungsdauer resultieren aus diesen Eigenschaften.

5. Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte (the division of the stud-book, if there are different conditions for entering equidae, or if there are different procedures for classifying equidae entered in the book):

Zuchtbuchabschnitte Die Zuchtbücher für Hengste und Stuten der Rasse Deutsches Sportpferd bestehen aus einer Hauptabteilung und einer Besonderen Abteilung.

Gliederung der Zuchtbuchabschnitte Das Zuchtbuch für Hengste wird unterteilt in die Hauptabteilung und die Besondere Abteilung. Die Hauptabteilung gliedert sich in die Abschnitte

Hengstbuch I

Hengstbuch II

Die Besondere Abteilung ist das

Vorbuch Das Zuchtbuch für Stuten wird unterteilt in die Hauptabteilung und die Besondere Abteilung. Die Hauptabteilung gliedert sich in die Abschnitte

Stutbuch I

Stutbuch II

Die Besondere Abteilung ist das

Vorbuch

Für die Eintragung in das Zuchtbuch der Rasse werden nachfolgende Merkmale der äußeren Er-scheinung bewertet:

1. Rasse- und Geschlechtstyp 2. Qualität des Körperbaus 3. Korrektheit (Fundament/Gang) 4. Schritt 5. Trab 6. Galopp 7. Springanlage 8. Gesamteindruck und Entwicklung

Gesamtbewertung: Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten 1-6 und 8 (Stuten) bzw. 1-8 (Hengste) und wird auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.

Die Bewertung kann in ganzen und halben Noten erfolgen:

10 = ausgezeichnet 4 = mangelhaft 9 = sehr gut 3 = ziemlich schlecht 8 = gut 2 = schlecht 7 = ziemlich gut 1 = sehr schlecht 6 = befriedigend 0 = nicht ausgeführt/bewertet 5 = genügend

Abweichende Bewertungssysteme sind zulässig, sofern eine gleichwertige Zuchtbucheintragung sichergestellt ist.

5.1. Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

5.1.1 Endgültige Eintragung in das Hengstbuch I

Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste deren Väter und Väter der Mütter, der Großmütter und der Urgroßmütter im Hengstbuch I bzw. in einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rassen eingetragen sind und

deren Mütter in das Stutbuch I bzw. in einen dem Stutbuch I entsprechenden Abschnitt der (zugelassenen Rasse) eingetragen sind.

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die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglich-keit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen sowie die nach den Veterinärstandards bei Körungen für Deutsche Reitpferdezuchten untersucht worden sind und die Selektionskriterien erfüllen.

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die auf einer Sammelveranstaltung der jeweiligen Züchtervereinigung (Körung) im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Merkmal unterschritten werden darf

die bei der Hengsteigenleistungsprüfung die jeweils festgelegten Mindestanforderungen er-füllen, die wie folgt lauten:

- in der 50-tägigen Hengstleistungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichte-te „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von mindestens 7,80 oder

- in einer Stationsprüfung (70-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindestens eine gewichtete Endnote von 7,0 und einen VA-ZW Dressur oder Sprin-gen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Englisch Vollblut, Arabi-sches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten

oder

- in einer Stationsprüfung (70-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindestens eine dressur- oder springbetonte Endnote von 8,0 und einen VA-ZW Dressur oder Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Eng-lisch Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten oder

- die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Springen der Kl. S* oder die 3malige Platzierung mindestens in Springen Kl. S** oder

- die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Dressur der Kl. S oder die 3malige Plat-zierung mindestens in Dressur Kl. S - Intermediaire II oder

- die 3malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in der Vielseitigkeit CCI*/CIC** (bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVL/VM) oder

- die 3malige Platzierung mindestens in der Vielseitigkeit CCI**/CIC*** (bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVM/VS) oder

- eine Platzierung im Finale beim Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes

oder

- eine Platzierung im Finale bei der Weltmeisterschaft der Jungen Dressur- oder Springpferde oder eine Finalplatzierung im ersten Drittel der Weltmeisterschaft der Jungen Vielseitigkeitspferde

oder

- in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endno-te von 8,00 und besser erreicht haben und zwei disziplinspezifischen Sportprüfungen für „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Hengste oder drei disziplinspezifischen Sportprüfungen für vielseitig veranlagte Hengste sowohl als vierjähriger als auch als fünfjähriger Hengst (im begründeten Ausnahmefall zweimal als fünfjähriger Hengst) mit dem jeweils geforderten Ergebnis von einer Gesamtnote von 7,50 abgelegt haben,

oder

- in einer Veranlagungsprüfung (30-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindestens 7,0 als gewichtete Endnote und einen Veranlagungszuchtwert Dressur oder Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Engli-sches Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung

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von 15 Punkten in Kombination mit dem Nachweis der Qualifikation für das Bun-deschampionat des Deutschen Dressurpferdes, des Deutschen Springpferdes oder des Deutschen Geländepferdes oder der Nachweis der Finalteilnahme bei der WM der Jungen Dressur- oder Springpferde oder einer Finalplatzierung bei der WM der Jungen Vielseitigkeitspferde

oder

- in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine Gesamt-note von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser in Kombination mit dem Nachweis der Qualifikation für das Bun-deschampionat des Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deut-schen Vielseitigkeitspferdes oder der Nachweis der Finalteilnahme bei der Weltmeis-terschaft der Jungen Dressur- oder Springpferde oder eine Finalplatzierung bei der Weltmeisterschaft der Jungen Vielseitigkeitspferde

oder

- in einer Veranlagungsprüfung (30-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindestens 8,0 als dressur- oder springbetonte Endnote und einen Veranla-gungszuchtwert Dressur oder Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Englisches Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten in Kombination mit dem Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, des Deutschen Springpfer-des oder des Deutschen Geländepferdes oder der Nachweis der Finalteilnahme bei der WM der Jungen Dressur- oder Springpferde oder einer Finalplatzierung bei der WM der Jungen Vielseitigkeitspferde

Für Hengste der Veredlerrassen werden auch folgende Leistungsprüfungen anerkannt:

- Hengste der Rennpferderassen erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistungsprü-fung auch dann, wenn sie a) in Flachrennen ein Generalausgleichsgewicht (GAG) von mindestens 70 kg oder in

Hindernisrennen von mindestens 75 kg erreicht haben, oder

b) in Flachrennen ein GAG von mindestens 65 kg bzw. in Hindernisrennen ein GAG von mindestens 70 kg bei mindestens 20 Starts in mindestens drei Rennzeiten er-reicht haben.

- Traber erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistungsprüfung auch, wenn sie einen km-Rekord von ≤ 1:22 min erreicht haben.

- Hengste der Rassen Anglo-Araber, Arabisches Vollblut und Shagya-Araber erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistung auch dann, wenn sie in Leistungsprüfungen ge-mäß dem Zuchtprogramm ihrer eigenen Rassen erfolgreich geprüft worden sind.

- Hengste der Rasse Arabisch Partbred – Typ Deutsches Reitpferd erfüllt die Anforde-rungen an die Eigenleistung für die Zuchtrichtung auch dann, wenn sie in der Leis-tungsprüfung „ZSAA/ZAP-Turniersportprüfung“ oder vergleichbaren Leistungsprüfun-gen gemäß den Bestimmungen des Zuchtprogramms ihrer eigenen Rasse erfolgreich geprüft worden sind.

5.1.2 Vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I

Auf Antrag können Hengste vorläufig jeweils für ein Zuchtjahr in das Zuchtbuch für Hengste (Hengstbuch I) eingetragen werden, die

3-jährig sind und noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung abgelegt haben, aber die übrigen o. g. Bedingungen nach 5.1.1 erfüllen und

in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erzielt haben

oder

in einer 30-tägigen Veranlagungsprüfung (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) im VA-Zuchtwert Dressur oder Springen mindestens 100 Punkte (Hengste mit mind. 50 % Englisches Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von

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15 Punkten erreicht haben und eine gewichtete Endnote von mindestens 7,00 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erzielt haben.

Diese vorläufige Eintragung gilt nur für die Decksaison bis zum 31. Oktober des Zuchtjahres als 3jähriger Hengst und erlischt automatisch für die Decksaison als 4jähriger Hengst.

4-jährig sind, noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung nach 5.1.1 abgelegt haben, aber die übrigen o. g. Bedingungen nach 5.1.1 erfüllen und

in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erzielt haben und die erste der beiden disziplinspezifischen Sport-prüfungen für Hengste gemäß HLP Richtlinien mit dem geforderten Ergebnis von einer Gesamtnote von mindestens 7,50 abschließen. Diese vorläufige Eintragung gilt nur für die Decksaison als 4jähriger Hengst.

Für fünfjährige und ältere Hengste ist eine vorläufige Zuchtbucheintragung in das Hengstbuch I nicht möglich. Von dieser Regelung ausgenommen sind fünfjährige Hengste, die den Weg über Sportprüfungen für vielseitig veranlagte Hengste wählen, da für diese Hengste die Sportprüfung Teil II für die endgültige Eintragung in das Hengstbuch I erst jeweils im August bzw. September des Eintragungsjahres stattfindet. Demnach werden diese Hengste nach erfolgreicher Absolvie-rung der Sportprüfung Teil Ib vorläufig als fünfjähriger Hengst eingetragen. Grundsätzlich gilt, dass für die Eintragung in das Hengstbuch I gleichwertige Leistungsprüfungen und Turniersportergebnisse anzuerkennen sind.

Hengste der zugelassenen RassenVeredlerrassen können auch dann eingetragen werden, wenn deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung des entsprechenden Veredler-Zuchtbuches der zugelassenen Rassen eingetragen sind und die vorstehenden leis-tungsmäßigen Anforderungen des Hengstbuches I erfüllen.

5.2 Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Auf Antrag werden Tiere eingetragen,

deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind.

Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,

wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden,

die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Ge-samtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unter-schritten wurde.

die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen bezüglich der Zuchttaug-lichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

5.3 Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)

Es können Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen werden,

die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Hengste eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel des Deutschen Sportpferdes entsprechen,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. Punkt 5 mindes-tens eine Gesamtnote von 5,0 erreichen,

5.4 Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,

deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (insgesamt vier Generationen) im Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechen-den Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

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die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gemäß Punkt 5 min-destens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintra-gungsmerkmal unterschritten wurde

die die Anforderungen bezüglich der Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

Stuten der Veredlerrassen können auch dann eingetragen werden, wenn deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung des entsprechenden Veredler-Zuchtbuches eingetragen sind und die vorstehenden leistungsmäßigen Anforderungen des Stutbuches I erfül-len.

5.5 Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Auf Antrag werden Tiere eingetragen,

deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind.

Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,

wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden,

die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. Punkt 5 mindes-tens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungs-merkmal unterschritten wurde.

die die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesund-heitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

5.6 Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,

die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel der betreffenden Rasse entsprechen,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gem. Punkt 5 mindes-tens eine Gesamtnote von 5,0 erreichen.

6. Ahnenreihen (lineages entered in one or more other stud-books, where necessary):

Das Zuchtbuch ist offen. Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht, die offen ist für Pferde anderer Populationen, deren Einbeziehung zur Erreichung des oben genannten Zieles förder-lich ist. Die Rassen Palomino und Pinto können nur als Veredler eingesetzt werden, wenn das Pe-digree dieser über 4 Generationen ausschließlich zugelasseneVeredlerr Rassen des Deutschen Sportpferdes oder das Deutschen Sportpferd selbst enthält. Der Einsatz der Veredlerrassen zugelas-senen Rassen kann dabei sowohl über Hengste als auch durch Stuten erfolgen. Die zugelassenen Veredlerrassen sind in Anlage 5 aufgeführt.

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Anlage 2

Grundsätze des Zuchtverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. gemäß Entscheidung

92/353/EWG in Verbindung mit § 2 Abs. 2 TierZOV für die Rasse Süddeutsches Kaltblut

1. Abstammungsaufzeichnung / Angaben im Zuchtbuch (the system for recording pedigrees)

(§ 14 der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.)

Angaben zum Pferd:

Name, UELN, Identifizierung gemäß VO (EG) 504/2008 bzw. Nachfolgeverordnung DVO (EU)

2015/262, Geschlecht, Geburtsdatum, Farbe und Abzeichen, Rasse, Abteilung im Zuchtbuch, Na-

me und Anschrift des Züchters, Kennzeichnung (Transpondernummer und ggf. Brand), Ergebnisse

der Leistungsprüfungen, Ergebnisse der Abstammungsüberprüfung (DNA, Bluttyp) mit Datum bei

Hengsten, genetische Eltern und deren DNA-Typ (bei Embryotransfer bzw. Klon)

Angaben zu den Eltern und mind. vier Vorfahrengenerationen (soweit vorhanden):

Name, UELN, Identifizierung gemäß VO 504/2008 bzw. Nachfolgeverordnung DVO (EU) 2015/262,

Rasse, Geschlecht, Farbe und Abzeichen, Abteilung im Zuchtbuch, Name des Züchters, Kenn-

zeichnung (Brand / Transponder)

2. Definition der Merkmale (the definition of the characteristics of the breed (or breeds) or the popula-

tion covered by the stud-book)

(§ 5 Nr. IV der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.)

Gezüchtet wird ein mittelschweres, leichtfüßiges Pferd mit vielseitiger Verwendbarkeit. Auf ein

ausgeglichenes Temperament, gute Umgänglichkeit, Hufgesundheit und Fruchtbarkeit wird beson-

derer Wert gelegt.

Für die Eintragung in das Zuchtbuch der Rasse werden nachfolgende Merkmale der äußeren Er-scheinung bewertet:

Rasse- und Geschlechtstyp

Qualität des Körperbaus

Fundament einschließlich Hufe

Korrektheit des Ganges

Schritt

Trab

3. Grundlegende Zuchtziele (the definition of its basic objectives of selection)

(§ 5 Nr. IV der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.)

