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Page 1: Sonderbeilage - Allgäuer Anzeigeblatt vom Montag, 29. Dezember

Verlags- /Anzeigenbeilage der Tageszeitung Allgäuer Anzeigeblatt vom Montag, 29. Dezember 2014, IM Nr. 298

Immobilienverkauf: Wassich im neuen Jahr ändert

Betreubares Wohnen:Maßgeschneiderte Immobilie

Wenn das Herz daran hängt:Was tun mit Omis Haus?

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2Dezember 2014

Grün als VerkaufsargumentDer Garten als Visitenkarte einer Immobilie

Potenzial vollausschöpfenManchmal kann es auchlohnen, mit dem Verkaufeiner Immobilie auf diegeeignete Jahreszeit zuwarten.Ein blühender Magnoli-enbaum im Frühling, einidyllischer Sommergar-ten oder Wilder Wein aneiner Grundstücksmauer,dessen Laub sich imHerbst intensiv rot ver-färbt – all das kann zumTüpfelchen auf dem iwerden und letztlich zurKaufentscheidung bei-tragen.

Einen Königsweg gibt eshier nicht. Wichtig ist,die individuellen Bedürf-nisse potentieller Käuferzu berücksichtigen.

„Viele Verkäufer unterschätzen, wie wichtig dabei der Zustanddes Gartens ist“, so die Sachverständige für Immobilienbewer-tung Claudia Brakonier, bei der Dialogveranstaltung FocusGarten in Düsseldorf. Brakonier versucht für dieses Thema zusensibilisieren. Oft hätten schon kleinere Maßnahmen einengroßen Effekt. Unverzichtbare Einbauten, wie Stellplätze fürAutos, Fahrräder oder Mülltonnen können durch Begrünungattraktiv gemacht werden. Außerdem empiehlt die Expertin,während des Leerstands eines Gebäudes den Garten von ei-nem Landschaftsgärtner plegen zu lassen. Auch eine Schön-heitskur kann sich lohnen. „Ein schöner Garten weckt Begehr-

lichkeiten und erhöht somit die Chancen, einen Käufer zu in-den, der auch bereit ist, mehr für die Immobilie zu bezahlen.“Der Garten hat natürlich auch einen immateriellen Wert, derzwar schwer zu kalkulieren ist, sich jedoch positiv oder nega-tiv auf den Verkaufspreis einer Immobilie auswirkt. Der Gartenist die Visitenkarte einer Immobilie – der erste Eindruck, denKauinteressenten bei einer Besichtigung aufnehmen. „Wennes sich um eine Immobilie handelt, die sich vor allem für jungeFamilien eignet, kann ein Gartenteich eher von Nachteil sein,ein Klettergerüst hingegen wäre dann ein echter Pluspunkt“,sagte Brakonier.

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3Dezember 2014

Immobilienmakler, Verwalter und Eigentümer beklagen, dassdurch die novellierte Energiesparverordnung (EnEV 2014) dieVermarktung von Immobilien erschwert wird. Gleichzeitig dro-hen Abmahnungen und Bußgelder, sollten die Pflichtangabenfehlen. Auch in der heutigen Ausgabe unseres Immobilienre-ports beschäftigen wir uns mit vielen Themen rund um den Ver-kauf, die Finanzierung und Vermietung einer Immobilie. Was fürNeuerungen treten mit dem Jahreswechsel in Kraft und was sinddie großen Wohntrends der Zukunft. Interessant zu wissen:Selbst in der Gruppe der 50- bis 69-Jährigen gibt es eine „großeWechselbereitschaft“, dass heißt, auch sie wären bereit für einenerneuten Umzug in eine für sie „maßgeschneiderte“ Wohnungoder Haus. Außerdem fragen wir nach, was eine Hausverwaltungfür die Eigentümergemeinschaft alles leistet. Viel Spaß mit derLektüre der aktuellen Ausgabe des Immobilienreports wünscht

Eva-Maria Jansen, PR-Redaktion

Insbesondere beim Kauf einer Eigentumswohnung ist das Akten-studium nicht nur hilfreich, sondern unerlässlich. Es sollte klarsein, welche Belastungen auf dem Objekt ruhen und ob es freivon Rechten Dritter ist. Wichtig ist, die letzten Protokolle derEigentümerversammlungen zu lesen. Sie geben oft wertvolleHinweise auf bevorstehende Reparaturen oder geplante Investi-tionen.Die Gemeinschaftsordnung ist die Basis für alle Regelungen inder Eigentümergemeinschaft und legt mit der Teilungserklärungdetailliert fest, welche Flächen sich im Sonder- oder Gemein-schaftseigentum befinden.Die Vorlage des Energieausweises ist gemäß Energiesparverord-nung (EnEV 2009) gegenüber dem Kaufinteressenten ohnehinvorgeschrieben. Dieser fasst die wesentlichen Informationen zurenergetischen Qualität des Hauses zusammen und gibt gegebe-nenfalls Empfehlungen zur Verbesserung und Modernisierungder Immobilie.

