76
Barrierefreiheit 2010 Wolfgang Wiese Erlangen.PM 22. März 2010

Barrierefreiheit 2010

Embed Size (px)

Citation preview

Barrierefreiheit 2010

Wolfgang Wiese

Erlangen.PM

22. März 2010

Versuch einer Begriffsdefinition: Barrierefreiheit

»Barrierefrei sind [...] technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen [...], wenn sie für behinderte Menschen in der

allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.«

(§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)

»Barrierefrei sind [...] technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen [...], wenn sie für behinderte Menschen in der

allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.«

(§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)

»Barrierefrei sind [...] technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen [...], wenn sie für behinderte Menschen in der

allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.«

(§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)

»Barrierefrei sind [...] technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen [...], wenn sie für behinderte Menschen in der

allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.«

(§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)

»Barrierefrei sind [...] technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen [...], wenn sie für behinderte Menschen in der

allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.«

(§4 BGG, näheres dazu bei www.behindertenbeauftragte.de)

Barrierefrei = Behindertengerecht?

Foto: Kai Herrner

http://www.flickr.com/photos/webseeings/239301576/

Versuch einer Begriffsdefinition: Barrierefreiheit

„Barrierefreies Webdesign zielt darauf ab, Inhalte und Interaktionen im Netz für (möglichst) alle Nutzergruppen und Endgeräte zugänglich zu machen“

Charlier/Radtke, Buch „Barrierefreies Webdesign“Charlier/Radtke, Buch „Barrierefreies Webdesign“

Jeder,unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe,

Jeder,unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe,unabhängig von der jeweiligen Methodik,

Jeder,unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe,unabhängig von der jeweiligen Methodik,unabhängig vom Gerät,

Jeder,unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe,unabhängig von der jeweiligen Methodik,unabhängig vom Gerät,unabhängig vom Betriebssystem,

Jeder,unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe,unabhängig von der jeweiligen Methodik,unabhängig vom Gerät,unabhängig vom Betriebssystem,unabhängig von der Software,

Jeder,unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe,unabhängig von der jeweiligen Methodik,unabhängig vom Gerät,unabhängig vom Betriebssystem,unabhängig von der Software,

bekommt beim Zugriff auf • dieselbe Seite

Jeder,unabhängig von der jeweiligen Auffassungsgabe,unabhängig von der jeweiligen Methodik,unabhängig vom Gerät,unabhängig vom Betriebssystem,unabhängig von der Software,

bekommt beim Zugriff auf • dieselbe Seite• dieselben Inhalte.

BarriereBarrierefreiheitfreiheit

Jeder hat die Freiheit selbst zu entscheiden, Jeder hat die Freiheit selbst zu entscheiden, mit welchem Gerät, welcher Software und mit welchem Gerät, welcher Software und welchem Leseverhalten er, sie oder es welchem Leseverhalten er, sie oder es unterwegs ist.unterwegs ist.

„Woran erkennt man barrierefreie Internetdienste?“

„Gar nicht, das ist ja das schöne!“

(Projektleiter für das Onlineportal Polizei NRW, BIENE-Gewinner 2003)

… und Heute?

… und Heute?

Webauftritte, die barrierefrei sind, erkennt man daran, dass sie richtig gut sind.

www.hauptbahnhof-wien.atwww.hauptbahnhof-wien.at

www.tagesschau.de

www.bund.de

www.straelen.de

www.bmi.bund.de

Behinderung ist die mangelnde Fähigkeit mit schlechtem Design umgehen zu können

Tomas Caspers, WKE2006

www.finanzamt-pirmasens-zweibruecken.dewww.finanzamt-pirmasens-zweibruecken.de

www.apotheken.de

www.mediamarkt.de

www.bmw.de

Aber Vorsicht, das stimmt nicht !Mythen

Mythos 1

Barrierefreiheit kostet mehr.

Stimmt.Aber billige Websites kommen viel teurer!

