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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1730021. Wahlperiode 28.05.19
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Richard Seelmaecker und Dr. Jens Wolf (CDU) vom 22.05.19
und Antwort des Senats
Betr.: Rolling-Stones-Affäre: Sondernutzungsgebühren und Entgelte für kommerzielle Veranstaltungen in den Bezirken
Im Zuge der Affäre um die Rolling-Stones-Karten wurde bekannt, dass der Veranstalter ein Nutzungsentgelt in Höhe von 255 000 Euro gezahlt und Sicherheitsleistungen hinterlegt hat.
Medienberichten zufolge hätte auch ein deutlich höheres Entgelt verlangt werden können; laut einem Artikel aus der „tageszeitung“ vom 20. Mai 2019 habe „die Staatsanwaltschaft Indizien dafür, dass die Nutzungsgebühren, die der Staatskasse zugutekommen, und der Gegenwert der Freikarten, von dem nur die Kartennutzer*innen profitiert haben, miteinander quasi verrech-net wurden“.
Zur Bestimmung der Sondernutzungsgebühren und Entgelte wird regelmäßig die Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen analog angewendet. Da mittlerweile auch der Verdacht im Raum steht, dass es sich bei den Freikarten für das Rolling-Stones-Konzert um keinen Einzelfall handelt, bedarf es hier vertiefter Aufklärung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
Die Finanzbehörde hat im Hinblick auf den von den Fragestellern in Bezug genomme-nen Sachverhalt bereits vor Abschluss der noch laufenden Ermittlungsverfahren mit einer Überprüfung struktureller Fragen des bezirklichen Veranstaltungsmanagements begonnen. Gegenstand ist unter anderem, ob es gesamtstädtischen Handlungsbedarf im Hinblick auf Controlling und Steuerung kommerzieller Veranstaltungen in den Bezirken gibt, inwieweit Regelungsbedarf im Hinblick auf die für die bezirkliche Aufga-benwahrnehmung notwendigen Zutrittsrechte für solche Veranstaltungen besteht, ob die Gebührenspannen für die Sondernutzung öffentlicher Flächen insbesondere für kommerzielle Veranstaltungen in den Bezirken und der Handlungsrahmen für ent-sprechende öffentlich-rechtliche Sondernutzungsverträge enger gestaltet werden müssen.
Die erfragten Daten beziehen sich teilweise auf mehrjährige Zeiträume und im Einzel-fall auch auf Jahrzehnte zurückliegende Ereignisse. Um die zur Beantwortung erfor-derlichen Informationen zu ermitteln, müssten in den Bezirksämtern mehrere Tausend Akten gesichtet und aufwändig ausgewertet werden. Vor dem Hintergrund der Euro-pa- und Bezirksversammlungswahl am 26. Mai 2019 stellen Umfang und Zeitpunkt dieser Anfrage unter Aufwandsgesichtspunkten besondere Anforderungen an die Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksämter. Die Angaben erfolgen in dem Umfang beziehungsweise in der Vollständigkeit, die in der für die Beantwortung einer Schriftli-chen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich sind.
Drucksache 21/17300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
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Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:
1. In § 1 Absatz 2 des Nutzungsvertrages wird Bezug genommen auf die Veranstaltungsfläche Festwiese ohne Größenangaben. Es finden sich auch ansonsten nur wenige Hinweise, wie die Entgelthöhe berechnet worden ist.
a. Wie viele Quadratmeter umfasst die Festwiese?
Die Große und Kleine Festwiese verfügen insgesamt über 122.430 m².
b. Nach dem Nutzungsvertrag war eine Nutzung der Veranstaltungs-fläche maximal vom 1. September 2017 bis 14. September 2017 erlaubt gewesen. Wie sah die tatsächliche Nutzungsdauer aus? Ist an jedem Tag der Nutzungsdauer die volle Sondernutzungsfläche der Festwiese der Nutzung der Allgemeinheit entzogen worden?
Wenn nein, wie viel Fläche der Festwiese ist an welchem Tag genutzt worden im Sinne von Entzug der Nutzung für die Öffentlich-keit? Bitte Angabe in Quadratmeter je Tag.
Die Veranstaltungsfläche wurde sukzessive, von der Bühne aus betrachtet, dem Auf- und Abbaufortschritt entsprechend abgesperrt. Detaillierte Flächenangaben dazu lie-gen nicht vor. Anhand einer bei Auf- und Abbau erstellten Fotodokumentation können folgende Angaben gemacht werden.
Aufbau:
30./31. August 2017: Kleiner Teil der Großen Festwiese abgesperrt zum Stadtparksee hin (Bereich der Bühnen), im Übrigen: volle öffentliche Verfügbarkeit der Veranstal-tungsfläche.
4. September 2017: Erweiterung der Absperrung auf circa 60 Prozent der Großen Festwiese (Aufbau der seitlichen Tribünen), im Übrigen: volle öffentliche Verfügbarkeit der Veranstaltungsfläche.
6. September 2017: Große Festwiese komplett abgesperrt (Fertigstellung des „Stadi-ons“ und Vorbereitung des Catering-/Verkaufsbereichs), umgehende Fußwege blie-ben offen, im Übrigen: volle öffentliche Verfügbarkeit.
7. September 2017: Absperrung der Kleinen Festwiese und damit des gesamten Are-als im Sinne der Fragestellung, Fußwege blieben bis zum Konzerttag offen.
Abbau:
11. September 2017: Freigabe der Kleinen Festwiese
12. September 2017: Teilfreigabe der Großen Festwiese
13. September 2017: Weitere Reduzierung auf den Stand von circa 4. September 2017
14. September 2017: Abschluss der Räumung
Im Übrigen siehe Antwort zu 1. g.
c. Werden Auf- und Abbautage von Sondernutzungen gem. der GebO mit demselben Gebührensatz berechnet wie die Nutzungstage? Wurden durch die gegebenenfalls geringfügigeren Platzbedarfe Abschläge bei den Gebühren kalkuliert?
Soweit die Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung öffentlicher Wege, Grün- und Erholungsanlagen (WegeBenGebO) Anwendung findet, wird gemäß Anla-ge 2 Nummer 26.2 für die Tage des Auf- und Abbaus ein Viertel der täglichen Gebühr erhoben.
Die oben genannte Gebührenordnung ist gemäß § 1 Absatz 5 S. 1 nicht direkt auf in öffentlich-rechtlichen Verträgen geregelte Sondernutzungen anwendbar.
Der vom Bezirksamt Hamburg-Nord geschlossene öffentlich-rechtliche Vertrag legt für insgesamt 14 Tage ein Nutzungsentgelt von pauschal 14 000 Euro je Tag zugrunde.
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17300
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d. Nach Ziffer 26 der Anlage 2 Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen kann bei Veranstaltungen eine Benutzungsgebühr zwischen 0,10 und 1,70 Euro je Quadratmeter je Tag erhoben werden. Die Antwor-ten zu 1. a. bis c. berücksichtigend: Welche Minimal- und welche Maximalgebühr hätte demzufolge für die Nutzung der Festwiese durch das Konzert danach erhoben werden können? (Bitte aufteilen nach jedem Nutzungstag und zusammenfassend insgesamt.) Liegt das erhobene Entgelt von 255 000 Euro in diesem Rahmen?
Bei der Festsetzung der Gebühren innerhalb eines Rahmens müssen gemäß § 7 Absatz 3 Gebührengesetz die in § 6 Absätze 1 und 2 Gebührengesetz genannten Grundsätze entsprechend angewandt werden.
Auf der Grundlage einer Fläche von 120 000 m² ergäbe sich nach der im Jahr 2017 geltenden Gebührenordnung eine theoretische Minimalgebühr in Höhe von 25 500 Euro und eine theoretische Maximalgebühr von 867 000 Euro bei einer Berechnungs-grundlage von einem Veranstaltungstag zuzüglich 13 Tagen für den Auf- beziehungs-weise Abbau.
