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MENSCHENRECHT MEINUNGSFREIHEIT FELIX STRÜNING GUSTAV STRESEMANN STIFTUNG e.V.

Menschenrecht Meinungsfreiheit - Vortrag der Stresemann Stiftung

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Nur dort, wo jedermann seine Meinung frei äußern und Informationen frei empfangen darf, kann es überhaupt Freiheit geben. Denn das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist die Voraussetzung für viele andere Menschenrechte: von der Versammlungs- und Pressefreiheit über die Religionsfreiheit bis hin zur Freiheit der Wissenschaft. Doch was für die westliche Welt ein Menschenrecht und für den Rechtsstaat konstituierend ist, bedeutet für andere ein Verbrechen: Denn im Islam darf nichts, was seinen Wahrheitsanspruch hinterfragt, öffentlich geäußert werden. Im vorliegenden Diskussions-Papier werden die zentralen Unterschiede zwischen dem universalen und dem islamischen Menschenrechtsverständnis in Bezug auf die Meinungsfreiheit erklärt. Es wird aufgezeigt, wie nationale und internationale Islamverbände zunehmend Druck auf die westliche Politik ausüben, schrittweise jegliche Kritik am Islam zu kriminalisieren. Auf dem Spiel steht dabei nicht nur das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Vielmehr entscheidet sich daran die Frage, ob die freiheitliche Grundordnung überhaupt Bestand haben kann. Das zugehörige Diskussions-Papier finden Sie auf www.stresemann-stiftung.de/meinungsfreiheit

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Page 1: Menschenrecht Meinungsfreiheit - Vortrag der Stresemann Stiftung

MENSCHENRECHT

MEINUNGSFREIHEIT

FELIX STRÜNINGGUSTAV STRESEMANN STIFTUNG e.V.

Page 2: Menschenrecht Meinungsfreiheit - Vortrag der Stresemann Stiftung

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

– Artikel 19, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

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Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

– Artikel 5, Abs. 1, Deutsches Grundgesetz

Page 5: Menschenrecht Meinungsfreiheit - Vortrag der Stresemann Stiftung

Meinungsfreiheit umfasst das Recht „den Staat oder irgendeinen Bevölkerungsteil zu verletzen, schockieren oder beunruhigen. So wollen es Pluralismus, Toleranz und Aufgeschlossenheit, ohne die es eine ‚demokratische Gesellschaft‘ nicht gibt.“

– Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 1977

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Grenzen der Meinungsfreiheit?

Andere Menschenrechte

Götter, Propheten und Religionen

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Prinzip der Gewaltenteilung

Abwägen der Rechtsgüter durch unabhängige Gerichte

Politik

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(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften [...] den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

– §166 StGB

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Blasphemie- (§166 StGB) & Volksverhetzungsparagraph (§130 StGB)

Wann liegt überhaupt eine Beschimpfung vor?

Beschimpfung muss nur „geeignet“ sein abstraktes Gefährdungsdelikt

„Störung des öffentlichen Friedens“ kann bewusst herbeigeführt werden

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Page 11: Menschenrecht Meinungsfreiheit - Vortrag der Stresemann Stiftung

“ Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt. Jeder Mensch hat das Recht, in Einklang mit den Normen der Scharia für das Recht einzutreten, das Gute zu verfechten und vor dem Unrecht und dem Bösen zu warnen. Information ist lebensnotwendig für die Gesellschaft. Sie darf jedoch nicht dafür eingesetzt und missbraucht werden, die Heiligkeit und Würde der Propheten zu verletzen [...] und die Gesellschaft zu entzweien [...] oder ihren Glauben zu schwächen.”

– Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (Art. 22)

Page 12: Menschenrecht Meinungsfreiheit - Vortrag der Stresemann Stiftung

Bedeutung für Deutschland?

UN-Gremien z.B. CERD Fall Thilo Sarrazin

UN-Resolution 16/18 Gewohnheitsrecht

EU: European Framework National Statute for the Promotion of Tolerance

Page 13: Menschenrecht Meinungsfreiheit - Vortrag der Stresemann Stiftung

Fatale Begriffsverwirrung bei deutschen Behörden

Islamophobie – Islamfeindschaft – Muslimfeindschaft – anti-muslimischer Rassismus

Page 14: Menschenrecht Meinungsfreiheit - Vortrag der Stresemann Stiftung

Der Akteur „setzt Islamismus und Islam gleich, er verbindet viele, viele negative Eigenschaften in pauschaler Form mit dem Islam und insbesondere den Koran sieht er als das gefährlichste Buch Deutschlands und der Welt an, [...] Das können wir in Hinblick auf die Verfassung und die in der Verfassung verbürgte Religionsfreiheit und Würde des Menschen und Gleichheitsgrundsatz nicht vertreten.“

– Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz (2013)

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

www.stresemann-stiftung.de