Zeit

Kosten

Konzept Design und Umsetzung

Schulung Betrieb

Relaunch

Konzept Design, Umsetzung Integration

Schulung Betrieb

Schulung geringer: Keine komplexen HTML-Strukturen mehr notwendig

HTML+ CSS

HTML + CSS*

Herkömmlicher Webauftritt

Integrations-aufwand kommt hinzu

AltesKonzeptkann bleiben

Nur CSS-Änderung notwendig

Moderner oder Universeller Webauftritt

Herkömmlicher, auf Barrierefreiheit nachgebesserter Webauftritt

… und die meisten Agenturen verdienen nur in den ersten 3 Phasen.

Mythos 2

Barrierefreiheit ist nur was für Behinderte.

Stimmt.

Denn wir alle können behindert sein oder werden es:

Menschen mit „Behinderungen“:

• Sehbehinderte• Motorisch Behinderte• Gehörlose• Lernbehinderte• „Gruppe 50+“

Menschen in be-sonderen Situationen:

• Fachfremde • Handy- oder Handheld-Nutzer• Reisende mit Routenplaner• Andere Geräte mit Zugriff auf das Internet…

Besondere Ausgabemedien:

• Drucker• Projektoren• Suchmaschinen• Software-Agentensysteme

Und eine ganz stark wachsende Gruppe von „Behinderten“:

Und eine ganz stark wachsende Gruppe von „Behinderten“:

Mythos 3

Die Website sieht in jedem Browser gleich aus!

Falsch. Design und Inhalt sind getrennt.

Gutes Design berücksichtigt das Ausgabemedium

… aber sendet dieselben Inhalte von derselben Seite!

Mythos 4

Viel hilft viel!

Mythos 5

Die Webseite XYZ ist barrierefrei.

100% barrierefrei geht nicht!

Webauftritte allenfalls barrierearm. Oft mehr als eine Zielgruppe. Unterschiedlichen

Zielgruppen haben unterschiedliche Bedürfnisse und Grundlagen.

Behebung einiger Barrieren, erzeugen Barrieren für andere.

Mythos 6

Screenreader können kein JavaScript.

Falsch!

Gängige Screenreader unter Windows nutzen

häufig Engine des Internet Explorers (!).

JavaScript wird interpretiert, aber nicht immer vollständig. Und teilweise fehlerhaft.

Zur Sache, Schätzchen!

BITV (basierende auf die WCAG 1.0) 14 Anforderungen, zurückführbar auf

Verständlichkeit Bedienbarkeit Technologie-Robustheit Wahrnehmbarkeit

http://www.barrierefreies-webdesign.de/bitv/anforderungen.html

Anforderung 1

Für jeden Audio- oder visuellen Inhalt sind geeignete äquivalente Inhalte bereitzustellen, die den gleichen Zweck oder die gleiche Funktion wie der originäre Inhalt erfüllen.

Anforderung 2

Texte und Graphiken müssen auch dann verständlich sein, wenn diese ohne Farbe betrachtet werden.

Anforderung 3

Markup-Sprachen (insbesondere HTML) und Stylesheets (CSS) sind entsprechend ihrer Spezifikationen und formalen Definitionen zu verwenden.

Anforderung 4

Sprachliche Besonderheiten wie Wechsel der Sprache oder Abkürzungen sind erkennbar zu machen.

Anforderung 5

Tabellen sind mittels der vorgesehenen Elemente der verwendeten Markup-Sprache zu beschreiben und in der Regel nur zur Darstellung tabellarischer Daten zu verwenden.

Anforderung 6

Internetangebote müssen auch dann nutzbar sein, wenn der verwendete Benutzeragent neuere Technologien nicht unterstützt oder diese deaktiviert sind.

Anforderung 7

Zeitgesteuerte Änderungen des Inhalts müssen durch die Nutzerin/den Nutzer kontrollierbar sein.

Anforderung 8

Die direkte Zugänglichkeit der in Internetangeboten eingebetteten Benutzerschnittstellen ist sicherzustellen.