Das erhobene Entgelt läge im beschriebenen Gebührenrahmen. Im Übrigen siehe Ausführungen zum öffentlich-rechtlichen Vertrag unter 1. c.
e. Nach § 6 Absatz 1 des Hamburgischen Gebührengesetz (GebG) dürfen die festgesetzten Gebühren die entstehenden Verwaltungs-kosten im Regelfall nicht unterschreiten. Gehören zur Kalkulation von Benutzungsgebühren im Regelfall auch Reinigungskosten oder Wiederherstellungskosten von Veranstaltungsflächen? Sind dem Bezirksamt Hamburg-Nord und der Freien und Hansestadt Hamburg bei der Genehmigung des Konzerts höhere Kosten als 255 000 Euro entstanden? Sind durch das vereinbarte Entgelt sämtliche Gebührenforderungen der Freien und Hansestadt Hamburg abge-golten worden?
Wenn nein, welche weiteren Gebühren sind in welcher Höhe erho-ben worden, unter anderem auch mit Blick auf die Stadtreinigung Hamburg, Feuerwehr und Polizei? Gab es weitere Zahlungen im Hinblick auf die nicht städtischen Hilfsorganisationen?
Gemäß § 6 Absatz 1 Gebührengesetz (GebG) sind Gebühren für Verwaltungsleistun-gen (das heißt Amtshandlungen und Benutzungen nach den §§ 3 und 4 GebG) grundsätzlich kostendeckend zu kalkulieren. Es obliegt der jeweils zuständigen Behörde, bei ihrer Gebührenkalkulation und -festsetzung im Einzelfall zu bestimmen, ob sie den Kosten ihrer konkreten Verwaltungsleistung auch die Reinigung und Wie-derherstellung von Veranstaltungsflächen zurechnet.
Der unter 1. c. genannte öffentlich-rechtliche Vertrag sah eine Vorbereitungspauscha-le von 9 000 Euro für entstandenen Verwaltungsaufwand vor.
Gegenstand der laufenden staatsanwaltschaftlichen und innerdienstlichen Ermittlun-gen ist unter anderem auch die Höhe der erzielten Einnahmen. Da der Gesamtermitt-lungskomplex noch nicht abgeschlossen ist, sieht der Senat entsprechend seiner ständigen Praxis von einer weiteren Beantwortung ab, siehe auch Drs. 21/15716.
Die Stadtreinigung Hamburg hat keine Gebühren erhoben, im Übrigen siehe Drs. 21/17061. Seitens der Polizei und Feuerwehr wurden keine Gebühren erhoben.
Zahlungen an nicht-städtische Hilfsorganisation sind nicht bekannt.
Die Feuerwehr wird im Zusammenhang mit der Genehmigung von Veranstaltungen beratend für die Genehmigungsbehörde tätig. Die Kosten hierfür sind in den durch die Genehmigungsbehörde erhobenen Sondernutzungsgebühren enthalten.
f. Nach § 1 Absatz 5 S. 1 der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen gilt eben jene nicht, wenn öffentlich-rechtliche Sondernutzungsver-
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träge mit Regelungen zu Entgelten abgeschlossen werden. Handelt es sich bei dem zwischen dem Veranstalter und dem Bezirksamt Hamburg-Nord anlässlich des Konzerts abgeschlossenen Vertrag um einen solchen Sondernutzungsvertrag i.S.v. § 1 Absatz 5 S. 1?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, war das Bezirksamt Hamburg-Nord bei der Bestimmung der Entgelthöhe an die unter Ziffer 26 der einschlägigen Gebühren-ordnung vorgegebene Gebührenspanne zwingend gebunden? Gel-ten auch bei Sondernutzungsverträgen die Vorgaben des § 6 Absatz 1 GebG?
Aus § 1 Absatz 5 S.1 WegeBenGebO ergibt sich, dass diese nicht direkt auf in öffent-lich-rechtlichen Verträgen geregelte Sondernutzungen anwendbar ist.
Ein Sondernutzungsvertrag regelt üblicherweise die konkrete Benutzung einer öffentli-chen Anlage oder einer ähnlichen Örtlichkeit und kann auch die korrespondierende Benutzungsgebühr i.S. des § 4 GebG betreffen. Unabhängig davon muss die zustän-dige Behörde die Höhe ihrer Gebühr stets an den gesetzlichen Vorgaben des § 6 GebG orientieren. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. e.
g. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat neben dem Entgelt eine Sicher-heitsleistung von 250 000 Euro zur Wiederherstellung der Festwiese vereinnahmt. Dieses sollte laut Vertrag bis August 2018 auf 50 000 Euro zurückgeführt werden. Wie hoch ist die aktuell hinterlegte Sicherheitsleistung? Ist der Veranstalter seinen Pflichten zur Wie-derherrichtung der Flächen vollständig nachgekommen? Ist hierfür die Sicherheitsleistung zum Einsatz gekommen?
Wenn nein, wer hat die bisher entstandenen Kosten getragen?
Die Sicherheitsleistung ist noch in voller Höhe beim Bezirksamt Hamburg-Nord hinter-legt. Die Arbeiten zur Wiederherstellung wurden unverzüglich nach dem Konzert begonnen; die Festwiese war im Mai 2018 bereits voll verfügbar. Äußerlich erkennba-re Einschränkungen des Stadtparks, insbesondere Zäune, bestehen seitdem nicht mehr.
Aufgrund der Witterungsverhältnisse im Sommer 2018 konnten jedoch die Arbeiten zur Wiederherrichtung noch nicht vollständig abgeschlossen werden. Nach jetzigem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass dieses bis Sommer 2019 erfolgt sein wird. Der Veranstalter hat bisher die Kosten zur Wiedererrichtung getragen.
2. Welche Entgelthöhe ist bei der Nutzung der Festwiese des Stadtparks beim Kirchentag 2013 erhoben worden? Bitte aufschlüsseln nach Euro je Quadratmeter/Tag und Gesamtsumme.
Der Senat hat mit Beschluss vom 16. April 2013 auf eine Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Durchführung des 34. Deutschen Evangelischen Kirchentages vom 1. bis 5. Mai 2013 verzichtet. Davon umfasst waren auch Gebühren für die Son-dernutzung öffentlicher Flächen, die für die Entscheidung über den Verzicht insgesamt auf eine Gesamthöhe von circa 417 000 Euro beziffert wurden. Dieser Betrag umfass-te die Nutzung von Flächen am Jungfernstieg, des Rathausmarktes und im Stadtpark. Bei der Kalkulation dieses Gebührenverzichts wurde für die Nutzung der Stadtpark-wiese (Große und Kleine Festwiese mit insgesamt 122 430 m2) für zwei Veranstaltun-gen ein Betrag von insgesamt 260 000 Euro angesetzt; im Einzelnen handelte es sich um ein Konzert am 3. Mai 2013 sowie den Schlussgottesdienst am 5. Mai 2013. Dar-über hinaus wurde auch auf Nutzungsentgelte für die Nutzung von Schulräumen und Sporthallen, Räumen der Universität Hamburg und der TUHH sowie auf weitere Gebühren für Erlaubnisse- und Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenver-kehrsordnung und weitere nicht konkret bezifferte Gebührenforderungen verzichtet. Der Verzicht stützte sich auf das öffentliche Interesse an der Durchführung des Kir-chentages, der als Ereignis von herausragender Bedeutung betrachtet wurde, im Übrigen siehe Drs. 19/2574.