Farbe überwiegend Füchse mit hellem Langhaar und Braune, aber auch Rap-pen, Schimmel, Tiger

Größe Widerristhöhe (Stockmaß) Größe 160 - 167 cm Röhrbeinumfang 22 - 25 cm Typ das Erscheinungsbild eines kräftigen, gut linierten, harmonischen Kalt-

blutpferdes mit genügend Adel Gebäude

Kopf trockener und ausdrucksvoller Kopf mit großem Auge und deutlichen Geschlechtsausdruck

Gebäude gut geformte, mittellange, sich zum Kopf verjüngende Halsung; genü-gend Ganaschenfreiheit und wenig Unterhals; große, gut gelagerte Schulter; breiter, sanft auslaufender Widerrist; mittellanger, gut bemus-kelter Rücken mit gutem Nierenschluss; ausreichende Brusttiefe und -breite; lange, leicht geneigte, breite, kräftig und tief bemuskelte, leicht gespaltene Kruppe

Fundament zum Körperbau passendes, trockenes Fundament mit ausgeprägten Gelenken; mittellange, straffe Fesselung in 45° Winkelung; harte, gleichmäßige Hufe mit möglichst dunklem Horn das eine lange Ge-brauchsfähigkeit erwarten lässt

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ZBO 2017

Bewegungsablauf Grundgangarten

gleichmäßig; taktmäßig; raumgreifend; losgelassene, energische, erha-bene Bewegung; im Trab mit erkennbarer Schwebephase und genü-gend Schub aus der Hinterhand; natürliche Aufrichtung („bergauf“) soll erkennbar sein

Einsatzmöglichkeiten einsetzbar in Land- und Forstwirtschaft, in Brauchtum und Werbung, als Reit-, Fahr- und Zugpferd

Besondere Merkmale unkompliziert, ruhig, umgänglich, dabei leistungsfähig und ausdauernd mit lebhaftem, kontrollierbarem Temperament, Futterdankbarkeit, natür-liche Fruchtbarkeit

4. Kennzeichnung (the system for identifying equidae)

Die Methoden und Mindestanforderungen hinsichtlich der Identifizierung der Pferde erfolgt gemäß

der DVO (EU) 2015/262VO (EG) 504/2008. Zusätzlich wird für jedes Pferd der Rasse Süddeut-

sches Kaltblut das Schaubild im Equidenpass ausgefüllt.

5. Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte (the division of the stud-book, if there are different

conditions for entering equidae, or if there are different procedures für classifying equidae entered

in the book)

(§ 11, 12 und 13 der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.)

Das Zuchtbuch der Rasse Süddeutsches Kaltblut ist ein auf der Mutterseite offenes Zuchtbuch. Es

besteht aus der „Hauptabteilung“, und der „Besonderen Abteilung“ und gliedert sich in die Ab-

schnitte Hengstbuch I, Hengstbuch II, Stutbuch I und Stutbuch II (Hauptabteilung) sowie Vorbuch

für Stuten (Besondere Abteilung).

5.1 Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,

deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmüt-ter (4 Generationen) in dem Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung einge-tragen sind

deren Mütter in dem Stutbuch I oder einem dem Stutbuch I entsprechenden Abschnitt ei-nes Zuchtbuches der Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind und ihre Eigenleis-tungsprüfung mit einer Endnote von mind. 6,0 absolviert haben,

sofern die Mutter keine Eigenleistungsprüfung vorzuweisen hat, muss der Hengst zum Zeitpunkt der Beurteilung der äußeren Erscheinung eine HLP mit der Mindestnote 6,5 und besser, kein Einzelkriterium unter 5,0 abgelegt haben,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,2 erhalten haben, wobei kein Eintragungsmerkmal mit der Wertnote 5,0 oder weniger bewertet sein darf,

die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglich-keit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen,

die bei der Hengstleistungsprüfung im Feld (Dauer 1 Tag, Fahren und Ziehen) für das Süddeutsche Kaltblut mind. die Endnote 6,5 erreicht haben, wobei keine Teilnote unter 5,0 liegen darf.

Süddeutsche Kaltblut Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Bedingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung 3jährig ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späte-ren Zeitpunkt ablegen, können auf Antrag wieder eingetragen werden.

Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigung wird von den anderen tierzuchtrechtlich anerkannten FN-Mitgliedszüchtervereinigungen übernommen.

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ZBO 2017

Grundsätzlich gilt, dass für die Eintragung in das Hengstbuch I gleichwertige Leistungsprüfun-gen anzuerkennen sind.

5.2 Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Auf Antrag werden Tiere eingetragen,

deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abtei-lung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abtei-lung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,

die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I erfüllen.

5.3 Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens 3-jährig sind,

deren Väter, MV, MMV und MMMV Hengste sind, die im Hengstbuch I der Rasse bzw. ei-ner (zugelassenen) Veredlerrasse eingetragen sind

deren Mütter mind. in die Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mind. die Gesamt-note 6,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unter-schritten sein darf

die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anhang 4 aufweisen.

5.4 Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden Tiere eingetragen,

deren Väter im Hengstbuch der (zugelassenen) Rasse eingetragen ist

deren Mütter mind. in die Hauptabteilung des Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse ein-getragen sind

die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I erfüllen.

Aufstiegsregelung: Darüber hinaus können weibliche Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden in das Stutbuch II eingetragen werden, wenn

deren Vorbuch-Vorfahren über vier Generationen mit Zuchtpferden aus dem Hengstbuch I der Rasse angepaart wurden,

sie zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

sie im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 6,8 erreicht haben, wobei kein Eintragungsmerkmal mit der Wertnote 5,0 oder schlechter bewertet sein darf

5.5 Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,

deren Väter im Hengstbuch I der Rasse Süddeutsches Kaltblut (außer Veredler) eingetra-gen sind,

deren Mütter nachweislich der Rasse Noriker angehören, die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen werden können,

aber dem Zuchtziel des Süddeutschen Kaltblutes entsprechen,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die in der Bewertung der äußeren Erscheinung mindestens eine Gesamtnote von 6,8 errei-chen,

die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

6. Ahnenreihen / Veredlerrassen Das Zuchtbuch für das Süddeutsche Kaltblut ist auf der Mutterseite offen für Stuten, deren Mütter

nachweislich der Rasse Noriker angehören und deren Vater im Hengstbuch I der Rasse Süddeut-

sches Kaltblut (außer Veredler) eingetragen ist. Die Zuchtziele sollen vornehmlich durch die Me-

thoden der Reinzucht angestrebt werden. Zugelassene Veredler sind Hengste der Rassen:

Sächsisch - Thüringisches Schweres Warmblut

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ZBO 2017

Englisches Vollblut (xx)

Noriker (Österreichisches Kaltblut), die die Anforderungen für die HB I-Eintragung ihrer Rasse erfüllen. Diese Hengste müssen auf ihre

Verwendbarkeit beim Süddeutschen Kaltblut anhand einer Bewertung der äußeren Erscheinung

geprüft werden. Der Einsatz als Veredler für die Rasse ist vom Rassebeirat Süddeutsches Kaltblut

zu beschließen, woraufhin eine Eintragung ins HB I erfolgt.

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ZBO 2017

Anlage 3

Grundsätze des Zuchtverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V. gemäß Entscheidung

92/353/EWG in Verbindung mit § 2 Abs. 2 TierZOV für die Rasse Rottaler Pferd

1. Abstammungsaufzeichnung / Angaben im Zuchtbuch (the system for recording pedigrees)

(§ 14 der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.)

Angaben zum Pferd:

Name, UELN, Identifizierung gemäß VO (EG) 504/2008 bzw. Nachfolgeverordnung DVO (EU)

2015/262, Geschlecht, Geburtsdatum, Farbe und Abzeichen, Rasse, Abteilung im Zuchtbuch, Na-

me und Anschrift des Züchters, Kennzeichnung (Transpondernummer und ggf. Brand), Ergebnisse

der Leistungsprüfungen, Ergebnisse der Abstammungsüberprüfung (DNA, Bluttyp) mit Datum bei

Hengsten, genetische Eltern und deren DNA-Typ (bei Embryotransfer bzw. Klon)

Angaben zur den Eltern und mind. vier Vorfahrengenerationen (soweit vorhanden):

Name, UELN, Identifizierung gemäß VO (EG) 504/2008 bzw. Nachfolgeverordnung DVO (EU)

2015/262, Rasse, Geschlecht, Farbe und Abzeichen, Abteilung im Zuchtbuch, Name des Züchters,

Kennzeichnung (Transponder und ggf. Brand)

2. Definition der Merkmale (the definition of the characteristics of the breed (or breeds) or the popula-

tion covered by the stud-book)

(§ 5 Nr. V der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.)

Gezüchtet wird ein mittelgroßes, vielseitig verwendbares, harmonisch gebautes, tiefes, breites und

starkknochiges, edles Warmblutpferd mit bestem Gangvermögen, gutem Temperament, hoher

Fruchtbarkeit und Lebensleistung mit Eignung für den Reit- und Fahrsport.

3. Grundlegende Zuchtziele (the definition of its basic objectives of selection)

(§ 5 Nr. V der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.)

Farbe möglichst gedeckte Farben (braun bis rappschwarz) mit wenig Bein- und Kopfabzeichen Größe Stockmaß am Widerrist ca. 160 - 168 cm Röhrbein ca. 22 cm Gebäude

Kopf edel, breit, ausdrucksvoll, gefällig Hals breit angesetzt, leicht genug im Genick Körper breite, tiefe Brust, harmonisch, gut bemuskelte Kruppe Fundament kräftig und trocken, gut ausgeprägte Gelenke, korrekt

Bewegungsablauf Grundgangarten

schwungvolle, raumgreifende Gänge Einsatzmöglichkeiten umgänglich und charakterlich einwandfrei, robust, stark und leistungs-

bereit für jede Reit-, Fahr- und Zugverwendung Besondere Merkmale hervorragend im Temperament, Fruchtbarkeit und Langlebigkeit

4. Kennzeichnung (the system for identifying equidae)

Die Methoden und Mindestanforderungen hinsichtlich der Identifizierung der Pferde erfolgt gemäß

der VO (EG) 504/2008 DVO (EU) 2015/262. Zusätzlich wird für jedes Pferd der Rasse Rottaler das

Schaubild im Equidenpass ausgefüllt.

5. Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte (the division of the stud-book, if there are different

conditions for entering equidae, or if there are different procedures für classifying equidae entered

in the book)

(§ 11, 12 und 13 der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.)

Page 52: Zuchtprogramm und Zuchtbuchordnung (ZBO) · pferdes. Die Prägung durch Edelblut soll in einem trockenen und ausdrucks- Die Prägung durch Edelblut soll in einem trockenen und ausdrucks-

ZBO 2017

Das Zuchtbuch der Rasse Rottaler besteht aus der Hauptabteilung und gliedert sich in die Ab-

schnitte Hengstbuch I, Hengstbuch II, Stutbuch I, Stutbuch II.

Für die Eintragung in das Zuchtbuch der Rasse werden nachfolgende Merkmale der äußeren Er-scheinung bewertet:

1. Rasse- und Geschlechtstyp 2. Qualität des Körperbaus 3. Korrektheit (Fundament/Gang) 4. Schritt 5. Trab 6. Galopp (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) 7. Springanlage (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) 8. Gesamteindruck und Entwicklung

5.1 Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste,

deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmüt-ter (4 Generationen) in dem Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung einge-tragen sind

deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abtei-lung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die auf einer Sammelveranstaltung einer Züchtervereinigung im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde,

die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen an die Zuchttauglich-keit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen,

die bei der Hengstleistungsprüfung im Feld (Dauer mind. 1 Tag, Reiten und Fahren) für das Rottaler Pferd mit Wesenstest mind. die Endnote 7,0 erreicht haben, wobei keine Teilnote unter 5,0 liegen darf und im Wesenstest mind. eine Wertnote von 8,0 erreicht sein muss. Der Wesenstest (in Anlehnung an die Wettbewerbsordnung der FN) ist eine Gehor-samsprüfung mit mehreren Stationen, bei der im Punktesystem Umgänglichkeit, Tempe-rament und Gehorsam der Pferde an der Hand gewertet werden. Alternativ wird eine Stati-onsprüfung (Dauer 50 Tage, Reiten und Fahren für das Sächsisch-Thüringische Schwere Warmblut) mit einer Endnote von mind. 6,5 anerkannt.

Rottaler Hengste, die noch keine Eigenleistungsprüfung abgelegt haben, können unter der Be-dingung vorläufig eingetragen werden, dass sie die Prüfung 4jährig ablegen. Die zuständige Züchtervereinigung kann diese Frist im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände um höchstens 15 Monate verlängern. Hengste, die die Eigenleistungsprüfung zu einem späteren Zeitpunkt ab-legen, können auf Antrag wieder eingetragen werden.

5.2 Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Auf Antrag werden Tiere eingetragen,

deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abtei-lung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einer Züchtervereinigung eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abtei-lung eines Zuchtbuches einer Züchtervereinigung eingetragen sind,

die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Hengstbuch I erfüllen.

5.3 Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches) Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,

deren Väter, MV, MMV und MMMV im Hengstbuch I oder in einem dem Hengstbuch I ent-sprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der Rasse bzw. einer zugelassenen Veredler-rasse eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse einge-tragen sind,

Page 53: Zuchtprogramm und Zuchtbuchordnung (ZBO) · pferdes. Die Prägung durch Edelblut soll in einem trockenen und ausdrucks- Die Prägung durch Edelblut soll in einem trockenen und ausdrucks-

ZBO 2017

die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung eine Gesamtnote von 6,0 und besser erreichen, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal un-terschritten wurde,

die der Rasse Bayerisches Warmblut bzw. Deutsches Sportpferd angehören und mind. 25 % Rottaler Blutanteil haben, welcher über die Mutterlinie vorgewiesen wird (berechnet aus 4 Generation)

die von einwandfreiem Charakter sind und dies durch einen Wesenstest (in Anlehnung an die Wettbewerbsordnung der FN) nachweisen

deren Identität überprüft wurde,

die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

5.4 Stutbuch II ( Hauptabteilung des Zuchtbuches) Auf Antrag werden Tiere eingetragen,

deren Eltern in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetra-gen sind,

die nicht die Eintragungsvoraussetzungen für das Stutbuch I erfüllen.

