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Eckpunktepapier zurEvaluierung des Finanzgesetzes
Stellungnahmeverfahren
vom 01.04. bis 30.06.2014
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1. Grundsätze- Vorgaben der Verfassung
• Eigenverantwortung der Kirchengemeinden und Kirchenkreise (Art. 7 Abs. 1)
• Solidarischer, sparsamer, wirtschaftlicher und transparenter Einsatz aller Mittel (Art. 85 Abs. 1 Satz 2)
• Innerkirchlicher Finanzausgleich zwischen den Kirchengemeinden, den Kirchenkreisen und der Landeskirche (Art. 86 Abs. 2)
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1. Grundsätze- Vorgaben des Finanzgesetzes
1. Subsidiarität
2. Solidarität
3. Transparenz und Nachvollziehbarkeit
4. Zukunftsfähigkeit
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Ausgangslage • hat sich als Planungsinstrument bewährt
• ermöglicht mittelfristige Hochrechnungen
• zeigt transparent die wichtigsten Erträge und deren Verteilung auf
• die Wirksamkeit ist durch den Kirchensteuerausgleichsfonds abgesichert
Wesentliche Ergebnisse der Evaluation• Anteil für die Landeskirche beinhaltet Mittel für die mittlere Ebene
2. Die Plansumme
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Anteile für die Ebene der Kirchengemeinden• Verkündigungsdienst
• Kirchengemeindeanteil - Weitere Aufgaben
• Aufstockung der Baulastfonds
Anteile für die Ebene der Kirchenkreise• Verkündigungsdienst
• Kirchenkreisanteil
• Verwaltung
• kirchenkreisübergreifende Anteile Neu!(Ausgleichszulage, Versicherung, BG, Orgelmittel, Glockenmittel, Kunstgut, Abrißfonds..)
Anteile auf der Ebene der Landeskirche• Partnerschaftsarbeit
• Versorgung/Ruhegeld, Wartestand Neu!
• landeskirchenübergreifende Verpflichtungen Neu!• Landeskirchenanteil
2.1. Die Plansumme - Vorschläge
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Ausgangslage • hat sich als Planungsinstrument bewährt
• ermöglicht mittelfristige Hochrechnungen
• zeigt transparent die wichtigsten Erträge und deren Verteilung auf
• die Wirksamkeit ist durch den Kirchensteuerausgleichsfonds abgesichert
Wesentliche Ergebnisse der Evaluation• Anteil für die Landeskirche beinhaltet Mittel für die mittlere Ebene
• Anteil der Landeskirche unterliegt keinem festen Kriterium
2. Die Plansumme
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Mögliche Varianten:
• Stellenplan: a) mit Werken und Einrichtungen
b) ohne Werke und Einrichtungen – nur LKA
• Summe der jährlichen Zuweisung (prozentuale Entwicklung)
• als Prozentanteil zu Kirchenkreisen und Kirchengemeinden mit Mindestanteil/Kappung
• Entwicklung des Anteils der LK wird geknüpft an die Entwicklung der Ausgaben für den Verkündigungsdienst ohne Berücksichtigung der sich mindernd auswirkenden Einnahmen aus dem Pfarrvermögen
2.2. Höhe des Anteils der Landeskirche - Vorschläge
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3. Verkündigungsdienst 3.1. Stellenplanberechnung Ausgangslage• ermöglichte den nahtlosen Anschluss an die Synodenbeschlüsse der Teilkirchen
• nimmt die unterschiedlichen Situationen in der EKM auf
• ermöglicht eine mittel- und langfristige Hochrechnung sowohl auf der Ebene der Landeskirche als auch auf Ebene des einzelnen Kirchenkreises
• gibt den Kirchenkreisen die Freiheit und die Pflicht zur Stellenaufteilung nach Mikrokriterien
Wesentliche Ergebnisse aus der Evaluation• die Erarbeitung und Anwendung von Mikrokriterien in den Kirchenkreisen muss unterstützt und ausgebaut werden
• die Formel muss den Rückgang der finanziellen Mittel deutlicher abbilden (Finanzierbarkeit)
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3.1. Stellenplanberechnung - kurzfristige Hochrechnung
65.25067.800
69.500
72.40075.300
78.250
0
10.000.000
20.000.000
30.000.000
40.000.000
50.000.000
60.000.000
70.000.000
80.000.000
90.000.000
2012 2013 2014 2015 2016 2017
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
100.000
