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Eckpunktepapier zurEvaluierung des Finanzgesetzes

Stellungnahmeverfahren

vom 01.04. bis 30.06.2014

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1. Grundsätze- Vorgaben der Verfassung

• Eigenverantwortung der Kirchengemeinden und Kirchenkreise (Art. 7 Abs. 1)

• Solidarischer, sparsamer, wirtschaftlicher und transparenter Einsatz aller Mittel (Art. 85 Abs. 1 Satz 2)

• Innerkirchlicher Finanzausgleich zwischen den Kirchengemeinden, den Kirchenkreisen und der Landeskirche (Art. 86 Abs. 2)

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1. Grundsätze- Vorgaben des Finanzgesetzes

1. Subsidiarität

2. Solidarität

3. Transparenz und Nachvollziehbarkeit

4. Zukunftsfähigkeit

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Ausgangslage • hat sich als Planungsinstrument bewährt

• ermöglicht mittelfristige Hochrechnungen

• zeigt transparent die wichtigsten Erträge und deren Verteilung auf

• die Wirksamkeit ist durch den Kirchensteuerausgleichsfonds abgesichert

Wesentliche Ergebnisse der Evaluation• Anteil für die Landeskirche beinhaltet Mittel für die mittlere Ebene

2. Die Plansumme

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Anteile für die Ebene der Kirchengemeinden• Verkündigungsdienst

• Kirchengemeindeanteil - Weitere Aufgaben

• Aufstockung der Baulastfonds

Anteile für die Ebene der Kirchenkreise• Verkündigungsdienst

• Kirchenkreisanteil

• Verwaltung

• kirchenkreisübergreifende Anteile Neu!(Ausgleichszulage, Versicherung, BG, Orgelmittel, Glockenmittel, Kunstgut, Abrißfonds..)

Anteile auf der Ebene der Landeskirche• Partnerschaftsarbeit

• Versorgung/Ruhegeld, Wartestand Neu!

• landeskirchenübergreifende Verpflichtungen Neu!• Landeskirchenanteil

2.1. Die Plansumme - Vorschläge

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Ausgangslage • hat sich als Planungsinstrument bewährt

• ermöglicht mittelfristige Hochrechnungen

• zeigt transparent die wichtigsten Erträge und deren Verteilung auf

• die Wirksamkeit ist durch den Kirchensteuerausgleichsfonds abgesichert

Wesentliche Ergebnisse der Evaluation• Anteil für die Landeskirche beinhaltet Mittel für die mittlere Ebene

• Anteil der Landeskirche unterliegt keinem festen Kriterium

2. Die Plansumme

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Mögliche Varianten:

• Stellenplan: a) mit Werken und Einrichtungen

b) ohne Werke und Einrichtungen – nur LKA

• Summe der jährlichen Zuweisung (prozentuale Entwicklung)

• als Prozentanteil zu Kirchenkreisen und Kirchengemeinden mit Mindestanteil/Kappung

• Entwicklung des Anteils der LK wird geknüpft an die Entwicklung der Ausgaben für den Verkündigungsdienst ohne Berücksichtigung der sich mindernd auswirkenden Einnahmen aus dem Pfarrvermögen

2.2. Höhe des Anteils der Landeskirche - Vorschläge

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3. Verkündigungsdienst 3.1. Stellenplanberechnung Ausgangslage• ermöglichte den nahtlosen Anschluss an die Synodenbeschlüsse der Teilkirchen

• nimmt die unterschiedlichen Situationen in der EKM auf

• ermöglicht eine mittel- und langfristige Hochrechnung sowohl auf der Ebene der Landeskirche als auch auf Ebene des einzelnen Kirchenkreises

• gibt den Kirchenkreisen die Freiheit und die Pflicht zur Stellenaufteilung nach Mikrokriterien

Wesentliche Ergebnisse aus der Evaluation• die Erarbeitung und Anwendung von Mikrokriterien in den Kirchenkreisen muss unterstützt und ausgebaut werden

• die Formel muss den Rückgang der finanziellen Mittel deutlicher abbilden (Finanzierbarkeit)

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3.1. Stellenplanberechnung - kurzfristige Hochrechnung

65.25067.800

69.500

72.40075.300

78.250

0

10.000.000

20.000.000

30.000.000

40.000.000

50.000.000

60.000.000

70.000.000

80.000.000

90.000.000

2012 2013 2014 2015 2016 2017

40.000

50.000

60.000

70.000

80.000

90.000

100.000

Pfarrvermögen Plansummenanteil (KG und KK) Personalkostendurchschnitt (PKD)