Anforderung 9

Internetangebote sind so zu gestalten, dass Funktionen unabhängig vom Eingabegerät oder Ausgabegerät nutzbar sind.

Anforderung 10

Die Verwendbarkeit von nicht mehr dem jeweils aktuellen Stand der Technik entsprechenden assistiven Technologien und Browsern ist sicherzustellen, soweit der hiermit verbundene Aufwand nicht unverhältnismäßig ist.

Anforderung 11

Die zur Erstellung des Internetangebots verwendeten Technologien sollen öffentlich zugänglich und vollständig dokumentiert sein, wie z. B. die vom World Wide Web Konsortium entwickelten Technologien.

Anforderung 12

Der Nutzerin/dem Nutzer sind Informationen zum Kontext und zur Orientierung bereitzustellen.

Anforderung 13

Navigationsmechanismen sind übersichtlich und schlüssig zu gestalten.

Anforderung 14

Das allgemeine Verständnis der angebotenen Inhalte ist durch angemessene Maßnahmen zu fördern.

LOL!

WTF 2do?? *

Das wichtigste Hilfsmittel

von der Konzeption bis zum Betrieb:

Dein eigenes Gehirn

Grundlagen zur Konzeption

Trennung von Inhalt, Semantik (Struktur, HTML),Design (CSS),Verhalten (DOM)

Grundlagen zur Konzeption

HTML Struktur

CSS Präsentation

DOM Verhalten

Semantik

Struktur einer Webseite / Gliederung von Inhalten Klassisches Aufbau:

Kopfteil Inhalt Fussteil

Zum Vergleich: Print-Publikation (Brief) Briefkopf Text Fussnote und/oder Fusszeile

Semantik

Wichtig:Kein Layout im Code!

use strict; für Web: Valides HTML (gemäß W3C)

Kein „coding from the scratch“, sondern

• Nachhaltige Konzeption („was, wenn morgen eine neue Funktion dazu kommt?“)• Nutzung standardisierter Schnittstellen

Und jetzt die frohe Botschaft:

Es ist alles veraltet!

WCAG 2.0 incoming!

WCAG 2.0- Web Content Accessibility Guidlines 2.0

4 Prinzipien statt 14 Forderungen:

WahrnehmbarBedienbarVerständlichRobust

WCAG 2.0- Web Content Accessibility Guidlines 2.0

4 Prinzipien statt 14 Forderungen:

WahrnehmbarBedienbarVerständlichRobust

Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.

WCAG 2.0- Web Content Accessibility Guidlines 2.0

4 Prinzipien statt 14 Forderungen:

WahrnehmbarBedienbarVerständlichRobust

Bestandteile der Benutzerschnittstelle und Navigation müssen bedienbar sein.

WCAG 2.0- Web Content Accessibility Guidlines 2.0

4 Prinzipien statt 14 Forderungen:

WahrnehmbarBedienbarVerständlichRobust

Informationen und Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein.

WCAG 2.0- Web Content Accessibility Guidlines 2.0

4 Prinzipien statt 14 Forderungen:

WahrnehmbarBedienbarVerständlichRobust Inhalte müssen robust genug sein, damit

sie zuverlässig von einer großen Auswahl an Benutzeragenten einschließlich assistierender Techniken interpretiert werden können.

WCAG 2.0- Web Content Accessibility Guidlines 2.0

Für Entwickler:

Techniques for WCAG 2.0http://www.w3.org/TR/WCAG20-TECHS/

Vielen Dank

Noch Fragen?

Comic: www.kopozky.net

Quellenhinweis

Dieser Vortrag enthält Teile und Zitate von Vorträgen von

Tomas Caspers, Vortrag „Barrierefreiheit 2.0“, WKE06Rainer Schlegel, Vortrag „Mythos Barrierefreiheit“,

WKE06

Dieser Vortrag wurde publiziert unter der Creative Commons Lizenz http://creativecommons.org/licenses/by-nc/3.0/de/