Pfarrvermögen Plansummenanteil (KG und KK) Personalkostendurchschnitt (PKD)
Innerhalb von 6 Jahren- Verlust von 78 Stellen im VD
- Steigerung des PKD um 13.000 € - Mehrbedarf von 24,7 Mill. €
1.148 Stellen 1.131 Stellen 1.116 Stellen 1.100 Stellen 1.085 Stellen 1.070 Stellen
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3.1. StellenplanberechnungBeiträge an die RuhegehaltskasseEntwicklung der Versorgungsumlage (bei 2,5 % Besoldungsanpassung)
14.50015.000
16.500
18.30020.000
21.600
23.400
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
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66.935.645 €
73.475.748 €
69.815.956 €
64.788.015 €
164.855
193.396
226.777
252.749
50.000.000 €
55.000.000 €
60.000.000 €
65.000.000 €
70.000.000 €
75.000.000 €
2010 2015 2020 2025
120.000
140.000
160.000
180.000
200.000
220.000
240.000
260.000
Kirchensteueraufkommen
Kirchensteuerpflichtige in Sachsen-Anhalt und im Freistaat Thüringen
Zugrundeliegende Annahmen- Verhältnis Steuerzahler zu Gemeindegliedern bleibt innerhalb der Altersgruppen und inner-halb des Betrachtungszeitraumes gleich (30,1%)
- der Durchschnittsbetrag pro Steuerzahler steigt: von 2010 bis 2015 um 3 % bis 5 % von 2016 bis 2020 sinkend von 2,5 % bis 2,0 % von 2021 bis 2025 sinkend von 2,0 % bis 1,5 %
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64.788.015 €
69.815.956 €
73.475.748 €
54.099.200 €
58.323.210 €
75.970.295 €
66.935.645 €
252.749
193.396
226.777
164.855
136.960
160.670
50.000.000
55.000.000
60.000.000
65.000.000
70.000.000
75.000.000
2010 2015 2020 2025
130.000
150.000
170.000
190.000
210.000
230.000
250.000
Kirchensteueraufkommen (SA u. Thür; nur Lohn- und Eink.-Steuer) Kirchensteueraufkommen für abgesenkte Zahl der Steuerpflichtigen
Kirchensteuerpflichtige in Sachsen-Anhalt und im Freistaat Thüringen Kirchensteuerpflichtige (ab 2015 abgesenkt)
Anteil der Steuerzahler an der Zahl der Gemeindeglieder sinkt auf 25 %
Steigerungen der durchschnittlichen Steuerzahlung beibehalten
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3.1. Stellenplanberechnung – Vorschläge zur Berechnung von Varianten
Stellenplan Variante 1 Variante 2 Variante 3
Jahr bisher ./. 69,93 VE ./. 51,06 VE ./. 28,75 VE
2014 1.115,83 VE 1.045,90 VE 1.064,77 VE 1.087,08 VE
2015 1.100,22 VE 1.031.27 VE 1.049,87 VE 1.071,87 VE
2016 1.084,83 VE 1.016,84 VE 1.035,19 VE 1.056,88 VE
2017 1.069,65 VE 1.002,62 VE 1.020,70 VE 1.042,09 VE
Finanzielle Auswirkungen auf 2017 (Personalkostendurchschnitt: 78.250,-- €)
Gesamt 83.700.275 78.454.667 79.870.054 81.543.823
Pfarrverm. 16.500.000 16.500.000 16.500.000 16.500.000
Bedarf
Plansumme 67.200.275 61.954.667 63.370.054 65.043.823
2014 61.161.431 61.161.431 61.161.431 61.161.431
Differenz 6.038.844 793.236 2.208.623 3.882.392
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3. Verkündigungsdienst 3.1. Stellenplanberechnung Ausgangslage• ermöglichte den nahtlosen Anschluss an die Synodenbeschlüsse der Teilkirchen
• nimmt die unterschiedlichen Situationen in der EKM auf
• ermöglicht eine mittel- und langfristige Hochrechnung sowohl auf der Ebene der Landeskirche als auch auf Ebene des einzelnen Kirchenkreises
• gibt den Kirchenkreisen die Freiheit und die Pflicht zur Stellenaufteilung nach Mikrokriterien
Wesentliche Ergebnisse aus der Evaluation• die Erarbeitung und Anwendung von Mikrokriterien muss unterstützt und ausgebaut werden
• die Formel muss den Rückgang der finanziellen Mittel deutlicher abbilden (Finanzierbarkeit)
• das vierte Kriterium (ev. Christenanteil) stärkt kleinere Kirchenkreise und benachteiligt größere Kirchenkreise (Problem bei KK-Zusammenschlüssen)
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Gemeindeglieder 1.200 + 50 Neu
Einwohner 36.000
Landgemeinden 22
Christenanteil (ev.) 4,6%
Verteilt in Abhängigkeit von der Anzahl der Gemeindeglieder je Kirchenkreis
(unter 30.000 GGl. weniger als bisher; Neu
über 30.000 GGl. mehr als bisher)
