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Grundpraktikum Organische Chemie (Studiengang Lehramt / Nebenfach Chemie)

Literatur: K. Peter C. Vollhardt, Neil E. Schore: Organische Chemie, Wiley-VCH Verlag Heinz G.O. Becker et al.: Organikum. Organisch-chemisches Grundpraktikum, Wiley-VCH Verlag Seite Inhaltsverzeichnis 1 Betriebsanweisung Raum 252 2 Praktikumsordnung 3 Betriebsanweisung – Allgemeine Laborordnung 4 Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen 14 Hinweise auf besondere Gefahren und Sicherheitsratschläge 17 Unterrichtungsschreiben 29 Hinweise zur Protokollführung 31 Präparat 1 – p-Nitrobenzylbromid 33 Präparat 2 – (1,2-Dibromethyl)benzol 35 Präparat 3 – tert-Butylchlorid 37 Präparat 4 – Cyclohexen 39 Präparat 5 – Benzoesäure 41 Präparat 6 – Essigsäure-n-butylester 43 Präparat 7 – 1-Phenylazonaphth-2-ol 46 Präparat 8 – Cis-9,10-dihydro-9,10-ethanoanthracen-11,12-dicarbonsäureanhydrid 48

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Technische Universität Dresden April 2020

Betriebsanweisung Laboratorium: Praktikumsraum 252 (Chemie-Neubau) Laborverantwortlicher: Prof. Dr. Thomas Straßner Im Laboratorium gelten die allgemeinen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung (Gef-StoffV), die „Allgemeine Laborordnung“ sowie alle anderen zutreffenden Bestimmungen des Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzes. Diese sind von allen sich im Labor befindlichen Personen einzuhalten. Der Laborverantwortliche und die von ihm eingesetzten Assistenten sind diesen Personen gegenüber weisungsberechtigt. Nicht im Labor beschäftigte Personen haben nur nach Einwilligung des Laborverantwortlichen Zutritt. Das Laboratorium ist nach dem Verlassen zu verschließen. Vorher sind alle Apparaturen zu überprüfen, insbesondere dahingehend, dass Strom, Gas und Wasser abgestellt sind. Auch bei Anwesenheit von Personen dürfen Apparaturen nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Auftretende Gefahren für Mensch und Umwelt: Umgang mit leicht entzündlichen, giftigen, ätzenden, reizenden Gefahrstoffen in geringer Menge Feuerlöscher: In der Wand zwischen den Räumen 247 und 248 (Korridor) und rechts neben der Tür zu Raum 251, neben Abzug A21 Körperduschen: Über jeder Tür zum Gang Augenduschen: Über jedem Ausguss neben einer Abzugsreihe Feuerlöschdecke: In der Wand zwischen den Räumen 247 und 248 Verbandskästen: Im Raum 247 Ersthelfer: Herr Püschel Chemikalienausgabe 34842

Herr Linke Raum E 07 35004 Herr Stipurin Raum E02 35081 Herr Biller Raum E46 34462

Absperreinrichtungen:

Elektrizität: Notausschalter neben jeder Tür

Wasser, Gas: Über jedem Ausguss neben einer Abzugsreihe gez. Prof. Dr. Thomas Straßner

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ORDNUNG FÜR DAS PRAKTIKUM "ORGANISCHE CHEMIE" für Studenten der Lehramtsstudiengänge (Gymnasium, Mittelschule, Berufsschule Fach Chemie und Chemietechnik) sowie für Studenten mit Nebenfach Chemie. Das in der Vorlesung vermittelte Grundwissen soll gefestigt, vertieft und durch neue Erkennt-nisse ergänzt werden. Präparative Fähigkeiten sollen ausgebaut werden. Das Praktikum findet im Sommersemester an den im Infopaket ausgewiesenen Tagen statt. Voraussetzung für die Teilnahme am Praktikum ist die bestandene OC-I Klausur, die Anwe-senheit zur Arbeitsschutzunterweisung und zur Einweisung in das Praktikum, welche in der ersten Semesterwoche und gesondert zu entsprechenden Versuchen durchgeführt werden. Die Teilnahme am Praktikum kann Studenten verweigert werden, wenn diese unvorbereitet er-scheinen. Das Wissen zu den Versuchen wird überprüft (Theorie, Arbeitsschutz, praktische Versuchsdurchführung). Den Weisungen der Aufsicht führenden Personen ist Folge zu leisten. Es dürfen nur die für den jeweiligen Praktikumstag vorgeschriebenen Präparationen und Ar-beitsgänge durchgeführt werden. Es ist nicht gestattet, Geräte und Chemikalien von deren Standorten zu entfernen. Am Ende des Praktikumstages ist dem betreuenden Assistenten ein Versuchsergebnis vorzu-legen. Ebenfalls soll ein Protokoll angefertigt werden. Der Protokollaufbau ist analog dem in den Praktikumsunterlagen vorgegebenen Muster zu gestalten. Aus Gründen der effektiven Nutzung der Praktikumszeit ist das Protokoll soweit vorbereitet mitzubringen, dass am Ende des Versuches nur noch Resultate, Beobachtungen, Durchführung und eine Fehlerbetrachtung eingetragen werden müssen. Der Versuch ist erst mit der sachgerechten Entsorgung aller Abfälle, der Reinigung der be-nutzten Geräte und des Arbeitsplatzes abgeschlossen. Dazu gehört auch die Erfüllung der Aufgaben, die den Nutzern der Laborarbeitsplätze hinsichtlich Ordnung, Sauberkeit und Si-cherheit zugewiesen worden sind. Sind alle vorgeschriebenen Versuche erfolgreich abgeschlossen, ausgeliehene Garderoben-schrankschlüssel abgegeben und das Platzinventar vollständig und sauber zurückgegeben worden, erfolgt die Mitteilung an das Prüfungsamt, dass das Modul erfolgreich abgeschlossen wurde.

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1. Grundregeln: 1.1 Am Arbeitsplatz ist strikt auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Es ist verboten, al-

lein im Labor experimentell zu arbeiten. 1.2 Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen ist durch den Benutzer anhand von Listen gefähr-

licher Stoffe und Zubereitungen (z. B. BIA-Report (Gefahrstoffliste) oder anhand von Hersteller- oder Händlerkatalogen oder Gefahrstoffdatenbanken die Risikogruppe, zu welcher der Stoff gehört, zu ermitteln (diesbezügliche Aushänge sind zu beachten). Die ermittelten besonderen Gefahren (H-Sätze) und Sicherheitsratschläge (P-Sätze) sind als Bestandteil dieser Betriebsanweisung verbindlich.

1.3 Das Einatmen von Dämpfen und Stäuben sowie der Kontakt mit Haut und Augen sind

strikt zu vermeiden. Arbeiten mit sehr giftigen, giftigen und anderen gesundheits-schädigenden Stoffen, übelriechenden und ätzenden Gasen und Dämpfen, zur Entzün-dung oder Zersetzung neigenden Stoffen und mit stark rauchenden Substanzen sowie solchen mit hohem Dampfdruck dürfen nur in den Abzügen durchgeführt werden. Bei Tätigkeiten in Räumen für besondere Arbeiten (Nachträume, Gifträume usw.) sind die für diese Räume bzw. die dort auszuführenden Arbeiten geltenden Festlegungen ein-zuhalten.

Jeder Kontakt mit Gefahrstoffen ist durch entsprechende Arbeitsvorrichtungen und Arbeitsweise sowie durch Anwendung von Körperschutzmitteln zu vermeiden. Krebs-erzeugende Gefahrstoffe dürfen im Lehr- und Forschungsbetrieb verwendet werden, wenn das Ausbildungs- bzw. Forschungsziel auf andere Weise nicht erreicht werden kann.

1.4 Die in den Sicherheitsratschlägen (P-Sätze) und speziellen Betriebsanweisungen vor-

gesehenen Körperschutzmittel wie Schutzbrillen, Gesichtsschutz und geeignete Hand-schuhe sind zu benutzen. Beim Umgang mit sehr giftigen, giftigen oder ätzenden Druckgasen ist eine Gasmaske mit geeignetem Filter am Arbeitsplatz bereit zu halten.

1.5 Im Labor muss ständig eine Schutzbrille mit Seitenschutz getragen werden;

Brillenträger müssen eine geeignete Überbrille über der eigenen Brille oder eine optisch korrigierte Schutzbrille tragen. In den Laboratorien sind Schutzbrillen für Besucher bereit zu halten. Auch beim Abfüllen und Transport von Chemikalien außerhalb der Laboratorien ist die Schutzbrille zu tragen. Der Transport von Chemikalien darf nur in entsprechenden Transportbehältern (Trage oder Eimer) erfolgen.

Es ist strikt untersagt, in Aufzügen Gasflaschen, Chemikalien, verflüssigte Gase und Trockeneis bei Anwesenheit von Personen zu transportieren.

1.6 Im Labor ist zweckmäßige Kleidung (z.B. ein Baumwoll-Laborkittel) zu tragen, deren Gewebe aufgrund des Brenn- und Schmelzverhaltens keine erhöhte Gefährdung im Brandfall erwarten lässt. Die Kleidung soll den Körper und die Arme ausreichend be-decken. Es darf nur festes, geschlossenes und trittsicheres Schuhwerk getragen wer-den.

1.7 Chemikalien dürfen ohne Genehmigung nicht aus dem Bereich des Instituts entfernt

werden. Das Aufbewahren von Chemikalien unter Labortischen, auf denen präparativ gearbeitet wird, in Garderobenschränken u.ä. ist nicht gestattet.

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Der Laborverantwortliche lässt mindestens einmal jährlich die Chemikalienbestände auf ihre Verwendbarkeit, sachgerechte Beschriftung und einwandfreien Zustand der Behälter überprüfen. Er ist für eine geordnete Übergabe von Chemikalienbeständen und eine den Vorschriften entsprechende Entsorgung von Rückständen durch aus-scheidende Mitarbeiter, Diplomanden oder Doktoranden verantwortlich.

1.8 Brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenklassen AI, AII und B dürfen an Arbeitsplätzen

für den Handgebrauch nur in Behältnissen von höchstens 1 l Nennvolumen aufbe-wahrt werden. Anzahl und Fassungsvermögen der Behältnisse mit Gefahrstoffen sind auf das unbedingt nötige Maß zu beschränken.