Innerhalb von 6 Jahren- Verlust von 78 Stellen im VD

- Steigerung des PKD um 13.000 € - Mehrbedarf von 24,7 Mill. €

1.148 Stellen 1.131 Stellen 1.116 Stellen 1.100 Stellen 1.085 Stellen 1.070 Stellen

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3.1. StellenplanberechnungBeiträge an die RuhegehaltskasseEntwicklung der Versorgungsumlage (bei 2,5 % Besoldungsanpassung)

14.50015.000

16.500

18.30020.000

21.600

23.400

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

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66.935.645 €

73.475.748 €

69.815.956 €

64.788.015 €

164.855

193.396

226.777

252.749

50.000.000 €

55.000.000 €

60.000.000 €

65.000.000 €

70.000.000 €

75.000.000 €

2010 2015 2020 2025

120.000

140.000

160.000

180.000

200.000

220.000

240.000

260.000

Kirchensteueraufkommen

Kirchensteuerpflichtige in Sachsen-Anhalt und im Freistaat Thüringen

Zugrundeliegende Annahmen- Verhältnis Steuerzahler zu Gemeindegliedern bleibt innerhalb der Altersgruppen und inner-halb des Betrachtungszeitraumes gleich (30,1%)

- der Durchschnittsbetrag pro Steuerzahler steigt: von 2010 bis 2015 um 3 % bis 5 % von 2016 bis 2020 sinkend von 2,5 % bis 2,0 % von 2021 bis 2025 sinkend von 2,0 % bis 1,5 %

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64.788.015 €

69.815.956 €

73.475.748 €

54.099.200 €

58.323.210 €

75.970.295 €

66.935.645 €

252.749

193.396

226.777

164.855

136.960

160.670

50.000.000

55.000.000

60.000.000

65.000.000

70.000.000

75.000.000

2010 2015 2020 2025

130.000

150.000

170.000

190.000

210.000

230.000

250.000

Kirchensteueraufkommen (SA u. Thür; nur Lohn- und Eink.-Steuer) Kirchensteueraufkommen für abgesenkte Zahl der Steuerpflichtigen

Kirchensteuerpflichtige in Sachsen-Anhalt und im Freistaat Thüringen Kirchensteuerpflichtige (ab 2015 abgesenkt)

Anteil der Steuerzahler an der Zahl der Gemeindeglieder sinkt auf 25 %

Steigerungen der durchschnittlichen Steuerzahlung beibehalten

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3.1. Stellenplanberechnung – Vorschläge zur Berechnung von Varianten

Stellenplan Variante 1 Variante 2 Variante 3

Jahr bisher ./. 69,93 VE ./. 51,06 VE ./. 28,75 VE

2014 1.115,83 VE 1.045,90 VE 1.064,77 VE 1.087,08 VE

2015 1.100,22 VE 1.031.27 VE 1.049,87 VE 1.071,87 VE

2016 1.084,83 VE 1.016,84 VE 1.035,19 VE 1.056,88 VE

2017 1.069,65 VE 1.002,62 VE 1.020,70 VE 1.042,09 VE

Finanzielle Auswirkungen auf 2017 (Personalkostendurchschnitt: 78.250,-- €)

Gesamt 83.700.275 78.454.667 79.870.054 81.543.823

Pfarrverm. 16.500.000 16.500.000 16.500.000 16.500.000

Bedarf

Plansumme 67.200.275 61.954.667 63.370.054 65.043.823

2014 61.161.431 61.161.431 61.161.431 61.161.431

Differenz 6.038.844 793.236 2.208.623 3.882.392

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3. Verkündigungsdienst 3.1. Stellenplanberechnung Ausgangslage• ermöglichte den nahtlosen Anschluss an die Synodenbeschlüsse der Teilkirchen

• nimmt die unterschiedlichen Situationen in der EKM auf

• ermöglicht eine mittel- und langfristige Hochrechnung sowohl auf der Ebene der Landeskirche als auch auf Ebene des einzelnen Kirchenkreises

• gibt den Kirchenkreisen die Freiheit und die Pflicht zur Stellenaufteilung nach Mikrokriterien

Wesentliche Ergebnisse aus der Evaluation• die Erarbeitung und Anwendung von Mikrokriterien muss unterstützt und ausgebaut werden