3.1. Stellenplanberechnung - mögliche neue Formeldarstellung (Variante 1)
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Kriterium Angaben bisher Variante 2
GGlieder 16.000 13,33 VE 12,80 VE
Einwohner 75.000 2,08 VE 2,08 VE
Landgemeinden 80 3,64 VE 3,64 VE
Christenanteil 4,6 %/30.000 4,64 VE 2,47 VE
Summe 23,69 VE 20,99 VEFormel Ev. Christenanteil
(GGl. / Einwohner * 100) / 4,6 * (GGl. / 30.000)
( 21,33 % / 4,6) * 0,53
4,64 * 0,53 = 2,47
3.1. Stellenplanberechnung - mögliche neue Formeldarstellung (Variante 1)
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3.2. Religionsunterricht
Ausgangslage• Eingebundensein der SchulpfarrerInnen in die Zeugnis- und Dienstgemeinschaft
• Stellenteilungen lassen sich besser händeln
• Augenhöhe von SchulpfarrerInnen und PfarrerInnen, die stundenweise RU geben
Wesentliche Ergebnisse der Evaluation• ungleiche staatliche Refinanzierung in den Bundesländern
• RU in mehreren Kirchenkreisen – Finanzierungsverantwortung
• „Zusammenspiel“ von Kirchenkreis, Schulbeauftragten und Mitarbeitenden im RU
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3.2. Religionsunterricht - Vorschläge
Der RU soll als gemeinsame Aufgabe auf Kirchenkreisebene gestärkt und stabilisiert werden
• Bildung von kirchenkreisübergreifenden RU-Koordinierungs-ausschüssen, in denen die Schulbeauftragten und Vertreter der Kirchenkreise gemeinsam planen
• anteilige zusätzliche Finanzierung von Schulpfarrstellen ( und übergeleitete Angestelltenstellen) im Freistaat Thüringen (z.Bsp. 25 % des PK-Durchschnitts)
- aber: keine zusätzliche Finanzierung bei stundenweisem RU
- Verrechnungen zwischen KK nur noch vereinzelt erforderlich
- in Vertretungsfällen für die Schulpfarrstelle wird die Finanzierung weiter gewährt
- Kostenauswirkung: ca. 400.000,-- Euro
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3.3. Vakanzregelung
Ausgangslage
• KG zahlen für Vakanzzeiten 50 % der Besoldungs- und Vergütungsanteile
Wesentliche Ergebnisse der Evaluation
• in Vakanzzeiten besteht erhöhter Bedarf an Mitteln für das Pfarramtssekretariat
• aus dem Verkündigungsdienst können keine Mittel für Verwaltung verwendet werden
Vorschlag
• Wegfall der Vakanzregelung
• damit zahlen die KG in Vakanzzeiten weniger Besoldungs- und Vergütungs- anteile und haben damit Mittel zur Verfügung, um kurzfristig mehr Verwaltung im Pfarramt zu finanzieren
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3.4. Umzugskosten Pfarrerinnen und PfarrerAusgangslage
• die neue Anstellungskörperschaft trägt die Umzugskostenvergütung bzw. Umzugskostenbeihilfe
Wesentliche Ergebnisse der Evaluation
• die Kosten stellen eine zunehmend hohe außergewöhnliche Belastung für die Kirchengemeinden dar
• es bleibt oft nur die Übernahme der Kosten aus dem Strukturfonds
Vorschlag
• die Umzugskosten werden aus Mitteln des Verkündigungsdienstes finanziert
• der Personalkostendurchschnitt wird entsprechend erhöht
• die Erhöhung geht zu Lasten des Anteils der KG für weitere Aufgaben
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3.5. Wartestandsregelungen
Ausgangslage
• mit Versetzung in den Wartestand ist gegenwärtig die Landeskirche sofort in der Zahlungspflicht – auch bei Beauftragungen in den Kirchenkreisen
Wesentliche Ergebnisse der Evaluation
• finanzieller Interessenkonflikt zwischen den Kirchenkreisen und der Landeskirche
Vorschläge
- für Warteständler mit Beauftragung nach § 85 (2) Pfarrdienstgesetz im Kirchenkreis ist der Kirchenkreis an den Personal- und Sachkosten entsprechend der Höhe der Beauftragung zu beteiligen
- für Pfarrer und Pfarrerinnen ohne Pfarrstelle übernehmen die Kirchenkreise noch bis zu 6 Monaten nach dem Stellenverlust die Weiterzahlung der Bezüge
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3.6. Reformierte Pfarrstellen
Ausgangslage
• die Kirchenkreise erhalten für die reformierten Pfarrstellen einen 100%igen Kostenersatz (3 Pfarrstellen).