Ab Mai neue PflichtangabenWas Eigentümer jetzt wissen müssen

Akten machen schlauDokumente vor dem Kauf prüfen

Eva-Maria JansenPR-Redaktion

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4Dezember 2014

Bei einer Ver- bzw. Anmietung eines Hauses oder einer Woh-nung ist die To-Do-Liste lang. Die exakte Höhe der Miete istdabei aus verschiedenen Gründen von Bedeutung: So ent-scheidet sie nicht nur über die künftige Rendite und den Wie-derverkaufswert, sondern auch darüber, wie schnell sich einMieter inden lässt. Diese Arbeiten können Sie sich von einemMakler abnehmen lassen. Dieser besorgt sich den GrundrissIhrer Wohnung und misst das Objekt aus. Er ermittelt den zuerzielenden Mietpreis anhand des Mietspiegels oder auf

Bei einer Vermietung ist die To-Do-Liste langAm 1. Mai 2015 gelten neue Richtlinien für Immobilienanzeigen

Grundlage von Erfahrungswerten mit anderen Objekten ähn-licher Lage und erstellt ein Exposé. Im Anschluss startet er mitder Suche nach Interessenten und betreibt dafür gezieltesMarketing. Er führt mit den Interessenten die Besichtigungendurch und wägt ab, welche Interessenten für die Wohnung inFrage kommen. Dazu gehört neben der Prüfung der Bonitätauch das Abfragen anderer Faktoren, wie zum Beispiel der Be-sitz eines Haustieres. Sind sich alle einig, schließt der Maklermit dem neuen Mieter den Mietvertrag und übergibt ihm dieSchlüssel.Wichtig zu beachten: Für Immobilienanzeigen in Zeitungenoder im Internet gelten ab dem 1. Mai 2015 neue Regeln. Abdiesem Stichtag müssen diese Angaben über die energetischeQualität der Objekte enthalten. Doch nicht nur die Art desEnergieausweisesmuss benannt werden, auch der Endenergie-bedarfs- oder Endenergieverbrauchswert für das Gebäude, so-wie die wesentlichen Energieträger für die Heizung des Ge-bäudes, das Baujahr und die Energieefizienzklasse. Da daszuständige Bundesministerium kein ofizielles Abkürzungsver-zeichnis erstellen wollte, kann es zu Abmahnungen kommen,wenn die Abkürzungen von Laien missverstanden werden. DieZeitung wird sich daher ab Mai 2015 bei der Gestaltung derImmobilienanzeigen an einer Arbeitshilfe des GdW Bundesver-bandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmene.V. orientieren. Danach werden ein V für Energieverbrauchs-ausweis und ein B für Energiebedarfsausweis verwendet.

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5Dezember 2014

Das „Bestellerprinzip“ soll künftig darüber entscheiden, werden Makler bei Vermietung bezahlt. Nach der derzeitigenRechtslage wird Maklerprovision bei der Vermittlung vonWohnraum erst dann fällig, wenn tatsächlich ein Mietvertragzustande kommt. Als Obergrenze der Maklerprovision legt § 3Absatz 2 WoVermittG einen Betrag von zwei Monatsmieten(ohne Nebenkosten) zuzüglich Mehrwertsteuer fest, mithin

„Wer bestellt, der bezahlt“Ab 2015 sind Neuregelungen bei der Maklerprovision geplant

2,38 Monatskaltmieten. Aktueller Stand Maklerprovision: 2.38Monatskaltmieten zu zahlen vomMieter. Ab 2015 soll aber dieRegelung nach dem Bestellerprinzip geändert werden, dasheißt: „Wer bestellt, der bezahlt“.Dieses neue Gesetz soll in der ersten Jahreshälfte 2015 inKraft treten. „Die Betonung liegt allerdings ‚soll in Kraft tre-ten‘“, erläutert Tanja Heusel vom Oberallgäuer Vermietungs-büro in Sonthofen, „denn eigentlich hätte sie schon in diesemJahr rechtskräftig werden sollen, aber dann wurde das Ganzeauf das nächste Jahr vertagt“. Gemeinsam mit ihrem KollegenThomas Kautner ist sie für die Vermietung von Wohnimmobi-lien im Oberallgäu zuständig. „Und wir werden jetzt schonöfters am Telefon gefragt, ob diese Klausel schon gültig ist“.Das ist natürlich noch nicht so und ob und wann es genaurechtskräftig wird ist noch offen. Und eigentlich würden diebeiden eine andere Lösung bevorzugen: „Wie beim Verkaufvon Gebrauchtimmobilien die Fifty-Fifty-Regel, das heißt, dieKosten für den Makler werden je zur Hälfte vom Vermieterund vom Mieter getragen“.

Einführung einer MietpreisbremseFür das erste Halbjahr 2015 plant die Bundesregierung auchdie Einführung einer Mietpreisbremse. Das heißt, wird eine Be-standswohnung neu vermietet, darf dann in Gebieten „mitangespanntem Wohnungsmarkt“ die Miete höchstens auf dieortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent angehobenwerden. Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 zum ers-ten Mal vermietet werden, sind von der Regelung ausgenom-men, ebenso die erste Vermietung nach einer umfassendenModernisierung.

