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Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Geduldeten Agentur für Arbeit Berlin Süd

Einstellung von Flüchtlingen - Tipps vom Jobcenter Berlin >Süd

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Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen,

Asylsuchenden und Geduldeten

Agentur für Arbeit Berlin Süd

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Wichtige Begriffe: Personengruppen

19.04 2016 © Bundesagentur für Arbeit

Asylsuchende

sind Personen mit einem „Asylbegehren“ bzw. „Asylgesuch, die noch

keinen Asylantrag gestellt haben

Asylbewerber

sind Menschen mit einem laufenden Asylanerkennungsverfahren; es

wurde ein Antrag auf Asyl beim Bundesamt für Migration und

Flüchtlinge (BAMF) gestellt, über den noch nicht entschieden wurde

Anerkannte Flüchtlinge

sind Personen, deren Antrag auf Asyl bewilligt wurde

Geduldete

sind Menschen, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde, die jedoch aus

unterschiedlichen Gründen noch nicht abgeschoben werden können

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Flucht in Zahlen

19.04 2016 © Bundesagentur für Arbeit

Weltweit befinden sich 59,5 Mio. Menschen auf der Flucht

Gestellte Asylanträge in Deutschland:

2014: 173.073

2015: 441.899 (1,09 Mio. Registrierungen im Datensystem Easy)

Gestellte Asylanträge in Berlin

2015 sind nach Auskunft der Sozialverwaltung 79.034 Flüchtlinge in Berlin angekommen. 54.325 blieben in Berlin. (Stand: 07.01.2016)

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschied 2015 über 2 von 5 in Berlin gestellten Asylanträgen positiv: Von 13.814 Fällen wurde 6.034 Menschen Schutzstatus gewährt. (Stand: 19.01.2016)

Was wissen wir über die 2015 geflüchteten Menschen?

71 % waren unter 30 Jahre alt

56,9 % unter 25 Jahre alt

75 % Männer, 25 % Frauen

Prognose für 2016

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht für das laufende Jahr von 500.000 Flüchtlingen als Arbeitsgrundlage aus. Nach dem Königsteiner Schlüssel muss für Berlin mit 5,04927% geplant werden.

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Die aktuelle Migration Schutzsuchender nach

Deutschland wird nachhaltige Auswirkungen haben

Projektion Anstieg Anzahl arbeitsloser

Schutzsuchender (SGB II und SGB III)

Akt. Qualifikationsstruktur von arbeitslosen

Schutzsuchenden

in Prozent

berufliche

Ausbildung ohne formale Qualifikation

nach deutschem Standard

81%

11%

8%akademische

Ausbildung

400.000 +Zugänge in die Grundsicherung

in 2016

150.000 + arbeitslose Flüchtlinge

in 2016

Projektion Zugänge von erwerbsfähigen

Leistungsberechtigten

Altersstruktur aus Daten des BAMF

zu Asylerstanträge (2014)

15 bis unter

30 Jahre

30 bis

unter 55 Jahre

Alter

55 Jahre und älter

28,9

62,8

8,2

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Was beeinflusst eine erfolgreiche Integration

19.04 2016 © Bundesagentur für Arbeit

Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration:

langfristige Bleibeperspektive,

Erlangung und Festigung von Sprachkenntnissen,

Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B.

erleichterter Arbeitsmarktzugang seit 11/2014),

eigene Potentiale und Motivation,

anerkannte Berufs- bzw. Studienabschlüsse

Hindernisse einer erfolgreichen Integration:

unsicherer und teilweise sehr kurz befristeter Aufenthaltsstatus,

multiple Problemlagen (z.B. Traumata, prekäre Unterbringung),

bürokratische Hindernisse,

keine oder geringe Qualifikation,

keine oder schlechte Deutschkenntnisse

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Aufgaben der Agentur für Arbeit

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Die Agentur für Arbeit bietet vielseitige

Unterstützungsmöglichkeiten:

Wir unterstützen Arbeitgeber durch Bewerbervorauswahl,

Statusprüfung und auch finanziell

Wir vermitteln in Praktika, Ausbildungs- und Arbeitsstellen,

Wir leisten verstärkte Unterstützung und Förderung

Wir sind beteiligt am Arbeitserlaubnisverfahren

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Fördermöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit

und Jobcenter

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zur Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses:

Perspektive für Flüchtlinge (PerF)

Maßnahme bei einem Arbeitgeber/Praktikum (MAG)

Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW)

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter im Unternehmen

(WeGebAU)

zur Anbahnung eines Ausbildungsverhältnisses:

PerF und MAG (s.o.)