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3. In den späten Achtzigerjahren haben auf der Festwiese des Stadtparks zwei vergleichbare Konzerte stattgefunden: Pink Floyd sowie David Bowie. Welche Entgelte wurden seinerzeit erhoben? Bitte aufteilen sowohl nach DM je Quadratmeter/Tag als auch Gesamtsumme.
Aufgrund abgelaufener Aufbewahrungsfristen – gemäß Ziffer 6.2.2 der Aktenordnung für die Bezirksämter zehn Jahre – liegen dem Senat die relevanten Akten nicht mehr vor.
4. Die Freilichtbühne im Stadtpark ist nach Angaben des Bezirksamtes Hamburg-Nord unlängst nach europaweiter Ausschreibung neu an einen Betreiber vergeben worden. Wie viele Bieter haben an der Ausschrei-bung teilgenommen? Welche Miete entrichtet der Pächter je Konzert? Ist diese Miete an Zuschauerzahlen gebunden? Welche Mieteinnahmen erwartet das Bezirksamt Hamburg-Nord für das Jahr 2019?
Zwei Bieter haben an der Ausschreibung teilgenommen. Der Vertrag zur Überlassung, der Nutzung und den Betrieb der Freilichtbühne vom 16. Januar 2019, der im Trans-parenzportal (http://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice. GetRessource100/GetRessource100.svc/b001d4db-719c-4a6c-a0a3-6bdf354c9506/ Akte_000.00-04.pdf) veröffentlicht ist, enthält keine Regelung zu Mieteinnahmen, jedoch für ein Nutzungsentgelt. Danach zahlt der Betreiber je Konzertveranstaltung, für die Einnahmen durch Ticketverkäufe erzielt werden, ein Entgelt in Höhe von 3 000 Euro, bei weniger als 1 000 Zuschauern in Höhe von 2 000 Euro. Weitere Details ergeben sich aus dem vorgenannten veröffentlichten Vertrag.
Nach den vorliegenden Planungen des Betreibers für das Jahr 2019 wird mit Einnah-men von 98 500 Euro gerechnet.
5. Die Trabrennbahn ist eigentlich die traditionelle Konzertfläche für Open-Air-Konzerte in der Stadt. Hier gab es unter anderem 1998 den letzten Auftritt der Rolling Stones in der Freien und Hansestadt Hamburg vor ähnlich großer Zuschauerkulisse wie im Stadtpark. 2018 fand ein Groß-konzert mit Ed Sheeran statt. Welche Entgelte, Genehmigungsgebühren oder Ähnliche sind seit 1997 auf der Trabrennbahn zu diesen Konzerten und vergleichbaren Großveranstaltungen (größer 10 000 Zuschauer) erhoben worden? Wie sind die Eigentumsverhältnisse an der Trabrenn-bahn? Soweit die Trabrennbahn ebenfalls an einen privaten Betreiber verpachtet worden ist: Welche Entgelte oder Gebühren sind je Großver-anstaltung erhoben worden respektive welche jährliche Pacht leistet der Mieter an die Freie und Hansestadt Hamburg? Soweit die Fläche nicht im Eigentum der Stadt steht: Sind dem Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde die für die Großveranstaltungen erhobenen Entgel-te bekannt?
Die Trabrennbahn gehört zum Allgemeinen Grundvermögen der Freien und Hanse-stadt Hamburg und ist an den Hamburger Trab-Zentrum e.V. HTZ verpachtet. Im Übrigen sieht der Senat mit Blick auf seine Verhandlungsposition sowie zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, Einzelheiten zu Vertragsinhalten zu offenbaren.
6. In der Stadt gibt es zahlreiche Sondernutzungen von städtischen Flä-chen, die ebenfalls unter die Regelung der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erho-lungsanlagen fallen.
Siehe Vorbemerkung und Anlage 1.
a. Für welche Veranstaltung (Straßenfest, Sondermarkt, Weihnachts-markt, Freilichtkonzert, Freilichtkino, fliegende Bauten wie Zirkusse, Sportveranstaltung unter freiem Himmel, Großereignisse (zum Bei-spiel Hafengeburtstag, Dom, Alstervergnügen, Weinfest, Hansema-rathon, Iron Man, Cyclassics, ESC Public Viewing, Harley Days, NDR Sommertour) oder ähnlich) ist in den Jahren 2015 – 2019 im Bezirksamt Hamburg-Mitte jeweils welche Gebühr beziehungsweise
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welches Entgelt erhoben worden? Bitte aufteilen sowohl nach Euro je Quadratmeter/Tag als auch Gesamtsumme.
Die Berechnung der Gebühren erfolgt im Bezirksamt Hamburg-Mitte für alle Veranstal-tungen gleich. Hierbei wird unterschieden in Premiumflächen laut Eventausschuss und Wertstufen I bis IV gemäß Anlage 1 der WegeBenGebO. Im Übrigen siehe Vor-bemerkung, Antwort zu 6. h. und Anlagen 1 und 2.
b. Für welche Veranstaltung (Straßenfest, Sondermarkt, Weihnachts-markt, Freilichtkonzert, Freilichtkino, fliegende Bauten wie Zirkusse, Sportveranstaltung unter freiem Himmel, Großereignisse (zum Bei-spiel altonale, Schanzenfest, Osterfeuer, NDR Sommertour) oder ähnlich) ist in den Jahren 2015 – 2019 im Bezirksamt Altona jeweils welche Gebühr beziehungsweise welches Entgelt erhoben worden? Bitte aufteilen sowohl nach Euro je Quadratmeter/Tag als auch Gesamtsumme.
c. Für welche Veranstaltung (Straßenfest, Sondermarkt, Weihnachts-markt, Freilichtkonzert, Freilichtkino, fliegende Bauten wie Zirkusse, Sportveranstaltung unter freiem Himmel, Großereignisse (zum Bei-spiel Osterstraßenfest, NDR-Sommertour) oder ähnlich) ist in den Jahren 2015 – 2019 im Bezirksamt Eimsbüttel jeweils welche Gebühr beziehungsweise welches Entgelt erhoben worden? Bitte aufteilen sowohl nach Euro je Quadratmeter/Tag als auch Gesamt-summe.
d. Für welche Veranstaltung (Straßenfest, Sondermarkt, Weihnachts-markt, Freilichtkonzert, Freilichtkino, fliegende Bauten wie Zirkusse, Sportveranstaltung unter freiem Himmel, Großereignisse (zum Bei-spiel Eppendorfer Landstraßenfest, NDR Sommertour) oder ähnlich) ist in den Jahren 2015 – 2019 im Bezirksamt Hamburg-Nord jeweils welche Gebühr beziehungsweise welches Entgelt erhoben worden? Bitte aufteilen sowohl nach Euro je Quadratmeter/Tag als auch Gesamtsumme.
e. Für welche Veranstaltung (Straßenfest, Sondermarkt, Weihnachts-markt, Freilichtkonzert, Freilichtkino, fliegende Bauten wie Zirkusse, Sportveranstaltung unter freiem Himmel, Großereignisse (zum Bei-spiel NDR-Sommertour)) ist in den Jahren 2015 – 2019 im Bezirks-amt Wandsbek jeweils welche Gebühr beziehungsweise welches Entgelt erhoben worden? Bitte aufteilen sowohl nach Euro je Quad-ratmeter/Tag als auch Gesamtsumme.
f. Für welche Veranstaltung (Straßenfest, Sondermarkt, Weihnachts-markt, Freilichtkonzert, Freilichtkino, fliegende Bauten wie Zirkusse, Sportveranstaltung unter freiem Himmel, Großereignisse (zum Bei-spiel Stadtfest, NDR-Sommertour)) ist in den Jahren 2015 – 2019 im Bezirksamt Bergedorf jeweils welche Gebühr beziehungsweise wel-ches Entgelt erhoben worden? Bitte aufteilen sowohl nach Euro je Quadratmeter/Tag als auch Gesamtsumme.
g. Für welche Veranstaltung (Straßenfest, Sondermarkt, Weihnachts-markt, Freilichtkonzert, Freilichtkino, fliegende Bauten wie Zirkusse, Sportveranstaltung unter freiem Himmel, Großereignisse (zum Bei-spiel Harburger Binnenhafenfest, NDR-Sommertour)) ist in den Jah-ren 2015 – 2019 im Bezirksamt Harburg jeweils welche Gebühr be-ziehungsweise welches Entgelt erhoben worden? Bitte aufteilen sowohl nach Euro je Quadratmeter/Tag als auch Gesamtsumme.