• die Formel muss den Rückgang der finanziellen Mittel deutlicher abbilden (Finanzierbarkeit)

• das vierte Kriterium (ev. Christenanteil) stärkt kleinere Kirchenkreise und benachteiligt größere Kirchenkreise (Problem bei KK-Zusammenschlüssen)

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Gemeindeglieder 1.200 + 50 Neu

Einwohner 36.000

Landgemeinden 22

Christenanteil (ev.) 4,6%

Verteilt in Abhängigkeit von der Anzahl der Gemeindeglieder je Kirchenkreis

(unter 30.000 GGl. weniger als bisher; Neu

über 30.000 GGl. mehr als bisher)

3.1. Stellenplanberechnung - mögliche neue Formeldarstellung (Variante 1)

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Kriterium Angaben bisher Variante 2

GGlieder 16.000 13,33 VE 12,80 VE

Einwohner 75.000 2,08 VE 2,08 VE

Landgemeinden 80 3,64 VE 3,64 VE

Christenanteil 4,6 %/30.000 4,64 VE 2,47 VE

Summe 23,69 VE 20,99 VEFormel Ev. Christenanteil

(GGl. / Einwohner * 100) / 4,6 * (GGl. / 30.000)

( 21,33 % / 4,6) * 0,53

4,64 * 0,53 = 2,47

3.1. Stellenplanberechnung - mögliche neue Formeldarstellung (Variante 1)

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3.2. Religionsunterricht

Ausgangslage• Eingebundensein der SchulpfarrerInnen in die Zeugnis- und Dienstgemeinschaft

• Stellenteilungen lassen sich besser händeln

• Augenhöhe von SchulpfarrerInnen und PfarrerInnen, die stundenweise RU geben

Wesentliche Ergebnisse der Evaluation• ungleiche staatliche Refinanzierung in den Bundesländern

• RU in mehreren Kirchenkreisen – Finanzierungsverantwortung

• „Zusammenspiel“ von Kirchenkreis, Schulbeauftragten und Mitarbeitenden im RU

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3.2. Religionsunterricht - Vorschläge

Der RU soll als gemeinsame Aufgabe auf Kirchenkreisebene gestärkt und stabilisiert werden

• Bildung von kirchenkreisübergreifenden RU-Koordinierungs-ausschüssen, in denen die Schulbeauftragten und Vertreter der Kirchenkreise gemeinsam planen

• anteilige zusätzliche Finanzierung von Schulpfarrstellen ( und übergeleitete Angestelltenstellen) im Freistaat Thüringen (z.Bsp. 25 % des PK-Durchschnitts)

- aber: keine zusätzliche Finanzierung bei stundenweisem RU

- Verrechnungen zwischen KK nur noch vereinzelt erforderlich

- in Vertretungsfällen für die Schulpfarrstelle wird die Finanzierung weiter gewährt

- Kostenauswirkung: ca. 400.000,-- Euro

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3.3. Vakanzregelung

Ausgangslage

• KG zahlen für Vakanzzeiten 50 % der Besoldungs- und Vergütungsanteile

Wesentliche Ergebnisse der Evaluation

• in Vakanzzeiten besteht erhöhter Bedarf an Mitteln für das Pfarramtssekretariat

• aus dem Verkündigungsdienst können keine Mittel für Verwaltung verwendet werden

Vorschlag

• Wegfall der Vakanzregelung

• damit zahlen die KG in Vakanzzeiten weniger Besoldungs- und Vergütungs- anteile und haben damit Mittel zur Verfügung, um kurzfristig mehr Verwaltung im Pfarramt zu finanzieren

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3.4. Umzugskosten Pfarrerinnen und PfarrerAusgangslage

• die neue Anstellungskörperschaft trägt die Umzugskostenvergütung bzw. Umzugskostenbeihilfe

Wesentliche Ergebnisse der Evaluation

• die Kosten stellen eine zunehmend hohe außergewöhnliche Belastung für die Kirchengemeinden dar

• es bleibt oft nur die Übernahme der Kosten aus dem Strukturfonds

Vorschlag

• die Umzugskosten werden aus Mitteln des Verkündigungsdienstes finanziert

• der Personalkostendurchschnitt wird entsprechend erhöht

• die Erhöhung geht zu Lasten des Anteils der KG für weitere Aufgaben

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3.5. Wartestandsregelungen

Ausgangslage

• mit Versetzung in den Wartestand ist gegenwärtig die Landeskirche sofort in der Zahlungspflicht – auch bei Beauftragungen in den Kirchenkreisen

