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Pflege 2014 Warum Sie sich mit dem Thema Pflegeversicherung beschäftigen sollten!

Pflegeversicherung - warum Sie sich mit dem Thema beschäftigen sollten!

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Pflege 2014

Warum Sie sich mit dem Thema Pflegeversicherung beschäftigen sollten!

• „Die Pflegeversicherung ist die größte Zeitbombe unserer Sozialsysteme.“• Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen Professor für Finanzwissenschaft an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

,…da sie generationsübergreifend das Vermögen der Familien bedroht!

• Ursachen der Pflegebedürftigkeit

Schwerer Unfall Schwere Krankheit Altersbedingter Kräfteverfall

• Hamburg, 16.05.2013 Seite 4 Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Pflegefall ist wahrscheinlicher als Berufsunfähigkeit

Jeder 2. ab Alter 80 Jahre

Immer mehr Pflegebedürftige in Deutschland!

Wann tritt Pflegebedürftigkeit ein?

Fakten zur Pflege und ihren Folgen

• Die Pflegeversicherung deckt die Kosten der reinen Pflege• Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind nicht mit gedeckt• Pflegebedürftige haben Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern und Kinder

• Den Angehörigen bleibt nur ein angemessener Teil ihres Einkommens

• Nur die Grundversorgung ist Ihnen sicher!

• Pflege kostet ein Vermögen• Sollte eine stationäre Pflege benötigt werden, reichen die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bei weitem nicht aus.• Gegebenenfalls springt das Sozialamt ein und holt sich eventuell bei Kindern, Ehepartnern oder Eltern dieses Geld zurück.

Was leistet die gesetzliche Pflege wirklich?

Pflegegeld Pflegesachleistung Stationär

Pflege zu Hause durch ehrenamtliche Helfer

Pflege zu Hause durch Fachkraft

Pflege in einer Pflegeeinrichtung

Pflegestufe 2014 ab 2015 2014 ab 2015 2014 ab 2015

Stufe 0 120 € 123 € 225 € 231 € --- ---

Stufe 1 235 € 244 € 450 € 468 € 1.023 € 1.064 €

Stufe 2 440 € 458 € 1.100 € 1.144 € 1.279 € 1.330 €

Stufe 3 700 € 728 € 1.515 € 1.612 € 1.550 € 1.612 €

Pflegebedürftigkeit ist ein hohes finanzielles Risiko

Pflegebedürftigkeit ist ein hohes finanzielles Risiko

Als Erstes ist die Suche nacheinem Pflegeplatz fällig –hier als Beispiel derAOK PflegenavigatorSie finden ihn unter

http://www.aok-pflegedienstnavigator.de

Von Fall zu Fall – Kinder haften für ihre Eltern

Pflegefall Sozialfall Haftungsfall

Leistungen aus der gesetzlichenPflegeversicherung max.1.550 € für Pflegestufe III

Teilkaskoschutz– ein Pflegeheimplatz kostetdurchschnittlich 3.300 €in Pflegestufe III

Das Sozialamt hilft !(§ 1 SGB XII)

Sind die Kosten der Pflege fürden Betroffenen nicht tragbarund seine VermögenswerteVerbraucht, kommt dasSozialamt für die notwendigenKosten auf

Unterhaltspflicht der Angehörigen(§ 94 SGB XII)

Angehörige in gerader Linie (§1601 BGB) werden zuZahlungen verpflichtet, dienicht nur das Nettoeinkommenmindern, sondern auch an dasVermögen gehen können

Pflegebedürftigkeit und Sozialhilfe – ein Beispiel• Frau Hertha Bauer, 76 Jahre, Pflegestufe III, Witwe, Sohn Martin Bauer• Altersrente 742,- Euro, Witwenrente 280,- Euro, Vermögen 20.000,- Euro

Berechnung Deckungslücke- Pflegeheim - 3.500,- Euro- Pflegeversicherung + 1.432,- Euro- Eigene Renten + 1.022,- Euro- Deckungslücke - 1.046,- Euro

Das Vermögen (20.000€) reichtfür 19 Monate

Martin Bauer, 48 Jahre, verheiratet, 1 Kind- Nettoeinkommen + 2.800,- Euro- Selbstbehalt + 1.958,- Euro- Eigenheim - 300,- Euro- Abgabe Sozialamt + 542,- EuroMartin Bauer, 48 Jahre, verheiratet, 1 KindCa. 20% des Netto gehenan das Sozialamt

Ab welchem Einkommen kann das Sozialamt zu Unterhaltszahlungen verpflichten?

• Es gibt keine klaren Einkommensgrenzen, ab denen auf jeden Fall Unterhalt gezahlt• werden muss.

• Der Selbstbehalt ist die Summe, die einem Angehörigen zugestanden wird, um seine eigene Lebensführung angemessen bestreiten zu können. Als Orientierung für den Selbstbehalt dient eine für das Unterhaltsrecht vom Oberlandesgericht Düsseldorf (bzw. Köln, Berlin, Hamm) erstellte Tabelle, die jedoch im Einzelfall nicht verbindlich

ist.