6. Ahnenreihen (lineages entered in one or more other stud-books, where necessary)

(§ 5 Nr. V.7 der ZBO des Landesverbandes Bayerischer Pferdezüchter e.V.)

Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht. Das Zuchtbuch des Rottaler Pferdes

ist auf der Vaterseite offen für Hengste nachfolgender Veredlerrassen, auf der Mutterseite für Stu-

ten der Rasse Bayerisches Warmblut bzw. Deutsches Sportpferd, die mind. 25% Rottaler Blutanteil

haben, welcher über die Mutterlinie vorzuweisen ist (4 Generationen). Nachkommen aus Anpaa-

rungen dieser Stuten innerhalb des Zuchtprogramms werden als geborene Rottaler definiert und

nehmen am Zuchtprogramm der Rasse teil.

Zur Erhaltung der genetischen Vielfalt und zur Verbesserung der Rassemerkmale können Hengste

folgender Rassen eingesetzt werden:

Englisches Vollblut (xx)

Alt – Oldenburger

Sächsisch – Thüringisches Schweres Warmblut Cleveland Bay

Diese Hengste müssen auf ihre Verwendbarkeit beim Rottaler Pferd anhand einer Bewertung der

Merkmale der äußeren Erscheinung geprüft werden. Der Einsatz als Veredler für die Rasse ist vom

Zuchtausschuss Rottaler Pferd zu beschließen, woraufhin eine Eintragung ins HB I erfolgt.

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ZBO 2017

Anlage 4 Liste der gesundheitsbeeinträchtigen Merkmale (in Anlehnung an Anlage 4 zur ZVO vom Mai 2010, Stand: Dezember 2010) Erbfehler bzw.

-defekte (Letalfaktoren)

Rasse

Untersuchung/ Aufnahme durch......

Max. Grad

der Ausbildung

Eintragungsbestimmungen:

Stuten/Hengsten – Zuchtbuchabteilun-

gen

Monitoring bei erfassten Pferden

Hyperkalämische Periodische

Paralyse (HYPP)*

Quarter Horses

Paint,

Appaloosa

Gentest bei Verdacht Vorhandensein des Gens Hengste und Stuten: Eintragung in An-

hang

Vermerk in DB und ZB mit

Hinweis zum Gentest

Lethal White Foal Sydrom (LWFS/LOW-Effekt)*

Paint Gentest bei Verdacht Vorhandensein des Gens Hengste und Stuten: Eintragung in An-hang

Vermerk in DB und ZB mit Hinweis zum Gentest

Schwere kombinierte Immundefi-zienz

(SCID)*

Araber Gentest bei allen Hengsten Vorhandensein des Gens Hengste:

Eintragung in Anhang

Vermerk in DB und ZB mit Hinweis zum Gentest

Junctionalis Epidermolysis Bullo-sa (JEB)*

Belgisches Kaltblut Gentest bei allen Hengsten Gentest bei allen Hengsten Hengste:

Eintragung in Anhang

Vermerk in DB und ZB mit Hinweis zum Gentest

Glycogen Branching Enzyme Deficiency (GBED)*

*oligofaktorielle Erbdefekte

Appaloosa

Paint Horse

Quarter Horse

Gentest bei allen Hengsten Gentest bei allen Hengsten Hengste:

Eintragung in Anhang

Vermerk in DB und ZB mit Hinweis zum Gentest

Kieferanomalien Alle Hengste: fachtierärztliche

Untersuchung

Stuten: Bei Verdacht fachtierärztliche Untersu-

chung

die Schneidezähne dürfen nicht um mehr als 50%

der Oberfläche der Zähne vorstehen. Abweichungen

eines Zahns/mehrerer Zähnen, wie z.B. schief stehender Zahn/Zähne, ge-hören zu den Aus-

schlussgründen. Weitere Sonderregelungen in den

jeweiligen ZVO-Abschnitten der Rassen.

Hengste: keine Körzulassung Eintragung

in Anhang (Haflinger) bzw. Hengstbuch

II (Süddtsch. Kaltblut, Rottaler, Edelblut-haflinger)

Stuten: Eintragung in Anhang (Haflinger)

bzw. Stutbuch II (Süddtsch. Kaltblut, Rottaler, Edelbluthaflinger)

bei den Reitpferden: in Hengstbuch und

Stutbuch II

Vermerk in DB des jeweiligen

ZV – Auskunft bei ZV kann

eingeholt werden

Myotonie New Forest

Pony

Gentest bei allen Hengsten

und Stuten oder bei beiden

Elterntieren

Träger des Gens

(Status A/C)

Hengste: Eintragung in Anhang Vermerk in DB und ZB mit

Hinweis zum Gentest

Kryptorchismus/

Microorchismus

Alle Hengste: fachtierärztliche Untersuchung

beide Hoden sollten in Größe, Form und Festigkeit normal groß und gleich sein und vollständig in das

Scrotum abgestiegen sein

Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Anhang (Haflinger) bzw. Hengstbuch

II (Süddtsch. Kaltblut, Rottaler, Edelblut-haflinger)

Vermerk in DB des jeweiligen ZV – Auskunft bei ZV kann

eingeholt werden

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ZBO 2017

bei den Reitpferden: in Hengstbuch und

Stutbuch II

Osteochondrose Reitpferde Hengste: fachtierärztliche Untersuchung

- im Kniegelenk 1 OCD-Befund

- im Sprunggelenk und in mehr als 1 weiteren

Gelenk jeweils 1 OCD-Befund (3 und mehr OCD-Befunde)

Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Hengstbuch II

Vermerk in DB des jeweiligen ZV – Auskunft bei ZV kann

eingeholt werden

Patellaluxation bzw. –fixation

Shetland Pony,

Dt. Part-Bred Shet-

land Pony,

Dt. Classic Pony,

Friesen

Tinker

Hengste: fachtierärztliche Untersuchung (Palpation)

aufgrund palpatorischer und adspektorischer Untersu-

chung

eine dislozierbare Patella Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Anhang

Vermerk in DB des jeweiligen ZV – Auskunft bei ZV kann

eingeholt werden

Hemiplegia laryngis (Lähmung des Kehlkopfes)

Alle Hengste mit inspiratori-schem Atemgeräusch:

fachtierärztliche Untersu-

chung

Lähmung des Kehlkopfes

Hengste: keine Körzulassung Eintragung in Hengstbuch II

Vermerk in DB des jeweiligen ZV – Auskunft bei ZV kann

eingeholt werden

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ZBO 2017

Zugelassene Rassen Veredlerrassen für die Zucht des Deutschen Sportpferdes (DSP)

Anpaarungskombinationen

Rassegruppe I Rassegruppe II Rassegruppe III

Rassegruppe I X X X

Rassegruppe II X X X

Rassegruppe III X X

Anlage 5

Populationen des Deutschen Reitpferdes

Arabisch Partbred (Typ Deutsches Reitpferd) Oldenburger

Bayerisches Warmblut (Ursprungszuchtbuch DSP)

Oldenburger Springpferd

Deutsches Pferd Rheinisches Warmblut

Deutsches Sportpferd (Ursprungszuchtbuch DSP) Trakehner

Hannoveraner Westfälisches Warmblut

Hessisches Warmblut Württemberger (Ursprungszuchtbuch DSP)

Holsteiner Zweibrücker Reitpferd (Ursprungszuchtbuch DSP)

Mecklenburger

weitere Rassen

Achal Tekkiner Lusitano

Amerikanisches Warmblut Luxemburger Reitpferd

Anglo Arabisches Vollblut (x) Mexikanisches Reitpferd

Anglo Araber Niederländisches Reitpferd

Araber Norwegisches Warmblut

Arabisches Vollblut (ox) Österreichisches Warmblut

Argentinisches Reitpferd Palomino (siehe Nr. 6 der Grundsätze)

Australisches Warmblut Pinto ( siehe Nr. 6 der Grundsätze )

Belgisches Sportpferd Polnisches Warmblut

Belgisches Warmblut Portugiesisches Warmblut

Brasilianisches Reitpferd Pura Raza Espanol

Bulgarisches Warmblut Schottisches Sportpferd

Dänisches Warmblut Schwedisches Warmblut

Englisches Vollblut (xx) Schweizer Warmblut

Estland Sportpferd Selle Français

Finnisches Warmblut Shagya Araber

Gidran Slowakisches Warmblut

Großbritannien Warmblut Slowenisches Warmblut

Irisches Sportpferd Spanisches Sportpferd

Italienisches Warmblut Sportpferd La Silla

Kanadisches Warmblut Deutscher Traber

Kisbéri Tschechisches Warmblut

Königlich Niederländisches Warmblut Ungarisches Warmblut

Kroatisches Warmblut Ukrainisches Reitpferd

Lettisches Warmblut Zangersheide Reitpferd

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ZBO 2017

Anlage 6 Durchführungsbestimmungen der Medikationskontrolle 1. Für die Entnahme von Blut- und Urinproben muss ein Medi-Kontroll-Kit muss bei der Körkommissi-

on/Auswahlkommission vorliegen und kann bei der FN angefordert werden. Für die Entnahme von Haarproben müssen vom Zuchtverband geeignete Behältnisse verwendet werden, die eine eindeu-tige Zuordnung der Haarprobe gewährleisten; dies kann auch das Medi-Kontroll-Kit sein.

2. Die Probeentnahme sollte im Beisein eines von der Körkommission/Auswahlkommission Beauf-tragten erfolgen. Der Tierarzt (bei Haarproben der Beauftragte der Körkommissi-on/Auswahlkommission des Zuchtverbandes) gewinnt gemäß der Anleitung zur Probeentnahmen von dem jeweiligen Pferd/Pony in Gegenwart des Hengsthalters oder dessen Beauftragten Urin-proben oder Blutproben oder gegebenenfalls Haarproben. Es ist mindestens 30 Minuten auf Urin zu warten. Der Zeitraum zur Gewinnung von Urin kann vom Probennehmer angemessen ausge-dehnt werden. Kann innerhalb der Wartezeit keine Urinprobe entnommen werden, beschränkt sich der Probennehmer auf die Entnahme von zwei Blutproben; in jedem Fall sind Urin- oder Blutproben zu entnehmen. Die Probenflaschen und Verschlüsse für die A- und B-Probe tragen jeweils identi-sche Code-Nummern. Die Probenflaschen sind fest zu verschließen. Die Deckel-Code-Nummern sind in das Untersuchungsprotokoll einzutragen.

3. Nach Entnahme der Probe ist durch den Tierarzt (bei Haarproben der Beauftragte der Körkommis-sion/Auswahlkommission des Zuchtverbandes) ein das Entnahmeprotokoll auszufüllen, zu unter-zeichnen und anschließend dem Hengsthalter oder dessen Beauftragten zur Mitzeichnung vorzu-legen und auszuhändigen. Die entsprechend gekennzeichneten Durchschläge des Untersuchungsprotokolls sind jeweils an

das Analyselabor (zusammen mit den Proben)

Körkommission/Auswahlkommission zu übermitteln.

4. Die gewonnenen Proben sowie das für das Analyselabor vorgesehene Protokollformular sind in den Styroporbehälter zu geben; anschließend ist das Styroporset in den Papp-Versand-Karton zu verpacken.

5. Die Proben sind vom die Körung durchführenden Veranstalter kühl zu lagern (Kühlschrank 4°) und vor bzw. unmittelbar nach Beendigung der Körveranstaltung verpackt per Post an das Institut für Biochemie, Deutsche Sporthochschule Köln, Carl-Diem-Weg 6, 50933 Köln, Telefon: (02 21) 4 97 13 13, Telefax: (02 21) 4 97 32 36 oder ein anderes von der Körkommission/Auswahlkommission benanntes Analyselabor zu senden.

6. Im Analyselabor werden von den jeweils zwei übersandten Flaschen Gefäßen mit Blut-, Urin- bzw. Haarproben je eine zur Untersuchung verwendet (A-Probe), die 2. (B-Probe) bei einem positiven Ergebnis für eine Kontrollanalyse aufbewahrt.

7. Wird bei Analyse der A-Probe eine gemäß Teil D, Anlage 1 Ziff. (1) und (2) ZVO verbotene Sub-stanz festgestellt, erfolgt sofortige Information der Körkommission/Auswahlkommission, die wiede-rum den Hengsthalter oder dessen Beauftragten unterrichtet. Der nach Abs. 1 Unterrichtete kann innerhalb einer Woche bei der Körkommissi-on/Auswahlkommission eine Kontrollanalyse der B-Probe beantragen. Die Kontrollanalyse wird binnen 14 Tagen in Gegenwart des Antragstellers oder seines Beauftragten oder eines von ihm benannten Gutachters in dem Analyselabor durchgeführt. Kommt die Analyse der B-Probe nach Antragstellung nicht innerhalb von 14 Tagen unter Mitwirkung des Antragstellers zustande, wird die B-Probe ohne seine Mitwirkung analysiert. Die Kosten für die Analyse der B-Probe trägt der Antragsteller. Wird kein Antrag auf Analyse der B-Probe gestellt, so wird dem weiteren Verfahren das Ergebnis der A-Probenanalyse zugrunde gelegt.

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Anlage 7 Brandzeichen

1. Deutsches Sportpferd

Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. und Pferdezuchtverband Bran-denburg-Anhalt e.V.

Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V.

Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V.

Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. Und die Brandzeichen der Haupt- und Landgestüte Haupt- und Landgestüt Schwaiganger

Haupt- und Landgestüt Marbach Haupt- und Landgestüt Neustadt/Dosse Hauptgestüt Graditz

2. Süddeutsches Kaltblut

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3. Haflinger/ Edelbluthaflinger

4. Rottaler Pferd

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Anlage 8 Zuchtprogramm des Deutschen Sportpferdes

1. Vorbemerkungen

Das Ursprungszuchtbuch für die Rasse „Deutsches Sportpferd“ (DSP) wird von den Züchtervereini-gungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V., Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V., Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. und dem Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e.V. gemäß der vertraglichen Vereinbarungen vom 17.04.2014 gemeinsam geführt. In den Züchtervereinigungen Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Landesverband Bayeri-scher Pferdezüchter e.V. und Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. treten die Grundsätze für die Zucht der Rasse „Deutsches Sportpferd“ ab dem 28.04.2014 an die Stelle der Grundsätze für die Rassen „Württemberger, Bayerisches Warmblut, Zweibrücker Reitpferd“. Die Rassen Brandenbur-ger Warmblut, Sachsen-Anhaltiner Warmblut, Thüringer Warmblut, Sächsisches Warmblut, Baden Württemberger, Bayerisches Warmblut und Zweibrücker Warmblut sind im Zuchtbuch der Rasse Deutsches Sportpferd aufgegangen. Die eingetragen Zuchttiere dieser Rassen werden gleichranging mit den Zuchttieren der Rasse Deutsches Sportpferd im Ursprungszuchtbuch geführt. Das Zuchtprogramm umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, einen Zuchtfortschritt im Hinblick auf das Zuchtziel zu erreichen. Hierzu gehören insbesondere Exterieurbeurteilung, Leistungsprüfun-gen, Zuchtwertschätzungen sowie die Selektion. Neue Methoden der Biotechnik (künstliche Besa-mung und Embryotransfer) finden Anwendung. Geklonte Tiere und deren Nachkommen können ein-getragen werden und müssen als Klone gekennzeichnet werden und dürfen nicht den Namen des geklonten Tieres, auch nicht mit Zahlenzusatz tragen. Geklonte Tiere müssen für die Eintragung in die entsprechende Abteilung des Zuchtbuches die hierfür geforderte Eigenleistung selbst erbracht haben.

2. Umfang der Zuchtpopulation

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens hat die Zuchtpopulation (2017) folgenden Umfang (ca. Stück)

Stuten Hengste

10.000 500

3. Zuchtgebiet

Das Zuchtprogramm wird auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Die Bundes-länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thü-ringen und Rheinland-Pfalz bilden das Kernzuchtgebiet. In den Satzungen der beteiligten Verbände sind darüberhinausgehende Tätigkeitsbereiche festgelegt.

4. Zuchtziel

Gezüchtet wird ein edles, großliniges und korrektes, gesundes und fruchtbares Pferd mit schwungvol-len, raumgreifenden, elastischen Bewegungen, das aufgrund seines Temperamentes, seines Charak-ters und seiner Rittigkeit für den Pferdesport jeder Art geeignet ist. Herkunft: Bodenständige Warmblutzuchten der Züchtervereinigungen Landesverband Bayri-

scher Pferdezüchter, Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e.V., Pferdezuchtver-band Brandenburg-Anhalt e.V., Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e.V. und Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V.

Größe: um einen Mittelwert von 165 cm Stockmaß am Widerrist Farbe: alle Farben Typ: das Erscheinungsbild eines eleganten, großlinigen und harmonischen Sportpferdes.

Die Prägung durch Edelblut soll in einem trockenen und ausdrucksvollen Kopf, einem großen Auge, gut geformter Halsung, plastischer Bemuskelung sowie korrekten, kla-

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ren Gliedmaßen zum Ausdruck kommen. Zuchttiere sollen über einen deutlichen Ge-schlechtsausdruck verfügen.

Gebäude: ausdrucksvoller Kopf mit großem Auge, eine mittellange, sich zum Kopf hin verjüng-

ende Halsung, gute Ganaschenfreiheit, eine markante, lange, schräg gelagerte Schul-ter, ein markanter, weit in den Rücken hineinreichender Widerrist ein genügend lan-ger, gut bemuskelter Rücken, ausreichende Brusttiefe, eine lange, leicht geneigte, gut bemuskelte Kruppe, eine harmonische Aufteilung in Vor-, Mittel- und Hinterhand, ein zum Körperbau passendes, trockenes Fundament mit korrekten, großen Gelenken, mittellangen Fesseln und wohlgeformten Hufen, eine korrekte, von hinten gesehen ge-rade Gliedmaßenstellung, ein von der Seite gesehen, gerade gestelltes Vorderbein, ein im Sprunggelenk mit etwa 150° gewinkeltes Hinterbein, sowie eine jeweils gerade Zehenachse mit etwa 45° bis 50° zum Boden

Bewegungsablauf Grundgangarten

taktmäßige und raumgreifende Grundgangarten (Schritt 4-Takt, Trab 2-Takt, Galopp 3-Takt), der Schritt soll losgelassen, raumgreifend und taktsicher sein, bei klarem Ab- und Auffußen, der Bewegungsablauf im Trab und Galopp soll bei klar erkennbaren Schwebephasen elastisch, schwungvoll, leichtfüßig, getragen und mit natürlicher Auf-richtung und Balance ausgestattet sein; der aus einer aktiv arbeitenden Hinterhand entwickelte Schub soll über einen locker schwingenden Rücken auf die frei aus der Schulter vorgreifende Vorhand übertragen werden, etwas Knieaktion ist erwünscht, von hinten und vorne gesehen sollte der Gang gerade sein.

Springen geschicktes, vermögendes und vorsichtiges Springen, welches Gelassenheit und

Übersicht erkennen lässt, im Ablauf sind deutliches Sich-Aufnehmen, ein schnelles Abfußen beim Absprung, ein schnelles Anwinkeln der Gliedmaßen (mindestens waa-gerechte Haltung des Unterarms), ein aufgewölbter Rücken bei deutlich hervortreten-dem Widerrist, und vorwärts-abwärts gedehnter Halsung sowie sich öffnender Hinter-hand erwünscht, im Gesamtablauf soll der Fluss der Bewegung und der Rhythmus des Galopps jederzeit erhalten bleiben.

Rittigkeit Ein Pferd, das bei guter Maultätigkeit willig an den Hilfen steht, gelassen mit dem Rei-

ter zusammenarbeitet und diesem ein gutes Sitzgefühl vermittelt. Takt, Losgelassen-heit und Anlehnung sollen bei natürlichem Gleichgewicht erkennbar sein.

Innere Eigenschaften/Leistungsveranlagung/Gesundheit Interieur unkompliziertes, umgängliches, gleichzeitig einsatzfreudiges Pferd, das durch sein

Auftreten und Verhalten gute Charaktereigenschaften sowie ein ausgeglichenes Tem-perament erkennen lässt

Leistungsveranlagung

vielseitig veranlagtes, leistungsbereites, für Reit- und Sportzwecke jeder Art geeigne-tes Pferd, insbesondere für die Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit

Gesundheit robuste Gesundheit, physische und psychische Belastbarkeit, Fruchtbarkeit, Leicht-

futtrigkeit sowie das Freisein von gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmalen gemäß Anlage 2. Eine gute Belastbarkeit und eine lange Nutzungsdauer resultieren aus die-sen Eigenschaften.

5. Selektionsmerkmale

Aus den vorstehenden Merkmalen werden Selektionsmerkmale definiert, die bei der Exterieurbeurtei-lung und den Hengstleistungs- und Zuchtstutenprüfungen nach dem allgemein gültigen Notensystem bewertet werden. Weiterhin bilden Gesundheitsdaten die Grundlage für die Zucht auf Gesundheit. Daten von Tierärzten sind als primäre Datenquelle anzusehen, gesundheitsbezogene Daten aus an-deren Quellen können ergänzende Informationen liefern. Auswertungsgrundlage sind in erster Linie Krankheitsdiagnosen und spezifische Befunde.

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Auf der Grundlage eines Pools von Gesundheitsdaten kann der Merkmalskomplex Gesundheit länger-fristig über die neuesten Methoden aus der Wissenschaft in das Zuchtprogramm einbezogen werden.

6. Zuchtmethode und Ahnenreihen

Das Zuchtbuch ist offen. Das Zuchtziel wird angestrebt mit der Methode der Reinzucht, die offen ist für Pferde anderer Populationen, deren Einbeziehung zur Erreichung des oben genannten Zieles förder-lich ist. Die Rassen Palomino und Pinto können nur eingesetzt werden, wenn deren Pedigree über 4 Generationen ausschließlich die zugelassenen Rassen des Deutschen Sportpferdes oder das Deut-sche Sportpferd selbst enthält. Die zugelassenen Rassen sind in Anlage 5 aufgeführt.

7. Kennzeichnung

Die Identifizierung der Equiden erfolgt gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/262 der Kommis-sion vom 17. Februar 2015. Das System der Identifizierung umfasst drei wesentliche Elemente: - Die elektronische Kennzeichnung mit einem Transponder (Chip) - Ein lebenslang gültiger Equidenpass (Identifikationsdokument) - Eine Datenbank zur Aufzeichnung bestimmter Informationen über den Equiden Zusätzlich zum Transponder können Fohlen am linken Oberschenkel einen Schenkelbrand (Rasse-brand plus Nummernbrand) erhalten. Die Züchtervereinigungen können die traditionellen Brandzei-chen ihres Zuchtverbandes weiter verwenden (siehe Anlage 7). Zum Zeitpunkt der Körung/Eintragung wird von Hengsten grundsätzlich eine DNA-Typenkarte zur Sicherung der Identität angelegt und eine vollständige Abstammungsüberprüfung vorgenommen.

8. Abstammungsaufzeichnung/Angaben im Zuchtbuch

Das Zuchtbuch muss für jedes eingetragene Pferd mindestens folgende Angaben enthalten: 1) Name und Anschrift und Land des Züchters sowie des Eigentümers oder Tierhalters 2) Deckdatum und Deckort der Mutter; Art der Bedeckung 3) Rasse, Geburtsdatum soweit es bekannt ist, Geschlecht, Farbe und Abzeichen 4) Lebensnummer (15stellige UELN) und ggf. Name des Pferdes 5) Kennzeichnung (Mikrochip und ggf. Brand) 6) Eltern mit Farbe, Lebensnummer (UELN) und Kennzeichnung 7) vier Vorfahrengenerationen (soweit bekannt) 8) Datum der Ausstellung des Equidenpasses incl. Zuchtbescheinigung 9) Bewertung der äußeren Erscheinung

10) alle der Züchtervereinigung bekannten Ergebnisse von Leistungsprüfungen mit Datum und Prüfungsform

11) Ausstellungs- und Prämierungserfolge, soweit für Zuchtprogramm von Bedeutung 12) die Nachzucht:

a) bei Hengsten: eingetragene Söhne und Töchter (mit Lebensnummern), b) bei Stuten: die gesamte Nachzucht (mit Lebensnummern)

13) die Ergebnisse der neuesten Zuchtwertschätzung mit Datum 14) Entscheidungen über Eintragungen und Änderungen im Zuchtbuch 15) sofern sie als Veredler in die Hauptabteilung eingetragen wurden, eine entsprechende Kenn-

zeichnung 16) Datum und (falls bekannt) Ursache des Abganges 17) DNA-Untersuchungsnummer oder Blut-Typ soweit vorhanden 18) Angabe über Zwillingsgeburt 19) bei Pferden, die aus einem Embryotransfer hervorgegangen sind, die genetischen Eltern und

die leibliche Mutter sowie die Testergebnisse, die zur Überprüfung ihrer Identität und Ab-stammung ihrer Nachkommen erforderlich sind

20) bei Hengsten, deren Samen zur künstlichen Besamung verwendet werden soll, die Tester-gebnisse, die zur Überprüfung ihrer Identität und Abstammung ihrer Nachkommen erforderlich sind (DNA-Abstammungsüberprüfung).

21) Ort und Datum der Eintragung unter Angabe der Abteilung

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22) bei Zuchtpferden, die geklont worden sind, die genetischen und leiblichen Eltern sowie die Testergebnisse, die zur Überprüfung ihrer Identität und Abstammung ihrer Nachkommen er-forderlich sind.

Darüber hinaus sind alle Änderungen von Angaben im Zuchtbuch zu dokumentieren.

9. Unterteilung des Zuchtbuches in Abschnitte

Die Zuchtbücher für Hengste und Stuten bestehen aus einer Hauptabteilung und einer Besonderen Abteilung. Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Hengste wird unterteilt in die Abschnitte

Hengstbuch I

Hengstbuch II und Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Hengste ist das

Vorbuch Die Hauptabteilung des Zuchtbuches für Stuten wird unterteilt in die Abschnitte

Stutbuch I

Stutbuch II und Die Besondere Abteilung des Zuchtbuches für Stuten ist das

Vorbuch Am Zuchtprogramm beteiligten sich alle Zuchtpferde, die in den folgenden Abschnitten des Zuchtbu-ches eingetragen sind:

Hengstbuch I Stutbuch I Stutbuch II

Es werden Hengste und Stuten nur dann in das Zuchtbuch eingetragen, wenn sie identifiziert sind, ihre Abstammung nach den Regeln des Zuchtbuches festgestellt wurde und sie die nachfolgend auf-geführten Eintragungsbedingungen erfüllen. Ein Tier aus einem anderen Zuchtbuch der zugelassenen Rassen muss in den Abschnitt des Zuchtbuches eingetragen werden, dessen Kriterien es entspricht. Die Leistung und Abstammung der Vorfahren sind dabei ebenso zu beachten wie die des Tieres selbst. Für die Eintragung in das Zuchtbuch der Rasse werden nachfolgende Merkmale der äußeren Er-scheinung bewertet: 1. Rasse- und Geschlechtstyp 2. Qualität des Körperbaus 3. Korrektheit (Fundament u. Gang) 4. Trab 5. Galopp (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) 6. Schritt 7. Springanlage (bei Stuten: sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst) 8. Gesamteindruck und Entwicklung Gesamtbewertung: Die Gesamtbewertung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten 1-6 und 8 (Stuten) bzw. 1-8 (Hengste) und wird auf eine Stelle nach dem Komma gerundet. In begründeten Ausnahmefällen kann auf die Bewertung der Springanlage und des Galopps verzichtet werden. Die Bewertung erfolgt auf Sammelveranstaltungen (Körungen, Zuchtbuchaufnahmen, Stutenschauen, Leistungsprüfungen u.ä.), um den Vergleich einer hinreichend großen Zahl von Pferden zu ermögli-chen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Bewertung auch außerhalb von Sammelveranstal-tungen durchgeführt werden. Die Bewertung kann in ganzen oder halben Noten erfolgen: 10 = ausgezeichnet 5 = genügend 9 = sehr gut 4 = mangelhaft

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8 = gut 3 = ziemlich schlecht 7 = ziemlich gut 2 = schlecht 6 = befriedigend 1 = sehr schlecht Abweichende Bewertungssysteme sind zulässig, sofern eine gleichwertige Zuchtbucheintragung si-chergestellt ist. Zuständig für die Bewertung von Stuten sind von den beteiligten Züchtervereinigungen gemäß den jeweiligen Satzungen berufene Kommissionen, deren Entscheidung von Sachkunde, Unabhängigkeit und Neutralität geprägt ist. Die Bewertung von Hengsten ist gesondert durch die Körordnung (Anlage 9) geregelt.