Wesentliche Ergebnisse der Evaluation
• durch die vollständige Kostenübernahme besteht eine Ungleichbehandlung zu anderen Stellen im Verkündigungsdienst
Vorschlag
• die Kirchenkreise erhalten nicht die vollen Personalkosten erstattet, sondern den jeweils geltenden Personalkostendurchschnitt
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3.7. Weiteres im Verkündigungsdienst
Es bedarf verschiedener Klarstellungen, welche Kosten aus den Mitteln des Verkündigungsdienstes finanziert werden können.
Strittig sind:
• Kosten für Pfarrkonvente und Konventsrüsten
• Amtszimmerentschädigungen für kreiskirchliche Pfarrstellen
• Zuordnung von einzelnen Reisekosten
•
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4. Kirchenkreisanteil
Ausgangslage
• der Kirchenkreisanteil wird nach der Anzahl der Einwohner im Kirchenkreis berechnet
Wesentliche Ergebnisse der Evaluation
• sehr große Unterschiede ( Min.: 98 T€, Max: 675 T€)
• von den Minimalbeträgen sind die Bereiche Superintendenturbüro, Diakonie und inhaltliche Schwerpunktsetzung im Kirchenkreis nicht ausreichend finanzierbar
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4. Kirchenkreisanteil - Vorschläge
1. Vorschlag
Verteilung der Mittel: 75 % nach Einwohnern – 25 % nach GGl.
Min. 128.676 € Max. 597.963 €
Anmerkung:
Diese Variante wurde von der Synode schon mal abgelehnt.
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4. Kirchenkreisanteil - Vorschläge
2. Vorschlag
Es gibt einen Grundbetrag in Abhängigkeit von der Größe des KK
- unter 20.000 GGl. = 50.000,-- Euro
- zwischen 20.000 und 30.000 GGL. fließend aufsteigend bis 80.000
- über 30.000 GGl. 80.000,-- €
- der Restbetrag wird nach Einwohnern verteilt
Min. 127.298 € Max. 612.169 €
Mit der Höhe des Grundbetrages kann noch variiert werden. Denkbar ist
auch, keine Kappung bei 80.000,-- € vorzunehmen, sondern den Grund-
betrag auch in Kirchenkreisen über 30.000 GGl. weiter steigen zu lassen.
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4. Kirchenkreisanteil - Vorschläge
3. Vorschlag
Drittelung des zur Verfügung stehenden Betrages
1. Drittel als Festbetrag: für die Kosten des Superintendenturbüros (PK und SK)
2. Drittel nach Gemeindegliedern: für die inhaltliche Arbeit im Kirchenkreis
3. Drittel nach Einwohnern: für die Mitfinanzierung von Bildungs- und diakonischer Arbeit
Minimum: 181.530,62 € Maximum: 432.046,88 €Die Drittelung dient nur als Berechnungsgrundlage, nicht als Abgrenzung
in der tatsächlichen Verwendung im Kirchenkreis.
Für Zusammenschlüsse von Kirchenkreisen ist eine Abschmelzung des doppelten Festbetrages vorzusehen.