Wesentliche Ergebnisse der Evaluation

• finanzieller Interessenkonflikt zwischen den Kirchenkreisen und der Landeskirche

Vorschläge

- für Warteständler mit Beauftragung nach § 85 (2) Pfarrdienstgesetz im Kirchenkreis ist der Kirchenkreis an den Personal- und Sachkosten entsprechend der Höhe der Beauftragung zu beteiligen

- für Pfarrer und Pfarrerinnen ohne Pfarrstelle übernehmen die Kirchenkreise noch bis zu 6 Monaten nach dem Stellenverlust die Weiterzahlung der Bezüge

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3.6. Reformierte Pfarrstellen

Ausgangslage

• die Kirchenkreise erhalten für die reformierten Pfarrstellen einen 100%igen Kostenersatz (3 Pfarrstellen).

Wesentliche Ergebnisse der Evaluation

• durch die vollständige Kostenübernahme besteht eine Ungleichbehandlung zu anderen Stellen im Verkündigungsdienst

Vorschlag

• die Kirchenkreise erhalten nicht die vollen Personalkosten erstattet, sondern den jeweils geltenden Personalkostendurchschnitt

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3.7. Weiteres im Verkündigungsdienst

Es bedarf verschiedener Klarstellungen, welche Kosten aus den Mitteln des Verkündigungsdienstes finanziert werden können.

Strittig sind:

• Kosten für Pfarrkonvente und Konventsrüsten

• Amtszimmerentschädigungen für kreiskirchliche Pfarrstellen

• Zuordnung von einzelnen Reisekosten

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4. Kirchenkreisanteil

Ausgangslage

• der Kirchenkreisanteil wird nach der Anzahl der Einwohner im Kirchenkreis berechnet

Wesentliche Ergebnisse der Evaluation

• sehr große Unterschiede ( Min.: 98 T€, Max: 675 T€)

• von den Minimalbeträgen sind die Bereiche Superintendenturbüro, Diakonie und inhaltliche Schwerpunktsetzung im Kirchenkreis nicht ausreichend finanzierbar

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4. Kirchenkreisanteil - Vorschläge

1. Vorschlag

Verteilung der Mittel: 75 % nach Einwohnern – 25 % nach GGl.

Min. 128.676 € Max. 597.963 €

Anmerkung:

Diese Variante wurde von der Synode schon mal abgelehnt.

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4. Kirchenkreisanteil - Vorschläge

2. Vorschlag

Es gibt einen Grundbetrag in Abhängigkeit von der Größe des KK

- unter 20.000 GGl. = 50.000,-- Euro

- zwischen 20.000 und 30.000 GGL. fließend aufsteigend bis 80.000

- über 30.000 GGl. 80.000,-- €

- der Restbetrag wird nach Einwohnern verteilt

Min. 127.298 € Max. 612.169 €

Mit der Höhe des Grundbetrages kann noch variiert werden. Denkbar ist

auch, keine Kappung bei 80.000,-- € vorzunehmen, sondern den Grund-

betrag auch in Kirchenkreisen über 30.000 GGl. weiter steigen zu lassen.

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4. Kirchenkreisanteil - Vorschläge

3. Vorschlag

Drittelung des zur Verfügung stehenden Betrages

1. Drittel als Festbetrag: für die Kosten des Superintendenturbüros (PK und SK)

2. Drittel nach Gemeindegliedern: für die inhaltliche Arbeit im Kirchenkreis

3. Drittel nach Einwohnern: für die Mitfinanzierung von Bildungs- und diakonischer Arbeit

Minimum: 181.530,62 € Maximum: 432.046,88 €Die Drittelung dient nur als Berechnungsgrundlage, nicht als Abgrenzung

in der tatsächlichen Verwendung im Kirchenkreis.

Für Zusammenschlüsse von Kirchenkreisen ist eine Abschmelzung des doppelten Festbetrages vorzusehen.