9.1 Hengstbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

9.1.1 Endgültige Eintragung in das Hengstbuch I Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, - deren Väter und Väter der Mütter, der Großmütter und der Urgroßmütter (insgesamt vier Genera-

tionen) im Hengstbuch I bzw. in einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zucht-buches der (zugelassenen) Rassen eingetragen sind und

- deren Mütter in das Stutbuch I bzw. in einem dem Stutbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rassen eingetragen sind.

- Die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung (gemäß Anlage 4) die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen, die keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale (gemäß Anlage 4) aufweisen sowie die nach den Veterinärstandards bei Körungen für Deutsche Reitpferdezuchten untersucht worden sind und die Selektionskriterien dieses Zuchtprogrammes erfüllen.

- die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden, - die auf einer Sammelveranstaltung der jeweiligen Züchtervereinigung (Körung) im Rahmen der

Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten ha-ben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Merkmal unterschritten werden darf (Körung Teil I).

- die bei der Hengsteigenleistungsprüfung die jeweils festgelegten Mindestanforderungen erfüllen (Körung Teil III), die wie folgt lauten: - in der 50-tägigen Hengstleistungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete „dres-

surbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von mindestens 7,80 oder

- in einer Stationsprüfung (70-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindes-tens eine gewichtete Endnote von 7,0 und einen VA-ZW Dressur oder Springen von mindes-tens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Englisch Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo-Araber und Shagya-Araber in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer ma-ximalen negativen Abweichung von 15 Punkten oder

- in einer Stationsprüfung (70-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) mindes-tens eine dressur- oder springbetonte Endnote von 8,0 und einen VA-ZW Dressur oder Sprin-gen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % xx, Araber und Shagya in den ers-ten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten oder

- die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Springen der Kl. S* oder die 3malige Platzierung mindestens in Springen Kl. S** oder

- die 5malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in Dressur der Kl. S oder die 3malige Platzierung mindestens in Dressur Kl. S - Intermediaire II oder

- die 3malige Platzierung an 1. bis 3. Stelle in der Vielseitigkeit CCI*/CIC** (bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVL/VM) oder

- die 3malige Platzierung mindestens in der Vielseitigkeit CCI**/CIC*** (bzw. vergleichbare nationale Prüfungen wie GVM/VS)

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oder - eine Platzierung im Finale beim Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, Deut-

schen Springpferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes oder

- eine Platzierung im Finale bei der Weltmeisterschaft der Jungen Dressur- oder Springpferde oder eine Finalplatzierung im ersten Drittel der Weltmeisterschaft der Jungen Vielseitigkeits-pferde oder

- in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endno-te von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser und zwei disziplinspezifischen Sportprüfungen für „dressurbetonte“ bzw. „spring-betonte“ Hengste oder drei disziplinspezifischen Sportprüfungen für vielseitig veranlagte Hengste sowohl als vierjähriger als auch als fünfjähriger Hengst mit dem jeweils geforderten Ergebnis von einer Gesamtnote von 7,50 oder

- in einer Veranlagungsprüfung (30-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) min-destens 7,0 als gewichtete Endnote und einen Veranlagungszuchtwert Dressur oder Springen von mindestens 100 Punkten (Hengste mit mind. 50 % Englisches Vollblut, Anglo-Araber, Araber und Shagya in den ersten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten in Kombination mit dem Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, des Deutschen Springpferdes oder des Deutschen Geländepferdes oder der Nachweis der Finalteilnahme bei der WM der Jun-gen Dressur- oder Springpferde oder einer Finalplatzierung bei der WM der Jungen Vielseitig-keitspferde oder

- in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine Gesamtnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und bes-ser in Kombination mit dem Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampionat des Deut-schen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes oder der Nachweis der Finalteilnahme bei der Weltmeisterschaft der Jungen Dressur- oder Spring-pferde oder eine Finalplatzierung bei der Weltmeisterschaft der Jungen Vielseitigkeitspferde oder

- in einer Veranlagungsprüfung (30-Tage-Test) (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) min-destens 8,0 als dressur- oder springbetonte Endnote und einen Veranlagungszuchtwert Dres-sur od. Springen von mindestens 100 Punkten bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten in Kombination mit dem Nachweis der Qualifikation für das Bundeschampio-nat des Deutschen Dressurpferdes, des Deutschen Springpferdes oder des Deutschen Ge-ländepferdes oder der Nachweis der Finalteilnahme bei der WM der Jungen Dressur- oder Springpferde oder einer Finalplatzierung bei der WM der Jungen Vielseitigkeitspferde.

Für Hengste der zugelassenen Rassen werden auch folgende Leistungsprüfungen anerkannt:

- Hengste der Rennpferderassen erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistungsprüfung für die Zuchtrichtung Reitpferd auch dann, wenn sie

a) in Flachrennen ein Generalausgleichsgewicht (GAG) von mindestens 70 kg oder in Hin-dernisrennen von mindestens 75 kg erreicht haben, oder

b) in Flachrennen ein GAG von mindestens 65 kg bzw. in Hindernisrennen ein GAG von mindestens 70 kg bei mindestens 20 Starts in mindestens drei Rennzeiten erreicht haben.

- Traber erfüllen die Anforderungen an die Eigenleistungsprüfung für die Zuchtrichtung Reit-

pferd auch, wenn sie einen km-Rekord von ≤ 1:22 min erreicht haben.

- Hengste der Rassen Anglo-Araber, Arabisches Vollblut und Shagya-Araber erfüllen die Anfor-derungen an die Eigenleistung für die Zuchtrichtung auch dann, wenn sie in Leistungsprüfun-gen gemäß der Besonderen Bestimmungen - Zuchtprogramm ihrer eigenen Rassen erfolg-reich geprüft worden sind.

- Hengste der Rasse Arabisches Partbred – Typ Deutsches Reitpferd erfüllt die Anforderungen

an die Eigenleistung für die Zuchtrichtung auch dann, wenn sie in der Leistungsprüfung

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„ZSAA/ZAP-Turniersportprüfung“ gemäß den Bestimmungen des Zuchtprogramms ihrer eige-nen Rasse erfolgreich geprüft worden sind.

Die Hengste müssen die im Zuchtprogramm für die Eintragung in das Hengstbuch I festgelegten zu-sätzlichen Kriterien erfüllen. Hengste, die bereits erfolgreich die 14-tägige Veranlagungsprüfung absolviert haben, aber durch eine dauernde Unbrauchbarkeit keine weiteren Leistungsnachweise im Reiten erbringen können, erfüllen die Anforderungen an die Leistungsprüfungen auch dann, wenn sie überdurchschnittliche Vererbungs-leistung aufweisen. Insgesamt muss ein Hengst die 14-tägige Veranlagungsprüfung erfolgreich absol-viert haben und 10 Punkte gemäß Tabelle Anlage 10 erreicht haben, um als leistungsgeprüft zu gel-ten.

9.1.2 Vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I - Auf Antrag können Hengste vorläufig für jeweils ein Zuchtjahr in das Hengstbuch I eingetragen

werden, die

3-jährig sind und noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung abgelegt haben, aber die übrigen o. g. Bedingungen nach 9.1.1 erfüllen und

in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erzielt haben

oder

in einer 30-tägigen Veranlagungsprüfung (bis einschließlich Prüfungsjahrgang 2015) im VA-Zuchtwert Dressur oder Springen mindestens 100 Punkte (Hengste mit mind. 50 % Englisches Vollblut, Arabisches Vollblut, Anglo - Araber und Shagya - Araber in den ers-ten beiden Generationen mind. 80 Punkte) bei einer maximalen negativen Abweichung von 15 Punkten erreicht haben und eine gewichtete Endnote von mindestens 7,00 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erzielt haben

Diese vorläufige Eintragung gilt nur für die Decksaison bis zum 31. Oktober des Zuchtjahres als 3jähriger Hengst und erlischt automatisch für die Decksaison als 4jähriger Hengst.

- 4-jährig sind, noch keine vollständige Hengstleistungsprüfung nach 9.1.1. abgelegt haben, aber die übrigen o. g. Bedingungen nach 9.1.1 erfüllen und

in einer 14-tägigen Veranlagungsprüfung (ab Prüfungsjahrgang 2016) eine gewichtete Endnote von mindestens 7,50 oder eine „dressurbetonte“ bzw. „springbetonte“ Endnote von 8,00 und besser erzielt haben und die erste der beiden disziplinspezifischen Sportprü-fungen für Hengste gemäß HLP Richtlinien mit dem geforderten Ergebnis von einer Ge-samtnote von mindestens 7,50 abschließen.

Diese vorläufige Eintragung gilt nur für die Decksaison als 4jähriger Hengst. Für Hengste, die dreijährig bereits erfolgreich die 14-tägige Veranlagungsprüfung absolviert haben und vierjährig aufgrund einer zeitweiligen Unbrauchbarkeit den für die Fortschreibung im Hengstbuch I zu erbringenden Leistungsnachweis im Reiten nicht erbringen können, kann auf Antrag bei der Züch-tervereinigung einmalig eine Fristverlängerung für ein Zuchtjahr erteilt werden. Die zeitweilige Un-brauchbarkeit ist durch eine Befundung der Vertragsklinik der Züchtervereinigung zu belegen. Für fünfjährige und ältere Hengste ist eine vorläufige Zuchtbucheintragung in das Hengstbuch I grundsätzlich nicht möglich. Von dieser Regelung ausgenommen sind fünfjährige Hengste, die den Weg über die Sportprüfungen für vielseitig veranlagte Hengste wählen, da für diese Hengste die Sportprüfung Teil II für die endgültige Eintragung in das HB I erst im August bzw. September stattfin-det. Demnach werden diese Hengste nach erfolgreicher Absolvierung der Sportprüfung Teil Ib vorläu-fig als fünfjähriger Hengst eingetragen.

Ebenso können von dieser Regelung fünfjährige Hengste ausgenommen werden, die bereits erfolg-reich die 14-tägigen Veranlagungsprüfung und die Sportprüfung für gekörte Hengste (Teil I, Schwer-punkt Dressur/Springen) absolviert haben und die fünfjährig aufgrund einer zeitweiligen Unbrauchbar-keit den für die Fortschreibung im Hengstbuch I zu erbringenden Leistungsnachweis im Reiten nicht erbringen können. Für diese Hengste kann auf Antrag bei der Züchtervereinigung einmalig eine Frist-verlängerung für ein Zuchtjahr erteilt werden. Die zeitweilige Unbrauchbarkeit ist durch eine Befun-

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dung der Vertragsklinik der Züchtervereinigung zu belegen. Die Fristverlängerung für fünfjährige Hengste kann nur erteilt werden, wenn nicht bereits vierjährig eine Firstverlängerung gewährt wurde. Bei der Bewertung der HLP als Kriterium für die Eintragung in das Hengstbuch I gilt ein Bestands-schutz in der Form, dass die zum Zeitpunkt der Ablegung der LP gültigen Anforderungen rückwirkend nicht in Frage gestellt werden dürfen. Hengste der zugelassenen Rassen können auch dann eingetragen werden, wenn deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung des entsprechenden Zuchtbuches der zuge-lassenen Rasse eingetragen sind und die vorstehenden leistungsmäßigen Anforderungen des Hengstbuches I erfüllen.

Diese Regelung gilt nicht für Hengste der Populationen der deutschen Reitpferdezucht.

9.2 Hengstbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Auf Antrag werden Tiere eingetragen,

deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind.

Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen werden,

wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden,

die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gemäß Punkt 5 mindes-tens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde.

die im Rahmen einer tierärztlichen Untersuchung die Anforderungen bezüglich der Zuchttauglich-keit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheitsbeeinträchtigenden Merkmale gemäß Anla-ge 4 aufweisen

9.3 Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)

Es können Hengste frühestens im 3. Lebensjahr eingetragen werden,

die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Hengste eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel des Deutschen Sportpferdes entsprechen,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gemäß Punkt 5 mindes-tens eine Gesamtnote von 5,0 erreichen.

9.4 Stutbuch I (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,

deren Väter und Väter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter (insgesamt vier Generationen) im Hengstbuch I oder einem dem Hengstbuch I entsprechenden Abschnitt eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gemäß Punkt 5 mindes-tens die Gesamtnote 6,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungsmerkmal unterschritten wurde.

die die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheits-beeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

Stuten der zugelassenen Rassen können auch dann eingetragen werden, wenn deren Väter und Vä-ter der Mütter und mütterlicherseits der Großmütter und der Urgroßmütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung des entsprechenden Zuchtbuches der zugelasse-

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ZBO 2017

nen Rasse eingetragen sind und die vorstehenden leistungsmäßigen Anforderungen des Stutbuches I erfüllen.

9.5 Stutbuch II (Hauptabteilung des Zuchtbuches)

Auf Antrag werden Tiere eingetragen,

deren Väter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind,

deren Mütter in der Hauptabteilung oder einer der Hauptabteilung entsprechenden Abteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse eingetragen sind.

Darüber hinaus können Nachkommen von im Vorbuch eingetragenen Zuchtpferden eingetragen wer-den,

wenn die Vorbuch-Vorfahren über zwei Generationen mit Zuchtpferden aus der Hauptabteilung eines Zuchtbuches der (zugelassenen) Rasse angepaart wurden,

die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gemäß Punkt 5 mindes-tens eine Gesamtnote von 6,0 erreicht haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem Eintragungs-merkmal unterschritten wurde.

die die Anforderungen an die Zuchttauglichkeit und Gesundheit erfüllen sowie keine gesundheits-beeinträchtigenden Merkmale gemäß Anlage 4 aufweisen.

