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workshop Abendmahl mit Kindern

Alles was Recht ist …

HTC 1

Ev. Kirche von Westfaen 30. Oktober 2015

gottesgeschenk. Mit Kindern neu anfangen

30. Okt. 2015

Überblick 1. Workshopstart 2. Zitat Vorweg 3. Soziologische Quellen 4. Qualitätsprüfprozess 5. Kirchenrecht I-II 6. Kirchenrecht (Übergänge) I-II 7. Auftrag der Kirche (Art. 8 KO) 8. Kirchenrechtsgeflecht I- IV 9. Paulus revisited 10.Risiken und Nebenwirkungen

30. Okt. 2015 HTC 2

“The amount of control is proportional to the amount of

information a system has about itself.”

30. Okt. 2015 HTC 3

Anthony Stafford Beer *25th Sept. 1926 + 23rd August 2002

Zitat vorweg…. (Original)

“Die Steuerungsmöglichkeiten entsprechen den Informationen des Systems über sich selbst.”

30. Okt. 2015 HTC 4

Anthony Stafford Beer *25th Sept. 1926 + 23rd August 2002

Zitat vorweg…. (Übersetzung)

30. Okt. 2015 HTC 5

soziologische Quellen

Qualitätsprüfprozess

30. Okt. 2015 HTC 6

ist das vorfindliche Normgeflecht für uns heute gut?

Wahrnehmen Urteilen Handeln 1. Normgeflecht – wie sieht das überhaupt aus?

(Kontextualität) 2. Normwirkung – sind die Regelungen geeignet, um die

gewünschten Ziele (plural) zu erreichen (Ziele) 3. Normauslegung – gelingt das bei der überwiegenden Zahl

der Normanwender und ihrer Aufsicht (Fach-Methoden) 4. Normänderungsbedarf – an welcher Stelle im Normgeflecht

wirkt die Änderung wie? (Fach-Politik)

5. Bewerten und Entscheiden zu 1-4: welche Urteile stecken da drin, halten wir diese Bewertungen für richtig

6. fachlicher und politischer Diskursbeitrag

30. Okt. 2015 HTC 7

Kirchenrecht … ?

Kirchenrecht … I

… ist die Form, in der sich die Gemeinschaft der Getauften auf die

Verheißung der Gegenwart Gottes hin darüber verständigt, welches kirchliche

Handeln als geistlich angezeigt verantwortet werden soll.“

30. Okt. 2015 HTC 8

Germann, Michael, Kritierien für die Gestaltung einer evangelischen Kirchenverfassung, in: Kirche(n) in guter Verfassung, epd-Dokumentation Nr. 49/2006, S. 24-39 (26); ihm folgend: Munsonius, Hendrik, Die juristische Person des evangelischen Kirchenrechts, Tübingen 2009, S. 30

Kirchenrecht … II

Theologie ist Ausgangspunkt des Kirchenrechts

Weltweit

Ökumene

VEF/ACK

Leuenberg

Kirche

HTC 9 30. Okt. 2015

30. Okt. 2015 HTC 10

Kirchenrecht: Übergänge I

fest: Gesetze und Satzungen

flüssig: Sitte + Übung

gas: politische Ideen + Spontanes

Kirchenrecht: Übergänge II

30. Okt. 2015 HTC 11

Auftrag der Kirche (Art 8 KO)

(1) Die Kirchengemeinde trägt die Verantwortung für die lautere Verkündigung des Wortes Gottes und für die rechte Verwaltung der Sakramente. (2) Die Kirchengemeinde hat den Auftrag zur Seelsorge, zur diakonischen Arbeit, zum missionarischen Dienst sowie zur Pflege der ökumenischen Gemeinschaft der Kirchen. Sie stärkt ihre Glieder zum Zeugnis und Dienst in allen Lebensbereichen.

30. Okt. 2015 HTC 12

randscharf kernprägnant narrativ

Es war einmal ...