Tanja Heusel istbereits seit 10Jahren in derVermittlung undVermietung vonWohnimmobilien imOberallgäu tätig.Ihr Kollege ThomasKautner sogar schonseit 21 Jahren.Foto: Eva-MariaJansen

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6Dezember 2014

Mit dem Konzept des „Betreubaren Wohnens“ bekommenältere Menschen eine innovative Möglichkeit, ihren Lebens-abend wohnlich und selbstständig zu gestalten.Ein Wunsch, der vielen Menschen ganz besonders am Herzenliegt: auch im fortgeschrittenen Alter die eigene wohnlicheSelbstständigkeit zu bewahren.

Zeitgemäße WohnformEine neue und sehr zeitgemäße Wohnform, um eben diesenWunsch in die Realität umzusetzen, ist das Konzept des „Be-treubaren Wohnens“. Es ermöglicht älteren Menschen eigen-ständig in ihrer Wohnung zu bleiben und gleichzeitig die indi-viduell benötigten Service- oder Dienstleistungen jederzeitnach Bedarf in Anspruch zu nehmen.

Steigender BedarfEine Idee, die auch für Gemeinden von Nutzen sein kann, dadem demografischen Wandel entsprechend auf die stetigsteigende Zahl an benötigten Pflegeeinrichtungen damitdirekt begegnet wird. Bei dem Modell des „Betreubaren Woh-nens“ können die benötigten Leistungen frei gewählt bzw. jenach Zeitpunkt des Bedarfs zusammengestellt werden. Dieentsprechenden Leistungen können auch jederzeit flexibel er-gänzt oder wieder gestrichen werden.

Sinnvolle KooperationenAngeboten werden betreubare Wohnformen zumeist vonKooperationen, die aus Pflegediensten, Bauträgern und Ge-meinden bestehen können. Die Umsetzung des BetreubarenWohnens garantiert dem Einzelnen Selbstständigkeit, Selbst-bestimmtheit und vor allem auch Sicherheit in den eigenenvier Wänden. Die angebotenen Servicedienste reichen vomWäschewaschen übers Einkaufen oder Kochen bis hin zu denklassischen Pflegeleistungen.

Flexibel und individuellDer große Vorteil dabei: Jeder einzelne Service kann immerund jederzeit dazugebucht werden. Wenn beispielsweise dieHaushaltsführung mit all den täglichen Arbeiten und Verrich-tungen doch zu viel wird, kann problemlos und zeitlich flexi-bel ein Teil dieser Arbeiten abgegeben werden. Oft sind schonwenige Handgriffe, die einem im Alter abgenommen werden,eine wesentliche Erleichterung.

„Betreubares Wohnen“ im FokusDie „maßgeschneiderte“ Immobilie

ServicediensteWenn der Bedarf besteht, können auch Fahrdienste, Begleit-personen für Arztbesuche oder Hilfestellungen bei Behörden-gängen in Anspruch genommen werden.

MaßgeschneidertGanzmaßgeschneidert findet jeder so sein persönlich passen-des Paket. Auch die Immobilien, in welchen „BetreubaresWoh-nen“ angeboten wird, entsprechen den benötigten und mo-dernsten Anforderungen und sind durch eine entsprechendeAusstattung gekennzeichnet. Angefangen von der absolutenBarrierefreiheit über passende Sanitäreinrichtungen bis hinzum Notfallknopf ist auf Wunsch von vornherein alles in denWohnungen inkludiert.

VorausschauenDer große Vorteil des „Betreubaren Wohnens“: Die speziellkonstruierten Wohnungen müssen auch im hohen Alter nichtverlassen werden. Es macht deswegen Sinn, gerade auch beimgeplanten Kauf einer neuen Immobilie im fortgeschrittenenAlter, sich von vornherein schlau zu machen, ob die Möglich-keit des „Betreubaren Wohnens“ gegeben ist.

Rechtzeitig informierenBei Interesse an einer betreubaren Wohnform lohnt es sich injedem Fall, sich auch frühzeitig zu informieren.

Wohnungen der besonderen ArtBesonders für Interessierte, die sich angesprochen fühlen,entsteht in Immenstadt eine Niedrigenergie-Wohnanlage derbesonderen Art. Mit neun Wohnungen, zwischen 54 und104 m² Wohnfläche, einer hochwertigen Ausstattung und be-sonderer Barrierefreiheit, lohnt es sich einen Blick in die druck-frische Projektbroschüre zu werfen, um rechtzeitig an derAusstattungsqualität mitzuwirken.

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7Dezember 2014

Claudia und Laura SchwaningerCS Immobilien

Eine schwierige Frage, die meist mit großen Emotionen ein-hergeht… Alle Kinder sind ausgelogen, oft in alle Himmels-richtungen und die Eltern sind daheim mit Haus und Hof solangsam, aber sicher, spürbar überfordert. Wie geht es weiter,fragt sich da so mancher. Die Sorge um die Eltern, so allein imHaus, lässt einen nicht mehr los.