9.6 Vorbuch (Besondere Abteilung des Zuchtbuches)

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,

die nicht in eines der vorstehenden Zuchtbücher für Stuten eingetragen werden können, aber dem Zuchtziel der betreffenden Rasse entsprechen,

die zur Überprüfung der Identität vorgestellt wurden,

die im Rahmen der Bewertung der Merkmale der äußeren Erscheinung gemäß Punkt 5 mindes-tens eine Gesamtnote von 5,0 erreichen.

10. Ausstellung von Equidenpässen inklusive Zuchtbescheinigungen

Für jedes Pferd, bei dem der Vater in das Hengstbuch I und die Mutter in einem der Abschnitte der Hauptabteilung (SI, SII) eingetragen sind, wird eine Zuchtbescheinigung als Abstammungsnachweis ausgestellt. Alle anderen erhalten eine Zuchtbescheinigung als Geburtsbescheinigung. Der Abstammungsnachweis und die Geburtsbescheinigung müssen mindestens folgende Angaben zum Pferd enthalten:

1. Name und Anschrift der Züchtervereinigung 2. Ausstellungstag und -ort 3. Lebensnummer (UELN) / internationale Lebensnummer des Pferdes 4. Rasse 5. Name und Anschrift des Züchters und Besitzers 6. Deck-/Besamungsdatum der Mutter 7. Geburtsdatum, Art der Bedeckung, Geburtsort, Geburtsland, Geschlecht, Farbe 8. Abzeichen in Textform und mittels ausgefüllter Graphik 9. aktive Kennzeichnung (Mikrochip und ggf. Brand) 10. Angaben zu Kastration, Überprüfung der Beschreibung (Ergänzungen, Zusätze) Erfassung in

der Datenbank 11. Namen, Lebensnummern (UELN), Geburtsnummern (falls vorhanden), Farbe und Rasse der

Eltern und Namen, Lebensnummern (UELN) und Rasse einer weiteren Generation 12. die jeweilige Bezeichnung des Zuchtbuchabschnittes in der das Zuchtpferdes und seine Vor-

fahren eingetragen sind 13. die Unterschrift des für die Zuchtarbeit Verantwortlichen oder seines Vertreters 14. die neuesten Ergebnisse der Leistungsprüfung mit Datum und Prüfungsform des Pferdes und

seiner Eltern, und bei reinrassigen Pferden auch der Großeltern 15. bei einem Pferd, das aus einem Embryotransfer hervorgegangen ist, außerdem die Angaben

seiner genetischen und leiblichen Eltern sowie deren DNA- oder Blut-Typ

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ZBO 2017

16. bei in der besonderen Abteilung eingetragenen Zuchttieren lautet die Bezeichnung: Zuchtbescheinigung für ein in der besonderen Abteilung eingetragenes Zuchttier

17. Schlachtpferd- bzw. Nichtschlachtpferdnachweis

Mutter Vater

Hauptabteilung Besondere Abteilung

Stutbuch I Stutbuch II Vorbuch (Stuten)

Haupt-Abteilung

Hengstbuch I Abstammungs-nachweis

Abstammungs-nachweis

Geburts-bescheinigung

Hengstbuch II Geburts-bescheinigung

Geburts-bescheinigung

Geburts-bescheinigung

Besondere Abteilung

Vorbuch (Hengs-te)

Geburts-bescheinigung

Geburts-bescheinigung

Geburts-bescheinigung

11. Leistungsprüfungen

11.1 Durchführung und Anerkennung von Ergebnissen

Es werden Ergebnisse von Leistungsprüfungen anerkannt, die nach den Bestimmungen dieses Zuchtprogrammes, den HLP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten der Zuchtverbandsord-nung (ZVO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), dem Tierzuchtgesetz, der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) der FN, den BMELV-Leitlinien für die Veranlagungsprüfung von Hengsten der deutschen Reitpferdezuchten, dem Reglement der Fédération Equestre Internationale (FEI) und den Ethischen Grundsätzen des Pferdefreundes durchgeführt werden.

Ergebnisse ausländischer nationaler Turniersportveranstaltungen / Pferdeleistungsschauen werden anerkannt, wenn diese den genannten Platzierungen im Zuchtprogramm entsprechen.

Ergebnisse ausländischer Hengst- und Stutenleistungsprüfungen werden anerkannt, sofern sie mit den rassespezifischen Anforderungen dieses Zuchtprogramms vergleichbar sind oder diesen entspre-chen.

11.2 Nachkommenleistung

Für die Einschätzung der Vererbungsleistung ist eine möglichst vollständige Fohlenbewertung unum-gänglich. Aus diesem Grunde werden flächendeckend Fohlenbewertungstermine angeboten. Die Be-wertung erfolgt nach den Kriterien für die Beurteilung der äußeren Erscheinung unter besonderer Be-rücksichtigung des Bewegungsablaufes.

11.3 Hengstleistungsprüfungen

Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stationsprüfung, als Turnier-sportprüfung oder als Kombination aus Veranlagungsprüfung und Stationsprüfung oder als Kombina-tion aus Veranlagungsprüfung und Turniersportprüfung durchgeführt werden. Für Stationsprüfungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen der HLP-Richtlinie für Leistungsprüfun-gen von Hengsten der Zuchtverbandsordnung (ZVO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) (Teil F der ZVO – HLP-Richtlinien) verbindlich.

11.3.1 14-tägige Veranlagungsprüfung

Die Veranlagungsprüfung auf Station wird als ununterbrochener Durchgang über einen Zeitraum von 14 Tagen durchgeführt und gemäß den HLP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten der ZVO-FN sowie in Anlehnung an die BMEL-Leitlinien für die Veranlagungsprüfung von Hengsten der Deutschen Reitpferdezuchten durchgeführt (Teil F der ZVO-FN - HLP-Richtlinien und Leitlinien).

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Für die Veranlagungsprüfung gelten verbindlich die Besonderen Bestimmungen für Stationsprüfungen sowie die Besonderen Bestimmungen für die 14-tägige Veranlagungsprüfung von Hengsten der Deut-schen Reitpferdezuchten der HLP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten der ZVO-FN (Teil F der ZVO-FN - HLP-Richtlinien).

11.3.2 50-tägige Leistungsprüfung

Die Stationsprüfung wird als ununterbrochener Durchgang über einen Zeitraum von mindestens 50 Tagen durchgeführt und gemäß den HLP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten der ZVO-FN durchgeführt (Teil F der ZVO-FN - HLP-Richtlinien). Für die Stationsprüfung gelten verbindlich die Besonderen Bestimmungen für Stationsprüfungen so-wie die Besonderen Bestimmungen für die 50-tägige Leistungsprüfung von Hengsten der Deutschen Reitpferdezuchten der HLP-Richtlinien für Leistungsprüfungen von Hengsten der ZVO-FN (Teil F der ZVO-FN - HLP-Richtlinien).

11.3.3 Sportprüfungen für Hengste

Die Sportprüfungen sind ergänzend zur 14-tägigen Veranlagungsprüfung (gemäß 8.3.1) und haben eine Dauer von drei Tagen. Die Hengste sind verpflichtet, sowohl vier- als auch fünfjährig je einmal an einer von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) ausgeschriebenen und durchgeführten Sportprüfung speziell für Hengste, an unterschiedlichen Standorten, teilzunehmen. Die Sportprüfungen werden für dressurbetonte, springbetonte und vielseitig veranlagte Hengste angeboten und mit entsprechenden Schwerpunkten durchgeführt. Die Hengste werden sowohl von ihren eigenen Reitern als auch von einem Fremdreiter in unter-schiedlichen Prüfungsteilen vorgestellt und bewertet (Teil F der ZVO-FN - HLP-Richtlinien).

11.3.4 Turniersportprüfung

Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn die Erfolge in Eigenleistungsprüfungen im Turniersport gemäß Punkt 5.1.1 nachgewiesen wer-den können. Die Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen und Vielseitigkeit durchgeführt.

11.4 Zuchtstutenprüfungen

Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reit- und Fahrsports durchge-führt. Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des Tierzuchtgesetzes und können als Stationsprüfung oder als Feldprüfung durchgeführt werden.

11.4.1 Stationsprüfung

Dauer Die Prüfung dauert mindestens 14 Tage und besteht aus einer Trainingsphase (Vorprüfung) und einer Abschlussprüfung. Orte Von den beteiligten Züchtervereinigungen ausgewählte Prüfungsstationen: Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Stuten. Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und geritten sein. Training Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während des Trainings werden die Stuten vor Beginn der Abschlussprüfung vom Trainingsleiter in folgenden Merkmalen bewertet:

- Interieur

- Grundgangarten

Trab

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Galopp

Schritt

- Rittigkeit

- Springanlage

Freispringen Abschlussprüfung Der abschließende Veranlagungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens einem Fremdreiter abgenommen. Im Einzelnen werden die Stuten in folgenden Merkmalen bewertet:

- Grundgangarten

Trab

Galopp

Schritt

- Rittigkeit

- Springanlage

Freispringen Beurteilungsrichtlinien Die Bewertung der Merkmale kann in ganzen und halben Noten erfolgen: 10 = ausgezeichnet 5 = genügend 9 = sehr gut 4 = mangelhaft 8 = gut 3 = ziemlich schlecht 7 = ziemlich gut 2 = schlecht 6 = befriedigend 1 = sehr schlecht Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die Verbesserung der Reitpferdeeigenschaften der Populationen. Die Stuten sind bei Anlieferung und während der gesamten Trainingszeit hinsichtlich ihrer Kondition, Konstitution und Gesundheit genauestens zu beobachten. Stuten, die konditionell, konstitutionell bzw. gesundheitlich nicht der Norm entsprechen, werden nicht zur Stationsprüfung zugelassen bzw. sind vom weiteren Training sowie von der Prüfung auszuschließen. Gewichtungsrahmen der Merkmale und Ergebnisermittlung Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen Stute werden die beur-teilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet.

Merkmal Trainingsleiter Sachverständige Fremdreiter Gesamt

Gesamtnote

Interieur 10,0 - - 10,0

Trab 3,3 6,6 - 10,0

Galopp 3,3 6,6 10,0

Schritt 3,3 6,6 10,0

Rittigkeit 10,0 - 20,0 30,0

Springanlage 10,0 20,0 - 30,0

Summe 40,0 40,0 20,0 100,0

Dressurbetonte Endnote

Interieur - - - -

Trab 10,0 15,0 - 25,0

Galopp 10,0 15,0 - 25,0

Schritt 10,0 15,0 - 25,0

Rittigkeit 10,0 - 15,0 25,0

Springanlage - - - -

Summe 40,0 45,0 15,0 100,0

Springbetonte Endnote

Interieur - - - -

Trab - - - -

Galopp 5,0 10,0 - 15,0

Schritt - - - -

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Die Prüfung gilt als bestanden, wenn ein Endergebnis (gewichtete Endnote) von mindestens 6,0 er-reicht wurde. Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn die Stute mindestens in 2/3 (66,67%) der oben genannten Merkmale bewertet worden ist. Die prozentuale An-gabe der Prüfungsteile, an denen die Stute teilgenommen hat und bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des Ender-gebnisses. Bei Stuten, die in mehr als 2/3 (66,67%) der oben genannten Merkmale bewertet worden sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus dem Training über-nommen. Die übernommenen Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen. Hinweise auf Mängel sowie Verhaltensstörungen im Verlaufe der Prüfung sind vom Trainingsleiter schriftlich festzuhalten und den Züchtervereinigungen mitzuteilen. Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Nach Beendigung des abschließenden Tests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Stute. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prü-fungsgruppe ersichtlich sind. Wiederholung einer Prüfung Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der wiederholten Stationsprüfung. Scheidet eine Stute vor Ablauf der Hälfte der Trainingsdauer aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor.

11.4.2 Feldprüfung

Dauer Die Prüfung wird als mindestens eintägiger Veranlagungstest durchgeführt. Orte Von den der FN angeschlossenen Züchtervereinigungen ausgewählte Prüfungsorte. Zulassungsbedingungen Teilnahmeberechtigt sind dreijährige und ältere Stuten. Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung erfüllen und geritten sein. Veranlagungstest Der Veranlagungstest wird von mindestens zwei Sachverständigen und mindestens einem Fremdrei-ter abgenommen. Im Einzelnen werden die Stuten in folgenden Merkmalen bewertet:

- Grundgangarten

- Trab

- Galopp

- Schritt

- Rittigkeit

- Springanlage

- Freispringen Beurteilungsrichtlinien:

Rittigkeit 5,0 - 10,0 15,0

Springanlage 25,0 45,0 - 70,0

Summe 35,0 55,0 10,0 100,0

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Die Bewertung der Merkmale kann in ganzen und halben Noten erfolgen: 10 = ausgezeichnet 5 = genügend 9 = sehr gut 4 = mangelhaft 8 = gut 3 = ziemlich schlecht 7 = ziemlich gut 2 = schlecht 6 = befriedigend 1 = sehr schlecht Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die Verbesserung der Reitpferdeeigenschaften der Populationen. Die Stuten sind hinsichtlich ihrer Kondition, Konstitution und Gesundheit genauestens zu beobachten. Stuten, die konditionell, konstitutionell bzw. gesundheitlich nicht der Norm entsprechen, werden nicht zur Feldprüfung zugelassen bzw. sind von der Prüfung auszuschließen. Gewichtungsrahmen der Merkmale und Ergebnisermittlung Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen Stute werden die beur-teilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet.

