1 Beratungskonzept zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Bereich: Chemische Wasserqualität...

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Beratungskonzept zur

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Bereich: Chemische Wasserqualität

Birgit ApelLandwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen

Fachbereich Wasserschutzbirgit.apel@lwk.nrw.de

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1. Rahmenvereinbarung über Grundsätze zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Nordrhein-Westfalen

2. Erfahrungen aus 20 Jahren Kooperativer Gewässerschutz in Nordrhein-Westfalen

3. Beratungsauftrag zur Minderung von Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträgen aus der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produktion

Basis und Hintergründe zum Beratungskonzept:

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1. Rahmenvereinbarung über Grundsätze zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Nordrhein-Westfalen

2. Erfahrungen aus 20 Jahren Kooperativer Gewässerschutz in Nordrhein-Westfalen

3. Beratungsauftrag zur Minderung von Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträgen aus der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produktion

Basis und Hintergründe zum Beratungskonzept:

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Vertragspartner:

- Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e. V.- Rheinischer Landwirtschafts-Verband e. V.- Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen- Arbeitsgemeinschaft der Wasser- und Bodenverbände Westfalen-Lippe- Arbeitskreis für Hochwasserschutz und Gewässer in NRW - Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Beirat zur Begleitung der Umsetzung der Rahmenvereinbarung aus o. g. Vertragspartnernund einer Bezirksregierung

1. Rahmenvereinbarung

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Grundsätze:

Erreichung der Ziele über einen kooperativen Ansatz, deshalb Vereinbarung einer engen Zusammenarbeit der Vertragspartner

1. Ordnungsgemäße Landbewirtschaftung = grundlegende Maßnahme im Sinne der WRRL

2. Bestehende Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirtschaft und die Kooperation zum Gewässerauenprogramm sind wichtige Element zur Zielerreichung

3. Ökologische u. ökonomische Belange werden abgewogen

4. Kooperative Lösungen unter Vermeidung von Nachteilen für die Bewirtschafter bei über die ordnungsgemäße Landbewirtschaftung hinausgehende Maßnahmen

1. Rahmenvereinbarung

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1. Rahmenvereinbarung über Grundsätze zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Nordrhein-Westfalen

2. Erfahrungen aus 20 Jahren Kooperativer Gewässerschutz in Nordrhein-Westfalen

3. Beratungsauftrag zur Minderung von Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträgen aus der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produktion

8Leitmotiv

Leitmotiv:

Kooperation statt Konfrontation

und

Soviel Kooperation wie möglich,soviel Ordnungsrecht wie nötig.

2. Kooperativer Gewässerschutz in NRW

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Aktueller Stand der Kooperationsarbeit:

In Nordrhein-Westfalen bestehen derzeit

ca. 120 freiwillige Kooperationen zwischen Landwirtschaft und

Wasserwirtschaft,

denen über 8000 Landwirte und Gärtner freiwillig beigetreten

sind.

Diese werden von 55 Spezialberatern/Innen für Wasserschutz

betreut.

2. Kooperativer Gewässerschutz in NRW

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Zusammenfassende Bewertung der Kooperationsarbeit:

Kooperationsarbeit vor Ort hat in Abhängigkeit von den Gegebenheiten unterschiedliche Ausprägungen

Alle Beteiligten befürworten das Kooperationsprinzip

Die Arbeit in den Kooperationen Wasserwirtschaft/Landwirt- schaft weist messbare Erfolge auf

Es gibt Themenbereiche, die eine Intensivierung der bisherigen Arbeit erforderlich machen

In jeder Kooperation wird gemeinsam mit allen Beteiligten die bisherige Arbeit kritisch reflektiert und entsprechend reagiert

Die Stärke des Kooperationsprinzips ist die sich über Jahre entwickelte Kommunikationsfähigkeit aller Beteiligter als Basis zur Problemlösung

2. Kooperativer Gewässerschutz in NRW

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1. Rahmenvereinbarung über Grundsätze zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Nordrhein-Westfalen

2. Erfahrungen aus 20 Jahren Kooperativer Gewässerschutz in Nordrhein-Westfalen

3. Beratungsauftrag zur Minderung von Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträgen aus der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produktion

Basis und Hintergründe zum Beratungskonzept:

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Geltungsbereich:

Maßnahmenrelevante Grund- u. Oberflächengewässer, die aufgrund hoher Nährstoff- und/oder Pflanzenschutz-mittelgehalte gemäß EU-Monitorring in einem schlechten chemischen Zustand sind.

Zielsetzung:

Guter chemischer Zustand von Grund- und Oberflächen-

gewässern durch

Minderung von Nährstoffeinträgen (Nitrat, NH4, Phosphat)

und

Minderung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffeinträgen.

