View
214
Download
0
Category
Preview:
Citation preview
��� ��� � ���
Feuerwehrdienstvorschrift 2Feuerwehrdienstvorschrift 2
FwDV 2FwDV 2Umsetzung
im
Land Niedersachsen / LK Osnabrück
��� ��� � ���
Zeitliche Umsetzung an den Landesfeuerwehrschulen:
���� Die Lernunterlagen und das Prüfungswesen werden dementsprechend parallel angepasst bzw. überarbeitet.
���� Ab 01.01.2005 werden alle anderen Lehrgänge umgestellt.
Umsetzung FwDV 2
Zeitliche Umsetzung auf Kreis- / Kommunalebene:
���� Vollständige Umstellung bis spätestens II. Halbj. 2005
��� ��� � ���
Truppmann Teil 1 (Grundausbildungslehrgang) 70 h
Truppausbildung
Umsetzung FwDV 2
Die Ausbildung erfolgt weiterhin an den bekannten Standorten
NEU
��� ��� � ���
(Musterausbildungsplan)
Lehrgangsorganisation 2 -
Rechtsgrundlagen 2+1 2
Brennen und Löschen 2 4
Fahrzeugkunde 2 3
Gerätekundekunde
Persönliche Ausrüstung 1 1
Löschgeräte, Schläuche, Armaturen 4 2
Rettungsgeräte 4 3
Geräte für die einfache Techn. Hilfeleistung 2 2
Sonstige Geräte 2 1
Rettung 4+1 1
Löscheinsatz 16 10
Techn. Hilfeleistung 5 3
Verhalten bei Gefahr 3+1 6
Unfallversicherung 1 1
Leistungsnachweis 1 1
∑∑∑∑ 51+3 * 40
LebensrettendeSofortmaßnahmen 16 16
∑∑∑∑ 67+3 * 56
* - zivilschutzbezogene Ausbildung
NEU ALT NEU ALT
Umsetzung FwDV 2
��� ��� � ���
Truppmann Teil 2 80 h
Truppausbildung
���� Wie bisher soll die Ausbildung an den Standorten in 2 Jahren a´40 h durchgeführt werden.
Umsetzung FwDV 2
Truppmann Teil 2 (zweijährige Ausbildung in OrtsFw) 80 h
Truppmann Teil 1(Grundausbildungslehrgang) 70 h
��� ��� � ���
Truppmann Teil 1(Grundausbildungslehrgang) 70 h
Truppmann Teil 2 80 h
Truppausbildung
���� Wie bisher soll die Ausbildung an den Standorten in 2 Jahren a´40 h durchgeführt werden.
Umsetzung FwDV 2
Truppmann Teil 2 (zweijährige Ausbildung in OrtsFw) 80 h
NEU Die Truppmannausbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung auf der Ebene des Grundausbildungslehrgangs ab.
��� ��� � ���
Truppausbildung
���� Wie bisher soll die Ausbildung an den Standorten in 2 Jahren a´40 h durchgeführt werden.
NEU Die Truppmannausbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung auf der Ebene des Grundausbildungslehrgangs ab.
Umsetzung FwDV 2
Im Landkreis Osnabrück bedeutet dies:
���� ca. 2 Jahre nach erfolgreichem Abschluss der Truppausbildung Teil 1 (Grundlehrgang) werden die Teilnehmer vom LK Osnabrück über die OrtsFw schriftlich zur Prüfung Teil 2 eingeladen.(erstmals 2007).
Es bleibt den Stadt- / Gemeindefeuerwehren vorbehalten, in eigener Regie Vorbereitungs-lehrgänge etc. durchzuführen.
��� ��� � ���
Sprechfunker 16 h
���� Voraussetzung: Truppmann Teil 1
- Die abzugebende Verpflichtungserklärung kann auch durch Minderjährige abgegeben werden.
Umsetzung FwDV 2
��� ��� � ���
���� Voraussetzung:
- Truppmann Teil 1
- G 26/3
- Mindestalter 18 Jahre
Atemschutzgeräteträger 25 h
NEU Dem AGT-Lehrgang sollte der Sprechfunker-Lehrgang vorausgehen.
Umsetzung FwDV 2
��� ��� � ���
NEU Der Lehrgang kann innerhalb der Truppmannausbildung absolviert werden.
Atemschutzgeräteträger 25 h
Umsetzung FwDV 2
Sprechfunker 16 h
Für die Kreisfeuerwehr Osnabrück gilt abweichend davon ab 01.01.2005 grundsätzlich:
���� frühestens 1 Jahr nach erfolgreichem Abschluss der Truppausbildung Teil 1 (Grundlehrgang) kann der Lehrgang Sprechfunker besucht werden.
���� nach erfolgreichem Abschluss der Truppausbildung Teil 1 + 2und erfolgreichem Abschluss der Sprechfunkerausbildung kann der Lehrgang Atemschutzgeräteträger besucht werden.
��� ��� � ���
Maschinisten35 h
Technische Ausbildung
���� Voraussetzung:
- Truppmann Teil 1 + 2
- Führerschein Klasse B oder höher
NEU Der Lehrgang Sprechfunker sollte vorher absolviert werden.