• Zusammenfassend lässt sich das Prinzip darstellen: Vom Nettoeinkommen eines Unterhaltspflichtigen werden zuerst die Kosten für die Kinder und den Ehepartner (sofern nicht voll berufstätig) abgezogen, dazu noch Kosten wie die eigene Altersvorsorge, Gesundheitskosten, Fahrtkosten für den Besuch des bedürftigen Angehörigen sowie das Abzahlen von relevanten Zins- und Tilgungslasten. Plus Selbstbehalt.

Ein Beispiel zur Anschaulichkeit:

Eine 75-jährige Witwe, Mutter von drei Kindern, muss alsPflegefall in einem Heim untergebracht werden.

Welche Kosten kommen hier auf die Familie zu und wie werdendie Unterhaltsverpflichtungen ermittelt?

KINDER

HAFTEN FÜR

IHRE ELTERN!

• Welche Kosten kommen hier auf die Familie zu und wie werden die Unterhaltsverpflichtungen ermittelt? (1/3)

• Im Durchschnitt kostet die Unterbringung und Pflege in einem Senioren- oder Pflegeheim in Abhängigkeit von der Pflegestufe zwischen 2.700 Euro und 3.300 Euro monatlich.• Diesen Kosten für das Pflegeheim sind selbstverständlich die laufenden Versicherungsprämien zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung, Zuzahlungen zu Medikamenten, physiotherapeutische Behandlungen und Hilfsmittel bzw. eventuelle Selbstbehalte von privat Versicherten, Behandlungskosten für medizinische Fußpflege, Bekleidungskosten sowie Aufwendungen für Kleidung aufzuschlagen.• Die soziale bzw. private Pflegepflichtversicherung kommt nur für die reinen Pflegekosten (anteilig) auf. Je nach Pflegestufe sind das monatlich zwischen 1.023 Euro und 1.550 Euro; in ausgewählten Einzelfällen kann für stationär Pflegebedürftige der Stufe III, z. B. für einen Palliativpatienten, die Härtefallregelung gewährt und eine monatliche Leistung von 1.918 Euro erbracht werden.

• Welche Kosten kommen hier auf die Familie zu und wie werden die Unterhaltsverpflichtungen ermittelt? (2/3)

• Die Differenzkosten, z. B. für Unterbringung und Verpflegung, Zuzahlungen zu medizinischen Leistungen etc., muss der Pflegebedürftige aus seiner eigenen Tasche bezahlen.• Hierfür werden Einkommen und Vermögen des Hilfsbedürftigen ermittelt. Reichen die monatlichen Einkünfte, z. B. die Altersrente, Zins- und Dividendeneinkünfte aus Kapitalvermögen usw. und die Vermögenswerte der Witwe nicht aus, um die Differenzkosten zu decken, informiert das Heim das Sozialamt.• Das Sozialamt prüft zunächst, ob die pflegebedürftige Frau in den vergangenen zehn Jahren Vermögenswerte, wie beispielsweise ein Haus, Barvermögen oder Wertgegenstände, verschenkt hat.• Ist dies der Fall, müssen diese Schenkungen an die Pflegebedürftige in Höhe der erforderlichen Unterhaltskosten oder im schlimmsten Fall in vollem Umfang zurückgegeben werden.

• Welche Kosten kommen hier auf die Familie zu und wie werden die Unterhaltsverpflichtungen ermittelt? (3/3)

• In einem zweiten Schritt werden die unterhaltspflichtigen Angehörigen ermittelt – in unserem Fall also die drei Kinder der Witwe.

• Deren Anteil an den Unterhaltszahlungen für ihre Mutter richtet sich nun jeweils nach der individuellen Leistungsfähigkeit und ggf. nach dem Beitrag des

Unterhaltspflichtigen zum Familieneinkommen seiner eigenen Familie.• Erst wenn weder auf das Vermögen der Pflegebedürftigen selbst noch auf die finanzielle Unterstützung der Angehörigen zurückgegriffen werden kann, springt

das Sozialamt ein und übernimmt die zu überbrückenden Kosten.

Soll das Ihre Zukunft sein?

Altersheim

KINDER HAFTEN FÜR IHRE ELTERN!

Ich will Sie nicht erschrecken, aber Pflege wird teurer!

Abgesehen von den schon genannten Fakten, bedenken Sie, dasswir auch immer weniger Menschen haben, die pflegen wollen!

Und, und und …. Es gibt noch viel zu sagen.

Nicht verdrängen - heute Handeln hilft, spart Geld und gibt eingutes Gefühl!

Ich stehe Ihnen persönlich und auch mit Infos auf meiner Homepagehttp://www.mayer-versicherungen.info/pflegeversicherung - gerne zur Seite!

Freundlichst, Ihr Josef Mayer