Nicht selten zwingt eine „Not“-situation dann die Kinder da-zu, die Eltern zu sich zu holen, oder zumindest in die Nähe„umzusiedeln“.Das Elternhaus steht nun leer und muss aus der Ferne unter-halten werden. Das Herz hängt daran, wie auch unzählige Er-innerungen, was oft den klaren Blick vernebelt und die Realitätausblendet.

Eine Entscheidung muss getroffen werden. Vermieten, ver-kaufen oder gar erstmal leer stehen lassen? Da die Eltern oft-mals zu Plegefällen werden, was trotz anerkannter Plegestu-fe viel Geld kostet, bleibt meist nur der Verkauf des Anwesens.Im Todesfall wird es oftmals noch schwieriger, haben dieEltern den Nachlass nicht geregelt. Leider kommt es immerwieder vor, dass die Erbengemeinschaft sich nicht immer einigist und es zum Zerwürfnis kommt, was man sich als Kind nie-mals hätte vorstellen können.

Nur zu gerne wird das Thema „was wäre, wenn…“ verdrängt.Aus jahrzehntelanger Erfahrung empfehlen wir, zu Lebzeitenden Nachlass zu regeln, damit Ihre Kinder sich weiterhin ver-stehen und Familie bleiben!

Sollten Sie aus der Ferne Hilfe brauchen, sei es bei der Wert-ermittlung des Hauses, bei der Suche nach einem solventenMieter, oder aber beim Verkauf – der Makler Ihres Vertrauensvor Ort steht Ihnen zur Seite und berät Sie gerne.

Was tun mit Omis Haus?Weil meist das Herz daran hängt, wird die Realität ausgeblendet

„Zu Lebzeiten

den Nachlass regeln.”

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8Dezember 2014

Die anhaltend hohe Nachfrage nach Immobilien und die stetigsteigenden Grundstückspreise verhelfen dem Erbbaurecht inDeutschland zu wachsender Beliebtheit. Immer mehr Deut­sche entdecken dieses Rechtsinstrument als inanziell lohnen­de Alternative zum klassischen Grundstückserwerb. Entschei­det sich der künftige Immobilienbesitzer jedoch für einErbpachtmodell, sind einige Besonderheiten zu beachten. EinErbbaurecht ist mit einem langjährigen Pachtverhältnis ver­gleichbar, das über eine Laufzeit von 50 bis 99 Jahre festge­schrieben wird. Der Erbbauberechtigte erwirbt das Recht, dasGrundstück nach den vertraglich vereinbarten Bedingungenzu nutzen und zu bebauen. Für dieses Nutzungsrecht wird einErbbauzins fällig, der sich in seiner Höhe in etwa am Hypothe­kenzinsniveau orientiert. Läuft der Vertrag aus, kann dieseraus rechtlicher Sicht beliebig oft verlängert werden. Wird das

ErbbaurechtAlternative zum klassischen Grundstückserwerb

ImmobIlIEnrEportobErAllGäuVerlagsbeilage der TageszeitungALLGÄUER ANZEIGEBLATTvom Montag, 29.12.2014, Nr. 298

Impressum

Planung und verantwortlichfür Anzeigen:Peter Fuchs

Redaktion Text-/Bildnachweis:Eva-Maria Jansen, baufi24, akz,bgl, privat Theresa Bäsch,presseportal.de, LBSTitelfotos: Raiffeisenbank

Verlag, Satz und Druck:Allgäuer Anzeigeblatt,EBERL MEDIEN GmbH & Co. KG,Immenstadt und AllgäuerZeitungsverlag GmbH Kempten

Verhältnis nicht fortgesetzt, fällt das Grundstück an den Ei­gentümer zurück, der verplichtet ist die Bebauung zu einemangemessenen Gebäudewert abzulösen. Die Höhe dieser Ent­schädigungszahlung wird gesetzlich mit zwei Dritteln desVerkehrswertes bemessen.

Was ist bei der Finanzierungsplanung zu beachten?Im Rahmen eines Erbbaurechtes fällt die Finanzierung desGrundstückes weg, was für viele Kreditnehmer eine deutlicheEntlastung der Liquidität bedeutet. Damit können sich, aufGrund höherer Eigenkapitalquoten und niedrigerer Belei­hungsausläufe, wesentliche Zinsvorteile ergeben. Der Erbbau­zins bildet neben den Raten für die Finanzierung einen weite­ren Baustein in der Kalkulation der monatlichen Belastung undsollte in die Liquiditätsplanung einbezogen werden.

Wer bietet Erb-baurechte an?Kirchen, Stiftungen, Kom­munen oder kommunaleWohnungsbaugesellschaf­ten vergeben Erbbaurech­te häuig zu attraktivenKonditionen. Aber auchfür private Grundstücksei­gentümer wird das Modellder Erbpacht im Hinblickauf die aktuell realisier­baren Zinserträge beiFinanzprodukten zuneh­mend interessant, zumalsie von attraktiven Zinsenproitieren, ohne ihr wert­beständiges Eigentum amGrundstück aufgeben zumüssen.

