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Zwischenprüfung Bauten und Objektbeschichter/ Bauten- und Objektbeschichterin.(1) Während der Berufsausbildung zum Bauten- und Objektbeschichter/zur Bauten-

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Zwischenprüfung Bauten und Objektbeschichter/ Bauten- und

Objektbeschichterin• .(1) Während der Berufsausbildung zum Bauten- und Objektbeschichter/zur

Bauten- und Objektbeschichterin ist zur Ermittlung des Ausbildungsstandes eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll am Ende des ersten Ausbildungsjahres stattfinden.

• .(2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1, Abschnitt I für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend den Rahmenlehrplänen zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

• .(3) Der Prüfling soll in insgesamt höchstens acht Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen und innerhalb dieser Zeit in insgesamt höchstens zehn Minuten hierüber ein Fachgespräch führen. Weiter soll er in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Arbeitsaufgabe stehen, schriftlich lösen. Für die Arbeitsaufgabe kommt insbe sondere das Beschichten von Oberflächen unter Berücksichtigung von Gestaltungsgrundsätzen in Betracht.

• .(4) Hierbei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsaufgabe planen, notwendige Werkstoffe und Werkzeuge festlegen, den Arbeitsplatz einrichten, den Unfallschutz, den Gesundheitsschutz bei der Arbeit und den Umweltschutz beachten kann.

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Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf

Bauten- und Objektbeschichter/Bauten- und Objektbeschichterin

Prüfungsbereiche Teil A

•Arbeitsaufgabe 85%

•Fachgespräch 15%•höchstens 14 Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen und innerhalb dieser Zeit in insgesamt höchstens zehn Minuten hierüber ein Fachgespräch führen

Prüfungsbereiche Teil B

•Oberflächentechnik (40%) zeitliche Höchstwerte 150 Minuten

•Instandsetzung (40%) zeitliche Höchstwerte 150 Minuten

•Wirtschafts- und Sozialkunde (20%) zeitliche Höchstwerte 60 Minuten

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Bestehen der Abschlussprüfung

•Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen Teil A (praktischer Prüfungsteil)

und Teil B (theoretischer Prüfungsteil)

mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

•Weiterhin sind in zwei der PrüfungsbereicheOberflächentechnik

InstandsetzungWirtschafts- und Sozialkunde

mindestens ausreichende Leistungen zu erbringen. Werden Prüfungsleistungen in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

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Beispiele

Teil A (praktische Prüfung)

Teil B (theoretische Prüfung)Prüfungsbereich:Oberflächentechnik

Prüfungsbereich:Instandsetzung

Prüfungsbereich:Wirtschafts- und Sozialkunde

Prüfungsergebnis

Abschlussprüfung bestandenausreichend und besserausreichend und besserausreichend und besser

ausreichend und bessermangelhaftausreichend und besser

mangelhaftausreichend und besserausreichend und besser

ausreichend und besser ausreichend und bessermangelhaft

Abschlussprüfung nicht bestandenmangelhaftmangelhaftausreichend und besserungenügendausreichend und besser

mangelhaftausreichend und besserausreichend und besserausreichend und besserausreichend und besser

mangelhaftausreichend und besserungenügendausreichend und besserausreichend und besser

ausreichend und besserausreichend und besserausreichend und besserausreichend und besserungenügend

nicht bestandenTeil B bestandenTeil A bestandenTeil B bestandenTeil A bestanden

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Zwischenprüfung Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin

Die Zwischenprüfung für den Ausbildungsberuf Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin ist inhaltlich identisch mit der

Abschlussprüfung des Ausbildungsberufes Bauten-und Objektbeschichter/Bauten- und Objektbeschichterin.

Eine bestandene Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin führt nicht zum Abschluss des Ausbildungsberufes Bauten- und Objektbeschichter/Bauten-und

Objektbeschichterin.

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Gesellenprüfung Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin

Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 20 Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen und dokumentieren und innerhalb dieser Zeit in insgesamt höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen. Für die Arbeitsaufgabe kommt insbesondere in Betracht: Gestalten und Bearbeiten eines Objektes unter Anwendung von Beschichtungs-, Bekleidungs-, Applikations- und Instandhaltungs techniken.