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5. Verwaltung - Ausgangslage
• die Finanzierung der Verwaltung nach Finanzierungskriterien hat sich bewährt – auch wenn noch mehr „Aufklärungsarbeit“ geleistet werden muss, um Finanzierungskriterien von Stellen zu trennen
• es gibt Bereiche (Meldewesen, Personalwesen, Gemeindebeitrag), denen i.d.R. sinkende Bearbeitungszahlen zugrunde liegen
• es gibt Bereiche (Grundstückswesen, Bauwesen, Friedhofswesen, Arbeitssicherheit), bei denen sich die zugrunde liegenden Angaben nur sehr wenig ändern
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5. Verwaltung – wesentliche Ergebnisse der Evaluation• der Bereich der Kassenführung für die Kirchengemeinden bedarf besonderer Beachtung
• die Anteilsfinanzierung für übertragene Aufgaben wird nicht dynamisiert
• die Kriterien für die einzelnen Arbeitsbereiche in den Kreiskirchenämtern sind zu überprüfen
• die Finanzierung der Bearbeitung des Pfarrvermögens und des Kirchenvermögens erfolgt unterschiedlich
• der Finanzierungsanteil für den Bereich Amtsleitung liegt bei der Hälfte der Kreiskirchenämter unter 60 %
• Mitarbeiter haben Stellenanteile aus mehreren Fachbereichen
• einem Ansteigen der Anteile für Verwaltung aus der Plansumme muss entgegen gewirkt werden
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5. Verwaltung - Vorschläge
• die Kosten für die Bearbeitung des Kirchenvermögens werden – analog der Regelung im Pfarrvermögen – aus den Erträgen des Kirchenvermögens finanziert
• das Kriterium zur Finanzierung des Personalwesens wird von bisher 275 auf 375 Personalfälle angehoben
• die Finanzierung von unselbständigen Einrichtungen der Kirchenkreise ist von den Kirchenkreisen selbst zu tragen
• im Bereich Gemeindebeitrag ist zu prüfen, inwieweit die Einbeziehung von externen Anbietern zur Erstellung der Briefe usw. zu Einsparungen führt
• die für die Kostenverrechnungssätze zu erbringende Dienstleistung für die Kirchengemeinden sind festzuschreiben
• das System der Kassengemeinschaft birgt viel Verwaltungsvereinfachung und ist deshalb auch ein wesentlicher Schlüssel zu einer besseren Dienstleistung für die Kirchengemeinden; es ist deshalb gemeinsam zu überlegen, welche Mittel und Wege zur Überzeugung und Umsetzung führen
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5. Verwaltung – Auswirkungen der VorschlägeGrundlage: Datenbasis 2014
Unselbständige Einrichtungen der Kirchenkreise ./. 258.720,-- Euro
Personalverwaltung ./. 245.101,-- Euro
Kirchenvermögen (aus BLF) ./. 819.290,-- Euro
Pauschalen für übertragene Aufgaben + 268.618,-- Euro
Allgemeine Verwaltung ./. 21.342,-- Euro
Amtsleitung ./. 41.293,-- Euro
16,5 % Sachkostenanteil ./. 184.326,-- Euro
Zwischensumme ./. 1.301.454,-- Euro
Gemeindebeitrag extern geschätzt ./. 100.000,-- Euro
Gesamt ./. 1.401.454,-- Euro
Um diesen Betrag wird der Plansummenanteil Verwaltung entlastet (11,55 %)
Aufgrund der Regelung zum Kirchenland wird eine Erhöhung des Anteils zur Aufstockung der Baulastfonds in Höhe von ca. 300.000,-- Euro erforderlich sein.
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6. Ausgleichsfonds
Ausgangslage
Die Ausgleichsfonds beträgt seit Einführung des Finanzsystems 2,5 Millionen Euro. Bis zu 250.000,-- Euro werden im Rahmen des Klimafonds ausgegeben.
Wesentliche Ergebnisse der Evaluation
• Die Ausgleichsfonds wird zu 90 % für Bauvorhaben eingesetzt.
• Der Ausgleichscharakter hat in den letzten Jahren abgenommen. Auch Kirchenkreise mit hohem bis sehr hohem Baulastfonds erhalten Zuweisungen.
• Die vorgeschriebene Gebäudekonzeption ist in vielen Kirchenkreisen nicht erarbeitet. Oft wird investiert, wo Fördermittel bereit stehen, die Gemeinde selbst aktiv in der Spendenwerbung ist usw. Prioritäten werden selten über ein Haushaltsjahr hinaus erarbeitet.
• Inhaltliche Projekte werden nur selten eingereicht.