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5. Verwaltung - Ausgangslage

• die Finanzierung der Verwaltung nach Finanzierungskriterien hat sich bewährt – auch wenn noch mehr „Aufklärungsarbeit“ geleistet werden muss, um Finanzierungskriterien von Stellen zu trennen

• es gibt Bereiche (Meldewesen, Personalwesen, Gemeindebeitrag), denen i.d.R. sinkende Bearbeitungszahlen zugrunde liegen

• es gibt Bereiche (Grundstückswesen, Bauwesen, Friedhofswesen, Arbeitssicherheit), bei denen sich die zugrunde liegenden Angaben nur sehr wenig ändern

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5. Verwaltung – wesentliche Ergebnisse der Evaluation• der Bereich der Kassenführung für die Kirchengemeinden bedarf besonderer Beachtung

• die Anteilsfinanzierung für übertragene Aufgaben wird nicht dynamisiert

• die Kriterien für die einzelnen Arbeitsbereiche in den Kreiskirchenämtern sind zu überprüfen

• die Finanzierung der Bearbeitung des Pfarrvermögens und des Kirchenvermögens erfolgt unterschiedlich

• der Finanzierungsanteil für den Bereich Amtsleitung liegt bei der Hälfte der Kreiskirchenämter unter 60 %

• Mitarbeiter haben Stellenanteile aus mehreren Fachbereichen

• einem Ansteigen der Anteile für Verwaltung aus der Plansumme muss entgegen gewirkt werden

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5. Verwaltung - Vorschläge

• die Kosten für die Bearbeitung des Kirchenvermögens werden – analog der Regelung im Pfarrvermögen – aus den Erträgen des Kirchenvermögens finanziert

• das Kriterium zur Finanzierung des Personalwesens wird von bisher 275 auf 375 Personalfälle angehoben

• die Finanzierung von unselbständigen Einrichtungen der Kirchenkreise ist von den Kirchenkreisen selbst zu tragen

• im Bereich Gemeindebeitrag ist zu prüfen, inwieweit die Einbeziehung von externen Anbietern zur Erstellung der Briefe usw. zu Einsparungen führt

• die für die Kostenverrechnungssätze zu erbringende Dienstleistung für die Kirchengemeinden sind festzuschreiben

• das System der Kassengemeinschaft birgt viel Verwaltungsvereinfachung und ist deshalb auch ein wesentlicher Schlüssel zu einer besseren Dienstleistung für die Kirchengemeinden; es ist deshalb gemeinsam zu überlegen, welche Mittel und Wege zur Überzeugung und Umsetzung führen

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5. Verwaltung – Auswirkungen der VorschlägeGrundlage: Datenbasis 2014

Unselbständige Einrichtungen der Kirchenkreise ./. 258.720,-- Euro

Personalverwaltung ./. 245.101,-- Euro

Kirchenvermögen (aus BLF) ./. 819.290,-- Euro

Pauschalen für übertragene Aufgaben + 268.618,-- Euro

Allgemeine Verwaltung ./. 21.342,-- Euro

Amtsleitung ./. 41.293,-- Euro

16,5 % Sachkostenanteil ./. 184.326,-- Euro

Zwischensumme ./. 1.301.454,-- Euro

Gemeindebeitrag extern geschätzt ./. 100.000,-- Euro

Gesamt ./. 1.401.454,-- Euro

Um diesen Betrag wird der Plansummenanteil Verwaltung entlastet (11,55 %)

Aufgrund der Regelung zum Kirchenland wird eine Erhöhung des Anteils zur Aufstockung der Baulastfonds in Höhe von ca. 300.000,-- Euro erforderlich sein.

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6. Ausgleichsfonds

Ausgangslage

Die Ausgleichsfonds beträgt seit Einführung des Finanzsystems 2,5 Millionen Euro. Bis zu 250.000,-- Euro werden im Rahmen des Klimafonds ausgegeben.

Wesentliche Ergebnisse der Evaluation

• Die Ausgleichsfonds wird zu 90 % für Bauvorhaben eingesetzt.

• Der Ausgleichscharakter hat in den letzten Jahren abgenommen. Auch Kirchenkreise mit hohem bis sehr hohem Baulastfonds erhalten Zuweisungen.

• Die vorgeschriebene Gebäudekonzeption ist in vielen Kirchenkreisen nicht erarbeitet. Oft wird investiert, wo Fördermittel bereit stehen, die Gemeinde selbst aktiv in der Spendenwerbung ist usw. Prioritäten werden selten über ein Haushaltsjahr hinaus erarbeitet.

• Inhaltliche Projekte werden nur selten eingereicht.