Siehe Anlage 1.
h. Für welche Veranstaltung (Straßenfest, Sondermarkt, Weihnachts-markt, Freilichtkonzert, Freilichtkino, fliegende Bauten wie Zirkusse, Sportveranstaltung unter freiem Himmel, Großereignisse) ist in den Jahren 2015 – 2019 im sonstigen Zuständigkeitsbereich der Freie
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und Hansestadt Hamburg jeweils welche Gebühr beziehungsweise welches Entgelt erhoben worden? Bitte aufteilen sowohl nach Euro je Quadratmeter/Tag als auch Gesamtsumme.
Siehe Anlage 2. Der Hamburger DOM wird durch die Freie und Hansestadt Hamburg selbst veranstaltet, sodass hierfür kein Flächenentgelt anfällt. Es werden vielmehr pro Stand Gebühren nach der Gebührenordnung für das Marktwesen erhoben.
i. Sollten die Gebühren- beziehungsweise Entgeltsätze der Bezirks-ämter für vergleichbare Veranstaltungen voneinander abweichen: Was ist der Grund hierfür? Inwiefern sehen der Senat oder die zuständige Behörde eine Notwendigkeit, die Festsetzung der Gebühren beziehungsweise Entgelte zu vereinheitlichen?
Die WegeBenGebO verfügt beim Gebührentatbestand für die „Benutzung von öffentli-chen Flächen für Veranstaltungen“ über einen Gebührenrahmen, um abhängig von lokal unterschiedlichen Rahmenbedingungen (Art der Nutzung, Lage der Fläche, Gewinnerwartung, Nutzungszeitraum, Ausstattung, Infrastruktur) im jeweiligen Einzel-fall angemessene Gebühren erheben zu können. Die Gebührenerhebung erfolgt im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
7. Nach § 6 Absatz 1 S. 3 GebG darf die Höhe einer Gebühr nicht in einem Missverhältnis zu der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen einer Amtshandlung oder Benutzung für den Gebüh-renpflichtigen stehen (Äquivalenzprinzip). Nach der Rechtsprechung des BVerwG erfordert das Äquivalenzprinzip, dass Leistung (der Verwaltung) und Gegenleistung (Gebühr) bei der einzelnen Amtshandlung nicht in einem groben Missverhältnis zueinander stehen (vergleiche BVerwGE 26, 305, 308).
a. Liegt nach Auffassung des Senats beziehungsweise der zuständi-gen Behörden bei den unter den Fragen 2. – 6. ermittelten Gebüh-ren beziehungsweise Nutzungsentgelten ein grobes Missverhältnis zum wirtschaftlichen Wert im vorgenannten Sinne vor?
Wenn ja, bei welcher Veranstaltung, aus welchem Grund und wel-che Gebühr respektive Nutzungsentgelt hätte anstatt dessen fest-gesetzt werden müssen?
Dem Senat liegen bislang keine Anhaltspunkte für eine nicht ordnungsgemäße Ermitt-lung der Gebühren beziehungsweise Nutzungsentgelte aller Veranstaltungen im hier erfragten Zeitraum im Sinne einer Missachtung des Äquivalenzprinzips vor. Im Übri-gen siehe Vorbemerkung.
b. Liegt nach Auffassung des Senats beziehungsweise der zuständi-gen Behörden bei den unter der Frage 1. ermittelten Gebühren beziehungsweise Nutzungsentgelten ein grobes Missverhältnis zum wirtschaftlichen Wert im vorgenannten Sinne vor?
Gegenstand der laufenden staatsanwaltschaftlichen und innerdienstlichen Ermittlun-gen ist unter anderem auch die Höhe der erzielten Einnahmen, siehe Antworten zu 1. e. und 7. a. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
8. Nach § 6a GebG werden die Hamburgischen Gebührengrundsätze durch Europäische Rechtsvorschriften verdrängt soweit sie unter die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt fallen. Diese Bestimmung hat nach Angaben der Finanzbehörde aus dem Jahr 2010 unmittelbare Auswirkungen auf § 6 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 GebG.
a. Gibt es Unterschiede zwischen dem Europarecht und dem GebG bezüglich der Festsetzungskriterien von Gebühren, insbesondere der Berücksichtigung des wirtschaftlichen Werts einer Genehmi-gung?
Drucksache 21/17300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
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Wenn ja, bitte die Unterschiede erläutern.
Gemäß § 6a Satz 1 GebG treten die Gebührengrundsätze des § 6 Absätze 1 und 2 GebG hinter einschlägigen europarechtlichen Gebührenregelungen zurück.
Soweit das Europarecht eine abweichende Gebührenbemessung zulässt, sind die Gebühren zwingend nach den Gebührengrundsätzen der § 6 Absätze 1 und 2 GebG zu bemessen (§ 6a Satz 2 GebG).
(Erläuterungen zu § 6 a GebG im Hinblick auf Bestimmungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie siehe https://fhhportal.ondataport.de/websites/0009/Themen/ Gebuehren/Erluterungen%20zum%20nicht%20aktuellen%20Gebhrengesetz% 20vom/§%206a.pdf).
b. Fällt der Europäische Tour-Auftakt der Rolling Stones im Stadtpark 2017 unter den Regelungsgehalt der zitierten Richtlinie?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die festzusetzende Gebührenhöhe?
Nein. Für die Benutzung des Stadtparks sind keine Gebührenregelungen der Europäi-schen Gemeinschaft maßgeblich.
9. Für welche der unter 3. bis 6. aufgeführten Konzerte und Veranstaltun-gen wurden dem jeweiligen Bezirksamt jeweils wie viele Freikarten und Vorzugskarten überlassen? Bitte nach Bezirken getrennt pro Jahr und Veranstaltung aufführen.
Für den überwiegenden Teil der in Anlage 1 aufgeführten Veranstaltungen ist der Zugang nicht durch Kartenvergabe/-verkauf geregelt, größtenteils weil es sich um frei zugängliche Veranstaltungen handelt.
Im Jahr 2017 wurden bei der Veranstaltung des Zirkus Roncalli zwei Freikarten für repräsentative Zwecke an die Leitung des Bezirksamtes Eimsbüttel und den dortigen Vorsitzenden der Bezirksversammlung zur Verfügung gestellt.
In Einzelfällen erhalten die Bezirksämter zur Kontrolle der Auflagen (zum Beispiel Immissionsschutz, Bauprüfung, Baumschutz) Zugang zu den Veranstaltungsflächen wie zum Beispiel Hanse- beziehungsweise Haspa Marathon Hamburg, Trabrennbahn Bahrenfeld.
