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Page 1: VIII. Christliche Sozialethik als Naturrechtsethik

VIII. Christliche Sozialethik als Naturrechtsethik

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1. Pluralisierung Christlicher Sozialethik

Impulse des 2. Vatikanum• Aussöhnung mit der modernen

Welt• Erforschung der „Zeichen der

Zeit“• Betonung des biblisch-

theologischen Fundaments gegenüber dem neuscholastischen Naturrecht

• Wende zu den Menschenrechten

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Pluralisierung Christlicher Sozialethik

• Hermann-Josef Wallraff SJ: Christliche Soziallehre als „Gefüge offener Sätze“ (1965)

• Wilhelm Dreier: Christliche Sozialethik als eine Wissenschaft, die von den „Zeichen der Zeit“ ausgeht und diese in einem interdisziplinären Zusammenhang ethisch reflektiert (70er Jahre)

• Anerkennung der Pluralität auch im universalkirchlichen Lehramt: Kongregation über die Glaubenslehre 1986: „Libertatis conscientia“

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1. Pluralisierung Christlicher Sozialethik„Die soziale Unterweisung der Kirche ist entstanden aus

der Begegnung der Botschaft des Evangeliums und ihren Forderungen, wie sie im Hauptgebot der Gottes- und Nächstenliebe und der Gerechtigkeit zusammengefasst sind, mit den Problemen, die sich aus dem Leben der Gesellschaft ergeben. Indem man sich der Schätze der Weisheit und der Humanwissenschaften bediente, bildete sich so etwas wie eine Lehre, die den ethischen Aspekt jenes Lebens betrifft[...]. Da diese Weisung wesentlich auf das Handeln ausgerichtet ist, entwickelt sie sich entsprechend den wechselnden Umständen der Geschichte“ (Nr.72)

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1. Pluralisierung Christlicher Sozialethik

• Jahrbuch für Christliche Sozialwissenschaften Band 43 (2002):

„Gesellschaft begreifen - Gesellschaft gestalten. Konzeptionen Christlicher Sozialethik im Dialog.“

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2. Christliche Sozialethik als Naturrechtsethik: Die Konzeption Arno

AnzenbachersArno Anzenbachergeb. 1940Philosoph und

TheologeProf. em. für

Christliche Anthropologie und Sozialethik in Mainz

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2. Christliche Sozialethik als Naturrechtsethik: Die Konzeption

Arno Anzenbachers• Grundanliegen aller Naturrechtstheorien: Ethischer Rekurs auf das Wesen und die

Bestimmung des Menschen, um Fragen von Recht und Gerechtigkeit zu beantworten

• Integration des klassischen Naturrechts von Aristoteles und Thomas von Aquin mit dem neuzeitlichen Naturrecht Kants

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2. Christliche Sozialethik als Naturrechtsethik: Die Konzeption

Arno Anzenbachers• Kritische Aneignung der Prinzipientraktate

von Personalität, Solidarität und Subsidiarität

• Bezugnahme auf kirchliche Stellungnahmen als Artikulation des sozialen Ethos der Kirche

• Konvergenzen und Divergenzen zu den Modernitätsdiskursen der Gegenwart

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3. Personalität und Menschenrechte• Mit dem Personsein des Menschen sind

Grundbedingungen seiner Existenz verbunden

• Körperliche Integrität, Erfüllung von Grundbedürfnissen etc.

• Das Personsein des Menschen ist nur mit anderen zu verwirklichen

• Menschenrechte: Jene Rechte, die sich die Menschen gegenseitig einräumen müssen, um ihr Personsein zu realisieren

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4. Personalität und die Entfaltung der Menschenrechte

• Die in den elementaren Bedingungen des Personseins verankerten Menschenrechte haben eine dreifache Ausfaltung erfahren:

(1.) Die Freiheitsrechte als Abwehrrechte gegenüber dem Staat und gesellschaftlichen Akteuren

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4. Personalität und die Entfaltung der Menschenrechte

(2.) Politische Partizipa-tionsrechte als aktive Rechte

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4. Personalität und die Entfaltung der Menschenrechte

(3.) Soziale Menschenrechte als Bedingung der chancengleichen Inanspruchnahme der Freiheits- und Bürgerrechte

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5. Soziale Gerechtigkeit als Leitprinzip Christlicher Sozialethik

• Soziale Gerechtigkeit als übergeordnetes Leitbild gegenüber den klassischen Unterscheidungen

• Soziale Gerechtigkeit ist jene umfassende Gerechtigkeit, die am Gemeinwohl Maß nimmt

• Soziale Gerechtigeit setzt sich aus vier Teilgerechtigkeiten zusammen

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5. Soziale Gerechtigkeit als Leitprinzip Christlicher Sozialethik

(1.) Tauschgerechtigkeit

„iustitia commutativa“

• Faire Vertrags- und Austauschbeziehungen

• Respekt vor der gleichen Menschenwürde jeder Einzelperson als Grundlage

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5. Soziale Gerechtigkeit als Leitprinzip Christlicher Sozialethik

(2.) Beteiligungsgerechtigkeit

„iustitia contributiva“

• Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

• Aktive und produktive Beteiligung am Leben der Gesellschaft

• Pflicht des einzelnen wie der Gesellschaft

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5. Soziale Gerechtigkeit als Leitprinzip Christlicher Sozialethik

(3.) Verteilungsgerechtigkeit „iustitia distributiva “ Im Vordergrund steht die Frage, wie sich

die reale Verteilung von Einkommen, Vermögen und Macht in der Gesellschaft auf diejenigen auswirkt, deren materiellen Bedürfnisse nicht oder nur mangelhaft befriedigt werden

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5. Soziale Gerechtigkeit als Leitprinzip Christlicher Sozialethik

(3.) Verteilungsgerechtigkeit

„iustitia distributiva “• Gerechte Chancenverteilung• Leistungsgerechtigkeit• Bedarfsgerechtigkeit• Generationengerechtigkeit

(Zeitdimension)

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5. Soziale Gerechtigkeit als Leitprinzip Christlicher Sozialethik

(4.) Verfahrensgerechtigkeit„iustitia legalis“• Gleichheit vor dem Gesetz• Unparteilichkeit der Gerichte• Fairness in der Rechtsfindung und

Rechtsvollzug• Gerechtigkeit in den verfahrensrechtlichen

Prozeduren

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6. Gerechtigkeit und Konzeptionen guten Lebens

Drei „essentials“ für die Christliche Sozialethik

(1.) Umgreifender Horizont guten Lebens

• Die Unterscheidung von Fragen der Gerechtigkeit und des guten Lebens müssen in einem umgreifenden Horizont des guten Lebens eingebettet sein.

• Grundlage dafür bildet eine weltanschaulich-religiös bestimmte Vorstellung vom Menschen und seiner Bestimmung

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6. Gerechtigkeit und Konzeptionen guten Lebens

Drei „essentials“ für die Christliche Sozialethik

(2.) Konzeptionen guten Lebens

• Konzeptionen guten Lebens bleiben in modernen Gesellschaften kontrovers

• Ohne ein gemeinsame, zumindest schwache Konzeption guten Lebens kommen auch moderne Gesellschaften nicht aus

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6. Gerechtigkeit und Konzeptionen guten Lebens

Drei „essentials“ für die Christliche Sozialethik

(3.) Aufgabe Christlicher Sozialethik• Frage nach der Gerechtigkeit der Institutionen

stellen

• Biblische Gewissheiten und Motive als Grundlage

• Entwicklung einer Konzeption des Guten auf der Grundlage des christlichen Vorverständnisses vom Menschen


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