Merkmal Sachverständige Fremdreiter Gesamt

Gesamtnote

Grundgangarten 35,0 35,0

Rittigkeit 30,0 30,0

Springanlage 35,0 35,0

Summe 70,0 30,0 100,0

Dressurbetonte Endnote

Grundgangarten 75,0 75,0

Rittigkeit 25,0 25,0

Springanlage

Summe 75,0 25,0 100,0

Springbetonte Endnote

Grundgangarten(Galopp) 15,0 15,0

Rittigkeit 15,0 15,0

Springanlage 70,0 70,0

Summe 85,0 15,0 100,0

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn ein Endergebnis (gewichtete Endnote) von mindestens 6,0 er-reicht wurde. Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse Nach Beendigung des Veranlagungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe der Endergebnisse der einzelnen Stute. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über das erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungs-gruppe ersichtlich sind. Wiederholung einer Prüfung Die Feldprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das bessere Ergebnis.

11.4.3 Turniersportprüfung

Alternativ zur Eigenleistungsprüfung gilt die Leistungsprüfung auch dann als abgelegt, wenn die Stu-ten Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die Turniersportprüfung wird in den Diszip-linen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren durchgeführt. Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt:

3 Siege in Dressur- oder Springprüfungen der Klasse L oder

3 Platzierungen in Dressur- oder Springprüfungen mindestens der Kl. M oder

3 Siege in Vielseitigkeitsprüfungen der Kl. A oder

1 Sieg in einer Vielseitigkeitsprüfung der Kl. L oder

1 Platzierung in einer Vielseitigkeitsprüfung mindestens der Kl. M

eine Teilnahme beim Bundeschampionat des Deutschen Reitpferdes oder

die Qualifikation zum Bundeschampionat des Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Spring-pferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes oder

eine Teilnahme im Finale beim Bundeschampionat des Deutschen Fahrpferdes oder

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eine Teilnahme bei der Weltmeisterschaft der Jungen Dressur-, Spring- oder Vielseitigkeits-pferde

eine Teilnahme bei der WM der Einspänner Vollblutstuten gelten als leistungsgeprüft, wenn sie

a) in Flachrennen ein Generalausgleichsgewicht (GAG) von mindestens 55 kg oder in Hin-dernisrennen von mindestens 60 kg erreicht haben,

oder b) in Flachrennen ein GAG von mindestens 50 kg bzw. in Hindernisrennen ein GAG von

mindestens 55 kg bei mindestens 20 Starts in mindestens drei Rennzeiten erreicht ha-ben.

12. Zuchtwertschätzung

Zuchtwertschätzungen erfolgen nach allgemein anerkannten und wissenschaftlich gesicherten Metho-den. Dabei sind Leistungsunterschiede, die nicht genetisch bedingt sind, soweit wie möglich auszu-schalten.

Zuständig für die Durchführung von Zuchtwertschätzungen für das Deutsche Sportpferd sind die Ver-bände oder die von ihnen jeweils beauftragten Stellen oder – soweit tierzuchtrechtlich bestimmt, die zuständige Behörde. Sie beauftragen bzw. betrauen die FN mit der FN-Zuchtwertschätzung. Diese wiederum wird im Auftrag der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) durch das Rechenzentrum VIT in Verden durchgeführt.

Jährlich wird die Zuchtwertschätzung für Dressur- und Springveranlagung von deutschen Reitpferden durchgeführt. Die Datengrundlage des Zuchtwertschätzmodells sind die Leistungsdaten und die Ab-stammungsdaten.

Zu den Leistungsdaten der Zuchtwertschätzung Turniersport gehören die Ergebnisse aus dem Tur-niersport. Berücksichtigt werden alle mit TORIS erfassten Dressur- und Springprüfungen bis zur Klas-se S seit dem 1. Januar 1995.

Für die Zuchtwertschätzung Jungpferdeprüfungen fließen die Ergebnisse, die junge Pferde in Dressur- und/oder Springpferdeprüfungen erzielen, über die Wertnote in die Zuchtwertschätzung ein. Hinzu kommen Informationen aus den Zuchtstutenprüfungen, sowie aus den -, Hengstleistungsprüfungen und den Veranlagungsprüfungen für Hengste. Zu den jeweiligen Leistungsdaten kommen noch die Abstammungsdaten aus mindestens zwei Generationen hinzu, die für eine verwandtschaftliche Ver-knüpfung herangezogen werden.

Die FN-Zuchtwertschätzung basiert auf einem BLUP–Mehrmerkmals–Wiederholbarkeits-Tiermodell (Best-Linear Unbiased Prediction). Das Schätzverfahren berücksichtigt für alle Merkmale die Prüfung und für die Merkmale des Turniersports und der Aufbauprüfungen die Faktoren Alter x Geschlecht und Leistungsklasse des Reiters innerhalb eines Jahres. Falls ein Reiter mindestens 50 Starts mit mindes-tens 5 Pferden innerhalb eines Jahres aufweist, wird dieser direkt im Modell als eigene Einflussgröße berücksichtigt (für Aufbauprüfungen mindestens 30 Starts mit mindestens 3 Pferden).

Für jedes Pferd werden Zuchtwerte Turniersport Dressur und Springen sowie Zuchtwerte Jungpfer-deprüfungen Dressur und Springen geschätzt, es gibt also insgesamt 4 Gesamt-zuchtwerte.

Die Zuchtwerte Turniersport Springen und Dressur basieren jeweils auf den Daten der Turniersports, also der Rang in der Springprüfung und in der Dressurprüfung.

Bei den Zuchtwerten der Jungpferdeprüfungen werden jeweils drei Teilzuchtwerte aus-gewiesen. Die Springmerkmale Wertnote in der Springpferdeprüfung sowie die Beurteilung des Frei- und Parcours-springens bei den Zuchtprüfungen werden zu den Teilzuchtwerten „Springen“ zusammengefasst. Gleiches gilt für die Dressurmerkmale: die Wertnote aus der Dressurpferdeprüfung, die Beurteilung der Gangarten und der Rittigkeit aus den Zuchtprüfungen ergeben jeweils die Dressur-Teilzuchtwerte Aufbauprüfung, Zuchtstutenprüfung/Veranlagungsprüfung und Hengstleistungsprüfung.

Die Zuchtwerte für Hengste werden nur dann veröffentlicht, wenn die geschätzten Zuchtwerte Jung-pferdeprüfungen Springen beziehungsweise Dressur eine Sicherheit von mindestens 70 Prozent auf-weisen und die Schätzung auf mindestens fünf Nachkommen mit Eigenleistungen basiert. Die Zucht-werte Turniersport Springen beziehungsweise Dressur werden veröffentlicht, wenn eine Sicherheit von mindestens 70 Prozent aufweist, die Schätzung auf mindestens fünf Nachkommen mit Eigenleis-tungen basiert und die Hengste einen veröffentlichen Zuchtwert Jungpferdeprüfung haben.

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Die disziplinspezifischen Teilzuchtwerte Hengstleistungsprüfung können auch mit einer Sicherheit von weniger als 70 Prozent veröffentlicht werden, wenn der Hengst in dem Jahr eine oder mehrere Hengstleistungsprüfungen absolviert hat.

Die Zuchtwerte für Stuten werden nur dann veröffentlicht, wenn der geschätzte Gesamtzuchtwert Springen beziehungsweise Dressur eine Sicherheit von mindestens 50 Prozent aufweist und die Schätzung auf mindestens 2 Nachkommen mit Eigenleistungen basiert.

13. Weitere Bestimmungen

13.1 Vergabe eines Namens bei gekörten Hengsten

Der Zuchtname eines jeden gekörten Hengstes muss über den Verband vom FN-Bereich Zucht zugelassen werden. Eine direkte Abstimmung zwischen Hengsthaltern und dem FN-Bereich Zucht ist nicht möglich. Ein Name gilt erst dann als vergeben, wenn dieser vom Bereich Zucht genehmigt und der Hengst unter diesem Namen in die FN-Hengstdatei aufgenommen wurde.

Die Züchtervereinigungen beantragen die Namen schriftlich, mindestens unter Nennung der Universal Equine Life Number (UELN) sowie des Namens und der UELN des Vaters und der Mutter. Ein einmal vergebener Zuchtname kann nicht mehr geändert werden, d. h. überall dort, wo der Hengst als Zuchttier auftritt, wird unter seiner Universal Equine Life Number (UELN) stets der gesamte in der FN-Hengstdatei registrierte Name verwendet. Dies ist unabhängig davon, ob der betreffende Hengst als Turnierpferd einen anderen Namen führt.

Bei der Vergabe von Hengstnamen führt die FN keine Prüfung der Rechte Dritter durch.

Wird ein Hengstname ohne Zustimmung des FN-Bereiches Zucht verwendet, so wird der Hengst als Zuchttier in der FN-Hengstdatei unter der Bezeichnung „Name nicht genehmigt" geführt (z. B. im Jahrbuch Zucht, im Pedigree seiner Nachkommen).

Ein Name gilt als gesperrt, wenn dieser bzw. ein in Schreibweise oder Phonetik sehr ähnlicher Name bereits einmal vergeben wurde. Im Einzelfall kann ein phonetisch gleichklingender Name bei unterschiedlicher Schreibweise genehmigt werden, sofern die Zustimmung der Züchtervereinigung vorliegt, die den phonetisch gleichklingenden Namen zuerst registriert hat.

Zusatzbuchstaben und Prefixe, d. h. Namenszusätze vor dem Hengstnamen, sind nicht erlaubt.

Suffixe, d.h. Namenszusätze nach dem Hengstnamen, werden zugelassen, sind aber nicht Züchter- oder Zuchtstätten bezogen geschützt. Suffixe und Zusatzbuchstaben mit Bezug auf den Hengsthalter/die Zuchtstätte/die Züchtervereinigung hinter dem Hengstnamen sind, wenn von der Züchtervereinigung akzeptiert, nur dann möglich, wenn der Name auch ohne Zusätze freigegeben werden kann. Diese genehmigten Namenszusätze und Zusatzbuchstaben sind Bestandteil des Hengstnamens und sind von allen Zuchtverbänden bei Eintragung des Hengstes in das Zuchtbuch zu übernehmen, auch wenn der Hengst zwischenzeitlich den Besitzer gewechselt hat. Arabische und römische Zahlen sowie Abkürzungen und Sonderzeichen als Namenszusatz sind nicht zulässig. Der Name selbst darf nicht aus einer Abkürzung bestehen.

Aufgehoben wird die Sperrung für Namen von Hengsten, die aus dem Deckeinsatz ausgeschieden sind und die seit 15 Jahren keine Nachkommen-Jahresgewinnsumme mehr haben. Erfolgt innerhalb von vier Jahren nach der Namensreservierung keine Eintragung des Hengstes in das Zuchtbuch einer Züchtervereinigung, so wird der reservierte Name wieder freigegeben.

Ein einmal vergebener Zuchtname für einen Hengst kann nur dann geändert werden, wenn die erstkörende bzw. ersteintragende Züchtervereinigung der Namensänderung zustimmt und der Hengst noch nicht im Deckeinsatz war.

Die Züchtervereinigungen haben die Möglichkeit, einzelne Namen grundsätzlich sperren zu lassen. Diese sind dem Bereich Zucht schriftlich mitzuteilen.

Für noch nicht gekörte Hengste kann keine Reservierung von Namen erfolgen.

13.2 Ausnahmeregelungen

Namen von Englischen Vollblut-, Traber-, Araber- Hengsten werden grundsätzlich beibehalten.

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Im Ausland gezogene Hengste, die bereits im Zuchtbuch der Ursprungszüchtervereinigung geführt werden, können ihren Hengstnamen beibehalten, wenn die entsprechende Ländercodierung der UELN dem Namen zugefügt wird.

In Deutschland gezogene Hengste, die bereits im Ausland gedeckt haben und eingetragen sind, aber nicht im Zuchtbuch der Ursprungszüchtervereinigung geführt werden, können ihren im Ausland erworbenen Namen beibehalten. Sie erhalten aber zusätzlich zum Namen die entsprechende UELN-Ländercodierung der ausländischen Züchtervereinigung.

Ein für einen Hengst einmal vergebener Name darf für Vollbrüder dieses Hengstes mit der entsprechenden, römischen Zusatzzahl verwendet werden.

Hengste, die bei der Eintragung in die FN-Hengstdatei bereits Erfolge in Prüfungen der Klasse S erzielt haben, können ihren Sportnamen auch in der Zucht weiterführen, auch wenn dieser bereits vergeben ist.