Jahr1 Veranstaltung
Titel
Gebühr²
in Euro
pro Tag und m²
Gesamt-
Einnahme
gem. GebG
in EuroBezirksamt Hamburg-Mitte
Marathon Hamburg verschiedene 2.859,15
Alstervergnügen verschiedene 56.485,37
Triathlon verschiedene 17.174,06
Cyclassics verschiedene 31.440,11
Marathon Hamburg verschiedene 2.867,89
Alstervergnügen verschiedene 46.867,87
Triathlon verschiedene 17.418,58
Cyclassics verschiedene 31.022,84
Iron Man verschiedene 13.052,40
Marathon Hamburg verschiedene 3.787,01
Alstervergnügen verschiedene 57.683,54
Triathlon verschiedene 17.670,28
Cyclassics verschiedene 26.119,90
Iron Man verschiedene 13.048,00
MarathonHamburg verschiedene 4.040,28
Alstervergnügen ³ verschiedene
Triathlon verschiedene 17.143,83
Cyclassics verschiedene 21.888,00
Ironman ⁴ verschiedene
Marathon Hamburg verschiedene 5231,2
Alstervergnügen ³ verschiedene
Triathlon ⁴ verschiedene
Cyclassics ⁴ verschiedene
2015
2016
2017
2018
2019
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17300
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Anlage 1
Jahr1 Veranstaltung
Titel
Gebühr²
in Euro
pro Tag und m²
Gesamt-
Einnahme
gem. GebG
in EuroBezirksamt Altona
alafia 0,80 554,00
altonale 0,90 34.792,00
Blankeneser Straßenfest 0,85 207,00
1,25
0,70
0,20
Cruise Days 0,80 1.264,00
STAMP 0,85 19.631,00
Weihnachtsmarkt Goetheplatz 0,55 10.808,00
Weihnachtsmarkt Mercado 0,55 57.039,00
Weihnachtsmarkt Sternschanze 0,55 4.883,00
Flohmarkt Mercado 0,80 320,00
Zeltabnahme Theaterfestival Bajazzo e.V., Schanzenpark 58,76
Abnahme Küchen- und Garderobenzelt, Gr. Elbstraße 9 15,00
Bühnenabnahme zum Hafengeburtstag, Gr. Elbstraße 9 15,00
Poster-Ausstellung, Catering, Notkestraße 30,00
NDR 90,3 - Hamburg Journal Sommertour, Trabrennbahn 15,00
REWE Family - Das Familienevent, Sylvesterallee 2.115,00
The Color Run, Sylvesterallee 1.815,00
Festival of Colours, Sylvesterallee 2.020,00
Street Mag Show, Sylvesterallee 1.826,00
alafia 0,80 2.434,00
altonale 0,90 54.211,00
Blankeneser Straßenfest 0,85 207,00
1,25
0,70
0,20
STAMP 0,85 28.047,00
Weihnachtsmarkt Goetheplatz 0,55 11.220,00
Weihnachtsmarkt Mercado 0,55 61.172,00
Weihnachtsmarkt Sternschanze 0,55 4.992,00
Flohmarkt Mercado 0,80 320,00
Verkaufsoffener Sonntag 0,85 1.600,00
Verkaufsoffener Sonntag 0,30 70,50
Verkaufsoffener Sonntag 0,30 960,00
Zeltabnahme Theaterfestival Bajazzo e.V., Schanzenpark 58,76
Holi Festival of Colours, Sylvesterallee 2.000,00
Bühnenabnahme zum Hafengeburtstag, Gr. Elbstraße 9 15,00
Aufbau einesGiebelzeltes, Van-der-Smissen-Straße 5 15,00
Street Mag Show, Sylvesterallee 1.800,00
REWE Family - Das Familienevent, Sylvesterallee 2.142,00
2016
Hafengeburtstag 19.631,00
2015
Hafengeburtstag 10.809,00
Drucksache 21/17300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
10
Jahr1 Veranstaltung
Titel
Gebühr²
in Euro
pro Tag und m²
Gesamt-
Einnahme
gem. GebG
in Euro
alafia 0,80 3.266,00
altonale 0,90 42.515,00
Blankeneser Straßenfest 0,85 277,00
Französischer Markt 0,85 2.095,95
Französischer Markt 0,85 2.095,95
Französischer Markt 0,85 2.095,95
1,25
0,70
0,80
0,20
STAMP 0,85 22.068,00
Weihnachtsmarkt Goetheplatz 0,55 7.824,00
Weihnachtsmarkt Mercado 0,55 50.426,00
Weihnachtsmarkt Sternschanze 0,55 4.044,00
Flohmarkt Mercado 0,80 320,00
Verkaufsoffener Sonntag 0,85 1.600,00
Verkaufsoffener Sonntag 0,30 70,50
Verkaufsoffener Sonntag 0,30 960,00
Jubiläumsveranstaltung, Van-der-Smissen-Straße 9 15,00
DESY Sommerfest, Notkestraße 85 30,00
Aufstellung Küchen- und Garderobenzelt, Gr. Elbstraße 9 60,00
STIHL Motorsägen Event, Van-der-Smissen-Straße 5 45,00
Aufbau Zelt für Live-Musik, St. Pauli Fischmarkt 15,00
Aufstellung eines Küchenzeltes, Van-der-Smissen-Str. 9 15,00
Holi Festival of Colours, Sylvesterallee 2.000,00
REWE Family - Event, Sylvesterallee 2.251,00
Konzert "Volbeat", Sylvesterallee 2.500,00
Saisoneröffnungsfeier HSV, Sylvesterallee 1.800,00
Cruise Days 752,00
2017
Hafengeburtstag 10.854,00
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17300
11
Jahr1 Veranstaltung
Titel
Gebühr²
in Euro
pro Tag und m²
Gesamt-
Einnahme
gem. GebG
in Euroalafia 0,80 2.270,00
altonale ⁵ 0,90
Big BBQ 0,85 13.169,00
Blankeneser Straßenfest 0,85 190,00
Französischer Markt 0,85 2.095,95
Französischer Markt 0,85 2.095,95
Französischer Markt 0,85 2.095,95
Französischer Markt 0,85 2.095,95
1,25
0,70
STAMP ⁵
Weihnachtsmarkt Goetheplatz 0,55 8.698,00
Weihnachtsmarkt Mercado 0,55 54.144,00
Weihnachtsmarkt Sternschanze 0,55 4.580,00
Flohmarkt Mercado 0,80 320,00
Verkaufsoffener Sonntag 0,85 722,00
Verkaufsoffener Sonntag 0,85 3.372,00
Zeltaufbau Fischauktionshalle 25, Große Elbstraße 9 16,00
Zeltabnahme zur 750 Jahr Feier Osdorf, Goosacker 41 136,00
Aufstellung Bühne Hafengeburtstag, Gr. Elbstraße 9 15,00
Saisoneröffnungsfeier, Sylvesterallee 1.800,00
Französischer Markt 0,85 2.095,95
Französischer Markt 2.095,95
Flohmarkt Mercado 0,80 320,00
Verkaufsoffener Sonntag 0,85 272,00
Abnahme Bühne Hafengeburtstag, Gr. Elbstraße 9 15,00
Zwei Tribünen Hafengeburtstag, Gr. Elbstraße 9 32,00
Zelt, Bühne Hafengeburtstag 2019, Gr. Elbstraße 9 30,00
Aufstellung einer Bühne, Gr. Elbstraße 9 16,00
Aufstellung einer Bühne, REWE, Gr. Elbstraße 9 16,00
Zwei Container als Spielclub, Gr. Elbstraße 9 16,00
