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Leitungsprojekt Ultranet: Osterath – Philippsburg Vorhaben 2 Bundesbedarfsplangesetz

Steckbrief zum Vorhaben 2 (Osterath – Philippsburg)

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Leitungsprojekt Ultranet: Osterath – PhilippsburgVorhaben 2 Bundesbedarfsplangesetz

Bundesnetzagentur | netzausbau.de/vorhaben2

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Antragskonferenz für Abschnitt E

des Vorhabens 2 in Siegburg

19.04.2016

Antrag auf Bundesfachplanung

für Abschnitt E veröffentlicht

09.03.2016

Antragskonferenz für Abschnitt D

des Vorhabens 2 in Mainz

23.02.2016

Antragskonferenz für Abschnitt C

des Vorhabens 2 in Neuss

11. und 12.01.2016

Bisherige Schritte in der Bundesfachplanung Stand: März 2016

Antrag auf Bundesfachplanung

für Abschnitt D veröffentlicht

06.01.2016

Antrag auf Bundesfachplanung

für Abschnitt E (Rommerskirchen –

Weißenthutm) eingereicht

23.12.2015

Antrag auf Bundesfachplanung

für Abschnitt C veröffentlicht

12.11.2015

Antrag auf Bundesfachplanung

für Abschnitt D (Weißenthurm –

Riedstadt) eingereicht

29.10.2015

Untersuchungsrahmen für

Abschnitt B festgelegt

03.09.2015

Untersuchungsrahmen für

Abschnitt A festgelegt

15.06.2015

Bundesnetzagentur | netzausbau.de/vorhaben2

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Antrag auf Bundesfachplanung für

Abschnitt C (Osterath – Rommers-

kirchen) eingereicht

10.06.2015

Antragskonferenz für Abschnitt B

des Vorhabens 2 in Hockenheim

14.04.2015

Antragskonferenz für Abschnitt A

des Vorhabens 2 in Bingen

03.03.2015

Bisherige Schritte in der Bundesfachplanung Stand: März 2016

Antragskonferenz für Abschnitt A

des Vorhabens 2 in Weinheim

24.02.2015

Antrag auf Bundesfachplanung

für Abschnitt B veröffentlicht

20.02.2015

Antrag auf Bundesfachplanung für

Abschnitt B (Mannheim-Wallstadt –

Philippsburg) eingereicht

29.12.2014

Antrag auf Bundesfachplanung für

Abschnitt A (Riedstadt – Mannheim-

Wallstadt) veröffentlicht

17.12.2014

Antrag auf Bundesfachplanung für

Abschnitt A (Riedstadt - Wallstadt)

eingereicht

02.12.2014

Bundesnetzagentur | netzausbau.de/vorhaben2

Steckbrief

VorhabenträgerAmprion GmbH und TransnetBW GmbH

verfahrensführende Behörde Bundesnetzagentur

StreckenverlaufOsterath (Nordrhein-Westfalen) bis

Philippsburg (Baden-Württemberg)

Spannung380 kV

Trassenlängeca. 340 km (gemäß Antrag)

TechnikGleichstrom (voraussichtlich 2 GW)

BedarfTransport von Windstrom aus dem

Norden in den verbrauchsstarken Süden;

Entlastung des deutschen, niederländi-

schen und belgischen Stromnetzes

Gesamtinbetriebnahme geplant für das Jahr 2019 (gemäß Antrag)

Bundesnetzagentur | netzausbau.de/vorhaben2

Ultranet ist ein gemeinsames Stromleitungspro-jekt der Übertragungsnetzbetreiber Amprion und TransnetBW. Die Verbindung soll sich über ca. 340 Kilometer zwischen den Netzverknüpfungs-punkten Osterath in Nordrhein-Westfalen und Philippsburg in Baden-Württemberg erstrecken. Das Vorhaben bildet den südlichen Teil des als Korridor A bezeichneten größeren Leitungspro-jekts von der Nordsee bis nach Süddeutschland.

Notwendig ist die zwei Gigawatt starke Verbindung, um den Süden Deutschlands ausreichend mit Strom zu versorgen, wenn die verbliebenen deutschen Kernkraftwerke bis zum Jahr 2022 abgeschaltet werden. On- und offshore erzeugter Windstrom aus dem Norden soll hierfür nach Osterath und von dort über bereits bestehende Leitungen nach Baden- Württemberg transportiert werden. Zusätzlich soll durch den Bau von Ultranet eine Überlastung des deutschen, des niederländischen und belgischen Stromnetzes vermieden werden.

Bundesnetzagentur | netzausbau.de/vorhaben2

Ultranet ist ein Pilotprojekt für die verlustarme Übertragung hoher Leistungen über weite Ent-fernungen. Es soll in Hochspannungs-Gleich-strom-Übertragungstechnik (HGÜ) ausgeführt werden. Dadurch fallen Leitungsverluste geringer aus und das Stromnetz kann flexibler gesteuert werden. Das Übertragungsnetz wird aber über-wiegend in Wechselstrom betrieben. Am Anfangs- und Endpunkt der HGÜ-Leitung wird daher je eine Konverterstation erforderlich, die zwischen Gleich-strom und Wechselstrom umwandelt. Das Vorha-ben wird als Hybridsystem bezeichnet, da sowohl ein Gleichstrom- als auch ein Drehstromsystem auf gemeinsamen Masten geführt werden kann.

Gesetzliche Grundlage ist das Bundesbedarfsplan-gesetz 2013 (Vorhaben Nr. 2), welches auf dem bestätigten Netzentwicklungsplan 2012 beruht. Darin wurde die energiewirtschaftliche Notwen-digkeit des Vorhabens von der Bundesnetzagentur und einem unabhängigen Institut geprüft und im Ergebnis von der Bundesnetzagentur bestätigt.

MEHR ERFAHREN

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slideshare.net/netzausbauBundesnetzagentur | Stand: März 2016