• Die Idee des Klimafonds zeigt wenig Wirkung und verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand
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6. Ausgleichsfonds - Vorschläge
1. Vorschlag
Die Mittel des Ausgleichsfonds werden gesplittet. Maximal 2/3 der zur Verfügung stehenden Mittel werden für Bauzwecke vergeben.
Gewollt ist eine verstärkte Förderung von inhaltlichen Projekten, die Neues ausprobieren und/oder Modellcharakter haben. Dabei ist eine zeitliche Begrenzung zu setzen. Nicht gefördert werden sollen Vorhaben, die das weitmaschige Netz der Mitarbeiter im Verkündigungsdienst in bekannter Weise „nur“ enger gestalten.
Voraussetzung ist die Vorlage einer durch die Kreissynode beschlossenen Gebäudekonzeption. Dazu werden Hilfen zur Erarbeitung und Umsetzung durch das Landeskirchenamt erarbeitet.
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6. Ausgleichsfonds - Vorschläge
2. Vorschlag
Die Mittel werden auf 1 Million Euro gekürzt. Eine Vergabe ist nur für inhaltliche Projekte möglich.
Von den freiwerdenden 1,5 Millionen Euro werden 1 Million Euro aufgewendet, um die Mindestausstattung der Baulastfonds aufzustocken. Damit wäre ein echter Ausgleich geschaffen.
Die restlichen 500 Tausend Euro stehen im System anderweitig zur Verfügung.
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7. Strukturfonds im Kirchenkreis
Ausgangslage
• der Kreiskirchenrat entscheidet über die Vergabe
• es gibt keine Einschränkungen zur Verwendung der Mittel, soweit diese den KG zur Unterstützung ihrer Aufgaben zugewiesen werden
• in den Ausführungsbestimmungen sind die Zuweisungsvoraussetzungen geregelt
Wesentliche Ergebnisse der Evaluation
• die Ausführungsbestimmungen bilden nicht die gewollten Möglichkeiten ab (zu eng gefasst)
• Kirchenkreise vergeben Mittel im „Gießkannenverfahren“
• Vereinzelt greifen Kirchenkreise direkt auf den Strukturfonds zu und legitimieren dies mit dem Haushaltsbeschluss der Kreissynode
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7. Strukturfonds im Kirchenkreis - VorschlägeDie Kriterien zur Mittelvergabe müssen so formuliert sein, dass
• Kirchenkreise nicht direkt auf die Mittel zugreifen können
• Umlagebeschlüsse von Kreissynoden begrenzt möglich sind
• Stützung von Besoldungs- und Vergütungsanteilen, Kostenverrechnungssätzen u.a. pauschal durch KKR-Beschluss möglich sind
• Anreizsysteme geschaffen werden können (Gemeindebeitrag usw.).
Eine mehrheitliche Vergabe auf Einzelantrag der KG ist anzustreben.
Das ist zwar für das KKA und den KKR mehr Arbeit. Es fördert aber Ideen und Kräfte, die auf KG-Ebene vorhanden sind. Damit wird das kirchliche Leben bereichert.
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8. Finanzielle Auswirkungen 2014 (fiktiv)
Veränderungen der Plansumme am Beispiel von 2014
Verkündigungsdienst (RU) + 400.000,-- Euro
Verwaltung ./. 1.300.000,-- Euro
Baulastfondsaufstockung + 300.000,-- Euro
Ausgleichsfonds (Variante 2) ./. 1.500.000,-- Euro
Baulastfondsaufstockung + 1.000.000,-- Euro
Auswirkung ./. 1.100.000,-- Euro
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8. Finanzielle Auswirkungen 2017 – Gegenüberstellung
Plansummenanteil 2017 (bisher) 2017 Kirchenkreisebene
Verkündigungsdienst (Var.1) 50.400.206 € 46.466.000 €
Kreisanteil allgem. Aufgaben variabel € variabel €
Verwaltung 12.441.780 € 10.946.432 €
Ausgleichsfonds (Var.2) 2.500.000 € 1.000.000 €
Kirchengemeindeebene
Verkündigungsdienst 16.800.069 € 15.488.667 €
KG Anteil weitere Aufgaben variabel € variabel €
Baulastfondsaufstockung 2.300.000 € 3.600.000 €
Summen 84.442.055 € 77.501.099 €
Differenz 6.940.956 €