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Rahmenbedingungen:

Beginn: 2009

Umsetzung durch Beratung

Flankierende Maßnahme zu Dünge-VO, Pflanzenschutzgesetz

Kooperative Lösungen bei Maßnahmen > Gute fachliche Praxis

Vermeidung von Nachteilen für Bewirtschafter

Synergistische Zusammenarbeit zwischen Kooperationen in

Wasserschutzgebieten und WRRL-Aktivitäten

landesweit einheitliche Vorgehensweise

Prioritätensetzung

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EU WRRL Monitoring Grundwasser

- Nitrat -

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EU WRRL Monitoring Grundwasser

- Ammonium -

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EU WRRL Monitoring Grundwasser

- Pflanzenschutzmittel -

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Umsetzung Wasserrahmen-Richtlinieflächendeckend

grundlegende Maßnahme

WasserkooperationenWassereinzugs- und –schutzgebiete

ergänzende Maßnahme gemäß WRRL

Wasser-“Allianzen“alle Flächen, die auf „rot“ gestellt sind

und außerhalb von Kooperations-gebieten liegen

ergänzende Maßnahme gemäß WRRL

+

Umsetzung Nitrat-Richtlinie = flächendeckend (grundlegend)Wasserkooperationen + Wasserallianzen = flächendeckend (ergänzend)

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GWK 274_05 - Abgrenzung von Flächen mithohen Nitratkonzentrationen

Zustrom zur Messstelle nicht von landwirt-schaftlichen Flächen

zusammenhängendes Gebiet mit hoher Nitrat-konzentration = 67,7 km2

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Beratungsstruktur:

Grundberatung:Flächige Information und Angebotsberatung für die land-wirtschaftliche Praxis in relevanten Grundwasserkörpern/ Gebieten.

Intensivberatung:

Betriebsindividuelle, auf die Fläche bezogene freiwillige Beratung in den Einflussbereichen der relevanten Gebiete/Messstellen,

betriebs- und flächenbezogene Festlegung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpaketen.

einvernehmlich abgestimmte Bewirtschaftungspläne gemäß WRRL-Rahmenvereinbarung

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www.landwirtschaftskammer.de

Fachangebote Ackerbau und Grünland Düngung

Umsetzung: breite Grundberatung

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Beratungsstruktur:

Grundberatung:

Flächige Information und Angebotsberatung für die landwirtschaft-liche Praxis in relevanten Grundwasserkörpern/Gebieten.

Intensivberatung:

Betriebsindividuelle, auf die Fläche bezogene freiwillige Beratung in den Einflussbereichen der relevanten Gebiete/ Messstellen,

Betriebs- und flächenbezogene Festlegung und Umsetzung von Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpaketen.

einvernehmlich abgestimmte Bewirtschaftungspläne gemäß WRRL-Rahmenvereinbarung

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Umsetzung: gezielte Angebotsberatung

1. Schritt: Handlungsfelder identifizieren (z.B. erhöhte Nitratgehalte in viehstarken Regionen)

2. Schritt: Handlungsfelder priorisieren (Ausweisung maßnahmenrelevanter Kerngebiete/Einzelflächen)

3. Schritt: Lösungskonzepte laut Maßnahmenkatalog erarbeiten und abstimmen(z.B. Düngeberatung auf Basis Nährstoffvergleiche/Düngeplanung)

4. Schritt: Lösungskonzept umsetzen (z.B. Betriebs- u. schlagbezogene Düngeberatung zur Optimierung des Wirtschaftsdüngereinsatzes)

5. Schritt: Maßnahmeplan evaluieren

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Die nächsten Schritte:

Personelle Besetzungen

Auswahl von Pilotgebieten

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Veredlung

Mischgebiet

Ackerbau

Grünland

Gartenbau

Vorgehensweise in den Pilotgebiete ab 2009:1. Ursachenanalyse2. Maßnahmenkonzepte mit

hoher Akzeptanz3. Umsetzungskonzepte

zentral abgestimmtZentrale Steuerung

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Die nächsten Schritte:

Analyse der Pilotgebiete

Festlegung der Kerngebiete für die Intensivberatung

Erarbeitung u. Abstimmung von Maßnahmenpaketen

Information und Sensibilisierung der landwirtschaft- lichen Praxis

Angebotsberatung in Abhängigkeit des Maßnahmen-

kataloges (Grund- / Intensivberatung)

Dokumentation der Aktivitäten und Berichterstattung

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Fazit:

Die Rahmenvereinbarung zwischen Verbänden, Kammer und MUNLV bildet die Grundlage zur Planung, Umsetzung und Finanzierung von Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie.

Die Vorgehensweise beim Kooperativen Gewässerschutz in NRW ist Beispiel gebend für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Bereich der ‚Chemischen Wasserqualität‘.

Hierbei steht die freiwillige Beratung der landwirtschaft-lichen Praxis im Vordergrund, um vorhandene Entwicklungsressourcen zu erkennen und zu nutzen.

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Vielen Dank

für Ihre

Aufmerksamkeit !

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Beschreibung der Gewässer erfolgt in den Steckbriefen der Planungseinheiten.

Quelle: www.flussgebiete.nrw.de

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