Page 9: Sonderbeilage - Allgäuer Anzeigeblatt vom Montag, 29. Dezember

9Dezember 2014

Wohnen wird sich bei uns klar verändern: Das ist die zentraleErkenntnis der neuen Studie „Wohntrends Deutschland – Sta-tus und Wünsche 2025“. Für die Studie wurden im Sommer2013 über 2000 repräsentativ ausgewählte Bundesbürger zurWohnsituation heute und ihren Vorstellungen in zwölf Jahrenbefragt. Durchgeführt wurde sie von der Sition PropertyMarketing Gmb H sowie der Innofact AG. Dabei zeichnen sichvor allem fünf Trends ab:

1. Trend: Hohe Wechselbereitschaft selbst bei Älteren59 Prozent der 2024 Befragten gehen davon aus, dass sie inzwölf Jahren woanders leben als heute. Selbst Eigentum bin-det nicht mehr stark. Jeder vierte Immobilienbesitzer kannsich in den nächsten zwölf Jahren einen Umzug vorstellen.Selbst die Fluktuationsrate unter den heute 50- bis 69-Jähri-gen dürfte künftig stark ausgeprägt sein – gut 29 Prozentdieser Altersgruppe halten es für „sehr unwahrscheinlich“ be-ziehungsweise „eher unwahrscheinlich“, dass sie 2025 nocham heutigen Standort wohnen.2. Trend: Demograischer Wandel verändertWer künftig umzieht, wünscht sich vor allem eineWohnung inkleineren Einheiten oder ein freistehendes Einfamilienhaus.2025 wollen nur noch 5,5 Prozent der wechselwilligen Befrag-ten in einem Mehrfamilienhaus mit bis zu zwölf Parteien le-ben (aktuell 10 Prozent), 13,2 Prozent bevorzugen ein Hausmitfünf bis acht Parteien (aktuell 20,5 Prozent), 15,2 Prozent se-hen sich in einem Domizil mit bis zu vier Parteien (aktuell 13,4Prozent). 38,5 Prozent der Wechselwilligen wollen allerdings ineinem Einfamilienhaus wohnen (aktuell 30,4 Prozent).3. Trend: Künftig sind Gäste- statt Kinderzimmer angesagtAuf die Flächen innen und außen angesprochen, bevorzugendie Deutschen künftig Gäste- statt Kinderzimmer sowie Au-ßenlächen. Verfügen derzeit 53,5 Prozent der Befragten überRäume für den Nachwuchs, so wollen in zwölf Jahren nur noch42 Prozent Kinderzimmer haben. Dagegen erwarten 59,3 Pro-

So wohnt es sich 2025: Studie ermittelt WohntrendsImmobilie gewinnt als Geldanlage an Bedeutung

Marko WähnerREMAX Immobilien

zent ein Gästezimmer (aktuell 38,9 Prozent). Ebenso im Trendliegen Außenlächen: 2025 wünschen sich 57,7 Prozent einenBalkon, 65,7 Prozent eine Terrasse und 67 Prozent einenGarten.4. Trend: Sicherheit gewinnt gegenüber PreisBei der Bewertung der Wohnlage wird Sicherheit noch be-deutsamer. Ist das persönliche Sicherheitsgefühl mit 78,3 Pro-zent schon heute das wichtigste Kriterium bei der Beurtei-lung der Wohnlage, steigt der Wert bis 2025 auf 82,9 Prozent.Das Kriterium „Preis“ gewinnt zwar in der absoluten Betrach-tung, verliert jedoch in der Rangfolge: Denn 2025 sind denDeutschen die Verkehrssicherheit (68,8 Prozent), der Ruf desStadtteils (65,4 Prozent) und dann erst preiswertes Wohnen(63,7 Prozent; aktuell 62,3 Prozent) wichtig.5. Trend: Jüngere vertrauen stark auf ImmobilienGeht es nach den Befragten, steigert die Immobilie als Geld-anlage weiter ihre Bedeutung. 66,5 Prozent der Befragten kön-nen sich entweder vorstellen, in zehn bis zwölf Jahren eineWohnung oder ein Haus zur Weitervermietung zu besitzenoder sind sich bereits heute darüber sicher. Für 15,3 Prozentist der Kauf einer Immobilie als Investment etwa für die Al-tersvorsorge schon heute „ganz bestimmt“ ein relevantesThema.

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10Dezember 2014

Monika Kreuzhagen von der gleichnamigen Hausverwaltungin Sonthofen ist bereits seit 30 Jahren für zahlreiche Objekteim Allgäu, von Oberstdorf bis Kempten, tätig. Gemeinsammitihren drei Mitarbeitern verwaltet und betreut sie zurzeit rund800 Wohn- und Gewerbeeinheiten.Fachlich und menschlich mit hoher Kompetenz ausgestattet,kümmern sie sich nicht nur um die großen Dinge, sondernnehmen auch kleinste Anregungen und Wünsche ernst.Mit ihr sprachen wir über die allgemeinen Aufgaben und Leis-tungen einer Hausverwaltung.