Zwei Tribünen Hafengeburtstag, Gr. Elbstraße 9 30,00
Aufstellung Gastronomiezelt, Gr. Elbstraße 9 30,00
Aufstellung Garderobenzelt, Gr. Elbstraße 9 16,00
Hafengeburtstag 9.432,00
2018
2019
Drucksache 21/17300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
12
Jahr1 Veranstaltung
Titel
Gebühr²
in Euro
pro Tag und m²
Gesamt-
Einnahme
gem. GebG
in EuroBezirksamt Eimsbüttel
Osterstraßenfest 0,50 11.540,00
0,50
0,05
Flohmarkt Hoheluftchaussee 0,80 2.000,00
Weinfest Fanny-Mendels.Platz 0,50 772,88
Flohmarkt Isestr. 0,50 2.500,00
Bauernmarkt Tibarg 0,50 2.294,46
0,80
0,05
0,50
0,05
Flohmarkt Turmweg 0,50 4.750,00
NDR Sommertour Pinneb.Ch. 0,50 268,00
0,50
0,05
Flohmarkt Hoheluftchaussee 0,80 1.920,00
0,50
0,15
Flohmarkt Isestr. 0,50 4.000,00
Bauernmarkt Tibarg 0,50 2.083,84
0,80
0,05
0,50
0,05
Circus Paul Busch 0,06 1.623,00
Flohmarkt Turmweg 0,50 4.750,00
0,80
0,05
1,10
0,05
Flohmarkt Hoheluftchaussee 0,80 1.680,00
0,50
0,15
Flohmarkt Isestr. 0,50 2.500,00
Bauernmarkt Tibarg 0,50 1.400,96
0,80
0,05
0,50
0,05
Flohmarkt Turmweg 0,50 4.750,00
0,50
0,05
0,10
0,05
Osterstraßenfest 0,18 4.349,00
13.958,84
Weihnachtsmarkt Allendeplatz 6.542,55
Weihnachtsmarkt Allendeplatz 6.259,40
2015
Tibargfest 1.711,98
Weihnachtsmarkt Tibarg 13.107,28
1.072,00
Weihnachtsmarkt Allendeplatz 6.542,55
Weihnachtsmarkt Allendeplatz 7.210,55
XXL Flohmarkt Stellinger Weg 477,00
2017
Weinfest Fanny-Mendels.Platz 881,00
Weihnachtsmarkt Tibarg 13.047,80
Tibargfest 2.059,65
2016
Tibargfest 1.807,20
Weinfest Fanny-Mendels.Platz
Weihnachtsmarkt Tibarg
Circus Roncalli 33.000,00
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17300
13
Jahr1 Veranstaltung
Titel
Gebühr²
in Euro
pro Tag und m²
Gesamt-
Einnahme
gem. GebG
in Euro0,50
0,05
1,10
0,05
0,50
0,15
Flohmarkt Isestr. 0,50 4.000,00
0,50
0,05
0,50
0,05
Flohmarkt Turmweg 0,50 4.750,00
0,80
0,05
Flohmarkt Hoheluftchaussee 0,80 1.920,00
Barber Puppentheater 0,05 350,00
Hüpfburgen Abenteuerland 0,05 1.038,00
Osterstraßenfest 0,50 11.900,00
Flohmarkt Hoheluftchaussee 0,80 1.920,00
Flohmarkt Isestr. 0,50 4.000,00
Osterstraßenfest 0,50 11.900,00
0,15
0,25
Circus Europa 0,10 7.368,00
Theater Fabrik 0,10 3.378,00
Flohmarkt Turmweg 0,50 4.750,00
XXL Flohmarkt Stell.Weg 532,25
2018
Tibargfest 1.866,51
Weinfest Fanny-Mendels.Platz 816,60
Bauernmarkt Tibarg 1.866,51
2019 Circus Roncalli (in Vorbereitung, noch nicht finalisiert) 85.000,00
Weihnachtsmarkt Tibarg 13.507,00
Weihnachtsmarkt Allendeplatz 7.027,35
Drucksache 21/17300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
14
noch Anlage 1
Jahr1 Veranstaltung
Titel
Gebühr²
in Euro
pro Tag und m²
Gesamt-
Einnahme
gem. GebG
in EuroBezirksamt Hamburg-Nord
Zirkus Roncalli 0,07 39.162,00
Oldtimermeile 1.708,50
Straßenfest Eppendorfer Weg 0,50 1.046,00
Eppendorfer Landstraßenfest 29.644,00
Stadtpark Revival 8.114,08
Dat Uhlenfest 9.648,75
Weihnachtsmarkt Marie-Jonas-Platz 0,68 3.521,56
Weihnachtsmarkt Barmbek 3.188,26
Weihnachtsmarkt Mühlenkamp 7 200,00
Weihnachtsmarkt St. Markus 7
200,00
MOPO Team Staffellauf 15.563,50
Women's Run 7.777,50
Dat Uhlenfest 9.729,44
Straßenfest Eppendorfer Weg 0,50 1.092,00
Eppendorfer Landstraßenfest 31.220,80
Oldtimermeile 1.795,80
Jazz Summer 0,50 1.760,00
Weihnachtsmarkt Marie-Jonas-Platz 0,68 4.031,35
Weihnachtsmarkt Barmbek 3.230,60
Weihnachtsmarkt Schmuggelstieg 1.852,50
Weihnachtsmarkt Mühlenkamp 7 200,00
Weihnachtsmarkt St. Markus 7
200,00
MOPO Team Staffellauf 16.477,50
Women's Run 10.008,00
Dat Uhlenfest 9.912,38
Straßenfest Eppendorfer Weg 0,50 1.092,00
Eppendorfer Landstraßenfest 31.631,30
Stadtpark Revival 7.920,00
Oldtimermeile 1.795,80
Jazz Summer 0,50 2.060,00
Weihnachtsmarkt Marie-Jonas-Platz 0,68 3.847,43
Weihnachtsmarkt Barmbek 3.629,90
Weihnachtsmarkt Schmuggelstieg 1.852,50
Weihnachtsmarkt Mühlenkamp 7 201,50
Weihnachtsmarkt St. Markus 7
201,50
2015
2016
2017
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17300
15
noch Anlage 1
Jahr1 Veranstaltung
Titel
Gebühr²
in Euro
pro Tag und m²
Gesamt-
Einnahme
gem. GebG
in EuroMOPO Team Staffellauf 17.390,00
Straßenfest Eppendorfer Weg 0,50 1.092,00
Women's Run 11.926,20
0,80
0,65
0,30
0,38
0,30
0,70
0,55
0,20
0,77
0,60
Jazz Summer 0,50 2.060,00
Summer Soul 0,50 1.560,00
Weihnachtsmarkt Marie-Jonas-Platz 0,68 3.924,44
0,60
0,40
Weihnachtsmarkt Schmuggelstieg 0,60 1.852,50
Weihnachtsmarkt Langenhorn 0,48 3.367,20
Weihnachtsmarkt Dulsberg 0,60 1.462,50
Weihnachtsmarkt Mühlenkamp 7 201,50
Weihnachtsmarkt St. Markus 7
201,50
Dat Uhlenfest 9.912,40
Eppendorfer Landstraßenfest 31.639,00
2018
Stadtpark Revival 7.920,00
Oldtimermeile 1.795,80
Weihnachtsmarkt Barmbek 5.591,90
Drucksache 21/17300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
16
noch Anlage 1
Jahr1 Veranstaltung
Titel
Gebühr²
in Euro
pro Tag und m²
Gesamt-
Einnahme
gem. GebG
in EuroBezirksamt Wandsbek
Infobus CDU 0,00 0,00
Aufsteller "Hamburg räumt auf" 0,00 0,00
Infobus CDU 0,00 0,00
Chill Dich schlau 0,00 0,00
Africa Day 0,16 54,75
Like Ice & Sunshine 0,07 2.062,50
Gospelchor CoP 0,00 0,00
Oktoberfest 2015 0,24 11.319,00
Spendenaktion für Flüchtlinge 0,00 0,00
10. Winterzauber 2015/2016 6 3.625,00
Zirkus 0,06 272,00