• Die Idee des Klimafonds zeigt wenig Wirkung und verursacht zusätzlichen Verwaltungsaufwand

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6. Ausgleichsfonds - Vorschläge

1. Vorschlag

Die Mittel des Ausgleichsfonds werden gesplittet. Maximal 2/3 der zur Verfügung stehenden Mittel werden für Bauzwecke vergeben.

Gewollt ist eine verstärkte Förderung von inhaltlichen Projekten, die Neues ausprobieren und/oder Modellcharakter haben. Dabei ist eine zeitliche Begrenzung zu setzen. Nicht gefördert werden sollen Vorhaben, die das weitmaschige Netz der Mitarbeiter im Verkündigungsdienst in bekannter Weise „nur“ enger gestalten.

Voraussetzung ist die Vorlage einer durch die Kreissynode beschlossenen Gebäudekonzeption. Dazu werden Hilfen zur Erarbeitung und Umsetzung durch das Landeskirchenamt erarbeitet.

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6. Ausgleichsfonds - Vorschläge

2. Vorschlag

Die Mittel werden auf 1 Million Euro gekürzt. Eine Vergabe ist nur für inhaltliche Projekte möglich.

Von den freiwerdenden 1,5 Millionen Euro werden 1 Million Euro aufgewendet, um die Mindestausstattung der Baulastfonds aufzustocken. Damit wäre ein echter Ausgleich geschaffen.

Die restlichen 500 Tausend Euro stehen im System anderweitig zur Verfügung.

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7. Strukturfonds im Kirchenkreis

Ausgangslage

• der Kreiskirchenrat entscheidet über die Vergabe

• es gibt keine Einschränkungen zur Verwendung der Mittel, soweit diese den KG zur Unterstützung ihrer Aufgaben zugewiesen werden

• in den Ausführungsbestimmungen sind die Zuweisungsvoraussetzungen geregelt

Wesentliche Ergebnisse der Evaluation

• die Ausführungsbestimmungen bilden nicht die gewollten Möglichkeiten ab (zu eng gefasst)

• Kirchenkreise vergeben Mittel im „Gießkannenverfahren“

• Vereinzelt greifen Kirchenkreise direkt auf den Strukturfonds zu und legitimieren dies mit dem Haushaltsbeschluss der Kreissynode

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7. Strukturfonds im Kirchenkreis - VorschlägeDie Kriterien zur Mittelvergabe müssen so formuliert sein, dass

• Kirchenkreise nicht direkt auf die Mittel zugreifen können

• Umlagebeschlüsse von Kreissynoden begrenzt möglich sind

• Stützung von Besoldungs- und Vergütungsanteilen, Kostenverrechnungssätzen u.a. pauschal durch KKR-Beschluss möglich sind

• Anreizsysteme geschaffen werden können (Gemeindebeitrag usw.).

Eine mehrheitliche Vergabe auf Einzelantrag der KG ist anzustreben.

Das ist zwar für das KKA und den KKR mehr Arbeit. Es fördert aber Ideen und Kräfte, die auf KG-Ebene vorhanden sind. Damit wird das kirchliche Leben bereichert.

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8. Finanzielle Auswirkungen 2014 (fiktiv)

Veränderungen der Plansumme am Beispiel von 2014

Verkündigungsdienst (RU) + 400.000,-- Euro

Verwaltung ./. 1.300.000,-- Euro

Baulastfondsaufstockung + 300.000,-- Euro

Ausgleichsfonds (Variante 2) ./. 1.500.000,-- Euro

Baulastfondsaufstockung + 1.000.000,-- Euro

Auswirkung ./. 1.100.000,-- Euro

Page 38: 1 Eckpunktepapier zur Evaluierung des Finanzgesetzes Stellungnahmeverfahren vom 01.04. bis 30.06.2014

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8. Finanzielle Auswirkungen 2017 – Gegenüberstellung

Plansummenanteil 2017 (bisher) 2017 Kirchenkreisebene

Verkündigungsdienst (Var.1) 50.400.206 € 46.466.000 €

Kreisanteil allgem. Aufgaben variabel € variabel €

Verwaltung 12.441.780 € 10.946.432 €

Ausgleichsfonds (Var.2) 2.500.000 € 1.000.000 €

Kirchengemeindeebene

Verkündigungsdienst 16.800.069 € 15.488.667 €

KG Anteil weitere Aufgaben variabel € variabel €

Baulastfondsaufstockung 2.300.000 € 3.600.000 €

Summen 84.442.055 € 77.501.099 €

Differenz 6.940.956 €


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