Was leistet eine Hausverwaltung:Die Verwaltung nach dem WEG bezieht sich auf das gemein-schaftliche Eigentum. Die Verwaltung des Sondereigentums,also der Wohnräume bzw. gewerblich genutzten Räume, ob-liegt dem jeweiligen Eigentümer selbst.Die einerseits zunehmende Individualität jeder Gemeinschaft,zum anderen die notwendigen und unerlässlichen Regeln desWohnungseigentums sehen wir als permanente und sich wan-delnde Herausforderungen für Konlikt vermeidende, praxis-nahe Arbeit. Die fortschreitenden Anforderungen der Recht-sprechung in Angelegenheiten des Wohnungseigentums-rechts bedingen zahlreiche neue Vorgaben. Dennoch bleibtjede Wohnungseigentumsanlage aufgrund baulicher und an-derer Gegebenheiten eigenständig und deren Besonderheitensind zu beachten und einzuordnen.

Von der• Allgemeinen Betreuung wie z.B. Korrespondenz mit Eigen­tümern, Behörden, Versorgungsträgern z.B. Gas, Wasser,Strom etc., Durchführen der Eigentümerversammlung,Überwachung sowie Bearbeitung von Beschwerden undVerstößen gegen die Hausordnung

über die• Technische Betreuung wie z.B. regelmäßige Objektbege­hungen, Einhalten der gesetzlichen Vorschriften, Ausschrei-bungsverfahren, Auftragsvergabe, Veranlassen von Instand-setzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

bis hin zur• Kaufmännischen Betreuung wie z. B. Verbuchung sämtlicherGeld Ein- und Ausgänge, Erstellung der Betriebskostenab-rechnung – des Wirtschaftplanes, Rechnungs- und Kosten-kontrolle, Mahnverfahren bei Zahlungsrückständen im Sinneder WEG-Gemeinschaft

reicht das umfangreiche Aufgabengebiet eines Verwalters.

Was bringt die EnEV 2014 (Energiesparverordnung)für Wohnungseigentümergemeinschaften mit sich?Insbesondere die Nachrüstplicht bei Heizkesseln ist zu voll-ziehen. Gebäudeeigentümer dürfen ihre bis Ende des Jahres1984 eingebauten oder aufgestellten, mit lüssigen oder gas-förmigen Brennstoffen beschickten Heizkessel ab 2015 nichtmehr betreiben. Im Jahr 1985 oder später eingebaute oderaufgestellte Heizkessel dürfen sie nach Ablauf von 30 Jahrennicht mehr betreiben!Ferner sind z. B. die Anforderungen der EnEV 2014 bei der Än-derung von Außenbauteilen (Dach, Außenwand, Fenster etc.)zu erfüllen.

Was sagt denn der Energieausweis über eine Immobilie aus?Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den bedarfsorien-tierten Energieausweis und den verbrauchsorientierten Ener-gieausweis. Der bedarfsorientierte, der langfristig für alle Ge-bäude angestrebt wird, beinhaltet eine Bedarfsberechnungfür das Gebäude im Hinblick auf CO²-Emissionen und Energie.Er muss Modernisierungsempfehlungen enthalten. Diese Aus-sagen sind in der Regel für uns sehr fundiert und somit aus-sagekräftig.Der einfachere und deutlich preisgünstigere verbrauchsorien-tierte Ausweis erfasst die tatsächlichen Verbrauchsdaten derletzten drei Kalender- bzw. Abrechnungsjahre und gibt ledig-lich Auskunft über den Energieverbrauch.Bisher war vorgeschrieben, dass solch ein Energieausweis „zu-gänglich“ gemacht werden muss. Nun wurde präzisierendfestgelegt, dass dies bereits zum Zeitpunkt der Besichtigungdes Kauf- bzw. Mietobjekts geschehen muss.

Zum Jahreswechsel steht nun auch eine Veränderungbei Ihnen ins Haus.Ja, und zwar übernehmen wir die Treuinanz GmbH, hier inSonthofen in der Sonnenstraße. Nach 30 Jahren hört die Ge-schäftsführerin dort auf und wir übernehmen deren Objekteund die beiden Mitarbeiter. Ins neue Jahr starten wir dann mitinsgesamt sechsMitarbeitern und zirka 1.500 Objekten im ge-samten Allgäu. Außerdem suchen wir noch zusätzlich eineMitarbeiterin/Mitarbeiter zur Verstärkung des Teams. EineAusbildung als Kauffrau/Mann der Haus- und Grundstücks-verwaltung wäre ideal, bzw. auf dem kaufmännischen Sektor,wäre von Vorteil.

Fachlich, aber auch menschlich äußerst kompetentEin Hausverwalter kümmert sich nicht nur um die großen Dinge einer Immobilie

Monika Kreuzhagen mit ihren Mitarbeitern (von links) JenniferBellmann, Matthias Jörg und Maria Käsberger. Foto: Eva Jansen

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11Dezember 2014

4-Zimmer-Wohnung in Immenstadt

3-Zimmer-Wohnungin BolsterlangDie familienfreundliche Wohnungbefindet sich in herrlicher Aussichtslageund begeistert mit einer durchdachtenRaumaufteilung. Skilift und Wanderwegesowie das Loipenparadies sind bequemzu erreichen. Im Haus befindet sich einSchwimmbad und eine attraktive Saunalädt zum Entspannen ein.68,23 m² Wfl.; Baujahr 1973; ENA (Bed.)175 kWh/(m²*a)/ET Heizöl.KP inkl. Teilmöblierung 148.000 €