Sämtliche Standgefäße sind mit dem Namen des Stoffes und den Gefahrsymbolen und den dazugehörigen Gefahrenbezeichnungen zu kennzeichnen. Gefäße größer als ein Liter sind vollständig zu kennzeichnen, d.h. auch mit H- und P-Sätzen. Es ist nicht ge-stattet, Etikettenaufschriften oder eingeätzte Beschriftungen auf Flaschen zu über-schreiben oder zu überkleben.

1.9 Gefahrstoffe dürfen nicht in Behältnissen aufbewahrt oder gelagert werden, die durch

ihre Form oder Bezeichnung zur Verwechslung des Inhaltes mit Lebensmitteln führen kann.

1.10 Essen, Trinken, Rauchen, Schnupfen und das Aufbewahren von Lebens- und Genuss-

mitteln im Labor sind untersagt. Rauchverbot besteht auch in allen öffentlichen Gebäudeteilen des Chemie-

Gebäudes (CHE) und im Königbau (KÖN). 1.11 Das Ansaugen von Flüssigkeiten mit dem Mund (z. B. beim Pipettieren) ist verboten. 1.12 Bei der Durchführung Flash-chromatographischer Trennungen ist auf feste Verbin-

dung aller Säulenbestandteile zu achten (geeignete Klemmen verwenden). Es dürfen nie mehr als 0,8 bar Überdruck an die Säule angelegt werden.

1.13 Kühl zu lagernde brennbare Flüssigkeiten sowie zersetzliche, hochentzündliche und

leichtentzündliche Stoffe dürfen nur in Kühlschränken oder Tiefkühleinrichtungen aufbewahrt werden, deren Innenraum explosionsgeschützt ist. Es ist darauf zu achten, dass der zu benutzende Kühlschrank eine entsprechende Kennzeichnung trägt.

In Kühlschränke dürfen nur fest verschlossene, standsichere und mit Substanz- und Eigentümernamen versehene Gefäße gestellt werden. Erforderlichenfalls sind Kühl- bzw. Gefrierschränke entsprechend der Bedienungsanweisung abzutauen.

1.14 Es ist zu gewährleisten, dass zu Gefahrstoffen nur Sachkundige Zugriff haben. Unbe-aufsichtigte Räume sind zu verschließen. Unbefugte Personen dürfen Laboratorien nicht betreten. Sehr giftige und giftige Stoffe sind von einem Sachkundigen unter Verschluss zu halten.

1.15 Druckgasflaschen dürfen nur zum Gebrauch bzw. bis zum Ende einer Versuchsreihe

am Arbeitsplatz (standsicher im Gestell oder angekettet) stehen und müssen danach in den dafür vorgesehenen Lagerraum (ZGV bzw. Palette vor dem Eingang Westseite) gebracht werden.

Toxische und korrosive Gase sollen im Labor nur in kleinen Druckflaschen verwendet werden, die unmittelbar im Abzug standsicher aufgestellt werden müssen. Nicht im Gebrauch befindliche "Dosen" sind im dafür vorgesehenen Sicherheitsschrank im

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Raum 141 zu lagern. Druckgasflaschen dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Heiz-körpern aufgestellt werden.

1.16 Apparaturen, die brennbare oder thermisch instabile Substanzen enthalten, dürfen

niemals direkt mit einer offenen Flamme erhitzt werden, auch nicht über einem Draht-netz oder Sandbad.

Heizquellen müssen stets so angebracht werden, dass sie leicht ohne Veränderung der Apparatur entfernt werden können. Alle beheizten Apparaturen mit brennbarem Inhalt müssen mit Kühlern zur Rückhaltung flüchtiger, brennbarer Stoffe versehen sein.

Arbeiten mit hochentzündlichen Flüssigkeiten wie z.B. Diethylether und Schwefel-kohlenstoff sind strikt im Abzug durchzuführen. Die eingesetzte Menge soll dabei auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt bleiben. Es ist in jedem Fall zu prüfen, ob hochentzündliche Flüssigkeiten nicht durch weniger gefährliche ersetzt werden kön-nen. Achten Sie darauf, dass sich keine vermeidbaren Zündquellen (z.B. Heißluftpistole) in der Nähe befinden bzw. während des Arbeitsprozesses evtl. durch andere Personen dorthin gelangen können.

Apparaturen, für deren Betrieb fließendes Wasser erforderlich ist, sind so zu sichern, dass im Havariefall (z.B. unkontrollierter Wasseraustritt) die Wasserzufuhr und ggf. auch die Heizung sofort unterbrochen werden. Der Betrieb von Lösemittel-Destillationsanlagen über Nacht oder das Wochenende ist nicht gestattet.

1.17 Elektrische Geräte müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und ge-

prüft sein (aktuelle Kennzeichnung beachten). 1.18 Die folgenden Schriften sind vor Beginn der Laborarbeiten zu lesen, ihr Inhalt ist zu

beachten:

- „Sicheres Arbeiten in Laboratorien“ (DGUV Information 213-850, früher BGI/GUV -I 850-0), vom März 2015: http://bgi850-0.vur.jedermann.de/index.jsp

- Alarmplan des Bereichs Organische Chemie

sowie weitere, spezielle Betriebsanweisungen für besonders gefährliche Stoffe, Stoff-gruppen und Tätigkeiten, ebenso Festlegungen für besondere Räume.

Spezielle Regelungen für die Praktika 1.19 Für Studenten ist das Arbeiten nur unter Aufsicht gestattet. Außerhalb der Praktikums-

zeiten muss für chemische Arbeiten im Saal zusätzlich eine Sondergenehmigung er-teilt werden. Studenten dürfen nur dann im Saal arbeiten, wenn sie an den regelmäßig durch-geführten Arbeitsschutzunterweisungen teilgenommen und sich über die ihre konkrete Tätigkeit betreffenden Bestimmungen informiert haben.

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1.20 Es dürfen nur die vorgeschriebenen und nach einem Vorkolloquium vom zuständigen Assistenten schriftlich bestätigten Experimentalaufgaben im Labor durchgeführt wer-den. In den Praktika für nicht zugeordnete Studiengänge dürfen Studenten nur die Versuche durchführen, die ihnen lt. Aushang zugewiesen sind.

1.21 Die für die Anfertigung der Präparate benötigten Chemikalien erhält der Praktikant in

den entsprechenden Ausgaben nur nach Vorkolloquium und Testat durch den betreu-enden Assistenten.

Durch seine eigene Unterschrift im Testatheft für Chemikalien bestätigt der Prakti-

kant, dass er sich über die Gefährlichkeit der benötigten Substanzen unterrichtet hat. Er verpflichtet sich, die notwendigen Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung sowie die Richtlinien zur Entsorgung einzuhalten.

Für das Benutzen von Kühlschränken und für Arbeiten in Sonderräumen benötigen Studenten ein Testat.

1.22 Bei Verwendung krebserzeugender, erbgutverändernder und fortpflanzungs-

gefährdender Gefahrstoffe (s. a. 1.3) ist eine Unterweisung anhand entsprechender Be-triebsanweisungen unterschriftlich zu bestätigen. Mit diesen Gefahrstoffen darf nur in deutlich gekennzeichneten Abzügen gearbeitet werden.

1.23 Der Standort der Chemikalienflaschen in den Chemikalienschränken (Selbstbedie-

nung) darf nicht verändert werden; bei jeder Entnahme ist auf peinlichste Sauberkeit und sparsamen Umgang zu achten.

An einem Arbeitsplatz darf höchstens ein Liter brennbarer Flüssigkeiten aller Gefah-

renklassen gleichzeitig verarbeitet werden. Zu den "am Arbeitsplatz" befindlichen Mengen gehören alle brennbaren Flüssigkeiten oder deren Mischungen, die im Rah-men von chemischen Arbeiten bereitgestellt (Vorrat), behandelt (Versuchsdurchfüh-rung), nach Teilstufen von Versuchen abgestellt (Abfälle) oder aufgearbeitet werden.

Größere Lösemittelmengen am Arbeitsplatz bedürfen einer schriftlichen Sonderge-nehmigung durch den Assistenten. Das Volumen einer einzelnen Standflasche darf nicht mehr als 250 ml betragen.

1.24 Bei offenen Praktika muss vor Betreten und Verlassen des Praktikantensaales an den

vorgesehenen Tafeln die An- bzw. Abwesenheit vermerkt werden. Diese Regelung gilt uneingeschränkt, auch bei kurzzeitigem Betreten oder Verlassen des Saales.

2. Allgemeine Schutz- und Sicherheitseinrichtungen 2.1 Die Frontschieber der Abzüge sind prinzipiell zu schließen; die Funktionsfähigkeit der

Abzüge ist zu kontrollieren. 2.2 Man informiere sich über den Standort und die Funktionsweise der Elektrik-

Notausschalter. Nach deren Betätigung ist unverzüglich der zuständige Leiter zu in-formieren (im Praktikum Information des Assistenten). Eingriffe sind auf Notfälle zu beschränken und die betroffenen Verbraucher zu warnen.

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2.3 Notduschen und Augenduschen sind durch das Laborpersonal monatlich auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu prüfen. Darüber ist ein Nachweis zu führen. Im Praktikan-tensaal übernehmen beauftragte Studenten jeweils am ersten Praktikumstag jeder Wo-che diese Aufgabe; in den Praktika für nicht zugeordnete Studiengänge sind die einge-teilten Mitarbeiter dafür zuständig.

2.4 Feuerlöscher und Löschsandbehälter sind nach jeder Benutzung zu befüllen. Benutzte

Feuerlöscher (gegebenenfalls auch solche mit verletzter Plombe) sind sofort mit dem vom Direktor des Instituts gegengezeichneten Brandbericht im Büro für Arbeitssi-cherheit der TU abzugeben und umgehend wieder abzuholen (im Praktikum Abspra-che mit Assistenten).

Informieren Sie sich über Standorte und die Handhabung der Feuerlöscher und Lösch-decken.

2.5 Becken-Siphons sind mit Wasser gefüllt zu halten.

Kühlwasser, auch an den Membranpumpen, ist bei Arbeitsschluss abzustellen. 2.6 Die sich im Verantwortungsbereich des Institutes befindlichen Erste-Hilfe-Kästen sind

durch die beauftragten Mitarbeiter(innen) regelmäßig auf Vollständigkeit zu überprü-fen und ggf. zu ergänzen.