Teil A

Das Ergebnis der Arbeitsaufgabe ist mit 85 Prozent

und das Fachgespräch ist mit 15 Prozent zu gewichten.

Teil B

Für den Teil B der Prüfung ist von folgenden zeitlichen Höchstwerten auszugehen:

1. im Prüfungsbereich Gestaltung 120 Minuten, (35%)

2. im Prüfungsbereich Instandhaltung und Bautenschutz 180 Minuten,(45%)

3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten.(20%)

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Gesellenprüfung Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege

Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 24 Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen und dokumentieren und innerhalb dieser Zeit in höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen.

Teil A

Das Ergebnis der Arbeitsaufgabe ist mit 85 Prozent

und das Fachgespräch ist mit 15 Prozent zu gewichten.

Teil B

Für den Teil B der Prüfung ist von folgenden zeitlichen Höchstwerten auszugehen:

1. im Prüfungsbereich Gestaltung 120 Minuten, (35%)

2. im Prüfungsbereich Instandhaltung und Reproduktion 180 Minuten,(45%)

3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten.(20%)

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Gesellenprüfung Fachrichtung Bauten und Korrosionsschutz

Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung in insgesamt höchstens 20 Stunden eine Arbeitsaufgabe, die einem Kundenauftrag entspricht, durchführen und dokumentieren und innerhalb dieser Zeit in höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen.

Teil A

Das Ergebnis der Arbeitsaufgabe ist mit 85 Prozent

und das Fachgespräch ist mit 15 Prozent zu gewichten.

Teil B

Für den Teil B der Prüfung ist von folgenden zeitlichen Höchstwerten auszugehen:

1. im Prüfungsbereich Korrosionsschutz 120 Minuten, (35%)

2. im Prüfungsbereich Bautenschutz 180 Minuten,(45%)

3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten.(20%)

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Bestehen der Abschlussprüfung

•Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen Teil A (praktischer Prüfungsteil)

und Teil B (theoretischer Prüfungsteil)

mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

•Weiterhin sind in zwei der Prüfungsbereiche

Gestaltung,Korrosionsschutz, Instandhaltung und Bautenschutz,Instandhaltung und Reproduktion,

Bautenschutz, Wirtschafts- und Sozialkunde

mindestens ausreichende Leistungen zu erbringen. Werden Prüfungsleistungen in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

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Beispiele

Teil A (praktische Prüfung)

Teil B (theoretische Prüfung)Prüfungsbereich:GestaltungKorrosionsschutz

Prüfungsbereich:Instandhaltung und BautenschutzInstandhaltung und ReproduktionBautenschutz

Prüfungsbereich:Wirtschafts- und Sozialkunde

Prüfungsergebnis

Abschlussprüfung bestandenausreichend und besserausreichend und besserausreichend und besser

ausreichend und bessermangelhaftausreichend und besser

mangelhaftausreichend und besserausreichend und besser

ausreichend und besser ausreichend und bessermangelhaft

Abschlussprüfung nicht bestandenmangelhaftmangelhaftausreichend und besserungenügendausreichend und besser

Abschluss Bauten und Objektbeschichter/in

ausreichend und besserausreichend und besser

mangelhaftausreichend und besserausreichend und besserausreichend und besserausreichend und besser

ausreichend und bessermangelhaft

mangelhaftausreichend und besserungenügendausreichend und besserausreichend und besser

mangelhaftausreichend und besser

ausreichend und besserausreichend und besserausreichend und besserausreichend und besserUngenügend

bleibt unberücksichtigtbleibt unberücksichtigt

nicht bestandenTeil B bestandenTeil A bestandenTeil B bestandenTeil A bestanden

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Fachgespräch

Leitfaden zur Durchführung des Fachgesprächs

Themenkomplex 1: Gestaltung und Präsentation

-Farbplan -Präsentation

Themenkomplex 2: Durchführung

-Ausführung der Arbeitsaufgabe -Arbeitsabläufe wie bspw. Netzmittelwäsche -Arbeitssicherheit und persönliche Schutzausrüstung

Themenkomplex 3: Kontrolle und Beurteilung

-Arbeitsergebnisse -fachbezogene Probleme und deren Lösungen -für die Arbeitsaufgabe relevante fachliche Hintergründe

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