Anwohnerstraßenfest 0,05 50,00
Anwohnerstraßenfest 0,05 175,00
Anwohnerstraßenfest 0,05 50,00
Anwohnerstraßenfest 0,05 50,00
Anwohnerstraßenfest 0,15 50,00
Anwohnerstraßenfest 0,10 50,00
Anwohnerstraßenfest 0,25 60,00
Harleytreffen 1,65 143,55
Zirkus 0,06 1.110,00
Zirkus 0,06 272,00
Zirkus 0,06 1.125,00
Zirkus 0,06 1.374,00
Flohmarkt 0,60 784,80
Kunsthandwerkermarkt 0,60 3.651,60
0,14 68,60
0,05 354,25
Flohmarkt 0,05 300,00
0,14 2.228,14
0,09 28,08
privater Wochenmarkt 0,16 14.544,00
privater Wochenmarkt 0,29 7.685,00
privater Wochenmarkt 0,29 8.326,77
Stadtteilfest
Stadtteilfest
2015
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17300
17
noch Anlage 1
Jahr1 Veranstaltung
Titel
Gebühr²
in Euro
pro Tag und m²
Gesamt-
Einnahme
gem. GebG
in EuroTV-Aufnahmewagen BarCelona 50,00
Infostand Sparkasse Holstein 275,00
Frühlingswiesn (nicht genehmigt) 50,00
Africa Day 0,25 93,75
Chill Dich schlau 0,00 0,00
Infobus Impf-Aufklärung 50,00
Like Ice & Sunshine 0,07 3.648,75
Konzert für Toleranz 0,00 0,00
Oktoberfest 2016 0,50 26.250,00
11. Winterzauber 2016/2017 6 3.625,00
weihnachtsmarktähnliche Verkaufsstände 4.836,00
Harleytreffen 1,65 150,70
Zirkus 0,06 108,00
Zirkus 0,06 2.160,00
Zirkus 0,06 882,00
Zirkus 0,06 367,50
Zirkus 0,06 2.160,00
Zirkus 0,06 1.560,00
Zirkus 0,06 1.440,00
Anwohnerstraßenfest 0,05 145,00
Anwohnerstraßenfest 0,05 50,00
Anwohnerstraßenfest 0,05 50,00
Flohmarkt 0,18 63,00
Flohmarkt 0,60 784,80
Kunsthandwerkermarkt 0,60 3.651,60
0,14 68,60
0,05 354,25
Flohmarkt 0,05 300,00
0,17 2.705,39
0,10 31,20
privater Wochenmarkt 0,16 14.832,00
privater Wochenmarkt 0,29 8.146,10
privater Wochenmarkt 0,29 8.326,77
2016
Stadtteilfest
Stadtteilfest
Drucksache 21/17300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
18
noch Anlage 1
Jahr1 Veranstaltung
Titel
Gebühr²
in Euro
pro Tag und m²
Gesamt-
Einnahme
gem. GebG
in EuroBIOTechnikum Wissenstruck 0,00 0,00
beat & eat Frühlingsfestival 0,41 522,00
Africa Day 0,25 169,75
Chill Dich schlau 0,00 0,00
Haltung Hamburg 0,00 0,00
Like Ice & Sunshine 0,07 3.648,75
Konzert für Toleranz 0,00 0,00
NDR - Stadtteiltour Ü-Wagen 0,00 0,00
Oktoberfest 2017 0,65 27.449,56
12. Winterzauber 2017/2018 6 3.625,00
weihnachtsmarktähnliche Verkaufsstände 1.869,80
Zirkus 0,06 448,00
Zirkus 0,06 918,75
Anwohnerstraßenfest 0,05 161,00
Anwohnerstraßenfest 0,05 50,00
Anwohnerstraßenfest 0,05 50,00
Kunsthandwerkermarkt 0,60 3.651,60
0,18 95,40
0,07 119,00
0,14 68,60
0,05 354,25
Flohmarkt 0,05 300,00
0,17 2.705,39
0,10 31,20
privater Wochenmarkt 0,19 17.271,00
privater Wochenmarkt 0,29 7.992,40
privater Wochenmarkt 0,29 8.326,77
2017
Stadtteilfest
Stadtteilfest
Stadtteilfest
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17300
19
noch Anlage 1
Jahr1 Veranstaltung
Titel
Gebühr²
in Euro
pro Tag und m²
Gesamt-
Einnahme
gem. GebG
in EuroStreet-Food-Markt zum verkaufsoffenen Sonntag 0,51 825,18
Street-Food-Markt-Reihe (IV-IX) 0,51 4.100,00
Infomobil DB-Netz zur S4 2,30 92,00
Africa Day 0,25 247,50
Chill Dich schlau 0,00 0,00
Wandsbek Weltoffen 0,00 0,00
Like Ice & Sunshine 0,10 4.192,20
Konzert für Toleranz 0,00 0,00
Verkehrssicherheitsaktion "Rad" 0,00 0,00
Oktoberfest 2018 0,72 29.525,41
13. Winterzauber 2018/2019 6 3.625,00
weihnachtsmarktähnliche Verkaufsstände 1.318,40
Zirkus 0,05 220,00
Zirkus 0,06 1.680,00
Zirkus 0,06 1.404,00
Zirkus 0,06 858,00
Zirkus 0,06 1.404,00
Zirkus 0,06 220,00
Anwohnerstraßenfest 0,05 155,00
Anwohnerstraßenfest 0,05 51,50
Anwohnerstraßenfest 0,05 51,50
Kunsthandwerkermarkt 0,60 3.651,60
0,14 68,60
0,05 354,25
Flohmarkt 0,05 300,00
0,17 2.705,39
0,10 31,20
Weihnachtsmarkt 3.296,80
privater Wochenmarkt 0,22 20.196,00
privater Wochenmarkt 0,29 7.992,40
privater Wochenmarkt 0,29 8.326,77
Infotruck zur Europawahl 0,00 0,00
Chill Dich schlau 0,00 0,00
Street-Food-Markt-Reihe (V-IX) 0,53 3.820,00
Verkehrssicherheitsaktion "Senioren" 0,00 0,00
Zirkus 0,10 690,00
Zirkus 0,10 1.072,50
Anwohnerstraßenfest 0,20 52,50
Anwohnerstraßenfest 0,10 75,00
Flohmarkt 0,20 70,00
Flohmarkt 0,10 600,00
privater Wochenmarkt 0,25 23.175,00
privater Wochenmarkt 0,29 7.992,00
privater Wochenmarkt 0,36 9.931,32
Stadtteilfest
2018
Stadtteilfest
2019
Drucksache 21/17300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
20
noch Anlage 1
Jahr1 Veranstaltung
Titel
Gebühr²
in Euro
pro Tag und m²
Gesamt-
Einnahme
gem. GebG
in EuroBezirksamt Bergedorf
Bergedorfer Stadtfest 0,33 9.509,19
Sonntagsöffnung BID 300,00
Lohbrügger Herbstmarkt 0,05 937,25
Weihnachtsmarkt 0,10 11.610,00
Weihnachtsmarkt WAGS 0,10 1.415,55
Weinfest 0,95 1.543,75
Sonntagsöffnung WSB 3 x jährlich 0,50 1.912,50
Flohmarkt Grachtenplatz 0,25 625,00
Bergedorfer Hafenmeile 0,35 4.655,00
Sonntagsöffnung BID 350,00
Lohbrügger Herbstmarkt 0,05 975,00
Weihnachtsmarkt 0,10 12.900,00
Weihnachtsmarkt WAGS 0,10 1.341,25
Weinfest 0,95 2.220,62
Sonntagsöffnung WSB 4 x jährlich 0,50 1.812,50
BZ Automarkt 0,60 3.240,00
Bergedorfer Stadtfest 0,33 9.509,19
Sonntagsöffnung BID 50,00
Kultur- und Medienflohmarkt 0,20 180,00
Lohbrügger Herbstmarkt 0,05 742,50
Weihnachtsmarkt 0,10 10.655,00
Weihnachtsmarkt WAGS 0,10 1.087,50
Weinfest 0,95 2.220,62
Sonntagsöffnung WSB 4 x jährlich 0,50 2.100,00