3-Zimmer-Wohnungin Durach-WeidachGroßzügig geschnittene Wohnung imHochparterre eines gepflegten Mehrfa-milienhauses. Geschäfte des täglichen Be-darfs sowie Ärzte sind zu Fuß erreichbar.84,50 m² Wfl.; Baujahr 1973; ENA (Verbr.)114 kWh/(m²*a)/ET Heizöl.Kaufpreis inkl. Einbaukücheund Stellplatz im Freien 149.500 €

2-Zi.-Wohnung in Oberstdorf-TiefenbachBehagliches Feriendomizil in ruhiger Lage und mit herrlichemAusblick. Fahrstuhl, Schwimmbad und Sauna im Haus. Attrakti-ve Ausstattung mit Eicheparkett, Abstellraum im Dachgeschoss.47,80 m² Wfl.; Baujahr 1974; ENA (Verbr.) 110 kWh/(m²*a)/ET Heizöl.Kaufpreis inkl. Stellplatz im Freien 109.000 €

1-Zimmer-Wohnung in ImmenstadtDieses erst kürzlich modernisierte Appartement befindet sichin unmittelbarer Nähe zum Kleinen Alpsee. Stadtzentrum undEinkaufsmöglichkeiten nur rund 15 Gehmin. entfernt. 34,21 m²Wfl.; Baujahr 1968; ENA (Bed.) 140 kWh/(m²*a)/ET Heizöl.Kaufpreis inkl. kompletter Möblierung 59.000 €

Büro SonthofenTelefon: 08321 6688-0www.raiba-immo-oa.de

Immobilienverkauf – Vermietung – Immobilienbewertung

Große Erdgeschosswohnung in zentrumsnaher Lage. Einkaufs-möglichkeiten, Stadtverwaltung, Ärzte, Apotheke, Wanderwe-ge im Steigbachtal und die Mittagbahn sind zu Fuß erreichbar.Auf 114,74 m² Wfl. finden Sie reichlich Platz zumWohlfühlen.Baujahr 1984; ENA (Verbr.) 122 kWh/(m²*a)/ET Heizöl.Kaufpreis inkl. Einbaukücheund Stellplatz im Freien 175.000 €

2-Zimmer-Wohnung in Blaichach-Bihlerdorf

Gut geschnittene und schön renovierte Wohnung in ruhiger,reizvoller Ortsrandlage. Herrlicher Westbalkon mit Abendsonne,hübscher Ausblick, attraktive Ausstattung mit pflegeleichtenLaminat- und Fliesenböden. Tolles Freizeitangebot in geringerEntfernung. 50,12 m² Wfl.; Baujahr 1987; ENA (Verbr.) 88 kWh/(m²*a)/ET Heizöl.Kaufpreis inkl. Teilmöblierung und TG-Stellplatz 125.000 €

Ihre Bank im Allgäu.

Wir sagen Danke bei unseren Kunden und Geschäftspartnern für ihr Vertrauen und die guteZusammenarbeit im Jahr 2014 und wünschen ihnen Gesundheit und Erfolg im neuen Jahr.

Interview mit Frau Daniela Dornbusch, Immobilienberaterinbei der Raiffeisen-Immobilien Vermittlungs GmbH, zum The-ma Geldwäschegesetz/Plichten des Maklers.

Frau Dornbusch, nach der Umsetzung der EU-Verbraucher-Rechte-Richtlinie, fragt der Makler jetzt auch nach demPersonalausweis – warum?Nach dem Geldwäschegesetz müssen Immobilienmakler dieIdentität ihrer Kunden feststellen. Diese Verplichtung habenImmobilienmakler vor dem mündlich oder schriftlich abge-schlossenen Maklervertrag zu erfüllen. Das bedeutet, dass wirverplichtet sind, uns den Personalausweis unserer Kundenzeigen zu lassen und die Angaben aus dem Ausweis festzuhal-ten. Außerdem müssen wir prüfen, ob unser Kunde im eigenenwirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.

Wie sieht das in der Praxis aus und wann muss das erfolgen?Der Vertragspartner/Kunde identiiziert sich durch Vorlageseines Personalausweises. Name, Geburtsort und -datum,Staatsangehörigkeit, Anschrift, Personalausweisnummer undausstellende Behörde sind festzuhalten. Dies muss bei Beginnder Geschäftsbeziehung erfolgt sein.

Illegal erworbene Finanzmittel in Immobilienbesitz umwandelnNach dem Geldwäschegesetz müssen Immobilienmakler die Identität feststellen

Gesetzlich sind wir dazu verplichtet, eine Kopie des Aus-weises fünf Jahre aufzubewahren.

Was ist das Ziel des Ganzen?Besonders im Immobilienbereich ist es möglich, größere Sum-me „unterzubringen“. Illegal erworbene Finanzmittel könnenin Immobilienbesitz umgewandelt werden und dann durch ei-nen Wiederverkauf zu frei verfügbaren Finanzmitteln werden.Hier möchte der Gesetzgeber Kriminellen den Zugriff aufKaufobjekte zum Zwecke der Geldwäsche erschweren.

