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Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation 1
EU Finanz- und Rechtsaspekte im 6.RP
Christian Hopp
BIT - Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation
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Struktur des Vertrages
GrundvertragANNEX I
Technischer Annex
ANNEX IIAllgemeine Bestimmungen
ANNEX IIISpezielle Bestimmungen der Instrumente
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Subcontracting
Produktion einer DienstleistungAlle Rechte der Leistung müssen beim
Auftraggeber liegenAusschreibungen
Public bodies - VergaberechtPrivate Unternehmen: zumindest Einholung
von verschiedenen Kostenvoranschlägen
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Grundsätze des Kostenersatzes
Zulässige KostenProzentuelle Raten
Einrechnung jedweder Einnahmen-spez. Öff. Förderungen
KostenmodelleFinancial StatementsExterne Prüfung (Wirtschaftsprüfung)Zinsen
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Zulässige Kosten
Tatsächlich und notwendigInterne BuchhaltungsregelnWährend der Dauer des ProjektesIn der Buchhaltung verrechnetWirtschaftlichEquity Guarantee Premiakeine Indirekte Steuern, VAT, von anderen
Projekten Bezahlt
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Kostenmodell
Wahl je nach Organisationsform oder Grad der Buchhaltung
Eine Wahl für das 6.RPAufsteigender Wechsel möglich
Bei Wechsel des Kostenmodelles werden alte Verträge nicht geändert
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Zusatzkostenmodell
Nur zusätzliche KostenSpeziell nur Personal das
einen befristeten Vertrag für das Projekt hat, odereinen befristeten Vertrag für das Doktorat hat, odereinen Vertrag der teilweise oder zur Gänze von
Drittmitteln abhängt. In diesem Fall müssen alle Kosten, die aus den laufenden Mitteln gedeckt werden abgezogen werden
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Fördersätze
Keine 100% FörderungNicht von Einnahmen abgedecktSubventionsrahmen7% max. für ManagementSME‘s können Kreditbürgschaft bis 80%
verrechnen??Rückzahlungsformeln für NoE‘s und SSA‘s
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Scheme 3 – Type of activities per types of instruments of the FP6
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Personalkosten
Zeitaufzeichnungen Jede mögliche Art der AufzeichnungZertifizierung durch internen Projektleiter
Schätzung in Financial Statement möglich, wenn bei nächstem Verbesserung
Überstunden nur, wenn Person zu 100% am Projekt arbeitet oder
bei unzweifelhaften Beweisen
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Indirekte Kosten
Aus der Buchhaltung ermittelbarNach den üblichen internen RegelnBerechnungsmethode darf nicht subjektiv
und willkürlich seinNachvollziehbarKein Nachweis bei FCF und AC
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FinanzierungsregelnActivity report
Reported costs
Activity report Detailed work plan
Reported costs Adjusted advance
Activity report Detailed work plan
Reported costs Adjusted advance
Activity report
Reported costs
Detailed work plan
Adjusted advance
Detailed work plan
Initial advance
0 6 12 18 24 30 36 42 48
Months
8
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Audit
Grund für Qualifizierung als Final PaymentExterner Prüfer oder kompetenter
öffentlicher PrüferUnabhängigkeit8 Ratsrichtlinie 84/253/EEC vom 10. April
1984Liste von Prüfern auf Homepage
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Audit
Keine Musterzertifikat nur BeispielAlle Amtssprachen, bevorzugt EnglischFür IP‘S und NoE‘S pro PeriodeIn den anderen Instrumenten
Verhandlungssache Zumindest einmal im ProjektZumindest alle 24 Monate
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Rückzahlungen an die Kommission
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Schadenersatz
Schadenersatz = Überzahlung x (Überzahlung/falsche Gesamtforderung)
Beispiel227.015 x (227.015/1.254.030) = 41.096,15Gesamtrückzahlung = 268.111,15
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Vertragsstrafe