NDR Sommertour 0,10 735,00
BZ Automarkt 0,60 3.645,00
Sonntagsöffnung BID 463,50
Blues Festival 0,20 60,00
Kultur- und Medienflohmarkt 0,25 175,00
Lohbrügger Herbstmarkt 0,05 880,00
Weihnachtsmarkt 0,10 11.412,50
Weihnachtsmarkt WAGS 0,10 1.061,75
Weinfest 0,95 2.220,62
Sonntagsöffnung WSB 4 x jährlich 0,50 4.773,50
Gesundheitstag 0,25 387,50
BZ Automarkt 0,60 3.291,50
Kultur- und Medienflohmarkt 0,25 175,00
Sonntagsöffnung WSB 0,50 1.495,00
Sonntagsöffnung BID 105,00
BZ Automarkt 0,60 3.292,50
2015
2016
2017
2018
2019
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17300
21
noch Anlage 1
Jahr1 Veranstaltung
Titel
Gebühr²
in Euro
pro Tag und m²
Gesamt-
Einnahme
gem. GebG
in EuroBezirksamt Harburg
Harburger Binnenhafenfest 0,05 1.824,24
Discomove 0,08 2.904,42
Außenmühlenfest 0,26 3.680,00
Nacht der Lichter 0,20 600,00
Vogelschießen der Gilde 0,00 0,00
Harburger Weihnachtsmarkt 0,15 9.692,10
Ackerfete 0,05 175,00
Sommerfest TUHH 0,00 0,00
Weihnachtsmarkt Neugraben 0,10 57,00
Musikveranstaltung (Techno ist grün) 0,05 105,00
Musikveranstaltung (Techno ist grün) 0,05 105,00
Neugraben goes music 1,00 105,00
Harburger Herbstfest 0,18 2.070,00
Rathausfest- Tanz in den Mai 0,20 1.250,00
Wochenmarkt Neugraben 0,22 73.993,92
Öko-Wochenmarkt 0,28 1.177,60
Verkaufsoffener Sonntag 1 0,20 50,00
Verkaufsoffener Sonntag 2 0,20 167,40
Verkaufsoffener Sonntag 3 0,20 267,00
Verkaufsoffener Sonntag 4 0,20 121,40
Harburger Binnenhafenfest 0,05 1.699,51
Discomove 0,08 2.951,28
Außenmühlenfest 0,26 3.680,00
Nacht der Lichter 0,50 1.513,00
Vogelschießen der Gilde 0,00 0,00
Harburger Weihnachtsmarkt 0,15 10.194,56
Ackerfete 0,05 175,00
Sommerfest TUHH 0,00 0,00
Weihnachtsmarkt Neugraben 0,00 0,00
Musikveranstaltung (Techno ist grün) 0,05 105,00
Musikveranstaltung (Techno ist grün) 0,05 105,00
Stoffmarkt 0,50 888,00
Wochenmarkt Neugraben 0,22 75.115,04
Öko-Wochenmarkt 0,36 1.526,40
Verkaufsoffener Sonntag 1 0,20 50,00
Verkaufsoffener Sonntag 2 0,20 50,00
Verkaufsoffener Sonntag 3 0,20 244,00
Verkaufsoffener Sonntag 4 0,20 85,40
Sommerfest Alevitische Gemeinde 0,05 50,00
Circus Europa 0,05 310,00
NDR Sommertour 0,00 0,00
2015
2016
Drucksache 21/17300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
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noch Anlage 1
Jahr1 Veranstaltung
Titel
Gebühr²
in Euro
pro Tag und m²
Gesamt-
Einnahme
gem. GebG
in EuroHarburger Binnenhafenfest 0,05 767,25
Discomove 0,10 3.252,06
Außenmühlenfest 0,30 3.642,16
Nacht der Lichter 0,20 960,30
Vogelschießen der Gilde 0,00 0,00
Harburger Weihnachtsmarkt 0,15 8.838,12
Ackerfete 0,05 175,00
Sommerfest TUHH 0,10 260,00
Weihnachtsmarkt Neugraben 0,15 146,40
Musikveranstaltung (Techno ist grün) 0,10 195,00
Musikveranstaltung (Techno ist grün) 0,50 1.140,00
Stoffmarkt 0,50 888,00
Stoffmarkt 0,50 888,00
Wochenmarkt Neugraben 0,22 60.528,14
Öko-Wochenmarkt 0,36 1.497,60
Verkaufsoffener Sonntag 1 0,20 109,00
Verkaufsoffener Sonntag 2 0,20 1.000,20
Verkaufsoffener Sonntag 3 0,20 1.008,60
Verkaufsoffener Sonntag 4 0,20 272,00
Sommerfest Alevitische Gemeinde 0,05 50,00
bonding TUHH 0,06 664,00
Circus Europa 0,07 1.824,00
Stadtteilfest Bostelbek 0,06 300,00
Circus Europa 0,05 310,00
2017
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17300
23
noch Anlage 1
Jahr1 Veranstaltung
Titel
Gebühr²
in Euro
pro Tag und m²
Gesamt-
Einnahme
gem. GebG
in EuroHarburger Binnenhafenfest 0,16 3.291,24
Discomove 0,10 2.767,58
Außenmühlenfest 0,30 3.453,48
Nacht der Lichter 0,20 625,00
Vogelschießen der Gilde 51,50
Harburger Weihnachtsmarkt 0,15 9.135,47
Ackerfete 0,05 175,00
Sommerfest TUHH 0,10 260,00
Weihnachtsmarkt Neugraben 0,15 52,50
Musikveranstaltung (Techno ist grün) 0,50 945,00
Musikveranstaltung (Techno ist grün) 0,50 945,00
Musikveranstaltung (Techno ist grün) 0,10 195,00
Stoffmarkt 0,50 888,00
Stoffmarkt 0,50 888,00
Wochenmarkt Neugraben 0,24 71.635,68
Öko-Wochenmarkt 0,38 817,00
Verkaufsoffener Sonntag 1 0,20 402,00
Verkaufsoffener Sonntag 2 0,20 299,70
Verkaufsoffener Sonntag 3 0,20 1.276,40
Verkaufsoffener Sonntag 4 0,20 393,60
Echte Körper 0,10 805,00
Circus Olympia 0,07 12.276,00
bonding TUHH 0,06 694,00
Tagung TUHH 0,06 340,00
Oper Citymanagement 0,05 51,50
Motorshow Traber 0,15 1.472,00
Dinosaurier Ausstellung 0,10 2.240,00
Puppentheather Barber 0,07 480,00
Puppentheather Fabrik 0,07 712,00
Puppentheather Lauenburger 0,07 922,50
Circus Werona 0,07 1.618,00
Sommer im Park 0,00 0,00
Discomove 0,10 3.134,80
Wochenmarkt Neugraben 0,24 71.326,32
Öko-Wochenmarkt 0,38 850,82
Verkaufsoffener Sonntag 1 0,20 828,20
Circus Werona 0,10 784,00
Düsentrieb TUHH 0,10 300,00
1 Bis inkl. 22.05.2019
2 Teilweise nur Verwaltungsgebühren gemäß Anlage 4 zur WegeBenGebO
3 abgesagt
4 Erlaubnis noch nicht erteilt
5 Rechnungslegung steht noch aus
6 Keine Anwendung der WegBenGebO, stattdessen öffentlich-rechtlicher Sondernutzungsvertrag
7 Private Verkehrsflächen (§25 Hamburgisches Wegegesetz)
2018
2019
Drucksache 21/17300 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
24
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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/17300
25
Anlage 2
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