3. Abfallminderung und -entsorgung

DIE BESTIMMUNGEN DER ABFALLENTSORGUNGSRICHTLINIE DER TU DRESDEN UND DIE VOM INSTITUT ERLASSENEN BETRIEBSANWEI-SUNGEN SIND EINZUHALTEN.

3.1 Der Umfang gefährlicher Abfälle ist dadurch zu vermindern, dass nur kleine Mengen

von Stoffen in Reaktionen eingesetzt werden. Der Weiterverwendung und Aufarbei-tung (z. B. von Lösemitteln) ist der Vorzug vor der Entsorgung zu geben. Entsorgung von jeglichen Sonderabfällen über das Abwasser oder den Hausmüll ist verboten. Besonders hingewiesen wird auf das sog. "Verdünnungsverbot": Danach darf die Konzentration von Abfalllösungen und -gemischen nicht durch Zugabe von ungefährlichen Lösemitteln oder Wasser vermindert werden, um zu erreichen, dass die vorgegebenen Grenzwerte unterschritten werden und so eine Einleitung in die öffent-lichen Abwasseranlagen ermöglicht wird.

3.2 Einheitlich und in größeren Mengen anfallende Lösemittelabfälle werden in besonders

gekennzeichneten Behältern gesammelt und der Aufarbeitung zugeführt. Eine Vermi-schung mit anderen Lösemitteln ist streng zu vermeiden.

3.3 Die Annahme zu entsorgender Abfälle findet zu den festgelegten Zeiten an der Sam-

melstelle zwischen FFB/Ost und Neubau Mommsenstraße statt. Es gelten die dafür er-lassenen Betriebsanweisungen.

Im Praktikum erfolgen die Kontrolle der Sammlung und Entsorgung von Abfällen durch einen Assistenten und einen studentischen Verantwortlichen. Weitere Festle-gungen trifft ggf. der Praktikumsleiter.

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3.4 Lösungsmittelabfälle und Lösungen organischer Feinchemikalien werden getrennt nach halogenfreien und halogenhaltigen Substanzgemischen gesammelt.

(Achtung: z. B. können Aceton und halogenhaltige Lösemittel, insbesondere in Ge-genwart weiterer Stoffe, explosive Gemische bilden!)

3.5 Die Sammelbehälter müssen dicht verschließbar sein, ihr Fassungsvermögen darf 10 l

betragen, davon dürfen nur max. 8 l genutzt werden. Sie sind an einem sicheren Ort aufzustellen (Kunststoffbehälter > 5 l dürfen für die Sammlung von Abfalllösemitteln nicht verwendet werden).

3.6 Die Sammelbehälter sind wie folgt zu kennzeichnen:

Lösemittel (halogenfrei), Abfallschlüssel-Nr. 070704, GHS-Symbole GHS02 und GHS06, einschließlich der Gefahrenbezeichnung, Lösemittelgemische, halogenierte organische Lösemittel enthaltend, Abfallschlüssel-Nr. 070703, GHS-Symbole GHS02 und GHS06, einschließlich der Gefahrenbezeich-nung H-Sätze; P-Sätze, soweit für die Entsorgung von Bedeutung VbF-Gefahrenklasse Name/Anschrift des Abfallerzeugers

3.7 Um die Abfallmengen an den Laborstandorten zu begrenzen, sind die Behältnisse

möglichst wöchentlich zu entleeren. 3.8 An der Sammelstelle ist ein Zertifikat abzugeben, in dem die im Gebinde enthaltenen

Stoffe aufgelistet sind. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass der Abfall einphasig, neutral und frei von reaktiven Substanzen und Schwermetallen sowie festen Rück-ständen ist.

3.9 Die Gebinde sind vom Abfallerzeuger selbst unter Einhaltung aller Arbeits- und Ge-

sundheitsvorschriften (Brille, Handschuhe, Kleidung) zu entleeren. Den Weisungen der Mitarbeiter, die Aufsicht führen, ist zu folgen.

3.10 Feste organische Abfälle werden vorrangig in geeigneten Lösungsmittelrückständen

vollständig aufgelöst und als halogenfreie bzw. halogenhaltige Lösungen gesammelt. Die vorherige Deaktivierung reaktiver Substanzen, Entgiftung etc. ist dafür Vorausset-zung.

3.11 Sind die organischen Feststoffabfälle schwer löslich oder in solchen Mengen ange-

fallen, dass ihr Auflösen ökonomisch unvertretbar ist, werden sie als Festsubstanz zur Entsorgung abgegeben. Dazu sind sie in geeigneter Weise sicher abzupacken (z. B. in gut verschlossenen, chemikalienbeständigen Polyethylenbeuteln - gegebenenfalls mehrere ineinander), dauerhaft und leserlich zu beschriften: Menge, Inhaltsstoffanga-be, Einlagerungsdatum und Name des Anliefernden (Deaktivierung und Entgiftung ist unbedingt vorher zu gewährleisten). Zertifikat: Inhalt, Menge, Stoff, GHS-Symbol, Unterschrift

3.12 Anorganische Feststoffe sind, wie für organische Feststoffe beschrieben, zur Entsor-

gung anzuliefern. Eingeschlossen sind hier kontaminierte Aufsaugmassen.

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Achtung: Reaktive oder korrosive Trockenmittel wie Alkalimetalle, NaOH, KOH, CaCl2, P4O10 dürfen keinesfalls zur Entsorgung gebracht werden, sie sind vorher zu deaktivieren!

3.13 Kontaminierte Filterpapiere sind in PE-Beuteln verpackt zur Entsorgung abzuge-

ben. Der Name des Abfallerzeugers ist anzubringen. Achtung: Reaktive Substanzen sind vorher zu deaktivieren (s. a. 3.10-3.12).

3.14 Kontaminiertes Glas Verschmutzte Glasgeräte werden mit möglichst wenig eines geeigneten Lösemittels so

vorgereinigt, dass sie anschließend unbedenklich mit Wasser und üblichen Reini-gungsmitteln gereinigt werden können.

Die anfallenden Lösemittelrückstände werden entsprechend gesammelt und entsorgt. Nicht zu reinigende Glasgeräte werden als Sondermüll entsorgt (Annahmestelle). 3.15 Wässrige Abfalllösungen sind in folgenden Kategorien zu sammeln:

- Salzlösungen mit halogenfreien Lösemittelresten - Salzlösungen mit halogenhaltigen Lösemittelresten - salpetersaure Lösungen - schwermetallhaltige Lösungen, auch mit Lösemittelresten

4. Verhalten in Gefahrensituationen Beim Auftreten gefährlicher Situationen, z.B. Feuer, Austreten gasförmiger Schadstoffe, Aus-laufen von gefährlichen Flüssigkeiten, sind der Alarmplan und die folgenden Anweisungen einzuhalten: 4.1 Ruhe bewahren und überstürztes, unüberlegtes Handeln vermeiden! 4.2 Gefährdete Personen warnen, gegebenenfalls zum Verlassen der Räume auffordern. 4.3 Gefährdete Versuche abstellen, Gas, Strom und ggf. möglichst Wasser abstellen

(Kühlwasser kann ggf. weiterlaufen!). 4.4 Direktor des Instituts bzw. Aufsichtsperson und/oder Laborleiter, Arbeitskreisleiter

benachrichtigen. 4.5 Im Falle einer Räumung des Praktikantensaales oder anderer Bereiche des Institutes

begeben sich alle Studenten bzw. Mitarbeiter zum Sammelplatz: Platz vor dem Hör-saalzentrum (Wertsachen und erforderlichenfalls Garderobe mitnehmen). Warten Sie auf weitere Anweisungen.

4.6 Bei Unfällen mit Gefahrstoffen, die Langzeitschäden auslösen können oder die zu

Unwohlsein oder Hautreaktionen geführt haben, ist ein Arzt aufzusuchen. Der Vorgesetzte, der Praktikumsleiter oder stellvertretend der Assistent sind darüber zu informieren. Eine Unfallmeldung ist unverzüglich im Institut zu erstellen und dem Büro für Arbeitssicherheit zu übergeben.

4.7 Beachten Sie die Festlegungen des Alarmplanes des Institutes.

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5. Grundsätze der Erste-Hilfe-Leistung 5.1 Bei allen Hilfeleistungen auf die eigene Sicherheit achten! Erforderlichenfalls so

schnell wie möglich einen NOTRUF (112) tätigen. 5.2 Personen aus dem Gefahrenbereich bergen und an die frische Luft bringen. 5.3 Kleiderbrände löschen. 5.4 Notduschen nutzen; mit Chemikalien verschmutzte Kleidung vorher entfernen, be-

troffene Person notfalls bis auf die Haut ausziehen; mit Wasser und Seife reinigen; bei schlecht wasserlöslichen Substanzen diese mit Polyethylenglykolen (BASF) oder Ro-ticlean (Fa. Roth) von der Haut abwaschen und mit Wasser nachspülen.

5.5 Bei Augenverätzungen mit weichem, umkippendem Wasserstrahl, am besten mit einer

am Trinkwassernetz fest installierten Augendusche, beide Augen von außen her zur Nasenwurzel bei gespreizten Augenlidern 10 Minuten oder länger spülen.

5.6 Atmung und Kreislauf prüfen und überwachen. 5.7 Bei Bewusstsein gegebenenfalls Schocklage erstellen; Beine nur leicht (max. 10 cm)

über Herzhöhe mit entlasteten Gelenken lagern. 5.8 Bei Bewusstlosigkeit und vorhandener Atmung in die stabile Seitenlage bringen; sonst

Kopf überstrecken und bei einsetzender Atmung in die stabile Seitenlage bringen, sonst sofort mit der Beatmung beginnen. Tubus benutzen und auf Vergiftungsmög-lichkeiten achten. (Bei Herzstillstand: Herz-Lungen-Wiederbelebung durch ausgebil-dete Personen).

5.9 Blutungen stillen, Verbände anlegen, dabei Einmalhandschuhe benutzen. 5.10 Verletzte Person bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nicht allein lassen. 5.11 Information des Arztes sicherstellen: Angabe der Chemikalien möglichst mit Hinwei-

sen für den Arzt aus entsprechenden Büchern, Vergiftungsregistern oder dem "HOMMEL", Erbrochenes und Chemikalien sicherstellen.