14. Schlussbestimmung

Änderungen am Zuchtprogramm für die Zucht der Rasse „Deutsches Sportpferd“ können vorgenom-men werden, wenn alle o.g. Züchtervereinigungen entsprechende satzungsgemäße Beschlüsse ge-fasst haben und die Änderungen von den zuständigen aufsichtführenden Behörden genehmigt wur-den. Die jeweils aktuellen Grundsätze dieses Zuchtprogramms werden rechtzeitig vor Inkrafttreten auf den Internetseiten der o.g. Züchtervereinigungen veröffentlicht. Filialzuchtbuch führende Zuchtverbände werden von den Änderungen schriftlich durch den Landes-verband Bayerischer Pferdezüchter e.V. in Kenntnis gesetzt und erhalten die Möglichkeit, die Ände-rungen in angemessener Zeit umzusetzen

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Anlage 9 Körordnung Die in der Arbeitsgemeinschaft der Süddeutschen Pferdezuchtverbände (AGS) zusammengeschlossenen tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigungen: • Pferdezuchtverband Baden-Württemberg e. V. • Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e. V. • Pferdezuchtverband Brandenburg-Anhalt e. V. • Pferdezuchtverband Rheinland-Pfalz-Saar e. V. • Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. führen im Sinne der Vorgaben der EU und des deutschen Tierzuchtrechts gemeinsam und gleichberechtigt das Ursprungszuchtbuch der Rasse Deutsches Sportpferd (DSP). Diese Züchtervereinigungen (nachfolgend Mitgliedsverband genannt) veranstalten Hengstkörungen in ihren jeweiligen sachlichen und räumlichen Tätigkeitsbereichen und darüber hinaus auf zentralen Plätzen gemein-same Hengstkörungen für die Rasse Deutsches Sportpferd. Die hierfür gemeinsam aufgestellten und ver-einbarten Grundsätze sowie Regeln sind Gegenstand dieser Körordnung. Diese Körordnung (DSP) ist Be-standteil der jeweiligen Zuchtbuchordnung bzw. Satzung eines jeden Mitgliedsverbandes. Allgemeines Die Körung ist die erste Voraussetzung für die Eintragung in das Hengstbuch I der Rasse „Deutsches Sport-pferd“ eines der o.g. Zuchtverbände, die zunächst als vorläufige Eintragung erfolgen kann. Die Eintragung eines Hengstes in das Hengstbuch I erfolgt nach Absolvierung der vorgeschriebenen altersgemäßen Eigen-leistungsprüfungen. Zum Zeitpunkt der Eintragung eines Hengstes muss der Besitzer ordentliches Mitglied in der Züchtervereinigung der AGS sein, bei der die Eintragung erfolgen soll. Die Eintragung eines Hengstes in das Hengstbuch I aufgrund einer positiven Körentscheidung erfolgt nach den Bestimmungen der Zuchtbuch-ordnung des jeweiligen Zuchtverbandes. Verantwortlich für die satzungsgemäße Durchführung einer gemeinsamen süddeutschen Körung ist die je-weils ortsansässige, tierzuchtrechtlich anerkannte Züchtervereinigung. Nach einer gemeinsamen Körveranstaltung werden die Kör- und Prämierungsergebnisse der Hengste, die durch Unterschrift der anwesenden Mitglieder der Körkommission bestätigt wurden, von den übrigen Ver-bänden übernommen. Bei verbandsinternen Körungen (Sammelveranstaltungen oder Hoftermine, im jeweili-gen Verbandsgebiet) informiert der jeweilige Zuchtverband die anderen Zuchtverbände mittels der Übersen-dung einer ausführlichen Ergebnisliste mit allen zuchtrelevanten Angaben (Name, UELN, Vater und Mutter-vater) und den Einzelnoten der bewerteten Merkmale. Die Körurteile werden von den übrigen Mitgliedsver-bänden übernommen, außer es können berechtigte Einwände vorgebracht werden. Über die Berechtigung des Einwandes entscheiden die übrigen Zuchtleiter mit 3/4 Mehrheit. Bei berechtigter Ablehnung des Körur-teils wird der betreffende Hengst nicht im gemeinsamen Hengstverteilungsplan der AGS veröffentlicht. Anmeldung / Zulassungsvoraussetzungen Die Anmeldung zur Körung erfolgt gemäß der Ausschreibung bzw. auf Antrag bei Hof- und Einzelterminen. Zur Anmeldung müssen die vollständigen Daten der Zuchtbescheinigung sowie die vollständige Anschrift des Besitzers vorliegen. Zugelassen zur Körung sind frühestens Hengste im dritten Lebensjahr, mögliche Altersbegrenzungen auf gemeinsamen Körveranstaltungen sind in der Ausschreibung zu regeln. Die Hengs-te müssen die abstammungsgemäßen Voraussetzungen zur Hengstbuch I-Eintragung (vier vollständige Vorfahrengenerationen, Vater Hengstbuch I, Mutter Stutbuch I) erfüllen und auf zentralen Terminen durch die von den jeweiligen Verbänden berufenen Kommissionen vorbesichtigt und ausgewählt wurden. Bei gemeinsamen Körveranstaltungen erfolgt die Anmeldung zur Körung ausschließlich durch den Mitglieds-verband und muss bis Nennungsschluss gemäß Ausschreibung vorliegen. Bei verbandsinternen Veranstal-tungen sind die Hengste gemäß der Ausschreibung des jeweiligen Zuchtverbandes direkt an diesen zu mel-den und sie können dann von diesem zur Körung zugelassen werden. Termin und Ort der Veranstaltung sowie die zur Körveranstaltung angemeldeten Köranwärter werden den Mitgliedsverbänden zwei Wochen vor der Veranstaltung bekannt gegeben. Von allen zur Körung angenommenen Hengsten muss zu dem in der Ausschreibung genannten Termin eine positive Abstammungsüberprüfung auf Vater und Mutter vorliegen. Wesentliche Voraussetzung für die Zu-lassung zur Körung und für die Körung selbst ist, dass der Hengst keine gesundheitlichen Mängel aufweist, welche die Zuchttauglichkeit und den Wert beeinträchtigen. Die dazu erforderlichen tierärztlichen Untersu-chungen einschließlich Röntgenaufnahmen sind nach vorgegebenem Protokoll entsprechend den Empfeh-lungen „Veterinärstandards bei Körungen für deutsche Reitpferdezuchten“ (Stand: Dezember 2013) gemäß

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Ausschreibung der jeweiligen Körveranstaltung durchzuführen. Diese erfolgt in der Regel durch einen Fach-tierarzt für Pferde. Alter der Röntgenbilder: Bei Körveranstaltungen in Kombination mit einer Hengstauktion dürfen die Röntgenbilder nicht älter als drei Monate bis zum Tag der Anlieferung bei der Körveranstaltung sein. Verbandsinterne Körveranstaltungen ohne Vermarktung: • Bei bereits gekörten Hengsten kann die Vorlage des röntgenologischen Einstufungsprotokolls der Körung bei einem anderen anerkannten Pferdezuchtverband als ausreichend angesehen werden. • Frühestmögliches Alter des Hengstes bei Erstellung der Röntgenbilder: 27 Monate • Maximales Alter der Röntgenbilder bei Erstkörung: 18 Monate Am Tag der Körung müssen ein aktuelles Gesundheitsattest und der Equidenpass des Hengstes zur Über-prüfung der Identität vorgelegt werden. Hengste, bei denen ein eindeutiger Identitätsnachweis nicht erbracht werden kann, sind von der Körveranstaltung auszuschließen. Zusammensetzung der Kommissionen Zuständig für die Bewertungen sind von der jeweiligen Züchtervereinigung unter Berücksichtigung des § 4 TierZG berufene Kommissionen, deren Entscheidung auf Sachkunde, Unabhängigkeit und Neutralität beru-hen muss. Auswahlkommission / Vorbesichtigung für gemeinsame Körveranstaltungen Die Vorbesichtigung und Auswahl der Hengste erfolgt auf zentralen Terminen der Mitgliedsverbände der AGS. Die Auswahlkommission besteht aus den durch die jeweiligen Verbände satzungsgemäß berufenen Mitgliedern. Zusätzlich kann die AGS einen beratenden Teilnehmer aus dem Kreis der stimmberechtigten Vertreter der AGS oder den AGS-Geschäftsführer benennen, der an allen Vorauswahlveranstaltungen teil-nimmt. Der Beschluss wird mit einfacher Mehrheit in der AGS gefasst. Körkommission auf gemeinsamen Körveranstaltungen der AGS Die Körkommission besteht aus den Zuchtleitern (oder den vom jeweiligen Verband entsandten Stellvertre-ter) aller Mitgliedsverbände und mit beratender Funktion den von den Mitgliedsverbänden berufenen Vertre-tern des Turniersports (jeweils ein Vertreter für die Disziplinen Dressur und Springen). Die Zuchtverbände können in begründeten Fällen auf die Entsendung eines Körkommissionsmitglieds verzichten. Körleiter ist der Zuchtleiter der für die Durchführung verantwortlichen Züchtervereinigung. Die Körkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Bei Befangenheit eines Mitglieds nimmt dessen Stellvertreter den Platz für die gesamte Körveranstaltung ein. Außerdem können ein Vertreter der Hengsthalter sowie der Geschäftsführer der AGS beratend an einer Besprechung der Körkommission teilnehmen. Körkommission auf verbandsinternen Sammelterminen/Hofterminen Die Bewertungskommission auf verbandsinternen Sammelterminen/Hofterminen muss gemäß der Sat-zung/Zuchtbuchordnung aus dem Zuchtleiter bzw. seinem Vertreter und mindestens zwei Rassevertretern des jeweiligen Zuchtverbandes bestehen. Durchführung der Körung Ausrüstung Beim Freilaufen, Freispringen und Longieren bzw. Reiten sind nur an den Vorderbeinen ausschließlich wei-ße Gamaschen bzw. Bandagen und ggf. Glocken zugelassen. Medikationskontrollbestimmungen Zur Vorauswahl/Körung nicht zugelassen sind Hengste, denen eine Dopingsubstanz oder ein verbotenes Arzneimittel gemäß der Listen und Durchführungsbestimmungen der jeweils gültigen LPO (Teil C Rechts-ordnung – FN Anti-Doping- und Medikationkontroll-Regeln für den Pferdesport – ADMR) verabreicht oder zur Beeinflussung der Leistung, Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft irgendein Eingriff oder eine Mani-pulation vorgenommen wurde unabhängig vom Verschuldner/Verursacher. Die Bewertungskommission ist berechtigt, jederzeit Medikationskontrollen als Stichproben anzuordnen. Beurteilung Die Beurteilung der Hengste erfolgt an der Hand auf festem Boden sowie im Freilaufen und Freispringen. Je nach Ausschreibung können die Eindrücke unter dem Reiter bzw. an der Longe - nach Weisung der Kör-kommission - mitberücksichtigt werden.

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Beurteilt werden die Merkmale gemäß dem Zuchtprogramm für das Deutsche Sportpferd • Rasse- und Geschlechtstyp • Qualität des Körperbau • Korrektheit (Fundament/Gang) • Schritt • Trab • Galopp • Springanlage • Gesamteindruck und Entwicklung Die Bewertung erfolgt in ganzen und halben Noten gemäß ZBO, die Gesamtnote entspricht dem arithmeti-schen Mittel aus allen Einzelnoten. Die Mitglieder der Körkommission entscheiden mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Leiters der Körkommission. Körentscheidung und Prämierung Die Körentscheidung lautet • „gekört“ bei einer Gesamtnote von mindestens 7,0 (keine Einzelnote unter 5,0) • Bei gemeinsamen Körveranstaltungen: „gekört und prämiert“ bei einer Gesamtnote von mindestens 7,5 • „nicht gekört“ bei einer Gesamtnote unter 7,0 (oder eine Einzelnote unter 5,0) Die Körentscheidung wird am Tag der Körung mündlich bekannt gegeben. Dem Besitzer/Beschicker wird nach der Körung ein schriftliches Protokoll mit den Einzelnoten vom zuständigen Zuchtverband zugesandt, bei Gemeinschaftskörungen vom entsendenden Zuchtverband. Ein ausführliches, schriftliches Protokoll kann dem Besitzer/Beschicker des Hengstes auf Antrag beim entsendenden Verband übermittelt werden. Die Entscheidung „gekört“ ist vom zuständigen Verband in die Zuchtbescheinigung (Equidenpass) einzutra-gen. Eine Wiedervorstellung nach der Entscheidung „nicht gekört“ ist frühestens nach Ablauf von 3 Monaten mög-lich. Ausgenommen sind Hengste, die eine gemeinsame Körveranstaltung aufgrund einer Verletzung nicht beendet haben. Hier wird die Untersuchung und Bescheinigung des anwesenden Körtierarztes verlangt. Der betreffende Verband setzt vor dem nächsten Körtermin die anderen Zuchtverbände darüber in Kenntnis. Rücknahme und Widerruf Die Körung bzw. Eintragung ist zurückzunehmen, wenn eine Voraussetzung für ihre Erteilung nicht vorgele-gen hat. Die Körung ist zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen nachträglich weggefallen ist. Sie muss widerrufen werden, wenn mit ihr eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht fristgerecht erfüllt hat. Widerspruch Gegen jede Körentscheidung ist Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach schriftlicher Bekanntgabe des Körergebnisses möglich. Dieser ist mit schriftlicher Begründung an die Geschäftsstelle des entsenden-den Verbandes zu richten. Bei Erhebung eines Widerspruchs prüft das jeweilige satzungsgemäß zuständige Gremium die angegriffene Entscheidung der jeweiligen Bewertungskommission hinsichtlich ihrer formellen Rechtmäßigkeit und be-stimmt gegebenenfalls eine Wiedervorstellung des bewerteten Zuchtpferdes. Wird der Widerspruch angenommen, entscheidet dieses Gremium ebenfalls über die Zusammensetzung einer neuen Bewertungskommission, wobei alle Mitglieder bis auf einen Zuchtleiter aus der ursprünglichen Bewertungskommission neu berufen werden. Ebenso wird über Ort und Zeit der Wiedervorstellung des Hengstes entschieden. Die ursprüngliche Bewertungskommission und die Verbände werden über die An-nahme des Widerspruchs und ggf. das Ergebnis der Wiedervorstellung informiert.

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Anlage 105 Leistungsnachweis durch überdurchschnittliche Vererbungsleistung nach erfolgreich absolvierter 14-tägiger Veranlagungsprüfung bei dauernder sportlicher Unbrauchbarkeit Insgesamt muss ein Hengst die 14-tägige Veranlagungsprüfung erfolgreich absolviert haben und 10 Punkte gemäß nachfolgender Tabelle erreicht haben, um als leistungsgeprüft zu gelten. Der offizielle Nachweis des jeweiligen Zuchtverbandes oder Veranstalters muss vorgelegt werden. Vererbungsleistung

Bezeichnung Punkte Bemerkungen

Gemäß ZVO ein gekörter Sohn bei einem FN-Mitgliedzuchtverband

2

Tochter Staatsprämienanwärterin oder ge-mäß ZVO eine Eintragungsnote von 7,5 und höher oder gemäß ZVO die Stutenleis-tungsprüfung mit 7,5 und höher

1

Tochter / Sohn mit 5 registrierten TSP-Platzierungen in Dressur, Springen, Vielsei-tigkeit in Klasse M

2,5

Tochter / Sohn mit Teilnahme im Finale beim Bundeschampionat des Deutschen Reitpferdes, Deutschen Dressurpferdes, Deutschen Springpferdes oder Deutschen Vielseitigkeitspferdes oder bei der Weltmeis-terschaft der Jungen Dressur- oder Spring-pferde oder eine Finalplatzierung im ersten Drittel der Weltmeisterschaft der Jungen Vielseitigkeitspferde

2,5

Einen Gesamtzuchtwert der FN-Zuchtwertschätzung von mindestens 130 Punkten

10