Daniela DornbuschRaiffeisen-Immobilien

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Page 12: Sonderbeilage - Allgäuer Anzeigeblatt vom Montag, 29. Dezember

4 starke Partner unter einem Dach

• Panorama Wohnbau GmbH• Immobilien Kreuzhagen• Oberallgäuer Vermietungsbüro• Hausverwaltung Kreuzhagen

www.panorama-wohnbau.de · www.immobilien-kreuzhagen.de

Die Zweite Panorama Wohnbau GmbH erstellt 16 Wohnungen mit 16Garagenstellplätzen und 12 Außenstellplätzen in bekannt guter Bauqualität inzentrumsnaher und absolut ruhiger Lage von Sonthofen. Wie der Name desBauvorhabens vermuten lässt, genießen Sie bereits von der ersten Wohnebeneeinen traumhaften Panoramablick.

Wir haben in unserer Wohnanlage auf das Kellergeschoss verzichtet und stattdessen das Erdgeschoss zum Garagengeschoss mit allen Nebenräumenkonzipiert. Die erste Wohnebene ist das 1. Obergeschoss. Die dort geplantenWohnungen erhalten bis zu 5,25 Meter tiefe Südterrassen.

Panoramablick

Bahnhofsplatz 1 · 87527 SonthofenTel. (08321) 780988-14 · Fax 85529

P A N O R A M AW O H N B A U G M B H

Die G&S Immobilien GmbH & Co. KG erstellt ab Frühjahr 2014 diese Komfortresidenz mitResortcharakter. Hier entstehen in zwei Gebäuden weitgehend barrierefreie 2- bis 3-Zimmer-Wohnungen von ca. 50 bis 140 m² in bekannt guter Bauqualität mit 21 Tiefgaragenstellplätzen.

Lage:Sie wohnen im Herzen von Bad Wörishofen in der Ganghoferstraße (siehe Stadtplan). In deroptimal gelegenen und zentralen Lage stehen Ihnen sämtliche Annehmlichkeiten zur Verfügung.Im Umkreis von ein paar Metern können Sie folgende Einrichtungen erreichen:

Wohnen an der „Ganghoferstraße“(ehemaliges Postgebäude) Wohnen auf höchstem Niveau –

Exklusive Eigentumswohnungen im Herzen von Bad Wörishofen

Merkmale des Bauprogrammes:Großzügige Loggien/Balkone. Die Erdgeschosswohnungen erhalten abgeschlosseneund großzügige Privatgärten. Die Penthäuser erhalten Dachgartenflächen alsSondernutzungsrecht.

Zentralschalter für Strom an der Wohnungseingangstüre. Fußbodenheizung.Waschmaschinenanschluss im Bad. Bodenbündige Duschen. Elektrische Rollläden.Großzügige Aufzüge vom Keller/der Tiefgarage bis ins Penthaus.Überbreite Tiefgaragenstellplätze.

Energiekonzept: Hackschnitzelheizung, KfW 70

Die G&G Projektentwicklung GmbH und Co. KG erstellt ab Frühjahr 2015diese Komfortresidenz mit Resortcharakter. Hier entstehen weitgehendbarrierefreie 2- bis 5-Zimmer-Wohnungen von ca. 50 bis 170 m² in bekanntguter Bauqualität mit Tiefgaragenstellplätzen.

Die G&G Projektentwicklung GmbH & Co. KG erstellt ab Frühjahr 2015 diese Komfort-Residenzmit Resort-Charakter.

Merkmale der BauprogrammesGroßzügige Loggien/Balkone. Die Erdgeschosswohnungen erhalten abgeschlossene Privatgärten.Die Penthäuser erhalten Dachgartenflächen als Sondernutzungsrecht.

Heizung: Fußbodenheizung Bodenbündige Duschen Fernwärme als EnergiekonzeptWaschmaschinen-Anschluss im Bad oder HauswirtschaftsraumElektrische Rollläden Teilweise überbreite Tiefgaragen-StellplätzeGroßzügige Aufzüge vom Keller/Tiefgarage bis ins Penthouse

Premiumwohnen „Am Malzhof/Im Sudhaus“, Brauhausgelände KemptenWohnen auf höchstem Niveau – Exklusive Eigentumswohnungen im Herzen von Kempten

Südansicht Nordansicht

Die letzten zwei Wohnungen:

WHG 1 3 Zimmer, ca. 87 m² 1. OG KP € 249.500,–WHG 7 3 Zimmer, ca. 92 m² 1. OG KP € 259.500,–

bereitsFertiggestellt

Fertigstellung:Herbst 2015

43 Baugrundstücke am Kurpark in Füssen: komplett verkauft39 Wohnungen am Hopfengarten in Kempten: komplett verkauft16 Wohnungen in Sonthofen Panoramablick: 14 Wohnungen verkauft

Bauprojekte der PanoramaWohnbau GmbH aus dem Jahr 2014

Lage:Sie wohnen im Herzen von Kempten , in der optimal gelegenen und zentralen Lage stehen Ihnen sämtliche Annehmlichkeiten zur Verfügung.