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Interkommunale Zusammenarbeit

Einführungskurs für Gemeinderätinnen und -räte31. August 2011

Manfred Raemy, Geschäftsführer Region Sense

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2Gemeindeverband Region SenseEinführungskurs für Gemeinderätinnen und –räte

Inhalt —

1. Allgemeines

2. Interkommunale Zusammenarbeit- Regionalkonferenz- Gemeindeübereinkunft

3. Gemeindeverband

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3Gemeindeverband Region SenseEinführungskurs für Gemeinderätinnen und –räte

Allgemeines—

Das Oberamt des Sensebezirks ist verantwortlich für:

• die regionale Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und den Gemeindeverbänden;

• die Beziehungen mit den Behörden und der Bevölkerung des Bezirks;

• die Koordination der Verwaltungsaufgaben und die Aufsicht über die Verwaltung der Gemeinden;

• die öffentliche Ordnung;

• die Erteilung von Bewilligungen (Bau, Jagd, Fischerei, Veranstaltungen usw.).

Rolle des Oberamtes

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Allgemeines (2)—

Der Oberamtmann untersteht hierarchisch direkt dem Staatsrat und dessen Direktionen und übt folgende Aufgaben aus:

• Entwicklung des Bezirks(regionale und interregionale Zusammenarbeit);

• Strafrechtliche Behörde;

• Besondere Behörde für die Verwaltungsrechtspflege;

• zivilrechtliche Behörde;

• Verwaltungsbehörde;

• verantwortliche Behörde für die öffentliche Sicherheit.

Rolle des Oberamtmannes

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Interkommunale Zusammenarbeit

Interkommunale Zusammenarbeit1 Der Staat fördert die interkommunale Zusammenarbeit.2 Die Gemeinden können sich für die Erfüllung einer oder mehrerer

Aufgaben zusammenschliessen. Sie müssen sich an sämtlichen Aufgaben des Gemeindeverbands beteiligen.

3 Der Staat kann Gemeinden verpflichten, einem Gemeindeverband beizutreten oder einen solchen zu gründen.

4 Die Gemeinden können regionale Verwaltungsstrukturen errichten.

Verfassung des Kantons Freiburg Art. 134

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Interkommunale Zusammenarbeit (2)

• Koordination einer Tätigkeit mehrerer Gemeinden in einem bestimmten Bereich

• Kompetenzen:- Erteilung von Studienaufträgen- Bestimmung von Daten für Stellungnahmen

• Gemeinden sind durch ein Mitglied des Gemeinderates vertreten

• Kosten werden im Verhältnis der zivilrechtlichen Bevölkerung aufgeteilt (andere Verteilschlüssel sind möglich)

Regionalkonferenz

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Interkommunale Zusammenarbeit (3)

• Schriftliche Vereinbarung die den Zweck der Übereinkunft, die Organisation, die Gemeinde welche die Buchhaltung führt, den Kostenverteiler, den Rechtsstand der Güter und die Auflösung festlegt.

• Abschluss der Vereinbarung erfolgt durch den Gemeinderat

• Gemeinden sind durch ein Mitglied des Gemeinderates vertreten

• Kosten werden im Verhältnis der zivilrechtlichen Bevölkerung aufgeteilt (andere Verteilschlüssel sind möglich)

Gemeindeübereinkunft

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Gemeindeverband—

• Gemeindeverbände sind Zusammenschlüsse mehrerer Gemeinden für die interkommunale Zusammenarbeit.

• Aus juristischer Sicht sind Gemeindeverbände öffentlich-rechtliche Körperschaften. Die Mitgliedgemeinden verabschieden ihre Statuten, die vom Staatsrat genehmigt werden.

• Dem Gemeindeverband kann von seinen Mitgliedern eine oder mehrere Gemeindeaufgaben übertragen werden.

Definition und Aufgaben

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Gemeindeverband (2)—

• Mitgliedgemeinden des Verbandes

• Name, Zweck und Sitz des Verbandes

• Vertretung der Gemeinden an der Delegiertenversammlung

• Regeln für die Einberufung der Delegiertenversammlung

• Definition des Vorstand

• Definition der Finanzquellen

• Lastenverteilung- Investitionen- Laufender Aufwand

• Verteilschlüssel der Aufgaben muss zwingend in den Statuten definiert werden

• Fakultatives und obligatorisches Finanzreferendum

Statuten

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Gemeindeverband (3)—

• Delegiertenversammlung

• Vorstand

• Weitere Organe sind fakultativ

Verbandsorgane

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Gemeindeverband (4)—

Aufgaben der Delegiertenversammlung:

• Wahl des Präsidenten / der Präsidentin;

• Wahl des Vorstandes (inkl. Präsident / Präsidentin);

• Wahl der externen Revisionsstelle;

• Genehmigung des Voranschlages, der Jahresrechnung und der Investitionsausgaben;

• Genehmigung von Statutenänderungen und Reglementen;

• Beaufsichtigung der Verwaltung des Verbandes

• …

Delegiertenversammlung

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Gemeindeverband (5)—

Aufgaben des Vorstandes:

• Leitung des Verbandes und Vertretung nach aussen;

• Vorbereitung der Delegiertenversammlung und Vollzug der Beschlüsse

• Regelung der Zuständigkeiten für die Finanzverwaltung

• …

Vorstand

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Manfred Raemy, Geschäftsführer Gemeindeverband Region Sense

[email protected], T +41 26 494 27 57

Gemeindeverband Region SenseSchwarzseestrasse 5Postfach 821712 Tafers


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