5.12 Personenschutz geht vor Sachschutz! 6. Notrufe 6.1 FEUER / FEUERWEHR: 112 (von jedem Telefon)

Hand-Feuermelder befinden sich - am Anfang und am Ende jeder Treppe zu einer Etage - in jeder Etage: am Anfang und am Ende des Ganges

6.2 UNFALL / SCHNELLE MEDIZINISCHE HILFE (SMH): 112 (von jedem Telefon)

TUD-Sicherheitsdienst +49 351 463-20000

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6.3 Setzen Sie einen Notruf gemäß folgendem Schema ab:

WO geschah der Unfall? Ortsangabe WAS geschah? Feuer, Verätzungen, Sturz usw. WELCHE Verletzungen? Art und Ort am Körper WIEVIELE Verletzte? Anzahl WARTEN! Niemals auflegen bevor die Rettungsleitstelle das Gespräch beendet hat, es könnten wichtige Fragen zu beantworten sein.

6.4 Gesundheitshelfer:

Herr Püschel Chemikalienausgabe 3 48 42 Herr Linke Raum E 07 3 50 04 Herr Stipurin Raum E02 35081 Herr Biller Raum E46 34462 Verbandskästen: Räume S 07, S 39, E 03, E 07, E 42, 101, 105,

150, 247 7. Weitere wichtige Rufnummern (für Amtsleitungen 0 vorwählen)

BETRIEBSÄRZTIN: Dr. Friedmann-Ketzmerick 36199

CHIRURG: Dr. Martin +49 351 4763184 Liebigstraße 24 Dr. Köhler +49 351 4675220 Liebigstraße 23

(nächste Durchgangsärzte des GUV Sachsen – Liste weiterer Durchgangsärzte siehe Aushang Schaukästen gegenüber den Räumen E 30 und 131)

AUGENARZT: Dr. Zenker/Dr. Pilz +49 351 4726480 Bayreuther Str. 30

KRANKENHAUS FRIEDRICHSTADT: Rettungsstelle (Haus C) +49 351 480 1552

Augenklinik (Haus H) +49 351 480 1823

GIFTINFORMATIONSZENTRUM: +49 361 730 730 TUD-SICHERHEITSDIENST 20000 TECHNISCHE HAVARIE: Technische Leitzentrale der TU 34614, Notfall 34515 8. Alarmsignal: Dauerton der Haussirene

Brandort ermitteln Entstehungsbrand mit Eigenmitteln löschen (Feuerlöscher); dabei auf eigene Si-

cherheit achten; Panik vermeiden. Wenn notwendig: Arbeitsplatz sichern, möglichst Strom und Gas abschalten Gebäude auf dem kürzesten Fluchtweg verlassen. KEINE AUFZÜGE BENUT-

ZEN. Sammelpunkt: Platz vor dem Hörsaalzentrum

Dresden, den 30.04.2020

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Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Zubereitungen

Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) beschreibt die europäische Umset-

zung (EG-GHS) des Global Harmonisierten Einstufungs- und Kennzeichnungs-Systems

(GHS) inklusive europäisch harmonisierter Verpackungsvorschriften und wird mit Über-

gangsfristen die europäischen Stoff- und Zubereitungsrichtlinien ablösen. CLP bedeutet Clas-

sification, Labelling and Packaging.

Definition der gefährlichen Stoffe und Gemische nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS/CLP):

Ein Stoff oder ein Gemisch, der bzw. das den in Anhang 1 Teile 2 bis 5 GHS/CLP dargelegten

Kriterien für physikalische Gefahren, Gesundheitsgefahren oder Umweltgefahren entspricht, ist

gefährlich und wird entsprechend den Gefahrenklassen jenes Anhangs eingestuft.

Werden in Anhang 1 GHS/CLP Gefahrenklassen nach dem Expositionsweg oder der Art der

Wirkungen differenziert, so wird der Stoff oder das Gemisch entsprechend dieser Differenzie-

rung eingestuft.

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Das Glodie neueUmwan

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ndlungshilfe

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e – Gesundh

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15

HS) in der Enach CLP-V

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Quelle: BundesaFriedricD-4414TelefonTelefaxE-Mail:InternetPostans http://w

anstalt für Ach-Henkel-W9 Dortmund

n: +49 (0) 23: +49 (0) 23 reach-clp@

t: http://wwwchrift: Postf

www.baua.de

ArbeitsschuWeg 1-25 d 31 9071-0 31 [email protected] fach 17 02 0

e/de/Publik

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16

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Hinweise auf besondere Gefahren und Sicherheitsratschläge H-Sätze

H200-Reihe: Physikalische Gefahren H200 Instabil, explosiv. H201 Explosiv, Gefahr der Massenexplosion. H202 Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H203 Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstü-

cke. H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. H205 Gefahr der Massenexplosion bei Feuer. H220 Extrem entzündbares Gas. H221 Entzündbares Gas. H222 Extrem entzündbares Aerosol. H223 Entzündbares Aerosol. H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H228 Entzündbarer Feststoff. H240 Erwärmung kann Explosion verursachen. H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen. H242 Erwärmung kann Brand verursachen. H250 Entzündet sich in Berührung mit Luft von selbst. H251 Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. H252 In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten. H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan ent-

zünden können. H261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase. H270 Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel. H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren. H281 Enthält tiefgekühltes Gas; kann Kälteverbrennungen oder –Verletzungen ver-

ursachen. H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H300-Reihe: Gesundheitsgefahren H300 Lebensgefahr bei Verschlucken. H301 Giftig bei Verschlucken. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. H311 Giftig bei Hautkontakt. H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H330 Lebensgefahr bei Einatmen. H331 Giftig bei Einatmen.

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H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden

verursachen. H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H340 Kann genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben, sofern schlüs-

sig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen (Expositionsweg angeben,

sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositions-weg besteht).

H350 Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).

H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig

belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen

(konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg be-steht).

H360 F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H360 D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H360 FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädi-

gen. H360 Fd Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutter-

leib schädigen. H360 Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit

beeinträchtigen. H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutter-

leib schädigen (konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Expo-sitionsweg besteht).

H361 f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H361 d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H361 fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind

im Mutterleib schädigen. H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. H370 Schädigt die Organe (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt)

(Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).

H371 Kann die Organe schädigen (oder alle betroffenen Organe nennen, sofern be-kannt) (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).

H372 Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wie-derholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionswegbesteht).

H373 Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg be-steht).

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H400-Reihe: Umweltgefahren H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.

P-Sätze

P100-Reihe: Allgemeines P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereit-

halten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P200-Reihe: Prävention P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P210 Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht

rauchen. P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P220 Von Kleidung /…/ brennbaren Materialien fernhalten/entfernt aufbewahren. P221 Mischen mit brennbaren Stoffen /… unbedingt verhindern. P222 Kontakt mit Luft nicht zulassen. P223 Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen

unbedingt verhindern. P230 Feucht halten mit …. P231 Unter inertem Gas handhaben. P232 Vor Feuchtigkeit schützen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren. P235 Kühl halten. P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. P241 Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel / Lüftungsanlagen / Beleuch-

tung /… verwenden. P242 Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. P244 Druckminderer frei von Fett und Öl halten. P250 Nicht schleifen / stoßen /…/ reiben. P251 Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht

nach der Verwendung. P260 Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. P261 Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden. P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P263 Kontakt während der Schwangerschaft / und der Stillzeit vermeiden. P264 Nach Gebrauch … gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

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P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P281 Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. P282 Schutzhandschuhe / Gesichtsschild / Augenschutz mit Kälteisolierung tragen. P283 Schwer entflammbare / flammhemmende Kleidung tragen. P284 Atemschutz tragen. P285 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P231 + P232 Unter inertem Gas handhaben. Vor Feuchtigkeit schützen. P235 + P410 Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen. P300-Reihe: Reaktion P301 Bei Verschlucken: P302 Bei Berührung mit der Haut: P303 Bei Berührung mit der Haut (oder dem Haar): P304 Bei Einatmen: P305 Bei Kontakt mit den Augen: P306 Bei kontaminierter Kleidung: P307 Bei Exposition: P308 Bei Exposition oder falls betroffen: P309 Bei Exposition oder Unwohlsein: P310 Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P311 Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P312 Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P313 Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P315 Sofort ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe … auf diesem Kennzeich-

nungsetikett). P321 Besondere Behandlung (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). P322 Gezielte Maßnahmen (siehe … auf diesem Kennzeichnungsetikett). P330 Mund ausspülen. P331 Kein Erbrechen herbeiführen. P332 Bei Hautreizung: P333 Bei Hautreizung oder -ausschlag: P334 In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen. P335 Lose Partikel von der Haut abbürsten. P336 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht

reiben. P337 Bei anhaltender Augenreizung: P338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter aus-

spülen. P340 Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer Position ruhig-

stellen, die das Atmen erleichtert. P341 Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhig-

stellen, die das Atmen erleichtert. P342 Bei Symptomen der Atemwege: P350 Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. P351 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. P352 Mit viel Wasser und Seife waschen. P353 Haut mit Wasser abwaschen / duschen. P360 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und da-

nach Kleidung ausziehen.

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P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P370 Bei Brand: P371 Bei Großbrand und großen Mengen: P372 Explosionsgefahr bei Brand. P373 Keine Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe / Gemische / Er-

zeugnisse erreicht. P374 Brandbekämpfung mit üblichen Vorsichtsmaßnahmen aus angemessener Ent-

fernung. P375 Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. P376 Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. P377 Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos

beseitigt werden kann. P378 … zum Löschen verwenden. P380 Umgebung räumen. P381 Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P301 + P310 Bei Verschlucken: Sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P301 + P312 Bei Verschlucken: Bei Unwohlsein Giftinformationszentrum oder Arzt anru-

fen. P301 + P330 + P331 Bei Verschlucken: Mund ausspülen. Kein Erbrechen herbeiführen. P302 + P334 Bei Kontakt mit der Haut: In kaltes Wasser tauchen / nassen Verband anlegen. P302 + P350 Bei Kontakt mit der Haut: Behutsam mit viel Wasser und Seife waschen. P302 + P352 Bei Kontakt mit der Haut: Mit viel Wasser und Seife waschen. P303 + P361 + P353 Bei Kontakt mit der Haut (oder dem Haar): Alle beschmutzten, getränk-

ten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304 + P340 Bei Einatmen: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen,

die das Atmen erleichtert. P304 + P341 Bei Einatmen: Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer

Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P305 + P351 + P338 Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser

spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P306 + P360 Bei Kontakt mit der Kleidung: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit

viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. P307 + P311 Bei Exposition: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P308 + P313 Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat Einholen / ärztliche Hilfe

hinzuziehen. P309 + P311 Bei Exposition oder Unwohlsein: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hin-

zuziehen. P335 + P334 Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen /nassen Ver-

band anlegen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzu-

ziehen. P342 + P311 Bei Symptomen der Atemwege: Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen. P370 + P376 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. P370 + P378 Bei Brand: … zum Löschen verwenden. P370 + P380 Bei Brand: Umgebung räumen.