Einstiegsqualifizierung (EQ)

ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)*

Assistierte Ausbildung (AsA)

*eingeschränkte Zugangsvoraussetzungen

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Ihr Ansprechpartner

Arbeitgeber-Service Team „Asyl“ Berlin

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Wie können Sie uns erreichen?

Standort: Sonnenallee 282

12057 Berlin

Telefonhotline: 030 – 5555 77 77 55

E-Mail: [email protected]

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Netzwerkspartner der Agentur für Arbeit in Berlin

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Willkommenskultur

Informa-tion,

Orien-tierung & Knowhow

Deutsch Kennt-nisse

Integration in Arbeit & Ausbildung

Fach-kraft

Ausbildung

Studium

Anerkennung

Abschlüsse Beruf

Berliner Wasserbetriebe

Dachdecker Innung

Deutsche Post

Helmholtz

Haushahn-Gruppe

PIN Mail AG

Sellbytel

Siemens AG

Vivantes

Fachkräftebedarf

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Arbeitsmarktzugang mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung (abhängig von der Aufenthaltsdauer)

0 bis 3

Monate

Aufenthalt

4 bis 15 Monate

Aufenthalt

16 bis 48 Monate

Aufenthalt

nach 48 Monaten

Aufenthalt

- Aufenthaltsgestattung: Beschäftigungsverbot

- Duldung: nur bestimmte Tätigkeiten ohne Zustimmungserfordernis der AA können erlaubt werden

grundsätzlich jede Beschäftigung kann nach

Zustimmung der AA erlaubt werden:

- Prüfung der Beschäftigungsbedingungen

(Arbeitsbedingungen gleichwertig, z.B.

Entlohnung, Arbeitszeit, sonstige

arbeitsvertragliche Regelungen) sowie

- Vorrangprüfung

(stehen bevorrechtigte Bewerber – Deutsche,

EU/EWR-Angehörige, sonstige Ausländer,

die bereits einen freien Arbeitsmarktzugang

besitzen – zur Verfügung)

grundsätzlich jede Beschäftigung

kann nach Zustimmung der AA

erlaubt werden:

- Prüfung der Beschäftigungs-

bedingungen (ohne Vorrang-

prüfung)

- d.h. Arbeitnehmerüberlassung

ist ab diesem Zeitraum möglich

grundsätzlich jede

Beschäftigung kann

erlaubt werden

(ohne Zustimmung

der AA)

Arbeitsmarktzugang mit Aufenthaltserlaubnis (unabhängig von der Aufenthaltsdauer)

Eine Erwerbstätigkeit ist grundsätzlich ohne Wartezeit und ohne Zustimmung der Agentur für Arbeit (AA) möglich; die Aufenthaltserlaubnis trägt die Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit gestattet“ oder „Beschäftigung gestattet“.

Eine Einstellung ist nur bei Vorliegen einer Beschäftigungserlaubnis möglich; d.h. die Erlaubnis der Ausländerbehörde und ein Vermerk im Aufenthaltspapier ist erforderlich (z.B. Vermerk: „Beschäftigung/ Erwerbstätigkeit gestattet“).

Zugang zu Beschäftigung (Überblick)

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Ablaufschema Arbeitserlaubnisverfahren

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Zustimmungsanfrage bei zustimmungspflichtiger

Beschäftigung

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Hilfreiche Links

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Ausbildungsberufe der Positivliste (keine Prüfung bevorrechtigte Arbeitnehmer, lediglich Prüfung der Arbeitsbedingungen):

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mta4/~edisp/l6019022dstbai447048.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI447051

Formulare/Infos zur Beantragung der Arbeitserlaubnis:

http://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/aufenthalt/erwerbstaetigkeit/beschaeftigung

http://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/aufenthalt/erwerbstaetigkeit/beschaeftigung/#Formulare