Umsetzung FwDV 2
��� ��� � ���
Technische Hilfeleistung35 h
Technische Ausbildung
���� Voraussetzung:
- Truppmannausbildung Teil 1 + 2
Technische HilfeleistungUnterweisung LK OS 22 h
��� ��� � ���
Technische Ausbildung
Technische HilfeleistungUnterweisung LK OS 22 h
Lehrinhalte:
- Handhabung techn. Geräte aus der Normbestückung TSF - LF
- Mehrzweckzug
- hydr. Rettungsgeräte
- Oelwehr
- Bewegen von Lasten
��� ��� � ���
Gefährliche StoffeC-Grundlehrgang 32 h
ABC – Unterweisung (LK OS)
���� Voraussetzung:
- Truppmannausbildung Teil 1 + 2
- AGT-Lehrgang mit gültiger G 26/3
- min. 2-jährige AGT-Praxis
möglichst auch
- Truppführerausbildung
��� ��� � ���
Gefährliche StoffeC-Grundlehrgang 32 h
ABC – Unterweisung (LK OS)
Lehrinhalte:
- Gefahren der Einsatzstelle
- Gerätekunde (Schutzanzüge, Messgeräte)
- Einsatztaktik , Erkundung, Einsatzplanung
- Grundübungen n. FwDV 500
- Grobreinigung, Dekontamination
- Gewöhnungs- u. Einsatzübungen
��� ��� � ���
Kartenkunde8 h
Sonderlehrgänge (LK OS)
���� Voraussetzung: - Sprechfunkerlehrgang
möglichst:- Truppführerlehrgang
Lehrinhalte:
- Handhabung versch. Karten, UTM-Gitter, Maßstäbe
- Kartendarstellung, Taktische Zeichen
- Anfertigen von Handskizzen
- Lagekarte nach Schadenlage
��� ��� � ���
Sonderlehrgänge (LK OS)
Dienstvorbereitung / - gestaltung17 h
���� Voraussetzung: - min. Truppführerlehrgang
möglichst:- Gruppenführerlehrgang
Lehrinhalte:
- Unterrichtsvorbereitung
- Lehrunterlagen, Folien, Arbeitsblätter
- Sprachübungen
- freies Sprechen vor der Video-Kamera
��� ��� � ���
Einsatzleitung (gem. FwDV 100)
Weiterbildung für das Personal im ELF 8 h
Sonderlehrgänge (LK OS)
���� Voraussetzung: - Truppführerlehrgang- Sprechfunkerlehrgang- mögl. Kartenkunde
Lehrinhalte:
- Aufgaben einer Einsatzleitung
- Handhabung der Betriebs- und Einsatzunterlagen
- Dokumentation, Lageerkundung , Lagebeurteilung
- Pressemitteilung
- Praktische Übung einer Großschadenslage
��� ��� � ���
Belastungsübung für Atemschutzgeräteträger
nach FDV 7 Abschn. 2.1.2.2. ca. 1 h
���� Voraussetzung: - abgeschlossene Ausbildung als Atemschutzgeräteträger
- gültige G 26/3
Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1.600 Litern
eine Gesamtarbeit von 80 kJ (ab dem 50. Lebensjahr 60 kJ) zu erbringen.
FwDV 7 Abschn. 3 Abs. 5:
Wer die Belastungsübung nicht innerhalb 12 Monate ableistet, darf grundsätzlich bis zum Erbringen der vorgeschriebenen Übungen die Funktion Atemschutzgeräteträger n i c h t wahrnehmen.
��� ��� � ���
Bitte beachten
���� Von den Lehrgangsteilnehmern sind mitzubringen:
Tru
pp
man
n
T
eil 1
Ate
msc
hu
tz-
ger
ätet
räg
er
Sp
rech
fun
ker
Mas
chin
iste
n
Gef
ährl
ich
e S
toff
e L
K O
S
Die
nst
vorb
erei
tun
g /
-
ges
talt
un
g
Kar
ten
kun
de
Ein
satz
leit
un
gW
eite
rbild
ung für
das
Pers
onal i
m E
LF
Tec
hn
isch
e H
ilfe
LK
OS
Ate
msc
hu
tz-
Bel
astu
ng
süb
un
g
Dienstkleidung 1. Tag 1. Tag X 1. Tag 1. Tag X X X 1. Tag
Einsatzkleidung ab 2. Tag ab 2. Tag ab 2. Tag ab 2. Tag ab 2. Tag X 1)
Wetterschutzkleidung ab 2. Tag 3. Tag
Schreibzeug u. Notizblock X X X X X X X X X
Atemschutzgerät (PA) ab 2. Tag -
FuG (2 m) incl. Hör-/Sprechgarnitur ab 3. Tag 3. Tag ab 3. Tag
Farbstifte, Lineal und ggf. Lupe X X
1) incl. Einsatzüberjacke, Flammschutzhaube; Einsatzüberhose (soweit vorhanden)
��� ��� � ���
Weitere Angaben zu den Lehrinhalten und weitere Lehrgänge finden Sie hier:
http://www.lfs-loy.niedersachsen.de/download/sonstiges/lehrgangsvoraussetzungen-nds-lfs-loy.pdf
Recommended