Bei schwerem Bruch des Vertrages Zw. 2% bis 10% der erhaltenen Förderungbei wiederholtem Vertragsbruch 4% bis
20% der erhaltenen FörderungAusschluß aus dem Vertrag oder dem
Rahmenprogramm
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Intellectual Property Rights
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Eigentum an den Resultaten
Direkte Aktionen (JRC)Indirekte Aktionen - Kaufverträge,
Experten Indirekten Aktionen - ProjekteGemeinsame ErfindungenGemeinsame ErfindungenAngestelltenrechte
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Eigentum an den Resultaten
Verträge für ZugangsrechteMeldepflicht bei ZugangsrechtenPrüfung durch VertragspartnerEinspruchsrecht der VertragspartnerEinspruchsrecht der Kommission bei
Zugangsrechten in Drittstaaten
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Prinzipien der Zugangsrechte
Nur mit Schriftlichem AntragVertragserstellung dafür möglich
(Vertraulichkeit, Umfang,...)Bessere Bedingungen als im
Mustervertrag sind möglichNennung der „Affiliates“Beachtung der Wettbewerbsregeln
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Prinzipien der Zugangsrechte
Möglichkeit „Pre-Existing Know-How“ von Zugangsrechten auszuschließenVertrag mit den anderen TeilnehmernMuß vor der Vertragsunterzeichnung des
jeweiligen Teilnehmers unterschrieben werdenEinspruch der anderen Partner nur bei
Undurchführbarkeit des Projektes oder bei legitimen Interesse möglich
Keine automatischen Unterlizenzen
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Zugangsrechte für die Durchführung und Verwertung
Zugangsrechte zu „Pre-ExistingKnow-How“
Zugangsrechte zuProjektergebnissen
Ja, wenn ein Partner Zugangsrechte benötigt, um seine Arbeitendurchzuführen
Für die Durchführung des Projektes Kostenlos, wenn vorVertragsabschluß nichts anderes
vereinbart wurdeKostenlos
Ja, wenn ein Partner Zugangsrechte zur Verwertung seiner Ergebnissebenötigt
Zur Verwendung Vereinbarung zu nichtdiskriminierenden fairen
Bedingungen
Kostenlos, wenn vorVertragsabschluß nichts anderes
vereinbart wurde
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Vertragsmanagement
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Das Vertragsmanagement im 6.RP
Partner-suche
Antragstellung
KonsortialvertragKonsortialvertrag
ProjektdauerVerwertung
LizenzverträgeLizenzverträge
Vertrags-verhandlungen
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Mögl. Verträge
VorverträgeRegelung der Mindeststandards (PM,
Finanzen, etc. )Letter of Committment, Letter of Intent
Absichtserklärungen für die TeilnahmeAusschluß von Konkurrenzeinreichungen
Formulierung dieser Konkurrenznur Institut!!
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Der KonsortialvertragMöglicher Inhalt
DefinitionenArt und Dauer des VertragesManagement StrukturVerantwortlichkeiten der PartnerRechte und Pflichten der ProjektorganeKosten und Zahlungen
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Der KonsortialvertragMöglicher Inhalt
Haftungen Höhere GewaltIPR‘sStandardisierungVeröffentlichungenKeine GesellschaftsgründungZessionsverbotBeendigung des Vertrages
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Der KonsortialvertragMöglicher Inhalt
StreitbeilegungJuristische KlauselnVertragsstrafenAnnexe
Pre-existing Know-HowAffiliatesBudgetAnsprechpersonenBankkonten
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Muster für Konsortialverträge und sonstige Unterlagen
Unite (int. Universitätsvereinigung)http://www.unite.be/ca-6.htm
KOWI (dt. Service-Einrichtung zur EU-Forschungsförderung)
http://www.kowi.de/rp6/default.htm
IPR-Helpdeskhttp://www.ipr-helpdesk.org
Gruppe für Musterverträgehttp://europa.eu.int/comm/research/fp6/working-
groups/model-contract/index_en.html
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Weitere Informationen
Christian Hopp
Tel: 01/260 13 - 202Fax: 01/260 13 - 16
hopp@bit.ac.at
BIT - Büro für Internationale Forschungs- und Technologiekooperation
http://www.bit.ac.at
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