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P370 + P380 + P375 Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

P371 + P380 + P375 Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explo-sionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

P400-Reihe: Aufbewahrung P401 … aufbewahren. P402 An einem trockenen Ort aufbewahren. P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P404 In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P406 In korrosionsbeständigem /… Behälter mit korrosionsbeständiger Auskleidung

aufbewahren. P407 Luftspalt zwischen Stapeln / Paletten lassen. P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen. P411 Bei Temperaturen von nicht mehr als … °C / … aufbewahren. P412 Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen. P413 Schüttgut in Mengen von mehr als … kg bei Temperaturen von nicht mehr als

… °C aufbewahren. P420 Von anderen Materialien entfernt aufbewahren. P422 Inhalt in / unter … aufbewahren P402 + P404 In einem geschlossenen Behälter an einem trockenen Ort aufbewahren. P403 + P233 Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P403 + P235 Kühl an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P410 + P403 Vor Sonnenbestrahlung geschützt an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C

aussetzen. P411 + P235 Kühl und bei Temperaturen von nicht mehr als … °C aufbewahren. P500-Reihe: Entsorgung P501 Inhalt / Behälter … zuführen.

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Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze) Die R- und S-Sätze sind seit dem 01.06.2015 vollständig durch die GHS-Kennzeichnungen (H- und P-Sätze) ersetzt worden. Sie sind daher nur noch für alte, noch nicht neu gekenn-zeichnete Gebinde von Interesse. R 1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich R 2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich R 3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosions-

gefährlich R 4 Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen R 5 Beim Erwärmen explosionsfähig R 6 Mit und ohne Luft explosionsfähig R 7 Kann Brand verursachen R 8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen R 9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen R 10 Entzündlich R 11 Leichtentzündlich R 12 Hochentzündlich R 14 Reagiert heftig mit Wasser R 15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase R 16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen R 17 Selbstentzündlich an der Luft R 18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf/Luft-

Gemische möglich R 19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden R 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen R 21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken R 23 Giftig beim Einatmen R 24 Giftig bei Berührung mit der Haut R 25 Giftig beim Verschlucken R 26 Sehr giftig beim Einatmen R 27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut R 28 Sehr giftig beim Verschlucken R 29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase R 30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden R 31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase R 32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen R 34 Verursacht Verätzungen R 35 Verursacht schwere Verätzungen R 36 Reizt die Augen R 37 Reizt die Atmungsorgane R 38 Reizt die Haut R 39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung R 41 Gefahr ernster Augenschäden R 42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich R 44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss

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R 45 Kann Krebs erzeugen R 46 Kann vererbbare Schäden verursachen R 48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition R 49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen R 50 Sehr giftig für Wasserorganismen R 51 Giftig für Wasserorganismen R 52 Schädlich für Wasserorganismen R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben R 54 Giftig für Pflanzen R 55 Giftig für Tiere R 56 Giftig für Bodenorganismen R 57 Giftig für Bienen R 58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben R 59 Gefährlich für die Ozonschicht R 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen R 64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen R 65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen R 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen R 68 Irreversibler Schäden möglich

Kominationen der R-Sätze R 14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase R 15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase R 20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken R 20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der

Haut R 21/22 Gesundheitsschädlich beim Berührung mit der Haut und beim Verschlucken R 23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken R 24/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut R 24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken R 26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut R 26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken R 26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut R 27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken R 36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane R 36/38 Reizt die Augen und die Haut R 36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut R 37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut R 39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen R 39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut R 39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken R 39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berüh-

rung mit der Haut

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R 39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Ver-schlucken

R 39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 39/23/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen R 39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut R 39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken R 39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Be-

rührung mit der Haut R 39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch

Verschlucken R 39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut

und durch Verschlucken R 39/26/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung

mit der Haut und durch Verschlucken R 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich R 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposi-

tion durch Einatmen R 48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposi-

tion durch Berührung mit der Haut R 48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposi-

tion durch Verschlucken R 48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposi-

tion durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut R 48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposi-

tion durch Einatmen und durch Verschlucken R 48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposi-

tion durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 48/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposi-

tion durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Ein-

atmen R 48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Be-

rührung mit der Haut R 48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Ver-

schlucken R 48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Ein-

atmen und durch Berührung mit der Haut R 48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Ein-

atmen und durch Verschlucken R 48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Be-

rührung mit der Haut und durch Verschlucken R 48/23/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Ein-

atmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken R 50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche

Wirkungen haben R 51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir-

kungen haben

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R 52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben

R 68/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen R 68/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit

der Haut R 68/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken R 68/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen

und bei Berührung mit der Haut R 68/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen

und durch Verschlucken R 68/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit

der Haut und durch Verschlucken R68/20/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen,

Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S 1 Unter Verschluss aufbewahren S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 3 Kühl aufbewahren S 4 Von Wohnplätzen fernhalten S 5 Unter ...aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben) S 6 Unter ...aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben) S 7 Behälter dicht geschlossen halten S 8 Behälter trocken halten S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren S 12 Behälter nicht gasdicht verschließen S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 14 Von ...fernhalten (inkompatible Substanzen sind vom Hersteller anzugeben) S 15 Vor Hitze schützen S 16 Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen S 17 Von brennbaren Stoffen fernhalten S 18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen S 22 Staub nicht einatmen S 23 Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom

Hersteller anzugeben) S 24 Berührung mit der Haut vermeiden S 25 Berührung mit den Augen vermeiden S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt

konsultieren S 27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen S 28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller an-

zugeben) S 29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen S 30 Niemals Wasser hinzugießen S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen S 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen

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S 37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen S 38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen S 39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen S 40 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen (Material vom Her-

steller anzugeben) S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen S 42 Bei Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Be-

zeichnung(en) vom Hersteller anzugeben) S 43 Zum Löschen ... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die

Gefahr erhöht, anfügen: ."Kein Wasser verwenden") S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich dieses

Etikett vorzeigen) S 46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett

vorzeigen S 47 Nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben) S 48 Feucht halten mit ... (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben) S 49 Nur im Originalbehälter aufbewahren S 50 Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben) S 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden S 52 Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden S 53 Exposition vermeiden – vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen S 56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen S 57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter ver-

wenden S 59 Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Herstel-

ler/Lieferanten erfragen S 60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen S 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einho-

len/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen

und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen S 63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ru-

higstellen S 64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Be-

wusstsein ist)

Kombination der S-Sätze S 1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren S 3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren S 3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe,

mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben) S 3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ...

aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben)

S 3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren S 3/14 An einem kühlen, von ... entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen

Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben) S 7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten S 7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren

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S 7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben)

S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden S 27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen

und Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben) S 29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in ge-

sicherter Weise beseitigt werden S 29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter

der Problemabfallentsorgung zuführen S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbril-

le/Gesichtsschutz tragen S 36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tra-

gen S 37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz

tragen S 47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... °C (vom Her-

steller anzugeben) aufbewahren

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Organische Chemie der Technischen Universität Dresden

Unterrichtung gebärfähiger Studentinnen der Praktika Organische Chemie (Grund- und Hauptstudium sowie nicht zugeordneter Studiengänge) über Beschäftigungsbe-schränkungen und mögliche Gefahren für werdende und stillende Mütter Sehr geehrte Damen, mit diesem Schreiben weise ich Sie darauf hin, dass bestimmte Gefahrstoffe krebserzeugen-de, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften besitzen. Die Einstufung von Gefahrstoffen ist der "Liste der gefährlichen Stoffe und Zubereitungen nach § 4 der GefStoffV" oder der TRGS 905 (s.a. BIA-Report: Gefahrstoffliste, Aushänge und verfügbare Kataloge, z.B. von Merck) zu entnehmen. Die o.g. Stoffe sind wie folgt gekennzeichnet und mit den Hinweisen auf besondere Gefahren versehen: Gefahr! ersetzt ehemals T: giftig und Xn: gesundheitschädlich! R 45 = Kann Krebs erzeugen und R 49 = Kann Krebs erzeugen beim Einatmen

→ H350 Karzinogenität, Kategorie 1A, 1B = Kann Krebs erzeugen. R 40 = Irreversibler Schaden möglich

→ H351 Karzinogenität, Kategorie 2 = Kann vermutlich Krebs erzeugen. R 46 = Kann vererbbare Schäden verursachen

→ H340 Keimzellmutagenität Kategorie 1A, 1B = Kann genetische Defekte verursa-chen.

R 60 = Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen

→ H360 Reproduktionstoxizität, Kategorie 1A, 1B = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.

R 62 = Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen → H361 Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit

beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. R 61 = Kann das Kind im Mutterleib schädigen

→ H360 Reproduktionstoxizität, Kategorie 1A, 1B = Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen.

R 63 = Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen → H361 Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 = Kann vermutlich die Fruchtbarkeit

beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. R 64 = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen

→ H362 Reproduktionstoxizität, Zusatzkategorie für Wirkungen auf/über Laktation = Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

auch S 53 = Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen

→ P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen Gebrauch.