Kirchenrechtsgeflecht I

30. Okt. 2015 HTC 13

Römisch-katholische Kirche

Protestantische Kirchen

EKD Ev. Kirche A + HB

SEK

Kirchenrechtsgeflecht II

30. Okt. 2015 HTC 14

EKD EKvW

EV-Luth. Hannover

EKiR EKKW

LLK VELKD

UEK

Kirchenrechtsgeflecht III

30. Okt. 2015 HTC 15

Entzug der Zulassung

(Kirchenzucht)

Erlaubnis nach Unterrichtung in der eigenen Gemeinde

EKD Geschwisterlichkeit

Kanzel- u Abendmahls- gemeinschaft

Presbyterium

Zulassung zum

Abendmahl

Kirchenrechtsgeflecht IV

30. Okt. 2015 HTC 16

Entzug der Zulassung

(Kirchenzucht) Getaufte Kinder: Teilnahme nach

Unterrichtung in der eigenen Gemeinde

Presbyterium Zulassung

zum Abendmahl

Rechtsfolgen: Wählbarkeit Abendmahl Patenschaft

Rechtsfolgen: Wählbarkeit Abendmahl Patenschaft Rechtsfolgen:

Abendmahl vor Ort

R-Voraussetzung: Konfirmation Unterrichtung

R-Voraussetzung: Unterrichtung

R-Voraussetzung: Ärger + Entscheidung

Paulus revisited 1. Kor. 6, 12

„Alles ist erlaubt, aber nicht alles ist zuträglich.

1. Kor. 10, 23

„Alles ist erlaubt, aber nicht alles ist zuträglich.

30. Okt. 2015 HTC 17

Freiheit Einheit

Alles ist erlaubt, aber nicht alles baut auf.“

Alles ist mir erlaubt, aber nichts soll Macht haben über mich.“

Für Risiken und Nebenwirkungen

schlagen Sie in der Verfassung nach

oder fragen Sie ihre Organisationsberater

HTC 18

Danke für Ihre

Aufmerksamkeit

30. Okt. 2015

Vorführender
Präsentationsnotizen
Für Risiken und Nebenwirkungen von neuen Gemeindeformen schlagen sie in der Verfassung nach oder fragen Sie ihre Organisationsberater. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Für Risiken und Nebenwirkungen

schlagen Sie in der Verfassung nach

oder fragen Sie ihre Organisationsberater

HTC 19 30. Okt. 2015

Vorführender
Präsentationsnotizen
Für Risiken und Nebenwirkungen von neuen Gemeindeformen schlagen sie in der Verfassung nach oder fragen Sie ihre Organisationsberater. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Bonusmaterial

30. Okt. 2015 HTC 20

Auftragsgemeinschaft CA VII

Kirche

Funktional-KG

Parochial-KG

ESG

Gruppen/ Kreise

Werke

CVJM

LaKi

GGE

Initiativen/ Hauskreise

Kirchen- gemeinschaft

EKD UEK/VELKD

VEF

GEKE

UCC

Ökumene

Röm-Kath

ACK

Migration (Liste)

Orthodox

HTC 21 30. Okt. 2015

Form follows function I

Der Satz 1. hat sich zu einem Designlehrsatz

verselbständigt, 2. der auch in der Organisationslehre genutzt wird. 3. stammt aber aus der Architektur 4. Quelle: Louis Henri Sullivan

(US-americ. Architect, Sept. 3, 1856 – April 14, 1924) „The tall office building artistically considered”, Lippincott's Magazine, March 1896

30. Okt. 2015 HTC 22

Form follows function II

30. Okt. 2015 HTC 23

“It is the pervading law of all things organic and inorganic, physical and metaphysical, human and all things super-human, of all

true manifestations of the head, of the heart, of the soul, that the life is

recognizable in its expression, that form ever follows function.

This is the law.”

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