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In Ihrem Tätigkeitsbereich handelt es sich dabei insbesondere um Stoffe folgender organi-scher Verbindungsklassen:

Aminoverbindungen Nitroverbindungen Halogenverbindungen Nitrosoverbindungen alkylierend wirkende Verbindungen aromatische Kohlenwasserstoffe

Sie sind verpflichtet, sich vor Beginn chemischer Arbeiten über die Einstufung der zu ver-wendenden Gefahrstoffe genau zu informieren. Technische Angestellte nehmen vor Beginn der Arbeiten Rücksprache mit ihren Vorgesetzten. Die Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRiV) enthält besondere Beschäftigungs-beschränkungen. Werdende Mütter dürfen mit krebserzeugenden, fruchtschädigenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen nicht beschäftigt werden, es sei denn, sie sind bei bestimmungsgemäßem Um-gang diesen Gefahrstoffen nicht ausgesetzt. Stillende Mütter dürfen mit diesen Gefahrstoffen nicht beschäftigt werden, wenn der Grenz-wert überschritten wird. Werdende oder stillende Mütter dürfen mit sehr giftigen, giftigen, gesundheitsschädlichen oder in sonstiger Weise den Menschen chronisch schädigenden Gefahrstoffen nicht beschäf-tigt werden, wenn der Grenzwert überschritten wird. Der Umgang mit Gefahrstoffen, die Blei oder Quecksilberalkyle enthalten, ist gebärfähigen Arbeitnehmerinnen untersagt, wenn der Grenzwert überschritten wird. Bitte geben Sie zum Schutz von Mutter und Kind so früh wie möglich Ihre Schwanger-schaft dem Praktikumsleiter bekannt. Im Falle einer Schwangerschaft müssen Ihre Tä-tigkeiten entsprechend dem Ihnen und Ihrem Kind zu gewährenden Schutz ggf. verän-dert werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Prof. Dr. Thomas Straßner

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Hinweise zur Protokollführung Zu jedem Praktikumsversuch ist ein Protokoll entsprechend nachstehendem Muster anzuferti-gen. Dieses ist so abzufassen, dass der Versuch detailliert nachvollzogen und ggf. wiederholt werden kann. Es ist der Beleg für den durchgeführten Praktikumsversuch. Das Protokoll ist so vorzubereiten, dass während des Praktikums nur noch erhaltene Mess-werte, Stoffkonstanten, Ausbeuten, Beobachtungen, Durchführung des Versuchsablaufs ein-getragen werden müssen und eine Fehlerbetrachtung angefertigt werden muss. Im darauf fol-genden Seminar wird das vollständige Protokoll dem Assistenten zum Testat vorgelegt. So-wohl Betriebsanweisung als auch Protokoll sind geheftet abzugeben. Musterprotokoll: Name: Laborplatz: Datum:

Protokoll Präparat 1 – Essigsäureethylester

Reaktionsgleichung: H3 C-COOH + C2 H5 OH H3 C-COOC2 H5 + H2 O (Bei komplizierter strukturierten Verbindungen sind Strukturformeln zu verwenden) Ansatzgröße Zu erwartende Menge H3 C-COOH C2 H5 OH H3 C-COOC2 H5 H2 O Molmasse [g/mol] 60,05 46,07 88,11 18,02 Stoffmengen [mol] 0,1 0,2 0,1 0,1 Masse [g] 6,01 9,21 8,81 1,80 Dichte [g/cm3]* 1,05 0,79 0,90 1,00 Volumen [ml]* 5,7 11,6 9,8 1,8 Tatsächlich einge-setzte Menge

5,3 ml (5,57 g; 0,093 mol)

10,4 ml (8,22 g; 0,178 mol)

*Dichte und Volumen sind nur für Flüssigkeiten (und Gase) anzugeben. Reaktionsmechanismus: Ist für die durchzuführende Reaktion ausführlich zu formulieren! Versuchsablauf Beobachtungen Kurze Arbeitsvorschrift, Skizze aller Reakti-onsapparaturen! Eintragung/Anpassung bei Erfordernis während des Praktikums! Stichpunkte sind zu bevorzugen.

Bevorzugt tabellarisch gegenüberstellen. Eintragung/Anpassung bei Erfordernis wäh-rend des Praktikums! Stichpunkte sind zu bevorzugen.

Ergebnis: Ausbeute in Gramm, Stoffmenge und Prozent der theoretisch möglichen Menge und Vergleich mit Literaturwert:

Es wurden 5,57 g Essigsäure und 8,22 g Ethanol eingesetzt, dies entspricht 0,093 mol Essigsäure und 0,178 mol Ethanol.

Die Mindermenge bestimmt die maximale Ausbeute.

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nEdukt = 0,093 mol Es wurden 6,0 g Essigester erhalten. mProdukt = 6,0 g; MProdukt = 88,11 g/mol nProdukt = mProdukt/MProdukt = 6,0 g / 88,11 g/mol = 0,068 mol Berechnung der Ausbeute:

gesamt = nProdukt/nEdukt · 100% = 0,068 mol/0,093 mol·100% = 73 % Die Literaturausbeute beträgt 85 %. = gesamt / Literatur = 86 % der Literaturausbeute Es wurden 73 % Ausbeute erreicht. Dies entspricht 86 % der Literaturausbeute. Siedepunkt: Literaturwerte und Abweichung mit angeben. Brechungsindex: Größere Abweichungen von den Literaturwerten sind zu erklären! (bei Feststoffen: Schmelzpunkt, Kristallform usw.) Substanzbeschreibung: klare, niedrigviskose Flüssigkeit mit fruchtartigem Geruch, nicht mit Wasser mischbar Fehlerdiskussion: Kritische Auseinandersetzung mit möglichen Fehlerquellen be-

züglich Ausbeute und Reinheit! Stichpunkte sind zu bevorzugen. Quellen: Praktikumsanleitung Grundpraktikum Organische Chemie, TU

Dresden 2016. Becker et al.: Organikum, 22. Auflage, S. 474 ff.

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PRÄPARAT 1: p-Nitrobenzylbromid - Radikalische Substitution -

Agenzien: p-Nitrotoluol Brom (Erhöhte Vorsicht beim Umgang!)

Ethanol (99 %-ig; vergällt)

Natriumhydroxid 50 ml 2 N wässrige Lösung (Eigenständig herstellen!)

Ansatz: 0,05 mol p-Nitrotoluol 0,058 mol Brom Produkt: Schmelzpunkt 99 °C; Literaturausbeute: 70 % Molare Masse: 216,03 g/mol Achtung! Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B; H314 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3 Apparatur: Reaktionsapparatur, Apparatur zum Absaugen s. Abbildungen

Achtung: Schutzhandschuhe tragen! Der Versuch wird unter dem Abzug ausgeführt! Brom wirkt stark hautätzend, die Bromdämpfe sind schleimhautreizend! Das Abfüllen erfolgt nur unter dem Abzug. Br2 „kriecht“ beim Ausgießen leicht an der Flasche herunter. Erste Hilfe: Die betroffene Hautstelle wird sofort gut mit Ethanol (Spritzflasche), danach mit Wasser und Sodalösung gewaschen.

Brom wird vom Assistenten ausgegeben. Vom Assistenten wird zusätzlich eine gesättigte Natriumthiosulfatlösung (Na2S2O3 in Was-ser) zur Desaktivierung von Bromresten zur Verfügung gestellt. p-Nitrobenzylbromid ist haut- und tränenreizend, nicht auf die Haut bringen. Da die Gesichts-haut besonders empfindlich ist, während des gesamten Praktikums nicht mit den Fingern in das Gesicht fassen. Betroffene Stellen mit Seife waschen. Achten Sie darauf, dass niemals Wasser (Kondenswasser, Wasser aus undichten Schlauchan-schlüssen am Kühler, Schläuche nicht über dem Heizbad vom Kühler lösen...) in das Gefäß mit Heizbadflüssigkeit gelangt: Unfallgefahr durch Verspritzen heißer Flüssigkeit! Verwen-den Sie Schlauchschellen zum Sichern der Kühlwasserschläuche!

Arbeitsvorschrift: Vor dem Zusammenbau der Apparatur gibt man vorsichtig ein Magnetrührstäbchen (Eiform) in den zur Verfügung stehenden 100 ml Zwei- oder Dreihalskolben, in welchen zuvor das p-Nitrotoluol eingewogen wurde. Zur HBr-Ableitung und –absorption wird auf den Kühler eine Schliffolive mit Gummischlauch gesetzt, wobei die Spitze einer Plastikpipette unten im Gummischlauch befestigt wird und diese Spitze in 50 ml ca. 2 M wässriger NaOH-Lösung in einem kleinen Becherglas endet. Man stellt das Kühlwasser vorsichtig an (das Wasserrad des Strömungswächters am Ablauf dreht sich langsam und stetig). Der Reaktionskolben wird zu ca. 1/3 in das Siliconölbad eingetaucht. Das Heizbad wird auf 150 °C erwärmt, wobei der Kolbeninhalt gerührt wird. In der Zwischenzeit wird die benötigte Menge Brom (durch den Assistenten) vorsichtig in den Tropftrichter überführt. Der Hahn des Tropftrichters, dessen Dichtigkeit vorher geprüft wurde, muss dabei geschlossen sein und das Druckausgleichsrohr nach oben weisen. Anschließend setzt man den Tropftrichter auf den Kolben auf und lässt das

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PRÄPARAT 2: (1,2-Dibromethyl)benzol - Elektrophile Addition -

Agenzien: Styrol Brom (Erhöhte Vorsicht beim Umgang!) Chloroform Ethanol (99 %-ig; vergällt) Ansatz: 0,025 mol Styrol (sind in 10 ml Chloroform zu lösen) 0,025 mol Br2 (sind in 8 ml Chloroform zu lösen) Produkt: Schmelzpunkt 74 °C; Siedepunkt 140 °C; Literaturausbeute: 95 % Molare Masse: 263,95 g/mol Achtung! Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B Apparatur: s. Präparat 1, ohne Gasableitungsschlauch; Destillationsapparatur, Apparatur zum Umkristallisieren s. Abbildung Achtung: Schutzhandschuhe tragen! Es ist unter dem Abzug zu arbeiten!

Brom wirkt stark hautätzend, die Dämpfe sind schleimhautreizend. Br2 „kriecht“ beim Ausgießen leicht an der Flasche herunter. Erste Hilfe: Die betroffene Hautstelle wird sofort mit viel Ethanol (Spritzflasche), danach mit Wasser und Sodalösung gewaschen.

Brom wird vom Assistenten ausgegeben. Styroldibromid ist haut- und tränenreizend, nicht auf die Haut bringen. Da die Gesichtshaut besonders empfindlich ist, während des gesamten Praktikums nicht mit den Fingern in das Gesicht fassen. Betroffene Stellen mit Seife waschen. Arbeitsvorschrift: Nach dem Aufbau der Apparatur (Magnetstäbchen nicht vergessen) gibt man die berechnete Menge Styrol und 10 ml Chloroform in den Kolben. Die Bromlösung wird im Tropftrichter hergestellt (zuerst Chloroform einfüllen, dann 1,3 ml Brom hinzufügen). Beim Befüllen des Tropftrichters muss der Hahn, der vorher auf Dichtigkeit geprüft wurde, geschlossen sein und das Druckausgleichsrohr nach oben weisen. Zur Außenkühlung des Reaktionskolbens füllt man die Schale zu je 1/3 mit Wasser und Eisstückchen. Man setzt den Rührer in Gang und tropft innerhalb von 15 min die Br2-Lösung zu. Bleibt eine leichte Bromfärbung am Schluss bestehen, setzt man zur Entfärbung langsam tropfenweise Styrol zu. Findet keine vollständige Entfärbung satt, nur solange Styrol zugeben, bis sich die Farbe des Gemischs nicht mehr än-dert. Die Menge an extra zugegebenem Styrol muss bei der Ausbeuteberechnung mit beachtet werden. Jetzt entfernt man den Tropftrichter und verschließt den Schliff mit einem Glasstop-fen. Unter Rühren wird das Chloroform abdestilliert (Apparatur s. Abb.; Heizung auf 90 °C ein-stellen). Beim Abkühlen erstarrt der Rückstand und wird im gleichen Kolben umkristallisiert. Man bereite dazu 30 ml einer 80 %-igen Ethanollösung durch Verdünnen des 99 %-igen Ethanols mit Wasser vor. Davon gibt man einen Teil in den Kolben zum erstarrten Rohpro-dukt, nachdem die übrigen Teile der Destillationsapparatur entfernt worden sind. Das Roh-

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nimmt, das Küken öffnet und die Unterphase durch den Trichterstiel in ein Becherglas auslau-fen lässt. Aufgaben zur Vorbereitung: 1. Erläutern Sie die Versuchsdurchführung (Arbeitsschutz einbeziehen) und den Reaktions-

mechanismus! 2. Warum muss der Scheidetrichter regelmäßig belüftet werden? 3. Weshalb darf Trockenmittel nicht in den Destillierkolben gelangen? 4. Informieren Sie sich über Verwendungsmöglichkeiten von Alkylhalogeniden!

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PRÄPARAT 4: Cyclohexen - Eliminierung -

Agenzien: Cyclohexanol Phosphorsäure 85 %-ig, Katalysator Natriumsulfat wasserfrei, Trockenmittel Ansatz: 0,25 mol Cyclohexanol 10 ml Phosphorsäure Produkt: Schmelzpunkt -104 °C; Siedepunkt 83 °C; nD

20 1,4464 Literaturausbeute: 80 %; Dichte 0,81 g/cm3; Molmasse: 82,15 g/mol Achtung! Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 2; H225 Akute Toxizität, Kategorie 4, Verschlucken; H302 Aspirationsgefahr, Kategorie 1; H304 Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 2; H411 Apparatur: s. Abbildung Arbeitsvorschrift: In einen 100 ml Kolben werden Cyclohexanol und Phosphorsäure eingefüllt. Magnetrührstäb-chen nicht vergessen! Dieses Gemisch erhitzt man in einer Rektifikationsapparatur mit Vigreux-Kolonne bei einer Ölbadtemperatur von 200 °C. Die Reaktion ist beendet, wenn die Kopftemperatur wieder deutlich absinkt und kein Destillat mehr überkommt. Dies ist bei einer Siedetemperatur von etwa 70 °C der Fall. In der Vorlage erhält man ein Destillat, welches aus 2 Phasen (Cyclohexen/Wasser) besteht. Dieses überführt man in einen Scheidetrichter und trennt beide Phasen, indem die untere durch den Stiel des Scheidetrichters in ein Becherglas abgelassen wird (prüfen Sie, welche die zu verwerfende wässrige Phase ist!). Zur organischen Phase werden 3 g wasserfreies Natriumsulfat gegeben und ca. 10 min unter gelegentlichem Umschwenken stehen gelassen, damit das Restwasser als Hydrat an das Trockenmittel gebun-den wird. Währenddessen ist die Apparatur zu reinigen und zu trocknen. Danach wird das Cyclohexen-Rohprodukt in einen trockenen und sauberen 100 ml Kolben filtriert (weicher Faltenfilter), ein Magnetrührstäbchen wird hinzugefügt und erneut fraktioniert destilliert (Feinreinigung, Ölbadtemperatur ca. 150 °C). Es ist die Hauptfraktion bei 82-84 °C, abzu-trennen. Es werden Ausbeute und Brechungsindex bestimmt.

Aufgaben zur Vorbereitung: 1. Erläutern Sie die Versuchsdurchführung und den Reaktionsmechanismus! 2. Welche Parameter (Reaktionsbedingungen, Beschaffenheit des Substrates) begünstigen

die Eliminierung gegenüber einer nucleophilen Substitution? 3. Welche zwei weiteren Eliminierungsmechanismen sind häufig anzutreffen?

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Appaaratur zur RRektifikationn

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PRÄPARAT 5: Benzoesäure - Oxidation -

Agenzien: Toluol Natriumcarbonat Kaliumpermanganat Oxidationsmittel Natriumsulfit Reduktionsmittel Schwefelsäure ca. 48 %-ig (= halbkonzentriert, eigenständig herstellen!) Aliquat 336 Methyltrioctylammoniumchlorid (Phasentransferkatalysator) Molare Masse: 404.16 g/mol Achtung! Ätzwirkung auf die Haut, H314 Akute Toxizität, H301 Chronisch Gewässergefährdend, H410 Ansatz: 0,015 mol Toluol 0,05 mol Kaliumpermanganat Produkt: Schmelzpunkt 122 °C; Siedepunkt 250 °C; Literaturausbeute: 70 % Molmasse: 122,12 g/mol Achtung! Akute Toxizität, Kategorie 4, Verschlucken; H302 Augenreizung, Kategorie 2; H319 Apparatur: Rückflussapparatur für die Reaktion und zum Umkristallisieren

s. Abbildung Apparatur zum Absaugen s. Präparat 1 Arbeitsvorschrift: In einen 250 ml Rundkolben werden 70 ml Wasser, 0,5 ml Aliquat 336, 0,02 mol Na2CO3 und die berechneten Mengen Toluol und Kaliumpermanganat eingefüllt. Magnetrührstäbchen nicht vergessen! Es wird ein Rückflusskühler aufgesetzt und 30 min zum Sieden erhitzt (130 °C Ölbadtemperatur), wobei die violette Farbe verschwindet. Der bei der Reaktion aus-gefallene Braunstein wird noch warm mittels Büchnertrichter abgesaugt. Das Vakuum wird durch entsprechendes Drehen des Dreiwegehahnes unterbrochen. Der Reaktionskolben und der Braunstein werden mit möglichst wenig heißem Wasser gespült. Es wird erneut abge-saugt. Der Braunstein wird in eine bereitgestellte Flasche gegeben und später entsorgt. Das Filtrat gießt man in ein Becherglas. Wenn nötig entfärbt man die Lösung mit wenig Natri-umsulfit. Man kühlt die Lösung ab und säuert unter dem Abzug mit wenig halbkonzentrierter Schwefelsäure an (Schäumen durch CO2-Entwicklung), wobei kräftig mit einem Glasstab gerührt wird. Der pH-Wert wird mit Unitest-Papier geprüft. Das Rohprodukt fällt aus. Es wird wiederum über einen Büchnertrichter abgesaugt und anschließend aus Wasser umkristallisiert.

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Essigsäure-n-butylester - Reaktion an der Carboxylgruppe -

Agenzien: Essigsäure n-Butanol konz. Schwefelsäure 96 %-ig, Katalysator Chloroform = „Wasserschlepper” Natriumhydrogencarbonat Neutralisationsmittel 5 %-ige wässrige Lösung (eigenständig herstellen!) Ansatz: 0,9 mol Essigsäure 0,5 mol n-Butanol Produkt: Schmelzpunkt -77 °C; Siedepunkt 126 °C; nD

20 1,3961; Literaturausbeute: 85% Dichte 0.88 g/cm3; Molmasse: 116.16 g/mol Achtung! Entzündbare Flüssigkeiten, Kategorie 3; H226 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition), Kategorie 3; H336 Apparatur: Reaktionsapparatur s. Abbildung Scheidetrichter s. Präparat 3 Destillationsapparatur s. Abbildung Arbeitsvorschrift: In einen 500 ml-Kolben gibt man die berechneten Mengen Essigsäure und n-Butanol. (Die Carbonsäure wird im Überschuss eingesetzt, damit sich das n-Butanol vollständig umsetzt, weil dieses sonst bei der Destillation mit entstandenem Ester ein azeotropes Gemisch bilden würde. Überschüssige Carbonsäure ist leicht durch Auswaschen mit Wasser aus dem Reaktionsgemisch entfernbar.) Zum Einfüllen ist ein Trichter zu benutzen. Als Katalysator werden 3 ml konz. Schwefelsäure und als “Wasserschleppmittel” zur azeotropen Entfernung des bei der Umsetzung entstehenden Wassers 80 ml Chloroform zugesetzt. Zur Vermeidung von Siedeverzug werden ein bis drei Siedesteine in den Kolben gegeben. Der Heizpilz wird auf eine Hebebühne gestellt. Der Kolben wird in den Heizpilz eingesetzt, sodass zwischen Kolben und Heizpilz ein geringer Spalt verbleibt, und mit einer Stativklemme festgespannt. Es ist stets darauf zu achten, dass weder Edukte noch Produkte oder Kühl- bzw. Kondenswasser in den Heizpilz gelangen, da dieser dadurch zerstört wird! Deshalb wird der Kolben, wenn er außen feucht ist, abgetrocknet, bevor er in den Heizpilz kommt. Danach wird der Wasserabscheider, der vorher mit Chloroform gefüllt wurde, aufge-setzt. Auf den Wasserabscheider setzt man einen Rückflusskühler. Dieser wird mit einer Drei-fingerklemme gehaltert. Nach dem Anschluss der Kühlwasserschläuche, welche mit Schlauchschellen zu sichern sind, wird der Kühlwasserstrom am Wasserhahn so reguliert, dass sich das Wasserrad des Strömungswächters am Kühlwasserablauf langsam dreht. Man

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erhitzt mit maximaler Heizleistung und lässt 40 min unter Rückfluss sieden, wobei das entstehende Wasser mit einem Becherglas aufgefangen wird. Das Reaktionsgemisch wird unter fließendem Wasser auf Zimmertemperatur abgekühlt und in einen Scheidetrichter, der im Stativring hängt, gegeben. (Es ist unter dem Abzug zu arbeiten und stets darauf zu achten, dass beim Einfüllen von Flüssigkeit das Küken geschlossen ist und sich ein Becherglas unter dem Scheidetrichter befindet!). Zum Reaktionsgemisch werden 75 ml Wasser gegeben. Der Stopfen wird aufgesetzt, mit einer Hand festgehalten, der Scheidetrichter aus dem Stativring genommen und um 180° gedreht. Achtung! Trichterstiel nie auf Personen richten! Jetzt wird der Hahn geöffnet, um einen evtl. Überdruck auszugleichen. Der Hahn wird geschlossen und durch kurzes, kräftiges Schütteln des Scheidetrichters werden die beiden Phasen durchmischt und in Ruhestellung der Hahn sofort wieder geöffnet, um erneut einen evtl. Überdruck auszugleichen. Diese Prozedur wird mehrfach wiederholt. Man hängt danach den Scheidetrichter in den Stativring, entfernt sofort den Stopfen und wartet, bis sich die bei-den Phasen getrennt haben. Durch vorsichtiges Öffnen des Hahnes wird die untere Phase in das Becherglas abgelassen. Bevor die wässrige Phase verworfen wird, ist zu prüfen, dass die-se tatsächlich die wässrige Phase ist. Die organische Phase wird aus dem Becherglas in den Scheidetrichter zurückgegossen. Zur organischen Phase im Scheidetrichter gießt man ca. 100 ml einer 5 %-igen Natriumhydrogen-carbonatlösung. Vorsicht! Die organische Phase ist sauer! Es bildet sich jetzt CO2. Scheidetrichter mit Stopfen verschließen. Vorsichtig den Scheidetrichter unter Festhalten des Stopfens um 180° drehen und sofort den Hahn öffnen. Jetzt (bei offenem Hahn) die beiden Phasen vorsichtig durch Schwenken des Scheidetrichters durchmischen. CO2-Entwicklung beachten! Erst wenn nur noch sehr wenig CO2 gebildet wird, Hahn schließen und weiter verfahren, wie beim Waschen mit Wasser beschrieben wurde. (Dabei nur in sehr kurzen Intervallen schütteln und in Ruhestellung sofort den Hahn öffnen! CO2 entweicht zischend!) Nach dem Entsorgen der Natriumhydrogencarbonat-Waschlösung ist nochmals mit Wasser zu waschen. Die organische Phase wird in einen 500 ml Kolben gefüllt, ein Siedestein zugegeben und eine Destillationsapparatur aufgebaut. Die Schliffe sind leicht zu fetten und alle Schliffe am Küh-ler und am Destillationsvorstoß mit Schliffklammern zu sichern! Zur Destillation wird zuerst mit geringer und allmählich steigender Heizleistung erwärmt. Der Destillationsvorlauf wird im 250 ml Kolben aufgefangen. Es destilliert zuerst das Chloroform über, wobei auch Wasserreste mitdestillieren. Bei 121 °C wird die Vorlage gewechselt. Man entfernt den Kolben, dreht den Vorstoß um 180° nach oben, setzt einen sauberen und trockenen Kolben, welcher vorher abgewogen wurde, auf den Vorstoß und dreht diesen wieder nach unten. Es wird solange Essigsäure-n-butylester destil-liert, bis das Thermometer 127 °C anzeigt. Dabei ist zu beachten, dass ein kleiner Rest Flüs-sigkeit im Siedekolben verbleibt. Sollte die Ausbeute zu gering sein, so kann die erste Frakti-on erneut destilliert werden.

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PRÄPARAT 7: 1-Phenylazonaphth-2-ol - Diazotierung und Azokupplung -

Agenzien: -Naphthol Anilin Natriumhydroxid 0,05 mol 2 N wässrige Lösung (eigenständig herstellen!) konz. Salzsäure 18,5 %-ig (halbkonzentriert; eigenständig herstellen!) Natriumnitrit Essigsäure Ansatz: 0,01 mol -Naphthol 0,01 mol Anilin Produkt: Schmelzpunkt 130 °C; Literaturausbeute: 80 % Molmasse: 248,28 g/mol Achtung! Karzinogenität, Kategorie 2; H351 Keimzellmutagenität, Kategorie 2; H341 Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1; H317 Gewässergefährdend, Chronisch Kategorie 4; H413 Apparatur: Apparatur zum Absaugen s. Präparat 1 Apparatur zum Umkristallisieren s. Präparat 5 Arbeitsvorschrift: In einem Becherglas wird die berechnete Menge -Naphthol in 0,05 mol Natronlauge (vorge-legt als 2 N Lösung) unter Rühren mit einem Glasstab gelöst. Diazotierung: In einem weiteren Becherglas, welches in einem Topf mit Eis/Wasser steht, löst man (ebenfalls unter Umrühren mit einem Glasstab) die berechnete Menge Anilin in 0,03 mol Salzsäure (halbkonzentrierte Lösung verwenden) auf. Dabei kann es vorkommen, dass ein Teil des gebildeten Anilinhydrochlorides als Niederschlag ausfällt, der den weiteren Verlauf der Umsetzung jedoch nicht stört. Bei einer Temperatur, die stets unter 10 °C liegen muss, lässt man langsam, unter ständigem Rühren, die dem Anilin äquivalente Menge einer 0,15 M wässrigen Natriumnitritlösung hinzufließen. Kupplung: Die so erhaltene Diazoniumsalzlösung wird jetzt langsam unter Kühlung bei 5 bis 10 °C in die bereitstehende -Naphtholat-Lösung eingerührt. Nach beendeter Zugabe lässt man noch 5 min stehen und rührt dabei gelegentlich um. Danach gibt man vorsichtig 10 ml Eisessig hinzu. Das ausgefallene Rohprodukt wird abgesaugt und anschließend gewaschen, indem man es im Büchnertrichter in Eiswasser aufschlämmt (Vorsicht, Filter nicht mit dem Glasstab zerreißen) und wieder trocken saugt. Während des Aufschlämmens wird die Verbin-dung zur Vakuumpumpe unterbrochen. Um möglichst viel Wasser aus der feuchten Masse abzutrennen, presst man den Farbstoff während des Absaugens mit einem flachen Glasstopfen

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sorgfältig, aber vorsichtig fest, damit nicht zu viel Produkt am Glasstopfen verbleibt. An-schließend wird das Produkt aus Eisessig umkristallisiert und im Trockenschrank getrocknet. Aufgaben zur Vorbereitung:

1. Erläutern Sie die Versuchsdurchführung (Arbeitsschutz berücksichtigen) und den Mecha-nismus der Reaktion und ihrer Teilschritte. Hilfe zum Aufstellen der Reaktionsgleichungen:

a. Natriumnitrit und Salzsäure bilden intermediär salpetrige Säure, aus welcher nach einem Protonierungsschritt das Nitrosylkation entsteht.

b. Das primäre aromatische Amin reagiert zuerst mit HCl zum Anilinium-hydrochlorid und danach mit dem Nitrosylkation zum Diazoniumsalz.

c. Das Diazoniumsalz kuppelt auf den aktivierten Aromaten in -Stellung (Wie wird der Aromat stark aktiviert?).

2. Erläutern Sie die Reaktion von Aminen mit Säuren! Von welchen Faktoren wird die Basi-

zität eines Amins beeinflusst?

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PRÄPARAT 8: Cis-9,10-dihydro-9,10-ethanoanthracen-11,12-dicarbonsäureanhydrid

- Diels-Alder-Reaktion -

Agenzien: Anthracen Maleinsäureanhydrid Dichlormethan getrocknet über CaCl2 (vom Assistenten bereitgestellt) Calciumchlorid wasserfrei, Trockenmittel (für Trockenrohr) Aluminiumchlorid Natriumsulfat wasserfrei, Trockenmittel Essigsäureethylester Ansatz: 0,02 mol Anthracen 0,02 mol Maleinsäureanhydrid 0,02 mol Aluminiumchlorid Produkt: Schmelzpunkt 262 °C; Literaturausbeute: 90% Molmasse: 274,31 g/mol Keine Einstufung vorhanden! Vorsicht beim Umgang! Apparatur: siehe Abbildung

Arbeitsvorschrift:

Zunächst wird in ein Trockenrohr Watte gesteckt, wasserfreies Calciumchlorid als Trocken-mittel eingefüllt und das Trockenrohr wird mit Watte verschlossen. Dabei ist darauf zu ach-ten, dass das Trockenrohr nicht luftdicht verschlossen wird. Mit diesem Trockenrohr wird ein 250 ml-Dreihalskolben verschlossen. In diesen 250 ml-Dreihalskolben füllt man 60 ml Dich-lormethan, das zuvor von der Aufsicht führenden Person über Calciumchlorid getrocknet wurde. Darin löst man unter Rühren 0,02 mol Anthracen und 0,02 mol Maleinsäureanhydrid. Danach rührt man unter Kühlung im Eisbad weiter und gibt möglichst schnell 0,02 mol was-serfreies, frisch abgewogenes Aluminiumchlorid hinzu. Zum Schluss rührt man die Reakti-onsmischung noch etwa 10 min bei Raumtemperatur. Zur Aufarbeitung wird die Reaktionsmischung mit 140 ml Dichlormethan versetzt. In einem 500 mL-Becherglas werden 200 g Eis vorgelegt. Darauf gießt man die mit Dichlormethan versetzte Reaktionsmischung. Mit Hilfe eines Scheidetrichters wird die Wasserphase abge-trennt. Die Wasserphase wird nochmals mit 50 ml Dichlormethan ausgeschüttelt. Die verei-nigten organischen Phasen werden zweimal mit 100 ml Wasser gewaschen und über 3 g was-serfreiem Natriumsulfat getrocknet. Das Lösungsmittel wird mit Hilfe eines Rotationsver-dampfers entfernt, der jedoch erst nach Einweisung durch die Aufsicht führende Person verwendet werden darf! Zur Umkristallisation wird in wenig Essigsäureethylester unter Rückfluss erhitzt. Nach dem Erkalten kristallisiert das Produkt aus und wird mit Hilfe eines

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